wer Ahonnement heträgt 1 Uhlr. Ec für Aas Nierteljahr.
KRgr.
Ansertionaprein für den Raum reiner Arnckzeile .
Berlin, Montag,
den 10. November, Abends.
6. 2 5 — — — — * lr Rost.-Austalten hes An. und Anglu nden nehmen Kestellung au;
ö auch die Expedition: Milhelmstr. 32.
für Gerlin außer en RNostanstalten
.
2
1874.
. 85 . 2 G5. Berlin, 10. November. .
Se. Majestär der Kaiser und König haben die rheumatischen n en , welche der Ereltungszustand mit sich brachte, ziemlich überwunden; jedoch schreitet die J im Allgemeinbefinden Sr. Majestät leider nur sehr . ⸗ Allerhöchstdieselben haben dessenungeachtet einige Geschäfte erledigen können.
. K 5353 ht:
Se Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem ö ö Ruhestand getretenen Ober⸗-Bibliothekar, Ge⸗ heimen Regierungs-Rath Dr. Pertz zu Berlin, den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub zu verleihen.
e ö Der bisherige Eisenbahn⸗Sekretär Kar C uard Heinze ist zum ge ele, revidirenden Kalkulator bei dem Rechnung hofe des Deutschen Reichs ernannt.
Bekanntmachung. Seepost verbindung mit Au stralien.
Zufolge einer Mittheilung der britischen Postverwaltung wird von Point de Galle nach dem Eintreffen der am 14d. Mts. von London auf dem Wege über Brindisi abgesandten Post ein Extra⸗Dampfer nach A ustralien abgefertigt werden.
Briefpostgegenstände nach Australien und Neuseeland, welche mit der obigen Gelegenheit Beförderung erhalten sollen, müssen so zeitig eingeliefert werden, daß dieselben das am 17. d. Mts. von Brindist nach Alexandrien abgehende, an den Dampfer nach Australien anschließende Schiff erreichen.
Berlin, den 7. November 1873.
Kaiserliches General-Postamt.
Ref sortverhältnisse im Bezirk der Kaiserlichen Ober⸗ Postdirektion in Berlin.
Der Kaiserlichen Ober-Postdirektion in Berlin sind unterge⸗ ordnet und untereinander nebengeordnet:
I) Das Hof⸗Postamt,
2) das Stadt⸗Postamt, .
3) das Eisenbahn⸗Postamt Nr. ' (a. Route nach Hannover über Stendal, b. Route nach Holzminden über Magdeburg), .
4) das Eisenbahn-Postamt Nr. 2 (a. Route nach Eisenach, b. Route nach Dresden ;
. das ien . oft nn Nr. 3 (a. Route nach Stralsund, b. Route nach Hamburg, c. Route nach Danzig über Stettin .
6) das Eisenbahn⸗-Postamt. Nr. 4 (a. Route nach Breslau, Route nach Dittersbach über Görlitz, .
7) das Eisenbahn⸗Postamt Nr. 18 (a. Route nach Alexandrowo, Route, nach Dirschan über Konitz, . 9
8) sämmtliche Stadt- und Bahnhofs⸗-Postanstalten in Berlin,
9 die Postanstalten in Friedrichsfelde, Gesundhrunnen, Lichten⸗ berg, Moabit, Pankow, Rixdorf, Rummelsburg, Schöneberg, Tempel⸗ hof, Weißensee. ;
Eingaben, Anträge und Reklamationen, welche hier aufgeg ebene Postsendungen betreffen, sind an Diejenige Postanstalt zu richten, bei welcher die Einlieferung der Sendung erfolgt st. -
Auf hier eing egangene Sendungen bezügliche Anträge ꝛc. Weik'mnentlich Disbösitionen iiber Bestellung und Rachsendung von Briefen ꝛc. — find bei dem St a dt; Post amtze ESpandauerstraße Nr. 19, 20 auf dem dritten Hofe, Thuͤr Nr. 18,2 Treppen) anzu⸗ bringen. . Ebendaselbst sind auch Vo
Postsendungen niederzulegen. . . n . erden, welche Unordnungen und Unregelmäßigkeiten bei
13ei . st im Betriebe der obe Best ellung von Zeitungen, oder sonst im Be riehe, der oben ̃ Postanstalten betreffen, sind an die Ober · Post direktion zu richten. . ; ot ce nn O, den 8. November 1873. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor Sach se. Bekanntmachung.
Am 1. Dezember c. wird in Cölleda, Regierungsbezirk Merseburg, eine Kaiserliche Telegraphen⸗Statlon mit beschränktem Tagesdienste eröffnet. ; ;
Halle, den 6. November 1873. . ; Kaiserliche Telegraphen-Direktion.
llmachten zur Empfangnahme von
Gesetzblatts für Elsaß⸗Lothringen, wel⸗ ches heute ausgegeben wird, enthält unter:
Nr. 181 die Uebereinkunft, betreffend die Festsetzung der deutsch⸗französischen Soheitsgrenze in der Gemelnde Apricourt durch Beschluß der interngtionalen Grenz⸗Regulirungs⸗Kommif sion. Vom 24/27. August 1872; unter
Nr. 182 die Uebereinkunft, betreffend die FJestsetzung der deutsch⸗französischen Soheitsgrenze in den Gemeinden Raon les Leaux und Raon sur Plaine durch Beschluß der internationalen Grenz ⸗Regulirungs⸗ Kommission. Vom 28. 31. August 1872 und unter
Nr. 183 die Bekanntmachung, betreffend die portopflichtige Korrespondenz zwischen den Behörden des Reichs und Desterreich⸗ Ungarns,. Vom 31. Oktober 1875.
Berlin, den 10. November 1873.
Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt.
an .
/ Königreich Preußen.
Die Gewährung Ihres Gesuchs vom 5. d. M. um Ent— hebung von der Stellung als Präsident Meines Staats⸗ Ministeriums will Ich Ihnen, in Betracht der von Ihnen an⸗ geführten Gründe, nicht länger vorenthalten. Indem Ich Sie daher von diesem Amte hiedurch in Gnaden entbinde, spreche Ich Ihnen Meine volle Anerkennung und Meinen Königlichen Dank für die Dienste aus, welche Sie, in treuer Hingebung, auch als Präsident des Staats⸗Ministeriums Mir geleistet haben.
Berlin, den 9. November 1873.
Wilhelm.
Graf zu Eulenbur g.
An den Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, General⸗Feld⸗ marschall Grafen von Roon.
Nachdem Sie Sich auf Meinen Wunsch bereit erklärt haben, das Präsidium Meines Staats⸗Ministeriums, von welchem Ich den General⸗Feldmarschall Grafen von Roon auf seinen Antrag entbunden habe, wiederum zu übernehmen, ernenne Ich Sie hie⸗ durch aufs Neue zum Präsidenten, und, Ihrem Antrage ent⸗ sprechend, den Staats- und Finanz⸗Minister Ca mphausen zum Vice⸗Präsidenten Meines Staats ⸗Ministeriums. Letztern setze Ich hievon durch besondere Ordre in Kenntniß.
Berlin, den 9. November 1873.
Wilhelm.
Graf zu Eulenburg. An den Reichskanzler, Staats- und Minister der auswärtigen
Angelegenheiten Fürsten von Bism a rck.
Nachdem Ich unter Entbindung des General Feldmarschalls Grafen von Roon von seinem Amte als Präsident Meines Staats⸗Ministeriums diese Stelle dem Reichskanzler und Minister der Auswärtigen Angelegenheiten Fürsten von Bismarck wieber übertragen habe, finde Ich Mich bewogen, Sie unter Beibehal⸗ tung Ihres Amtes als Finanz⸗Minister zugleich zum Viee⸗Prä⸗ sidenten Meines Staats⸗Ministeriums zu ernennen.
Berlin, den 9. November 1873.
Wilhelm.
Graf zu Eulenburg. An den Staats⸗Minister Ca mphausen.
Das Staats⸗Ministerium benachrichtige Ich hiedurch, daß Ich durch Erlasse vom heutigen Tage den General⸗Feldmarschall Grafen von Roon, seinem Gesuche entsprechend, von dem Amte als Präsident des Staats⸗Ministeriums entbunden, diese Stel⸗ lung dem Reichskanzler und Minister der Auswärtigen Ange⸗ legenheiten Fürsten von Bismarck neben seinen bisherigen Funktionen wieder übertragen und Mich bewogen gefunden habe, den Staats⸗Minister Cam phausen unter Belassung der Leitung des Finanz⸗Ministeriums zum Vice⸗Präsidenten des Staats? Ministeriums zu ernennen.
Berlin, den 9. November 1873. Wilhelm.
Graf zu Eulen bur g.
An das Staats⸗Ministerium.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinäl-Angelegenheiten.
In der von dem Hr. phil. Dohrn gegründeten zoologischen Station zu Neapel hat die Königliche preußische Regierung zwei Arbeitstische auf vorläufig drei Jahre zur Benutzung für preußische Gelehrte gemiethet. Die Geldmittel hierzu sind durch Allerhöchsten Erlaß vom 9g. September d. J. bewilligt worden.
Der seitherige Kreis⸗Wundarzt Dr. Frenken zu Loecken ist zum Kreis⸗Physikus des Kreises Heinsberg ernannt worden.
Der Lehrer Scholz zu Habelschwerdt ist als Uebungslehrer beim katholischen Schullehrer⸗Seminar daselbst angestellt worden.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Bekanntmachung, betreffend die Ausreichung neuer ZSinscoupons und Talons zu den Prioritäts⸗-Obligationen der Taunus⸗Eisenbahn v. J. 1841.
Die Coupons Serie J. Rr. 138 über die Zinsen vom 30. Juni er. bis 29. Juni 1877 nebst Talons zu den Prioritäts⸗ Obligationen der Taunus Eisenbahn vom Jahre 1844 werden bei der Kontrole der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße Nr. 92, vom 17. d. Mts. ab, täglich von 9— 1 Uhr Vormittags, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der Kassen⸗ Revi sionstage, gegen Abgabe der Talonz ausgereicht. Letzteren muß ein unter Ängabe des Wohnorts vom Inhaber unterschriebenes Verzeichniß derselben, zu welchem Formulare bei der Kontrole der Staats papiere unentgeltlich zu haben sind, beigefügt sein.
Die Besitzer der Obligationen können in gleicher Weise die Talons auch bei der Hauptkasse der Taunus⸗Eisenbahn zu Wies⸗
baden, der Stations kaͤsse dieser Bahn zu Frankfurt a. M., den Regierungs⸗Hauptkassen zu Trier, Coblenz, Eöln und Cassel behufs der Beförderung an die Kontrole der Staatspapiere ein⸗
reichen und die neuen Coupons von diesen Kassen in Empfang
nehmen. Berlin, den 5. November 1873. Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Loewe. Hering. Röt ger. Preußische Bank. Wochen-uebersicht der Preußischen Bank vom J. November 1873. . 1) Geprägtes Geld und Barren ö 2) Kassen⸗Anweisungen, Privat⸗Banknoten und Darlehns kassenscheinn.. s Wechsel⸗Bestände . Lombard⸗Bestände. K Staatspapiere, verschiedene Forderungen und inan -
Thlr. 233, 167 000 3. 8 00
196 565. 65 27 O55 Hos
. 4 382,000
3) 4 5) a ssiva. 6) Banknoten im Umlauf. Depositen⸗Kapitalien -.-. . Guthaben der Staatskassen, Institute und Privatpersonen, mit Einschluß des Giro⸗ Verkehrs. J Berlin, den 10. November 1873 Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium.
Thlr. 291,490 900 Ig Gs Ohh
108,006, 000
von Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. Koch. von Koenen.
Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Feldmarschall
Graf von Roon.
Aichtamtliches. Deu tsches Reich.
Preußen. Berlin, 10. November. Ihre Majestät die verwittwete Königin ist am Sonnabend Nachmittag UI Uhr von Sanssouci in Dresden eingetroffen und im König⸗ lichen Residenzschlosse abgetreten.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz ist am Freitag Abend 105 Uhr mittels Extrazuges von Letzlingen in Berlin eingetroffen und hat Sich um 11 Uhr
*
nach dem Neuen Palais bei Potsdam zurückbegeben.
— Die Ausschüsse des Bundes raths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Elsaß⸗Lothringen, sowie die vereinigten Ausschüsse für Justizwesen und für Elsaß⸗Lothringen hielten heute Sitzungen.
— In Betreff der deutsch-⸗französisch grenzen in den Gemeinden Avricourt⸗ Raon Raon sur Plaine sind unterm 24. 27. resp. 28.31. Augu d. J. von der internationalen Kommission Festsetzungen getrof⸗ fen worden, die Seitens der Vertrags maͤchte ratifizirt wor⸗ den sind.
— Im Laufe der letzten Jahre sind die zuweilen schon früher erhobenen Beschwerden darüber immer häufiger und drin⸗ gender geworden, daß der Inhalt des Handels registers in vielen Fällen die erforderliche Uebereinstimmung mit den je⸗ weiligen thatsächlichen Verhältnissen vermissen lasse, und daß ing⸗
en Hoheits⸗ les Leaur und
besondere die Errichtung neuer Handels niederlaffungen und das
Erlöschen eingetragener Firmen, wenn überhaupt, doch nicht recht⸗ zeitig zur Eintragung gelangten. Bei näherer Prüfung haben diese Beschwerden Seltens des Ministers für Handel das zum Theil als begründet anerkannt, zugleich aber die gerügten Mängel überwiegend darauf zurückgeführt wer⸗ den müssen, daß die Einleitung des Strafverfahrens gegen die in der vorgeschriebenen Anmeldung säumigen Inter⸗ essenten in der Regel nur deshalb unterbleibt, weil die zum Einschreiten berufenen Gerichte von den dazu Veranlassung bie⸗ tenden Vorgängen überhaupt nicht oder · wenigstens nicht recht⸗ zeitig Kenntniß erhalten. Um zunächst nach letzterer Richtung hin, soweit thunlich, Abhülfe zu schaffen, ist nunmehr auf An⸗ regung des Ministers für Handel ꝛc6. die Einrichtung getroffen, daß fortan die Kreis⸗Steuereinnehmer von allen die Gewerbe steuerklassen . J. und A. II. betreffenden Zu⸗ und Abgängen, sobald solche amtlich zu ihrer Kenntniß gelangen, der mit der Führun
des Handelsregisters befaßten Gerichtsbehörde Mittheilung zu machen haben. Es darf vorausgesetzt werden, daß hierdurch ein immerhin erheblicher Theil der Beschwerden die gewünschte r⸗ ledigung finden wird. In vollem Umfange ist indeß von dieser Einrichtung allein der angestrebte Erfolg noch nicht zu erwarten. Weiterer Erwägung bleibt ins besondere eine etwaige Abänderung derjenigen gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten, wonach im Falle des Erloͤschens einer Firmn die Eintragung nur auf Grund einer vom Inhaber oder doch von desfen Erben oder Vertretern ausgehenden Anmeldung, behufs deren Herbei⸗ führung überall wirksame Zwangs mittel nicht zur Verfügung stehen, erfolgen darf. Im Uebrigen legt der Sandels⸗Minister besonderen Werth aber auch noch darauf, daß die Organe des
Handelsstandes nach Kräften dazu mitwirken, den Inhalt des Handelsregisters in möglichst vollkommener und ununterbrochener