Marnabarg, 19 Dezember. (FJ. 7 83) Getreidsmæarkt. Heid nud Roggen geo flau, heide auf Termine geschäftslos.
Weizen pr 126 pfad. pr. Dezember pr 100 Nile aette 237 Br., 25 G64., pr. Desember - Januar pr. C00 RKile netto 237 Br. 235 Gd., pr. Januar-Februar pr. 1000 Eilo netto 239 Br., 2537 Gd. per April - Mai pr. 1000 Kilo netto 261 Br., 260 Gd. — Heagen pr. Derember 1000 Kile aetto 196 Br., 195 Gd., pr. Dezember- Jannar 1000 File aetto 195 Br.,, 194 Gd, pr. Janunar-Februar 1000 Kilo netto 195 Br., 194 Gd.,, pr. April-Mai 1000 Kilo netto 196 Br., 194 64. — Hafer und Gerste geschäftslos. — Eabsl still, loc und pr. Dezbr. nominell, pr. Nai pr. 2M Pfd. 65. — Spiritus fest, pr. Dezember pr. 100 Liter 100 pCt. 55, per Dezember - Ja- nuar, pr. Jannar-Febrnar und pr. April-Hai 545. — Taffee fest, aber ruhig; Umsatz gering. — Eetrolsam matt, Stan ine hit loco 13, 50 Br., 13, 40 G4, vr. Dezember 13, 40 Gd., pr. Januar- März 13, 60 Gd. — Wetter: Nehel.
Amäastercdann, 19. Dezember, Nachmittags 4 Uhr 30 Min.
Getreidemarkt. (Sꝑehlussbericht.,) Weizen geschäftsles, pr. März 386. Roggen loco unverändert, pr. März 250, pr. Mi 2433. — Raps vr. April 375 FI. — Rüböl loco 35, pr. Mai 36, pr. Herbst 1874 384. — Wetter: Regnerisch.
Amgen erhber, 19. Dezember, 4 Uhr 30 Min. Nachm. (MW. 7. B.]
Getreidemarkt. (Schlussberieht.) Weizen matt, dänischer 366. Roggen behauptet, französischer 285. Hafer unverändert. Gerste stetig.
Pe rrolenm- Markt (8ehlussbericht). Raffinirtes, Type weiss, loco und, pr. Dezember 31 bez. u. Br., pr. Januar 32 bez. n. Br., pr. Februar u. pr. März 335 bez. u. Br. Weichend.
Hondlons. I9. Dezember. Nachmitt. (G. T. B.)
Getreidemarkt. (Schlussbericht). Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 32,460, Gerste 13.690, Hafer 79, 580 Ertrs.
Der Markt schloss für sämmtliche Getreidearten fest, aber rubig. Weisser englischer Weizen 62 — 68, rother 61-64, hiesiges Mehl 48—- 57 sh. — Wetter: Milde.
Hiverjwocl, 19. Dezember. (XV. T. B) Getreidemarkt. Weizen 1 d. niedriger, Mehl ruhig, Mais 3 d. niedriger. — Wetter: Kalt, feucht.
Cäbwerrmool, 19. Dezember, Nachmitt. (SF. T. B.) (Schluss- bericht. Bang wells. Umsatz 12,000 B., davon für Spekulation und Ex zort 2000 B. Matt.
Hliver pot, 19. Dezember, Vormitt. (W. T. B.) Baumwolle.
(Anfangaberieht.) Nathmasslicher Umzaatr 123,000 B. Matt. Tages- import 3000 B. amerikanische. Ankommende o billiger.
r Upland nicht unter good ordinary Januar-Februar-Verschif- ung 8 d.
6 Orleans 8, middl. amerikanische S/, fair Dhollerah 55, middl. fair Dhollorah 53, good middl. Dhollerah 473, middl. Dhollerah 423, fair Bengal 43, fair Broach 53, as fair Qomrg 5is/is, good fair Qumra 6K, fair Madras 6, fair Peruam 84, fair Smyrna 65. fair Egyptian 93.
Upland nicht unter lo middling Februar-Härz-Verschiffung
Wochenbericht. Schwimmend nach Grosabritannien 355,000, davon amerikanische 225, 000.
MMrnnmclaester, 19. Dezember, Nachmittags. (W. T. B.)
12x Water Armitage 9, 12r Water Taylor 103, 20r Water Micholle 124, 30r Water Gidlow 144, 30r Water Clayton 14, 40r Muls Mayoli 13, 40r Medio Wilkinson 144, 36r Warpcops Qualitt Rowland 145, 40r Double Weston 144, 60r Double Weston 173, Printers 10, 239 Sipfd. 123. Markt ruhig, Preise unveräudert.
¶CaIJEngGM., I9. Dezember. (W. T. B.) Roheisen. Mixred numbers warrants 107 sh.
Hennig. 19. Dezember, Nachmittags. (W. T. B.)
Produktenmsrkt. Weizen behauptet, per Dezember 38,50, per Junnar-April 39,25. — Mehl fest, per Dezeruber S6, O0, per Januars Februar und per Januar - April 86, 50. Rüböl ruhig, pr. Dezem- ber 84,75, pr. Januar-April Sp, 50, pr. Mai-August 835, 25. — Spiritus ruhig, pr. Dezember 73,75. Wetter: Bedeckt.
sgt. Hetrershurg, 19. Dezember, .
»roOduktenmarkt. Talg loc 453, pr. August 46. Woizen pr. Mai Roggen loco 8, per Mai 8,35. Hafer por Mai-Juni 4, 8. Hanf pr. Juni —, Leinsaat (9 Pud) pr. Mai 14. Wetter: Frost.
Ver- ora, I9. Dezember, Abends 6 Uhr. (T. B. W.)
Waarcnbericht. Baumwolle in New-Tork 163, do, in New- Orleans 164. Petroleum in New-VLork pr. Gallon vou 64 Efd. (3tT, do. 40. Philadelphis pr. Gellon von 64 Pfd. 13. Mehl 6 D. 85 6. Rother Frùühjahrsweizen 1D 63 C. Kaffee 24. zacksr 8. Getreide- fracht 113.
Mer Work, 19. Dezhr. Bau mwollen-Kochenberieht. zuführen in allen Unionshäfen 200,000 B. Ausfuhr nach England 72,000 B., nach dem Kontinent 26,000 B. Vorrath 637, 000 B.
Nachmittags 5 Uhr.
zu erheben ist, s. Ins. in Nr. 300.
HKer lim, 19. Dezember. An Schlachtvieh war aufgetrisben Rindrieh 228 Stück, Schweine 1274 Stück, Gehaafrieh Ss Stach. Kälber 744 Stück.
Kerkinn, 19. December. Fleischpreise auf dem Sehlachtviehmarkt
höchster mittel. niedrigster RFindvieh pro Ctr. Schlachtgerw. — Thlr. 18 Thlr. 14 Thlr. geh weine pro Ctr. Schlachtger. 19 . 1 2 Hammel pro 20 - 23 Kilo. JJ 5 — Kälber: Handel flau, kaum Mittel-Preise. en nn n , W da ra e a.
Brauns chwelgę Hannoversche Hypothekenbank. Die Interims- scheine No. 5719, 5720 und 6091 werden für ungiltig erklärt, da die Inhaber derselben die rückständigen Einz. nicht geleistet haben; s. Ins. in Nr. 300.
Anu HH gm.
Fommersohe Hypotheken- Aktien- Bank. Die Einlösung der am 2. Januar fut, fässigen Coupons findet vom 23. Dezember er. ab bei der Berliner Filiale statt; s. Ins. in Nr. 300.
Grosse Berliner Pforde-Elsenbahn-Aktlen-Gesellsohaft. Der am 1. Januar sut. fällige Bauzinscoupous Nr. 3 wird am 2. Januar fut. bei Feig C Pinkuss in Berlin mit 25 Thlr. pr. Stück eingelöst. ¶ Ge In e R - amn men enn n, da g, em Berliner Aktien- Sooletäts⸗-Branerel. Ordentl. Gen. Vers zu Berlin; s. Ins. in Nr. 300.
ö Deuts oh. Russlsohe Handels- und Industrle-Bank. Aussernrdentl. Geu.-Vers. Januar 16 Bayerlsohe Weohslerbank. ers Waggon und Liokomotlvyᷣban- Anstalt in Hamm. Ausserordentl. Gen, Vers. in Barmen. Aaohener Bank für Handel und Industrie In Aachen. Ordentl. Gen,-Vers, in Aachen. Ha inn eli aua Q Men- LIP.
Preussisoho Sohuldverschrelbungen der Staats- Anlelhe de 1856. Das Verzeichniss der am 15. d. M. ausgeloosten zum 1. Juli fut. gekündigten Schuldverschreibungen, sowie das Verzeichniss der aus früheren Verloosungen noch rückständigen Schuldversehreibungen g. Beil. zu Nr. 300.
Greilenba gener RKrels - Obligationen. Das Verzeichniss der aus- geloosten Kreis-Obligationen, deren Betrag bis zum 14. Jauuar k. J.
Derember.
Ausserordentl. Gen. -
2
Sandels⸗Register. 3) Nr. 2225 Betanntmachung. der Firma In nnser Prekuren-Register sind heut zu Folge derselben Verfügung vom 13. d. Mts. sub Nr. 9 eingetragen unter jener worden: geg eb en; der Kaufmann Herrmann Schneider zu Berlin 4) Vr. und der Kaufmann Friedrich Scheeraus zu Muskau dene lle als Prokuristen der unter Nr. 13 des Gesellschafts⸗ Nußschmi Registers verzeichneten Firma: Zogel Muskauer Thonwaaren⸗-Industrie Bergschmidt, Schlieben et Hentschel. Rothenburg O. L, den 15. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung
daselbst
m das Handelsregister bei dem Königlichen Han⸗
delsgerichte dahier ift heut auf Anmeldung eingetragen orden: Prokura; J Nr. 1378 des Gesellschafteregisters und Nr. 2331 6) Nr. 2334 des Firmenregisters. Die vermöge Uebereinkunft Gesellschafter Julius Schimmel und Friedrich Welz, Kaufleute in Elberfeld, mit dem heutigen Tage er folgten Aufläsung der Handelsgejellschaft der 7) Firma Schimmel & Welz daselbst, genannter Welz ist mit jenem Tage als Theilhaber aus dem G
2 6 9* 3 m Feijper es mit Attiver
34
96 8 1
8
schäfte ausgejchi
und Passiven, t de erechtigun 3
führung der Firma an den Theilhab himmel Nr. 2335
übergegangen, welcher solches er der be ten A. Kauert in
Firma für sich weiter betreibt; ö Apotheker Firma!
2) Nr. 2332 des Firmenregisters. eren Inhaber der lbbst ist;
Nichard Mechelen in Elberfeld, de se
/ . Handelsagent Richard Mechelen da ͤ
Elberfeld unter der Firma Otto
Aktiven und Passiven, sowie mit der Berechtigung zur Fortführung der Firma, an den Kaufmann Otto Pack in Elberfeld, welch Letzterer solches unter der benannten Firma Otto Vogel für sich weiter betreibt;
5) Nr. 8035 des Prokurenregisters. Bekanntmachung. der von dem vorgenannten Äugust Hufschmidt für die Firma Otto Vogel, seiner Ehrgatrin Wilhel— mine, geb. Löckenhoff, in Elberfeld, ertheilt gewesenen
; des Firmenregisters. er Aug. Hufschmidt in Sonnborn, deren Inhaber der Kaufmann August Hufschmidt, früher in Elberfeld, ietzt in Senn korn wohnend ist; wir die Inhaber der Interimsscheine unserer Gesellschaft Nr. 1492 des na C. Dörr in Elberfeld, der ker Eduard Carl Dörr da
Elberfeld, den
Der H
— Das Erlöschen Aufsichtsraths unserer Gesellschaft vom 4. April d. J., und n Elberfeld, der Inhaber] betreffend die Emission neuer Aktien im Betrage von Thlr. 500,000 wiederholen wir hiermit nachrichtlich
ĩ Otto Pack daselbst hat das geführte Handelsgeschäft auf⸗ aus dersel ken: 33 des Fitmenregisters. Der Oltober 1873 stattgefun⸗ 8 von dem Kaufmann August
23 dem 1. bekannt gemacht werden.“
geführten Handelsgeschäftes mit
Das Erlöschen
1873 nicht angenommen.“ Die Firma
IM. 20656
Firmenregisters. Da Inhaber der⸗
—
8 Erlöschen n
6st hat 1bst hat
ö
„Die Einforderung weiterer Einzahlungen auf „die neu emittirten Aktien wird seiner Zeit, den „Bestimmungen des Statuts gemäß, öffentlich
„Vorherige Vollzahlungen sollen zunächst „gestattet werden, wenn dieselben im Laufe „Ses Monats Dezember d. J. und späte⸗ „stens bis zum 31. desselben Monats De⸗ „zember, bei unserer Gesellschaftskasse in „Höngen in Baar geleistet werden.“
„Die so voll eingezahlten neuen Aktien varti⸗ „zipiren an der Dividende des Jahres 1874 Vollzahlungen nach dem 31. Dezember verden bis auf weitere Bestimmung
auf, die am 1. Juli d. J. fällig gewesene Einzahlung von 263 * e Konventionalstrafe von 16 des fälligen Betrages und die entstandenen Kosten bis zum 20. Januar k. J. zirma geführte Handelsgeschäft auf- bei Vermeidung des in §. 9, Absatz 8, angedrohten Nachtheils bei unserer Kasse, 2te Maschtwete Nr. 3, oder
unsere Rechnung bei der Braunschweigischen Kredit⸗-Anstalt zu leisten.
ersuchen wir demnach diejenigen Aktionäre, welche die Vollzahlung ihrer gezeichneten neuen Aktien den vorstehenden Bestimmungen gemäß leisten wol⸗ len, den Restbetrag von 90 * oder Thlr. 180 per Aktie, abzüg ich 5 z Zinsen seit dem 15. Mai d. J. aus der 1. Einzahlung ä 10 oder Thlr. 20 per Aktie de 18 Sgr. 9 Pf, folglich mit netto:
Ihle 179. 11. 5. an unserer Gesellschaftskasse zu Höngen bei Aachen einzuzahlen.
Der Zahlung sind die Interimsscheine beizufügen, gegen welche die neuen Aktien mit Dividendenschei⸗ nen und Talons ausgegeben resp. eingesandt werden.
Aachen, den 22. November 1873.
Aachen ⸗Höngener Bergwerks⸗Aktien⸗Gesellschaft.
V. Seibert. L. Honigmann.
Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 14. August und 8. November e. fordern
Nr. IAS bis 1492 nebst Zinsen zu 6 *, die verfallene
s Firmenregisters Die Firma Braunschweig, den 16. Dezember 18533 ; ; Elberfeld, deren Inhab der Braunschweigische Aktien⸗Gesellschaft für Jute⸗ und Flachs⸗Industrie.
spiegelberg.
August Kauert daselbst ist. 3. S
H. Lupprian.
Oktober
andelsgerichts⸗ Sekretär.
u n Eizitation von Bauarbeiten.
Von den zum Neubau eines Laboratoriums für hiesige Berg⸗Akademie erforderlichen Bauarbeite
1
sollen: Maurer ⸗ und Zimmerarbeit nebst Stellung der Zimmermaterialien, veranschlagt zu Dachdeckerarbeiten, veranschlagt zu Tischlerarbeiten Schlosserarbeiter Glaserarbeiten Malerarbeiten 675
1 1 Montag, den 5. Januar 1874, Vormittags . öffentlicher Lizitation an die Wenigstnehmenden vergeben
dem Wege
im Bureau des Unterzeichneten auf werden.
8
Die Lizitationsbedingungen können vom 20. Dezember d. J.
eine Kopialiengebühr von 10 Sgr.
abschriftlich bezogen werden.
Clausthal, den 14. Dezember 1873.
Der oberbergamtliche Bau⸗Inspektor.
Dr. Langsdorff.
Die Zahlung der am 1. Janr. 1874 fälligen in 6 Zinseonpons Nr. 48, sowie der am 1. Juli, 1573 , qusgeloosten 16400 Thlr. Obligationen, nämlich: . ä. NRir. IM, 249, rr, 7 ν S; . ; . 5 5 . 249, 517, 0, . ö Nr. ö . e , 1112, 1485, 1953, 2003, 2522, 2546; ö G. Nr. 4. 09, zö7, 6, 7e, ih, Fh. 1062, . ad; 1412, 1440, ) 2954, 3018; ö. . D. Nr. 223, 310 472, 615, Soo, 1222, 1282, 1296 . ö; lä is,. Kö . wird an den Werktagen vom 1. bis 15. Janr. nach Wahl der Inhaber stattfinden: ; in Berlin bei Herren Gebrüder S chicklher oder bei Herren Mendel ssohn & Co., in Hamburg bei Herren Haller Söhle & Go., in Lübeck an der Stadtkasse, an der letzteren von 9 bis 12 Uhr Vormittags.
* /
27
*
Die Coupons und Obligationen, deren Beträge bei den genannten Bankhäusern in Berlin oder Ham burg nicht bis 15. Janr. 1874 erhoben sind, wer
Thl
2
den späterhin nur in Lübeck bezahlt. ; Die Coupons sind mit einem Verzeichnisse einzu reichen, welches die Anzahl, Litera und Nummer der⸗ den Betrag der Zinsen, so wie Datum und pfängers enthalten muß. Zinscoupons ange sind abgesondert zu verzeichnen. Obligationen werden über den
nicht weiter verzinset.
712539
ö
; merks⸗Aktien⸗Gesellschaft.
zugnahme auf die Bekanntmachung des
den 1. Januar 1868
à 100 Thlt. Mit B
Verkanfe, Verpachtun gen, Submissionen ꝛe. km
Teri ofnng, Ämortifatison, Zinszahlung ü. s. w. von öffentlichen Papieren Lich! von der 31 Ausloosung, fällig den 1. Januar 1871: * sf S8 a- Ynseil 85 Lit. C. 32 ‚ k 4 Da,
ibeckische Staats Anleihe bon 15850. von der 32. Ausloosung, fällig den 1. Juli 18571:
; r , 33. Ausloosung, fällig den 1. Januar 1572:
w. von der 34. Ausloosung, fällig den 1. Juli 1872: B. 1661, 21/7, 2468, 2526 j . Ausloosung, fällig den 1. Januar 1873: B. Nr. 314 C. Nr. 445, 1268, 1637,
usloosung, fällig den 1. Juli 1873:
; D. Nr. 617, 906, 991 2 1060, Es wird zugleich r. dieser Anleihe am 2. Janr 36 im Rathhause hierselbst, ausgelooset werden zur Auszahlung am 1. Inli 1374. Lübeck, den 16 8 2 — — Das Finanz⸗Departement.
Verschiedene Bekanntmachungen.
n= Außerordentliche Genergl-Persammlung der Aktionäre
(6631 2053
7 2 7. 11 Uhr, sowohl der Stamm-⸗Aktien . einer am
in daselbst eingesehen, auch gegen
1L31U1
Versammlung à 200 Thlr
Nr. 1514
J
* T R ä 500 Thlr. à 200
Ney h
Nr. 825 ä 1000 Thlr. Gesellschaft, . Nr. 274. J
ö, o Thlr, 2412, 2499 à 200 Nr. 506, 733, 1564 ù 100 529 . A 500 Thlr.
38, 1527, 1304, 3033 4 200 : in Magdeburg am
angezeigt, daß fernere 16,700
1574, Mittags
8 trages zum Statute
Dezember 1873.
Halberstadt, den 16. T
Die Herren Aktionäre der Magdeburg⸗-ꝙ
zu Magdeburg im Empfang —
Eintritiskarte, auf welcher die Zahl der ihm gebührenden Stimmen vermerkt ist.
Meldungen können nicht berücksichtigt werden. Die ver gema! neral-Verfammlung haben nach Art. III. des sechsten Statuts⸗Nachtrages,
7 . . . ; . 531 , D, 9 dliche Kraft. der Anwesenden, für alle Aktionäre verbindlich für di ionã itimati Aachen⸗Höngener Berg⸗ Die Einlaßkarten zur General-Versammlung dienen für die Herren Aktionäre als Leg itimation . = zur freien Fahrt auf unsern sämmilichen ö. zu und von der General-Versammlung. ezember 1873. Der Sorsitzende des Ausschusses.
der
Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
——
P .
—— — —— Dalberstädter Eisenbabn-Gesellschaft, und zwar die Besitzer
als von Prioritäts-Stamm-⸗Aktien Litt. B., werden hierdurch zu
— . A4 2 * ,, . 4 ö. 1 1 Sonnabend, den 17. Januar 1874, Mittags von 12 Uhr ab, Sgebäude der Magdeburg⸗Cöthen ⸗Halle Leipziger Eisenbahn jesellschaft, Fürstenstraße Rr. 10,
abzuhaltenden General-Versammlung ergebenst eingeladen. H 6. Gegenstände der Verhandlung sind die Anträge der Gesellschafts-Vorstände an die General—
1) wegen Betheilsgung der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn⸗Gesellschaft an dem Unternehmen der Berliner Stadt-Eisenbahn, mit einem Betrage von 2 Millionen Thalern und den Kosten für Herstellung einer Bahn, aus der Berlin-Lehrter Strecke, zum Anschluß an die Stadt— Eisenbahn bei Charlottenburg, wegen Herstellung einer Zweigbahn aus der Magdeburg-Erfurter Bahn, von Mansfeld nach Eisleben, zum Anschluß an dle Halle⸗-Casseler Bahn für Rechnung der Gesellschaft,
3) wegen Herstellung einer
f Neustadt daselbst bis zum Anschluß an die Magdeburg-Oebisfelder Bahn für Rechnung der
Verbindungsbahn vom Gentral-⸗Bahnhofe Magdeburg nach der
) wegen Ergänzung der, über die Organisation des Direktoriums erlassenen, insbesondere im
ö. XI Statuts Nachtrage enthaltenen Bestimmungen dahin, daß es den Gesellschaftsvorständen
73 überlassen bleibt, den im Direktorio fungirenden Hülfsarbeitern bei Beschlüssen im Kollegium, in den von ihnen bearbeiteten Angelegenbeiten, Stimmrecht zu gewähren. ;
Jeder Aktionär, welcher an dieser General-Versammlung Theil zu nehmen wünscht, hat sich, der
Bestimmung des Direktorii gemäß, = Art. IV. des sechsten Statut Nachtrages ; in Berlin am Dienstag, den 15. Jauuar 1874, im Wartesaal unseres Lehrter⸗Bahnhofes, Ankunftsseite, . ; ⸗ in Halberstadt am Mittwoch, den 14. Januar 1874, im Bureau des Herrn Bzurath g
*
Bode, Weingarten Nr. 5, und H ; J Donnerstan, den 15. Januar 1874, im Geschäftshause der Gesellschaft, . , . J = Fürstenwallstraße Nr. 16, . überall in den Stunden von Vormittags 9 Uhr bis Nachmittags 3 Ußr bei dem Herrn Bureauporsteher Kratzert
zu melden, und als Inhaber von 5 oder mehr Aktien Lit ner ; ü ; entsprechenden Anzahl. von Aktien Litt. B, zu legitimiren, und erhält alsdann eine
äitt. As, oder einer dem §. 8 des siebenten Nach * n ĩ Frühere oder spätere Hie verfassungsmänigen Beschlüsse der bevorstehenden Ge, ohne Rücksicht auf die Anzahl
Erüger.
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preu
. .
— — — —
Beilage
Sonnabend, . den 20. Dezember
ßischen Staats⸗Anzeiger. 1
S873.
Königreich Preußen. Verordnung, betreffend die Tagegelder und Reiselosten . der Staatseisenbahnen und der unter der Verwaltung des Staats
stehenden Privateisenbahnen. Vom 29. November 1873.
Wir Wilhelm, von Gottes Gngden König von Preußen . verordnen auf Grund des 5. 12 des Gesetzes, betreffend. ö gelder und die Reisfekosten der Staatsbeamten, vom 24. März 1873 (Gesetz⸗Samml. S. 122), was folgt:
ö . . w ö der ier izeisenbahnen und der unter Ver⸗ waltung des Staats stehenden Privateisenbahnen erhalten hei. Dienst⸗ reisen Tagegelder nach folgenden Sätzen: I) Vossitzende der Gisen ba hin Direktionen 5 Thlr., Y Mitglieder der Eisenbahn⸗Direktignen, und Kommissionen, 3) Ober⸗Betriebs⸗Inspektoren, 4 Ober Maschinen⸗ meister, 53 Bber⸗-Gfterverwalter, J) Bau. und Betriehs⸗In hektoren 4 Thlr., 7) Eisenbahn⸗Baumeister, 8) Maschinenmeister, 9) Ble graphen⸗Inspektoren, 10 Hauptkassen⸗Rendanten. 11) Bahn⸗ und Be— triebs-Controleure, 12) Eisenbahn⸗-Sekretäre, Rendanten der Eisen⸗ bahn-Kommissionskasfen, Kassirer Und Buchhalter der Hauptkasse, 13) Werkstättenvorsteher und Werkmeister, 14 Stationsvorsteher 1. Klaffe, 155 Raterialienverwalter 1. Klasse 3 Thlr. BVetriebs⸗Sekretäre Und Hauptkaffen⸗-AUssistenten, 11) Zeichner, 18) 19) Güter⸗ und Kohlen⸗Expedienten, 20) Stations⸗Kassen⸗Rendanten und Stations⸗Einnehmer 8 21) Kanzlisten, 22) Stations-Aufseher, 23) Stations⸗Assistenten, 24) Gepaͤck-⸗Expedienten, 25) Materialienverwalter 2. Klasse, 26) Tele⸗ graphen-Aufseher, 27) Lekomotivführer, 28) Schiffs⸗-Kapitäne, 29) Bahnmeister 1 Thlr. 20 Sgr., 30) Zugführer, 31) Packmeister, 32 Steuerleute der Trajektschiffe und Trasekt⸗Aufseher, 33) Telegraßhisten, 34) Lader, Wiege und Bodenmeister, 35) Lokomotivheizer und Wärter stehe mpfmaschinen, Matrosen, Maschinistön und Heizer auf
ender Varl
16) Stations -Vorsteher 2. Klasse, 7
6 V
jekt⸗Dampfschiffen, 36) Schaffner, Bremser und Schmierer, agenmeister, 38) Billetdrucker und Magazin-Aufscher, 39) Kassen- ureaudicner und Portiers, 40) Weichensteller, Bahn-, Krahn—
Brückenwärter, 41) Nachtwächter 1 Thlr. .
eit für einzelne Beamte auf Grund besonderer Verträge
e ätze zur Anwendung gelangen, behält es dabei sein Bewenden. §. 2. An Reisekosten einschließlich der Kosten der Gepäckbeförde⸗
rung erhalten: ; .
J. bei Dienstreisen, welche auf Eisenbahnen oder Dampfschiffen gemacht werden können: ᷣ
IH die im §. 1 unter 1 bis 15 genannten Beamten für die Meile 19 Sgr. Und 1 Thlr. für jeden Zu⸗ und Abgang.
Hat einer dieser Beamten einen Diener auf der Reise mitgenom⸗—
so kann er für denselben 5 Sgr. für die Meile beanspruchen;
2) die im 8. 1 unter 186 bis 29 genannten Beamten für die
ile 77 Sgr. und 20 Sgr. für jeden Zu⸗ und Abgang;
3) die im §. 1 unter 30 bis 41 genannten Beamten für die
le 5 Sgr. und 10 Sgr. für jeden Zu. und Abgang;
II. bei Tienstreisen, welche nicht auf Eisenbahnen oder Dampf— schiffen zurückgelegt werden können: 1) die im §. 1 unter 1 bis 6 ge—⸗ nannten Beamten 1 Thlr. 15 Sgr., 2) die im 5§. 1 unter 7 bis 29 genannten Beamten 1 Thlr., 3) die im §. 1 unter 30 bis 41 ge⸗ nannten Beamten 20 Sgr. für die Meile.
Haben erweislich höhere Reisekosten als die unter J. und II. festgesetzten, aufgewendet werden müssen, so werden diese erstattet.
§. 3. Für Dienstreisen von Beamten auf derjenigen Eisenbahn, bei deren Verwaltung dieselben angestellt sind, werden an Reisekosten nur die im 2 zu J. festgesetzten Entschädigungen für Zu⸗ und Ab⸗
änge gezah dagegen erhalten die Beamten freie Fahrt und freie zepäckbeförderung nach Maßgabe des Freifahrt⸗Reglements
Die im Besitze von Vereinskarten oder Freifahrtkarten für fremde gisen ahnen befindlichen Beamten sind verpflichtet, bei Dienstreisen die V
z. 8. lt;
ereins- oder Freifahrtkarte zu benutzen, und erhalten auch für
Dienstreisen an Reisekosten nur die im §. 2 zu J. festgesetzten Entschädigungen für Zu⸗ und Abgänge. ;
Ferden etatsmäßig angestellte Beamte außerhalb ihres
ienstlich beschäftigt, so können, wenn diese Beschäftigung
Tage dauert, für die weitere Zeit die ihnen neben ihrer
Tagegelder nach Bestimmung des Ministers
t Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten bis auf die Hälfte der timmten Sätze ermäßigt werden. .
n nicht etatsmäßig angestellten Bea
er d
a tektionen besonders Beamtenklasse, in welche Anstellung einzurücken bestimmt sind, niemals übersteigen. z. 5. Bei Dienstreisen innerhalb ihres Amtsbezirks erhalten:
8 ——
ückreise nach 6 1.
1) Bber⸗Betriebs⸗Inspektoren, 2) Ober⸗Güterverwalter, 3) Ober⸗ Maschinenmeister 3 Thlr., 4) Betriebs⸗Inspektoren, 5) Eisenbahn⸗ Baumeister, 6) Maschinenmeister, 7) Telegraphen-Inspektoren 2 Thlr., 8) Bahn- und Betriebs⸗Controleure, 99 Werkstättenvorsteher und Werkmeister 1 Thlr. 15 Sgr., 10) Telegraphen⸗Aufseher 1 Thlr. Tagegelder. . . . e
Die im 5§. 2 zu II. bestimmten Reisekosten werden den Betriebs⸗ Inspektoren, Eisenbahn⸗Baumeistern, Maschinenmeistern, Telegraphen⸗ Inspektoren und Telegraphen⸗Aufsehern nicht gewährt, wenn sie sich innerhalb der ihnen überwiesenen Strecken Behufs Revision oder zur Verrichtung sonstiger dienstlicher Geschäfte auf der Strecke zu Fuß oder unter Benutzung der Draisine oder des Bahnmeisterwagens bewegen.
2. 6. Bahnwärter erhalten, wenn sie sich auf ihrer Strecke be⸗ wegen, weder Tagegelder noch Reisekosten, Bahnmeister nur bei Nacht— revisionen, wenn ihnen von ihren Vorgesetzten ausdrücklich aufgegeben ist, außerhalb ihres Wohnorts zu übernachten, für jede aus dieser Veranlassung außerhalb des Wohnorts zugebrachte Nacht die im 5§. 1 fostgesetzten Tagegelder. .
8. 7. Bahnmeister, welche neben Wahrnehmung der eigenen Dienstgeschäfte einen anderen Bahnmeister ihrer unmittelbaren Nach⸗ barschaft vertreten, ohne daß, sie gußerhalh ihres Wohnorts Quartier zu nehmen nöthig haben, Weichensteller und Bahnwärter, welche mit Vertretung des ihnen vorgesetzten Bahnmeisters beauftragt werden, Bahnwärter, welche mit der Verrichtung von Weichenstellerdiensten beauftragt, ohne daß sie außerhalb ihres Wohnorts Quartier zu neh⸗
men genöthigt sind, von ihrer Bude an gerechnet, mehr als 3 Meile zurückzulegen haben, um an den Ort ihrer dienstlichen Bestimmung zu gelangen, erhalten an Stelle der Tagegelder und Reisekosten eine von dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten im Ein⸗ vernehmen mit dem Finanz⸗Minister festzusetzende Funktionszulage, welche die in S§. 1 und 2 bestimmten Sätze nicht übersteigen darf. 8§. 8. Lokomotiv⸗ und Zugbegleitungs⸗Beamten erhalten für die Beschäftigung im Fahrdienste, Bahnaufsichts-⸗Begmte für die, Beglei⸗ tung von AÄrbeitszügen an Stelle der Tagegelder und Reisekosten Meilen⸗ und Nachtgelder, welche die in S§. J und 2 bestimmten Sätze nicht ühersteigen dürfen, nach Maßgabe eines von dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten zu erlassenden Reglements. §. 9. Die, einzelnen Beamten neben ihrem Einkommen ge⸗ währten Pauschsummen für Reisekosten bilden die Entschädigung für alle innerhalb und außerhalb des Amtsbezirks auszuführenden Dienst— reifen. Unter besonderen Umständen kann jedoch der Minister, für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten solchen Beamten für Dienst= reisen außerhalb ihres Amtsbezirks Tagegelder und Reisekosten ge⸗ währen. . X E
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5. 10. Diese Verordnung tritt mit dem 1. September d. J. in Kraft. Soweit dieselbe nicht anderweite Bestimmungen enthält, finden die Vorschriften des Gesetzes vom 24. März 1873, betreffend die Tagegelder und die Reisekoften der Staatsbeamten, Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei. gedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 29. November 1833.
Wilhelm.
(L. 8.) . ; ) Camphausen. Achenbach.
Landtagsangelegenheiten.
Berlin, 20. Dezember. In der Sitzung des Hauses der Abgeordneten am 18. 8. M. nahm in der Diskussion über den Gesetzentwurf über die Beurkundung des Personenstandes ꝛc. 5§. 1, 2, 6 der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Falk nach dem Abg. Dr. Lasker das Wort:
Meine Herren! W der obligatorischen Civ ⸗ wesentliche Einwendung, die man diesem Institute entzegenstellte, daß es viele Provinzen des Staates gebe, wo es an den erforderlichen Organen fehle. Die Staatsregierung ist sich vollkommen bewußt, daß dieserZustand noch keineswegs überwunden ist. Wären wir in geordneten Ver⸗ hältnifssen, so hätte man wohl der logischen Entwicklung der Dinge Folge geben können, erst die Organe herzustellen und dann diese Ge— setzeporlage zu machen. Aber, meine Herren, ich denke, die große Majorität des Hauses stimmt der Staatsregierung darin bei. Wir konnten nicht mehr warten, und deswegen müssen wir die Zustände nehmen, wie sie sind. Unter Berücksichtigung der gegebenen Zu⸗ stände haben wir dann aber vor allen Dingen die Pflicht, ein Gesetz so zu gestalten, daß es ausführbar wird, und nach allem dem, was ich bisher sehen kann, und was ich in diesem Hohen Hause gehört habe, bin ich von der Ueberzeugung durchdrungen, daß, wenn der Staatsregierung eine wesentliche Beschränkung in Bezug auf die Auswahl der betreffenden Organe angelegt werden soll, wenn insbe⸗ sondere der Satz, den das Amendement des Herrn Abg. Dr. Petri enthält, zum Gesetz werden sollte oder Ihre Zustimmung erhalten sollte, die Staatsregierung Ihnen gegenüber mit der Erklärung kommen müßte: Das Gesetz kann sie nicht ausführen, und aus diesem Grunde bitte ich Sie dringend, das Amendement des Herrn Abg. Dr. Petri abzulehnen. Der Herr Abg. Dr. Petri hat auch gestern selbst eine ge⸗ wisse Empfindung gehabt, daß er mit seinem Amendement zu weit gehe, und darum hat er den allerdings in diesem Hohen Hause und auch meinerseits für nicht annehmbar bezeichneten Vorschlag, den er heute zurückgenommen, wahrscheinlich aus derartigen Gründen seinen gedachten Vorschlag beigefügt, welcher darauf abzweckte, in irgend welcher Weise dem Bedürfnisse, welches nach Annahme seines Amendements doch nicht übrig bleiben würde, Rechnung zu tragen. Der Herr Abgeordnete Virchow hat heute das Amendement des Herrn Abgeordneten Petri mit praktischen Erwägungen begleitet, er hat darauf hingewiesen, daß ja der Staat auf dem Gebiete, auf dem sich der gegenwärtige Entwurf bewegt, mit keiner Kirche in dauernden Frieden zu bringen sei. Ich muß darauf aufmerksam machen, daß dieses Moment doch von durchgreifender Bedeutung nicht sein kann. Wenn der Geistliche Standesbeamter wird, t
enn in früheren Jahren über die Einführung ilehe erörtert wurde, so war es eine recht
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lediglich als Staatsbeamter be⸗ zeichnet wird und dessen Funktionen nach allen Richtungen hin über— nimmt und ich schalte auch gleich ein, wenn ein geistlicher Beamter Staatsbeamter ist, so muß er alle Verpflichtungen desselben erfüllen, meiner Meinung nach auch den betreffenden Eid leisten wenn also der Geistliche vollständig als Staatsbeamter behandelt wird, und wenn ferner eine Widerruflichkeit des Auftrages vorliegt; wenn solche Momente vorhanden sind, scheint mir sein Bedenken nicht durchzugreifen. Sollte sich ein Unfriede von Neuem zeigen, so ist ihm sofort mit der größten Leichtigkeit das Amt abzunehmen. Der Herr Abgeordnete Virchow hat dann aber auch eine Kritik geliefert derjenigen Beamten, welche diese Geistlichen uns wählen würden; er hat dabei betont, daß die Kultus-Verwaltung bei der Auswahl der betreffenden Beamten gar nicht betheiligt ist. Ich muß ja zugeben, daß es auf mich selbst einen eigenthümlichen Eindruck macht, Angesichts des 5. 54 dieser Vorlage hauptsächlich das Wort zu führen; mir ist durch das Gesetz selbst die Ausführung nicht übertragen, aber aus sehr nahe liegenden Gründen. Nichtsbesto—2 weniger wird ein Zweifel darüber nicht bestehen können, daß, wenn es sich um Geistliche handelt, so lange wenigstens eine solche Durchfüh— rung kirchenverfassungsmäßiger Verhältnisse, die ein Interesse des Kultus⸗Ministers an der richtigen Auswahl nicht mehr begründen, ich meine so lange diese Verhältnisse, noch nicht eingelceten sind, man doch immerhin den Kultus-Minister fragen wird, ob eine gewählte Persönlichkeit die richtige sei; und wenn er nicht gefragt werden sollte, so würde er sich vielleicht von selbst in die Sache hineinmischen.
Was nun die verschiedenen Amendements betrifft, die gestellt wor⸗ den sind, so kann ich mich bei der Erwägung aller der Umstände und Ausführungen, die heute vorgetragen worden sind, doch immer der Ueberzeugung nicht verschließen, daß es am Gerathensten sein würde, die Vorlage so anzunehmen, wie sie Ihnen gemacht ist. Gegen den §. 6 des Ge⸗ setzes hat heute der Abg. Lasker den Einwand erhoben, daß wir mit diesem Paragraphen eine Art Vothöivilehe ins Leben rufen. Ich hätte ge⸗— wünscht, daß der Herr Abgeordnete ebenso korrekt, wie er vorher be⸗ tonte, daß die Behauptung, dieser Gesetzentwurf schaffe eine fakul⸗ tative Civilehe, unberechtigt sei, auch den Ausdruck „Notheivilehe“ vermieden haben möchte, denn in Wahrheit handelt es sich um nichts An deres, als um die Möglichkeit der Wahl zwischen zwei Staatsbeamten, die Beide die Funktionen, welche das Gesetz den Standesbeamten über⸗ trägt, ausführen können. Ich kann nicht sehen, wie da der Begriff der Notheivilehe, der doch immer die kirchliche Trauung mit hinein⸗ zieht, von irgend welcher Bedeutung sein tönnte. Ich bin auch der Ueberzeugung, daß der Geistliche, der etwa auf Grund des 8. 6 ernannt werden möchte, die ganze Bedeutung des Staatsamtes empfinden wird, wenn er eben vereidigt wird, wenn er unter staatlicher Aufsicht steht, sei es so wie es in der Vorlage steht, sei es so wie es in den Amendements bezeichnet ist, wenn er weiß, daß er nach dem Ausspruche des Staats von seinem Amte ohne Weiteres abberufen werden kann, daß ihm dann das Bewußtsein sehr leicht kommen wird, daß es sich bei ihm um nichts Andres handelt, als um ein Staatsamt und daß dieses Bewußtsein in Verbindung ferner mit der völlig ungebräuchlichen Form der Eheschließung nach diesem Entwurf gegenüber der gegen⸗ wärtigen kirchlichen Eheschließung auch auf die Menge sehr leicht die Ueberzeugung übertragen wird, es handle sich bei dem Geistlichen um ein Staatsamt. Ich habe gestern bereits hervorgehoben, — die Staatsregierung hat als wesentliches Moment für die Be⸗ stimmung des 5. 6 den freilich auch von ihr selbst schon bei dem bloßen Siehenbleiben des 5. 2 seiner Natur gemäß zu befol⸗ genden Gesichtspunkt zum Ausdruck gebracht, daß namlich Niemand wider seinen Willen genöthigt sein sollte, zu einem Geistlichen zu gehen — aus dem Grunde, den ich gestern schon hervorzuheben mir erlaubte. Die Gründe für diese Bestimmung sind, wie ich gestern schon sagte, theoretisch gewiß zu bestreiten, aber praktisch stehen sie noch in dem Kopfe Vieler. Wenn Sie also den 8.6 streichen sollten, so würde die Staatsregierung nach ähnlichen Gesichtspunkten und auch nach denen, die der Herr Abgeordnete Dr. Lasker hervorgehoben hat, verfahren. Die Staatsregierung würde nach meiner Ueberzeugung ge— nöthigt sein, die Geistlichen nur in dem Falle zu Civilstandsbeamten
zu nehmen, wo Kollisionen von vornherein nicht anzunehmen sind.
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Nun, meine Herren, damit ist der Uebergang zu den beiden
Amendements gegeben, welche Seitens der beiden Herren Abgg. Göt= ting und Miquel zu den Paragraphen eingebracht sind. Ich kann nicht leugnen, daß auch ich, wenn Sie eines dieser Amendements durch⸗ aus annehmen wollten, dem Amendement des Herrn Abg. Miquel, wie es in der jetzigen Faffung lautet, den Vorzug geben würde gegenüber
dem Amendement des Herrn Abg. Götting. ; selbst hat, was mir übrigens auch nach dem Wortlaut auch nicht einen
Der Herr Abgeordnete Augenblick zweifelhaft war, betont, daß es sich bei dem Ausdruck „geeignet“ nur um Würdigung subjektiver Verhältnisse handele und ich glaube, daß sich darin daß Amendement Miquel von dem seinigen unterscheidet, als es von dem Bedürfnisse spricht und deshalb auch objektive Verhältnisse in Betracht ziehen läßt, welches gestattet, nicht blos zu erwägen, welche Qualifikation hat dieser oder jener Be⸗ amte gegenüber dem Geistlichen und ist diese Qualifikation auch an und für sich vorhanden? sondern auch die betreffenden sonstigen Ver⸗ hältnisse eine an sich qualifizirte Person in Erwägung zu nehmen. nen — und
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aber hier nicht ung
Ne ist wahr, daf von der ein der möchte dafür eine nicht eine vereinzelte, etwa nur in de, sondern eine auch draußen im Lande sich mehr und tende, und ich kann aus meiner amtlichen Erfahrung be—
Auffassung is Hause gelten mehr verbreiten zeugen, daß selbst in den Kreisen der Geistlichen und selbst in den Kreisen solcher Geistlichen, die noch vor Jahresfrist sich entschieden dagegen verwahrten, sich jetzt diefe Ueberzeugung immer mehr und mehr Bahn gebrochen hat. Ich will auch ein Weiteres nicht bestreiten, daß nämlich auch in die Kreife der weniger Gebildeten und Einsith⸗ tigen eine Anschauung von der Nothwendigkeit der obligatorischen Civilehe gedrungen ist. Es ist nicht zu leugnen, daß das unter Anderem guch herbeigeführt ist durch die Wahlagitation, freilich zuweilen nicht mit dem Effekte, der von den Agitirenden erstrebt war. Sie werden sich erinnern, daß Gespräche zwischen Hans und Kunz, oder hatten die Herren andere Namen, eine Reihe von Plakaten verbreitet worden sind, worin auch dieses Institut der Civilche erörtert wurde. Diese Plakate sind auch von anderer Seite Gegenstand der Erörterung verschiedenster Art ge⸗ wesen und dies wurde zu einem der Faktoren, die dazu beigetragen haben, auch in weiteren Kreisen die richtige Auffassung über das In—⸗ stitut zu verbreiten, die Auffassung, daß es eine nützliche Institution sei Aber, meine Herren, wir haben ein weit ausgebreitetes ᷣ mit total verschiedenen Verhältnissen. In allen
Kreisen, wo eine gemischt konfessionelle Bevölke⸗
rung vorhanden ist, wo die Streitigkeiten über die Einseg⸗ nungen gemischter Ehen täglich vor Augen liegen, wo gegenwärtig die
konservativen Seite *
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mir vorlel hat gefragt, was denn unter „Geistlichen“ zu ver⸗ /
Erscheinungen, welche aus der Nichtbefolgung des Gesetzes vom II. Mai d. J. sich ergeben haben, Jedermann vor Augen sind, wo sich verschiedene Sekten der christlichen Kirche befinden, da ist ein Verständniß für das Institut der obligatorischen Civilehe und der Civilehe überhaupt ein weit verbreitetes. Aber, meine Herren, ich wiederhole, wir haben ganze Landestheile, ja Provinzen, wo alle diese Fälle gar nicht vorkommen, wo sogar das Eherecht des Staates im Wesenklichen übereinstimmt mit dem Eherecht der Kirche und es in der That nöicht dahin kommen kann, daß die Wiedertrauung Geschiedener zurück⸗ gewiesen wird, weil kein kirchlicher Scheidungsgrund vorliegt, sondern nur ein staatlicher. der Frage, wann ein besonderes Bedürfniß vorliege, mit erwogen wer⸗ den. Sie können dabei nicht vollständig ausgeschlossen bleiben. Und
Derartige Verhältnisse müssen, glaube ich, bei
weil dieses objektive Moment in dem Antrage des Herrn Abg. Miquel zum Ausdruck kommt, bin ich allerdings der af f, daß es zur gedeihlichen Ausführung des Gesetzes dient, bei der Wahl zwischen
beiden Amendements, das des Herrn Abg. Miquel angenommen
2 11611 2 ö as des Herrn Abg. Goetting verworfen wird. 6. Abgeordnete Lasker, und das ist die zweite Frage, die
Ich kann allerdings nur sagen, daß ich unter dem Geist⸗
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lichen das verstehe, was wir bisher in der gewöhnlichen und gesctz⸗ lichen Sprache darunter verstanden haben und was auch im Etat mit diesem Ausdrucke bezeichnet ist, wenn dort an der betreffenden Stelle gesagt worden ist, eine Summe kann verwendet werden zur Unter⸗ stützung von Geistlichen sämmtlicher Konfessionen. Ich kann also nur wiederholen, daß hier von den Geistlichen in keinem andern Sinne gesprochen wird. als in dem Sinne, der rechtlich und dem Sprach⸗ gebrauch gemäß damit verbunden ist.
— Ueber die zu §. 2 von dem Abg. Miquel eingebrachten Amendements erklärte der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg:
Ich erkläre mich Namens der Staatsregierung mit den Auecfüh⸗ rungen des Herrn Abgeordneten Miguel durchgängig einverstanden sowohl mit den Anträgen, die er gestellt hat, als mit der Molivirung derselben. Dahin gehört also namentlich der Antrag auf Anhörung der Kreistage, der städtischen Behörden, der Gemeindebehörden, je nachdem die Kreisordnung in den einzelnen Landestheilen eingeführt worden ist oder nicht; ferner der Antrag, daß mit dem Gemeindeamte auch der ertheilte Auftrag als Givilstandsbeamter aufhören soll, und endlich der Antrag, die Konnexität des Gemeindeamts und des Auf— trages nicht in der Art hinzustellen, daß der Auftrag nicht eher ent⸗ zogen werden kann oder doch nur unter den Bedingungen entzogen werden kann, wie das Gemeindeamt. j Ich bin in allen diesen Purnkten mit dem Herrn Miquel einver⸗ standen, möchte aber anheimstellen, ob der Antrag des Herrn Abg Richter nicht vielleicht noch in einem Worte zu modifiziren wärs. Nach diesem Antrage sollen die Kreistage ein Vorschlagzrecht haben. Ich, würde dagegen nach der Analogie des Verfahreng bei den Vor⸗ schlägen für die Amtsvorsteher dann nichts zu erinnern haben, wenn wie ich nicht hoffe, durch Beschluß des Hauses die Möglichkeit Geist⸗ liche zu Civilstandsbeamten zu ernennen, ausgeschloffen würde. Wenn aber Geistliche ernannt werden können, dann, glaube ich, kommt der Kreistag in eine eigenthümliche Lage, wenn man ihm den Vorschlag auch nach dieser Richtung hin beilegt. Ich glaube, es würde zweck⸗ mäßiger sein, zu sagen: „nach Anhörung des Kreistages“; das würde etwas feststellen, was die Regierung auch jetzt, falls es nicht im Gesetz vorgeschrieben werden sollte, anordnen würde.
= Der dem Hause der Abgeordneten vorgelegte Entwurf
eines Gesetzes, betreffend die Betheikigung der Staatsbeamten bei der Gründung und Verwaltung von Aktien, Kommandit- und Bergwerks⸗Gesell⸗= schaften, lautet:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen zꝛc verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtags der Monarchie, . kit Unmittelbare St ze
§. 1. Unmittelbare Staatsbeamte dürfen ohr ĩ des vorgesetzten Ressort⸗Ministers nicht ihn lech e ,,, Aufsichts. oder Verwaltungtzraths von Aktien,, Kommandit. oder
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