1873 / 299 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Dec 1873 18:00:01 GMT) scan diff

der Königliche Leichenwagen, dessen acht Pferde durch acht Stabgoffiziere geführt werden.

Die Zipfel des über den Leichenwagen liegenden Leichentuches tragen vier Ritter des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler.

Den Baldachin über dem Königlichen Sarge tragen zwölf von denjenigen 24 Kammerherren, welche den Letzteren auf den Leichenwagen zu setzen berufen sind.

Die Kordons tragen vier Ober⸗Hofchargen.

Neben dem Königlichen Leichenwagen gehen die anderen 12 Kammerherren, welche den Sarg auf den⸗ selben gesetzt haben, sowie die zur Bedeckung des Kö⸗ niglichen Sarges kommandirten zwei Stabsofsiziere und zwölf Hauptleute;

die Kammerfrauen Ihrer Majestät der Hochseligen Königin zu beiden Seiten am Obertheil des Sarges;

die gegenwärtigen und die anwesenden ehemaligen Hof⸗ damen Ihrer Hochseligen Majestät;

die Obersten Hofchargen unmittelbar vor:

den anwesenden Höchsten Leidtragenden der Königlichen Familie und den erschienenen Hohen Gästen;

die zur Beiwohnung der Trauerfeierlichkeit erschienenen Abgesandten fremder Souveräne und die Gefolge der Höchsten Herrschaften;

zwei adelige Marschälle,

der Reichskanzler, die General⸗Feldmarschälle, der

Vice⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, die Fürsten,

die Generale, die hier anwesenden Ritter des Hohen

Ordens vom Schwarzen Adler, der Minister des

Königlichen Hauses und die Staats⸗Minister, die

Bevollmächtigten zum Bundesrathe und die Prä⸗

sidenten beider Häuser des Landtages, die Wirk⸗

lichen Geheimen Räthe und die Ober⸗-Präsidenten; 20. zwei Marschälle,

Deputirte der Reichsbehörden; 21. ein Marschall,

das Ministerium des Königlichen Hauses; 22. ein Marschall,

das Civil⸗ und Militär⸗Kabinet; Hierauf folgen Deputationen der Staats⸗Ministerien und der denselben unmittelbar untergebenen Behörden; 23. ein Marschall,

Deputirte des Staats⸗Ministeriums; 24. ein Marschall,

Deputirte des Ministeriums der Auswärtigen An⸗

gelegenheiten; 5. ein Marschall,

Deputirte des Ministeriums des Innern;

ein Marschall,

Deputirte des Justiz⸗Ministeriums;

ein Marschall,

Deputirte des Finanz⸗Ministeriums;

28. ein Marschall, Deputirte des Ministeriums für die geistlichen, Un—⸗ terrichts und Medizinal⸗Angelegenheiten; 29. ein Marschall, Deputirte des Kriegs⸗Ministeriums; 30. ein Marschall, Deputirte des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten; 31. ein Marschall, Deputirte des Ministeriums für die landwirthschaft— lichen Angelegenheiten. J . U Hiernächst kommen Deputationen der übrigen höheren Staatsbehörden; / 32. ein Marschall, . Deputirte des Evangelis chen Ober⸗Kirchenraths; 33. ein Marschall, Deputirte der Ober⸗Rechnungskammer; 34. ein Marschall, Deputirte des Ober-Tribunals und der Staats⸗ anwaltschaft;

ein Marschall,

Stände der Kurmark Brandenburg; ein Marschall,

Stände aus den übrigen Provinzen; ein Marschall,

Deputirte des Kammergerichts;

ein Marschall,

Deputirte der Regierung zu Potsdam; ein Marschall, Deputirte der Akademie der Wissenschaften und der Akademie der Künste zu Berlin;

ein Marschall, Deputirte der Universität zu Berlin;

ein Marschall,

Deputirte des Stadtgerichts zu Berlin und des Kreisgerichts zu Potsdam; 2. ein Marschall, . Deputirte des Polizei-Präsidiums zu Berlin und der Polizei⸗Direktion zu Potsdam; 43. ein Marschall, Depulirte des Magistrats und der Stadtverordneten der Stadt Berlin; 44. ein Marschall, Deputirte des Magistrats und der Stadtverordneten der Stadt Potsdam. Der Zug wird geschlossen durch: eine halbe Escadron des 1. Garde⸗Ulanen⸗Regiments, eine halbe Escadron des 3. Garde⸗Ulanen⸗Regiments. Von allen Truppen der Infanterie der Potsdamer Garni⸗ on wird von Sanssouei bis zur Friedenskirche eine Chaine (alle zehn Schritte ein Mann) mit prima plana gebildet.

Für die nach dem Allerhöchst genehmigten Reglement zu dem feierlichen Leichenbegängnisse Ihrer hochseligen Majestät der

kirche erscheinenden Mitglieder des diplomatischen Corps und die

dazu eingeladenen Damen, i e lin und Charlottenburg, welche sich in der Kirche versammelt.

Bahnhofe zu Potsdam von 1 Uhr Mittags ab in den Zwischen⸗ räumen von elner Viertel Stunde bereit stehen, indem

bestimmt ist.

c. um 1016 Uhr für die nur zur Feier in der Friedens⸗ sowie fur die Geistlichkeit von Ber⸗

Zur Rückfahrt werden ebenfalls drei Extrazüge auf dem

der erste Zug für die Allerhöchsten und die Höchsten Herr⸗ schaften nebst Gefolge, der zweite Zug für die vorstehend

sonen und . . der dritte Zug für alle anderen Theilnehmer der Feier⸗

lichkeit

sub c. bezeichneten Per⸗

Berlin, den 17. Dezember 1873. ; Der Ober⸗Hof⸗ und Haus⸗Marschall. Graf von Pückler.

gegeben wird, enthält unter

und Gewichtsordnung für den 17. August 1868.

einer Ober⸗Postdirektion in Bremen.

Deutsches Reisch. Das 33. Stück des Reichs-Gesetzblatts, welches heute aus⸗

Nr. 976 das Gesetz, betreffend die Abänderung der Maß⸗ Norddeutschen Bund vom Vom J. Dezember 1873; und unter Nr. 977 den Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Einrichtung Vom 4. Dezember 1873. Berlin, den 18. Dezember 1873.

Kaiserliches Post-Zeitungs⸗-A Amt.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

schinenbauer F. W. Scholtes zu Dülken if zember

auf drei Jahre von jenem fang des preußischeu Staats ertheilt worden.

in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht zu Heilsberg, mit Amweisung seines Wohnsitzes in Guttstadt versetzt worden.

I) Geprägtes Geld und Barren 2) Kassen⸗Anweisungen, Privat⸗Banknoten

3) Wechsel⸗Bestände . 4 Lombard⸗Bestände. , 5) Staatspapiere, verschiedene Forderungen

8) Guthaben der Staats kassen, Institute und

von Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann.

Königreich Preußen.

Arbeiten. Spinnerei-Direktor August Jäger und dem Ma⸗

Dem t unter dem 13. De⸗ 1873 ein Patent ; auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Maschine zum Zertheilen von sammet⸗ und sammetartigen Doppelgeweben in zwei Stücke, soweit sie als neu und eigen⸗ thümlich erkannt ist, Tage an gerechnet, und für den Um⸗

Ju stiz⸗Ministerium. . Der Rechtsanwalt und Notar Hubrich zu Allenstein ist

Preußische Bank. Wochen⸗Uebersicht der Preußischen Bank vom 15. Dezember 1873.

R ha. Thlr. 236,781,000

4, 754,000 171,166, 000 27,458, 000

5 O50 000

und Darlehnskassenscheine

und Aktiva. JN . Passiva.

6) Banknoten im Umlauf... 7) Depositen⸗Kapitalien

Thlr. 278,623,000 29. 3606, 000

9.

Privatpersonen, mit Einschluß des Giro⸗ z . Berlin, den 18. Dezember 1873. . Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium.

100, 112,000

1

Koch. von Koenen.

verwiltweten Königin Elisabeth offiziell daran Theil nehmenden Personen aus Berlin werden 3 Extrazüge zur Beförderung nach Potsdam auf dem hie⸗ sigen Potsdamer Eisenbahnhofe

abgelassen werden und zwar ; a. um Si Uhr Morgens für alle den Leichenzug vom

Schlosse Sanssouei nach der Friedenskirche bildenden Personen die Vertreter der Staats⸗, Miliär⸗ und Hofbehörden, die De⸗ utationen der Landesvertretungen, der staͤndischen und städti⸗ f Korporationen 2c. ö b. um 16 Uhr Vormittags, für die Allerhöchsten und die Höchsten Herrschaften nebst Gefolge;

Aichtamlliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 18. Dezember. Se. M ajestät der Kaiser und König empfingen im Laufe des Tages Se Kai⸗ serliche Hoheit den Großfürsten Nikolaus von Rußland und den

Angemeldet sind ferner: ; Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen und

Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg⸗Streli

Als Vertreter Ihrer Masestaͤt der Königin von 56

britannien wird der Eontroleur des Haushaltes Lord O. Fitz⸗ gerald und als Vertreter Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen⸗ Meiningen der Ober⸗Hofmarschall Frhr. von Stein hier erscheinen.

Se. Majestät der Kaiser und König haben dem Schiffer Olausen aus Stromstad, Führer der schwedischen Slup „Olaf“, für seine rühmlichen Dienste zur Rettung meh⸗ rerer mit ihrem Boote in der See verunglückten Eckernförder Fischer ein Fernrohr mit Inschrift zu bewilligen geruht.

Der vierte Gegenstand der Tagesordnung der gestrigen Sitzung des Herrenhauses war Vorberathung über den Gefetzentwurf, betreffend die Vereinigung mehrerer, jetzt zu Neu⸗ vorpommern gehöriger Distrikte mit Altpommern dem Re⸗ gierungsbezirke Stettin und den Kreisen Anklam und Demmin. In der Diskussion betheiligten sich die Herren Graf Krassow, der den Antrag stellte, das Gesetz erst mit dem 1. Januar 1875 in Wirksamkeit treten zu lassen, und Baron Senfft v. Pilsach gegen, Hasselbach und der Regierungs⸗Kommissar Geheimer Justiz⸗Rath Kurlbaum, für die Vorlage. Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage angenommen. .

Es folgte als fünfter Gegenstand der Tagesordnung die Vorberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der Kalender- und Zeitun gs⸗Stempelsteuer. Bei der Diskussion, an der sich auch der Finanz⸗Minister Camphausen (S. unter Landtags⸗Ängelegenheiten) betheiligte, sprachen die Herren Graf Krassow, Rasch und Wilkens für, Baron Senfft v. Pilsach, die HDr. Dernburg und Stephan gegen den vom Abgeordnetenhause auf Antrag des Abg. Bernards angenom⸗ menen Gesetzentwurf, der dann bei der Abstimmung mit großer Majorität vom Hause abgelehnt wurde.

Um 31 Uhr wurde die Sitzung vertagt. .

Die heutige (5) Sitzung des Herrenhauses eröffnete der Präsident Otto Graf zu Stolberg⸗-Wernigerode um 12 Uh 25 Minuten mit geschäftlichen Mittheilungen. Derselben woh ten außer dem Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Reichs⸗ kanzler Fürsten von Bismarck, noch der Vice ⸗Präsident des Staats-Ministeeiums, Finanz-Minister Camphausen und der Justiz-Minister Dr. Leonhardt, sowie mehrere Regierungs⸗Kom⸗ missarien bei. Vor Eintritt in die Tagesordnung beschloß das Haus auf Antrag seines Präsidenten das in Aussicht stehende Gesetz üher die Beurkundung des Personenstandes, sobald es aus dem Ab⸗ geordnetenhause an das Herrenhaus gelange, an eine besondere Kommission von 15 Mitgliedern zu verweisen und die Wahl dieser Kommission sofort nach Beendigung der heutigen Sitzung vorzunehmen. Dann trat das Haus in die Tagesordnung ein. Der erste Gegenstand derselben, der Gesetzentwurf, betreffend die Vereinigung mehrerer, jetzt zu Neu⸗Vorpommern gehöriger Distrikte mit Altpommern, dem R eg ierungsbezirke Stettin und den Kreisen Anklam und Demmin wurde in der Schlußberathung ohne Diskussion angenommen.

Es folgte als zweiter Gegenstand der Tagesordnung die Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Auf⸗ hebung der Kalender- und Zeitungs stempelsteu er. Nach⸗ dem die Herren Tellkampff und Theune die Annahme des Gesetz⸗ wenturfs befürwortet, stellte Herr Wilkens den Antrag, bei der Abstimmung die Worte: „die von Kalendern“ getheilt zur Ab⸗ stimmung zu bringen. Bei der Abstimmung wurden sowohl diese drei Worte als überhaupt das ganze Gesetz vom Hause ab⸗ gelehnt.

Es folgte als dritter Gegenstand der Tagesordnung der mündliche Bericht der Agrar-Kommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Ablösung der den geistlichen und Sch ul⸗ Instituten, sowie den frommen und milden Stiftungen u. s. w. in der Provinz Hannover zustehenden Realberechtigungen. Auf Antrag des Referenten Herrn Schuhmann ertheilte das Haus ohne Diskussion dem Gesetze seine Zustimmung. .

Der vierte Gegenstand der Tagesordnung war der Bericht der Matrikel⸗Kommission, (S. Nr. 298 d. Bl.) Auf Vorschlag des Referenten, Herrn v. Kröcher, beschloß das Haus: den Sitz der Stadt Bromberg für erledigt zu erklären und den Minister des Innern zu ersuchen, eine andere Präsen⸗ tationswahl für die Stadt Bromberg zu veranlassen;

Reichskanzler Fürsten von Bismarck.

Ihre Majestät die Kaiserxin— Königin. begab Sich gestern Vormittag mit der ganzen Königlichen Familie und Allerhöchstihrem gesammten Hofstaate nach Pots dam, woselbst Se. Kaiferliche Und Königliche Hoheit der Kronprinz Ihre Ma jestät empfing und nach Schloß Sanssouei geleitete. Nach dem Verweilen am Sarge Ihrer Majestät der Hochseligen Königin⸗ Wittwe kehrten die Hohen Leidtragenden nach Berlin zurück.

Heute empfingen Beide Majest äten den Besuch Ihrer König⸗ lichen Hoheiten des Großherzogs und der Großherzogin von Baden, welche aus Karlsruhe eingetroffen und im Königlichen Palais abgesliegen sind, sowie später den Besuch Sr. Kaiser⸗ lichen Hoheit des Großfürsten Nikolaus von Rußland.

Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin begab Sich gestern Mittag mit dem 12 Uhr⸗ zuge nach Sanssouci und kehrte mit Sr. Kaiserlichen und Kö⸗ niglichen Hoheit dem Kronprinzen um ? Uhr hierher zurück. Um 4 Uhr empfing Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit den Reichskanzler Fürsten von Bismarck.

Zu der am Sonnabend, den 26.8. M. stattfindenden feier⸗ lichen Beisetzung der Hohen Leiche Ihrer Majestät der Hochseligen Königin-Wittwe werden hier erwartet resp. sind bereits eingetroffen: 4

Se. Majestät der König und Se. Königliche Hoheit der Prinz Georg von Sachsen, Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Baden, Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog, die Großherzogin-Mutter und der Erbgroßherzog sowie der Herzog Paul von Mecklenburg⸗Schwerin, Se. König⸗ liche Hoheik der Prinz Luitpold von Bayern und Se. Hoheit der Herzog May Emanuel von Bayern, Se, Kaiserliche Hoheit der Erzherzog Carl Ludwig von Oesterreich, Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst Nikolaus von Rußland, Se. Hoheit der Herzog von An⸗ halt, Se. Hoheit der Herzog von Sachsen⸗-Altenburg, Se. Hoheit der Erbprinz von Hohenzollern und Se. Durchlaucht der Fuͤrst von Schwarzburg⸗Sondershausen.

Mit Ausnahme Sr. Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten Nikolaus von Rußland, Höchstwelcher im Russischen Palais, und Ihrer Königlichen Hoheiten des Großherzogs und der Groß⸗ herzogin von Baden, Höchstwelche im Palais Sr. Majestät des Kaisers und Königs absteigen, nehmen sämmtliche Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften im Königlichen Schlosse Wohnung.

ferner die Legitimationen des Fürsten Ernst zu Sol ms⸗ Braunfels, des Prinzen Friedrich Wilhelm zu Hohenlohe⸗-Ingel⸗ fingen, des Grafen Konrad von Dyhrn, des Prof. Dr. Dern⸗

burg, des Grafen Siegfried Kospoth, des Ober⸗Bürgermeisters ö 2 ; J ö 2 5 ,,, pon Korckenbeck und des Beigeordneten Rautenstrauch für geführt

In erklären. .

Es folgten als letzter Gegenstand der Tagesordnung Peti⸗ tionsberichte. Ohne Diskussion wurden durch Tagesordnung erledigt: die Petitionen des Pr. Rentzsch in Niekern, der ver⸗ wittweten Kreisgerichts-Räthin Marianne Pareidt und Ge⸗ nossinnen in Wittenberg, des Schwarzlose und Genossen und des Waschke und Genossen zu Königsberg und der Kuratoren der Wittwenkasse des Elementarlehrerstandes für die Bezirke Magdeburg und Frankfurt a. O. .

Darauf wurde um 19 Uhr die Sitzung geschlossen. Für die nächste Sitzung wird besonders eingeladen werden.

Im weiteren Verlauf der gest rigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten sprachen nach dem Staats⸗ Minister Dr. Falk noch der Abg. Jung für und der Abg. Dr. von Gerlach gegen den Gesetzentwurf, betreffend die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung. An die Rede des Abg. Dr. von Gerlach knüpfte, der in— zwischen eingetretene Präsident des Staats Ministerium⸗ Reichskanzler Fürst von Bismarck an, um seine Stellung zur konservativen Partei und zu dem vorliegenden Gesetzentwurf unter dem lauten Beifall des Hauses eingehend zu entwickeln (S. unter Landtagsangelegenheiten), worauf die erste Berathung geschlossen und eine Verweisung der Vorlage an eine Kommission nicht beliebt wurde. Auf den Antrag des Abg. Richter Gagen) wurde die zweite Berathung für die nächste Sitzung (Donnerstag, 12 Uhr) vorbehalten und schließlich nur noch der Gesetzentwurf, betr. die Stärke (Kraftmehl) und Stärkepuder in erster und zweiter Berathung ohne Diskussion genehmigt. Außerdem wurden die Berliner Wahlen für gültig erklärt. ;

= In der heutigen (22.) Sitzung des Hauses der Ab⸗

eordneten, der am Ministertisch der Staats⸗-Minister Hr. Falk mit mehreren Kommissarien beiwohnte, theilte der Prãäsi⸗ dent von Bennigsen mit, daß folgende Gefetzentwürfe eingegangen sind: I) vom Finanz⸗Minister und Justiz-Minister ein Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Betheiligung des Staates an dem Unter⸗ nehmen einer die Stadt Berlin durchschneidenden, von einem

Aufhebung der Mahleingangssteuer von

ö

Punkte in der Nähe des Ostbahnhofes ausgehenden Eisen⸗ bahn nach Charlottenburg; 2) vom Minister der landwirth⸗ schaftlichen Angelegenheiten ein Gefetzentwurf, betreffend, das Kostenwesen in Auseinandersetzungssachen; 3) vom Präsidium des Herrenhauses der daselbst angenommene Gesetzentwurf, betreffend den Beginn der Gesetzeskraft der in der Gesetzes⸗ Sammlung verkündeten Gesetze; ) der Gefetzentwurf, betreffend die Abänderung des 5. 25 der hannoyerschen bürgerlichen Pro⸗ zeßordnung und 5) der Gesetzentwurf, betreffend die Vereinigung des Ober⸗Appellationsgerichts mit dem Obertribunal. Das Haus trat dann sofort in die zweite Berathung des Gesetz⸗ entwurfs über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung ein, und zwar wurde die Dis⸗ kussion zugleich auf die 8§. 1, 2 und 6 der Vorlage ausge⸗ dehnt, zu denen eine erhebliche Anzahl von Abänderungsgntra⸗ gen vorlag. Bis zum Schluß des Blattes hatten die Abgg. Götting, v. Bismarck (Flatow) und Virchow gesprochen.

Se. Majestät der Kaiser und König Haben unterm 9. Dezember i873 ein Reglement über die Geld⸗ verpflegung der Marinetheile und in Dien st gestell⸗ ten Schiffe im Frieden, welches mit dem!. Januar 184 in Kraft tritt, genehmigt. Das Reglement ist, im Verlage der Königlichen Geheimen Sber-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) hier⸗ selbst im Druck erschienen.

. Der General⸗Major und Commandeur der 17. Kavalle⸗ rie⸗ Brigade von Rauch“ ist zur Beiwohnung der Beisetzungs⸗ Feierlichkeiten von Schwerin hier eingetroffen.

Der Courierzug II. der Königlichen Osthahn, Nebencours Thorn⸗-Bromberg, traf gestern wegen nicht er⸗ reichten Anschlüsses des Eourierzuges II. vom Hauptegurse Eydt= kuhnen⸗Konitz Berlin erst um 10 Uhr 16 Minuten Vormittags hier ein.

Lissa, 14. Dezember. Eine Einladung des Magistrats hatte die sämmtlichen Städte der Provinz, mit Ausnahme der Stadt Posen selbst, welche vorher erklärte, sich nicht betheiligen zu wollen, behufs Gründung eines Städtetages auf gestern nach hier entboten. Der Einladung Folge zu leisten, hatten 27 Städte zugesagt. In der Versammlung waren 18 Städte, nämlich Liffa, Rawiez, Meseritz, Krotoschin, Schwerin a. W., Schlichtingsheim, Rakwitz, Wollstein, Grätz, Kosten, Wielichowo, Bojanowo, Reisen, Kobylin, Dubin, Jutroschin, Strezlno und Rynarzewo durch 40 Delegirte, nämlich 16 Bürgermeister, 1 Magistratsmitglieder und 10 Stadtverordnete, die Städte Pleschen und Bomst durch Bevollmächtigte aus resp. Lissa und Rakwitz vertreten, während die angekündigten Vertreter der Städte Pogorzella, Kempen, Gostyn, Birnbaum, Zduny, Tirschtiegel und Schrimm eingetretener Hindernisse halber ausgeblieben waren. Weiten Weges halber hatten noch 11 Städte für diesmal der Einladung nicht Folge geleistet, sich in—⸗ dessen den Beschlüssen der Versammlung anschließen zu wollen erklärt, 4 haben sich definitive Entscheidung spaͤteren Anschlusses vorhehalten, 18 hatten ablehnend, die übrigen überhaupt nicht geantwortet. (Ueber die Verhandlungen werden wir morgen be— richten.)

ö Sach sen. Dresden, 17. Dezember. Die Erste 8 am m er berieth heute den vom Grafen zu Lippe erstatteten Bericht der 1. Deputation über das Abänderungsgesetz zu dem Gesetze vom 9. April 1872, die Gehaltsverhältnisse der Lehrer an den Elementarvolksschulen betreffend. Nach zweistündiger Debatte wurde der Entwurf unverändert angenommen; sowohl ein Separatvotum des Bürgermeisters Müller, welcher die Sätze der Vorlage, unter Festhaltung der darin aufgestellten Skala durchgängig um 30 Thlr. erhöht wissen wollte, als ein Antrag Seilers, wonach den Schullehrern derjenige Theil der ihnen ge— setzlich zukommenden Alterszulagen, zu welchem sie durch den Schuldienst in ein und derselben Gemeinde berechtigt worden sind, so lange sie in dieser Gemeinde im Schuldienste bleiben aus der Staats kasse gezahlt werden soll, wurden mit großer Majorität abgelehnt. .

. Baden. Karlsruhe, 17. Dezember. Die Großherzog⸗ liche General Staats affe hat mit dem heutigen Tage begonnen, R dich - Sil bermũü nzen, und zwar zunächst Zwanzig⸗Pfennig⸗ Stücke lim Werth von 7 Kreuzer das Stück), welche auf hiesiger Münzstätte geprägt worden sind in N ö Münzstätte geprägt worden sind, in Verkehr zu setzen.

Hessen. Darm stadt, 17. Dezember. (D. 3.) Die Er ste , der Sände erledigte in ihrer gestrigen, 13. Sitzung, die Rekommunikationen der Zweiten Kammer, betreffend 1) die landständische Geschäftsordnung, 2) die Kreisordnung, 3) die Städteordnung, 4) die Landgemeindeordnung, sowie den Antrag der Abgg. Ellenberger und Wadsack, betreffend die Errichtung einer Landeskreditkasse. ö . Betreffs des erstgenannteun Gegenstandes erfolgte die Erledigung in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen der Zweiten Kammer und wurde insbesondere, wie hereits erwähnt, den Ständen das Recht der Initigtive mit 22 gegen 9 Stimmen zugestanden. Ebenso erfolgte betreffs der Kreisordnung eine endgültige Erledigung, insbesondere wurde darin übereingestimmt, daß die Kreise nur durch Gesetz, nicht durchs Verordnung verändert und errichtet werden können Peisonen die unbesoldete Kreis, und Provinzialäinter nicht übernehmen, zu er⸗ höhten Kreis- und Provinzialabgaben herangezogen werden dürfen, die Standesherren und der Senior der Familie Freiherr von Riedesel kein Virilstimmrecht auf Kreistagen haben, alle Geistlichen in den Kreis⸗ und Provinziglausschuß wahlunfähig sind und der Provinzialausschuß erst bei Anwesenheit von sieben Mit⸗ gliedern beschlußfähig ist. Was die Städteordnung anlangt, so erfolgte bezüglich zweier Punkte kein Einverständniß, nämlich: I) die 2. Kammer will, nicht die Hälfte der Stadtverordneten aus dem höchstbesteuerten Viertheil der Wählbaren entnommen wissen während die 1. Kammer mit 22 gegen 9 Stimmen hieran festhielt, 2) die 1. Kammer will auch jetzt ein Ehrenbürgerrecht nur mit Ge⸗ nehmigung des Ministeriums des Innern ertheilt wissen, während die 2. Kammer diese Beschränkung verwirft. In allen übrigen Be— ziehungen wurde Conformität erzielt, insbesondere bezüglich der Be— stimmung, daß alle Geistlichen von der Stadiverordnetenverfammlung ausgeschlossen sind, bezüglich der Verwaltung der Stiftungen, bezüglich der. Bestimmung, daß der Bürgermeister resp. Magistrat nicht Be⸗ schlůsse der Stadtverordnetenversammlung und der Bürgermeister nicht Beschlüsse des Maggistrats, die das Staatswohl oder Gemeindeinteresfe verletzen, beanstanden kann, und bezüglich der Beftim⸗ mung, daß Personeu, die unbesoldete Gemeindeämter nicht über— nehmen, zu erhöhten Gemeindeabgaben herangezogen werden können Von der Landgemeindeordnung gilt analog das über die Berathung der Städteordnung Gesagte. Außerdem ist zu erwähnen, daß über folgende zwei Punkte noch Dissense vorhanden sind: I) die 2 Kammer will die direkte Bürgermeisterwahl durch alle Wahlberechtigten, die L. Kammer die indirckte durch den Gemeindergth; der bezuglich Be⸗ schluß wurde mit 17 gegen 14 Stimmen gefaßt; 2) die 1. Kammer will den Gemeinderath verpflichten, bei Gemeindeprozessen eine Pro— n, einzuholen, ansonst jene Mitglieder bei frivolen Pro— zessen vom Gericht zur persönlichen Tragung der Prozeßkosten ver⸗ urtheilt werden sollen. Die 2. Kammer hat dies abgelehnt. Der

Antrag Ellenberger⸗Wadsack wurde einstimmig verworfen.

In ihrer heutigen Sitzung ist die Erste Kammer mit 16 gegen 13 Stimmen den Beschlüssen 5 . . Art. K und 5 des Schulgesetzes beigetreten.

Oldenburg. Oldenburg, 16. Dezember. Ueber die Säkularfeier des Großherzogthums Oldenburg am 14. d. M. geht uns noch folgender Bericht zu: ö

Schon am Tage vor der eigentlichen Feier nahm die Resi⸗ den; ein festliches Ansehen an. Aus nah und fern strömten die Hewohner des Landes herbei, um an dem Feste theilzunehmen. Aus allen größeren Ortschaften des Landes, wie Varel, Jever Delmenhorst, Brake, aus allen Amtsbezirken zogen die Deputir⸗ ten ein, die Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge ihre Glück— wünsche zu überbringen hatten. Auch ein Abgesandter Sr Majestät des Kaisers von Rußland, der Baron von Vegesack und Sr. Kaiserlichen Hoheit des Prinzen Peter von Oldenburg, der Prinz Georg Obelinsky aus Petersburg, trafen zur Beglůck⸗ wünschung Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs ein. Am Abend fand im Theater eine Festvorstellung statt, welche durch die Anwesenheit der Hohen Großherzoglichen Familie beehrt wurde. Zum Beginn der Vorstellung wurde ein, die Bedeutung des Exreignisses zum Gegenstande habender Prolog gesprochen, der in dem zahlreich besuchten Hause enthusiastischen Wieder⸗ hall fand.

Um 9 Uhr bot sich der in den Straßen der Stadt und auf dem Schloßplatze auf- und abwogenden Menschenmenge das militärische Schauspiel eines Zapfenstreichs dar, der, von der Schloßwache ausgehend, sich durch die Hauptstraßen der Stadt bewegte und dann wieder zur Wache zurückkehrte, wo er in den feierlichen Klängen einer Serenade austönte.

Am Morgen des folgenden Tages dem Tage der eigent⸗ lichen Feier, hatte die Residenz ihr Festgewand angelegt. Von allen Gebäuden der Hauptstraßen wehten deutsche und oldenbur⸗ gische Fahnen. Die Schaufenster der Kaufläden waren sinnig mit deutschen, oldenburgischen und altenburgischen Farben, mit Büsten Sr. Majestät des Deutschen Kaisers, des Kronprinzen und der Mitglieder des oldenburgischen Fürstenhauses dekorirt.

Schon am frühen Morgen wurde die Feier durch eine Reveille, durch Böllerschüsse und Glockenläuten eingeleitet. Dem um 105 Uhr beginnenden Gottesdienste in der St. Lamberti⸗ kirche, in welchem der Geheime Ober⸗Kirchenrath Nielsen die Fest⸗ rede hielt, wohnten auch die Mitglieder des Fuͤrstenhauses bei.

J Gleich nach Beendigung des Gottesdienstes ertheilte Se. Königliche Hoheit der Großherzog sämmtlichen Deputationen aus Stadt und Land Audienz im Schlosse und nahm ihre Be⸗ grüßungs⸗ und Beglückwünschungsadressen entgegen. Hierauf fand im Thronsaal große Defilircour fämmtlicher Rangklassen der Staatsbeamten im vom Hofmarschallstabe vorgeschriebenen Ceremoniell und um 5 Uhr Tafel am Hofe statt.

. Die Abendfeier begann um 67 Uhr mit der Aufstellung eines Fackelzuges auf dem äußeren Damm, vor dem Großherzog⸗ lichen Bibliotheks gebäude. Der Fackelzug an welchem sich sämmtliche Behörden der Stadt, die Gesangvereine, die Turner, Schützen, die städtische Jeuerwehr und die Gewerke durch Tragen von Fackeln betheiligten, war ein besonders glänzender. Mit flat⸗ ternden Fahnen und Zeichen, mit klingender Musik, die von zwei Chören, an der Spitze und in der Mitte des Zuges, exekutirt wurde, bewegte er sich durch die dichtgedrängte Volksmenge am Palais vorbei über die Schloßbrücke zum inneren Schloßhofe, wo der weite Platz mit seinen Anlagen die Menge der Zuschauer kaum zu fassen vermochte. .

Das Schloß strahlte in heller Beleuchtung. In einem ge⸗ öffneten Fenster des mittleren Stockes zeigten sich Se. Königliche Hoheit der Großherzog und Ihre Königliche Hoheit die Großher⸗ zogin, jener in der Uniform des oldenburgischen Regimentes diese im Hermelin und Diadem. ; .

Der Zug stellte sich im Halbkreise vor der Schloßfronte auf, und nachdem die Gesangvereine mit Musikbegleitung das Lied: Wenn sich der Geist auf Andachtsschwingen 2c. gesungen hatten, hielt der Rathsherr Propping eine kurze, kräftige Anrede an Se. Königliche Hoheit den Großherzog, in welcher er den Gefühlen der Dankbarkeit, der Ergebenheit und der Anhänglichkeit des olden⸗ burgischen Volkes an sein Fürstenhaus einen entsprechenden Ausdruck lieh und mit einem dreimaligen Hoch auf Se. Königliche Hoheit den Großherzog, auf Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin und auf das ganze oldenburgische Fürstenhaus schloß, in wel⸗ ches die große Volksmenge jubelnd ein stimmte. Se. Königliche Hoheit der Großherzog sprach hierauf einige tief bewegte Worte der Rührung, in welche Höchstderselbe durch die vielen Beweise der Liebe seines Volkes, die ihm der Festtag entgegen⸗ gebracht, verfetzt worden, und schloß mit einem Hoch auf das Oldenburger Land und seine Bewohner. Zum Schluß wurde die oldenburgische Volkshymne: „Heil Dir, o Oldden⸗ burg!“ gesungen und hierauf bewegte sich der Zug durch das Schloßportal über den äußeren Schloßplatz, den Markt, durch die Langen⸗ Heiligengeist⸗ und Achternstraße zum Markte zurück, wo er sich auflöste. ae, ,,.

Die Nachtfeier fand in den großen Sälen des Kasino und der Union, wie auch in den übrigen öffentlichen Lokalen der Re⸗ sidenz statt. Im Kasino hatte der literarisch⸗gesellige Verein die Feier arrangirt und ein Mitglied desselben, Ober? Baudirektor Lasius, hielt zunächst im rothen Saale einen historischen Vortrag über die Bedeutung des Tages. Sodann begann gegen 995 Uhr im großen Saale das Festessen, an welchem sich ea. 306 Personen aus den höheren und gebildeten Kreisen des Landes und der Residenz betheiligten. Die Großherzogliche Hofkapelle sorgte für die musikalische Unterhaltung der Gäste. Während der Tafel wurden u. A. folgende Toaste ausgebracht: Auf Se. Königliche Hoheit den Großherzog und das Großherzogliche Haus, auf das oldenburgische Land und seine Bewohner, auf Se. Majestãt den Deutschen Kaiser Wilhelm, auf Deutschland und das deutsche Heer u s. w. Die Stimmung während und nach der Tafel war eine feierlich gehobene, getragen von dem Bewußtsein der hohen Bedeutung des Tages. Die Feier im Kasino schloß gegen 1 Uhr; eine ähnliche Feier fand in der Union statt.

Braunschweig. Brau nschweig, 13. Dezember. Der zum Commandeur der 40. Infanterie⸗Brigade ernannte Oberst von Zeuner ist hier eingetroffen und in Schraders Hotel ab⸗ gestiegen. .

Sachsen⸗Coburg⸗ Gotha. Coburg, 14. Dezember Vorgestern ist, wie bereits mitgetheilt, der ö . gz. Landtag der Herzogthümer Coburg und Gotha ver⸗ tagt worden, nachdem die an denselben gelangten Ministerial⸗ Vorlagen zur Erledigung gebracht waren. Die Union der beiden Herzogthümer Coburg und Gotha hat einen weiteren er— freulichen Fortschritt gemacht, indem die auf Grund der im Oktober d. J. zu Gotha stattgehabten Kommissions⸗Verhand⸗

lungen dem hier zusammengetretenen gemeinschaftlichen L andt gemachten Vorlagen, nach welchen u. A. 9 6 13

gemeinschaftlich werden und der gemeinschaftliche Landtag künftig⸗ hin aus sämmtlichen Abgeordneten beider Landestheile bestehen foll, in gestriger Sitzung des Landtages in den beiden genannten Beziehungen angenommen worden ind. Es wurde hlerauf die Vertagung des gemeinschaftlichen Landtages ausgesprochen

Sach sen⸗Altenburg. Altenburg, 16. Dezember. In dem heute ausgegebenen Stück des Gesetzblattes wird durch eine Gesammt⸗Minsfterial⸗Bekanntmachung eine anderweite Mil itär⸗ konvention mit der Krone Preußen veröffentlicht, die am 15. Septemher d. J. in Thale am Harz zwischen Bevoll⸗ mächtigten Preußens und derjenigen Staaten, deren Kontingente die 3 Thüringischen Jufanterie⸗Regimenter Nr. 94, 95 und 96 bilden zum Abschluß gelangt ist.

Die neue Milltärkonvention schließt sich im Wesentlichen an die schon imh Jahre 1867 abgeschloffene Konvention an; nur, sind die früheren finanziellen Vergünstigungen hinweggefallen. Nach Art. 15 erfolgt die Verwaltung und Unterhaltung der 3 thüringischen Infante⸗ . Regimenter Seiten Preußens auf Grund des Reichsmilitäretats Der . entstehende Aufwand, sowie die bisherigen und zukünftigen ö ili ärpensionen werden aus Reichsmitteln bestritten. Weitere finanzielle Leistungen für das Landheer, als der Reichsmilitäretat festsetzt, liegen den lontrahirenden Staaten nicht ob. Von der Errichtung neuer be ond erer thüringiicher Kavallerie⸗Kegimenter ist in der Konvention nicht die Rede; im Gegentheil bestimmt Ärt. Il. daß die fur die andern Waffen . 33 Infanterie, einschließlich des Eisenbahnbataillons ausge- e , ,,. ihre ak ive Dienstpflicht in nächstgelegen Königl. n, n. ö Lruppentheilen des betreffenden Armeecoorhs abzuleisten habeh, desgleichen die für den Infanteriedienst tauglichen Mann schaft n, in oweit dieselben zur Rekrutirung der genannten 3 thü⸗ Iingiscen nfanterierehimenter nicht mehr Verwendung finden können. Auf eine Anfrage, ob demzufolge auch Wehrpflichtige aus den Länder⸗ gebieten der mitkontrahirenden thüringischen Staaten für das Königl. preußische Gardecoꝛps zur Aushebung gelangen würden, wurde nach tinem beigefügten Schlußprotokoll Seiten der preußischen Bevoll mäch= . e fe eben, wie auf eine allgemein ausgedehnte k n, das Bardecorps im allseitigen Interesse allerdings ö ge et werde; doch werde, wenn eine oder die andere der mit⸗ hentrahirenden Regierungen das Gegentheil wünschen sollte, diesem Wunsche bereitwilligst entsprochen werden. Die außerhalb der Kon- tingentsregimenter ihre Dienstzeit ableistenden Wehrpflichtigen der mitzonthrahirenden Staaten tragen an den Kopfbedeckungen neben der Kokarde des Truppentheils die Landeskokarde. 9 Hinsichtlich der Pflicht zur Entrichtung von Staatssteuern sind die gand eee etz unter Berücksichtigung des Reichsgesetzes wegen Beseitigung 3h Doppelbesteuerung als maßgebend anerkannt. Jedoch soll das Militäreinkonimen, den Personen des Unterofsizier⸗ und Gemeinenstandes, Howie für den Fall einer Mobilmachung das Militäreinkommen aller Angehörigen des activen Heeres bei der Veranlagung, bez. Erhebung von Staatssteuern außer Betracht bleiben. Bezüglich der direkten Kommunalabgaben sind aber die in den thuͤringischen Staats gebieten garnisonirenden, einem andern Bundesstaat angehörigen servisberechtigten. Militärpersonen des activen Dienststandes, sowohl hinsichtlich ihres dienstlichen, als ihres sonstigen Ein- kommens für vollständig befreit erklärt. Nur zu den Kommunallasten, die auf dem Grundbesitz ruhen, oder auf ein stehen= des Gewerbe gelegt sind, müssen auch sie beitragen, soweit sie in dem Kommunalbezirk Grundbesitz haben oder ein stehendes Gewerbe be⸗ treiben. Deshalb genießen auch Militärärzte hinsichtlich ihres Ein—⸗ kommens aus einer Civilpraxis die Befreiung von den direkten Kom⸗ munalabgaben nicht. Nach dem Schlußprotokoll herrschte übrigens dabei Einverständniß darüber, daß mit diesen Bestimmungen der Reichsgesetzgebung, namentlich auch insoweit nicht präjudizirt sein ö. als dieselbe etwa den einzelnen Staaten oder Gemeinden das Recht zu einer weiteren Heranziehung der Militärpersonen zu den Staats- oder Kommunalabgaben einräumen sollte.

ͤ Oesterreich⸗ Ungarn. Pesth, 16. Dezember. In der Generaldebatte in der heutigen Sitzung des Ab geordneten⸗ hauses über die Budgetvorlage verlangte Baron Ludwig Simonyi einen totalen Systemwechsel, was aber nach der gestri⸗ gen Erklärung Paulers, die bisher befolgte Richtung auch fer⸗ nerhin einzuhalten, von der jetzigen Regierung nicht zu erwarten sei. Der Justiz⸗Minister Pauler antwortete unter lebhafter Zu⸗ stimmung der Rechten, daß die Regierung durch die Reduktionen im Budget, sowie durch zahlreiche Vorlagen auf allen Gebieten, denen demnächst weitere folgen werden, den ernsten Willen zur Verbesserung der Central⸗Administration, der inneren Verwaltung und der Justiz bekundet habe. Die bisherige Richtung zu be⸗ folgen, bedeute die Weiterentwicklung der Institutionen im kon⸗ stitutionellen Sinne und den Bedürfnissen des Landes entsprechend. Die Aeußerung Ernst Simonyi's, der Kommunikations⸗-Minister habe trotz wiederholter Anzeigen Unterschleife und Mißbräuche bei Staatsbauten ruhig mit angesehen, veranlaßte den Minister Tisza zu einer energischen Zurückweisung solcher unbegründeten Beschuldigungen. Ernst Simonyi entschuldigte sich damit daß er die bezüglichen Daten von Anderen erhalten und da er bei der letzten Budgetverhandlung abwesend war, von der damaligen Verhandlung über diese Angelegenheit keine Kenntniß gehabt habe Nachdem noch Koloman Tisza gesprochen, welcher der Dear Partei die Regierungsfähigkeit absprach und sie zur Transaktion mit der Opposttion aufforderte, und nachdem die Minister Pauler und Graf Emanuel Zichy demselben geantwortet hatten, wurde die Finanz⸗Ausschußvorlage angenommen. Nur die außerste Linke stimmte dagegen. Die Bedeckung des 1874er Budgets wurde nach dem Ausschußantrage eingestellt. J In der Spezialdebatte wurde die von der äußersten Linken beantragte Verminderung der Civilliste um eine Million und Streichung des Dispositionsfonds abgelehnt und sodann die Budgettitel: Civilliste, Minister -Präsidium, Ministerium am Kaiserlichen Hoflager, krogtisch⸗ slavonisches Ministerium und Ministerium des Innern, letzteres bis zum Titel „Verwaltung“ in Gemäßheit der Anträge des Finanzausschusses erledigt 3. . Im Oberhause wurden heute mehrere Gesetze promul⸗ girt und die meritorische Verhandlung des Kataster⸗Gese . n auf Sonnabend anberaumt. 2 Agram, 16. Dezember. Der Kaiser d artikel über das kroatische Budget fil bam an eᷓ;. Sanktion ertheilt. . 3. J

Schweiz. Bern, 17. Dezember. (W. T. 2 Ständerath hat heute zu den bei ö. Rev 1 3 1 gefaßten Beschlüssen des Nationalraths betreffs der fern n übung des seine Zustimmung ertheilt. = Der Nationalrath hat beschlossen, daß die Si der Bundesversammlung in der * , 1 bisher am ersten Montage des Monats Juli, sondern am 2. Montage des Juni ihren Anfang nehmen sollen. 5

Niederlande. Haag, 17. Dezember. Der Minister der Kolonien, Fransen ö de Putte ö. 35 ö Morgen ein Telegramm von dem Dber Befehlshaber der 3. ; ländischen Expedition nach Atchin, Generul· ine van Swieten, d. d. Siboga, 15. Dezember nach en, die ganze Expeditionsarmee bei Atchin gelandet ei und sich ö. Gighen versammelt habe. Die Festung Nwesapi, an der n dung des Flusses Atchin, sei von den nie derlandischen Truppen ge⸗