1 / l , , , e ··ᷣ·· Q—Ku—äKi—⏑ I / /
Liäiverpacl, 16. Dezember. (W. T. B) Getreidemarkt. Weizen stetig, Mehl ruhig, Mais 3 d. niedriger. — Metter: Schön. CHasRkcο, 16 Dezember. (Y. T. B) Roheisen. Mixed numbers warrants 106 sh. 4 d. Letztwöchentliche Verschiffung 11,215 Tons gegen 16,241 Tons in der gleichen Woche des vorigen Jahres. HHanki., 16. Dezember. (W. T. B.) Getreidemarkt. Eng- lischer Weizen knapp, alle Sorten fest behauptet. Manmehaester, 16. Dezember, Nachmittags. (V. T. B.) 12er Water Armitage 9, 12er Water Taylor 103, 20er Water Michells 121, 30er Water gidlo6r 144, 306r Water Clayton 145, 40r Mule Mayoll 13, 40r Medio Wilkinsen 144, 36r Warpeops-Gua- lität Rowland 143, 40r Double Weston 14, 60r Double Weston
174, Printers 10, 236. SIS pfd. 123. Gutes Geschäft zu vollen Preisen.
Haris, 16. Dezember, Nachmittags. (R. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen ruhig, per Dezember 38,75, per Januar - April — — — Mehl ruhig, per Dezember u. per Januar— Februar S6, 75, per Januar - April S6, 50. Rüböl steigend, pr. Dezember S, 75, pr. Januar-April S5, 590, pr. Mai-August S5, 50. Spiritus ruhig, pr. Dezember 74.00. Wetter: Bedeckt.
New- Kork, 16. Dezember, Abends 6 Uhr. (L. B. W.)
Wagrenbericht. Baumwolle in New-Vork 163, do. in New- Orleans 17. Petroleum in New- Tork pr. Gallon von 67 Pfd. 14, do. 10. Philadelphia pr. Gallon von 65 Pfd. 134. Mehl 7 D. 10 0. Rother Erühjahrsweiren 1D. 65 C. Kaffee 24. Zucker 8. Getreide- fracht 121.
Mlännnm a Mn Ln RR ,n.
Bergwerks- Gesellsobaft vereinigter Bonifaolus bel Gelsen- kirohen. Die auf den 1. Januar fut. ausgeschriebene Vollz. auf die Aktien II. Emiss. ist auf den 15. Juni fuß, hinausgeschoben.
Sun os er.
Fraohtsohiffahrts- Gesellschaft zu Dresden. Die Subscript. auf 80,000 Thlr neue Aktien à 1090 Thlr. findet für die zeitigen Aktionäre zum Pari-Course vom 5. bis 8. Januar fat, unter Zah- lung der ersten 40xß̃ — 40 Thlr. bei der Gesellschaftskasse in Dresden statt.
Aus Y e Hearn.
Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn- Gesellsobaft. Die Einlösung der am 2. Januar fut. fälligen Zinscoupons der 4, 4 und 5x Prior. -(Oblig. der 25 xz Rentenpapiere (frühere Cöthen- Bernburger Stamm-Aktien der 45,3 Magdeéburg-Wittenbergischen Prior. - Oblig., sowie der 39, Rentenpapiere (Früher Magderurg- Wittenbergische Stamm-Aktien) erfolgt von da ab bei der Biskontés- Gesellschaft und S. Bleichröder in Berlin; s. Ins, in Nr. 297
Breslau-Sohweldnitz-Freiburger Eisenbahn. Die am 2. Ja- nuar fut. fälligen Jinsen der Stamm-Aktien Lit. B. werden von da ab in Berlin bei der Bank für Handel und Industrie, S. Bleich- röder und Jacob Landau ausgezahlt; s. Ius. in Nr. 297.
Eeorlin-Potsdam-Hagdeburger Eisenbahn. Die am 2. Januar fut. fälligen Zinsen der Frior.-Oblig. werden von da ab bei der Gesellschaftskasse und bei Meyer Cohn in Berlin ausgezahlt; s. Ins, in Nr. 297.
Reohte Oder-Ufer-Elsenbahn-Gdesellsohaft. Die am 2. Januar fut. fälligen halbjährigen Linsen der Prior.-Oblig. d 5ꝶ p. a. wer- den vom 29. Dezember er. ab bei der Preussischen Bank-Anstalt Henckel-Lange und bei der Diskonto-Gesellschaft in Berlin ausge- zahlt: s. Ins, in Nr. 297. .
Saal- Unstrut-Eisenbahn. Die am 1.I5. Januar fat. fälligen Conpons der Prior - Stamm- und Stamm-Aktien werden mit Thlr. 2. 15. pr. Stück vom 1. Jannar fut, ab bei der Centralbank für In- dustrie und Handel in Berlin eingelöst; s. Ins, in Nr. 297.
Altenburg-Zeltzer Eisenbabn. Die am 1. Januar fat. fälligen Coupons der 45ꝶ Prior, Anleihe werden bei der Gesellschaftskasse in Altenburg eingelöst.
Niedersäohslsohe Bank. Die am 2. Januar fut. fälligen Cou- pons werden bei J. J. Caro in Berlin eingelöst.
Aktlen-Gesellsohaft Elsenhüttenwerk- Thale. Die Divid. pr. 1872/73 von 189 36 Thlr. pr Aktie wird vom 20. d. M. ab bei der Diskonto-Gesellschaft in Berlin ausgezahlt.
¶ donnern! - Vergammc link enn.
15. Dezember. Kommaudlt-Gesellsohaft auf Aktien Bad Königs- dorf Jastrzemb. Ausserordentl. Gen. Vers. in Breslau. Chemlsohe Fabriken Oker und Zraunsohwoig.
Ordentl. Gen. -Vers, in Braunschweig. ö Residenz - Bau-Bank. Ausserordentl. Gen, -Vers. in Berlin. 3. Jan. 1874. Frankfurter Weohslerbank. Vers. in Frankfurt a. M. Ausrei6rlainmg vom Corheemts TEE AHatienn. Staats -Anlelhen der vormals frelen Stadt Frankfurt a. Hl.
Ausserordentl. Gen.
de 1844 und 1858. Die Zinscoupons für die Jeit vom 2. Dezem— ber 1873 bis 1. Dezember 18531 vwerden vom 1. März 1874 bei der Königl. Kreiskasse in Frankfurt a. M. ausgereicht; Bekannt- machung in Kr. 297.
Rumänische Fisenhahn-Aktien- Gesellschaft. Der Umtausch der Interimsscheine der Stamm-Prior.- Aktien gegen die definitiven Stücke erfolgt von jetzt ab bei der Diskonto-Gesellschaft und S. Bleichröder in Berlin; s. Ins. in Nr. 297
PFroyvinzlal-Hüllskassen für Preussen. Die 2. Serie Zins- coupons zu den Oblig. pr. 1874 bis 1878 wird vom 17. Dezember cr. ab in dem Geschäfts -Burcau in Königsberg ausgereicht; s. Ins.
in Nr. 297
LI ii mel ig nau Q MM Nr L1G, .
Beeskow -Storkowsohe Kreis-Obligatlonen. Das Verzeich-
niss der ausgeloosten zum 1. Juai 1874 gekündigten Oblig.; s. Ins. in Nr. 297.
Fosener Provlnzlal-(Obligatlonon. Das Verzeichniss der aus- gloosten zum 1. Juli 1874 gekündigten Oblig.; s. Ins. in Vr. 297. Anus nse6ge vom Hanke em.
Prousslsohoe Central-Bodenkredit-Aktlen-Gesellsohaft. Den Status vom 30. November er.; s. Ins. in Nr. 277.
Tele granHEsehe witer emed er 6e aaa.
, , , , ñ . Allgemeine Bar. Abw Temp. Ab ; . Ort. *. . . . ö. . Wind Himmels-
ansicht.
*
17. Dezember. 40 — NVw., Sturm. heiter. 3,6 45,9 NW., s. stark. bedeckt. ) *, 6 45,2 — bedeckt.?) 5. w. 2. W. St. bewoskt. „S 4,8 NW., stark. wenig bewölkt. — NXVMW., Sturm. bedeckt.
3 — NK, stark. trübe,
5,2 NW., stark. bedeckt. 3) ww. schw, bewölkt. —— NM. lebh bewölkt.
7 — WzNWs. stark — 6, 1 W.. 8. lebh. bedeckt.) 5, 1 NVW., stürm. bedeckt. s) 5,58 W., mässig. bedeckt. o) 4,5 8SW., stürm. halb heiter. ?) 9 W.. 8. stark. bed., Regen.
SVW., schw. schön. 2,5 NW., lebh. heire — NVW., lebh. bewölkt. s) g Ratihor 9 ! 2, O 4,9 NW., lebh. wolkig. Trier 333.3 3,7 44,1 S., schw. heiter, neblig. S Cherbourg. ö. WNVW., mäss. Nebel. Havre ..... 341, 9,0 — 8W., mässig. trübe. Karlsruhe. . 334,5 5, S W., schwach. hed eckt 3 8t. — 3 2 — NW., schw. Nebel, gest. Reg. ) — 4 Windstille. schön.
em mmer, 109 * dnrg ..
l
2 3 önigsberg. 3 an zig. ... 3 3 2 7 2 1 z j )
S R C= 1 — — — dd
— —
28
. 1 [ —
222 — —
— — 2 D 1
2 d e N do CM
2
Cöslin . 6 enerleuch.
— 22
Lisle 1 Raf. 5 *
*
55 7 Wilhelmsh. 3 6 Stettin . .. . 329,5 —
.
5 86 86 85
; P 2
—
S Gröningen * 6 Bremen ... S Helder ... 6 Berlin .. S Poss . 6 Münster, 6 Torgau. ... Breslau.. 3 Brüsse] ) .
Wies pads
—
—
D 2 DN 22
J . .
8221
2 — 2 —— — Q 2 9 2 83 7868
J —— — — —
——— 2
) Regen. Gestern Orkan aus SW. 2) Gestern und Nachts Sturm, Schnee, Regen. Gestern Nachts 12 Uhr Regen. Gestern Sturm und Regen. 4) Seit gestern Abend Sturm und Regen. s) Regen. Nachts stürmisch. 9) Gestern stürmisch. ) Gestern Sturm. Nachts Regen. 3) Gestern Vormittags und Abends Regen.
22
Bare 3D 9g. 5
1
Sandels⸗Register. gezeichnet, Handelssach en.
In das Prokurenregister des unterzeichneten König
lichen Kreisgerichts ist zufolge Verfügung vom 9.
Dezember 1873
Geestemünde,
übertragen ist.
2 —
.
welchem Geschäftsführung!
in Berlin,
tem den 13. Dezember 1873. 2) bei dem A. Schaffhausenschen Bankverein Königliches Amtsgericht. Abtheilung III. in Cöln,
3) bei der Filiale der Bank für Handel und
bei der unter Nr. 2 eingetragenen, dem Kaufmann T. Heinrich August Dölle zu Isenschnibbe von dem Ronkurs
** Kaufmann Johann Wilhelm Müller hier als In⸗ Vorladungen n. dergl.
haber der Firma: „J. W. Müller“ ertheisten 136960 Prokura — folgender Vermerk eingetragen: Yig de Geinrich YMnunin ft da 1 ö . Hie dem Heinrich August Dölle ertheilte Prokr ist erloschen. Gardelegen, den 9. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
*
* dungsprozeß 11
Bekanntmachung.
In das hiesige Handelsregister Fol. 164 zur Fir! Schaefer, Lackmann & Cie. stemü heute folgende Aenderung eingetragen:
D) Jetzt Firma Schaefer & 2) Ein Gesellschafter: ausgeschieden; unter den
Gerichtslokals
schaftern wird die Gesellschaft fortgesetzt. nisse ausgesprochen werden. . ch Landeshutt in Schlesien, den 19 Novpem ber 1873. E
Königliches Kreisgericht.
3) Die Firma wird mann Hermann Schaefer
dem Kauf
Geestemünde
Oeffentliche Vorladung. 3eß] geborenen Frickart, zu Nied
Winkler von hier,
— diefenigen Urkunden, welche zum Anton Fr, Lackmann ist des der Ehescheidungeklage di
ausreichen und In der Eheschei⸗
D Nr. 50 1872
Saarbrücken, den 12. Dezemher Königliche Ei
n Der Verklagte r
wird dazu vorgeladen, mit der
ben angenommen, K M. 2036] sachen und resp. r. j . .
Memo 34 . zeweise des Grun⸗
2 nor 1 18 anertennt und
Jö
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ze.
M. 2031]
—
unter der Firma S
9 * I
ö 8⸗ 8 e 2
penner sche * , lschaft
Das der Aktiengesellschaf gehörige, hierselbst in der Zimmerstraße Nr. 94
56
T
Behufe ein Termin auf
den 27. d. M., Nachmittags 3 Uhr,
hierselbst, Le
in dem Bureau des unterzeichneten Notars, Treppe, anberaumt. Daselbst können schon die Bedingungen eingesehen werden. Berlin, den 13. Dezember 1873. OSrnold, Rechtsonwalt und Notar.
vorher
l3 016 Bekanntmachung. Die Lieferung des Bedarfs von esottener Roßhaare bester Qualität für Harnisonverwaltungs- und reiche der Königlichen Intendantur des Corps pro 1874 soll dem Mindeftfordernden üher—
tragen werden, Wozu ein Submissionstermin auf Montag, den 29. Dezember, Vormittags 11 Uhr, im diesseitigen Geschäftslokale, Königsstraße Rr. 46 gösstraße Nr. 46,
laufend) an diesem
Einsicht ausliegen.
Versiegelte Offerten sind vor dem Termine hierh einzureichen; auch ist darin ausdrücklich anzufül daß Submittenten von den bezüglichen Bedingungen Kenntniß genommen, diese auch ihren Offerten' zu Grunde gelegt haben.
Königsberg i Pr., den 13. Dezember 1815.
Königliche Garnison⸗Verwaltung.
Verlsosung, Amortisation, Zins⸗ zahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
3700]! Bekanntmachung. Am 10. d. M. sind die nachbenannten
Soldiner Entwässerungs⸗-Verhands⸗ Obligationen
K ausgeloost: Nr. 11. 23. 26. 66. 64. 104. 107. 108. 114. 130.
3698
360. 365. 379. 351. 392. 415. 437. 475. 454. 450. 4531. 492. 494. 502. 525. 541. 567. 567. 596. 597. 605. 6M. 608. 721. 742. 751. 767.
penersche 3 belegene Grundstüc soll im Auftrage der Liquidatoren öffentlich versteigert werden, und wird zu diesem
während der Geschäftsstunden
. und es werden dieselben den Inhabern zum 1. Juli ⸗ !
3509 Kilogramm 1874 mit der Aufforderung gekündigt, die Kapital- früher ausgeloosten Warschau⸗Bromberger Aktien den beträge von je 100 Thlr. gegen Quittung und Rück⸗
Lazarethhaushalt im Be⸗ gabe der Schulddokumente (Obligationen) mit zu—
Nahe⸗Eisenbahn.
. Die am 2. Januar k. J. fälligen halbjähri
166 ls. 1 w. sr, d. gh. 36g. z64. 3. Zinzsen er Peisritts Söllsgtfzhnch'ltlähs en i re b n gr ig n göer Rhein.
gedachten Tage ab bis zum 31. Januar 1874 ö mittags, in den Geschäͤftsstunden: Ger
Rhein⸗
Januar 1874 ab zur Einlösung:
Sohaft.
PD
in Warschau bei der Hauptkasse der Gesell- . ie 16 . ; D w.
in St. Petersburg bei der Filiale der War- schauer Handelsbank oder
Sterky & Sohn,
sohaft, Söhne,
sohaft, G Cie.,
Sons,
(a. 99 / 12) kn
Nummer⸗Verzeichniß beigelegt sein.
zum Nominalwerthe ausgezahlt und
M. 2037
500 Thlr.,
stattfinden wird:
ö ö sohaft, missio n können vom
Handeolsban & Sohn,
I) bei der Direktion der Diskontogesellschaft
* . ö Industrie zu Frankfurt a. M., Subhastationen, Aufgebute, 4 bei jämmtlichen Stations-Kassen der Rhein⸗ / Nahe⸗Eisenbahn, soweit deren Geldbestände
5) bei unserer Hauptkasse hierselbst ache der verehelichten Winkler, Ida, erhaben werden. . . . J zpersdorf wider ihren! Die Coupons müssen den Zahlstellen mit nume⸗
Ehemann, den vormaligen Kanzleigehülfen Gofthärdt risch geordneten, nach den Emissionen getrennten und Sons,
P senbahn⸗Direktion.
*. 1
Der am 1. Januar 1874 fällige Zinse
oupon der War⸗ chan⸗Bromberger Stammaktien
isenbahn Gesellschnst. n .
Berlin bei der Ffliale der Mitteldentsohen Ereditbank, oder bei der Diskonto-Gesell-
in Breslau beim Sohlesisohen Bankverein, in Frankfurt a. HI. bei Herren J. Wölller
ö ; in Dresden bei der Dresdener Bank, ipziger Straße 103, eine in beipzig bei der Leipziger Diskonto-Gesel
in Amsterdam bei Herren Lippmann, Rosenthal
in Brüssel bei Herren Brugmann Söhne, in London bei Herren N. M. Rothesohild and
in Krakan bei Herrn Franz Anton Wolff. Den einzulösenden Coupons muß ein geordnetes
Gleichzeitig werden die im Jahre 1873 und
der Gesellschaftsstatuten für jede derselben ein Ge⸗ 1. Armee⸗ gehörigen Zinscoupons (vom 1. Juli k. J. ab nußschein ausgehändigt werden. Tage bei der Entwässerungs⸗Ver— bandskasse hierselbst abzuheben. ,, ,,. ö der Inhaber der bereits früher
] 6 — raß ausgeloosten Obligation aus dem Faͤlligkeitster e anberqumt ist, woselbst auch die Bedingungen zur . in 1867 99 . , gefordert, diese nebst den zugehörigen nicht fälligen er Zinscoupons nunmehr baldigst an die hiesige Ver⸗ ren, bandskasse abzuliefern. Soldin, den 13. Dezember 1873. Im Auftrage des Vorstandes des Soldiner
Entwässerungs⸗Verbandes.
Der Schaudirektor, Landrath
von Eranach.
Warschau, den 13. Dezember 1873.
Der Verwaltungsrat.
Warschau⸗ R. Wiener ahn⸗Gesellf
23 Verwaltungsrath beehrt sich zu benachrich⸗ tigen, daß die Einlösung des Zinscoupons für das II. Semester 1873 von den Obligationen
J. Serie à 500 Franes, II, III. u. IV. Serie à 100 und
zu den auf den Goupons verzeichneten Valuten A . vom 2. Januar 18574 ab bei folgenden Zahlstellen Schleswig- Ho
in Warschau bei der HKauptkasse der Gesell-
/ 22
Berlin bei der Filiale der Mitteldeutsohen Oredlthank oder bei der Diskonto-Gesell- sohaft,
Breslau beim Sohleslsohen Bankvereln,
FErankfurt a. II. bei Herren J Weiller Söhne,
Dresden bei der Dresdener Bank,
Leipzig bei der Leipziger Diskonto - Gesell- Sohaft,
Amsterdam bei Herren Lippmann, Rosen- thal & Olio.
Brüssel bei Herren Brugmann Söhne,
London bei Herren N. M. Rothsohlld and
2 ist ein Termin zur von den Eigenthümern unterschriebenen Verzeichnissen in Krakan bei Herrn Franz Anton Wolff. mündlichen Verhandlung auf den 9. Juli 1874, übergeben werden. Vormittags 11 Uhr, im Sitzungszimmer unsers! anberar
Gotthardt Winkle
Die Goupons sind mittelst eines arithmetisch
1873. geordneten und unterschriebenen Nummerverzeichnisses zur Auszahlung zu präsentiren.
Gleichzeitig werden die oben angeführten Kassen⸗
und Handelshäuser die im laufenden und den Vor⸗
ö jahren ausgeloosten Gesellschafts⸗-Obligationen J., II.
1 1 l⸗ III. und IV. Serie in den angegebenen Valuten
auszahlen.
Der Verwaltungsrath.
1
ö d Bromberger ö den 13. Dezember 1 J !
kommt vom
Warschan⸗
38.
653 ; . 6. ö.. 22 s — 9 . ö 5 ⸗ on G ; 96 Eisenbahn⸗Hesellschaft. Der Verwaltungsrath beehrt sich anzt eine Abschl f es jahres 1873 in Höhe von 1 Rubel 50 Kopeken pro Aktie stattfindet. Dieselbe wird gegen Vorzeigung der beireffenden, mit einem Nummernverzeichniß begleiteten Coupons vom 2. Januar 1874 ab bei den folgenden Zahlstellen / geleistet: in Warsohan: bei der Hauptkasse der Gesell- sohaft,
in St. Potsrsburg: bei der Flllale der War- sohauer Handelsbank, oder bei Herren G. Sterky & Sohn
in Berlin: bei der Finale der Mitteldeutsohen Crodit-Bank oder bei der Diskonto-Gesoll- sohaft,
in Breslau: beim Sohlesisohen Bankvereln,
in Frankfurt a. M.: bei Herren J. Weiller Sölno,
in Dresden: bei der Dresdener Bank,
in Leipzig: bei der Leipziger Diskonto-Gesell- sohast,
in Amsterdam: bei Herren Lippmann, Rosen- thal & Cie,
in Brüssel: bei Herren Brugmanu Söhne,
in London:; bei Herren N. M. Rothsohlld and Sons,
in Krakau: bei Herrn Franz Anton Wolff.
Warschau, den 13. Dezember 1873.
Der Verwaltungsrath.
bei Herren G. e zeigen, agszahlung auf die Dividende des
conform 5§. 42
*
Verschiedene Bekanntmachungen.
3697 .
ö * 2
chaft.
1. Oktober e.
in St. Feters burg bei der Flllale der Warsghaner lig oder bei Herren G. Sterky
Berlin und Hamburg, den 13. Dezember 1873. Die Direktion.
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
3 298.
Mittwoch, den 17. Dezember
1873.
Landtagsangelegenheiten.
Mertin 17. Dezember. In der gestrigen Sitzung des Herrenhauses nahm in der Diskussion über die geschaͤftliche Behandlung des vom Hause der Abgeordneten angenommenen Gesetzentwurfs, betreffend die Aufhebung der Kalender- und Stempelsteuer der Vice⸗Präsident des Staats ⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Camphaufen, mit Bezug auf die Aeußerun⸗ gen des Herrn Barons Senfft v. Pilsach das Wort:
„Meine Herren! Es ist vorhin die Aeußerung gemacht worden, Daß es sich gieichsam um einen Gegenfatz der liberalen und konserpa— tiven Parteien handle. Diese Auffaffung steht mit den thatsächlichen Verhältnissen nicht ganz im Einklange. Im Abgeordnetenhause haben sich für diesen Steuererloß nicht allein die liberalen Parteien, sondern, zum Theil zur Uberraschung der Staatsregierung, wohl alle Partei⸗ schattirun zen erklärt. Männer, die zur äußersten konservativen Partei gehören, haben ebensowohl den Wunsch ausgesprochen, daß mit dem Erlaß dieser Steuer vorgegangen werden möchte als wie solche, die zu den liberalen Parteien sich bekennen. Im Allgemeinen wünscht sich die Staatsregierung nicht einzumischen, wenn es sich um die Art und Weise handelt, wie das Haus seine Geschäfte zu erledigen gedenkt, sie kann es sich ebensowohh gefallen lassen, daß zur Schlußberathung übergegangen wird, als sie es sich gefallen läßt, wenn das Haus' vorziehen sollte, in eine nochmalige Erörterung der Angelegenheit einzutreten. ö
Für die Staatsregierung ist der Standpunkt, den sie ein zunehmen hat, ein sehr einfacher. Die Staatsregierung hat im, Laufe des Sommers an den Bundesrath des Deutschen Reiches eine Vorlage gelangen lassen, die zum Zweck hat, ein gemein schaftliches Preßgesetz für das ganze Deutsche Reich, zu geben und in diesem Preßgesetz zugleich die Frage zu erörtern, wie es mit, der Be⸗ steuerung der Zeitungen zu haften sei. Die Vorberathung dieser von der preußischen Regierung gemachten Vorlage hat im vorigen Sommer nicht so sehr gefördert werden können, daß es möglich gewesen wäre, in der damaligen Sitzung des Reichstages die Sache noch zum Aus⸗ trag zu bringen. Diese Vorlage ist aber von der preußischen Regierung nicht zurückgezogen, im Gegentheil, der Ausschuß des Bundesrgthes hat die Berathung über dlese Vorlage beschleunigt, und es steht zu hoffen, daß es möglich sein werde, bei dem demnächst zusammentretenden Reichs— tage diese Angelegenheit zu einem erwünschten Ende zu führen.
Bei dieser Sachlage glaubte die Regierung nicht empfehlen zu können, daß dem Wunsche nach Aufhebung dieser Steuer noch bevor jene Berathung stattgefunden hat, Folge gegeben werde. Ich wieder⸗ hole im Uebrigen, meine Herren, daß wir uns in die geschäftliche Be⸗ handlung der Angelegenheit nicht einzumischen wünschen.
In der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeord⸗ neten beantwortete der Minister der geistlichen 2c. Angelegen⸗ heiten Or. Falk die Interpellation des Abg. v. Lubienski, den Religionsunterricht in mehreren höheren Lehranstalten des Großherzogthums Posen betreffend, wie folgt:
Den verehrten Mitgliedern dieses Hauses, welche demselben bereits in der letzten Session angehört haben, wird erinnerlich sein, daß An⸗— fangs Februar d. J. der Herr Abgeordnete von Wiersbinski bereits eine Interpellation an die Staatsregierung gerichtet hat, die ich hier zu beantworten die Ehre hatte. Diese Interpellation ging damals dahin: aus welchen Gründen die Verfügung erlassen worden sei, daß der Religionsunterricht an den höheren Lehranstalten Posens nur deutsch ertheilt werde? Ich habe unter spezieller Begründung der wirklich erlassenen Verfügung — und ich darf mich hier auch auf den Inhalt der früheren Verhandlung berufen — geantwortet, daß diese Frage der Sachlage nicht entspreche, daß eine derartige Anord— nung nicht getroffen sei, sondern daß bestimmt worden, daß der Re—⸗ ligionsunterricht in derselben Sprache gelehrt werden solle, welche in den betreffenden Klassen einer Anstalt die Unterrichtssprache überhaupt bilde, daß dieser Gegenstand ebenso behandelt werden solle in sprach licher Beziehung, wie jeder andere Lehrgegenstand, daß die Unterrichts⸗ sprache für ihn die polnische sein solle, wo sonst bei anderen Lehr⸗ gegenständen Polnisch die Unterrichtssprache sei, daß überall da, wo zwar in deutscher Sprache unterrichtet werde, aber einzelne Schüler nicht in der Lage sich befänden, die deutsche Sprache vollständig zu verstehen und mittelst ihrer den Stoff zu durchdringen, daß da, wie in allen übrigen Lehrgegenständen, die polnische Sprache zu Hülfe ge⸗ nommen werden müsse, um ihnen das Verständniß dessen, was gelehrt werde, beizubringen. Es ist auf das Verständniß dessen, was ge lehrt werde, bei der ganzen Anordnung, wie schon im vorigen Jahre hervorgehoben worden, ein ganz besonderes Gewicht gelegt wor⸗ den, und es ist insbesondere die Behauptung unrichtig, daß es sich darum handele, den Schülern den Religionsunterricht in einer Sprache U ertheilen, die sie nicht verständen; denn so lange und so weit sie die deutsche Sprache nicht vollständig verstehen, muß, wie überall, auch in Bezichung auf den Religionsunterricht das Polnische als Lehrsprache mit zur Hülfe genommen werden. Das ist eine Thatsache, welche die Staatsregierung wiederholt ausgesprochen hat, und wiederholt hat sie dabei gleichzeitig darauf hinweisen können, daß für alle anderen Gegen— stände unter den vorausgesetzten thatsächlichen Verhältnissen diese Weise des Lehrers bereits in Uebung sei. Es ist dies des Längeren und Breiteren auch dem Herrn Erzbischof von Gnesen und Posen — auf den ich nunmehr kommen muß, weil es sich um die Darstellung hier entscheidender thatsächlicher Verhältnisse handelt — wiederholt aus— einandergesetzt worden. . .
Es handelt sich also hiernach um eine rein pädagogische und um gar keine kirchliche Frage. Nichts desto weniger hat der Erz⸗ bischof einen anderen Standpunkt eingenommen; er meint, zu seinen Funktionen der Aufsicht über den Religionsunterricht in den höheren Lehranstalten gehöre nicht blos, zu überwachen den Inhalt dessen, waz gelehrt werde, und von diesem Standpunkte aus hat der Erz⸗ bischof unter dem 23. Februar 1873 ein Cirkular an sämmtliche Re⸗ sigionslehrer erlassen, die an den höhern Lehranstasten, damals fun⸗ girten. Er führt darin aus was eben nicht richtig ist — daß die Schüler in einer Sprache unterrichtet werden sollen, die sie nicht verständen; er hebt hervor, welche Pflicht, er als Bischof diesen Umständen gegenüber, habe, und disponirt nun und zwar in Erläuterung der den Religionslehrern ertheilten missio cangnica, daß sin in den untersten Klassen bis incl, Tertia, wie bisher, in der Muttersprache, alfo bei polnischen Schülern im Polnischen den Re⸗ ligionsunterricht zu geben hätten; er erlaubt ihnen zweitens, wenn eine Minderzahl von Deutschen da sei, diese zu berücksichtigen, und er sagt dann: einer schmerzlichen Nothwendigkeit sich fügend, wolle er bis auf Weiteres damit einverstanden sein, daß in Sekundg und in Prima der Religionsunterricht auch denjenigen Schülern, deren Muttersprache die polnische sei, in deutscher Sprache ertheilt werde. Es war damit ein Zustand hergestellt worden, in welchem sich die Anordnungen der zur Aufsicht über die pädagogischen Momente berufenen Staatsbehörde in schnei⸗ dendem Widerspruch stellten mit den Anforderungen des Erzbischofs von seinem kirchlichen Standpunkte aus. Es war natürlich, daß die Lehrer an den Anstalten in eine sehr üble Lage geriethen. Der Staat, der sie angestellt hatte, verlangte von ihnen das Eine; der Bischof, der ihnen die missio canonica ertheilt hatte, verlangte von ihnen etwas Anderes. Die Staatsregierung hat sich bemüßigt gefunden, in eine ziem⸗ lich ausgedehnte Korrespondenz mit dem Herrn Erzbischof über diese Angelegenheit zu treten, beziehungsweise die Provinzialbehörde that das, indessen ohne Erfolg und zwar um so weniger, als am 24. März 1873 ein päpstliches Breve an den Erzbischof ergangen
war, welches ihn wegen seiner Haltung ausdrücklich belobte und ihm besondere Glückwünsche zugehen ließ, freilich auch immer von dem Standpunkte aus, daß der Religionsunterricht nach Anordnung der Regierung in einer der Mehrheit der Schäler unverständlichen Sprache das sind die Worte der Uebersetzung ertheilt werden sollte. Die Folge davon war nun, deß an den wenigen Stellen, an welchen die Anordnungen des Staates und des Bischofs den betreffenden Lehrern über sich deckten, die Sache in statu lus erhalten werden konnte. Die Staatsregierung, die unter allen Umständen ihren berech
. . =. 2 die sehr beachtenswerthen Zustände, welche sich nunmehr in Bezug auf das Verhältniß jener Schüler, die den Religionsunterricht ier Vrivatschulen besuchten, zu den ketreffenden Anstalten entwickelten.
Denn daß eine Anordnung, die entschieden getroffen war, um Anord⸗
— nungen des Staates eitel zu machen, in diesem Sinne auf die Sch ůler nur auch wirken mußte, das war eigentlich etwas Sesbstverständliches Die
Besorgniß lag außerordentlich nah, daß durch die betreffende Anordnung
gegen- in den eine solche Privatschule besuchenden Schülern eine Mißachtung gegen die Anordnungen ihrer vorgeseßzten Lehrer und sonstigen Schulbehörden
entstehen mußte, daß in sie trotz ihrer Jugend hineinkommen mußte
tigterweise erlassenen Verfügungen einem unberechtigten Widerspruch ein Geist, der auf Parteinahme in polifischen und religiösen Dingen
gegenüber Nachdruck zu verleihen hatte, war nun genöthigt, gegen die senigen Religionslehrer — und es waren alle, bei denen die Frage in Betracht kam, nur einer schied bereitwillig aus vorzugehen. Die Königliche Staatsregierung ist benöthigt gewesen, Denjenigen, die nur kommissarisch mit dem Unterrichte beauftragt waren, zu kundigen und gegen den einen definitiv angestellten Lehrer ein Disziplinarverfahren einzuleiten, welches gegenwärtig noch schwebt. Di taatsregierung hielt sich verpflichtet, um nur den Religionsuntérricht noch ferner an den Anstalten gegeben zu sehen, dasjenige zu thun, was sich überhaupt in der Sache thun ließ. Viel war es nicht. Es lag ja zu Tage, daß andere Geistliche Unter der Voraussetzung, daß sie den Religions
i e l )
hindrängte. Und, meine Herren, das ist leider keine Vermuthung ge. blieben, sondern die Berichte der Anstalts-Direktoren konstatiren das als eine Thatfache aufs Äusdräcklichste. Es wird hervorgehoben, daß die Schüler, welche den Religionsunterricht in den Privatschulen be⸗ suchen, ihren Mitschülern gegenüber, die das nicht thun, aus ihrer
erstgedachten Thätigkeit ein demonstratives Wesen machen, daß sie sich absondern von den andern in einer ganz besonders grell hervortretenden Weise, daß sie ferner so ist von anderer Seite konstatirt — in dem Bewußtsein, daß es sich um etwas Unrechtes handele, die Lehrer bei allen Fragen mit ausgiebigen Lügen hintergehen und nur erst dann zugeben, daß sie in den Religionsunterricht gehen, der nicht sein
unterricht in den vorgeschriebenen Grenzen in deutscher Sprache zu soll, wenn sie in handgreiflicher Weise überführt werden. Mir sind
ertheilen hätten, vom Erzbischof mit der missio canonica nicht ver— sehen werden würden. Es ist deshalb nichts anderes übrig geblieben, als, um nur die Unterweisung in der Religion nicht gänzlich auszu— setzen, dem Gedanken Raum zu geben, daß, wie das früher viel⸗ fach der Fall war, auch Nichtgeistliche mit dem Religionsunterricht
beauftragt würden, insofern sie die Qualifikation dazu erlangt hätten.
Ich habe deswegen den betreffenden Prüfungskommissionen den Auf⸗
trag gegeben, soweit der Staat überhaupt darüber verfügen kann, die Kandidaten des Laienstandes, die sich bei ihnen melden würden, in der Religion zu prüfen. Es ist das nicht etwas absolut in Wegfall Gekommenes, denn es hat sich bei dieser Erörterung gefunden, daß einer der angestellten Gymnastallehrer sich bereits vor Jahren bei der Prüfungskommission in Münster in gewissen Grenzen die Qualifikation für den Religionsunterricht erworben hatte. Es lag in der Natur der Sache, daß dieser Religionsunterricht nichts anderes sein konnte, als eine Unterweisung, daß von einer Seelsorge insbesondere, die sonst nach Auffassung der katholischen Kirche immer mit dem Amte eines Reli gionslehrers an Gymnasien in Verbindung gebracht wird, nicht die Rede sein konnte. Was ferner die sogenannte missio eanonica, welche der Erzbischof einem Geistlichen ertheilt, wenn er das Amt eines Reli⸗ gionslehrers an einer höheren Lehranstalt bekleiden soll, betrifft, so kann dieselbe für den Staat nur nach zwei Seiten hin eine Bedeutung haben. Die Staatsregierung wird dabei nur insofern berührt, als durch die missio canonica zum Ausdruck gebracht ist, daß die betreffenden Lehrer die katholische Konfessio! zu lehren befähigt sind, daß gegen ihren Wandel nichts Bedenkliches besteht, und der Herr Erzbischof, so lange er die missio canonica ertheilt, f verzichtet, dem betreffenden Geistlichen ein anderes Amt zuzuweisen. Von diesen Momenten konnte das eine nicht mehr in Betracht kommen, nämlich die Frage, ob der Bischof den betreffenden Personen den Urlaub gegeben haben würde, denn die Leute, um die es sich hier handelte, standen nicht mehr unter seiner Botmäßigkeit, es waren angestellte Lehrer von höheren Lehr anstalten, wohl aber blieb das andere Moment stehen, sich darüber zu vergewissern, ob gegen die Auswahl der Persönlichkeiten, deren wissen schaftliche Qualifikation die Prüfungskommission feststellte, Einwen dungen nicht ergingen in Bezug auf Lehre und Wandel. In dieser Beziehung ist der Herr Erzbischof gefragt worden, er hat sich aber von seinein prinzipiellen Standpunkte aus auf eine nähere Erörterung der Frage nicht eingelassen. ichtsdestoweniger lehren gegenwärtig einzelne Laien die Religion an den höheren Lehranstalten der Provinz Posen.
Der Herr Erzbischof ist bei der Weisung nicht stehen geblieben, die er den ihm untergebenen geistlichen Religionslehrern in Bezug auf ihre geistliche Stellung gegeben hat, er hat vielmehr einen weiteren Schritt gethan, der wiederum die Staatsregierung zu anderen Schrit— ten geführt hat. Er hat, um den Schülern der höheren Lehranstal— ten, die nur in Folge seiner Anordnung einen geordneten Religions⸗ unterricht an der Schule nicht genießen konnten, einen privaten Reli— gionsunterricht zu verschaffen, gewisse Geistliche mit der Ertheilung des Unterrichts beauftragt, und zwar ist das in folgender Weise gesche— ben: Er hat diesen Auftrag nur ertheilt für die Orte, wo sich höhere Lehranstalten befinden, und für diese höheren Lehranstalten, denen er den Unterricht selbst unmöglich gemacht hat. Es ist ferner die Ein—
richtung dieses Unterrichts so getroffen, daß sie vollständig der Ein⸗
richtung in der Schule, so wie er sie zugeben wollte, entsprach. Es sind besondere Klassen errichtet worden, für jede Klasse ist das be— stimmte Ziel, wie es der Schule gestellt werden sollte, gestellt worden; es ist, wo es möglich war, sogar die für die Schule bestimmte Stun— denzahl festgesetzt worden. Der Erzbischof ist soweit gegangen, daß, weil er angeordnet hatte, in der Sekunda und Prima solle der Rell— giongunterricht in deutscher Sprache nothgedrungen ertheilt werden, daß er, sage ich, bei einem Gymnasium einem Lehrer diesen Auftrag gegeben hat, der nach amtlichem Berichte sich im gewöhnlichen Leben nicht ein mal gehörig in deutscher Sprache unterhalten kann, und der nun diesen Un—⸗ terricht in der Weise ertheilt, daß er einen deutschen Leitfaden nimmt, und aus demselben vorliest (Ruf: Name!! — ich weiß den Namen des Lehrers nicht auswendig, er lehrt in Wongrowiee (Ruf: Gladisch!, der ist gegenwärtig in Inowraclaw, der spricht sehr gut Deutsch. Außerdem ist auch, um eine vollständige Gleich⸗ heit mit der Schule herzustellen, ein Schulgeld eingeführt worden, und endlich sind an den. meisten Orten gerade diejenigen Lehrer an die Spitze dieses Organismus gestellt und mit dem Religions⸗ unterricht betraut worden, die von der Staatsregierung von den An— stalten entlassen waren. Nun, meine Herren, wenn man solche Ver⸗ hältnisse vor sich hat, so ist es doch klar, daß es sich hier in aller⸗ erster Linie darum handelt, daß der Herr Erzbischof außerhalb der Schule seinen Willen durchsetzen wollte, den er in der Schule nicht durchzusetzen vermochte, und daß er förmliche Privatschulen errichtet hat neben den Gymnasien. Die Autorität des Staates mußte gegen
über dieser Thatsache unbedingt gewahrt werden, und die Instruk⸗
tion vom 31. Dezember 1839 gab in dieser Beziehung dazu
das Mittel. Ich habe das Provinzial⸗Schulkollegium seinem Antrage gemäß und resp. die Regierungen unter dem 13. September angewie— sen, gegen diese unbefugten Privatschulen mit gesetzlichen Maßnahmen vorzugehen. Ich bin bis zu diesem Augenblicke nicht unterrichtet, was in Folge dessen geschehen ist, und wie weit die Sache gediehen ist.
/
tretenen Differenz
/ Sntwickelur in früherer Zei . Auflös des Gymnasiums in ͤ Entwickelung in früherer Zeit zur Auflösung des h ͤ
Anscheinend sind Konflikte wenigstens nicht vorgekommen, denn 3 Mo⸗ nate sind es her; ich sage anscheinend, — denn ich weiß es nicht. Aber, meine Herren, damit war der Sache noch nicht ausreichend gedient. Es ist vielleicht nicht ganz leicht, diese Anordnungen in gedeihlicher Weise durchzuführen und ohne zu Mißhelligkeiten den Anstoß zu geben, die Jedermann, und auch die von Ihnen (nach dem Centrum weisend) so uͤbel beläumdeten Bezirks⸗ regierungen so gern vermeiden. Denn nachdem zuerst der Unterricht, wenigstens in den meisten Fällen — ich will nicht sagen überall — in , n ertheilt worden und die Regierung zum ersten Male den Gesichtspunkt aufstellte, es handle sich um eine Privatschule, da ist, meist in Folge Weisung des Erzbischofs, die Einrichtung getroffen worden, den Unterricht nunmehr in den Kirchen und in feierlichem Amte zu ertheilen.
Aber nicht blos die mögliche Schwierigkeit, mit der gegebenen Weisung durchzudringen, führte zu der weiteren Maßnahme, sondern
dgr J avon Fälle vorgelegt worden, die das in reichem Maße darthun. Es st ausdrücklich von dem Geiste dez Mißtrauens gesprochen worden, er aus jenem Religionsunterrichte herkomme. Es ist konstatirt wor⸗ den, daß an einem Orte der Religionslehrer es ausdrücklich als einen erzbischöflichen Befehl an die Schüler mittheilte, sie dürften bei einem Laien keinen Religionsunterricht haben, das befehle der Herr Erzbischof obwohl gerade an dieser Anstalt Jahr und Tag vor der einge⸗ in Laie die Vorschüler des Gymnasiums in der Religion unterrichtet hatte, und obwohl auf diese Schüler die Auffor⸗ derung betreffenden Religionslehres sich ebenfalls bezogen hat. — Es ist dann ferner gesagt worden, sie sollten sogar die religiöse Andacht, die ohne Hervorhebung eines besonderen kirchlichen Charakers nunmehr in' der Schule gehalten wird, um das religiöse Bewußtsein der wecken, nicht besuchen, und das die Lehrer zu fragen, die (Bravo! im Centrum.) Bravo!), die, wenn Sie auch Bravo sagen, . f l Auflehnung gegen die Dis⸗
d
— d
ziplin ist.
Aber, meine Herren, giebt auch andere beachtenswerthe Mo⸗ mente: es ist mir durch Vorlegung einer Anzahl von Beispielen aus deutschen Aufsätzen der Schüler einer Anstalt konstatirt worden, daß, seit jener Religionsunterricht außerhalb der Klasse gegeben wird, die spezifisch polnisch⸗nationale Tendenz nicht blos sich entwickelte bei den Schülern der oberen Klassen, sondern selbst in den Köpfen der Quagrtaner sich letztere aufsässige Tendenz deutlich machte im Gegensatze dem Lande, dem sie angehören. Und weiter, meine Herren! Es ist ferner folgender Fall konstatirt worden; Einer der Führer einer solchen religiösen Privatschule hat einen bekannten Aufsatz der „Germania“ über die Sedanfeier in Posen in besonderen Abzügen drucken lassen, sich selbst hierauf als Herausgeber bezeichnet und eine Anzahl von Exemplaren einem der Schüler gegeben, um sie in der Klasse zu verbreiten. Er hat freilich hinterher erklärt, es seien da einige Mißverständnisse vorhanden ge⸗ wesen; wenn er zu dem Schüler gesaßt hat, er könne sich auch ein Exeinplar davon behalten, so habe er damit den Vater des Schülers gemeint, und wenn er gesagt habe, jener solle dem Krause (so heißt ein Mitschüler) ein Exemplar geben, so habe er nicht diesen Mitschüler, sondern den Studiosus der Medizin Krause damit gemeint. Unglück⸗ licherweise aber hat dieser nach dem mir vorliegenden n,, Protokoll die Richtigkeit dieser Erklärung auf das Allerenergischste be⸗ stritten. . w . . Nun, meine Herren, das waren die Zustände, denen gegenüber sich die Unterrichtsverwaltung nach den Anordnungen des Erzbischofs be—
P . weifellos eine P
— 0 = ö ꝛ ö 8a Si 9 . 29 or fand. Ich sollte doch meinen, meine Herren, daß Sie au das Aller deutlichste in diesen Momenten sehen die Keime, die in ihrer weiteren
Trzemeszno geführt haben, und Keime einer vollständigen Auflösung des ganzen höheren Schulwesens in der Provinz Posen. Und darum, meine Herren, habe ich dem Provinzial⸗Schulkollegium den Auftrag gegeben, unter eingehender Darlegung der Verhältnisse und des wahren Thatbestandes, an die Eltern der Kinder, die sich auf den höheren Schulen befinden und die diese Privatschulen besuchen, die Aufforde—⸗ rung zu richten, sie aus diesen Schulen zu nehmen, und ferner, weil kein anderes Mittel übrig bleibt, um schwere Schädigung von dem höheren Unterrichtswesen der Provinz Posen abzuwenden, da, wenn dem Befehl, oder richtiger der Aufforderung, keine Folge gegeben wird, das Provinzigl⸗Schulkollegium angewiesen, die Kinder derjenigen Eltern, welche dieselben dennoch in diese Privatschulen schicken, von diesen Anstalten zu entfernen. Es ist nicht von mir bestimmt worden und auch nicht von dem Provinzial⸗Schulkollegium — der Herr Abge⸗ ordnete, der die Inlerpellation gestellt hat, hat ja die betreffende Stelle gelesen — daß jeder Privatunterricht in der Religion außerhalb der Anstalt ein unstatthafter sei. Mit einer solchen Anordnung würde sich das Provinzial-⸗Schulkollegium in Widerspruch befinden mit dem ihm ganz wohlbekannten allgemeinen Anordnungen. Wenn der Herr Abgeordnete sich auf das Mariengymnasium in Posen berufen hat und hier meinen Namen nannte, so muß ich, so weil ich mich der Namen erinnere, meinen, daß diesen Namen gerade der Lehrer trägt, der ge⸗ genwärtig die Privatschule leitet, und welcher von der Anstalt entfernt war, resp. welcher jetzt noch unter Suspension steht, und sich in Disziplingruntersuchung befindet; daß man nach dem gegebenen Verhältniß die Kinder nicht an diesen Lehrer geben kann, das versteht sich von selbst. Sollte die Sache anders sein, ing= besondere es sich um keine Privatreligionsschule handeln, nun so würde doch einem betreffenden Vater der Weg der Beschwerden mit aller mög- lichen Aussicht auf Remedur offen stehen, wie ich es eben angedeutet habe. Ich wiederhole also, es ist nicht richtig, daß das Provinzial⸗Schul⸗ kollegium angegrdnet hat, es solle kein Privatreligions-Unterricht außerhalb der Schule ertheilt werden, sondern es hat nur angeordner: in jene Privatreligionsschule soll kein Schüler mehr gehen. Meine Herren! Diese Anordnung habe ich treffen ,, weil ich sonst hätte glauben müssen, die mir als Unterrichtsz⸗Minister obliegende Verantwortlichkeit nicht tragen zu können.
— Nach dem Bericht der Matrikel-Kommission des Herrenhguses sind aus dem Hause seit Schluß der vorigen Ses⸗ sion ausgeschieden:
a. in Folge Ablebens: 1) der Wirkliche Geheime Rath, Regie⸗ rungs⸗Präsident 4. D. Ludwig Graf von Kielmansegg e, 3 daz erbberechtigte Mitglied, der Landhofmeister im Königreich Preußen, Kammerherr und Hauptmann a. D. Friedrich, Burggraf und Graf zu Dohna⸗Lauck; 3) das erbberechtigte Mitglied, der Stan= desherr Karl Graf von Hardenberg auf Neu ⸗Hardenberg; N der seiner Zeit aug besonderem Allerhöchsten Vertrauen berufene Vice⸗ Marschall der Althessischen Ritterschaft Frhr. Waitz von Eschen. b. in Folge Verlustes derienigen Eigenschaft, in welcher die Prä- sentation erfolgt war: 5) Beleites, unbesoldeter Stadtrath der Stadt Bromberg.
Auf Grund erblichen Rechts wurden zum Eintritt in das Herren= haus eingeladen: ) Ernst Fürst zu Sol ms⸗Braunfelz, al