Kesitznachfolger des am 3. Februar cr. verstorbenen HFũrsten Ferdi⸗ nand zu Solms-⸗Braunfels in die Aemter Braunfels und Greifenstein, auf Grund Allerhöchsten Erlasses vom 12. November er.; =. Friedrich Wilhelm Prinz zu Hohenlohe⸗Ingelfingen, Königlich preußischer General⸗Lieutenant und General à la snitè Sr. Majestät des Kaisers und Königs, als Besitznachfolger des am 24. April er. verstorbenen Prinzen Adolf zu Hohenlohe—⸗ Ingelfingen in die Fideikommißgüter Koschentin, Tworog und Landsberg, auf Grund Allerhöchsten Erlasses vom 5. November er.; 3) Konrad, Graf von Dyrhn, Fehr. zu Schönau, wohnhaft zu Reesewitz, als Nachfolger in die Fideikommißgüter Reesewitz, Ober— Mühlwitz, Nieder⸗Mühlwitz und Galbitz im Kreise Oels, auf Grund Allerhöchsten Erlasses vom 15. Oktober cr.
Neu berufen wurden auf Lebenszeit: a. aus besonderem Aller— höchsten Vertrauen: Dernburg, Dr. jur. und ordentlicher Professor an der Unixersität Berlin, ausgeschieden in Folge Berufung an die Universität Berlin, abermals berufen durch Allerhöchsten Erlaß vom 13. November er.; b. auf Präsentation des Grafenverbandes der Provinz Schlesien: 2 Siegfried Graf v. Kospoth, Erbherr auf Burau, mit Freiwaldau, Klix, Raedel und Zeisau, zu Burau wohn⸗ haft, durch Allerhöchsten Erlaß vom 29. November 1373; (. auf Präsentation von Städten: 3) v. Forcken beck, Ober⸗Bürgermeister der Stadt Breslau, auf Präsentation der Stadt Breslau, durch Aller⸗ höchsten Erlaß vom 11. Juni 1873. 4) Ranutenstranuch, Bei⸗ geordneter der Stadt Trier, auf Präsentation der Stadt Trier durch Allerhöchsten Erlaß vom 14. Mai 1873.
Für das Herrenhaus sind gegenwärtig Berechtigungen auf Sitz und Stimme, die Königlichen Prinzen ungerechnet, vorhanden:
A. mit Erblichkeit: a. in Betreff des Fürstlichen Hauses Hohen⸗ zollern 1, b. betreffend die Häupter der vormaligen deutschen reichsständischen Häuser 20, e. betreffend die Fürsten, Grafen und Herren der Herren— kurie des vereinigten Landtags 56, d. durch besondere Königliche Ver— leihung 16, Summa A. 93.
B. auf Lebenszeit: a. auf Grund von Präsentation: I) der Stifter 3, 2) der Provinzialverbände der Grafen 8, 3) der Familien— verbände 11 4) der Verbände des alten und befestigten Grundbesitzes 90, 5) der Landesuniversitäten 9, 6) der Städte 40, Summa Ba. 161. b. für die zeitigen Inhaber der großen Landesämter im Königreich Preußen 4, c. aus besonderem Allerhschsten Vertrauen 84, darunter 14 unter gleichzeitiger Bestellung als Kronsyndici, Summa Bb. 88, überhaupt Berechtigungen 342.
Von diesen ruhen zur Zeit: A. von den erblichen Berechtigungen und zwar von denen 1) der Häupter der vormaligen deutschen reichs— ständischen Häuser 4, 2) der Fürsten, Grafen und Herren der Herren— kurie des vereinigten Landtags 22, 3) durch Königliche Verleihung 2, Summa A. 28. B. von den Berechtigungen auf Lebenszeit: 1) von den von den Verbänden des alten und befestigten Grundbesitzes zu Präsentirenden 8, von den von den Universitäten zu Präsentirenden 2 (1 wegen Kumulation), 3) von den von den Städten zu Präsentiren— den 1, 4) von den großen Landesämtern 2 (davon 1 wegen Kumulation). — 41. Es sind mithin wirkliche Mitglieder vorhanden 301. Davon sind bisher nicht eingetreten 8. l
Es sind demnach eingetreten 293.
Die Finanzverwaltung Preußens in den Jahren 1870, 1871 und 1872.
Aus dem in diesem Blatte bereits erwähnten Werke „die Finanzverwaltung Preußens in den Jahren 1870, 1871 und 1872, nach einem Bericht des Finanz⸗Ministers Camphausen an Se. Majestät den Kaiser und König“ theilen wir nachstehend die ersten Abschnitte mit, welche die Beseitigung des Defizits im Staatshaushalt und dessen Ordnung betreffen:
Die der Periode 1870 72 zunächst voraufgegangene Periode 1867/69 war im Gegensatze zu jener eine solche, in welcher die Finanzverwaltung mit ungewöhnlichen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte. —
Der Gebietszuwachs, welchen Preußen im Jahre 1866 gewonnen hatte, führte zunächst für den Staat im Gan— zen zu einer Steigerung der Ausgaben, indem in den neuen inzen neben Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen ) hervortretende neue Bedürsnisse zu befriedigen waren. ĩ schen Bundes war zwar auf die ilanz der Einnahmen und Ausgaben Preußens insofern ohne wesentlichen Einfluß, als die Einnahmen, welche von dem preu⸗ ßischen Budget auf das des Bundes übertragen wurden, zusam— men mit den Matrikularbeiträgen den Lasten und Ausgaben ent— sprachen, welche Seitens des Bundes dem preußischen Budget abgenommen wurden. Aber die Gesetzgebung des Bundes traf in dieser Periode einige Maßregeln (Ermäßigung des Porto, Zollbefreiun— gen und Zollerleichterungen in Folge des Handels- und Zollver⸗ trages mit Oesterreich), welche für die erste Zeit erhebliche Aus⸗ fälle an den Einnahmen des Bundes und in Folge davon eine Steigerung der Matrikularbeiträge herbeiführten. Es traf hier— mit eine sehr starke Mehrbelastung des preußischen Staatsschul— den⸗Etats zusammen. Zur Deckung der Kosten des Krieges von 1866 und damit im Zusammenhang stehender Ausgaben (Ab⸗ findung der depossedirten Fürsten) mußten in dieser Periode er— hebliche Anleihebeträge realisirt werden, nicht minder zur Aus— führung von Eisenbahnanlagen, deren Erträge erst späteren Jahren zu Gute kommen konnten. Dazu kamen ungünstige Ernten, die in Ostpreußen geradezu einen Nothstand zur Folge hatten. Politische Beunruhigungen und Mangel an Vertrauen in den Bestand des Friedens ließen Handel und Verkehr nicht zu kräftigem Aufschwung gelangen. Die Einnahmen, welche von den allgemeinen Konjunkturen abhängen, blieben in ihren Er— trägen zurück. Diese ungünstigen Umstände äußerten ihre Einwirkung ganz besonders auf die finanziellen Ergebnisse des Jahres 1868. Schon das Jahr 1867 hatte mit einem Defizit abgeschlossen, welcheg sich bei der rechnungsmäßigen Feststellung auf 459,373 Thlr. bezifferte. Dasselbe ging ungedeckt in das Jahr 3686 über. Für dieses Jahr blieben die Einnahmen hinter den Ausgaben um die erhebliche Summe von öl 3 Thlr. zurück, und das Jahr 1868 hinterließ demnach bei feinem Abschluß im Ganzen ein Defizit von 11,219,586 In dem Voranschlag füͤr das Jahr 1869 mußten zur Derslelltng der Gleichgewichts zwischen den Einnahmen und Siacttes außerordentliche Deckungsmittel herange⸗ liner Kapäel 1] Titel 3 der Einnahme wurde 1 dit ven! Aähitdlbermegen des Staates zu entnehmende Summ⸗ 5, 140 00 Ansatz gebracht. Als im Herb 186 91 u [ kelilii ves Gntvurfes zum Staatshaus⸗ hults⸗Eint fürn wurde zwar angenom— men vuß Ylt. Cinnd hin der . 86 * Inter Hinzunahme jenes anßerorhenttlichen Suschusse- nicht allein zur vollständigen Deckung der Aus wer Jahre . wandern noch einen mehr alt Viltiion hahe ergeben würden
Heberschuß 9* mr . Q 3 ö . * 3 * n nothtvendig erdthtet, duch ür bar Inh r! 870
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hinreiche aber wurde es wieher außerordentliche Deckungsmittel flüssig zu machen. In dem Boranschlag waren zwar die Ausgaben möglichst beschraͤnt doch aber hervorgetretene Bedürfnisse, deren Befriedigung im Inter 3 des Landes lag, berücksichtigt worden. So hatte man nicht
an, . Sugleich h
nstand genommen, wiederum einige Mittel zu der begonnenen Aufbesserung des Diensteinkommens der Staats beamten auszu⸗
werfen. Das Gesammtergebniß des Voranschlages war, daß die veranschlagten Einnahmen hinter den in Ansatz r. Ausgaben um 5,400,009 Thlr. zurückblieben. Zur Dedung dieses Defizits, ebenso wie im Vorjahre, auf die vorhandenen
Kapitalbestände des Staates zurückzugreifen, wurde für unthun⸗ lich erachtet, weil dieselben zur Deckung des aus dem Jahre 1868 herrührenden Defizits verwendet werden sollten, und so wurde denn in dem am 8. Oktober 1869 den Häusern des Landtages vorgelegten Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Staatshaushalts⸗Etats für das Jahr 1870, der Vorschlag gemacht, zur Deckung des Betrages von 5,400 000 Thln., um welche die Ausgaben die Einnahmen überstiegen, vom 1. Januar 1870 ab für die Dauer des Jahres 1870 einen Zu⸗ schlag von 25 Prozent zur klassifizirten Einkommensteuer, zur Klassensteuer und zur Mahl⸗ und Schlachtsteuer (abzüglich jedoch des den Städten zufließenden Drittheils vom Rohertrage der Mahlsteuer) zu erheben.
Dieser Vorschlag fand im Lande eine sehr ungünstige Auf— nahme. Noch ehe jene Vorlage zur Verhandlung im Landtage gelangte, wurde es fast zur Gewißheit, daß sie die Zustimmung der Landesvertretung nicht erhalten würde. Der damalige Finanz⸗ Minister trat zurück und durch Allerhöchste Ordre vom 26. Ok⸗ tober 1869 wurde der gegenwärtige Finanz⸗Minister zur Leitung der Finanz⸗Verwaltung berufen.
Für einen Staat, welcher bei einem durch und durch ge— sunden Finanzwesen eine verhältnißmäßig geringe Staatsschuld hat, und jährlich sehr erhebliche Mittel zur regelmäßigen Schulden⸗ Amortisation verwendet, bietet sich in Zeiten vorübergehender finanzieller Schwierigkeiten als nächstes Auskunftsmittel zur Ueberwindung derselben das dar, daß man die Amortisation einstweilen einschränkt und es günstigeren Zeiten vorbehält, die⸗ selbe wieder in stärkerem Maße aufzunehmen.
Die preußische Staatsschuld war für den Beginn des Jah⸗ res 1870 zu berechnen, und zwar: a. die verzinsliche“) zu 424,389,372 Thlr., b. die unverzinsliche: Kassenanweisungen zu 18,250, 000 Thlr., Darlehns⸗-Kassenscheine zu 2,216,641 Thlr., zusammen 444,856,013 Thlr., d. i. bei einer Einwohnerzahl von etwa 24,000,000 abgerundet 19 Thlr. auf den Kopf der Bevölkerung. Für die anderen Großstaaten ist in dem gothai⸗
schen diplomatisch⸗statistischen Jahrbuch für 1869 die Höhe der
Staatsschuld wie folgt angegeben: Bevölkerung. Staatsschuld. Auf den Kopf der Millionen Bevölkerung.
Millionen: Thaler: Thaler:
Amerika (Vereinigte Staa⸗
M NC. — . 0 t-
ind P 1,9 Für die verzinsliche preußische Staatsschuld in dem oben angegebenen Betrage von 424,389,372 Thlr. hatte der Staat auf Grund der den Gläubigern gegenüber bestehenden Tilgungs⸗ pflicht im Jahre 1870 die Summe von 8,666,141 Thlr., mithin mehr als 2 Prozent des Nominalbetrages des gesammten Schuld⸗ kapitals zur planmäßigen Amortisation zu verwenden, und es war diese volle Summe in dem damals zur Berathung stehen⸗ den Etat für 1870 enthalten. Der Finanz⸗Minister sprach seine Auffassung über die damalige Lage in der Sitzung des Hauses der Abgeordneten vom 29. Oktober 1869 dahin aus:
Wenn ich den vorliegenden Etat näher betrachte und mir age, daß er zwar mit einem Defizit von 5,400,000 Thlr. ab— chließt, daß aber derselbe Etat zur Tilgung älterer Staats—⸗
hulden die Summe von 8,666,000 Thlr. bestimmt und be⸗ stimmen mußte, dann bin ich der Ansicht, daß immerhin bei is ein Voranschlag besteht, um welchen uns die meisten Staaten Europas beneiden dürfen. (Stenogr. Bericht S. 232.)
So günstig der Schuldenstand Preußens war, so war doch das System, welches in dem Staatsschuldenwesen herrschte, in zwei wesentlichen Punkten mangelhaft.
1) Es fehlte der Staatsschuld an Einheit.
2) Für alle Anleihen bestanden von vornherein festgestellte unabänderliche Tilgungspläne, welche den Stagt beengten und auch den Gläubigern unter Umständen mehr lästig als erwünscht waren.
Nach Beendigung der Kriege im Anfang dieses Jahrhun⸗ derts hatte man auf eine Unifikation der Staatsschuld Bedacht genommen. Die preußische Staatsschuld bestand am Schlusse des Jahre 1847 — abgesehen von einigen wenigen aus jener Kriegszeit herrührenden provinziellen Schuldtiteln von verhältniß⸗ mäßig geringem Belang — in einer konsolidirten 31 prozen— tigen Schuld, von welcher unter dem für die Verbriefungen dieser Schuld speziell gebräuchlich gewordenen Namen „Staats⸗ schuldscheine“ am Schlusse des Jahres 1869 noch etwas über 64 Millionen Thaler im Umlauf waren. Bei den neuen Anleihen, die vom Jahre 1848 ab aufgenommen wurden, ließ man. den Gesichtspunkt der Einheit der Staaisschuld wieder aus dem Auge. Es wurde jedesmal, wie das Bedürfniß sich ergab, eine beson— dere, für sich hestehende Anleihe aufgenommen, die ihre beson⸗ deren Modalitäten der Verzinsung und der Tilgung, im Ge— schäftsverkehr ihre besondere Bezeichnung nach dem Jahre der Emission hatte, und die Seitens des Staates besonders ver⸗ waltet werden mußte. Erst im Jahre 1868 wurde, als die Zahl der einzelnen Schuldtitel immer mehr anwuchs, in dem Gesetz vom 17. Februar (Gesetz⸗Sammlung S. 71), durch welches eine neue Anleihe im Betrage von 40 Millionen Thaler für Eisen⸗ bahnzwecke bewilligt wurde, dem Staate das Recht vorbehalten, Anleihen, welche demnächst im Laufe der Jahre 1868, 1869 und 1870 bewilligt werden möchten, mit dieser Anleihe Behufs der Verzinsung und Tilgung zu einer und derselben Anleihe zu ver⸗ einigen, sofern für die neuen Anleihen derselbe Zinsfuß gewählt und die Höhe des Tilgungsfonds nach denselben Bestimmungen festgesetzt würde. Dasselbe System der Aufnahme von Einzel⸗ anleihen für die jeweilig hervortretenden einzelnen Be⸗ dürfnisse war auch in den im Jahre 1866 mit Preußen vereinigten Ländern befolgt worden, deren Schulden gegenwärtig einen Bestandtheil der preußischen Staatsschuld bilden. So kam es, daß die oben angegebene Summe der ver⸗ zinslichen Staatsschuld sich aus nicht weniger als 115 verschie⸗ denen Anleihen zusammensetzte. Eine solche Häufung von Schuldtiteln erschwert nicht nur die Verwaltung, sondern eben⸗
sowohl den Umsatz, und beschränkt dadurch zum Nachtheil des
Staates das Absatzgebiet, innerhalb dessen er bei der Aufnahme neurr Anleihen auf Abnehmer rechnen darf.
. Noch schwerer fällt der Mangel ins Gewicht, welcher in dem Bestehen unabänderlicher Tilgungspläne liegt.
Für Hie alte konsolidirte Staatsschuld waren durch Art. V.
Die wirkliche an n gf. ier stellte sich demnächst
niedriger, weil die Realifirung von Eisenbahnanleihen im Jahre 1870 nicht in dem Umfange vorgenommen wurde, wie bei Aufstellung des Etats vorausgesetzt war.
der Verordnung wegen der künftigen Behandlung des gesammta Staatsschuldenwesens vom 17. Januar 1820 (Ges. S. S. 91 1LẽProzent von dem damaligen Betrage des Schuldkapitals um
1
die aus der allmählichen Abtragung der Schuld entstehenden Zinsersparnisse für immer zur Tilgung bestimmt, die Zinserspar= . nisse jedoch mit der Beschränkung, daß ihr Betrag jedes Ml nach Ablauf einer zehnjährigen Periode von dem Tilgungsfond;
abgesetzt werden sollte, „um so“, wie es an jener Stelle heißt, „den
Bedarf zur Verzinsung von unc Zeit vermindern und dadurh . tung der Abgaben nach uns! Für die seit den
Unseren Unterthanen bei Entri nach Erleichterungen gewähren zu können.“ Jahre 1848 aufgenommenen Anleihen waren der Regel nach gleichfalls 1 Prozent des ursprünglichen Schuldkapitals und die durch die allmähliche Abtragung des Schuldkapitals entstehenden Zinsersparnisse zur Tilgung bestimmt, letztere ohne die voran—
geführte Beschränkung, so daß hier die Zinsersparnisse ununter— ;
brochen bis zur gänzlichen Tilgung der Schuld dem Tilgungs- fonds zuwachsen mußten. Tilgungsfonds zwar verstärken, aber niemals verringern. Aehn—
liche Tilgungsverpflichtungen bestanden auch für die mit den neuen Provinzen übernommenen Schulden. ͤ
Bereits in den Jahren 1856 und 1859 waren im Herren— hause Anträge auf Verminderung des regelmäßigen Amortisse. ments der Staatsschuld gestellt worden. Sie blieben indeß da— mals ohne praktische Folge.
Auf die Entlastung des Staates von eingegangenen Schuld. verbindlichkeiten in thunlichst weitem Umfange Bedacht zu neh. men, ist unstreitig von hoher Wichtigkeit und durch staatswirth- schaftliche Grundsätze geboten. Allein der rationelle Weg; Ziele kann in einer planmäßigen, im Voraus unabänderlich fest gestellten Tilgung der Staatsschulden nicht gefunden werden
l
ein oft schwer hervortretendes Hinderniß, die Staatseinnahmen zur Befriedigung von Bedürfnissen zu verwenden, welche sich in einem gegebenen Zeitpunkt nach Lage der Umstände dringender machen, als die Tilgung vorhandener Schulden. Sie führt
Die feste Tilgungspflicht bindet dem Staate die Hände, und ö ; J .
Der Staat durfte diese planmäßigen R
. ö
zum
ö.
.
überdies bei Coursen unter Pari zu einem nutzlosen Auswande,
D
wenn der Staat neue Anleihen zu machen veranlaßt ist. Die
dem höheren Ankaufspreise für die gleichzeitig zu tilgenden
Schuldbeträge ist für die Staatskasse ein Spfer, welchem kein
wirthschaftlicher Vortheil gegenübersteht. Dieses Opfer würde erspart und die neu aufzunehmende Anleihe niedriger bemesse werden können, wenn für die Ausgaben, zu deren Deckun sie bestimmt ist, das aufzuwendende Tilgungsquantum ver fügbar wäre. Dazu tritt, daß nicht jede Form der plan., mäßigen Tilgung den Gläubigern die Staatsanleihen annehm— licher zu machen geeignet ist. Wie wenig das Publikum auf die in Preußen bei den 41½ und 4prozentigen Anleihen bis dahin be— stehende Tilgungspflscht Werth kegte, so lange das Ende da Tilgungsperiode sehr entfernt war, ergiebt der unter gewöhn— lichen Verhältnissen gleiche Preis, zu welchem gleich hoch ver—
zinsliche Anleihen aus verschiedenen Jahren und daher mit ver-. schieden stark dotirten Tilgungsfonds gehandelt wurden. Für
2
die große Mehrzahl der Staatsgläubiger ist die Aussicht,
ü ein, selbst erheblich unter Pari stehendes Anleihepapier nach d. e
zennien in den Besitz des vollen verschriebenen Kapitals gelangen zu können, von verschwindender Bedeutung. Dagegen ist a eine empfindliche Belästigung, welche dem Verkehr mit preußischen Staatspapieren namentlich im Auslande Abbruch thut, daß die Staatsgläubiger, sobald die Anleihen den Paricours erreichten, zu genauer Surchmusterung der periodischen Ausloosungslisten genöthigt waren, um Verlusten vorzubeugen, gegen welche gleich⸗ wohl wegen der möglichen mancherlei Zufälligkeiten keine abso— lute Sicherung zu finden ist. ; Diese Betrachtungen lassen erkennen, daß das preußisch Staatsschuldenwesen nach zwei Seiten hin einer Reform fähy und bedürftig war, I) nach der Seite der Unifikation, k 2) nach der Richtung hin, daß dem Staate in Bezug auf
die der Art, daß die Höhe der in jedem Jahr zur Schuldentilgumn! zu verwendenden Summen nach der jeweiligen Finanzlage un nach dem Maße der dazu verfügbaren Mittel bestimmt werde kann. Wenn es gelang, eine Umgestaltung dieser Art rasch dur. zuführen mit der Wirkung, daß schon für das Jahr 1870 Theil der zur Schuldentilgung bestimmten Mittel zur Deckum des Defizits von 5,400,009 Thlr. verwendet werden konnte, war nicht nur der Schwierigkeit des Augenblickes abgeholfe; sondern es war zugleich auch für die Zukunft eine wichtige un
Es war in den letzten Tagen des Oktober, als der Wechsel n der Leitung der Finanzverwaltung eintrat, und wenn da Staatshaushalts⸗-Etat noch vor Ablauf des Jahres zur Fes stellung gelangen sollte, so mußte ohne Werk gegangen werden. Schon am 16. November konnte de) Häusern des Landtages der Entwurf eines Gesetzes, betreffen die Konsolidation preußischer Staatsanleihen, vorgelegt werder Derselbe erhielt in allen wesentlichen Punkten die Zustimmun der Landesvertretung und wurde unter dem 19. Dezember 185 (Ges. S. S. 1197) zum Gesetz erhoben.
Die wesentlichen Züge der durch dieses Gesetz angeordnet Finanzmaßregel waren folgende: . .
1) Es wurde für 12 41 prozentige Anleihen im Gesamm betrage von 170,468,375 Thlr. und fur 5 4prozentige Anleih; im Betrage von zusammen 52,967, 800 Thlr., im Ganzen fit 223,436,175 Thlr.“ die Umwandlung in, eine kr . 116prozentige Staatsanleihe angebahnt. Diese Anleihen un, faßten die gesammte zu 4½ und 4 Prozent verzing ih allgemeine Staatsschuld, welche re h. bis zum Jahre 1866 und von da ab für das ermeketie preußische Staatsgebiet kontrahirt war. Jedem Inhaber ülterer 41, prozentiger Anleihen wurde der Umtausch gegen einen glei
Anleihen nach dem Verhältniß des Zinsfußes von 41 und . für je 900 Thlr. der Betrag von 800 Thlr. in Vet, schreibungen der neuen Anleihe. Dazu wurde, um den Be he ligten das Eingehen auf einen solchen Umtausch noch annehn⸗ barer zu machen, für den Fall, daß derselbe innerhalb einer . wissen Frist vorgenommen würde, eine Prämie geboten, wel h den Saß von 1 Prozent der bei dem Umtauschgeschäft zur Aus gabe gelangenden Verschreibungen der neuen Anleihe nicht über
schreiten sollte. (Schluß folgt.
dieser Anleihen nach den Für vas Jahr 155 ausgeführten Tilgungen genau auf 223,407, 125 Thlr.
. ; S* ; 8 ; 4 Differenz zwischen dem Emissionscourse solcher Anleihen und
3
Schuldentilgung eine freiere Bewegung ermöglicht wurd .
heilsame Reform unseres Staatsschuldenwesens herbeigefüh⸗
allen Verzug an
konsolidir
für das ältere preußische Gehiet .
chen Betrag von Verschreibungen der neuen Pisa prozentizen ö konsolidirten Anleihe angeboten, den Inhabern der 4prozentige⸗
Am Schluß des Jahrez 1869 stellte sich die Gesammtsumm.
Status der Deutschen Banken ult. November 1873. (Verglichen mit Ende Oktober 1873. (In Tausenden von Thalern.)
Gegen Ende
/ Oktober 1873.
Namen Metall⸗
der Banken. vorrath.
Kassen⸗ anwei⸗ sungen und fremde B ank⸗ noten.
.
Gegen Ende Oktober
1873.
Gegen Ende Oktober
1873.
Wechsel.
Lombard.
Um⸗ laufende Bank⸗
Gegen Effekten
und
Gegen Ende Oktober
1373.
sonstige
Aktiva. noten.
Oktober
Giro und
sonstige Kredi⸗ toren.
Gegen Ende Depositen.
Oktober
1873. 1873.
Gegen
Ende
Oktober 1873.
reußische Bank.... . . des Berliner Kassenvereins. .. Danziger Privathank . Ritterschaftliche Privatbank in Pom⸗ mern ( K osener Provinzialbank zreslauer städtische Bank Kommunalständische Bank für preußische Ober⸗Lausttz Magdeburger Privatbank Hannoversche Bank Frankfurter Bank ; Landgräflich hessische Landesbank in Homburg v. d. H. w Cölnische Privatbank ö. Sächsische Bank in Dresden 12,5309 Leipziger Bank J 2419 Landständische Bank in Bautzen ... ö 353 Bank für Süddeutschland „Mol Weimarische Bank 1B 307 Braunschweigische Bank 114109 Gothaer Privatbank 1,319 Anhalt⸗Dessauische Landesbank . . . . 252 Thüringische Bank 64 Geraer Bank 1,4586 Kommerzbank in Lübeck.. ... 333 Bremer Bank 3099
A. Zettelbanten.
— 676 677 95
249 14
195
42 27 8 309
94 165 3553 — 2341 655606 — 565
* 12 4
8, 896 3,104
1,822
— 72 H 571 k — 48 = 71 * ĩ — 172
47
26, 884 214
747 255 16
11 8 I
2 *
4, 1106) 4 7,740 2, 756
995
761
13926 16 55 253
1004 5
84 J 29,163 *
12773 * 2014 4
122
10,047
4 6,849 . 3416 1135
128 90
83 55
Hallescher Bankverein von Kulisch,
Kämpf C Comp 120 meren e ,,,, ; — Oldenburgische Landesbank 156 Oldenburgische Spar⸗ und Leihbank e. ö Norddeutsche Bank in Hamburg . . . 2,323
289,810 — 10,3101
KE. Andere Banken.
55,292 — 1,858 59,460
5
509 — 6 134 12 6, 118 — 544
18,210 s S5 7 ij 152,081
640 140 287 4,939
Lübecker Bank .
Zusammen 2,593 — 452
J .
57s 753 . 3.
5671
656066
Summa A. und B. .. . ] 286,284
K .
— D s Vr döõs — VGF s
62, 080 2,425 68,B 799 2,047 s 385,416
) Diese Uebersicht umfaßt diejenigen Banken, deren Bilanzen regelmäßig im D. R. A. und K. Pr. St. A. veröffentlicht werden. incl. 2000 Stück rückgekaufter eigener Aktien. ) inel. 5, 959, 90900 Thlr. Hypothekenforderungen.
3 Sparbank⸗Einlagen. 8) incl. 9) inel. ) incl. ) incl.
2, 138,000 Thlr. coursirende Pfandbriefe und 250 000 Thlr. Reservefond. 1,673,747 Thlr. Hypothekenforderungen für Realkreditgeschäfte.
14455, 050 Thlr. emittirte Pfandbriefe.
Mo,455 Thlr. Regierungsgelder und Guthaben öffentlicher Kassen.
Ti L Vie, T iss
Inseraten⸗Expedition des Neutschen Reichs- Anzeigerz und Königlich Rrrußischen Ktants-Anzrigerzs: Berlin, Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der von mir unterm 27. Februgr d. J. hinter den Tuchmachermeister Heinrich Neumann von hier erlassene Steckbrief ist erledigt. Sorau, den 14. Dezember 1373. Der Staats⸗Anwalt.
3314
Oeffentliche Vekanntmachung. Die Militär— pflichtigen 15 Schuhmacher Gustav Wilhelm Her— mann Juhre, gehoren den 4. März 1853 zu Baer⸗ felde, 3) Schiffsknecht Karl August Petersdorf, ge⸗ boren den 3. April 18590 zu Gottsohimmerbruch, 3) Kutscher Hugo Georg Edmund Carl, geboren den 16. Februar 1650 zu Cüstrin, 4) Kürschnergeselle Hermann Friedrich Mueller, geboren den 8. Januar 1850 zu Fürstenfelde, 5) Karl Friedrich Wilhelm Koepke, geboren den 8. Januar 1853 zu Gruenrade, 6) Halbkossäthensohn Karl Rudolph Leon, geboren den 25. März 1853 in Güstebiese, 7) Matrose Richard Martin Andreas Weiß geboren den 5. Sep- tember 1851 zu Landsberg 4. W., 8) Knecht Fried⸗
1
können.
fahren
daß sie
bleiben, so e d scheidung der Sache in contumaciam gegen sie ver⸗
ffentlicher
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Handels⸗Register.
3. Konkurse,
Subhastationen, Aufgebote,
ladungen u. dergl. Verkäufe, Verpachtungen, Submisstonen ac.
Wagner, geb. am 29. September 1848 zu Liegnitz, die gerichtliche Untersuchung ß Str. G. B. eröffnet worden, in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte sich dadurch zu entziehen gesucht haben, daß sie ohne Erlaubniß entweder das Bundesgebiet verlassen haben, oder nach erreichtem militärpflichtigen außerhalb, des Hauptverhandlung über die Anklage ist ein Termin auf den 26. März 1874, Vormittags 95 Uhr in unserem Gerichtslokal, Sitzungssaal der J. Ab⸗ theilung, anberaumt worden. sonen werden hierdurch aufgefordert, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, noch zu demselben herbeigeschafft werden
gemäß S§. 140 weil sie dem Eintritt
en Alter aufhalten.
sich Zur
Bundesgebietes
Die genannten Per⸗
Sollten die Vorgeladenen im Termine aus⸗
werden.
wird
mit der Verhandlung und Ent⸗
Liegnitz, den 1. Dezember 1873.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
rich Wilhelm Behrend (auch Schoepke genannt), ge— boren den 23. JI
Januar 1849 zu Zechin, 9) Schäfer Friedrich Wilhelm Bölling, geboren den 23. Mai 1850 zu Zellin, 10 Friedrich Wilhelm Jesche, ge— boren den 10. Januar 1850 zu Tuchebandt, werden angeklagt, dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder Flotte sich dadurch entzogen zu haben, daß sie ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen haben resp. nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufhalten. Ver⸗ gehen gegen §. 140 des Strafgesetzhuches für das Deutsche Reich und ist deshalb gegen dieselben durch Be⸗ schluß des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage die Untersuchung eröffnet worden. Zur münd— lichen Verhandlung hierüber ist ein Termin auf den 11. Februar 1874, Vormittags 12 Uhr, im Sitzungssaale Nr. J des unterzeichneten Gerichts anberaumt, in welchem die obengenannten Angeklag—= ten zur festgesetzten Stunde persönlich zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweis⸗ mittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen haben, daß sie noch dazu herbeigeschafft werden können. Im Falle des Ausbleibens der Angeklagten wird mit der , und Entscheidung in contumatiam gegen dieselben verfahren werden. Cüstrin, den 29. Oktober 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
wo
Deffentliche ,, , Auf die Anklage der Königlichen Staatsanwaltschaft vom 24. November er. ist gegen I) Carl Julius Herrmann Rosemann, geb. am 24. Oktober 1818 zu Liegnitz, 2) Friedrich Hugo 3 Nitschke, geb. am 11. August 1848 zu
iegnitz, 3) Carl Heinrich Julius Kuegler, geb. am 7. Dezember 1845 zu Liegnitz, Paul Richard Robert Hoppe, geb. am 5. März 1848 zu Liegnitz, 5) Johann Carl Wilhelm Müller, geboren am 24. August 1848 zu Liegnitz, 6) Julius Paul
Firma:
vermerkt stey
Sandels⸗Register.
rden.
und
Handelsregister
des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin.
Zufolge Verfügung vom 15. Dezember 1873 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt:
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4331 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: Altenbekener Berg⸗ und Hüttenwerke vermerkt steht, ist eingetragen: In der außecrordentlichen Generalversammlung der Aktionäre vom 8. Dezember 1873 Auflösung und Liquidation der Gesellschaft be⸗ schlossen
Kaufmann Moritz Gerhard zu Berlin bestellt
ist die
zum alleinigen Liquidator der
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3442 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: Central⸗ Bank für Industrie und Handel vermerkt steht, ist eingetragen:
Durch Beschluß der Generalversammlung vom 12. Dezember 1873 ist das Grundkapital der Gesellschaft um zwei Millionen Thaler Nominal und zwar von 12 Millionen auf 10 Millionen Thaler herabgesetzt und der §. 4 des Statuts demgemäß abgeändert worden.
In unser Gesellschaftzregister, woselbst unter Nr. 3653 die hiesige aufgelöste Kommanditgesellschaft in
Carl Aulig & Co. steyt, ist eingetragen:. Die ziquidation der Gesellschaft ist beendet und Die Eigenschaft des Banquiers Carl Wilhelm
Vor⸗
des
8 (nzeiger.
5. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
5. Industrielle Etablissemeuts, Fabriken u. Großhandel. Verschiedene Bekanntmachungen.
Inserate nimmt an die aut orisirte Annongen⸗Fryedition von Rudolf Mosse in Kerlin, Leipzig, gamburg, Frank furt a. M., Greslan, Halle, Rrag, Wien, München,
Nürnberg, atraßbhurg, Zürich und Ätuttgart.
Literarische Anzeigen. Samilien⸗ Nachrichten.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter ? 4073 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Schöne wald & Francke vermerkt steht, ist eingetragen:
getreten.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4085 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma:
Der Kaufmann Wilhelm Franz Adolph Francke ist aus der Gesellschaft ausgeschieden und der, Kaufmann Adolph Reiche als Gesellschafter ein⸗
Gebrüder Schlesinger
vermerkt steht, ist eingetragen: Der Kaufmann Josef Schlesinger ist Handelsgesellschaft ausgeschieden. Der Kauf⸗ mann Adolf Schlesinger zu Berlin ist am 15. Dezember 1873 als Handelsgesellschafter ein⸗ getreten.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4261 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: Deutsch⸗Rusfische Handels⸗ und Industrie⸗Bank vermerkt steht, ist eingetragen:
Der Doktor Johann Nepomuk von Dantsek— Dayka ist aus der Direktion der Gesellschaft ausgeschieden.
Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Loewy K Salomon 9 fl Dezember 1873 begründeten Handelsgesell⸗ a (jetzies Geschäftslokal: Blumenstraße 75) sind die Kaufleute: 1) Moritz Loewy, 2) Samuel Salomon, Beide hier. Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4741 eingetragen worden.
In unser Firmenregister ist Nr. 7767 die Firma: W. A. Homann und als deren Inhaber der Kaufmann Wilhelm An— dreas Homann hier . lietziges Geschäftslokal: Mohrenstraße 37) eingetragen worden.
In unser Firmenregister ist Nr. 7768 die i ta Frick und als deren Inhaber der Kaufmann Gustav Frick hier . (etziges Geschäftslokal: Kommandantenstraße 56) eingetragen worden.
. unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 1236 die hiesige Handlung in ö J. Buder vermerkt steht, it eingetragen: Das Qandelsgeschäft ist durch Vertrag auf den imhändler Johann Friedrich Wilhelm Sten⸗ del zu Berlin übergegangen, welcher dasselbe
Ferdinand Aulig als Liquidator erloschen.
———
unter der Firma: W. Stendel, vormals J. Bu.
Firma:
der, fortsetzt. Vergleiche Nr. 7769 registers. Demnächst ist
7769 die Firma:
des Firmen
in unser Firmenregister unter Nr
W. Stendel, vormals J. Buder, und als deren Inhaber der. Weinhändler Johann
Friedrich Wilhelm Stendel hier eingetra Berlin, den 135. Dezember 1873. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen
HSandelsregister
gen worden.
aus der des Königlichen Kreisgerichts zu Frankfurt a. .
In unser Gesellschaftsregister ist bei Nr. 119, wo .
selbst die Frankfurter Attien⸗Stärkesyrup=
ran⸗
benzucker⸗ und Zuckercouleur Fabrik, vormals Seeler & Maiske zu Frankfurt a. O. eingetragen steht, zufolge Verfügung vom 4. Dezember 1873 an
6. Dezember 1873 Folgendes eingetragen
worden:
Durch Beschluß der, außerordenktlichen General versammlung der Aktionäre vom 19. Nopember
1873 sind der erste Satz des §. Al, der zweite Satz des 5§. 22, die 8§. 27 und 31
des Statuts abgeändert worden.
Die Abänderungen betreffen die Zeit der Ein- berufung der ordentlichen Generalversammlungen das Maximum der durch einen Aktionär .
Stimmen, außerordentliche
führenden
welche besonders
die Gegenstände, über
einberufene
Generalversammlungen zu beschließen haben unh
die Vertheilung von Dividenden und Beglaubigte Abschrift des notariell v
Abänderungs Beschlusses befindet sich Bl. 16
Beilagebandes Nr. 4.
Firmenregister
Tantiemen. erlautbarten ff. des
In unser Firmenregister ist bei der Firma Nr. Colonnę Bemerkungen, folgender Vermerk eingetragen: Die Firma M. J. Urack zum Wriezen a. 8 ist gelöscht. Eingętragen zufolge Verfügung vom
8. Dezember 1873 am 19. desselben Wrietzen, den 8. Dezember 1873.
Monatzß.
Königliches Kreisgericht. J. Wbtheilung.
—
Bet annutm g
ö In, . Fü m en elt
Nr. 230 die Firma 8v. Schulz zu E
als Inhaber der elben der . ö.
in Coesternitz zufol ge Verfügung vom 1873 eingetragen. Coeslin, den 5. Dezember 1873.
In unser Firmenregister ist unt
Nr. 229 Die Firma J. Mere, und als Inhaber derselben . 1
a g n n gh ⸗ st unter der laufenden
esterni 2 mann 5. 2
Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung. Beztannt m ach un o
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der laufenden