1873 / 293 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Dec 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Befugnisse des Vorsitzenden, Leitung des Verfahrens.

8. 5. Der Borsitzende leitet und beaufsichtigt den gesammten Geschäftsgang bei dem Ausschusse und sorgt für die prompte Erledi⸗ gung der Geschäfte (34. 136 Absatz 1 der Kreisordnung). Er eröffnet die eingehenden Schriftstücke und vermerkt auf denselben den Tag des Einganges. Hat in streitigen Verwaltungssachen eine Partei den Schriftstücken kein Duplikat beigefügt (5. 145 der Kreisordnung), so verfügt er die Anfertigung desselben auf ihre Kosten. .

§. J. In allen Angelegenheiten, welche nicht dem in den §5. 140 ff. der Kreisordnung bezeichneten Verfahren unterliegen (siehe 2 dieses Regulativs). kann der Vorsitzende, wenn der vor⸗ liegende Fall keinen Aufschub zuläßt, Namens des Kreisausschusses Verfügungen erlassen 8. 137 Abs. 3 der Kreisordnung). Die gleiche Of nin steht den Mitgliedern des Kreisausschusses in Ansehung der— jenigen Angelegenheiten zu, deren selbständige Bearbeitung ihnen von dem Vorsitzenden übertragen worden ist (8. 137 Absatz 1 der Kreis- ordnung); jedoch bleibt es dem Ermessen des letzteren in allen Fällen überlassen, den vorgängigen Vortrag im Kollegium anzuordnen. Wird gegen das Verfügte von dem Bekheiligten Einspruch erhoben, so ist die Beschlußnahme des Kreisausschusses hierüber herbeizuführen (8. 137 Absatz 3 der Kreisordnung). .

§. 8. Zur Behandlung nach den Bestimmungen des 5§. erschei⸗ nen, soweit es sich um materielle Enischeidungen handelt, der Natur der Sache nach die im 5. 2 unter J. 1-14, 16, 19 (soweit eine de⸗ finitive Ernennung von Beamten des Kreises in Frage steht), 20, JI. L 2 lsoweit eine einstweilige Uebertragung der Stellvertretung eines Amtsvorstehers an einen der benachbarten Amtsvorsteher oder den Bürgermeister einer benachbarten Stadt für den Fall in Frage steht, daß sich im Amtsbezirke keine zur Ernennung als Stellvertreter geeig— nete Person findet!, 4. 5, 7, 9— 12, 14 21, III. 1-=3, 5- 8, 10—17, 19, 20, IV. (soweit es sich um die Ausübung der dem Kreisausschusse zustehenden Befugniß zur Verhängung von Disziplinarstrafen handelt), . VI. 1—-—3 und 5 aufgeführten Angelegenheiten nicht geeignet; jedoch können Verfügungen, welche, ohne der fachlichen Entscheiduns vorzugreifen, lediglich die Vorbereitung bezw. die Leitung des Verfah⸗ rens vor dem Kreisausschusse bezwecken, auch in diesen Angelegenheiten von dem Vorsitzenden bezw. dem mit der Bearbeitung der Angelegen— heit beauftragten Mitgliede des Kreisausschusses erlaffen werden. Die letztere Bestimmung findet gleichmäßig Anwendung auch auf die im S5. 1 des Regulativs aufgeführten Ängelegenheiten (§. 137 Absatz 1 der Kreisordnung).

§. 9. In den zur kollegialischen Entscheidung des Kreisausschusses gelangenden Sachen bestellt der Vorsitzende aus der Zahl der Mitglie= der einen Referenten und nach Befinden einen Korreferenten; auch kann

er sich selbst, und da, wo ein Syndikus angestellt ist (6. 132 der

Kreisordnung), auch diesen zum Referenten oder zum Korreferenten ernennen.

§. 10. Der Vorsitzende leitet die Verhandlungen und Berathun gen in den Sitzungen des Kreisausschusses; er stellt die Fragen und sammelt die Stimmen; vorbehaltlich der Entscheidung des Kolle— giums, falls über die Fragestellung oder äber das Ergebniß der Ab stimmung eine Meinungsverschiedenheit entsteht.

Mündliche Verhandlung in öffentlicher Sitzung

§. II. Die zur mündlichen Verhandlung gelangenden Sachen

werden in der durch den Vorsitzenden bestimmten, durch Aushang vor

dem Sitzungszimmer bekannt zu machenden Reihenfolge erledigt. In der Vorladung an die Parteien ist die zur mündlichen Verhandlung bestimmte Stunde anzugeben. Bleiben beide Parteien aus, so wird das Sachverhältniß durch den Referenten vorgetragen. Dasselbe jeschieht, wenn nur eine Partei erscheint; der letzteren ist nach dem . des Referenten das Wort zu geben. Indessen hängt von dem Ermessen des Vorsitzenden ab, auch in dem Falle, wenn bede ö erschienen sind, der Vernehmung derselben den Vortrag des achverhältnisses durch den Referenten vorangehen zu lassen.

§. 12. Der Vorsitzende verkündigt, die ergangene Entscheidung nebst den Entscheidungsgründen. Hat die Verkündigung der Entschei⸗ dung nicht sofort erfolgen können, so bedarf es zu diesem Behufe nicht der Anberaumung einer besonderen Sitzung, vielmehr genügt allein die Zustellung der mit Gründen versehenen Entscheidung an die Parteien (G. 152 der Kreisordnung). 3. ö

Jedoch hat in armenpolizeilichen und gewerbepolizeilichen Streit sachen (8. 1 II. 4a. und Sa. .) die Verkündigung der Entscheidung nach 58. 52 und 61 des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetze über den Unterstützungswohnsitz vom 8. März 1871,

der Anweisung zur Ausführung der Gewerbe Ordnung vom 4. Sep⸗ tember 1869 stets in öffentlicher Sitzung des Kreisausschusses zu er⸗ folgen. Erscheint in derartigen Streitsachen die Aussetzung der Ent—

scheidung nothwendig, so erfolgt die Verkündigung derselben in einer

weiteren Sitzung, welche sofert anzuberaumen und den Parteien be— kannt zu machen ist. Die Entscheidung ist demnächst schriftlich abzu⸗ etzen.

. §. 13. Die Kosten des Verfahrens, sowie die zu erstattenden Auslagen und Gebühren sind durch besondere Verfügung, der Regel nach zugleich mit dem Erlasse der Hauptentscheidung festzusetzen (§. 162 der Kreisordnung). Der Festsetzung der zu erstattenden Aus— lagen hat erforderlichen Falls die Anhörung des Gegners vorherzugehen.

Einer Verkündigung der Kostenfestsetzungs-Verfügung in 6ffent— licher Sitzung bedarf es nicht. ;

5§. 14. Der Vorsitzende handhabt die Ordnung in den öffentlichen Sitzungen des Kreisausschusses; er kann aus denselben diejenigen, welche Störungen verursachen, entfernen lassen.

Ausfertigungen.

§. 15. Alle Entscheidungen, Verfügungen 2c. werden in der Aus⸗ fertigung mit der Unterschrift: „Der Kreisausschuß des Kreises N. N.“ in den Fällen der 58. 7 und 8 aber mit der Unterschrift: ‚Namens des Kreisausschusses des Kreises N. N.“ versehen und von dem Vor⸗ . vollzogen. Alle Konzepte der auf Grund kollegialischen Be⸗

lusses ergehenden Entscheidungen sind von wenigstens drei Mitgliedern mit Einschluß des Vorfitzenden zu vollziehen. Sie Konzepte der Ver⸗

bezw. nach 5. 21 der Gewerbe⸗Ordnung vom 21. Juni 1869 und der Nr. 42 letzter Absatz

fügungen, welche von einem mit der Bearbeitung der Sache be⸗ auftragten Mitgliede des Kreisausschusses abgefaßt worden sind (85.7 und 8) bedürfen der Mitzeichnung des Vorsitzenden; etwaige Mei⸗ nungsverschiedenheiten, welche sich hierbei zwischen dem betreffenden Mitgliede und dem Vorsitzenden ergeben, unterliegen der kollegialischen Beschlußfassung des Kreisausschusseß. In den Fällen des 5. 1 wird die Ausfertigung der Entscheidung mit der Ueberschrift: ‚Im Namen des Königs.“ und mit dem Siegel des Kreisausschusses preußischer Adler mik der Umschrift: Kreisausschuß des Kreises N. R. ver⸗ sehen; in den nämlichen Fällen sind im Eingange der Ausfertigung die Mitglieder des Kreisausschusses aufzuführen, welche an der Ent—= scheidung Theil genommen haben. In gleicher Weise erfolgt die Aus— fertigung der Entscheidung in den Fällen des §. 2, wenn hieselbe in öffentlicher Sitzung des Kreisausschusses und, nach mündlicher Ver— handlung unter den Parteien erlassen worden ist.

S. 16. Alle Namens des Kreisausschusses zu bewirkenden Zu⸗ stellungen erfolgen durch die dem Kreisausschusse nachgeordneten Be⸗ hörden (städtische Polizeiverwaltungen, Amtsvorsteher, Gemeinde- und Gutsvorstände) oder durch die Post, erforderlichen Falls gegen Behän—

digungsschein. . Besondere Arten des Verfahrens.

§. 17. Nach 5. 140 der Kreisordnung gelten 1) für das Ver—⸗ fahren in Streitsachen zwischen Armenverbänden, soweit diefelben der schiedsrichterlichen Entscheidung und sühneamtlichen Vermittelung des Kreisausschusses unterliegen (5. 1 II. 4 a. des Regulagtips), die Vor⸗ schriften der 5§5. 61 und 62 des Gesetzes vom 8. März 1871, betreffend die Ausführung des Bundesgesetzes über den Unterstützungswohnsitz, 2) für das Verfahren bei Anträgen auf Setzung von Merkpfählen und Verschaffung von Vorfluth die Vorschriften der §§. 1 bis 7 und der 58. 11 bis 34 des Gesetzes vom 15. November 1811, sowie der 8§. 4 bis 11 und 85. 14 bis 28 des Vorfluthsgesetzes für Neuvorpommern und Rügen vom 9. Februar 1867 mit der Maßg be, daß vor Erlaß der Entscheidung, soweit erforderlich, eine mündliche Verhandlung unter den Parteien in öffentlicher Sitzung des Kreisausschusses stattzufinden hat, 3) für das Aufgebots⸗ und Prãäklu⸗ sionsverfahren bei Bewässerungs- und Entwässecungsanlagen die Vor⸗ schriften der 83. 19 bis 22 des Gesetzes vom 28. Februar 1843, des

Gesetzes vom 23. Januar 1846 und des Artikels 3 des Gesetzes vom 1I. Mai 1853, 4) für das Verfahren in gewerbepolizeilichen Angele⸗ genheiten, soweit dieselben der Entscheidung des Kreisgusschusses unter— liegen (§. 1 II. Sa, b. und e., §. 2 II. 17 und 18 dieses Regulativs), die Vorschriften in den §§. 17— 25, 33, 40, 49, 53 und 54 der Ge— werbe⸗Ordnung vom 21. Juni 1869, sowie die Bestimmungen unter Nr. J. 3 und und Nr. II. 26 51, 55, 57 —65 der Anweisung zur Ausführung der Gewerbe⸗Ordnung vom 4. September 1869, letztere Bestimmungen um Maßgabe, a) daß an Stelle der Bezirksregie⸗ Nr. 57 letzter Absatz an Stelle des

ht tritt, und b. daß in dem kontra⸗

theilung und Entziehung von Konzes⸗

und Schankwirthschaft, wie zum Klein—

135 V. 2 letzter Absatz der Kreis⸗

ken gemäß 5. utsvorsteher bezw.

öffentlichen Interesses bezw.

(Nr. 61 und 62 der Anweisung

n Verband I Dtn

der Gerl h nrg 2

? J rn rr gnrhmnnm mat anfumgen tantra nem dus ; mn, mah 85 ö5ß der Kreig⸗ a mae aus Gründen des öffentlichen Interesses der das Recht der Berufung an das Verwaltungsgericht, in Angelegenheiten, betreffend die Errichtung und Veränderung gewerbli⸗ cher Anlagen (5 135 V. 1 der Kreisordnung) und in Dismembrations ; Angelegenheiten (8 133 III. der Kreiserdnung] an die Bezirks— Regierung zu Endgültig sind nachstehende Entscheidungen des Kreis— ansschusses: 1) die schied hen Entscheidungen von Streitigkei⸗ ten zwischen Arntenverbänden (5. 135 J. 1 der Kreisordnung), 2) die interimistischen Entscheidungen in streitigen Wegebau— sachen da r, von wem und auf wessen Kosten das Erforder— liche geschehen muß, und in Verbindung hiermit, ob und in welcher Hohe Entschädigung zu leisten ist, mit Vorbehalt des Rechtsweges (5. 135 1I. Ib. der Kreisordnung), 3) die interimistischen Festsetzungen des Wasserstandes bei Stauwerken während der Dauer des gerichtlichen Verfahrens (8. 135 III. La. der Kreisordnung

155 nt

S.6 des Gesetzes vom 15. November 1811 und §. 10 des Vorfluths—⸗

gesetzes für Neuvorpommern und Rügen vom 9. Februar 1867), die interimistischen Festsetzungen über Streitigkeiten: 2. wegen Be⸗ schaffung von Vorfluth (8§. 135 III. 1b. der Kreisordnung * 85. 11 ff. des Gesetzes vom 15. November 1811 und §5§. 14ff. des Gesetzes für Neuvorpommern und Rügen vom 9. Februar 1867), b. wegen Räu⸗ mung und Unterhaltung von Gräben, Wasserabzügen und Privatflüssen (5. 135 III. LC. der Kreisordnung 5. 10 des Gesetzes vom 15. No⸗ vember 1811, 5.7 des Gesetzes vom 28. Februar i843 und §5§. 1 und 2 des Gesetzes vom 9. Februar 1867) mit Vorbehalt des Rechts⸗

rungssachen (§. 135 III. 3 der Kreisordnung). Gegen diese Bescheide

sind jedoch Restitutionsgesuche an den Kreisdusschuß binnen zehn Ta—

1843 und §. J des Gesetzes vom 23. Januar 1846), 6) die resoluto— in Pfandgeld, Streitsachen (8. 135 IV. Kreisordnung! 7) die interimistischen Entscheidungen in streitigen Abgaben ⸗Vertheilungssachen (5. 135 VIII. ordnung, 8. 20 des Gesetzes vom Z. Januar 1845 und 5. 1 des Gesetzes für Neuvorpommern und Rügen vom 26. Mai 1856), 8) die interimistischen Entscheidungen in streitigen Schulbau⸗ Sachen über die Verpflichtung, zu den Baukosten beizutragen, und

rischen Entscheidungen

der

die städtische Polizeibehörde behufs

weges, 5) die Präklusionsbescheide in Bewässerungs-⸗ und Entwässe⸗

gen bezw. sechs Wochen zulässig (5. 22 des Gesetzes vom 258. Februar

der Kreis⸗

über die Vertheilung dieser Kosten unter den hierzu Verpflichteten,

mit Vorbehalt des Rechtsweges (5. 135 X. 3b. der Kreisordnung). 9) die Entscheidungen über Einwendungen gegen Geschwornen-Ürliften (5. 135 XII, der Kreisordnung). ;

5§. 19. Die Frist zur Einlegung der Berufung betr. nuch §. 185 der Kreisordnung für die 1 21 Tage, fofern nicht für einzelne Fälle eine andere Frist gesetzlich bestimmt ist. Die Berufungsfrist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, wobei jedoch der Tag der Behändigung selbst in die Frist nicht eingerechnet wird. Die Frist ist daher für gewahrt zu erachten, wenn die Berufung vor Ablauf des 21. Tages nach dem Tage der Zustellung bei dem Kreisausschusse angemeldet und gerechtfertigt ist. Die Frist betrãgt: . .

J. sechs Wochen I) für Berufungen gegen definitive Entschei⸗ dungen des Kreisausschusses in streitigen Abgabenvertheilungs-Sachen und gegen bestätigte Abgaben-Vertheilungspläne. Für den Fiskus und die demselben durch Artikel XIII, der Deklaration vom 6. April 1839 (Ges. Samml. S. 126) und §. 43 der Verordnung vom 21. Juli 1819 über das Verfahren in Civilprozessen im Bezirk des Appellation gerichts zu Greifswald gleichgestellten Personen beträgt die Frist zwölf Wochen, 2) für, Berufungen gegen resolutorische Entscheidungen des Kreisausschusses in Betreff der Festsetzung der Höhe des Wasserstandes bei Stauwerken in Neuvorpommern und Rügen (8. 9 des Vorfluths⸗ gesetzes für die gedachten Landestheile vom 9. Februar 1867), Für die übrigen Landestheile, in denen die Kreisordnung gilt, beträgt die Frist fuͤr die in Rede stehenden Berufungen nach 3. 158 dieses Ge— setzes 1 Tage, da das für jene Landestheile erlaffene Gesetz wegen des Wasserstaues bei Mühlen und Verschaffung der Vorfluth vom 15. November 1811 überhaupt keine bestimmte Berufungsfrist vor⸗ schreibt, 3) für Berufungen gegen Entscheidungen des Kreisausschusses als Kreisvermittelungs-Kommission bei Bewässerungsanlagen (5. 32 des Gesetzes über die Benutzung der Privatflüsse vom 28. Februgr 1843); . er, n, II. vier Wochen für Berufungen gegen Entscheidungen des reis⸗ ausschusses in Disziplinar-Untersuchungen gegen Gemeindevorsteher, Schöffen und Gutsvorsteher, gegen Amtsvorsteher, Stellvertreter der Amtsvorsteher und kommissarische Amtsvorsteher, sowie gegen Kreis— beamte (5. 42 des Disziplinar⸗-Gesetzes vom 21. Juli 1852 ;

III. vierzehn Tage 1) für Berufungen gegen Entscheidungen (Be— scheide) des Kreisausschusses in Angelegenheiten, betreffend die Erxrich⸗ tung oder Veränderung gewerblicher Anlagen (55. 20 und 25 der Gewerbe⸗Ordnung vom 21. Juni 1869), 3) für Berufungen gegen Entscheidungen (Bescheide) des Kreisausschusses über Anträge auf. Er⸗ theilung von Konzessionen zum Betriebe der Gast- und Schankwirth⸗ schaft, wie zum Kleinhandel mit Getränken, sowie über die Zurück— nahme solcher Konzessionen (§§. 40 und 54 der Gewerbe-Ordnung vom 21. Juni 1869), 3) für Berufungen gegen Strafbescheide an un⸗ gehorsame Zeugen und Sachverständige (5. 146 Absatz 2 und §. 135 L. 2 der Kreisordnung; §§. 61 und 49 des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetze über den Unterstützungswohnsitz vom 8. März 1871);

LV. zehn Tage I) für Berufungen gegen Entscheidungen, welche der Kreisausschuß über Beschwerden gegen polizeiliche Verfügungen und exekutivische Anordnungen der Amts, und HSrtsvorsteher, sowie der städtischen Polizeiverwalter getroffen hat (5. 80 der Kreisordnung), 2) für Berufungen gegen die von dem Kreisausschusse verfügte Um⸗ wandlung der von den Behörden des Kreises endgültig festgesetzten

Zeldbußen in Haft (8. S2 der Kreisordnung), 3) für Berufungen gegen tsch zen, welche der Kreisausschuß über Beschwerden gegen die orsteher gegen Gemeinde⸗ und Gutsvorsteher verhängten geln getroffen hat (§. 83 der Kreis⸗-Ordnung), 4) für Be⸗ Beschlüsse des Kreisausschusses auf Anträge wegen e zung nisse der Wahlberechtigten für die Kreistags⸗ wahlen (5. 19 Absatz 2 der Kreisordnung), 5) für Berufungen gegen resolntorische Entscheidungen des Kreisausschusses in Streitigkeiten zwischen Armenverhänden und den zur Unterstützung eines Hülfs— bedürftigen verpflichteten Verwandten und Angehörigen (§. 135 1. 2 der Kreisordnung; 5. 66 des Ausführungsgesetzes zum Bunxesgesetze über den Unterstützungswohnsitz vom 8. März 1871), 6) für Berufun⸗ gen gegen resolutorische Entscheidungen des Kreisausschusses in streitigen Wegebau Sachen darüber: a. was im Interesse des öffentlichen Ver— kehrs geschehen muß, b. ob ein Weg, von dem es streitig ist, ob er ein öffentlicher oder Privatweg jei, für den öffentlichen Verkehr in Anspruch zu nehmen ist (5. 135 JI. La. nnd C. der Kreisordnung, für Berufungen gegen Entscheidungen des Kreisausschusses über die Gestattung oder Versagung neuer Ansiedelungen (58. 29 des Gesetzes vom 3. Januar 1845 und §. 1 des Gesetzes für Neuvorpommern und Rügen vom 26. Mai 1856), 8) für Berufungen gegen die von dem Kreisausschusse erlassenen Kostenfestsetzungs-Verfügungen (§. 162 letztes Alinea der Kreisordnung). Geschäfts⸗Kontrolbücher.

§. 20. Die Einrichtung der erforderlichen Geschäfts⸗-Kontrol⸗ bücher für die Kreisausschüsse bleibt bis auf Weiteres dem Präsidenten der Bezirksregierung nach Berathung mit dem Verwaltungsgerichte vorbehalten. J

8 21. Am Jahresschluß hat der Vorsitzende des Kreisausschusses dem Präsidenten der Bezirksregierung eine Uebersicht der vorgekommenen Geschäfte berichtlich einzureichen. In derselben ist die Zahl der von dem Kreisausschusse im Laufe des Jahres abgehaltenen öffentlichen Sitzungen sowie, nach den Hauptkategorien gesondert, die Zahl der anhängig gemachten, erledigten und unerledigt gebliebenen Sachen an⸗ zugeben, unter Hinzufügung derjenigen gutachtlichen Bemerkungen, zu denen die bei Handhabung der materiellen und der prozessualischen Bestimmungen der Kreisordnung gemachten Erfahrungen Anlaß bieten.

Berlin, den 20. November 1873.

Der Minister des Innern. Graf zu Eulenburg.

Für die Berechnung des Pauschquantums (8. 13) sowie der Gebühren für Zeugen und Sachverständige in den von den Kreisausschüssen zu entscheidenden streitigen Verwaltungs sachen auf Grund des 5§. 162 der Kreisordnung wird der Minister des Innern binnen Kurzem einen Tarif erlassen.

n e , e. , g. ing der Verze

ö * Inseraten⸗Expedition des Nrutschen Reichs- Anzeigers und Königlich Kreußischen Ktaats - Anzeigerz: Berlin, Wilhelin⸗Straße Nr. 32.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Handels⸗Register.

Konkurse, Subhastationen, ladungen u. dergl.

4. Berkäufe, Verpachtungen, Submissionen ͤcͤ.

28 *

effentlicher Anzeige

von öffentlichen Papieren. Aufgebote, Vor- J. Verschie dene Bekanntmachungen. 3. Literarische Anzeigen. 9. Familien⸗Nachrichten.

. .

5. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w.

56. Industrielle Etablissemeuts, Fabriken u. Großhandel.

Inserate nimmt andie autorisirte Amongen⸗Expedition von

Rudolf Moffe in Berlin, Keipzig, Hamburg, Frank-

furt a. M., Breslau, Halle, rag, Mirn, Alünchen, Nürnberg, Straßburg, Rürich und Stuttgart.

*

Steckbriefe und Untersuchungs⸗-Sachen. 3615 Vorladung.

Nachbenannte Landwehrmänner: 1) der Carl Foerster aus Zedlitz, geboren am 15. September 1837, 2) der Gottfried Scheibel aus Gulm, gebo— ren am 15. Juli i843, 3) der Johann Theodor Herrmann Tschirschke aus Ransen, geboren am 14. Juli 1858, find von der Königlichen Polizei Anwaltschaft angeklagt als Militärpflichtige ohne Erlauhniß ausgewandert zu sein, um sich dadurch der militärischen Kontrolle zu entziehen und es ist deshalb gegen dieselben durch Verfügung vom 29. November c. auf Grund der Bestimmungen dez Gesetzes vom 19. März 1856 und des §. 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs die Untersuchung eröffnet und ein Termin zur Verhandlung der Sache auf den 18. März 1874. Vormittags 11 Uhr, in dem Audienzzinmer des hiesigen Gerichtsgebäudes vor dem KZmmissarius für Ucbertretungen angesetzt wor⸗ den, Da der Aufenthaltsort der Angeklagken im Inlande nicht bekannt ist, so werden dieselben hier— durch öffentlich vorgelgden, in dem gedachten Ter= mine zur festgesetzten Stunde pünktlich zu erscheinen

und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweis— mittel zur Stelle zu bringen, oder solche dem Ge— richte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Bei ihrem Ausbleiben wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. Steinau, den 29. November 1873.

Königliche Kreisgerichts-⸗Deputation. Kommission für

Uebertretungen. Neugebauer.

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, lz) Vorladungen u. dergl.

Der Königlich preußische General⸗Major a. D. Moritz von , als er ,.

Vertreter seines jüngsten Sohnes Oscar von Ger⸗ stein Hohenstein und die öniglich preußischen remier-Lieutenantö Max und Paul ' von Gerstein⸗ . haben allhier angezeigt, eine zu Gunsten der Frau Auguste von e fen ehm g eb. von Donop, unterm 15. Nov. 1849 auf das

ut Burg Maspe eingetragene Sbligation über

4000 Thlr. verloren gegangen, aber von dem

Eigenthümer der Hypothek vorlängst durch Zahlung getilgt worden sei. Auf Antrag der vorbenannten Söhne der Gläubigerin, denen jene Obligation im Wege der er r zugefallen, werden Diejenigen, welche etwa Rechte an der fr. Obligaticn zu haben vermeinen, hiermit vorgeladen, diese Rechte in dem hiermit auf den 15. Janr. k. J. angesetzten Termine, so gewiß anzumelden und geltend zu machen, als die Schuldurkunde sonst dem Schuldner oder dessen Rechtsnachfolgern gegenüber für ungültig und wir⸗ kungslos 56 ö . Hypotheken⸗ buche gelöscht werden soll. . Detmold, den 4. Dezember 1873. Fürstlich din ich ustizkanzlei. o sen.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. 13467! Be kanntm achnun

Das im Teltower Kreise etwa 14 Meilen von Berlin, L Meile von Spandau belegene

Domänen⸗Vorwerk Ruhleben mit Zubehör soll auf sechs hintereinander folgende Jahre, von Johannis 1874 bis Johannis 18865 im Wege der Lizitation anderweit verpachtet werden. Hierzu haben wir einen Termin auf . den 138. Jannar 1874, Vormittags 11 Uhr, - in unserem Sitzungssgale vor dem Herrn Regierungs⸗ Rath Freiherrn von Uslar⸗Gleichen anberaumt. Das Vorwerk enthält: an Hof- und Baustellen. . O 743 Hektare . ö 71,286 . 25 831 . w Wegen, Gräben, unnutzbar 1740 zusammen 1062, 128 Hektare und es ist außerdem mit der Pachtung die Fischerei in dem die Vorwerksfeldmark durchschneidenden, sog. Vorfluthskanale verhunden. d Das Pachtgelder⸗Minimum ist auf 800 Thlr. un

das von den Pachtbewerbern , ,, . dispo⸗ nible Vermögen auf 6009 Thlr. festgestellt.

Die Ertheilung des Zuschlages, sowie die Aus- wahl unter den drei Bestbietenden bleibt der unter⸗ zeichneten Königlichen Regierung vorbehalten,

Die speziellen, sowie die allgemeinen Verpach- tungs⸗Bedingungen, die Regeln der Lizitation und die Vorwerkskarke können täglich, mit Ausnahme, der Sonn und Festtage, in unserer Domünen Kegistra tur eingesehen werden, auch werden auf erlangen egen Erstattung der Kopialien Abschriften der , an ,, und der Regeln der

izitation ertheilt werden. ö

6 Herr , Beussel zu Ruhleben ist angewiesen, den sich meldenden Pachtlustigen die Besichligung der Pachtobjekte zu gestatten und ört⸗ liche Auskunft zu ertheilen. .

otsdam, den 1. Dezember 1813. ö Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten.

v. Schönfeldt.

lasen] Hannoversche Staatsbahn. Bekanntmachung. Die Lieferung der Schreibmaterialien für das Burean, der unterzeichneten Eisenbahn⸗Kommission pro 1874 soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden, wozu ein Submissionstermin im Bureau der genannten Behörde, Zimmer Nr. 56, auf Dienstag, den 253. d. M., Vormittags 11 Uhr, festgesetzt ist. ; Die Submittenten haben ihre Offerten portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung von Schreib⸗ materialien! einzureichen. . Die Submissions. und Kontrakts-Bedingungen können täglich während der Dienststunden in unserer Kanzlei eingesehen, auch gegen Erstattung der Kopia⸗ lien bezogen werden. Hanngver, den 11. Dezember 1873. Königliche Eisenbahn⸗Kommission. Hammer.

ö Bekanntmachung. . Königliche Saarbrücker Eisenhahn.

IM. 197

Die Lieferung von: 3 Personen⸗Wagen J. u. II. Klasse, 4 Personen⸗Wagen II. Klasse, 4 Personen⸗Wagen II. u. III. Klasse, 3 Personen⸗Wagen III. Klasse, 16 Personen⸗Wagen IV. Klasse, 6 Gepäck⸗Wagen, 50 Schienen ⸗Transport⸗Wagen, 125 Kohlen. Wagen, 440 Satz Achsen mit Räder, 864 Achshüchsen, S64 Tragfedern und 1064 Spiral⸗Federn, soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. . Offerten hierauf sind mit entsprechender Aufschrift

versehen, versiegelt und portofrei, spätestens bis

5M 6 4 2

Mittwoch, den s7. Dezember d. J. . Nachmittags 4 Uhr,

an die unterzeichnete Königliche Eisenbahn⸗Direktion einzureichen, in, derem Geschäfts⸗Lokale auf Bahnhof St. Johann die Eröffnung der Offerten zu bezeich- neter Stunde und im Beisein der persönlich erschie⸗ ,, stattfin den wird

Auf später eingehende Offerten kann nicht gerück⸗ sichtigt werden. . ö

Die Liefernngs bedingungen, und Zeichnungen liegen bei uns zur Einsicht offen, können auch auf porto— freie Gesuche von uns bezogen werden

Saarhrücken, ven 27. November 1873.

Königliche Eisenhahn⸗Direktion.

Verloosung, Amortisation, Sins zahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

In dem am 12. d. Mts. zur Ausloosung von

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19. März 1874 ab durch die Fa se der unterzeich⸗ neten Rentenbank, Domplatz ir 1 giert 9 9. Vormittagsstunden von 9g bis 12 gegen Zurückliefe⸗

Kasse in Empfang zu nehmenden Formulare. Aus⸗ wärts wohnenden Inhabern führten, ausgeloosten Rentenbriefe ift auch bis auf

Rentenbank⸗-Kasse einzusenden und die Uebersendung der Valuta auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr

verzeichneten ausgeloosten Rentenbriefe der Provinz

stäblich) lichen Rentenbank-Kasse in Magdeburg baar und richtig empfangen . 76dPen

vom 19. März 1574 ab die Zahlung unter den vor— erwähnten Modalitäten rechtzeitig in Empfang zu nehmen.

für die Provinzen Sachsen und Hannover. In dem em 12. d. Mts. zur Aasloosung von

zial Rentenbank vereinigten Eichsfeldschen Tilgungs⸗ kasse für das Halbjahr, J. Januar bis ultimo Juni 1574, hierselbft g Schuldverschreibungen ausgeloost worden: Litt. A. à 335 3 524. 710.

2524. 3327, b. 423 Die Zahlung der Beträge derselben und der halb⸗

1874 erfolgt vom 1. Zuli 1874 ab Wahl der Interessenten entweder 1) durch die Kasse

selbst, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 sofort

verschreibungen im coursfähigen Zustande mit Ta⸗ lons, oder 2) durch die Königliche Kreiskasse zu

Schuldverschreibungen nebst Talons gegen Rückgabe der von der Kreiskasse darüber stellenden Empfangesbescheinigung. zahlten Geldbetrag ist außerdem von tanten der Schuldverschreibung nach einem bei der Kasse in Empfang zu nehmenden Formulare Quit⸗ tung zu leisten. weitere Verzinsung der

nuar 1874 verabreicht. loos⸗ vom 1. Juli 1874 ab die Zahlung unter den vor— erwähnten Modalitäten in Empfang zu nehmen, be— merken wir, daß die betreffenden beiden Kassen sich

Personen mit der

früheren Terminen ausgeloosten, aber noch realisirten Schuldverschreibungen und zwar von fol⸗

1 1. ut 15 2 4 * Nr.

. L.. Januar 1872 à 4 5

2 Stück, nämlich Nr. 5. 89. 4 Titt. E. à 10 Thlr. 50 Thlr. 6 Stück, nämlich Nr. 1. 1I. 12 29 37. 3. ö *

Die Zahlung der Beträge derselben erfolgt vom

ug der ausg locsten Rentenbriefe din coursfähigem

der vorstehend aufge⸗

*

eiteres gestattet, dieselben mit der Post an unsere

d Kosten des Empfängers, unter Beifügung einer 5 * nachste hender Form ausgestellten Quittung zu be⸗ tragen: „Quittung. Die Valuta der nachstehend

nämlich: 1 Litt.. Nr „„. Thlr. Kapital, 2) 28. mit zufainmen (buch⸗ balern von der König⸗

zu haben, bescheinigt durch diese N.“ Mit

y 8 s . UD. bosten Rentenbriefe fordern wir hierdurch auf,

n., Ma deburg, den 13. November 1875. Königliche Direktion der Rentenbank

huldverschreibungen der mit der hiesigen Provin⸗

abgehaltenen Termine sind folgende ; 1) Von zu 500 Thlr. Nr. 391. 515. 522. 2 Von Litt. B. à 4 a. zu 500 Thlr. 267 343 678 7891. 1331. 1563. 2294. 2433. be zu 39090 Thlr. Nr. 1652, c. zu 106 956. 1884. 1910. 2456. 2643. 4155. 1, d. zu 59 Thlr. Nr. 783. 2065. 2267. 2485. O, e. zu 25 Thlr. Nr. 67. 919.

lr. Nr.

rigen Zinsen pro 1. Januar bis ultimo Juni

je nach der unterzeichneten Rentenbank, Domplatz Nr. 4, hier⸗

en Zurücklieferung der ausgeloosten Schuld⸗

ligenstadt binnen 10 Tagen nach der an dieselbe coursfähigen Zustande bewirkten Uebergabe der Jun. & einstweilen auszu⸗

Ueber den ge⸗ dem Präsen⸗

Mit dem 1. Jull 1874 hört die gedachten Schuldverschrei⸗ gen auf, und es werden daher neue, vom J. Ja⸗ ab laufende Coupons zu denselben nicht Indem wir die Inhaber der ausge⸗ ten Schuldverschreibungen hierdurch auffordern,

eine Uebersendung des Geldbetrages an Privat— Post nicht einlassen Dürfen. fordern wir die Inhaber folgender, in nicht

leich

en Ausloosungsterminen: a. 1. Jult 1866 2 4 3 4139 zu 100 Thlr. b. 1. Januar 18569 3 4 S857 zu 100 Thlr. c. 1. Januar 1871 à 4 3 517 zu 5300 Thlr. Nr. U6h zu 100 Thlr. 3200 zu 599 Thlr. 1326. 2412 zu 50 Thlr. Nr. 1208 zu 25 Thlr. . Nr. 2560 zu 500 Thlr. l. 2539 zu 100 Thlr. Nr. 1916 zu 50 Thlr. Juli 1872 45 Nr. 125. 1368 zu 566 Thir. 870. 1664 zu 100 Thlr. Nr. 1277. 3535 zu

2143 zu 50 Thl zu 5090 Thlr. zu 400 Thlr. n n. Zustande und Quittungsleistung nach einem bei der he fr n

8. 1. Januar 1873 à 4 Nr. 1857 zu 609 Thlr. Nr. 16516. 16560 zu 100 Thlr. Nr. .

hie. h. I. Jull 1875 T 35 . Rr. oh 3 4 * Nr. 376 zu 500 Thlr. Nr 2276 Nr. 771. 780. Nr. A 3806 zu 50 Thlr. hierdurch

eußi Verlosung 55)

oder bei der Kreiskasse in Heiligenstadt zur Ja des Betrages zu ,, Magdeburg, den 13. November 1873.

1235. 1375. i935 zu Königliche Direktion per Fieuteubank

credit Aktienges ellschaft.

und 4m. unkündbarer Central⸗Pfandbriefe.

.

sche Central⸗BVoden

B j 9 5 2 279 3 z D Bei der am 5. und 6. Dezember 1873 in Gegenwart des Notars Kauffmann stattgehabten Ver-

oosung unserer 5 Emissionen gezogen

und 41 *

unkündb Fe Pfanpbri ö ? worn aren Central-⸗Pfandbriefe sind folgend

Nummern der betreffenden

unkündbare Central Pfandbriefe, Emission von 1871 rückzahlbar mit einem Zuschlag

von 19 190

Pit. s über 19090 Thlr. Nr. A6! 335. . ö äßer 59g Thir. Nr. 115. 455. 1514 1528. 1625. 1633 1819 2233. 6. über 709, Thlr, Fir, zo. iczz. i935. 3j. fz. 373. 3Iii 3M, 3584 3908

Lit. D. über 1060 Thlr.

4117. 4271. 43542. 4557. 4785. 5000. 5558. er 10 r Nr. 35. 261. 629. 1225. 1424. 1821. 2088. 2178. 2332. 2632. 2828. 2830. 3011. 3513. 3488. 35737. 4939. 4070. 4097. 4366. 4776. 5391. 6117. 6127.

6508. 7749. 8455. 8630. 8789. 9037. 9103 372 10805 d 11066. 1 1iöi6. 11556. 1339, 35 f 1666. O3. 10572. 10805. 11031. 6. 11459.

Lit. E. über 50 Thlr. Nr. 286. 30. 338. 738. 1017. 1249.

Lit. 0. über 200 Thlr. Nr. 348. 363. 609. 653. 117 Lit. D. über 1090 Thlr.

Üit. H. über 50 Thlr. Nr. 277. 373.

kit. A. über 10900 Thlr. Nr. I535 Lit. B. über 500 Thlr. Nr.] Lit. C. über 209 Thlr. 7

Ult. D. über 100 Thlr. Nr. 61. 295. 3913. 468. 742. 1059. 1806. 2944. 3466.

5 * unkündbare Central⸗Pfandbrie e, Emissi 372, rück , , ,. nn fe, Emission von 1872, rüctzahlbar zum Nennwerthe.

Llt. B. über 500 Thlr. Nr. 933

Nr. 246. 9 695, 1118. 1151. 18553. 1413 1605. 1798. 1818. er . 9e. 1232. 1640. 1922. 36599. 7i27. 2672. 2712. Mis. 2774. 2878. 3213. 3326. 3353. 3420. zö3 3. 34h. 3783. .

ö. ? ( I5. 1228. 1380. 1437. 1445. 1709. 1820. 1955. 29059. 2298. 2435. 2467. 2583. 26153. 2737 hi3 265. ahhh 3307. 3505. 3702. 3740. 3983. 4596. 4705. 5465. zöõh6. 5884. 5597

Nr, 36. 303. 547. 692. 851. 1256 1330 1491 1554. 1736. 23313 i, g. 3h92. 26. 3853. 359. 29553. 2537. 30,3 353. zis3. 3445. dn sls, 35833. 3,56. 336. 415i. 155. Kö. S5 r Ss, e' s64 508 555. 674. 812.

5 * unkündbare Central⸗Pfandbriefe, Emission von 1873 Seri Uückzahlb ö üüt. 3. iz gh är, sn, , emen fehl l zahltgr an nnn,

1832. 1876. 1928. 2000. 2069.

2255. 2533. 2557. 2691. 2857.

41x unkündbare Central⸗Pfandbriefe, Emission von 1872 Serie 1. rückzahlbar mit einem

Zuschlag ven 105 —= 1103.

355. 587. 41. Id . 1. ö i68. 1384. 26865. 3081. 3132. ir. 3353. 735. I6. I65. Sg 775 115319 3694. 41273 45. 4518 473 P

3437. 3654. 3517. 3528.

1763.

3569. 4125. 4373. 4539. 4549. 4657.

3 Uit. H. über 50 Thlr. Nr. 6. 667. 834. 981.

45* unkündbare Central⸗Pfandbriefe, Emission von 1872, Serie II., rückzahlbar lit. A. über 1000 Thlr“ Lit. B. über 500 Thlr. Nr. 2 Lit. CG. über 209 Thlr. Nr. ] Lit. D. über 100 Thlr. Nr.

Ult. E. über 50 Thlr. Nr. 358.

it eine Zuschlag von 10 mit einem

119. Nr. 160. 955.

393 1513. 30. 1100. 1314. 1411. 1460. 1914. 2935. 3020.

60. 15. 132. 303. 435 515. 0 3

647. 657.

1724.

S6, 86. 1447. 1482. 1491. 1496. 1761. 1797. 1875. 1891. 6263. 6328. 506.

, , 26 751 2406. 3177. 4062. 55:

3 4 1895. 1912. 1967. 3413.

Die Rückzahlung erfolgt vom 1. Juli 1874 ab an der Gesellschaftskasse zu Berlin, sowie

kei den Bankhäusern M. A. von Rothschild K Söhne in Frankfurt a. Main und Sal. Opnyenheim

Comp. in Cöln gegen Einlieferung der Pfandbriefe und der nicht fälligen Zinsscheine nebst Talon.

Berlin,

IM. 2007

Hie Hergih & lan mn ed.

10. Dezember 1873. Die Direktion.

v. Philipsborn. Bossart. Herrmann.

HB erg w er kas-Cdsellschaft.

Der unterzeichnete Vorstand erlaubt sich hiermit, die Aktionäre unserer Gesellschaft zu ersuchen,

ihre Certistkate behufs Ausfertigung und Entgegennahme des Dividenden“ Coupons pro 1873, mit doppeltem Nummerverzeichnisse

hei der Kasse der Gesellschaft in Düsseldorf, Steinstraße 13.5,

oder

oder

bei Herrn S. Bleichröder in Berlin, bei der Berliner Handels⸗Gesellschaft in Berlin,

einzureichen, wogegen später, gegen Rückgabe des unterzeichneten Duplikat⸗Verzeichnisses, die Certifikate mit dem Dividenden⸗Coupon pro 1873 ausgehändigt werden.

Düssel dorf, den g. Dezember 1873.

ih ernid G h⸗amrocl

Berg werks⸗Gesellschaft. Der Vorstand.

Wm. C. Rahinson.

Rentenbriefen der Provinzen Sachfen und Han“ nover für das laufende Halbjahr, . 10m bis ultime März 1874. in Gemäßheit des Renten- bank⸗Gesetzez vom 2. März 1850 abgehaltenen Ter⸗ mine sind folgende Rentenbriefe aus eloost worden: 1. Rentenbriefe der Provinz Sachfen. I) Umit n; a 1009 Thlr. 51 Stüc, nämlich: Nr. 39. 59. 9g]. 19, 20 330. 78... 1356. 1775. 1932. 2178. 2306. 2380. 2525. 2799. 28352 2974. 3056. 3193. 3246. 3281. 3354. 3375. 3452 3508. 3765. 4425. 4448. 4695. 4775. 5064. 5218. 5336. 5262. 5258. 545865. 5498. H757. 5776. 5885. 6156. 6326.

Verschiedene Bekanntmachungen. Bekanntmachung.

3604

Am 15. d.

er

Wittenberge⸗ Lüneburger

. M: werden wir die Theilstrecke Wittenberge -Hitzacker a geben und Personen und Güter ꝛc., nach folgendem Fahrplane befördern:

2

ö

32

. m n ; . 223

Zweig⸗Eisenba

r , neige Zweigbahn dem 6

n.

entlichen Verkehre über⸗

624353. 6595. 6581. 6598. 6829. 6943. 7022. 2) Litt. B. à 500 Thlr. 15 Stück, nämlich: Nr. 500. 555. 580. 644. 702. 751. 1130. 1170. 12609. 1245. 1574. 1595. 1725. 1798. 1912. 3) Litt. C. à 100 Thlr. 75 Stück nämlich: Nr. 120. 175. 256. 362. 458. 441. 518. 329. 5564. 806. 887. 942. 1464. 1550. 1742. 2078. 23956. 2897. 2906. 2932. 2968. 3077. 3093. 3212. 3354. 3293. 3341. 3370. 3565. 3654. 3720. 3930. 3958. 4003. 4105. 4373. 4615. 4634. 4754. 4892. 1939. 3078. 5214. 5268. 5461. 5564. 5605. 5766. 5511. 5574. 6098. 6211. 6309. 6468. 6479. 6574. 6683. 6645. 6875. 6593. 73275. 7397. 646. 7853.

Richtung von Wittenberge nach Lüneburg.

Nichtung vom Lünchurg na Winnt,

Gemischter Zug.

Personen⸗ Abgang von Zug.

1.4. Rlasse. I. 3. Klasse

Güter⸗ Zug.

Gemischter

Zug.

.= 4. Klasse.

Personen⸗ Abgang von

ö von Magdeburg

9 Uu. 49 M. 5 u. 56 M. I 1 6 6

Berlin Damburg

1 M 1 VJ

Morgen.

Hitzacker WJ 8 *. 3 M. Dannenberg ./) 9 . 14 . 9 . . 34

86 2 8 2 2 82

Nachmittags. 321 M.

8059. 8056. 8192. S285. S355. 8515. 8778. 9442. 9469. 9572. 9642. 4 itt. P. à 5 Thlr. 69 Stück, nämlich; Nr. S3. 107. 152. 174. 345. 456. 572. 67 720. 805. 1082. 1321. 1496. 1568. 1579. 1680. 1751. 2298. 2374. 2441. 2468. 27235. 2784. 2911. 2391. 3021. 3101. 3105. 3129. 3745. 3880. 3882. 3953. 4172. 4407. 4425. 4443. 4511. 4764. 4802. 145877. 4888. 4890. 5176. 5239. h250. 5256. 5273. 5801. 5940. 6006. 6074. 6097. 6114. 6372. 6584. 6712. 6893. 6995. Job2. 7192. 7209. 7233. 7568. A668. 7695. 795. 8056. 3134. II. Rentenbriefe der Provinz Hannover. I) Litt. B. à 500 Thlr.

, .

MR Dannenberg 1 * Hitzacker

Stück, nämlich Rr. 27 2) Litt. C. à 100 Thlr. 2 Stãck, nämlich Nr. 14. 47. 3) LTitt. D. à 25 ik.

Nachmittags. Abends. , , h. U.

12 ö z 58 15 535 * 12 ö 33

. ö 55 Ankunft ö 2 Nachmittags.“ Abends.

40 M.

. 5 413 8 30 7 13 5 89

Abendz.

Die Personengeld. und Frachttarife sind auf unsern vorgenannten

Berlin und Hamburg, den JI. Dezember 1853.

Die

Nachmittags. 41. 30 M. anz

k 3 ö ; 57 kJ 2 9 Ankunft 10 , 43 20 Morgens. achmittags. . Abgang nach Hamburg 11u. 3 M. .

J z1 6 ö „Magdeburg 12, 14 55

Stationen käuflich zu haben resp. dort einzusehen.

Direktion

8 58

Wittenberge n 48

Norgens.

ss

9

der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn⸗Gesellschaft.

16

auf, dieselben bei unserer Rentenbankkasse hierselbstG:; ung

für die Provinzen Sachsen und Hannover. 5

1

K K

, , .