Den 16. Dezember 1873. Dillinger, Port. Zahn. vom „Regt. Nr. 56, in das Inf. Regt. Nr. 111 versetzt. Baron v. lefsen, Sec Lt. vom Hus. Regt. Nr. 7, auf ein Jahr zur Dienst⸗ seistung im Auswärtigen Amte kommandirt. v. Schmiedeberg, Sec. Lt. von der Reserve des Dräg. Regts. Nr. 15, früher Sec. Lt. in diesem Regt., im stehenden Hecre, und zwar als Sec. Lt. im Drag. Regt. Nr. 23 wiederangestellt.
Den 21. Dezember 1873. Schultz, Oberst⸗Lt. und Com⸗ mandeur des Eisenbahn⸗Bats., Tetzlaff, Hauptmann und Comp. Commandeur vom Eisenbahn⸗Bat., von dem Verhältniß als Mit⸗ glieder der Prüfungs⸗Kommission des Ingenieur-Corps entbunden. Bendemann, v. Wittenburg, Hauptl. und Comp. Commdrs. im Garde ⸗Pion. Bat., zu Mitgliedern der gedachten Kommission ernannt; Greverug, Sec. Lt., vom Inf. Regt. Nr. 62, Keitel, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 76, v. Rau schenplat, Sec. Lt. vom Magdeb. Jäger⸗Bat. Nr. 4 ron ihrem Kommando als Erzieher bei dem Nadettenhause zu Plön entbunden; v. Scheve II., Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 63, Henning, Sec. Lt. vom 8. PGMmm. Inf. Regt. Nr. 61, Adami, Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 35, zur Dienstleistung als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Plön, vom 1. Januar 1874 ab vorläufig bis zum 1. Mai 1874, kommandirt; Gr. v. Blücher, See⸗ Kadett, bei der Marine ausgeschieden und als Portepee-Fähnrich mit Patent vom 15. Juli 1869 ꝛ6 im Ulanen⸗Regt. Nr. 9 angestellt.
B. Abschiedsbewilligungen Rc.
Den 15. Dezember 1873. Glaesel, Zeug⸗Hauptm. vom Stabe des Fuß⸗AUrtillerie⸗Regiments Nr. 15, als Major mit Pension und seiner bisherigen Uniform der Abschied bewilligt.
Den 16. Dezember 1873. Schaeffer, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 14, als temporär ganzinvalide mit Pension unter dem ge— setzlichen Vorbehalt ausgeschieden. Beschorner, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 61, mit Pension nebst Aussicht auf Anstel⸗ lung im Civildienst und der bisherigen Uniform der Abschied bewilligt.
Beamte der Militärverwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministerlums.
Den 10. Dezember 1873. Schubert, Fortifikations⸗Sekre= tär in Sonderburg, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt. Lie sau, Fortifikations⸗Sekretär, früher in Belfort komman— dirt, nach Sonderburg versetzt.
Den 18. Dezember 1873. Hintze, Zahlmeister ⸗ Aspirant, a hd Zahlmstr. Aspirant, zu Zahlmstrn. resp. des 1. Bats. Gren. Regts. Nr. 2 und des 1. Bats. Inf. Regts. Nr. 14 ernannt.
II. In der Marine. Offiziere ꝛe. A. Ernennungen, Beförderungen ꝛe
Berlin, den 21. Dezember 1873. Diedrichsen, Fritze,
v. Trützschler u. Falkenstein, Langemak, Frhr. v. Erhardt,
hr. v. d. Goltz Stubenrauch J, v. Prittwitz⸗Gaffron J. Rittmeyer, v. Ehrenkroeck, Wilm, Rees v. Esenbeck, Va⸗ lette, Mittler, Herz, v. Maltzahn, Piraly, Herbing, Unterlieuts. zur See, zu Lieutenants zur See, v. Dresky, Breu— sing, Siegel, Rosendahl, v. Seelhorst, Zeye, Riebe, Broker, Koellner, Dietert, Meuß, Rust, Hellhoff, Land⸗ fermann, du Bois, v. Arnoldi, Gehrmann, Hermann, Fachmann, Stiege, Gr. v. Königsmarck, Jäckel, Fischer, v. Halfern, Vüllers, See⸗Kadetten, zu Unter ⸗Lieutenants zur See, mit Vorbehalt der, Patentirung, befördert. Koelle, See, Kadett von
der 1. Matrosen⸗Division, zur Reserve entlassen. Gebhardtsbauer
stein, Kapit. zur See, Behufs,. Beaufsichtigung der Zurüstungs— Arbeiten der Panzer-Fregatten Kaiser und Deutschland nach London kommandirt.
Aichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 29. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen außer mehrfachen Besu—
jchäften und Versammlungen der Provinziallandtage §§. 30-39. Dritter Abschnitt. Von den Provinzlalausschüssen, ihrer Zusammen⸗ setzung und ihren Geschäften 85. 40–- 55. Vierter Abschnitt. Von den Provinzial ⸗Kommissionen 55§. 56 und 57. Fünfter Abschnitt. Schlußhestimmung §. 58.
Dritter Titel. Von der Oberaufsicht des Staates über die Pro⸗ vinziglverbände §§. 59-63.
Vierter Titel. Allgemeine, Uebergangs: und Ausführungs⸗Be⸗ stimmungen §5§. 64 - 69.
Ein beigefügtes Wahlreglement umfaßt 9 Paragraphen. Wir werden den Entwurf der Provinzialordnung und des Wahlreglements morgen veröffentlichen.
— Verschiedene Blätter enthalten ein Referat über eine Unterredung, welche zwischen dem Handels⸗Minister und einer Deputation des Vereins zur Wahrung der wirthschaftlichen Interessen in Rheinland-Westfalen kürzlich stattgefunden hat. Wie wir vernehmen, beruhen einzelne Punkte dieses Referats jedenfalls auf Mißverständnissen.
Der General der Infanterie von Schwartz koppen, Kommandant von Berlin, Chef der Landgensd'armerie, und beauf— tragt mit den Geschäften des Gouvernements von Berlin, ist, unter Verleihung eines Patents seiner Charge, zu den Offizieren à la suite der Armee versetzt und nach Württemberg behufs Uebernahme des Kommandos über die Königlich württembergi⸗ schen Truppen (ꝛIII. Armeecorps) kommandirk.
Der General der Infanterie von Stülpnagel, à la zuite der Armee, ist, von dem Kommando nach Württemberg behufs Uebernahme des Kommandos über die Königlich württem⸗ bergischen Truppen entbunden, zu den Offizieren von der Armee versetzt und mit den Geschäften des Gouvernements von Berlin, sowie einstweilen auch mit den Geschäften des Chefs der Land⸗ Gensd'armerie beauftragt worden.
Bayern. München, 25. Dezember. Das vorgestern erschienene Kriegs-Ministerial⸗Verordnungsblatt Nr. 64 publizirt unter Hinweisung auf die Allerhöchste Verordnung vom 7. Sep⸗ tember J. J. die für die oberen Militärbeamten des Königlichen Heeres auf Grund der vom 1. Januar 1873 im Heere maßge⸗ benden Gehälter aufgestellte Nachweisung des pensions⸗ fähigen Diensteinkommens und der Pensionssätze der ein⸗ zelnen Beamten⸗Chargen.
— Vom Staats⸗Ministerium des Aeußern werden bei dem Landtage Kreditforderungen, und zwar von 600,000 fl. be⸗ hufs Aufbesserung des Gehaltes des Fahrpersonals, der Wechsel⸗ und Bahnwärter der Königlichen Verkehrsanstalten und eine solche zur Erhöhung der Fahrgebühren des Fahrdienstper— sonals in Vorlage gebracht. Vom Staats⸗Ministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern, dann der Finanzen ist der Abgeordnetenkammer ferner ein Gesetzentwurf, „den Mehr⸗ bedarf für einige theils im Bau vollendete, theils noch in
Urgolen zur. 2 ᷓ 1 der Ausführung begri 8 etre vorge⸗ Ober⸗Maschinist, zum Maschinen-Unter⸗Ingenieur ernannt. Hassen⸗ * sführung begriffene Staatsbahnen betreffend“, vorge
legt worden. — Mit dem Ablaufe des gegenwärtigen Monats ist die durch die Verwaltungsetats für die XI. Finanzperiode, sowie
Kwon Wilmowski zu einem kurzen
— Ihre Majestät die gestern mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großh dem Gottesdienste in der Kapelle des Augu Das Familiendiner fand bei Sr. Königlicher Carl statt.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing am Sonnabend Mittag um 12 Uhr den Ober⸗Ceremonienmeister Grafen von Stillfried und ertheilte um 12, Uhr dem Königlichen Hofbanquier Baron von Cohn Audienz.
Um Si Uhr Abends hatte Se. Hoheit der Herzog Georg von Mecklenburg⸗Strelitz die Ehre des Empfangs.
Gestern Mittag um 12 Uhr nahm Se. Kaiserliche und Kö— nigliche Hoheit die Meldung des Rittmeister Lenke vom Ost— preußischen Dragoner⸗Regiment Nr. 10 entgegen.
Um 5 Uhr Nachmittags begaben Sich Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin zum Familien-Diner bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Carl.
— Se. Majestät der Kaiser und König haben in Anerkennung der von Seiten der spanischen Goelette „Amable Asuncion“ geleisteten Dienste zur Rettung und Verpflegung der aus dem Schiffbruch der mecklenburgschen Brigg „Calsow⸗Ste⸗ sow“' übrig gebliebenen Personen dem Schiffskapitän Don Fran— cisco Salpä ein Fernrohr mit Inschrift und der Mannschaft desselben ein Geldgeschenk überweisen zu lassen geruht.
= Auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers und Königs soll die Armee⸗Trauer für den Neujahrstag abgelegt werden
— Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu— sammen.
— Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 1. Dezem— ber d. Is, beschlossen, daß bei Versendungen von Waaren auf Begleitschein . und II. aus Privat⸗Transitlägern ohne amt⸗ lichen Mityerschluß nach dem Ermessen der Direftivbehörde von der speziellen Rexision Abstand genommen werden kann, bei Versendungen auf Begleitschein J. jedoch nur dann, wenn auf Grund des 5. 43 des Vereinszollgesetzes die Ablassung ohne amtlichen Verschluß erfolgt und eine Ermittelung des Netto— gewichts nicht erforderlich ist.
— Der Entwurf der Provinzial-Ordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen ist gestern an das Haus der Ab— geordneten zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme übersandt worden. Der Entwurf umfaßt 69 Paragraphen in folgenden Abschnitten: . .
Erster Titel. Von den Grundlagen der Provinzialverfassung. Erster Abschnitt. Von dem Umfange und der Begrenzung der Pro— vinzen 88. 1— 5. Zweiter Abschnitt. Von den Angehörigen der Pro— vinz, ihren Rechten und Pflichten ss. 6— 15. Dritter Abschnitt. Provinzialstatuten und Reglements 5§. 16.
Zweiter Titel. Von der Vertretung und Verwaltung der Pro⸗ vinziglverbände. Erster Abschnitt. Von der Zusammensetzung der Provinziallandtage §58. 1I7— 29. Zweiter Abschnitt. Von den Ge⸗
durch die Staatsaufwands⸗Spezialetats und die Allerhöchsten Landrathsabschiede für das Jahr 1873 den Staatskassen ertheilte Zahlungsbefugniß erloschen. Da nun nach dem Stande der Budgetberathungen für die XII. Finanzperiode keine Möglichkeit gegeben ist, bis zum Schlusse dieses Jahres für die Deckung der bevorstehenden Staatsbedürfnisse des Jahres 1874 in definitiver Weise Vorsehung zu treffen, so wurde vom Finanz⸗Ministerium im Interesse eines ungestörten Fortganges des Staatshaushalts verfügt, daß die in der Finanz⸗Ministerial⸗Entschließung vom 17. Dezember 1867 niedergelegten Bestimmungen über die pro⸗
visorische Zahlungsermächtigung für das Jahr 1868 in gleichmäßiger Weise auch für das erste Jahr der XII. Finanz⸗
periode bis zu dem Zeitpunkt in Anwendung zu kommen haben, mit welchem die definitiven Kredite hierfür ertheilt sein werden.
— Der König hat, dem „Korr. v. u. f. D.“ zufolge, be⸗ stimmt, daß die nächste Neujahrs-Cour zu unterbleiben habe. Die Königin-Mutter kehrt morgen Abend mit dem Courier— zuge aus Hohenschwangau zurück.
Sachsen. Dresden, 27. Dezember. gestern folgende Deputationen empfangen: der Städte Röoß— wein, Hohnstein bei St, Frauenstein, Pulsnitz, Mügeln; des Militär⸗Vereins zu Mügeln; der Polytechnischen Gesellschaft zu Leipzig; der Studirenden des Königlichen Polytechnikums zu Dresden.
— Wie dem „Dr. J.“ vom Präsidium der Zweiten Kammer mitgetheilt worden, wird die nächste Sitzung dieser Kammer am 2. Januar stattfinden.
Der König hat R
Württemberg. Stuttgart, 27. Dezember. Das Re⸗ gierungsblatt Nr. 47 enthält eine Verfügung des Königlichen Medizinal⸗Kollegiums, betreffend die Einführung einer neuen Arzneitaxze vom 15. Dezember 1873.
Baden. Karlsruhe, 23. Dezember. Die Zweite Kammer hat die Regierungsvorlagen, betreffend die Bewilli⸗ gung von Wohnungsgeld⸗Zuschüssen für die Beamten und Angestellten, sowie die Erhöhung der Pensionen und Wittwen⸗ gehalte, in zwei Sitzungen duͤrchberathen und im Wesentlichen unverändert angenommen. In Bezug auf die Wohnungsgelder werden die Beamten und Angestellten in sechs, die Wohnorte in drei Klassen eingetheilt, und zwar so, daß auf die erste Klasse 525, 420 und 350, auf die zweite 385, 280 und 210, auf die dritte 315, 210 und 140, auf die vierte 210, 126 und 84, auf die fünfte 126, 77 und 56, auf die sechste Klasse 70, 49 und 35 Gulden entfallen.
Hessen. Darmstadt, 27. Dezember. Das Regierungs⸗ blatt veröffentlicht eine Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 15. d. M., nach welcher die Stempelpflicht für auswärtige Kalender vom 1. Januar 1874 an aufgehoben ist.
Mecklenburg. Sternberg, 20. Dezember. Heute Morgen schritt der Landtag zur Erledigung der letzten Propo⸗ sitionen. Die meisten bestanden in Mittheilungen, die der Engere Ausschuß dem Plenum machte. Bei vielen beschloß man, die⸗ selben wegen vorgeschrittener Zeit auf dem nächsten Landtag wieder vorlegen zu lassen. Schließlich kamen die Landtags⸗ Abschiede zur Verlefung. Von den vier landesherrlichen Pro⸗ positionen behandeln drei Steuern resp. Reviston der Steuer⸗ Edikte, Kapitel I die Verfassungs-Modifikation. In dem schwerinschen Landtags-Abschiede, den wir im Auszuge bereits mittheilten, heißt es darüber:
„Das Cähut III anlangend, so haben Se. Königliche Hoheit Sich veranlaßt gesehen, von der Fortsetzung der Verhandlungen Über die be— stehende Landesverfassung auf Grundlage der bisherigen Vorlagen ab— uustehen, indem Allerhöchstsie durch den Gang der bereits auf zwei zandtagen gepflogenen Verhandlungen zu der Ueberzeugung geführt
worden sind, daß eine Vereinbarung über die Verfassungsänderung nur zu erreichen sein wird, wenn eine einheitliche Vertretung des Landes unter Beseitigung des patrimoniglen Charakters der bestehenden Ver— fassung hergestellt wird. Se. Königliche Hoheit erachten es dem⸗ gemäß für Ihre Landesherrliche Pflicht, den demnächst wieder aufzunehmenden Verhandlungen über die Abänderung der Verfassung eine dieser Allerhöchstihrer Ueberzeugung entsprech nde Grundlage zu geben, und haben zum Zweck der im Interesse des Lan⸗ des wünschenswerthen baldigen Weiterführung der in Frage stehenden wichtigen Angelegenheit die Berufung eines außerordentlichen Landtags in der sicheren Erwartung in Aussicht genommen, daß die getreuen Stände Sr. Königlichen Hoheit bei der Verfolgung des von Aller⸗ höchstihnen nach dem vorstehenden als nothwendig erkannten Zieles der weiteren Verfassungs⸗Verhandlungen in dem ernsten Streben nach allseitiger Verständigung zur Seite stehen werden.“
Die betreffende Stelle in dem strelitzschen Landtags⸗ Abschiede lautet wörtlich:
„Anlangend Drittens die Modifikation der Landesverfassung. so sahen Se. Königliche Hoheit. Sich veranlaßt, von einer Fort— setzung der Verhandlungen auf Grund der bisherigen Vorlagen abzu— stehen, da Allerhöchstihnen nicht entgehen konnte, daß dieselben ohne Erfolg bleiben mußten und Aussicht auf eine Vereinbarung über die Modifikation der bestehenden Landesverfassung nur vor⸗ handen sei, wenn man dabei von veränderten Grundlagen ausgeht. Solche sind bereits Gegenstand Sr. König⸗ lichen Hoheit ernster Erwägung, auch der vorläufigen Kommunikation mit Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg Schwerin gewesen, und wie Se. Königliche Hoheit der Änsicht sind, dieselben behufs Weiterführung der dringenden Verfassungsangelegen⸗ heiten auf einem zu berufenden außerordentlichen Landtage vorzulegen, so dürfen Allerhöchstsie schon jetzt die Hoffnung aussprechen, daß sie von Ihren getreuen Ständen mit Vertrauen werden entgegen ge— nommen werden und die allseitige, so wünschenswerthe Verständigung über eine veränderte Gestaltung der Verfasfung endlich erreicht wer— den wird.“
Sach sen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 27. Dezember. Am 24. d. Mts. Nachmittags kam der Prinz Heinrich der . zu einem Besuche am Großherzoglichen Hofe hier an. e
— Der Hof⸗Stallmeister Kammerherr Ernst Bodo Wilhelm von Mau derode ist zum Ober-⸗-Stallmeister ernannt worden.
Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 26. Dezember. Der Landtag hat sich nach geschehener Annahme einiger minder wichtigen Gesetzentwürfe bis zum 15. Januar k. J. vertagt.
Elsaß⸗ Lothringen. Straßburg, 27. Dezember. (W. T. B) Gustav Bergmann, Mitglied der hiesigen Handels⸗ kammer, welcher von einer Anzahl angesehener hiesiger Bürger als Reichstags⸗Kandidat für den Stadtkreis Straßburg aufge⸗ stellt worden ist, hat sich in einem ausführlichen Schreiben zur Annahme der Kandidatur bereit erklärt. In demselben wird die politische Zugehörigkeit Elsaß⸗ Lothringens zu Deutschland rückhaltslos anerkannt und zugleich zur Thätigkeit in dem neu⸗ geschaffenen Kreise der Rechte und Pflichten der Elsaß— Lothringer, sowie zur Einigkeit und Klugheit aufge⸗ fordert. Elsaß⸗Lothringen müsse den neuen Abschnitt seiner staatsrechtlichen Geschicke würdig beginnen. Als Aufgaben der Deputirten des Reichslandes im Reichstage werden bezeichnet: Die Wiederherstellung der konstitutionellen Garantien, welche während der Diktatur aufgehoben worden; die administrative und finanzielle Selbständigkeit Elsaß⸗ Lothringens dem Reichs⸗ kanzler⸗Amte gegenüber, so daß das Land eine eigene Verfassung und gesetzgebende Versammlung erhalte und betreffs seiner Auto⸗
nomie den übrigen Staaten des Deutschen Reiches gleichgestellt werde; endlich die geschäftliche Behandlung der von den Bezirks— räthen ausgesprochenen Wünsche im Reichstage.
Desterreich⸗ Ungarn. Wien, 28. Dezember. Der Kai⸗ ser hat dem Königlich ungarischen Landes- Finanz⸗Minister v. Kerkapolyi und dem Königlich ungarischen Minister für öffentliche Arbeiten und Kommunikationen v. Tisza aus Anlaß
deren Enthebung von diesen Posten die Würde eines Geheimen
Rathes mit Nachsicht der Taxen verliehen.
— Die „Wien. 3.“ veröffentlicht das Statut der Central— Leitung der Staats-Vorschußkafsen, die leitenden Gesichts⸗ punkte bei Durchführung des Gesetzes über die Vorschußkassen und die allgemeine Instruktion für die Leitung und die Ge⸗ schäftsgebahrung der Staatsvorschußkassen.
Pesth, 27. Dezember. Im Oberhause wurden die Be—⸗ richte der Finanzkommission über den Staatsvoranschlag und die
damit zusammenhängenden Gesetzvorlagen entgegengenommen und
deren Verhandlung für Montag anberaumt.
Agram, 27. Dezember. Im Landtage interpellirte Spun, welcher die Nothwendigkeit tüchtiger Frauenausbildung durch Errichtung von Lehranstalten betonte, ob die Landesregie⸗ rung Gesetzentwürfe über Errichtung von Mädchenpräparandien als Staatsanstalten unterbreiten wolle. Der Regierungsvertreter Muhie antwortete bejahend.
Schweiz. Bern, 22. Dezember. Der Bundesrath hat heute den schweizerischen Generalkonsul in Jokohama beauf⸗ tragt, den Zutritt der Schweiz zu dem von den diplomatischen Vertretern Deutschlands, Rußlands, Italiens, Spaniens, Frank⸗ reichs und der Vereinigten Staaten eingereichten Vertrags⸗ entwurf, betreffend den freien Verkehr der Ausländer im Innern Japans, der Regierung dieses Landes auszusprechen und sich allen Schritten der genannten Vertreter zur Realisirung jenes Vertrages anzuschließen. .
— Unter Genehmigung der Revisionsbeschlüsse des National⸗ raths hat der Ständerath heute die noch übrigen Artikel der Bundesverfassung, Organisation und Befugniß des Bundesgerichts, schnell erledigt. Die Uebergangsbestimmungen betreffend, wurde schon früher mitgetheilt, daß dieselben erst nach vollständig erzielter Uebereinstimmung zwischen den beiden Räthen werden in Berathung gezogen werden, was somit im Januar der Fall sein wird. Morgen tritt der Ständerath noch zu einer kurzen Schlußsitzung zufammen, um sich dann gleich dem Nationalrath bis zum 19. des genannten Monats zu vertagen.
— Die gestern in Langenthal abgehaltene Delegirten⸗ Versammlung der schweizerischen Volksvereine, in welcher die Kantone Bern, Zürich, Schwyz, Obwalden, Luzern, Zug, Glarus, Freiburg, Solothurn, Appenzell a. Rh., Basel— stadt, Schaff hausen, St. Gallen, Thurgau, Aargau, Graubünden, Waadt, Tessin und Neuenburg mit 340 Delegirten vertreten waren, hat folgenden Beschluß gefaßt:
„In Erwägung 1) daß der gegenwärtige Revisionsentwurf, soweit sich die eidgenössischen Räͤthe bis setzt über denselben geeinigt, zwar den in Solothurn ausgesprochenen Volkswünschen nicht genügt; 2) daß aber Angesichts der politischen Situation eine vorläufige Erledigung der Repisionsfrage und vor Allem auch die Einigung der gesammten freisinnigen Schweiz im hohem Grade wünschenswerth ist; 3) daß
egenüber der gegenwärtigen Verfassung im neuen Entwurfe namhafte
ortschritte gemacht worden sind — ist beschlossen: I) die Vol ks—
9
. ——
bereinssektionen verpflichten sich, für Annahme des Rewisionsentwurfes zurch Volk und Mehrheit der , * besten Kräften zu wirken; Y) diesen Entwurf jedoch nur als eine Äbschlagszahlung zu acceptiren und im Hinblick auf eine känftige Revision an den in Solothurn auf⸗ gestellten Zielpunkten unentwegt festzuhalten; 3) es spricht, die Dele⸗ girtenversammlung des schweizerischen Volksvereins die bestimmte Er— wartung aus, daß die zwischen dem Ständerath und Nationglrath noch obwaltenden Differenzen, wie namentlich diejenigen in der Schul— und Kirchenfrage in fortschrittlichem Sinne gelöst werden; 4 die Ver⸗ sammlung richtet den dringenden Wunsch an die Bundesversamm— lung, die sogenannten Volksrechte (Referendum und . Volks initiative) zum mindesten in der Ausdehnung, wie sie im Nevisions⸗ entwurf vom Jahre 1872 vorgesehen, im neuen Entwurf aufzunehmen.
Großbritannien und Irland. London, 27. Dezember. Der Herzog von Edinburgh nahm gestern in Osborne Ab⸗ schied von der Königin und seinen Geschwistern und begab sich nach London, von wo sich Se. Königliche Hoheit am 30. ds. zu seiner Hochzeit nach St. Petersburg begiebt. Der Prinz und die Prinzessin von Wales kommen am 5. Januar von Schloß Sandwingham nach London und treten am 19. Januar die Reise nach Sk. Petersburg an, um bei der Vermählung des Prinzen Alfred mit der Großfürstin Marie von Rußland zu⸗ gegen zu sein.
Frankreich. Paris, 2J. Dezember. Der Finanz⸗ Minister besteht darauf, daß die neuen Steuern sofort bewil⸗ ligt werden. Die Kammer wird daher wahrscheinlich keine Neu⸗ jahrsferien nehmen, sondern nur am 1. Januar keine Sitzung halten und sich erst nachher 8 Tage Ruhe gönnen.
— Die Regierung läßt gegenwärtig ein neues Gesetz für den Staats rath ausarbeiten, und will es sofort auf den Tisch der Nationalversammlung niederlegen, um so dem Dreißi⸗ ger⸗Ausschusse zuvorzukommen, der ebenfalls ein derartiges Ge⸗ setz vorbereitet. ö .
— (W. T. B.)) Der „Moniteur“ bestätigt, daß die Regierung gewisse bischöfliche Erlasse mit lebhaftem Be⸗ dauern gesehen habe. Das Blatt zollt dem Patriotismus des Klerus alle Achtung; bemerkt aber, derselbe müsse sich jeder Po⸗ lemik enthalten, welche diplomatische Schwierigkeiten herbeiführen könnte. Andere Journale versichern, daß der Kultus⸗-Minister ein Cirkularschreiben an die Bischöfe erlassen habe, in welchem denselben eine maßvollere Sprache empfohlen wird.
Versailles, 27. Dezember. (W. T. B.) In der Na⸗ tional versammlung wurde bei Fortsetzung der Budget⸗ berathung ein Amendement des Deputirten Wolowski, welches die Herabsetzung des Tarifs für die Postkarten zum Gegenstand hatte, abgelehnt, ein Amendement des Deputirten Ganived da⸗ gegen, durch welches die Beförderungsgebühr für Drucksachen ermäßigt wird, angenommen.
Italien. Rom, 22. Dezember. Am 20. d. M. erhielt das Ministerium des Auswärtigen durch ein Telegramm aus dem Haag die Nachricht von dem Tode des Generals Nino Bizio. Im Jahre 1831 in Genua geboren, diente der Verstorbene zuerst in der sardinischen Marine, die er 1844 verließ, um das Kom⸗ mando eines Handelsschiffes zu übernehmen. An den nationalen Bewegungen von 1848 und 49 nahm er hervorragenden Antheil, zeichnete sich im Kriege des Jahres 1848 und 1849 bei der Ver⸗ theidigung Roms aus, wo er den ersten Angriff Oudinots glänzend zurückwarf. Die dann folgenden Jahre verbrachte er meist auf einem genuesischen Schiff in den südamerikanischen Gewässern, kehrte aber im Jahre 1859 zurück und kämpfte mit Auszeichnung unter Garibaldi, dem er auch auf seinem Zuge in die Romagna folgte. Bekannt ist seine hervorragende Betheiligung an Garibaldi's Zug nach Sicilien. Seitdem blieb er in Italien als General⸗ Lieutenant, welchen Rang er 1862 bei der Vereinigung der Süd⸗ armee mit der regulären erhielt, und seit 1862 als Deputirter. Den Feldzug von 1866 machte er als Divisions-General mit und zeichnete sich in der Schlacht von Custozza durch tapfere und geschickte Deckung des Rückzuges aus. In den letzten Jahren hatte er, um für seine zahlreiche Familie zu sorgen, die Ausrüstung eines Schiffes nach Indien und Australien be⸗ trieben. Es war ihm gelungen, eine Gesellschaft zu diesem Zweck zu gründen, und er hatte seine neue Thätigkeit damit begonnen, Lebensmittel und Proviant für Rechnung der niederländischen Regierung nach Sumatra zu schaffen.
Türkei. Konstantinopel, 27. Dezember. Prinz Friedrich zu Hohenzollern, der Bruder des Fürsten Carl von Rumänien, ist hier angekommen.
Rumänien. Bu karest, 28. Dezember. (W. T. B.) Die Kammer hat in ihrer heutigen Sitzung mit großer Majorität be⸗ schlossen, das Gesetz betreffs Abänderung des Strafkodex in Berathung zu nehmen, durch welches namentlich die Miß⸗ bräuche der Geschworenengerichte in Zukunft unmöglich gemacht werden sollen. . . .
Prinz Friedrich zu Hohenzollern wird dem— nächst zu einem längeren Besuche am hiesigen Hofe aus Kon— stantinopel erwartet.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 26. Dezember. Am 24. d. Mts. fand anläßlich der Regimentsfeste des finnländischen und des wolhynischen Garde⸗Regi⸗ ments (das in Warschau steht) im Konzertsaale des Winter⸗ Palais um 6 Uhr Nachmittags für die Generale, Stabs⸗ und Ober-Offiziere, die bei diesen Regimentern dienen oder denselben zugezählt sind, Allerhöchste Mittagstafel statt. Zur Tafel waren außerdem noch geladen die Generale, Stabs- und QOber⸗Offiziere des 4. Garde⸗Schützenbatgillons der Kaiserlichen Familie, der Garde⸗-Equipage und der Compagnie der Palast⸗Grenadiere, fer⸗ ner sämmtliche General⸗Adjutanten und von den Generalmajors der Suite und Flügeladiutanten diejenigen, die bei den genann— ten Truppenkörpern gedient haben oder ihnen zugezählt sind.
— Nach dem „J. de St, P.“ wird der Herzog von Edinburgh am 6. (18) Januar in hiesiger Residenz ein⸗ treffen. ; ) — Der Besuch des Kaisers Franz Joseph am hie⸗ sigen Hofe wird, wie die „St. Pet. Ztg.“ mittheilt, nunmehr für den 1. (13.) Februar erwartet.
— Alle von den Bischöfen und Konsistorien eingesandte Gutachten über das Reformprojekt der geistlichen Ge⸗ richtsbarkeit befinden sich nach dem Ssowr“ unter der Presse und sollen im Auftrage des heiligen Synod ohne die geringste Veränderung publizirt werden, Das Reformprojekt für die orthodoxen Klöster enthält nach der „R. 3.“ folgende Punkte: Alle außerhalb der Städte und zerstreut in den Städten liegende Klöster werden der Ordensgemeinschaft unterstellt und zwar ohne Beschränkung der Zahl von aufzunehmenden Mit⸗ gliedern. Die Stadtklöster sollen in drei Klassen zerfallen und die Zahl ihrer Insassen eine bedeutende Einschränkung er⸗ fahren, so daß in jedem Kloster nur so viele Mitglieder ver⸗ bleiben, als zur Ausübung des Gottesdienstes durchaus noth⸗
wendig sind. Die Klöster erster Klasse sollen nur 18, die zweiter nur 13. die dritter nur 10 Mitglieder haben können. Die Klostervorstände werden von den Klosterbrüdern gewählt
bischof und sein Coadjutor können fortan kein Kloster mehr
Ueherschuß der Klostereinnahmen zur Vermehrun er? ⸗ ralien der Bischöfe, zur Einrichtung von w n . tien bei einzelnen Klöstern, zur Unterstützng bedürftiger Zefft— licher und zu anderen Wohlthätigkeitswerken angewandt werden. = 2. Dezember. C. T. B.) General Baron Fried- richs, bisher Chef der Gensd'armerie in Polen, ist zum Ge⸗ neralgouverneur des östlichen Sibirien ernannt worden.
Asien. Wie Privat⸗Telegramme aus Penang vom 33. d. M. aus britischer Quelle berichten, war durch weitere Meldungen von der atchinesischen Küste die Mittheilung bestätigt, daß das zweite Objekt der nie derländischen Operationen gegen Atchin erreicht war. Die niederländischen Truppen hatten mit geringen Verlusten sich der Stellungen am Atchin⸗ Flusse und der Befestigungen von Toenkon⸗-Kali bemächtigt, und der Feind hatte, entmuthigt durch seine gleich beim Beginne der Operationen erlittenen Niederlagen und durch das Bombardement Seitens der Marine, alle Verschanzungen auf dem linken und dem rechten Ufer des Flusses verlassen. Es wird ferner bestätigt, daß „nach einem Geruͤchte“ der Sultan Neigung zeigte, auf die Unterhandlungen einzugehen, welche ihm Generak van Swieten anbieten ließ, um seine und Atchins Uebergabe zu erlangen. Es wurde jedoch Alles vorbereitet, um gegen den Kraton zu agiren, wenn es „noch nöthig“ wäre. Durch die Besitznahme von beiden Ufern des Atchin⸗Flusses bis auf eine drei bis vier Kilometer große Entfernung vom Meeresstrande war die Herbeischaffung von schwerem Geschütz wesentlich erleich— tert worden. Man glaubte, mit Bestimmtheit annehmen zu kön— nen, daß der Kraton, dessen Einschließung trotz aller Terrain⸗ Schwierigkeiten so überaus rasch gelungen, dem Feuer der gewaltigen niederländischen Geschütze keinenfalls langen Wider⸗ stand würde leisten können. Der Geist unter den Expeditions⸗ truppen war ausgezeichnet, der Gesundheitszustand befriedigend. Der Cholera waren vom Offiziercorps zwei Subalternoffiziere erlegen, auch Rino Bixio, der Kommandant des zum Truppen⸗ Transport verwendeten italienischen Schiffes „Maddaloni‘. Eine Brigade unter dem Befehle des Obersten de Rooy ist noch in Reserve zu Padang; sie bleibt zur Verfügung für etwa nöthige Unterstützung, oder für andere Eventualitäten.
— Ein Telegramm des „W. T. B.“ aus dem Haag, 28. Dezember meldet: Nach einer der Regierung zugegangenen De⸗ pesche vom Kriegsschauplatze auf Sumatra hatten die nieder⸗ ländischen Truppen am 26. d. Mts. im Westen der Insel auf dem rechten Ufer des Atchinflusses, nicht weit von Kraton, ein Bivouak etablirt und beide Ufer durch eine Brücke verbunden. Die Concentration der Truppen in diesem Bivouak war in Folge von Krankheiten, an denen besonders die Arbeiter litten, 3 Tage verzögert worden. Es ist den Truppen wegen der Cholera, die indeß jetzt in der Abnahme begriffen ist, Ruhe nöthig. Die niederländischen Streitkräfte werden sich in dem Bivouak ver⸗ schanzen. Der Feind, dem es an Lebensmitteln fehlt, wird vor⸗ aussichtlich bald das Feld räumen müssen. Vom Sultan von Atchin ist noch keine Nachricht eingegangen.
Afrika. Von der Goldcüste liegen per Dampfer
Congo“ neue Nachrichten vor, die bis zum 5. Dezember reichen. Darnach hat sich in Cape Coast Castle seit einiger Zeit nichts von Wichtigkeit zugetragen. Die Aschantis setzen ihren Rückzug nach dem Prah stetig fort, gefolgt von Fanti⸗Truppen unter dem Befehle des Obersten Word. Der Bau der Heerstraße schreitet günstig vorwärts und dehnt sich nun bis zum halben Wege zwischen Mansue und dem Prah aus. Außer einigen unbedeutenden Scharmützeln mit der Nachhut der Aschantis haben keine Kämpfe stattgefunden. Das 42. Hochländer⸗Regiment ist
Ganzen um einen Bruttobetrag von 4,667, 565 Thlr. mit einem
detto⸗Mehrertrage von 1,697, 679 Thlr. Unter ,,,
es Ueberschusses von 150 000 Thlr., welcher im Stat für 187
mit Ausnahme von 8 autonomen Klöstern und 4 Lawren, deren hervortrat, ergab sich sonach eine Summe von 1 847,679 Thlr., Vorstände vom heiligen Synod ernannt werden. Der Diözesan⸗ uber welche zu neuen Ausgaben und Ausgabe⸗Erhöhungen ver⸗ . . . fügt werden konnte. Davon wurden vorweg 540, 000 Thlr. zur direkt verwalten. Nach Einführung dieser Reform würde der Deckung der nach dem Haushalts⸗-Etat des Norddeutschen Bun⸗
es für das Jahr 1851 auf Preußen fallenden Matrikular⸗ eiträge und 360,990 Thlr. zur Bestreitung der Zinsausgaben ür die voraussichtlich weiter zu realiffrenden Eisenbahn⸗ redite in Anspruch genommen. Sodann mußten einzelne Aus⸗
gabe⸗Fonds verstärkt werden, deren Höhe durch die thatsächlich
eintretenden Zahlungsverpflichtungen bestimmt wird, wie der Beamten⸗Pensionsfonds, die Fouragefonds der Landgensd'armerie und die Beköstigungsfonds der Strafanstalten. Der dann noch verbleibende geringe Betrag an neuen Deckungsmitteln wurde, unter Vertheilung auf die verschiedenen Verwaltungszweige, zur Befriedigung einzelner besonders dringender Bedürfnisse bestimmt. Der Staatshaushalts⸗Etat für das Jahr 1871 wurde durch Gesetz vom 29. Januar 1871 (Ges. S. S. 265) festgestellt.
Ergebniß der Finanz-Verwaltung des Jahres 1870.
Im März 1871 erfolgte der Abschluß der preußischen Finanz⸗ Verwaltung für das Jahr 1870. Derfelbe lieferte ein günstiges Er⸗ gebniß. Ohwohl in diesem Jahre Preußen im Verein mit seinen Deut⸗ schen Verbündeten in einen schweren Krieg verwickelt, obwohl im ganzen Lande der Ausfall der Ernte kein befriedigender gewesen war, ergab sich ein Ueberschuß der Staats⸗Einnahmen uͤber die Ausgaben von 6,206,260 Thlr. Es ist schon oben hervorgeho⸗ ben worden, daß in der ersten Hälfte des Jahres der Bruck, welcher seit dem Kriege von 1865 auf dem Verkehrsleben ge⸗ lastet hatte, gewichen war. Die jähe Störung, welche der Aus⸗ bruch des Krieges im Juli 1870 verursachte, wurde, wenn dug nicht überall, doch auf vielen Gebieten rasch überwunden, als len Siege der deutschen Waffen schon in den Monaten August ö. September ein baldiges, für Deutschland glückliches Ende des Krieges in Aussicht stellten. . In einzelnen Einnahmezweigen waren unter den . kungen des Krieges naturgemäß Ausfälle eingetreten. Diese . wurden aber durch erhebliche Mehrerträge bei anderen Intra den in Verbindung mit Ersparnisfen an den Ausgaben, weit über⸗ wogen. In der Domänen⸗ und Forstverwaltung, in der letzteren wegen der Stockung im Holzabsatz, wurden die veranschlagten Netto⸗Erträge nicht erreicht. Die Sinnahmen aus Ablösungen von Domänengefällen und aus dem Verkauf von Domänen⸗ und Forstgrundstücken wiesen einen erheblichen Ausfall auf. Bei der Klassensteuer hörte für eine sehr große Zahl von Steuer⸗ pflichtigen mit der Einberufung zur Fahne die Steuererhebung nach dem Gesetz auf. Das Aufkommen bei dieser Steuer blieb daher hinter dem veranschlagten Betrage zurück. Dagegen ergaben die Gebäudesteuer, die klassifizirte Sinkommensteuer, die Ge⸗ werhesteuer, und die Eisenbahn⸗Abgabe so erhebliche Mehrein⸗ nahmen, daß die direkten Steuern im Ganzen einen Netto⸗Mehr⸗ ertrag von 3433350 Thlr. aufwiesen. Die Mahlsteuer und die Schlaͤchtsteuer lieferten Mehrerträge von 135,574 Thlr. und N 534 Thlr. Große Truppen-Burchmärsche durch die mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Orte und die Verpflegung der fran⸗ zösischen Kriegsgefangenen in solchen Orten hatten eine Steige⸗ gerung des Konsums zur Folge. Dagegen waren bei der Stem⸗ pelsteuer und bei den verschiedenen Kommunikationsabgaben (Chaussee⸗, Brücken⸗ Fähr⸗ und Hafengeldern, Strom⸗ und Kanalgefällen) beträchtliche Mindereinnahmen zu verzeichnen, Der Gewinn der Preußichen Bank erreichte für das Jahr 1870 eine solche Höhe, daß der davon dem Staate zufallende Antheil um 733,734 Thlr. über den Etatsansatz hinausging. Auf die Ergebnisse der Bergwerks⸗-Verwaltung des Staates war es von erheblichem Einfluß, daß der Betrieb der in unmittelbarer Nähe des Kriegsschauplatzes gelegenen Saarbrücker et n,, werke eine durchgreifende Störung erlitt. Die Debits⸗Einna men bei denselben blieben um 1,A5277, 896 Thlr. hinter den Vor⸗
in Cape Coast Castle angekommen. Kapitän Glower sollte seine Operationen am 15. d. mit einem Angriff auf die Awunas — ein östlich von der Volta wohnender Stamm, der bisher thätig mit den Aschantis sympathisirte — beginnen. Alle an⸗ dern Nachbarstämme haben sich auf die Seite der Engländer gestellt. Der Gesundheitszustand unter den britischen Marine⸗ truppen ist nicht der beste.
Die Finanz-Verwaltung Preußens in den Jahren 1370, 1871 und 1872.
Im Anschluß an die in Nr. 298 und 300 d. Bl. abge⸗ druckten einleitenden Abschnitte aus dem Werke „Die Finanz⸗ Verwaltung Preußens in den Jahren 18790, 1871 und 1872, nach einem Berichte des Finanz⸗Ministers Camphausen an Se. Masjestät den Kaiser und König“ veröffentlichen wir aus dem ersten Theile des Werkes „Allgemeine Finanz⸗Verwaltung“ noch die folgenden weiteren Kapitel:
Aufstellung des Staatshaushalts⸗Etats für 1871.
Inmitten des Krieges mußte an die Aufstellung des Staats⸗ haushalts⸗-Etats für das Jahr 18371 gegangen werden. Da im Herbst 1870 zunächst der Reichstag des Norddeutschen Bundes zur Bewilli⸗ gung weiterer Geldmittel für die Kriegführung berufen werden mußte, traten die Häuser des preußischen Landtages erst am 14. Dezember zusammen. Die Arbeiten für die Etatsaufstellung fielen in die Monate August bis November, also in eine Zeit, wo sich noch nicht übersehen ließ, wie lange Frankreich seinen Widerstand fortsetzen, ob das Jahr 1871 in seinem ganzen Ver⸗ lauf, oder etwa zu welchem Theil noch ein Kriegsjahr sein würde. Unter solchen Umständen konnte nicht daran gedacht werden, den Staatsaufwand irgend erheblich auszudehnen. Der Staats⸗ haushalts⸗Etat für 1871 wurde deshalb so aufgestellt, daß er im Großen und Ganzen eine Reproduktion des Etats vom Jahre 1870 war. Nur in geringem Umfange wurde über die Ansätze dieses Jahres hinausgegangen. Bei der Klassen⸗ steuer, der Gewerbesteuer, der Mahl⸗ und Schlachtsteuer, deren Erträge sich sonst mit der Zunahme der Bevölkerung und des Wohlstandes steigern, konnten unter den Einwirkungen des Krieges Mehreinnahmen nicht erwartet werden. Bei den Ein— nahmen, welche sich durch den Verkauf von Grundstücken und durch Kapitalablösungen bilden, mußte auf Ausfälle gerechnet werden. Dagegen konnten bei der Eisenbahnverwaltung nach den Betriebsergebnissen, wie sie sich im Jahre 1869 und im Jahre 1870 auch während des Krieges gestaltet hatten, die Einnahmen höher veranschlagt werden. Auch bei der Verwaltung der Domänen und Forsten, bei der Gebäudesteuer, der klassifizirten Einkommensteuer, der Eisenbahnabgabe, der Stempel⸗ steuer, bei dem Antheil am Gewinn der Preußischen Bank, bei den Gerichtskosten ließen sich Mehrerträge erwarten. Die Ein⸗
nahmen erhöhten sich danach gegen die Ansätze für 1870 im
anschlägen zurück. In entsprechendem Maße verminderten sich dagegen natürlich auch die Betriebsausgaben. Auf den entfern⸗ ter vom Kriegsschauplatz belegenen Berg-, Hütten- und Salz⸗ werken des Staates wurden, nachdem die bei Ausbruch des Krieges vorübergehend eingetretenen Stockungen rasch über⸗ wunden waren, fast durchweg Mehrüberschüsse erzielt, und so ergab dieser Verwaltungs zweig im Ganzen noch ein Mehr⸗ erträgniß von 579, 953 Thlr. Bei der Eisenbahnverwaltung er⸗ reichte der Mehrüberschuß die Höhe von 2 699,655 Thlr. Dieses außerordentlich günstige Resultat findet darin seine Erklärung, daß die Staatseisenbahnen in der ersten Hälfte das Jahres in Folge der Lebhaftigkeit, welche auf fast allen Gebieten des Ver⸗ kehrs herrschte, und sodann durch die massenhaften Militärtrans⸗ porte, sehr beträchtliche Mehreinnahmen erzielt haben, daß da⸗ gegen bei vielen Ausgabefonds, namentlich bei den Fonds zur Ünterhaltung und Erneuerung der Bahnanlagen, erhebliche Be⸗ träge unverwendet geblieben sind. Bei Ausbruch des Krieges wurden die Arbeiten einstweilen ausgesetzt. Später stellte sich ein solcher Mangel an BauaufsichtsBeamten und Arbeitern heraus, daß vielfach auf die Ausführung für das Jahr 1870 gänzlich verzichtet werden mußte. Die gleichen Umstände führten auch für viele Privateisenbahnen zu guͤnstigen Betriebs⸗ ergebnissen, was für den Staat die Folge hatte, daß die Zins⸗ zuschüsse, welche auf Grund von Zinsgarantien für einzelne Bahnen zu leisten waren, im Ganzen um 574, 152 Thlr. hinter dem veranschlagten Bedarf zurückgeblieben, und daß eine Bahn (die Rhein- Nahe ⸗ Bahn) in die Lage kam, dem Staate auf früher geleistete Zinszuschüsse die Summe von 270, 000 Thlr. zu erstatten. Bei der Abrechnung mit der Landesbank zu Wiez⸗ baden (Gesetz vom 25. Dezember 1869, (Ges. Samml. S. 1288) ergab sich für den Staat ein Guthaben von 842,575 Thlr., wel⸗= ches im Jahre 1870 als eine extraordinäre Einnahme in die Stagtskasse floß. An den Ausgaben für Porto und sonstige Frachtgebühren in Staatsdienst⸗Angelegenheiten, für welche, nach⸗ dem durch Bundesgesetz vom 5. Juni 1869 die Portofreiheit aufgehoben war, im Etat für 1870 zum ersten Mal Ausgabe⸗ fonds ausgebracht und nach einer auf statistischen Ermittelungen der Postverwaltung beruhenden Bedarfsschätzung bemessen waren, wurden 489,448 Thlr. erspart. Eine weitere erhebliche Ersparniß endlich trat bei den Ausgaben der Justiz⸗Verwaltung zu Kri⸗ minalkosten und zu Auslagen und anderen Ausgaben in Partei sachen ein, weil in Folge des Krieges viele Rechtsangelegenheiten (Bundesgesetz vom 21. Juli 1870. Bundesgesetzblatt Seite 493) und viele Untersuchungen sistirt werden mußten. Dadurch trat in Verbindung mit der Wirkung des Allerhöchsten Amnestie⸗ Erlasses vom 3. August 1870 unter Anderem eine erhebliche Verminderung der Zahl der gerichtlichen Gefangenen ein.
Das Ergebniß des Abschlusses für das Jahr 1870 mußte um so mehr Befriedigung hervorrufen, als bei Aufstellung des Etats für dieses Jahr, wie in einem früheren Abschnitte darge⸗