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ende Zeiten zu behalten hat, ver⸗
— Das 10. Husaren- Regiment führt bereits seit dem
814 den Ramen des Königs Friedrich Wilhelm 11I. Zur mnerung an die österreichisch preußische Waffen brüderschaft lend der Befreiungskriege wurde nach dem Tode König rriedrich Wilhelm III. verfügt, daß das 16. Husaren⸗Regiment den Namen „König Friedrich Wilhelm III. auf immerwährende Zeiten zu behalten habe. Von 1840 bis 1861. war König
Friedrich Wilhelm JV. Inhaber des Regiments. Die Verleihung . 1 den . und König geschah am 18. Skto⸗ ber, dem 60. Jahrestag der Schlacht bei Leipzig.
— Den Kam merh errndienst bei Ihrer Majestät der Kaiserin⸗Königin hat Graf Matuschka übernommen.
— Zhre Majestät die verwittwete Königin beehrte gestern die Königliche Gärtner⸗Lehr⸗Anstalt in Pal dam . ö. Allerhöchstihrem Besuch, nahm unter Führung des Garten ö
sektors Lauche von den instruktiven Einrichtungen der Anstalt, Ffowie von der reichen und mannigfaltien Ausstellnng von Dhst und Gemüsesorten ꝛc. eingehend Kenntniß und sprach Ihre Allerhöchste Befriedigung und Anerkennung, über die künstlerischen und wirthschaftlichen Erfolge der neuen Einrichtungen aus.
. Shi Anwesenheit des Reichskanzlers Für sten von . ö. am Sonnabend Graf Andrassy ein Diner, welchem der Reichskanzler, der deutsche Botschafter, General-Lieutenant v. SchweiniJ, der Botschaftsrath Graf Dön⸗ hoff. der Militär⸗Attachs Graf. Finck v. Finckenstein, der Mi⸗ nister⸗Präsident Fürst Auersperg, der Minister⸗Prãsident v. Szlavy, die Minister Freiherr v. Lasser, Dr. Unger, Freiherr v. Nuhn, Freiherr v. Holzgethan, Freiherr v. Wenckheim, v. Tisza, Serstons-Ehef. Freiherr v. Hofmann, Seltions⸗Chef Freiherr v. Orczn und der Referent der deutschen Angelegenheiten, Hof⸗ rath v. Teschenberg beiwohnten. .
Nachmittags erschien der Reichskanzler Fürst von Bismarck in Begleitung des Grafen Andrassy in dem Weltausstellungs⸗ n Derselbe wurde von der dort befindlichen Menge mit
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bhaften Zurufen begrüßt.
— Der General⸗Lieutenant z. D. und Präsident des Kö⸗ niglichen geodätischen Instituts Baeyer ist nach Schluß der diesjährigen Gradmessungsarbeiten in Baden von dort hierher zurückgekehrt.
— Der Oberst und Inspecteur der 1. Pionier⸗Inspektion von der Chevallerie ist von seiner Urlaubsreise hierher zu⸗ rückgekehrt, desgleichen der Oberst⸗ Lieutenant und Abtheilungs⸗ Chef im Kriegs-Ministerium von Haugwitz, kommandirt zum Militärkabinet, von seiner Dienstreise aus Baden⸗Baden.
— Zur Herbeiführung eines gleichmäßigen Verfahrens in den Fällen, wo zu Kulturausführung en Holz zu verwenden ist, hat der Finanz⸗Minister im Einverständnisse mit der Qber⸗ Rechnungskammer bestimmt, daß die stattgehabte vorschriftsmäßige Verwendung dieser Hölzer, wenn deren Taxzwerth in dem ein⸗ zelnen Falle unter fünfzig Thaler beträgt, von dem Oberförster und dem betreffenden Förster, wenn der Taxwerth aber fünfzig Thaler und mehr beträgt, von dem Forstmeister auf der Er— hebungsliste zu bescheinigen ist.
— S. M. S. „Arcona“ ist am 17. d. M. in Wilhelms⸗ haven angekommen.
Bromberg, 17. Oktober. Der Regierungs- Präsident von Wegnern macht im Amtsblatt unterm 15. d. M. bekannt, daß er das Präsidium der hiesigen Regierung übernommen habe.
Wiesbaden, 18. Oktober. Heute wurde, vom schönsten Wetter begünstigt, unter Kanonendonner in Gegenwart der beiden nassauischen Regimenter, des Offiziercorps, der hier anwesenden Generale, sowie der Spitzen der Behörden, der hiesigen Gesang⸗ vereine und einer zahlreichen Menschenmenge das Krieger⸗ denkmal im Nerothale enthüllt. Das Denkmal stellt die Germanja dar, in der einen Hand einen Lorbeerkranz, in der anderen einen Scepter haltend. Auf dem Postament des Denk⸗ mals sind die Namen der Gefallenen verzeichnet und auf Erz— tafeln in einer Felsengruppe am Fuße des Postaments die Na— men der in Folge des Feldzugs Verstorbenen.
Königsberg, 14. Oktober. Die heutige fünfte Sitzung des Provinzial-Landtages hatte nach einigen vorgängigen geschäftlichen Mittheilungen zunächst die Ausführung von Wahlen zum Gegenstand, und zwar: 1) in die nach. §§. 187 und 188 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 für die 4 Regierungs⸗ bezirke der Provinz zu bildenden Verwaltungsgerichte, 2) in die Bezirks⸗Konimission für die klassifizirte Einkommen⸗ uud Klassen⸗ steuer, 39 in den Ausschuß zur Mitwirkung bei vorkommenden Kriegsleistungen in Gemäßheit des Gesetzes vom 11. Mai 1851.
Von den hierauf folgenden Beschlüssen über Berichte des Ausschusses für Landarmenwesen sind folgende als bemerkens⸗ werth hervorzuheben:
17 Mit Bezug auf den vom Minister des Innern nach §. 30 des Reichsgesetzes vom 8. Juni 1870 festgestellten Tarif für die von den Landarmenverbänden zu erstattenden Pflegekosten wurde für dringendes Bedürfniß erachtet, den Verpflegungssatz für erkrankte oder arbeitsunfähige Hülfsbedürftige von 5 Sgr. pro Tag auf 6 Sgr. zu erhöhen, und zur Vermeidung vielfacher Streitigkeiten zwischen Armenverbänden auch eine Tarifirung der Begräbnißkosten auf 3 Thlr. resp. für Personen unter 14 Jahren auf 2 Thlr. zu veranlassen.
2) Da die nach Beschluß des letzten Provinzial⸗Landtages veranlaßte gemeinschaftliche Revision der beiden Irren⸗A nstalten zu Altenberg und Schwetz durch die vereinigten Landarmen⸗ Direktionen für Ost⸗ und Westpreußen ein so erhebliches Resultat ergeben, daß sich der Ausgabe⸗Etat der Irren⸗Anstalt zu Schwetz ohne Beeinträchtigung der wahren Heil- und Pflegewerke um cirea 9000 Thlr. hat herabsetzen lassen, während daneben auch eine mehr einheitliche Verwaltung beider Anstalten mit konformen Etats erzielt worden, wurde für wünschenswerth erachtet und den bei⸗ ö den Landarmen⸗Direktionen anheimgeben, auch die übrigen Pro⸗
vvinzial⸗Verwaltungsinstitute einer gleichen gemeinschaftlichen Be⸗ . sichtigung und Revision zu unterziehen, und Behufs Verglei⸗ chung der beiderseitigen Verwaltungsresultate zum Gegenstande 2 nnn an den nächsten Provinzial⸗Landtag zu 5 en. Y Für die Verwaltung der beiden Taubstummen⸗Anstalten zu Angerburg und Marienburg wurde nach Reviston und Dechargirung der Jahresrechnungen pro 1870 und 1871 resp. AGgauch 1872 beschlossen, da dieselben beim Vorhandensein von 122 taubstummen Kindern in Ostpreußen und von 1198 in Westpreußen für das din fe nach Ausbildung ODieser Kinder unzureichend sind, dieselben, und zwar erstere von Nauf 108 und letztere von 84 auf 1068 Freizöglingsstellen zu
mehrung der Lehrkräfte erhöhte Etats pro 1873 - 1875 festgesetzt wurden. .
Da sich bereits ein Mangel an Taubstummen⸗Lehrern fühl⸗ bar gemacht, wurde zugleich an die Königliche Staatsregierung das Gesuch gerichtet, beiden Anstalten die Befugniß zu ertheilen, Taubstummen⸗Lehrer auszubilden, und mit öffentlicher Qualifi⸗ kation zu versehen. Endlich wurde noch den Kreisständen des Schlochauer Kreises, die zur Abhülfe des dringenden Unterrichts⸗ bedürfnisses für eirea 106 taubstumme Kinder im dortigen Kreise die Errichtung einer Hülfs⸗-Lehranstalt zum erheblichen Theile aus Kreismitteln beschlossen haben, der erbetene Zuschuß von 36 Thlr. jährlich für die 30 dort aufzunehmenden Kinder mit zusammen 1080 Thlr. für drei Jahre bewilligt, auch gestattet, diese Anstalt vorläufig mit Lehrkräften von der Anstalt zu Ma— rienburg aus zu unterstützen.
Breslau, 16. Oktober. In der heutigen (9) Plenar⸗ Sitzung des Provinzial-Landtags wurde beschlossen: Se. Majestät den Kaiser und König zu bitten, den beiden Häusern des Landtags der Monarchie ein Gesetz vorzulegen, durch welches unter Aufhebung der Ufer⸗Ward⸗ und Hegungs⸗ Ordnung vom 12. September 1763 die Unterhaltung der Ufer und Flußbette in Schlesien anderweit geregelt wird. Den zur Begutachtung vorgelegten Gesetzentwurf, betreffend Abänderung des §. 211 des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865, beantragt der Landtag, nicht zum Gesetz zu erheben, sieht vielmehr einer anderweiten Proposition entgegen, welche bezweckt, die an⸗ erkannten Uebelstände zu beseitigen und nach Anhörung von Sachverständigen die hierzu geeignet erscheinenden Modalitäten in der Weise festzustellen, daß der Eisenerzbergbau in seiner Lebensfähigkeit nicht alterirt wird. Zu dem Tarif vom 21. August 1871, betreffend die von den Armenverbänden zu erstattenden Armenpflegekosten wurde beschlossen, zu beantragen, daß der Verpflegungssatz für die Monate November bis März um je 1 Sgr. pro Tag höher liquidirt werden könne. Demnächst wurden die Rechnungen des Fonds zur Subvention der Taub⸗ stummen⸗Erziehungs⸗-Anstalten zu Breslau, Liegnitz und Ra⸗ tibor und der Blinden⸗Unterrichts-Anstalt zu Breslau pro 1871 und 1872 dechargirt, der Etat pro 1873 festgestellt, in Anerken⸗ nung der gesteigerten Bedürfnisse die einzelnen Subventionen theilweise erhöht, theils neue Freistellen gegründet, theils außer⸗ ordentliche Bewilligungen ausgesprochen. Schließlich gelangten mehrere Petitionen zur Erledigung.
Merseburg, 14. Oktober. In der am 11. dieses Monats stattgefundenen 4. Plenarsitzung des Sächsischen Pro⸗ vinzial⸗Landtags kamen die Angelegenheiten der Provinzial⸗ Städte⸗Feuer⸗Sozietät zur Verhandlung. Es wurden die Jahres⸗ Rechnungen aus den Jahren 1870, 1871 und 1872 vorgelegt und der Landtags⸗Marschall ersucht, dieselben zu dechargiren. Aus den vorliegenden Verwaltungsberichten ergab sich die er⸗ freuliche Thatsache, daß die in den drei Jahren 1868 bis Ende 1870 von 83, bis auf 88 Millionen gestiegene Versicherungs⸗ summe, mit welcher sämmtliche (101) Städte der Provinz, mit Ausnahme der Stadt Kösen, bei der Sozietät betheiligt sind, im Jahre 1871 um 797,990 Thaler und im Jahre 1872 um 3,990,035 Thaler sich vermehrt hat, so daß sie am Schlusse des letzteren Jahres sich beläuft auf 92,856,895 Thaler.
Zu Mitgliedern der ständischen Deputation wurden gewählt: 1) Herr Ober⸗Bürgermeister Hasselbach, 2) Herr Gerichts⸗Assessor a. D. Sutor, 3) Herr Ober⸗Bürgermeister Dr. Engelhart, und zu Stellvertretern: I) Herr Kommerzien⸗ Rath Kricheldorff, 3) Herr Stadtrath Stollberg, 3) Herr Senator Wagner.
Eine aus der Mitte mehrerer städtischen Feuerwehren an den Landtag gerichtete Petition, welche die Errichtung einer stän⸗ dischen Kasse zur Unterstützung verunglückter Feuerwehrmänner und deren Familien für die Städte⸗Feuer⸗-Sozietät in gleicher Weise bezweckte, wie solche für die Land⸗Feuer-Sozietaͤt des Herzogthums Sachsen bereits besteht, veranlaßte eine lebhafte Diskusfsion. Vielen Vertretern der Petition wurde namentlich aus der Mitte der städtischen Deputirten die Ansicht entgegen⸗ gestellt, daß die Unterstützung verunglückter Feuerwehrmänner
nicht Sache der Sozietät, vielmehr Ehrenpflicht der einzelnen Kommunen sei. Die Sozietät könne um so weniger für die Unterstützung aufkommen, da in manchen Städten nur der kleinste Theil der Häuser bei der Sozietät versichert sei. Der Landtag beschloß, daß die Angelegenheit von den städtischen Deputirten, welche dieselbe zunächst angehe, noch in nähere Er⸗ wägung zu nehmen sei.
Demnächst wurden die mit den Regierungen des Herogthums Sachsen⸗Meiningen, Herzogthums Anhalt, Fürstenthums Schwarz⸗ burg⸗Rudolstadt, freien Reichsstadt Bremen und Großherzogthums Sachsen⸗Weimar wegen Mitbenutzung der ständischen Korrektions⸗,
genehmigt. Jahre 1871 mit vier anderen thüringischen Staaten abge⸗ schlossenen Verträge, die Aufnahme der auf Grund der 5§§. 56, 57 und 362 des Strafgesetzbuchs zu detinirenden jugendlichen Verbrecher und Korrigenden zum Gegenstande. Ein mit dem Fürstenthum Reuß jüngerer Linie schon früher abgeschlossener Vertrag wegen Unterbringung der Zuchthaussträflinge in die Anstalt wurde, nachdem die Fürstliche Regierung von demselben zurückgetreten war, auch von Seiten des Landtags gelöst. Rendsburg, 16. Oktober. In der heutigen 8. Sitzung des Provinzial-Landtags wurde zunächst der Eingang mehrerer Petitionen gemeldet, unter diesen eine von einer De⸗ putation überreichte Petition der Sonderburger Stadt⸗Kollegien um Erstattung der im Jahre 1864 erwachsenen Kriegsschäden. Der Tagesordnung gemäß ward zur Vorberathung über die Regierungsvorlage vom 5. Oktober d. J., betreffend den dem Landtage der Monarchie vorzulegenden Gefetzentwurf über die Zuweisung eines Provinzialfonds an die Provinz Schleswig⸗ Holstein, geschritten. Der Berichterstatter Dr. Wachs⸗Hanerau fügte dem Bericht hinzu, daß sich derselbe ähnlich wie eine Adresse auf Gegenstände beziehe, die dem Ausschuß nicht direkt zur Prüfung zugewiesen worden. Mit Rücksicht auf die in der be⸗ treffenden Sitzung gehaltenen Vorträge und die dem Ausschuß bekannte Stimmung der Versammlung habe er sich indessen hierzu ge⸗ drungen gefühlt. Es sei aber nicht die Meinung des Ausschusses, auf die früher erhobenen Beschwerden eingehender zurückzukommen. Der Königliche Landtags⸗Kommissär berichtigte ein aus dem Bericht möglicherweise hervorgehendes Mißverständniß, als wenn die einzelnen Beschwerden des Landtags nicht Gegenstand einer besonderen Prüfung Seitens der Königlichen Staatsregierung gewesen seien, es sei vielmehr die ständische Petition vom vorigen Jahre sowohl im Großen und Ganzen als in den einzelnen Punkten sehr eingehend und detaillirt geprüft und dem hieraus hervorgegangenen Resultat in dem an Se. Majestät den König erstatteten Bericht Ausdruck 340. worden. Wenn darnach
Aweitern, wofür zugleich mit Berücksichligung erforderlicher He, ene fan Erhöhung der Lehrergehälter und Ver⸗
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zwingende Gründe einem ingehen auf mehrere stän⸗ dische Anträge entgegenständen, so sei damit angedeutet,
Lehr- und Erziehungs⸗Anstalt zu Zeitz abgeschlossenen Verträge Dieselben haben in gleicher Weise, wie die schon im
. 83 . w ö. 4 ö 3 daß Verhältnisse in Betracht gezogen worden, welche nicht allein von der Königlichen Staatsregierung abhängig seien, sondern wohei auch andere Faktoren mitzuwirken hätten, die bei einer desfälligen Gesetzesvorlage in Betracht kämen. Abgeordneter Klosterpropst. Brockdorf Schleswig gab als Vertreter der schleswig⸗holsteinischen Ritterschaft die Erklärung ab, daß diese sich mit dem Bericht und den erhobenen Beschwerden im Einklange befänden. Graf Rantzau⸗ Rohlsdorf sprach die Hoffnung aus, daß eine Zeit kommen werde, wo durch ein freundliches Entgegenkommen der Regierung und der Ver' treter des Landes eine Einigung zum Besten der Gesammtheit eintreten werde. Die Abgeordneten Lassen⸗Lysabbild und Skau— Bucks have schlossen sich dem Ausschußhericht ebenfalls an, ãußerten sich über die Erstattung der Kriegsschäden und gaben dem Ge— fühl des Bedauerns Ausdruck, daß der Ausschuß sich nicht zu— geich mit dem lebhaften Wunsch der Nordschleswiger, daß der Prager Friede bezüglich Nordschleswigs zur Ausführung komme, beschäftigt habe. Abgeordneter Jessen⸗Hadersleben trat einer von Lassen⸗Lysabbild gemachten Bemerkung, daß die Nordschleswiger sich dem preußischen Staat gegenüber als Fremde fühlten, mit Entschiedenheit entgegen. Ein Amendement des Abgeordneten Skau auf Zurückweisung des Berichts an den Ausschuß zur nochmaligen Prüfung, ward mit allen gegen 3 Stimmen abge⸗ lehnt und darauf die Vorbergthung geschlossen. Schließlich referirte der Abgeordnete Lesser⸗Altong Naniens des Petitions⸗ Ausschusses über eine Petition des Bürgermeisters a. D. Bremer in Flensburg, Namens des Prinzen Christian zu Schleswig- Holstein⸗Augustenburg, als Besitzer des Guts Gravenstein, wegen Kriegsschadenerstattung. Derselbe trug die betreffenden Verhält⸗ nisse vor, legte dar, aus welchen Gruͤnden es für den Prinzen Christian von besonderem Interesse sei, Auskunft darüber zu er⸗ halten, ob der Provinzial⸗Landtag geneigt sei, für gewisse im Jahre 1864 der Orgel und Kirche zu Gravenstein vom Militär zugefügte Schäden, für Einquartirung und requirirte Bauuten⸗ silien aus Provinzialmitteln eine Entschädigung zu gewähren.
Der Ausschuß beantragte, daß diese Frage im verneinenden Sinne entschieden werde, und die Versammlung trat dem mit großer Mehrheit bei.
— Aus der letzten, 9., Sitzung des Provinzial-Landtages, welche von dem Landtags-Marschall um 25 Uhr Nachmittags eröffnet ward, und über die bereits berichtet worden, ist nur noch hervorzuheben, daß in der Schlußberathung über den Aus⸗ schußbericht, betreffend den Provinzialfonds, die Ausschußanträge:
Der Provinzial-Landtag wolle den in dem Ausschußberichte ent⸗ wickelten Ansichten seine Zustimmung ertheilen und beschließen: den ständischen Ausschuß zu beauftragen und zu autorisiren, mit der Königlichen Staatsregierung über die Feststellung eines Gesetzent— wurfs, betreffend die Ueberweisung eines Datationsfonds an die Provinz Schleswig⸗Holstein, sowie über alle etwa an diese Vorlage sich knüpfenden Fragen zu verhandeln resp. Beschlüsse zu fassen; 2) aus seiner Mitte dem propinzialständischen Ausschusse zu diesem Zweck 6 Mitglieder beizuordnen, von welchen je 2 aus den 3 Stän⸗ den zu wählen sind,
einstimmig angenommen wurden. Es ward sofort zur Wahl der sub 2 gedachten 6 Mitglieder geschritten und dieselben zugleich zur Mitwirkung mit dem ständischen Aus⸗ schuß bei der Angelegenheit wegen Errichtung einer Korrektions⸗ Anstalt bestimmt. Nachdem der Landtags⸗Marschall darauf er⸗ klärt hatte, daß die Landtagsarbeiten beendigt seien, der Stadt Rendsburg gedankt und einen kurzen Rückblick auf die jetzt be⸗ endete Session geworfen hatte, schloß der Königliche Landtags⸗ Kommissär dieselbe mit folgender Anrede:
Meine verehrten Herren Mitglieder des Provinzial⸗Landtages von Schleswig⸗Holstein! Wie Sie aus dem Munde des Herrn Landtags⸗ Marschalls soeben vernehmen, sind die Verhandlungen und Arbeiten dieser fünften Diät des Provinzial-Landtags mit Ihrer heutigen Tagesordnung beendet. Diese Diät hat zum ersten Male unter thätiger Theilnahme des von Ihnen erwählten und Allerhöchst be⸗ stätigten Landes⸗Direktors stattgefunden. Ihre eigenen Arbeiten, die Thätigkeit dieses Beamten und die hingebende Theilnahme der Herren Mitglieder des ständischen Ausschusses, welche noch zu den Verhand⸗ lungen über die die Provinz so nahe berührenden Fragen der Entschädi⸗ gung für die Schäden der Sturmfluth des vorigen Jahres haben heran⸗ gezogen werden müssen, legen Zeugniß davon ab, daß die Selbstver⸗ waltung der Provinz in stetig fortschreitender Entwickelung begriffen ist. So wie diese dem öffentlichen Wohle gewidmete Thätigkeit den Organen der Provinzial-Verwaltung eine befriedigende gewesen sein wird, so hat sie sich fär die Provinz selbst nutzbringend und dankens⸗ werth, für die Staatsregierung erfreulich erwiesen. Die die Interessen der Provinz so nahe berührenden Beschlüsse, welche Sie, meine Her⸗ ren Mitglieder des Provinzial-Landtags, in den Angelegenheiten der Reorganisation des Korrektionswesens gefaßt haben, sollen,
sobald die Anträge Ihres Läandesdirektors vorliegen werden, der Königlichen Staatsregierung übergeben und in sorgsame Erwä⸗ gung gezogen werden Der von Ihnen beschlossene Ankauf eines Ge— schäftshauses für Ihre Verwaltung wird, ohne der Zukunft vorzu⸗ greifen, einem bringenden Bedürfniß Abhülfe schaffen. Die Finanz⸗ grundlagen, welche für Ihre Verwaltung und für die Immobiliar⸗Brand⸗ versicherungsanstalt festgestellt sind, geben Ihnen und der Provinz die erfreuliche Sicherheit, daß die Thätigkeit Ihrer Organe sich in auf merksamer Ordnung bewegen wird. Die Ihnen zugestellten Vorlagen der Königlichen Staatsregierung sind von Ihnen mit gewohnter Sorgfalt sowie den Zwecken entsprechend erledigt worden. Der zu hoffende Er— laß eines Dotationsgesetzes für die Provinz Schleswig⸗Holstein wird dazu beitragen, den Kreis Ihrer Arbeiten und Ihrer nützlichen Thä⸗ tigkeit zu erweitern. Es darf erwartet werden, daß die Verhandlungen zwischen den Organen der Königlichen Staatsregierung und Ihrem verstärkten Ausschuß sehr bald zur Förderung dieser so wichtigen Frage führen werden. Meine Herren Mitglieder des Propinzial-Land⸗ tags von Schleswig⸗Holstein! Ich hoffe, daß die kurze aber nutzbringende Thätigkeit, welcher Sie während dieser fünften Diät Ihre Kräfte gewid⸗ met haben, dazu beigetragen haben wird, die Ueberzeugung zu befestigen, daß die Staatsregierung, auch wenn Gründe bestimmender Natur sie verhindert haben, allen Ihren Wünschen zu entsprechen, doch in den⸗ jenigen Fragen, welche die Selbständigkeit und Erweiterung der Pro⸗ vinziellen Verwaltung begründen sollen, Ihren Bestrebungen und Be⸗ dürfnissen mit voller Bereitwilligkeit entgegengekommen ist. Die Zu⸗ kunft wird, wie ich hoffe, Zeugniß davon ablegen, daß dieser Weg der sicherste ist, um den Interessen der Provinz und den mit diesen unzer⸗ trennlich verbundenen Interessen des allgemeinen Staatewohls die gleichmäßig gebührende Geltung zu schaffen. Ich erkläre hiemit die fünfte Diät des Provinzial ⸗ Landtages von Schleswig⸗Holstein ge⸗ schlossen.
Hannover, 18. Oktober. Der 7. H annoversche P ro⸗ vinzlal⸗Landtag ist heute Mittag 12 Uhr durch den König⸗ lichen Kommissarius, Ober-Präsidenten Grafen zu Eulenburg mit folgender Rede geschlossen worden; . .
„Höchgeehrte Herren! Bei dem Schlusse Ihrer Arbeiten dürfen Sie wiederum mit Genugthuung auf diesel ben zurückblicken.
Die befriedigende Lage des provinzialständischen Haushalts hat Ihnen gestattet, die Beseld engen einer größeren Anzahl von Beamten Ihrer Verwaltung den Zeitverhältnissen entsprechend aufzubessern und sür die weitere Entwickelung einiger Ihrer Institute nicht unerhebliche Mittel zu bewilligen. .
Die Vorlagen der Königlichen Staatsregierung sind von Ihnen mit gewohnter Sorgfalt berathen und haben im Wesentlichen Ihre
Zustimmung gefunden. Die Abänderungen, welche Sie dabei
empfohlen haben, und die Wünsche, welchen; durch Ihre Be— schlüsse Ausdruck gegeben ist, werden von der Königlichen Stagtsregie= rüng n eingehende Erwägung genommen werden.
Dasselbe wird der Fall sein mit dem aus Ihrer Initiative her— vorgegangenen Entwurfe eines Höfegesetzes für die Propin; Hannover. Die nach reiflicher Püfung erfolgte fast einstimmige Annahme dieses Entwurfs wird der Königlichen Staatsregierung die Ueberzeugung ge— wähien, daß die Provinzialvertretung nicht blos von der Nothwendigkeit durchdrungen ist, die Erhaltung eines kräftigen und leistungefähigen Bauernstandes auf dem Wege der Gesetzgebung zu fördern, sondern daß auch darüber, in welcher Weise dies geschehen könne, die Meinungen sich geklärt und vereinigt haben.
Mit dem Wunsche, daß Ihre und Ihrer Organe Wirksamkeit auch fernerhin zum Wohle der Provinz gereichen möge, schließe ich im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Kaisers und Königs den siebenten Hannoverschen Provinzial⸗Landtag.“
Nach dem Schlusse dieser Ansprache brachte der Landtags⸗ Marschall, Graf zu Münster⸗-Derneburg, ein dreimaliges Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König und sodann ein drei⸗ maliges Hoch auf Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit den Kronprinzen aus. In beide Hochs stimmte die Versammlung laut und freudig ein.
Münster, 16. Oktober. Der Westfälische Provinzial⸗ Landtag nahm in seiner, am 14. d. M. abgehaltenen 6. Plenarsitzung die neue Geschäftsordnung für den ständischen Verwaltungs⸗Ausschuß nach den Anträgen dieses Ausschusses unverändert an, und trat sodann in die Berathung des neuen Reglements für die Verwaltung der Provinzial⸗ (Irren⸗) An⸗ stalten zu Marsberg und Lengerich ein. Dies Reglement, sowie auch die Aufnahmebedingungen für die bezeichneten Anstalten wurden in der von dem Verwaltungsausschusse beantragten Fassung angenommen, letzterer jedoch zugleich ermächtigt, in den Pflegegeld⸗Sätzen für Pfleglinge aus der Provinz Erhöhungen innerhalb bestimmter Grenzen eintreten zu lassen. Auch wurde eine Erhöhung des Pflegesatzes für auswärtige Kranke in der ersten Tischklasse beschlossen.
Nach Erledigung des Etats⸗ und Rechnungewesens der
Provinzial⸗Anstalten zu Marsberg und Benninghausen wurde in Verbindung mit dem Etat der letzteren Anstalt über die Ver— wendung des Fonds für die Unterbringung verwahrloster Kin— der in Erziehungs⸗-A1Anstalten Beschluß gefaßt, zufolge dessen für jene Verwendung nunmehr nach folgenden Bestimmungen ver⸗ fahren werden soll: . . ö 4) Der Fonds steht zur Dispositien des ständischen Verwaltungs— Ausschusses, welcher endgültig in jedem Falle darüber entscheidet: ob und wie lange ein Zuschuß zu den Kosten, welche durch die Verpfle— gung verwahrlosgter Kinder in den Erziehungsanstalten entstehen, ge⸗ währt werden soll oder nicht.
2) Der Zuschuß zu den Pflegegeldern wird nur für solche Kinder gewährt, deren Verwahrlosung Seitens des ständischen Verwaltungs⸗ Ausschusses anerkannt wird. .
„3 In der Regel wird die Hälfte der Verpflegungskosten auf die Kasse des Landarmenhauses übernommen.
4) Der Zuschuß wird nur in denjenigen Fällen übernommen, in denen durch einen zwischen dem Vorstande der Erziehungsanstalt und der Vertretung des betreffenden Armen- oder Gemeindeyerbandes unter Beitritt des gesetzlichen Vertreters des aufzunchmenden Kindes event. auch des vormundschaftlichen Gerichts abgeschlossenen Vertrag
festgesetzt ist, daß die Entlassung aus der Erziehungsanstalt erst dann erfolgen dürfe, wenn der Zweck der Aufnahme erreicht sei.
In der J7. Plenarsitzung (15. d. Mts) erledigte der Landtag nach Entgegennahme geschäftlicher Mittheilungen das Rechnungs- und Etatswesen der Provinzial-Pflegeanstalt zu Gesecke, sowie der Provinzial⸗Irrenanstalt zu Lengerich, des⸗ gleichen die Rechnung der ständischen Centralkasse pro 1872, und die Rechnung des Dispositionsfonds des ständischen Ver⸗ waltungs⸗Ausschusses für denselben Zeitraum.
. An das Referat über die Vorlage wegen der finanziellen Verhältnisse der Gemeinden der Provinz wurde durch Beschluß des Landtags der Antrag geknüpft, daß künftig in der bezeich⸗ neten Vorlage die Grund- und Gebäudesteuer getrennt aufge⸗ führt werden, sowie die Schulabgaben Aufnahme finden möchten, und das Schulgeld in einer besonderen Rubrik ersichtlich ge⸗ macht werde. Mit besonderem Interesse nahm der Landtag ferner die Referate über die Vorlagen, betreffend die Verhält— nisse der höheren Lehranstalten der Provinz, über den Zustand des Elementar-Schulwesens sowie über die Bildungs-Anstalten für Schullehrer und Schullehrerinnen entgegen. j
Bayern. München, 18. Oktober. Die von König Lud⸗ wig 1. zur Erinnerung an die Schlacht bei Leipzig gestiftete Aus speisung von mehreren Hundert Armen wird für dieses Mal am heutigen Tage in Königlichen Schloß zu Aschaffenburg stattfinden.
Durch einen ministeriellen Erlaß vom 11. d. Mts. werden die bezüglichen Militär⸗ und Civilkassen des bayerischen Staates, eventuell auch die Gemeindeverwaltungen, ermächtigt an die nach Orten des Königreichs Bayern beurkaubten Heeres pflichtigen der Königlich preußischen Armee und der in die Rönig⸗ lich preußische Militärverwaltung aufgenommenen Kontingente des Reichsheeres bei ihrer Einziehung zur Fahne, resp. zu Uebungs⸗ zwecken, die zuständigen Marschkompetenzen zur Resse nach dem Einberufungsorte. vorschußweise zu bezahlen.
— Der Kriegs⸗Minister, General-Lieutenant Frhr. von Pranckh, kehrt heute Abend aus dem auf seiner Villa bei Salzburg zugebrachten Urlaub hierher zurück, da mehrere Land⸗ tagsvorlagen seine Anwesenheit hierselbst unumgänglich noth⸗ wendig machen. ö
Der Königliche Kommissar bei der protestantischen Ge⸗ neralsynode in Bayreuth ist Allerhöchsten Ortes ermächtigt worden, die Dauer der vorerst nur auf 10 Tage, dann bis zum morgigen Tage berufenen Synode nach Bedarf zu verlängern und es wird dies sofort auch geschehen, da die Verfammkung noch eine Reihe von Anträgen zu erledigen hat.
Sach sen. Ores den, 19. Oktober. Das heutige . veröffentlicht folgendes Bulletin über das Befinden des Königs:
Pillnitz, 18. Oktober, Mittags 12 Uhr 26 Minuten. Eine Veränderung im Befinden Sr. Majestät des Königs ist seit gestern nicht eingetreten. Die Krankheitserscheinungen sind fostdauernd besorgnißerregend.
Das Bulletin von heute Vormittag 9! Uhr lautet:
. „Obgleich Se. Majestät der König in verflossener Nacht ziemlich viel geschlafen hat, so, dauern doch die Krankheitserscheinungen in leich . Weise fert, Die Schwäche hat zugenommen..
Württemberg. Stuttgart, 17. Oktober. Die seit Ende März d J. in Stuttgart unter der Leitung der Königlichen Postdirektion versammelte Kommission zur Ermittelung der Antheile der drei Postverwaltungen des Deutfchen Reichs und von Oesterreich⸗Ungarn an der gemeinschaftlichen Fahrpost⸗Ein⸗ n gh me beendigte am 15. d. M. ihre Thätigkest. Die fremden
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Mitglieder der Kommission reisten sofort in die Heimath zurück.
sammenberufen werden.
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Hessen. Darm staht, 18. Oltober. Der ölrkliche Ge eime Nath und Prässbent des Großheroglichen Minssteriumg er Finanzen, Marimsllan von , ben, ist unter dem 16. d. M. auf sein Nachsuchen unter hanfbarer Anerkennung der von demselben geleisteten langsährigen treuen und ausge— zeichneten Dienste, somse unter BVerleihung bes Großkreinzes des Verdienstordens Philipps bes Großmüthlgen in hen Nuhestand versetzt worden. Bis zur Ernennung seines Nachfolgers wird Präsident von Biegeleben die Geschäfte fortführen.
Sach sen⸗ MWeimar⸗Eisenach. Weimar, 18, (W. T. B. Der zweite Delegirtentag des deu Kriegerbundes ist heute Nachmittag unter dem General - Lieutenant Stockmar
Die Versammlung sandte zunächst Begrüßunggtele gramme an Se. Majestät den Deutschen Kaiser und König von Preußen nach Wien, sowie an Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit den Kronprinzen anläßlich Höchstdessen Geburtstages und an Se. Königliche Hoheit den Großherzog von Weimar. So dann begann die Berathung der Statuten, die en hloc ange⸗ nommen wurden.
Mecklenburg. Schwerin, 18. Oktober. Das neueste Bulletin über das Befinden der Großherzogin Marie lautet:
Ihre Königliche Hoheit die Fran Großberzegin Marie haben diese Nacht vollkommen ruhig geschlafen. Die Fiebererscheinungen haben seit gestern Abend sehr bedeutend abgenommen. Das Befinden des neugebornen Prinzen ist gut.
Neustrelitz, 17. Oktober. Der Großherzog ist am 14. d. M., Abends, die Großherzogin rorgestern Abend von Rumpenheim wieder zurückgekehrt. Der Erbgroßherzog traf ebenfalls vorgestern Nachmittag hier ein. Heute wird der Ge⸗ burtstag des Großherzogs festlich begangen.
Reuß. Gera, 17. Oktober. Der Fürst und die Fürstin haben sich heute von Schloß Ebersdorf zur Weltausstellung nach Wien begeben, wohin die Fürstin Mutter bereits am Dienstag vorausgereist ist.
Bremen, 18. Ottober. In der Sitzung der Bürger⸗ schaft vom 14. d. M. fand auch eine eingehende Verhandlung über die Langwedel-Uelzener Bahn statt. Sie war durch die Nachforderung von 1,‚207,700 Mark zu den veranschlagten und bewilligten Kosten veranlaßt. Die Nachforderung wurde nach längerer Debatte schließlich bewilligt, dagegen ein Antrag, die eben fertig gestellte Bahn zu verkaufen, abgelehnt.
Oesterreich⸗Angarn. Wien, 18. Oktober. Der Kaiser⸗ liche und Königliche Gesandte Graf Kärolyi ist heute aus Pesth hier eingetroffen.
Pesth, 18. Oktober. Das Amtsblatt veröffentlicht die Er—⸗ nennung des Lugoser Bischofs Olteanu zum griechisch-katholi⸗ schen Bischofe von Großwardein. .
Agram, 18. Oktober. Der Landtag nahm gestern den Gesetzentwurf über die Ergänzung der Wahlordnung in dritter
— Die Fraktionen der Rechten treten am Dlenstag zu einer Separatsitzung zusammen, um sich üher die Wie Ddereinberufung der Nationalversammlung vor Ablauf der Ferien schlüssig zu machen.
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— Die Fer tan eng kamm isßion wird, dem Vernehmen nach, beschließe
n, daß die Nationalversammlung auf Montag, den 27. 5. M, wieder einberufen werde. 19. Oktober. (WB. T. B.) Der Präsident der Re⸗ publik hat gestern bei dem Fürsten von Serbien dinirt. Nach dem „Journal officiel! können alle zum Mahlen
bestimmten ausländischen Getreideeinfuhren an allen Zoll=
stätten eingeführt werden, die überhaupt für den Import bestehen.
Nach den dem „Messager de Paris“ zugegangenen neuesten Mittheilungen dürften die Rechte und das rechte Gentrum der Idee einer vorzeitigen Einberufung der National⸗ Versammlung nicht zustimmen.
Der vormalige König von Hannover ist in Be⸗ gleitung der Prinzessin Friederike in Biarritz eingetroffen und wird, dem Vernehmen nach, bis Ende des Monats daselbst verweilen.
Trianon, 18. (W. T. B.)
Oktober. In der heutigen
Sitzung des Kriegsraths erklärte Bazaine, über den am
24. Oktober stattgehabten Kriegsrath und die Mission der Ge⸗ nerale Changarnier und Cissey beim Prinzen Friedrich Sarl be⸗ fragt, als er die für den Fall einer Kapitulation ihm auferlegten harten Bedingungen erfahren, sei ein Ausfall nicht mehr aus⸗ führbar gewesen; er leugnete, daß er demoralisirende Berichte in
Umlauf gesetzt habe, und behauptete, vielmehr im durchaus ent⸗
gegengesetzten Sinne gehandelt zu haben. Das Kriegsmaterial habe er nicht zerstört, weil er gefürchtet, daß der Feind hierfür
schwere Rache nehmen werde; übrigens habe er öffentlich dem
General Soleille den formellen Befehl ertheilt, die Fahnen zu
verbrennen; wenn dies nicht geschehen, so sei allein die Nach⸗
lässigkeit der Offiziere zu tadeln. Fragen ward das Verhör geschlossen. Zeugen beginnt Montag.
Spanien. Madrid, 18. Oktober. (W. T. B.) Der Marine⸗Minister hat das Kommando des Regierungs⸗ geschwa ders übernommen und will sich heute nach Cartha⸗ gena begeben. — Der Carlistenführer Lizarraga hat den General Loma in einem Gefecht zwischen St. Sebastian und Tolosa geschlagen, wobei Loma einige Verluste hatte. — Die Carlisten haben meh⸗
Nach einigen anderen kurzen Die Vernehmung der
rere Truppenabtheilungen abgesandt, um Pampelona zu blo⸗
kiren und die Verbindungen des General Moriones mit der Stadt abzuschneiden.
Nach von Carthagena hier eingelangten Nachrichten ist der im Besitze der Insurgenten befindliche Dampfer „Fernando Catolico“ durch das Insurgentenschiff ‚Numancia“ und zwar lediglich in Folge eines unglücklichen Zufalls in den Grund ge⸗ bohrt worden.
Portugal. Lissabon, 17. Oktober. (W. T. B) Die diesmalige Geburtstagsfeier der Königin war mit
Lesung an. Die Berathung über den Gesetzentwurf, betr. die Rücksicht auf die Lebensgefahr, der dieselbe mit den beiden Prin⸗
Regelung der Gehalte der Gensd'armerie, wurde auf Antrag Mrazovics' vertagt und hierauf der Gesetzentwurf über die Ab⸗ lösung der öffentlichen Arbeiten in Berathung gezogen. Die Debatte wurde heute geschlossen und der Gesetzentwurf als Grundlage der Spezialdebatte angenommen. Schweiz. Bern, 18. Oktober. (W. T. B.) Der Bundes⸗
rath hat in seiner heutigen Sitzung die Traktandenliste für die am 3. November zusammentretende Bundesversammlung genehmigt. Dieselbe enthält außer der Revision der Bundes⸗ verfassung noch 32 verschiedene andere Nummern.
— 19. Oktober. (W. T. B.) Die Direktionen der Schweizer Centralbahn, der Nordostbahn und der vereinigten Schweizer Bahnen haben beschlossen, vom nächsten Jahre an Fahrbillete an Wallfahrer nicht mehr zum halben Preise verkaufen zu lassen.
Frankreich. Paris, 18. Oktober. (W. T. B.) Die bereits angekündigte Broschüre des früheren Präsidenten der Nationalversammlung Grépy, welche den Titel trägt „Die dem Lande nothwendige Regierung“, ist heute erschienen. Der Ver⸗ fasser setzt in derselben auseinander, wie nothwendig es sei, daß Frankreich sich eine seinen sozialen Verhältnissen entsprechende Verfassung gebe, damit das Land nicht von einer Revolution in die andere gerathe und so dem völligen Verderben entgegen treibe. Es wird ferner die Ohnmacht der monarchischen Par⸗ teien dargelegt und gleichzeitig auf die Ansprüche hingewiesen, welche die republikanische Regierung sich auf das Vertrauen des Landes erworben habe, so daß der Umsturz der republikanischen Verfassung das Signal zu furchtbaren Krifen geben werde. Die Broschüre kommt zu dem Schluß, daß eine monarchische Restau⸗ ration nur eine Pause zwischen zwei Stürmen sein und allein in der republikanischen Verfassung das Land Sicherheit finden werde. j
— Die Zeitungen veröffentlichen das Programm der Rechten, sowie eine Erklärung des rechten Centrums, welche bereits vom Februar 1872 datirt sind und als Grundlage für die Vereinigung der Rechten mit dem rechten Centrum auf der Basis der konstitutionellen Monarchie anzusehen sein dürften. Die betreffenden Dokumente sind noch nicht veröffentlicht ge⸗ wesen. In dem Programme heißt es: Wir wollen die erbliche, repräsentative und konstitutionelle Monarchie, welche dem Lande das Recht giebt in die Handhabung der Geschäfte einzugreifen und gleichzeitig unter der Garantie der ministeriellen Verant— wortlichkeit steht, eine Monarchie, welche ferner alle nothwendigen politischen, bürgerlichen und religiösen Freiheiten, Gleichheit vor dem Gesetze, sowie den Zutritt Aller zu allen Aemtern, Ehren und wirklichen Vortheilen und endlich die fortgesetzte Besserung der Lage der arbeifenden Klassen auf friedlichem Wege sichert.
— In der heutigen Sitzung der Bureaus der Rechten trug Chesnelong seinen Bericht über die in Salzburg mit dem Grafen Chambord stattgehabten Verhandlungen, vor und wurde hierbei konstatirt, daß völlige Einigkeit zwischen der konservativen Majorität und Graf Chambord bestehe. — In dem Protokoll über die Sitzung heißt es: Man sei völlig darin einig anzuerkennen, daß die Annahme der durch die Neuner⸗Kommisston verbreiteten Anträge durch das Interesse des Landes gebieterisch gefordert werde. Nach diesen Antraͤgen soll die Monarchie wieder her⸗ gestellt werden, alle bürgerlichen, politischen und religissen Frei⸗ heiten, welche das öffentliche Recht Frankreichs bilden, würden gewährleistet werden; die dreifarbige Fahne werde aufrecht er⸗ halten bleiben, doch würden Modifikationen durch Königliche Initiative veranlaßt werden können; im Uebrigen bleibe diefelbe intakt, es sei denn, daß König und Volksvertretung eine Aende⸗ rung vereinbaren. Die verschiedenen Versammlungen, welche in der heutigen Bureausitzung repräsentirt waren, sollen sofort zu⸗
zen vor Kurzem entgangen, eine besonders glänzende. In der Kirche wurde das Tedeum gesungen, alle Munizipalitäten sandten Glückwünsche, von der hiesigen Munizipalität und derjenigen von Oporto, sowie von der Universität Coimbra wurden Glück⸗ wunschadressen überreicht.
Italien. Rom, 14. Oktober. Der Regulirungs⸗ plan für die Stadt Rom ist im Prinzip angenommen wor⸗ den. Die wesentlichsten Punkte desselben sind die folgenden: Für die Anlagen von Straßen, Wasserleitungen und Kloaken in den neuen Quartieren, und zwar am Castro Pretorio, auf dem
Esquilin, dem Viminal, dem Caelius, den Wiesen an der Engelsbrücke und am Monte Instaccio sind ungefähr 211 Mil⸗ lionen Lire in Anschlag genommen; für die Verbindungszonen zwischen den neuen und den alten Stadttheilen 11 Millionen; für Anlage neuer Straßen, Erweiterung der bestehenden und gewisser Plätze innerhalb der jetzt bewohn⸗ ten Stadtquartiere ungefähr 76 Millionen; für Märkte, die Rom bisher fast ganz entbehrt hat, 7 Millionen; für neue Wasserleitungen und Abzugskanäle in dem jetzigen Häuserkomplex, für Rektifikation des Tiberlaufes und sechs neue Brücken Über des Tiber 487 Millionen. Gegenüber diesen Beträgen, die sich zusammen auf 163 Millionen belaufen, hat der Ausschuß bereits energisch gestrichen und zwar mit Einschluß der Märkte, die man auf ein besonderes Konto bringen will, 24 Millionen. Rechnet man außerdem noch den Werth desjenigen städtischen Eigenthums in der Nähe der Engelsbrücke ab, welches in Folge der neuen Anlage verkäuflich werden wird, mit 13 Million, dann den Staatszuschuß für die Arbeiten am Tiber mit 6 und den Zuschuß der Provinzialverwaltung zu demselben Zwecke mit 2 Millionen, so bleibt noch zu Lasten der städtischen Verwaltung eine Summe von 129 Millionen übrig, von denen bereits ein Theil bewilligt ist, so daß der Gesammtbetrag, um den es sich jetzt handelt, sich auf 118 Millionen beläuft. Der obige Beschluß welcher den Regulirungsplan im Prinzip annimmt, ist zwar mil Einstimmigkeit gefaßt worden, trotzdem aber scheinen vor der definitiven Beschlußfassung im Einzelnen noch wesentliche Modi⸗ fikationen bevorzustehen.
418. Oktober. (W. T. B.) Der „Agenzia Stefani⸗ zufolge sind alle Zeitungsnachrichten über die von dem Minister⸗ Präsidenten Minghetti verfolgten Finanzprojekte min⸗ destens verfrüht.
— Die amtliche Zeitung veröffentlicht ein Königliches Dekret, durch welches die Expropriation einiger hlesigen Klöster aus Gründen des öffentlichen Interesses angeordnet und für dieselben eine ihrem Werthe entsprechende Geldsumme in Rente festgesetzt wird. .
— Dem Kardinal Patrizi, General⸗Vikar Sr. Heiligkeit und Präfekt der Kongregation der Residenz der Bischöfe, ist von der Regierung amtlich eröffnet worden, daß von morgen ab dag seitherige Generalatshaus der Jesuiten als Residenz der Jesunten nicht mehr betrachtet werde.
Türkei. Konstantinopel, 18. Oktober. (W. T. B.) Der Minister des Aeußern hat den Vertretern der Pforte
im Auslande mittelst Rundschreibens von den bereits gemel⸗
deten Reformen, durch die eine Verbesserung der Finanzlage des Reichs herbeigeführt werden soll, sowie von der Niedersetzung einer Kemmission unter Vorsitz des Großvezirs Mittheilung ge⸗ macht, die für das nächste, am 1. März 1874 beginnende Finanz⸗ jahr ein in Einnahme und Ausgabe balaneirendes Budget aus⸗ arbeiten und öffentlich bekannt machen soll.
— 19. Oktober. (W. T. B.) Zur Einlösung der am 31. Oktober 6 fälligen letzten Serie von den im Jahre 1868 emittirten Schattzbonds sind die erforderlichen Geldmittel nach London überschickt worden.
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