1873 / 300 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Dec 1873 18:00:01 GMT) scan diff

von einem in der Nähe des Bahnhofes der Ostbahn gelegenen Punkte durch die Stadt Berlin nach der Südseite von Charlottenburg ins Lehen rufen wird, nach näherer Maßgabe des beigedruckten, unterm Dezember 1873 mit der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger, der Mag⸗ deburg Halberstädter und der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn⸗Gesellschaft, sowie der in Berlin domizilirten Deutschen Eisenbahnbaugesellschaft abgeschlossenen Vertrages mit einem Aktienkapital von Sjeben Millionen Thalern.

§. 2. Der hiernach erforderliche Geldbetrag von Ooh, 000, Thlr. wird bis zur Höhe von 3000, 900 Thlr. aus den der Staatsregierung durch das Gesetz vom 11. Juni 1873 (Gesetzsamml. S. 305) für den Bau der Bahn von Berlin nach Wetzlar zu Verfügung gestellten Geldmitteln entnommen, und mit 4,000,900 Thlr. durch Veräußerung eines entsprechenden Betrages von Schuldverschreibungen aufgebracht. Wann, durch welche Stelle, in welchen Beträgen, zu welchem Zins— fuß, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Kursen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen, bestimmt der Finanz⸗Minister.

Im Uebrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der An⸗ leihe, wegen Annahme derselben als pupillen- und depositalmäßige Sicherheit und wegen Verjährung der Zinsen die Vorschriften des Gesetzeß vom 19. Dezember 1869 (GesetzSamml. S. 1197) zur An— wendung.

§. 3. Die Ausführung dieses Gesetzes wird, soweit solche nach den Vestimmungen des vorstehenden Paragraphen nicht durch den Finanz⸗Minister erfolgt, dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten übertragen.

Urkundlich 2c.

Die Finanzverwaltung Preußens in den Jahren 1870, 1871 und 1872. (Schluß aus Nr. 298.)

2) Die Verschreibungen der preußischen pflegen sich überwiegend (wie man es nennt) in festen Händen zu befinden. Bei Kündigungen wird stets die Erfahrung ge⸗ macht, daß große Beträge erst mehr oder weniger lange nach dem Zurückzahlungstermine, obwohl mit demselben die Verzin⸗ sung aufhört, zur Einlösung präsentirt werden. Danach durfte

Staatsanleihen

nicht erwartet werden, daß die zur Konsolidation bestimm⸗

ten Anleihen sämmtlich vollständig zur Umwandlung gelangen

würden. Der Plan mußte deshalb von vorn herein auch den

Fall mit ins Auge fassen, daß Theile der älteren Anleihen aus—

stehen blieben. Die Maßregel durfte und wollte nach keiner Richtung hin die Rechte der vorhandenen Staatsgläubiger be einträchtigen. Denjenigen Gläubigern gegenüber, welche zur Umwandlung nicht die Hand bieten wollten, mußte die Verpflich tung des Staates zur pünktlichen Innehaltung der Anleihe⸗ Bedingungen, mithin auch zur unverminderten Tilgung nach dem fuͤr eine jede Anleihe bestehenden Plane, aufrecht erhalten werden. Es sollte deshalb für jede Anleihe, welche nicht voll⸗ ständig zur Konsolidation gelangen würde, die Amortisation genau und unverändert dem ursprünglich festgestellten Tilgungs⸗ plane gemäß weiter und zu Ende geführt werden.

3) Dieser Gesichtspunkt machte es nöthig, im Etat der Staatsschulden die Tilgungsfonds dieser Anleihen (sofern sie nicht vollständig zum Umtausch gelangten) auch ferner nach dem für eine jede Anleihe bestehenden Tilgungsplan auszustatten. Die Mittel hierzu sollten aber fortan nicht mehr aus den laufenden Staatseinkünften entnommen, sondern durch Ausgabe entsprechender Beträge der neuen 4waprozentigen

Fonsolidirten Anleihe beschafft werden. Die Kombinirung dieses Eedankens mit dem der Anbahnung der Unifikation führte zur Feststellung des folgenden Verfahrens.

Die Verschreibungen der älteren Anleihen, welche im Um⸗ tausch gegen neue konfolidirte Anleihe eingingen, sollten nicht sogleich vernichtet, sondern zu einem besonderen Depofitum ge— bracht werden. Für 16 von den zur Konsolidirung bestimmten Anleihen bestand die Bestimmung, daß der in jedem Jahr zum Zwecke der Tilgung einzulösende Betrag durch freihändigen An⸗ kauf unter dem Nennwerth und, insoweit der Ankauf unter dem Nennwerth nicht bewirkt werden kann, durch Auslogsung und Kündigung Behufs der Einlösung zum Nennwerth beschafft werden soll. Fortan sollte nun in jedem Jahr das planmäßig zur Tilgung zu bringende Quantum von Obligationen dadurch beschafft werden, daß der Tilgungsfonds dasselbe jenem Depo⸗ situm gewissermaßen abkaufte, und zwar zum Durchschnittscours der Berliner Börse an dem für die Tilgung festgesetz—⸗ ten Termin. Diefer Kauf sollte auch bei Erreichung oder Ueberschreitung des Paricourses stattfinden, in die⸗ sem Fall aber zu dem ein für alle Mal festgestellten Preis von 99/3 Prozent). Erst wenn in dem Depositum Stücke der betreffenden Anleihe nicht mehr vorhanden sind, soll wieder bei Courfen unter Pari zum freihändigen Ankauf, bei höheren Coursen zur Ausloosung zum Behufe der Einlösung zum Nennwerth geschritten und der Geldbedarf jedes Mal durch Begebung von Verschreibungen der neuen konsolidirten Anleihe beschafft werden. Nur für Eine der älteren Anleihen wom Jahre 1856) bestand auf Grund eines Vertrages mit der Preu⸗ ßischen Bank die Bestimmung, daß der jährliche Tilgungsbetrag seder Zeit zum Nennwerth eingelöst werden muß. Diese Be⸗ stimmung wurde unverändert aufrecht erhalten. Die Entnahme von Schuldverschreibungen aus dem Depositum hatte daher hier nur insoweit zu erfolgen, als die darin befindlichen Stücke durch die stattfindenden Ausloosungen betroffen wurden; der Rest des jährlichen Tilgungsbedarfs mußte hier von Anfang an durch jedesmalige Veräußerung eines entsprechenden Betrages von Verschreibungen der neuen konsolidirten Anleihe beschafft werden.

Für den Staatshaushalts-Etat hatte dieses Verfahren die Folge, daß den Ausgaben der Tilgungsfonds der Kaufpreis, welcher für die aus dem Depositum hergegebenen Obligationen und für die zur Beschaffung von Tilgungsmitteln zu veräußern— den Verschreibungen der neuen Anleihe erlöst wurde, als eine Einnahme des Staates gegenüber trat, was in seiner Wirkung für die Bilanz des Etats einer Beseitigung der Tilgungsfonds gleichkommt.

Die Maßregel war sonach für den in sie einbegriffenen Theil der Staatsschuld in ihrer Wirkung für den Staat eine Suspenston der Tilgung. Der Stand der Schuld in diesem Theil mußte danach fortan im Großen und Ganzen derselbe bleiben. Dem durch den Umtausch und durch Tilgung ent⸗ stehenden Abgang bei Zen älteren Anleihen tritt stets ein ent= sprechender Zugang bei der neuen konsolidirten Anleihe gegenüber. Es mußte zwar eine Verminderung des Nominalbetrages der Schuld snsoweit eintreten, als die 4prozentige Schuld nach dem Verhältniß von 9 zu 8 zur Umwandlung in eine 4Isepro⸗ rr. gelangte. Die Zinslast blieb aber hier dieselbe. Eine wirkliche Verminderung der Schuld unter gleichzeitiger Ermãäßi⸗ gung der Zinglast war zu erwarten, insoweit beim Verkauf der

) Diese Bestimmung gewährte den Inhabern von Verschreibun - gen der älteren Anleihen 86 Vortheil, daß sie bei Coursen über Pari, so lange die jährlichen Tilgungsquanten aus jenem Depofitum ent. nommen werden konnten, nicht der Gefahr von Coursverlusten in Folge von Autloosungen zum Nennwerth ausgesetzt waren.

konsolidirten Anleihe ein höherer (gegenüber den 4prozentigen Anleihen ein relativ höherer) Preis erzielt wird, als derjenige, zu welchem die zur Tilgung bestimmten Verschreibungen der älteren Anleihen eingelöst werden.

4) Für die neue konsolidirte Anleihe wurde der Charakter als Rentenschuld festgestellt. Eine Verpflichtung des Staates zur Tilgung sollte den Gläubigern gegenüber nicht eingegangen wer⸗ den. Es wurde lediglich der Bestimmung durch den Staats⸗ haushalts⸗Etat vorbehalten, ob, wann und in welchem Umfange Tilgungen an der neuen Anleihe vorgenommen werden sollen. Nur in einer Beziehung erlitt dieses Prinzip durch eine vom Landtage beschloffene Aenderung der einschlagenden Bestimmung des Gesetzentwurfes eine Modifikation. Für den Fall nämlich, daß einmal der Staatshaushalts-Etat mit einem Ueberschuß der Einnahmen über die Ausgaben abschließen und diesem Ueber⸗ schuß nicht durch den Etat eine andere Bestimmung gegeben sein sollte, schreibt das Gesetz vor, daß derselbe zur Tilgung der konsolidirten Anleihe verwendet werden soll.) In allen Fällen aber soll die Tilgung, mit Ausschluß jeder Ausloosung, im Wege des freihändigen Ankaufes erfolgen. Auf das Recht, die Anleihe im Ganzen zur Einlösung zum Nennwerth aufzukün⸗ digen, wurde Seitens des Staates für die Zeit bis zum 1. Ja⸗ nuar 1885 verzichtet.

Der Zinsfuß der neuen Anleihe wurde auf 45 Prozent fest gesetzt, weil schon bis dahin für die zu diesem Zinssatz ausgege— benen Anleihen sich die überwiegende Neigung des Publikums zu erkennen gegeben hatte, und weil bie Wahl eines niedrigeren Zinsfußes den Staat mit einer unverhältnißmäßig hohen Kapital⸗ schuld belastet haben würde.

Das Gesetz behielt ferner dem Staate das Recht vor, mit der konsolidirten Anleihe spätere Anleihen zu vereinigen, insofern dieselben gleichfalls mit 45 Prozent verzinst werden und für sie auch in Betreff der Tilgung die nämlichen Bestimmungen gelten sollten. Von diesem Vorbehalt wurde alsbald Gehrauch gemacht. Damit nicht wieder noch Anleihe ⸗Verschreibungeu unter Eingehung einer Zwangs-Tilgungspflicht des Staates zur Emission gelangten, wurde durch Gesetz vom 10. März is70 (Ges. S. S. 250) angeordnet, daß der mit 20 lionen Thaler noch nicht realisirte Betrag der durch Gesetz

7. Februar 1868 zu Eisenbahnzwecken bewilligten Anleihe on 40 Millionen Thalern in Verschreibungen der neuen konso⸗ idirten Anleihe ausgegeben werden sollte.

Bei den Berathungen über das Konsolidationsgesetz fehlte es nicht an Stimmen, welche in einer Beschränkung der Tilgungspflicht des Staates eine Gefahr für den Staatskredit erblickten. Gerade die unbedingte Verpflichtung des Staates, alljährlich unter allen Umständen eine bestimmte Summe zur Schuldentilgung zu verwenden, sei eine wesentliche Stütze des preußischen Staats⸗ kredits. Wenn es, so argumentirte man, in Ansehung der neuen konsolidirten Anleihe lediglich der jedesmaligen Bestim⸗ mung durch den Staatshaushalts-Etat überlassen würde, ob und welche Mittel zur Tilgung verwendet werden sollten, so würde es, da erfahrungsmäßig sich alljährlich zahl⸗ reiche andere Staatsbedürfnisse mit dem Anspruch größerer Dring⸗ lichkeit geltend machten, in der Regel schwerlich dazu kommen, daß irgend erhebliche Mittel zur Amortisatlon dieser Schuld aus⸗ gesetzt würden.

Dagegen war einerseits in Betracht zu ziehen, daß von den im Etatsentwurf für 1870 im Ganzen zur Tilgung ausgewor— fenen 8,666,141 Thlr. durch das Konsolidationsgesetz nur 3422, 856 Thlr. der Tilgung entzogen wurden, daß mithin noch 5 243,285 Thlr., das sind etwa 1, Prozent des damaligen Nominalbetrages der gesammten verzinslichen Staatsschuld, nach wie vor aus den laufenden Staatseinkünften zur Tilgung be⸗ stimmt blieben. Damit war der Tilgungsfonds immer noch ebenso reichlich dotirt, als man ihn im Jahre 1820 ausgestattet hatte, indem man 1 Prozent des damaligen Nominalbetrages der Schuld und jedesmal für 10 Jahre die aus der Tilgung erwachsenden Zinsersparnisse zur Amortisation bestimmte. An⸗ dererseits hat sich die Befürchtung, daß sich in der Folge die Mittel zu weiterer Schuldentilgung nicht finden würden, nicht bestätigt. Nie sind in einer früheren Periode der preußischen Geschichte so große Summen auf die Tilgung der Staatsschuld verwendet worden, als es gerade in den Jahren hat geschehen können, welche dem Erlaß des Konsolidationsgesetzes folgten.

Der Erfolg der Konsolidations-Maßregel war nach der Seite der angestrebten Unifikation davon abhängig, in welchem Umfange Seitens der Inhaber älterer Anleihe⸗-Verschreibungen auf den Umtausch eingegangen werden würde. Nach der an⸗ deren Seite aber war der Erfolg der Maßregel schon mit der Feststellung des Gesetzes erreicht, in der Richtung nämlich, daß der Staat für diesen ganzen Theil der Staatsschuld von der

9M; Mi

Verpflichtung befreit wurde, aus den laufenden Jahreseinkünften

Mittel zur Amortisation zu verwenden. Dieser Erfolg stand fest, auch wenn nicht ein einziges Stück der älteren Anleihen zum Umtausch gelangte. Denn in diesem Falle waren für jede einzelne Anleihe von vornherein die zur Dotirung des jährlichen Tilgungsfonds nöthigen Mittel jedesmal durch Veräußerung eines entfprechenden Betrages von Verschreibungen der konsoli⸗ dirten Anleihe zu beschaffen. Die Umwandlung mußte sich in diesem Falle allmählich vollziehen; sie würde für jede einzelne Anleihe mit dem Zeitpunkt des Ablaufes ihrer planmäßigen Tilgungsperiode vollendet sein.

Wie sich die Ausführung der Konsolidationsmaßregel in ihrem Verlauf gestaltet hat, wird in einem späteren Abschnitt dargestellt werden.

Unmittelbar, nachdem das Konsolidationsgesetz die Zustim⸗ mung des Landtages erhalten hatte, konnte zur Feststellung des Staatshaushalts⸗Etats für das Jahr 1870 geschritten werden. Der Vorschlag der Erhebung eines Steuerzuschlages von 25 Pro⸗ zent war unter der Voraussetzung der Annahme jenes Gesetzes schon in der Sitzung des Hauses der Abgeordneten vom 4. No⸗ vember 1869 zurückgezogen worden. Das Defizit von 5,400, 900 Thlr. verminderte sich in Folge des Konsolidationsgesetzes um die Summe von 3422, 000 Thlr.

Die weiteren Mittel zur Deckung des Defizits boten sich an folgenden Punkten dar:

a. Der Einnahme⸗Ueberschuß des Staatsschatzes, welcher, nachdem der letztere im Jahre 1869 die durch das Gesetz vom 28. September 1866 (Gesetz⸗Samml. S. 607) normirte Mayxi⸗ malhöhe von 30 Millionen Thalern erreicht hatte, im Etat für 1810 zum ersten Mal als etatsmäßige Einnahme eingestellt war, war nur mit 1,400,009 Thlr. in Ansatz gebracht worden. Dieser Anschlag war nach den Wahrnehmungen, welche seit dem Zeitpunkt der AÄufstellung des Etats gemacht waren, viel zu

Y), Die Bestimmung bezieht sich nur auf Ueberschüsse, welche etwa die Ziffern des Etat ergeben, icht auf Ucherschüsse, welche gegen einen in 6. und Ausgabe balancirenben Staatshaughalte⸗ Etat am Jahresschlusse nach den wirklichen Ergebnissen ber Verwal- tung hervortreten.

niedrig. Der Ueberschuß wies schon am 1. Dezember 1869 einen Bestand von 720 000 Thlr. auf. Nach den Eingängen, welche weiter bis zum Schluß des Jahres 1869 und ferner im Jahre 1870 zu erwarten waren, konnte derselbe zu mindestens 3, 140, 000 Thlr. in Anschlag gebracht werden. Der Einnahme-Ansatz wurde deshalb auf diesen Betrag, mithin um die Summe von 1,40, 000 Thlr. erhöht. .

b. Es war soeben der Verkauf eines dem Staate gehörigen großen Hüttenwerkes der Königshütte in Schlesien zum Abschluß gekommen In Folge davon kam zwar der Netto⸗ Ueberschuß dieses Werkes, welcher mit ca. 93,160 Thlr. im Etat figurirte, in Wegfall. Aus dem Verkauf der bei dem Werk vorhandenen Bestände an Produkten 26. war aber eine außerordentliche Einnahme von circa 650,000 Thlr. zu erwarten. Diese Einnahme wurde in Ansatz gebracht und ergab nach Gegen⸗ rechnung jenes Ausfalles von 93,160 Thlr. und von außer⸗ ordentlichen, durch den Verkauf veranlaßten Ausgaben im Be⸗ trage von 29,350 Thlr., zusammen 122,510 Thlr., für den Etat eine Erhöhung der Einnahmen um 527,490 Thlr. Unter Hinzurechnung der obigen Summen von 1,740, 900 Thlr. und von 3422000 Thlr. ergab sich sonach im Ganzen eine Erhöhung des Einnahme-Etats um 5,689,499 Thlr.

Durch diese Summe wurde nicht allein das Defizit von 5,400,000 Thlr. vollständig gedeckt, sondern sie gewährte auch noch die Mittel, um einzelne Ausgabe⸗Fonds für Unterrichts⸗ zwecke, für welche sich im Laufe der Etatsherathung eine Ver⸗ stärkung als wünschenswerth herausgestellt hatte, reichlicher zu dotiren. Als dann im letzten Stadium der Etatsberathung noch eine von der Regierung vorgeschlagene Ausgabe von 150,000 Thlr. zur Abfindung der Militär⸗Verwaltung für die Abtretung der Grundstücke der Artillerie Werkstatt in Berlin vom Landtage ab⸗ gelehnt wurde, wurde der Staatshaushalts⸗Etat im Ganzen nicht nur ohne Defizit, sondern sogar mit einem Ueberschuß von 150,000 Thaler abgeschlossen, welcher durch das Etatsgesetz zur außerordentlichen Schuldentilgung, nämlich zur Einlösung von Schatzanweisungen, bestimmt wurde. Der Staatshaushalts⸗EStat wurde durch Gesetz vom 24. Dezember 1869 festgestellt und in dem am 30. Dezember ausgegebenen Stück der Gesetz⸗ Sammlung publizirt.

Nachdem so die Sorge des Defizits für die Zukunft besei⸗ tigt war, mußte nun, um die Ordnung im Staatshaushalt voll⸗ ständig wieder herzustellen, das aus dem Jahr 1868 her noch vorhandene Defizit durch Flüssigmachung außerordentlicher Geld⸗ mittel gedeckt werden. Als solche Deckungsmittel boten sich dar:

1) Kapitalbestände des Staates. Der Staats⸗Aktio⸗Kapita⸗ lien-Fonds hatte zu jener Zeit einen Bestand von 11,211,626 Thlr. Davon waren 1,893,312 Thlr. in baarem Gelde vorhanden, 1,720,391 Thlr. in realisirbaren Werthpapieren, 2,063,026 Thlr. in Hypotheken, die wenigstens zum Theil realisirbar waren. Ein in früheren Jahren angefammelter Garantiefonds für verschiedene Linien der Cöln-Mindener Eisenbahn, welcher durch Gesetz vom 8. Februar 1869 (Ges. S. S. 350) der Verfügung des Staates freigegeben war, besaß außer einem Baarbestande von 8053525 Thlr. Werthpapiere im Nominalbetrage von 1,044,600 Thlr, welche nach dem damaligen Stand der Course bei einer Versil⸗ berung einen Erlös von nahezu? Millionen Thaler erwarten ließen.

3) Die ungünstige Finanzlage in den letzten Jahren hatte dazu bestimmt, die Kreditgewährungen auf Zölle und indirekte Steuern in Ansehung der Fristen zu beschränken. Das führte bei den Eingangs⸗ und Ausgangs⸗Abgaben erhebliche extraͤordinäre Einnahmen herbei. Bis zum 1. Juli 1869 betrug die längste Frist, welche zur Berichtigung gestundeter Zollbeträge bewilligt werden durfte, y Monate. Diese Frist wurde von da ab allmählich auf einen dreimonatlichen Zeitraum zurückgeführt. Das hatte zur Folge, daß im Rechnungsjahr 1869 die Abzahlungen für 13, im Jahre 1870 für 17 Monate, mithin in diesen beiden Jahren zusammen t Monatsraten extraordinaͤr zur Vereinnahmung kamen. Die hiernach zu erwartenden einmaligen Einnahmen waren auf 4,800,000 Thlr. anzuschlagen.

3) Endlich wurde, wie schon oben erwähnt ist, die Erwar⸗ tung gehegt, daß das Jahr 1869 mit einem Ueberschuß ab⸗ schließen würde.

Durch ein Gesetz vom 19. März 1870 (Gesetz-Sammlung S. 251) wurde das Defizit auf die vorbezeichneten Deckungs⸗ mittel angewiesen. Der Summe von 11,219,586 Thlr., auf welche sich dasselbe nach Lage der Rechnungsabschlüsse für 1868 belief, waren inzwischen noch an nachträglich erhobenen Matrikular⸗ beiträgen für das II. Semester 1867 34 485 Thlr., für das Jahr 1868 2.187,822 Thlr., zusammen 2, 222,307 Thlr. hinzugetreten. Dagegen hatte sich die Summe durch Rückeinnahmen, Mehrein⸗ nahmen bei den Einnahme⸗1Ausständen, durch Ersparnisse an den Restausgaben und dadurch, daß von diesen Restausgaben 1,399,188 Thlr. (für den Bereich derjenigen Verwaltungszweige, in welchen schon damals ein abgesondertes Resten⸗-Konto nicht mehr geführt wurde) dem Jahre 1869 zur Last gelegt worden waren, in soweit ermäßigt, daß demnächst durch ein Gesetz vom 2. März 1871 (Ges. S. S. 129) die Summe der nach Maß⸗ gabe des Gesetzes vom 19. März 1870 zu deckenden Ausgaben des Jahres 1868 auf 9,869,639 Thlr. endgültig festgestellt wer⸗ den konnte. Zur Deckung dieser Summen wurden verwendet:

I) der Ueberschuß des Jahres 1869 mit 2,538,556 Thlr., 27) aus den Beständen des oben bezeichneten Garantie- Fonds so8, 135 Thlr., des Staats⸗-Aktiv⸗Kapitalien⸗Fonds 3, 198,93 Thlr., 3) aus den extraordinären Einnahmen auf Zoll kredite 3, 324,016 Thlr., zusammen 9, 869, 639 Thlr. Die Angelegenheit erhielt in der Rechnung für das Jahr 1870 ihren vollständigen Abschluß. ö = .

Das Jahr 1870 gestaltete sich nun in seinen Ergebnissen für die Finanzverwaltung von vornherein günstiger als die Vor⸗ jahre. Die Ernte des Jahres 1869 war eine befriedigende ge⸗ wesen und in der Geschäftswelt begann das Vertrauen in die Erhaltung des Friedens, welches in den letzten Jahren mehrfach erschüttert worden war, gerade jetzt sich zu befestigen. Das Ver⸗ kehrsleben nahm auf fast allen Gebieten einen erfreulichen Auf⸗ schwung, der für die Finanzverwaltung sich in dem reichlicheren Eingehen aller Staatseinnahmen bemerkbar machte. In den Vor⸗ jahren hatten, obwohl sehr erhebliche Geldbestände aus realisirten Eisenbahnanleihen noch nicht zu Ausgaben für Eifenbahnbauten verwendet waren, doch außerdem noch zur Verstärkung der Be⸗ triebsfonds beträchtliche Vorschüsse aufgenommen und Wechsel über kreditirte indirekte Steuern diskontirt werden müssen. Zu dem gleichen Auskunftsmittel mußte zwar im Jahre 1870 in den Monaten Janugr, Februar und März auch noch gegriffen werden. Die Nothwen digkeit dazu fiel aber fort mit dem Augenblick, wo durch die oben geschilderlen Maßregeln das Defizit aus dem Jahre 1863 seine Deckung fand, ohmwahl die rechnungs mäßigen Bestände bei den Eisen⸗ bahnen - Fänkt, bie am Schlusse des Jahres 1858 sich auf 4,94 4 hlt, belaufen halten, am Beginn des Jahres 1870 uur 1I,432,6I5 Thlr. betrugen und sich im Verlaufe dieses Jahres welter bis auf 3,515,183 Thlr, verminderten.

Inseraten⸗Expedition des Nrutschen Reichs- Anzeigers

und Königlich Breußischen Ktaats Anzeigers:

Berlin, Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

Deffentli

1Stechrieie und Untersuchungs⸗Sachen. 2. Haudels-⸗Register. 3. Konkurse, Subhastationen, Aufgebote,

Handel s⸗Regi ste r.

ö. Betkanutm ach ung. In unser Firmenregister ist sub laufende Nr. 71

die Firma E. Geistefeldt zu Lüben und als deren Inhaber die Handelsfrau Emilie Geistefeldt am 15. Dezember 1873 eingetragen worden. Lüben, den 15. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

6 Get an nit m ach ung; „Der, Kaufmann John Ohm aus Memel hat für seine Ehe mit Emma Emilie, geborene Hoff— mann, durch Vertrag vom 17/18. Oktober 1873 die Gemeinschaft der Gäter ausgeschloffen, die des Er⸗ werbes dagegen beibehalten und dem Vermögen der Frau die Eigenschaft des Vorbehaltenen beigelegt. . ist eingetragen am heutigen Tage zufolge Verfügung vom 15. Dezember 1873 unter Nr. 136 des Registers zur Eintragung der Ausschließung der Gütergemeinschaft. ; ;

Memel, den 15. Dezember 1873.

. Königliches Kreisgericht. Handels und Schifffahrts⸗Deputation. Keßler.

Me we elt ann t i ach u n g.

Als Prokurist der am Orte Pr Holland bestehen— den und im Firmenregister suß Nr. 79 unter der Firma: Gersou Fuerst Wittwe eingetragenen, der Kaufmannswittwe Henriette Fürst, geb. Flatow, ge— hörigen Handelseinrichtung ist . . „der Simon Fuerst“ in unser Prokurenregister unter Nr. 3 am 15. De— zember 1873 eingetragen worden.

Pr. Holland, den 15. Dezember 1873.

Königliche Kreisgerichts-Deputation.

ö. Bekanntmachung.

In unser Genossenschaftsregister ist Seite 6 Col. 4 zufolge Verfügung vom 12. Dezember er. folgende Eintragung bewirkt worden:

An Stelle des ausgeschiedenen Kontroleurs Jor⸗

danski ist der Zimmermeister G. Langer in

Gollub zum Kontroleur des Vorschuß⸗Vereins

Gollub Eingetragene Genossenschaft gewählt worden.“

Strasburg in Westpr., den 12. Dezember 1873

Königliches Kreisgericht.

Bekanntmachung. J. In unser Firmenregister ist bei Nr. S7, Firma FJ. A. Boehmer, in Golonne Bemerkungen ein⸗ getragen:

ladungen u. dergl. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

1 im Gesellschaftsregister woselbst die Handelsgesellschaft Sprengstoff⸗Zabrik Erbreich er Eo. witz“ (Gesellschafter:

I) Rittergutsbesitzer und Major a. D

von Graeve zu Neu⸗Berun, 2) Ingenieur Caspar Erbreich zu Gleiwitz, 3) Fabrikbesitzer Heinrich Koetz zu Zabrze,

bet Rr.

vermerkt steht. steht jedem der Gesellschafter, jedoch nur in Ge—

Fabrikbesitzer Wilhelm Fitzner zu Laurahütte zu;“ 27 im Pro kurenregi st er unter Nr. 52. Für die im hiesigen.

worden, daß derselbe nur, unter gleichzeitiger Zeichnung Seitens eines der Gesellschafter zeichnen kann Gleiwitz, den 15. Dezember 1873. .

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Genn t m g ch u n g Die in unserem Firmenregister sub Nr. 195 ein—⸗ getragene Firmg „O. Eschenbach“ zu Schmiedeberg ist zufolge Verfügung vom 11. Dezember 1873 ge— löscht worden. . g Hirschberg, den 11. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Sekanntm achnng. Die in unserem Firmenregister sub Nr. 95 einge— tragene Firma „G. Jacklitsch“ zu) Hirschberg ist zufolge Verfügung vom 10. Dezember 1873 gelöscht worden. ö. Hirschberg, den 109. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

In unserm Firmenregister ist unter Nr. 178 die irn A t Me ler 2 nl r 18 al dor C Firma Antgu Menzler zu Zülz und als deren In⸗ haber der Kaufmann Anton Menzler zu Zülz zu⸗ ? ,, ‚— u nn folge Verfügung vom 5. Dezember c. am 6. De⸗ zember 1873 eingetragen worden. Neustadt O. Sch, den 5. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

In unserm Firmenregister ist unter Nr. 179 die Firma Gustav Galler zu Zülz und als deren In— haber der Kaufmann Gustav Emil Galler zu 7 zufolge Verfügung vom 5. Dezember e. am 6. De⸗ zember (. eingetragen worden.

Neustadt O.⸗-Sch., den 5. Dezember 1873.

Der Kaufmann Leopold Heinrich Boehmer zu Anclam ist in das Geschäft des Kaufmanns und Hotelbesitzers Friedrich Alexander Boehmer als Handelsgesellschafter eingelreten, und“ die nunmehr unter der beibehaltenen Firma: F. A. Boehmer bestehende Handelsgesellschaft unter Nr. 16 des Gesellschaftsregisters eingetragen; eingetragen zufolge Verfügung vom 2. Bezember 1873 am selbigen Tage. —ͤ II. Ferner ist in unser Gesellschaftsregister ein

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. 12

4 Bektanntmaäachung. In, unser Firmenregister ist sub laufende Nr. 335,

die Firma

Franz Prause

zu Altwasser, und, als deren Inhaber die Handels- frau, Wittwe Juliane Prause, geb. Anders zu Alt— wasser, am 13. Dezember 1873 eingetragen worden.

Waldenburg, den 13. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

4) Fabrikdirektor Justus Fuchs zu Neu ⸗Berun)

Dr i nr . Gesellschaft zu vertreten,

Zülz

A ö er Anzeiger. Inserate ninimtan di autgrisirte Annon gen ⸗Erhedition ven Nudolf Mosse in Berlin, Eeipzfig, amburg, Frank- furt a. M., Breslau, Halle, Rrag, Wien, München, Nürnherg, Ktraßhurg, Zurich und Ktuttgart.

Vor⸗ (

1

„Schlesische in Glei⸗

Hugo

)

meinschaft mit dem Prokuristen der Gesellschaft,

. Gesellschaftsregister unter Nr. 72 eingetragene Handelsgesellschaft „Schle⸗ sische Sprengstoff⸗Fabrik Erbreich en Eo. in Gleiwitz“ ist dem Fabrikbesitzer Wilhelm Fitzner zu Laurahütte Prokura mit der Maßgabe ertheilt rechtsgültig die Gesellschaft der Firma

5. Verloosung, A isat 2 gosung, Amortisation. Zins; s 31 öffentlichen Papieren. Zinszahlung u. s. w. ¶Industrielle Etablifsemeutẽ abr: Dr bussemeuts, Fabriken u. Großhand Verschiedene Bekanntmachungen vf nder Literarische Anzeigen .

Familien⸗Nachrich ken.

5 ze 9 3 mz Kr ö . =. 9 ö . ir chens und ist singetheilt in 5625 Stück

D Thlr. preuß. Cour. oder 600 Mark Gold deutscher Reichswähr * 36 . her Reichswährung, doch kann dafselbe durch Beschluß, der Generalversammlung über den Betrag der obigen Summe erhöht werden. /

Die Aktien lauten auf Inhaber, können jedoch . Namen geschrieben und auf Namen

eschriebene Aktien wieder auf Inhab a,, ö ieder auf Inhaber umgeschrieben

Der Vorstand der Gsellschaft bildet die Direktion welche aus einem, vom Aufsichtsrath erwählten Di⸗ rektor hesteht, doch kann der Aufsichtsrath einen zweiten Direktor oder für den Fall ber Behinderung oder Abwesenheit des ersten Direktors einen inter mistischen Stellvertreter bestellen.

Der Vorstand der Gesellschaft giebt seine Willene⸗ erklärungen kund und zeichnet für die Gesellschaft, indem er zu der Firma der Gesellschaft feine Unter— schrift hinzufügt. .

Derzeitiger Direktor ist Herr Arthur Donner in Altona.

Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch ö

den Altonaer Mercur, die Hamburger Nachrichten. Altona, den 15. Dezember 1873.

heute zur

Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

. Bekanntmachung. Der Kaufmann Heinrich Adolph Lange in Groß

in das von dem Kaufmann Peter August Lange in

Groß⸗Nordende daselbst, sowie mit einer Zweignieder⸗

lassung in Altona unter der Firma .

J. P. Lange Söhne“

beiriebene Geschäft eingetreten und wird dassel be nun—

mehr unter unveränderter Firma als Gesellschaft

fortgeführt. Vorstehendes ist zufolge Verfügung vom 15. De—

/c

zember heute bei Nr. 923 unseres Firmenregisters

vermerkt, beziehungsweise unter 429 des Gesellschafts⸗

registers eingetragen worden. Altong, den 17. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

Nordende bei Uetersen ist unterm 13. November 1873

. Bekanntmachung. In das hiesige Genossenschaftsregister Fol. 6 Nr. 4 ist eingetragen:

Firma: Vorschuß⸗ und Sparkasse in Lehrte, eingetragene Hen fen fa laut Gesellschafts⸗

vertrages vom 13. Dezember 1873.

Gegenstand der Genossenschaft: Durch gemeinschaftlichen Kredit ihren Mitgliedern baare Geldmittel zu beschaffen und sowohl diesen als an⸗ deren Personen Gelegenheit zu geben, ihre Ersparnisse und Kapitalien zinslich zu belegen;

Vorstands⸗Mitglieder: I) als Kassirer: Otto P Harling in Lehrte, 2) als Controleur Kaufmann Martin Rautenberg in Lehrte. /

Zeichnungen des Vorstandes erfolgen unter

der Firma der Genossenschaft durch Unterschrift des Kassirers und Controleurs, jedoch genügt die Unter— / schrift Vuittungen für an den Verein gezahlte Zinsen und für Ahzahlungen auf Vorschüsse handelt.

des Kassirers dann allein, wenn es sich um

Keller,

Behrens zu Harburg, dem bisherigen Mitinhaber, . 8 2 * . * für alleinige Rechnung fortgeführt wird und über—

nommen ist. Bornemann, Amtsrichter.

. Bet anntmachung.

In das Handelsregister des unterzeichneten Amts⸗ gerichts ist eingetragen:

Lol. 326. Firma: Franzen & Comp. Ort der Niederlassung: Leer.

Firmen⸗Inhaber und Rechtsverhältnisse:

Eine seit dem 1. Mai d. J. laut Kontrakts vom 13. Dez. 1873 errichtete Kemmandit-⸗-Gesell⸗= ch aft, besteh'nd aus dem Fabrikanten Heinrich 8 lte ann Franzen zu Leer als personlich haften= den Gesellschafter, welcher die Firma zeichnet, und zwe andern Gesellschaftern als Kommanditisten.

Als Prooliͤuristen: Kaufmann Heinrich Eber⸗ hard UÜkeng zu Leer und Kaufmann Otts Boek⸗ hoff zu Groß⸗Solborg. .

Leer, am 16. Dezember 1873

Königliches Amtsgericht. Abtheilung JI.

nf man; * 28 an 6 . 21 jst Auf Folio 105 des hiesigen Handelsregisters ist he FTvirma A. L. Goldhoru⸗Smit in Weener eingetragen: ö ist wegen Aufgabe des Geschäfts er⸗— loschen. Weener, den g. Dezember 1873. Königliches Amtsgericht. J. Wiebalck.

Auf Folio 83 des hiesigen Handelsregisters ist zurechsel⸗

Firma Bernhard Ries in Weener heute der Ver⸗ merk eingetragen: die Firma ist erloschen. Weener, den 13. Dezember 1873. Königliches Amtsgericht. I. Wiebalck.

Unter Nr. 173 und 96h des hiesigen Firmenregisters ist heute eingetragen worden, daß das zu Trier unter der, Firma „Franz Keller“ bestehende Handelsge⸗ schäft nach dem Ableben ihres Juhabers Franz

ll Lederfabrikant zu Trier, durch Vertrag zwischen dessen Erben resp. Betheiligten, nebf sämmtlichen Aktiven und Passiven sowie mit der Firma auf dessen Wittwe Maria Magdalena Lim⸗ bourg, Lederfabrikantin, wohnhaft zu Trier, überge⸗ gangen ist, welche das Geschäft für ihre Rechnung unter der bisherigen Firma zu Trier fortführt.

Trier, den 12. Dezember 1873.

Der Handelsgerichts⸗Sekretär. Hasbron.

Die Firma „J. P. Zenner“, unter welcher der zu Saarburg wohnende Kaufmann Johann Peter Zenner daselbst ein Handelsgeschäft etablirt hat, ist heute unter Nr. 966 des hiesigen Firmenregisters eingetragen worden.

Trier, den 12. Dezember 1873.

Der Handelsgerichts⸗Sekretär. Hasbron.

Kauf⸗

getragen: 1) Laufende Nr. 16 27) Firma der Gesellschaft: ö F. A. Boehmer. 3) Sitz der Gesellschaft; ö Anclam. 4) Rechtsverhältnisse der Gesellschaft: Gier n, , , gel schaft I) der Kaufmann und Hotelbesitzer Fried⸗ rich Alexander Boehmer zu Anclam, 2) der Kaufmann Leopold Heinrich Boeh— mer daselbst. . Die Gesellschaft hat am gonnen. Die Befugniß, die Gesellschaft zu vertreten, steht beiden Gesellschaftern zu 36 n . Eingetragen zufolge Verfügung vom 2. 1873 am selbigen Tage. Anclam, den 2. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

. 3.

ö J. Oktober. 1873 be⸗

Dezember

Bekanntmachung.

In unser Genossenschaftsregister ist bei Nr. 2, den Vorschuß⸗Verein zu Breslau... eingetragene Genossenschaftt

betreffend, Folgendes: „An Stelle des aus dem Vorstande ausgeschie—⸗ denen Kaufmann Reinhold Sturm ist der Stein⸗ druckereibesitzer Heinrich Maul zu Breslau zum Vorstandsmitgliede gewählt“

heut eingetragen worden.

Breslan, den 16. Dezember 1873.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung J.

Beta untm achu n g. In unser Gesellschaftsregister ist Ur. 1082 die von kN dem Kaufmann Benjamin Schlesinger, 27) dem Kaufmann Adolf Goldmann, Beide zu Breslau, am 4. Dezember 1873 hier unter der Firma B. Schlesinger & Co.

Bekanntmachung.

die Firma Carl Seydel zu Blumenau, und eingetragen worden. Waldenburg, den 13. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Bekanntmachung.

In unserem Firmenregister ist bei der unter Nr. 267 eingetragenen, dem zu Waldenburg verstor— benen Kaufmann Berthold Herda gehörigen Firma Berthold Herda, das Erlöschen derselben heut ver merkt worden.

Waldenburg, den 13. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Handelsregister.

Königliches Kreisgericht zu Halle a. /S.

In unser Firmenregister ist unter Nr. 665 Fol— gendes:

Bezeichnung des Firmen-Inhabers: Kaufmann Bernhard Ries zu Halle. Ort der Niederlassung:

Halle a. /S. Bezeichnung der Firma: B. Ries,

1873 am 15. desselben Monats und Jahres. Handelsgerichtliche Bekanntmachung. Der Porzellanfabrikant Karl Ragust Schi ht zu Schleusingen, als Inhaber der Firma Carl Schmidt Räaselbst (Nr. 1592 unseres Firmenregisters, hat seinem Schwieger sohn, dem Kgutenann Wolfgang Linhardt chli; n ö * * 8 w u. Schlensingen Für döige Firma Mrokurg ertheilt. Eingetragen unter Nr. 33 dest wrokurenrcz isters“ zu— folge Perfüs ung vom . renrey Herd

errichtete offene Handelsgesellschaft heute eingetragen worden. Breslau, den 16. Dezember 1873. Königliches Stadtgericht. Abtheilung J. Betkanntmanchunn Jun unser Firmenregister ist 49 i

Firma: M. Cohn

u Schlawa und als deren Inhaber der Kau . Cohn daselbst heute eingetragen . ö. Freistadt, den 10. Dezember 1873

önigliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

204 die

Betkauntmachung.

gestrigen Tage. Suhl, den J12. Dezeinber 1875 ;

Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

. e kanntmachun

Zufolge Verfügung vom 11. . 1873 ist am heutigen Tage unter Nr. 428 unseres Gesell⸗ schaftsregisters die in Altona unter der Firma:

„Holsteinische Glashütten von 1873 bestehende Aktiengesellschaft eingetragen worden: . ; Rechtsverhaältnisse:

Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft mit un⸗ beschränkter Zeitdauer. Ein beglaubigter Abdruck der. Statuten derselben befindet fich Fol.] ff. des Beilagebandes zum Gesellschaftgregister Nr. I.

Zweck der Gesellschaft ist die Fabrikation und der Vertrieb von Hohlglas und sonstigen Glasfabrikaten.

In unsere Handelsregister sind ! gz ö pom 101 He n ne r stetz sind, zufolge Verfügung stehende Einkragungen el ensehe . n.

eingetragen zufolge Verfügung vom 13. Dezember)

In unser Firmenregister ist sub laufende Nr. 334

Blumenau, als deren Inhaber der Müller⸗ meister Carl Seydel daselbst am 13. Dezember 1873

J

/ und

Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma

ung n ; ů. Namensunterschrift des Vorstandes im Burg— dorfer Wochenblatte.

Burgdorf, den 15. Dezember 1873.

Königliches Amtsgericht.

In das hiesige Handelsregister ist heute Blatt 1599 eingetragen zu der Firma: C. G. Mueller & Co.: Die offene Handelsgesellschaft hat sich aufgelöst. Liquidatoren sind: Fabrikant Charles Gustav Mueller

Fabrikant Felix August Clacius, Beide dahier. Die Firma ist als solche erloschen und wird nur noch als Liquidationsfirma gezeichnet. Hannover, den 16. Dezember 1873. Königliches Amtsgericht. Abtheilung J. Hoyer.

„In das hiesige Handelsregister ist heute Blatt 484 eingetragen zu der Firma: e, w. Gebr. Niemeyer & Camp.: Die Auflösung der Gesellschaft ist beschlossen. Zu Liquidatoren sind bestellt: der Brennerzibesitzen Heinrich Diedrich Anton Niemeyer ö und der Gehrime Rath Victor von Alten, ö Beide in Linden wohnend. Jeder von ihnen zeichnet die Firma in Liqui tion. Die Firma ist als solche erloschen und wird nur noch als n e n n gezeichnet. Der Gesellschaftsbeschluß ist in beglaubigter Ab⸗— schrift hinterlegt.

3

Hannover, den 16. Dezember 1873. Königliches Amtsgericht. Abtheilung JI. Hoyer.

Berichtigung. In der Bekanntmachung vom

S. d. M., betreffend verschiedene Eintragungen in das

Das Grundkapital der Gefell betrã Thlr. preuß. Cour. oder , Thb .

Hamelm rden.

Matth ee

toren

hiesige Handelsregister efr. Nr. 292 Dieses An—⸗ zeigers muß es bei der Firma Joh. Albers zu O amelwörden nicht, wie unrichtigerweise angegeben, heir en: Inhaber: Schiffskapitän und Rheder Jo⸗ ann Hinsch zu Krautsand, sondern: Inhaber: Schiffs kapitãn und. Rheder Johann Albers zu

mel Freiburg, den 16. Dezember 1873. Königliches Amtsgericht.

2 tanntm ach ung, , , , eee

des Rani gtiche. Amte gerich te, er nrg. binn, Dezember 183.

82 ist heute

atthiessen e. irmg in Folge Ueberen ür Ph. A. Knoop phn E.

Co.

dies⸗ inkun

auf Fol 77 zur Firma u Harburg, daß; j mit den Kura⸗ arl Wilb elm Lebrecht

Ronkurse, Süubhastatignen, Aufgebote,

ͤ Vorladungen u. dergl.

3725 Auffgrderung der Gläubiger

im erbschaftlichen Liquidationsverfa hren.

Ueber den Nachlaß des am 25. Oktober 1873 zu Görlitz ohne Hinterlassung eines Testamentzs verstor⸗ benen Königlichen Majors und Commantdeurs des 1. Schlesischen Jäger⸗Bataillons Nr. 5 August Heinrich Wilhelm v. d. Schulenbur / z ist das erbschaftliche Liquidationsverfahren eröffnet worden. Es werden daher die sänmtl ichen Erb⸗ schaftsgläubiger aufgefordert, ihre Anspri iche an den Nachlaß, dieselben mögen bereits rechts hängig sein oder nicht,

bis zum 10. Februar 1874 insd )jließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat zugleich eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Die Erbschaftsgläubiger, welche, ihre Forde⸗ rungen nicht innerhalb der besti mmten Frist anmelden, werden mit ihren Anspriächen an den Nachlaß dergestalt ausgeschlossen werd en, daß sie sich wegen ihrer Befriedigung nur an Dasjenige halten können, was nach vollständiger Berichtigung aller rechtzeitig angemeldeten Forderungen von der Nach⸗ laßmasse, mit Ausschluß aller seit dem Ableben des Erblassers gezogenen Nutzungen, übrig bleibt.

Die Abfassung des Präklusions⸗Erkenntnisses findet; nach Verhandlung der Sache in der . auf den 29. März 1874. Vormittags 11 Uhr, in unserem Sitzungssagle, Zimmer Nr. 24 anberaum en öffentlichen Sitzung statt.

Görlitz, den 9. Dezember 1873.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Verkirnfe, Rervachtun gen, Subnaissisgnen 22. 3611 Doniänen⸗Verpachtung. Nachdem m die am 19. v. M. stattgefundene . lich meis cbietende Verpachtung der zum Lquenbur-= gischen Landes Kommunal Vermögen gehörigen, im unmittes barer Nähe der Stadt Ratzeburg und am Ratzeburger Bahnhof gelegenen Domäne Reunarmerk Seiter s der Ritter⸗ und Landschaft des Herzogthumz ; Lauenburg disapprobirt worden ist, soll die genannte Dor näne mit einem Gesammtareg! von 123 Hek- tar en für den Zeitraum vom 1. Mai 1874 bis Je- hiannis 1892 anderwelt im Wege der Submisston Herpachtet werden. ö . Zur Eröffnung der verschlossen hierselbst einzutei⸗

chenden Offerten, welche die bestimmte 86 . enthalten müssen, daß sie nach Einsicht und 8 . erkennung der in der Rezistratur des unterzeichnekeñ Landschafts- Kollegiums offengelegten Verpachtung;