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— Negts. Nr. 109, unter Stellung à Ja sHhite desselben beauftragt., von Derenthall, Major vom Kaiser Franz Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2, dem Regt. aggregirt und zum Commdr, des Lehr⸗Inf. Bats. ernannt, von der Mälbe, Major vom Inf. Regt. Nr. 74, in das Kaiser Franz Garde⸗Gren. Regt versetzt. Haendler, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. I4, zum Major, Rohde, Hauptm. von dem selben Regt. und kommandirt als Adjutant der 15. Division, zum überzähl. Major befördert. B. Abschiedsbewilligungen ꝛe.
Den 11. Dezember 1873. v. Voigts⸗Rhetz, Gen. der Infant. und Kommandirender General des X. Armee - Corps, in Ge⸗ nehmigung seines Abschiedsgesuches, unter Belassung als Chef des Inf. Regts. Nr. 69 und ü la suite des Inf. Regts. Nr. 27 mit Pension zur Disposition gestellt.
Beamte der Militärverwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗-Ministeriums.
Den 21. November 15873. Riese, Intendantur⸗Sekretariats- Assistent vom XV. zum III. Armee⸗Corps versetzt.
Den 22. Ro vember 1873. Möglich, Sekretarigts⸗-Assistent vom II. Armee⸗Corps, zum etatsmäßigen Intendantur⸗Sekretär er— nannt. Mangels dorf, Intendantur⸗Sekretär vom VII. Armee- Corps, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.
Den 27. November 1873. Schramm, Zahlm. des Füs. Bats. Inf. Regts. Nr. 20, mit der gesetzlichen Pension in den Ruhe⸗ stand versetzt.
Den 3. Dezember 1873. Housselle, Intendantur⸗Sekretãr vom J. Armee⸗Corps, zum XI. Armee⸗Corps versetzt.
Die heut ausgegebene Nr. 29 der Allgemeinen Ver⸗ loosungs⸗Tabel!le des Deutschen Reichs- und Königlich Preu⸗ ßischen Staats⸗Anzeigers enthält die Ziehungslisten folgender Pa⸗ piere: Ansbach⸗Gunzenhausener Eisenbahn-⸗ Anlehen. Bahyerische Hypotheken⸗ und Wechselbank, Pfandbriefe. Bees⸗ kow⸗Storkowsche, Prenzlauer, Ratiborer, Wresche⸗ ner Kreis-Obligationen. Bochumer Verein für Bergbau⸗ Obligationen. Brüsseler Prämien⸗AUnleihe de 1856 und 1872. Deutsch-⸗Holländischer Aktien⸗Verein für Bergbau, Hypo⸗ theken⸗Certifikate. Hannoversche Baumwoll ⸗Spinnerei und Weberei, Prioritäts⸗Obligationen. Marburger Stadt⸗Obliga— tionen. Posener Propinzial⸗Obligationen. Pr eußische Berg werks⸗ und Hütten-Aktien-⸗-Gesellschaft, Prioritäts-Obligationen. Preußische Central⸗Bodenkredit-Pfandbriefe. Preußische 4 proz. Staats⸗-Anleihe de 1856. Türkische Eisenbahn-Prä mien⸗Anleihe. (Waldeck⸗) Pyrmonter Staats-⸗AUnleihe.
Die Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle wöchentlich einmal und ist zum Abonnementspreis von 15 Sgr. vierteljährlich durch alle Postanstalten zu beziehen, in Berlin auch bei der Expedition Wilhelmstraße 32. Preis pro einzeln Nummer 23 Sgr.
Aichtamtlich es. Reich.
erscheint
Deutsches ⸗ Preußen. Berlin, 20. Dezember. Das feierliche Leichenbegängniß Ihrer Hochseligen
benen Weise stattgefunden.
Die Trauerrede hielt der Hof⸗ und Domprediger, Ober⸗ Konsistorial⸗Rath Dr. Koegel. Derselbe knüpfte an den Psalm an, der auch am Sarge Sr. Königs Friedrich Wilhelm IV. verles
Den ausführlichen Bericht ü : werden wir in einer Zweiten Ausgabe d. Blattes folgen lassen.
erlesen worden 1 ab .
. J j Meois ber die zeis
— Die Ausschüsse des Bundes raths für Handel und Verkehr und die vereinigten Ausschüsse fuͤr Zoll⸗ und Steuer— wesen und für Rechnungswesen hielten heute Sitzungen.
— Bis zum 6. Dezember d. J. waren in den Münz⸗ stätten des Deutschen R eichs in Zwanzigmarkstücken SI5 934, 900 Mark und in Zehnmarkstücken 186,032, 180 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 30. November bis 6. Dezember sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in München 1,B558, 7100 Mark und in BDarmstadt 560,000 Mark; sowie in Zehnmarkstücken: in Berlin 629,220 Mark, in Hannover 640, 360 Mark, in Frankfurt a. M. 1,222,130 Mark und in Dresden 690,540 Mark.
Die Gesammt-Ausprägung in Reichs- Goldmünzen stellt sich daher bis zum H. Dezember d. J. auf 1,007,208, 030 Mark, wovon 817, 993 600 Mark in Zwanzigmarkstücken und 189,214,430 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.
An Reichs-Silbermünzen und zwar in 1 Markstücken waren bis zum 30. November D. J. 123123 Mark und in Zwanzig⸗ pfennigstücken 453,775 Mark 60 Pfennige ausgeprägt worden. In der Woche vom 30. November bis 6. Dezember d. J. sind ferner geprägt in 1 Markstücken: in Berlin 193,290 Mark; in Zwanzigpfennigstücken: in Hannover 43708 Mark, in Frank⸗ furt a. M. 116000 Mark, in München 41,722 Mark, in Stutt⸗ gart U.955 Mark 40 Pfennige und in Karlsruhe 27, 900 Mark, mithin stellt sich die Gesammt⸗ Ausprägung in Reichs⸗-Silber⸗ münzen auf 1010774 Mark, und zwar in 1 Markstücken 316,413 Mark und in Zwanzigpfennigstücken 694,361 Mark.
An Reichs Nickelmünzen und zwar in Zehn⸗Pfennigstücken waren bis zum 30. November d. J. 58,711 Mark 10 Pf. ausgeprägt worden. In der Woche vom 30. November bis 6. Dezember d. J. sind ferner in solchen Stücken geprägt: in Berlin 14,253 Mark 40 Pf., in Hannover 4327 Mark 10 Pf., in Frank⸗ furt a. M. 14,951 Mark, in München 10,642 Mark 36 Pf.
giß Ih Majestät der verwittweten Königin hat heute in der durch das Regle⸗ ment vom 20. d. Mts. (f. Nr. 298 d. Bl.) Allerhöchst vorgeschrie⸗
und in Stuttgart 18,780 Mark 90 Pf., mithin Gesammt-Aus⸗ prägung in Reichs⸗Nickelmünzen 121,665 Mark 80 Pf.
An Reichs⸗Kupfermünzen waren bis zum 30. November d. J. und zwar in 2 Pfennigstücken 7132 Mark 20 Pf. ausgeprägt worden. In der Woche vom 30. November bis 6. Dezember d. J. sind von solchen Stücken fern t geprägt; in Berlin 2119 Mark 50 Pf., in Hannover 2233 Mark 90 Pf. und in Karls⸗ ruhe 2360 Mark, mithin eine Gesammt⸗Ausprägung in Reichs⸗ Kupfermünzen von 13,905 Mark 70 Pf.
— In weiteren Verlauf seiner gestrigen Sitzung erledigte das Haus der Abgeordneten den zweiten und dritten Ab⸗ schnitt des Gesetzentwurfes über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Ehe⸗ schließung, ohn: wesentliche Aenderungen an der Vorlage vorzunehmen. Denn daß, nachdem in 5. 7 die Aufsicht über die Amtsführung der Standesbeamten vom Staatsanwalt auf den Richter erster Instanz übertragen worden, in allen einschlagenden Paragraphen der Richter an die Stelle des Staats anwaltes substituirt wurde, ist selbstver⸗ Ffländlich. Ein Antrag der Abgeordneten Jung und Philippi, den Schluß des 5. 18 der Vorlage, der die Formen der Ein⸗
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tragung der Geburten vorschreibt, zu streichen, wurde abgelehnt. Dieser Schlußsatz lautet:
„Standen dis Vornamen des Kindes zur Zeit der Anzeige noch nicht fest, so sind dieselben nachträglich und längstens binnen zwei Monaten nach der Geburt anzuzeigen. Ihre Eintragung erfolgt am Rande der ersten Eintragung.“
Der Regierungs- Kommissar Geheimer Qber⸗ Justiz⸗Rath Dr. von Schelling trat für die Aufrechterhaltung dieser Bestimmung mit Nachdruck ein. Ebenso wurde ein Antrag des Abg. Kummert, das Aufgebot vor der Trauung zu beseitigen und demgemäß die 5§. 26 — 34 zu modisfiziren, von dem Justiz⸗Minister Hr. Leonhardt bekämpft, und wurde der An⸗ trag vom Haufe abgelehnt. Der größte und wichtigste Theil der gestrigen Verhandlungen war dem vergeblichen Versuche gewidmet, für den im Beginn der Sitzung abgelehnten Antrag des Abg. Richter (Hagen) (dem 5. 2 hinzuzufügen: „Geistlichen kann dasselbe — das Amt des Standesbeamten — nur für die Zeit bis zum 1. Januar 1877 übertragen werden“) einen Ersatz zu schaffen. Als einen solchen Ersatz bot zunächst der Abg. Miquel die Ein⸗ schaltung eines 8. 7a. an, der also lauten sollte:
„Die in den F§S. 2— ] enthaltenen Bestimmungen gelten bis zum L. Januar 1879. Spätestens bis dahin ist eine definitive gesetzliche Regelung zu treffen.“
Da aber der Justiz-Minister die Aufnahme einer solchen Be
stimmung in das Gesetz als die dauernde Wirksamkeit desselben ge⸗ fährdend bezeichnete und die Abgg. Dr. Windthorst (Meppen) und Lasker ihr ihre Zustimmung verfagten, so zog der Abg. Miguel seinen Antrag zu Gunsten eines vom Abg. Lasker eingebrachten zurück, folgenden 8. 7a. einzuschalten: Januar 1879 soll die definitive gesetzliche Regelung getroffen werden, in welcher Weise die Amtsbezirke abgegrenzt werden sollen, und welche Beamte mit der Führung der Civilstandsregister zu beauftragen sind.“
Aber auch diese Fassung wurde verworfen, obwohl der
ustiz-Minister die Tendenz derselben dahin auslegte, daß, wenn ĩ cht genommene definitive Regelung nicht zu Stande te, das Civilehegesetz in der Gestalt, die es durch die
en Faktoren erhalten, in Wirksamkeit bleiben würde.
auch ein Antrag des Abgeordneten Dr. Virchow, den
orfenen Zusatz des Abgeordneten Richter (Hagen) im wiederherzustellen durch Einfügung eines .
n Personen als Gemeinde- oder Kreisbeamten kann das zivslftandsbeamten nur für die Zeit bis zum 1. Januar
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Bis zum
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mentlicher Abstimmung mit 203 gegen 133 Stimmen verworfen. Eine nähere Bestimmung und Einschränkung der Bestimmung des §. 2 („Außer im Falle des besonderen Bedürf⸗ nisses ist das Amt eines Standesbeamten nur Gemeinde⸗ oder Bezirksbeamten zu übertragen“) hat also im Stadium der zweiten Berathung nicht erreicht werden können. Um 5 Uhr wurde die Sitzung geschlossen, und hofft man, in der nächsten und letzten Sitzung vor den Ferien, heute Sonnabend, Nach⸗ mittag 4 Uhr, die zweite Berathung der Vorlage zu Ende zu führen.
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 20. v. Mts. der Stadtgemeinde Trebschen die Annahme der Landgemeinde⸗Verfassung und des Namens Friedrichshuld mit der Maßgabe zu gestatten geruht, daß der Gemeindevorsteher den Titel eines Bürgermeisters führen darf und die künftige Landgemeinde Friedrichshuld an den Wahlen Kommunal- resp. Provinziallandtage in demjenigen Theil zu nehmen hat, in welchem sie belegen ist.
zu dem Wahlbezirke Des Kaisers und Königs Majestät haben der evangelischen Diakonissen⸗Anstalt Bethanien zu Neu⸗-Torney bei Stettin die Rechte einer juristischen Person beizulegen geruht.
— In Betreff der Uebungen des Beurlaubten⸗ standes pro 1874 haben Se. Majestät der Kaiser und König Folgendes bestimmt:
15 Bei der Infanterie, den Jägern resp. Schützen des Garde⸗Corps und III. Armee⸗Corps haben soweit angängig, in der Zeit zwischen 1. Mai und 15. Juni — Uebungen von Mannschaften des Beurlaubtenstandes behufs Unterweisung im Gebrauche des Infanterie⸗Gewehrs M. “M1 resp. der Jäger⸗Büchse M. 7I. stattzufinden. Es dürfen hierzu die zur Disposition der Truppentheile beurlaubten Mannschaften, sowie die übungs⸗
pflichtigen Mannschaften der drei jüngsten Jahrgänge der Re⸗
sferve herangezogen werden und zwar beide Kategorien, soweit sie
dem Beurlaubtenstande des Garde⸗Corps angehören, beziehungs⸗ weise in der Kontrole der Landwehrbehörden des III. Armee⸗Corps sich befinden. Die Dauer der Einberufung der einzelnen Mannschaften darf einen Zeitrum von 14 Tagen nicht über⸗ schreiten. .
2) Bei den übrigen Waffengattungen aller Armee-Corps werden Reserven nur in dem Maße eingezogen, als Manque⸗ ments durch die zur Disposition Beurlaubten nicht gedeckt wer— den können.
3) Zur Disposition Beurlaubte, welche nach Paffus 1 geübt haben, sind unter gewöhnlichen Friedensverhältnissen im Jahre 1874 nicht wieder einzuziehen. Etwaige hiernach nicht zu deckende Manquements der Infanterie, der Jäger resp. Schützen werden offen gelassen.
4) Die Einberufung von Reserve⸗Offizieren aller Waffen⸗ gattungen zu Uebungen nach Maßgabe des §. 9 der Verord⸗ nung vom 4. Juli 1863 erfolgt nach Bedarf.
5) Uebungen der Landwehr finden nicht statt.
Pro 1873574 finden Winterübungen der dazu verpflichteten Mannschaften des Beurlaubtenstandes nicht statt.
— Zu den Beisetzungs-Feierlichkeiten Ihrer Hoch⸗ seligen Majestät der Königin-Wittwe sind ferner ein⸗ getroffen: Se. Königliche Hoheit der General der Kavallerie à la Fuite der Armee Eugen Herzog von Württemberg, der General der Kavallerie Hann von Weyhern, kommandirender General des II. Armee⸗Corps, von Stettin, der General der Kavallerie Wilhelm Graf zu Stolberg-⸗Wernigerode, komman⸗ dirender Generak des VII. Armee⸗Corps, von Münster, der Ge⸗ neral der Infanterie zur Allerhöchsten Dispofition Graf von Monts, von Dresden, der Oberst von Berenhorst, Flügel⸗Adjutant Sr. Hoheit des Herzogs von Anhalt, der Major à la suite des 2. Garde⸗Regiments zu Fuß von Poseck, Fluͤgel⸗Adjutant Sr. Durchlaucht des Fürsten von Schwarzburg⸗Sondershausen, der Major Freiherr von dem Knesebeck, persönlicher Adjutant Sr. Hoheit des Herzogs zu Sachsen⸗Altenburg, der Major und Flügel⸗ AUdlutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs von Stülpnagel, Militär⸗Bevollmächtigter in München 44
*.
— Der General⸗Lieutenant Freiherr von Losn, Prãses der General⸗Ordens⸗Kommission ist zur Dienstleistung bei Sr. Kaiser= lichen Hoheit dem Großfürsten Rikolaus von Rußland während
der Anwesenheit Höchstdesselben hierselbst kommandirt worden.
— Der General⸗Lieutenant von Colomb, bisher Com⸗ mandeur der 12. Kavallerie⸗Brigade, welcher zur Abstattung per⸗ sönlicher Meldungen aus Anlaß seiner kürzlich erfolgten Ver⸗ fetzung zu den Offizieren der Armee hierselbst eingetroffen war, hat sich nach Neisse zurückbegeben.
Lissa, 14. Dezember. Der hier versammelte Posener Städtetag berieth zunächst die Geschäftsordnung und stellte dieselbe fest. Zum Vorsitzenden wurde Bürgermeister Reimann (Lissa, zu dessen Stellvertreter Bürgermeister Lenz (Rawicz) und zum Schriftführer Beigeordneter Schechel (Lissa) erwählt. Nach Uebernahme des Vorsitzes sprach der Bürgermeister Rei⸗ mann in einer längeren Rede über den Nutzen und die Bedeu⸗ tung der Städtetage, sowie die Aufgaben der Gemeinde. Zur Berathung standen folgende Anträge des Magistrats Wielichowo:
J. Städtetag wolle erklären, daß durchschlagende Hindernisse der Einführung der neuen Kreisordnung in der Provinz Posen nicht ent— gegenstehen, und diese Erklärung mit der Bitte, für schleunige Ein⸗ führung derselben thätig zu sein, dem Abgeordnetenhause zustellen.
il. Städtetag wolle dahin in geeigneter Weise zu wirken suchen, daß a, die polizeilichen Transport⸗Portokosten, b. die Besoldung der ftäbtischen Polizeibeamten vom Staate übernommen werden.
III. Städtetag wolle erklären, daß die Gleichstellung der Ge— meindebeamten mit den in gleichem Range stehenden unmittelbaren Staatsbeamten in Bezug auf Wohnungsgeldzuschüsse und Reisekosten resp. Diätenbewilligung gebieterische Nothwendigkeit sei, und in geeig⸗ neter Weise zu gefetzlicher Negelung dieser Materie Schritte thun;
und ein Antrag des Magistrats Jutroschin:
Städtetag wolle die geringe Besoldung der Gemeindebeamten in den Kreis seiner Betrachtung ziehen.
Der Städtetag beschloß, den Antrag J. nicht zu debattiren, vielmehr den ständigen Ausschuß zu beauftragen, ihn, falls er nicht inzwischen durch Einführung der Kreisordnung seine Er⸗ ledigung gefunden, auf die Tagesordnung des nächsten Städte⸗ tages zu bringen.
Zu dem Antrage II. beschloß die Versammlung:
In Erwägung, daß I) eine Verfügung eines einzelnen Landraths oder einer einzelnen Regierung dem Städtetage nicht Veranlassung bieten kann, sich in lokale Angelegenheiten zu mischen, 2) es indessen als seine Pflicht erscheint, die lokalen Interessen überall wahrzunehmen, wo deren Schädigung die Schädigung der Gesammtheit herbeiführen muß oder kann, 3) die Polizeiverwaltung den Städten zu belassen, höchst wünschenswerth, und die S chwierigkeit der Beschaffung der Kosten nicht geeignet erscheint, die Aufgabe politischer Rechte zu rechtfertigen,
den Antrag des Magistrats Wiolichowo ad II; abzulehnen, dahin⸗ gegen den Herren Bürgermesstern Stiller und Weiche anheimzugeben, rücksichtlich der an sie gestellten Forderung unentgeltlicher Transporte nicht im städtischen Polizeibezirk aufgegriffener Individuen zunächst die endinstanzliche Entscheidung durch den Herrn Minister des Innern herbeizuführen, im Fall ungünstiger Bescheidung aber geeignete Anträge an den ftändigen Ausschuß zu stellen — auch diesen zu ersuchen, qu. Anträge sodann sogleich auf die Tagesordnung des nächsten Städte⸗ tages zu setzen.
Der Antrag des Magistrats Jutroschin wurde von dem Bürgermeister Stiller zurückgezogen, da die Majorität sich gegen die Annahme erklärte, während der Antrag des Magistrats Wielichowo mit der Maßgabe abgelehnt wurde, daß diese Ab⸗
lehnung keine definitive, sondern nur als vorläufige zu betrachten sein solle.
Hiermit war die Tagesordnung erledigt und wurde be⸗ schloffen, die Geschäftsordnung drucken, das Protokoll durch Autographie vervielfältigen zu lassen und beide denjenigen Städten zuzustellen, welche der Versammlung beigewohnt oder sonst zum Beitritt sich bereit erklärt. ö
Eine lebhafte Debatte rief zum Schluß die Wahl des Vor⸗ orts hervor. Endlich wurde beschlossen, den nächsten Städtetag im Mai k. J. in Posen abzuhalten.
Bayern. München, 19. Dezember. (W. T. B.). Die Zweite Kammer hat den Gesetzentwurf über Ver⸗— vollständigung des Telegraphennetzes angenommen und zur Vermehrung der Drahtleitungen für den internatio⸗ nalen Verkehr und zum Anschluß an die Reichstelegraphenlinien 717,760 Fl. bewilligt.
Sachsen. Dresden, 19. Dezember. (Dr. J.) Beide Kammern hielten heute Sitzung. Die Er ste Kammer ertheilte zunächst auf Bericht der Finanzdeputation nach kurzer Debatte durch Beitritt zu den Beschlüssen der andern Kammer ihre Zu— stimmung zu der in Aussicht genommenen Anleihe bis zur Höhe von 16 Millionen Thalern beim Reichs⸗Invalidenfonds. Sie trat sodann in die Berathung des Berichts der 1. Deputation über den Entwurf einer neuen Landtagsordnung ein, welcher nach kurzer allgemeiner Debatte, in der nur der Präsident v. Zehmen gegen die Vorlage sprach, mit einer Reihe von der Deputation vorgeschlagener Abänderungen und Zusätze ange⸗ nommen wurde. Zu 5§. 32 (Tagegelder 26 wurde ein Antrag des Kammerherrn v. Erdmannsdorff, die Diäten durch ein den Kammermitgliedern zu gewährendes jährliches Firxum von 300 Thalern zu ersetzen, von Präsident v. Zehmen und Geh. Rath v. König bekämpft und mit großer Majorität abgelehnt.
Die Zweite Kammer beschäftigte sich mit dem die Reor⸗
ganisation der Ober⸗Rechnungskammer betreffenden Gesetzentwurfe. Staats⸗-Minister Frhr. von Friesen betonte, daß es der Regierung selbst wünschenswerth sein müsse, eine mit vollem Bewußtsein ertheilte Justifikation für ihre Finanzverwaltung in den Händen zu haben, bestritt die Anschauung, als ob die neue Behörde nicht genug beschäftigt sein werde, wies vielmehr nach, daß die Arbeitskraft derselben in hohem Grade werde in Anspruch ge⸗ nommen werden. In der Spezialberathung, welche einen ziemlich schnellen Verlauf nahm, wurden die einzelnen Paragraphen fast durchgängig nach den Anträgen der Majorität der Deputation angenommen. Der Gesetzentwurf, im Ganzen fand mit 41 gegen 29 Stimmen Annahme. Die nächste Sitzung ist unbestimmt.
Württemberg. Stuttgart, 17. Dezember. In der gestrigen Abendsitzung der Zweiten Kammer wurde ein Gesetz⸗ entwurf vorgelegt, betreffend die weitere Ausdehnung des Tele⸗ graphennetzes, wofür 165,009 fl. verlangt werden. Die Kammer krat deinem von der Ersten Kammer bei Berathung der Exigenz zur Aufbesserung der Gehalte der Civilstaatsdiener gefaßten wein heren Beschlusse bei, der Kegierung zur Erwägung zu empfehlen, ob nicht Wege sich finden ließen, um die Anweisung und Aus⸗ bezahlung der im Prinzip allseitig gebilligten Aufbesserungen amlznahmzweise noch vor dem formellen Abschlusse des Haupt⸗ sinanzetats und Finanzgesetzes für 1873,75 eintreten zu lassen, sofern nämlich die Verabschiedung des letzteren vor Neujahr nicht mehr zu bewerkstelligen sein sollte. Der Berichterstatter, Freiherr von Hofer, erklärte, er habe vernommen, da die Re⸗ gierung geneigt sei, auf eine solche Bitte einzugehen, wenn sie vor diefelbe gelange. Der Finanz⸗Minister gab eine entsprechende vuscht eu g. Als Besoldungsaufbesserung für die evangelischen Und die katholischen Geistlichen werden 246 009 fl. pro Jahr ver-
willigt, und zwar den evangelischen 160, 900 fl, den katholischen S0, 000 fl. Dabei sind diesmal auch die . Stellen und die Geistlichen des Privatpatronats bedacht. uf sie findet die
obige Bitte in Betreff der Auszahlung gleichfalls Anwendung, Die Mittel dazu werden aus der Restverwaltung, „Einnahme⸗ überschüssen.“ genommen. Für die Forstwarte werden (außer der allgemeinen Besoldungsaufbesserung von 16 Prozent besonders 3609 fl. für das Jahr verwilligt, und den Beamten der Staats⸗ schulden⸗Tilgungskasse eine Extragratifikation von 387 fl. in Portionen von s bis 12 fl. * Fur außerordentliche Straßen⸗ bauten sind 900, 9000 fl. exigirt, und werden aus den außer⸗ ordentlichen Mitteln der französischen Kriegsentschädigung ge— nommen. In der Berathung des Verfassungsgesetzes wird morgen fortgefahren.
Hessen. Darmstadt, 18. Dezember. (D. 3.) Die Erste Kammer der Stände erledigte in ihrer gestrigen, 14. Sitzung, die Rekommunikation der Zweiten Kammer, betreffend den Entwurf des Volksschulgesetzes. Unter Anderem wurde mit der Zwelten Kammer Uebercinstimmung erzielt: 1) über die Bestimmungen betreffs der Konfessions⸗ und Kommunalschulen, 2) darüber, daß die Fortbildungsschulen gemeinsame Schulen sind und bei denselben auf die Konfession der Lehrer keinerlei Rücksicht genommen wird, 3) betreffs der obligatorischen Fort⸗ bildungsschulen, 4) darüber, daß der Konfirmandenunterricht der Regel nach nicht in die Schulzeit, abgesehen von den Religions⸗ stunden, fallen darf, 5) darüber, daß auch in Ortsschulvorstände konfessioneller Schulen nur ein Geistlicher kommt, 6) bezüglich der Bestimmung, daß die unständigen Brtsschulvorstandsmitglie⸗ der nicht direkt, sondern von dem Gemeindergth gewählt werden, 7) darin, daß, wer ein unbesoldetes Schulvorstandsamt nicht über⸗ nimmt, zur Kommunalsteuer in erhöhtem Maße beigezogen werden kann. Dagegen erfolgte u. A. bezüglich folgender Punkte keine Veremigung: 1) Der von der Zweiten Kammer beliebte Zusatz—⸗ artikel 28a., wonach Mitgliedern geistlicher Orden die Lehrthätig⸗ keit untersagt ist Und nur bis zum Erlaß eines Kirchengesetzes das Ministerium für einzelne Personen und Fälle Nachsicht von diesem Verbot ertheilen kann, wurde gegen 2 Stimmen ver⸗ worfen; 2) der Beschluß, wonach die Seminarien unbedingt ge⸗ meinschaftlich sein sollen, wurde gegen 2 Stimmen abgelehnt; 3) die Bestimmung, wonach Mitglieder geistlicher Orden öffent⸗ liche Lehrstellen nicht erhalten können, wurde mit 18 gegen 11 Stimmen abgelehnt und mit gleichem Stimmenverhältniß die Nichtaufnahme dieser Bestimmung in das Gesetz zur Bedingung von dessen Annahme gemacht; 4) die Unvereinbarkeit eines Schul⸗ amtes mit einer Glöcknerstelle oder sonstigen niederen Kirchen⸗ diensten wurde nicht gut geheißen, sondern nur wie srüher die Nichtausübung eines Zwanges zu deren Annahme beschlossen; 5) es wurde mit 19 gegen 10 Stimmen beschlossen, daß in der Kreis⸗Schulkommission je ein evangelischer und ein katholischer Geistlicher sitzen soll, dagegen ein Antrag, diese Bestimmung zur Bedingung der Annahme des Gesetzes zu machen, mit 17 gegen 12 Stimmen abgelehnt.
Das ganze Schulgesetz wurde schließlich mit 18 11 Stimmen angenommen.
Mecklenburg. Sternberg, 15. Dezember. In der heutigen Landtagssitzung wurde der Bericht über die Revi⸗ sion des Kontributions-Edikts verlesen und berathen. Die An⸗ träge des Komite lauten nur auf Umrechnung in Reichsmünze, Ausfüllung einiger Lücken und Abstellung von verschiedenen Härten hinaus. — Ein Antrag Pohle⸗Schwerins auf Aufhebung oder doch wesentliche Herabsetzung der Miethssteuer wurde ab⸗ gelehnt. Ueber die vorgeschlagene Skala des Edikts wurde besonders eingehend verhandelt, worauf dieselbe mit ihren Klas⸗— sen angenommen ward. Pohle beantragte weiter: .
Die Einschätzung neuer Geschäfte geschieht bei ihrem Beginne. Die Steuer ist fällig bei Aufgabe des Geschäfts, wenn dieselbe vor dem Hebungstermin erfolgt. .
Es wurde beschlossen, die Aufmerksamkeit der Regierung darauf zu lenken. Ueber die Einkommensteuer kam eine Einigung noch nicht zu Stande. .
Sach sen⸗Weimar⸗CKisenach. Weimar, 19. Dezember. Der Landtag des Großherzogthums wird auf den 18. Januar 1874 einberufen. ;
. Braunschweig. Braunschweig, 19. Dezember. Die Gesetz⸗ und Verordnungs⸗Sammlnng veröffentlicht folgende bereits im Auszuge mitgetheilte Verordnung, die Aufhebung der Verordnung vom 20. Oktober 1370 Nr. 1601, über die Be— schaffenheit der Schankgefäße betreffend:
Von Gottes Gnaden, Wir, Wilhelm, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg ꝛc. 2c, 26“, fügen hiemit zu wissen: . Da die in Unserer Verordnung vom 26. Oktober 1870 Nr. 101
betreffend die Beschaffenheit der Schankgefäße, enthaltenen, von der Normal⸗Eichungs⸗Kommission in Berlin empfohlenen Vorschriften in den das Herzogthum begrenzenden Staaten des Deutschen Reiches nicht eingeführt sind und das im Art. 10 der Bundes⸗Maß⸗ und Ge— wichtsordnung vom 17. August 1868 gedachte „Zumessen im öffent⸗ lichen Verkehre! den Ausschank von Wein und Bier in Wir thschaften nicht in sich kegreift, so finden Wir Uns bewogen, Unsere gedachte Verordnung Nr. iö6l vom 20. Oktober 187560 hierdurch wieder auf— zuheben.
Alle, die es angeht, haben sich hienach zu achten.
Urkundlich Unferer Unterschrift und beigedruckten Herzoglichen Geheime⸗Kanzlei⸗Siegels.
Braunschweig, am 11. Dezember 1873.
. Auf Höchsten Spezial⸗Befehl. von Campe. W. Schulz. Zimmermann.
Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 15. Dezember. In zwei Nachmittagssitzungen vom 4. und 5. d. M. hat die Land⸗ schaft über den wichtigsten, ihr in dieser Diät vorgelegten Berathungsgegenstand, den Entwurf eines Gesetzes über die de⸗ finitive Regelung der Rechtsverhältnisse am Doma⸗ nialvermögen, ihre endgiltigen Beschlüsse gefaßt.
Anhalt. Dessau, 18. Dezember. Der Erbprinz und
die Erbprinzessin von Schwarzburg⸗Sondershausen sind zu einem längern Aufenthalte am Herzoglichen Hofe vor⸗ gestern hier eingetroffen. Die beiden ältesten Prinzen des Herzoglichen Haufes werden Ende dieser Woche von Genf an⸗ ommen, um das Weihnachtsfest hier zu verbringen. — Wegen des Ablebens der Königin Elisabeth von Preußen ist eine Hof⸗ trauer von drei Wochen befohlen worden.
gegen
Desterreich⸗ Ungarn. Wien 19. Dezember Des galizische Landtag hat am 17. d. M. den Antrag der Fürsten Czartoryski, eine Kommission einzusetzen, welche eine gegen die Art der Einführung der direkten Reichsrathswahlen gerichtete Rechtsverwahrung auszuarbeiten habe, mit 73 gegen 52 Stimmen abgelehnt. -
— Im mährischen Land tag beantwortete am 18. d. M. der Landeshauptmann die Interpellation Dworzaks wegen Richt⸗ ausführung der Landtagsbeschlüsse von 1871, betreffend die prachliche Gleichberechtigung bei der inneren Amtirung der
Landesämter, in nachstehender Weise: Der Landesausschuß hab — ö. 6
bei dem diesbezüglichen Beschlusse auf Grund des ihm in der späͤteren Landtagssession im Dezember 1871 ertheilten Rechtes gehandelt und seien die Motive hierfür im Rechenschaftsberichte von 1871 —1872 dargelegt. Da somit die Voraussetzungen des ersten Fragepunktes weder den faktischen Verhältnissen, noch den dem Landesausschusse eingeräumten Machtbefugnissen entsprächen dürfe er auf den zweiten und dritten Fragepunkt nicht eingehen.
Schweiz. Bern, 17. Dezember. Der Ständerath erledigte heute, nachdem er einem Antrage des St. Gallener Mit gliedes, Morel, zu Art. 48 nachträglich noch die Bestimmung aufzunehmen, daß den Gemeinden unter Vorbehalt der Rechte des Staates das Recht gewährleistet werden solle, ihre Geist⸗ lichen selbst zu wählen, die Annahme versagt hatte, die in Art. 48 enthaltenen Bestimmungen über Glaubens- und Gewissens⸗ freiheit, die des Art. 49 über die freie Ausübung des Gottes— dienstes. In Uebereinstimmung mit dem Nationasrathe wurde dieser Artikel in seinem ersten Satze angenommen wie folgt:
Die freie Ausühung gottesdienstlicher Handlungen ist innerhalb der Schranken der Sittlichkeit und der öffentlichen Ordnung gewähr— leistet. .
Entgegen dem Beschlusse des Natkarnnkrathes wurde dagegen der zweite Satz in der Redaktion der seitherigen Bundesver⸗ fassung angenommen:
„Den Kantonen sowie dem Bunde bleibt vorbehalten, für Hand— habung der öffentlichen Ordnung und des Friedens unter den Kon— fessionen die geeigneten Maßnahmen zu treffen.“
Für den dritten Satz trat man wieder dem Beschlusse des
Nationalraths bei: . „Anstände aus dem öffentlichen oder Privatrechte, welche über die Bildung oder Trennung von Religionsgenossenschaften entstehen, kön nen auf dem Wege der Beschwerdeführung der Entscheidung der zu⸗ ständigen Bundesbehörden unterstellt werden.“
Das Gleiche war endlich mit dem vierten Satze der Fall:
„»Die Errichtung von Bisthümern auf schweizerischem Gebiete unterliegt der Genehmigung des Bundes.“
Bei der Schlußabstimmung über Art. 49 ergaben sich 21 für und 18 Stimmen gegen seine Annahme.
— Im Nationalrathe wurde heute der Antrag des Bundesraths auf Einberufung der Bundesversammlung schon am ersten Montag des Juni, statt am ersten Montag des Juli, wie seither mit großer Mehrheit zum Beschluß erhoben.
— 19. Dezember. (W. T. B.) Der Ständerath hat heute für den Art. 55 der Verfassung, welcher von der Rechtseinheit handelt, die vom Nationalrath angenommene Fassung gleichfalls genehmigt, dagegen in Betreff des Artikels 61 unter Ablehnung des Beschlusses des Nationalraths, welcher die völlige Abschaffung der Todesstrafe ausspricht, beschlossen, daß die Todes⸗ strafe, vorbehältlich der Bestimmungen des Militärstrafgefetzbuches, nur für politische Vergehen aufgehoben werden soll. ;
— 20. Dezember. (W. T. B.) Die Departements im Bundesrathe für 1874 sind folgendermaßen vertheilt: Poli⸗ tisches: Vorstand Dr. Schenk, Stellvertreter Dr. Welti. Inneres: Vorstand Knüsel, Stellvertreter Dr. Schenk. Justiz und Polizei: Vorstand Ceresole, Stellvertreter Knüsel. Militär: Vorstand r. Welti, Stellvertreter Ceresole. Finanzen und Zölle: Vor⸗ stand Dr. Naeff, Stellvertreter Scherer. Eisenbahn und Handel: Vorstand Scherer, Stellvertreter Borel. Post und Telegraphen: Vorstand Borel, Stellvertreter Dr. Naeff. .
Niederlande. Haag, 19. Dezember. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Zweiten Kamm er wurde das Mi— nisterium wegen des Krieges mit Atchin lebhaft angegriffen. Das Budget für die Kolonien wurde indeß mit 46 gegen 17 Stimmen angenommen. .
. Großbritannien und Frĩand. 2 ondon, 18. Dezember. ö. . Herzogin von Hamilton (Prinzessin Marie von Baden) und die Fürstin von Monaco statteten gestern der Königin auf Windsor einen Besuch ab und nahmen an dem Dejeuner der Königlichen Familie Theil. 19. Dezember. (W. T. B) . Das „Amtsblatt“ fentlicht eine Verordnung der Königin, nach welcher für die verstorbene Königin ⸗Wittwe Elisabeth von Preußen vom 20. Dezember d. J. bis zum 10. Januar k. J. Hoftrauer angelegt werden soll. ö Dem protestantischen Meeting, welches am 27. Januar k. J. hier stattfinden soll, werden folgende Resolutio⸗ nen zur Beschlußfassung vorgelegt werden: ; . 7 Das Meeting wolle seiner höchsten Bewunderung für das vom Deutschen Kaiser auf den Brief des Papstes erlassene Antwortschreiben Ausdruck geben. 2) Das Meeting erkenne ohne Rückhalt an, daß die Aufrechter- haltung der bürgerlichen und religiösen Freiheit eine Pflicht und ein Recht jeder Nation sei, dasselbe spreche daher seine innigste Sympathie mit dem deutschen Volke aus, das entschlossen sei, den Bestrebungen des ultramontanen Theils der römischen Kirche entgegenzutreten. 3) Der Präsident der Versammlung solle, diese Beschlüsse dem Deutschen Kaiser und dem deutschen Volke mittheilen. Die „Daily News“ bringen einen Artikel, welcher an diese Resolutionen anknüpft und ausführt, daß der gegenwärtige kirch⸗ liche Kampf in Preußen nur eine Phase der großen im ge⸗ sammten Europa beginnenden Trennung der weltlichen und der geistlichen Macht bilde. Die Anwendung dieses Grundsatzes auf Irland habe dort in höherem Grade als je zuvor den religiösen Frieden herbeigeführt, und die eventuelle Annahme dieses Prinzips von allen Nationen sei der einzige Weg zur religiösen Eintracht.
Frankreich. Paris, 20. Dezember. (W. T. B.) Das »Journa! officiel“ meldet die Ernennung von vierzehn neuen Präfekten und 19 Unter-Präfekten. Unter ersteren befinden sich Tracy für Marseille, Valavieille für Montpellier Limbourg für Lille. ̃ . — Die Gerüchte von dem Rücktritte Magne's von seinem Posten als Finanz⸗-Minister, werden durch die „Agence Havas“ als unbegründet bezeichnet.
Versailles, 19. Dezember. (W. T. B.) Nationalversammlung wurde das Budget für das Kriegs-⸗Ministerium heute vollends durchberathen, so⸗ dann aber mit der Berathung des Budgets fur das Finanz⸗
veröf⸗
In der
Ministerium begonnen. Für den Marschall⸗Präsidenten wurde zum Zweck der bei ihm als Präsidenten stattfindenden Empfangs⸗ festlichkeiten in Paris ein besonderer Kredit von 300,000 Fres. mit 472 gegen 136 Stimmen bewilligt.
Spanien. Madrid, 18. Dezember. (W. T. B.) Nach Meldungen von Karthagena haben die Belagerungsarbeiten in den letzten Tagen große Fortschritte gemacht. In die Vor⸗ stadt San Antonio ist Bresche gelegt, die Belagerer sind noch etwa 12,000 Meter vom Madrider Thore entfernt.
— Der „Köln. Ztg. wird durch ihren Spezial⸗Korrespon⸗
denten im garlistischen Lager über Bayonne vom 19. De⸗
ember gemeldet, daß General Moriones, der am 9. d. M. das
entrum und den rechten Flügel der Stellung der Carlisttn forcirt hatte, am 10. d. M. deren rechten Flügel angriff, 3
dessen Unterstützung von Dorregaray einige Bataillone abge⸗ sendet waren. Der vierfachen Ueberlegenheit des General Mo⸗ riones sei es gelungen, vorzudringen, so daß am Abend des 10. für die Regierungstruppen der Weg nach Tolosa frei gewesen. Moriones stehe jetzt mit seinen Truppen in Tolosa, Villa Bona und Andoain. Die Verluste der Regierungstruppen am zweiten Schlachttage seien sehr bedeutend gewesen, die des ihnen gegen⸗ über gestandenen carlistischen Generals Lizzaraga seien bis jetzt noch nicht bekannt. — Rach einer in vergangener Nacht einge⸗ laufenen Depesche habe der Rest der durch Santa Cruz zu Re⸗ volte verleiteten carlistischen Truppen sich freiwillig gestellt, Santa Eruz selbst sei wahrscheinlich nach Frankreich geflohen.
Italien. Rom, 16. Dezember. Im Monat November sind 1924 Loose früheren Kirchen- oder Klostergutes bersteigert worben zum Zuschlagspreise von 63 Millionen Lirz In den elf Monaten des laufenden Jahres sind im Ganzen 15,196 Loose im Betrage von 48 Millionen Lire verkauft wor⸗ den. Der Gesammtertrag seit 1867 beläuft sich bei einer An⸗ zahl der Loose von 72,693 auf 442 Millionen Lire.
Türkei. Belgrad, 20. Dezember. (W. T. B) Die Skup tj china hat den ehemaligen Kriegs⸗Minister Oberst Be⸗ 6 vis in Ankla gezustand versetzt und einen aus 9 litgliedern bestehenden Untersuchungs-Ausschuß gewählt. ö Rußland und Polen. St. Peters burg, 18. Dezember. Dem Journal de St. Petershourg⸗ zufolge wird die Ankunft ö . ranz Joseph am 1./13. Februar in St. Peters⸗ . „ ). 3. meldet gerüchtweise, daß von den Min iste⸗ 2. des Kr jeges und der Marine im künftigen Jahre 4113 Mann auf unbestimmte Zeit beurlaubt und aus der aktiven Armee verabschiedet werden, 108, 36 Mann aber aus dem zeitigen Urlaub in den Urlaub auf unbestimmte Zeit übergehen werden, daß ferner den verabschiedeten oder auf unbestimmte Zeit beurlaubten Mann⸗ schaften bei ihrer Niederlassung in Städten oder auf dem Lande je 10 Rbl., beim Ankauf von liegenden Gründen oder Aufbau eines Hauses, je 15 Rbl. Unterstützung verabfolgt werden sollen. — Nach demselben Blatt verlangt die Ha upt⸗ÄArtilleriever⸗ waltung für das kommende Jahr 3.000000 Rubel zur Her⸗ stellung von Geschützen. J ö
. Eine Deputation der zweiten Equipage der Flotte des Schwarzen Meeres soll nach dem „Golos“ aus Niko⸗ lajew, gelegentlich der Anwesenheit des Herzogs von Edinburgh, als obersten Chefs der Equipage, nach St. Petersburg kommen.
Wie die „R. S. P. 3. meldet, sollten gestern die Sitzun⸗
gen der Plenarversammlung des Reichsraths zur Berathung des Reglementsentwurfes für die allgemeine Wehrpflicht er⸗ öffnet werden. Voraussichtlich würde dieselbe nur wenige Sitzungen in Anspruch nehmen. . Der „Grashdanin“ will gehört haben, daß die gedruckten Memoires über die Fragen von der Aufhebung des Ge⸗ setzes über Wucherzinsen und über die persönliche Haft für Schulden bereits den Mitgliedern des Departements der Gesetze und des Departements für Civil-Angelegenheit beim Neichsrath zugegangen sind und daß diese Projekte nach der Prüfung in einer kombinirten Session dieser beiden Departe⸗ ments der Plenarversammlung vorgelegt werden sollen.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 15. Dezember. Die Einweihung der Privatbahn Halsberg-Motala⸗ Mjölby durch den König hat vorgestern dem Programm gemäß stattgefunden, und der König ist gestern, nachdem er in der Kirche zu Motala am Gottesdienste beigewohnt und die bei demselben von dem Bischofe Bring in Linköping gehaltene Pre⸗ digt angehört hatte, nach Stockholm zurückgekehrt, wo er am Abend um „11 Uhr mit Extrazug eingetroffen ist. Diese Bahn ist die erste private, welche ganz ohne Unterstützung des Staates vollendet worden ist. Sie ist 9 Meilen lang, verbindet die Bergwerksgegenden mit den fruchtbaren Gefilden in Oestergöt⸗ land, hat mit den Staatsbahnen eine gleiche Spurweite und ungefähr gleichen Oberbau und hat für die schwedische Meile ungefähr 650, 000 Thlr. gekostet.
Dänemark. Kopenhagen, 16. Dezember. In Ver anlassung der durch das Münzgesetz nothwendig gewordenen Ausfertigung neuer, auf Kronen lautenden inkändischen Staats⸗ Obligationen mit dazu gehörenden Zinscoupons und nament⸗ lich zur Anschaffung eines Blanket-Vorraths, welcher genügt um allmählich, ohne förmliche Einforderung, die jetzt courfiren⸗ den Reichsmünze⸗Obligationen (am 31. März 1873 im Ganzen 102.293 Stück) gegen Kronen -⸗-Obligationen einzuziehen und gleichzeitig einen passenden Reservevorrath abzugeben, werden die Unkosten bei den inländischen Staatsschulden im Laufe dieses ö. des nächsten Finanzjahres mit ungefähr 15,000 Rdl ver⸗ mehrt. ö ; — Der Minister des Innern hat dem Folkethinge heute einen Gesetzvorschhlag, betreffend Ertheilung des Alleinrechls an die seeländische Eisenbahngesellschaft zur Anlage und zum Betrieb folgender Eisenbahnen vorgelegt: 1) einer Eisenbahn von dem östlichen Theil der Hauptstadt nach Hellerup oder einem Punkte auf der Nordbahn zwischen Kopenhagen und Hellerup mit oder ohne Verbindungsbahnen nach Häfen am Dr er, 2) eines zweiten Geleises auf der Bahnstrecke zivischen Selleruß und Klampenborg, sowie 3) einer Eisenbahn mlschen dem Ko 2. hagener Bahnhofe und dem Hafen. . =.
Amerika. New⸗Jork, 19. Dezemf . 1 29 8 9. zem her. W. . ) . ö. Co sta⸗ . eingelangten Nachrichten ist 8. Zalvador an Stelle des General Guardia Präsi Republik geworden. mn n, — (A. A. C.) Postdaten aus Central⸗ ü ; J u! Amerika melden aus Panama, daß „räsident ar 8 in seinen Ansichten über seine Amtsdauen mit der konstitutione en Konvention differirte, am 14. v. Mis, einen Staatsstreich ver⸗ suchte, jedoch erfolglos war und fliehen mußte. Gregorio Miro . n . der gesetzgebenden Versammlung er⸗ wählt und nach den letzten Rachrichte ̃ ĩ a eh tz Mwichten war die Ruhe wieder — In Peru haben sich zwischen der Regierr Iich hen d gierung und ,,, ,. ernstliche Streitigkeiten . ö. rladung von Guano ist ? egi la en, g o ist von der Regierung vorläufig verboten — (Monatsübersicht. Die zu Anfang R i 7 . ovembe⸗ verschiedenen Staaten abgehaltenen Wahlen . 6 13 licher als die des vorhergehenden Manats den Begin a einer gegen die republikanische Partei jeingetretenen Readon an. Aus der allgemeinen Apathie, welche fich bei den Rerublikanern e d. gemacht hat, läßt sich folgern, wenn mam dergleichen o alen Wahlen überhaupt eine allgemeine polit che Bedeutung zuschreiben kann, daß die Bevölkerung mit der herrschenden
Fartei nicht jhmpathisirt. Offenhar hat diese Stimmung 9 der