1873 / 271 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Nov 1873 18:00:01 GMT) scan diff

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in der Erfüllung ihrer amtlichen Obliegenheiten zu keinem * ö egeben haben, e e g ,

Die Zulaffung 61 ferner regelmäßig davon abhängig sein, daß der Kandidat zuper auf die Dauer eine Schulsahres als Repeten?

1 ußischen Thierarzneischule beschäftigt gewesen ist. Aus⸗ ö 66 Vestimmung erfordern die Genehmigung des Ministers für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. ö

Den Kreis⸗Thierärzten, welche Behufs der departemen se thierärzt⸗ lichen Prüfung als Repetent bei einer Thierarzneischule beschäftigt zu werden wünschen, soll bei tadelloser Dienstführung die Beurlaubung dazu auf die Dauer eines Schuljahres nicht verfagt werden, infofern nicht dringende Rücksichten des öffentlichen Dienstes entgegenstehen.

Die Meldung zur Beschäftigung als Repetent muß mindestens 6 Wochen vor Beginn des neuen Schuljahres bei dem Direktor der be⸗ treffenden Thierarzneischule . Derselben ist der Nachweis der

Beurlaubung anzuschließen. . Ban der departements thicrärztlichen Prüfung als Repetenten einer Thierarzneischule beschäftigten Kreis-Thieraͤrzte haben keinen An— spruch auf eine Vergütigung aus der Staats kasse. . ;

8. 13 Der zur dehartements thier ärztlichen Prüfung zugelassene Kandidat hal eine wissenschaftliche Abhandlung über ein selbstgewãhltes Thema aus dem Gebiete der Veterinärwissenschaften auszuarbeiten und dem Vorsitzenden der Prüfungs⸗-Kommiffion einzureichen (8. 3).

Diese Arbeit soll das literarische Material kritisch behandeln und

auf eigene Beobachtungen und Versuche gegründet sein. Nach Ein⸗ reichung derselben werden dem Kandidaten von der Prüfungs⸗Kommission Prozeßakten zur Anfertigung eines Superarbitriums üherwiesen, welches derselbe binnen 14 Tagen nach Empfang der Akten dem Vorsitz enden der Prüfungs⸗Kommisslon zu überreichen hat. Eine Verlãngerung dieser Frist ist nur unter besonders dringenden Umständen zulässig. .

Im Uebrigen findet das weitere Verfahren, wie im §. 9 für die kreis⸗thierärztliche Prüfung vorgeschrieben ist, statt. .

S. 14. Die mündliche Prüfung besteht in einem Kolloquium mit den Mitgliedern der Prüfungs⸗Kommission über wichtige staats-⸗thier⸗ ärztliche Gegenstände. . ö

§. 15. Die Prüfungsgebühren betragen 20 Thlr. und zwar für den schriftlichen Prüfungsabschnitt (G8. 13) 10 Thlr., für die münd— liche Prüfung 8 Thlr. und für allgemeine Ausgaben 2 Thlr. ;

Die Gebühr für den schriftlichen Prüfungsabschnitt muß von dem Kandidaten bei Ueberreichung der wissenschaftlichen Arbeit ent— richtet werden. t .

§. 16. Das vorstehende Regulativ tritt mit dem 1. Januar 1874 in Kraft, und werden von diesem Zeitpunkt an die früher erlasse⸗ nen reglementarischen Vorschriften über die kreis und departements⸗ thierärztliche Prüfung außer Anwendung gesetzt.

Berlin, den 29. Oktober 1873.

Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Im Auftrage. (gez. Schellwitz.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 17. November. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag den Besuch Ihrer Königlichen Hoheiten der Großherzogin⸗Mutter von Meck⸗ lenburg⸗Schwerin und des Prinzen Friedrich der Niederlande entgegen und empfingen den Geheimen Kabinets⸗Rath von Wil⸗— mowski.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz ist gestern Vormittag 837 Uhr in Begleitung des Hofmarschalls Grafen zu Eulenburg und des persönlichen Ad⸗ sutanten Hauptmann von Liebenau nach Jagdschloß Prommnitz abgereist.

Gestern Nachmittag ist Se. Kaiserliche und Königliche Ho⸗ heit auf dem Bahnhofe der rechten Oderufer⸗Bahn in Breslau eingetroffen und von den Spitzen der Militär= und Civilbehör⸗ den empfangen worden. Höchstderselbe setzte nach einem drei⸗ viertelstündigen Aufenthalteè die Weiterreise nach Pleß fort. In Oels fand festlicher Empfang des Kronprinzen durch eine De— putation des Offizier⸗Corps Seines Dragoner⸗Regiments statt.

Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin gedenkt an Höchstihrem Geburtstage, dem 21. d. M., von Potsdam abwesend zu sein und wird daher keinerlei persönliche Gratulationen entgegennehmen. Für die⸗ jenigen Perfonen, welche an dem gedachten Tage ihre Glück— wünsche abstatten wollen, wird ein Einschreibebuch im Kronprinz⸗ lichen Palais in Berlin ausliegen.

Die Ausschüsse des Bundesraths für die Ver. fassung und für Zoll- und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.

Das Bundesamt für das Heimathwesen hat den Grundsatz ausgesprochen, daß arbeitsfähige Personen, welchen wegen Obdachlosigkeit auf Anordnung der Polizeibehörde ein Unterkommen verschafft wird, deshalb allein noch nicht hülfs bedürftig sind. In Sachen Cöln gegen Rheinprovinz hatte der Beklagte bestritten, daß einer im Hofpital verpflegten Geisteskranken ärzt⸗ liche oder wundärztliche Behandlung zu Theil geworden sei, er hatte sich deshalb geweigert, das tarifmäßige Pauschquantum zu ersetzen. In erster Instanz war auch die Abweisung des Klägers erfolgt. Das Bundesamt für das Heimathwesen hat das erste Erkenntniß abgeändert und zur Begründung Folgendes an— geführt: Wenn nach dem Reskripte vom 3. Jun 1872 der unter Pos. 2 des Tarifs vom 21. August 1871 für die nothwendig gewordene ärztliche und wundärztliche Behandlung ausgeworfene Pauschalsatz von 1 Sgr. täglich insbesondere auch die Kosten der dem Hülfsbedüftigen gereichten Arzneien, Heilmittel u. . w. in sich schließt, so ist zunächst hervorzuheben, daß beim Mangel einer beschränkenden Definition hier unter Heilmittel alles das— jenige verstanden werden muß, was nach ärztlicher oder wund— ärztlicher Bestimmung bei einem Kranken zum Zwecke seiner Wiederherstellung oder auch nur zur Erreichung eines nach den Um— ständen möglichst günstigen Zustandes äußerlich oder innerlich angewendet wird. Geht? man hiervon aus, so muß es aber, ohne daß es einer desfallsigen näheren Beweisführung bedürfen könnte, als feststehend betrachtet werden, daß ein Kranker, ins⸗ besondere auch ein Geistes kranker, welcher als solcher in ein Hospital aufgenommen wird, dort zum Gegenstand ärztlicher Behandlung unter Anwendung von Deilmitteln in obigem Sinne werde. Denn die Einrichtung einer solchen Anstalt bringt es . mit sich, daß jeder in dieselbe Aufgenommene der ärztlichen

ürsorge in einem gewissen Maße theilhaftig und zum Gegen⸗ stande ärztlicher Verordnungen in dem obigen Sinne werde, letzteres umsomehr, als schon die dortige, von derjenigen eines Gesunden jedenfalls abweichende, seinem Krankheitszustande an' gepaßte Verpflegung und sonstige Behandlung des Kranken sich nothwendigerweise nach ärztlichen allgemeinen oder speziell für den einzelnen Kranken gegebenen Bestimmungen regelt. Hier⸗ durch wird aber im vorliegenden Falle für den Armen verband Cöln der Anspruch auf den Tarifsatz von 1 Sgr. täglich aus⸗ reichend begruͤndet, da die N. R. als Geisteskranke in das Bür⸗ gerhospital aufgenommen worden und deshalb ohne weiteren

Beweis angenommen werden muß, daß ihr in derselben auch

eine ärztliche Behandlung zu Theil geworden sei, so daß, wenn auch Gebühren der festfalarirten Armenärzte außer Berechnung bleiben müssen, doch der Anspruch bezüglich der bei die ser Be⸗ handlung zur Anwendung gebrachten Heilmittel gerechtfertigt erscheint. In einer anderen Sache hat das Bundesamt für das Heimathwesen am 26. Oktober 183 in Uebereinstimmung mit früheren Entscheidungen angenommen, daß bei Auflösung eines Armenyverbandes in mehrere Verbände nicht ohne Weiteres eine Naturaltheilung der Armenlast eintrete.

Im weiteren Verlauf der vorgestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde der Abg. Dr. Loewe mit 242 von 346 Stimmen für die nächsten 4 Wochen zum ersten Vice⸗Präsidenten gewählt, während der Abg. v. Mallinckrodt 70 und der Abg. v. Koeller 33 Stimmen erhielten; endlich zum zweiten Vice⸗Präsidenten der Abg. Dr. Friedenthal mit 233 vo) 337 Stimmen, während auf den Abg. Graf Praschma 77 und auf den Abg. v. Koeller 2. Stimmen fielen. Die beiden Gewählten nahmen die auf sie gefallene Wahl dankend an. Zu Quäã⸗ storen ernannte der Präsident von Bennigsen die Abag. Haebler und Költz. Am Schlusse der Sitzung wurde zur Wahl der Schrif führer geschritten, deren Resultat in der heutigen Sitzung verkündigt werden foll, und ein Schreiben des Staatz— Ministeriums verlesen, welches die Mittheilung des Regulatiys für den Geschäftsgang der Obher⸗Rechnungskammer (S. dasselbe in Nr. 249 8. Bl.) an das Abgeordnetenhaus begleitet.

Die heutige (4) Sitzung des Hauses der Ab— geordneten wurde um II Uhr durch den Präsidenten v. Bennigsen in Anwesenheit des Vice⸗Präsidenten des Staats⸗ Ministeriums, Finanz ⸗Ministers Camphausen, eröffnet. Der Präsident theilte zunächst mit, daß am Sonnabend die Abgeord— neten Delius, Sachse, v. d. Goltz, Lutteroth, Bernards, Lieber, v. Saucken⸗Julienfelde und Laporte zu Schriftführern gewählt worden sind; ferner machte derselbe über die von den Ministern der Finanzen und des Innern eingebrachten Vorlagen, sowie über zwei aus der Mitte des Hauses hervorgegangene Anträge Mitthei⸗ lung. Der Abg. Dr. Windthorst (Meppen hat die Abänderung der auf die Wahlen zum Landtag bezüglichen Verfassungsartikel IO, 71, 72 und II5, der Abg. Bernards die Aufhebung der Kalender⸗ und Zeitungsstempelstener in Antrag gebracht. Darauf wurde ein Schreiben des Staats⸗Ministeriums verlesen, das die Entbindung des Kriegs⸗Ministers Grafen von Roon von seinem Amt durch Se. Majestät den Kaiser und König dem Haufe an⸗ zeigt. Endlich brachte der Finanz⸗Minister unter dem lebhaften Beifall des Hauses den Staatshaushalts-Etat für 1874 ein, indem er in längerem Vortrage die überaus günstigen Ergebnisse der Finanzverwaltung in den Jahren 1872 und 1873 darlegte und auch das Jahr 1874 als ein solches bezeichnete, das allen an die Verwaltung zu stel⸗ lenden Ansprüchen genügen werde. In Betreff der einzelnen Positionen wurde auf die Spezialetats verwiesen, die noch heute sämmtlich in die Hände der Mitglieder gelangen sollen. Die Sitzung schloß um 12 Uhr; die nächste ist auf Donnerstag II Uhr angefetzt.

R Der General⸗Major und Commandeur der 38. Infan⸗ terie Brigade von Wedell ist behufs Abstattung persönlicher Meldungen aus Hannover hier eingetroffen.

Der Direktor der DOber⸗Militär⸗Examinations-Kommisston, Oberst Berger, hat sich behufs Abhaltung der Offizier⸗Prüfung ö den Kriegsschulen Cassel, Hannover und Potsdam dorthin

egeben.

In der Königsberger Hartungschen Zeitung“, Abend-Aus— gabe Nr. 262, vom 7. November c. findet sich folgende Notiz:

l) Das „E Krsbl.“ weist darauf hin, daß an der Königlichen Ostbahn ein fühlbarer Mangel nicht nur an Lokomotiven, sondern auch an Führern zu denfelben herrscht, da die überwiegende Mehrzahl der Lokomotivführer sich neuerdings in den Dienst anderer Bahnen begeben hat u. s. w.

Zur richtigen Beleuchtung vorstehender Notiz wird that—⸗ sächlich konstatirt, daß seit 1. Januar ce kein Lokomotivführer oder geprüfter Heizer der Königlichen Ostbahn freiwillig ausge⸗ schieden und zu einer andern Bahn übergetreten ist, daß dagegen 17 Lokomotivführer und 20 geprüfte Heizer von anderen Bahnen zur Königlichen Ostbahn übergetreten sind, und im Ganzen 62 Lokomotipführer und 58 geprüfte Heizer fremder Bahnen sich zum Uebertritt gemeldet haben.

Die fällige englische Post aus London den 14. Abends, ist ausgeblieben.

Die für die Kreise Halberstadt, Aschersleben nebst dem Bezirke der Gerichts⸗Kommission Ermsleben, Oschersleben und die Grafschaft Wernigerode errichtete Handelskammer in Lalherstadt ist am 10. d. Mts. konstituirt und der Gutsbesitzer Sombart zu Ermsleben zum Vorsitzenden der Handelskammer, der Kaufmann Gustap Klammroth in Halberstadt zu dessen Stellvert eter erwählt worden.

Breslau, 16. November. Se. Königliche Hoheit

der Großherzog von Sachsen kam gestern Vormittag von Schloß Heinrichau, dem Besitzthum der Großherzogin, kommend, in Begleitung Seines persönlichen Adjutanten auf dem Centralbahnhof an. Der Großherzog verweilte bis zum Abgange des Berliner Courierzuges im Kaiser⸗Salon und fuhr dann mit diesem Zuge nach Berlin weiter. Ihre Königliche Hoheit die Groß⸗ herzogin gedenkt mit den Prinzessinnen Töchtern noch bis Ende November in Heinrichau zu verweilen.

Der Stadthaushalts-Etat für Breslau für das Jahr 1874 schließt mit einer Gesammt⸗Einnahme von I, 945,040 Thlr. und einer Gesammt⸗Ausgabe in gleicher Höhe ab. Der diesjährige Etat setzte in Einnahme und Ausgabe je 13479, 790 Thlr. aus. Es ergiebt sich sonach in Einnahme und Ausgabe pro 1874 ein Mehr von je 465,250 Thlr.

Bayern. nchen, 15. November. Der König ist von Linderhof in Sohenschwangau eingetroffen, woselbst auch Prinz Otto noch weilt.

Im Budget für die XII. Finanzperiode ist der Haupt⸗ Etat der Miliärverwaltu ng des Königreichs Bahern mit 20, 172,110 Fl. eingestellt. Das Kriegs⸗Ministerium hat, dem Korr. v. u. f. D.“ zufolge noch die Summe von Ih, 000, 000. als außerordentlichen Kredit ßum Armee⸗Retablissement und zur Anschaffung von neuen Geschützen postulirt.

An die Kammer der Abgeordneten ist die Be— schwerde des Jesuitenpaters Grafen v. Fugger⸗Glött wegen an— geblicher Verletzung verfassungsmäßiger Rechte bereits einge⸗ . e dfb wurde sofort dem Ausschuß für Beschwerden

ugetheilt.

Sachsen. Dresden, 15. November. Der König hat, wie das „Dr. J.“ meldet, heute von Mittags 12 Uhr an fol⸗

gende Deputationen empfangen: der oberlausitzer Provin⸗ zialstände; der vier erbländischen Kreisstãnde; des Landeskultur⸗ Rathes für das Königreich Sachsen und der fünf landwirth⸗ schaftlichen Kreis vereine des Landes; der sächsischen Genossen⸗ schaft des Johanniterordens; der Städte Borna, Sebnitz, Eiben⸗ stock., Döbeln, Rochlitz, Mittweida und Dippoldiswalde; der Brüdergemeinden zu Berthels dorf, Herrnhut und Kleinwelka.—

Württemberg. Stuttgart, 16. November. Wie der „St. A. W.“ mittheilt, sind sicherem Vernehmen nach Verhandlungen eingeleitet, um die Gehalte der stän⸗ digen Lehrer an Volks schulen im Anschlusse an die beabsichtigte Erhöhung der Gehalte der Staatsdiener und der Lehrer an höheren und mittleren Lehranstalten gleichmäßig auf⸗ zubessern, und dabei zugleich auch die Alterszulagen dieser Lehrer entsprechend zu erhöhen. Zu Aufbesserung der Gehalte der un— ständigen Lehrer sind Zulagen von 60 bis 563 Fl. für die Unter⸗ lehrer und Amtsverweser, und solche von 805 Fl. bis 85 Fl. für die Lehrgehülfen in Aussicht genommen.

In der Sitzung der Kammer der Abgeordneten vom 14. d. M. stand der Etat des Ministeriums des Innern auf der Tagesordnung, für welches für 1873/74 2,626, 172 FI. 47 Kr., für 1874/75 2,568, 841 FI. 28 Kr. exigirt sind. Hölder bezeichnete bei dieser Gelegenheit die Gesichtspunkte, welche einer in Aussicht zu nehmenden Verwaltungsreform zu Grunde zu legen seien, nämlich Verminderung der Instanzen, Reform der Gemeindeverfassung im Sinne größerer Selbständigkeit der Ge— meinden, Ausdehnung des Besteuerungsrechts der Gemeinden, Reform der Bezirks verfassung u. s. w. Skaats⸗-Minister von Sick erklärte, die Angelegenheit unterliege der Erwägung, aber sie zu erledigen sei wegen der zur Ausführung zu bringenden früheren Gesetze, und wegen der durch die Reichsgesetze angefal⸗ lenen Geschäfte, noch nicht möglich gewesen. Der Minister stellte die Reformen jedoch in baldige Aussicht.

Baden. Karlsruhe, 14. November. Der Graf und die Gräfin von Trani statteten heute Mittag, aus Baden kommend, der Groß herzoglichen Familie hier einen Besuch ab.

Baden, 14. November Heute Nachmittag traf der Land— graf von Hessen mit Gemahlin, Prinzessin Anna von Preußen, und Gefolge hier ein, um, wie schon seit mehreren Jahren, hier den Winteraufenthalt zu nehmen. Derselbe hat die Villa Stadelhofer bezogen.

Braunschweig. Braunschweig, 16. November. Die Gesetz und Verordnungs-Sammlung veröffentlicht folgendes Gesetz, die Abänderung des §. 2 Nr. Z des Personalsteuergesetzes Nr. 3353 vom 29. Juni i865] betreffend, d. d. Braunschweig, den 8. November 1873:

Die Bestimmung im 5. 2 Pos. 2 des Gesetzes Nr. 33 vom 29. Juni 1864, die Personalsteuer betreffend, wird dahin abgeändert: 2) von Nicht Landes⸗Einwohnern gleichen Alters, welche im Herzog⸗ thume ihren Wohnsitz genommen haben (5. 1 des Bundesgesetzes wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung vom 13. Mai 1870) von dem auf ihren Anzug folgenden Monate an, foweit nicht ihre Heran—⸗ ziehung zur Steuer durch das gedachte Bundesgesetz ausgeschlossen ist.

Waldeck. Arolsen. In der öffentlichen Sitzung des Landtags der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont am 5. November theilte der Vorsitzende der Versammlung mit, daß der Fürst den Landtage für die anläßlich der Geburt der Prinzessin dargelegte Theilnahme seinen Dank ausspreche, und zeigte folgende Eingänge an: 15 ein Schreiben des Landes Direktors von Sommerfeld vom 4. November, betreffend die Ueberweisung der bis jetzt angesammelten Ueberschüsse aus dem Stift Schoetten an die Landeskirche zur Aufbesserung der Pfarr⸗ stellen, ) Gesuch der Gerichtsschreiber zu Corbach, Wildungen und Arolsen um Gehaltserhöhung, 3) desgleichen des Vorstandes der Hauptversammlung der waldeckischen Lehrer um Gehaltsver⸗ besserung, bezw. Theuerungszulage, ) Eingabe der Gymnasial⸗ lehrer zu Corbach, Gehaltserhöhung betreffend, 5) Schreiben des Land es⸗Direktors vom 4. November, den Wiederaufbau von Rhoden betreffend. In die Tagesordnung eintretend, referirte Namens des Gesetzgebungs⸗ Ausschusses Abg. Hagemann zum Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Betrieb der Dampfkessel, und wurde dessen Antrag auf Annahme en plos einstimmig zum Beschluß erhoben. Sodann referirte für denselben Ausschuß Abg. Hassenpflug zu dem Gesetzentwurf, betreffend die Pensioni⸗ rung der Gens d' armen, und beantragte Annahme der Gesetzes⸗ vorlage en bloc. Der Entwurf schließt sich theils an das preu⸗ ßische Gesetz vom 27. März 1872, betreffend die Pensionirung der unmittelbaren Staats beamten 2c. welches auch auf die Gensd'grmen Anwendung findet, theils an das waldeckische Staatsdienstgesetz vom 9. Juli 1855, an ersteres namentlich. soweit es sich um Anspruch auf Pension, deren Höhe und Berechnung handelt. In diesen Beziehungen ist der Anschluß an das preußische Gesetz vorgezogen, weil bei dem jetzt zwischen Preußen und Waldeck Phrmont bestehenden Verhältniß es angemessen schien, die hie⸗ sigen Gensdiarmen den preußischen gleichzustellen; bei anderen Bestimmungen ist der Herstellung möglichster Uebereinstimmung wegen das waldeckische Staatsdienstgesetz zu Grunde gelegt. Der Antrag des Referenten wurde angenommen. Für den⸗ selben Ausschuß berichtete hiernächst Abgeordneter Waldeck IJ. zu dem Schreiben des Landes-Direktors vom 13. Oktober, betreffend die Erhöhung des Schulgeldes beim Gymnasium zu Corbach, und ging der Antrag desselben dahin: „»Der Landtag wolle sich bereit erklären, das Schulgeld am Landesgymnaslum zu Corbach demjenigen an preußischen Gymnasien gleichzustellen, sobald Preußen auch die Corbacher

Gynnasiallehrer den übrigen preußischen Gymnasiallehrern im

Gehalte gleichgestellt haben würde, bis dahin aher jede Erhöhung des Schulgeldes abzulehnen.“ Das Königliche Provinzial Schul⸗ kollegium zu Cassel habe sich, veranlaßt durch ein Schreiben des Kuratoriums des Corbacher Gymnasiums, an den Landes⸗Direktor gewandt mit dem Ersuchen, Über die Beschaffung der zu den Gehalts ⸗Verbesserungen der Corbacher Gymnasiallehrer nothwendigen Geldmittel, welche theilweise durch Er⸗ höhung des Schulgeldes gewonnen werden könnten, mit dem Landtage verhandeln zu wollen. Das Provinzial⸗ Schulkolleg sei der Ansicht, daß das gedachte Schulgeld füglich mit dem Schulgelde an preußischen Gymnasten, welches im Durchschnitt 34 Thlr. betrage, gleichgestellt werden könne. Hier⸗ durch würde das Schulgeld am Corbacher Gymnasium, welches durchschnittlich nur 14 - 15 Thlr. betrage, um jährlich ea. 790 Thlr. erhöht werden. Das Königliche Provinzial⸗Schulkolleg erachte es für eine unabweisbare Nothwendigkelt, daß die Ge halte der Corbacher Gnmnasiallehrer, einschließlich den Direktor, baldigst erhöht, und daß insbesondere die letzteren den preußi⸗ schen. Gumnastallehrern abgesehen von den Wohnungsgeld⸗ zuschüssen im Gehalte gleichgestellt werden, widrigenfalls die unausbleibliche Folge eintreten werde, daß die Corbacher Gymnasiallehrer anderweitige Anstellungen suchen würden und es nicht möglich sein werde, für das Gymnastum zu Corbach

bei. seinen un verhältnißmäßig geringen Gehältern gute Lehr⸗ kräfte zu gewinnen. Der Ausschuß sei nun der Ansicht, daß die Verpflichtung zur Erhöhung der Corhacher Lehrergehalte dem Staate Preußen obliege, welcher durch Artikel 1 des Accessions⸗ Vertrages sich verpflichtet habe, die Verwaltung der Fürsten— thümer zu führen, um so mehr, als durch Nr. 4 des Schluß⸗ protokolls zum Aecessions-Vertrage das Bestehen des Landes⸗ Gymnasiums ausdrücklich garantirt sei. Wenn Preußen seiner Verpflichtung nachkomme, wozu es eine jährliche Mehraugsgabe von ea. 2900 Thlr. aufwenden müsse, so entspreche es nach der Ansicht des Ausschusses der Billigkeit, daß der Landtag auch die Gleichstellung des Corbacher mit dem preußischen Schulgelde ge⸗ nehmige, wodurch dem Staate Preußen eine Mehreinnahme von jährlich ca. 790 Thlr. zufließen würde. Es dürfe indeß zu⸗ nächst abzuwarten sein, ob Preußen der erwähnten Verpflichtung auch wirklich genüge. Der Antrag des Referenten wurde zum Beschluß der Versammlung erhoben. Im Anschluß hieran er⸗ stattete derselbe Abgeordnete Bericht zu dem Schreiben der Cor⸗ bacher Gymnasiallehrer vom 30. Oktober wegen Gehaltserhöhung und beantragte: mit Rücksicht darauf, daß dieser Gegenstand durch den eben gefaßten Beschluß seine Erledigung gefunden, Uebergang zur motivirten Tagesordnung. Die Versammlung erklärte sich zustimmend hiermit.

Reuß. Greiz, 14. November. Der Landtag des Fürstenthums ist auf den 24. d. M. einberufen.

Bremen, 15. November. Nach der Budgetvorlage für 1874 sind die ordentlichen Einnahmen, welche von der Deputation wegen des Gleichgewichts des Budgets für 1873 auf 8, 829, 000 Mk. und einschließlich 395,000 Mk. an Steuer⸗ erhöhungen, auf 9,224, 000 Mk. angeschlagen wurden, einschließ⸗ lich derselben Steuererhöhungen, zu schätzen auf 10,162,040 Mk., also um 938, 000 Mk. höher Die außerordentlichen Einnahmen, welche von der gedachten Deputation auf 191,000 Mk. und mit Hinzurechnung des Ersatzes der Münzeinziehungskosten und der Kriegsentschädigung auf etwa 860,000 Mk. angenommen wer— den konnten, sind für 1874, einschließlich Kriegsentschädigung, Reserpefonds der Ueberschüsse und' Vergütung aus Anleihegel⸗ dern für Bauzinsen, auf l, 177,530 Mk. zu schätzen. Die ganze Einnahme ist daher veranschlagt auf 11,339,570 Mk., gegen 1873 ca. 10084, 000 Mr, also mehr für 1874 255,750 Mk. Die Ausgaben, welche im Jahre 1873 mit Einschluß der Nachbewilligungen die Ziffer von ca. 11500, 900 Mk. repräsen⸗ tiren, würden sich für 1874, wenn alle Anträge bewilligt wür⸗ den, ohne die Nachbewilligungen auf 13,278. 9535 Mk. belaufen, und gegen die veranschlagte Einnahme von 11,339, 070 Mk. ein Defizit von 1,ů939, 86:5 Mk. herbeifuͤhren.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 15. November. Der Laiser ist vorgestern früh von Gödöllö in Ofen angekommen. Im Verlaufe des Vormittags ertheilte Se. Majestät Audienzen.

17. November. (B. T. B.) Der Sechsunddrei⸗ ßig er⸗Aus schuß des Abgeordnetenhauses hat heute die Berathung über die Vorlage der Regierung betreffs des Hülfsanlehens fortgesetzt und hinsichtlich derfelben folgende Grundsätze aufgestellt: Der Staat soll durch Errichtung von Vorschußkassen den Kreditbedürfnissen des Handels- und Ge— werbebetriebes abhelfen und ein Theil der aufzunehmenden Summe für die Zwecke von Eisenbahnbauten verwendet werden. Die Regierung soll ferner ermächtigt werden, die zur Durchführung der Staatshülfe erforderlichen Mittel durch Aufnahme einer Sil⸗ beranleihe oder durch Ausgabe von Rententiteln zu beschaffen. Ein Subkomite von 5 Mitgliedern soll dem Ausschusse die Ziffer der Beträge, welche für die einzelnen Anlehenszwecke verwandt werden sollen und demnach auch den gesammten Betrag, welcher aufgenommen werden soll, vorschlagen.

Pesth, 15. November. In der heutigen Sitzung des Ab— geordnetenhauses legte der Finanz ⸗Minister einen Gesetz⸗ entwurf vor, betreffend die Negociirung des neuen A nlehens von 153 Mill. Fl. zur Ausführung der bereits genehmigten Eisen⸗ bahn⸗, Kanal- und Hafenbauten, sowie zur Herstellung des Gleichgewichts des Budgets. Auf dieses Anlehen follen vorläufig zu 6 Prozent verzinsliche, nach 5 Jahren fällige, Staats kassen⸗ anweisungen im Nominalwerthe von 6. Mill. Fl. ausgegeben werden. Von diesen 76. Mill. Fl. sind 25 Mill. zum Course von S853 und 513 Mill. zum Course von 861 mit einem Provisions⸗ abzuge von 2 Prozent so zu begeben, daß die erstere Summe bis Ende Februar und die letztere bis Ende Juli 1874 in die Staats kasse fließt.

Schweiz. Bern, 12. November. In der heutigen Sitzung des Rationalrathes fand, wie schon telegraphisch gemeldet, die Abstimmung über die von der Kommission ausge— arbeitete neue Redaktion der Militära rtikel 19 und 20 statt, welche einstimmig zum Beschluß erhoben wurde. Dieselben lau⸗ ten nunmehr, wie folgt:

Art. 19. Das Bundesheer besteht: a. aus den Truppenkörvern der Kantone; b. aus allen Schweizern, welche zwar nicht zu diesen Truppenkörpern gehören, aber nichtsdestoweniger militärpflichtig sind. Die Verfügung uͤber das Bundesheer mit Inbegriff des gesetzlich dazu gehörigen Kriegsmaterials steht der Eidgenossenschaft zu. In Zeiten der Gefahr hat der Bund das ausschließliche und unmittelbare Ver⸗ fügungsrecht auch über die nicht in das Bundesheer eingetheilte Mann⸗ schaft und alle übrigen Streitmittel der Kantone. Die Kantone ver— fügen über die Wehrkraft ihres Gebiets, insoweit als sie nicht durch verfassungsmäßige oder gesetzliche Anordnungen des Bundes be—⸗ schränkt sind. ! ;

Art. 20. Die Gesetzgebung über das Heerwesen ist Sache des Bundes. Die Ausführung der bezüglichen Gesetze in den Kantonen geschieht innerhalb der durch die Bundesgesetzgebung festzusetzenden Grenzen und unter Aufsicht des Bundes durch die kantonalen Behörden. Der gesammte Militärunterricht und ebenso die Bewaffnung ist Sache des Bundes. Die Beschaffung der Bekleidung Und Ausrüstung und ie Sorge für deren Unte-halt ist Sache der Kantone; die daherigen Kosten werden sedoch den Kantonen vom Bunde nach einer von ihm aufzustellenden Norm vergütet. .

Art. 20h. So weit nicht militärische Gründe entgegenstehen, sollen die Truppenkörper aus der Mannschaft desselben Kantons ge⸗ hildet werden. Die Zufammensetzung dieser Truppenkörper und bie Fürsorge für die Erhaltung ihres Bestandes ist, unter Beachtung der durch den Bund, au fzustellenden allgemeinen Vorschriften, Sache der Kantone. Die Ernennlmg Uund Beförderung der Offiziere geschicht durch die Kantone auf Grundlage der von dem Bunde hierfür aus⸗ zustellenden Fähigkeit szeugnisse.

Art. 20c. Der Bund hat das Recht, die in den Kantonen vor— handenen Waffenplãtze und die zu militärischen Zwecken bestimmten Gebäude sammt, Zubehören gegen billige Entschädigung zur Be— nutzung oder als Eigenthum zu übernehmen. Die Noimen für die daherige Entschädigung werden durch die Bun desgesetzgebung geregelt.

15. November. W. T. B.) Gestern ist hier eine Deputation von ultramontanen Katholiken aus dem Jura eingetroffen, um gegen die Verfügungen der Berner Regierung Protest zu erheben. Der Bundesrath hat aus dieser Veranlaffung' eine außerordentliche Sitzung gehalten, in

ion des Bundes dagegen für die Berner dung bei dem Bundes⸗ t eine zweite Sitzung

Abends meldet: Der 1taner Einwohner des n die Beschlüsse der Berner Regierung, die stlichen im Jura betreffend, gerichtet waren, in utigen Sitzung verworfen.

Frankreich. Paris, 15. November. (W. T. B.) Die

Minorität der Fünfzehnerkommission hat sich betreffs der Vorlage über Verkängerung der Gewalten des Marschall Mac Mahon über folgenden Wortlaut von dem man annimmt, daß auch die Regierung demselben zustimmen werde? geeinigt:

Art. l.. Die Exekutivgewalt ist für die Dauer von 10 vom Er= laß dieses Gesetzes ab laufenden Jahren dem Marschall Mae Mahon anvertraut. Dieselbe wird von dem Marfchall unter Beibehaltung des Titels: „Präsident der Republik unter den gegenwärtigen Bedin' gungen bis dahin ausgeübt, wo Modifikationen eintreten, die durch die konstitutionellen Gesetzentwürfe beschlossen werden können.

Art. 2. Drei Tage nach Erlaß dieses Gesetzes soll eine aus 30 Mitgliedern bestehende Kommission mittelst schriftlicher Abstim' . werden, der die Berathung der konstitutionellen Gesetze obliegt.

16. November. (W. T. B.) Nach den bis jetzt vor⸗ liegenden Nachrichten über das Resultat der Ersatzwahlen in den Departements Aube und Seine inférieure scheint' die Wahl der republikanischen Kandidaten, der Generale Saussier und Letellier⸗Valazsé, gesichert. In der Stadt Rouen erhielt General LetellierValazs 10,600 Stimmen, sein Gegenkandidat 3500. In Hapre ist das Resultat der Wahlen ähnlich.

Versailles, 15. November. (W. T. B.) In der heuti⸗ gen Sitzung der Nation alversammlung verlas Laboulaye den Bericht der Fünfzehner⸗Kommission. In demselben heißt es, das Land verlange nicht blos einen Präsidenten, sondern eine stabile Regierung; ferner fordert der Bericht die Konserva⸗ tiven auf, den monarchischen Illusionen zu entsagen und der Nepublik ihre organische Einrichtung zu geben, und schließt mit dem Vorschlage, dem bekannten Antrage Casimir Périers, die Abstimmung über die Verlängerung der Gewalten des Präsiden⸗ ten Mac Mahon und über die konstitutionellen Gesetze gleichzeitig und zusammen vorzunehmen, zuzustimmen. Die Diskussion ist auf nächsten Montag festgesetzt.

Spanien. Madrid, 15. November. (W. T. B.) Die Correspondencia“ behauptet anderweitigen Nachrichten gegen⸗ über, es sei von einer Ernennung des Marquis del Duero zum Ober⸗Kommandirenden der Nordarmee keine Rede; eben so wenig sei die Nachricht begründet, daß der General⸗Kapitän von Kuba, Jo vellar, wieder abberufen werde. Eine Kommission des „Cercle Hispano⸗Ultramare“ begab sich heute zum Kriegs—

Minister, um denselben zu bitten, daß Jovellar auf dem Posten eines General-⸗Kapitäns von Kuba belassen werde. Der Kriegs⸗ Minister hat, dem Vernehmen nach, geantwortet, die Regierung werde sich erst entscheiden können, wenn sie über den thatsäch⸗ lichen Verlauf der Dinge in Kuba vollständig unterrichtet sei.

Die Regierung hat beschlossen, ohne Modifikation in ihrem dermaligen Bestande vor die am 2. Januar 1874 wieder zusammenkommenden Cortes zu treten.

Nach Nachrichten aus K arthagena sind die Belage— rungstrunpen mit Errichtung von Batterien zum Bombardement der Stadt beschäftigt.

Italien. Rom, 15. November. (W. T. B.) Das Parla—⸗ ment ist heute durch den König in Person erz ffnet worden. Die Thronxewe hebt hervor, daß Rom die Hauptstadt Italien habe werden können, ohne die Unabhängigkeit des Papstes in der Aus— übung seiner geistlichen Funktionen und Beziehungen zu der katholi⸗ schen Welt zu verringern. Man werde indessen bei aller Achtung vor dem religißsen Gefühl und der religiösen Freiheit Angriffe auf das Gesetz und die nationalen Instiutionen nicht erlauben. Die Beziehungen zu den gesammten Mächten Europas seien die freundschaftlichsten und erhielten ihre Sanktion durch die an den beiden Kaiserhöfen in Wien und Berlin ab— gestatteten Besuche. „Die mir von den beiden Kaisern und beiderseitigen Völkern dargebrachten herzlichen Beweise von Sympathie“, fuhr der König fort, galten Italien, welches den unter den Nationen ihm gebührenden Platz zu erobern wußte. Nachdem der Grund zur Feindschaft zwischen Oesterreich und Italien verschwunden, bleibt von nun an nur Vertrauen auf die Gemeinsamkeit der Interessen und auf die Vortheile gesicher ter Freundschaft, welche um so höher anzuschlagen sind, als sie in Uebereinstimmung mit den Familiengefühlen, welche eine höhere gebieterische Pflicht zwar beherrschen, aber in meinem Herzen nicht auslöschen konnte. Italien und Deutschland, welche sich beide im Namen des Nationalitätsprinzips konstituirten, haben es erreicht, liberale Verfassungen auf Grundlage einer Monarchie zu gründen, welche während Jahrhunderten ebenso mit den Unglücksfällen der Nation wie mit ihren Ruhmesepochen verknüpft ist. Die Beziehungen zwischen diesen beiden Regie⸗ rungen, welche der zwischen beiden Völkern bestehenden Sym⸗ pathie entsprechen, sind eine Bürgschaft für die Erhaltung des Friedens. Wir wünschen, mit allen Rationen in Eintracht zu leben. Nichtsdestoweniger werde ich ein treuer Hüter des Rechtes und der Würde der Nation sein.“

Nachdem die Thronrede neue Gesetzentwürfe für die Organi⸗ sirung der Armee und Marine sowie für das Finanzwesen an⸗ gekündigt und die Hoffnung auf eine lange Dauer des Friedens ausgedrückt hat, um die Aufgabe erfüllen zu können, den Kin⸗ dern das Vaterland zu sichern, welches unter schweren Prüfungen in der Vergangenheit unerschütterlich gehütet worden, schließt der König: „Heute wie damals habe ich Vertrauen zu der Nation; heute wie damals, ich welß es, hat die Nation Ver— trauen zu ihrem König.“

Die Thronrede wurde häufig durch lebhaften Beifalls- und

Hochruf auf den König unterbrochen. 156. November. (W. T. B.) Von den Zeitungen wird hervorgehoben, daß die Thronrede des K ö nigs überall den günstigsten Eindruck gemacht habe. Die Wie derw ahl Biancheris zum Präsidenten der Kammer gilt für wahr⸗ scheinlich. . .

Der Gesundheitszustand der Herzogin von Aosta hat sich verschlimmert.

Amerika. Washington, IH. November. (W. T. B.) In dem gestern abgehaltenen Ministerrathe wurde der Be— schluß gefaßt, in der Angelegenheit wegen des Virg inius⸗

der Vereinigten Staaten aufrecht zu erhalten. Gutem Verneh⸗ men nach wird Nordamerika von ber spanischen Regierung die Bestrafung der für die Hinrichtungen in Santiago verantwort⸗ lichen spanischen Behörden verlangen. Wird Satis faltion ver⸗ weigert, so sollen söfort die ernstesten Maßregeln ergriffen wer⸗ den. Nach Beendigung des Ministerrathes fertigte der. Marine⸗ Minister den Arsenal- Behörden ielegraphisch Instruktionen zu wegen Fertigstellung weiterer Kriegsschiffe. Das nordatlantische Geschwader begiebt sich schon Montags nach Havanna. Man glaubt allgemein, daß, falls es zum Bruche mit Spanien kom⸗ men sollte, die amerikanischen Truppen sofort auf Kuba landen werden. ;

New-⸗gork, 15. November. (W. T. B.) Nach weiteren aus Kuba eingegangenen Nachrichten geschah die Pinrichtung des Kapitäns und des größten Theils der Mannschaft des Vir⸗ ginius“, obschon sowohk die anwesenden Vertreter ausländischer Mächte, wie namentlich der britische und der amerikanische Konful Protest dagegen erhoben. Der Letztere wurde sogar mit Ent⸗ ziehung des Exequätur bedroht Und erfuhr durch den General Burfiel eine rücksichtslofe Behandlung. Dem Vernehmen nach befinden sich unter den Hingerichteten auch Engländer. Drei . darunter „Ajar und „Manhattan“, sind zur Abfahrt ereit.

Nr. 6 des „»BSeihefts zum Marine⸗ Verordnungs⸗ Blatt“ hat folgenden Inhalt: Ansichten über den Bau von Schlacht⸗ schiffen und deren Verwendung in taktischer Beziehung, Einige Ge⸗ danken über die Entwickelung? der Deutschen Marine. Das Schießen auf See (Schluß). Berichtigungen zu dem früheren Artikel „Hydro— graphische Vermessungen“.

Nr. 22 des Marine⸗-Verordnungs-Blattes“ hat fol⸗ genden Inhalt: Anrechnung des Wohnungsgeldzuschufses bei den Pen⸗ sionen der Offiziere ꝛ6. der Kaiserlichen Marine. Beförderung der Dienstpferde einzeln versetzter oder kommandirter Offiziere auf Eisen⸗ bahnen. Weitere Anwendung des Bundes⸗Reglements für die Be⸗ förderung von Truppen und Armee ⸗Bedürfnissen auf den Staats⸗ Eisenbahnen ꝛc. Liquidirung des Servis⸗Zuschusses. Patriotische Gaben. Befreiung von Zahlung der flassifizirten Einkommensteuer der Affiziere, derzte und Beamten der Marine an Bord derjenigen Schiffe der Marine, welche außerhalb der heimischen Gewässer allein fahren. Personalveränderungen. Benachrichtigungen. Außer⸗ dienstellungen.

Landtags⸗Angelegenheiten. Am 14. d. M. hat zu Breslau die Präsentationswahl für das Herrenhaus Seitens des Grafen-Verbandes der Pro⸗

vinz Schlesien stattgefunden; der frühere Vertreter, Graf Goetzen, war wegen Veräußerung seines Gutes ausgeschieden. Es waren über⸗ haupt 67 Wahlberechtigte erschienen. Von diesen stimmten 38 für den Besitzer der Herrschaft Bukau, Graf Siegfried Kospoth, Oberst⸗ Lieutenant a. D., welcher somit zur Berufung präsentirt wird. Gegen⸗

diejenigen Maßregeln zu ergreifen, die in Uebereinstimmung mit dem Nationalgefühle geeignet seien, die Würde und das Ansehen

kandidat war der Majoratsherr Graf Arthur Saurma⸗Lorzendorf, welcher 28 Stimmen erhielt. Eine Stimine fiel dem Grafen Fürsten⸗ stein zu.

Im Wahlbezirk Hirschberg-Schönau wird eine Neu—= wahl zum Abgeordnetenhause in Folge der Ablehnung des Staats⸗ Ministers Dr. Falk am 2. Dezember stattfinden.

Statistische Nachrichten. Elbing, 14 November. Seit dem 11. d. Mts. sind, dem amt⸗ lichen Cholerabericht zufolge, an der C holera 8 Personen erkrankt und 5. Personen gestorben.

Kunst und Wissenschaft.

Berlin, 17. November. Der hiesige Wissenschaftliche Kunst-Verein hält unter dem Vorsitz des Herrn p. Dachröden am Mittwoch, den 19. d. M, seine Monatssitzung ab.

Das 10. Heft des 12. Jahrgangs ö. 3 Th. . heraus egebenen, Rübezahl. Neue Schlefische Pirovinzialblaäͤtter . u. I. folgende Artikel: Beiträge zur. Geschichte der Erhebung Preußens während der Befreiungskriege 1513 1816. mit hesonderer Rücksicht auf die aus jener, Zeit hervorgegangenen Freiwilligen⸗ und Krieger-Vereine von A. Krätzig (Schluß). Beiträge aus Reinerz zu den Haus-, Namen, und Innung-Marken von Th. Delsner. Mit Holz⸗ schnitten. Nachträge und Berichtigungen zu Ehrhardts Pres k yto⸗ rologie, von Pastor Schimmelpfennig (Fortsetzung). Parolebefehle aus Liegnitz, mitgetheilt von Dr. Kraffert . Alterthümer in der Apotheke zu Beuthen a. O. Parochie Klutschau und ihre Holz- kirchen. (Mit 3 Abbildungen.) Sagen aus der Frankensteiner Gegend, mitgetheilt von Al. Fuhrmann. 3 Mundartliche Proben, von Lehfeld. Nachträge zur schlesischen Kriegsliteratur 187097.

Witterungsbericht der Königlichen Universitäts-Sternwarte zu Breslau pro September, von Prof. Dr. Galle. ö ö

München, 14. November. Se. Majestät der König hat der „Allg. Ztg.“ zufolge mit nachstehendem eigenhändige Schreiben den Reichsrath v. Döllinger ausgezeichnet:

Mein lieber Reichsrath Pr. v. Döllinger! Mit dem morgigen Tage sind Sie am Schlusse einer fünfzigjährigen Lehrthätigkeit auge⸗ langt. Wenigen ist es gegönnt eine fo lange Bahn wissenschaftlichen Strebens zu durchmessen, und nur selten ist dieses Streben bon solch bedeutenden Erfolgen begleitet wie das Ihre. Bayern hat Theil an dem Ruhme, der Ihren Namen schmückt und an der Freude Ihres Jubeltages. Auch Ihr König sendet Ihnen aus ganzem Herzen die innigsten Segenswünsche. Nehmen Sie, mein (leber Reichsrath Dr. v. Döllinger, zu dem Bewußtsein der großen Leistungen, dse Ihrem schöpferischen Geist entsprangen, die erneute Versicherung Meines be⸗ sonderen Wohlwollens entgegen, mit der Ich bin Ihr Sie hoch⸗ schätzender König Ludwig.

Hohenschwangau, 12. November 1873

In Oppenheim, Großherzogthum Hessen, ist ein Komite zusammengetreten, weiches sich die Aufgabe gestellt hat, die Wiederher⸗ stellung der im Jahre 1869 zerstörten dortigen Katha rinen⸗Kirche herbeizuführen. Dasselbe wird, unter Ausschluß jeder Einsamm⸗ lung in den Haushaltungen, lediglich durch öffentlichen Aufruf im Ge⸗ biete des preußischen Staates zu Beiträgen behufs Bestreitung der durch den Bau entstehenden Kosten auffordern und Fie aufkommen den Beiträge durch geeignete Personen in Empfang nehmen lassen.

Turin, 10. November. Italienische Blätter geben folgende Be⸗ schreibung des Cavour⸗-Denkmals. Auf granitner Basis erhebt sich, gleichfalls von Granit, ein viereckiges Piedestal mit zwei Aug⸗ biegungen an den beiden Seiten. Das Piedestal ist geschmückt mit zwei größeren Basreliefs aus Erz, von denen das eine den Pariser Kongreß von 1856, das andere den Abschied des nach der Krim zie⸗ henden sardinischen Heeres darstellt, während wei kleinere Basrellef die Wappen der Familie Cavour wiedergeben. Auf diesem Piedestal erhebt sich ein Pfeiler mit ahgestumpften Ecken, der die Statuen Ca⸗ vours und Italiens trägt. An den Ecken finden sich Embleme der Industrie, des Handels, der Marine und des Kriegs. Cavour ist dar⸗ gestellt, wie er, in ein Leichentuch gehüllt, als verklaͤrter Geist von der Erde scheidet und Italien, das ihn zurückhalten und mit der Bürgerkrone schmücken will, die Formel: „Libera chiesa in libero Stato, zurüclänt. Vier allegorische Gestallen an den vier Seiten, wie die Hauptgruppe aus karrarischem Marmor, sollen das Recht⸗ die Pflicht“, „die Politik“ und „die Ungbhängigkeil⸗ bedeuten. Zwei Gruppen erinnern daran, daß im Augenblicke, da Cayour starb, nur ein Theil Italiens unabhängig ar, während der andere auch durch den Löwen von St. Marcus und die römische Wölfin ange⸗ deutet noch in Ketten schmachtete. An dem Fries des Pfeilerg sind die Wappen der italienischen Städte angebracht. Das Denkmal ist ein Werk des Florentiner Bildhauers Duprs, welcher daran sieben