1873 / 248 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Oct 1873 18:00:01 GMT) scan diff

5 . . burger HKE f 2 recsit- H; HK redclit- Hani. Ri- pri iermi tniß der Herren Aktionäre unserer Gesellschaft, daß die Original⸗ , , bei unserer ö,, in Empfang ge⸗

fig n imsscheinen sind zwei, die Zahl und die Nummer der einzelnen Scheine , welchen Formulare von unserer ge che fteh verabfolgt

. n nnen beizufügen, zu . Magdeburg, den 2 Oktober 163 Der Aufsichtsrath der Magdeburger Ban⸗ und Kredit⸗Bank.

Listemann, Vorsitzender.

I2ogss

Gäöcln- VEindelener Kisenmbahnm- &deseklschäaft.

Die Inhaber, der Abschlags⸗ und Rest⸗Diyidendescheine Nr. 5 (Ser. L) lund: Nr. I und 2 (Ser. II.) unserer Aktien, sowie der Dividendescheine Nr. 1, 2, 3 und 4 ul, Stammaktien Litt. B. werden unter Bezugnahme auf Nr. IX. der abändernden und zusätzlichen Bestimmungen zu den Gesell⸗ chaftsstatuten vom 13. September 1865 resp. auf §. 2 des Statutnachtrags vom 20. Juni 1868 wieder⸗ ö. zur Einlösung derselben aufgefordert.

Cöln, den 18. Oktober 1873.

Die Direktion.

Verschiedene Bekanntmachungen.

29s Die Aktionäre der

anonymen Gesellschaft der Rheingruben werden zu eine außerordentlichen Generalpersammlung auf Donnerstag, den IP. November 1874,

P uhr Nachmittags, am Sitze der Gesellschaft, 34 Rue Tronchet zu Paris, zusammenberufen., um über die Mittel und Wege zu berathen, die zu ergreifen sind, um den eintreibbaren Schulden entgegenzutreten, um die nöthigen Hülfsmittel zur Vollendung der Arbeiten, Bauten und Betriebsmittel der ersten Anlage zu beschaffen und event., um über einen der im Art. 40 der Statuten vorgesehenen Fälle zu beschließen. Der Vorsitzende des Verwaltungsraths. Leon Donnat.

IM. 1692

Norddeutscher Landwirthschaftlicher Bank⸗-Verein. Eing. Genossenschaft. Nachdem in der gestrizen qußerordentlichen Generalversammlung

die Liquidation unseres Bankvereins beschlossen worden in fordern wir hiermit unsere sämmtlichen Glänbiger auf, uns ihre Ansprüche an die Genossenschaft unter spezielter Erläuterung gefälligst aufzugeben,

Norddeutscher Landwirthschaftlicher Bank⸗Verein. Ging. Genossenschaft

in Liquidation. Kaiser. Knittel.

Haassengier. Frenzel.

als die in allen Welttheilen so 4

von medicinischen Autoritäten geprüfte, mit den glänzendsten und wunderwirkenden Erfolgen Sekrönte, von Seiner k. . Apo- sStolischen Majestät dem Kaiser Franz Josef J. von Oesterreich, König von Ungarn und Böhmen

t machn ef n nen Kurzem zur

Hunderttausende von Menschen

verdanken ihr schünes Haar dem einzig und allein Cxistirenden, Sichersten und besten

Haarwuchsmittel.

Es giebt nichts Besseres zur Erhaltung und Beförderung des Wachsthmus der Kopfhaare,

M. 1710]

ete. etc., mit einem ausschliess-

bekannt und berühmt gewordene, ganzen Umfang der k. k. öster-

reichischen Staaten und der ge-

zeichnete

kResedu - Kringes-Pomnde,

wo bei wegelmniäesigenmn Gebrauche selbst die 2 HKahletem sStellem des Hamptes voll- . Haan werden; grane vumd Kotühe Ha- bekommen eine claamlele Earhe; sie sStän-Ht lem HHanrhlhécem anf eime vilnmderr bare VWweise, hes eßtigt jede At von SehipRhen- lyon Lelnnag himmem vweniꝶgenm agen voll- stünmeliz, ver Hhiüütet das Ausfallem cler Hanre in lgüürzester eit gi6mzhiech umỹl r . Für inmamer, gieht dem Haare eimenm H, . . nwtinrlieher Gelamm, dieses wird , . NX e 22 8 . 6 ( , cc, ö j w ell enförmig , . W W 9 . und hevwalirt es wor diene Exrgrarnenm bis in das Häächante Riten. Durch ihren höchst angenehmen Geruch und die prachtvolle 3usstattang bildet sie überdies eine Jierde für den feinsten Toilettentisch. Preis eines Tigels sammt Gebrauchs⸗Anweisung (in? Sprachen) blos Kimenm KEhaler HKereinss. CGurennt. Wiederverkäufer erhalten ansehnliche Prozente.

Fabrik u. Haupt⸗Central⸗Versendungs⸗Depot em gros et em détail bet

AH6EH. HC HH.

Parfumeur und Inhaber mehrerer k. k. Privilegien in Wien, Josefstadt, Piaristengasse 14, im eigenen Hause,

wohin alle schriftlichen Aufträge zu richten sind. Auswärtige Bestellungen werden nur gegen ö Baareinsendung des Betrages sofort effectuirt, da bei den k. F. österr. Postämtern für das

Ausland Sendungen unter Nachnahme nicht angenommen werden. Haupt ⸗Depot für Berlin nur einzig und allein bei dem Herrn

Gch G chuktre, Apotheker in Herlim, Köpnickerstraße 73.

Dee, Zusendung franch per Express durch ganz Berlin. Re ö

Mö. Wie bei jedem vorzüglichen Fabrikate, so werden auch bei diesem schon Nach⸗ ö

ahmungen und Fälschungen versucht, und wird daher ersucht, sich beim Ankaufe nur an bie oben—

bezeichnete Niederlage zu wenden, und die echte Keseda- Kräusel e Pontade von Can Häme, , . Wien ausdrücklich zu verlangen, sowie obige Schutzmarke

zu beachten, (W. 3585 X.)

. i , . 857 236 n , 1 ö

299]

Fahrten in der Richtung von Viersen über Süchteln, St. Tönis, Erefeld und Kempen

Fahrten in der Nichtung von Süchteln über Kempen, Erefeld, St. Tönis und Süchteln nach Viersen.

lichen k. k., Privilegium für den

sammten ungarischen Kronländer mit Patent vom 18. November 1865, ahl 15,810, 1892 ausge- 3

nach Süchteln. 2 4

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Süchteln Ankunft d g o.

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und Grefrath.

Fahrten von Gref nach Viersen.

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Abfahrt 10,50 . 9 10 59 11325

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rektion.

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

für das Viertrljahr.

ö, für den Naum eiuer Aru chzeile 3

M 2M8.

Nas Abonnement heträgt I Chlr. 185 Sgr.

Kgt. J

und

Staats⸗Anzeiger.

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Alle Nost⸗Anstalten des In und Auslandes

AKestellung an; für Kerlin außer deu Hostanstalten auch die Expedition: Milhelmstr. 32.

den 21. Oktober, Abends.

187.

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Dentsche s Reich. Der Ober⸗Postkassirer Hansen in Coblenz ist zum Kaiserlichen Ober⸗Postkassen⸗Rendanten ernannt worden.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Pastor Gustay Johann Julius Lebrecht Schmidt in Tempelburg zum Superintendenten der Diözese Tempelburg, Regierungsbezirk Cöslin, zu ernennen; und Dem Ritterschafts⸗Kassenrendanten August Julius Golz in Berlin den Charakter als Kommissions⸗Rath zu verleihen.

Ihre Majestät die Königin haben Allergnädigst ge⸗ ruht, dem Verlags⸗Buchhändler Richard Lesser zu Berlin das Prädikat eines Hof⸗Lieferanten Allerhöchstderselben zu ver⸗ leihen.

Landtags-Abschied für die im Jahre 1871 zum 20. Provinzial⸗ Landtage versaminelt gewesenen Stände des Königreichs Preußen. Vom 15. September 1873. .

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen zx. entbieten Unseren getreuen Ständen des Königreichs Preußen Unsern gnädigsten Gruß und ertheilen hiermit auf die Uns vorgelegten Gut⸗ achten und Anträge des im Jahre 1871 versammelt gewesenen Pro— vinzial⸗Landtages den nachstehenden Bescheid:

I) Auf die gutachtlichen Erklärungen über die Propo⸗ sitionen.

J. Tarif für die Erstattungs forderungen der Armenverbände.

Nach eingehender Erwägung der von den Propinzial⸗ und Kom⸗ munal-Landtagen abgegebenen Gutachten ist von Unserem Minister des Innern auf Grund des §. 30 des Bundesgesetzes über den Unter⸗ stützungsZswohnsitz vom 6. Juni 1870 und des 5§. 35 des Ausführungs— Gesetzes vom 8. März 1871 der Tarif der von den preußischen Armen⸗ Verbänden zu erstattenden Armenpflegekosten unter dem 21. August 1871 festgestellt und durch die Regierungs⸗Amtsblätter verkündet worden.

2) Auf die ständischen Petitionen.

UL. Die Rückzahlung der den Regierungsbezirken Königsberg und Gum⸗ binnen in den Jahren 1866 und 1867 zu Chausseebauzwecken aus der Staatskasse gewährten Vorschüsse.

Die von Unseren getreuen Ständen in der am 24. und 26. Juni 1871 beschlossenen Denkschrift erbetene Verlängerung der Erstattungs⸗ termine für die den Regierungsbezirken Königsberg und Gumbinnen in den Nothjahren 1866 und 1867 aus der Staatékasse zur Verstär—⸗ kung des Provinzial⸗Chausseebgu⸗Prämien⸗Fonds gewährten zinsfreien Vorschüsse von resp. 160,000 Thlrn. und 200000 entspricht zwar der durch den Landtagsabschied vom 15. Juni 1871 in Aussicht gestellten Vergünstigung in sofern nicht, als diese davon abhängig gemacht wor— den war, daß auch ständischerseits auf eine Verbesserung der ungün— stigen Lage des Provinzial-Chausseebau⸗Prämien⸗Fonds mit eigenen Mitteln der Propinz Bedacht genommen werde, zu diesem Behufe aber keinerlei Beschlüsse gefaßt worden sind. Demnungeachtet haben Wir uns in Anbetracht der obwaltenden Verhältnisse bewogen ge— funden, dem Fonds eine Erleichterung in Erfüllung der ihm oblie— genden Verpflichtungen zu Theil werden zu lassen.

Die Feststellung der Erstattungstermine, beziehungsweise der in denselben abzutragenden Raten hat jedoch nicht nach Maßgabe der Anträge Unserer getreuen Stände geschehen können, weil danach der Gumbinner Fonds erst nach 12 Jahren und der Königsberger Fonds sogar erst nach 17 Jahren mit der Abtragung der Vorschüsse den Anfang machen würde, und eine so lange Llussetzung der Erstattung nicht angemessen erscheint.

Statt dessen haben wir eine Erleichterung in den Rückzahlungs⸗ Modalitäten der genannten Vorschüsse in der Art bewilligt, daß bie Erstattung zwar bald, nämlich vom Jahre 1874 ab, sedoch nur mit der verhältnißmäßig geringen Summe von 5000 Thlrn. beginnt und alljährlich um 1900 Thlr. steigt. Auf diese Weise wird der Regie⸗ rungsbezirk Gumbinnen mit dem Jahre 1889, dem letzten Jahre der Periode, für welche die Fends bestehen, die ganze Schuld von 200900 Thlrn. abgetragen, dagegen der Regierungsbezirk Königsberg das Darlehn von 100,600 Thlrn. bereits nach 11 Jahren, mit dem Jahre 1884, vollständig zurückgezahlt haben.

Die Rückzahlungstermine des Regierungsbezirks Königsberg eben— falls bis zum Schlußjahre der Periode 1859 auszudehnen, erschien nicht gerechtfertigt, weil der Regierungsbezirk Königsberg den ihm ge⸗ währten Vorschuß alsdann nur mit der Hälfte der Gambinner Ra— ten zu erstatten haben würde, während er im Allgemeinen erheblich leistungsfähiger ist, als der Regierungsbezirk Gumbinnen. Dazu kommt, daß der Regierungsbezirk Königsberg für den Ehaussecbau— Prämien⸗Fonds eine Jahreseinnahme von eg. 53,00 Thlrn., der Regierungsbezirk Gumbinnen aber nur eine solche von (a. 35,000 Thlrn, hat, daß die nur halb so große Darlehnsschuld des Bezirks Königsberg um so leichter getilgt werden kann, und daß endlich dieser Bezirk auch nach der bisherigen

Bestimmung verpflichtet ist, in kürzerer Zeit und mit größeren Raten die Darlehnsschuld zu tilgen, als der Bezirk Gumbinnen. Durch die von Uns bewilligten Rückzahlungs-Modalitäten der beiden Staatsvorschüsse wird nach Möglichkeit dem Zwecke entsprochen, die rückständigen Chausseebau-Prämien baldigst abzutragen und zu diesem Behufe, sowie event. auch zur Prämiirung neuer Bauten für die nachsten Jahre, den größten Theil der Einnahmen der Fonds ver— fügbar zu haben. Den Kreßsen wird dadurch die Beschäffung von Anleihen auf die zu erwarten pen Prämien wesentlich erleichtert werden. 2. Abänderung des Statuts der Provinzial-Hülfskaffe für Preußen. Auf den in der Petition (vom 28. Juni 1871 gestellten Antrag hahen Wir unterm 4 September desselben Jahres genehmigt, daß die Bestimmung unter Nr. 3 Lit. a., im letzten Alinea des §. 15 des Statuts der Hülfskasse für dse Provinz Preußen de confr. 37. Sep. tember 1852 aufgehoben und! durch folgende Vorschrift ersetzt werde: „a. durch Grundstücke, npenn das Darlehn innerhalb der Hälfte

des Materialienwerthses ihrer Gebäude hypothekarisch ein⸗

getragen wird.“

Der betreffende Erlaß ist durch die Amtsblätter der Proyinz veröffentlicht worden.

3) Schiffbarmachung des Drewenzflusses von Bratian bis Thorn.

Das Projekt der Schiffbarmachung der Drewenz von Bratian bis Thorn, dessen beschleunigte Ausführung Unsere getreuen Stände befürworten, ist nach Beendigung der darauf bezüglichen technischen Vorarbeiten, Gegenstand eingehender Prüfung gewesen. Das Ergebniß derselben hat es indessen nicht ge— tattet, dem Antrage Unserer getreuen Stände Folge zu geben. Der beträchtliche, auf nahezu eine Million sich berechnende Kostenaufwand, welchen die Herstellung und die künftige sehr kostspielige Unterhaltung dieser auf mehr als zwanzig Meilen ausgedehnten, nach der Regulirung immer noch sehr unvollkommenen, für die Schiffahrt wenig bequemen und dieselbe unter Umständen selbst gefährdenden Wässerstraße, init ihren Nebengnlagen erfordern würde, fieht zu den Vortheilen, welches dem Verkehre daraus erwachten möchten, nicht in angemessenem Verhältniß, wenn der Obherländische Kanal, die Thorn⸗Insterburger und die im Bau begriffene Marienburg⸗Mlawaer Eisenbahn, sowie die theils vorhandenen, theils zum Bau vorbereiteten Chausseen im Löbauer und Strasburger Kreise, als für sene Gegend bestehende oder dazu bestimmle Kommunikationsanlagen dabei in Be— tracht gezogen werden.

Daß das Kaiserlich russ sche Gouvernement, in Betracht der in der Beschaffenheit des Flußlaufs begründeten Schwierigkeiten, geneigt sein sollte, an den Kesten sich zu betheiligen, welche bie Regulirung der etwa eilf Meilen langen Flußstrecke auf der Grenze und die An legung des Schiffahrtskanals mit Schleuse bei Leibitsch erfordern würde, ist nicht anzunehmen. ; 2

Den an eine gute Schiffahrtsstraße zu stellen der Msprüchen würde nur durch Herstellung eines Schiffahrtekanals entsprochen werden können, welcher schließlich auf preußischein Gebiet im Drewenzthale von Bratian abwärts bis zur Weschsel oberhalb Thorn in einer Länge von etwa vierzehn Meilen auszuführen wäre. Ein solcher Kanal würde die Anlage von mindestens zwanzig Schiffsschleusen mit den nöthigen Schleusenmeister⸗Etablissements und Kanalbrücken erforderlich machen und einen Kostenaufwand von etwa pier Millionen Thalern erheischen. Um die Flößarkeit der Drewenz zu ver— bessen, wird übrigens auf Aufräunsmagen im Flußbett und Abrundung der der Bewegung der Flöße hinderlichen Ufer— ecken Bedacht genommen werden, und ist in dieser Hinsicht das Er⸗ forderliche angeordnet worden. t 4. Erstattung der von, den Kreisen für die Unterstützung der Fa— milien der zur Fahne einberufenen Landwehrmänner und Reservisten auf Grund des Gesetzes vom 27 Februar 1856 während des Krieges gegen Frankreich gemachten Ausgaben und Uebernahme dieser Leistungen

auf die Staats kasse.

Der Antrag Unserer getreuen Stände in der Petition vom 28. Juni 1871,

den Kreisen beziehungsweise Städten die von denselben für die Unterstützung der Familien der zur Fahne einberufenen Landwehr⸗ männer und Reservisten auf Grund des Gesetzes vom 27. Februar 1850 während des Krieges gegen Frankreich gemachten Ausgaben aus der Staatskasse erstatten zu lassen, hat durch den Erlaß des Reichsgesetzes vom 4. Dezember 1871 seine Erledigung gefunden.

Dem ferneren Antrage:

im Wege der esetzgebung die Unterstützung der bedürftigen Fa milien der zu den' Jgahnen einberufenen Landwehrmänner und K servisten als eine Staatslast anzuerkennen,

kann für jetzt keine Folge gegeben werden.

Zu Urkund dieser Unserer gnädigsten Bescheidung haben Wir gegenwärtigen Landtags⸗Abschied Höchsteigenhändig vollzugen und ver⸗ bleiben Unseren getreuen Ständen in Gnaden gewogen.

Gegeben Berlin, den 15. September 1873.

Wilhelm. Graf Eulenburg. Leonhardt. Camphausen. Falk. von Kameke. Graf Königsmarck. Pr. Achenbach.

Finanz⸗Ministerium.

Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4. Klasie 143. Königlich preußischen Klassen⸗Lotterie fiel 1 Hauptgewinn von 50 009 Thlr. auf Nr. 7002; 1 Gewinn von 5000 Thlr. auf Nr. 25,383; fielen 2 Gewinne von 2000 Thlr. auf Nr. 49,763 und 72,604;

33 Gewinne zu 1000 Thlr. auf Nr. 484. 4792. 5138. 5262. 6839. 13555. 14,315. 24,5724. 25,481. 27,5605. 29,775. 36,516. 36,646. 36,B888. 38,335. 405725. 41,316. 48,886. 59.951. 60,723. 67,878. 72,564. 74 483. 76,250. 76,556. S077 66. S3, 673. S5, 526. 90,272. 90,345. 90,815. 91,089 und 91, 756;

42 Gewinne zu 500 Thlrn. auf Nr. 1446. 1458. 1730. 25354. 8993. 113377 12298. 15,788. 15.837. 17,645. 18,645. 26,903. 313678. 31,938. 37,902. 38,416. 41,239. 41,544. 45,269. 48,601. 52,8384. 58, 9656. 67,312. 68,786. 68,960. 69.193. 71, S3ß5. 72,588. 5,564. 77318. 77,507. 78,577. 32,933. 83,864. S6, 111. S9, 641. 90,689. 90,773. 91,216. 9l, 929. 93,857 und 94,220

65 Gewinne zu 200 Thlr. auf Nr. 761. 164. 2864 6044. 6366. 7967. 10,768. 13,311. 13,363. 13,656. 16,334. 17, 136. 17.816. 17,854. 20,776. 24,266. 24,412. 24.861. 24,895. 25,622. 25, 905. 26,307. 273767. 33, 135. 33, 188. 34,814. 36,159. 394447. 10332. 47,953. 47, 132. N, 850. 49,065. 560.900. 51,B 068. 53,596. 54,742. 55.247. 57,699. 61,863. 65,218. 67,603. 70,835. 72, 173. 73,215. 74,523. 75,855. II983. J8,042. 78,831. 793616. 79.695. S1, 155. S2, 149. 83,447. 864495. 88 056. 88,210. 88, 912. 88, 951. 89 487. I, 009. 91,754. 94724 und 94. 826.

Berlin, den 21. Oktober 1873.

Königliche General-Lotterie-⸗Direktion.

Mini sterium der geistlichen, Un terrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Der Gymnasial⸗Oberlehrer Professor Fahle ist von Neustadt i. Westpr. an das Marien⸗Gyinnasium zu Posen und der Ober⸗ lehrer Ludwig von Jakowicki vom Marien⸗Gymnastum in Posen an das Gymnasium zu Neustadt i. Westpr. versetzt worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arheiten. Dem hr. Stüber zu Stuttgart ist unter dem 18. Oktober 1873 ein Patent auf ein Verfahren, die Bestandtheile von Syrupen resp. Me⸗ lassen von einander zu trennen, wie dasselbe in der vorgelegten Beschreibung erläutert ist, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden. Dem Maschinenbau⸗Verein zu Chemnitz, vormals C. F. Schellenberg, ist unter dem 17. Oktober 1873 ein Patent auf einen Bewegungsmechanismus an Spinnstühlen zur Er⸗ zeugung eines kurzen Rücklaufes hrim Nachdraht in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung und ohne Jemanden in der Benutzung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Bekanntmachung wegen Ausreichung neuer Zinscoupons zu den Prioritäts⸗Obli⸗ gationen Serie J., II. und III. der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Zu den Prioritäts⸗-Obligationen Serie J., II. und III. der NiederschlesischMärkischen Eisenbahn werden die neuen Zins⸗ eoupons Serie VI. Nr. I bis 8 über die Zinsen vom 1. Januar 1874 bis 31 Dezember 1877 nebst Talons bei der Haupt⸗ kasse der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn in Berlin und bei den Stationskafsen zu Breslau, Frankfurt a. O. und Liegnitz vom 1. November d. J. ab täglich in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage und der Kassen⸗Revisio ns⸗ Tage, ausgereicht.

Zur Erlangung der neuen Coupons sind die Talons vom 15. Februar 1869 mit einem nach den Serien und nach der Reihenfolge der Nummern geordneten doppelten Verzeichnisse, wozu die Formulare bei den erwähnten 4 Kassen unent eltlich zu haben sind, einzureichen. Von diesen beiden . wird das eine dem Einreicher, mit der Bescheinigung der betref⸗ fenden Kasse über die Abgabe jener Talons versehen, sofort wieder ausgehändigt, während später gegen Rückgabe dieser Be⸗ scheinigung und gegen vorschriftsmäßige Quittung die neuen Coupons und Talons verabfolgt werden.

Der Einreichung der Obligationen selbst bedarf es zur Erlangung neuer Coupons nur dann, wenn die betreffenden Talons abhanden gekommen sind. Die Obligationen sind in diesem Falle mittelst besonderer Eingabe an die Eingangs gedachte Hauptkasse einzusenden. ; .

Berlin, den 19. Oktober 1873.

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Loewe. Hering. Rötger.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 21. Oktober. Die e gestern Vormittag zu Ehren Sr. Majestät e , Königs auf der Schmelz bei Wien kattgefunden hat nahm den glänzendsten Verlauf. Die Anzahl ber ausgerückten Truppen betrug gegen 8400 Mann mit 88 Geschützen. Es nahmen Theil eine kombinirte Infanterie⸗Truppendiviston unter Kommando des Feldmarschall⸗Lieutenants Grafen Thun ⸗Hohenstein: 1) kombi⸗ nirte Infanterie⸗Brigade unter Kommando des General⸗Masors v. Bäumen: vom 3. Kaiser⸗ und 32. Feldsäger⸗Bataillon 1 Ba⸗ taillon, vom 4. und 5. Bataillon des Pionnier⸗Regiments 1L Bataillon, vom Infanterie Regiment Graf Gondrecourt Nr 535 1 Bataillon, vom Infanterie Regiment Graf Thun⸗ Hohenstein, Nr. 29, 1 Bataillon g vom Inf mterie⸗ Regiment Freiherr v. Heß Nr. 49 1 Bataillon, vom Infanter! Re giment Hoch= und. Deutschmeister Rr. 4 1 Batafllęn,

vom Infanterie Regiment Ritter v. Benedek Nr. 28 1 Ba

taillen; 2) Kombinirte Infanterie Brigade nihnter Kommando des General⸗Majors Freiherrn von Pidoll: Vom Infanterie Regiment (wacant) Nr. 13 1 Bataillon, vom Infanterie Regi⸗ ment Großherzog von Mecklenburg- Schwerin Nr. 57 1 Ba taillon vom Infanterie Regiment Großfürst Constantin von Rußland Nr. 18 1 Bataillon, vom Infanterie Regiment Erz⸗ herzog Albrecht Nr. 44 1 Bataillon, vom Infanterie Regiment Lutzwig II. König von Bayern Nr. 5 1 Balgillon, vom M fanterie Regiment Großfürst Alexis von Rußland Nr 39 1 Ba taillon; ferner Artillerie: Vom 3,4. und 10. Festungsartillerie Ba taillon 1 Vataillon, vom Feldartillerie Regiment Luitpold Prinz Bayern Nr. 7 48 Geschütze, vom Feldartillerie Regiment Mitter v. Jüptner Nr. 11 40 Geschütze; Kavallerie: Vom Husg