a6 ren 3708 561 Thlr. und von anderen Domänen 6 hl ann gischeteten 1, z 46 Thlr) an und
. Haus wolle ö, Unter Bezug auf die Mittheilungen pes Finanz- Ministers in der Sitzung vom, 24. November 1875, nach welcher in Neuporpommemn die Bildung kleinerer bäuerlichen Besitzungen aus den Do maänengrundstücken bereits in Erwägung gezogen ist, und auf die weiteren Mittheilungen der Stagtsregierung über die in ein- nen Fällen zur Herstellung besserer Häuslingswohnungen auf. den
omänenvorwerken ergriffenen Maßregeln, die Staatsregierung zu Wege weiter zu gehen und bei der
ersuchen: auf dem beschrittenen i 1d j Verwaltung der Domaͤnengrundstücke auch die allgemeinen wirthschaft⸗
sichen Interessen grundsätzlich zu berücsichtigen, und dabei schon jetzt der Staatsregierung zu empfehlen, thunlichst auf die Bildung kleinerer und größerer bäuerlicher Stellen (Abgeordneter Reumann bean⸗ tragt an dieser Stelle einzuschalten: nebst Liner Verhält⸗ nissen entsprechenden Anzahl Eigenkäthnerstellen) aus den Domänenländereien, wo die wirthschaftlichen und lokalen Verhältnisse dĩes rathsam erscheinen lassen, Bedacht zu nehmen, insbesondere in den eeigneten Fällen statt zu einer Verpachtung des Domänenguts im Ganzen zu schreiten, dasselbe oder Theile desselben den vorhandenen Stellen oder sonstigen Einwohnern angrenzender Ortschaften in einzel nen Parzellen, jedoch unter Beobachtung der sonst, bei Dispositionen über Grundeigenthum geltenden Grundsãätze, eigenthümlich bezw. pacht⸗ weise zu überlassen, dagegen von der Zerschlagung größerer Komplexe behufs Anlage von neuen Kolonien kleinerer Eigenthümer und Arbeiter in der Regel abzusehen, endlich die Herstellung besserer eigener Woh⸗ nungen für die Häuslinge auf den Domänenporwerken, sej es durch eigenen Bau neuer Wohnhäuser oder durch Unterstützung baulustiger Rrbeiter kräftig zu beförderrr. .
Ferner haben die Kommissarien zu Titel 15 der Ausgaben (Zinsen von Passiv⸗Kapitalien) beantragt: .
Die Staatsregierung zu ersuchen, die Drainirung verpachteter Domänengrundstücke thunlichst zu fördern und insbesondere eine Er⸗ mäßigung der Amortisgtionsraten für die den Pächtern behufs der Drainirung ertheilten Vorschüsse in Erwägung zu ziehen.
Der erste Antrag gab den Abgg. Miquel, Dr. Löwe, Hundt v. Hafften, v. Benda, Graf Königsdorff und Wagner (Stral⸗ sund) Anlaß, eine von Staatswegen erleichterte Erwerbung von feinem Grundbesitz als hauptsächliches Schutzmittel gegen die in den östlichen Provinzen zunehmende Auswanderung und zur Ausfüllung der breiten Lücke zwischen großem Grundbesitz und ländlichen Proletariat zu empfehlen. Der Vice⸗Praͤsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Camphausen, wider⸗ sprach der Tendenz des Antrages um so weniger, als er in demselben nur eine Anerkennung der von der Domänen⸗ verwaltung befolgten Grundsätze finden konnte und ihn als einen Sporn bezeichnete, auf dem betretenen Wege voran⸗ zugehen. Aber er warnte davor, an die Erfüllung der Auffor⸗ derung, die der Antrag stellt, allzugroße Hoffnungen zu nüpfen und bei den Klagen über die Abnahme der Be⸗ völkerung in den vorzugsweise Ackerbau treibenden Theilen einzelner Provinzen, das faktisch vorhandene Gesetz der Be⸗ wegung in der Bevölkerung zu übersehen, das für die industrlereichen Gegenden günstiger sei. In Bezug auf den zweiten Antrag führten der Finanz⸗-Minister und sein Kommissar, Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Drechsler, aus daß die Be⸗ dingungen, unter denen den Pächtern Vorschüsse zur Drainirung seit 1868 gewährt werden, von Sachverständigen nicht zu hart befunden seien, wenngleich die Pächter sich häufig noch günstigere Bedingungen wünschen würden. Auch dieser Antrag wurde an
den
die Agrar⸗Kommission verwiesen, die Sitzung um 4 Uhr ge— schloffen und die nächste auf Sonnabend 11 Uhr angesetzt.
— Se. Durchlaucht der Fürst zu Carolath⸗Beu⸗ then ist gestern Abend aus Carolath hier angekommen und im Hotel Royal abgestiegen.
— Heute früh rückte ein Detachement des Eisenbahn⸗
Batailkons in der Stärke von 1 Offizier, 2 Unteroffizieren und 16 Mann zur Ausführung von Dynamit⸗Sprengarbeiten auf der im Bau begriffenen Bahnstrecke Görlitz-Zittau auf drei bis vier Wochen nach Hirschfelde im Königreich Sachsen ab.
— S. M. S. „Arcona“ ist am 21. November in Funchal auf Madeira angekommen und beabsichtigte am 23. desselben Monats nach Kio de Janeiro in See zu gehen. An Bord Alles wohl.
Breslau, 4. Dezember. (W. T. B.) Die Stadtver⸗ ordneten-Versammkung hat die Vorlage des Magistrats betreffs Aufnahme einer städtischen A nleihe bei dem Reichs⸗ Invalidenfonds angenommen.
Görlitz, 4. Dezember. Der Kom munal-Landtag der preußischen O berlausitz hat in seiner gestrigen Sitzung die Angelegenheiten des Emeritenfonds für evangelische Geistliche, der in erfreulichem Fortschritt ist, und der Feuer⸗Sozietät, die, sowohl was die Immobiliar⸗ als was die Mobiliarversicherung betrifft, in immer günstigerer Weise sich entwickelt, berathen, und alle das laufende Geschaͤft betreffenden Anträge der betreffenden Direktion genehmigt. Aus dem ferner erstatteten Bericht der Direktion der Sparkasse hat der Landtag mit Genugthuung das erfreuliche Anwachsen dieser Kasse entnommen, die seit Beginn des Jahres 1872 bis zum 1. November 1873 um 1,099,940 Thlr. gewachsen ist. Den Gesuchen einiger Städte der Ober⸗
lausitz um Subvention bei Uebernahme der Kosten der Polizei⸗
Verwaltung konnte der Landtag nicht willfahren, da ihm für
diesen Zweck keinerlei Jonds zur Disposition stehen, und vertagte auch die Beschlußfassung über eine in Anregung gebrachte Unter⸗ stützung der Kreise, welche Theile der Görlitz Spremberger Chaussee zur Unterhaltung übernehmen wollen.
Bayern. München, 3. Dezember,. Nach dem im Staats rathe über den Vermögensstand des Militär-Wittwen⸗ und Waisen⸗ sowie des Invaliden⸗ und des mil den Stif⸗ tung s⸗Fonds für die Jahre 1870 und 1871 erstatteten Vor⸗ trag betrug am Schlusse des Jahres 1871 das Vermögen: 6068, 773 Fl. 23. Kr., hiervon treffen auf den Militär⸗ Wittwen⸗ und Waisenfond: 098,572 Fl. 393,4 Kr., den Inva⸗ lidenfond 18333063 Fl. 1 Kr., auf den Militär- milden Stif⸗ tungsfond: 157,137 Fl. 49 Kr.
— 4. Dezember. (W. T. V.). In der Kammer der Reichsräthe stand heute der Herz-Völksche Antrag, be— treffend die Erweiterung der Reichs-Kompetenz zur Berathung. Der Referent Neumayr führte aus, daß es sich zunächst um die Frage handle, ob der Antrag als Initiativ⸗ Antrag zu betrachten sei. Die Deputirten Harleß, Bomhard, Niethaimmer und Prinz Ludwig sprachen sich hierfür aus, wäh⸗ rend Haubenschmidt und Hohenlohe sich dagegen erklärten. Letz—
regierung immerhin in wichtigen Fragen, ralhe zur Berathung ksmmen sollen, die
fühle, die Meinung des Landtages zu vernehmen. des Ausschusses, nach welchem der Herz⸗Völksche Antrag als Initiativankrag zu behandeln und wonach für denselben also eine Zweidrittel⸗Majorität erforderlich ist, wurde hierauf mit 27 gegen Es folgte sodann die Debatte über die Materie des von dem Ausschusse modifizirten Völkschen An⸗ ĩ Der Justiz-Minister erklärte sich mit dem Antrag des Ausschusses durchaus einverstanden und gab zugleich die Ver⸗ sicherung, daß er bei dem Bundesrathe die Erhaltung der höch⸗
15 Stimmen angenommen.
trages.
sten Gerichtsinstanz in Bayern dringend
Antrag des Ausschusses wurde schließlich mit 27 gegen 15 Stimmen
angenommen, ist demnach als formell. abgelehnt zu betrachten, da derselbe die nothwendige Zweidrittel-⸗Majorität nicht er⸗
halten hat. Württemberg. Stuttgart, 4.
In der Sitzung der Zweiten Kammer machte der Minister
v. Mittnacht die Mittheilung, daß das
demnächst bei dem Könige die Zustimmung Württembergs im Bundesrathe zu dem Laskerschen Antrage wegen Erweiterung der Reichs kompetenz zu beantragen. streben, der auf gewissen Gebieten wünschenswerthen Freiheit der eigenartigen Rechtsbildung Beachtung zu verschaffen.
Baden. Karlsruhe, 3. Dezer
Geburtsfestes der Großherzog in haben heute das Rath⸗ haus und andere öffentliche Gebäude Flaggenschmuck angelegt.
Gestern, am Vorabend des Festes, fand
der hiesigen Garnison ausgeführter Zapfenstreich statt. Heute
Abend wird die Wagnersche Oper „Die lich beleuchtetem Hause aufgeführt.
— In der gestrigen Sitzung der wurde die Interpellation des Abgeordneten v., Buß und Genossen wegen der staatlichen Anerkennung des altkatholischen Bischofs Reinkens von dem genannten Abgeordneten aus⸗ führlich begründet, worauf Staats-Minister hr. Jolly die beiden Fragen nach den gesetzlichen Voraussetzungen dieser Anerkennung die erste Frage nach der That⸗
und ihrer rechtlichen Folge erschienenen Publikation zurückgenommen Weise beantwortete:
„Die erste Frage, die jetzt an mich gestellt ist, lautet: Auf Grund welchtr gesetzlichen Vestimmungen ist die Anerkennung des Dr. Reinkens
* 1 226* — . als katholischer Bischof erfolgt? Die Herren wissen so gut,
Gesetze erlassen werden, z. 3.
solche verhält sich vielmehr
Sache 5 ü
macht sich von Tag zu Tag eine weiter und tiefer gehende Spaltung
Nun kann es mir, als dem regierung, nicht zukommen, über die Spaltung, über Werth oder Unwerth der ein irgendwie zu entscheiden; meines Amtes ist
geltend.
tragen, daß jedem Theile sein Recht zu Theil wird. katholischen Kirche sich vor
Spaltung, welche innerhalb der großen k unsern Augen zu vollziehen im Begriffe ist, schlüssen des vatikanischen Konzils über
Uebereinstimmung mit h worden, daß die auf dem vatikanschen
liche Bedeutung nicht beanspruchen können
equenz daraus ist die, daß diejenigen Katholiken, welche das Dogma . 8 nicht anerkennen,
der päpstlichen Unfehlbarkeit vor als Katholiken zu betrachten sind. die natürliche Konsequenz für die für verpflichtet erachten, diesen Katholike
Möglichkeit zu gewähren, eine ihrem religiösen Bedürfniß, ihrem reli⸗
glöfen Gewissen entsprechende kirchliche Org
die sich gegenseitig für häretisch erklären. eine Entscheidung zu treffen; es haben a Dogma der Unfehlbarkeit verwerfen, in un
deshalb ihnen gegenüber verpflichtet, den andern gewährt ist: die Möglichkeit ein
Das ist die Beantwortung der ersten lautet: Welche rechtliche Bedeutung wird kennung beilegen?
I
lischen Bischof zustehen. Wir haben uns, legt hat, bereits mündlich mit ihm über d lung verständigt und stehen im Begriff, ein ihm zu organisiren; er wird Formel all die Rechte haben, die einem ka
gebildet und soweit es im Lande staatlich den also z. B., wenn es sich um Besetzung
thun werden. um die Errichtung ein c neuen Pfarrei einzelnen Rechte hier speziell zu erörtern, d zu sein. Ich meine, die Herren
allgemeinen Antwort beruhigen.
1
Hessen. Darmstadt, 4. Deze
Mecklenburg.
größere Tafel statt, wozu außer den auch die dazu erschienenen pentheile Einladungen erhalten hatten. Großherzog verlas dabei, wie die
Sr. Majestät des Kaisers: „Ich nehme den aufrichtigsten Theil Tages, die Du mir eben anzeigst.
terer führte aus, daß der Herz⸗Völk sche Antrag keine Aenderung der bayerischen Verfassung bezwecke und daher nicht den Cha⸗ rakter eines Initiativ-⸗Antrages an sich trage, weshalb die einfache Stimmenmehrheit zur Beschlußfassung über den⸗ selben genüge. Der Antrag bedeute nur eine moralische Unterstützzung, ein Vertrauensvotum für die Regie⸗ rung. Der Minister-Präsident erklärte, daß die Staats⸗
glorreichen Kriege einen so ruhmreichen
Denkmal für die gefallenen Braven zugleich ein Denkmal der Groß⸗
thaten für Deine Truppen sein wird.“ Se. Königliche Hoheit der
von Kottwitz ein Hoch auf Se Kö
sache felbst war in Folge der inzwischen im
wie ich, daß z. Z. in unserm Lande ein Festimmtes Gesetz über die Stellung der Altkatholiken nicht vor—= handen ist; möglicher Weise werden die Thatsachen dahin führen, daß sind keine ᷓ
die päpstliche Unfehlbarkeit. Es ist nun an sich unzweifelhaft, auch auf dem vorigen Landtage nach eingehenden Erörterungen von der großen Majorität dieses Hauses in der Großherzoglichen
Konzil über die päpstliche Unfehlbarkeit in unserm Lande irgend welche recht⸗
Regierung,
ftehen innerhalb der kathollschen Kirche zwei Ansichten sich gegenüber, ) ; i. Ansie ! Wir enthalten uns, darüber
setzen des Landes nicht aufgehört, Katholike ö das Gleiche zu gewähren, was
wie ihr religißses Bedürfniß und ihr Gewissen es ihnen vorf breibt.
Wir legen ihr die Bedeutung bei, daß Hr. Dr. ischer Bischof in Baden ist mit all den Rechten, die einem katho—
nach der von ihm selbst aufgestellten
kanonischen Recht zukommen, wie dieses bis zum 18. Juli
mit dem Hrn Bischof Reinkens ebenso ins wir dies bei Besetzung sogenannter neukatholischer Pfarreien bisher mit dem Herrn Erzbisthumsverweser in Freiburg gethan haben und künftig Wir werden mit ihm zusammenwirken, wenn es ;
Interpellanten können sich mit der Herr Bischof Reinkens wird all die Rechte ausüben, wie sie einem katholischen Bischof zustehen. aber selbstverständlich diese Rechte nur hinsichtlich der sogenannten Altkatholiken haben, er beansprucht sie auch nur in Beziehung auf diese, und die Bezichungen des Herrn Erzbisthumsverwesers zu den sogenannten Neukatholiken bleiben davon völlig unberührt.“
gegebene Großherzogliche Regierungsblatt Nr. Finanzgesetz fuͤr die Jahre 1873, 1874 und 1875.
Schwerin, 4. Dezember. lassung der feierlichen Grundsteinlegung zum Kriegerdenkmal fand in der Waffenhalle des Großherzoglichen Schlosses eine
Deputationen der verschiedenen Trup⸗
len, das nachfolgende, auf diese Feier be⸗zügliche Telegramm
Deine Truppen haben aus dem
Großherzog brachte hierauf ein Hoch auf das Wohl Sr. Majestät des Kassers und der General
welche bei dem Bundes⸗ moralische Verpflichtung Der Antrag
anstreben werde. Der
Dezember. (W. T. B.)
Ministerium beabsichtige,
Er werde sich be⸗
nber. Zur Feier des
ein von den Kapellen Meistersinger“ bei fest⸗
Zweiten Kammer
„Staats⸗Anzeiger“ worden — in folgender
6. Kirche
vorhanden. der katholischen
Vertreter der Staats— innere Bedeutung dieser en oder andern Anschauung es nur, dafür Sorge zu Die Ursache der den Be⸗
liegt aber in
Regierung anerkannt gefaßten Beschlüsse
Die nothwendige Kon⸗ 2c
rechtlich nach wie ergiebt sich dann
daß wir uns ihrer Nothlage die
Daraus 4
anisation herzustellen. Es
ber diejenigen, welche das seren Augen nach den Ge⸗
n zu sein, wir fühlen uns er kirchlichen Organisation, Frage. Die andere Frage die Regierung diesec Aner⸗
Reinkens katho⸗
nachdem er den Eid abge⸗ ie weitere Geschäftsbehand— en schriftlichen Verkehr mit
tholischen Bischof nach dem 1870 aus⸗ anerkannt war. Wir wer⸗ en von Pfarreien handelt, Benehmen treten, wie
sich handelt u. s. w. Alle diese azu scheint mir kein Grund
Er wird
2
Das gestern aus⸗ 46 enthält das
mber.
In Veran⸗
höheren Militärpersonen
Se. Königliche Hoheit der „Mecklenb. Anz.“ mitthei⸗
an der Feier des heutigen
tamen heimgebracht, daß das
— ö.
herzog aus. Beide Toaste wurden von den Anwesenden mit be⸗
geisterten Hochrufen begleitet.
Sternberg, 1. Dezember. In einem Reskript vom 27. November an den Landtag erklärt sich die schwerinsche Regie⸗ rung bereit, für das Etatsjahr 1873 74 von dem Aversum von 177,640 Thlr. zu den Matrikularbeiträgen mindestens 50, 000 Thlr. schwinden zu lassen, da sich die ꝛc. Beiträge für Mecklenburg⸗Schwerin auf eZa. 212, 200 Thlr. abgemindert hůtten. Die Stände erklärten sich einverstanden und gaben das Reskript an das Finanz⸗Komite. — Ein zweites schwerinsches Reskript betrifft die Besteuerung des Gewerbes im Umherziehen. Es handelt sich um einige Abminderungen. Das Reskript wurde an das Polizei⸗Komite gegeben. Landr. v. Rieben brachte dabei in Anregung, die Hundefuhrwerke zu verbieten. — Der ständische Deputirte bei der Berlin ⸗ Hamburger Eisenbahn, Hofrath Flörko⸗Grabow, berichtete über das Betriebs⸗ sahr 1572, welches sehr günstig war und eine Gehaltsverbesse⸗ rung der Beamten erlaubte. Zu der Verbindungsbahn in Ber⸗ lin will die Direktion 1 Million geben, vorbehaltlich der Geneh⸗ migung von Seiten der Generalversammlung. Die Propo⸗ sition der Stände, für die von Mölln über Waren, Parchim und Grabow nach Dömitz zu erbauende Eisenbahn die Landes⸗ hülfen zu bewilligen, hat die Genehmigung der schwerinschen Regierung gefunden, im Falle mit dem Bau vor Ablauf des Jahres 1874 begonnen wird. Die Stände genehmigten diese Veschränkung. — Der Engere Ausschuß zeigte endlich an, daß er die ständische Zustimmung zur Anwendung des Expropria⸗ tionsgesetzes zu dem Bau der Eisenbahn von Neustrelitz über Waren nach Rostock und zu der Pferdebahn von Rostock nach dem Heiligendamm erklärt habe.
Anhalt. Dessau, 2. Dezember. Gestern Vormittag wurde im Auftrage des Herzogs der La ndtag durch den Land⸗ tagskommissar, Staats⸗-Minister Dr. von Larisch eröffnet und die landesherrliche Botschaft von der Versammlung durch ein drei⸗ maliges Hoch auf den Herzog und das Herzogliche Haus begrüßt. Der Eröffnungsrede zufolge werden die Regierungsvorlagen, welche dem Landtage in dieser Diät zur verfassungsmäßigen Be⸗ rathung zugehen werden, minder zahlreich und wichtig sein, als in frühern Diäten. Zur Vorlage werden außer dem Entwurfe zu den Staatshaushalts-Etats fuͤr das Jahr 1874 u. A. gelangen: Ein Entwurf zu einem neuen Erbschaftssteuer⸗Gesetz in engem Anschluß an die betreffende neueste preußische Gesetzgebung; der Ent⸗ wurf eines Gesetzes, durch welches die bisherige anhalt⸗dessau⸗ cöthensche Gesetzgebung über die Stempelgebühr mit einigen der preußischen Gefetzgebung konformirten Befreiungen und Erleich⸗ terungen auch auf den anhalt⸗bernburgischen Landestheil ausge⸗ dehnt werden soll; ein Gesetzentwurf, betreffend die Einstellung der nach dem Reichs⸗-Strafgesetz der kriminalrechtlichen Straf⸗ gewalt nicht unterfallenden strafbaren oder sonst als sittlich verwahrlost zu erachtenden Kinder unter 12 Jahren in eine Er⸗ ziehungs⸗ und Besserungsanstalt; ein Gesetzentwurf, betreffend die Ausdehnung der Gültigkeit der anhalt⸗dessau⸗cöthenschen Gesetzge⸗ bung über die Außereburssetzung und Wiederincourssetzung von Werthpapieren auf den bernburger Landestheil u. s. w.
Sachsen⸗ Coburg ⸗Gotha. Coburg. 3. Dezember. Der Herzog ist heute von den Jagden im Elsaß wieder hierher zurückgekehrt.
Reuß. Greiz, 3. Dezember. In der heutigen Land⸗ tagssitzung wurde der Entwurf eines Gesetzes wegen Auf⸗ nahme einer neuen Staatsanleihe genehmigt. Diese Anleihe hat die successino Umwandlung der Hprozentigen Staatsschuld in eine 41prozentige zum Zweck, und wird das zu dieser Finanz⸗ Operation erforderliche Kapital zum größten Theile von der Verwaltung des Reichsinvalidenfonds und zwar unter günstigen Bedingungen hinsichtlich der Tilgung dargeliehen werden.
Das
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 3. Dezember. aus Anlaß des Regierungs⸗Jubiläums in der „Wiener Zeitung“ veröffentlichte Handschreiben des Kaisers hat folgenden Wortlaut:
Lieber Fürst Auersperg! Der fünfundzwanzigste. Jahrestag Meiner Thronbesteigung ist in allen Theilen Meines Reiches in ein⸗ müthiger und erhebender Weise gefeiert worden.
Mit freudiger Genugthunng und tief empfundenem Danke habe Ich die erneuten Versicherungen unverbrüchlicher Treue und die Glück⸗ wünsche entgegengenommen, welche Mir aus diesem Anlasse von beiden Häusern des Reichsrathes, von Landes- und Gemeindevertretungen, ven Korporationen, Vereinen und einzelnen Personen, schriftlich, mündlich und telegraphisch dargebracht wurden.
Mit Freuden habe Ich wahrgenommen, wie Jung und Alt in Stabt und Land, wie alle Stände und Bexrufskreise sich in gleich herzlicher Weise an den überall veranstalteten Festlichkeiten dieses Tages hetheiligt haben.
Mit ganz besonderer Befriedigung hat es Mich erfüllt, daß eine Aeußerung Meines Wunsches genügte, um. einen wahrhaft rührenden Wetteifer in der Bethätigung des edelsten Wohlthärigkeite sinnes her⸗ porzurufen, Thränen der Ärmuth zu trocknen und bedrängten Kreisen Hülfe zu bringen. .
Eine lange Reihe sinniger Widmungen und großartiger Stiftun⸗ gen aller Art, die hinfort, Meinen Namen führen sollen, wird neue Buellen des Segens für die Zukunft erschließen und die Erinnerung des eben gefeierten Gedenktages im Herzen der Bevölkerung lebendig erhalten.
Die Liebe Meiner Völker, die sich in diesen Kundgebungen aus— spricht, und die Ich bei Meiner Thronbesteigung mit den glorreichen Erinnerungen Meiner Ahnen als kostbarstes Kleinod überkommen,— Ich habe sie in den ereignißreichen fünfundzwanzig Jahren Meiner Regierung in Glück und Unglück gleich bewährt gefunden und bin ge wiß, daß sie Mir und Meinem Hause auch in kommenden Tagen zur Seslte stehen wird. (
Ich preise Mich glücklich, in dieser Liebe und Tren den schönsten Lohn Melner Regentensorge, Meiner stets au die Wohlfahrt, aller Meiner Völker gerichteten Bestrebungen zu finden Und Ich spreche hierfür mit bewegtem Herzen Allen insgesammt und Jedem insbeson⸗ here Meinen Dank und Meine vollste Anerkennung aus.
Ich beauftrage Sie, dies öffentlich bekannt zu geben.
Wien, 3. Dezember 1873. 9 .
. Franz Joseph m. p.“ Die Kaiserin ist heut Vormittag nach Gödollö ab⸗ ereist. . . ⸗ . 4. Dezember. Die Abreise des Kaisers nach Gödöllö ist auf heute Abend festgesetzt. .
— Im Herrenhause wurde der Gesetzentwurf über Forterhebung der seitherigen Steuern bis Ende März 1874 ohne Debatte in dritter Lesung genehmigt. Darauf begann die Berathung der Gesetzvorlage über die Hülfsanleihe. Für den Kommisstonsentwurf traten in der Generaldebatte v. Schmerling und v. Plener ein. Der Erstere betonte, daß die Börse eine Nothwendigkeit, und daß eine gedeihliche Wirksamkeit derselben im Intereffe des Staatskredits anzustreben sei, weshalb er auch die Belehnung solider Werthpapiere befürworten müsse.
nigliche Hoheit den Groß⸗
Auch v. Plener wies auf den Einfluß der Börse auf In⸗
*
dustrie und Handel hin. Bei der alsbald begonnenen Spezialdebatte wurden sämmtliche Paragraphen des Gesetzent⸗ . in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung un⸗ verändert angenommen und sodann das ganze Gesetz in dritter Lesung genehmigt. Hervorzuheben ist aus der Spezialdebatte über den Artikel 4, daß der Finanz-Ministe⸗ für die Belehnung von Effekten eintrat, reelle Börsenverhältnisse für die nothwen⸗ dige Grundlage des Staatskredites erklärte und bezüglich der der Regierung anempfohlenen Unterstützung von Fusionen hinzufügte, daß jedes Proselt, welches, ernst gemeint, von ernsten lapitals= kräftigen Kaufleuten ausgehe und nach dem Urtheile Sachver⸗ ständiger sichere Chancen habe, Seitens der Regierung auf die kräftigste Unterstützung rechnen dürfe. . Pesth, J. Dezember. (W. T. B.) Der Ministerpräsident Szlapy hat in dem gestrigen Ministerrathe die Erklärung ab⸗ gegeben, daß er, nachdem Szell die Uebernahme des Finanz⸗ . abgelehnt, auf seinem Demissionsgesuche beharren müsse.
Schweiz. Bern, 4. Dezember. (W. T. B.) Der Na⸗ tion alrath hat in seiner heutigen Sitzung die Artikel 103 bis 118 der B undes verfassung nach den von der Kommission gestellten Anträgen erlebigt. Somit ist die Berathung über die Revision der Bundesverfassung beendigt mit Ausnahme, der⸗ jenigen über die Artikel, welche die Rechtseinheit, das Referen= dum, das Initiativrecht, die Kompetenzen des Bundesgerichts und die Uebergangsbestimmungen betreffen.
Niederlande Haag, 4. Dezember. (W. T. B.) Nach einer aus Penang eingetroffenen offiziellen Depesche ist die niederländische Spedition am 28. November auf der Rhede von Atchin angekommen. Auf mehreren Schiffen hatte sich die Cholera gezeigt und war deshalb Poelanassi, in der Bai von Atchin besetzt und zur Unterbringung von Cholerakranken hergerichtet worden. Die Hperationen haͤtten noch nicht begonnen, es herrschten heftige Regengüsse. — FJernere aus Sumatra über Penang hier eingelangte Nachrichten vom 4. Dezember mel⸗ den, daß sich gegen 76 000 Atchinesen stark im Kraton verschanzt und die niederländischen Truppen ihre Offensivbewegung noch nicht begonnen haben.
Großbritannien nnd Irland. London, 3. Dezem⸗ ber. Der österreichisch- ungarische Botschafter, Graf Beu st, gab gestern im Botschaftshotel zur Feier des 25. Jahrestages der Thronbesteigung des Kaisers Franz Joseph ein Bankett.
. Frankreich. Versailles, 4. Dezember. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Nationalpversammlung erfolgte die Wahl der beiden noch übrigen Mitglieder der Dreißiger⸗ Kommission mittelst namentlicher Abstimmung, und es wur⸗ den als folche Cäzanne vom linken Centrum und Vacherot von der Linken, deren Kandidatur von der Rechten acceptirt worden war, gewählt. Nachdem der Herzog von Broglie sodann einen Gesetzentwurf betreffs Unterstützung derjenigen Elsaß⸗Lothringer, ⸗i. für Frankreich optirt haben, eingebracht hatte, begründete Lamy seine Interpellation über den Belagerungs⸗ zustand. Der Herzog von Broglie erwiderte, die Maßregelung der Zeitungen sei nicht etwa, geschehen, um das Kabinet zu stützen, sondern lediglich um die sozialen Prinzipien zu verthei⸗ digen. Er wolle nicht in Abrede stellen, daß die Thatsache, daß ein Theil Frankreichs sich im Belagerungszustande be⸗ finde, eine Art von anormalem Zustande fei; die Regierung werde denselben aufheben, sobald sie die zum Kampfe gegen die 3. und gegen die Verderber der Gesellschaft erforderlichen Mittel besitze. Man müsse der Regierung Respekt verschaffen und die Nationalversammlung selbst habe ja die Verpflichtung übernommen, dem Lande Sicherheit und Stabilität zu verfschaf— fen. Heute sei der Belagerungszustand noch nothwendig, der⸗ selbe werde es morgen nicht mehr sein, sobald man morgen eine regelmäßige gesetzgebende Gewalt besitze. Ferry unterzog die Gesetzlichkeit des Belagerungszustandes einer eingehende ren Würdigung. Schließlich wurde die Lamy'sche Interpellation durch die von der Regierung acceptirte einfache Tagesordnung erledigt, welche die Versammlung mit 40 gegen 273 Stimmen beschließt. ö 54. — In der heutigen Sitzung der Budgetkommißfsi beharrte der Finanz⸗Minister Magne auf . K 149 Millionen an neuen Steuern und Steuererhöhungen zu be willigen seien. Für das Kriegs⸗Ministerium beschloßꝰ die Jom⸗ mission die Bewilligung von 8 Millionen zu beantragen damit demselben die Einberufung der zweiten Abtheilung des kriegs⸗ dienstpflichtigen Kontingentes möglich sei. . ö
Italien. Rom, 30. November. Die Deputirten— kammer votirte gestern alle Kapitel des Voranschlags der Aus— gaben des Finanz-Ministeriums für das Jahr 1673. Als der Abgeordnete Lazaro bei der Berathung des die Staatsschuld be⸗ treffenden Kapitels den Finanz⸗-Minister fragte, ob es wahr sei daß er verordnet habe, nur die Zinscoupons der auf den Namen des Inhabers ausgestellten Kontobrief im Auslande mit Gold auszuzahlen, was er übrigens ganz in der Ordnung finde, ver⸗ meinte es der Minister Minghetti, setzte aber hinzu, daß er! seine kö die Sperusgtion der italienischen * 1 * 806 5 1 ĩ 3 ' 8 5⸗ schatzes im . in ,, . wenig Erfolg hätte. ö. d ‚— Die Konvention über den Ankauf der römischen Lisenbahnen hat 12 Artikel. Hauptbedingungen sind: Die Regierung bezahlt. jährlich L. 1,800,000. Sie übernimmt alle Aktiva und Passiva, welche zur Zeit des Loskaufvorschlags ↄfftziell bekannt waren, und die hernach mit Zustimmung der Regierung kontrahirt worden sind. Ueber den Betrieb der Eisen⸗ bahnen will die Regierung vor der Genehmigung des Loskaufs⸗ Kontrakts durch das Parlament keine Entschließung fassen. — Der Bischof von Alife, Giacomo Gennero, ist hier eingetroffen, um seinen Platz im Senate einzunehmen.
un ang und Polen. St. Peters burg, 3. Dezember. ö. ., die am 6., dem Tage der Enthüllung ann , kmals stattfindet, werden 41 Bataillone e, . . Schwadronen Kavallerie und 130 Geschütze Theil k 9 . der Kaiserin bei den Truppen ; ö — n P 7 ö t Tr r s n- te, Ihen e ,. efehl über sämmtliche Truppen persön⸗ — Am Tage des St. G ᷓ ; , Georgenfestes, am 8. Dezember, , 9 des Winterpalais in Gegenwart des Kaisers . jenst. und Parade der, Ritter des St. Georgs— k Ehrenzeichens vom Militär-Orden statt. ö 3. General n. Nauffm ann, General-Gouwverneur on , ist in St. Petersburg eingetroffen . P 9 5 ö Kö Dezember; (W. T. B.) Nach den im amtlichen zeiger veröffentlichten finanziellen Uebersichten hat bei der rus⸗
1868 bis 1872, überhaupt 2. . ru ĩ ; ng d ⸗ nahmen um 24 pCt. stattgefunden, n, . . a, n
de ĩ ᷣ er ir guben um nur 18 pCt. in demselben Zeitraume gegen—
Amerika. Wie dem „Reuterschen Bureau“ ; au ⸗ 1 nna gemeldet wird, hat ber General⸗ Kapitän ,. . der Regierung in Madrid vermittelst einer telegraphischen Dresch ertfart daß es ihm unmöglich sei, die Auslieferun, fei 3 wegen der Unruhen, welche dieselbe . werde, zur Ausführung zu brin ch . Entlassung 2 in,, m Tren, ,
N 2 ö ) 2 ö . dõ des Amts · Blatts der Deutschen Reichs-Post— 57, a tun gn enthält eine General⸗Verfügung vom 3. Dezember 5. Veränderte Behandlung der Postvorschüsse.
Landtagsangelegenheiten.
Berlin, 5. Dezember. In der Sitzung des Hauses der Abgeordneten am 3. d. M. nahm in der Dis kussioñn über den Antrag des Abg. Bernards, die Aufhebung des Kalender— . ,, stempels betreffend, der Vice-Präsident des
gat. Ministeriums Finanz⸗Minister Camphaufen nach dem Abg. hr. Windthorst das Wort; , Meine Herren! Der geehrte Herr Vorredner hat seinen Vortrag Ramit begonnen, daß er zur ruhigen, leidenschaftslosen Behandlung der Frage aufforderte Ich glaube, selten in einer parlamentarischen Ver⸗ Immlung eine leidenschaftlichere Rede gehört zu haben, und mitß , die Beziehungen zur Staatsregierung anbetrifft, doch anführen“ daß der Ausdruck, ob auch Ordre aus Varzin komme enn, J. drue ch. aus zin getommen ei, mindestens nicht höflich war. Ich muß dann ferner im Namen der Staats⸗ 1chierung die Behauptung, daß die Regierung zu Unrecht besessene Mittel, verwende, entschieden zurückweisen. Endlich, meine Herren werde ich mich auf die Angabe, wie weit sich die Preßleitung erstrecke nicht einlassen. Es möchte ja vielleicht für die Zwecke, die der Her Vorredner verfolgt, sehr erwünscht sein, wenn er überall genau Bescheid wüßte, wie in dieser Sache prozedirt wird; ich werde ihm den Gefallen, ihn darüber zu belehren, nicht thun Ich glaube ferner, ein Wort zu Gunsten der Presse einlegen zu müssen. Es mag ja wahr sein, daß, obschon der Zustand jetz schon mehr, als zwei Decennien hindurch ertragen wird, für die Eigenthümer der Zeitungen und auch für alle diejenigen, die hei den Zeitungen mitwirken, es in hohem Grade erwünscht sein möchte, eine Steuer nicht mehr zahlen zu müssen, die sie bisher zu tragen hatten; daß aber dieser Zustand dahin geführt haben könne, daß eine ehrlich und unabhängige Presse nicht mehr existirt, das muß ich bestreiten Ich glaube, daß trotz der Lasten, die für viel höher gehalten werden, als sie in Wirklichkeit sind (Ruf: Nein! links), die für viel höher gehalten werden, als sie in Wirklichkeit sind, ich bleibe dabei daß trotz dieser Lasten doch noch eine ehrenwerthe, unabhängige Press⸗ in unserem Lande existirt. w
Nun, meine Herren, möchte ich von diesen Vorbemerkungen mich zu den sachlichen Bemerkungen weiden. Ich möchte da zuerst eine Aeußerung xichtig stellen, die, als aus meinem Munde erfolgt, schon mehrmals hier angeführt worden ist. Wenn die geehrten Herten die Verhandlungen vom 6. März d. J. nachlesen wollen, so werden Sie nicht den Satz finden, daß das Aufgeben der Zeitungssteuer sehr wenig in Betracht komme, sondern Sie werden, gegenüber den Diskussionen ob man vom 1. Juli oder vom 1. April 1873 ab die Jäirungesteuer aufheben wolle, da es sich dann muthmaßlich in dem einen Falle um den Betrag von 600,000 Thlr., in dem andern um 900,060 Thlr handeln würde, die das Jahr 1873 verlöre, den Satz finden daß das für ein solches Jahr nicht in Betracht kommen könne, .
. Dann, meine Herren, bei dem Zurückgehen auf die früheren Ver⸗ handlungen bleibt Eines unerwähnt, daß bei der damaligen Verhand⸗ lung die Staatsregierung noch in der Lage war, anzunehmen, das Steuer⸗ projekt, was wir zu Gunsten der minder wohlhabenden Klassen zu realisiren wünschten, sei noch nicht gesichert. Dieser Einwand, meine Herren — es wurde damals sogar die Besorgniß daran geknüpft, wir würden im Herrenh une darauf hinwirken, daß das Steuerprojekt fiele, — ist seit— . erledigt. Unterm, 25. Mai d. J. ist jenes Gesetz publizirt worden. Nun, meine Herren, wir haben damals nur wenige Tage verstreichen lasse dann ist ein Antrag an den Bundesrath des De itsche . richtet worden, dem ein Vorsckh rbreite 9 . . .
t worden, Vorschlag unterhreitet worden ist, die Preß— verhältnisse für das ganze Reich zu reguliren, und ein Vorschlag, der gleichzeitig die Bestimmung enthielt, wonach die . , nicht belastet werden solle. Man sagt nun heute: Ei, wie h. uh dazu, es handelt sich ja nur um ein Spezialgesetz in k . weshalb soll das an dels Preßgesetz für das Neich verwiefen ö Die Herren, die so sprechen, können doch der Materie kein fiefes Rach— denken gewidmet haben. In dem Vorschlage der hren, ige. . für das zu erlassende Reichsgesetz wurde nicht allein . 5 hestehende Zeitungssteuergesetz aufgehoben, sondern es wurde gugleig Vorsorge getroffen, daß in einem deutschen Staate eine 3e nf ; ö nicht eingeführt werden könne, ein Recht, was heute . i. wurde ferner Vorsorge getroffen, daß nach der Vefeiti ung der Zeitungssteuer, die erfolgen würde, wenn wir das pPreußfsche 6 aufhöben, nicht etwa eine Inseratensteuer beliebt ,, . Gen ng, meine Herren, der Vorschlag, der damals gemacht wurde gab der Presse eine sehr viel weitere Fürsorge zu erkennen, als wie es die einfache Aufhebung des preußischen Zeitungs steuergesetzes gab. Nun hat ja jener Entwurf, der ja offiziell dem Reichstage gegenliber noch nicht vorgelegt worden ist, der ja erst an den Bundestath gelangt war, und dessen Berathung im Bundesrathe nicht hät zu Ende geführt werden können aus Gründen, die im Laufé des vorigen Sommers dem Reichstage mitgetheilt wurden, dieser Entwurf hat allerdings zugleich in das Auge gefaßt, die Forderung der Peichsverfassung in Bezug auf die gemeinschaftliche Regulirung des Preßwesens zur Erfüllung zu bringen, und in diesem Entwurf sind Vorfchläge enthalten, die auf mehreren, auf vielen Seiten Anstoß gefunden haben. Nun, meine Herren, was diese Vorschläge betrifft, so unterliegen sie ja der Berathung des Bundesraths, und es ist Seitens der preu⸗ ßischen Regierung in Beschleunigung dieser Berathung in Anregung gebracht — habe ich Ihnen nicht gesagt: „des Bundesraths?“ — also Seitens der preußischen Regierung die Beschleunigung dieser Berathungen in Anregung gebracht. . Daß es bei dieser, Berathung nicht darauf abgesehen ist, aus finanziellen Gründen die Zeitungssteuer retten zu wollen das kann nach alledem, was ich gesagt habe, keinem Zweifel unterliegen. Und daß, wenn die verbündeten Regierungen in dieser oder jener Form dem Grundgedanken der preußischen Regierung zustimmen, und wenn auch der Reichstag sein Einverständniß erklärt, daß dann die ganze Frage in einem viel umfassenderen Sinne und gründlicher und besser geord⸗ net werden kann, das unterliegt keinem Zweifel. . Nun, meine Herren, kämpfen Sie vielleicht von vornherein mit der Furcht, daß zur Verhinderung der Exzesse der Presse vielleicht weiter gegangen würde, als wie die Nothwendigkeit es erfordert. In dieser Beziehung, meine Herren, würde ich glauben, daß doch der ruhigen, unbefangenen Erörterung dieser Frage vertraut werden kann Ich sollte meinen, daß doch in diesem Hause sich nur wenige finden werden, die irgendwie verkennen, daß bei den großen Vorzügen, welche die Preßfreiheit hat, bei dem lebhaften Wunsche, die Preßfreiheit soweit sie mit der Ordnung im Staatsleben verträglich ist, zu be— gründen und zu stützen, — daß mit diesem Wunsche auch eben so lebhaft der andere Wunsch verträglich ist, daß die Grundpfeiler des Staats durch eine zügellose . nicht erschüttert werden dürfen.
Auf diesen Standpunkt hat sich die Regierung gestellt. Sie hat die Vorlage gemacht; sie hat sie nicht zurückgezogen; sie wird deren Resultat abwarten. .
— Ueber die von dem Abg. Schmidt (Stettin) eingebrachte
sischen Finanzverwaltung in den letzten 5 Jahren von
Resolution: „die Staatsregierung aufzufordern, über die Erle—⸗
digung der vom Hause der Abgeordneten an sie gerichteten An⸗ träge und Resolutionen beim Beginne der nächsten ordentlichen Sessian in Form einer schriftlichen Uebersicht Auskunft zu geben“, erklärte nach dem Abg. Dr. Techow der Staats⸗Minister Camphausen:
Meine Herren! Der Herr Abgeordnete meint, die Regierung be finde sich in vrinzipieller Uebereinstimmung mit dem Antrage. Das ist nicht der Fall. Wir halten die Annahme dieses Antrages entschie⸗ den für unzweckmäßig. Ob man den Gegenstand so zuspitzen soll, daß man ausspricht, man hält den Antrag prinzipiell für unzulässig, das könnte eine Frage sein. Die Regierung hat diese Frage nicht auf- geworfen; sie würde vielleicht nach der Rede des Herrn Abgererdneten Eberty geneigter gewesen sein, diese Frage aufzuwerfen als vorher.
Wenn der Satz gusgesprochen wird, daß der Landtag bisher von den Erfolgen seiner Resolutionen nicht unterrichtet worden sei, dann muß ich das namentlich für das weite Ressort, das unter meiner Lei⸗ tung steht, entschieden bestreiten. Auf die Anträge, die zu den Etats gestgllt werden, und deren Zahl ist nicht gering — wird alljährlich in Wirklichkeit Antwort erthellt, sel es, daß dem Antrage des Ab⸗= geprdnetenhauses, wie in sehr vielen Fällen geschehen ist, deferirt wird, sei es, daß auf den Antrag nach der Ueberzeugung der Staatsregie⸗ rung nicht eingegangen werden kann; eine wirkliche Antwort wird in allen Fällen ertheilt.
Wenn nun gesagt wird, daß man beim Reiche eine andere Ein- richtung getroffen habe, so ist doch nicht zu übersehen, daß die Ange⸗ legenheiten, die in dem Partikularstaate Preußen mit dem Landtage zu verhandeln sind, doch bei weitem umfassenderer Natur sind— ich age nicht, wichtigerer Natur, aber bei weitem umfassenderer Natur, . sie beim Reiche vorkommen können. Ich hebe dann ferner hexvor, daß die Frage, ob die beim Reiche im vorigen Jahre beliebte Ein⸗ i mn sich als zweckmäßig erweisen werde, meiner zinsicht nach bis ö gefunden hat; ich glaube sogar, daß der Versuch anfangs gemacht wurde, diese Uebersicht auf die Tages ordnung zu bringen und dann von ver Unterstellung auszugehen, daß . alle Gegenstände, die in dieser Uebersicht berührt wurden aufs Neue, auf die Tagesordnung gebracht sei, Dich gigube, daß 6 . wahrlich nicht für die Einrichtung zur Empfehlung ge⸗ 66 Ohne einen allzu schroffen Gegensatz auszusprechen, möchte ich mich dem, was von diesem Tische aus schon bemerkt ist, dahin an⸗ schließen, daß ich die Annahme des Antrages für unzweckmäßig halte. ö Der Etat der Verwaltung für Handel, Gewerbe und ö. u we en für das Jahr 1874 schließt mit 442,890 Thlr. Einnahme ö 19) 119790 Tir. weniger als pro 1873. Die dauernden . us gaben (Gap, 65 = 71) betragen 12,481,961 Thlr., M2, 980 Thlr. mehr Als Pro 1873. Dabei sind angesetzt: (Kap. 55) Ministerium, 20,580 Thlr. (51,340 Thlr). Die Minderausgabe ist hauptsächlich dadurch herbeigeführt, daß S6,306 Thlr. für Stellen in der Ab— lheilunz für Eisenbahn-Angelegenheiten auf den Etat der Eisenbahn⸗ Verwaltung übertragen, wogegen 144550 Thlr. mehr für neue Stellen und 13,000 Thlr. mehr zur Remunerirung von Hülfsarbeitern aus- geworfen ind. Für die Bauverwaltung (Kap. 66) sind 6,993, 806 Thlr., 569,996 Thlr. mehr als pro 1873 ausgeworfen. Unter den Mehrkosten sind (Tit. !) die der and er bisherigen 21 Ober⸗
stehrkesten sind (Tit. ) die der Umwandlung der bisherigen 21 Ober⸗ Bau⸗Inspektorstellen in Regierungs⸗ und Baurathstellen (* 8400 Thlr.); (Tit. 2) der Erhöhung der Gehälter der 201 Bau⸗Inspeklor⸗ stellen von 900 1200 auf 10600–- 1290 Thlr. C 10,050 Thlr.); (Tit. 4 25,585 Thlr. mehr für neue Lokal⸗ und Unterbeamtenstellen resp. Erhöhung einzelner Gehälter; (Tit. 9) 11,555 Thlr. mehr zur Unterhaltung der Regierungs⸗Dienstgebäude in Folge der Steigerung der Löhne und Preise; (Tit. 10 132,795 Thlr. mehr für die Unter⸗ haltung der Sechäfen (jetzt 690,775 Thlr., wobei jedoch 30,000 Thlr. aus Tit. 13 hier übertragen sind); (Tit. 11) 272,995 Thlr. mehr zur Unterhaltung der Binnenhäfen und Gewässer (jetzt 1,148,057 Thlr.), worunter jedoch 130,900 Thlr. enthalten, die in Tit. 13 abgesetzt find; (Tit. 12) zur Unterhaltung der Kanäle (197,270 Thlr.) mehr 39.800 Thlr. inkl. 157000 Thlr. Uebertrag aus Tit. 15. Tit. 13. Zur Unterhaltung der Wege und Brücken (326,299 Thlr.) erhöht sich um 67,655 Thlr., vermindert sich aber durch die erwähnten Uebertragungen auf andere Titel um 175,000 Thlr. Der Fonds für Zuschüsse an Kommunalbehörden (Tit. 14. 110,935 Thlr.) ist um 60,000 Thlr. erhöht worden. Der Etat der Bauakademie zu Berlin (Kap. 67. 5806 Thlr.) hat sich um 410 Thlr. erhöht. Zur Unterhaltung der! Staatschausseen (29343 Meilen) sind (Kap. 68) 4,479, 448 Thlr. 345,948 Thlr. mehr als pro 1873 in Folge der ge⸗ steigerten Löhne und Preise und der Vermehrung der Staatschausseen ausgeworfen Die Ausgahen der Handels. und Gewerbeverwaltung (Kap. 69. 207381 Thlr.) ist um 253545 Thlr., dieienigen für die tech= nifchen Lehranstalten (Kap. 70. 396,286 Thlr.) um 35,779 Thlr, die⸗ jenigen für die Bauverwaltung und Verwaltung für Handel und Ge— werbe gemeinsam (Kap. 71. 76,050 Thlr.) um 37647 Thlr. erhöht worden. -
Zu einmaligen und außerordentlichen Ausgaben sind Kap. H. 110345215 Thlr. C 6,434,215 Thlr.) ausgeworfen. Es be⸗ finden sich darunter: Tit. ) Zum Bau von Schiffahrtskanälen, Schleusen, Häfen zur Unterstützung von Privatunternehmungen dieser Art 4,000 000 Thlr. 3,1144090 Thlr. mehr als pro 1873. Tit. 2 Zur Regulirung schiffbaͤrer Flüsse u. dgl. 000,00 Thlr. C 1.767, 197 Thlr.); (Tit. 29) Zuschuß zum Chaussee⸗Neubaufonds (2000 9090 Thlr.) ' 16 M,000ũThlr. (4 40000 Thlr.). Von den einzelnen Auf⸗ wendungen heben wir noch hervor: (Tit. s) zum Umbau der Brücke vor dem Halleschen Thore in Berlin (120000 Thlr.), L. Rate 20,00 Thlr.; (Tit. 10) zur Regulirung des Platzes am Brandenburger Thore in Berlin 2c. 13,800 Thlr; (Tit. II) zur Regulirung des Köͤ⸗ nigsplatzes in Berlin, Ueberführung der Kunststraßen 169,700 Thlr.; (Tit. 12) zur Regulixung der Königgrätzer Straße in Berlin 54 566 Thlr; (Tit. 13) zur Erneuerung des Pflasters in verschiedenen Straße Berlins (namentlich mit Rücksicht auf die Niederlegung der Sta ht mauer) 100 0990 Thlr.; (Tit. 20) zur Erwerbung zweier Harzellen des ehemals gräfl. Voßschen Grundstückes für das Nini fler il · Dienst⸗ gebäude 178,509 Thlr.; (Tit. 21) zum Umbau der Bauakademie in
Berlin 69000 Thlr.; (Tit. 22) zur Errichtung Lines neuen Gebäudes an Stelle der Werderschen Mühlen zu Berlin ur Aufnahme 1 Dienstlokalien der technischen Bau⸗Deputation ꝛc.,, um in dem 6* bäude der Bauakademie noch mehr Raum zu gewinnen, 130,000 o. (Tit. 23) zum Neubau eines Regierungsgebaudes! in Schleswig (310000 Thlr.) J. Rate 120,900 Thlr.; (Tit. 35) zum Ankm 5 2 Silberschatzes der Stadt Lüneburg 200,000 Thlr. 3 — Der Etat der Domänen Verwaltung für das Fahr 1874 (Kap. I) weist 391,350 Thlr. Einn ahm en auf 385 o Thlr weniger als im laufenden Jahre. Der Ausfall betrifft haupt sachlich Tit. 1 grundherrliche Renten ꝛc, die sich durch Abl ssungen 2 um 196,153 Thlr. (auf L313,3718 Thlr.) vermindert haben Hierunter sind indessen 101,988 Thlr. Verwandlung in Amortisationsrenten, die in Tit. 2 wieder als Mehreinnghme erscheinen. Tit. 2 Domanen . A morti⸗ sationsrenten ergiebt 2 078,470 Thlr. CE 99, 707 Thir.) Finnahme; Tit. 3 Ertrag von 840 Pachtungen mit 119 Domänen⸗Vorwerken und 3 öl Hekt. nutzbarer Grundstücke (einschließlich 5 Vorw. 1751 Set welchs die Gestütverwaltung, und 40 Vorw. — 18,605 Hekt., wel e die Militärverwaltung zu Remontedepots benutzt) 70G 56 Th Gegen 1873 ist der Ertrag, obwohl die neue Verpachtung von Domänen allein 49,465 Thlr. mehr ergiebt, doch nur um 36, 431 Thir höher, weil 3 Vorwerke verkauft und 4 zur HDerrschaft Schwedt gehörige Vorwerke an das Königliche Kronfidelkomnnß übern co an,. gen sind. Tit. 4 Ertrag von enderen Domänen ⸗Grund⸗ stücken (1,580,546 Thlr) ist um 32,267 Thlr. geringer als im. Vorjahre, wobei sich durch den Verkauf der nec kalisch Mühlen und Häuser am Mühlendamm zu Berlin ein . fall von 39,600 Thlr. ergeben hat. Bei den Mineralbrunnen ⸗ umd Badeanstalten (Tit. 5), 358,216 Thlr., erscheint Wiesbaden mir 10620 Thlr. Mehr-, Norderney in Folge der Verpachlung der Wirth ⸗ schaft im Konversationshause mit 16260 Thlr. Mindereinnahme in Van zn stellt sich die Mehreinnahme dieses Titels auf 23,140 Thir Die Nutzung des Thiergartens bei Berlin (Tit. 6) ist unveräuder