. . . 4 * *
. Justiz⸗Ministerium. Der Gerichts Aktuar Paul Schmidt ist als Kuratorial—
Sekretär bei der Universität in Berlin angestellt worden.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
8 . lin, 11. November. Die Hofjagd in der 33 ö Se. Majestät der Kaiser und Konig nicht theilnehmen, wird am 14. d. M. abgehalten werden, * Die Hohe Jagdgefellschaft wird nach den bisherigen Dis positionen am . den 13. November, Nachmittags 1 Uhr, vom Bahnhof der Berlin⸗Lehrter Eisenbahn mittelst Erxtrazuges ab⸗ reisen. Die Ankunftin Bevensen erfolgt um 4U1hr 45 Minuten, worauf die Weiterfahrt nach der Göhrde zu Wagen angetreten wird. Abends gegen 61 Uhr gedenkt die Hohe Jagdgesellschaft im Jagdschlosse emngutreffen. Am 14. November, Morgens 8 Uhr, ist die Ab— fahrt zur Jagd in Aussicht genon men, welche bis 41 Uhr dauert, worauf bie Rückkehr nach dem Schlosse erfolgt. Um 5 Uhr wird von der Göhrde zu Wagen nach Bevensen aufgebrochen, wo Abends 7 Uhr der Extrazug bestiegen wird. Die Rückkehr nach
Berlin erfolgt um 11 Uhr Abends.
— Se. Hoheit der Herzog Wilhelm von Mecklen⸗ burg hat Sich vorgestern Nachmittag von Sr. Majestät dem Kaiser und den Mitgliedern der Königlichen Familie wieder verabschiedet und ist Abends nach Cassel zurückgekehrt.
— Sr. Majestät dem Kaiser und König sind aus Anlaß der Antwort an Se. Heiligkeit den Papst weitere Dank ⸗ und Zu stimmu ngs⸗Adressen zugegangen; von den versammelten Abgeordneten des Herzogthums Braun⸗ schweig, von den Bürgervereinen zu Brau nschweig und Wolfenbüttel, sowie von der Hürgerschaft zu Sch ö6p⸗ penstedt und Schöningen; von 285 Bürgern zu Alten⸗ burg, von dem altkatholischen Vereine zu Karlsruhe, von 71 weiteren Einwohnern der Stadt Mühlheim g. d. Ruhr, von 136 Einwohnern der Bürgermeisterei Hardenberg (Neviges) Kreis Mettmann, von 82 Bürgern der Stadt Dül⸗ ken, Regierungsbezirk Düsseldorf, von 229 evangelischen und katholischen Einwohnern von Gelsenkirchen in Westfalen, von 133 Wahlmännern der Stadt Dortmund, von 613 Wahl⸗ männern aus den Kreisen Dortmund und Boch um, von 140 Wahlmännern des Kreises Harburg, von 99 Wahlmännern des XXI. Wahlbezirks der Provinz Hannover (Mohringemn), von 62 Bewohnern der Stadt Dannenberg, Provinz Han⸗ nover, von 1418 Bewohnern von Delitz sch und Umgegend, von den Mitgliedern des alten und neuen Kreistages des Kreises Deutsch⸗Crone, von 311 Bewohnern von Altwasser bei Waldenburg und 124 Bewohnern der Stadt Myslowitz in Ober⸗Schlesien.
— Des Kaisers und Königs Majestät haben zu ge⸗ nehmigen geruht, daß das in Celle zu errichtende Thaer⸗ Denkmal auf dem zum dortigen Königlichen Schlosse gehörigen Platze aufgestellt, und diesem Platze die Bezeichnung „Kaiser⸗ platz' gegeben werde. Zugleich haben Se. Majestãt zu den Kosten des Denkmals die Summe von 1300 Thlrn. bewilligt.
— Der Ausschuß des Bundesraths für Elsaß⸗Lothrin⸗ gen, sowie die vereinigten Ausschüsse für Justizwesen und für Elsaß⸗Lothringen hielten heute Sitzungen.
— Das Bundes⸗Amt für das Heimathwesen hat bezüglich des von den Armenverbänden zu erstattenden Portos folgende Entscheidung getroffen: In erster Instanz ist Kläger mit seinem Anspruche auf Erstattung der Portoauslagen, welche ihm in der Unterstützungs⸗-Angelegenheit des domizillosen N. N. theils durch die Korrespondenz mit der Landarmen⸗Direktion zu Posen, theils durch Briefwechsel mit anderen Behörden neben den bereits erstatteten 4 Sgr. erwachsen sind, aus dem Grunde abgewiesen worden, weil Auslagen, welche eine Partei zur Ver⸗ folgung und Sicherung ihres Rechts vor Einleitung des eigent⸗ lichen Prozesses gemacht habe, weder nach allgemeinen Rechts⸗ grundsaäͤtzen, noch nach den positiven Bestimmungen des Aus⸗ führungsgesetzes vom 8. März 1871 erstattbar seien. Diese An⸗ sicht beruht auf einer irrigen Gesetzesauslegung, welche das Bundesamt in mehrfachen Entscheidungen reprobirt hat. Zu den baaren Auslagen des Verfahrens im Sinne des 5. 56 leg. eit. gehören nicht blos die in dem Prozeßverfahren selbst, sondern auch die in dem vorausgehenden Verfahren durch die gesetzlich vorgeschriebene Anmeldung des Ersatzanspruches (8. 34 des Reichsgesetzes vom 6. Juni 1870), wie überhaupt durch die nach Maßgabe des §. 34 cit. unvermeidliche Karrespondenz entstan⸗ denen Portoauslagen. Wenn der erste Richter diese Auslagen von der Erstattung ausschließt, weil sie behufs Verfolgung und
Sicherung des klägerischen Rechts aufgewendet worden sind, so
übersieht er, daß in dem gleichen Interesse auch die Auslagen
im Prozesse aufgewendet werden. . ‚ Das Bundesamt hat weiter folgende Grundsätze ausgespro⸗
chen: Der Uebergang der Fürsorgepflicht für die Ehefrau auf
den zur Unterstützung des Ehemannes verpflichteten Armenver—
band wird dadurch nicht gehindert, daß für die Frau öffentliche
Fürsorge vor der Ehe hat eintreten müssen und Über den Zeit⸗ punkt der Eheschließung hinaus fortdauert. — der Eheschließung an theilt die Ehefrau, vorhandenen, unselbständigen Kinder folgen, nicht blos Hen Unterstützungswohnsitz, sondern auch die Domizillosigkeit (Land⸗
armen⸗Eigenschaft) des Ehemannes. So erkannt in Sachen
Harriehausen wider den Landarmenverband der Provinz Han⸗
nover am 9. Juni 1873.
— Im CEinverständniß mit dem Finanz⸗Minister soll in auszuübende
1 die von den Post anstalten ontrole darüber, ob die vom Auslande unter Band ein— gehenden steuerpflichtigen Zeitungen von den Inter—
Eten bei der Stenerbchörbe versteuert hiorden find. in der 15. eines jeden Mo⸗
eise erfolgen, daß die Postanstalten am nats von denjenigen Perfonen, welche ihnen als regelmäßige Empfänger einer unter Band eingehenden ausländischen steuerpflichtigen Zeitung bekannt sind, sich die betreffen⸗ den Steuerquittungen vorzeigen lassen. Wenn die Interessenten die Vorzeigung der Quittung verweigern, oder eine solche nicht vorzuzeigen vermögen, so ist zwar die Aushändigung der be⸗
treffenden Zeitungs⸗Nummern nicht zu begnstanden, jedoch der — stiegen.
Steuerbehörde von dem Sach verhältnisse Mittheilung zu machen.
Vom Zeitpunkte welcher ihre schon
Auf die nicht regelmãßig im Abonnementswege, sondern nur hin und wieder, in einzelnen Nummern, eingehenden Zeitungen wird die Kontrole nicht ausgedehnt.
— Se. Durchlaucht der Fürst Wilhelm zu Wied ist nach Görlitz abgereist.
— Der Kaiserlich russische Reichskanzler, Fürst Gortscha⸗ koff, welcher die Sommermonate zum Kurgebrauch in südlichen Bädern zubrachte, ist auf der Rückreise nach St. Petersburg gestern früh hier eingetroffen und im russischen Palais abgestiegen.
— Der italienische Gesandte, Graf Launay, hat sich am Freitag zu einem längeren Aufenthalt nach Nizza begeben.
— Der Königlich großbritannische Gesandte am Kaiserlich russischen Hofe, Lord Loftus, ist aus der Krim hier ein⸗ getroffen.
— Der General-⸗Major und Commandeur der 3. Garde⸗ Kavallerie⸗Brigade, Freiherr von Los, ist von seiner Urlaubs⸗ reise hierher zurückgekehrt.
— Der letzte diesjährige Herbst⸗Ersatz für das Garde⸗ Corps traf heute aus den Bezirken des X., XI. und XV. Armee⸗ Corps in der Stärke von cirea 1400 Rekruten hier ein; diesel⸗ ben wurden in der üblichen Weise einquartiert und gelangen morgen zu Vertheilung.
S. M. Kanonenboot „Delphin“ ist vorgestern wegen Ostnordost⸗Sturmes in Lewestoft eingelaufen. An Bord Alles wohl.
Bayern. München, 9. November. Der König hat sich heute Abend 5. Uhr mittels Extrazuges nach Staltach be⸗ geben, um noch einige Tage auf dem Linderhofe zuzubringen. Das Königliche Hoflager wird übermorgen nach Hohenschwangau verlegt.
Die Ankunft der Königin⸗-Mutter in hiesiger Re⸗ sidenz wurde auf morgen Abend verschoben. .
Morgen Vormittag 10 Uhr tritt der Finanzausschuß der Kammer der Abgeordneten zur 1. Sitzung zusammen.
Das Budget für die 12. Finanz Periode 1874 bis 5 ist heute im Drucke erschienen und enthält 60 Druckbogen oder 477 Seiten. Die Staais⸗Einnahmen und Staats Ausgaben schließen, wie der Korr. v. u. f. D.“ meldet, ab mit 120,878, 892 Fl. Unter den Staats⸗Ausgaben figuriren: Die Staatsschuld (für je 1 Jahr) mit 16,952,260 Fl., der Etat des Königlichen Hauses und des Hofes mit 3,159,024 Fl., Staatsrath 69,858 Fl., Land⸗ tagsversammlung ꝛc. 221,730 Fl., Staats⸗-Ministerium des Kö⸗ niglichen Hauses und des Aeußern 406,145 Fl., Justiz 6, 575,018 Fl., Inneres 10,200,652 Fl., Kultus 9,543,714 Fl., Finanzen 1,334,646 Fl., Militär 20,172,110 Fl., Pensionen für Wittwen und Waisen 875,000 Fl., für Reichszwecke 8,602,820 Fl., Reichs⸗ reservefond 291,554 Fl. Den in pragmatischer Eigenschaft angestellten Staatsdienern — mit Ausschluß der Staats⸗-Minister und des Personales der Gesandtschaften sollen vom 1. Ja⸗ nuar 1874 an besondere Zuschüsse als „örtliche Zulagen“ (Servis) gewährt werden. Von dieser örtlichen Zulage werden als Wohnungsgeldzuschuß und als Servis im engeren Sinne ge⸗ währt.
— Da die Vereinigung der Central-Forstlehranstalt in Aschaffenburg entweder mit der Universität Würzburg oder jener in München unzweifelhaft in Aussicht steht, so wird ge⸗ nannte Lehranstalt mit ihren Lehrkräften alsdann zum König⸗ lichen Ministerium für Kirchen- und Schulangelegenheiten ressor⸗ tiren. Bisher war dieselbe bekanntlich dem Finanz⸗Ministerium
unterstellt.
Sachsen. Dresden, 19. November. Der Prinz Gustar von Wasa ist gestern Vormittag von Darmstadt hier eingetroffen und in der Königlichen Villa zu Strehlen abge⸗ treten.
— Der König hat, wie das „Dr. J.“ mittheilt, vorgestern Mittag folgende Deputatio:nen empfangen: 1) der Städte Chemnitz, Zwickau, Glauchau, Freiberg, Zittau, Bautzen, Meißen, Wurzen, Grimma, Kirchberg, Penig, Burgstädt, Geithain, Kö⸗ nigstein, Schandau und Bischofswerda; 2) der sämmtlichen Mi— litär Vereine des Landes; 3) des Lehrerstandes, vertreten durch 5 Direktoren der Volksschulen der Residenz; 4) der Handels⸗ und Gewerbekammern des Landes; 5) der Königlichen Gesell⸗ schaft der Wissenschaften zu Leipzig, vertreten durch ihre beiden Klassen⸗Sekreäre; 6) der evangelischen Hof⸗ und Stadt⸗Geist⸗ lichkeit der Residenz; 7) der israelitischen Religions gemeinden zu Dresden und Leipzig.
— Die Erste Kammer hielt heute Mittag eine Sitzung, welcher als Vertreter der Staatsregierung die Staats⸗ Minister v. Nostitz Wallwitz und Abeken, sowie Geheimer Rath Schmaltz beimohnten. Auf der Tagesordnung befand sich zu⸗ nächst der Bericht der ersten Deputation über die Beschlüsse der Zweiten Kammer, den vom Abgeordneten Hr. Biedermann ein— gebrachten Gesetzentwurf auf sofortige Inkraftsetzung von 5. 86 der repidirten Städteordnung, sowie die Petition des Raths und der Stadtverordneten zu Chemnitz um alsbaldige Inkraftsetzung einzelner Bestimmungen der revidirten Städteordnung betreffend. Die Anträge der Deputation gingen übereinstimmend mit den Beschlüssen der Zweiten Kammer dahin: .
1) Die Königliche Staatsregierung zu ermächtigen, daß dieselbe unerwartet des Inkrafttretens der Städteordnung für mittlere und kleine Städte vom 24 Ayril 1873,
.
solche die Wahl und Anstellung von Rathsmitgliedern betreffende orts— statutarlsche Bestimmungen, welche mit den Vorschriften der auf die betreffende Gemeinde seiner Zeit in Anwendung zu bringenden neuen Gemeindeordnung vereinbar sind, auch dann genchmige und in Wirk— samkeit treten lasse, wenn sie sonst auf Grund der zur Zeit noch für das Gemeindewesen geltenden Gesetze nicht genehmigt werden könnten; 2) hierdurch die Petition der städtischen Collegien zu Chemnitz und den Antrag des Abgeordneten Dr. Biedermann für erledigt zu erachten.
Der Antrag der Deputation wurde einstimmig angenommen. Die Kammer genehmigte hierauf, wie dies in der Zweiten Kam⸗ mer bereits geschehen, ohne Debatte die wegen Abänderung eini⸗ ger Bestimmungen der Tazordnungen für die Advokaten erlassene Verordnung und wählte schließlich zu Mitgliedern des Land— tagsausschusses zu Verwaltung der Staatsschulden die Herren Präsident v. Zehmen und Oberbürgermeister Pfotenhauer, zu Stellvertretern die Herren Amts⸗Hauptmann v. Egidy und Bürgermeister Löhr.
— Von den Städten unter 6000 Einwohnern haben ferner Ernstthal, Hohnstein, Nerchau, Regis und Wolkenstein die Städteordnung für mittlere und kleine Stäbte, da⸗ gegen Pegau die revidirte Städteordnung angenommen. Die Zahl der Städte, welche sich für Annahme der zuerstge⸗ nannten Städteordnung erklärt haben, ist damit auf 64 ge⸗
kurze
repidirten Städteordnung und der
— (W. T. B.) Das „Dresdener Journal“ versichert in ausführlicher, historischer 53 der Sachlage, es sei die einstimmige , aller Mitglieder der Staats⸗ Regierung, daß die vatlkanischen Beschlüsse mit dem Unfehlbar⸗ keita'dogma in Sachsen nicht publizirt seien. Sachsen sel der einzige unter den größeren deutschen Staaten, welcher die Ver— kündigung des Dogmas direkt verhinderte. Die genehmigte Ver⸗ lesung des Fuldaer Hirtenbriefes sei keine Publikation, denn dieser Hirtenbrief enthalte nur die Anschauungen einer in Sachsen mit keiner amtlichen Autorität bekleideten Versammlung, während eine Publikation eine formelle amtliche Verkündigung mit darauf gerichteten disponirenden Worten unter wörtlicher Mit⸗ theilung des zu Publizirenden sei. — Schließlich mißbilligt das Journal das Gebahren des sächsischen katholischen Kirchenblattes.
Württemberg. Stuttgart, 7. November Nachdem heut in der Zweiten Kammer die Etats der Telegraphen und der Bodenseedampfschiffahrt mit 4200 Fl. und 5200 Fl. (für die beiden Etatsjahre 873/75) und mit 10411 Fl. und 18061 Fl. Reinertrag genehmigt worden waren, gab die Etats⸗ rubrik „Verschiedene Einnahmen bei der Staatskasse unmittelbar“ Anlaß zu längeren Debatten wegen der Art der Berechnung des hier vorkommenden Gewinnantheils des Staats bei der Noten bank. Die Regierung berechnete ihn nach dem Modus der Bank mit 19,000 Fl. jährlich, die Kammer aber hat im vorigen Jahr einen anderen Modus beschlossen, wonach Reserve und Tantiémen erst nachher abgezogen werden sollen und nicht vor der Gewinnberechnung des Staates. Auf den Antrag von Pfeiffer beharrte die Kammer mit 63 gegen 19 Stimmen bei ihrem früheren Beschluß und erhöhte den Gewinnantheil des Staats von 10000 auf 20,000 Fl. jährlich.
Hessen. Dar mstadt, 10. November. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer gelangte bei der Bera— thung des Schulgesetzes der von der ersten Kammer verworfene Antrag des Abg. Metz, wonach den Mitgliedern der geistlichen Orden jede Lehrthätigkeit an den Lehr- und Erziehungsanstalten untersagt werden soll, mit großer Majorität wiederholt zur An⸗— nahme.
— 11. November. (W. T. B.) Die früher von der Zweiten Kammer beschlossene Ausschließung der religiösen Orden von der Lehrthätigkeit ist dahin modifizirt worden, daß die Regierung bis zum Erlaß eines die Ordensfrage regelnden Ge⸗ setzes in einzelnen Fällen zur Nachsicht befugt sein soll.
Mecklenburg. Rostock, 7. November. Der Erb⸗ großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin, der bei Gele⸗ genheit der Einweihung des neuen Universitätsgebäudes am 28. Januar 1870, als Erster in diesem neuen Gebäude, als Studiren der hiesigen Universität immatrikulirt wurde, ist heute Nachmittag eingetroffen, um seine Studien hier fortzu— setzen. Auf dem Bahnhofe hatten sich die Spitzen der Univer⸗ sität und der sonstigen hiesigen Behörden, sowie das Offizier⸗ Corps zur Begrüßung eingefunden. Se. Königliche Hoheit hat im Großherzoglichen Palais Wohnung genommen.
Strelitz, 10. November. Der Herzog Georg von Mecklenburg⸗Strelitz und die Großfürstin Katha⸗ rina, sowie die Fürstlichen Kinder sind, von Baden-Baden kommend, auf Schloß Remplin eingetroffen, um ihren Herbst— aufenthalt daselbst fortzusetzen und im Dezember nach St. Petersburg zurückzukehren.
Braunschweig. Braunschweig, 8. November. Die Adresse welche die Mitglieder der Landesversammlung an Se. Majestät den Kaiser abgesandt haben, lautet:
„Hochmächtigster Kaiser und Herr! Als Frankreich die Ehre Deutschlands anzutasten, unsere Grenzen zu bedrohen wagte, da waren 8 Ew, Mafestät, die, ganz Deutschland voran an Heidenfinn und Tapferkeit, den Anmaßungen des übermüthigen Nachbars Einhalt ge⸗ boten und an der Spitze der deutschen Heere den Angriff des Feindes siegreich zurückwiesen.
Gegenwärtig bedroht ein nicht minder gefährlicher Feind nicht Allein Deutschland, sondern die gesammte Christenheit, und dieser Feind ist der Jesuitismus mit seinem Gottespabste, feinem Irrglau⸗ ben, seiner Unduldsamkeit und seiner, Gesetz und Recht, ja selbst die staatliche Gewalt mißachtenden Herrschsucht! Und wiederum findet Deutschland seinen erhabenen Kaiser auf seinem richtigen Posten. Wiederum sind Ew. Majestät der erste Fürst, der dem verderblichen Vordringen des Feindes mit Kraft und Würde entgegentritt.
So kennzeichnen Ew. Majestät Regierung zwei Thaten, wie sie Wößer und segengreicher kein Fürst jemals vollbrachte! Für die erste That ist Ew. Majestät das geeinigte deutsche Vat rland, für die letztere aber die gesammte, nach Gewissensfreiheit und Aufklärung rin⸗ gende Christenheit zu namenlosem Danke verpflichtet.
Gestatten Ew. Majestät, daß die Abgeordneten des Herzogthums Braunschweig, zur Erledigung ihrer Landtagsangelegenheiten versam— mel, Em. Majestät ihre Gefühle der tiefempfundenen Dankbarkeit aus vollstem Herzen aussprechen, und genehmigen Ew. Majestät die Versicherung unserer aufrichtigsten Verehrung und unwandelkaren Treue!
Braunschweig, 4. November 1873. Die versammelten Abgeordneten des Herzogthums Braunschweig.
Die Regierung hat die beiden Antheilsummen an der Kriegsentschädigung in Höhe von 723,itzz Thlr. erhoben und bei der Haupt-Finanz⸗Kasse zum Extraordinarium verein⸗ nahmen lassen. Sie machte der Landesversammlung in einer Vorlage hiervon mit dem Bemerken Mittheilung, daß sie über die Verwendung dieser z Millionen noch keine Vorschläge zu machen habe. Für die einstweilige Rentabilität des Kapitals wird die Herzogliche Leihhaus⸗A1nstalt, bei welcher dasselbe depo⸗ nirt ist, Sorge tragen.
Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 7. November. Das Herzogliche Ministerium geht dermalen damit um, die neue Königlich sächsisch Gemeindeordnung für mittlere und kleinere Städte auch auf mehrere kleinere Städte des Landes zu übertragen. Namentlich sind d bei die Städte Lucka, Meuselwitz und Gößnitz zunächst in das Auge gefaßt. Gelangen, wie zu erwarten steht, die bezüglichen Verhandlungen mit den betreffen⸗ den Kommunen zu einem gedeihlichen Abschluß, so wird sich hieran zugleich muthmaßlich die Einziehung der besondern Ge⸗ richtsämter anschließen, welche noch jetzt in diesen Städten bestehen.
Sachsen⸗ Coburg⸗Gotha. Coburg, J. November. Der Herzog ist gestern von der Herrschast Wallsee wieder hier eingetroffen.
Lübeck, 7. November. Der Senat hat dem Syndikus Dr. Peter Ludwig Elder die nachgesuchte Versetzung in den Ruhestand in Genlßheit der Bestimmungen des Gefsetzes über Pensionirung von Mitgliedern des Senats bewilligt. Nach den Bestimmungen der Verfassung hat die Neuwahl eines Senats⸗ mitgliedes gus dem Gelehrtenstande an Stelle des abgetretenen binnen vier Wochen stattzufinden.
Bremen, 6. Nop mber. Der hiesige Senat hat gestern vom Hamburger Senat ein Schreiben erhalten, worin der Ver—
;
dienste Johann Smidts um die gemeinsame hansestädtische Frei⸗ heit rühmend gedacht und der Schwesterstadt der Wunsch aus⸗ gesprochen wird, es möge ihr wie bisher nicht an Männern zur Fortführung des von Smidt begonnenen Werkes fehlen. In Erwiderung auf diesen Ausdruck freundnachbarlicher Gefühle brachte gestern beim Festmahl im Künstlerverein Konsul H. H. Meier das Wohl der Schwesterstädte Hamburg und Lübeck aus. Voraufgegangen war in denselben Räumen eine er— hebende Feier, eine Gedächtnißrede vom Bürgermeister O. Gilde⸗ meister mit voraufgehenden und nachfolgenden musikalischen Vor⸗ trägen. Dann begab sich die versammelte Gesellschaft in die untere Halle des Vereinsgebäudes, wo Hr. Ehmck die Festgabe des historischen Vereins, das Gedenkbuch zu Ehren Smidts mit Beiträgen von O. Gildemeister, Hugo Meyer, Constantin Bulle, W. von Bippen und Smidt felbst (aus dem Nachlaß) überreichte. Beim Festmahl sprach H. Claussen auf Bremens, A. G. Mosle auf Bremerhavens Wohl, und wurde u. A. ein aus dem Jahre 1813 stammendes hanseatisches Kriegslied von Smidt gemeinschaftlich gesungen. Gleichzeitig fanden Fest⸗ lichkeiten im Gewerbehause und in der Tonhalle statt.
Desterreich⸗òngarn. Wien, 10. November. (W. T. B.) Nachdem im Beginne der heutigen Sitzung des Abgeordneten⸗ hauses die neu eingetretenen Mitglieder das Gelöbniß auf die Verfassung abgeleistet hatten und der in der letzten Session vom Ausschusse ausgearbeitete Entwurf der Geschäftsordnung provi⸗ sorisch angenommen worden war, schritt das Haus zur Vor⸗ nahme der Präsidentenwahl. Von 286 Stimmen, welche in namentlicher Abstimmung abgegeben wurden, fielen 205 auf Rechbauer. Derselbe nahm die auf ihn gefallene Wahl an und sprach in einer längeren Antrittsrede dem Hause feinen Dank aus. Rechbauer hob darin hervor, daß das gegenwärtige Parlament zum ersten Male seit den ephemeren Erschei⸗ nungen des Jahres 1848 aus freier Volkswahl hervor— gegangen sei, berührte darauf die, besonders in Be— zug guf die wirthschaftliche Krisis und auf die Regelung des Verhältnisses zwischen Stadt und Kirche noch zu lösenden staat⸗ lichen Aufgaben, und gab der Hoffnung Ausdruck, daß das vom Kaiser in der Thronrede bezeichnete Ziel der Einigung aller Völ— ker Oesterreichs zu einem mächtigen Rechts⸗ und Freiheitsstaate erreicht werde. Rechbauer schloß seine Rede mit einem dreimali— gen Hoch auf den Kaiser, in welches das Haus enthusiastisch einsätimmte. Sodann erfolgte die Wahl des Vize⸗Präͤsidenten. Gewählt wurden Vidulich mit 207 von 270 und Pillerstorff mit zd. von 253 abgegebenen Stimmen. Nach der Vornahme der Wahl der beiden Ordner und der zwölf Schriftführer nahm das Haus darauf noch einen Antrag von Herbst an, die Thronrede durch eine Adresse zu beantworten. Die nächste Sitzung findet morgen statt.
II. November. (W. T. B.) Heute ist im Abgeord⸗ netenhause ein Gesetzentwurf eingebracht, welcher die Regie⸗ bung ermächtigt, eine Silberanleihe bis zum Betrage von 80 Millionen Gulden aufzunehmen, von der Nationalbank gegen Hinterlegung des Silberbetrages Banknoten bis zum gleichen Belaufe zu entnehmen und, so lange eine vortheilhafte Aus⸗ führung dieser Kreditoperation unmöglich ist, die nöthigen Be⸗ träge durch die schwebende, aus den Darlehnseingängen zu tilgende Schuld aufzubringen. Ein Theilbetrag soll zur Förderung des Baues von Eisenbahnen verwandt werden, deren Herstellung zu sichern, die Regierung gesetzlich ermächtigt ist. Außerdem enthält der Gesetzentwurf die näheren Bestimmungen für die Errichtung von Vorschußkassen, welche für die Dauer des dringendsten Bedürfnisses, wo es erforderlich ist, eingerichtet werden sollen und dazu bestimmt sind, den Kreditbedürfniffen des Handels und des Gewerbebe riebes durch Vorschüsse gegen Sicherheit abzuhefen. .
Schweiz. Bern 6. November. Die von der Kommis⸗ sion beantragte Fassung des Artikel 20 der Bundesver⸗ fassungsrevision lautet:
Art. 2 Ca. Die Gesetzgebung über das Heerwesen ist Sache des Bundes. Die Ausführung der bezüglichen Gesetze in den Kantonen geschieht innerhalb der durch die Bundesgesetzgebung festzusetzenden Grenzen und unter, Aufsicht des Bundes durch Pie kantonalen Behör— den. Hierauf bezügliche kantonale Gesetze und Verordnungen unter⸗ liegen der Genehmigung des Bundesrathes. Der gesammte Militär⸗ unterricht und ebenso die Bewaffnung ist Sache des Bundes Die Beschaffung der Bekleidung und Ausrüstung der Truppen blesbt den kantonalen Verwaltungs beßßrden überlassen; die daherigen Kosten werden jedoch den Kantonen vom Bunde nach einer von ihm aufge⸗ stellten Norm vergütet.
Art. 20 b. Die taktischen Einheiten werden in Truppen der gleichen Kantone gebildet., Die Zusammensetzung dieser Truppenkörper, die Fürsorge für die Erhaltung ihres Bestandes und die Ernennung ihrer Offiziere ist unter Beachtung der durch den Bund aufzustellenden allgemeinen Vorschriften Sache der Kantone Der Unterricht der Infanterie sell, soweit thunlich, in denjenigen Kantonen stattfi den, denen die betreffenden Truppen angehören.
Art. 396. Der Bund hat das Recht, die in den Kantonen vor— handenen Waffenplãätze und die zu militärischen Zwecken bestimmten Gebäude sammt Zubehör gegen billige Entschädigung zur Benutzung oder als Eigenthum zu übernehmen. Die Normen für die daherige Entschädigung werden durch die Bundesgesetzgebung geregelt.
10. November. (W. T. B.) Die Spez ialdelegation des Berner Regierungsraths für den Berner Jura hat eine Vorstellung an den Bundesrath gerichtet und darin ausgeführt, daß die Reklamation der ultramontanen Mitglieder der Bundesversammlung gegen die Seitens der Regierung im Berner Jura getroffenen Maßregeln als unzulässig zu betrachten sei, und den Bundesrath aufgefordert, demgemqß seine Ent⸗ scheidung zu treffen.
Niederlande. Haag, 4. November. Der König hat eine dreiwöchentliche Hoftrauer aus Anlaß des Hinscheidens dez Königs Johann von Sachsen angeordnet. . Aus allen Theilen der Niederlande laufen Berichte von fest⸗ licher Begehung des silbernen Jubiläums der Stagtsgrunb⸗ gesetz⸗Revision am gestrigen Tage ein. Es war dieses National⸗ sest von schönster Herbstwitterung begünstigt. In Amsterdam, von wo die Anregung zu demselben ausgegangen war, ging die Feier in würdiger Weise von statten. Das Meeting im Parke wurde in dessen großem Saale abgehalten; eine dichtgedrängte Ver— sammlung füllte den weiten Raum; aus vielen Brten des Lan⸗ des waren politische und kommerzielle Notabilitäten zur Theil. nahme an dieser patriotischen Kundgebung gekommen; das Mi⸗ lüsterium war durch die Herren de Vries, Geertsema und van Delden bertreten; auch der Präsident der Zweiten Kammer und viele Mitglieder beider Kammern der Generalstaaten waren er⸗ schienen. Professor Vissering hielt die Festrede.
Der Gesetzentwurf für Regelung des nieder— ländischen Münzwesens bestimmt, daß die Grundlage des niederländischen Münzsystems das Gold mit dem Gulden, in 100 Cent getheilt und im Werthe von O 60561 Gramm fein
der Regel aus
Gold, als Rechnungseinheit dienen soll. Geprägt soller goldene Zehn⸗ und Fänf⸗Guldenstücke; silberne ,, basmunten) von einem und zwei Gulden, von 25, 190 und 5 Cent, bronzene von 216, 1 und Me Cent; goldene Handelsmün⸗ zen, nämlich der Dukat und der Doppeldukat. Den Privaten soll es gestattet sein, Zoldmünzen in der Reichsmünzstätte prägen zu lassen. Niemand soll verpflichtet sein, für mehr als 26 Gul⸗ den in Ein- und Zweiguldenstücken, für mehr als 5 Gulden in anderen silbernen Münzen und für mehr als 50h Cent in bron⸗ zenen Münzen anzunehmen. Die Reichskassen sollen Theilungs⸗ münzen bis zu jedem Betrage annehmen. Durch Königlichen Beschluß kann für bestimmte fremde Münzsorten ein Cours fest⸗ gestellt werden, zu welchem sie in zu bezeichnenden Grenzgemein⸗ den von dem Reiche angenommen werden. Das Gefetz soll spätestens am 1. Mai 1874 in Anwendung kommen. . — 10. November. (W. T. B.) Die Zweite Kammer hat heute mit 49 gegen 5 Stimmen das A us gabe⸗Budget für Niederländifch⸗Ostindien angenommen und den ge⸗ sammten darin in Aussicht genommenen Neu⸗Organisationen ihre Genehmigung ertheilt.
Großbritannien und Iriand. London, s. November Der Prinz von Wales ist von seinem Besuche bei dem Maharadschah Dhuleep Sing nach Sandringham zurückgekehrt um dort am g. d. M. seinen Geburtstag zu feiern.
— Der Radschah von Saramak und dessen Gemahlin sind in London angekommen.
„ Frankreich. Paris, 9g. November. Heute fand in allen Kirchen Frankreichs Gottesdienst für die Arbeiten der National⸗ Versammlung statt. Den Gottesdienst in der Versailler Schloßkapelle für die Deputirten leitete der Bischof von Ver= sailles. Ungefähr 250 Deputirte hatten sich eingefunden. Unter denselben befanden sich Buffet, der Präsident der Nationalver⸗ sammlung, und alle übrigen Mitglieder des Vorstandes. Mar⸗ schall Mace Mahon und bie Minister waren ebenfalls anwesend. Truppen versahen den Dienst in und vor der Kirche. Der Haupt⸗ gottesdienst fand in der Notre Dame⸗Kirche statt. Alle Behörden von Paris, General Ladmirault, Gouverneur von Paris, mit seinem Generalstab an der Spitze hatten sich dort eingefunden. Die Garnison von Paris war Furch die Deputatsonen? die ein jedes Regiment gesandt hatte, vertreten. Im Innern der Kirche bildete eine Abtheilung der republikanischen Garde (Pariser Stadtwache) das Spalier. Der Feierlichkeit stand der Erzbischof von Paris, Msgr. Guibert, vor. — Alle Kasernen wurden am 7. d. M. vom General Ba⸗ taille inspizirt. Ebenso wurden die nördlichen Bastionen, somit Montmartre et la Villette, einer Musterung unterzogen. Zwei andere Generale besichtigten die Bastionen des Faubourg St. Antoine. Das Ministerkium hat an alle Lyceen Und Institüte ein Schreiben gesendet, worin die militärischen Exerzitien anem— pfohlen werden. Ver sail les, 10. November. von Broglie und Leon Say haben heute Morgen eine Besprechung gehabt. Nach den Resultaten ihrer Unterredung dürfte das Ministerium im Amte verbleiben. Das linke Centrum wird seine Interpellation üher die Nichteinberufung der Wahl⸗
(W. T. B.) Der Herzog
kollegien zur Vornahme der Ersatzwahlen für die Nationalper⸗ sammlung aufrecht erhalten, das Ministerium indessen noch vor nächsten Donnerstag (an welchem die Beantwortung der Inter⸗ pellation geschehen sollte) die Vertagung derselben in der Natio⸗ nalversammlung beantragen. Das rechte Centrum hat sich mit dem Changarnierschen Antrage, betreffend die Verlängerung der Gewalten Mae Mahons, einverstanden erklärt, wilk ber den Titel eines „Präsidenten der Republik“ ausdrücklich in die Vor⸗ lage aufgenommen wissen. Die Linke bereitet einen Gegenantrag vor, welcher eine Koönstitution der Republik enthält. . =. Die Fünfzehner-Kommifsion für den Antrag Changarnier hat mit 13 gegen 2 Stimmen die Verlängerung der Gewalten des gegenwärtigen Präsidenten im Prinzip an⸗ gengmmen und anerkannt, daß die Nationalpversammlung das Recht habe, die Amtsdauer des Chefs der Exekutivgewalt über ihre eigene Dauer hinaus zu verlängern. ö
; Das linke Centrum hat sich heute Abend versam— melt und, dem Vernehmen nach, beschlossen, seine Zustimmung zu der vom Ministerium beabsichtigten Vertagung der Inter! pellation über die Nichteinberufung der Wahlkollegien von den näheren Modalitäten abhängig zu machen, unter welchen der Herzog von Broglie den Aufschub der Beantwortung der Inter— pellation in der Nationalversammlung beantragen wird. Die Linke beabsichtigt, wie es heißt, die Interpellation wieder aufzu⸗ nehmen, falls das linke Centrum sich mit der Vertagung ein⸗ verstanden erklären sollte. .
— Mehrere der Rechten angehörige Deputirte wollen, wie verlautet, den Antrag einbringen, daß der zur Vorberathung des Antrages Changarnier niedergesetzten Kommission eine he— stimmte Frist für die A bfassung ihres Berichtes gesetzt werde.
Spanien. Madrid, 10. November, (W. T. B.) Die Nachrichten über das Treffen zwischen den Regierungstruppen und den Carlisten vom 7. bei Miranda lauten noch immer sehr widersprechend. Während die Regierung eine zweite Depesche vom General Moriones aus Arcos erhalten haben will, nach welcher derselbe, die Carlisten nach vierstündigem Gefechte ge— schlagen, aus ihren starken Positionen vertrieben und ihnen, un er verhältnißmäßig geringen eigenen Verlusten, eine Kanone, vierzehn Munitionswagen und viele Gefangene abgenommen hätte, schreiben sich die Carlisten ihrerseits ebenfalls den Sieg zu. Nach den neuerdings von ihnen veröffentlichten Berichten über das Treffen wollen die Carlisten in einer Stärke von 8000 Mann mit 4 Kanonen unter Ollo und Elio die von 18,000 Mann mit 28 Kanonen besetzten Stellungen der Regierungstruppen bei Arcos genommen und keine erheblichen Verluste gehabt haben. Don Carlos und dessen Gemahlin sowie dessen Bruder Prinz Alphons von Bourbon, sollen bei dem Gefechte persönlich gegen⸗ wärtig gewesen sein.
Italien. Rom, 4. November. Am 10. d. M. wird die mit der Liquidation der Kirchen- und Klostergüter betraute Kommis sion wieder nachstehende Klöster in Besitz nehmen: das Barnabitenkloster San Carlo di Catinari; das Camaldenser⸗
in einer Depesche an den Staatssekretär Fish das lebhafteste Bw⸗ dauern der spanischen Regierung über die Vorgänge in Ku ba ausgesprochen. Die Depesche, welche anordnete, die Exe⸗ kution gegen den General Ryan und die übrige Mannschaft des Flibustier⸗Fahrzeuges „Virginius“ aufzuschieben, sei zu spät in Tuba eingetroffen. Die spanische Regierung erklärt, in gutem Glauben gehandelt zu haben. Staatssekretär Fish sucht jetzt das Urtheil gegen die übrigen Gefangenen so lange aufzuschie⸗ ben, bis die Legalität der Gefangennahme festgestellt ist. Eine amerikanische Fregatte ist nach St. Jago geschickt.
Amerika. Ottawa, 7. November. Das neue Mi⸗ nisterium ist wie folgt gebildet worden: Herz Mackenzie, Pre⸗ mier⸗ und, Minister für öffentliche Arbeiten; Herr Cartwright, Finanz⸗Minister; Herr D. A. Macdonald, General⸗Postmeister; Senator CEhristin, Staats⸗Minister ohne Portefeuille; Herr Do⸗ rion, Justiz⸗Minister; Senator Letellier, Minister der Einwande= rung; Herr Fournier, Minister der direkten Steuern: Herr Coffin, Senera-Steuereinnehmer; Herr Roß, Präsident des Conseils; Herr Albert Smith, Minister der Marine und Fischereien; Herr Bursen, Minister der Zölle; Herr Laird (von der Prinz Edward Insel), Minister des Innern? Der Posten des Ministers der Miliz bleibt unbesetzt. Das Parlament ist vertagt worden und wird wahrscheinlich vor Februar nicht wieder zusammentreten.
Asien. Kalkutta, 7. November. Eine Resolution des Vizekönigs über die Lage von Bengalen ist veröffentlicht worden. Er erklärt, daß er nicht Willens sei, den Getreide⸗ handel durch ein Verbot der Ausfuhr oder durch Regelung des Preises, zu beeinträchtigen, da er glaubt, daß die Energie und der Unternehmungsgeist der Händler dem Mangel in verschie⸗ denen Distrikten begegnen wird. Der Vizekönig verfügt reichliche Hülfsbauten, wo immer die Bevölkerung Beschäfti⸗ gung gebrauchen dürfte, und leistet für die Arbeit im Allge⸗ meinen in Nahrungsmitteln und Getreide Zahlung. Zu diesem Behufe lauft die Regierung hinreichende Zufuhren an, den Han⸗ del e mwenig als möglich beeinträchtigend. Die Regierungen von Madras und Burenah sind ersucht worden, durch die Agentur des Handels allmähliche Getreideeinkäufe vorzunehmen. Der Vizekönig ermächtigt zur Suspension der Straßenzölle in den noöthleidenden Distrikten, im Falle der Nothstand heftig werden sollte Die Regierung hilft thätig an der Bildung von Hülf⸗ Komites. .
— Herrn Forsyths Y Nähe von Chahdura von den Beamten des Die Expedition gegen die ht aus 1200 Segohs und dem 32. und
. de utschen Reichs⸗Postverwal⸗ ber, I. Ab ülung, enthaltend die Eisenbahn— Deut schl and und der österreichischungarischen Monarchie bestehenden Rundreise⸗Touren mit Angabe der im irsbureau des Kaiserlichen General⸗Post⸗ ichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (R v. umfaßt die bis zum 1. November
Tage eintretenden Aenderungen in
Ferner Abtheilung Ii, No vem⸗
die bedeutenderen Eisenbahnrouten in
nd Oesterreich, ferner Postverbin dungen
den Ländern, Dampfschiff⸗Course;
pa s. Tarif für Courier-
belle, Zufammen⸗
/ tung,
9 * 1 Verbindungen in
kloster San Romnaldo; die Augustinerinnenklöster Santa Martha und S. Ursula; das Benedikterinnenkloster Santa Cecilia.
— Vor der Eröffnung des Parlaments steht die Er⸗
nennung mehrerer Senatoren bevor. Unter den Kandi⸗ daten werden auch mehrere Abgeordnete der Kammer genannt.
Schweden und Norwegen.
Stockholm, 6. Novem⸗
ber. Zwischen Schweden⸗Norwegen und Oesterreich ist, der
„Snällp.“ zufolge, ein Handelstraktat abgeschlossen worden. Amerika. Washington, 10. November.
wee, — (W. T. B) Der amerikanische Gesandte in Madrid, General Sickles, hat!
phenlinien und
Statistische Nachrichten. November. Während der letzten Tage sind als an erkrankt gemeldet 8 Personen, darunter 6 Toden fülle sind im Ganzen als an der Cholern er⸗ 1042 Personen; davon sind genesen 317 PVersonen, zrsonen, in der Behandlung verblieben j2 Perfonen— Zzevölkerung des Großherzogthums Mecklen— rin betrug nach den „Beiträgen zur Statistik Meckllen⸗ Hroßherzoglich statistischen Bureau zu Schwerin, 7 Band ) 2. Heft Schwerin 1873, Kommission der Stillerschen Hof⸗ Buchhandlung“ vom JI. Dezember 1871 271,945 männliche und 285,767 weibliche, zusammen ortsanwohnende Einwohner
(mit dem Rittergut Wolde bei Stavenhagen (89 m, 191 w. us 190 Einw.) 557,897). Das weibliche
9 9
der Epidemie
Geschlecht überwiegt mithin er 5 2. Von der Bevölkerung waren unver⸗ thet 167,297 m, 163,259 we; verheirathet 96, 424m, 96, 87 w. vet 7966 m., 25,164 w.; geschieden 258 m, 467 w ach der politischen Eintheilung des Großherzogthums ordnet 33 5j
Personen ode
zevölkerung wie folgt: Landesherrliches Dorninium 201,829; liche Besitzungen 133,835; Klostergüter 8826; Städte und städtische Güter 213,A,217, (Wolde 190).
An Haushaltungen von 2 und mehr Personen wurden 109 309 gezählt mit 263,558! m. und Nö, 933 w. Perfenen; einzeln lebten 237 m und 5552 lelbständig. In Aastalten waren untergebracht: in 267 Anstalten für Beherbergung 860 m. 120 w.; 18 A. für Landespertheidigung 1898 m, 40 w: 33 A für Er sehung und Unterricht z. m, 13] ve; 33 A. für Heilung 29 m, 463m, 226 A. für Invaliden 2. 1245 m, 2283 we; 55 n fü Gef ingenẽ 589 m., 138 w.; außerdem in Schiffen 160 I ; in Erdhütte 35. i kö hiffen 160 m, 1 w; in Erdhütten
Dem Beruf nach gehörten von den Männern zur Land wirthschaft 142,563 Einw. (darunter 13,748 Selbstwirthschaftende oder 53 Yroz der m. Bevölkerung; 61,066 (21 Proz) zum Bergbau und Hütten wesen, Industrie und Bauwesen; 24,161 (il Proz) zu den Dienenden; 5405 zur Armee und Flotte; 14,897 zu anderen Berufen; 259 übten keinen Beruf; bei 967 war der Beruf nicht angegeben; 2589 waren
Im Ganzen kommen vom männ
berufslose Insassen von Anstalten. lichen Geschlecht auf 60,336 Selbständige: 457 Direktions⸗ ꝛc. Per-
ritterscha
Bar sonern Derslbhlen
sonen, 5l,z11 andere Selbstthäthige, 37, 546 Dienende, 105,121 An.
gehörige, 2969 Berufslose. Vom weiblichln Geschlerhnt g hörten zur Landwirthschaft (darunter 798 Selbstwirrhichaftende);
⸗ 35 zur Industrie c.; 16433 zum Handel 26.
Dienenden; 1014 zur Armee 2c; 187
übten keinen Beruf; bei 3639 war d
waren berufslose
Der 36 33 Quadrat- 2362 Einw auf der in 41 Ortschaften von 2562 Orten ven Abo
Die evangelische Konfession ist fast die ausschl eßliche, ihr ge- hörten. 353 302 Einw. an, darunter 550 s30 Lutheraner Römisch kathelische waren nur 1336, andere Christen 98, Juden 2945, B kenner anderer Religionen 1 vorhanden. Bei 25 Tar die Religion nicht angegeben.
Städte über 10000 Einw. sind: Rosteck G0 980 Ein ). Schwerin (26,84 Einw.), Wigmar (13,896 Einw.) und Gãstrow (10,946 Einw.). 1 .
Die Bevölkerung belief sich im Jahre 1857 auf 560 Ges Einwm, sie hat also bis 18371 um 261 oder Gs Proz. abgenommen. Die Ad-
k