1873 / 298 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Dec 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Ihren Hofstaaten, der diesseitige sowie der Königlich bayerische 6 und die, Hofstaaten der Hochseligen Königin bei. Nach der Einsegnung erfolgte die Ueberführung der Hohen Leiche nach Potsdam. Während des Trauerzuges vom Schlosse nach dem Bahnhofe läuteten die Glocken sämmtlicher Kirchen Dresdens. Se. Majestät der König Albert, Se. Königliche Hoheit der Prinz Georg von Sachsen und die Spitzen der hauptstädtischen Behörden waren auf dem Bahnhofe anwesend. Um 74 Uhr setzte sich der Extra⸗ zug in Bewegung. In demselben gaben der Hohen Leiche das Geleite der Ober⸗Hofmarschall Graf von Keller, der Kammer⸗ herr Graf von Lüttichau, der Generalarzt Dr. Grimm und der Hofprediger Heym. Der diesseitige Gesandte am Königlich säch⸗ ., 7 6 . und saͤchsische Hof⸗Kommissäre beglei⸗ eten den Extrazug bis zur Station Röderau. tthi en auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des ö der Oberst-Kämmerer Graf von Redern, der Vice. Ober Ceremb⸗ nienmeister von Roeder, der Kammerherr Graf Pückler⸗Weistritz

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und die beiden Leibpagen der verewigten Königin⸗Wittwe zum Fa Sahen Leiche Fa 60 2 2 J

Umpfange ver *. r, nn wer Landesgrenze abgeordnet.

Um 127 Uhr Nachts traf der Zug auf der Wildparkstation bei Potsdam ein. Zum Empfange waren daselbst die früheren Flügel⸗Adjutanten Sr. Majestät des Hochs eligen Königs Friedrich Wilhelm IV. General⸗Lieutenant von Tresckow, General⸗Lieu⸗ tenant von Losn, General⸗Major Graf von Kanitz, außerdem der Commandeur der Gardes du Corps, Oberst Graf zu Lynar, und der Polizei⸗Präsident von Potsdam anwesend. Der mit Silber⸗ beschlägen verzierte Ebenholzsarg, welcher die sterbliche Hülle der Hohen Verblichenen barg, stand in einem Waggon, der mit schwarzem Tuch ausgeschlagen und auf den Ecken des Baldachins mit umflorten Königskronen geschmückt war. An der Station wurde der Sarg auf einen Leichenwagen ge— hoben, welcher mit sechs Schimmeln, dem Leibzuge der Hohen Dahingeschiedenen, bespannt war.

Den Kondukt eröffnete ein Zug der Leib⸗Compagnie der Gardes du Corps im Paradeanzuge, die durch die zweite Com⸗ pagnie kompletirt war; dann folgte die Hofdienerschaft der Hoch⸗ seligen Königin, und den Schluß bildete wieder ein Zug der Gardes du Corps. So bewegte sich der stille Trauerzug durch die Nacht am Neuen Palais vorüber nach dem Schlosse von Sanssouci.

In dem nach den Colonnaden hin gelegenen Vestibule harrte Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz in der Uniform des Kürassier⸗Regiments Königin mit denjenigen Herren, welche den Extrazug begleitet und sich dem Kondukt vorauf nach Sanssouci begeben hatten, und der in tiefe Trauer gekleideten männlichen und weiblichen Dienerschaft der Hochseligen Königin, der Ankunft des Trauerzuges. Als diese erfolgte, wurde der Sarg von der Leibdienerschaft abgehoben und unter

5. 2. In den Civilsachen aus dem zeitherigen Bezirke des Qber- Appellationsgerichtes übt ein neu zu errichtender Senat des Ober⸗ Tribunals die Gerichtsbarkeit aus.“

5. 3. Der Justiz-Minister ist ermächtigt, von den in §. 2 be— zeichneten Civilsachen diejenigen, bei welchen die Entscheidung nach denselben Gesetzen des materiellen Rechtes zu treffen ist, wie in dem Bezirke der Verordnung vom 2. Januar 1849 (Gesetz Sammlung S. ), einem anderen Civil⸗Senate des Ober⸗Tribunals zur Erledigung zu überweisen, sowie, vorbehaltlich der Bestimmungen in dem Gesetze vom 17. März 1852 (Gesetz Sammlung S. 73), Sachen aus den anderen Civil⸗Senaten dem nach §. 2 zu bildenden Senate des Ober⸗ Tribunals im Wege der Geschäftsvertheilung zu übertragen.“

Dagegen beantragten die Herren Henriei und v. Bernuth:

Das Herrenhaus wolle beschließen: an Stelle des 5. A des Gesetz⸗

Vortritt des Ober⸗Hofmarschalls und der Kammerherren der Hohen Dahingeschiedenen in die inneren Gemächer gebracht. Un— mittelbar hinter dem Sarge folgte Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz mit den übrigen Leidtragenden. An den Thuüren der Gemächer standen Wachen der Gardes du Corps nud der Krongarde, im runden Saale eine Ehrenwache des Ersten Garde⸗Regiments zu Fuß, welche beim Nahen des Sarges die üblichen Honneurs machten.

Als der Sarg im Sterbezimmer Königs Friedrich II.,, wo die Parade⸗Aufstellung der Hohen Leiche stattfinden soll, nieder⸗ gesetzt und mit Palmen, weißen Rosen und Kamelienkränzen, den letzten Spenden treuer Liebe und Anhänglichkeit, bedeckt war, sprach der Hofprediger Hethm vor demselben ein kurzes Gebet, worin er Gott für den Segen dankte, den Er durch die Hohe Verblichene allen Ihr näher Stehenden, dein Lande, dem Volke geschenkt habe, und für das ruhige selige Ende, welches Ihr be⸗ schieden war. Nach dem Vaterunser kniete Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz tief bewegt am Fußende des Sarges in stillem Gebet nieder.

Um 2? Uhr war die Trauerfeierlichkeit beendet. Während der Nacht hielten Mannschaften der Gardes du Corps und Krangardisten in den Gemächern die Todtenwache.

Se. Majestät der Kaiser und König haben zu⸗ folge Allerhöchster Kabinets-Ordre zu befehlen geruht, daß die Trauer um Ihre Majestät die Hochselige Königin Elisabeth in der Armee auf, sechs Wochen von dem Tage des Eintreffens dieser Ordre ab, in nachstehender Weise stattfin⸗ den soll: In den ersten drei Wochen tragen die Generale zur gestickten Uniform das Achselband, das Generalsabzeichen, den sldler und die Kokarde am Helm, die Schärpe, die Epauletten (Achselstücke) zur kleinen Uniform, und das Portepée mit Flor überzogen, sowie einen Flor am linken Oberarm, alle Offiziere den Adler (Stern) und die Kokarde am Helm, die Epauletten (Achsel⸗ stücke), die Schärpe, das Portepée und das Cartauche⸗-Bandelier mit Flor überzogen; fowie einen Flor am linken Oberarm. Die General⸗ Adjutanten, Generale à la suite und Flügel-Adjutanten tragen die Achselbänder, die Husaren⸗ und Ulanen⸗Offiziere die Fang⸗ schnüre und das National⸗-Abzeichen, die Offiziere der Jäger⸗ und Schützen, sowie die Landwehr-Offiziere das National⸗ Abzeichen gleichfalls mit Flor überzogen.

In den letzten drei Wochen wird von sämmtlichen Offizieren nur der Flor um den linken Oberarm getragen.

An den Fahnen ꝛc. werden während der sechs Wochen zwei lange herabhängende Flore getragen, welche unter der Spitze zu befestigen sind.

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Der Ausschuß des Bundesraths für Rechnungswesen und die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen hielten heute Sitzungen.

Das Herrenhaus begann seine heutige (4 Plenar— sitzung um 10 Uhr 20 Minuten unter dem Vorsitz seines Prä— sidenten Otto Grafen, zu Stolberg⸗ Wernigerode. Derselben wohnten der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt, sowie eine größere Anzahl von Regierungs-Kommissarien bei. Das Haus traͤt nach Erledigung der geschäftlichen Mittheilungen in die Tagesordnung ein, deren erster Gegenstand der Bericht der Justiz- Kommiffion über den Gesetzentwurf (Nr. 273 d. Bl.), betreffend den Ent— wurf eines Gesetzes über die Vereinigung des Ober⸗-Appel⸗ lationsgerichtes mit dem Ober-Tribungl, war. Auf

Antrag des Referenten Grafen zur Lippe beschloß das Haus, sofort in die Spezialdiskussion einzutreten. Die Kommission empfahl die Annahme des 5. 1 der Vorlage in folgender Fassung: .

„Das durch die Verordnung vom 27. Juni 1867 (Gesetz⸗Samm⸗ lung Seite 1105) errichtele Ober ⸗Appellationsgericht wird mit dem Ober⸗Tribunal vereinigt.

Das Letztere erhält die Zuständigkeit, welche dem Ober“ Appella⸗ tionsgericht beigelegt war.“ .

Das Haus trat diesem Antrage ohne Diskussion bei. So⸗ dann empfahl die Kommission, in das Gesetz die folgenden Pa⸗ ragraphen einzufügen:

entwurfs in der von der Justizkommission beantragten Fassung die nachfolgenden 5§. 2 und Aa anzunehmen:

9. 2. Für die Civilsachen aus dem bisherigen Bezirke des Ober⸗ Appellationagri. Yts, aus dem, Gehiet der vormals freien Stadt Frank⸗ furt, aus dem Bezirk des Appellation gericht Greifswald und des Justizsenats Ehrenkreststein, sowie aus den Doherzollernschen Landen wird ein aus zwei Abtheilungen bestehender Senat errichtet.

§. 2a. In jeder der beiden Abtheilungen dieses Senats erfolgt die Entscheidung auf Grund eines über Rechtsfragen in einer gemein⸗ schaftlichen Sitzung der Abtheilungen herbeigeführten Beschlusses 1) wenn wegen der Wichtigkeit oder der Zweifelhaftigkeit der zu entschei— denden Rechtsfrage die Verweisung derselben an die vereinigten Abthei— lungen beschlossen wird; 2) wenn über Rechtsfragen ein Beschluß ge⸗ faßt wird, welcher mit einer von der anderen Abtheilung abgegebenen Entscheidung sich in Widerspruch setzt. Im Uebrigen treten die für das Ober⸗Tribunal bestehenden Vorschriften, betreffend die Erhaltung der Einheit der Rechtsgrundsätz, in Beziehung guf die nach der Ver— einigung der beiden höchsten Gerichtshöfe ergehenden Entscheidungen auch für den neu zu errichtenden Senat in Kraft.

An der Diskussion betheiligten sich außer dem Referenten Grafen zur Lippe die Herren Henrici, Wever und von Bernuth. Auch der Justiz-Minister Dr. Leonhardt nahm wiederholt Ver⸗ anlassung, in die Debatte einzugreifen. Bei der Abstimmung wurde der 5. 2 des Antrages der Herren Henrici und von Ber⸗ nuth, sowie auch der von der Kommission beantragte 5. 2 ab⸗ gelehnt. Der Referent Graf zur Lippe zog hierauf die von der Kommission beantragten Zufatzparagraphen 3 und 4 zurück. Die §§. 5 und 6 des Kommissionsantrages, welche gleichlautend sind mit den 55. 2 und 3 der Regierungsvorlage, wurden von dem Hause ohne Diskussion angenommen, ebenso auch der von der Kommission als Zufatz beantragte 5. 7 (jetzt 5. 4) in fol⸗ gender Fassung:

§. 7. Dieses Gesetz tritt mit dem J. April 1874 in Kraft. lich u. s. w. ich wurde auch die Einleitung des Gesetzes in fol⸗

der Kommission vorgeschlagenen Fassung ange⸗

gender, nommen:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 20. verordnen unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtags Unserer Monarchie, was folgt:

Es folgt als zweiter Gegenstand der Tagesordnung der Be⸗ richt der Justiz-⸗Kommission uber den von dem Herrn Grafen zur Lippe vorgelegten Gesetzentwurf.

Die Kommission empfahl den in dem Antrag enthaltenen Gesetzentwurf, welcher folgendermaßen lautet:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen in Ergänzung des Artikels 64 der Verfassungs-Urkunde vom 31. Januar 1856, unter Zustimmung der beiden Häuser des Land— tags Unserer Monarchie, was folgt: ; Gesetzesvorschläge, mit Ausnahme des Staatshaushalts-⸗Etats, in Betreff derer innerhalb einer Sitzungsperiode die Beschlußfassung nur eines Hauses des Landtagt stattgefunden hat, oder eine übereinstim— mende Beschlußfassung, beider Häuser nicht hat erzielt werden können, sind, falls sie nicht zurückgezogen worden, innerhalb derselben Legislatur⸗ Periode bei dem nächsten Zusammentritt des Landtags von demjenigen Hause zur Berathung zu ziehen, bei welchem sie anhängig geblie⸗— ben sind.

Urtundlich 2c. . ; abzulehnen. An der Diskussion betheiligten sich außer dem Referenten Herrn Wever noch die Herren v. Bernuth, Tellkampf und der Antragsteller Graf zur Lippe, sowie der Regierungs Kommissar Landrath v. Brauchitsch. Dann wurde der von dem Grafen zur Lippe beantragte Gesetzentwurf mit großer Majorität abgelehnt.

Der dritte Gegenstand der Tagesordnung war die Wahl eines Mitgliedes zur Staatsschulden⸗Kommission. Auf Vorschlag der Herren Graf Itzenplitz und Wilkens wurde der Herr Dr. Sulzer per Akklamation einstimmig zu diesem Amte gewählt und von dem Präsidenten sofort mittelst Handschlages dazu verpflichtet.

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In der heutigen (21.) Sitzung des Hauses der Ab— geordneten, der am Ministertisch der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg und der Minister der geistlichen Ac. Ange⸗ legenheiten Hr. Falk mit zahlreichen Kommissarien beiwohnten theilte der Präsident v. Bennigsen zunächst mit, daß er auf sein Gesuch um eine Audienz bei Sr. Majestät dem Kaiser und König folgendes Antwortschreiben Seitens des Hofmarschall Amtes erhalten habe:

. Berlin, 16. Dezember 1873.

Im Allerhöchsten Auftrage habe ich die Ehre, Ew. Hochwohl⸗ geboren hierdurch ganz ergebenst mitzutheilen, wie die von dem Hause der Abgeordneten bekundete Theilnahme an dem betrübenden Heimgange Ihrer Majestät der verwittweten Königin Elisabeth Sr. Majestät dem Kaifer und Könige zur besondern trostreich n Befriedigung gerichte, sehr gern auch Sr. Majestät die Deputation des Häuses persönlich noch empfangen würden, um die Beileidsbezeugungen entgegenzunehmen. Eine plötz⸗ lich eingetretene Heiserkeit verhindert aber leider Sr. Majestät am Sprechen und lebhaft bedauern es daher Allerhöchstdieselben, aus die⸗ sem Grunde darauf verzichten zu müssen, den Herren die gewünschte Audienz ertheilen zu können und dabei auch für die besondere Theil— nahme Allerhöchstihren Dank cuszusprechen, welchen ich hierdurch zu übermitteln mich beehre.

Genehmigen Ew. Hochwohlgeboren die Versicherung meiner vor— züglichsten Hochachtung, mit der ich ganz ergebenst zeichne

Pückler. An den Präsidenten des Hauses der Abgeordneten Herrn von Bennigsen

Hochwohlgeboren.

Eingegangen ist 1) ein Antrag des Abg. Werner, betreffend die Aufhebung der Bestimmung des lübischen Rechts, wonach un⸗ eheliche Kinder kein Erbe nehmen; 2) vom Abg. Hagen auf Erlaß eines Gesetzes, betreffend die Aufhebung der Bevorzugung der Beamten hinsichtlich der Theilnahme an den Kommunal⸗ und Kreisabgaben; 3) ist vom Abg. von Wierzbinski die Auf⸗ hebung des Strafverfahrens gegen die Abgg. von Jazdzewski und von Czarlinski beantragt worden.

Auf der Tagesordnung stand die erste und zweite Berathung des Gesetzentwurfs über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung. (S. Nr. 292, 293 d. Bl.)

Zur ersten Berathung verlangten 18 Redner das Wort, darunter gegen die Vorlage. Bon den letzteren sprach zuerst Abg. Petri, der den 8. 6 der Vorlage beseitigen und durch eine Bestimmung in §. 1 zu ersetzen beantragte, durch welche Geist⸗ liche und Religionsdiener von der Bestellung zu Standesbeam⸗

gaben nich

ten ausgeschlossen werden sollen. Der Abg. Richter (Sanger⸗ hausen) erklärte sich vom eyangelischen Standpunkt aus durch⸗ aus dafür, daß ausnahmsweise, wo das örtliche Bedürfniß dazu zwingt, auch Geistliche zu Standesbeamten bestellt werden. Der Abg. Bruel bekannte sich als einen Gegner der obliga⸗ torischen und Fürsprecher der fakultativen Civilehe. Abg. Graf Limburg⸗Stirum sagte der Staatsregierung den Beistand der konservativen Partei in ihrem Kampf gegen den katholischen Klerus in vollem Maaße zu trotz der schweren Bedenken, welche die Partei seit jeher gegen die obligatorischen Civilehe gehegt habe und die noch nicht gehoben seien. Der Widerstand der römischen Kurie werde unzweifelhaft gebrochen werden, wenn sie erkennen würde, daß er nutzlos ist und die große Mehrheit des preußischen Volkes hinter seiner Regierung steht.

Nachdem noch der Abg. Reichensperger gegen die Vor⸗ age gesprochen, nahm bei Schluß des Blattes der Staats⸗Minister Dr, Falk das Wort.

Das, Marine⸗V.⸗Bl.“ veröffentlicht folgende Nachrichten:

S. M. Kanonenboot „Delphin“ ist am 4. Dezember e. in Kiel außer Dienst gestellt. S. M. S. „Friedrich Carl“ ging am 9. November c. (12 h. Mitternacht) von Malaga nach Gibraltar, Behufs Ein⸗ nahme von Kohlen, in See und ankerte dort am 10. verließ am 15. dess. Mts. Gibraltar und traf vor Malaga an demselben Tage wieder ein.

Am J7. November e. nöthigte hoher Seegang und aufkom— mender südöstlicher Sturm die Panzerfregatte und S. M. S—

„Elisabethi, die Rhede von Malaga zu verlassen und in See zu gehen.

Am 19. kehrten die Schiffe in den Hafen zurück, gingen am 21. wiederum von Malaga in See

und trafen am 22. desselben Mts. auf der Rhede von Escombrero ein. In der Nacht vom 2. zum 3. Dezember c. kreuzten beide Schiffe zwischen' Cap Tinoso und Palos und ankerten am 4 desselben Mts. wieder auf der Rhede von Escomhrero.

S. M. Kanonenbobt „Meteor“ ist am 27. November é, auf der Rhede von Escombrero angekommen und in der Nacht vom 2. zum 3. Dezember e. von dort nach Porman in See ge— gangen.

S. M. S. „Arcona“ ist am 20. November e. auf Funchal Rhede (Madeira) angekommen und beabsichtigte am 23. desselben Mts. wieder in See zu gehen. .

S. M. S. „Albatroß“ ging am 13. Oktober e. von Rio de Janeiro in See, lief am 9. Robember e. vor Port of Spain Trinidad ein, fetzte nach kurzem Aufenthalte die Fahrt fort und ist am 13. desselben Mts. in St. Thomas angekommen.

S. M. Brigg „Rover“ traf am 3. Oktober e. in Rio de Janeiro ein und wollte am 1. November e. diesen Hafen ver⸗ lassen, um die Reise nach Barbados fortzusetzen.

S. M. S. „Rymphe“ hat unterm 24. Oktober e. den Hafen von San Franzisco verlassen und ankerte am 6. No⸗ vember c. im Hafen von Mazatlan, von wo aus das Schiff be⸗ absichtigte, am 10. desselben Mts. nach Callao in See zu gehen.

Der Eilzug 1V. der Königlichen Ostbahn traf am 16. huj. wegen starken Seitenwindes, Abwartens der Kreuzungen und der Rückmeldungen vorhergegangener Züge mit 2 Stunden und 25 Minuten Verspätung hier ein.

Posen, 16. Dezember. Der General⸗-Feldmarschall von Steinmetz ist aus Görlitz hier angekommen und hat im Hotel de France Wohnung genommen.

Sachsen. Dresden, 16. Dezember. Das 19. Stück des Gesetz und Verordnungsblatts für das Königreich Sachsen enthält u. A. das Gesetz vom 29. November d. die no visorische Forterhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1874 betreffend, und die Verordnung hierzu vom

Wunsch daß

der Landtagsordnung bekannt nyme Eingaben vom FPräsidenten : den müssen. An den auf der Tagesordnung befind⸗ lichen, vom Abgeordneten Kretzschmer erstatteten Bericht der dritten Deputation über des Abg. Günther auf

werden möge, ano⸗

einfach beigelegt wer⸗

den Antrag Vorlegung eines Gesetzes, nach welchem bei Dismembration von Grundstücken die Regulirung der Steuern und Abgaben nicht vor, fondern nach der Besitztitel⸗Berichtigung im Grund⸗ und Hwöpothekenbuch zu bewirken ist, knüpfte sich eine längere Debatte. Ss wurde schließlich ein Antrag des Abg. von Oehlschlägel an— genommen, welcher die Regierung zum Erlaß einer Verordnung ermächtigt, durch welche bestimmt wird, daß bei der Dismembra— tion von Grundstücken die Regulirung der Steuern und Abh⸗ ht vor dem Eintrag ins Grund⸗ und Hypothekenbuch, sondern nach demselben zu bewirken ist; dabei soll die Regierung die von der Deputation gemachten Vorschläge und die im Laufe der Debatte aus der Mitte der Kammer gestellten Anträge in Erwägung ziehen.

Hessen. Darmstadt, 16. Dezember. Die Erste Kam mer sst in ihrer heutigen Sitzung dem Beschlusse Zweiter Kam⸗ mer, die legislatorische Initiative der Kammer betreffend, mit der erforderlichen Zweidrittelmajorität beigetreten.

Mecklenburg. Sternberg, 12. Dezember. Heute be⸗ rieth der Landtag einen Bericht des Polizei⸗Komite, betreffend die Erhöhung der Gehalte der Chaussee— Verwaltungs⸗ Beamten und Offizianten, sowie den Antrag auf Ver⸗ pachtung der Chausseegeld⸗Erhebungsstellen. Das Komite befür⸗ wortete die Proposition der Regierung bis auf die Chausseegeld⸗ Einnehmer, weil es die Absicht ist diese Stellen zu verpachten. Das Plenum lehnte jedoch die Gehaltserhöhung für die Techniker ab, den Copisten und den Chausseewärtern wurde dagegen die Gehaltsaufbesserung bewilligt. Hierauf berichtete das Justiz⸗ Komite über den Entwurf einer Verordnung, betreffend die Ent⸗

scheidung der Kompetenz-Konflikte zwischen den Gerichten und

Behörden. Der dafür zu konstituirende Gerichtshof soll bestehen aus dem Präsidenten des Ober-⸗Amtsgerichts einem schwerinschen Kanzlei⸗Direktor, einem s chwerinschen höhern Verwaltungsbeamten, einem strelitzschen höhern Justiz⸗ oder Verwaltungsbeamten und einem Mitgliede des Engern Auschusses. Der ausführliche Bericht hebt hervor, daß der Gesetzentwurf anscheinend durch die Inkonvenienzen veranlaßt sei, welche sich bei Bestellung eines

rokurators herausgestellt hätten. Die Entscheidung darüber, ob solche erfolgen solle, trage den Charakter der Entscheidung in eigener Sache, und die Ablehnung werde als Justizverweige⸗ rung aufgefaßt, jedoch frage es sich, I) ob für die Stände ge⸗ nügende Veranlassung vorliege, sich ihres Vertretungsrechtes zu entäußern und, 2) ob für Köompetenz-⸗Konflikte zwischen Admini⸗ strativ⸗ und gerichtlichen Verfügungen, wo der Rechtsstreit be⸗

reits anhängig ist, die neue Einrichtung noch ein sachliches Be⸗ dürfniß sei. Die Majoxität des Justiz-⸗Komite bejahte beide Fragen. Die Minorität wollte den Gesetzentwurf zum größten Theile ablehnen und fand keine genügende Veranlassung, das ständische Vertretungsrecht aufzugeben. Darauf gaben die De—⸗ putirten der Stadt Rostock zu Protokoll: ö „Der Stadt Rostock steht vermöge des ihr erbvertragsmäßig zu⸗ gesicherten freien Stadtregiments die eigene Cognition und Entschließung darüber zu, ob sie gewilligt ist, in den wider sie und ihre Behörden erhobenen Klagen die Einwendung mangelnder gerichtlicher Kompetenz geltend zu machen. . . Sodann find ihr in dem von der Allerhöchsten Landesherrschaft am II. März 1827 ratifizirten Erbvertrage vom 14116. desselben Monats Artikel VI. wegen der gerichtlichen Verfolgung ihrer vermeint⸗ lichen Ansprüche an Serenissimum. die Großherzogliche Regierung und an die sonstigen nachgesetzten Behörden besondere vertragsmäßige Rechte verliehen. . ö In beider Beziehung werden die Gerechtsame der Stadt Rostock durch den von der hohen Regierung zur ständischen Beschlußfassung herausgegebenen Gesetzentwurf, betreffend die Entscheidung der Kom⸗ petenzkonflikte zwischen den Gerichten und den Verwaltungsbehörden, ergriffen. Wir lehnen deshalb im Auftrage unserer Kommittenten unter Reserbation der städtifchen Gerechtsame die Anwendung dieses Gesetzes auf Rostock ab.“ Die Stände vertagken die Berathung bis Sitzung.

Braunschweig. Braunschweig, 16. Dezember. Das Königliche Staats-Ministerium veröffentlichte unterm 11. Dezem⸗ ber ein höchstes Reskript, wonach, da die in der Verordnung vom 20. Oktober 1870, betreffend die Beschaffenheit der Schank⸗ gefäße, enthaltenen, von der Normal-Eichungs⸗Kemmission in Berlin empfohlenen Vorschriften in den das Herzogthum begren⸗ zenden Staaten des Deutschen Reiches nicht eingeführt sind und

das im Art. 10 der Bundes-Maß⸗ und Gewichtsordnung vom

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IJ. August 1868 gedachte „Zumessen im öffentlichen Verkehre den Ausschank von Wein und Bier in Wirthschaften nicht in sich begreift, die gedachte Verordnung wieder aufgehoben ist.

Schwarzburg⸗RNudolstadt. Ru dol sta dt, 13. Dezember. In der heutigen Landtagssitzung hatten sich, wie die ‚Weim. Ztg.“ mittheilt, nur 7 Abgeordnete eingefunden. Gleich nach Beginn der Sitzung kam ein Schreiben zur Verlesung, in wel⸗ chem 7 nicht erschlenene Abgeordnete die Niederlegung ihrer Mandate anzeigten, indem sie als Grund anführten, daß sich der Abgeordnete Neumann in einer Ausschußsitzung beleidigender Ausdrücke gegen sie bedient habe, welche vom Vorsitzenden nicht gerügt worden feien. Sowohl Neumann als auch der Vor⸗ sitzende Knoch verneinten das Beleidigende der fraglichen Aeuße— ruͤngen. Fernere Sitzungen werden in Folge der nunmehrigen Beschlußunfähigkeit bis auf Weiteres unterbleiben.

Waldeck. Arolsen. In der öffentlichen Sitzung des Landtags der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont am 11. Dezember referirte zuvörderst für den Gesetzgebungs⸗ Ausschuß Abg. Hastenpflug zu dem Entwurf eines Gesetzes, be— treffend die Verpfändung bäuerlicher und diesen gleichstehender Grundstücke. Die Ausschußanträge wurden zu Beschlüssen der Versammlung erhoben, und erhielt sodann der Gesetzentwurf im Ganzen die ständische Zustimmung.

Hierauf erstattete für denselben Ausschuß Abg. Waldeck II. Bericht zu dem vom Abg. Herwig eingebrachten Antrag:

den Landes⸗-Direktor zu ersuchen, dem Landtage in nächster eine gesetzliche Vorlage zu machen, nach welcher 1) der 5. 64 der Gemeinde⸗-Ordnung vom 16. August 1855 dahin abgeändert wird, daß zur Wahlfähigkeit zum Bürgermeister nicht länger der Besitz des Gemeinderechtes erforderlich ist; 2) die Bestimmungen des §. 119 gedachten Gesetzes unter Aufhebung des alin. 5 dahin er— weitert werden, daß auch dasjenige Einkommen von in den hiesigen Fürstenthümern wohnenden Personen, welches nach dem §. 4 des Bundesgesetzes vom 13. Mai 1870 zu den diesseitigen Staatssteuern nicht herangezogen werden kann, der Gemeindebesteuerung unterliegt; und beantragte Annahme. Nachdem Antragsteller seinen An⸗ trag weiter begründet, wurde der Antrag des Referenten Be⸗ schluß der Versammlung.

Für den nämlichen Ausschuß berichtete sodann Abg. Wiedel zum Gesuche des Gemeindeyorstandes von Züschen um Äbhülfe gegen durch Schwarzwild in der Gemarkung Züschen verursach⸗ ten Wildschaden und wurde, da nach der Mittheilung des Landes⸗Direktors alles zur betreffenden Abhülfe Dienliche bereits vorbereitet bezw. ins Werk gesetzt wocden, der auf Uebergang zur motivirten Tagesordnung gehende Antrag des Referenten von der Versammlung angenommen.

Zu dem Referate der vom Landtag zur Regulirung der Stift Schaakener Angelegenheit gewählten Komission erstattete hierauf Namens des Verwaltungs-Ausschusses Abg. Bender schriftlichen Bericht. Der Ausschuß empfehle der Versammlung folgende Resolution zu Annahme:

Indem Stände der Kommission wegen des von ihr beobachteten Verfahrens ihre volle Befriedigung zu erkennen geben, sprechen sie zugleich ihr lebhaftes Bedauern darüber aus, daß die Vorschläge die Kommission von der Vertreterin Sr. Durchlaucht des Fürsten abgelehnt und die Verhandlungen demgemäß gescheitert sind.

Im Uebrigen werde der in der Sitzung vom 11. d. M. gestellte Minoritätsantrag, welcher dahin geht: .

Stände halten nach wie vor die Ansprüche des Landes auf das Stift Schaaken für begründet, sind aber, gern bereit, einen erheh— ichen Theil der angesammelten Ueberschüsse des Stifts zur Auf— besserung der gering dotirten Pfarrstellen des Landes der Kirche zu überweifen. Da die ständische Auffassung in Betreff der Ansprüche des Landes Höchsten Orts auf Schwierigkeiten gestoßen ist, es aber nicht zu verantworten ist, das Stiftsvermögen der früher zwischen Regierung und Ständen vereinbarten Bestimmung über die Ver— wendung desselben zu gemeinnützigen Zwecken, wie solche z. B. die Unterstützung der Geistlichen involviren würde, länger zu entsprechen, so sind Stände damit einverstanden, daß die Frage üher die defini tive Regulirung der Angelegenheit vorläufig intakt bleibt,

als nunmehriger Ausschußantrag zur Annahme empfohlen, sowie desgleichen zur Petition des Pfarrers Schmidt zu Immighausen folgende Resolution:

Stände sprechen ihr lebhaftes Bedauern darüber aus, ihren Beschluß vom 16. November v. J. in Folge der in der protokolla—⸗ rischen Eröffnung des Herrn Geheimen Raths von Stockhausen ent— haltenen Erklärung nicht zur Perfektion bringen zu können, müssen es dem Petenten vielmehr überlassen, seinen Rechtsanspruch ander- weitig zu verfolgen.

Die Ausschußanträge wurden einstimmig zum Beschluß der Versammlung erhoben.

Zum Gesuche der Städte Arolsen, Corbach und N.⸗Wil⸗ dungen um Erlaß eines Gesetzes wegen Entschädigung für die durch 5§. 7 der Gewerbeordnung aufgehobenen städtischen aus⸗ schließlichen Gewerbeberechtigungen, Zwangs⸗ und Bannrechte referirte für den Gesetzgebungsausschuß Abg. Hagemann und beantragte mit Rücksicht auf die in der Ausschußsitzung vom Landesdirektor abgegebenen Erklärung, daß die fragliche Ange⸗ legenheit bereits in Deliboration genommen sei, Uebergang zur

zur nächsten

motivirten Tagesordnung. Der Antrag des Referenten wurde gie ftih . ge

Nachdem schließlich für den Verwaltungs-Ausschuß Staatskostenrechnung pro 1869 der ze, r ee een, erstattet und die Versammlung die betreffenden Ausschuß-An— träge angenommen hatte, erklärte der Landesdirektor von Som— merfeld im Namen Sr. Majestät des Königs von Preußen den diesjährigen Landtag für geschlossen, Der Vorsitzende brachte hierauf auf Se. Majestät den König von Preußen und Se Durchlaucht den Fürsten zu Waldeck und Pyrmont ein drei— faches Hoch aus, in welches die Versammlang lebhaft einstimmte.

mä. Lübeck, 15. Dezember Die heutige Versammlung der Bürgerschaft war hauptsächlich der Berathung des Staats⸗ budgets für 1874 gewidmet; dasselbe wurde unter Bewilli⸗ gung eines Zuschusses aus der Reservekasse von 35,190 Mark mit der Einnahme und Ausgabe auf 1,993,512 Mark sich aus— gleichenden Summe genehmigt, dabei aber zugleich auf Antrag von Dr. Klügmann an den Senat das Ersuchen gerichtet, bei künftigen Bubgetaufmachungen zur Srlanguug klarer Uebersicht nicht mehr, wie jetzt geschieht, die Verwaltungskosten, bei Forsten, Vereinen, Stenerhebung u. f. w. in der Einnahme vor der Linie abzuziehen, sondern die Trennung von Einnahmen und Aus⸗ gaben uͤberall strenge durchzuführen, auch das Ordinarium und Extraordinarium in Einnahme und Ausgabe zu trennen. Ein ferner selbständiger, auf das Budget bezüglicher Antrag des Ober⸗Appellationsgerichts-⸗Rathes Dr. John, dahin, daß Ueber— schüsse nicht mehr der Reservekasse überwiesen, sondern als Ein⸗ nahmeposten in das nächstjährige Budget gebracht, auch die Zinsen der Reservekasse nicht dieser zugeschlagen, sondern in die ordentliche Einnahme gebracht werden, wurde dem Bürger⸗Aus⸗ schuß zur näheren Erwägung überwiesen.

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Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 16. Dezember Das Reichs gesetzbkatt veröffentlicht eine Verordnung des Handels⸗ Ministers vom 14. Oktober 1873, womit ein Termin (31. De⸗ zember 1873) für die Zulassung von nicht der Aichordnung vom 19. Dezember 1872 entsprechenden Waagen zur Aichung fest⸗ gesetzt wird; ferner eine Verordnung des Handels⸗Ministeriums vom 20. Nooember 1873, womit im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern das Uebermaß jener nach metrischem Maße angefertigten Gefäße festgesetzt wird, welche in öffentlichen Schanklokalitäten zur Verabreichung der Getränke an die Konsu⸗— menten benützt werden.

Pesth, 15. Dezember. Die Antwort, welche das Ministe⸗ rium heut im Abgeordnetenhause auf die Interpellation behufs der Kabinetskrisis dahin ertheilte, daß der König die Demisfion des Finanz-Ministers und des Kommunikations⸗-Mi⸗ nisters angenommen habe und daß dieselben nur bis zur Ernen⸗ nung ihrer Nachfolger im Amte verbleiben, eine weitere Kabinets⸗ krisis stehe nicht bevor, wurde mit 161 gegen 125 Stimmen zur Kenntniß genommen, nachdem die unklare erste Abstimmung eine erregte, theilweise stürmische Debatte zur Folge hatte, weil die Fraktionen der Linken mit der Centrumspartei in der Majorität zu sein glaubten. Das Haus nahm demnächst das Gesetz über das Rekrutenkontingent mit 151 gegen 100 Stimmen an und setzte dann die Budgetberathung fort.

Schweiz. Bern, 14. Dezember. Der Nationalrath hat heute beschlossen, seine Verhandlungen nächsten Sonnabend, den 20. Dezember, abzubrechen und erst am 19. Januar 1874 wieder zusammenzukommen, wo er dann die zweite Lesung der Bundesrevision nach den Beschlüssen des Ständerathes vor⸗ nehmen wird.

Der Ständerath, welcher mit der Revision der Bun⸗

desverfassung im Laufe dieser Woche bis zum Art. 44 vorgerückt ist, wird wohl noch bis zum 24. d. M. zusammenbleiben. Auch in seiner letzten Sitzung, in welcher das Niederlassungswesen be—⸗ handelt wurde, hat er den Beschlüssen des Nationalraths un⸗ wesentlich verändert beigestimmt. Letzterer beschäftigt sich noch immer mit dem Budget für 1874.

16. Dezember. (W. T. B) Der Ständerath hat heute mit einigen unwesentlichen Veränderungen die Beschlüsse des Nationalraths über die Glaubens- und Gewissensfreiheit ge⸗ nehmigt. Abgelehnt wurde nur die Bestimmung, daß über die religiöse Erziehung der Kinder bis zum 16. Lebensjahre der⸗ selben der Vater resp. der Vormund entscheiden soll.

Niederlande. Haag, 13. Dezember. Der Finanz⸗ Minister hat in der Zweiten Kammer der General⸗ staaten bei der Berathung des Budgets seines Departements für 1874, welches heute mit 39 gegen 17 Stimmen genehmigt wurde, die Erklärung abgegeben: daß er, wofern nicht unvor⸗ hergesehene Umstände eintreten, noch im Laufe dieses Sitzungs⸗ jahres einen Antrag auf Abschaffung der Seifenaccise einbringen werde.

Frankreich. Versailles, 16. Dezember. (W. T. B) Die Kational-Versammlung berieth heute den Etat des Handels⸗Ministeriums. ö I7T. Dezember. (W. T. B. Die Kommission für die Armee⸗Angelegenheiten hat beschlossen, zum Zwecke der Einberufung der zweiten Abtheilung des diesjährigen Kon⸗ tingents, auf welche Seitens des Kriegs⸗Ministers ursprünglich verzichtet war, die Bewilligung von 17 Millionen zu beantragen.

Italien. Rom, 13. Dezember. Der Senat hat gestern seine Zustimmung zu dem von der Kammer angenommenen Gesetzentwurf gegeben, welcher den Betrieb von ambulanten Ge⸗ schäften durch Kinder verbietet, und die Deputirtenkam mer ist in die Berathung des propisorischen Budgets des Ministe⸗ riums für Handel, Industrie und Ackerbau eingetreten.

= Nach dem gestern zur Vertheilung gekommenen Kom- missionshericht über das Budget des Kriegs⸗M inisteriums hat sich das im Voranschlag auf 166,882,047 L. angesetzte Or⸗ dinarium auf 166,732 017 L. ermäßigt. Das Extraordingrium ist, wie im ministeriellen Voranschlage, 17,305, 000 L. geblieben, so, daß sich die Gesammtausgaben für das Jahr 1874 auf 184 037 047 L,. belaufen. Im Voranschlage des Finanz⸗Mini⸗ sters waren 185 Millionen angegeben. Wenn man zu diesen 184 037,047 L. noch die Passivrückstände vom Jahre 1873 rech⸗ net, die 20, 175, 006 L. betragen, so kommen 204,212,047 L. für 1874 heraus. In der zweiten Hälfte des Jahres 1874 tritt das neue Gesetz in Kraft, welches den Sold der Offiziere und die Gehãlter der Beamten des Kriegs-Ministeriums und damit also die Summe seiner Ausgaben vermehrt, aber diese Mehr⸗

ausgaben werden auf der andern Seite durch erhöhte Einnah⸗

men aus den Stgatsgütern und durch die Einzahlungen der einjährigen Freiwilligen wieder ausgeglichen. Schließlich bestätigt der Kommissionsbericht, daß die im Voranschlag ausgeworfenen Summen nicht hinreichen werden, um die vom Kriegs⸗Minister vorgeschlagene und vom Parlament angenommene und vom König sanktionirte Heeres-Organisation konfequent durchzuführen, d. h. 300,000 Mann drei Jahre lang in Waffenübung zu er⸗ halten, zumal das Extraordinarium von 20 Millionen schon auf eine Reihe von Jahren engagirt ist.

16. Dezember. (W. T. B.) Der Minister⸗Präsident Minghetti erklärte auf eine in der heutigen Sitzung des Senats an ihn gerichtete betreffende Interpellation, daß die Regierung den Beschluß gefaßt habe, die ausländischen Inhaber der italien ischen Rente den Formalitäten einer Aussage an Eidesstatt (einem sogenannten Affidavit) zu unterwerfen.

In der Deputirtenkammer wurde an den Minister der öffentlichen Arbeiten, Spaventa, eine Anfrage betreffs des Eisenbahndienstes zwischen Italien und Deutschland gestellt. In Beantwortung berfelben versicherte Letzterer, daß durch die zu dem Zwecke der Herbeiführung einer Beschleunigung in dem Eisenbahnverkehr zwischen den beiden Ländern bereits eingeleiteten Verhandlungen alle in dieser Beziehung noch vorhandenen Schwierigkeiten voraussichtlich bald beseitigt werden würden. Der Minister erklärte ferner, daß die Brücke bei Borgoforte (bei Mantua) in der zweiten Hälfte des nächsten Jahres vollendet sein werde.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 13. Dezember. Auf die an den König ergangene Einladung, bei der Eröffnung der 9 schwedische Meilen langen Privatbahn Halsberg⸗Motala—⸗ Mijölby zugegen zu sein, ist Se. Majestät mit Gefolge heute früh mittelst Extrazuges nach Halsberg abgereist. Der König will die Nacht über in Motala bleiben und morgen, nachdem er in der dortigen Kirche dem Gottesdienst beigewohnt hat, nach der Hauptstadt zurückkehren.

Aus dem noch nicht veröffentlichten Bericht der Revi⸗ soren über die Stellung und die Verwaltung des Reichsschulden⸗ Kontors im Jahre 1872 theilt „Göteborgs Posten“ mit, daß von

den sämmtlichen konsolidirten Staatsschulden Schwedens, welche seit 1855 zur Anlage von Eisenbahnen theils in preuß. Ct., theils in Pfd. Sterl. und theils in schwedischer Münze ge— hoben worden sind, am 31. Dezember 1872 noch 116, 769,471 j

schwedische Rth. unbezahlt waren.

Dänemark. Kopenhagen, 13. Dezember. In der heu⸗ tigen Sitzung des Folkethings wurde der Finanzausschuß ge⸗ wählt. Bei der vorgestern stattgefundenen ersten Berathung / des Finanzgesetzes erklärte der Finanz⸗Minister in Veranlassung einer vom Abgeordneten Frederiksen gestellten Frage, daß er keine Mittheilung darüber geben könne, wann das neue Müngz⸗ gesetz in Kraft treten werde; aber es seien bis jetzt 665,000 Stück neue Münzen geprägt worden. Die Schjörringsche Mißtrauensadresse kommt am Mittwoch zur Verhandlung. ͤ

Amerika. Washington, 18. Dezember. (W. T. B.) Schatzsekretär Richardson hat eine Vermehrung der Steuern um den Betrag von 42 Millionen beantragt. Das

Ein gestern Abend hier eingegangenes Privat-Telegramm Repräsentantenhaus beschloß darauf, es möge von der Regie⸗ t l Repra] ͤ 9 der Regie

aus Penang vom 12. d. M. berichtete, daß 90090 Mann nieder— ländischer Truppen am 9. d. M. an der atchinesischen Küste in der Rähe der Hauptstadt Atchin landeten. Näheres meldet über diese erste Operation des Expeditions⸗Corps ein Tele— gramm des General-Lieutenants van Swieten, welches unter dem Datum des 13. d. M. aus Penang nach dem Haag abgefertigt worden. Aus dieser Depesche ergiebt sich, daß die Landung bei Pedropunt am Atchin⸗Flusse, auf der Rhede von Atchin, mit vollkommenem Erfolge unter dem Feuer des Feindes bewerkstelligt wurde. Auf niederländischer Seite gab es keine Todten, nur einige Verwundete. General Verspijck leitete die erste Operation. See⸗ und Landmacht wetteiferten mit ein ander zur Erlangung des Erfolges. Zu dem guten Resultate trug das Feuer der Flotte viel bei. Der Geist unter den Trup⸗ pen war vorzüglich, trotz des Verlustes, den sie durch die Cho⸗ lera erlitten, woran übrigens von Offizieren nur ein einziger ge— storben. Man beabsichtigte, sich zu Kwala Gighen zu befestigen.

Großbritannien und Irland. London, 15. Dezember. Gestern, an dem 12. Jabrestage des Todes des Prinzen Albert, besuchte die Königin in Begleitung des Prinzen und der Prinzessin von Wales, des Prinzen und der Prinzessin Ludwig von Hessen, des Herzogs von Edinburgh und ihrer übrigen Kinder das Königliche Mausoleum in Frogmora, woselbst unter der Leitung des Dechanten von Windsor und des Dechanten von Westminster, Hr. Stanley, ein feierlicher Gottesdienst stattfand. Zur Feier des Todestages wurde in der Königlichen Kapelle in Whitehall am Schlusse des gestrigen Gottesdienstes der Todten⸗ marsch aus „Saul“ auf der Orgel gespielt.

Der neue Bischof von Ely, Dr. Wordford, erhielt gestern in der Westminster⸗Abtei die Weihe für sein neues Amt. Den feierlichen Akt vollzog der Erzbischof von Canterbury unter Assistenz der Bischöfe von London, Winchester, Rochester, Lin⸗ coln, Carlisle, und Ripon und des Bischofs Mac Dougall, eines früheren Kolonial⸗Prälaten.

rung zunächst erst eine Vorlage darüber gemacht werden, in welcher Weise die Ausgaben möglichst gemindert werden könnten.

Asien. Wie dem „Reuterschen Bureau“ aus Calcutta vom 14. d. M. telegraphirt wird, ist das Ergebniß der Ernte so weit bis jetzt ermittelt werden kann, im Allgemeinen etwas besser, als anfänglich antizipirt wurde. Indessen zeigt sich noch immer keine Besserung in den Aussichten der bedrängten Distrikte Die Preise sind stationär und die Regierung kauft stetig Ge⸗ treide auf. .

Afrika. Von der Goldküste liegen per Dampfer Biaffra“ bis zum 17. November reichende Nachrichten vor. Darnach ist ein Heer von 25,900 Aschantis in der Nachbar⸗ schaft des Prah überflügelt und umzingelt worden. Die Aschan⸗ tis sind, wie man sagt, von einem halbkreisförmigen Kordon von eingeborenen Truppen eingeschlossen, und es bleibt abzu—⸗ warten, ob sie in dieser Lage bis zur Ankunft der britischen Truppen gehalten oder noch weiter nach der Küste getrieben wer⸗ den können. Mittlerweile ist in Cape Coast Castle durch einge⸗ borene Boten die Nachricht eingetroffen, daß König Koffi auf die Kunde von der Lage seiner Invasionsarmee seine Hauptstadt verlassen habe und an der Spitze von 60,0090 Mann nach dem Prah marschirt sei.

Nachrichten aus Cape⸗Coast-Castle vom 24 v. M über London zufolge, war Sir Garnet Wolselen, der Führer der Erpeditionstruppen, vom gelben Fieber vollständig genesen Natal ist der neuesten Kap⸗Post zufolge mit einem Kaffernkrieg bedroht, der aus der Weigerung eines Höupt⸗ lings, seine Waffen zu registriren, entstanden ist. Eine Abthei⸗ lung Kavallerie, die ausgesandt wurde, um ihn zum Gehorsam zu zwingen, fiel in einen Hinterhalt und verlor drei Mann darunter den Sohn des Kolonialsekretärs. Langalibaleli, entkam, und man befürchtet, Basutoland wenden, dürfte.

. . ö Der Häuptling, urchtet, er werde sich nach wo seine Amwesenheit gefährlich werden