1873 / 289 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 Dec 1873 18:00:01 GMT) scan diff

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den 8. Dezember, Abends.

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Berlin, 8. Dezember.

Se. Majestät der Kaiser und König befinden Aller⸗ höchstsich in ungestört fortschreitender, wenn auch langsamer Reconvalescenz. Allerhöchstdieselben setzen die täglichen Spazier⸗ fahrten fort; in Geschäften bleibt die größtmöglichste Schonung zu beobachten.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Geheimen Ober⸗Reglerungs⸗Rath a. D. Wulfshein in Berlin, bisher vortragender Rath im Ministerium des Innern, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Geheimen Kanzlei⸗Rath a. D. Böttcher zu Steglitz bei Berlin den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Gymnasial⸗Oberlehrer a. D., Professor Dr. Schrader zu Sten⸗ dal, dem Pfarrer Petz el zu Schollene im 2. Jcrichowschen Kreise und dem Steuer⸗Inspektor Sel ß zu Coesfeld den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasfe; sowie den Lehrern 2c. Schierenbeck zu Hausberge, Kreis Minden, Stüffke zu Hackenwalde, Kreis Naugard, Schmehl zu Naunheim, Kreis Biedenkopf, Hof zu Rodheim, desselben Kreises, Und dem Polizeidiener Nitze zu Zachan, Kreis Saatzig, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Großherzoglich badischen Kammerherrn und Archiv⸗ Direktor hr. Karl Heinrich Freiherrn Roth von Schrecken⸗ stein zu Karlsruhe den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse zu verleihen.

Deutsches Remich. e ann tm achun g. Die Weihnachtssendungen betreffend.

Mit Rücksicht auf die bekannten Verhältnisse richtet das General-Postamt auch in diesem Jahr an das Publikum in dessen eigenem Interesse das Ersuchen, mit den Weihnachtsver⸗ sendungen bald zu beginnen, damit sich die Packetmassen nicht in den letzten Tagen zusammendrängen und die pünktliche Ueber⸗ kunft nicht gefährdet wird. Zugleich wird ersucht, die Packete dauerhaft zu verpacken, namentlich keine dünnen Kartons, schwache Schachteln und Cigarrenkisten zu benutzen, und die Signaturen deutlich und vollständig und haltbar herzustellen. Die Packetsignatur muß hei frankirten Packeten auch den Franko⸗ vermerk, bei Packeten mit Vorschuß den Betrag des entnomme— nen Vorschusses, bei Erxpreßpacketen den Vermerk: „per xzpressen zu bestellen“ und bei Packeten nach größeren Orten thunlichst die Angabe der Wohnung des Adressaten enthalten. Zu einer Beschleunigung der Packetbeförderung würde es wesentlich bei⸗ tragen, wenn als Begleitadresse das neue Formular zu Post⸗ Packetadressen verwendet wird und wenn die Packete frankirt abgesandt werden.

Berlin, den 3. Dezember 1873.

Kaiserliches General-Postamt.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Regierungs- Assessor Urban zum Landrathe des Kreises Pleß zu ernennen.

Finanz⸗Ministerium.

Bekanntmachung.

In Gemäßheit des 5§. 8 des Gesetzes vom Dezember 1867, betreffend die Abhülfe des in den Regierungsbezirken Kö⸗ nigsberg und Gumbinnen herrschenden Nothstandes (Gesetz⸗ Sammlung S. 1929), wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von den im S5. 1 dieses Gesetzes bezeichneten Dar⸗ lehnskassenscheinen am 39. November d. J. ein Betrag von 2,212, 243 Thlr. sich im Umlauf befunden hat.

Berlin, den 4. Dezember 1873.

Der Finanz⸗Minister. Im Auftrage: Meinecke.

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9.

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Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Königliche Landbaumeister und technische Hülfsarbeiter bei der Regierung zu Arnsberg Carl Borma nn ist in gleicher Eigenschaft an die Königliche Regierung zu Coblenz versetzt worden. . . Der Baumeister Karl Friedrich Endell in Stettin ist zum Königlichen Landbaumesster ernannt und demselben die bechnische Hülfsarbeiterstelle bei der Königlichen Regierung daselbst verliehen worden.

Ju stiz⸗Ministerium.

Der Notariats⸗Kandidat Um zu Stammheim bei Mül⸗ heim am Rhein ist zum Notar für den Friedensgerichtsbezirk Aldenhoven, im Landgerichtsbezirk Aachen, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Dürwiß ernannt worden.

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Die am 1. Juli k. Is. zu tilgenden Schuldverschreibungen der Staatsanleihe vom Jahre 1855 werden am Montag, den 15. Dezember d. Is, Mittags 12 Uhr, in unserem Sitzungszimmer, Oranienstraße 92, im Beisein eines Notars öffentlich durch das Loos gezogen werden.

Berlin, den 7. Dezember 1873.

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

von Wedell. Loewe. Hering. Rötger.

15. Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten. Dienstag, den 9. Dezember 1873, Vormittags 11 Uhr.

Tagesordnung:

1) Bericht der 7. Abtheilung, betreffend die Wahlen im 1. Wahlbezirk des Regierungbezirks Cöslin. 2) Zweite Be⸗ rathung des Entwurfs des Staatshaushalts⸗Etats für 1874, und zwar: Landwirthschaftliche Verwaltung: Dauernde Aus⸗ gaben: Kap. 107 Tit. 6 bis 18, Kap. 108 Tit. 1 bis 13, Kap. 109 Tit. 1 bis 3, Kap. 110 Tit. 1 bis 4, Kap. 111 Tit. 1 bis 8, Kap. 112 Tit. 2. Gestütverwaltung: Einnahme: Kap. 33 Tit. I bis inel. 11. Dauernde Ausgaben: Kap. 113 Tit. I bis inel. 37, 39, 41 und 42. Direkte Steuern: Einnahme: Kap. 4 Tit. 1 bis 9. Dauernde Ausgaben: Kap. 5 Tit. 1 bis 23. Indirekte Steuern: Einnahme: Kap. 5 Tit. 1 bis 21. Dauernde Ausgaben: Kap. 6 Tit. 1 bis 3, Kap. 7 Tit. 1 bis 8, Kap. 8 Tit. 1 bis 11, Kap. 9 Tit. 1 bis 9.

In der hierauf folgenden Sitzung für elsaß⸗lothringische Angelegenheiten wurde über die Entwürfe eines Berggesetzes und eines Gesetzes über die Besteuerung der Bergwerke berathen.

Die Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr, für Zoll- und Steuerwesen, für Justizwesen, sowie die vereinigten Ausschüsse für Justizwesen und für Gisenbahnen, Post und Telegraphen, für Justizwesen und für das Landheer und die Festungen hielten heute Sitzungen.

Im weiteren Verlauf der Sitzung des Hauses der Abgeordneten am 6. d. M. wurde der Etat des landwirth⸗ schaftlichen Ministeriums (S. denselben in Nr. 288 d. Bl.), so⸗ weit er zur Berathung gelangte, mit der einzigen Aenderung genehmigt, daß auf den Antrag des Abg. Mühlenbeck die in Kap. 166, Tit. 1 zur Erhöhung der Gehälter für die sieben Dirigenten der General-Kommissionen mehr auf den Etat ge⸗ brachten 3509 Thaler nicht bewilligt wurden. Im Uebrigen trat das Haus, so lebhaft von einzelnen Rednern der Fortbestand des landwirthschaftlichen Ministeriums in seiner Selbständigkeit in Frage gestellt wurde, mit überwiegender Mehrheit der Auf⸗ fassung des Vice⸗Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗ Ministers Camphausen (S. unter Landtagsangelegenheiten) bei, daß die Erhaltung des Ministeriums mit einer Erweiterung seines Ressorts, vielleicht durch Uebernahme der landwirthschaftlichen Kreditinstitute, dem Interesse der Staatsverwaltung und den Wünschen des Landes entspreche. Die Mehrheit be⸗ willigte deshalb nicht nur 12000 Thaler für den Posten des Ministers, sondern auch die für die neu zu kreirende Stellung eines Direktors im Ministerium verlangten 1700 Thlr. (dauernde Ausgaben, Kap. 104, Tit. 2) bei. Der Staats-Minister Camphausen griff wiederholt in die Debatte

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 8. Dezember. Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin besichtigte vorgestern die Deutsche Lotterie⸗Ausstellung. Gestern wohnte Ihre Majestät dem Gottesdienste im Dome bei; das Familiendiner fand bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Carl statt.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag einige militärische Mel⸗ dungen entgegen. Nachmittags 5 Uhr nahm Höchstderselbe mit Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin an dem Familien⸗Diner bei Ihren König— lichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Carl Theil.

An Ihre Majestät die verwittwete Königin haben der Magistrat und die Stadtverordneten zur Feier des vor 50 Jahren erfolgten Einzuges Allerhöchstderselben als Kron⸗ prinzessin in Berlin eine Glückwunschadresse gerichtet, auf welche Seitens Ihrer Majestät folgendes Antwortschreiben ergangen ist:

Die von dem Magistrat und den Stadtverordneten zu Berlin Mir gewidmeten herzlichen Worte der Erinnerung an Meinen vor fünfzig Jahren erfolgten Einzug in die Hauptstadt, sowie an die seit⸗ dem verflossene, an freudigen und schmerzlichen Ereignissen so reiche Zeit haben Mir sehr wohl gethan. Ich danke deshalb den Kommu⸗ nalbehörden auf das Freundlichste für den erneuten Ausdruck alter treuer Anhänglichkeit und für die Mir wiederum dargebrachten innigen Wünsche mit der Versicherung, daß Meine Theilnahme an dem Wohl⸗ ergehen der Stadt Berlin und aller ihrer Bewohner in regster Weise fortbesteht.

Dresden, den 4. Dezember 1873.

Elisabeth.

Der Bundesrath hielt am 6. d. Mts. die 50. Plenar⸗ sitzung. In derselben führte der Staats⸗Minister Delbrück den orf .

Es wurde Beschluß gefaßt über die geschäftliche Behandlung der Vorlagen, betreffend die Ausdehnung des Auslieferungs⸗ vertrages zwischen Elsaß⸗-Lothringen und Luxemburg auf das übrige Reichsgebiet, und betreffend den Entwurf einer Gemein⸗ schuld⸗Ordnung, ferner des Antrags Sachsen⸗Weimars betreffend die Auslegung der Bestimmung im S., 362 alin. 2 des Straf⸗ gesetzbuchs, des Antrags Oldenburgs, betreffend die Vermehrung der Arbeitskräfte bei dem Haupt⸗Zollamte in Brake, und eines Berichts, betreffend den Zollanschluß eines bremischen Gebiets⸗ theils. . . Ausschußberichte wurden erstattet über a. die Außerkurs⸗ setzung der Landesgoldmünzen, b. die Entschädigung für die dem Mainzer Universitätsfonds entzogenen, jetzt zur Festung gehörigen Gebäude, C. die anderweite Festsetzung des Portos für Vorschuß⸗ briefe, d. den Postvertrag mit Brasilien, e. die anvechnungsfähige Dienstzeit bei der Pensionirung von Reichsbeamten aus der Klasse der vorher im Gemeinde⸗ ꝛc. Dienste beschäftigt gewesenen Mili⸗ täranwärter, f. die Anwendung der Bestimmungen der Eisenacher Uebereinkunft bezüglich der Erstattung von Verpflegungs⸗ e.

ein. (S. unter Landtagsangelegenheiten,. Zu Kap. 107 (Landwirthschaftliche Lehranstalten) wurde ein Antrag des Abg. Parisius: .

„das Ministerium aufzufordern: 1) die landwirthschaftlichen Akademien in Eldena, Poppelsdorf, Proskaun und Berlin dem Res⸗ sort des Unterrichts-Ministers zu unterstellen; 2) dem nächsten Landtage eine Vorlage zu machen, wonach die landwirthschaftlichen Akademien in Eldeng, Poppelsdorf und Berlin mit den Universitä⸗ ten in Greifswald, Bonn und Berlin nach Analogie der landwirth⸗ schaftlichen Institute zu Halle, Königsberg, Kiel und Göttingen zu verbinden find,“ .

von den Vertretern des landwirthschaftlichen Ministeriums, Geh. Ober-Regierungs⸗Rath Heyder ünd Geh. Regierungs⸗Rath Dr. Settegast, als eine verfrühte Lösung einer noch schwebenden Frage enthaltend, abgelehnt und auf den Antrag des Abg. Miquel die Resolution in der Jorm angenommen, die König⸗ liche Regierung aufzufordern, die Frage in Erwägung zu ziehen, ob es sich empfehle u. s. iv. Die Sitzung schloß um

4 Uhr.

Kosten auf Elsaß⸗-Lothringen. Sodann kam eine Eingabe zur Vorlage.

Behufs Vereinfachung der kassen⸗ und rechnungsmäßi⸗ gen Behandlung der den Stagtsbeamten zustehenden Woh⸗ nungsgeldzuschüsse haben die betreffenden Ressort⸗Minister im Einverständnisse mit der Königlichen Ober⸗Rechnungs kammer Folgendes bestimmt:t ; . .

1) Vom 1. Januar 1874 ab erfolgt die Zahlung des Wohnungs⸗ geldzuschusses in gleicher Weise, wie die der Besoldungen, auf einma⸗ lige (fortdauernde) Anweisungen. Letztere sind von der Kasse so lange zu befolgen, bis eine abändernde Verfügung ergeht. Tritt in dem Bezuge des Wohnungsgeldzuschusses eine Aenderung ein, wie etwa durch Beförderung des Beamten in eine höhere Amtsstellung, in Folge der Versetzung des Ortes in eine andere, Servisklasse, durch Gewäh⸗ rung einer Dienst wohnung 20, so ist die Kasse dieserhalb mit ent⸗ sprechender Anweisung zu versehen. Ist in solchen Fällen schon wegen Zahlung des Gehalts eine Ordre an die Kasse zu erlassen, so ist die Verfügung wegen des Wohnungsgeldzuschussez mit, dieser Ordre zu verbinden. Ebenso ist bei Neuanstellungen die Anweisung des Gehalts und die Anweisung des Wohnungsgeldzuschusses zu verbinden. 2) In den Kassenbüchern (Manualen) und in den Rechnungen sind die Woh⸗ nungsgeldzuschüsse bei den Besoldungen in einer besonderen Kolonne in derselben Weise nachzuweisen, wie dies früher mit den Pensions⸗ beiträgen geschehen ist. Der summarische Betrag derselben wird hin⸗ ter den Besoldungstiteln unter dem nummerlosen Titel „Wohnungs⸗ geldzuschüsse“ in Ansatz gebracht. 3) Etwaige Reste an Wohnungs⸗ geldzuschüfsen sind in den Manualen und Rechnungen bei den betref⸗ fenden Poßitionen des Besoldungstitels sowie bei dem nummerlosen Titel „Wohnungsgeldzuschüsse“! durch Eintragung in die Restkolonne bei ersteren mit farbiger Dinte, ersichtlich zu machen. Da solchẽ Reste im Allgemeinen nur wenig vorkommen werden, so erscheint es nicht erforderlich, für dieselben bei den Besoldungstiteln eine besondere Restkolonne anzulegen. 4 Ueber die Wohnungegeldzuschüsse ist in den Besoldungsquittungen mit zu quittiren. In jeder Quittung muß indeß sowohl der Betrag des Gehalts als der Betrag des Wohnung. geldzuschusses in Zahlen ausgesprochen werden. 5 Die schließliche Verrechnung der Wohnungsgeldzuschüsse wird bis auf Weiteres in derselben Weise, wie die Verrechnung der Portokosten erfolgen. Sie sind daher in den Finalahschlüssen hinter den Besoldungstiteln ebenso nachzuweisen, wie dies mit, den Portokosten hinter den übrigen säch= lichen Ausgaben oder sonstigen etatsmäßigen Ausgabetiteln geschieht.

Der französische Botschafter am Kaiserlich russischen Hofe, General Leflsß, traf gestern Abend aus Paris hier ein, stieg im Hotel Royal ab, erhielt daselbst den Besuch des fran⸗ zösifschen Botschafters am hiesigen Hofe, und setzte darauf seine Reise mit dem Courierzuge nach St. Petersburg weiter fort.

Der Kapitän zur See Batsch, bisher kommandirt zur

Dienstleistung bei der Kaiserlichen Admiralität, ist zum Chef des Stabes derselben ernannt worden. .