1873 / 249 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Oct 1873 18:00:01 GMT) scan diff

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lerdlama. Il. oktober, Nachm. 4hhr S0 Min. Mh. Th. treidemar kt. (Schlussbericht, Weizen per März 376.

loco pr. Oktober 229, pr. Mära —, Rabs pr.

Autwerhbem. 21. Oktober, Nachm. 4 Uhr 30 Min. ö. Getrsidemarkt (Schlussbericht). Neigen besser, 7 Roggen behaaptèt, amerikanischer 27. Gerste fest, Donau 213. ; PFetroleum-Markt (Schlussbericht). loco 39 ber. und Br., pr. Oktoher 39 beæ. 397 Br, pr. November - Dezember und

Weichend.

HLondam , Zucker ruhig. ö stetig. Metalle: ruhig und unverändert.

1. 21. Oktober. (M. T. B) Getreid h deringer 14. höher, Mehl stetig, Mais 3

Wetter: Kalt.

20 Oktober.

ol, 21. Oktober, Vormitt. (M. L. B) Banm wolle . Muthmasslicher Hmsatr 10,00 B. Unverändert.

lLAnfangsberi Tagesimport

Liver pol . 8 Nmnsat⸗ 12, 000 B.,

7060 B., da von 1000 B. amerikanische.

ort 2600 B. Stetig. 64,

7, fair Egyptian 93.

Upland nicht unter good ordinary November-Dezember-Ver-

schiffung Sous d.

Clasgonrr, 21. Oktober. Roheisen. Mixed numbers warrants

113 ah 4.

Mamehhester, 21. Oktober, Nachmittags. (G. T. B.)

120er Water Armitage 94, 12er Water Taylor 114, 20er Water 30er Water Gidlom 148, 306r Water Clayton 14, 40r Mule Mayol 134, 40r Medio Wilkinson 154, 36r Warpcops-Qua- 14, 40r Double Weston 141, 60r Double Weston Mässiges Geschäft, Preise

Micholls 12,

lität Rowlan 17, Printers fest behauptet.

Han,

z ½6 g3zpfd. 129.

190i,

21. Oktober. .

r angen chin, Gm 20h Sacz. ö 20 Gd.,, pr. November - Dezember 14, 40 G64.

( W. T. B.)

dänischer Hafer unverändert.

Raffinirtss, Type weiss, 391 Br., pr. November pr. Februar 39 Br.

Golonialwaarenmarkt. Kaffee stetig. Reis und Jute ruhig.

21. Oktober, Nachm. (M. L. B) Baumwolle davon für Spekulation and

Middl. Orleans gf, middl. amerikanisché 93, fair Dhollerah. middl. fair Dhollerah 5), good middl. Dhollerah 5, middl. PDhollerah 44, fair Bengal 4, fair Broach 6, new fair Gomra 6, fair Comra 64, fair Madras 61, fair Pernam 93, fair Smyrna

Getreidemarkt. on englischem Weizen geringer Vorrath, zu letztwöchentlichen

anuar riet. r Mehl Febr. S4, 50, per Januar-A

. 1. 3 38900 8 75 Pr.

S5, 90, pr. Januar-Apri

St. Petershaarg, 21. Oktober, Produktenm arkt. loco 144. Roggen loco 8, Hanf loco —. Wer- cr le, 21. Oktober, Baumwolle 163.

Oktober

No. IZ 8.

ruhig, p. lt. ruhi . per Fetroben 84 ril ö Rüböl ruhig, pr. 9ktober Mai-August 88,50. Spiritus

ruhig, pr. Oktober 73,50. Möetter: Bedeckt.

Talg loco 45, pr. August 47.

ber Oktober Leinsaat ( Pud) loco 14. Wetter: Herbstlich Abends 6 Uhr. Mehl 6 D. 60 C. Rother Frühjahrsweizen —. Faff. Petroleum in New-Tork pr. Gallon von 6 Pfd. 161. Ehiladelphia pr. Gallon von 65 Efd. 16.

. ber 3

. reer 2. . . ans echt.

ß

per Noypr.

Nachm. 5 Uhr. (X. T. B.) Weizen

Christians. . 33 Hafer loco 5, 20.

Hernösund. 327, 0 Helsingfors. 330.7 Stockholm . 329,1 Skudesnäs 323,7 325,2

VW. J. B)

do. in ayanna Jucker Frederiksh. Helsingõr .

Moskau ... 331.

bei der Gesellschaftskasse zu leisten. Ihes

e markt. d. höher.

in Schwiebus. 31 4

10. .

K Co, in Berlin statt.

Saturn.

Hänel gem.

Bitterfelder Louisen- Aube, Kohlen werk und Eiegelel, Aktien- Gesellsohaft. Die rückständigèn Einz. sind bis zum 1. Dezbr. er.

AnsgzolhHunnmꝶgenm.

Saturn. Rholnisoher Bergwerks- Aktlenverein. Die Divid. pro 1872/73 von 2 oder 2 Thlr. per Aktie wird am 2. Januar 1874 bei der Gesellschaftskasse ausgenahlt; s. Ins. in Nr. 245.

Baroper Masohlnenbau- Aktien- Gesellschaft. Die Divid. per 1872373 von 25, wird mit 59 Ihlr. pro Aktie vom 1. November er. ab bei der Gesellschaftskasse in Barop ausgezahlt.

CGemer ni - Vergarnmnran'linmn gem.

28. Oktober. Aktlen-Brauerel Elohberg. Ausserordentl. Gen.-Vers.

Oentral- Bazar für Fuhr wesen (vorm. Gebr. Besckox). Ordentl. Gen.-Vers. in Berlin.

3. November. Bank für Banten und Industrie. Gen. Vers. in Aschaffenburg. —⸗ Neu- Oeger Bergwerks- und Hätten -Aktien- Verein zu Neu-Oege bei Limburg a. d. Lenne. Gen. -Vers. in Limburg a. d. Lenne.

Ausxrekehaanzag vorm Coupons 1a AEetienr.

RNledersohleslsoh-Härkisohe Priorltäts-Obligationen Serie 1, II. und II. Die Ausreichung der neuen Coupons geschieht voni 1. November er. ab in Berlin bei der Hauptkasse der Niederschle- sisch-Märkischen Eisenbahn und bei den Stationskassen zu Breslau, Frankfurt a. O. und Liegnitz; s. Bekanntm. in Nr. 248.

Charlottenburger Ban- Gesellsohaft. Der Umtausch der In- terimsseheine gegen die Vollaktien findet von jetzt ab bei Molenaar

Arnskni6ge wem Hrn dungen, EK e- Cds II8eHnz fen. Rheinischer Bergwerks - Aktionvereln. vom 39. Juni er.; 8. Ins. in Nr. 248.

Memel .... 331,8 Flensburg . 327,0 Königsberg 332, Putbũs. ... 327, 4 Kieler Haf. ö Cöslin Wetzerleuch, 327, Wilhelmsh. 327,5 Stettin . . .. 330,8 Gröningen . 328,9 Bremen .. 328, lelder .... 323, 5 Borlia . Posen.... Münster..

Broslau. 3 Brissol. Ausserordentl. 329,6 Ries baden, Ratibor. Trier

8 Cherbourg. S Havre

DQ O · Q 2120 O O0

Ordentl.

Regen.

U) Nachts Regen.

Die Bilanz 1) Regen.

8 Constantin 3435,55 ] . Haparanda. 330,90

328,6 6, Torgau... za 0 = 4,

- 49 53,

ä 3 = 3.6 333 H * 5

2) Gestern Abend Nordlicht. ; lebhaft. s Strom 8. Gestern Nachmittag WSW. mässig; Strom N.

) Gestern Nachmittag Regen. Abend und Nachts Regen.

Gestern Abend und Nachts stürmisch.

A. or topß s, 3 S0, 8. 3chw. sehr bewölkt.

2. Oktober.

S., lebhaft. Regen.

OS., lebhaft. wen. bewölkt. )

SsS8W., lebh. bedeckt.

S., schwach. heiter.)

S., mässig. wen. bewölkt. )

S., lebhaft. Regen.

8, lebhaft. Regen.

88 W.. mässig. )

S8W., lebh.

80., stark. bedeckt.

0,2 8W., stark. Regen. o)

SM., lebh. bedeckt.

3,8 8W., stark. strübe.

—,2 8. stürmisch. bedeckt, Reg.

SW. z. W. mäss trübe. )

= 2.2 8 . mäss. bedeckt.

S., lebhaft. bedeckt.

SM., schwach. trübe.

2, 6 8M. , stark. bedeckt, Reg.

S., schwach. bewölkt.

W;: mässig. trübe.

S N z. S. 8. tk.

bewölkt. s,

—3, 2. 8W., mässig. trübe. *) trübe. 16) bedeckt. 1)

2,6 8W., schw. trübe.

3VW., mässig. Regen. 0,9 8W., zl. lebh. trübe.

S8W., mässig. bedeckt. 1) 4,2 8W., mässig. heiter. 1, 2 8 W., stürm. trübe. 15)

WS W., lebh. bedeckt. Ur; stark,. RKegen. SwW., Sturm. bedeckt. W. stark. bed,, trübe. SW., mäss. bemölkt. i)

1 NN

& C0 Q Q Q QO 9. = O & . 2 1 0 0 22

. D , d , , O r o 2

& Q S0 R - 80

—— 2

TDS 828

I) Gestern Nachmittag W.

) Gestern Regen. “) Regen, gestern ) Gestern Regen. 1) Gestern Regen. Gestern Abend und Nachts Regen.

12) Regen. 1 Gestern sel ) Gestern sehr

S andels⸗ Regi ster.

Zufolge Verfügung vom heutigen Tage sind in unser Gesellschaftsregister nachstehende Eintragungen

erfolgt:

a. 6 Nr. 57, betreffend die unterm 1. Januar 1865 begonnene Gesellschaft;. Frank & Gold⸗ . zu Halberstadt, deren Inhaber der

iehhändler Moritz Frank zu Halberstädt und der Viehhändler Baruch Goldschmidt zu Nord⸗ ö waren: „Die Gesellschaft ist auf⸗ . ge J. 4 b. unter laufender Nr. 125 Spalte 2: Firma der Gesellschaft: Frank - & Goldschmidt,“ Spalte 3; . ö. , Halberstadt“, . Spalte 4: Rechtsverhäͤltnisse der Gesellschaft: Die Gesellschafter sind: . I) Der Viehhändler Baruch Goldschmidt zu Oschersleben, . . 2) die Wittwe Frank, Regine, geb. Spie⸗ gel, zu Halberstadt. ö. Die Gesellschaft hat am 17. Oktober 1815 begonnen. Halberstadt, den 17. Oktober 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

In unser Firmenregister ist Nachstehendes zufolge Verfügung vom heutigen Tage eingetragen worden: Golonne 2: Bezeichnung des Firmeninhabers: „Adolf Cohnheim.“ Colonne 3: Ort der Niederlassung: Halberstadt.“ Colonne 4: Bezeichnung der Firma: „Adolf Cohnheim.“

Halbherstadt, den 17. Oktober 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Handelsregister.

Königliches Kreisgericht Halle a / S. In unser Gesellschaftsregister ist unter Nr. A0 Folgendes: ö Firma der Gesellschaft: Haertel & Loeber, Sitz der Gesellschaft: Halle a. S.,, ; . Rechtsverhältnisse der Gesellschaft: Die Gesellschafter sind: I) der Kaufmann Albert Magdeburg, Kaufmann Adolph Loeber zu

Halle a/ S Die Gesellschaft hat am 1. August 1873 be— geonnen, eingetragen zufolge Verfügung vom 17. Oktober 1873 am folgenden Tage.

Der Kaufmann Olto Peckolt ist aus der unter der Firma: . „Otto Peckolt“ kisherige Inhaber Otto Peckolt und Hugo Otto Pectolt hierfelbst bestehenden Handelsgesellschaft aus. g eingetragen zufolge Verfügung vom 2. Oktober 1873. ' Mer Eburg, den 11. Ottober 1573. önigliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Bertauntmachun g. . a Firmenregister ist heute unter Nr. 150 er Kaufmann Franz Älbert Hermann Ecardt * 3 als Inhaber der Firma Hermann Eckardt

daselbst zufolde Verfügung vom 17. Sitober 1675 eingetragen worden. Stendal, den 13. Oktober 1853. . Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

. Betannt machung. . bestandene, unter NRr. 15 unseres Gefell. zregifters eingetragene Handelagesellschaft

e

Haertel zu

9. *

Torgau, den 16. Oktober 1873.

In unser Firmenregister sind zufolge Verfügung vom heutigen Tage folgende Eintragungen bewirkt worden:

Torgau, den 16. Oktober 1873.

In unser Handels- (Gesellschafts) Negister ist unter

schaft:

zufolge Verfügung vom heutigen Tage eingetragen und sind als Gesellschafter derselben.— a. der Handschuhmacher Wilhelm Wicht in Zeitz, b. der Handschuhmacher Karl Hermann Boerner vermerkt worden.

1873 eingetragen.

unser Firmenregister unter Nr. 1129 eingetragen:

heutigen Tage unter Nr. 85 in unser Gesellschafts— register eingetragen:

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Bekanntmachung.

zuh Nr. 155: der Kaufmann Gustav Reiche

hier, Inhaber eines Materialwagrengeschäfts,

verbunden mit Speditionsgeschäft, mit der Firma: „Gustan Reiche.

sub Nr. 156: der Dampfschneidemühlenbesitzer

und Holzhändler August Krause hier mit der

Firma: „A. Krause “. sub Nr. 157: der Apotheker Dr. Max Georg August Emil Wagner hier, Inhaber eines Mi⸗ neral · Wasser⸗Fabrikations und Droguen⸗Ge⸗ schäfts mit der Firma: „Dr. M. Wagner“.

önigliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Bek an ntm ach ung

93 die hier domizilirte Handelsgesell⸗

„W. Wicht & C. Boerner“

Nr.

daselbst, Als Anfangspunkt der Gesellschaft ist der 1. Mai

Zeitz, den 1. Mai 1873. . Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Bektauntm ach un g, Zufolge Verfügung vom 18 d. Mts. ist heute in

der Kaufmann Peter Nicolai Marquardsen in Altona. . Ort der Niederlassung: Altona. Firma: P. N. Marquardsen. Altona, den 18. Oktober 1873. Königliches Kreisgericht. Abtheilung. J. Bekanntmachung. Zufolge Verfügung vom 13. Oktober 1573 ist am

Col. 2. Firma der Gesellschaft: H. & J. J.

oms. 3. Sltz der Gesellschaft: Tönning. 4. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft: Die Gesellschafter sind: I) der Zimmermeister Heinrich Thoms, 2) der . Julius Thoms, eide in Tönning. Die Gesellschaft hat am 12. Novemher 1872 be⸗ onnen. Zur Vertretung der Gesellschaft ist jeder er Gesellschafter berechtigt. *,, den 16. Oltober 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

elbigen Tage in unser Gesellschaftsregister zur Firma 4,

vor nur Heinrich Christian Lucian Alsen und Hein— rich Wessel, beide in Itzehoe, berechtigt.

selbigen Tage in unser Gesellschaftsregister zur Ge⸗ sellschaft Nr. 39 Alsen & von worden:

Leefen in Hedorf, und Heinrich Christian Lucian Alsen in Itzehoe berechtigt.

Altiengesellschaft „Zuckerfabrik ist heute

Dorothea Alsen, geb. Schmidt, besteht die Ge⸗ sellschaft aus folgenden Gesellschaftern: 1) Heinrich Christian Lucian Alsen in Itzehoe, 2) Isabella Alsen, geb. Kaselack, in Curracee, C. c. m. Carl Heinrich Alsen daselbst, 3) Helene Friederike Alsen daselbst, 4 Wilhelm Otto Alsen in Lägerdorf, 5) Emma Junne, geb. Alsen, in Pritzwalk, C. c. m. daselbst, 6) Minna Alsen in Itzehoe, 7) Otto Friedrich Alsen daselbst, 8) Heinrich Wessel daselbst. . Zur Vertretung der Gesellschaft sind nach wie

Itzehoe, den 20. Ottober 1873. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

; ö Fr Zufolge Verfügung vom 20. Oktober 1873 ist am 3

eesen eingetragen

Nach dem Ableben des früheren Gesellschafters Otto Friedrich Alsen in Itzehoe besteht die Ge⸗ sellschaft aus folgenden Gesellschaftern:

IL) Peter von Leesen in Hodorf,

2) Heinrich Christian Lucian Alsen in Itzehoe,

3) Isabella Alsen, geb. Kaselack, in Curracee, C. 6. m. Carl Heinrich Alsen daselbst,

4) Helene Friederike Alsen in Itzehoe,

5) Wilhelm Otto Alsen in Lägerdorf,

6) Emma Junne, geb. Alsen, in Pritzwalk, C. C. m. daselbst,

7) Minna Alsen in Itzehoe,

8) Otto Friedrich Alsen in Itzehoe.

Zur Vertretung der Gesellschaft ist nur Peter von

gel

Itzehoe, den 20. Oktober 1873. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. Bekanntmachung. In das hiesige Handelsregister zu Fol. 37: Ringelheim“ eingetragen:

durch Beschluß der Generalversammlung vom 9. November 1872 ist das Grundkapital der Gesellschaft auf 120,000 Thaler erhöht. Dasselbe ist in Aktien auf den Inhaber von

je 300 Thlr. zerlegt. Liebenburg, den 16. Oktober 1873. Königliches Amtsgericht II. h

e ,

des Königlichen Kreisgerichts zu Dortmund. In unser Firmenregister ist unter Nr. 494 die Firma Franz Angust Struck und als deren In⸗ haber der Kaufmann Franz August Struck zu Dort⸗ mund am 16. Oktober 1873 eingetragen.

Handelsregister

des Königlichen Kreisgerichts zu Dortmund. In unser Handels⸗ (Gesellschafts5 Register, wo, 66. unter Rr. 166 die Firma Schmal K Struck zu Hortmund eingetragen steht, ist am 16. Oktober 1873 Folgendes vermerkt worden: . Die Gesellschaft ist aufgelöst und die Firma der= selben erloschen, das Handelsgeschäft um activis et passivis jedoch auf den Kaufmann Adolph Schmal u Dortmund übergegangen, dessen neue Firma dolph Schmal sub Nr. 493 des Firmenregisters

eingetragen ist.

Handelgreglfter des Königlichen Kreisgerichts

u Dortmund.

el Verfügung vom 20. Oktober 1863 ist am KR

F. Alsen & Sohn in Itzehoe eingetragen worden:

I) In unfer Handels Hirmen Reyister, woselbst

des Königlichen Kreisgerichts I) In unser Handels⸗ (Firmen⸗) 9 unter Nr. 323 die Firma „Stiftsbranerei Eduard

Nach dem Ableben der Wittwe Wilhelmine unter Nr. 230 die Firmg C. Alfermann zu Dort⸗

mund eingetragen steht, ist unterm 13. Oktober 1873 Folgendes vermerkt worden: Die Firma ist durch Vertrag auf das Handels⸗ fräulein Ida Alfermann zu Dortmund überge⸗ gangen, daher hier gelöscht und sub Nr. 492 des Firmenregisters für die Ida Alfermann eingetragen. 2) Das Handelsfräulein Ida Alfermann zu Dort⸗ mund hat für ihre zu Dortmund unter Nr. 492 des Firmenregisters mit der Firma C. Alfermann ein⸗ getragene Handelsniederlassung den Kaufmann Carl Alfermann zu Dortmund als Prokuristen bestellt, was am 13. Oktober 1873 kurenregisters vermerkt ist.

sub Nr. 131 des Pro⸗

Sandelsregister h zu Dortmund.

degister, woselbst

antzen zu Hörde“ eingetragen steht, ist am 16. tober 1873 Folgendes vermerkt worden:

Die Firma ist durch Vertrag auf den Kaufmann Ludwig Frantzen zu Hörde übergegangen, daher hier gelöscht und fuͤr den Genannten sub Nr. 495 des Firmenregisters eingetragen. .

2) Die dem Kaufmann Ludwig Frantzen zu Hörde für die Firma Stiftsbrauerei Eduard Frantzen zu Hörde ertheilte, unter Nr. 102 des Prokurenre⸗ gisters eingetragene Prokura ist am 16. Oktober 1873

öscht. Handelsregister

des Königlichen Kreisgerichts zu Dortmund.

Unter Nr. 227 des Gesellschaftsregisters ist die,

am 1. Oktober 1873 unter der Firma: „Ritter⸗ Brauerei, Rittershaus & Wuppermann“ er⸗ richtete, offene Handelsgesellschaft zu Dortmund am 9. Oktober 1873 eingetragen, und sind als Gesell⸗ schafter vermerkt:

I) der Kaufmann Richard Rittershaus zu Dortmund. ö 2) der Kaufmann Engen

Dortmund. Otto

3) der Kaufmann Die Gesellschaft, welche am 1.

Rittershaus zu Wuppermann zu

Dortmund. Oktober d. J.

begonnen hat, wird durch je zwei Gesellschafter, welche die Firma derselben kollektiv zeichnen, gültig vertreten.

Bekanntmachung. In unser Firmenregister ist zufolge Verfügung

vom 16. Oktober er. unter der laufenden Nummer 159 der Kaufmann Franz Wolff zu Oelde als In⸗

aber der Firma: „Franz Wolff zu Oelde“ heute

eingetragen.

arendorf, den 17. Oftober 1873. . fade hc Kreisgericht.

ch Frieling zu Oelde,

Frieling daselbst. 6 des unter⸗ zufolge Ver⸗

Warendorf, K

Im Firmenregister des Amts Limburg wurde

henüte bel, lfd. Nr. 35 in. Col. 6 vermerkt:

Die Firma „M. Lehnard“ in Limburg ist er⸗ loschen. . Limburg, am 13. Oktober 1873. Das Königliche Kreisgericht J. Jeckeln.

2 2

e dee

dem JI. Mai des

ane.

Königreich Preußen.

Re gulativ über den Geschäftsgang bei der Ober⸗Rechnungskammer. Organisation und Geschäftsgang im Allgemeinen.

8. 1. Die Geschäfte des Kollegiums der Ober-Rechnungs kammer werden unter der obersten Leitung des Präsidenten in verfchiedenen Abtheilungen und Revisionshureaus bearbeitet. Eine geeignete Anzahl Rieser Buregus bildet eine Abtheilung, welcher ein Direktor vorsteht. In jedem Bureau wird unter Leitung eines Raths des Kollegiums 6h ,,, die erforderliche Zahl von Revisionsbeamten

häftigt.

S. 2. Für die auf den persönlichen Wirkungskreis des Präsiden— ten bezüglichen Buregugeschäfte, für die . 3. stratur, Bibliothek, Journalführung und Kanzlei sind besondere Bureau und Kanzleiheamte, desgleichen für den auf die Hausord— nung bezüglichen Dienst die erforderlichen Unterbeamten bestesst.

§. 3. Sãmmtliche Geschäfte sind durch allgemeine Feststellung en auf die Beamten möglichst gleichmäßig und dergeftalt zu vertheilen v jedem dauernd ein bestimmter Geschäftskreis überwiesen wird⸗ . as die, zum Wirkungskreis des Kollegiums gehörigen Geschäfte

,, so ist, soweit es die obwaltenden Verhältnisse gestatten darauf Bedacht zu nehmen, daß die Geschäftskreise der einzelnen De— partementspäthJ nach den verschiedenen Verwaltungs⸗Reffortz und deejenigen der einzelnen Revisionsbeamten nach Provinzen und Bezirken oder nach Materien abgegrenzt werden, daß der Regel nach fein? De⸗ partementsrath in zwei verschiedenen Abtheilungen und kein Revi⸗ sionsbeamter in zwei verschiedenen Bureaus beschäftigt und daß der Uebergang der Beamten von einem Geschäftskreise zu einem und ; mi gn 3 . ö .

F Er, Für jeden Repisionsbegmten ist alljährlich ein Arbeitsy ,,,, in welchem pie von ihm 9. ö, J . zu revidirenden Rechnungen und zu bearbeitenden Nota enbeantwortungen wenigstens nach der Anzahl und Gattung im Vorgus festgesetzt werden. Dabei ist jedoch fürn dir Monate Juli und August zusammen nur ein Monatspensum in Ansatz zu bringen

5. 3. Das Geschäfts jahr der Ober⸗Rechnungskammer . mit 3 einen und schließt. mit dem 36. April des folgenden Jahres. Im Laufe eines jeden Geschäfts jahres ist das Revisionsgefchäft einschließlich der Feststellung der Revisionsprotokolle, in IAlnsehung sämmtlicher Rechnungen für das vorangegangene Kalenderjahr ech ng r n, 6 , 95 , in Betreff der Rechnungen

9 wchalb des Geschäftsjahres vom J. Mai i874 pi 1. Mai 1875. Die Ober · Rechnungskammer ift verpflichtet ö gung der gezogenen Erinnerungen und die prompte Berichtigung der Riech⸗ 3 der gestalt zu erden daß die Entlastung der Rechnungsführer bezi unge we s der Abschluß des Repisionsverfährenz spätestens im . des olgenden Jahres, also, beispielswelfe in Vetreff der ö echnungen für 1873 spätestens bis zum 1. Mai 1876 erfolgt. Ausgenommen von den porstehenden Bestimmungen sind die Spezial. Baurechnungen, deren Reyision, soweit es möglich ist, inner⸗ ö a, Geschäftsjahres erfolgen muß, in welchem sie ein⸗ . ie Aber ⸗Rechnungskammer hat dahin zu wirken, daß diese ö—ᷣ, binnen kürzester Frist nach Beendigung des Baues zur . ö, 3 mn ren ö , zu ihrer Vollendung

h in Anspruch nehmen, in den dazu geeigne ä ĩ e n . Se, , . J

. ie ordentlichen Sitzungen des Kollegiums finden an festbe— stimmten Tagen statt. Außerordentliche Sitzungen . . r den en durch besondere Verfügung anberaumt. Wird ein Mit— , einer Sitzung beizuwohnen, so hat es hiervon dem 6 . . Anzeige zu machen., Die Abstimmungen erfolgen 1 urch das Dienstalker bestimmten Reihenfolge dergestalt daß . f Bilunnste Rath und zuletzt der Versttzende feine Stimme ab' ,,

l n arbe achen eine Sti die. Stellung der Fragen, sowie über das . Ei li inkl, entscheidet im Falle einer Meinungsverschiedenheit das Kollegium. Bei getheilten Stimmen bleibt es der Minderheit oder den einzelnen Mit⸗ i, derselben überlassen, ihr abweichendes Votum schriftlich u ö ö. i ne e n, Akten beizufügen.

5. . Die kollegialische Berathung und Beschlußfassung ist auße

. . . 83 0 Inf 1 zer , des Gesetzes vom 27. März 19572 aufgeführten Fällen

1 wenn Gesetze und Verordnungen oder Erlasse der oberste VYerwaltungs behörden ergehen, welche auf da k Rechnungskammer von Einfluß sind, oder den Geschäftskreis mehrerer r,, berühren; ; .

2) wenn Meinungsverschiedenheiten entweder wi der Ober⸗ Rechnungskammer und den ohersten , J den Mitgliedern der QOber⸗Rechnungskammer selbst zur Erörterun kommen, namenllich auch, wenn in den Grundsätzen oder dem . fahren einzelner Revisionsbureaus Abweichungen zu Tage treten;

3) wenn Zweifel über Anwendung und Auslegung von Ges tze 3 . der Erledigung bedürfen; ö

wenn anderweitige Gegenstände von dem Präsid den ö ö verwiesen J 1

OY. wenn von dem betreffenden Departementsrs Vor resp. die Beschlußfassung des Kollegiums in n nn, ,

Jeder Beschluß, Durch welchen ein allgemeiner Grundsatz feftge⸗ stellt wird, ist schristlich zu formuliren und allen betheiligten Revi⸗ sionsbureaus . 6 mitzutheilen ö

§. ie auf Grund des Vortrages und der B ßf ĩ Kollegium ergehenden Angaben sind . den br e ee h . n hren bezeichnen. Alle ührigen Gegenstände des a r. Ge⸗ chäftslaufes, welche unbedenklich sind und nach feststehenden Bestim⸗ mungen und Grundsätzen ihre Erledigung finden, bedürfen des Vor⸗ trages und der Beschlußfassung in den Sitzungen nicht, ergehen jchoch ö , . i n, wie die Erfteren. .

5. 9. Sämmtliche den Wirkungskreis des Kollegi etreff Verhandlungen, Beschlüsse, Schreiben und Erlasse er n erf fertigung und Reinschrift, wie im Konzept, unter der Firma „Ober⸗ Nechnungskammer⸗ vollzogen. Die Vollziehung derselben in de Aus fertigung oder in der Reinschrift geschieht von dem Präsidenten oder von dem betreffenden Direktor, je nachdem die letzte Zeichnung der Konzepte in Gemäßheit der nachfolgenden Bestimmungen von dem Ersteren oder von dem Letzteren erfolgt ist.

. Amtliches Verhältniß des Präsidenten.

5. 10. em Präsidenten steht die oberste Leitung und Beauf— sichti gung des gesammten Geschäftsbetriebes der 6 , In Anse

. 117 „Dh. alnsehung der zum Wirkungskreise des Kollegiums 9 örigen Geschäfte hat er in materieller . dahin zu k . . die bestehenden Gesetze, Vorschriften und maßgebenden ö. ö tungsnormen zur Anwendung gelangen und in den verschiedenen Abtheilungen und Buregus nach gleichen Grundsätzen verfahren wird, * welchem Zweck er dafür Sorge zu tragen hat, h durch Beschluß⸗ assung des Kollegiums das in dieser Beziehung Erforderliche .

ge len 1.

„6. 124. Die Regelung des formellen Geschäftsbetriebes gehö seinem persönlichen Wirkungskreise. Er Kelch f e me inn einrichtun en und Anordnungen zu treffen, welche zu diesem Zwecke erforderlich sind, und die materielle Wirksamkeit der Ober ⸗Rechnungs⸗

kammer nicht berũhren, desgleichen dafür zu sorgen, daß die Geschäfte

*

2

Mittwoch den 22. Oktober

prompt erledigt werden und daß jeder Beam h

Wirkungekreises die ihn en senlt . J —— eh fei hm obliegenden Verpflichtungen rechtzeitig Insbesondere gehört

seines und

. irt zu seinem Wirkungskreise: ö Erlaß der erforderlichen allgemeinen, ö Dienst⸗ , . gen über den formellen Geschäftsbetrieb in den Revisions⸗ die Regler ni ir ö i enten ff, , , , die Bibliothek, die Journalführung, di ß an iter benmiei der Sber⸗ Rechnung fammer, e hij . 9 der Hausordnung und die Bestimmung über die Benußung

u ̃ . ; ire Ferthelimmn der zum Dienst bestimmten Räume und Indentariend

Y die Feststellung der Geschäftsvertheilung, di e g der Ge ) g, die Anordr =

. h i bersehen der Abänderungen derselben, sowie 4 K i,. . vertretungen und die, Beauftragung von Beamten mit ein—

36 eiten aus dem Geschäftskreise eines anderen Beamten; ö 6 ie Feststellung der Arbeitspläne für die Revisiongbeamten und e ( . ö. en,, von denselben (§. 4): * die Abordnung von Kommissgrien in allen solche nothwendig wird, namentlich auch zum Zweck e er z don Bedenken und Erinnerungen gegen die Rechnungen oder zur Informationseinziehung (5. 13 Abs. 2 des Gesetzes vom 27. März

1372) oder zu außerordentli tass i 3 2), oder ßerordentlichen Kassen⸗ und Magazin Reyifi 8 3 . agazin ⸗Revisionen ö. . . der nen . „weit sie zum Geschäftekreise des Kollegiums gehören, nach Maß . ** 27 1 * * 4 1 ö der bestehenden Geschäftsvertheilung an die Direktoren. e e eb Revisionsbeamten gelangen vorbehaltlich der Befugniß des Präsi⸗ ö e ,. zu hestellen; ö 2. 6) die Verfügung auf alle solche Schreiben, Berichte, Gesuche ) welche nicht zum Wirkungskreise des Kollegiums gehörig 6e , ren . giums gehörige Gegenstände 7 die Bestimmung der Zeit für die Sitzungen des K ĩ ft Leit Sitzungen des Kollegiums nach Tag und Stunde, die Eröffnung und Schließung ber n, bie J . Debatten und Abstimmungen; 8M die Superrevision und Vollziehung aller derjenigen K 2. J 1 gen Konzepte und Verhiigungen, deren Prüfung und i e m, ö 6) . . gemeine Anordnung oder durch dle besondere Bezeichnung der einzelnen k . ö vorbehalten hat. 14. Bei der Superrevision (5. 15, Nr. 8) dürfen materiel . . ,, ö aterielle Aenderungen ohne Einverständniß mit den / betreffenden Direktor und Departementsräthen nicht vorgenommen werden. . Jill in denen ein solches Einverstündniß nicht erreicht wird, sind zum Vortrag zu verweisen und nach dem Beschlusse des Kollegiums

zu 4 .

Formelle Aenderungen dagegen, welche sich lediglich auf di ö ordnung, Deutlichkeit und Senf. der bol tel i 8 messenheit des Ausdrucks beziehen, ist der Praͤsident nach eigenem ö 5 J befugt. ;

F. 15. Der Präsident ist ferner berechtigt, die Ausführu ines Beschlusses des Kollegiums einstweilen zu beanstanden, ö wenn er von dieser Befugniß Gebrauch macht, binnen 14 Tagen, von! Tage der ersten Heschlußfassung an gerechnet, die betreffende Angelegen⸗ heit zur nochmaligen Berathung ünd Abstimmung bringen und die Mitglieder des Kollegiums hiervon spätestens drei Tage vor der dies⸗ fälligen Sitzung in Kenntniß setzen. Bei dem durch die zweite Ab⸗ stimmung festgestellten Beschlusse behält es sein Bewenden.

. den Geschäften des Präsidenten gehören ferner die Personalien sämmtlicher Beamten, insbesondere die Vorschläge zur Besetzung von Stellen der Direktoren und Räthe des Kollegiums 8. 2 des Gesetzes vom 27. März 1872), die Ernennung der übrigen Beamten (5. 6 ebendaselbst), die Handhabung der Disziplin über sämmtliche Beamte (55 5 und 6 ebendaselbst), die Urlaubs⸗ bewilligungen, die auf Rangerhöhung, Verleihung von Titeln, Orden ung fonstigen Auszeichnungen, ann die Pensionirung der Beamten und lan, für die Hinterbliebenen derfelben bezüglichen Ange⸗

§. 17. Der persönliche Wirkungskeei ferner die Verwaltung der 12. . stücke und Materialien, kammer bestimmt sind, auf ;

Sachen, welche sodann,

. ö umfaßt . ebäude, Inventarien⸗ welche für den Dienst der Ghee ge n gn: fr. btimmt sind, desgleichen die Vertretung des Fiskus bei den diese Vermögens verwaltung bezüglichen Verträgen und Prozessen . e n n . es , in Angelegenheiten e k äftskreises das hte egi K . einzuholen. utachten des Kollegiums oder S. 19. Die Kassenverwalkung wird von zwei i des Prä⸗ ,, ö K als . rä⸗ Als Kurator der Kasse fungirt ein Mitglied des Kölln) ö 6 ches . ö. ., n . J SFS: 20. In Bezug auf Beurlaubung des Präsi ĩ für die Minister maßgebenden Grundsätzen 3. ö ö. n enn 36 . Präsidenten den Mitgliedern und den übrigen BVe⸗ ö igenden Urlaubs hat derselbe die den Ministern bei⸗ . 21. Bei Abwesenheit oder Krankheit des Präsidenten vertritt ihn der glteste und, wenn duch dieser verhindert sein ! r ö ; ch dieser verhindert fein sollte, der nächst= 5. 22.5. In den zum persönlichen Geschäftskreise des Präsiden gehörigen Angelegenheiten werden die en , , n Beifügung seines amtlichen Titels und Charakters vollzogen. 3 Amtliches Verhältniß der Direktoren. 2c8. 253. „Die Direktoren lesten und beagussichtigen sämmtliche Ge— schäfte der ihnen überwiesenen Abtheilung und kiegt ihnen ob, für die gründliche und prompte Erledigung dieser Geschäfte in den dazu gehörigen Reyisionsbureaus zu sorgen. 5. 24. Zu den Befugnissen und Obliegenheiten der Direktoren fen, ,, ; . ie Kenntnißnahme von allen neu eingehenden, ie Ge⸗ schäfte der betreffenden Abtheilung oder der , n .. überhaupt bezüglichen Dienstsachen, welche nach geschehener Eröffnung und Präsentation Seitens des Präsidenten durch die Hand der Direktoren in den vorschriftsmäßigen Geschäftsgang übergehen; 2) die Superreviston und Jeichnung aller von den Departements⸗ Räthen der Abtheilung an sie, gelangenden Revisiongprotokolle, Ver= andlungen, Dechargen, Verfügungen, Korresponden sachen und son⸗ tigen Angaben im Konzept und in der Reinschrift, ig die Voll⸗ ziehung der letzteren nicht dem Präsidenten usteht; 3) die Begutachtung der von den Departementsräthen zu er stattenden periodischen oder senstigen Berichte, fowie der zu solcher Begutachtung geeigneten dienstlichen Anträge, Eingaben und Prome⸗ morien der Mitglieder und Beamten ihrer Abtheilung; ö Beaufsichtigung, der regelmäßigen Thätigkeit und Ge⸗ schäfts förderung in den Revisionsbureaus ihrer Abtheilung; 5) die Berechtigung, in Bezug guf die Repisiongbeamten vor- übergehende Abweichungen von der Geschäftzvertheilung, der Folge⸗ ordnung und den Fristen der Geschäfte im Einverständniß mit den betreffenden Departementz⸗Räthen und Reyisoren zu genehmigen, in. sofern weder eine Vermehrung der Arbeitskräfte dadurch bedingt noch die Entstehung von Arbeitsrückständen davon zu beforgen ist; 6) Die Urlaubsbewilligung für Revistons⸗, Re istratur⸗ und . ö ö . . die . ntfernung aus n Zeit von drei Tagen nicht überschrei ĩ . tretung * ö ist. ö ; b , 5. 25. Die Direktoren haben bei Prüfung der ihnen Revistonsverhandlungen, . 3. u do .

ö Deutschen Reichs⸗ Anzeiger und Königlich Preufischen Staats Anʒeig

auf Uebereinstimmung mit den bisher als maßgebend angen! oder in anderen Revisiuns bureaus ö ,, aber auch auf logische , , Präzision der Darftellung und gemessenheit des Ausdrucks 3 ha len. Hinsichtlich ihrer Befngniß, bei ij ere , (5. 24 . 2) . vorzunehmen, . ben Bestimmungen, welche im 5. in Ansehn sfiden⸗ ten ann J t . ; nsehnng des Hrů iden k ie Direktoren haben sich in Abwesenheits⸗ und Krank- heitsfällen, soweit es der Umfang ihrer Geschäste . 1 zu vertreten. Andernfalls hat der Prästdent ihre Vertretung dur die ältesten Räthen, sofern er dieselbe nicht gaäz oder theisweise selb übernehmen will, anzuordnen. Auch können in solchen Fällen burch den Präsidenten einzelne Räthe von der Superrevision ihrer Arbeiten entbunden werden. . „Amtliches Verhältniß der Departementsräthe. 8. 27. Die Depgrtementsräthe der Ober⸗Rechnungs kammer sind die unmittelbaren Vorstände der ihnen zugetheilten Revisions- Burcaus. Sie, sind, für die, gründliche und prompte Ge= schäftsführung in ihren Revisionsbureaus verantwortlich und haben sich zu diesem Zwecke über die Befähigung und die Thätigkeit der, NRevisiongbeamten, ber das Maß der denselben zugelheilten Ar- beiten und über die Gründlichkeit und den Werth ihrer Leitungen in fortdauernder Kenntniß zu erhalten. 5. 28. Zu den Obliegenheiten der Departementsräthe gehört insbesondere die Prüfung und Vollziehung der Konzepte aller in den ihnen zugetheilten Revisionsbhuregus aufgestellten Revisionsprotokolle, Verhandlungen, Dechargen, Berichtigungö-Erklärungen und sonstigen Expezitionen oder Ver ägungen. Durch die Vollziehung der diesfälligen Konzepte übernehmen sie die Verantwortlichkelt für die darin enthaltenen Ausführungen und thatsächlichen Angaben, welche sie nach den betreffenden Rechnungen und ö 9. 9 . - . (liegt ihnen ob, sich durch selbständiges Eindringen in die ein zelnen Etats. Rechnungen und Beläge 2 der Belle tel der vorgelegten Arbeiten Ueberzeugung zu verschaffen. ö

8 29. Die Deyartemenisräthe haben zufolge der ihnen obliegen⸗ den Verantwortlichkeit für den ganzen Inhalt diefer Arbeiten das Recht, Abänderungen der ihnen vorgelegten Konzepte der Revisionspver⸗ handlungen, Schreiben, Verfügungen u. s. w. in materieller wie in formeller Beziehung nach selbständigem Ermessen vorzunehmen, unrich= tige oder unerhebliche Monita unter kurzer Angabe des Grundes zu streichen, und neue Erinnerungen, wo fie solches für nöthig erachten, hinzuzufügen. .

Ob und inwiefern sie dabei ein vorgängiges Einvernehmen mit den Revisionsbeamten, oder den Vortrag, beziehungsweise die Beschluß⸗ fassung im Kollegium für erforderlich halten, bieibt, sofern letztere ir lr abchi eintreten muß, ihrem pflichtmäßigen Ermessen vor-

Alten.

5§. 30. Als ständige Dezernenten innerhalb ihres Departements haben die Räthe alle dahin einschlagenden Gegenstände, . die Korrespondenz init den dazu bestimmten oder nach ihrem eigenen Ermessen dazu geeigneten Sachen zum, Vortrag zu bringen und diesel ben! den gefaßten Be⸗ schlüssen gemäß zu erledigen. .

§. 31. Zu den Obliegenheiten der Departementsräthe gehört es

rialien, welche zur Aufnahme in den Geschäftzbericht, beziehmg⸗- weise in die⸗ Bemerkungen für den . ee , ,. ö erfolgter Feststellung im Kollegium zu rediglren und für ihren

. . J

S. 32. Die Departementsräthe haben sich endlich der Erstat. tung solcher Gutachten und Berichte zu . welche 466 ihnen als Korreferenten in einzelnen Sachen abzugeben sind, oder welche in Bezug auf die Qualifikation der im Probedienst oder als Hülfsarbeiter beschäftigten Revisoren oder aus anderen dienstlichen Veranlassungen von ihnen verlangt werden.

S. 33. . In Abwesenheits⸗ oder Krankheitsfällen haben die De⸗ partementsräthe sich gegenseitig nach näherer Anordnung des Präsi⸗ denten für die einzelnen Fälle zu vertreten, sofern nicht mit Genehmi- gung des Präsidenten der betreffende Direktor die Vertretung ganz oder theilweise zu übernehmen bereit ist.

Amtliches Verhältniß der Revisionsbeamten. .

vor Allem aüf richtige Aunwendüng der zefetzʒlichen Vr heften ,

. 34. Die Revisionsbegmten sind der Regel nach aus den für diesen Beruf sich vorzugsweise eignenden Beamten der Provinzial behörden zu entnehmen, ihre Anstellung erfolgt jedoch erst nach Ab⸗ leistung eines Probedienstes von höhstens sechs Monaten. . 35. Die Revisionsbegmten haben vorzugsweise den Beruf, die spezielle Vorrevision der Rechnungen, soweit solche einem jeden nach Maßgabe der allgemeinen Geschäftsvertheilung des jährlichen Arbeits plans oder durch besondere Anordnung überwiesen werden, unter Ver⸗ . ö. . ,,,, . git , der . ichen Notatenbeantwortungen bis zum Abschluß des Revisi zu ö ⸗. ö .

it dieser Revision der Rechnungen welcher a ze kal⸗ kulatorische Prüfung der letzteren, wie der ãge 9. ,, ung der nen gufgestellten

benen Grenzen gehört, ist die Kassenetats ; ihres Verhältnfffes zu aushalts-Etats und seiner 3 dafür verantwortlich, Schnungsrer sision und Beat⸗= rhebliche weder in der haben, was die Form, die Reihen⸗ zuge theilten Revisions⸗ ord aungen sorgfältig zu alls aber

mentsrath anzuzeigen. gang der Rechnungen un mangel eintreten sollte. F. 37. Die Revisionsbeamten erwähnten Sachen,

zu der

al gang, . ö. ier. ssanges im Präsidial . Fournalführung, Bibliothek und, tlich der Gefnäudeverwaltung und der Dbh Unterbeamten bewendet es bei dem a V ö. Begenstände Hei hervortretenden Bedün instruktionen und Ar orbnungen von dem Pr . S §. 40. Die Instruktion nungökammer vom 15. Mär lativ zuwider aufenden Vorf

betreffenden Staatszbehörden zu beacheiten, die

ferner, die alljährlich in ihren Revistonsßureaus gesammelten Mate⸗