1873 / 261 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Nov 1873 18:00:01 GMT) scan diff

guch schon die neu Kreistage 6h 6 . n , für die Bildung der Amts⸗ e , egeben. Mehrere derselben sind im jüngster Zeit durch den Minister des Innern hereits festgestellt worden.

wa erübrigt demnächst noch die Ernennung der Amts⸗

vor steh er.

Diejenigen Bestimmungen der In struktion des Eyangelischen Ober⸗Kirchenraths zur Kirchenge⸗ meinde⸗ und Synodal⸗Ordnung vom 10. September 1873, welche das nächste Interesse haben, betreffen das Anmel⸗ dungs verfahren, durch welches die Gesammtheit der wahl⸗ berechtigten Mitglieder jeder Gemeinde festgestellt wird. Die be⸗ treffenden Bestimmungen lauten: ö

Es muß darauf Bedacht genommen werden, daß die nach §. 36 von dem Gemeinde⸗Kirchenrath aufzustellende Liste der zur nächsten Wahl Berechtigten in den ersten Tagen des Dezembers d. J. gefer⸗ tigt werden kann und spätestens am 7. Dezember d. J. öffentlich ausliegt. .

Die nächste Wahl wird in

8

sämmtlichen Gemeinden am ersten Sonntage des Jahres 1874, und insofern an diesem Sonntage ein Hauptgottesdienst nicht abgehalten wird, an demjenigen darauf folgen⸗ den Sonntage vollzogen, an welchem ein solcher zuerst stattfindet.

Zur Abhaltung an einem späteren Sonntage bedarf es der Ge— nehmigung des Königlichen Konsistoriums, welche nur aus besonders dringenden Gründen ertheilt werden darf.

Die Ortsgeistlichen haben durch Bekanntmachung von der Kanzel in allen, vom Tage der Publikation dieser Instruktion durch die amt— lichen Mittheilungen (kirchlichen Amtsblätter ab bis zum I. Dezember stattfindenden Hauptgottesdiensten jeder selbständigen (Mutter-, Schwester⸗, Filial⸗ Gemeinde zur möglichst baldigen Anmeldung des Eintritts in die wahlberechtigte Gemeinde aufzufordern. .

Die Abschließung der Anmeldungen darf frühestens 14 Tage nach der ersten derartigen Abkündigung erfolgen.

In derselben ist Ort und Zeit der Auslegung gleichzeitig bekannt zu machen.

Zu der Bekanntmachung ist mular zu benutzen.

Ueber die erfolgten Abkündigungen ist eine Bescheinigung des Geistlichen zu den anzulegenden Wahlakten zu bringen.

Dem Ermessen des Gemeinde⸗Kirchenraths ist überlassen, Ort und Zeit der Auslegung der Wählerliste auch noch in anderen, den örtlichen Verhältnissen entsprechenden, Formen (Aushang an den Kirch⸗ thüren u. s. w.) bekannt zu machen. In Städten auch die Lokalblätter zu benutzen, wird dringend empfohlen. Den Bekanntmachungen ist stets beizufügen, daß nach Verlauf der Auslegungsfrist Reklamationen gegen die Liste nicht mehr angebracht werden können.

Außerdem haben die Königlichen Konsistorien durch eine oder mehrere der verbreiteteren Zeitungen der Provinz den wesentlichen In⸗ halt der unter Nr. 4 und 3, einschließlich der Anlage 1, enthaltenen

zestimmungen bekannt zu machen.

Die Anmeldung kann sowohl mündlich als schriftlich geschehen.

In jeder Gemeinde ist, möglichst in der Sakristei, eine Annahme⸗ stelle einzurichten, in welcher ein Mitglied des Gemeinde⸗Kirchenraths zur Entgegennahme von Anmeldungen anwesend sein muß. Der Ort derselben, sowie die Zeit des daselbst stattfindenden Geschäftsverkehrs ist in die Bekanntmachung an die Gemeinde mitaufzunehmen. Bei großer Seelenzahl der Gemeinde oder weiter räumlicher Ausdehnung der Parochie ist auf die Einrichtung mehrerer Annahmestellen Bedacht zu nehmen.

Jede gültige mündliche oder schriftliche Anmeldung muß bestimmte Angaben über die in dem anliegenden Formular 2 bezeichneten That— sachen enthalten. Bei mündlicher Anmeldung werden die Angaben von dem Mitgliede des Gemeinde⸗Kirchenraths in die Rubriken des Formulars eingetragen. Schriftliche Anmeldungen sind durch eigen— händige Unterschrift des Anmeldenden zu vollziehen. Es bedarf der Unterschrift nicht, wenn die Anmeldung persönlich übergeben wird. Solche Anmeldungen sind lediglich entgegenzunehmen und mit dem Vermerke: „Persönlich übergeben“ von dem Mitgliede des Gemeinde⸗ Kirchenraths zu versehen.

Zur Erleichterung der schriftlichen Anmeldungen ist in größeren Orten Vorsorge zu treffen, daß gedruckte Anmeldungs⸗Formulare un⸗ entgeltlich sowehl in der Küsterei zur Ausgabe als auch in der An⸗ meldestelle zur sofortigen Ausfüllung und Ucbergabe an das Mitglied des Gemeinde⸗Kirchenraths vorräthig gehalten werden.

Auf Nachforschungen und Korrespondenzen zur Ergänzung unvoll— ständiger Anmeldungen sich einzulassen, ist der Gemeinde⸗-Kirchenrath nicht verpflichtet.

Nach Ablauf der Anmeldungsfrist hat der Gemeinde⸗Kirchenrath die geschehenen Anmeldungen ungesäumt zu prüfen und hierauf die Liste der Wahlberechtigten nach dem beigefügten Formular 3 so zeitig festzustellen, daß sie spätestens 4 Wochen vor dem Wahltage öffentlich ausliegt.

Die Liste wird in alphabetischer Ordnung angefertigt.

Die festgestellte Liste ist 14 Tage lang an einem Jedermann zu— gänglichen Orte auszulegen, demnächst mit der Bescheinigung über Ort und Zeit der Auslegung zu den Wahlakten zu bringen. ;

Ueber rechtzeitig, d. h. innerhalb der Auslegungsfrist eingehende Reklamationen ist zunächst durch den Gemeinde⸗Kirchenrath umgehend zu entscheiden. Etwaige Beschwerden gegen deffen Entscheidung, die binnen 14 Tagen zulässig sind, gehen an den Vorftand der Kreissynode, können aber die Abhaltung der Wahl nicht aufhalten. (§. 36 K. G. O.)

Ueber die Mitgliedschaft zur einzelnen Gemeinde enthält die Kirchengemeindeordnung keine Vorschriften; der Eiwerb und Verlust derselben ist daher nach den bisher geltenden Bestimmungen zu beur⸗ theilen.

Exrimirte Personen, welche die Aufnahme in die Gemeinde bean⸗ tragen, haben zum Zweck einer gültigen Anmeldung zu erklären, daß sie behufs der Aufnahme ihren Exemttonsrechten entsagen.

An Orten, wo mehrere Gemeinden bestehen, ist, bis zur landes⸗ J Regelung der Parochial-Exemtionen, diesen Eximirten ge⸗ tattet, die Gemeinde zu wählen, in welche sie eintreten wollen.

Das Formular für Anmeldu ng der wahlberechtigten Gemeindeglieder erhält bie Rubriken:

I) Vor- und Zuname. 2) Stand oder Gewerbe. 3) Wohnung. H Wie lange in der Gemeinde sam Orte der Gemeinde) wohnhaft? 5 Lebensalter. (Ob über 24 Jahre alt.) 6) Angabe ob selbstän⸗ Rg . J). Ob er Kirchenbeiftäge zahlt? (Ja ** nein) Diese Rubrik ist zu streichen, wo Kirchenkeifräge nicht bestehen. 8 Bemer⸗ kungen. Ort, Datum; Unterschrift des Anmeldenden.

Der General Lieutenant und Inspecteur der 2. Artillerie Inspektion, von Bülow, ist von seiner Inspizirungsreise hier⸗ her zurückgekehrt.

Zu Vevey starb am 3. d. M. der Standesherr der Herrschaft Neu Hardenberg, Karl Ehristian Hildebrand Graf Don Hardenberg (geb. 28. August 1827), erbliches Mitglied des Herrenhauses.

Am Stiftungstage der hiesggen Akademie für mo— derne Philologie fand die erste Freisvertheilung statt. Zur Lösung der im vorigen Jahre gestellten beiden Aufgaben waren von den Studirenden sieben Abhandlungen eingeliefert. Den

) Als selbständig sind nicht anzusehen ö G. O. 8. 34) die⸗ enigen; I) welche keinen eigenen Hausstand paben oder kein öffent⸗ . Amt bekleiden oder kein eigenes Geschäft, beziehungsweise nicht als Mitglied einer Familie deren Geschäft führen; 2) welche unter KLuratel stehen oder sich im Konkurse befinden; 3 welche im letzten Jahre vor der Wahl Armuths halber Unterstützung aus Armenmitteln oder Erlaß der Staatssteuern oder der kirchlichen Beiträge genoffen

haben.

der Wählerliste

das als Anlage 1 abgedruckte For⸗

ilbeten gtreigtuge auf Grund der vor⸗

Erfolges des

*

ersten Preis erhielt der Studiosus Robert Voigt aus Berlin, der andere ward dem Studiosus G. Raithel aus Gera zuerkannt.

S. M. Aviso „Loreley“ ist vorgestern in Wilhelms⸗ haven außer Dienst gestellt.

Görlitz, 4. November. Der diesjährige Kommunal— Landtag des Markgrafthums Aberlausitz, preußischen Antheils, wird am 1. Dezember d. J. im Saale bes Stände⸗ hauses hierselbst eröffnet werden.

Cassel, 4. November. (W. T. B.) Nach Beendigung des Wahlaktes haben fast sämmtliche Wahlmänner der Stad: Cassel eine Adresse an des Kaisers Majestät unter⸗ zeichnet, in welcher der Dank der Provinz für die energische Zurückweisung der hierarchischen Bestrebungen ausgesprochen wird.

Coblenz, 3. November. Am 1. d. Mts. fand hier die feierliche Enthüllung des von den Rheinischen Provinzial⸗Ständen dem am 7. Dezember 1871 verstorbenen Ober⸗Präsidenten der Rheinprovinz, Wirklichen Geheimen Rath von Pommer-⸗Esche errichteten Denkmals statt. Das Denkmal ist aus Granit ge⸗ fertigt und trägt in einem goldenen Medaillon das Portrait des Verstorbenen. Unter demselben befindet sich die Widmung: „Die dankbare Rheinprovinz ihrem unvergeßlichen Ober⸗Präsidenten Adolph von Pommer-Esche“, während auf der Rückseite Geburts— und Sterbetag angegeben ist.

Bayern. München, 4. November. Gestern Abend wurden die Staats⸗Minister von Lutz und von Pfeufer und heute Nachmittag Justiz⸗ Minister Dr. von Fäu stle und Finanz⸗Minister Berr von dem König zu längeren Vorträgen empfangen.

Prinz Leopold wird heut Abend aus Wien zurück— kehren, um der feierlichen Eröffnung des Landtages morgen bei⸗ zuwohnen. Als Alterspräsident der Kammer der A bgeordneten wird, wie die „Allg. Ztg.“ mittheilt, wie beim letzten Landtage, so auch diesmal der Abgeordnete Dingler, Appellationsgerichts⸗Rath von Zweibrücken, fungiren. Nach der neuen Geschäftsordnung ernennt der Alterspräsident zwei provisorische Sekretäre, während als solche bisher die beiden jüngsten Kammermitglieder zu fun⸗ giren hatten Die Wahl des Präsidenten und der Sekretäre der Kammer wird wahrscheinlich bereits übermorgen stattfinden können.

Durch heute publizirte Königliche Entschließung werden 34 Portepée⸗Fähnrichs zu Second ⸗-Lieutenants in verschiedenen Regimentern ernannt und eine Reihe zur Disposition gestellter Offiziere und Militärbeamte mit Penston verabschiedet.

4. November. (W. T. B.) hat die feierliche Eröffnung des Landtages im Auf⸗ rage des Königs durch den Prinzen Luitpold stattgefunden.

Sachsen. Dresden, 4. November. Nachdem für den verstorbenen König Johann in der katholischen Hofkirche gestern Nachmittag 4 Uhr die Vigilien abgehalten worden, haben daselbst heute Vormittag 109 Uhr die Exequien für denselben stattgefunden. Der König und die Königin, die Kö— nigin⸗Mutter, die Königin Marie und der Prinz und die Prin⸗ zessin Georg mit den ältesten Kindern, der Prinzessin Mathilde und dem Prinzen Friedrich August, sowie der Prinz Adalbert von Bayern und der Erbprinz zu Hohenzollern wohnten den⸗ selben in den Königlichen Oratorien bei. Am Sonntag hat in der hiesigen griechisch⸗ katholischen Kirche und vorgestern in der amerikanischen Episkopalkirche ein Trauergottesdienst statt⸗ gefunden.

Hessen. Darm stadt, 4. November. Die Zweite Kam— mer der Stände trat gestern nach mehrmonatlicher Pause wieder zusammen. In der gestrigen (42.) Sitzung wurden u. 4. die Regierungsvorlagen, betreffend eine Nachforderung der Mili— tärverwaltung für Ausgaben im Feldzuge des Jahres 1866 mit 11,309 fl. 59 kr. und betreffend eine Abänderung der Militär⸗Konvention vom 13. Juni 1871, zustimmend erledigt. Ferner wurde ein Antrag des Staatsanwalts an dem Groß⸗ herzoglichen Bezirks⸗-Strafgericht Darmstadt auf strafrechtliche Verfolgung des „Starkenburger Boten“ wegen eines die Kam— mer beleidigenden Artikels abschläglich beschieden. Endlich wurde ein Antrag des Abg. Landmann auf Einführung der obligato⸗ rischen Civilehe und der Civilstandesbuchführung dahin erledigt, daß die Regierung um Vorlage eines bezüglichen Gesetzentwurfs und zwar einem Antrag Metz und Genossen entsprechend in Verbindung mit einem Entwurf eines Kirchengesetzes noch auf diesem Landtage ersucht wurde.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Wartbu rg, 2. Novem⸗ ber. Der Erbgroßherzog ist gestern Abend von Dresden wieder auf die Wartburg zurückgekehrt. Heute traf Prinz Hermann von Sachsen-Weimar-Eisenach zum Besuch auf der Burg ein.

Braunschweig. Braunschweig, 4. November. (W. T. B.) Die Braunschweigische Landes versamm⸗ lung ist nach längerer Vertagung heute wieder zusammeh⸗ getreten. Es gingen derselben zahlreiche Regierungsvorlagen zu, darunter das bekannte neue Wahlgesetz.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 3. November. Der Herzog Alfred von Edinburgh ist hier eingetroffen und wird die Rückkehr des Herzogs hier erwarten.

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 3. November. Die Großfürstin Catharina von Rußland und ihr Gemahl, der Herzog Georg von Mecklenkb urg und Familie weilten

gestern in Straßburg, und kehrten Abends nach Baden⸗Baden zurück.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 4. November. Der Kaiser ist am 1. d. M., Morgens, von Gödöllö nach Schönbrunn zu⸗ rückgekehrt. -Der Prinz Leopold und die Prinzessin Gi⸗ selg von Bayern sind vorgestern mit dem Schnellzuge der Westbahn nach Bayern abgereift. Der Kronprinz und die Kronprinzessin von Dänemark haben gestern Wien ver⸗ lassen.

Der Minister des Auswärtigen, Graf Andrassy, ist von Pesth nach Wien zurückgekehrt.

(W. T. B.). Beide Häuser des Reichsrathes hielten heute ihre Eröffnungssihung ab. Im Abgeord⸗ netenhause führte d'Elvert als Alterspräsident den Vor⸗ sitz, der auch den erschienenen Mitgliedern des Hauses das Handgelöbniß abnahm. Die Sitzung des Herrenhauses eröff⸗ nete Fürst Karl. Auersperg mit einer Ansprache, in der er des in der letzten Session beschlossenen Wahlgesetzes sowie der Weltausstellung gedachte und die er mit einem vom Herrenhause enthusiastisch aufgenommenen Hoch auf den Kaiser als Schöpfer und Förderer der Weltausstellung schloß. In

Heute Nachmittag 2 Uhr

.

*

beiden Häusern wurde die Zuschrift des Ministers des Innern betreffs der morgen erfolgenden feierlichen Eröffnung der Land⸗

tagssession verlesen. Das Abgeordnetenhaus hält morgen, das Herrenhaus übermorgen seine nächste Sitzung.

Schweiz. Bern, 4 November. (W. T. B.) Der Nationalrath hat heute die Artikel 1— 18 deg Revisions⸗ Entwurfs mit geringen Aenderungen angenommen. Bei Ar⸗ tikel 4 (Gleichheit vor dem Gesetze) wurde beschlossen, daß die Adelstitel aus den öffentlichen Akten ausgeschlossen werden sollen. Artikel 18 (über die allgemeine Wehrpflicht) setzt fest, daß die Waffe in den Händen des Wehrmannes bleiben soll.

Niederlande. Haag, 28. Oktober. Die Zweite Kam— mer der Generalstaaten faßte heute auf Antrag des Herrn Nierstrasz den Beschluß, am 3. November keine Sitzung zu halten, damit ihre Mitglieder in der Lage seien, an der an diesem Tage stattfindenden festlichen Begehung des 25jährigen . des reformirten Staatsgrundgesetzes theilnehmen zu önnen.

Der neue Kriegs-Minister hat jetzt eine Abände⸗ rung seines den Generalstaaten bereits vorliegenden Budgets seines Departements behufs einer Erhöhung der Gehalte der Offiziere des niederländischen Heeres in Antrag gebracht. Nach der Vorlage sollen die Gehalte so geregelt werden, daß sie betragen werden: für den General-Lieutenant 65090 Gulden; für den Gene ral⸗Major 5500; für den Obersten 4500; für den Oberst⸗ Lieutenant (Regiments-Commandeur) 3900; fär den Oberst⸗ Lieutenant 2506 bis 3600; für den Major 2300 bis 3200; für den Kapitän⸗Adjutant J. Klasse 2200 bis 2600, id. II. Klasse 1300 bis 2200; für den Kapitän oder Rittmeister J. Klasse 1600 bis 2600, id. II. Klasse 1400 bis 2200; für den Premier⸗-Lieutenant 1200 bis 1600; für den Seconde⸗Lieu⸗ tenant 1000 bis 1500. Die Gesammterhöhungen für die Ge— halte der Offiziere belaufen sich auf 355,550 Gulden.

Großbritannien und Irland. Lon do n, 3. November. Der Marquis von Hamilkon hat sich nach Dresden be— geben, um den Prinzen von Wales bei dem Leichenbegängniß des verstorbenen Königs von Sachsen zu vertreten.

Der an Stelle des verstorbenen Herrn Beloukha Kokha⸗ nowsky neuernannte erste Sekretär der russischen Botschaft, Davidoff, ist von St. Petersburg hier angekommen.

Eine Deputation der Englischen ÄAnti-Sklaverei— Gesellschaft machte am vorigen Freitag dem Minister für

ausmärtige Angelegenheiten, Lord Granville, ihre Aufwartung,

um ihm eine Denkschrift über den Sklavenhandel und die Skla⸗ verei in Aegypten zu überreichen. Diese Denkschrift giebt nach einem Hinweis auf die durch die Kongresse in Wien und Verona in 1815 und 1822 gethanenen Schritte gegen den Sklavenhandel der britischen Regierung zur Erwägung, die Anerkennung der Autorität des Khediwe in den fernen Regionen des Nils von der Ausrottung des Sklavenhandels und der Sklaverei in diesem Territorium abhängig zu muchen. Nachdem Sir Bartle Frere, die Parlamentsmitglieder Russel Gurneh und Gilpie, sowie an⸗ dere Mitglieder der Deputation ihren Ansichten über den Gegen⸗ stand Ausdruck gegeben, bemerkte, der „A. A. C.“ zufolge, Lord Granville in zustimmender Weise, daß die Aufmerksamkeit der Regierung nicht blos auf den Sklavenhandel in Aegypten, son⸗ dern auch auf den Menschenhandel in Tripolis, Tunis und Abyssinien gerichtet sei, und daß sie, durch solche einflußreiche Deputation in hohem Grade gestärkt, es nicht an Anstrengung fehlen lassen würde, um den Einfluß Großbritanniens zu Gunsten der Abschaffung des Sklavenhandels geltend zu machen.

Frankreich. Paris, 3. November. Heute fand auf der Ehene von Satory eine große Revue statt. Acht Infanterie⸗ Divisionen, zwei Kavallerie⸗Divisionen und zwei Artillerie⸗Regi⸗ menter in einer Gesammtstärke von etwa 45,000 Mann nahmen daran Theil. Alle diese Truppen gehören dem II., III. und V. Armee⸗Corps an.

4. No vember. (W. T. B.) Die Linke beabsichtigt, zu dem Antrage auf Verlängerung der Gewalten des Präsiden⸗ ten Mac Mahon ein Amendement einzubringen, welches die de— finitive Genehmigung der republikanischen Regierungsform ent⸗ halten soll. Die bereits angekündigte Interpellation über die von der Regierung den Umtrieben der Monarchisten gegenüber be⸗ obachtete Haltung wird die Linke erst nach Verlesung der Präsi⸗ dentenbotschaft näher formuliren und in der Nationalversamm⸗ lung einbringen. Die Fraktionen der Linken haben Leon Say als Präsidenten der Nationalversammlung in Aussicht genommen, falls die Bonapartisten die Kandidatur desselben unterstützen werden.

In einer Versammlung der bo napartistischen De⸗

pu tirten wurde über den, den Bonapartisten von dem linken

Vorschlag berathen, den Deputirten zum Vigze⸗Präsidenten zu wäh⸗ s die Wahl Leon Say's zum Präsidenten im Auge haben sollten. Die Versammlung war der Ansicht, daß die Annahme dieses Vorschlages die bonapartistische Fraktion von der Linken abhängig machen und den konservativen, von den Bonapartisten vertretenen An— sichten schädlich werden könnte. In Folge dessen wurde be— schlossen, den Antrag des linken Centrums abzulehnen. Die Bonapartisten sind übrigens entschlossen, auf eine Verlängerung der Gewalten des Marschall⸗Präsidenten von höchstens nur 3 Jahren einzugehen und wollen im Laufe der Debatte in der Nationalversammlung den Antrag stellen, daß die Frage über die Konstituirung der definitiven Regierungsform dem ganzen Lande direkt zur Entscheidung unterbreitet werde. Den Aeußerungen der bonapartistischen Journale zufolge werden die bonapartistischen Abgeordneten nicht für die Verlängerung der Amtsdauer des Marschalls Mae Mahon auf 10 Jahre stimmen. 5

Das Rechte Centrum hat sich in einer heutigen Zusammenkunft einstimmig für die Verlängerung der Ge— walten des Marschall⸗Präsidenten erklärt. Alle Fraktionen der Rechten werden dem Vernehmen nach Chabaud⸗Latour als Kandidaten für die durch den Tod Vitets erledigte Vize-Prä— sidentenstelle der Nationalversammlung aufstellen.

Trianon, 4. November. (W. T. B) Prozeß Bazaine— Die gestern abgebrochenen Verhandlungen über die Frage, ob die von Bazaine am 20. August abgesandten Depeschen an den Marschall Mac Mahon gelangt seien, wurden in der heutigen Sitzung wieder aufgenommen und zunächst der Oberst Stoffel vernommen. Am Schlusse seiner Aussage machte derselbe über den Verfasser der Anklage (General Riviere) die Aeußerung: Ich theile in Bezug auf ihn völlig die Gesinnungen der ganzen Armee und empfinde nur Verachtung für ihn. Der Präͤsident des Gerichtshofes schnitt ihm das Wort ab und ließ ihn in den Zeugensaal zurückführen. Nach einer kurzen Unterbrechung der

Centrum gemachten Eschasseriaur in dem Falle len, daß die Bonapartisten

Sitzung trat der Oberst Stoffel wieder vor. Der Präsident forderte

ihn auf, seine Worte zurückzunehmen und ließ, als der Oberst dies ablehnte, über die Weigerung desselben ein besonderes Protokoll aufnehmen. Das Protokoll wird dem kommandirenden General der Division, welcher Oberst Stoffel angehört, zur eventuellen weiteren Veranlassung übermittelt werden. Sodann wurden die bereits vernommenen Agenten Rabasse und Mies zum zweiten Male verhört. Dieselben beharrten auf ihrer Angabe, daß sie die Depeschen an Stoffel übergeben hätten. Letzterer gab darauf zu, die Depeschen erhalten zu haben, will dieselben aber, ohne sie weiter zu beachten, bei Seite gelegt haben. Nach Beendigung des Verhörs erklärte der Regierungskommissar, General Pourcet, daß er sich in Folge der Resultate der Vernehmungen veranlaßt sehen müsse, gegen den Oberst Stoffel die Einleitung einer Unter⸗ suchung wegen Unterschlagung von Depeschen zu beantragen.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 1. November. Der König und die Königin werden, nachdem die Repa⸗ rationen und Veränderungen in den für die Königliche Familie bestimmten Räumen in dem Königlichen Schlosse in diesen Tagen beendigt worden sind, am Dienstag, 4. November, das Lustschloß Drottningholm verlassen und ihren Wohnsitz im hiesigen Schlosse nehmen. Der Hof hat vorgestern wegen des verstorbenen Königs von Sachsen eine 21tägige Trauer angelegt.

Ueber die Zerstörungen, welche das Unwetter am 22. und 253. Oltober im südwestlichen Schweden angerichtet hat, laufen unaufhörlich neue Berichte ein. Besonders sind davon die Gestade des Wenersees heimgesucht worden. In Wenersborg stieß das Wasser im Hafen 18 Fuß, überschwemmte den Quai und warf Boote in die Stadt hinauf; 11 Fahrzeuge machten Havnrie bei Curö, eine Galeasse wurde bei Dalbergsa zerschmettert, die Dampfschiffahrt wurde unterbrochen u. A. m. Noch schlimmer lauten die Nachrichten von Wermland, besonders von Karlsted und Christinehamn, wo das Wasser die Straßen überschwemmte und großen Schaden anrichtete.

Dänemark. Kopenhagen, 1. November. Die Kron— prinzessin feierte gestern ihren 22 jährigen Geburtstag, in welcher Veranlassung von den öffentlichen Gebäuden, vielen Privathäusern und von den im Hafen liegenden Schiffen geflaggt wurde.

Für den verstorbenen König Johann von Sachsen ist eine dreiwöchentliche Hoftrauer angeordnet worden, welche mit dem 3. d. M. ihren Anfang nimmt.

General⸗Major Frederik Adolph von W edelfeldt er⸗ reichte gestern sein 90. Lebensjahr. Seinen Abschied von der Armee nahm der General am 2. Mai 1852.

Dem üblichen belief sich die Staaten am

New⸗NYVork, 3. November. Monatsausweis des Schatz⸗Sekretärs zufolge öffentliche Schuld der Vereinigten

J. d. M. auf 2, 141,833, 476 Dollars, d. i. 3,039,578 Dollars mehr als am 1. Oktober. Im Staatsschatze befanden sich am 1. d. 82, 33,9000 Dollars in klingender Münze und 4 312,900 Dollars in Papiergeld.

Die internationale ist vollendet.

„Nachrichten aus Rio de Janeiro vom 8. v. M. zu⸗ folge ist der Auslieferungsvertrag zwischen Brasilien und Belgien ratifizirt worden. Durch ein Protokoll soll gegen ausgelieferte Mörder die Todesstrafe nicht in Anwendung kommen. Der von General Mitre mit der Regierung von Paraguay unter— handelte Grenzvertrag ist von der Legislatur der Argentinischen Konföderation nach langer Debatte ratifizirt worden. Durch diesen Vertrag wird der Pilcomayo als die Grenze des streitigen Chaco angenommen, wodurch Paraguay im unbestrittenen Besitz des im Norden dieses Flusses bis zum 22. Grad südlicher Breite wo der von Bolivia reklamirte Theil anfängt gelegenen Theiles bleibt. Die Regierung hat den Ankläger der Krone instruirt, im obersten Justiz⸗Tribu⸗ nal eine Prozedur gegen den Bischof von Ox Linda wegen Un⸗ gehorsam gegen einen legalen Befehl der Regierung und Ver⸗ oͤffentlichung eines päpstlichen Befehles ohne das Placet der Regierung einzuleiten. Man erwartet, der Bischof werde die Jurisdiktion des obersten Tribunals in Abrede stellen und jede Verantwortung verweigern.

Wie aus Buenos Ayr es unterm 30. September ge⸗ meldet wird, hat Präsident Sarmiento den vom Senat und der Deputirtenkammer angenommenen Gesetzentwurf für die Verle— gung der Hauptstadt nach Rosario mit seinem Veto belegt, aus den Gründen, daß die Maßregel während des jetzigen Krieges in Entre⸗Rios unbequem sei, und daß er die Angelegenheit sei⸗ nem Nachfolger überlassen wolle. —̃

Amerika.

Eisenbahnbrücke in Buffalo

Asien. Kalkutta, 4. November. (W. T. B.) Nach den neuesten Berichten sind die Sintegussichten für mehrere der

durch Hungersnoth bedrohten Distrikte günstiger geworden.

Afrika. Von der Goldküste bringt der am 2. ds. in Liverpool gelandete afrikanische Postdampfer „Elmina“ bis zum 10. ult. reichende Nachrichten. In Cape Coast war die Situation unverändert, aber Expedition gegen die Aschantis getroffen. Der Dampfer „Biafra, hatte eine große Menge Freiwilliger von Sierra Leone nach Cape Coast geführt, welche Sir Garnet Wolse⸗ leys Armee verstärken sollen. Nach einer Mittheilung des Kapitän Glover in LAeera waren die Aschantis im Begriff, Cape Coast anzugreifen. Mehrere Schiffe wurden an der Küste wegen Verletzung der Blokade mit Beschlag belegt.

Wie aus Zanzibar gemeldet wird, ist Lieutenant Marcus Me. Causlaw vom britischen Kriegsschiffe „Daphne“ auf einer Kreuzungstour nach Sklavenschiffen unweit Brava von Eingeborenen getödtet worden. In Folge dieser That zerstörten Bootsmannschaften von der „Daphne“ und dem „Briton“ das von den Mördern bewohnte Dorf und tödteten mehrere Ein⸗ geborene

Vom Kap der

guten Hoffnung liegen bis zum 19. Oktober reichende . .

Postnachrichten vor. Bie Berichte

es wurden thätige Vorbereitungen für die

von

wm.

den Gold- und Kohlenfeldern in der Nähe der Diamantenfelder lauten befriedigend. Es herrschte eine Dürre im Hochlande, aber der Stand der Felder in der Kapftadt war sehr günstig. In der Nähe der Kapstadt sind die Pocken ausgebrochen.

Nr. 7! dez Amtsblatts der Deutschen Reichs ⸗Po st⸗ verwaltung hat folgenden Inhalt: General · Verfügungen: vom 31. Oktober 1875. Unzulässigkeit der Versendung von Indigoproben mit der Briefpost. Betrügereien mit Postvorschüssen. Wiederholte Aufforderung zum sorgfältigen Verschließen der Postwagenmagazine. Vom 30. Oktober 19873. Bezeichnung der Begleithriefe zu Packeten nach fremden Postbezirken. Bescheidung vom 25. Oktober 1973. Unzulässigkeit der Einlieferung von radirten und überklebten Post⸗ karten.

Die Nr. 22 des Amts-⸗Blatts der TDeutschen Reich Telegraphen-Verwaltung“ hat folgenden Inhalt: Verfügung: vom 30. Oktober 1873. Inkorrekte Morseschrist.

= Das Reichs-Oberhandels gericht in Temps vir fr gende Entscheidung getroffen: 13 Der Einkaufskommisstohät erwirkt durch Ausführung des Kommissionsauftrages das Eigenthum am Kommissionsgute für den Kommittenten, er hat daran bis zu dessen Uebernahme, beziehentlich bis zur Verfügung über dasselbe Seitens des Kommittenten diesem gegenüber nur die Pflichten und Befugnisse eines Verwahrers. ) Der als Selbstverkäufer nicht zu behandelnde Einkaufskommissionär kann nicht ohne Weiteres seinerseits die Ver— tragserfüllung verweigern, wenn der Kommittent am bestimmten Lie⸗ Erungstage nicht erfüllt. (Er kann nicht die Befugnisse aus Art. 357 H. G. B., sondern nur aus Art. 375 und 310 HGB. ausüben.)

„Die Nr. 80 der „Annalen der Landwirthschäft in den Königlich Preußischen Staaten“, herausgegeben von dem General⸗Sekretariat des Königlichen Landes⸗Oekonomie⸗-Kollegiums, gt folgenden Inhalt: Preußen: Mittheilungen über den Stand der Rinderpest. Die Moor-Damm Kulturen zu Jakobidrebber. Untersuchungen über den Einfluß einer an Stickstoff und Phosphor⸗ säure reichen Düngung auf die Zusammensetzung der Pflanze und der Samen von Sommerweizen. Aus dem Regierungsbezirke Trier. Literatur: Trierischer Landbote. Die Holzmeßkunst in' ihrem ganzen Umfange. Von M. R. Preßler und Max Kunze. Die Ueberburdung des Grundbesitzes mit Steuern. Besondere Beilgge zum Deutschen Reichs-Anzeiger. Vermischtes: Ueber den Einfluß 'des beigefütterten phosphorsauren Kalkes auf die Entwickelung junger Thiere. Jahres bericht der Königlich bayerischen landwirthschaftlichen Centrälschule Weihenstephan pro 1872,73. Landwirthschaftliche Lehranstalt Hildes⸗ heim. Wanderlehrer gesucht. Bekanntmachung— Berichtigung. Marktbericht. Viehpreise. Stärkepreise.

Holzwerk entfernt bleiben. werden, so ift hierzu die Ge

sondern nur durch Laternen ober Lampen mit und müssen insbesondere die Flammen mindestens Soll die Erleuchtung durch nehmigung des mit der Leitung der Markt⸗

2

* *

gie, geschehen,

GCentimeter vom

Gas bewirkt

polizei beauftragten Beamten einzuholen. Der Gebrquch von Kohlen⸗

becken ist nur gestat Kupfer angefertigt sind, haben. Des

soweit es das Plätzen statt. Dezember jeden lich früh 9 Uhr und endet

1

b d

k

I 9

J l

f

i

J

Statistische Nachrichten.

Berlin, 5. November. Nachdem in den letzten 4 Tagen keine Erkrankungen an der Cholera zu verzeichnen waren, sind gestern 2 Erkrankungen mit 1 Todesfall gemeldet worden. Im Ganzen sind bis jetzt als an der Cholera erkrankt gemeldet 1033 Personen, davon sind genesen 281 Personen, gestorben 704 Personen, in der Behandlung verblieben 48 Personen. , m

London, 3. November. Dem Quartalsbericht Bureaus zufolge wurden in den am 30 September Monaten d. J. im Vereinigten Königreich 266,248 Persone und starben 150,36, so daß der natürliche Zuwach 115,10 Seelen betrug. Die Zahl der Personen, 1m po den Quartal heiratheten, belief fich auf 30,6578. Die Ausw den Pauperismus im abgelaufenen Quartale zeigen im Vergleich dem entsprechenden Quartal von 1877 einen kleinen Zuwachs in de Durchschnittszahl der Armen in Armenhäusern und eine beträchtliche Verminderung in der Durchschnittszahl der blos Armenunterstützungen empfangenden Personen.

Kunst und Wissenschaft Berlin, 5. November. Magistrat und Haupt⸗ und Residenzstadt haben dem Direktor des Fried schen Gymnasiums hierselbst. Prof. Hr. Bonne rigen Lehrer⸗Jubiläum am 31. v. M. (ine Glü reicht. Das Gymnasium beging den Tag im

2 3415

1 statistischen

nden drei

5 l

e

ICM. 7 ;

J 1 im s

egierungsb als im ö Im Westerwalde ist de ch sind hier die Sommerfrüchte gi

s Rheins und der Nahe sowie auf dem Hunds⸗ rücken gute Erträge gewonnen sind, so stellt sich die Ernte im Ällge meinen als eine Mittelernte heraus. Die Heuernte ist gut, der zweite Schnitt der Fntterkräuter weniger befriedigend ausgefallen. Die Kar— koffeln versprechen eine ergiebige Ausbeute, zeigen jedoch hin und wieder Fäulniß. Obst ist nur wenig geerntet worden. Der Ertrag des stocks ist an der Ahr fast nicht nennenswerth, an der Mosel dagegen, namentlich im Kreise Cochem, steht ein voller Herbst in Aussicht Von Krankheit zeigt sich bei den Trauben keine Spur.

Gewerbe und Handel „Berlin, 5. November Königliche si dium veröffentlicht folgende Vero rdnun tung der Jahrmärkte: Auf Grund der des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11 S. 265) verordnet das Polizei⸗Präsidium ne zerathung und Ein— verständniß mit dem Gemeindevorstande für den engeren Polizeibezirk von Berlin was folgt: Artikel 1. Die Paragraphen 1, 9 . 22 und 23 der Polizeiverordnung vom 12. Juni 1863, betreffend den Verkehr auf den Berliner Jahr⸗ und Weihnachtsmärtten (Amtsblatt Stück 27, Intelligenzblatt Rr. 144 48 1863) werden hierdurch gehoben, und durch s⸗ ff

/ llen,

Moin Wein

ü 2 2 15

9

nachstehende, den bisherigen Zifferzahlen sprechende Paragraphen ersetzt.

5§. 1. In Berlin wird in jedem Vierteljahre ein Jahrmarkt gehalten. Mittelpunkt sämmtlicher vier Jahrmärkte bil schließlich der Alexanderplatz.

§. 9. Wer Buden oder Schragen aufschlagen will, 1 Dienstag vor Beginn des Jahrmarkts in der Zeit von Vormittags 11 bis Nachmittags 3 Uhr auf dem Marktplatze und zwar, wenn ihn keine andere Stelle überwiesen ist, auf demsenigen Platze, welchen er auf dem nächstvorhergehender Markte inne gehabt hat, mit der Bude oder dem Schragen einfinden, und daselbst die weitere Anweifung der Polizeibeamten erwarten. Wer bis 3 Uhr Nachmittags sich nicht ein⸗ findet, hat zu gewärtigen, daß über seine Stelle anderweitig ver fügt wird.

§. 17. Die Erleuchtung der Buden, Schragen und anderen Ver— kaufsvorrichtungen darf nicht durch freibrennende Lichter oder Lampen,

fang halb 7 Uhr.

] 3 R . TI er, dm in den Königlichen Theatern gefundenen

welche ihre Wa

Dezember früh 8 Uhr müssen . 1 4 * ö * 1

stige Verkaufs vorrichtungen fortgeschafft sein. ö. Die Bestimmungen der §§. 2 bis 5, 7, 8 und 10 bis

außerhalb des des

den hiesigen Vorschuß verein sind

bahn⸗Verwaltungen“ Eisenbahn-Verwaltungen: Staatsbahn eröffnet. Deutschlands.

§. 21.

Jahres. 9, . Abends 19 Uhr, nd am heiligen Abend um 11 Uhr Abends.

8 25 eginnt am 11. Dezember früh ? Uhr. Vor 6 ie Buden auf ihre Standplätze nicht geschafft

aufsvorrichtungen feil bieten, erhalten ihre

2

attet, wenn dieselben aus Eisen, Blech, und die erforderliche Oeffnung an der Seite Vachts müssen dieselben aus den Buden entfernt werden. Der Weihnachtsmarkt findet auf dem Schloßplaße und, Bedürfniß erfordert, auf den angrenzenden Straßen und

Er beginnt am 11. Dezember und endet mit dem 77 Der Verkehr auf dem Markte beginnt täg⸗ an Sonn⸗ und Feiertagen

Messing oder

Das Aufbauen der Buden auf dem Weihnachtsmarkt Vor 6 Uhr Morgens dürfen verden. aren auf kleinen Tischen, Schragen oder sonstigen Ver⸗ Stellen erst am zwei⸗

Verkäufer,

ten Marktage, den 12. Dezember angewiesen. Wer sich resp. am

1. und 12. Dezember bis 3 Uhr Nachmittags nicht einfindet, hat zu

ewärtigen, daß über

8 25

seine Stelle anderweitig verfügt wird. . sämmtliche Buden, Schragen und son⸗

Am 28.

finden auch auf den Weihnachtsmarkt Anzdendung, Pfefferküch⸗ er, Pfefferkuchenhändler, Verkäufer von Obst, Nüssen, Weihnachts⸗

; Marktbezirkes mit der tellen. Artikel I. n Kraft. Berlin, den 28. Oktober 1873. Königliches Polizei⸗Präsidium. von Madai. Posen, 4. November. (W. T. B.) ] jetzt: beschafft. verden nunmehr wieder aufgenommen und mit gonnen werden. Verkehrs⸗Anstalten. Die Nr. 90 der hat folgenden Inhalt: Linie

. Vereinsgebiet: Berliner Briefe. bahn Pilsen⸗Priesen (Komotau),

Carlstadt⸗Fiume der Das Betriebs-Reglement für die Eisenbahnen Aus Bayern. Bilin⸗Dux⸗-Badowitz eröffnet. Mär⸗

bäumen, Spielzeug und dergleichen können Verkaufsvorrichtungen auch auf geeigneten Plätzen mit Genehmigung Leitung der Markipolizei beauftragten Beamten auf—

Diese Verordnung tritt mit dem 1. Dezember d. J.

Die nöthigen Gelder für Die Zahlungen der Liquidation be⸗

„»Zeitun des Vereins Deutscher Eisen⸗ Verein Deutscher Ungarischen

Eisen⸗

kisch⸗Posener, Oberhessische, Thüringische, und Turnau⸗-Kralup⸗Prager

Eisenbahn, Geschäftsherichte pro 1872. Ausland:

Italien.

Frank⸗

reich. Schweszerische Centralbahn, Nachtrag zum 21. Geschäftsbericht

pro 1872. Verschiedenes: und Frankreich. Gründungen 1871

sonderen Beilage zum „Deutschen Preußischen Staat Nachrichten. Marktbericht.

liche Entscheidung in Sachen der S Rhein⸗Eisenbahn⸗-Gesellschaft.

8 lschaft.

1872. Reichs ⸗Anzeiger

Inhalt der Beilage:

its Anzeiger“ Nr. 43 vom 25. Oktober!]

72 23065

Unterseeische Verbindung zwischen England Inhalts⸗Verzeichniß der be⸗ und

Königlich Personal⸗

Schiedsrichter⸗

2

Das Aktienkapital dieser sämmtlichen Gesellschaften

ionen Dollars. Lawrence und Deventer, welche sind,

ist heute mit Passagieren und

8

Unter ihnen befinden sich folgende: von der Missouri desgleichen die Port Royal, Chesapeake Postdampfer des baltijchen Lloyd s voller Ladung von

obere

vember,

darüber beschl

. J Marschall⸗ d

Nationalversammlung mittheilen wird. iu

Ain Tor foto aro- perro 89 * ( . J die Verlesung bereits heute stattfinden. Der

Mar Vor

**

ö rar * langerun

.

8 ——

heute oder

Morgens.

ießen: morgen

zsichtlich dürfte

zen

Gym⸗

heil des neuen

Der ob der der

trag auf Ver⸗

des Präsidenten wird unmittelbar nach

haft, wie die „Agence Havas“ erfährt, vom r gestellt werden, der zugleich die Dringlichkeit

verlangen wird.

18drid, Dienstag, 4. November. Rios

Rosas ist

ge⸗

Königliche Schauspiele.

Donnerstag, 6. November. Opernhaus. (213. Vorstellung.)

Mignon. 3 Akten nach Goethe. Ballet von . Philine: Frl. Grossi. v. Bretfeld. Wilhelm Meister: Hr. Woworsky.

Hr. Betz. Anfang halb 7

Oper in

26k . ' a9ualtont 1IUIIGIII.

Abonnements⸗ Vorstellung.) ustspiel in 4 Akten von Ern

Uhr. Mittel⸗Preise.

zeitag. 7. November. Opernhaus. (214. zrin. Romantische Oper in 3 Akten von r. Mallinger. Ortrud: Frl. Lammert. tann. Telramund: Hr. Betz. fang halb 7 Uhr. Schauspiel haus. und Julig. Trauerspiel in 5 Akten von

Mittel⸗Preise.

Mittel⸗Preise. (225.

Fog Vte

können Hauspo

U

Empfang

Abonnements ⸗Vorste

Musik von A. Thomas.

Mignon: Frl.

Tasrtes - Ua grtes: Hr.

Uhr.

Mittel⸗

Ein

st Wichert.

Vorstellung)

genommen

Richard Wagner. . Le Lohengrin: Hr. König Heinrich: Hr. Krolop.

lung Ro⸗ Shakespeare.

An⸗

worder 2 *

Zurückforderung der betreffenden Sachen

ngegebenen

Weiteres ausgehändigt.

Frist nicht, so werden diesel ben den Findern oh

Verzeichniß der am 4. November 1873 gewählten Mitglieder des

A. Provinz Preußen. 2 I. Regierungsbezirk Königsberg. Wahlbezirk. Beerbohm“, Gutsbesitzer zu Feilenhof. Grün“ hagen, Kreisrichter in Memel. Larz *, Kreisgerichts. Direktor zu Wehlau. tikulier zu Wehlau. Dr. Bender“, Rittergutsbesitzer. Kieschken, Geheimer Regie / Re mungs-Rgth. von Saucken“⸗Tarputschen. . Belian, Kreisrichter in Heiligenbeil. Douglas Gutsbesitzer in Ludwigsort. J Köllmer Marquardt aus Wormditt.

Mehlhausen *I, Par⸗

Schafsberg. Briesen, Propst in

3. Hofbesitzer Keßler⸗Romehner.

(bedeutet Wiederwahl.) von Ankun⸗Schrolehnen. Negenborn auf Schloß Gilgenburg. Rudies, Kreisrichter in

Osterode. Gajewski,

Bürgermeister zu Wartenburg.

Borowski, Domherr zu Frauenburg.

9. Neumann⸗Posegnick, Rittergutsbesitzer. Raths, Oberlehrer in

Rastenburg. II. Regierungsbezirk Gumbinnen. Wahlbezirk. Bernhardi“, Stadtrath in Tilsit. Kreisgerichts⸗Rath in Tilsit. Hacblern, Carl, General- Landschafts - Rath in Königsberg. Fiedler“, Pfarrer em. in Gumbinnen.

Droese,

preußischen Hauses

2 8.

. Seydel, Gutsbesitzer zu Chelchen 2

J. Wahlbezirk. Wisse link, Kreizrichter in Marien

der Abgeordneten.

von Saucken Julienfelde, Gutsbesser besitzer in Norutschatschen.

Dong lies“, Gutsbesitzer.

Goldap.

von Saucen-⸗-Tarputschen X

Dr. Jachmann. Troje in Sdrowoden.

2 2 8. 2 2 II Regierungsbezirk Danzig.

wald, Kaufmann in Elding

Wurz.