Das Abennement hrträgt 1 Chtr. A6. Kg. für Mus Nierteljahr. zpreis fur den Raum riuer Aruckleite Agr.
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5 den 15. Dezember, Abends.
In sertionay ri * .
Berlin, Montag,
Alle Me s-Anstaiten des In- and Anstaudrs nehmen
BGestellung an; für Kerlin außer den Nostunstalten
auch die Expedition: Milhelmstr. 32.
1874.
reren, e.
Es hat Gott dem Herrn über Leben und Tod gefallen, Ihre Prinzessin von Bayern, den 14. d. Mts., Nachts 11. Kaiserin und Königin, sowie das ganze Königliche Haus sind dadurch in die tiefste Trauer versetzt. . Besuche Ihrer erst kurz vorher verwittweten Zwillingsschwester, der Königin Amalia von Sachsen, sowie Ihrer jüngeren Schwester, der von Sachsen, nach Dresden begeben und war dort am 9. d. Mts. an einem asthmatischen Leiden erkrankt, welches, unter Hinzutritt einer
* 5
Uhr, zu Dresden aus dieser Zeitlichkeit abzurufen.
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Se. Majestät der Kaiser und König, Ihre Majestät die Die hingeschiedene Königin hatte Sich vor einigen Wochen zum
Majestät die verwittwete Königin Elisabeth Ludovika von Preußen, geborene
verwittweten Königin Maria Lungenentzündung, wie die
von uns mitgetheilten ärztlichen Bulletins näher ergeben, nach Verlauf nur weniger Tage leider einen tödtlichen Ausgang nahm.
Ihre Majestät, geboren zu München den 13.
Aelteste Tochter des Königs Maximilian J.
November 1801, hat demnach das
Joseph von Bayern, aus Dessen zweiter Ehe mit der
Alter von 72 Jahren nur um 1 Monat überschritten.
Königin Caroline, geb. Prinzessin von Baden, in den
glücklichsten amilien⸗Verhältnissen gemeinschaftlich mit Ihren Schwestern auf das Sorgfältigste erzogen, hatte die Hohe Verblichene seit etwa 1819 die Neigung des
Sochseligen Königs Friedrich Wilhelm IV., des damaligen Kronprinzen von Preußen, erworben. ber procurationem zu München den 16. November desselben Jahres, zu Berlin die Vermählung am 29.
29
Der Verlobung vom desselben
2.
September 1823 folgte, nach der Trauung
Monats durch den Bischof Eylert. Die Hochselige
Königin war im katholischen Glauben erzogen. Ihre Mutter gehörte jedoch der evangelischen Konfession an. Nach Ihrer Vermählung mit einem evangelischen Fürsten
ö . ö . k 8 J fühlte Sie Sich, nach Verlauf von sechs Jahren, aus aufrichtige
auch kinderlose Ehe war glücklich durch die
Interesse für Kunst und Wissenschaft.
Bestrebungen den lebhaftesten und unmittelbarsten Antheil. ᷣ Stiftung reich ausgestatteter Wohlthätigkeits-Anstalten ihren dauernden Ausdruck fand.
innigste Liebe der Gatten, durch die
„innerer Ueberzeugung getrieben, zu dem Glauben Ihres Hohen Gemahls überzutreten. Die, wenn Gleichheit Sowohl vor als nach der Thronbesteigung des Hohen Gemahls nahm Sie an Seinem Wirken und an allen Seinen Ihre vorzüglichste Aufmerksamkeit widmete die Königin aber den Werken christlicher Liebe, welche in der Die Liebe zu Ihrem Gemahl und das hohe Pflichtgefühl, welches Sie beseelte,
der Lebensansichten und das gemeinschaftli che
bewies am Leuchtendsten die fromme Hingebung, mit dey Sie für den König während der schweren Krankheit, welche Ihn in den letzten Jahren Seiner Regierung und
Seines Lebens heimsuchte, unablässig Sorge trug und nie von Seiner Seite wich.
Seit Dessen Hingang, den 2. Januar 1861, residirte Sie theils auf Ihren Wittwensitzen zu Sanssouci und
Ihr angefallenen Schlosse Stolzenfels.
Geschwistern überleben die Verewigte, außer den Beiden verwittweten Königinnen von Sachsen
Oeftere Besuche bei Ihren Geschwistern in Sachsen, Bayern und Oesterreich erheiterten Ihre letzte Lebenszeit.
Königs Max) und die jüngste Schwester Herzogin Ludovika in Bayern. Die Hochselige Königin bethätigte bis zuletzt die hohen Tugenden, welche Ihr Leben und Wirken schmückten, mit hoher Pietät pflegte Sie die Erinnerungen
an den verewigten König, Sie verfolgte mit vollem Interesse die großen Ereignisse der Zeit und erfüllte stabe geübten Wohlthätigkeit bis zum letzten Athemzuge. Ihr Andenken wird im Königlichen Hause
wie im
Charlottenburg, theils vorübergehend auf dem Von diesen
„Ihr älterer Bruder Prinz Carl von Bayern (aus der ersten Ehe des
die Pflichten christlicher Liebe und einer im größten Maß⸗
Lande nie erlöschen.
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
. Dem Major a. D. und Rittergutsbesitzer von Rauch⸗
haupt auf Quais im Kreise Delitzsch den Rothen Adler⸗Orden sweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Polizei-Direktor Albrecht Zu Cassel den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife;
dem Dom-Syndikus Dr. Wüstefel dt zu Hildesheim den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; dem emeritirten Pfarrer Schiff zu Halberstadt den Rothen Adler-Orden vierter Klasse und dem Rathsdiener Gadski zu Stettin das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Deutsches Remich.
Se. Majestät der Kaiser haben den Tuchfabrikanten Heinrich Heusch zu Bischweiler zum Präsidenten und den Tuchfabrikanten Jacob Bertrand ebendaselbst zum Vice⸗Prä⸗
sidenten des dortigen Gewerbegerichts zu ernennen geruht.
Dem Konsul der Republik San Salvador, Conrad Koep, ist Namens des Deutschen Reiches das Exequatur als General⸗Konsul der Republik Guatemala mit der Residenz in Aachen ertheilt worden.
Der Großherzoglich sächsische Rechtsanwalt Dr. Carl Friedrich Robert Peuger in Arnstadt ist zum Friedensrichter
des Kantons Metzerwiese im Landgerichts⸗-Bezirk Metz ernannt. ö Am 15. d. Mts. wird in Hamburg eine Seesteuermanns— prüfung für große Fahrt beginnen. Bekanntmachung. Einführung des neuen Porto-Tarxifs für Packel⸗ und Werthsendungen. ; Am 1. Januar 1874 tritt der neue Portotarif für Packet⸗ und Werthsendungen in Kraft.
. 1) Das Porto für Packete bis 5 Kilogramm (10 Pfd.)
einschließlich beträgt: auf Entfernungen bis 10 Meilen 25 Sgr., auf alle weitere Entfernungen 5 Sgr.; bei Packeten über 5 Kilo'
gramm: für die ersten 5 Kilogramm die vorstehenden Sätze, und
für jedes weitere Kilogramm bis 5. Sgr. se nach der Ent⸗ fernung.
27) Das Porto für Briefe mit Werthangabe beträgt: auf
Entfernungen bis 10 Meilen 2 Sgr., auf alle weiteren Ent⸗ fernungen 4 Sgr.
3) Die Versicherungsgebühr für Briefe Werthangabe beträgt: 3 Sgr. für je 100 Thaler oder einen Theil von 1090. Thalern, mindestens jedoch 1 Sgr.
4 Für die als Sperrgut anzusehenden Packete wird das Porto um die Hälfte erhöht. Als Sperrgut gelten alle Packete, welche in irgend einer Dimension 15 Meter uͤberschreiten; oder welche in einer Dimension 1 Meter, in einer anderen 3 Meter überschreiten und dabei weniger als 10 Kilogramm wiegen; oder welche bei der Verladung einen unverhältnißmäßig großen Raum in Anspruch nehmen bz. eine besonders forgfame Behandlung erfordern, z. B. Körbe mit Pflanzen und Gesträuchen, Hut⸗ schachteln oder Kartons in Holzgestell, Möbel, Korbgeflechte (Blumentische, Kinderwagen) u. s. w.
5) Bei Packeten bis 5 Kilogramm und bei Briefen mit Werthangabe wird im Nichtfrankirungsfalle das Porto um 1 Sgr. erhöht. .
Es ist dringend wünschenswerth, daß künftig auch bei den Packet⸗ und Werthsendungen, gleichwie dies bereits bei den Briefen der Fall ist, die Frankirung die Regel bilde. Der Tarif für Sendungen bis 5 Kilogramm und für Werthbriefe ist so einfach, daß die Absender das Porto dafür mit Leichtigkeit selbst berechnen und die Sendungen bereits mit Freimarken fran⸗ kirt, einliefern können. Ein Verzeichniß der im Umkreise von 10 Meilen liegenden Postorte ist bei jeder Postanstalt aus⸗ gehängt.
G). Der neue Tarif gilt im gesammten deutschen Verkehr des Reichs⸗-Postgebietsk, und findet auch auf die Sendungen nach und aus fremden Ländern, bezüglich der auf deutschem Gebiete zurückzulegenden Strecken gleichmäßig Anwendung, mit vor⸗ läufiger Ausnahme jedoch der im Verkehr mit Desterreich⸗ Ungarn oder darüber hinaus vorkommenden Sendungen.
Berlin, den 29. November 1873.
Kaiserliches General-Postamt.
Bekanntmachung. Obligatorische Einführung der Po st⸗Packet⸗Adressen. Mit Genehmigung des Reichskanzlers wird bestimmt, daß die nach der Bekanntmachung vom 16. November eingeführten Formulare zu Post⸗Packetadressen vom 1. Januar 1374 ab für sämmtliche innerhalb des Deutschen Reich spostgebiets zur Einlieferung kommenden
Packete, und zwar sowohl für die gewöhnlichen und rekom⸗
ür. , ,
K
und Packete mit
mandirten Packete, als auch für die Packete mit Werthan abe, in Anwendung zu bringen sind und Begleitadressen ö Art demnächst von den Postanstalten nicht mehr angenommen werden.
In Betreff der Benutzung der Post⸗Packetadressen wird auf die Bekanntmachung vom 16. November Bezug genommen.
Im Besonderen wird darauf aufmerksam gemacht, daß das Einlegen offener oder geschlossener Briefe in die Packete nur bei den Versendungen innerhalb Deutschlands, sowie nach Oester⸗ reich⸗Ungarn gestattet, dagegen bei Packeten nach anderen Län⸗ dern nicht zulässig ist. Der Coupon der Post · Packetadressen darf zu brieflichen Mittheilungen im Verkehr innerhalb Deutschlands, sowie nach Oesterreich⸗Ungarn, der Schweiz, Ror⸗ wegen, Schweden, Dänemark und Helgoland verwendet werden; bei Packeten nach anderen Ländern ist nur die Angabe des Namens und Wohnorts des Absenders gestattet.
Formulare zu Post⸗Packetadressen sind von anstalt und durch die bestellenden Boten zum 3 Pfennigen für 5 Stück zu beziehen.
Berlin, den 14. Dezember 1873.
Kaiserliches General-Postamt.
Bekanntmachung.
Während der Zeit vom 15. bis inkf 24. dieses Monats werden bei der Postexpedition Nr. 49 ( Passage, Eingang von der Behrenstraße) hierfelbst auch Packetsendungen ohne deklarirten Werth und ohne Postvorschuß angenommen.
Berlin, den 14. Dezember 1873.
Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor.
Der heutigen Nummer des Reichs- und Staats⸗ ĩ liegt das Po stblatt Nr. 12 bei. *
Die Bekanntmachung, betreffend die Eröffnung ei ö Station zu Arys, Regierungsbezirk dann, de r. ö. irn en, zurückgezogen.
Königsberg i. Pr, den 12. Dezember 1873.
Kaiserliche Telegraphen-Direktion.
jeder Post⸗ Preise von
Königreich Preußen. Se Majestät der König haben Allergnädi eruht: Das technische Mitglied der Direktion ng,
Eisenbahn zu Münster, bisherigen Ober Betriebs ⸗Inspeftor Franz Bachmann zum Regierungs⸗ und Bau Rath und den
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