1873 / 308 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Dec 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Das 39. Stück des Gesetzblatts für Elsaß-Lothringen, wel⸗ ches heute ausgegel n wird, enthält unter Rr. 204 das Gesetz, betreffend die Rechtsverhältnisse der Beamten und Lehrer. Vom 23. Dezember 1873; unter . Nr. 205 das Gesetz, betreffend die Pensionen der Wittwen und Waisen der Beamten und Lehrer. Vom 24. Dezember 1873; und unter Nr. 206 das Gesetz, betreffend die Pensionen der Wittwen und Waisen der Professoren an der Universität Straßburg. Vom 25. Dezember 1873. Berlin, den 30. Dezember 1873. ö. Kaiserliches Posst⸗Zeitungs⸗Amt.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Gymnasial-Oberlehrer Dr. Hermann Deiters in Düren zum Gymnastal⸗Direktor zu ernennen; und Dem in den Ruhestand versetzten Kreisgerichts- Sekretär Pechmann in Erfurt den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen. Ihre Majestät die Königin haben Allergnädigst geruht: Den Buchhändlern Den kert und Groos zu Coblenz das Prädikat als Hof⸗Buchhändler Allerhöchstderselben zu verleihen.

Auf den Bericht vom 29. November d. J. will Ich dem wieder beifolgenden, von der Bremen-Verdeschen Landschaft beschlossenen Statute,

betreffend Abänderung und Ergänzung des 58. J des Hannoverschen Gesetzes, betreffend die Verfassung dieser Landschaft, vom 9. Fe⸗ . 35 (Hannoversche Gesetz⸗Sammlung 1865, Abtheilung J. Seite ; nach Anhörung des Hannoverschen Provinzial Landtages, in Gemäßz⸗ heit des 5. 4 der Verordnung vom 22. September 1867, betreffend die Provinzial ⸗Landschaften im Gebiete des vormaligen Königreichs Hannover (Gesetz' Sammlung Seite 1635) Meine Genehmigung hier⸗ durch ertheilen. Berlin, den 4. Dezember 1873. Wilhelm. . Graf Eulenburg. An den Minister des Innern.

Statut, betreffend Abänderung und Ergänzung des 7 des Gesetzes,

betreffend die Verfassung der Bremen⸗Verdenschen Landschaft vom

J. Februar 1865 (Hannoversche Gesetz Sammlung 1865, Abtheilung J. Seite 23).

Der im 5§. 7 Absatz 1 des Geseßzes vom 9. Februgr 1865, be⸗ treffend die Verfassung der Bremen“ Verdenschen Landschaft ausge⸗ sprochene Grundsatz, daß die Abgeordneten der Marschdistrikte zur 3 Kurie der Landschaft nach den bestehenden Grundsätzen zu wählen find, wird in Ansehung der nachbenannten Wahlbezirke abgeändert und näher bestimmt wie folgt:

ätzen. In . eines nach den Grundsätzen des altberechtigten Wahlbezirks zur Ausübung des Stimmrechts befähigten Gemeinde⸗ Peamten ist die Gemeinde berechtigt, statt desselben einen zu wählen⸗ den zweiten Bevollmächtigten in die allgemeine Wahlversammlung zu entsenden.

3. Die Gemeinde Neuland nebst Neulandermeor, Amts Frei⸗ burg, die vormalige Vogtei Schölisch, Amts Himmelpforten, ferner die Gemeinde Krautsand nebst Kahlesand und Wischhafener Sand, sowie sämmtliche übrige, dem jetzigen Amte Freiburg angehörige Elb— inseln, imgleichen der Stadersand werden dem Marschdistrikte Land Kehdingen, und zwar dem Wahlbezirke Bützflethschen Theiles zugelegt.

Das Recht dieser dem altberechtigten Bezirke neu hinzukommen den Bestandtheile zur Theilnahme an den Wahlen richtet sich nach den hierüber in dem Lande Kehdingen, Bützflethschen Theiles, bestehen den Grundfätzen, mit der näheren Bestimmung jedoch, daß dem danach erforderlichen Besitze von drei sogenannten reduzirten Kehdingschen Morgen Landes ein Grundbesitz gleich zu achten ist, von dem dermglen an Grunpstener, ohne Absatz der Wasserbaukosten⸗Vergütigung, jähr— lich mindestens Siehen Thaler zu entrichten sind,

8. 4. Die weiteren Anordnungen zur Ausführung der vorstehen⸗ den Bestimmungen werden von der Königlichen Landdrostei zu Stade getroffen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und

Medizinal-Angelegenheiten.

Dem Gymnasial-Direktor r. Hermann Deiters ist die

Direktion des Gymnasiums in Conitz übertragen worden.

r

Aichlauttliches. Deuntsches Resich.

Preußen. Berlin, 30. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und Rönig empfingen gestern den Reichskanzler Fürsten von Bi⸗marc und nahmen heute kurze Vorträge Seitens des Generals von Albednll und des Ministers des Königlichen Hauses, Freiherrn von Schleinitz, entgegen.

Beide Kaiserliche Majestäten empfingen den Herzog Georg von Mecklenburg⸗Strelitz auf seiner Durchreise nach St. Petersburg.

Ihre Majestät die Kaiserin⸗ Königin besichtigte mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und der Groß⸗ herzogln von Baden die Gemäldesammlung des Königlichen Museums und den Zoologischen Garten.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz ertheilte gestern Vormittag dem Königlich preußt⸗ schen Gesandten in Darmstadt, von Wenzel, Audienz und em⸗ psing um 113). Uhr und 4 Uhr Nachmittags den Hr, Lindau. Um 121 Uhr begleitete Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit Ihre Königlichen Hoheiten den Großherzog und die Großherzo— gin von Baden nach dem Gewerbe⸗Museum.

Diejenigen Personen, welche Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin aus Veranlassung des eintretenden Jahreswechsels ihre Glückwünsche darbringen möchten, haben ihre Karten am 31. d. Mts. bei der Ober⸗Hofmeisterin, Gräsin von der Schulenburg, abzugeben.

ferner in

Gestern fand unter Vorsitz des Staats⸗Ministers Delbrück die 53. Plenarsitzung des Bundesraths statt. Es wur⸗ den a. eine Vorlage, beireffend die Gründung einer Centralstelle für Meereskunde und Sturmwarnung; b. Anträge der Stadt⸗ gemeinden zu Königsberg i. Pr. und Danzig wegen Erweiterung von Festungsthoren 2. auf Kosten des Reichs; ( ein Antrag, betreffend die zollamtliche Behandlung der in Barmbeck eingehen⸗ den Postpäckereien; d. ein Antrag wegen Vorlegung des Reichs⸗ Militärgesetzes an den Reichstag, den betreffenden Ausschüssen überwiesen.

Demnächst wurde eine Eingabe vorgelegt, und hierauf die Session des Bundesraths für 1873 geschlossen.

Bis zum J. Dezember d. J. waren in den Münz⸗ stätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken S17993, 600 Mark und in Zehnmarkstücken 189,214,430 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom J. bis 13. De⸗ zember sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in München 69g8 560 Mark und in Darmstadt 187260 Mark; sowie in Zehnmarkstücken: in Berlin 598,70 Mark, in Hannover 639, 770 Mark, in Frankfurt a. M. 900,000 Mark, in Dresden 382,990 Mark, in Stuttgart 502, 200 Maak und in Karlsruhe 427,100 Mark.

Die Gesammt-Ausprägung in Reichs-Goldmünzen stellt sich daher bis zum 7. Dezember d. J. auf 1,91 1,544,880 Mark, wovon 818,879,420 Mark in Zwanzigmarkstücken und 192,665,460 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.

An Reichs-Silbermünzen und zwar in 1 Markstücken waren bis zum 13. Dezember d. J. 75,398 Mark und in Zwanzig⸗ pfennigstücken 183,072 Mark 40 Pfennige ausgeprägt worden. In der Woche vom 7. bis 13. Dezember d. J. sind ferner ge⸗ prägt in 1 Markstücken; in Berlin 5,398 Mark; in Zwanzig⸗ pfennigstücken: in Berlin 45,921 Mark, in Frankfurt a. M. 40,006 Mark, in München 43,219 Mark 20 Pfennige, in Stutt⸗ gart 26,932 Mark 20 Pfennige und in Karlsrathe 27,000 Mark, mithin ftellt sich die Gefammt⸗ Ausprägung in Reichs⸗Silber⸗ münzen auf 1,269,244 Mark 40 Pfennige, und zwar in 1 Markstücken 75,398 Mark und in Zwanzigpfennigstücken 183,072 Mark 40 Pfennige.

An Reichs⸗Rickelmünzen und zwar in Zehn⸗Pfennigstücken waren bis zum 13. Dezember d. J. 72, 612 Mark 40 Pf. ausegprägt worden. In der Woche vom 7. bis 13. Dezember d. J. sind solchen Stücken geprägt: in Berlin 19,242 Mark 70 Pf., in Hannover 18669 Mark Pf., in Frankfurt a. M. 13.040 Mark 20 Pf., in München 10,978 Mark 80 Pf., und in Stuttgart 11,281 Mark 70 Pf., mithin Gesammt-⸗A1us⸗ prägung in Reichs-Nickelmünzen 194,278 Mark 20 Pf.

An Reichs⸗Kupfermünzen waren bis zum 13. Dezember d. J. und zwar in 2 Pfennigstücken 3306 Mark 20 Pf. und in 1 Pfennigstücken 1844 Mark 30 Pf. ausgeprägt worden. In der Woche vom 7. bis 13. Dezember d. J. sind von 2 Pfennig⸗ stücken ferner geprägt: in Berlin 1962 Mark 10 Pf. und in Frankfurt a. M. 1544 Mark 10 Pf., mithin eine Gesammt⸗ Ausprägung in Reichs-Kupfermünzen von 19,056 Mark 20 Pf.

Das Bundesamt für das Heimathwesen hat in einem Spezialfall entschieden, daß auch die einem erkrankten Dienstboten vom Dienstorte gewährte Geldunterstützung unter die

Kur⸗ und Verpflegungskosten fallen kann; in einem anderen Fall hat das Bundesamt angenommen, daß der Erwerb eines Unterstützungswohnsitzes in Preußen für sich allein ein bestehen⸗ des Heimathsrecht nicht aufhebt.

Die Central-Landschaft für die Preußischen Staaten, deren Statut mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 21. Mai d. J. genehmigt worden ist, wird mit dem Beginn des Jahres 1874 ihren Geschäftsbetrieb (Wilhelmsplatz Nr. 6) er⸗ öFffnen. Der erwähnte Allerhöchste Erlaß, das Statut und das provisorische Geschäftsregulati! werden in der zweiten Beilage d. Bl. veröffentlicht.

Der General⸗Feldmarschall Graf von Ron hat den „Ital. Nachr.“ zufolge am 20. d. Mts. seine Reise nach Sieilien bis Neapel fortgesetzt.

Am 25. Dezember starb in Frankfurt a. M. der König⸗ liche General⸗Lieutenant und Commandeur der 21. Division Hermann von Fabeck.

Die fällige Englische Po st, aus London, den 29. d. M. früh, ist ausgeblieben.

Bayern. München, 27. Dezember. Die Königin⸗ Mutter ist heute Abend aus Hohenschwangau hierher zurück— gekehrt.

Durch Königliche Entschließung wurde der mit Führung der J. Infanterie-Brigade betraute Oberst Friedrich Freiherr von Treuberg vom 15. Infanterie⸗Regiment zum Com⸗ mandeur dieser Brigade ernannt, dann die Obersten Karl Graf von Froberg-Montjoye, Commandeur des 2. Chevaulegers⸗ Regiments, und Friedrich Dichtel, Commandeur des 6. Infanterie⸗ Regiments, mit Pension verabschiedet. Der General⸗Major M. Graf von Tattenbach, bisher Vorstand der Zeughaus⸗Haupt⸗ Direktion, ist zur Inspektion der Artillerie und des Trains, der Oberst-Lieutenant G. Rupp und der Hauptmann L. Peringer von der genannten Direktion, beide als Referenten für technische Anstalten, zur Inspektion der Artillerie und des Trains versetzt; der charakterisirte Major M. Reinwald, Chef der Ouvriers⸗ Compagnie, unter Beförderung zum wirklichen Major zum Di⸗ rektor der Artillerie⸗Werkstätten; die Hauptleute M. Dürr zum Direktor der Geschützgießerei, W. Helmes zum Direktor der Pulverfabrik und Ph. Dekinder, Chef der Feuerwerks⸗-Compagnie, zum Direktor des Haupt⸗Laboratoriums ernannt.

Die mit den Kammern jüngst vereinbarten Gesetze haben die Sanktion des Königs erhalten und werden dieselben in den ersten Nummern des mit Neujahr in neuer Form erscheinenden „Gesetz⸗ und Verordnungsblatts“ publizirt werden. Dieses Blatt tritt an die Stelle des bisherigen Gesetz⸗ und des

bisherigen Regierungsblattes.

Zur Information der Abgeordneten für die allgemeine Debatte über das Budget erschien es zweckmäßig, die vom 2. Ausschusse über die Gehaltszulagen gefaßten Beschlüsse schon jetzt zur Kenntniß zu bringen, und es hat deshalb der Abg. Erämer als Vorstand des 2. Ausschusses zu diesem Zwecke im Einverständnisse mit dem Präsidium den Abdruck mehrerer Stellen aus der Einleitung des Vortrages des Abg. Dr. Kurz über den Justiz-⸗Etat angeordnet. Was die Frage betrifft, ob die Abhülfe in Form einer wirklichen Besoldungserhöhung mit Wirkung auf die Pensionen oder nach dem Regierungsvorschlage in Form einer nach dem Wohnortsverhältnisse zu bemessenden Wohnungs⸗ und Serviszulage oder endlich in Form einer bloßen Theuerungszulage ohne pragmatische Folgen gewährt werden solle, so entschied sich, wie der „Korr. v. u. f. Deutschl.“

dahin, lediglich Theuerungs⸗ Ausschluß jeder Aenderung der bisherigen regulativsmäßigen Besoldungen und ohne Anwendbarkeit der Bestimmungen des §. 23 der Verfassungs⸗ urkunde auf die den Richterbeamten zu gewährenden Zulagen in Vorschlag zu bringen und mit dieser Abänderung der Re⸗ gierungsvorlage die Bearbeitung des Budgets in Angriff zu nehmen. Bei Berathung der Höhe der Theuerungszulagen hat sich der Ausschuß den allgemein gegebenen. Maximalsätzen an⸗ geschlossen, jedoch mit dem Abmaße, daß die J. und II. Abthei⸗ kung zusammengezogen und der IV. Abtheilung noch die Klasse 8 hinzugerechnet wurde: Klasse 1. Staatsräthe und Präsidenten, sowie Klasse 1 und 2 des Regulativs von 1872: 420 r Klasse 2: III. und 1V. Klasse 350 fl., Klasse 3: V. bis VII. Klasse 280 fl. und Klasse 4: IX. bis X. Klasse 210 fl.

Sachsen. Leipzig, 29. Dezember. Der Prinz und die Prinzessin Moritz von Sach sen⸗Altenburg mit drei Prinzessinnen Töchtern und der Erbprinz von Sach⸗ sen⸗Meiningen sind in Gemeinschaft nebst Gefolge heute Mor⸗ gen 8 Uhr 35 Minuten von Altenburg auf, der Königlichen

Staatsbahn hier angelangt und mit dem nächsten auf der Thü⸗ ringer Ba

mittheilt, der Ausschuß zulagen und zwar mit

hn abgehenden Zuge nach Meiningen weiter gereist.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 28. Dezember. Die „Wiener 3.“ veröffentlicht folgende Bekanntmachung:

Nachdem es mehrfältig vorgekommen ist, daß die von Sr. Majestät dem Kaifer verliehenen goldenen Medaillen, welche den Allerhöchsten Wahlspruch: „Viribus unitis‘ tragen, mit den als allergnädigste An⸗ erkennung für höhere Leistungen in Wissenschaft und Kunst bestimmten goldenen Medaillen mit der Inschrift: Literis et artibus verwechselt zu werden pflegen, so wird in Erinnerung gebracht, daß bei Anführung des Besitztitels dieser Medaillen stets die Bezeichnung: „Medaille mit dem Akllerhschsten Wahlspruche“ ober: Medaille für Wisfenschaft und Kunst“ je nach dem Wortlaute der Verleihungs⸗ schrift ftrenge zu unterscheiden ist, da sie in ihrer Bedeutung völlig verschieden sind. .

Auch findet man als Erwiderung auf viele fortwährend wieder⸗ kehrende Anfragen des In, und, Auslandes bekannt zu machen, daß beide Gattungen von Medaillen nicht zum Tragen hestimmt sind, daher weder in der Driginalgröße, noch im verkleinerten Maßstabe als Deko— ration benützt werden dürfen, was schon daraus erhellt, weil sie nicht mit Oehr und Band versehen sind. Eben so wenig ist es den Be⸗ sitzern derselben gestattet, das zu den Kaiserlich Königlichen Civil⸗ Verdienstkreuzen gehörige Band gleichsam als Abzeichen des Besitzes einer solchen Medaille zu tragen.

Nach dem Ableben der mit denselben Ausgezeichneten verbleiben die Medaillen der Familie, bezüglich den Erben der Besitzer und dürfen nicht zurückgestellt werden.

Wien, am 28. Dezember 1873.

Vom Kaiserlich Königlichen Oberstkämmerer⸗-Amte.

großbritannien und Irland. London, 29. De⸗ zember. (W. T. B.). Der Vertreter der spanischen Re⸗ gierung hat dem hiesigen Ausschusse der Inhaber von Obligationen der auswärtigen spanischen Staats⸗ schuld eine amtliche Depesche aus Madrid vom 28. d. M. über⸗ mittelt, nach welcher die öffentliche Subskription zwecks Emission von Pfandbillets zum Betrage von 180 Millionen Pesetas er⸗ öffnet worden ist. Dieselben sollen zum Parieourse ausgegeben und durch die Nationalgüter garantirt werden. Der Zinsfuß beträgt 8 Prozent; 5 Prozent vom Kapital sollen außerdem jährlich zur Amortisation verwandt werden. Die Einzahlungen auf die Subskription können zu zwei Drittheilen durch bereits fällige oder bis zum 31. d. M noch fällig werdende Coupons der inneren und äußeren Staatsschuld geschehen.

Frankreich. Paris, 28. Dezember. Das Gemeinde⸗ gesetz soll besondere Bestimmungen für die Ernennung des Pa⸗ riser Gemeinderathes enthalten; die Wahlen für denselben, die dem April-Gesetz von 1871 gemäß in einigen Monaten statt⸗

finden müssen, werden bereits nach diesen stattfinden. Die

Hauptbestimmungen des besonderen Gemeinde⸗Gesetzentwurfs für Paris sind folgende: Der neue Gemeinderath für Paris wird für fünf Jahre gewählt; er besteht, wie bisher, gus 80 ge⸗ wählten Mitgliedern, eines für jedes Stadtviertel; er behält das Recht, seinen Vorstand zu wählen. Drei Viertel seiner Mitglieder müfsfen unter den Pariser Wählern genommen werden. Jedes Mitglied des Gemeinderaths, das seine Entlassung einreicht, kann während der fünfjährigen Periode nicht wieder gewählt werden. Wähler können in Zukunft nur die sein, welche 25 Jahre alt und im Besitz ihrer bürgergerlichen und politischen Rechte sind, Paris bewohnen, dort geboren sind und dem Mi⸗ litärgesetz Genüge geleistet, oder ihren festen Wohnfitz haben und zum wenigflen seit drei Jahren auf einer der vier direkten Steuerlisten eingeschrieben sind. Da in Paris aber die, welche unter 1409 Fres. Miethzins bezahlen, steuerfrei sind, so sollen dlese Wähler, deren Zahl ungefähr 180 000 beträgt, um wählen zu können, darthun, daß sie auf den Wahllisten von 1872 und 1873 eingeschrieben waren, ein Zeugniß beibringen, daß sie während dreier Jahre ununterbrochen ihren festen Wohnsitz in Paris hatten, und die Häuser angeben, wo sie gewohnt. Die Richtigkeit dieser Erklärungen muß von zwei Zeugen bescheinigt werden, welche auf der Liste der direkten Steuern eingeschrieben sind. Alle die, welche eine falsche Erklärung abgegeben, werden mit einer Geldstrafe von 190 bis 2000 Fres. und einer Ge⸗ fängnißstrafe von einem Monat bis zu einem Jahre belegt. Jede Verurtheilung beraubt des Wahlrechtes.

Bis jetzt sind in Neu⸗Caledonien 3174 Verurtheilte angekommen. 248 derselben hatten sich durch besonders gutes Betragen ausgezeichnet und erhielten die Erlaubniß, sich auf der Grande Terre niederzulassen. Diese ist die größte Insel, wäh⸗ rend die übrigen Deportirten auf der kleineren Fichteninsel unter⸗ gebracht sind.

29. Dezember. (W. T. B.) Der „Monde“ bestãtigt, daß die Regierung ein Rundschreiben an die Bischöfe aus Veranlassung der von ihnen zum Weihnachtsfeste erlassenen Hirtenbriefe gerichtet habe, versichert indeß, das Cirkular be⸗ schränke sich darauf, den Bischöfen ein bestimmtes Verhalten au⸗ zu empfehlen, und enthalte keineswegs förmliche Vorschriftsmaß⸗ regeln oder Drohungen gegen dieselben. Die Freiheit des bischöf⸗ lichen Wortes sei in Frankreich unbeschräntt. Die Regierung habe den Bischöfen nur Kenntniß geben wollen, wie die Erlasse der letzteren von auswärtigen Regierungen aufgefaßt worden, um sie dadurch zu veranlassen, Gegenstände, bei welchen außer dem religiösen auch ein politisches Interesse in Frage komme, nur soweit es unter den obwaltenden Umständen rathsam er⸗ scheine, zu berühren.

Versailles, 29. Dezember. (W. T. B.) Die National⸗ Versammlung setzte heute die Budget⸗Berathung fort und nahm eine Vorlage, betreffend die Erhöhung der Steuern auf einheimische Mineralöle, an. Ein Antrag auf Einführung der Besteuerung der französischen Renten⸗Obligationen, welcher im

Ghiwa an den Tag gelegt,

weiteren er Si 18 ö der Sitzung zur Berathung gelangte, wurde

Spanien. Ueber die Bela . ! gerung von Cartagena wird dem „Reuterschen Bureau“ aus un Gr. vom 26. 6. M.

Nachstehendes gemeldet: Das spanische Geschwader ist nach

seiner Kreuzungsstation vor Cartagena zurückgekehrt. Hier ein⸗ gegangene Berichte melden, daß die Insurgenten diese häufige Abwefenheit dazu benutzen, um frische Zuführen von Lebens⸗ mitteln zu Wasser zu erlangen. Gelegentlich erhalten sie die⸗ selben auch zu Lande, da die von den spanischen Truppen her— gestellte Blokade noch immer unvollständig ist. Die Insurgenten⸗ Autoritäten von Cartagena haben jüngst mehrere Personen wegen Diebstahls hinrichten lassen, was eine nachhaltige Wirkung auf die übrige Bevölkerung erzeugte. Die Belagerer waren noch nicht im Stande, sich genug zu nähern, um aus ihren Mörser⸗ batterien zu feuern, und daher können sie von den sphärischen Zündbomben, die ihnen das Madrider Kriegsdepartement gelie⸗ fert, keinen Gebrauch machen. Die Insurgenten haben dichte Schichten von Sand und Erde in das Innere der Batterien, Kafematten und Brustwehren der Forts plaeirt, so daß der größere Theil der Perkussionsbomben von den Batterien der Belagerer nicht expkodiren. Die Junta bezahlt für jede einge⸗ sammelte unerplodirte Bombe oder Granate etwa 10 Silber⸗ groschen. Da die Insurgenten keine Kavallerie haben, finden sie es schwierig, die Positionen der Belagerer anzugreifen, ausge⸗ nonimen in kleiner Entfernung und innerhalb der Schußweite ihrer Forts. Es gelingt ihnen indeß gelegentlich, die Belagerer zu belästigen, indem sie leichte, von Mauleseln gezogene Kruppsche Kanor.en hinausbringen. Von General Lopez Dominguez, dem neuen spanischen Oberbefehlshaber, erwartet man ein energisches Vorgehen, und man glaubt, daß er in Kurzem einen Sturm versuchen werde. e , .

Madrid, 30. Dezember. (W. T. B.) Das „Amtsblatt“ veröffentlicht die von Cartagena eingegangenen Meldungen über den Fortgang der Belagerung. Das Feuer aus den Forts war gestern sehr lebhaft; die vollständige Armirung einer Batterie der Belagerer, welche ein direktes Feuer gegen die Forts Calvario und San Julian eröffnen soll, sollte bis gestern Abend geschehen sein. Die Arbeiten an der Laufgräben werden mög— lichst beschleunigt und sind letztere bereits weit vorgerückt.

Vom General Moriones sind Nachrichten eingetroffen, nach welchen derselbe mit seiner Armee noch in Santona und den umliegenden Ortschaften verweilt.

Der Präsident der Cortes hat die von Madrid ab⸗ wesenden Deputirten durch ein ECirkular aufgefordert, zum 31. d. dorthin zurückzukehren. Die Regierung wird dem Vernehmen nach eine Botschaft an die Cortes richten, in welcher sie ihre politische Haltung während der Dauer der Unter— brechung der Sitzungen darlegen und die Nothwendig— keit betonen wird, die gegenwärtige Politik beizubehalten.

Italien. Rom, 24. Dezember. Der von dem Justiz⸗ Minister Vigliani der Kammer vorgelegte Gesetzentwurf über die Civilehe hat folgenden Wortlaut:

„Art. 1. Der bürgerliche Trauungsakt hat stets der kirchlichen Trauung voranzugehen. Der Beamte des Cipilstandes wird den Ehe⸗ gatten, welche darum nachsuchen, auf ungestempeltem Papier und gratis ein Certifikat der vollzogenen Trauung ausfolgen.

Art. 2. Derjenig- Kultusdiener, was immer für eines Religions— bekenntnisses, welcher zu einer kirchlichen Einsegnurg schreitet, bevor die Trauung in der von dem lKürgerlichen Gesetzbuche festgesetzten Weise erfolgte, wird mit einer Geldstrafe von 200 = 590 Lire und im Wiederholungsfalle mit 2 bis 7 Monaten Gefängniß bestraft.

Art. 3. Diejenigen Eheleute, welche der Bestimmung des Art.! entgegenhandeln, werden mit eintr Geldstrafe von 200 500 Lire belegt.

Art. 4. Die Folgen der Prozedur und auch der in Gemäßheit der Art. 2 und 3 verhängten Urtheile hören für alle interessirten Theile auf, sobald die Eheleute innerhalb dreier Monate von der kirchlichen Trauung ab gerechnet und vor geschehener Verurtheilung die Trauung in Befolg des bürgerlichen Gesetzbuches vollzogen haben.

Art. 5. Diejenigen Rechte, welche durch das Gesetz oder durch Verfugung des Mannes von dein Stande der Wittwerschaft oder des Gölibats abhängen, gehen für Jedermann verlustig, welcher die kirchliche Trauung einging und derselben nicht den bürgerlichen Akt folgen ließ. . . ö .

irt. 6. Die seit dem Bestande des bürgerlichen Gesetzbuches (l. Januar 1866) und vor dem gegenwärtigen Gesetze nur nach reli⸗ giösem Ritus eingegangenen C hen werden, sobald ihnen binnen 4 Mo⸗ naten von der Publikation desselben die Erfüllung des bürgerlichen Aktes folgt, von dem Tage der Begehung der kirchlichen Ceremonie ab, ohne jedoch hierbei die Rechte, welche Dritte vorher erworben haben könnten, zu verletzen, die bürgerlichen Wirkungen hervorbringen.“

Die im Konsistorium vom 22. d. M. kreirten Kar⸗ dinalpriester sind, der „K. 3.“ zufolge, die Prälaten

Prineipe Don Flavio Chigi, Erzbischof. von Mira und apostolischer Nuntfus in Frankreich, geb. in Rem 31, Mai 18103 Alessandro Franchi, einst Nuntius in Spanien, Erzbischof von Thessalenich, geb. 25. Juni 1819 in Rom; Mariano Falein⸗lli⸗Antonigeci, Erzbischof von Athen und apostolischer Nuntius in Wien, geb. 16. November 1866 zu Assist; Luigi Oreglig, Erzbischof von Damigta und Nuntius in Lisfabon, geb. zu Bene bei Menzevi 9. Juli 182 Maximilian von Tarnoczy, Eröbischof von Salzhurg, geb. 24. Oftober 1806 zu Schwatz unfern Brixen; Johngnnes Simer Primas von Ungarn und Gizbischof von Gran, geb. 23. August 1513 in Stuhlweißen burg; Joseph Guibert, Erzbischof von Paris, geh. 13. Dezember 1892 in Aix; René Frangois Regnigt; Ersbischef ven Cambray geb. J. Juni 180 zu Saint Quemin; Mariano Barrio J Fernanden, Erzbischof von Valencia, geb. 27 Nevember 1805 zu Jaca; Ihnaz do Nascimento Morqes Cardoso, Patriarch ven Lissabon, geb. 20. Dezember 1811 in Murcka. Der krejrten Kardinal Dia konen, sind zwei: Pater nillo Tarquini aus der Gesellschaft Jesu, geb. 2! Scptenher 1819 zu Marta in der Diöcese Montefigscone; Pater Tommaso Martinelli aus dem Augustiner⸗Orden, geb. 3. Februar 1827 in Lueg. Se Helligleit be stat ole dann folgende Bischöfe: Kardinal x. Bilio⸗ Bischof ven Sa⸗ bing und Abt von Farva; Mgr. J. Alteanu, Fiche frzon Gro zr in Msgr. G. D. Vassarotti, Bischof pen Pinerole; Msgr. S Nappi, Bischof ben whiardo (Neapeh; Vfg. C. M Hillien, Bischef von Kap Hait en; Mgr. JR. Corona, Bischof ven San Luis de Potosi; Mgr. R. Ca- pone, Bischof von Esebon in part. und Coadjutor des Bischofs von Murg Mgr. D. Vucchi⸗Acgiea, Bischef ven Lystra in Part; und Goabsuͤter kes Bischofg bon Roni; Mir. T. Sälzano, (Crrbischof von Cdeffa in part.; Msgr. R. M. de S. Joss Wonen nh Gastgnneda, Vischof von Eumenig in Part.. Mögrn, F. Grassi, Bischof von Aulong jn pa t.; Msgr. G. Mausili, Bischof von Tran opthlis 3 part. ind Goadjutor des Bischofs von Lappa; Mgr. G. Luegique, Bischof von Apollonig in part. und, Coadiuter des Misston s Bisch ofs Petit esu in Japan; Msgr. G. C. Durch Bischof von Antigong in part.; Msar. G. Chevalier, Bischof von Gernicopolis in part.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 27. Dezember

Der Kaifer hat dem Flügel ⸗Adiutanten Fürsten Eugen Maximilianbwitsch Romanoms ki Herzog von. Leuchten⸗ berg für den Muth und die Tapferkeit, die derfelbe bei den krie⸗ gerischen Aktionen gegen den Feind wahrend des Feldzuges nach am 13. Dezember einen goldenen

Säbel mit der Aufschrift „für Tapferkeit?“ verliehen. Der

1 2 * 2 2 7 4 . . 3 ; , , . X 6

ländern aus dem Reichsgebiete. 23) Münzwesen: Notiz über die Aus⸗ prägung von Reichsmünzen. 3) Heimathwesen: zwei Erkenntnisse des Vunder amtes für das Heimathwesen. 4) Postwesen; Bekannt machungen, betr.: Erleichterungen beim Gebrauche von Postmandaten; Postverbindung mit Australien; Korresponden; eikehr mit Ceylon, den englischen Besitzungen in Hinter-⸗Indien und Chwa, Australien ꝛc. via Triest. 5) ,, . . . Der Kaise in . 6) Marine und Schiffahrt: Quarantaine⸗Vorschriften verschie 1872 , . . 24 . . am. 14. C36.) Dezember Regierungen. I Personal Veränderungen 63 Ernennungen 2c. in der . , . NR d. hin eiz er isch en Eidge⸗ Marine Verwaltung. 8) Druckfehler ⸗Berichtigung. J ö dena stun gz ud an. Rr Wers um s des dm eblgäes dend m ,. höchst ratif . 2 ( glu t . Zarskoje⸗Sselo Aller- Post verwaltung hahen folgenden Inhalt: Nr. gh: General⸗Ver- em ß sorrt, iese Ratifikation, ist der hergebrachten Form fügung vom 25. Dezemher 1873, Abänderungen des Post⸗Reglements ö. , . 18. (30) Oktober 1873 gegen die schwelzerische in vom 30. November 1851. Nr. 96: General⸗Verfligungen: Vom ern ausgetauscht worden und mit demselben Tage in Kraft 36. Dezember 1353. Anwendung de? neuen FJahrposttarifs. Vom getreten. 34. Dezember 1873. Beförderungszest der Couriere und Extraposten. Der Entwurf des Gesetzes über die Ehen der Vom 75. Dezember 18753. Entfernungsangaben in den Postdrugfor⸗

General⸗Adjutant General⸗Major Baron Fr iks, Chef

Warschauer Gensd'armeriebezirks, ist an . y Bitte von diesem Posten enthobenen Generals der Kavallerie Senator Ssinelnikom, zum General-Gouvperneur von Sstsibirien und Commandeur der Truppen des ostsibirischen Militärbezirks unter Beförderung zum General ⸗Lieutenant und Belassun in der Würde eines General⸗Adjutanten, ernannt worden. .

Sektirer und die mit der e ö . mularen. Vom 23. Dezember 1873. Postverbindung mit Australien. enselben verbundene . n 0 ,, ö V 3. Dezember . rbindung mi s en bürgerlichen Rechte Nr. 97: General⸗Verfügungen vom 27. Dezember 1873. Behand⸗

ist, wie der „Grashdanin“ vernimmt, in diesen T ö X J Tagen. der lom⸗ lung der Post. Packetadressen. Versiegelung der Briefe mit. Werth- legenheite 59 tements für Civil⸗Auge⸗ angabe. Erneute Warnung vor mangelhaftem Verschließen der legenheiten und Gesetze zur zweiten Prüfung zugegangen und ist Wagenräume. , , vorhanden, daß der Gesetzent wurf noch während Nr. 2A des „Deutschen Postarchivs“, Beiheft zum u e , n i, nchen, dn, ma, ! ! . * gend Inhalt; 1. Atte . d 2 ö 5 9 Der „R. W. zufolge, würden folgende Personal⸗Ver⸗ pravhisch-statistische Beschreibung der Postanstalten 9. Ober⸗Post- änderungen stattfinden: der Gehülfe des Justiz-Ministers ,, , Leipzig. Zur Vereinfachung des Nachweises der Geheimer Rath von Essen, würde wie Geheimer Rath Deljanow k Der Pladebedarf für Ertraposten in früherer eit. zum Mitglied des Reichsraths ernannt werden und zu feinem Cr enn n , ,. Wm nderungen in Patagonien. e herwinterung Nachfolger der Ober⸗-Prokurator Frisch ausersehen sein; dagegen 6. 1 , . n ng J des ,, Deljanow der Chef der bayer chen Hostverwallung. Hoff me ler Spar- d e cht oer e ne Dber⸗Preßverwaltung, Longinow, oder aber der Moskauer Pro- in Desterreich. Sparkassenwesen in Belgien. Die Beleuchtung der fessor Teontjem Gehilfe des Ministers der Volksaufklärung wer— Postwagen in der Schweiz. Die Leistungen der englischen Telegraphie. den. Der bisherige Justiz⸗Minister Graf Pahlen sollte nach der⸗ Das Eisenbahnnetz der Vereinigten Staaten Amerikas. Indische selben Quelle zum Minister des Innern bestimmt sein. Eisenbahnen.

Die Frage, betreffend die Erweiterung der Macht⸗ befugnisse der Gouverneure, steht nach der R. 3.“ wiederum auf der Tagesordnung. Gegenwärtig ist sie auf die Initiative des Statthalters in Polen Grafen Berg angeregt wor⸗ den, welcher die Zuerkennung größerer Kompetenz an die Gouver— neure seines Verwaltungsbezirks befürwortet. ;

Mit Allerhöchster Genehmigung und gemäß dem Wunsche Eibke in Deimpsld sud nach Vorlage und Genehrh gun de. der Kaiserin erklärt „die Gesellschaft zur Unterstützung ver— i Stgtüten die Jtechte einer juristischen Person wundeter und kranker Krieger“ ihre Berestwilligkeit, Gaben für Höchstlandesherrlich ertheilt worden. die Nothleidenden von Sfamara zu sammeln und an die Statistische Nachrichten.

Filiale der Gesellschaft nach Ssamara zur Vertheilung durch Unter dem Titel Bankstatist ik zist, herausgegeben vom Delegirte zu schicken. Nach einer Korrespondenz der ‚B.⸗3.“ Deutsch A meritanis chen Dekonomist in Frankfurt a. M. . der aus Orenburg ist dort die Noth nicht viel geringer als in n, ö d n e m min,, 2864 ! . velche ö 0 chen Verha 1. . 3 ö 3. Dezember. (W. T. B. Der „Regierungs-⸗Anzei⸗ ,,

WJ . mer gs⸗Anz Kapital, Einzahlung in Prozenten, Appoints, Datum der Emission, ger“ veröffentlicht einen aus 18 Artikeln bestehenden Vertrag, Einführungscours,? Stimmen auf? Allien, Reservefonds, Usfance⸗ welchen die russische Regierung mit dem Emir von Buchara zinsen, Zahltermine (Zinsen, Dividende) Zahlstellen, Namen der Di abgeschloffen hat. Nach den? Bestimmungen desselben erhält rektoren, Präsident des Aussichteraths Diwidende 1579, 1871. 1872. Buͤchara das Gebiet am rechten Ufer des Amur⸗Daria und gestatten. Cours Ende Dezemker 18 0, 4371 1572, zufammengestellt ind. Die Rußland völlig freien Handelsverkehr. Die russischen Unter⸗ Tabelle enthält mithin ein sehr reiches Material in der übesichtlich⸗ thanen dürfen ferner Grundbesitz erwerben und wird ihnen auch sten Form die Betreibung eines Handwerks gestattet. Der Vertrag stipu⸗ lirt ferner die Aufhebung der Sklaverei in Buchara und behält beiden Vertragsmächten die Errrichtung von Gesandtschaften vor.

Vereinswesen. . Detmngld 17: Dezzmber. Dem unter dem Protektorate der Fürstin Elijabeth, zur, Lippe ins Leben gerretengn und als Zweig⸗ Verein des Vaterländischen Fraucn-Vereins zu Berlin anerkannten

fonds n Regierungsbezirk Trier hatte Ende 1812 23,700 Thlr. Einnahänen (darunter 10036 Thlr. Beiträge der Mitglieder) und 16,580 Thlr. Ausgaben Carunter 8255 Thlr. Pensionen). Das Ver⸗ mögen des Fonds betrug Ende 1872 96603 Thlr., 5120 Thlr. mehr als Ende 1971. . .

München, 28. Dezember. Vom 27. bis 28. d. Mts, Abends sind hier an Cholera 15 Erkrankungen und 6 Todesfälle verge⸗ kommen.

St. Petersburg, 26. Dezember. An freiwillig in die regufären Truppen Eingetretenen zählt, wie der . schreibt, das vergangene Jahr bis zum 1. Oktober 9610. Zieht man davon die 1162 Portepéejunker ab, welche keine reglementsmäßigen Posten einnehmen, so bleiben 8348, wovon 7256 auf die Infanterie, 784 auf die Kavallerie kommen. Die Zahl der Freiwilligen hat in

Echweden und Norwegen. Stockholm, 22. Dezember.

Die Regierung hat von den Chefs sämmtlicher Behörden Vorschläge über die Nothwendigkeit einer Erhöhung der Beamtengehalte eingefordert. Bei der schwedisch⸗ norwegischen Gesandtschaft in Lissabon ist der bisherige Attachs an derselben, Baron E. Bosanquet St. George de Kantzow zum Legations⸗Sekretär ernannt worden.

Die Staats-Einkünfte von den Staatswäldern oder Jahre i869 waren 4639, im Jahre 1870 waren 5534, im Jahre ss7J waren 6804, im Jahre 1872 waren 7509, im Jahre 1873 waren Ihl0, was also ein Zunehmen um mehr denn das Doppelte bedeutet.

Kopenhagen, 253. Dezember. Der „Ministerialtidn.“ zufolge sind in den 8 verflossenen Monaten des Finanzjahres 1872-715 an Einfuhrzoll und Stempelabgabe für Spielkarten 5,591,119 Ndl. gegen 5, L 16,088 Rdl. im entsprechenden Zeitraume des vorigen Finanzfüihres eingegangen. Die gewöhnlichen Zoll, ranntzweins, und Schiffsabgaben betrugen 6, 367236 Rdl. gegen 5, 97 1,721 Rdl. im vorigen Finanzjahre, also eine Mehreinnahme von 395,515 Rdl. Die

in diesem Jahre 366,625 Rth.

Amerika. New⸗YJork, 29. Dezember. (W. T. B.) Die „Juniata“ ist mit 102 Mann von der Schiffsmannschaft des „Virginius“ hier angekommen. Nachrichten aus Cuba zufolge hat der General-Gouverneur Jovellgr von der spani⸗ schen Regierung außerordentliche Machtbefugnisse erhalten.

Asien. Aus Calcutta wird der „Times“ mit Bezug auf die drohende Hungersnath in Bengalen vom für 26. d. M. telegraphirt: „Nachdem die Regierung die Gemnindars einfuhr und Brennereibetrieb betrug zusammen 1,037,808 Rdl. gegen ersucht, ihre düsteren Voraussagungen durch Belege zu rechtfer⸗ gs „101 Rol. in den 8 Monaten des vorigen Jahres. Die gesammte

Mehreinnahme war 449,922 Ndl.

Kunst und Wissenschaft. Nr. 22 24 (November, Dezember 1873 des denz-Batts des Niederrheinischen Vereins für öffent⸗ liche Gefundheitspflege“ enthält: Ueber den Einfluß der Volks= Erziehung auf die Volks⸗Gesundheit; Vortrag des Prof. r. Finkeln⸗ burg. Bericht über die am 8. November 1873 in Düsseldorf abge⸗ haltene Generalpersammlung des Vereins, vom Sekretär des Vereins. Ueber die Urfachen der Sommer⸗Diarrhöen der Kinder; Vortrag von Hr. med. Schneider in Crefeld. Mortalitäts⸗Statistik der Gemeinde Mettmann. Mortalitäts-Statistik der Gemeinde Duisburg. Ueber bie Brunnenwässer der Stadt Barmen, von Dr. Bulk in Barmen. Mohrfalitäts-Statistik der Gemeinde Barmen. Städtisches Kranken⸗ haus und Baracken in Crefeld, von Dr. Märklin in Crefeld; mit einer Tafel Jeichnungen. Die Untersuchungen der Luft, in geschlossenen Räumeh, von Dr. H. Didtmann in Linnich. Bericht über den General⸗ bericht des Stadtverordneten Prof. Dr. Virchow über die Arbeiten der städtischen gemischten Deputatien in Berlin für die Untersuchung der auf die Kanalisation und Abfuhr bezüglichen Fragen (Fortsetzung und Schluß). Aus der chemisch mikroskopischen Untersuchungs-Station des Vereins. Bedingungen für die Vermiethung und den Verkauf voa Häusern der Barmer Bau⸗Gesellschaft für Arbeiter⸗Wohnungen. Zur Frage der Herstellung neuer Straßen. Stuttgart. thümer meldet der Landeskonservator Dr. Paulus Folgendes: Durch Grabarbeiten für die in Angriff genommene Eisenbahnlinie von Heiden⸗

tigen, erklären sie, daß das Jahr 1873 schlimmer als 1865 sein werde, und daß die Nahrungszufuhr für 60 Millionen Seelen um vier Monate zu knapp ist. Herr Bernard schätzt. das Defizit unter 25 Millionen Einw. auf eine nur zehnwöchentliche Zufuhr, falls Regen eintritt. Der Regen ist unbedeutend, und nach den Angaben der Bauernschaft von Behar ist der Winterregen vorsiber. Die Ausfuhr ist fortdauernd lebhaft und übersteigt die Regierungseinfuhr um das doppelte.“ Afrika. Nach in Gibraltar am 29. d. M. eingegangenen Meldungen aus Fez sind die Insurgenten, welche unter Füh⸗ rung des Thronprätendenten Emkadio die Stadt umlagerten, von'dem Sultan von Marokko geschlagen worden. Ersterer ist gefangen genommen und nach Fez gebracht worden. Australien. (A. A. C.) In Fidschi herrschte geraume Zeit Anarchie. Die mißvergnügten Weißen weigerten sich, die Steuern zu zahlen, erhoben sich in Waffen gegen Cakobau und seine Regierung, und es, kam zu einem Zusammen stoß ziwwischen einer Abthellung der eingeborenen Truppen des Königs und einigen Europäern. Indeß den neuesten Nachrichten zufolge haben die Unruhen nachgelassen. Cakobau's Regierung hatte, Dank dem Kapitän Simpson von dem britischen Kriegssch ffe „Blanche“, ihre Autorität wiederhergestellt. Von der Verwir⸗ rung, welche die letzte Proklamation in dem Lager ihrer Gegner verursachte, Vortheil ziehend, begannen Cakobau und seine Räthe wieder mit Strenge zu regieren, führten einen lang gehegten Plan aus und arbeiteten eine neue Verfassung aus, welche die ganze Gewalt in die Hände der Eingeborenen giebt. Diese neue Verfassung verfügt die Bildung einer gesetzgebenden Körper⸗ schaft, welche aus 20. ernannten eingeborenen Mitgliedern pon denen der König jederzeit 8 entlassen kann und 8 er⸗ wählten Weißen bestehen soll. Kein parlamentarischer Repräsen⸗ tant der Weißen darf einen Kabinetsposten oder irgend ein Nutzenamt bekleiden.

Fuße des Todtenberges, der den jetzigen Friedhof und das Peterskirch lein trägt, in dem sogen. „Todtengarten“ ein ausgedehntes Leichenfeldo aufgedeckt, das sich untrüglich ais, römisch erweist. Die Lage von Heidenheim in dem die schwätische Alb quer durchsetzenden Durchbruch des Kocher⸗ und Brenzthales, d. h, an enen ebenen Straße von der Donau bis an die römische Rei grenze (uörplich von Aalen) sowie der überraschende Qudͤlenreichthum des malerischen Brenzthales, verlockte schon die Römer, sich in Heidenheim dauernd und zahlreich anzusiedeln. S

zum Theil' noch jetzt erkennbare Römerstraßen führen von allen Seiten auf die Stadt zu, und schon öfters fand man daselbst römischen Ge= bäudeschutt und römische Inschriftsteine (meist Grabsteine), von denen sich die wichtigsten noch in Heidenheim befinden. Das ungefähr 199 Schritte lange, leicht gegen Süden geneigte Todtenfeld zieht sich östlich von der Stadt in ein stilles von Felskuppen umsäumtes he g

Die Nr. 51 des Central-Blatts für das Yeutsche Reich, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt, Berlin vom 29. Dezem⸗ on der in ein, stilles pe umisãl ber, hat folgenden Inhalt: 1) Allgemeine Verwaltungssachen: Mit⸗ hinein; es. enthielt, je 2 Fuß tief im Boden und in mäßigen Entfernungen thellungen über den Stand der Rinderpest; betr. Legitimationen für von einander, eine Anzahl großer römischer Graburnen auß gebranntem den Aufenthalt und für Reisen in Rußland; wi ge von Aus, l Thon, mitunter gegen oben durch eine Steinplatte geschüßt. Diese

Vaterländischen Frauüen-Vereine für das Fürstenthum

*. Der Schullehrer-⸗-Wittwen⸗ und WgijsenzPensig ne

Kronparken in den vier Vogteien des Läns Norrbotten betragen den letzten fünf Jahren in folgender Proportion zugenommen? im

in den Verfloffenen 8 Monaten erhobene Kriegssteuer für Waaren⸗

Correspon-

Üeber kürzlich aufgefundene römische Alter⸗— .

heim nach Ulm wurde östlich an der Stadt Heidenheim, am südlichen ö

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