Die Klage ist eingeleltet, dem Antrage auf Be—⸗ laffung dez angeleglen Arrestez stattgege ben, und da der . e Aufenthalt des Bäckers Site Mustroph unbelannt ift, so wird dieser hierdurch öffentlich auf⸗ gefordert, in dem zur Beantwortung der Klage und des 5 4 weitern mündlichen Verhand⸗ lung der Sache au
den 26. . 1874, ,. 12 Uhr. vor der un r . Gerichts Deputation im Stadigerichtsgebäube, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. ö. anstehenden? Termin pünktlich zu erscheinen, die Klage und das Arrestgesuch zi beantworten, auch Ürkunden im Sriginal einzureichen, indem auf sypätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann. ;
Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stun nicht, fo werden die in der Klage und dem Arrest. gesüich angeführten Thatfachen und Urkunden auf ken Antrag des Klägers in eontumacium (Tür guge standen und anerkannt erachtet, und was den Rech= len nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen werden.
Berlin, den 21. Sktober 133383 Königliche Stadtgericht. Abtheilung für Givilsachen.
Prozeß ⸗Deputation
53203 E rOeIQ Ma,. .
Die ledige Wilhelmine Juliane Albertine von Hartz aus Bldendorf, welche bescheinigtermaßen seit langen Jahren verschbllen ist, und am 3. Oktober d. J das 70. Lebensjahr zuruͤckgelegt haben würde, wird aufgefordert, im Termin
den 12. Februar k. J., Morgens 11 Uhr, im Lokal des unterzeichneten Gerichts zu erscheinen, widrigenfalls sie für todt erklärt wird.
Alle weiteren Verfügungen in dieser Sache werden nur durch Anschlag am Gerichtsbrett veröffentlicht werden.
Rinteln, am 24. Oktober 1873.
Königliches Kreisgericht.
2398 E r Oe IQ na-.
Die Johann und Zustine Stroiwasschen Ehe⸗ leute, welche im Jahre 1358 in Dusznik gewohnt haben, sollen bald darauf nach Chojno verzogen und dort verzogen sein. Indessen hat sich letzteres nicht feststellen lassen und ist überhaupt seit jener Zeit von ihrem Leben und Aufenthalte Nichts bekannt geworden.
Der denselben bestellte Abwesenheits⸗Kurator hat beantragt, sie für todt zu erklären.
Demgemäß werden die Johann und Justine Stroiwasschen Eheleute oder deren unbekannte Er— ben und Erbnehmer hiermit öffentlich aufgefordert, sich in dem auf
den 2. Mai 1874, Vormittags um 11 Uhr, in unserem Geschäftslokale, vor dem Deputirten Herrn Kreisrichter Weißleder anberaumten Termine oder vor demselben in der Registratur des Gerichts schriftlich oder persönlich zu melden und daselbst weitere Anweisungen zu erwarten, widrigenfalls die beantragte Todeserklärung ausgesprochen werden wird.
Samter, den 7ũ. August 1873.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
2 ö lä! Oeffentliche Ladung.
Sophie Caroline Margarethe Geitel — Tochter des Oekonomen Hermann Diedrich Geitel und der Florentine Schmitt (oder Schmitter? — geboren auf der Oekonomie Satzen bei Drieburg am 22. Mai 1807, hat hier länger als 20 Jahre als Haushäl⸗ terin gelebt und ist am 27. Dezember 1872 ohne, 6 weit bekannt, nähere Erben und Testament ver⸗ torben
Auf Antrag des für den unbedeutenden Nachlaß derselben bestellten Kurators, Kämmerers Allershausen hieselbst, werden nun Alle, welche an die Verlassen⸗ schaft Erbansprüche machen wollen, hierdurch zu dem auf
— 4 — . *. Dienstag, den 3. Februar 1874, Morgens 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte angesetzten Termine unter dem Rechtsnachtheile geladen, daß, wenn sich kein Erbe melden und legitimiren sollte, die Erb⸗ schaft für erbloses Gut erklärt, bei erfolgender An⸗ meldung aber dem sich legitimirenden Erben aus⸗ geantwortet, und der nach dem Ausschlusse sich etwa meldende Erbberechtigte alle bis dahin über die Erb— schaft erlassenen Verfügungen anzuerkennen schuldig, auch weder Rechnungsablage noch Ersatz der erho— benen Nutzungen zu fordern berechtigt sein, sondern sein Anspruch sich auf das beschränken solle, was alsdann von der Erbschaft noch vorhanden sein
möchte.
Der künftige Ausschlußbescheid soll nur durch Af⸗ fixion vor hiesiger Gerichtsstelle und Insertion in die „Neue Hannoversche Zeitung“ bekannt gemacht werden.
Springe, den 30. Oktober 1873.
Königliches Amtsgericht. Schwiening.
8 7 . Bekanntmachung.
Der am 8. August 1873 hierselbst verstorbene Kaufmann Carl Joseph Bourgarde hat in seinem am 20. August 1873 publizirten Testamente seinen am 258. April 1849 geborenen Sohn Ernst Heinrich Maximilian Bourgarde, welcher im Jahre 1869 nach Amerika gewandert und 1870 zu Lima, Peru
„Südamerika“ wohnhaft war, auf den Pflichttheil gesetzt, mit der, Beschränkung, daß derselbe nur berech- tigt ist, die Zinsen zu verlangen, während das Ka— pital, falls er heirathet und eheliche Kinder hinter⸗ läßt, an diese, bei deren Majorennität übergeht. Sollte derselbe aber, ohne eheliche Kinder zu hinfersassen, sterben, so fällt dieser Pflichttheil an seine Mutter, wenn dieselbe nach seinem Tode noch am Leben ist, sowie an seine Geschwister oder deren Kinder zurück.
Dies wird gemäß §. 231 Tit. 12 Theil J. A. L. R. dem, seinem Äufenthalte nach unbekannten Maximi⸗ sian Bourgarde hierdurch bekannt gemacht.
Breslau, den 27. Oktober 1873.
Königliches Stadtgericht, Abtheilung II. für Testaments⸗ und Nachlaß Sachen.
3169 ; k en der Rentmeister E. Wantrup hierselbst ohne Hinterlassung eines Testamentes gestarben ist, haben die, bei der Inventarisation des Nachlasses hier gegenwärtigen Verwandten die Erbschaft Cum beneficfo inventarii et legis angetreten. Ihrem Ver— langen zu entsprechen, werden nunmehr die sämmt— lichen, ein Erbrecht in den Nachlaß ansprechenden
ihre Ansprüche in dem, au in den 8. Januar 1374, Morgens 9 Uhr, angesetzten Ter= mine anzumelden und klar zu stellen, unter dem Rechtsnachtheile 96 die Erbberechtigten, daß der Nachlaß den sich Legitimirenden werde ausgeantwortet werden und der, nach dem Ausschlusse sich noch Mel dende und Legitimirende alle bis dahin über den Nachlaß getroffenen Verfügungen anzuerkennen schul— dig sei, auch weder Rechnung-Ablage, noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern, sondern seine An⸗ sprüche guf das zu beschränken habe, was von der Erbschaft noch vorhanden ist, und unter dem Rechts- nachtheile für die Nachlaß ⸗Gläubiger, daß nicht an- gemeldete Ansprüche später nur 6 noch berück⸗ sichtigt werden sollen, als der Erbe zur Herausgabe des, aus der Erbschaft Empfangenen nach allgemeiner Rechtsvorschrift überhaupt noch verpflichtet ist.
Lage im Fürstenthume Lippe, den 1. No—
vember 1873. Das Stadtgericht.
31701
Die Wittwe Bürgers Chr. Klasing hierselbst, ist ohne Hinterlassung von Kindern und ohne ein Testa— ment errichtet zu haben, gestorben. Demnach werden die sich für erbberechtigt haltenden Personen hiermit aufgefordert, sich in termino Montags, den 24. d. Mts., Morgens 9 Uhr, vor dem Stadtge— richte einzufinden und sich über den Grad der Ver⸗ wandtschaft mit der Verstorbenen rechtsgehörig aus⸗ zuweisen unter dem Rechtsnachtheile für die sich nicht Meldenden, daß der Nachlaß den sich Legiti— mirenden solle ausgeantwortet werden und der, nach dem Ausschlusse noch sich Meldende und Legitimi— rende alle bis dahin über den Nachlaß getroffenen Verfügungen anzuerkennen schuldig sei, auch weder Rechnungsablage, noch Ersatz der erhobenen Nutzun— gen zu fordern, sondern seine Ansprüche auf das zu beschränken habe, was von der Erbschaft noch vor— handen ist.
Lage im Fürstenthum Lippe, den 1. November
1873. Das Stadtgericht.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.
Berktauntm achung. ad Nr. 3464/73 IIIa.
Die Königliche Domäne Unterwalden, m Wollsteiner Kreise, 4 Meilen von der Kreisstadt Fraustadt und gegen 3 Meilen von der Eisenbahn— station Alt⸗Boyen entfernt, soll nebst Fischerei, Rohr⸗ nutzung und Torfstich auf 18 Jahre, und zwar von Johanni 1874 bis dahin 1892 im Wege des öffent— lichen Ausgebots anderweit verpachtet werden.
Den Termin hierzu haben wir auf
Mittwoch, den 19. Dezember d. Is, Vormittags 11 Uhr, in unserem Sessionszimmer
anberaumt.
Die Domäne besteht aus:
1I) dem Domänen ⸗Vorwerk
Brennerei, welches enthält: Hof⸗ und Baustellen 1,590 Hektaren, d Necker . 129 36 Wiesen 10,716 Hütung 16,34 f. Unland l, 400
3019
Unterwalden nebst
4.
sowie die Nachlaß ⸗ Gläubiger aufgefordert, ersonen, so i ch 2. 9 fg ö
Summa 7573 M Beffaren; 2) dem Domänen⸗Vorwerk Primentdorf, enthält: a2. Hof⸗ und Baustellen 354 Hektaren, b. Obstgärten . ; o. Aecker d. Wiesen e. Hütung f. Unland ö Summa 354,317 Hektaren; dem Domänen⸗Vorwerk Radstedt, enthält: a. Hof⸗ und Baustellen Oi Hektaren, b. Obstgärten. O, s ö c. Aecker 249,0 . d. Wiesen 101,401 e. Hütung 42, 82a 1,715 .
f. Unland . Summa Ig, 33 Heffaren;
4) dem bei der Domänen⸗Verwaltung verbliebenen
Antheil am Primenter See, mit einer Fläche
von 173,333 Hektaren. Das Pachtgelder⸗Minimum einschließlich der Zinsen für ein Geld⸗Inventarium von 2000 Thlrn. ist auf 5800 Thlr., die Pacht⸗Kaution auf 2000 Thlr. und der Minimalwerth des Vieh⸗ und Wirthschafts⸗In⸗ ventars, mit welchem die Pachtstücke besetzt zu halten sind, auf 18,000 Thlr. festgesetzt. Jeder, der sich beim Bieten betheiligen will, hat vor dem Termine bei dem Lizitations⸗-Kommissarius sich über den eigenthümlichen Besitz eines disponiblen Vermögens von 30,000 Thlr., sowie über seine land⸗ wirthschaftliche und sonstige Qualifikation auszu⸗ weisen. . Die sonstigen Pachtbedingungen und die Lizitations⸗ regeln, sowie Karte, Vermessungs⸗ und Bonitirungs⸗ Register, Gebäude⸗Inventarium, können vor dem Termine, sowehl in unserer Domänen⸗Registratur während der Dienststunden als auch in Unterwalden (bei Priment) selbst bei dem gegenwärtigen Pächter, Ober⸗Amtmann Thunig, eingesehen werden, welcher auf vorherige Anmeldung auch die Besichtigung der Pachtobjekte gestatten und sonstige Auskunft er— theilen wird. Posen, den 17. Oktober 1873.
Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und JIJorsten.
Bergenroth.
6.
310] Bekanntmachung. In Folge höherer Anordnung soll das auf der so⸗
genannten Mühlen ⸗Insel zu Brieg belegene siskalische Waldmühlen⸗Etablissement
mit der bei der Walke vorhandenen Wasserkraft, so— weit deren Benutzung bisher dem Domänen⸗Fiskus zustand, nebft. OM Hektaren fiskalischen Terrains und jan alternativ, nämlich entweder mit Uebernahme der Unterhgltungspflicht bezüglich der mit den Grund- stücken in Verbindung stehenden Wasserbauwerke, oder ohne dieselbe a Verkauf im Wege des öffentlichen Ausgebots gestellt werden, wobei das Kaufgelder⸗
Minimum im ęersteren Falle auf 23 506 Thür, im letzteren auf 44,000 Thlr. gte hi if. .
n diesem Verkauf haben wir einen Termin vor unserem Domänen · Departements⸗-Rathe, Regierungs⸗ Rath Pohl, im Amtslokal des Königlichen Krels— Steuer. unb Fientamtz zu Brieg auf e, den 2. Dezember d. Is., ormittags 11 Uhr, anberaumt, zu welchem Kauflustige mit dem Bemer⸗ ken eingeladen werden, daß die Veräußerungs- und Lizitationsbedingungen sowohl in unserer Domänen. Registratur — Albrechtsstraße Rr. 31, 7 Treppen — als auch bei dem Rentamt Brieg während der Amts- stunden eingesehen werden können, auch werden auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien, Abschrif⸗ ten jener Bedingungen mitgetheilt werden. Die Zuschlags⸗ Ertheilung bleibt dem Königlichen Finanz⸗Ministerium vorbehalten. Breslau, 3 . 1873. önigliche Regierun Abtheilung für bin . Forsten. Oelrichs.
lu. 1803 Bekanntmachung. Die Lieferung von: ca. 700 Stück kleine Wassergläser, . 280 . Wasserflaschen, 1309 flache Teller von Fayence,
omänen und
1200 tiefe 120 Speisenäpfe von Fayence à 12 Liter, 1. ö ö „120 Salznapfe ö ö für die hiesige und Charlottenburger Kaserne soll im Wege der Submission verdungen werden. Die Bedingungen und Proben sind in unserem Ge— schäftslokale „Michaelskirchplatz 17“, einzusehen und versiegelte Offerten bis zum
Mittwoch, den 12. d. Mts,
Vormittags 11 Uhr, daselbst einzureichen. Berlin, den 4. November 1873. Königliche Garnison⸗Verwaltung.
3907 5 ' 3c zo, Oeffentliche Submission.
Für die fiskalischen Grundbauten auf dem Grund— stück Dorotheenstraße 35 soll die Lieferung von rund: 600 Stück Rostpfählen in Längen von 12 M. bis 19 M. vergeben werden. Versiegelte Offerten mit Angabe des Preises und der Lieferfrist sind spätestens bis Sonnabend, den 15. November, Vormittags 11 Uhr, in dem Baubureau, Dorotheenstraße 35, abzugeben, woselbst täglich von 10—3 Uhr die speziellen Bedingungen einzusehen sind. Es werden auch Offerten auf Theil⸗
Lieferungen angenommen. Berlin, den 5. November 1873. Der Königliche Bau⸗Inspektor.
Lorenz.
319! Bekanntmachung. Für die Kalksteinbrüche zu Rüdersdorf soll der nächstjährige Bedarf von etwa 20,900 Kg. Sprengpulver und 14,000 Ringen verschiedenen Zündschnuren im Wege der Submission angekauft werden. Die Lieferungsbedingungen und näheren Bedarfsangaben sind im Amtszimmer des hiesigen Materialien-Ver⸗ walters einzusehen und werden auf portofreie An— träge auch in Abschrift unentgeltlich mitgetheilt. Lieferungs⸗Anerbieten, welche mit der äußeren Be⸗
zeichmunz: „Submission auf Spreng⸗ materialien“ zu versehen und welchen etwa
100 Gramm Probepulver, beziehentlich zwei Probe⸗ ringe jeder Zündersorte beizufügen sind, werden bis um 2. Dezember d. J. erbeten, an welchem Tage Vormittags 11 Uhr die eingegangenen Offerten in unserm Amtszimmer werden geöffnet werden. Rüdersdorf, den 4. November 1873. Königliche Berginspektion.
M. 1818
Breslau⸗Schweidnitz⸗Frei⸗ burger Eisenbahn. Neuhau Rothenburg⸗Stettin⸗Swine⸗
ninde. Die Herstellung der Erd-Alufschüttungen
für Bahnhof Stettin, soweit der Boden⸗ Transport auf dem Wasserwege erfolgen muß, nebst den dazu gehörigen Kanal⸗, Graben⸗ und sonstigen Neben⸗ arbeiten, soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.
Die Größe der von dem Materialgewinnungasplatze bei Podejuch auf dem Wasserwege zu transportiren—⸗ den Erdmasse beträgt annähernd:
a. für den Güter⸗ und Personen⸗
Bahnhof etwa.
JJ ö Gm b. für den Rangier⸗Bahnhof etwa 250,000 ,
zusammen etwa 600,000 Ehm.
und der Cubik⸗Inhalt der ad a. und b. .
den resp. auszubaggernden Kanäle 2c. annähernd je
. S0, 900 Cbm.
Die Sub missions-Offerten sind portofrei und ver⸗
siegelt mit der Aufschrift: ⸗ . „Snhmission auf Ausführung der Erd⸗Aufschüttungen für Bahnhof
Stettin
versehen, bis spätestens zum Submissionstermine:
Mittwoch, den 10. Dezember, Vormittags 10 Uhr,
im Abtheilungsbureau, Große Wollweberstraße Nr. 64, hierselbst einzureichen. ö
Die Bedingungen und Zeichnungen, sowie die vor⸗ geschrlebenen Formulare zi6 den einzureichenden Sub⸗ missionsofferten und Preisverzeichnissen liegen wäh⸗ rend der Dienststunden im vorbezeichneten Bureau zur Einsicht aus, auch können dieselben auf porto⸗ freie Anfragen daselbst gegen Erstattung der Co-
pialien bezogen werden.
Die eingegangenen Offerten werden i eisei ö mn anwesenden Submittenien im 21 86
net. s i Ttraglich eingehende Offerten bleiben unberück=
Stettin, den 6. November 1873.
Der Abthei un o⸗Baumeister.
3009] Bekanntmachung.
Zur Verdingung der Lieferung an Brod und Fou— rage für die Truppen in den mit Königlichen Ma— . ug versehenen Garnisonorten unseres Ge— chäftsbereichs für das Jahr 1874 haben wir nachstehende Submissions⸗ event. auch Lizitations- Termine anberaumt: am 14. November in Freiburg für die Garnisonen Freiburg, Striegau und Rei—⸗ chenbach, am 15. November in Münsterberg für die Garnisonen Mänsterberg, Strehlen und Grottkau, am 17. November in Leobschütz für die Garnisonen Leobschütz, Ober-Glogau und Ziegenhals, ; zam 18. November in Ratibor für die Garnisonen Ratibor, Pleß, Rybnick, Gleiwitz, Sohrau OS, Beuthen O.-S. und für das Wacht⸗ Kommando in Königshütte, am 19. November in Oppeln für die Garnisonen Oppeln, Creutzburg und Rosen—⸗ berg O.⸗S.,
. am 21. November in Oels
für die Garnisonen Oels, Namslau Und Bernstadt, am 24. November in Militsch
für die ö Militsch und Sulau, ahm 25 November in Winzi
für die Garnisonen Winzig, Wohlau, Guhrau und Herrnstadt.
Lieferungslustige, qualifizirte Unternehmer werden zu diesem Termine mit der Aufforderung eingeladen, ihre Offerten versiegelt und mit der Autschrift:
„Submission für die Verpflegung
der Garnison in . . . . . betreffend“
in Münsterberg bis 1975 Uhr Vormittags, in Oels bis 117 Uhr Vormittags, in Militsch bis 1 . a n t, in Winzig bis 2 Uhr Nachmittags, und an den übrigen Verdingungsorten bis 19 Uhr Vormittags an unseren Deputirten einzureichen. Die Termine werden in dem Rathhause der be⸗ züglichen Städte abgehalten, woselbst auch die Liefe⸗ rungsbedingungen und Bedarfsquantitäten eingesehen werden können. Nachgebote werden nicht angenommen. Die Brodlieferung wird wie früher zu festen Prei⸗ sen und getrennt von der Fouragelieferung vergeben. Breslau, den 19. Oktober 1873. Königliche Intendantur des 6. Armee⸗Corps.
* 2 9 8 2 R
ze Die Anlieferung
von 109 Stück schmiedeeisernen Ringen nebst ubehör zum Schachtausbau der Grube Friedrichs⸗
thal soll im Wege der Submission vergeben werden
und ist dazu Termin auf
Freitag, den 14. November c.,
Vormittags 10 Uhr, in dem Bureau des Unterzeichneten angesetzt, woselbst die Zeichnung und Lieferungs⸗Bedingungen ausgelegt und gegen Erstattung der Kopialien zu beziehen sind. Die Eröffnung der bis zu dem vorstehend ange⸗ gebenen Zeitpunk“ franko eingegangenen und mit entsprechender Aufschrift versehenen Offerten wird in Gegenwart der erschienenen Submittenten erfolgen. Friedrichsthal bei Saarbrücken, den 23. Okte⸗ ber 1873. ; Der Königl. Oberschichtmeister. Satt len.
862 . h. — — .
Uniformen.
Die Lieferung der für die Betriebsbeamten der Königlichen Saarbrücker und der Rhein-Nahe Eisen— bahn pro 1874 erforderlichen fertigen Uniformen soll im Wege der Submission vergeben werden.
Die Offerten sind mit der Aufschrift:
„Submission auf fertige Uniformstücke“ zu versehen, versiegelt und portofrei bis spätestens den 18. November e., Vormittags 11 Uhr, an die Königliche Ober-Betriebs-Inspection hierselbst einzureichen, wo die Eröffnung stattfindet.
Die Bedingungen liegen im Buregu des unter⸗ zeichneten Curatoriums zur Einsicht offen, und kön— nen auch auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kosten abschriftlich bezogen werden,
Saarbrücken, den 3. Novemher 1873.
Das Kuratorium der Kleiderkasse. M. Sebaldt. Keuler.
Verloosung, Amortisation, Zins⸗
zahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
317
i,, Es ist bei einer amtlichen Geldsendung an uns eine preußische
Bankuote à 500 Thlr.
mit der Nr. A. 240,794 verloren gegangen oder entwendet worden. ;
Indem wir dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen, warnen wir vor Annahme der betreffenden Banknote und ersuchen bei dem Erscheinen derselben im Geldverkehr um eine baldgefällige Mittheilung an uns oder die nächste ,
Kattowitz, den 30. Oktober 1873.
Königliche Eisenbahn ommission.
gas Abonnemrut beträgt 1 Chlr. 8 KRgr. für das Nierteijuhr.
ö 1 2 GIM 5
Anusertiongpreis fur den Raum einer Aru zeile * nr. ö.
Berlin, Sonnabend,
Anzeiger
taats⸗Anzeiger.
i
den 8. November, Abends.
Alle Rost-Anstalten des u- und Auslandes nehmer Kestellung an; für Herlin außer den Rostanstalter
auch dir Ezpedition: Wilhelmstr. 32.
1874.
23 — —
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Sbersten Galster, à la suite der See⸗Artillerie⸗Ab⸗ theilung und Decernent in der Admiralität, den Rothen Adler⸗ Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Wirklichen Geheimen Kriegs-Rath Engelhard, Militär⸗-Intendanten des III. Armee⸗ Corps, den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse und dem Militär⸗Intendantur⸗Rath von Rüts vom III. Armee-Corps den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse zu verleihen. Se Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Fräulein Marie Weishaupt, Tochter des Mini— sterial⸗ und Ober⸗Bau⸗Direktors Weishaupt zu Berlin, die Ret— tungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Deutsches Reich. Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Deut⸗ schen Reichs die von dem Bischofe zu Straßburg im Elsaß vor⸗ genommene Ernennung des früheren Vorstehers des kleinen Priesterseminars zu Zillisheim, Sebastian Riber, zum Dom⸗ herrn an der Kathedrale zu Straßburg zu genehmigen geruht.
Unter der in der gestrigen Nummer d. Bl. veröffent⸗ lichten Deklaration des Art. 11 der zusätzlichen Uebereinkunft vom 12. Oktoher 1871 zu dem Friedensvertrage vom 10. Mai 1871 zwischen Deutschland und Frankreich, vom 8. Oktober 1873 ist in einigen Exemplaren die Unterschrift unvollständig; dieselbe muß lauten: ö.
( B
Arnim. (L. 8. Broglie.
ᷣ Königreich Preußen. 83 Majest ät der König haben Allergnädigst geruht: 8 Den Kreisgerichts Rath Sröse in Tilsit zum FDirektor des reisgerichts in Lötzen zu ernennen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
. 26m Raths ⸗Gymnasium in Osnabrück ist die Beförderung des Lehrers Br. Hollander zum Oberlehrer genehmigt worden.
,, . : , Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Dem Otto Trossin zu Berlin ist vember d. J. ein Patent auf ein Schmiermaterial für Maschinen, welche mit stark über⸗ hitztem Dampfe ar eiten, oi N * jon 9 T 1 auf drei Jahre, von senem Tage an gerechnet, und für den Um— fang des preußischen Staats ertheilt worden.
Einem von Vertretern der Städte Wrietzen, Müncheberg, Fürstenwalde, Beeskow und Lieberose gebildeten Komite ist die Genehmigung zur Anfertigung der generellen Vorarbeiten für eine Eisenbahn von Wrietzen nach Coltbus 3. 5. des Magistrats
in Fürstenwalde ertheilt worden.
unter dem 6. No⸗
Ministerium des Innern.
IJür die Sparkasse des Kreises Teltow ist mittelst Allerhöchste Erlasses vom 3. September d. J. ein . ö worden, welches die bei der Verwaltung öffentlicher Sparkassen gesammelten Erfahrungen und die für Feststellung von Kreis⸗ Sparkassen⸗Statuten von hier aus empfohlenen Grundsãtze in ö Weise verwerthet. : Der Königlichen Regierung übersende ich hierbei ein Ex ; dieses Statuts mit dem Auftrage, 6 . Landräthe und Magisträte des dortigen Bezirkes zu bringen Das Statut wird bei Aufstellung und Aenderung von Statuten für öffentliche Sparkassen — statt des in der Cirkular⸗ Verfügung vom 24. Juli 1854 (Min. Bl. de 1854 S 136) er⸗ wähnten, im Ministerial⸗Blatte für die innere Verwal ung von 1847 Seite 38 flgde. veröffentlichten für die Kreis⸗Sparkasse in Bielefeld fortan zum Anhalte zu nehmen sein. Selbst⸗ verständlich soll nicht etwa damit ein unahbänderliches Formular vorgeschrieben und die Berücksichtigung der besonderen Verhält⸗ nisse einzelner Kreise oder Kommunen ausgeschloffen werden Insbesondere sind innerhalb derjenigen Provinzen, für welche die . vom 13. Dezember v. J. Geltung hat, die Be⸗ . der letzteren mit in Betracht zu ziehen, wonach
sz. 6. der Ausdruck „Stellvertreter des Landraths“ (K Ord. 5. 75) anzuwenden, ö .
5. bei Vollziehung von Urkunden die Vorschrift aus dem letzten Alinea im S. 157 der Kreisordnung zu beachten und, statt der im
§8. 12. erwähnten Deputation, der Kreis⸗Ausschuß mit Ueberwachung der Verwaltung 2c. zu beauftragen sein würde.
. Auch wird, wo ein Krontroleur nicht angestellt ist, der 6823. einer Aenderung dahin bedürfen, daß entweder be— stimnite Kassentage bestimmt werden, an welchen die Annahme von Einlagen in Gegenwart und unter Bescheinigung des Kura⸗ toriums geschieht oder daß die Ertheilung von Interims⸗ Quittungen und die Bescheinigung der Einlagen durch das Kuratorium
wenigstens bezüglich der ersten Einlagen zu erfolgen hat, wenn
diese Einrichtung nicht für alle Einlagen beibehalten oder die
erforberliche Kontrole des Rendanten auf andere Weise ge⸗ sichert wird. ; Berlin, den 30. Oktober 1873. Der Minister des Innern. Im Aufirage: Ribbeck. An sämmtliche Königliche Regierungen der acht alten Provinzen,
mit Ausnahme von Sigmaringen.
Revidirtes Statut für die Sparkasse des Kreises Teltow. §. 1. Die von den Ständen des Teltowschen Kreises im Jahre 1857 errichtete Sparkasse führt den Namen „Sparkasse des Kreises Teltow“ und bedient sich eines Siegels mit dieser Bezeichnung. §. 2. Zweck der Sparkasse ist, zur sicheren verzinslichen Anle⸗
gung von Ersparnissen und zur Erlangung von Darlehen Gelegenheit
zu bieten. §. 3. Die Sparkasse hat welchem sich das Landrathsamt Zeit in Berlin.
§. 4. Dieselbe besteht als ein selbständiges Institut unter Ga⸗ rantie des Kreises Teltow. Ihre Bestände dürfen nicht mit anderen Fonds vereinigt werden. Alle Verbindlichkeiten der Sparkasse bilden eine Kreislast und werden wie diese getragen, wenn ihr eigenes Ver⸗ mögen jemals nicht ausreichen sollte. §. 5. Die Verwaltung wird
ihren Sitz an demjenigen Orte, an des Kreises Teltow befindet, also zur
— durch ein Kuratorium geführt, welches aus dem jedesmaligen Landrathe des Kreises Teltow, als Di⸗ rektor, und aus zwei von dem Kreistage auf je sechs Jahre gewählten Beisitzern besteht. .
Zum Beisitzer ist jeder unbescholtene Kreizeingessssene wählbar. Ihre Namen werden nach der Wahl bekannt gemgcht.
§. 6. Der Direktor wird in Behinderungsfällen durch den Ver⸗ weser des Landrathsamtes, wenn aber die Verwarnung desselben dem Kreis⸗Sekretär übertragen ist, durch den seinen Lebensjahren nach ältesten, oder durch den von dem Kreistage hierzu bestimmten Beisitzer des Kuratoriums vertreten.
Für die beiden Beisitzer wählt der Kreistag zwei Stellvertreter. Wegen deren Wahlperiode, Wählbarkeit und Bekanntmachung gelten die Vorschriften des §. 5. ;
§. J. Das Kuratorium vertritt die Kreis⸗Sparkasse bei allen gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften, auch bei solchen, zu denen die Gesetze eine Spezialvollmacht verlangen. Dasselbe hat die Befugniß, nicht nur sich für einzelne Fälle andere Personen zu sub⸗ stituiren, sondern auch gewisse, häufig wiederkehrende, Rechtshandlungen ein für alle Male dem Direktor oder einem Beisitzer allein zu über⸗ lassen. .
F§. 8. Alle Urkunden, welche von dem Kuratorium ausgestellt werden, müssen, wenn sie die Sparkasse verpflichten sollen, mit der aus §. T sich ergebenden Maßgabe von dem Direktor, oder dessen Vertreter, und von wenigstens einem Beisitzer, oder dessen Vertreter, vollzogen und mit dem Siegel der Sparkasse versehen sein. ᷣ
§. 9. Das Kuratorium faßt seine Beschlüsse nach Stimmen⸗ mehrheit. Es kann überhaupt nur beschließen, wenn drei Mitglieder beisammen sind. Wer zu erscheinen behindert ist, hat seinen Stell⸗ vertreter einzuladen.
5. l0. Der Direktor leitet den Geschäftsgang und führt in allen Versammlungen des Kuratoriums den Vorsitz. Die regelmäßigen Ver— sammlungen finden mindestens in jedem Monat einmal statt und zwar am Sitze der Kreis-Sparkasse. Die Tage dazu werden durch das Kuratorium für eine gewisse Zeit im Voraus bestimmt und bekannt gemacht. In jeder regelmäßigen Versammlung, in welcher auch der Rendant anwesend sein muß, wird das Journal desselben mit den Hauptbüchern verglichen, der Kassenbestand festgestellt und revidirt, end⸗ lich die Bilanze gezogen und unterzeichnet.
. 5. 11. Wenigstens einmal in jedem Jahre hat das Kuratorium eine außerordentliche Kassenrepision vorzunehmen.
Außerordentliche Versammlungen desselben finden statt, sobald sie von dem Direktor für nöthig erachtet, oder von einem Beisitzer be⸗ antragt werden. Im letzteren Falle sind dieselben innerhalb acht Tagen, nach Eingang des Antrages bei dem Direktor, abzuhalten. Zu allen außerordentlichen Versammlungen ladet der Direktor beson⸗ ders ein. . ; .
§. 12. Die ganze Geschäftsführung der Sparkassenverwaltung wird von einer besonderen Deputation überwacht, welche aus drei von dem Kreistage aus seiner Mitte und auf je sechs Jahre gewählten Mitgliedern besteht. Diese Deputation hat die Jahresrechnung zu revidiren (5. 15), jährlich mindestens ein Mal eine außerordentliche Revision der Sparkasse abzuhalten und wenigstens halbjährlich ein Mal die Schulddokumente derselben hinsichtlich ihrer Sicherheit zu prüfen.
§. 13. Die Kassengeschäfte besorgt ein Rendant nach Anleitung des Statuts und der ihm zu ertheilenden Instruktion unter Leitung des Kuratoriums.
Der Rendant wird von dem Kreistage gewählt, welcher auch die Anstellungsbedingungen, die Besoldung und die Kaution desselben bestimmt und die Instruktion für ihn erläßt.
Außer dem Rendanten kann ein Kontroleur angestellt werden, bei dessen Wahl und wegen dessen Anstellungsbedingungen ꝛc. die vorste⸗ henden Vorschriften gleichfalls zur Anwendung kommen. Auch der Kontroleur erhält seine Instruktion durch den Kreistag.
5. 14. Der Rendant nimmt die Einlagen der Sparer und die Zinsen für die ausgeliehenen Kapitalien in Empfang, klagt diese Zinsen nöthigen Falls bei Gericht ein, und leistet die Zahlungen aus der Sparkasse. Ausgeliehene Kapitalien, mit, Ausnahme der Wechsel⸗ forderungen, darf er nur auf Grund einer speziellen Autorisation des Kuratoriums erheben.
§. 15. Für jedes Jahr hat der Rendant nach Ablauf desselben eine besondere Rechnung aufzustellen und dem Kuratorium einzureichen. Diese Rechnung wird von dem Kuratorium begutachtet und, nachdem sie kalkulatorisch geprüft worden, von der im 5§. 12 erwähnten Depu— tation revidirt. Nach Erledigung der gezogenen Erinnerungen gelangt
Einlagen in dem durch das Kuratorium zu bestimt
dieselbe an den Kreistag, welcher über Ertheilung der Decharge beschließt.
Die Ergetnisse der Rechnung werden alljährlich öffentlich bekannt gemacht. (5. 36) Außerdem wird alljährlich eine Nachweisung, aus
welcher die Nummern (nicht Namen) und der Stand der einzelnen
Conten am Schlusse des Vorfahres zu ersehen sind, durch das Kreis⸗ blatt veröffentlicht.
65 Tas Kuratoörinm ist ermächtigt, an den ihm geeignet erscheinenden Orten innerhalb des Kreises Sparkassen⸗Rezepturen einzu⸗ richten, die Instruktion für die Rezeptoren zu erlassen und die denselben zu ge⸗
währende Remuneration oder Tantiéme, sowie die eventuell von ihnen zu bestellende Kaution zu bestimmen, auch wegen Revision der Rezep⸗ turen Anordnung zu treffen.
. Die Rezeptoren bedürfen der Bestätigung des Kreistages. Ihre Namen werden nach der Bestätigung bekannt gemacht.
§. 17. Die Rezeptoren dürfen Namens der Kreis⸗Sparkasse en in . das den Umfange gegen Interims-Quittung in Empfang nehmen. Das Sparkassenbuch, in welchem die neue Einlage zugeschrieben werden soll, haben ste nebft der angenommenen Einlage binnen 14 Tagen an den Rendanten einzusenden, welcher darin die eingezahlte Summe zuschreibt und sodaun das Buch
zurückschickt. Letzteres ist binnen vier Wochen, vom Tage der Einzah⸗ lung ab, gegen Rückgabe der Interims⸗Quittung bei dem Rezeptor
Wieder abzuholen. Mit Ablauf dieser Frist verliert die Interims— Quittung Beweiskraft gegen die KJreis-Sparkasse, und der Inhaber kann, Falls der quittirte Betrag nicht der Sparkasse zu Gute gekom⸗ men ist, nur gegen den Rezeptor seine Ansprüche geltend machen.
8. 18. Das Kuratorium bestimmt und macht bekannt, wo und
zu welcher Zeit die Sparkasse und die Rezepturen dem Publikum geöffnet sind. ;
§. 19. Die Kreis⸗Sparkasse nir i
86. L. Dee Kreis-Sparkasse nimmt von allen Einwohnern des Kreises Teltow Einlagen von 5 Sübergroschen bis zu 360 Tha⸗ lern an. ;
Die Annahme höherer Einlagen, gleichviel ob diese auf einmal angeboten werden, oder ob der Betrag von 500 Thalern durch Nach⸗ zahlung überschritten werden soll, sowie die Annahme von Einlagen der nicht im Kreise Teltow wohnenden Personen hängt von dem Er— messen des Kuratoriums ab. Der Kreistag kann beschließen, daß, wenn Kapital und Zinsen Eines Einlegers zusammen den Betrag von 500 Thalern erreicht haben, eine Verzinsung des Ueberschusses nicht mehr stattfinden soll. Ein solcher Beschluß darf jedoch erst drei Mo⸗ nate nach erfolgter Bekanntmachung in Kraft treten.
§. 20. Thalerbrüche werden nicht verzinst. Für jeden vollen Thaler werden, unter Berücksichtigung der Vorschriften des 5. 21, dem Einleger 3 Prozent (1 Silbergroschen) jährliche Zinsen gewährt.
Der Kreistag ist ermächtigt, je nach der Lage des Geldmarktes, diesen Zinsfuß bis auf 5 Prozent zu erhöhen und wieder bis zu 3! Prozent zu ermäßigen. Er kann auch für die Einlagen, je nach— dem sie einen kleineren oder größeren Betrag erreichen, und je nachdem eine längere oder kürzere Kündigungsfrist ausbedungen wird, einen höheren oder niedrigeren Zinsfuß innerhalb der oben erwähnten Grenze feststellen.
Eine Herabsetzung des einmal eingeführten Zinssatzes darf sich nie⸗ mals auf die Vergangenheit erstrecken. Jede Veränderung des Zinsfußes ist gemäß 5§. 34 bekannt zu
machen. §. 21. Die Zinsen werden vom ersten Tage des auf den Ta der Einzahlung folgenden Monats ab berechnet. Ebenso werden bei Rückzahlungen, sie mögen das ganze Guthaben oder nur einen Theil desselben umfassen, die Zinsen für die zurückdßenommene Summe nur bis zum Schlusse des dem Tage der Rückgewähr voraufgegangenen Monats berechnet. ö
§. 22. Die Auszahlung der Zinsen erfolgt in der Zeit vom 2. bis 15. Januar jeden Jahres. Werden dieselben während dieser Zeit nicht abgehoben, so werden sie dem Kapitale zugeschrieben und wie dieses, vom 1. Januar ab verzinst.
Meldet sich ein Interessent innerhalb 30 Jahren, seit der letzten Eintra⸗ gung in sein Sparkassenbuch, nicht bei der Sparkasse, so hört mit dem Ablaufe dieser 30 Jahre die weitere Verzinsung seines Gut habens auf. . ö 55. 23. Wer Geld in die Kreis Sparkasse einlegt, erhält ein auf seinen Namen lautendes Sparkassen⸗Quittungsbuch. Dieses Buch wird auf dem Titelblatte von dem Kuratorium, sowie von dem Rendanten vollzogen und mit dem Siegel der Sparkasse versehen. In dasselbe trägt der Rendant, unter Beisetzung des Datums und seinet eigenhän · digen Unterschrift, jede Ein und Rückzahlung, sowie den Betrag der zugeschriebenen Zinsen ein. Nach etwaiger Anstellung eines Contro— leurs sind die, Eintragungsvermerke von diesem mit zu bescheinigen. Jeder Einleger erhält nur Ein Quittungsbuch und hat daffelbe bei allen weiteren Einzahlungen, sowie bei Auszahlungen (vergl. 8. 29) vorzulegen. .
§. 24. Die Onittungsbücher werden unter fortlaufenden Num⸗ e n n, , e , 3e gedruckt, . WU ersehen ist, welchen Ertrag jede Einlage von 1 Thaler bis zu 100 Thalern in jedem der nächsten zehn Jahre unter Hinzurechnung der Zinsen und Zinseszinsen nach dem gemäß 8. 20 festgestellten Prozentsatze gewährt. j S. 25. Die Kreis- Sparkasse ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, jedem Inhaber des Sperkg len. Quitun buche gegen Vorzeigung resp. Rückgabe desselben den Betrag, worauf es lautet, theilweise oder ganz auszuzahlen, ohne dem Einleger oder deffen Erben zur Gewähr leistung verpflichtet zu sein, wenn nicht vor der Auszahlung ein Pro- test dagegen angebracht und in die Bücher der Kasse eingetragen ist.
§3 26. Derjenige, welchem durch Zufall sein Quittungsbuch gänzlich vernichtet worden oder verloren gegangen ist, hat den Verlust unverzüglich dem Kuratorium anzuzeigen, welches denselben, ohne sich um die Legitimation des Verlierers zu kümmern, in den Büchern der Sparkasse vermerkt. . .
F. 37. Vermag der Verlierer die gänzliche Vernichtung deg Onuittungsbuches auf eine nach dem Ermessen des Kuratoriums über- auf Grund der Kassenbücher ausgefertigt.
In allen übrigen Fällen muß das verloren gegangene Quittung⸗ buch nach Vorschrift der Nr. 15 des Reglements über Einrichtung ded Sparkassenwesens vom 12. Dezember 1838 (Gesetz Sammlung von 1839 Seite 10 folgende) gerichtlich aufgeboten und amortisirt werden.
zeugende Weise darzuthun, so wird ihm ohne Weiteres ein neues Buch