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zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Stants Berlin, Sonnabend, den 15
Das Postblatt erscheint monatlich einmal, in der Kegel am 15. des Monats, und von 1 Ehlr. bi. 1 Gulden 45 Kreuzer jährlich, somit zum Prxeise von
3 ö S gr. bz. 9 Kr. für
Nachrichten von allgemeinerem Interesse für
41 ĩ 7 3 90 Poc4 . it der Post auf
I 7 9 . are Postamt Rais bostamts.
des
Correspondenzverkehr mit Italien. Seit dem 1. November das Porto für frankirte Briefe nach Italien auf 2½ Groschen bz. 9 Kreuzer herabgesetzt worden. Für unfrankirte Briefe aus ltalien beträgt dasselbe 5 Groschen bz. 18 Kreuzer für je 15 Gramm. Für Drucksachen und Waarenproben nach Italien ist das Porto mit , Groschen bz. 2 Kreuzern für je 50 Gramm vom Absender zu entrichten. Postkarten unterliegen derselben Taxe wie einfache frankirte Briefꝑ. Für Handels- oder Geschäftspapiere, sowie für Mann- scripte nach Italien ist eine ermässigte Taxe von 21 Groschen bz. 9 Kreuzern für je 100 Gramm eingerührt worden. Postkarten, Drucksachen und Waarenproben, sowie Handels- oder Geschäftspapiere und Manuscripte müssen stets frankirt werden. Ueber die Tagen für solche Correspondenz- Gegen- stände nach Ostindien, Australien, China, Japan,
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Erleichterungen
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Afrika etc., welche auf Verlangen der Absender auf
dem Wege über Brindisi befördert, werden sollen, er theilen die Postanstalten auf Befragen Auskunft.
Der Portosatz von 2½ Groschen bz. 9 K reu zern kommt sonach gegenwärtig für den einfachen fran- äkkirten Brief nach Grossbritannien und 161I3and, Italien, Norwegen, Portugal, Schweden Spanien, sowie auch nach den ereinigten Staaten Von Amerika bei der Beförderung üßer B re men, Hamburg oder Stettin in Anwendung.
Correspondenuhefirderung nach Constantinopel.
Zur Beförderung der Gorrèes bondenz nach Con- stantin opel werden bis auf Weiteres drei Wege benutzt: über Odessa, über Varna und über Triest.
Die Beförderung über sindét wöchentlich zweimal, die Beförderung über Varna und über Triest wöchentlich je einmal statt.
Beispielsweise gestalten sich die Verbindungen von Berlin nach Constantinopel wie fol
auf dem Wege über Odessa: aus Berlin Sonnabends und Mittwochs um 11 Uhr Abends, in Constantinopel Donnerstags und Montags Vormit auf dem Wege über Varna: aus Berlin Dienstags um 11 Uhr Abends, in Constantinopel Montags Vormittags; auf dem Wege über LTrie aus Berlin Donnerstags 8 Uhr 45 Minuten Vormit in Constantinopel am nächsten Donnerstag Abends.
Im Allgemeinen gelangt hiernach die Correspondenæ auf dem Wege über Odessa am schnellsten nach Con- Stantinopel. Jedoch erreichen die in Berlin von Sonnabends nach Abgang der Post über Odessa (1I1 Uh Abends) bis zum Abgange der Post über Varna (Dienstags 11 Uhr Abends) zur Aufgabe kommenden Briefe etz. Constantinopel bei der Leitung über Varna an demselben Tage, wie bei der Versendung über Odessa.
Das Porto beträgt:
auf dem Wege über Odessa: für frankirte Briefe 3 Groschen, bz. 10 Kreuzer, für unfrankirte Briefe 5 Groschen, bz. 18 Kreuzer je 15 Gramm,
für Postkarten 1 Groschen, bz. 4 und Drucksachen und Waarenproben 1 Groschen, bæ. 4 Kreuzer für je 50 Gramm; für Drucksachen 'über 250 bis 500 Gramm wird der einheitliche Satz von 109 Groschen oder 35 Kreuzern berechnet:
aut, den Wegen über Varna und
Triest: für frankirte Briefe 2 für unfrankirte Briefs
je 15 Gramm, für Postkarten 1 Groschen,
und für Drucksachen und Waarenprohen 3M, Groschen, bæ.
3 Kreuzer für je 50 Gramm; für Brucksachen über
2590 his 500 Gramm wird der einheitliche Satz von
6 Groschen, bz. 22 Kreuzern berechnet.
Die Beförderung der Correspondenz über Odessa er- folgt wegen der dabei zur Anwendung kommenden höhe- ren Portostze nur dann, wenn die Absender sol- ches dureh Vermerk auf der Adresse verlangen.
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Odessa
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u Groschen, bz. 9 Kreuzer, 4 Groschen, bz. 14 Kreuzer für
bz. 4 Kreuzer pro Stück
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Anzeiger.
November 1873.
kann durch hermittelung der Deutschen Reichs -Pastanstalten gegen Porausbezahlung
das Exemplar bezogen werden.
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trund von Gene al- Verfügungen ete.
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beim Gebrauche von ostmandaten.
Den Absendern von Postmandatepi; stattet, auf der Adressseite des sformulars Datum desjenigen Fages anzugeben, an welchem 4 Einziehung dés Betrages von saten Erfolgen soll. Für die Bestimmungs-bostanstalt ist dann dieser Fermin bezüglich der Vorzeigung des Postmandats bei dem Adressaten massgebend. Formulare mit dem ent- sbrechenden Vordruck sind bei allen Postanstaltèen vorräthig.
Dem Belieben der Absender bleibt es fern r über- lassen, dem Postmandate gleich da— füllte wéeisungs-Formular behufs Uebermittelung des zogenen Betrages an ihre Adresse beizufügen. In der Postanweisung darf solchen Falles nur derjenige Betrag der Forderung angegeben werder nach Abzug der Postanweisungs-Gebühr ᷣ
Die 1 Formulars empfiehlt
ist kortan ge— Mandat
dem t
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des ausgefüllten Postanweisungs-
von Irrungen 1
und dem
Ausfüllung des Coupons
die Erlangung der für die Buchung
Es liegt im eigenen Interesse
Adresse auf dem Formulare recht
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S 7 51 1 . slch zur Vermeidung
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erforderlichen Notizen. Absender, die lich anzugeben.
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die Erfahrung herausgest von 1Indigoproben mit der
Briefpost grosse Unzuträlichkeiten für die übrigen Cor-
respondenz-Gegenstände herbeiführt, wird
rung derartiger Proben mit der Briefpost fortan nie
mehr gestattet. Der Versendung derselben in Pa
form mit der Fahrpost stehen Bedenken nicht entgege
sich
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hat, dass die Versendung ö —
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Postdlampfochiffverbindungen mit Dänemark und Schweden.
Die zur Postbeförderung dienenden Dampfschiff- verbindungen mit Dänemark und Schweden gestalten sich bis auf Weiteres wie kolgt: .
Linie Kiel-Korsor.
Leberfahrt in 6 bis 7 Stunden.
Die Fahrten finden in beiden Richtungen täglichstatt.
Abgang aus Kiel: um 12 U. 369 M. Nachts nach An-
kunft des Schnellzuges aus Altona (Harburg, Han- nover, Cöln ete.) bz. aus Hamburg und Berlin.
Ankunft in Korsoër: Morgens gegen 7 Uhr, zum
Anschluss an den ersten Zug nach Kopenhagen, Ankunft daselbst um 10 Uhr 40 Minuten Vorm, Abgang aus Korsoër: um 10 U. 5 M. Abends nach Ankunft des letzten Zuges aus Kopenhagen. Ankunft in Kiel: Morgens gegen 5 Uhr zum An— schluss an den um 6 Uhr früh abgehenden Schnellzus nach Altona (Harburg, Hannover, Cöln ete.) bz. nach Hamburg und Berlin. Linie Lübeck-Kopenhagen-Malmoe.
Die Uoberfahrt zwischen Lübeéchk und Kopenhagen erfolgt in 14 bis 15 Stunden.
Die Fahrten finden bis zu dem am 15. December eintretenden Schlusse der diesjährigen Fahrperiode drei- mal wöchentlich statt und zwar:
Abgang aus Lübeck: Sonntag,
Freitag 2 Uhr Nachmittags.
Ankunft in Kopenhagen: Morgens.
Ankunft in Matlmoe: Mittags, zum Anschluss
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Mittwoch und
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den um 2 Uhr Nachmittags nach Stockholm ab- b.
gehenden Eisenbahnzug. Abgang aus Malmoe: Montag, Freitag Vormittags. Abgang aus Kopenhagen: Nachmittags. Ankunft in Lübeck: Morgens, zum Anschluss an den ersten Zug nach Berlin bz. Hannover. Linie Stettin-Kopenhagen.
Dauer der Ueberfahrt 17 Stunden.
Die Fahrten finden fortan einmal wöchentlichstatt und zwar aus Stettin jeden Sonnabend, aus Kopenhagen jeden Mittwoch.
Abgang aus Stettin: Mittags 12 Uhr.
Ankunft in Kopenhagen: am nächsten Morgen
5—6 Uhr. Abgang aus Kopenhagen: Nachmittags 3 Uhr.
Mittwoch und
Ankunftin Stettin; am nächsten Morgen 8 Uhr. f.
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das anweisungen ist, nach
und Schweizerischen Postanstalten, 52½ Kilometer von einander entfernt liegen, beträgt die
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Fostanweisungsverkelir mit fremden Indern.
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Die Einzahlung von kleinen Geldbeträgen auf Post- folgenden Ländern zulässig:
. Nach Belgien.
Die Gebühr beträgt: für Zummen bis für Summen
100 Franken über 190 pis 200 Franken , 8
14 Kr.,
— V 28 Kr.
Nach Dänemark. Die Gebühr beträgt:
für Postanwe isungen aus Schleswig- Holst
Travemünde und Hamburg
kür Summen bis 25 Thaler ⸗
für Summen über 25 bis 50 Thaler
dem
Unterschied der
ein, Lübeck,
übrigen Reichs-Post-
Summe 4 Sgr. bz. 14 Er. und Irland.
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gebiete
Nach G rossbritannie Die Gebühr beträgt: ei Summen his 25 Thaler oder 43 bei Summen über 25 his 50 Thaler oder über 433, S7 ½ Gulden bei Summen über 50 his 710 Thaler oder über 871 bis 12216, Gulden 22 1
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Gulden
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15 Sgr. bz. 53 Er,
2 Sgr. bz. 1 FI. 19 Er. lelgoland.
Die Gebühr beträgt: kür Zummen bis 25 Thaler oder
2* . 3 Gulden
w ö . Thaler oder Gulden einschl. 50 Thaler oder S871,½ Gulden 6 Sgr. hz. lach Italien, sowie nach Alexandrien und Die Gebühr beträgt: Summen bis 100 Franken Summen über 100 pis 200
Franken.
Summen übe his 14 Kr. Tunis. für 16 Sgr. hz. 11 ö für J 8 Sgr. hz. Nach den Viederlanden.
Die Gebühr beträgt: für Zummen bis 43 Fl. 75 (ts. Nieder VJ für Summen über 43 FI. 75 (ts. his 87 FI. 50 Cts. Niederl.
Nach Norwegen.
Die Gebühr beträgt:
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ür Jummen bis 37 ner,,
Nach Schweden. bostan weisungen sind bis zum Betrage von 80 Reichs-
thalern Schwedisch zulässig.
Die Gebühr beträgt ohne Unter- schied des Betrages der Post- anweisung
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. J bz. 14 Kr.
Nach der Schwei Die Gebühr beträgt:
lür Summen bis 935, Franken,. 4
für Summen über 932, bis 187
Franken. J,, Sgr. bz. 21 Er. Im Grenzrayon, d. h. zwischen denjenigen Deutchen
welche nicht über
Sgr. bz. 14 Er.
obühr: für Summen für Summen 187 1,½ Franken w Nach der Türkei (Gonsta Die Gebühr beträgt: für Zummen his 25 Thaler oder 433 Gulden J für Summen über 25 bis 50 Lhaler oder über 432, bis S7 1 Gulden 83 Nach den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Gebühr beträgt: für Summen bis 5 Doll. 5—10
ö über 10— 0 20 30 —40 32 40 — 50 40
— — —
937“ Franken 98.
bis 2 Sgr. bz.
über
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4 Sgr. bz. 14 Er. n tin opel).
bz. 14 Kr.,
14 Kr. 28 565 24 52 20
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