1873 / 294 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Dec 1873 18:00:01 GMT) scan diff

falls mit der Verhandlung über den Akkord verfah⸗

ren werden. . Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmel— dun

9 bis zum 11. April 1874 einschließlich festgesetzs und zur Prufung aller innerhasb derselben ö Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderun⸗ gen ein Termin auf Sonnabend, den 2. Mai 1874, Vormittags 9 Uhr, .

vor dem genannten Kommissar, in demselben Zim⸗ mer anberaumt. Zum Erscheinen in diesem Termine werden die Gläubiger aufgefordert, welche ihre For⸗ derungen innerhalb einer der Fristen anmelden werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗ zufügen. (

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amts⸗ bezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten aAn— zeigen. . enjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden dee Rechtsanwälte, Justiz⸗Rath Kunick und Rechtsanwalt Bodstein zu Löwenberg, sowie der Rechtsanwalt Marx zu Greiffenberg zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Der Kaufmann Fr. August Herrmann Bade⸗ witz, Inhaber der Firma Ä. Reißner Soehne zu Berlin, hat gegen den Kaufmann Edugrd Hilde⸗ brandt, früher hier, jetzt in unbekannter Abwesfen⸗ heit, unter dem 1. dss. Mts. bei uns eine Wech sel⸗ klage und Arrestgesuch angebracht. Die Klage ist auf den von dem Kläger auf den Verklagten gezoge⸗ nen und von diesem acceptirten Wechsel de dato Berlin, den 18. Juni 1873 über 255 Thlr., zahlbar am 15. April 18373, gestützt. 3618

Zur mündlichen Beantwortung der Klage sowie des Arrestgesuchs und weiteren mündlichen Verhandlung ist ein Termin auf

den 18. April 1874, Mittags 12 Uhr,

vor der Prozeß⸗Deputation JI.

im Lokale des unterzeichneten Gerichts, Domplatz 9, angesetzt, und wird der Kaufmann Eduard Hilde⸗ brandt hierdurch aufgefordert, in diesem Termine in Person oder durch einen zulässigen und Bevollmächtigten zu erscheinen, die Klage vollständig zu beantworten, die zu erhebenden Einwendungen und die zur Begründung derfelben dienenden Thatsachen anzuführen und die Beweismittel für diesckben nicht nur bestimmt anzugeben, sondern auch die etwaigen Zeugen sogleich mit zur Stelle zu bringen und die Urkunden im Original zu überreichen, indem sonst

Domäne mit einem taren für den Zeitraum vom J. Ma

hannis 1892 anderweit im Wege der Submisston

verpachtet werden.

Zur Eröffnung der verschlossen hierselbst einzurei⸗ bestimmte Erklärung enthalten müssen, daß sie nach Einsicht und unter An⸗ erkennung der in der Registraͤtur des unterzeichneten

chenden Offerten, welche die

Landschafts⸗Kollegiums offengelegten

Bedingungen und Submissionsregeln gemacht worden,

ist auf Freitag, den 9. Januar 1874, 12 Uhr, ein Termin anberaumt, welcher in erschienenen Submittenten in dem des Ständehauses zu Ratzeburg von syndikus abgehalten werden wird. Die Verpachtungsbedingungen, die mission und die Karten von der Do

allen Wochentagen während der Diensts

serer Registratur eingesehen werden. ertheilen wir auch Abschrift des Kor nebst Anlagen Druckkosten.

Wegen Besichtigung der Pachtstück bewerber sich an den zeitigen Pächte

mihl zu Neuvorwerk, wenden.

*

Ratzeburg, den 9. ezember 1873. Das Landschafts / Kollegium.

IM. 2003)

Obligationen Nr. 4. 4. 276. 278 341. 342. à 100 Thlr ausgeloost worden. Die Inhaber wollen d am L Juli k. J. gegen Rückgabe der Obligationen u bei der hiesigen Stadt⸗Haupt⸗Kaff

Gesammtareal von 422333

gegen Erstattung der

nok n 7 Bekanntmachung.

Auf Grund des Amortisationsplans für die Anleihe der Stadt Spandau von 50 000 Thlr.

j Tdawitalskotr die Kapitalsbeträge

nehmen und bemerken wir, daß die Verzinsung mit genanntem Tage aufhört. Spandan, den J. Dezember 1873.

Der Magistrat.

M doe Bekanntmachung. Für, die Kaiserliche Werft zu Wilhelmshaven sollen. 2 Millionen Klinker beschaͤfft werden. offering If erta sind versiegelt mit der Auf⸗ christ:

„Submission auf Klinker“

bis zu dem am 22. Dezemher d. J,

Mittags 12 uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.

Die Lieferungs Bedingungen, welche auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kosten abschriftlich mitgetheilt werden können, liegen in dem Bureau der unterzeichneten Werft zur Einsicht aus.

Wilhelmshaben, den 6. Dezember 1875. Kniserliche Werft.

öl! Bekanntmachung.

Für die Kaiserliche Werft soll der pro 1874 ein⸗ tretende Bedarf an Tauwerk im Wege der Sub⸗ mission beschafft werden.

Lieferungsofferten sind versiegelt mit der Aufschrift „Submission auf Lieferung von Tauwerk“ bis zu dem am 290. Dezember er., Mittags 11 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anbe⸗

raumten Termine einzureichen.

Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofreie Anträge gegen Erstattüng der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden, liegen in der Registratur der Kaiserlichen Werft zur Einsicht aus.

Kiel, den 8. Dezember 1873.

Kaiserliche Werft.

Hek⸗ i 1874 bis Jo⸗

Verpachtungs

Vormittags

Gegenwart der Sitzungszimmer unserem Land⸗

Regeln der Sub⸗ mäne können an stunden in un⸗ Auf Verlangen itrakts⸗Entwurfs Kopialien resp.

e wollen Pacht⸗ r, Herrn Suse⸗

sind die Stadt⸗

470

nd Zinscoupons e in Empfang

legitimirten

un el

auf diese Beweismittel keine Rücksicht genommen werden wird.

Eine schriftliche Beantwortung des Arrestgesuches entbindet nicht von dem Erscheinen im Termine.

Wenn Verklagter nicht zur bestimmten Stunde er⸗ scheint, so werden die der Klage und dem Arrest— gesuche worüber derselbe sich nicht erklärt hat, für zugestan den und anerkannt angenommen, und es wird, was den Rechten nach daraus folgt, in contumaciam gegen den Verklagten erkannt werden.

Magdeburg, den 8. Dezember 1873. Königliches Stadt- und Kreisgericht. J. A btheilung.

. Aufgebot. Behufs Besitztitelberichtigung des Grundstücks Niezywientz Rr. 25, dessen Besitztitel zur Zeit für die verwittwete Conducteur Amalie Meyen, geborene Herrmann, und die Erben ihres verstorbenen Ehe⸗ gatten, des ehemaligen Conducteurs Meyen, nament- lich: den Unterförster Johann Jakob Meyen, den Assistenten Carl Ludwig Meyen, den Pol izei⸗Kommissar Alexander Wilhelin Meyen, den Stellmacher Ferdi⸗ nand Leopold Meyen, den Horndrechsler George Peter Meyen, den Friedrich August Meyen und den Eduard Meyen und zwar für die beiden Letztern für deren Erben berichtigt ist, für den Rittergutsbesitzer von Friedeck, Aeltermann Johannes Tiedemann zu Bremen, ist zur Meldung der Eigenthums⸗Präten⸗ denten und zur Bescheinigung ihres Widerspruchs ein Termin auf

den 23. März art., Vormittags 11 Uhr, vor dem Kreisgerichts-Direktor Strecker angesetzt.

Zu diesem Termin werden hiermit vorgeladen:

a. alle ihrer Existenz nach unbekannten Eigenthums⸗ Prätendenten dieses Grundstücks unter der Ver⸗ warnung, daß die Ausbleibenden mit ihren et— waigen Ansprüchen Ppräkludirt werden und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt wer⸗ den wird;

die jetzt ihrem Aufenthalte nach unbekannten Eigenthums⸗Prätendenten, nämlich: der Unterförster Johann Jakob Meyen, der Assistent Carl Ludwig Meyen, der Polizei⸗Kommissar Alexander Wilhelm Meyen, . der Stellmacher Ferdinand Leopold Meyen, der Hoindrechsler George Peter Meyen, der Friedrich Auguft Meyen und der Eduard Meyen, resp. deren Erben, unter der Verwarnung, daß bei ihrem Ausbleiben die beabsichtigte BVesitztitelberichtigung erfolgen und ihnen überlassen bleiben wird, ihre? An sprücht ihn einem ! sondern Prozesse zu verfolgen. Strasburg i. Westnr. den 6. September 1973. Königliches Kreisgericht. Abtheilung J. 3609 Bekanntmachung. Der Gutsbesitzer Er. Richard Trimmer zu Manschenhagen und seine Braut Fräulein Pauline Delmke zu rh! haben mittelst gerichtlichen Ver=

der Klage und

angeführten Thatsachen und die Urkunden, .

1 H

neben dem Muster- Lager der

Lagen von kompletten Einrichtungen für Entree, W ohãnziimnmrer. Herren- Hd aki6met. Speise- nan. Clafæzi6inmnmner.,

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. sowie eine reichhaltige

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Verschiedene Bekanntmachungen.

Preußische Bernstein⸗Aktien⸗G

.

Die Aktionäre der

durch zu einer

auf

) Antrag der 2) Eventuelle Wahl d

Berlin, den 12. Dezen

3603 D ents

Einladung zur au Dienstag

trags vom 521. November d. Is. für die von ihnen einzugehende Ehe die Gütergemeinschaft der Bauern— ordnung auggeschlossen. . Franzburg, den 21. November 1873. en. Kreisgerichts⸗Kommission J.

der Statuten,

Diejenigen 8. 28 der ln g

Verkäufe, Verpachtungen, Submissisnen ꝛc. 3611

Domänen⸗Verpachtung.

Nachdem die am 19. v. M. stattgefundene öffent⸗ lich meistbietende Verpachtung der zum Lauenbur⸗ gischen Landes Kommunal-Vermögen gehörigen, in Unmittelbarer Nähe der Stadt Ratzeburg und am Ratzeburger Bahnhof gelegenen Dom ine Nenvorwerk Seitens der Ritter⸗ und Landschaft des Herzogthumg

am 16. Dezember a. 6. in Bremen 4 rankfurt

Damburg Hannover

karten für die Versammlung in E

Lauenburg diszapprobirt worden ist, soll die genannte

außerordentlichen General⸗Versammlung

Montag, den 24. Dezember e., Vormittags EH khr,

in unser Geschäftslokal, Grüne Weg Rr. 9 u. 10 hierselbst, ergebenst eingeladen.

Direktion und des

Der Aufsichts Rath der Preußischen Bern stein⸗

Max Sonnenberg.

Nachmittags präcife 5 Uhr, in Bremen im Lokale der Bank.

„Berathung und , über einen Antrag von Aktionären auf Grund 5§. 24 eventuell Neuwahl des Vorstandeg,“

Aktionäre, welche an diefer Veisammlung theilzunehmen beabsichtigen, haben laut Statuten ihre Interimsscheine mit zwei arithmetisch

Berlin bei der Berliner Handelsgesellschaft,

zu hinterlegen und gleichzeitiz ihre,

Bremen, den 10. Dezember

Der Vorstand der Dentschen Nationalbank.

Preußischen Bernstein⸗Aktien⸗Gesellschaft werden hier ö

Tage s Sr dn un g; . ind Aufsichts-Raths auf Auflösung der Gesellschaft. er Liquidatoren.

iber 1873.

2

; ktien⸗Ges ell schaft.

che Nationalbank.

ßerordentlichen Generalpersammlung auf „den P. Dezember a. C..

Tagesordnung:

betreffend Reduktion des Aktienkapitals und Abänderung der Statuten,

geordneten Nummernverzeichnissen spätestens

n der Kasse unserer Bank,

a. M. bei den Herren J. J. Wüller Söhne,

hei der Anglo⸗Deutschen Bank,

suchen wir einen zum Staats dienst meister oder Bautechniker, welcher entweder den kursus der Berliner Bau⸗ oder Gewerbe⸗ Akademie oder eines der letzteren gleichgestellten vollständig absolpirt hat, Fachbildung durch Zeugnisse nachwelsen kann.

trug 1460 Thlr., barung über eine desselben vorbehalten. ult. Dezember cr. angenommen, Vorstellung s

IM. 1995

Geprägtes Geld ; Preuß. u. and. Kassen⸗Anw. ;. Wechselbestände ... Lombardbeständed ö Effektenbestände . ö Hypothekenbestände . Guthab,. in lauf. Rechnung ö Immobilien und Inventar ö J Banknoten im Umlaufs .. Depositenkapitalien . ö Guthaben in

Reserpefonds8s ;

M1926] Betan nt machung.

Bär ane vaante Stadt hanmeister⸗-Stelle

geprüften Bau- Lehr.

hen Polytechnikum und höhere Schul- und

Das bisherige etatsmäßige Gehalt der Stelle be— es bleibt jedoch eine Verein. entsprechende Erhöhung Meldungen werden bis und ist persönliche erwünscht. Königsberg, den 25. November 1873. 7 16 58

Magistrat

Königlicher Haupt⸗ und Residenz⸗ Stadt.

Thüringische Bank. Monats⸗Uebersicht pro Novem ber 1873. A Gtiä6;w as Thlr. 764,113. 150, 114.

2, 68, 027. 328, 164. 33,472. 395,886. 7.3 10, S64. 9I, 194. H RS sü6 ra: M00, 000. 2000. 660. 317.986. laufender Rechnung von Staats⸗ kassen und Privaten. 1 .8973,856. 27 e n,, : 7IH0, O00. Sondershansen, den 9. Dezember 18735. Thüringische Bank. (c. 2

Verlogssungs⸗ des Dentschen Reichs⸗ und Königlich Prenßischen Staats-AUnzeigers.

Zusammengestellt in Folge amtlicher Veranlassung der Königlichen Haupt ⸗Bank zu Berlin, welche nur Hinsichts derjenigen von ihr in Verwahrung und Verwaltung genommenen Papiere die Ziehungä⸗ und Verloosungslisten nachsehen läßt, deren Veröffent- lichung durch den Deutfchen Reichs“ nnd KRö—

nig lich Preuß i schen Staats⸗ Anzeiger erfolgt. Die Allgemeine Verloosungs⸗ Tabelle dez Dent schen Reichs und Königlich Vreußischen Staats. Anzeigers, welche die Ziehungslisten sämmtlicher an der Berliner Börse gangbaren Staats, K ommnnal, Eisenbahn⸗, Bank-

und Industrie⸗Papiere, so wein dieselben der Redaktion zugänglich gemacht werden enthält, erscheint wöchentlich einmal und ist zum Abonnementspreis von 15 Sgr. vierteljährlich, durch alle Post⸗Anstalten zu beziehen, in Berlin auch bei der Expedition Wilhelmstraße 32. Einzelne Num mern 25 Sgr.

Die neueste, am 6. Dezember e. erschienene Nr. 627 der Allgemeinen Verloocsungs⸗ Ta belle enthält die Ziehungslisten folgender Papiere: Badische 35. Fl. Anleihe. Eharkow Azow⸗ Eisenbahn⸗Obligationen. Freiburger 15 Fr. An⸗ leihe de 186. Cöln⸗Mindener 35 proz. Prãä⸗ mien⸗Antheilscheine. Kurhessische vorm.) Staats Lotterie⸗ Anleihe de 1845. Kurs?. Charkow⸗ Azow-⸗Eisenbahn⸗Obligationen. Desterreichische Prämien⸗Anleihe de 1864. Ottomgnische An⸗ leihen de 1863 und 1865. Sachsen⸗Meinin gen⸗ sches Prämien⸗Anlehen.

W. 2004 . . Für Staats- und Gemeindehehörden.

chienen und bei mir zu

In meinem Verlage ist ers haben:

ö 5 1 n Familien⸗Stammhüchelchen.

Die Familien⸗Stammbü chelchen enthalten in geordneter Reihenfolge die Heirathsbescheinigung, die Vor⸗ und Zunamen der Ehegatten, deren Eltern, Geburtsjahr und ⸗Tag, sowie genauen Vor— und Zu⸗ namen der Kinder nach deren Reihenfolge, Geburt jahr und -Tag und Todesjahr und Tag der Ver⸗ blichenen genau aufgeführt und durch Amtssiegel be⸗ scheinigt. Erforderlich ist es, jeden Bürger in den Besitz der nöthigen Rotizen über selnen Familien⸗ stand zu setzen, und da ist unter Anderm bie allge⸗ meine Anwendung der in verschiedenen Gemeinden un⸗ serer Provinz zuerst in seiner Ausführlichkeit in Elberfeld eingeführten Familien⸗Stamm— büchelchen als durchaus zweckmäßig erschienen.

i e weittragende Bedeutung zzeichnete Ein⸗ richtung für Staat und Bürger hat, ist ohne Wei— teres klar, wenn erwogen wird, daß in einzelnen Städten jene Familien-⸗Stammbüchelchen in soschem Maße begehrt werden, daß in einer Stadt in kurzer Zeit bereits 4400 solcher Büchelchen ausgefertigt worden sind. Wird eine Einrichtung so schnell Ge— meingut des Volkes, so ist ihre Zweckmäßigkeit zwei⸗ fellos.

Bei event. bevorstehender Einführung der Civilehe wird wegen besonderer Zweckmäßig⸗ keit fast jede Gemeinde⸗ und , zur Einführung der von mir empfohlenen Fami⸗ lien Stammhüchelchen übergehen.

Zur Abnahme der Familien Stammbüchelchen halte mich bestens empfohlen und liefere ;

Jedes Exemplar auf . gutem weißen Schreib- 250 Stück zu Thlr. 7. papier in Taschenformat,

eingeklebt in festem Aauen Deckel, vorne mit

bei Herrn Adolph Meyer, , Ma Blumenthals Nachf. . mit Vermerk über die betreffende Stimmzahl versehenen, Legitimationg⸗

mpfang zu nehmen. 1873.

500, 3. : ö Schildchen ver⸗ 1000 , ssehen und der Rücken mit einem Calicostreifen überklebt.

Elberfeld, im November 18973.

C. S. Wätjen. Z. G. Dyes.

Sam. Lucas.

ö

Alexandrien abgehenden Schiffe.

. Störungen im Gange der Eisenbahnzüge ꝛc. die bezüglichen

1 e, Abenne nent hetrgt A Chlr. für dan Kierteljahr.

Insertionnprris für den Ran .

14

28M.

HG KRgr.

um einer rum zeile ar.

Berlin,

Kestellnng an; für Gerlin

Sonnabend,

en l. Dezember, Abends.

st· Austalten des In · und Auslandes nehmen außer den Nostanstalten dir Expedition: ilhelmstr. 32.

anch

1873.

ü.

Se Majestät der König, haben Allergnädigst geruht:

auf den Vorschlag Ihrer Maje stãt der k und WVnigin und des Kapitels der zweiten Abtheilung des Luisen⸗Vrdens der verwittweten Frau Justiz⸗Rath Kunitz . Potsdam die erste Klasse der zweiten Abtheilung des Luisen⸗Ordens zu ver— leihen.

Deutsches Reich. Der Zimmermeister Plisch kows ki ist zum Zeichner in der Admiralität ernannt worden. Der Marine⸗-Zeichner Triloff ist zum Zeichner in der Admiralität ernannt worden.

Bekannt im g chung. Die Weihnachtssendungen betreffend.

Mit Rücksicht auf die bekannten Verhältnisse richtet das General⸗Postamt auch in diesem Jahr an das Publikum in dessen eigenem Interesse das Ersuchen, mit den Weihnachtsver⸗ sendungen bald zu beginnen, damit fich die Packetmassen nicht in den letzten Tagen zusammendrängen und die pünktliche Ueber— kunft nicht gefährdet wird. Zugleich wird ersucht, die Packete dauerhaft zu verpacken, namentlich keine dünnen Kartons, schwache Schachteln und Cigarrenkisten zu benutzen, und die Signgturen deutlich und vollständig und haltbar herzustellen. Die Packetsignatur muß bei frankirten Paceten auch den Franko⸗ vermerk, bei Packeten mit Vorschuß den Betrag des entnomme— nen PVorschuffes, bei Eypreßpacketen den Vermerk: „per Expressen zu bestellen“ und bei Packeten nach größeren Orten thunlichst die Angabe der Wohnung des Adressaten enthalten. Zu einer Beschleunigung der Packetbeförderung würde es wesentlich bei⸗ tragen, wenn als Begleitadresse das neue Formular zu Post⸗ Packetadressen verwendet wird und wenn die Packete frankirt abgesandt werden.

Berlin, den 3. Dezember 1873.

Kaiserliches General⸗Postamt.

Bekanntm a

Postverhindung mit Au stralien und Neuseeland. Die Beförderung der Korrespondenz nach den verschiedenen gustralischen Kolonien und nach Neu see land erfolgt künftighin auf folgenden Wegen: l) Nach Queensland auf dem Wege über Alexan⸗

ch ung.

hagen⸗Malmoe und Stettin-Kopenhagen werden mit dem 15. bz. 18. Deember für das laufen de Jahr eingestellt. Berlin, den 12. Dezember 1873. . Kaiserliches General⸗Postamt.

drien, Suez und Sing apore. . Dampfschiffe gehen pon 1873, den 16. Januar 1874 und so fort jeden 4. Frei 5 Uhr Abends. Die Korrespondenz aus . K 3 Suez abgehenden Dampfschiffen zugeführt: . mittelst der Schiffe von Triest nach Ale an drien, Abgang aus Triest den 12. Dezember 1873, den 9. Ja⸗ nuar 1874 und so fort jeden 4. Freitag 12 Uhr dRꝛachts; . b. mittelst der Schiffe von Brindifi nach n nn. drien, Abgang aus Brindisi den 15. Dezember 18735 den 12 Januar 1874 und so fort jeden 4. Montag 5 Uhr früh 2) Nach Victoria, Süd⸗Au stralien, West⸗ Ru stra⸗ lien und Tasmania (Vandiemensland) auf. dem Wege über Alexandrien, Suez und Point de Galle Die Schiffe von Suez gehen ab' den 2. 39 Januar 1874 und so fort jeden 4. Freitag 6 Uhr Abends. Die Korrespondenz aus Veutschland wird den aus Suez abgehenden Dampfschiffen zugeführt:

Suez ab den 19. Dezember

a. mittelst der Schiffe von Triest nach Alexan— drien: Abgang aus Triest den 26. Dezember 1873, den 23. Januar 1874 und so fort jeden 4 Freitag 12 Uhr Nachts;

b. mittel st der Schiffe von Brindisi nach Alexan⸗ drien: Abgang aus Brindisi den 29. Dezember 1873, den 26. Januar 1874 und so fort jeden 4. Montag 5 Uhr früh.

3) Nach Neu⸗Süd⸗Wales und Neuseel and auf dem Wege über New-gork und San Franeis co.

Die Briefposten werden in London den 13. Januar, 10. Fe⸗ bruar 1874 und so fort jeden 4. Dienstag Abends geschlossen. Die Ueberführung der Kerrespondenz nach Neu⸗Süd⸗-Wales fin⸗ det ausschließlich über San Francisco statt. Briefe ꝛc. nach

euseeland können jedoch auf Verlangen der Absender auch über Suez geleitet werden. In der bisherigen Weise (über Suez und Point de Galle) erfolgt die Beför erung der Korrespondenz alls Deutschland nach Neu⸗Süd⸗Wales und Neuseeland zum letzten Male mittelst der am 26. Dezember 1873 von Triest und am 7). Dezember 1873 von Brindisi nach

Australien und Neuseeland damit auch bei etwaigen Ankunft an den Hafenorten noch vor Abgang der betreffenden Dampf⸗ chiffe erfolgen.

Berlin, den 12. Dezember 1873.

Kaiserliches General⸗Postamt. Bekanntmachung. Fostdampfschiffs⸗-Verbindung mit Dänemark und Schweden.

Die Fahrten auf den Postdampfschiffslinien Lübeck⸗Kopen⸗

Es empfiehlt sich, Briefe ꝛc. nach möglichst zeitig zur Post zu liefern,

Königreich Preußen. Ihre Majestät die Königin Slisabeth haben im Laufe des Tages etwas Nahrung zu Sich genommen, ber Husten aber noch sehr bedeutend. Dr. Grimm. Dr. Fiedler.

Gestern Abend 9 Uhr trat bei Ihrer Majestät der Kö⸗ nigin Elisabeth eine abermalige Steigerung des Fiebers mit nacht Nachlaß dieser Erscheinungen und ziemlich ruhiger Schlaf. Heute Morgen große Schwäche.

Dr. Fiedler. Privilegium wegen Emission tionen der Stadt M. Gladbach, Regierungsbezirks Düsseldorf, zum e Reichs⸗ Währung). Vom 27. November 1873. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. lung der Stadt M. Gladbach darauf angetragen haben, daß derselben zur Tilgung der vorhandenen Schulden und zur Deckung verschiedener Thalern (600, 00 Mark Reichswährung) geschrieben zweihunderttausend Thalern (sechshunderttausend Mark Reichswährung) gegen Ausstellung sehener Olligationen aufzunehmen, und bel em Antrage im Inter- esse der Stadtgemeinde als der, Gläubiger sich nichtz zu rin gefunden hat, so ertheilen Wir in Gemäßheit des §. 2d Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungs verpflichtung an jeden Inhaber enthalten, f um die landesherrliche Genehmigung zur Emission der gedachten Obligationen unter nachstehenden Bedingungen: . 5§. 1. Es werden ausgegeben zweitausend Stück Obligationen, . Die Obligationen werden mit fünf Prozent jährlich ver⸗ zinset und die Zinsen jedes Fahr am zweiten Januar und ersten Juli des aus gefertigten Zinscoupons gezahlt. Zur Tilgung der Schuld wird jährlich mindestens ein Prozent von dem Kapltalbetrage der emittirten Obligationen nebst den Zinsen der eingelösten Obligationen verwendet. Der Stadt bleibt jedoch vorbehalten, den Tilgungsfonds durch die Abtragung der Schuld. zu beschleunigen. Den Inhabern der Obligaticnen steht kein Kündigungstecht gegen . Zur Leitung der Geschäfte, welche die Ausstellung, Ver—= zinsung und Tilgung der zu einittirenden Obligationen betreffen, wird Kommission gewählt, welche für die Befolgung der Bestimmungen des gegenwärtigen Privilegiums verantwortlich und zu dem Ende von Dieselbe soll aus drei Mitgliedern bestehen, von denen eins aus der Stadtverordneten⸗Versammlung und die beiden andern aus der Bürger⸗ §. 4. Die Obligationen werden in fortlaufenden Nummern und zwar jede zu Einhundert Thaler (Dreihundert Mark) von Eins bis dem Bürgermeister und den Mitgliedern der Schuldentilgungs⸗ Kommission unterzeichnet und von dem Rendanten der Gemeindekasse S.. 5. Den Obligationen werden für die nächsten fünf Jahre zehn Zinscoupons in den darin bestimmten halbjährigen Terminen Mit dem Ablaufe dieser und jeder folgenden fünfjährigen Periode werden, nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung, neue Zinscoupons lons gegen Einlleferung derselben ausgereicht. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupon- Serie an zeitig geschehen ist. Die Coupons und Talons werden mit der Faesimile des Bürger⸗ und von dem Nendanten der Gemeindekasse unterschrieben

1 2 9 5 J 22 5

F§. 6. Vom Verfalltage ab wird gegen Auslieferung der Zing⸗ kasse bezahlt. Auch werden die fälligen Zinscoupons bei allen Zah⸗ lungen an die Gemeindekasse, namentlich bei Entrichtung der Kom— ,, De Zinscoupons werden ungültig und werthlos, wenn sie nicht binnen fünf Jahren nach dem Verfalltage zur Zahlung präsen⸗ Die, dafür ausgesetzten Fonds sollen nach Bestimmung der städti⸗ schen Behörden zu milden Stiftungen verwendet werden. weder durch Ankauf getilgt oder jahrlich durch das Lobos bestimmt. Die Nummern der durch das Loos gezogenen Obligationen werden der durch Ankauf getilgten Abliggtionen 6ffentlich bekannt gemacht, und zwar durch den Deutschen Reichs- und Preußischen Staats“ die Köinischt Zeitung und durch die Gladbacher Zeit nung.

Im Falle des Eingehens eines dieser Blätter wird mit Geneh⸗

Dres den, den 12. Dezember 1873, Abends 6 Uhr, ist geringer, das Fieber in der Abnahme begriffen, die Schwäche Dresden, den 13. Dezember 1873, Vormittags 84 Uhr. Kurzathmigkeit und vermehrtem Hustenreiz ein. Gegen Mitter⸗ Dr. Grimm. auf den Inhaber lautender Obliga⸗ Betrage von zweihunderttausend Thalern (660 650 Mark Nachdem der Bürgermeister und die Stadtverordneten Versamm⸗ ußerordentlicher Ausgaben, gestattet werde, en Darlehn von 200000 auf den Inhaber lautender, mit Zinsconpons und Talbns ver“ sowohl erinnern ; 2 des

; durch gegen⸗ wärtiges Privilegium , jede zu Einhundert Thaler (Dreihundert Mark. von der städtischen Gemeindekasse zu M. Gladbach gegen Rückgabe mit Genehmigung der Regierung zu Düsseldorf zu verstärken und da⸗ die Stadt zu. von der Stadtverordneten Versammlung eine Schuldentilgungs⸗ der Regierung zu Düsseldorf in Eid und Pflicht zu nehmen ist. schaft zu wählen sind. inkl. Zweitausend nach dem angehängten Schema ausgestellt, von kontrasignirt. Denselben ist ein Abdruck dieses Privilegiums beizufügen. zahlbar, sowie Talons nach den anliegenden Schematen beigegeben. und Talons durch die Gemeindekasse an die Vorzeiger des alten Ta den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung recht meisters und der Mitglieder der Schuldentilgungs⸗Kommission versehen coupons der Betrag derselben an den Vorzeiger durch die Gemeinde⸗ munalsteuer, in Zahlung angenommen. tirt werden.

§. 8. Die nach §. 2 zurückzuzahlenden Obligationen werden ent⸗ wenigstens drei Monat vor dem Zahlungstermine nebst den Nummern Anzeiger, durch das Amtsblatt der Regierung zu. Düsseldorf, durch migung der Regierung zu Düsseldorf statt dessen ein anderes bestimmt

und Liese Bestimmung in den übrig gebliebenen Blättem bekannt FJemacht. .

S. 9. Die Verloosung geschieht unter dem Vorsitz des Bürger⸗ meisters durch die Schuldentilgungs-Kommiffion in einem vierzehn Tage vorher durch die im 8. S bezeichneten Blätter zur offentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem dem Publikum der Zu⸗ tritt gestattet ist. Ueber die Verlbosung wird ein von dem Bürger⸗ meister und den Mitgliedern der Kommission zu unterzeichnendes Pro⸗ tokoll aufgenommen.

8. 10. Die Auszahlung der ansgeloosten Obligationen erfolgt an den dazu bestimmten Tagen nach kem Nominalwerthe durch die Gemeindekasse An den Verzeiger der Obligasionen gegen Auslieferung derselben. Mit diesem Tage hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf.

Mit letzteren sind zugleich die ausgereichten, nach dem . termine fälligen Zinscoupons nebst Talons einzuliefern; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zinscoupens von dem Kapitale gekürzt und zur Einlöfung dieser Coupons verwendet.

S. 11. Die Kapitalbeträge derjenigen ausgeloosten Obligationen, die nicht binnen drei Monaten nach dem Zahlungstermine zur Ein⸗ lösung vorgezeigt werden, follen der Verwaltung der städtischen Spar- kasse als zinsfreies Depositum überwiefen wehen. Die solchergestalt deponirten Kapitalbeträge dürfen nur auf eine von der Schulden- tilgungs⸗Kommission kontrasignirte Anweisung des Bürgermeisters zu bestimmungsmäßiger Verwendung an den Rendanten der Gemeinde⸗ kasse berabfolgt werden. Die deponirten Kapitalbeträge sind den In⸗ habern jener Obligationen längstens in acht Tagen nach Vorzeigung der Obligation bei der Gemeindekasse durch diese auszuzahlen.

§. 12. Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung vor⸗ gezeigten Obligationen sind in der nach der Bestimmung unter 5. 8 jährlich zu erlassenden Bekanntmachung wieder in Erinnerung zu bringen. Werden die Obligationen, dieser wiederholten Bekanntmachung ungeachtet, nicht binnen dreißig Jahren nach dem Zahlungstermine zur Einlösung vorgezeigt, auch nicht, der Bestimmung Unter §. 14 gemäß, als verloren oder vernichtet, zum Behufe der Ertheilung neuer Ob⸗ ligationen binnen dieser Frist angemeldet, so sollen nach deren Ablauf die Obligationen als getlgt angesehen werden, und die dafür deponir⸗ ten Kapitalbeträge der Stadtkasse anheim fallen.

F. 13. Für die Verzinsung und Tilgung der Schuld haftet die Stadt M. Gladbach mit ihrem gesammten Vermögen und ihren sämmtlichen Einkünften, und kann die Stadt, wenn die Zinsen oder die ausge⸗ loosten Obligationen nicht zur rechten Zeit gezahlt werden, auf Zahlung derselben durch die Gläubiger gerichtlich verfolgt werden. .

§. 14. In Ansehung der verlorenen oder vernichteten Ohligatio⸗ nen sinden die auf die Slaatsschuldscheine Bezug habenden Vorschriften der Verordnung vom I6. Juni 18159 (Ges.· S. S. 157) wegen des Aufgebots und der Amortisation verlorenen oder vernichteten Staats⸗ papiere 58. 1 bis 12 mit nachstehenden näheren Bestimmurngen An⸗ wendung: . .

a, die, im 5. 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß

der städtischen Schuldentilgungs⸗Kommisston gemacht werden. Dieser werden alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse beigelegt, welche nach der angeführten Verordnung dem Schatz Ministerium zu⸗ kommen; gegen die Verfügungen der Kommission findet jedoch der Rekurs an die Regierung zu Düfsseldorf statt; t

b. das im 8. 5 der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt bei dem Landgerichte zu Düsseldorf;

é. die in den §§. 6, 9h und 12 jener Bekanntmachungen sollen durch die im 8. schehen;

d. an die Stelle der im 8 7. erwähnten sechs Zinszahlungstermine sollen acht, an die Stelle des im §. 8 erwähnten achten Zinszahlungs⸗ termines sell der zehnte treten,

Zinscoupons und Talons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist bei der städtischen Schuldentilgungs⸗Kommission durch Vorzeigung der Obli⸗ gationen oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der Wgemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

Zur Urkunde dieses und zur Sscherheit der Gläubiger haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigenhãndig vollzogen und unter ÜUnserem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen ohne jedoch dadurch den Inhabern der Abligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staates zu bewslli= gen, oder Rechten Dritter zu prä judiziren.

Gegeben Berlin, den 22. November 1873.

(L. 8.) Wilhelm.

Graf zu Eulenburg. Ca mphausen. Dr. Achen bach.

Verordnung vorgeschriebenen 8 angeführten Blätter ge⸗

Rheinprovinz. Obligation der Stadt M.

Litt Nr. über Einhundert Thaler

Regierungsbezirk Düsseldorf.

Gladbach II. Emisston Stadt Siegel) Dreihundert Mark).

pfang for⸗

Die auf fünf Prozent jährlich festgesetzten Zinsen P nuar und 1. Juli jeden Jahres 3 .. . 6 der ausgefertigten halbjährigen Zine coupons gezahlt.

Das Kapital wird durch Amortisation etilgt werden weshalb eine Siri n ven Seiten des Gläubigers nicht zulãassig ist

Die näheren Bestimmungen sind in d f ; Privilegium n han, dem unstehend abgebrutten

M. Gladbach, den.

Der Bürgermeister.

(Unterschrift.)