1873 / 292 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Dec 1873 18:00:01 GMT) scan diff

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zeiger zum Amtsblatt der Königlichen Regierung

register des hiesigen Gerichts durch 1) die en , ir stung Y die Magdeburgsche Zeitung, 3) die Berliner Börsen Zeitung in Berlin, 4) den Preußischen Staats-Auzeiger dafelbst, und die Eintragungen in das . durch LD, die Burgsche Zeitung, 2) die Magdeburgsche Zeitung, 3) das amtliche Ziesarsche Kreisblatt für den ersten Jerichowschen Rreis öffentlich bekannt gemacht, und die auf die Führung des Handels- und Genossenschaftsregisters sich beziehenden Geschäfte durch 1) den Kreisrichter Pr. Schwabe, 2) den Kanzlei⸗ Direktor Romeizz bearbeitet werden. Die Aufnahme der für das Handels- und Genossenschaftsregifter be⸗ stimmten Anmeldungen wird jeden Sonnabend Vor— mittag von 11 bis J Uhr an hiesiger Gerichtsstelle und außerdem bei den Kreisgerichts⸗ Kommißssionen zu Gommern und Loburg und auf dem Gerichtstage in Mockern erfolgen. Verzeichniß der Genossenschafter kann zu jeder Zeit im Generalbureau des unterzeichneten Gerichts ein⸗ gesehen werden. Burg, den 2. Dezember 1873.

Königliches Kreisgericht.

Im Jahre 1874 werden die in unser Handels⸗ register und die in unser Genossenschaftsregister erfol⸗ genden Eintragungen durch den Deutschen Neichs⸗ und Königlich Preußischen die Berliner Zeitung veröffentlicht und die auf die Führung beider Register bezüglichen Geschäfte durch den Kreisgerichts Rath Fabian (bei Verhinderung desselben durch den Kreisrichter Herzbruch) unter Mitwirkung des Kreis— gerichts⸗Sekretärs Schmidt bearbeitet werden. Gen⸗ thin, den 2. Dezember 1875. Königliches Kreisge⸗ richt, J. Abtheilung. Simon von Za strow.

Das Königliche Kreisgericht zu Halle a. S. wird die Publikationen Über Eintragungen in das Han— dels und in das Genossenschaftsregister, zu deren Führung für das Jahr 1874 der Kreisgerichts⸗Rath

Herr Dr. jur. Colberg unter Mitwirkung des Kreis⸗ Herrn

gerichts⸗Sekretärs und Kanzlei Direktors Krauspe bestellt ist, im Laufe des Jahres dem „Dentschen Reichs und stöniglich ßischen Staats⸗Anzeiger“, in der Verliner Bör—

874 in

senzeitung und in der Halleschen Zeitung (Schwetschke)

29. November 1873.

bewirken. Halle a. S, am J. Abtheilung.

Königliches Kreisgericht.

Im Jahre 1874 werden die bei uns

den Eintragungen in die Handels⸗ und

hnossenschaftsregister durch den Deutschen Reichs- 6 und Königlich Preußischen Staats⸗

Anzeiger Anzeiger, die Magdeburgische Zeitung und durch den Magdeburger Korrespondenten, Amtlicher An— zeiger, veröffentlicht und die auf die Führung des Dandels⸗ und Genossenschaftsregisters sich beziehenden Geschäfte durch den Stadt— und Kreisgerichts⸗Rath Joch unter Mitwirkung des Stadt- und Kreisgerkibte' Sekretär Schindelhauer in unserm Geschäftslokale Domplatz Nr. 9, besorgt werden.

den J. Dezember 1875. Kreisgericht.

Königliches Stadt⸗

Dandels⸗

Die Eintragungen in unser n und Ge⸗ nossenschaftsregister werden während des Jahres 1874 im Deutschen Reichs⸗ schen Staats⸗Anzeiger, in der Verliner Börsen⸗ Zeitung, in der Magdeburger Zeitung, in den ffent lichen Anzeigern der Amtsblätter Fer Königlichen Regierung zu Magdeburg und beziehungsweise der Königlichen Regierung zu Merseburg,

blatte für die Stadt Quedlinburg und beziehungs⸗ weise im Haller

schen Anzeiger für die landräthlichen Kreise Aschersleben, Calbe a. S. und Mansfeld veröffentlicht werden. Die auf Führung dieser Re⸗ gister sich beziehenden Geschäfte werden durch den Kreisgerichté- Direktor, Geheimen Justiz-Rath Pr. Meißner, und von dem Kanzlei-Diréktor Fricke als Sekretär bearbeitet. Quedlinburg, den 1. Dezem— ber 1873. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Im Jahre 1874 werden von dem unterzeichneten Kreisgericht, die in dessen Handels- und Genossen⸗ schaftoͤregister erfolgenden Eintragungen I) in dem zu Berlin erscheinenden Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Stgatg. Aunze ger, 27) in der zu Berlin erscheinenden Berliner Börsenzeitung, 3) in dem zu Erfurt erscheinenden offentlichen An⸗

da⸗ Del⸗

selb st, veröffentlicht werden. Mit Bearbeitung der auf Führung Handels- und Genossenschafts— register sich beziehenden Geschäfte sind für das Jahr 1874 der Kreisgerichts-Rath Ellering und der Kreis— gerichts⸗Sekretär Rambegu beauftragt worden. Worbis, den J. Dezember 1873 Königliches Kreisgericht.

des

s Allgemeinen §. 2 der In⸗ Okto⸗

In Gemäßheit des Artikel 14 de Deutschen Handelsgesetzbuchs und des struktion des Herrn Justiz-⸗Ministers vom 26. ber 1867 wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Veröffentlichung der Eintragungen in das Handels— register und das Genossenschaftsregister des unterzeich⸗ neten Gerichts im Laufe des Jahres 1874 durch die Flensburger Norddeutsche Zeitung, den Deutschen Neichs · und Königlich Preusßischen Stats Anzeiger zu Berlin“ und Fie Hamburger Nach= richten erfolgen wird. Die bezuͤglichen Geschäfte werden von dem Kreisrichter Gottburgsen unter Mit⸗ wir kung des Ober Sekretärs Ehser bearbeitet und die Anmeldungen an zwei Wochentagen, Mittwochs und Freitags, Vormiftags von 10 bis 12 Uhr, an Kreiggerichtsstelle entgegengenommen werden.

Flensburg, den 3. Dezem ber 1873 Königlsches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Im Jahre 1874 erfolgen die vorgeschriebenen Be⸗ kanntmachungen aus dem hiesigen Handels und Ge⸗ nossenschaftsregister durch! 1 den Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“,. 2) die „Menz Hannoversche Zeitung“, 3) die „Ems⸗ und Haseblätter?. Aschen⸗ dorf, den 3. Dezember 1873. Herzoglich Arenberg⸗ sches Amtsgericht. v. Bruchhaufen.

Alle Eintragungen in das hiesige Handelsregister und in das hiesige Genossenschaftsregister sollen im

Die im Jahr 1874 vorkommenden Eintragungen in das Dandelsregister sossen im Jahre 1874 1 km Dentschen Neis. und , . Staats⸗ Anzeiger zu Berlin, 3 Neue gz annoversche Zei⸗ tung in Hannover, 3) in Diepholz er Wochenblatt bekannt gemacht werden. Diepholz, den 2. De— zember 1873. Königlich preußisches Amtsgericht. Abtheilung J. Wilhelm.

Die Eintragungen in das Hhiesige Handelsregister und das hiefige Genossenschaftsregister werden im Jahre 1874 durch den Deutschen Reichs. und

Das Handelsregister und das

Königlich Preussischen Staais⸗Anzeiger, den Dannoverschen Courier und die Allerzeitung be⸗ kannt gemacht werden. Fallersleben, den 4 De⸗ zember 1873. Königliches Amtsgericht. Christigni.

Die Eintragungen in das Handels- und Genossen⸗ schasts⸗Register des hiesigen Amtsgerichts werden im Jahre 1874 durch: ij den Reichs Anzeiger, Y) die Neue Hannoversche Zeitung, 3) die hier erscheinende Allerzeitung, veröffentlicht werden.

Gifhorn, den 6. Dezember 1873. Königlich Preußisches Amtsgericht. v. Wan genheim.

d Staats Anzeiger, Börsenzeitung und die Magdeburgische

Genossenschaf

Die Eintragungen in das hiesige Handels- und das hiesige Genossenschaftsregister werden im Jahre 1874 UM durch die Lüneburgschen Anzeigen, 2) durch die Neue Hannov. Zeitung, 3) durch den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Stunts— Anzeiger veröffentlicht werden. Lüneburg, den 6. Dezember 1873. Königlich Preußisches Amts⸗ gericht. Abtheilung III. A. Keu ffel.

hriftsmäßig hierdurch bekannt ge— macht, daß d Jahre 1874 beschafft werdenden Eintragungen in das Handelsregister und in das ster für den Bezirk des unterzeich⸗

durch die Mölln'er Zeitung, die

Es wird vors

neten 2

Preu⸗

vorkommen R ie,, Ge⸗ Staats⸗*n;

und Königlich Preußi⸗ lich Preußischen

Jahre 1874 durch I) den Deutschen Reichs- An—⸗ zeiger und Königlich Preu ischen Staats ⸗An⸗ eißer, ) die Neue Hannoversche Jeitung und ) die 8 esche Zeitung bekannt gemachf werden. Celle, Dezember 1873. Königliches Amtsgericht. Grisebach.

den Abtheilung J.

ing, die Hamburger Nachrichten Staats⸗Anzeiger zur öffent⸗ t werden sollen. Dezember 1873. Herzogl ich Lauen burgisches

icht. Duͤhrsen.

s Jahres 1874 werden die Eintra— Dandelsregister und das Genossen— sizen Amtsgerichts durch 1) den und Königlich Preußischen in Berlin, 25 den Hannoverschen 1 dannover, 3) das hiesige Wochenblatt verõffeꝛ erden. Münden, den 5. Dezember 1873. PVreußisches Amtsgericht J. Die Eintragungen in das ister werden pro 1874 im Reichs⸗ der Neuen Hannoverschen Zeitung

R., den 3. De⸗

Genossenschaftsreg ö 2 mn * Anzeiger und in veröffentlicht werden.

Neustadt

. zember 1878. Königliches Amtsgericht. Abtheilung J. okale, Magdeburg,

und

Die Eintragungen in das Handels- und Genossen— schaftsregister des hiesigen Königlichen Amtsgerichts werden im Jahre 1874 durch: 1) das Amtsblatt für die Provinz Ostfriesland, 2) die neue Hannoversche Zeitung, 3) den Deutschen Reichs- und König⸗ Staats- Anzeiger veröffentlicht Norden, den 2. Dezember 1875. Buchholz.

werden. Königliches Amtsgericht J.

Die vorgeschriebenen Bekanntmachungen aus dem

im Wochen- Handels; und Genossenschaftsregister erfolgen für das

Jahr 1874 durch 1) Kißlings Osnabrückische An— zeigen, 2) die zu Bremen erscheinende Weser⸗Zeitung und 3) den Deutschen Neichs⸗ und Königlich Preu⸗ ßischen Staats Anzeiger. Osnabrück, den 4. De—

zember 1873. Königliches Amtsgericht Osnabrück. A. Droop, Dr.

Die Eintragungen in

das Handelsregister und in das Genossenschaftsregister des Königlichen Amts⸗ gerichts Osten werden für das Deutschen Reichs ˖ Anzeiger, die Neue Hannoversche Zeitung und das Otterndorfer Wochenblatt bekannt gemacht werden. Osten, den 6. Dezember 1873. Königliches Amtsgericht J. S. Gutterm ann. Die Eintragungen in das Handels- sowie das Ge⸗ nossenschaftsregister des unterzeichneten Amtsgerichts werden im Jahre 1874 durch den Deutschen Reichs⸗ Anzeiger, die Neue Hannoversche Zeitung und die Ems⸗ und Hase⸗Blätter veröffentlicht werden. Sögel, den 5. Dezember 1873. Herzoglich Arenbergsches Amtsgericht Hümmling.

Die Eintragungen in das Handels- und Genossen⸗ schaftsregister des unterzeichneten Gerichts werden im Jahre 1874 durch den Preußischen Staats⸗ Anzeiger zu Berlin, die Reue Hannoversche Zei⸗ tung zu Hannover und den Hannoverschen Courier daselbst publizirt. Springe, den 4. Dezember 1873.

Königliches Amtsgericht. S hwiening.

„Die im Jahre 1874 erfolgenden Eintragungen in die hicsigen Handels- und Genossenschaftsregister wer⸗ den durch den Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger, die „Lauenburgische Zeitung“ und pie Hamburger Nachrichten“ bekannt gemacht werden. Steinhorst, den 5. Dezember 1873. Königlich Herzogliches Amtsgericht.

In Gemäßheit des Art. 14 des Allgemeinen Deut⸗ schen Handelsgesetzbuchs wird hiedurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Art. 13 angeordneten Be⸗ kanntmachungen im Laufe des Jahres 1874 für den hiesigen Amtsgerichtsbezirk durch den Preußischen Staats⸗Anzeiger, durch die Neue Hannoversche Zei⸗ tung und durch den Hannoverschen Courier erfolgen werden. Sulingen, den 5. Dezember 1873.

Königliches Amtsgericht.

Die im Laufe des Jahres 1874 etwa noch vor⸗ kommenden Eintragungen in das hiesige Genossen⸗ schaftsregister werden 1) im Königlich Preußischen Staats Anzeiger, 2) in der Neuen Hannoperschen Zeitung, 3) im Hannoverschen Courier veröffentlicht werden. Sulingen, den 5. Dezember 1573.

Königlich Preußisches Amtsgericht.

Die Eintragungen in das Handels- und in das Geno ssen caf greg ter des unterzeichneten Gerichts werden im Jahre 1874 durch den Dentschen Reichs ⸗Anzeiger, die Neue Hannoversche Zeitung unde das Hohaer Wochenblatt bekannt gemacht werden. Shzke, den 4. Dezember 1573. Königlich Preußisches Amtsgericht J. v. Detten.

Die Publikation der Eintragungen in das hiesige Handels resp. Genossenschaftsregister wird für bas Jahr 134 in dem Deutschen Reichs- und Preußi⸗ Bromberg, den). Dezember 1873 schen Staats Anzeiger, der Neuen Hannoverschen Königliches Kreisgericht. J. Abtheilun Zeitung, den Osns brügfschen Anzeigen erfolgen. s.

Wittlage, gj. 3. Dezember 1853. . 9 e kan ö t 6. 45 n g.

Königliches Amtsgericht. zsönunher Firmenregister ist suß Nr. I' 36 Inte löschen der Firma „Otto Fabig“ zu ch r heut eingetragen worden. dnih

Schweidnitz, den 6. Dezember 1873.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung 1

7) der Lehrer Gustav Rohnke,

*

sämmtlich zu Bromberg.

Die Bekanntmachungen aus dem hiesigen Han⸗ delsregister und Genossenschaftsregister sollen für das. Jahr 1874 erfolgen durch: 1 7 den Dentschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, ) die Reine Hannoversche Zei⸗ tung, 3) die Rotenburger Anzeigen.

Zeven, den 5. Dezember 3873.

Königliches Amtsgericht J.

B ekanntm ach ung. In unser Firmenregister ist sup Rr M) das Er, öschen, der Firma. „Herrmann Kesterman!!« . Schweidnitz heut eingetragen worden! ö

Dencker.

. Schweidnitz, den 6. Dezember 1573. Die Eintragungen in die hiesigen Handels- und Königliches Kreisgericht. Abtheilung J. Genossenschaftsregister werden für das Jahr 1874 durch den Deutschen Neichs⸗Anzeiger und Königlich Prensßifchen Staats⸗Anzeiger“ und dem offentlichen Anzeiger zum Amtskla?t der König⸗ lichen Regierung zu Minden veröffentlicht. Die auf die. Führung dieser Register sich beziehenden G? schäfte werden in demselben Jahre von dem Kreis—

- Bekanntmachung. In unser Firmenregister ist sub Nr. osschen der Firma „Hugo Scherzer“ heut eingetragen worden. Schmeidnitz, den 6. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

8 das Er. zu Schweidnj

Berleburg, vom Kreisrichter Bucholtz unter Mitwir

hissige Handels- und und Pr, , die Frankfurter Presse erfolgen wird.

Jahr 1874 durch den

gerichtsrath Topp unter Mitwirkung des Kreisge—⸗ richts⸗Sekretärs Götte bearbeitet. Büren, den 2. De⸗ zember 1873. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

Handelsregister des Amtsgerichts Celle. Im hiesigen Handelsregister ist eingetragen: auf Fol. 45: Die Firma Georg Harder ist erloschen; auf Fol. 284: Die Firma August Harder, deren alleiniger Inhaber: der hiesige Kaufmann August Harder, und als Ort der Niederlassung: Celle. Celle, den 6. Dezember 1873. Königliches Amtsgericht. Grisebach.

Bekannt m ach ung aus dem Handelsregister des Königlichen Amtsgerichts Harburg, vom 5. Dezember 1873 Eingetragen ist heute auf Fol. 355 zur aufgelösten Firma Wrede, Müller et Co. zu Harburg, daß die Liquidation derselben beendet ist. Bornemann, Amtsrichter.

Die Eintragungen in das Handelsregister und das Genossenschaftsregister werden für dasz Geschäftsjahr 1874 1) durch den Dentschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats ⸗Anzeiger, 2) durch die Kölnische Zeitung, 3) durch die Siegener Zeitung, 4) durch das Siegener Volksblatt veröffent⸗ licht werden. Die auf die Führung des Handels— registers und des Genossenschaftsregisters sich bezie⸗ henden Geschäfte werden in dem gedachten Zeitraum für den Bezirk des Kreisgerichts, sowie für den Be— zirk der Gerichts kommissionen züu Burbach, Hilchen—

bach und der Gerichtskommissionen J. und II. zu

2

als

und Möbelhändler

Abtheilung J.

kung des Büreau⸗Gehülfen Rückert als Sekretär, be⸗ arbeitet. Siegen, den 4. Dezember 18733. Königliches Kreisgericht.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenniniß ge⸗ bracht, daß im Laufe des Jahres 1874 bei dem unterzeichneten Gericht die auf Führung des Handels⸗ registers und des Genossenschaftsregisters sich be— ziehenden Geschäfte von dem Kreisgerichtsmitgliede, Kreisgerichts-Rath Hellwig unter Mitwirkung des Kreisgerichts-⸗Sekretärs Frankenberg werden bearbeitet werden und daß die Veröffentlichung der Eintragun⸗ gen in jene Register durch den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats -Anzeiger und durch

Bekanntm ach un

aus dem Hanudelsregister des Kun glichen Amtsgerichts Harburg, vom 6. Dezember 1873.

Eingetragen ist heute auf Fol. 1I5] zur Firma H. C. Eddelbüttel zu Harburg, daß nach dem Tode der Inhaberin Wittwe Eddelbüttel, geb. Marston, der Sohn Otto Heinrich Christian Eddelbüttel zu Harburg die Firma mit Zustimmung seiner Miterben allein übernommen hat, womit zugleich die ihm ertheilt gewesene Prokura

Hanau, den 4. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Lang. n fäll 9 hinwegfällt.

Bornemann, Amtsrichter.

&

Im Jahre 1874 werden bei dem Königlichen Han— delsgerichte in Aachen die Eintragungen in das Han— dels⸗- und in das Gesellschaftsregister durch 17 den Deutschen NReichs⸗Anzeiger und Käöniglich Preußischen Staats- Anzeiger, 2) das in Aachen erscheinende Echo der Gegenwart, 3) die Aachener Zeitung veröffentlicht werden. Aachen, den 4. De⸗ zeinber 1873. Königliches Handelsgericht.

Im hiesigen Handelsregister ist Fol. 32. 35 37 7. 60. zu den Firmen: August Sprengel in Langreder, Heinrich Denecte in Egestorf, H. Erzgräber in 2Bichtringhausen, Carl Geyecke in Leveste, Levy Levisohn in Barfinghausen

Dig Veröffentlichung der in die Handels, und heute eingetragen: ö. . j ; Die, Firma ist erloschen.

Genossenschaftsregister der unterzeichneten Stelle statt⸗ . 3 sindenden Eintragungen wird während Des Jahres Fol. 6 ist eingetragen die Firma 137 durch: a. ben Deutschen Hieichs und Preu— Me Gn, denn,, . ßischen Staats⸗Anzeiger, b. die Kölnische Zei⸗ 9. Inhaber der. Holzhändler Ghristoph Heinrich tung und (. die Crefelder Zeitung erfolgen. Gehe und als Ort der Niederlassung Levesfe.

Crefeld, den 5. Dezember 1873. Wennigsen, den 4 Dezember i873

Königliche Handelsgericht. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. H. von der Leyen. V. Enshoff. Eggers.

vorgeschriebenen Bekanntmachungen der Ein—

gen in das Handels und Genossenschafts⸗

des hiesigen Königlichen Handelsgerichts er⸗

im Jahre 1874 durch den Deutschen

Rei chs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen

Staats- Anzeißer, die Kölnische Zeitung und die

Gladbacher Jeitung (Amtliches Kreisblatt). Gladbach, am 5. Dezember 1873.

Königliches Handelsgericht. Wm. Prinzen. Kreitz.

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Die nach Artikel 13 des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches vorgeschriebenen Bekanntmachun gen der Eintragungen in die Handelsregister werden im Laufe des Jahres 1874 durch den Preußischen Staats⸗Anzeiger, die Kölnische Zeitung, und das Wetzlarer Kreisblatt veröffentlicht werden. Mit der Bearheitung der desfallsigen Geschäfte sind der Kreis⸗ gerichts⸗Rath Schumann und der Kreisgerichts⸗ Sekretär Denhard beauftragt worden.

Wetzlar, den 4. Dezember 1873.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Betanntm a chung.

Zufolge Verfügung vom 1. Dezember ist am 2. Dezember d. J. in unfer Register zur Eintragung der Ausschließung der ehelichen Gütergemeinschaft unter Nr. 202 eingetragen worden, daß der Kauf⸗ mann Bernhard Mudalph Dentschendorf zu Danzig durch gerichtlichen Vertrag vom 15. No— vember 1873 für die Ehe mit der verwittweten Frau Emma Amalie Rahnke, geb. Karpowitz, zu Danzig die Gemeinschaft der Güter und bes Erwerbes aus? geschlossen und bestimmt hat, daß deren eingebrachtes Vermögen und Alles, was dieselße während der Ehe erwirbt, die Eigenschaft des vorbehaltenen Vermögens haben soll.

Dan zig, den 2. Dezember 1873.

Königliches Kommerz⸗ und Admiralitãts⸗Kollegium

Sgr.

Hekanntmachun g. Unter Nr. 5 unsenes Genossenschaftstregisters ist zufolge Verfügung vom 1. Dezember 1873 am 3. De⸗ zember 1873 Folgendes eingetragen worden:

Der Verkauf der Waaren“ des Bromberger Consum : Vereins, eingetragene Genossenschaft, findet vom 1. Oktober 18373 4b auch an Nichtmit⸗ glieder statt.

Die neuerwählten Vorstandsmitglieder sind:

1) 34 Post⸗Sekretär Wilhelm Schulz als Di— rektor, . der Ingenieur August Keyel, als Stellver⸗ treter des Direktors, 2 der Eisenbahn⸗Sekretär Carl Schwinge, der . a. D. Carl Schmidt, der Rentier Louis Reuter, der Eisenbahn⸗Betriebs⸗Sckretär Carl Ullrich,

Handelsregister der Königlichen Kreisgerichts⸗ Deputation zu Broich.

J. In unser Firmenregister ift unter Nr. 273 die Firma „Isidor Levy zu Mülheim a. d. Ruhr und als deren Inhaber der Lohgerbereibesitzer Isidor Leyy zu Mülheim a. d. Ruhr am 3. Dezember 1873 eingetragen.

3. In unser Firmenregister ist unter Nr. 274 die Firma „Ernst Möhlenbruck zu Mülheim a. d. Ruhr“ und als deren Inhaber der Kaufmann Ernst Möhlenbruck zu Mülheim a. d. Ruhr am 6. De⸗ zember 1573 eingetragen.

III. Die Magdeburger Brückenbau⸗Anstalt in Buckan bei Magdeburg, unter Rr Gesellschaftsregisters des Königlichen Stadt- und Kreisgerichts zu Magdeburg eingetragen, hat eine Zweigniederlassung in QOberhausen 4. R. errichtet, was am G6. Dezember 1873 unter Nr. 163 des hie⸗ sigen Gesellschaftsregisters vermerkt ist.

Aonkurse, Su bhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3255 59 ö! J

löässs! Oeffentliche Vorladung.

Der Kaufmann S. Loewenthal, Brückenstraße Nr. 13 hierselbst, hat gegen den zuletzt hierselbst wohnhaften Lieutenant im Garde⸗Kürassier⸗Regiment Baron von Schuckmann aus zweien, von dem Ersteren unterm 30. Juli 1870 ausgestellten, von Letzteren acceptirten und am. November 1870 zahl⸗ baren Wechseln über 1500 Thlr. und 175 Thlr. nebst Hu Zinsen seit J. November 1870, 4 Thle. 20 Protestkosten und 1 3 Propision Klage erhoben.

Die Klage ist eingeleitet und da der setzige Aufent⸗ halt des Verklagten unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klage⸗ beantwortunz und weitern mündlichen Verhandlung der Sache auf.

den 9. März 1874. Vormittags 11 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichts eputation im Stadt⸗ gerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 46, anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen, und Urkunden im Original einzureichen, in⸗ dem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann. Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten That— sachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt er⸗ achtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen werden.

Berlin, den J. November 1873.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

Prozeß⸗Deputation 17.

683 des

beträgt 6 Thlr. * z KHierteljahr.

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Deutsches Reich. Der Oberlehrer an der städtischen höheren Töchterschule zu Stettin von Boguslawski ist zum Redaeteur der ö phischen Mittheilungen und der Rachrichten für Seefahrer er⸗

nannt worden. ,

Der Assistent der Königlich sächsischen J warte zu Leipzig, Dr. Börgen, ist zum Vorsteher des Observa⸗ toriums in Wilhelmshaven ernannt worden, Maillard

Die Marine-Intendantur⸗-Sekretäre Schrön, . Boltzenthal und Heydrich sind zu erpedirenden Sekretären in der Admiralität ernannt worden. . . . Die Geheimen Registratur⸗A ssistenten Fischer, Fachy ö. 5ki und Schröder in der Admiralität haben in dieser Stellung Bestallungen erhalten. . ö ö

Der fern Trndanur⸗ Rech srtet-2 istent . ist zum

etatsmäßigen Geheimen Registratur⸗-Assistenten in der Admiralität ernannt worden. ö 2

Die Geheimen Kanzlei Diätarien Barz. 28. Dobberstein sind zu Geheimen Kanzlei⸗Sekretären Admiralität ernannt worden.

Tewis und in der

D⸗

Bekanntmachung, betreffend die. Außeregurssetzung der Sande gs münzen und der landesgesetzlich den inländischen Münzen gleichgestellten ausländischen Goldmünzen.

Vom 6. Dezember 1, ; Auf Grund der Artikel 8, 13 und 16 des Münzgesetzes vom 9.

kaum inrr ar ckzeil t 3 Sgr.

*

Alle Rost⸗Anstalten Res In. und Auslandes nehmen

KRestellung au; für Berlin außer den Nostanstalten

583

82.

.

.

auch dir Ezpedition: Wilhelmstr. 32.

Berlin, Donnerstag,, den 1. Dezember,

*

'. 4 9 * ends.

18 74.

kunft nicht gefährdet wird. dauerhaft zu ch schwache Schachteln und Cigarrenkisten zu benutzen, und die Signaturen deutlich und vollständig und haltbar herzustellen. Die Packetsignatur muß bei frankirten Packeten auch den Franko— vermerk, bei Packeten mit Vorschuf tnomn nen Vorschusses, bei Expreßpacketen den Vermerk: „per Expressen zu bestellen“ ; .

die Angabe der Wohnung des Adressaten enthalten. Zr . Beschleunigung der Packetbeförderung würde es wesentlich bei⸗ tragen, wenn als Begleitadresse das neue Formular zu Post⸗ Packetadressen verwendet wird und wenn die Packete frankirt abgesandt werden.

1 1 Juli 1875 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 233) hat der Bundesrath die nach— stehenden Bestimmungen getroffen: . ö 4 .

§. 1. Vem 1. April 1874 an gelten sämmtliche is zum In⸗ kraftteten des Gesetzes, betreffend die Ausprägung ven R ichgold⸗ münzen, vom 4. Dezember 1871 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 404), geprägten Goldmünzen der deutschen Bundesstaaten nicht ferner als gesetzliches Zahlungsmittel. ; 2 ö

Es ist daher vom 1. April 1874 ab außer den mit der Einlö— sung beauftragten Kassen Niemand verpflichtet, diese Goldmünzen in Zahlung zu nehmen.

Von demselben Zeitpunkte inländischen Münzen gleichgestellten Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel. findet nicht statt. .

§. 2. Die im Umlaufe befindlichen Landesgoldmünzen werden in den Monaten April, Mai und Juni 1874 von den zurch die Lan— des⸗Gentralhehörden zu bezeichnenden Kassen derjenigen Bundesstagten, welche die Goldmünzen geprägt haben, bezw. in deren Gebie diesel⸗ ben gesetzliches Zahlungsmittel sind, nach dem in den 58. 5. und 4 festgefetzten Werthverhältnisse für Rechnung des Deutschen Reichs s⸗ wohl in Zahlung angenommen, als auch gegen Reichsgoldmünzen, bezw. Landessilbermünzen ungewechselt. (

Nach dem 30. Juni 1874 werden Landesgoldmünzen auch von diesen Kassen weder in Zahlung noch zur Umwechselung angenommen. K Einlösung der nachstehend verzeichneten oldmünzen erfolgt zu dem dabei vermerkten Werth verhältnisse: preußische Fried richsd'or zu , Thlr. 20 Sgr., kurhessische Pistolen zu 5 Thir. 20 Sgr, württembergische, badische, Großherzoglich hessische Zehn⸗ und Fünf⸗ Guldenstücke zu 10 Fl. bezw. 5 Fl. Kr., württembergische ukaten Prägung seit 1340) zu 5 Fl. 45 Kr, badische Dukaten Prägung seit 1837, sog. Rheingolddukaten) zu 5 Fl. 35 Kr., badische 560⸗Kreu⸗ zerstücke zu 8 Fl. 20 Kr. . .

§z. 4. Für alle im §. 3 nicht aufgeführten Goldmünzen deutscher Bundesstagten wird lediglich der Werth ihres Gehaltes an feinem Golde mit 1395 Mark oder 465 Thaler für das Pfund Feingold

ütet. ; 11 Zu diesem Behuf ist der Kasse bei Einlieferung der Geldmünzen, deren Einlösung beabsichtigt wird, ein Verzeichniß dersel ben, in welchem die einzelnen Münzsorten nach Stückzahl, Gatzung (Bild) und Jahres⸗ zahl summarisch aufzuführen sind, in zwei Exemplaren einzureichen, deren eines nach erfolgter Prüfung mit Empfangashescheinigung zuzück⸗ gegeben wird und gegen dessen Vorzeigung und Nückgab⸗ seiner Zeit, falls sich sonstige Anstände nicht ergeben haben, die sahlung des 6 der Münzverwaltung festgesetzten Metallwerths erfolgt. 8 . ; Zeit⸗ punkt, von welchem 4b die Einlüsungsbeträge erhoben werden Onnen, wird von den Landesbehörden bekannt gemacht werden zschlie ght

Auf Denkmünzen, Schaumünzen und . . i, zum Umlauf bestimmte Münzstücke finden obige Bestimmungen keine n, Verpflichtung zur Annahme und zum ntansch in findet auf durchlöcherte und anders. als durch e , n, ö. lauf im Gewicht verringerte, ingleichem auf verfälschte Münzstücke

ab verlieren die landesgesetzlich den ausländischen Goldmünzen die Eine Einlösung derselben

keine Anwendung. . 6. t ö. 81 , her Grenze der Gewichtsminderung, innerhalb deren

die durch den Umlauf im Gewicht verringerten Goldmünzen der in F. 3 aufgeführten Prägungen als vollwichtig angenommen, werden, verbleibt es bei den hierüber getroffenen landesgesetzlichen BVestimmun⸗ gen. In Ermangelung derartiger Bestimmungen sollen Goldmünzen, deren Gewicht um nicht mehr als fünf Tausendtheile hinter dem Normalgewicht zurückbleibt, als vollwichtig gelten. . . -

Ergiebt sich bei der Gewichtsprüfung n ne ,,,. so wird der Metallwerth der Golpmünze nach Maßzabe der Bestim— mung im ersten Absatze des 8. 4 vergütet.

Berlin, den 6. Dezember 1873.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück.

Betkann e me chung. Die Weihnachtssendungen betreffend.

Mit Rücksicht auf die bekannten Verhältnisse richtet das General-Postamt auch in diesem Jahr an das Publikum in dessen eigenem Interesse das Ersuchen, mit den Weihnachtsver⸗ sendungen bald zu beginnen, damit sich die Packetmassen nicht in den letzten Tagen zusammendrängen und die pünktliche Ueber⸗

gegeben wird, enthält unter

ersucht, die Packete dünnen Kartons,

wird

Zugleich keine

verpacken, namentlich

den Betrag des entnomme⸗

und bei Packeten nach größeren Orten thunlichst Zu einer

Berlin, den 3. Dezember 1873. Kaiserliches General⸗Postamt.

Das 32. Stück des Reichs⸗Gesetzblatts, welches heute aus—

Nr. 973 die Bekanntmachung, betreffend die Feststellung der Wahlkreise in Elsaß-Lothringen für die Wahlen zum Deutschen Reichstage. Vom 1. Dezember 1873; unter

Nr. 974 die Bekanntmachung, betreffend das Wahlreglement. Vom 1. Dezember 1873; und unter . . ;

Nr. 975 die Bekanntmachung, betreffend die Außercours⸗ setzung der Landesgoldmünzen und der landesgesetzlich den in⸗ ländischen Münzen gleichgestellten ausländischen Goldmünzen.

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fordern hat.

werden am 2. so lange sie nicht verjährt sind, halbjährlichen Zinscoupons durch

Vom 6. Dezember 1873. . 5 Berlin, den 11. Dezember 1873. Kaiserliches Post⸗Zeitungs-Amt.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Kammergerichts-Rath Starke zum Geheimen Justiz⸗ und vortragenden Rath im Justiz⸗Ministerium; und

Den Regierungs⸗Assessor Boediker zum Landrathe des Kreises Gladbach zu ernennen.

Dresden, den 10. Dezember 1873, Abends 6M Uhr. ;

Gine Besserung im Befinden Ih rer Maj e st ät der Kö⸗ nigin Elisabeth von Preußen ist im Laufe des Tages nicht , Die Kongestion nach den Lungen hat sich vielmehr

eingetreten. on Hat sig n gesteigert. Das Bewußtsein ist getrübt.

bis zur Entzündung Fieber mäßig. 2. . Dr. Grimm. Hr. Fiedler.

Dres den, den 11. Dezember 1873, früh 71 Uhr. ,

Ihre Majestät die Königin Elisabeth haben die Nacht ziemlich ruhig verbracht und viel geschlafen. Die Erschei⸗ nungen der Lungenentzündung haben nicht zugenommen. Das Bewußtsein ist ziemlich klar. .

Dr. Grimm. Dr. Fiedler. Privileg in m wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt Neuhaldensleben zum Betrage von 50, 9000 Thalern vom . 15. November 1873. ; Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden CTönig von Preußen 2c. . 3 Nachdem der Magistrat und die Stadtverord neten versgmmlung der Stadt Neuhaldensleben darauf qugetz agen kJ gung älterer Stantschulden eine Anleihe im Betrage van 50 00 Thaler aufnehmen und zu diesem Behufe auf Iden Inhaber lautende, mit Zinscoupons und Talons versehene Stadt. Ohl ightionen ,, . Fürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit. des 5. 2 des Gesche⸗ vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungs⸗ verbindlichkeit gegen jeden Inhaber enthalten, durch, gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zun. Ausstellung von auf den Inhaber lautenden „Obligationen der Stadt Neuhaldensleben zum Betrage von funfzigtausend Thalern, welche nach dem anliegenden Schema in 500. Stücken und zwar zu e 190 Thalern auszustellen, mit Vier und einem Halben vom Hundert jährlich zu, verzinsen, von Seiten der Gläubiger unkündbar, dagegen von Seiten dar. Stadt Neuhaldensleben kündbar sind und nach dem festgestellten Tilgungs⸗ plane durch Ausloosung oder freihändigen Ankauf mit mindestens Einem Prozent der ursprünglichen Schuldsumme unter Hinzurechnung der durch die erfolgte Tilgung ersparten Zinsen allfährlich zurückzu⸗ able ij 8 k Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, und durch welches für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen in keinerlei Weise eine Gewährleistung Seitens des Staates übernommen wird, ist durch das Amtsblatt der Regierung zu Magdehurg zu veröffentlichen. . her lh unter Unserer Höchsteigenen Unterschrift und beigedruck⸗

tem Königlichen Insiegel. .

Gegeben Berlin, den 15. November 1873.

(L. S.) Wilhelm.

Graf zu Eulenburg. Camphausen. Dr. Achenbach.

Provinz Sachsen. . Stadtwappen.) Obligation

der Stadt Neuhaldensleben

,,

Einhundert Thaler Preußisch Courant. Nee,,

ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom

(Amtsblatt der Regierung zu Magdeburg vom . ten

Stlne

Regierungsbezirk Magdeburg.

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hiermit, daß der

pital von

gene

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Der Magistrat der Stadt Neuhaldensleben beurkundet und , ß Inhaber dieser Obligation ein dargeliehenes Ka

„Eänhundert Thalern essen Empfang hiermit bescheinigt

Preußisch Courant“ Preußisch 1. ö wird, von der hiesigen Stadt zu

Prozent jährlich festgesetzten Zinsen Jull jeden Jahres, sowie späterhin, gegen Rückgabe des ausgefertigten die hiesige Kämmereikasse gezahlt.

Die Tilgung des Anleihekapitals geschieht mittels Verloosung er Ankauf der Obligationen und nach dem von der Staats eh order iehmigten Amortisationsplane mit jährlich mindestens einem Prozent Schuldkapitals nebst den von den getilgten Schuldraten ersparten Zinsen in den 39 Jahren von 1873 bis ult. 1911.

Den Stadtbehörden bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsfonds zu verstärken oder auch sämmtliche Ylligationen auf einmal zu kündigen. Von diesem Kündigungsrecht soll indessen vor Ablauf von 5 Jahren nach dem Beginne der Ausgabe kein Gebrauch

Die auf vier und ein halb Januar und am 1.

ode

gemacht werden. ; . . ; J Obligationen steht ein solches Kündigungsrecht

Den Inhabern der O nicht zu. . aan dn. Die Bekanntmachung der durch das Loos gezogenen Obliga 61. zie der etwa außerdem noch erfolgenden Kündigungen geschieht späte⸗ q drei Monate vor dem Zahlungstermine und zwar z drei Monate vor dem Zahlungste nd zw durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preusischen Staats⸗Anzeiger, 3 al; 1 2 * durch das Amtsblatt der Königlichen Reglerung zu Magdeburg, ; * 5 . . ö 8 durch die Magdeburgische Zeitung und . durch das Wochenblatt für die Kreise Neuhaldensleben, Garde⸗ legen und Wolmirstedt. . . Sollte eins oder das andere der genannten Blätter eingehen, . so bestimmen die Stadibehörden mit Genehmigung der Königlichen Re⸗ gierung zu Magdeburg, in welchem andern Blatte die Bekanntmachung erfolgen soll. , in dem Tage, an welchem nach diesen Bekanntmachungen . Kapital zurückzuzahlen ist, hört die Verzinsung desselben auf. Bei Rückzahlung des Kapitals sind mit der Obligation auch die dazu geho⸗ rigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine nebst Ta lons zuruck nl iefet der fehlenden Zinscoupons wird dem Kapital

2 6 der Betrag

zuliefern, abgezogen. ; (. ö . ö . Kapitalbetrag der gusgeloosten. Obligationen verfällt zu Gunffen der Stadt, wenn die Abhebun) nicht binnen 36 Jahren nach

In 111 be, IbI, ( 1 . , . g . dem Fälligkeitstermine erfolgt. Die Zinscgupons verjähren mit 3 lauf des vierten Kalenderjahres nach dem igkeit. Die

N

8 ̃ ; . 213 fr 1 Lor hafter Weise darthut, nach Ablauf der , Betrag der angemeldeten und 3. dahin nicht vorgekom menen ins coupons egen Quittung ausgezahlt werden. ,, ö die Amortisation verlorener oder vernichteter Obligationen erfolgt nach Vorschrift der allgemeinen Gerichtsordnung Theil J. Titel Hl“ 8. 130 ff. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Ne denslebe Neuhaldensleben. . . .

Mit dieser Schul dverschreibung sind = = halbjährliche Zins Coupons ausgegeben, die ferneren Zinscoöoupons werden für fünfjährige Perioden gusgegeben werden. .

; Die Ausgabe einer neuen Zinsschein -Serie erfolgt gegen Abliefe= rung des der älteren Zinsschein⸗Serie beigedruckten Talons bei der Kämmereikasse zu Neuhaldensleben . .

Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsschein⸗Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern die⸗ selbe rechtzeitig vorgezeigt worden ist. ͤ

Für die Sicherheit des Kapitals und Gesammtvermögen und die Steuerkraft der Neuhaldensleben, den ...

8.)

r Magistrat.

Kontrolbeamter.

Regierung Bezirk Magdeburg. 2 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. (Erster) Coupon ,,, zur Obligation der Stadt Neuhaldensleben über Einhundert Thaler Preußisch Courant.

Inhaber empfängt am .. ten . 18. an halbjährlichen Zinsen aus der Neuhaldenslebener Kämmerei⸗Kaffe zwei Thaler sieben Groschen und sechs Pfennige.

Neuhaldensleben, den .. ten

Der Magistrat. (Facsimile der Unterschrift des Magistrats-Vorsitzenden und zweier

Beisitzer) Dieser Zinsschein verfährt in vier Jahren nach Ablauf des

Kalenderjahres der Fälligkeit. . .

Bemerkung: Die Namens⸗Unterschriften des Magistrats Vorsitzenden und der beiden Magistrate⸗Mitglieder können mit, Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden; doch muß jeder Zingcoupon mit der eigenhändigen Namens-Unterschrift ines Kontrolbeamten ver⸗ sehen werden.

Provinz Sachsen.

Provinz Sachsen.

Serle.

ö

zur Obligation der Stadt en ,,, über

Regierung · Bezirk Magdeburg n

Einhundert Thaler Preußisch Courant, zu vier und ein halb Prozent. ; Inhaber empfängt gegen diese Anweisung zu der vorbezeichneten