1873 / 285 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Dec 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Araeterdarn. 2. Dezember, Nachmittags 4 Uhr 30 Ain.

ö . t. (Schlussberieht) Roggen pr. März 268), pr. Nei 20. - .

ana e mera, 2. Dezember, Nachm. 4 Uhr 30 Min. (R T. B.)

Getreidemarkt. Gchlussbericht.) Weizen unverändert, 44nischer 374. Roggen ruhig, Petersburg 254. Hafer behauptet.

stetig. . ö. Mar kt (Sehlnssbericht). Esff&inirtes, Lype veiss, lͤoeo 323 bez. n. Br., pr. Dezember 32 bez., 323 Br., or. Januar 33 bez, 333 Br., pr. Februar und pr. März 333 bez, 34 Br. Fest.

Lonmdom, 1. Dezember. (Colonialwaarenmarkt.,) Jucker ruhig. Kaffee fest. Thee und Reis ruhig. Jute belebt. Talg 403. 3 d. loco. Terpentin 31 s. 9 d. Petroleum 1 s. ] d. loco. Honmddom, 2. Dezember. (W. T. B.)

Bei der heutigen Wollauktion wurde australische Kammwolle 14 —2 4d. unter den im Oktober gewesenen Schlusspreisen gehandelt.

LHiverpocl, 2. Dezember. (W. T. B) Getreidemarkt. Sämmtliche Artikel stetig. Wetter: Sehr milde.

Hilter pect. 2. Dezember, Vormitt. (XV. T. B.) Banm wolle Anfangsbericht.) Muthmasslicher Umsatz 10,000 Ballen. Ruhig. Tagesimport 21,000 B., davon 16.9090 B. amerikanische.

Hverkbeocl, 7. Dezember, Nachm. (M. T. B.) Banm wolle (Schlussbericht). Uisatz 10,000 Ballen, davon für Spekulation und Export 2000 B. Matt.

Middl. Orleans Si /ig, middl. amerikanischs Sous, fair Dhollerah 54, widäl. fair Dhollerah 55, good middl. Dhollerah 43, middl. Dhollerah 44, fair Bengal 4, fair Broach 54, nem fair G0mra 6, good fair GQomra 6b, fair Madras 6, fair Parnam 84, fair Smyrna Gr, fair Egyptian 95

Orleans nicht unter good ordinary Dezember-J nuar-Ver- schiffung 85, Upland nicht unter go d ordinary Dezember-Januar- Verschiffung S,, November-Dezember-Verschiffung Si d.

äancthekger, 2. D zember, Nachmittags. (W. L. B.

12er Water Armitage 9, 12er Water Taylor 103, 20er Water Aicholls 124, 30er Water Gidlor 141, 306r Water Clayton 143, 40r Mule Mazoll 133, 40r Medio Wilkinson 15, 36r Warpcops-GQua- tät Rowland 144, 40r Double Weston 144, 60r Double Weston 41. Printers 16,16, 24/69 31 pfl. 123. Mãssiges Geschäft, Preise fest.

CHaskenn, 2. Dezember. nambers warrants 102 sh. 6 d.

Hainz. 2. Dezember. (W. C. B.) Getreidemarkt.,. englischer Weizen war höher, fremder sehr fest.

Ears, 2. Dezember, Nachmittags. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen ruhig, per Dezwember 38,50 nuar-April 39,25. Mehl ruhig, per Dezember S6, 75, nnar - Februar und per Januar-April 87, 00. Rüböl ruhig, pr. Derember 83,75, pr. Januar-April S5, 50, pr. Mai-August Ss, 50. Spiritus ruhig, pr. Dezember 73,00. Wetter: Schnee,

St. Petersburg, 2. Dezember, Nachmittags 5 Dhr.

Eroduktenmarkt. Talg loco 46, pr. August 47. Weizen Fr. Mai —. Foggen loco 8, per Mai 8j. Hafer per Mai-Juni 4,50. Hanf pr. Juni 373. Leinsaat (9 Pud) pr. Mai Thauwetter.

, Mixed

Roheisen.

Bester

* Pell *

per

Verloosung, Amortisation, Zins⸗ zahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren. 3500

830

Prämien⸗Antheilsf

Bei der heute stattgehabten 7. S

cheine.

entschädigung

Verschiedene Bekanntmachungen.

bl. ol Die Nectorstelle z . in Ermsleben a. Harz

; n(ln⸗Hr sist durch den Tod ihres seitherigen Inhabers erledigt. 3 prozent. Köln⸗Mindener n ki egen ,, successive auf 600 Thlr. erhöht wird, nebst Mieths⸗ verbunden.

, ,. Philologen oder Pädagogen wollen sich unter Ein- erien⸗Ziehung der reichung ihrer Zeugnisse melden beim dortigen /

em- Lork, 2. Dezember, Abends 6 Uhr. (ST. T. B)

Waren bericht. Baumwolle in New-Tork 153, do. in New- Orleans 153. Petroleum in Newm-Tork pr. Galllon von 64 Pfd. 134, do. do. Philadelph)ia pr. Gallon von 67 Efd. 131. Mehl 7 D. 05 6. Rother , 1D. 61 C. Kaffee 213. Zucker 8. Getreide- fracht 124.

Eämzahlangem.

Aktlen · Gesollsohast Lahnbüätte in Giessen. Die weitere Einz. von 10„y3 690 Rmk. pr. Aktie ist bis zum 10. Dezember er. bei der Gesellschaftskasse in Giessen au leisten. re,, ,.

AuszaHuum em.... -

Dlskonto-Gesellsohaft in Berlin. Die Ausz. der pro 1873 anf 47 oder 8 Thlr. pr. Kommandit-Antheil festgesetzten Abschlags- divid. erfolgt vom 15. d. Mts. ab bei der Bankkasse; s. Ins. i Nr. 284. * än

Münster · Ens ohe der Eisenbahn - Gesellsohaft. Die Zinsen auf die voll eingezahlten Stamm- und Prior.-Stamm-Aktien pr. 1. Juli bis 31. Dezember er. werden vom 2. Jan. fut. ab mit 25 Thlr. pr. Stamm-Aktie bei Banquier Blumenfeld in Burgsteinfurt und mit 5 Thlr. pr. Prior. Stamm-Aktie bei Mendelssohn & Co., in Berlin ausgezahlt; s. Ins in Nr. 284.

Preusslsohe Boden-Kredit-Aktien-Bank. Die am 2. Jan, fat. fälligen Coupons der unkündbaren Hypothekenbriefe und kündbaren Hypotheken-Schukdscheine werden vom 15. Dezember er. ab in Ber- lin bei der Gesellschaftskasse eingelöst

Maschinenbau- Aktien · Gosellsohaft Humboldt, vorm. Sie- Vers & Co. in Kalk bei Deutz. Die Divid. pr. 1872/73 von 1253 12 Thlr. 15 Sgr. pr. Aktie und die der Zinsen der Oblig. werden vom 2. Januar füt, ab bei dem A. Schaaff hausenschen Bank- verein in Cöln ausgezahlt.

Cem er al- Mena nm nnn Benn. Aktien-Gesellsohaft Eisenhüättenwerk n Thale. Ordentl. Gen. -Vers. in Thale. Deutsoh-Holländisoher Aktien-Bau-Verein. Ausser- ordentl. Gen. -Vers. zu Berlin. Frankfurter Aktien-Brauerei. in Frankfurt a. O. Sohlesisohe Kredltbank. in Landeshut.

Stettiner Voreinsbank. in Stettin.

AnkEtaRKοφEauurfmm, won Alatäiern rrnndl' Bär k6cde redn

ne Ha ena em. Berliner Bankverein. Die Interimsscheine werden vom . Dezember er. ab gegen die Aktien bei der Gesellschaftskasse in lin eingetauscht. te r &

5. Dezember.

Ordentl. Gen. Vers. Ausserordentl. Gen. Vers.

Ausserordentl. Gen. -Vers.

3 Co. Die Dividendensche ine pr. 1873 zu den In- n der No. 1251 bis inkl. 2500 werden bei M. Bor- n Berlin von jetat ab ausgegeben. Arus enn se vorn Keane enn. Preusslsche Bank. Den Status vom 29. November er.; siche Bekanntmachung in Nr. 284. Den Status ult. November c. der

Danziger Privat- Aktien-Bank, der Provinzlal-Aktien-Bank des

/ ö / / / /

gegen Bescheinigung zu deponiren.

„der Berliner

Qnalifizirte Theologen,

Kommandit · Gesellschaft auf Aktien von

Arossherzogthums Fosen, der Magdeburger Frankfurter Bank, der Bremer Bank, der

in Nr. 284.

Frivathank, der

ommerzbank in Li- beok und der Deutsohen drundkredit-Bank zu Gotha; s. .

Bar. Abꝝy Temp. Ab

Ort. P. E. v. . BR. V. M. !

Wind

Tele aꝶplaiũsgetfae wirt eꝶ rn, er- Benn.

Allgemeine Himmels- ansicht.

2 Dezember. 8 Constantin. 340,4 3. Dezember. 8 Haparanda 334,2 S Christians. 337, 7 S Hernösand. 338,5 S Hel- ingsfors 335,3 S Petersburg. 332, 1 8 Stockholm 339, 3 8 Skudesnäs 340,2 , 541,7 S Frederickoh 8 Helsingör. . . 8 Moskau. 328,4 O4 SW. , stark. 6 Memel 2 339,2 8 5, 4 7,7 W., Stark. 7 Hlornb 343, = 2,9 S8. Soh w. Königsberg 2, 5,2 7,1 NW., ig ... 341,2 * 3,ᷣ 6 Putbus . ... 341,7 7 Kieler Haf. 344,: 5

Cöslin. ... 3407 3,66

1

W. schw.

. schw. W., schw. S., lebh.

S8VW., lebh. MW., mäss.

t, 5 45, 9

3,5 45,2 W., mäss.

5. SW. , schw. 3, schw.

8

8ro ) Bre

2 46,8 W., raäss.

S., schw. O 41,1 NW., mäss. 1— d N., schw. 43,99 l, 0 4,6 W., schw. 46,6 0, 1,5 0., schw

ö 821 MC. 2 O C Ob

.

6 Katibo:

6 Lriem . 3 Cherbourg. 343, S Havre... . 344,9 8,6 8 7 Karlsruhe. . 340,0 ) 8 St. Mathieu 344,9

„f. 9tille. NO., schw. S., schwach.

) Gestern Nachm. W. lebhaft. 3) Strom N., NW. lebhaft, Strom N. 3) Dichter Nebel. Nachts Regen. 5) Nachts Regen.

bei dem Vorstande in Hamm, oder

Handels⸗Gesellschaft in Berlin, oter

den Herren Deichmann u. Co. in Cöln

Tagesordnung:

Mittheilung der Bilanz;

Bericht des Aufsichtsrathes;

Geschäftsbericht des Vorstandes;

Festsetzung der Tantisme des Aufsichtsraths;

g. 9. N., lebhaft.

NW., mãss. WS W., lebh. Regen.

NNW. , schw. .

stark.

; mässig önin 6,5 88 W., stille. trübe.

5,33 NW., mãssig. bedeckt. 3) SVW. , sc hw. 5.8 NW., schw.

SSO, s. stille. Nebel

bedeckt. heiter.

heiter.

WNVW., mäss, heiter.

bed Regen. heiter. Regen. bedeck .

9

bedeckt. hsiter. Nebel. wolkig. wolkig.

3,3 2, b NW.. s. stark. Nebef WS W., mäss. Nebel.

bedeckt. neblig.

Neb el.

bed., Nebel.

trübe. ) bedeckt. dichter Nebel. bed., Nebel. 5) brübe.

sehr bewölkt. Nebel. bedeckt. ) Nebel.

starker Nebel. trübe, Nebel. bed. Reif. bedechkt.

Gestern Nachm.

l. *) Gest. Nachm. und 8) Gest. dichter Nebel.

ö ö / ö

obigen Antheilsscheine sind die 3 Serie 339, 2276, 3172 gezogen worden. Rückständig sind die von der 1. April 1872:

Magistrat.

3. Ziehung

34 6 9 188 9 ie,, ll slchli

117 Nachtrag zr

5) Genehmigung des Ankaufs des bei Riga belegenen Fabrik-Grundstückes Sassenhof. Hamm, den 2. Dezember 1873. ** Ne ge Se f Ver Vorstand.

Hermann Hobrecker. (a. 124 / 12.)

Serie 572 Nr. 28567 28573/8 28588, 90; von der 4. Ziehung pr. 1. Oktober 1872: q Serie 1231 Nr. 6023 6037 6047, Serie 2596 Rr. 12975161 129782; von der 5. Ziehung pr. 1. April 1873: Serie 402 RNr. 20075 20079. 80

nir

20083 schienen.

Nr. 19995161

109984. Hamburg, den 1. Dezember 1873. Die Administration der Köln⸗Mindener Prämien⸗ Antheilsscheine. !

Norddentsche Bank in Hamhurg.

Serie 2200 109968/69

erhalten.

D

IM. 1955

lichen Generalversammlung auf

den 22. Dezember Lask, Vormittags H hr,

zu Berlin, im Norddeutschen Hofe, Mohrenstraße Nr. 20, eingeladen:

Tagesordnung:

a. Beschluß über den Antrag auf Auflöfung der Gesellschaft und

ä deutschen vom 1. August 1870 sind er⸗ Dieselben ̃ * ( ö ' . 25 ö. * ' 20997, ab in Kraft und sind auf allen Verbandstationen zu

Für die Verwaltungen des West⸗ und Nord⸗ westdeuntschen Eiseubahn⸗Verbandes:

gönn de r r rh, A. Paderstein scher Bank-Verein in liquid. Weser⸗Bahn.

Berliner Wechslerbank.

Die Herren Aktionäre der Berliner Wechslerbank werden hiermit auf Grund des Antrages meh⸗ rerer Aktionäre, welche den Erfordernissen des 5. 29 der Statuten genügt haben, zu einer außerordent⸗

hen Haupt⸗Güͤter⸗ vom 1. Oktober 44. Nachtrag zum Nordwest⸗ Hauptgüůter

Dutch wn, Gesellschaft aufgelöst und sind die

In Gemäßheit des Art. biger unseres Bank-Vereins auf, sich

treten vom 1. Dezember d. J

1n⸗ w. Ntel.

Versammlung auf

. Samstag,

im Hötel Disch hierselbst ergebenst Cöln, den 1. Dezember 1

b. Wahl der Liquidatoren und Ertheilung von Vollmachten für dieselben, event.

C. von den Worten: „Zu dem“ bis

Zur Theilnahme an der Generalversammlung sind nur Aktien bis spätestens zum 15. d. M. inkl. bei der Gesellschaftskasse, haben.

Berlin, den 3. Dezember 1873.

Der Aufsichtsrath der Berliner Wechslerhank.

i. V. Frenkel.

M. 1957

Die auf Sonnabend, den 6. Dezember a. e. Formfehlers halber nicht stattfinden. ;

Dagegen werden auf Grund der Bestimmungen des 5§. 26 unserer Statuten die Aktionäre unserer

General Versammlung, Sonnahend, den 27. Dezember a.

Gesellschaft hierdurch zur

welche in Berlin am

Vormittags 109 Uhr,

im Courszimmer der Börse, Eingang von der Reuch Friedrichsstraße, 1 Treppe hoch, abgehalten werden

soll, ergebenst eingeladen.

iejenigen Herren Aktionäre, welche ihr Stimmrecht laut 5. 25 der Gesellschafts-Statuten aus—

müäben wünschen, werden erfucht, ihre Aktien bis zum 23. Dezember e.

Westfälischer. Ebraht- ,. Emelulstrie- Verein zel Hamann.

einberufene General⸗Versammlung kann eines

Beschluß über den Antrag auf Wegfall der Schlußalinea zum §. 35 der Statuten

„ausreicht“ und

d. Ergänzungswahlen von Mitgliedern des Aufsichtsraths.

solche Aktionäre berechtigt, welche ihre Unter den Linden Nr. 12, hinterlegt

pro

ActE va. 1 . Wechsel Darlehen gegen Hypothek Darlehen gegen Unterpfand .... Conto⸗Corrent⸗Debitoren Effekten Verschiedene Debitoren

Bank⸗Inventar

* 1

Stephan Hobrecker.

243 des Allgem. Deutschen Handelsgesetzbuches

Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden Behufs definitiver Wahl des Aufsichtsrathes

Art. 191 und 2261. des Handelsgesetzäuchet) zu ner außerordentlichen General—

interzeichneten zu Liquidatoren ernannt.

wegen ihrer Forderungen an uns zu wenden.

HI. Steinthal. G. Paderstein.

.

ungs⸗Actien⸗Gesellschaft.

den 29. Dezember er,, Morgens 11 Uhr,

eingeladen.

Der Vorstand. Monats⸗-UNehersicht

E. Dezember 187.

Courant. Hoemnsg6 v,.

94, 364 24 Aktien⸗Kapital Thlr. 604,644 16 hierauf eingezahlt I67, 347 7 9 Einlagen: 154.395 16 Beftand a. 1,9609, 3795 25 1. Nov. 243 590 4 1873...

1, 000 οοο« 46 Y

Thlr. 2417,12. 2. II.

223,900 21 Neue Ein⸗ 13,00 lagen i. 4 802 27 8 Monat .

Novp. .. . 245, 206. 26. IJ. Thlr. 2,662,518. 29. 10.

Rückzah⸗ lungeni.

ͤ / Monat

Nop. n

154.173. 7. 10

Bestand am 30. Nop. 1873 (Dayon stehen eg. S7 * auf halb⸗

Check⸗Conto

LTha ornacte.

. jährige Kündigung à 45

3, 195, 7265 20 10 Die Direktion.

Anu. HHegeker. L. Sir u chi enjanm.

26. Baderstein scher Bank⸗Verein.

außerordentlichen Generalversammlung vom 17. November 2. é.

ist die

fordern wir die Gläu⸗

(a 125/12)

der Oldenburgischen Spar⸗ und Leihbank

Courant.

.

100 00

2,508, 3465 22 44 302 24 1 173, 794 4 6 69 373 3

is s s v

1 .

Beilage

chen Staats⸗Anzeiger.

Auf den Bericht vom 8. d. M. will Ich das anliegende, von dem 21. westfälischen Provinzial⸗Landtage zum Zwecke der Ueberführung der Propinzial-Hülfskasse in die ständische Ver⸗ waltung am 11. Oktober d. J. beschlossene, Revidirte Statut der westfälischen Provinzial⸗Hülfskasse, welches vom 1. Januar 1874 ab in die Stelle der wieder beigefügten statuta⸗ rischen Vorschriften treten soll, hierdurch genehmigen. Erlaß ist nebst dem revidirten Statute und dem zur Ausführung desselben bestimmten Reglement durch die Amtsblätter der Pro⸗

vinz Westfalen zu veröffentlichen. Berlin, den 20. November 1873. Wilhelm.

Graf zu Eulenburg.

An den Minister des Innern.

Revidirtes Statut der Westfälischen Provinzial⸗

Hülfskasse—

§. 1. Die von den Ständen der Provinz Westfalen errichtete, im

Jahre 1832 eröffnete

Westfälische Provinz ial⸗Hülfskafse“ . j ki, n,, . . . hat den Zweck, in der Provinz gemeinnützige Anlagen und Anstalten,

A. au

besteht.

eingeführt.

Dieser

durch neue Wahl verwaltet

das laufende Geschäftsjahr durch

. . sn teren in die Direktion e Gemeindebauten, Tilgung von Gemeindeschulden, Grundverbesserungen l . die Direktion ein.

und gewerbliche Unternehmungen Durch Darlehen zu erleichtern, den Geldverkehr überhaupt und das Sparwesen zu fördern.

5§. 2. Das Vermögen der Hülfskasse besteht:

. R 2 2 * 3 22 a. aus den ihr auf Grund des Statuts vom 26. November 1831

überwiesenen Provinzialgeldern (Stammfonds);

b. aus der ihr in Folge Ällerhöchster Botschaft vom 7. April

1847 aus Staatsfonds überwiesenen Summe;

c. aus den Beträgen, welche den vorbezeichneten Dotationsfonds

seit der Ueberweisung zugewachsen sind.

§. 3. Die Verwaltung der Proyinzial · Sülfskasse wird nach Maß⸗ gabe des Regulativs für die Organisation der Verwaltung des hrg⸗ vinzialvermögens und der Provinzialanstalten in der Provinz West⸗ (Gesetz⸗ Sammlung von

falen vom 15. September 1871 S. 457 folgd.):

1) von dem Provinzial-Landtage,

2) von dem ständischen Verwaltungsausschusse bezw. der Kom⸗

mission desselben, . . 3) von der Direktion der Provinzial⸗Hülfskasse

als Organen des Provinzialverbandes von Westfalen geführt. 8. 11. §. 4. Zur Kompetenz des Provinzial-Landtages gehören: öh 1) Die Wahl des Direktors (§. 6 Litt. a.) und der Direktions⸗ .

Mitglieder (§. 6 Litt. b.);

2) die Festsetzung der Besoldung der Beamten und der denselben

zu gewährenden Pensionen;

0 6st se 39 . Dire io 8 ĩ ieder 5 h F 1 J 7 29 5 1 ö z j j 3) die Festsetzung der den Direktionsmitgliedern (5. 6 itt. b.) Gbenso ist derfelben die Annahme von Geldern aus Provinzial,

Gemeinde⸗, Instituten⸗, Kirchen⸗, Schul und anderen öffentlichen Kas⸗ sen, nicht aber von Privatpersonen gestattet. .

Der ständische Verwaltungsausschuß, beziehungsweise die Kom⸗ §. 22. mission desselben setzt fest, welche Zinsen die Hülfskasse für obige Jede Abänderung dieses Zinsfußes wird durch die Regierungs⸗Amtsblätter der Provinz bekannt gemacht.

zu gewährenden Remuneration; ö :

) Lie Festsetzung und eventuell die Abänderung für die Verwaltung der Provinzial⸗Hülfskasse;

5) die Abnahme der Jahresrechnungen;

6) die endgültige Entscheidung der Beschwerden über die Direktion. 5 Im Uehrigen wird die Verwaltung der Provinzial-Hülfs⸗ kasse von dem ständischen Verwaältungsausschusse bezw. der von dem letzteren zu bestellenden Kommission unter der nachfolgend näher be⸗

5 5

der Provinzial⸗Hülfskasse.“

öffentlichen Mäünster. 8. 9.

Korporation, ihren

kumente.

1871 5. 10.

stehen.

verzinslich annehmen.

des Reglements

Einlagen zahlt.

§. 153. Die Hülsskasse ist

Der Direktor hat seinen Wohnsitz in der Stadt Mäünster. selbe wird von dem Landtags-Marschall vereidigt und in sein Amt

Für jedes der drei Mitglieder (6. 6 Litt. b,) wird ein Stellper— treter gewählt, welcher bei länger andauernder Verhinderung oder in ähnlichen Fällen von dem Verwaltungausschuß einberufen wird und die Stelle des Verhinderten eventuell bis zur Wiederbesetzung derselben

Der von dem Provinzial-Landtage gewählte Direktor führt die Heschäfte bis zur Einführung seines Nachfolgers, f Verwaltungsausschuß andere Anordnungen trifft. Für den Fall der Behinderung oder des Ablebens des Direktors wird die Stelle desselben durch den ständischen Syndikus und durch dasjenige Direktionsmitglied verwaltet, welches zu diesem Zwecke für den Verwaltungsausschuß im Vor⸗ aus bezeichnet ist. I Falle des Ausscheidens des Direktors tritt für das zu seiner Vertretung berufene Mitglied der Stellvertreter des Letz⸗

§. J. Die Direktion führt die Geschäfte nach Maßgabe des vom Provfnzial⸗Landtage festzusetzenden „Reglements für die Verwaltung

3. 8. Die Propinzial⸗Hülfskasse hat die Rechte einer privilegirten Sitz und

? Den Beamten der Provinzial⸗Hülfskasse kommt die Eigen- schaft von Kommunal⸗Beamten zu.

Die von der Direktion aufgenommenen und mit der Unterschrift des Direktors oder seiner Stellvertreter ausgefertigten Verhandlungen und Urkunden haben die Eigenschaft und Gültigkeit öffentlicher Do—

Die der Hülfskasse durch die 5§. 16, 18 und 19 des Statuts vom 26. November 1831 beigelegten Ansprüche auf Stempel⸗ und Sportelfreiheit, sowie auf Befreiung von der Gewerbesteuer, und das ihr dort gewährte Recht der administrativen Exekution soweit die allgemeinen Landesgesetze dies gestatten, unverändert be⸗

Die Direktion ist befugt, die Angelegenheiten der Provinzial⸗Hülfskasse zu requiriren.

8 Die Hülfskasse ist verpflichtet, Gelder aus den mit staat— licher Genehmigung in der Provinz errichteten Sparkassen bis zum Betrage des im §. 2 Littr, p. erwähnten Fonds anzunehmen und zu verzinsen. Sie kann Sparkassengelder auch über diesen Betrag hinaus

an m, r..

1873.

Herabsetzung des Zinsfußes derselben, zur Verbesserung ihres Haus- halts, zu Bauten, für Kirchen und Schulzwecke, zu Wegeanlagen u. s. w. Auch zur Abhülfe eines augenblicklichen Nothstaudes z. B. zum Ankaufe von Getreide bei großer . können die vorhandenen Bestände der Hülfskasse an Gemeinden oder Hülfsvereine dargeliehen werden; . k

C. an Grundbesitzer behufs Ausführung gemeinnütziger Kultur⸗ Verbesse rungen; ; ö d. an Unternehmer nützlicher Gewerbe⸗A nlagen, insonderheit sol⸗ cher, die auf Einführung neuer Erwerbszweige berechnet sind;

e. an Privatpersonen, jedoch nur für den Fall, wenn dazu aus—= reichende Bestände vorhanden sind. ö 6.

Für die sup C. und q. aufgeführten Darlehen beträgt das Mini- mum der an einen Schuldner zu leihenden Summe 105 Thlr., das Maximum 10099 Thlr. Das Maximum kann mit Genehmigung des ständischen Verwaltungsausschuffes bezw. der Kommission dessel⸗ ben in einzelnen Fällen Über den Betrag von 106000 Thlr. hinaus erhöht werden. ĩ

Zu den sub d. genannten Zwecken darf ohne Genehmigung des ständischen Verwaltungsausschusses bezw. der Kommission desselben nicht mehr als ein Sechstheil des Fonds verwendet werden.

5. 17. Die näheren Bedingungen, unter welchen Darlehen aus der Provinzial-Hülfskasse gewährt werden, bestimmt das vom Pro⸗ vinzial-Landtage festzustellende Reglement für die Verwaltung der Provinzial⸗Hülfskasse.

5§. 183. Bei der Konkurrenz mehrerer Darlehnsgesuche, welchen nicht gleichzeitig entsprochen werden kann, gehen die der Provinzial⸗ Institute (5. 16 Litt. a) allen übrigen, die der Korporationen (5§. 16 Litt. b.) den Gesuchen der Privatpersonen vor.

Abweichungen von dieser Regel sind nur mit Genehmigung des ,, Verwaltungsausschusses, bezw. der Kommission desselben zulässig.

§. 19. So lange die beschränkenden Bestimmungen, unter welchen der Staatsfonds (8. 2 Litt. P) überwiesen ist, bestehen, ist über die im 8. 2 genannten Fonds getrennte Rechnung zu führen und dem Ober-Präsidenten der Provinz eine Abschrift der Jahresrechnung über den Staatsfonds einzureichen. ,

§. 20. Dem Staatsfonds (5. 2 Litt. D werden von den Staats⸗ schuldscheinen, soweit diese in dem laufenden Geschäftsjahre noch nicht veräußert sind, 35 33; von dessen übrigem Vermögen aber einschließ⸗ lich des jährlichen Zuwachses 34K * Zinsen berechnet.

Von diesen Zinsen ist ein Viertel zur Vermehrung des Fonds zu verwenden; die übrigen drei Viertel werden dem Propinzial-Landtage für öffentliche Zwecke innerhalb der Provinz zur Verfügung gestellt.

Verwaltungskosten hat der Stgatsfonds nicht zu tragen. .

5§. 21. Von den bei dem Stammfonds der Hülfskasse (8. 2 Litt. a) eingehenden Zinsen und von den Ueberschüssen der Verwaltungs= kosten werden drei Viertel zur Disposition, des Provinzial⸗Landtages gestellt; ein Viertel derselben ist zur Vermehrung des Fonds bis auf das Doppelte seiner am 1. Januar 1873 erreichten Höhe zu verwen- den. Ueher die darüber hinausgehenden Beträge behält der Provinzial⸗ Landtag freie Verfügung. ;

§. 22. Das Statut vom 26. November 1831 und alle seither ergangenen Abänderungen und Ergänzungen desselben treten, mit Aus⸗ nahme der im §. 10 aufrecht erhaltenen Bestimmungen, am 1. Ja⸗ nuar 1874 außer Kraft.

Der⸗

sofern nicht der

ihren Gerichtsstand in

bleiben,

öffentlichen Behörden in

ö . Beal 1a: berechtigt, gegen Deponirung von Veglaubigt:

zeichneten Mitwirkung der Direktion der Provinzial-Hülfskasse im nr und nach Maßgabe der Beschlüsse des Provinzial⸗Landtages geführt. .

Zu den Geschäften und Befugnissen des Verwaltungsausschusses

Staatspapieren oder von anderen Effekten bei der Preußischen Bank oder bei anderen öffentlichen Kassen Lombard⸗Darlehen aufzunehmen, auch nöthigenfalls mit Genehmigung, des Verwaltungsausschusses bezw. der Kommission desselben den Geldbedarf sich anderweitig zu

*

Anm.

Der Minister des Innern. (gez) Graf zu Eulenburg.

: Das Statut vom 26. November 1831 be⸗

bezw. der Kommission desselben gehören insbesondere: a. die Anstellung der auf Kündigung anzunehmenden Beamten,

sowie die Entlassung derselben; b. die Aufsicht über sämmtliche Beamte;

S die Festsetzung der Zinsen, welche die Hülfskasse an Sparkassen und Institukte zahlt, sowie die Festsetzung der Amortisationsrenten und

des Zinssatzes der Darlehen;

d. die Genehmigung zur Gewährung von Darlehen, wenn die⸗ selben über das Maximum von 106000 Thlr. (§. 16) hinausgehen

sollen; . . 6. die Prüfung der Jahresrechnungen;

f. die Entscheidung in erster Instanz bei Beschwerden über die

Direktion. 5. 6.

welche

Die laufenden. Geschäfte der Verwastung führt „die Direktion der Provinzial⸗Hülfskasse“,

beschaffen. §.

Provinz verwendet werden.

willigt werden.

§ę. 16.

14. Es steht der Hülfskasse frei, die ihr zustehenden Forde⸗ rungen an dritte Personen, jedoch ohne Gewährleistung, zu cediren. Sie ist aber nicht berechtigt für die Valuta Kredit zu gewähren.

5. 15. Die Fonds der Hülfskasse sollen zu Darlehen in der Diese Darlehen können gegen einfache Verzinsung oder auf Amortisation oder auf Abschlagszahlung be⸗

Der Zinsfuß für dieselben wird von dem . Verwaltungs⸗ ausschusse beziehungsweise dessen Kommission Jede Abänderung des Zinsfußes ist durch die Regierungs-Amts— blätter der Provinz bekannt zu machen. Darlehen aus der Hülfskasse können bewilligt werden: a. zur Gründung oder Erweiterung von Provinzial⸗Instituten; b. an Kreis⸗Korporagtionen, politische, Kirchen und Schulgemein⸗ den, sowie an Armenverbände, zur Tilgung ihrer Schulden oder zur

timmt im: t §. 15. „Hinsichtlich der Entrichtung von Stempelgebühren im inneren Verkehr der Hülfskasse sollen ihr durch ein besonderes Abkom⸗ men mit dem Königlichen Finanz⸗Ministerium dieselben Vortheile zu⸗ gewendet werden, wie solche bei der Königlichen Hauptbank stattfinden, mithin alle diejenigen ,, ,, sein, bei welchen die Hülfs⸗ kasse den Stempel zu zahlen haben würde. . . J In ihren ö als Institut, genießt die Hülfskasse die Sportelfreiheit, vorbehaltlich der bei einer künftigen allgemeinen Aende⸗ rung des Sportelwesens zu erlassenden allgemeinen Vorschriften, und mit Ausschluß der bagren Auslagen . . §. 18. Die H. als ein öffentliches Institut, mit der Gewerbesteuer nicht belegt werden . ; 9. 19 . Hülfskasse steht gegen ihre Schuldner hinsichtlich der von denselben zu leistenden Amortisationszahlungen das Recht der Exekution ohne proözessualisches Verfahren zu.“

estgesetzt.

Inseraten⸗Erpedition des Neutschen Reichs- Anzeigers

und Königlich Errnßischen Ktaats-Anzeigerz:

Berlin, Wilhelm⸗Strasse Rr. 32.

Def

1. Steckbriefe und Untersuchunges⸗Sachen. 2. Handels⸗Register.

3. Konkurse, Subhastationen, Aufgebote,

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief gegen den wegen Betrugs gerichtlich verfolgten und zu einer Gefängnißstrafe von fünf Monaten rechtskräftig verurtheilten Tagelöhner Heinrich Schade von Niederelsungen mit Ersuchen um Festnahme und Ablieferung in hiesiges Kreis—⸗ gerichtsgefängniß. Cassel, 21. November 1873.

Der Staatsanwalt.

Steckbrief. Gegen Albert Leistner von Calbe a. d. Saale ist wegen Diebstahls die Untersuchungs⸗ haft erkannt. Es wird ersucht, den ꝛc. Leistner zu verhaften und mit allen bei sich führenden Geldern Und Gegenständen in das hiesige Kreisgerichts⸗Ge⸗ fängniß Wbiiefern zu lassen. Rotenburg a. d. Fulda, den, 1. Dezemper 1573. Der Staalganwalt. Sig⸗ ualement: Alter; 36 —- 70 Jahr. Größe: 5 Fuß ö Zoll; Statur: schlank. Haare; schwärzlich. Außen: gelblich grzu. Bart: schwärzlichen Schnur= hart. Gesicht: länglich, schmäl. Färbe: blaß. Zähne: oben eine Zahnlůͤcke.

3497 ö H Königl. württemb. Stadtgericht Stuttgart.

Nachtrag zu dem Steckhrie

vom 2. November d. J. gegen den angeblichen

Hr. John D. Wi miamn aus Boston wegen ö Betruges.

Der Verfolgte, soll einen von der englischen Ge⸗

n r haft in Wien auf den Namen John William

wis ausgestellten Paß besitzen, mit den in der

etz Zeit in verschiedenen Stsdten des Kontinents

ladungen u. dergl. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ze.

vorgezeigten zusammengewachsenen Mulattinnen reisen und ein Zeugnißbuch hei sich führen, aus welchem zu entnehmen ist, daß er in den Jahren 1865, 1866 und 1867 in französischen, italienischen und deutschen Städten als Deklamator auftrat, auch literarische Vorlesungen gab. Nach der Beobachtung eines Zeugen soll der Verfolgte gut, nicht schlecht deutsch reden.

Stuttgart, den 29. November 18733.

Der Unter suchungsrichter. Justiz⸗Assessor Fetzer.

Der Arbeiter Friedrich Jenne aus Angermünde wird angeklagt, als beurlaubter Wehrmann der Landwehr ausgewandert zu sein. Uebertretung gegen 5. 360. Nr. 3 des Strafgesetzbuchs und ist deshalb gegen denselben durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom 14. Oktober 1873 die Untersuchung eröffnet worden. Zur mündlichen Verhandlung hier—⸗ über ist ein Termin auf den 9. Februar 1874, Vormittags 11 Uhr, im Terminszimmer Nr. 15 des unterzeichneten Gerichts anberaumt worden, in welchem der genannte Angeklagte zur festgesetzten Stunde persönlich zu erscheinen und die zu Feiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen hat, daß sie noch dazu herbei⸗ geschafft werden können. Im Falle des Ausbleibens des Angeklagten wird mit der Untersuchung und Ent⸗— scheidung in contumaciam gegen ihn verfahren werden.

Eüstrin, den 14. Oktober 1875.

Königliches Kreisgericht. Kommissar für Uebertretungen.

entlicher Anzeiger.

Vor⸗ ö

Inserate nimmt an dig autrisixte Annongen⸗Expedition vnn Nudolf Mosse in Berlin, Leipzig, gamhurg, Frank- furt a. M., Breslau, Halle, Rrag, Wien, München, Nürnherg, Ktraßhurg, Zürich und Ktuttgart.

5. Verloosung, Amertisation, Zinszahlung u. s. w.

von öffentlichen Papieren.

3. Industrielle Etablissements, Fabriken u. Großhandel. Verschiedene Bekanntmachungen. ** 5. Literarische Anzeigen. Familien⸗Nachrichten.

Auf Grund der Anklage der Königlichen Staats⸗ anwaltschaft vom 20. September er. ist gegen Carl August Eduard Rahn aus Flinkow, Kreis Stolp, am 25. Mai 1849 zu NeueMühle geboren, sowie auf Grund der Anklage vom 11. d. gegen 1) Johann Carl Wilke, geboren am 30. Juli 1849 zu Vllgelow. Kreis Stolp, sonst ohne Domizil; 2) Heinrich Wil⸗ helm Albert Reddemann aus Flinkow, am 4. Januar 1859 daselbst geboren; 3) Johann August Theodor Noffke aus Kl. Garde, am 24. Juni 1850 zu Rotten geboren; 4) Johann Auguft Schiemann aus Wend.“ Sillkow, am 28. April 1850 zu Sorchow geboren; 5) Franz Julius Hermann Grünwald, geboren am 23. Juni 1850 zu Bewersdorff und sonst ohne Do⸗ mizil; 6) . Friedrich Samuel Luhz, am 16. Nopember 1850 zu Raths⸗Dammnitz geboren und sonst ohne Domizil; 7) Friedrich Traugott Amandus Roese aus Schmolsin, am 26. Oktober 1850 zu Bartin, Kreis Rummelsburg, geboren; 8) Bernhard Alexander Ludwig Wetzel aus Stolp, am 1. Sep⸗ tember 1851 zu Groß-Quesdow, Kreis Stolp, ge⸗ boren; 9) Karl Ludwig Janneck aus Giesebitz, am 17. Februar 1851 daselbst geboren; 10 Hermann Julius Wandtke aus Giesebitz, am 14. Juni 1851 daselbst geboren; 11) Carl Ernst Lietz aus Bekkel, am 24. Februar 1852 daselbst geboren; 12) Otto August Friedrich Musch aus Grapitz, am 24. Janugr 1852 zu Deutsch⸗Buckow geboren; 13) Johann Heinrich Ludwig Wiedenhaupt aus Königlich Kublitz, am 25. März 1852 daselhst ge— boren; 2 August Julius Marz aus Stolpmünde, am 16. Februar 1852 daselbst geboren; 15) Cart Friedrich Albert Gerson aus Weltenhagen, am 17. Zul 1852 daselbst geboren, 16) Sigismund Jonas

aus Stolp, am 29. Dezember 1852 daselbst gebo⸗ ren; 17) Louis Simon aus Stolp, am 21. Oktober 1852 daselbst geboren; 18) Karl Heinrich Durden aus Bansekow, am 4. August 1852 daselbst gebo⸗ ren; 19) Johgnn, Ferdinand Adolph Wott aus Da⸗ ber, am 13. April 1852 daselbst geboren, durch Be⸗= schluß vom 23. September resp. vom heutigen Tage gemäß §. 140 des Reichsstrafgesetzbuchs und des Gesetzes vom 10. Mai 1856 wegen unerlaubten Verlassens des Deutschen Bundesgeblets im militän= pflichtigen Alter die Untersuchung eröffnet, und wer⸗ den dieselben zu dem zur mündlichen Verhandlun

vor der Deputation für Untersuchungssachen au den 13. Februar 1874. VB. M. 19 Uhr im Sitzungszimmer hier angesetzten Termin mit der Weisung geladen, die zu ihrer Vertheidigung dienen den Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Gerichte so zeitig vor dem Termin anzu⸗ zeigen, daß sie noch zu demselben herbeigescha

werden können. Gegen den Ausbleibenden wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. Stolp, den 14. Oktober 1873.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Han dels⸗Register.

. Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. In unser n, ist eingetragen: Col. 1. Laufende Nr. 69.

Col. 2. Firma der Ge gg. Aelteste Darlehns⸗Bant se e,, andwerker zu Berlin,

Eingetragene Genossenschaft.