1873 / 266 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 Nov 1873 18:00:01 GMT) scan diff

. Güter Verpachtung. Die im Kreise Ost⸗Sternberg belegenen ö. ö Stiftsgüter Nendorf und Rauden ö ie 18 hi ĩ folgenden Jahre von Johannis 1874 bis Johannis 1892, und zwar einmal , I ni gg e n rf, und dann beide zusammen als gemeinschaftliche Pachtung, in . , . . Verpachtung ausgeboten werden. erzu ist Termin au Sonnahend, den 29. November 1873, 28 Vormittags 190 Uhr in der Wohnung des unterzeichneten Direktors anberaumt worden. Die zu den Gütern gehörigen Ländereien enthalten:

bei Neudorf: . Hof- und Baustellen 19605 Hektar Morgen 83 Qu.⸗R. Obst⸗ und Küchengärten om /, 12 r ' Acker. wd 1,529 3 15 Wiesen J 22, * ö 87 ö. 156 Gräben und Unland . „689 ꝛ⸗ .

Summa TJ ie Ferfar 7655 Morden B Bi N. Randen:

Hof⸗ und Baustellen Obstgarten .

3, cos Hektar 14 Morgen 21 Qu. R. L986 . V2 140 ö Acker 177,06 694 . 1 Hütung. ö 0,401 . ö (. 167 3 Wie een ö. 39 ö 62 ö Unbrauchbar 7, 199 ö . 35 16 Summa I, no Hektar Js Morgen TV Sn N. .

Für Neudorf ist das Pachtgeld Minimum auf 1350 Thlr. und das dor dem Termine nachzu— weisende disponible Vermögen auf 12,000 TIhlr, für Rauden dagegen auf resp. 1209 Thlr. und 860 Thlr, festgesetzt, auch wird vor dem Termine der Nachweis über Qualifikation als Landwirlh und über Solidität von Jedem, welcher sich beim Bieten zu betheiligen wünscht, verlangt.

e Die allgemeinen Bedingungen sind dieselben, wie sie der Verpachtung der Staats⸗Domänen zum Grunde gelegt werden. ;

Diese, allgemeinen und die speziellen Verpachtungsbedingungen nebst Karten, sowie die Regeln der Lizitation können täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, im Lokale der Anftaltskasse hierselbst eingesehen werden, auch werden auf Verlangen Abschriften der speziellen Pachtbedingungen und der Regeln der Lizitation gegen Einsendung von 10 Sgr. Kopialien mitgetheilt.

Züllichau, den 29. Oktober 1873. Der Direktor des Königlichen Pädagogiums und Waisenhanses

Dr. Hanow.

M. 1832)

(a. 1158)

63144 B k t ö. ld Vekauntmachung.

Die zum Bau eines Eisen⸗Magcizins auf der Kai—

serlichen Werft in Wilhelmshaven erforderlichen

Materalien und Arbeiten sollen im Wege der Sub—

mission verdungen werden.

Termin zur Verdingung steht am

10. Dezember er., Mittags 12 Untzr, im Bureau der Werft, Zimmer Nr. 7, an.

Offerten sind versiegelt mit der Aufschrift:

„Submisston auf den Ban eines Eisen⸗ Magazins“ bis zu diesem Termine frankirt an die Werft ein— zusenden. ;

Die Submissiong⸗Bedingungen und der Abschlags⸗ Extrakt liegen in der Registratur der Kasserlichen Werft zur Einsicht aus, können aber auch auf fran— kirte Anträge gegen Erstattung der Kopialien ab— schriftlich mitgetheilt werden. (a. 304/11.)

Wilhelmshapen, den 6. Rovember 1875. Kaiserliche Werft.

Es soll die Lieferung des für das Jahr 1874 er— orderlichen Quantums von Gußstahl-Radreifen für okomotiven, Tender und Wagen, sowie Puddelstahl⸗

Reifen für Scheibenräder im Wege der Submission vergeben werden.

Termin hierzu ist auf Sonnabend, den ö. i mer 1873, Mittags

xc. im Büregu des Unterzeichneten zu Frankfurt a. O. anberaumt, bis zu welchem die Offerten frankirt, verstegelt und mit der Aufschrift:

Suhmission auf Lieferung von Rad—⸗ reifen

ö

Verlovsung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papleren lu. a6! Straßburger Papierfabrik ⸗Aktiengesellschaft in Straßburg i. G. Der Aufsichtsrath hat eine weitere (vierte) Einzahlung von Zwanzig Prozent auf die

Aktien der Gesellschaft beschlossen. . Diese Einzahlung ist am 20. November künftig bei der Probinzial⸗ Diskonto⸗Ge⸗

sellschaft in Straßhurg zu leisten, die auf den Interimsscheinen Quittung darüber ertheilen wird. Straßburg i. / E., den 20. Oktober 1873. , Der Vorsitzende des Aufsichtsraths.

L. Wurster. IM. 1834 Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 14. August e. fordern wir die Inhaber der Interimsscheine . Gesellschaft Nr. 1483 bis 1492

auf, die am 1. Juli d. J. fällig gewesene Einzahlung von 263 x nebst Zinsen zu 6 *, die verfallene Konventignglstrafe von ö, des fälligen Befrages und die entstandenen Kosten bis zum 15. Dezember d. J bei Vermeidung des in 5. 9 Abfatz 8 angedrohten Nachtheils hei unserer Kassa, zweite Maschtwete Nr. 3, oder für unsere Rechnung bel der Braunschweigischen Kreditanstalt zu leisten. .

Braunschweig, den 8. November 1873.

Braunschweigische Aktiengesellschaft fir Jute und Flachs⸗-Industrie. J. Spiegelberg. S. Lupprian.

Verschiedene Bekanntmachungen.

AlIthennülrsrte, seßt vieler aan, Hrnnn- tem HeH n nνte, m HkaznLläsekke d dela-= Sen ka- Laer nnen (30 - 55 He R.

n, Wm, inn gen gen.

Nahe an 900 Bade-Cabinette für die Wiesbadener IThermen, auch für Wintercuren eingerichtet. Ausserdem: Kaltwasser-Heilanstalten. Fichtennadel-, Russische, Römiseh-Irische und Dampf-Bäder. Mineralische und medizinische Bäder jeder Art. Heilgymnastische Anstalt. Eneumatische Apparate. Hlektriaitüt. Berühmte Augenßieilanstalt. Kunäys-Heilanstalt (cht russischer Kumys).

Liüxlich; Comeer - vollen Sälen des Curhauses. Ex iR 189 Peiting em. SEielänanmzer, Ca ffesnlchanss Billards. Ee eHndloti6rdes H nig LIichhes HHR. Hagel und Hischer.

Anerkannte Lehranstalten und Institute: Chemisches Laboratorium (Hofrath Prof. Fresenius)4, Landwirthschaftliches Institut (Dir. Prof, Medicus), Gelehrten- und Real- Gymnasium Ton Ruh, Handelsschnlen und englische Pensions- Institute. Städtische Lehranstalten? Höhere Bürger- und Töchterschulen. Privat-naben- und Mädchen-Institute unter trefflicher Leitung. Gewerbeschule. Bedeutende Landesbibliothek. Gelehrten- und gesellige Vereine aller Art.

Voræziitzliekees E Iiman, hBrachtvolle Laꝶe.

i n nn, (gemeine Depositen⸗Bank.

Nachdem Afffonäre der Allgemeinen Depositen⸗Bank unter Deponirung der im 5. 27 des Statuts vorgeschriebenen Anzahl von Aktien die Liguidirung unserer Bank beantragt haben, werden die Herren Aktionäre der Allgemeinen Depositen⸗Bank hierdurch zu einer

außerordentlichen Generalversammlung

. 7 h 5. . ö 2 uf Donnerstag, den 4. Dezember er, Nachmittags 5 Uhr, um großen Saale des ö 4. 1 0 * . Grand Hötel de Rome, Charlottenstraße 44/45, eingeladen. . Tages ordnung. I Beschlußfassung über Liquidation der Gesellschaft, 2) Eventuell Wahl von Liquidatoren.

.

les tätig chen Carr orehesters in den pracht- und HHatineersk. HLeserahinnetg mit und HE sdanat nt kdl.

Hülle und HRennRmßönrgs.

D

M. 1829

. D

versehen, eingereicht sein müssen. . Die Submisstons-Bedingungen liegen in den Wochentagen im Central-Büreau der Königlichen Direktion zu Berlin und hier zur Einsicht aus und können daselbst auch Abschriften gegen Erstattung der Kosten in Empfang genommen werden. Frankfurt a. S, den 1. November 1873. Der Königliche Gust.

M. 0 Bekanntmachung.

Die Lieferung von

961 21 om. Kartuschbüchsen 19 K.),

725 mm. hoch, 193 mm. Durch messer,

665 24 om. Kartuschbüchsen 265 K.), 725 mm. hoch, 2327 imm. Durchmesser von eylindrischer Form aus Zinkblech von 15 mm. Stärke zum Mantel und 33 mm. Stärke zum Boden gefertigt und mit einer 7, mm. starken Zinkplatte als Deckel versehen, soll vergeben werden, und sind Offerten versiegelt und mit der Aufschrift:

„Submission auf Kartuschbüchsen“ versehen, bis zum

28. dies. Mts., Nachmittags 3 Uhr

BSekaunutm achun g. Nachbenannte ausrangirte Militär⸗Bekleidungs⸗ stücke als: 637 Feldmützen, 243 Waffenröcke, 589 Halsbinden, 1027 Tuchhosen, 657 Mäntel, 22 Wacht⸗ mäntel, 1667 Säbeltroddeln, stehen zum Verkauf. c . l . Offerten werden entgegen genommen. beim unterzeichneten Depot gefälligst einzureichen. Stargard i Pam. den 7. November 1873. Die Lieferungsbedingungen, Zeichnungen, sowie Die Beftleidungs Kommission des Colbergschen , . ö ebendaselbst i n n n ; 2. Rr. 9g. erstere, soweit es angängig, gegen Erstattung der Ko- J m n vialien brieflich mitgetheilt werden. (a 305/11)

Wilhelmshapen, den 8. Roveuber 1875 Marine⸗Artillerie⸗Depgt.

13241

3167)

Oberschlesische Eisenbahn.

Die Autführung der Maurerarbeiten einschließlich Lieferung der erforderlichen Materialien zum Bau der Brücken und Durchlässe auf der Eisenbahnstrecke Naisse Ziegenhasd von Station 19 bis Station 97 soll im Wege der öffentlichen Submisston verbungen werden 5

Die Submisstongbedingungen liegen in unserm Centralbureau Abtheilung ik hierselbst, Teichstraße Nr,. 18, und in dem Abtheilungs⸗Bau⸗ Bureau zu Neisse zur Cinsicht aus, von wy Pie Bedingungen auch gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden kõnnen. . 4 ; Frucht

Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Auf⸗ und ö ink schrift: er, Kup ferrollen,

„Submissiͤn auf die Ausführung 4 der Maurerarbeiten an Brücken, Durchlässen ꝛc. für die Eisen— bahnstrecke Neisse⸗Ziegenhals,

. den in den Abtheilungs-Bau⸗Bureau zu bis eisse auf Dienstag, den 18. November e., usenden, . Bormlitags 11 Uhr, . ein ben wird. anberaumten Suhmissionstermin an den Abtheilungs— Später eingehende oder nicht Baumoeister Koecher daselbst einzureichen, wo die. Offerten bleiben unberũcsichtigt.

Petroleum, Pe Lampenelinder

Die Offerten sind portofrei, versiegelt und versehen mit der Aufschrift:

Submisston auf Lieferung von Betriebs- Materialien pro 1874 *

woselbst Eröffnung zur Terminsstunde

unserer vorgengnnten Kontrole gegen Kosten 6 Sgr. bezogen werden. Cassel, den 4. November 1855. Königliche Eisenbahn⸗ Direktion.

selben in Gegenwart der ctwa erschienenen Submit Sum isston gforni n fer nd 4 können von Frstattung der

tenten werden eröffnet werden. Breslau, den 4 November 1873. Köänigliche Direktion der Oherschlesischen Eisenbahn.

um 24. November 1873, Vormittags 19 Uhr, an unsece Central⸗Materiasienkontrole ein-

bedingungsgemãße

Zur Theilnahme an der Generalversammlung sind gemäß Artikel 33 der Statuten alle Aktionäre, welche ihre Aktien bis zum 8. Tage inkl. vor der Generalversammlung bei unserer Gesellschaft deponiren, berechtigt, und zwar gewährt jede Aktie eine Stimme. Der Beschluß über die Liquidation der Gesellsch aft erfordert die Stimmenvertretung von zwei Dritteln des Grundkapitals und eine Majorität von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. (Art. 32)

Berlin, den 8. November 1873.

Allgemeine Depositen⸗Bank.

. renn n n (a. 310/11)

IM. 1833 Braunschweigiseche Aktien⸗Gesellschaft für Jute und Flachs⸗Industrie.

Nachdem ven der GeneralVersammlung am 29. v. Mts. eine Statuten Aenderung dahin be—⸗ schlossen ist, daß der Vorstand der Gesellschaft in Zukunft aus zwei oder drei technischen, resp. kaufmän⸗ nischen Direktoren bestehen soll, ist neben dem bisherigen ersten technischen, mit der General⸗Direktion be⸗ trauten Mitgliede des Vorstandes, Herrn Julius Spiegelberg, als zweites Mitglied des Vorstandes Herr Hannibal Lupprian, bisher zu Vechelde, erwählt. Als Stellvertreter der Direktoren sind die Aufsichtsraths-Mitglieder Herr Ferdinand Ebeling und Herr Wilhelm Flagge, Besde hierselbst, erwählt. Der Aufsichtsrath besteht zur Zeit aus folgenden Mitgliedern, . ; Herrn Ober -Gerichtsadvokat und Bankdirektor Otto Haeusler hieselbst, Vorsitzender, Buchhändler Heinrich Vieweg hieselbst, stellvertretender Vorsitzender, Kaufmann . Dubbers in Bremen, Firma J. H. Bachmann, ö ö erd. Ebeling hieselbst, ö Tanz Nickel Nachf. Wil BIlagge ; ö chrader & Flagge, ö ö Wilh. Schmldt Pfeiffer & Schmloöt, Kommerzien⸗Rgth Ritter von Voigtländer hieselbst. Braunschweig, den 8. November 1873. Der Aufsichtsrath der Braunschw. Akt. -Ges. f. Jute und Flachs -Industrie. O. Haeusler.

Baltischer Lloyd. 4 Direkte Post · Dampfschifffahrt zwischen Stettin und Wem -- Kor- permittelst der neuen Post⸗Dampfschiffe J. Klasse: Erst Morite Arnet, Eranrmialirm, Hliunmniwoldt, dd aelodangtonx. Expeditionen am 20. November. 4. Dezember und 18. Dezember. ö

vassag ele incl. Beköstigung: Kajüte Pr. Ert. 90 u. 120 Thlr. ,. Pr. Crt. 55 u. 65 Thlr.

zegen Fracht und Passage wende man sich an die Agenten des Baltischen Lloyd, sowie an Hie Hirectin den KHaltischherm HiIeyd in Stettin.

9 .

M 1836

Am 13 8. Mts. wird unsere neue Bahnstrecke Hanau-⸗Offenbach Frankfurt a / M, mit den Sta⸗ ttonen Kleinsteinheini, Mühlheim und Offenbach für den Personen und Güterverkehr mit den Statlonen Sachsenhausen und Frankfurt a/ M, , dnn (Main⸗Neckar⸗Bahn) für den Personenverkehr maß geblich des publizirten Fahrplanes dem Betriebe übergeben. Die Lr nn und Güterbeförderun) er⸗ folgt unter den Bestimmungen des Betriebz-⸗Regle⸗ mentg Deutschlands vom 1. Januar 1872. Die zu den Lokaltarifen der Bebrg⸗Hanguer Bahn für den Personen⸗ und Güterverkehr hergus ge gebenen Nach⸗ träge können zu dem Preise von 2 Sgr. pro Exem— plar bei den

Vom 1. November c. ab ist zum direkten Güter⸗Tarif ,. diesseitigen Statio⸗ nen einer seits und Stationen der Berlin⸗Pots dam ⸗Magde⸗ burger, sowie der Mande⸗ ; burg⸗Halberstädter Eisenbahn andererseits vom 15. April 1872 ein Nachtrag II. in Kraft getreten, welcher Tarifsätze fur den Verkehr mit den Stationen Strehlen, Münsterberg und Wartha der Oberschlesischen Eisenbahn enthält. Druckexemplare qu. Nachtrages werden von unseren Verband⸗Stationen ere lich verabfolgt. ö. Berlin, den 3. November 1 783. xpeditionen 64. werden. FRönigliche Direktion der Nieverschlesisch= Cassel, den 8. November 1873. Märkischen Eisenbahn. Königliche Cifeubahn⸗Direttlon.

Dan Ahonnement beträgt J Uhir. 1 Kigt.

ür aas Uirrtriinhr.

.

*

Ansertionas preis für den Rnnm einer Aruchzeile Kar.

Berlin, Dienstag,

*.

*

n 11. Nopember, Abends.

mnzeiger.

6. '. J Alle Üost-Anstalten des In- und Auslaudrs urhmen Aestellunn an; für Kerlin außer seu Hoastaustalten

auch die Ezpedition: Milhelmste. 32. ö.

1872.

„Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: j e Den, nachbenannten Reichsbeamten und Angehörigen von Elsaß-Lothringen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen ver— liehenen Ordens⸗ Dekorationen zu ertheilen, und zwar: des Comthurkreuzes erster Klasse des Königlich sächsischen Albrechts-Ordens: dem Vezirks⸗-Präsidenten Grafen von Arnim-Boitzen— burg zu Metz; des Ritterkreuzes des Königlich sächsischen Albrechts⸗Ordens: dem Regierungs-Rath Hartenstein zu Metz; des Comthurkreuzes des Königlich bayerischen Verdienst-Ordens vom heiligen Michael: dem Geheimen Post-Rath Günther, vortragenden Rath im General-Postamt; des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Geheimen Rechnungs-Rath Herms im General— Nostamt; des Fürstlich lippischen Ehrenkreuzes zweiter Klasse: dem Telegraphen-Direktor Richter zu Cöln; sowie des Ritterkreuzes des französischen Ordens der GShrenlegion: dem Banquier Abraham Se zu Colmar.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: mn Geheimen Regierungs⸗Rath Wulsten zu Frank— furt a / O. den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse zu verleihen.

Deutsches Neich.

Dem Herrn Carl Ochsenius ist Namens des Deutschen Reiches das Exequatur als Konsul der Republik Peru für die Provinz Hessen⸗-Nassau mit dem Sitze in Marburg ertheilt worden.

Bekanntmachung, betreffend die Verpackung und Rücksendung der deutschen Ausstellungsgüter.

Die Verpackung der Ausstellungsgüter behufs deren Rück— sendung an die Aussteller oder an die von denselben bezeichnete Adresse wird ähnlich, wie dies bei der Auspackung und Auf— stellung geschah, durch die unterzeichnete Kommission auf Kosten des Reichs bewirkt, soweit die amtliche Besorgung dieser Ge⸗ schäfte nicht ausdrücklich abgelehnt ist, oder die Aussteller deren Besorgung nicht sich selbst oder ihren Bevollmächtigten vorbe— halten haben.

Die deutsche Ausstellungs⸗Kommission wird darüber wachen, daß die Verpackung der rückkehrenden Ausstellungsgüter mit thunlichster Sorgfalt geschieht; sie übernimmt jedoch keinerlei Verantwortlichkeit für Schäden, welche auf angeb⸗ lich mangelhafte Verpackung zurückgeführt werden könnten. Für Gegenstände, deren Verpackung besondere Fach⸗ enntnisse erfordert, werden die Aussteller selbst, oder legitimirte Bevollmächtigte derselben, die Leitung des Verpackungsgeschäfts zu übernehmen haben, und die deutsche Kommission wird den⸗ selben nur die erforderliche Beihülfe an gewöhnlichen Arbeitskräften gewähren. .

Bei der großen Anzahl der deutschen Ausstellungsgüter

und bei der Kürze der Tage in dieser Jahreszeit wird sich das Rücksendungsgeschäft auf einen längeren Zeitraum erstrecken müssen, und es wird unmöglich sein, allen Wünschen auf sofor⸗ tige Rücksendung zu entsprechen. Zur Beschleunigung des Rücksendungsgeschäftes werden die Herren Aussteller ersucht, unter Einsendung der Empfangsbe⸗ scheinigungen unverzüglich an die deutsche Ausstellungs⸗Kom⸗ mission in Wien mitzuthellen: ;

1) Ob sie die Einpackung ihrer Waaren selbst besorgen wollen oder zu diesem Zwecke eigene Leute nach Wien zu senden beabsichtigen, oder ob fie die Verpackung der deutschen Kom⸗ mission unter den oben angegebenen Voraussetzungen Überlassen wollen. 4 .

Um ersteren Falle wird den Ausstellern auf ihren Wunsch eine Benachrichtigung über den Beginn des Verpackungsgeschäfts zugehen; .

2) ob sie wünschen, versicherung erfolgt;

3) ob sie in. Abänderung ihrer Angaben in der Eisendungs⸗ Deklaration auf die Rücksendung aller oder einzelner Gegenstände verzichten; ĩ

H ob sie Ausstellungsgegenstände verkauft oder verschenkt haben, und welche Fürsorge sie für die Verzollung und Abholung dieser Gegenstände getroffen haben. j .

Wien, den 9. November 1873.

Deutsche Ausstellungs⸗Kommission.

Stöckhardt.

daß auf ihre Kosten eine Transport⸗

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

. Den Kammergerichts-Rath Busch hierselbst und den Appel⸗ lationsgerichts-Rath Lehmann in Posen zu Ober-Tribundls— Räthen zu ernennen;

Den Ober⸗Staatsanwalt Möli in Cassel zum Rath bei dem Ober⸗Appellationsgericht hierselbst zu ernennen und' den Ober⸗Staatsanwalt Bartels zu Marienwerder in gleicher Eigen⸗ schaft nach Cassel zu versetzen;

Dem Mitgliede der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Hannover Regierungs⸗Rath Halle den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen; sowie

Die von der großen Ausschußversammlung in Vereinigung mit dem Gemeinderathe zu Cassel getroffene Wahl des zeitigen DQber⸗Bürgermeisters Weise in Naumburg g /S. zum zweiten Bürgermeister der Stadt Cassel für eine zwölfjährige Amts⸗ dauer zu bestätigen.

Landtagsabschied für die im Jahre 1871 versammelt gewesenen Stände der Mark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlausitz.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. entbieten Unseren getreuen Ständen der Mark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlausitz Unseren gnädigsten Gruß und ertheile

hiermit auf die Uns vorgelegten Gutachten und Anträge des im J

j

S7 versammelt gewesenen Provinzial⸗Landtages der achstehe⸗

B eschei d:

gutachtlichen Erklärungen über die

. NUuf die Propositionen:

1) Gesetzentwürfe, betreffend die Auflösung des Lehnsverbandes in del

Ansehung der nach dem Lehnrechte der Kurmark, Altmark und Neu

2

16 mark, sowie nach dem Provinzialrechte der Niederlausitz zu beurthei⸗

inde über die Ent

lösung des Lehns der Kurmark,

rbandes

8 . J. Altmark und

b eines Gesetzes, betreffend die Auflösung des Lehnsverbandes der nach dem Provinzialrechte der Niederlausitz zu beurtheilenden Lehne,

werden bei der Redaktion legenden Gesetzentwürfe in Erwägung genommen werden.

der, dem Landtage der Monarchie vorzu⸗

2) Verleihung der Städte⸗Ordnung an den Flecken Plaue und Rege—

lung seiner Vertretung auf dem Kreis—⸗

ne . Kr und Provinzial⸗Landtage. Dem von Unseren getreuen Ständen

unter dem 5. Juli 1871

abgegebenen Gutachten entsprechend, haben Wir dem Flecken Plaue im

Kreise West⸗Havelland, unter Aufhebung des Gemeinde⸗Statutes vom

14. Oktober 1867, Maßgaben des Vill. Titels derselben verliehen, sowie genehmigt, daß die Stadt Plaue behufs der Wahl eines Kreistags⸗Abgeordneken zur Theilnahme an dem Verbande der kollektiv wählenden Städte Friesack, Pritzerbe und Rhinow (Nr. III. 2 des der Kreisordnung vom 77. Au— gust 1825 Gesetz⸗ Sammlung Seite 203 angehängten Verzeich⸗ nisses und behufs der Wahl eines Abgeordneten zum Kommünas— und Provinzial-Landtage zur Theilnahme an dem Verbande der kollek— tiv wählenden Städte des Zauch-Belzigschen, Ost⸗ und Westhavelländi⸗ schen, sowie Ruppinschen Kreises (Verordnung vom 17 August 1825 Artikel II. A. II. Nr. 28 bis 49 berufen werde. 3) Reglement für die Städte⸗Feuer⸗Sozietät der Kur⸗ und Neumark, der Niederlausitz und der Aemter Senftenberg und Finsterwalde von 1871. Das in Folge der Petition vom 8. Juli 1871 aufgestellte revi⸗ dirte Reglement für die Städte⸗Feuer⸗Sozietät der Kur- und Neumark,

der Niederlausitz und der Aemter Senftenberg und Finsterwalde haben

Wir durch Erlaß vem 18. September desselben Jahres genehmigt. Dasselbe ist in der Gesetz Sammlung von 1871, Nr. 31, Seite 413 bis 434 u. ff. veröffentlicht. II. Auf die ständischen Petitionen. l) Errichtung von zwei besonderen Heimaths⸗Deputationen für die beiden Regierungsbezirke Potsdam und Frankfurt a. O.

Der von Unseren getreuen Ständen in der Petition vom 29. Juni 1871 vorgetragenen Bitte, an Stelle einer einzigen Heimaths⸗Deputa⸗ tion für die ganze Provinz Brandenburg mit dem Sitze in Berlin zwei besondere Deputionen für die beiden Regierungsbezirke Potsdam und Frankfurt 4. O. mit den Sitzen in den gleichnamigen Städten zu errichten, haben Wir nicht zu entsprechen vermocht, da die Annahme Unserer getreuen Stände, daß eine einzige Deputation nicht im Stande sein werde, die durch das Gesetz vom 8. März 1871 den Heimaths⸗ Deputationen überwiesenen Geschäfte in der Provinz Brandenburg zu erledigen, nicht begründet erschien wie dies denn auch durch die Erfahrung bestätigt worden ist.

Uebrigens verweisen Wir Unsere getreuen Stände auf die Be⸗ st immung, im 5. 187 der Kreis-Ordnung vom 13. Dezember 1872, wonach für jeden Regierungsbezirk ein Verwaltungsgericht gebildet werden soll, welches gleichzeitig die von den Deputationen für das Heimathwesen auszuübenden Befugnisse wahrzunehmen hat. In Ge— mäßheit dieser Bestimmung wird vom J. Januar 1874 ab auch für jeden der beiden Regierungsbezirke Potsdam und Frankfurt 4. S ein besonderes Verwaltungsgericht in Wirksamkeit treten, welches in der Stadt Potsdam bezw. Frankfurt a. O. seinen Sitz haben wird.

Zu Urkund dieser Ünserer gnädigsten Bescheidung haben Wir den gegenwärtigen Landtagsabschied Höchsteigenhändig vollzogen und ver⸗ bleiben Unseren getreuen Ständen in Gnaden gewogen.

Gegeben Berlin, den 15. September 1873.

Wilhelm. Grf. Eulenburg. Dr. Leonhardt. Camphausen. Falk. G. von Kameke. Königsmarck. Dr. Achenbach.

die Städte⸗-Ordnung vom 3) Mai S563 mit den

Gesetz Sammlung Seite 193)

P P

Truppentheil entweder

Kriegs⸗Ministerium. vom 21. Oktober 1873 betreffend den einjährig⸗ freiwilligen Militärdienst der Mediziner. In Folge der durch die Allerhöchste Verordnung vom 6. Fe⸗ bruar 1873 über die Organisation des Sanitäts⸗Corps getrof⸗ senen Anordnungen erhält der 5. 172 der Militär⸗-Ersatz-Instrul⸗

Erlaß

tion vom 26. März 1858 die nachstehende Faffung:

§. 172. Der einjährig freiwillige Dienst

der Mediziner. . 1) Zum einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigte Me⸗ diziner können ihrer Militärdienstpflicht bei einem selbstgewählten ganz mit der Waffe oder während der

ersten sechs Monate mit der Waffe und nach Absolvirung der

Staatsprüfungen während der übrigen sechs Monate als Arat genügen.

2) Die allgemeinen Bestimmungen über die Bewilligung von Ausstand zum Dienstantritt (85. 159) finden auf die zum ein⸗ jährig freiwilligen Militärdienst berechtigten Mediziner in vollem Umfange Anwendung. Behufs Absolvirung der Promotionen und Staatsprüfungen darf Seitens der Ersatz⸗Behörden dritter Instanz ausnahmsweise eine Zurückstellung bis zum vollendeten 27. Lebensjahre verfügt werden.

————

1

3) Diejenigen Mediziner, welche ihrer aktiven Dienstpflicht theils mit der Waffe theils als Arzt zu genügen wünschen, kön⸗ nen die sechsmonatliche Dienstzeit mit der Waffe in jedem Se⸗

1 *

mostar zr S.. S 158 7 mester ihres Studiums

ei absolviren. Zeit die Approbation als Arzt auf ihren Antrag erve entlassen pflichtung, die übrigen se nach Absolvirung de a Behufs Erfüllung des wird ihnen auf Ansuchen Ausstand über das hinaus ertheilt.

einjahrigen Dienstzeit 23. Lebensjahr

t des ihnen bewil⸗ absolvirt, oder das sten fie ihre aktive derselben mit der

92943

8 3. 2.

8 1 Und 1

e Jer

6) Bei eintretender Mobilmachung finden alle dazu gualiff⸗ zirten, dienstpflichtigen Mediziner, gleichviel in welcher Weise sie etwa ihrer aktiven Dienstpflicht genügt haben, nach Maßgabe des Bedarfs im Sanitätsdienst Verwendung.

Berlin, den 21. Oktober 1873.

Der Reichs⸗Kanzler.

Der Kriegs⸗Minister. Im Auftrage: In Vertretung: Eck. von Kameke. Vorstehendes wird mit Bezug auf die Publikationen in den Nummern 11 und 12 des diessährigen Armee⸗Verordnungs⸗ Blattes zur Kenntniß gebracht. Berlin, den 28. Oktober 1873. Kriegs⸗Ministerium. von Kameke.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal-⸗-Angelegenheiten.

An der Louisenstädtischen Gewerbeschule in Berlin ist die Beförderung des ordentlichen Lehrers Dr. Otto Reinhardt zum Oberlehrer genehmigt worden.

Die Berufung des ordentlichen Lehrers A. Buschmann vom Gymnasiun in Münster zum Oberlehrer am Gymnastum in Warendorf ist genehmigt worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. J Dem Ingenieur Peter Barthel zu Frankfurt a. M ist unter dem 7. November 1873 ein Patent auf eine durch Modell, Zeichnung und Beschreibung darge⸗ stellte Leistenmaschine in ihrer ganzen Zusammensetzung, ohne Jemanden in der Benutzung bekannter Theile zu beschranken auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Ministerium des Innern. Bekanntm achung.

Im Verfolg meiner Bekanntmachung vom 6 d. M. werden die Herren Mitglieder der beiden Haͤuser des Landtages hier⸗ durch ergebenst davon in Kenntniß gesetzt, daß die Erõffnung des auf den 12. d. M. einberufenen Landtages an diesem T Mittags 12 Uhr im Weißen Saale des Königlichen Schlast⸗ erfolgen, und daß zuvor Gottesdienst um 10 Uhr im Dam. für die evangelischen und um 113 Uhr in der St. Dedwigskirche für die katholischen Mitglieder stattfinden wird.

Berlin, den 10. Rovember 1873 ö

Der Minister des Innern. Graf zu Eulenburg.