1873 / 308 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Dec 1873 18:00:01 GMT) scan diff

J 3 weite Beilage zun Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeiger.

1873.

3

Rr 5. 60 Q=M. Drahm gaze, eiserne und messin rohrbürsten, Pech,, Wasch⸗ und Theergquäste, 5 700 K. Eisen⸗, Kupfer, Messing, Stahl, K. Korkholz und Korkabfälle, 3 ogen Lösch⸗ Binde und Feder draht, 33 Mille Draht ih, papier und Pappe für Schiff bauzwecke, 259 Bogen . eiserne und messingene , 559 Mille Dichtungspappe, 13,9000 Bogen Schmirgellein wand ägel, eiseine und verzinnte, 900 Stück Splinte, und Sanz papier, 800 K. gebackene Ochsenschuhe. eiserne. Nr. S. 1100 Stück Fensterscheiben gewöhnliche und ger. 6. 140 Mille Niete, eiserne, Faß, Bleche, von Spiegelglas, 100 Stück Manometer⸗ und Keffel⸗ und Kupfer⸗Niete, 120 Mille Holzschrauben, ö, . . eiserne und messingene, Job Stck Schrauben mit 50 K. Holzkohlen, . Muttern, eiserne. soll im Wege der öffentlichen Submissien vergeben

Nr. 7. 250 Stück Hobeleisen diverse und 169 Stück werden.

zo ]] zs 6 An unserer Gonpon-HKasse werden berahlt die

(oupons rep. Dividendenscheine w .

von oa re, , ma, 1) Aachen-Düsseldorfer Prioritäten und 41) Kozlow-Woronesch-Prioritäten 1. Emis- ; ö. verlooste Obligationen. sion, sowie verlooste Obligationen.

Dien tag. den 30. Dezember Statut

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aus sch⸗ und in missari Landta letzteren revidire gabe de Verord. Reglem zustellen der Au fassung die einz und Re Provinz dem Pi beamfen Landtag Beam te Angelege Staats übertrag der allge ige Fest 49 A mts bez Die

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festzustellen?

§. 418. Provinziala dem Propir kunft zu erf entweder sel Staats beam

§. 49. Hauptmann)

ch andere Landes Sy tor n. s. w.; tor in ihre

S. 50. Dem Landes ihm zugeordne⸗

schäfte ob. 6 den Vorsitz n. Provinzialausf Sorge. ; Der Lan verband nach und Privatp Schriftstücke. Urkunden Dritte verbinde rung des betreff . ofern ihm e n S von einem Mitt dem Amts siegel dem Provinzial Verwaltungszwei treff der Voll, ih der Geschäfte an 5. 51. (9 der anderen ober 6 des erste eitige dienstliche besondere Geschäf des Provinzial Lña

52. (Bur

Verwaltung.) Die

schnische und ande lichen Beamten y ö . un: . 9) auf Vo 31 . 3.

vinzialaus schuß. . 6 Hann, vereidigt. Gch a fte mfr

Sägenblätter, 900 Stück Schlösser eiserne diverse.

Nr. 8. 50, 000 M. Drahttauwerk.

Gruppe H. -

Nr. 1 8000 M. Eichen-, 2200 M. Eschen⸗, 250 M. Ahorn⸗, 1600 M. Mahagoni⸗ 2090 M. Erlen⸗, 300 M. Rothbuchen⸗ und 77, 090 M. Fichtenhosz⸗ Bretter und Planken (Fichtene Decksplatten), 5690 M. Mauerlatten und Stellungsdielen, 600 M. Kreuzholz, 4 M. 3 Weißbuchenholz, 5009. Stück

obelbölzer, 11 M. s Erlenholz, 75 K. Ebenholz, 400 K. Pockholz in Stücken, 6) M. 3 Mahagoni⸗ ö in Blöcken, 260 M. 3 Yellowpinnholz, 5 M. z ichenholz, 350 Stück fichtene Spiermn, 115 Stück Mastenhölzer, 50 Stück Mahagonifourniere, 50 M. z fichtenes Brennholz. Gruppe ͤ

Nr. 1. 1200 K. Eisenmennige, 5300 K. Bleimennige, 1006 K Zinkweiß, 5560 5. Vleiweiß, 1656 K. Ocker, 450 K. Maschinen⸗ und Chromgrün, 10 K. Ghromgelb, 100 K. Englischroth, 25 K. Zinnober, 50 K. Mahagoni⸗ und CasselerBraun, 25 K. Terra de Sienna, 25 K. Ultramarinblau.

Nr. 2. 25 K. Silberglätte, 25 Pack Bronze, 100 . Blatigold, 25 K. Aetznatron, 550 K. Copal⸗,

amar⸗ Asphalt,, Bernstein⸗ und Spirituslack, 80 K. Schellack.

Nr. 3. 1500 Kilo Siccativ, flüssig und pulverisirt, 5 Kilo Standöl, 109 K. Black⸗ und Brightvarnish, 400 K. Varnisb of Metalline, 300 K. Waterproof— Firniß, 3400 K. Terpentin, dicker und flüssiger.

Nr 4. 400 K. Chlorzinklösung, 1050 K. Salz-, Salpeter- und Schwelsäure, 50 T. Benzin, 50 K Salmiak, 259 K. Borax, 25 K. Kali, blau— saures, 125 K. Asphalt, syrischer, 50 K. Filzkitt, 100 K. Braunstein, 250 K. Knochenkohle.

Nr 5. 50 K. Hartloth, 109 K. Schlagloth, 75 K. Quecksilber, W, 0900 K. Schlemmkrelde, 400 K. Kreide, 150 K. Kochsalz, 8900 K. Seife, weiße, grüne und Marineseife, 150 K. Wachs.

Nr 6. 1600 K. Soda, 750 L. Spiritus vini, 1299 Stück Putzsteine, 20 K. Pottloth, 40 Stück Schwämme, 490 K. Leim für Maler und Tischler.

Nr 7. 21,006 K. Holz und Steinkohlentheer, 7000 st Harz, 1600 K. Pech, 1000 K. Patent⸗Wagen⸗

miere.

Nr 8. 109900 K. Rüböl, gereinigtes, 1650 K. Baumöl, 30900 K. Maschinenöl, 14.900 K Knochen öl, 300 K. Klauenfett, 1800 K. Stängenschmiere, 300 K. Thran, 8000 K. Talg, 2 K. Stearinösl, 13000 K. Petroleum.

Gruppe B.

Nr. 1 3309 K Cement, 5600 Stück Ghamgttsteine. 1000 Stück Scheuersteine, 3100 Kilo Chamgtte rde 13.000 e feuerfester Thon, 27 Ar Lehm, ich f Schleifsteine, boo Stat und Talg⸗

S , ö

K 00 Seh Hrandsohl; Fahl⸗ Sämisch⸗, . Echaaf⸗ und Mastrichler Sohl Leder, Tre derne Treib⸗ und Binderiemen, 50 Stück n nmelfelle⸗ ;

ig n oed Stüc Holzhefte für Beitel z.. 3006

6 Stück Hammerstiele, 10,909 Stück weißbuchene

Keile.

Nr 4 240 M. Flanell, weiß und hunt, 400 M. Reffel, roher. 40 M. grünes Tuch, 200 M. grauer Fries, 650 M. weiße und gefärbte Leinwand.

Rr 5. 190 K. Roßhaare, 170 M. Haariuch, 1090 K. Kuhha gare, 236 K. Dochtgarn, 200 M. Docht band, 10,000 K. Twist, 1095 Stück Pelzlappen, 1000 Qu.⸗M. Filz, getheerter und ungetheerter, 1006 K Putzlappen, wollene, 400 K. alte Lein— wand, 40 M. Dutsch. . .

Rr 6. 700 K. Gummiplatten, vulkanisirte, 6000 Stück Gummiringe und Scheiken, 359 M. Gummi— schläuche, 2000 M. Hanfschläuche, 100 K. Kaut schucklösung, 50 K. vulkgnisirter Gummi, 960 K. Patentpackung, 2900 M. Talkpackung.

Nr 7. 1500 Stück diverse Malerpinsel, Schrubher, Haarbesen, Handfeger, Hande, Gewehr⸗- und Kessel⸗

M. 2064

125, 4.638 n 8, 647 V

D, 1790, zum Verkauf 3

Broglie⸗Platz 18 ein Submissions Termin anberaumt ihre bezügliche, auf Stempelpapier geschriebene Offerte mit der

Schmiedeeisen“ franco einzureichen haben,

Dle Verkauft Bedingungen sind in dem diesseitigen Bureau einzusehen und können gegen Kopiaglien—

gebühr auch in Abschrift bezogen werden.

Straßburg, den 18. Dezember 1875.

Kaiserliches Artillerie Depot.

Bekanntmachung. In dem Artillerie⸗Depot Straßburg werden 491,7 9,33 Kilo Gußeisen aus zerschlagener Eisenmunition, Gusfeisen in kleinen Scheiben. altes Schmiedeeisen in großen Beschlägen, . altes Schmiedeeisen in kleinen Beschlägen, in Straßburg lagernd,

sowie Gußeisen in Neu⸗Breisach lazernd . . estellt. Hierzu ist zum 8. Januar 1874, Morgens 9 Uhr, in dem diesseitigen Bureau

Termin zur Verdingung der Materialien in Gruppe A. und LB. ist auf

Freitag, den 9. Januar 1874,

Vormittags 12 Uhr, * im Verwaltungs-Bureau der Kaiserlichen Werft in Wilhelmshaven, der in! *

Gruppe H.

auf . Sonnahend, den 17. Januar 1874,

2

Gruppe C. auf

2 f. 4 s * Dienstag, den 13. Januar 1874, Bormittags 12 Uhr,

im Verwaltungs⸗Bureau der Kaiserlichen Werft in

Kiel, . anberaumt worden.

Versiegelte und mit der Aufschrift: Materialien · Lieferung pro 1874“ versehene Offerten nebst Prohen sind zu richten:

für die Mater alien der Gruppen A und P. nur an die Kaiserliche Werft in Wilhelms— haven, für die Materiglien der Gruppe B. die Kaiserliche Werft in Danzig, für die Materialien der Gruppe C. die Kaiserliche Werft in Kiel. Offerten müssen Preisangaben enthalten: I) für das Bedarfsquantum jeder einzelnen Werft, und zwar franko in das Besichtigungs⸗Lokal derselben geliefert, für das Bedarfsquantum der drei Werften zusammen, franko in das Besichtigungs-Lokal der Werft Kiel, Danzig oder Wilhelms⸗ haven geliefert. * ö , ,, , . Genaue Angaben der Bedarfsquantitäten jeder einzelnen Werft, sowie Lieferungsbedingungen liegen in den Registraturen der drei Werften zur Einsicht aus und können auf portofreie Anträge gegen Ko⸗ pialien Erstattung abschriftlich mitgetheilt werden. Desfallsige Anträge sind an diejenige Werft zu richten, welche die befreffende Matariglien⸗Gruppe verdingt. n, ,. 3 1 8 R 1 / J Wilhelms hazen, an 15. Tezember 1873

5) .

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3827! Bekannt m a ch usm g. Die Lieferung von 25 eintheiligen füllung, ee? e , .

222 Kopfmatratzen mit do.

soll im Wege der Submission unker den in unserm Geschäftslokale Matrosen-Kaserne hierselbst = ausgelegten Bedingungen und Normalpreben event. den Mindestfordernden in Entrepriese gegeben werden. Dle portofrei und versiegelt bis spätestens zum 2. Januar art., Vormittags 11 Uhr, hierher einzufendenden, auf der Außenseite mit Ler Bezeich- nung „Submission auf Lieserung von Matratzen“ zu versehenden Offerten werden pünkilich zur vorge— dachten Stunde in unserem Bureau in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten geöffnet werden. Ausdrücklich wird darauf aufmerksam gemacht, daß Lieferungs-Offerten, welche mit Bezug auf be⸗ sondere, von den Untern. hmern vorgelegte Proben pp., also mit einem in den Bedingungen nicht begründeten Vorbehalt abgegeben werden, unberücksichtigt bleiben

müssen.

Wilhelnshaven, den 25. Dezember 1873.

Kaiserliche Marine⸗Garnison⸗Verwaltung.

Leibmatratzen mit- Roßhaar⸗

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worden, wozu unternehmungsfähige Käufer Aufschrift: „Submisston auf Guß⸗ und

(Str. 68 / II.)

Verloosung, Amortifatisn, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

10 Bergisch-Märkische Prioritäts- Obliga-

. Pommersche Hypotheken⸗Aktien⸗Bank. Sämmtliche kündbare n , ö, der Bank, welche Seitens der Besitzer bisher nicht gekündigt worden sind, werden siermit gekündigt. . Die Auszahlung erfolgt am 2. Juli 1874 bei unserer hiesigen Kasse. Am 2. Juli 1874 hört die Verzinsung auf. Cöslin, den 24. Dezember 1573.

ö. Die Hanpt⸗Direktion.

rn Bergban-Aktien Gesellschast ‚Borussia“

Wir bringen hiermit zur Kenntniß der Herren Aktionäre unserer Gesellschaft, daß der Umtausch der alten Äktien zu Thlr. 200, gegen die neuen auf Thlr. 1090. und Inhaber lautenden Stücke, vom FG. dieses Monats ab, auf dem Bürean unserer -eesellschaft in Marten erfolgt. .

Die Herren Aktionäre werden ersucht, ihre Aktien nebst Dividendenscheinen Nr. 3 bis 3 1I. Serie spro 1873 —= 75) und Talons an uns einsenden un zugleich bemerken zu wollen, unter welcher Deklaration Pie Zusendung der neuen Aktien gewänscht wird. Unterbleiht diese Angabe, se werden wir die neuen Aktien mit derselben Werthbezeichnung absenden, unter welcher die betreffenden alten Aktien uns R ehen. .

; Die Herren Aftienbesitzer, deren Aktien nicht auf ihren Namen umschrieben stehen, haben eine bezügliche CGession des letzten eingetragenen Inhabers beizufügen.

2) Hachener Bank für Handel und In- dustrie. 3) Allgemeine Deutsche KFredit-Anstalt- Aktien.

Pfandbriefe.

5) Altona-Kieler Risenbahn-Prioritäten. 6) Aussig-Teplitzer Prioritäten.

7) Baltische Risenbahn-Prioritäten.

8) Banque Franco Hollandaise-Aktien. 9) Bergisch-Märkische Stamm-Aktien.

gationen Serie J. bis VI. und geæ. Obligationen.

11) Bergisch-Märkische 5prozentige Nord- bahn- Prioritäten.

12) *) Berliner Handels-Gesellschafts-An- theile.

13) Berliner Kaufmannschafts-Obligationen und verlooste Obligationen.

14) Berliner Maschinenbau-Aktien (Schwartzkopfh.

15) Berlin-Neuendorfer Spinnerei-Aktien. 6) Braunschweig Hannoversche Hypo- theken-Bank-Aktien.

17) Braunschweig Hannoversche the cen-Bank-Pfandbriefe. 18) Breslau Schweidnit⸗ Freiburger Stamm- Aktien.

19) Bres lau-Schweidnitz-Freihurger Prio- ritäten und verlooste Obligationen (vom 1.—20. Januar, April und Juli).

20) Brest Graje wo Eisenbahn-Aktien. 21) Brest-Grajewo Prioritäten und looste Obligationen.

22) Charkow-Azow Prioritäten looste Obligationen.

23) *) Dessauer Gas-Aktien. 24) Deutsche Nationalbankaktien Bremen). 25) Deutsche Vereinsbank-Aktien (Frank- furt a. M.)

26) Deutsche Transatlantische schifffahrts-Aktien.

27) Deutsche Transatlantische schifffahrts-Prioritäten. 28) Dortmund -Soester Prioritäts-Obliga- tionen und verlooste Obligationen. 29) Düsseldorf-Elberfelder Prioritäts-Obli- gationen und verlooste Obligationen. 30) Dus-Bodenbacher Stamm-Aktien.

31) Desgl. Prioritäten.

32) Gothaer Grundkredit-Bank-Aktien. 335 Gothaer 5prozentige Prämien-Pfand- briefe J. und II. Abtheilung und verloostè Pfandbriefe. 34) Gothaer Pfandbriefe III. (5 Prozent).

35) Gothaer Pfandbriefe 1V. (41 Prozent). 36) Gothaer Privatbaak-Aktien. 37) Harpener Berghau-Aktien. 38) Desgl. Prioritäten und Obligationen.

39) Hessische 4prozentige Nordbahn-Prio— ritäten und verlooste Obligationen.

Hypo-

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Dampf-

Abtheilung

Abtheilnng

verlooste

49) 6prozentige

51) Niederrheinische

52) Niederrheinische

56) Ostpreussische

63) Sardinische

40) Italienische Kirchengüter-Anleihe.

I 7 3 ö lu. 2101 Bekanntmachung. Bei der in Gemäßheit des Amortisgtionsplanes heute geschehenen Verloosung der Partiglschuldver⸗ schreibung der hiesigen jüdischen Gemeinde sind gezogen worden: 1Stück à 1000 Thlr. Nr. 253 J 89 * 1060 , sir. Fitz, 76 435. 445. .I. 650. 652. 846. 871. Mit dem 30. Juni k. J. hört demnach die Ver⸗ zinfung dieser Obligationen auf, die den Inhabern hierdurch mit dem Ersuchen gekündigt werden, solche am J. Juli 1874 gegen Zahlung ihres Nennwerthes und der Zinsen pro 1. Semester 1874 an unsere Hauptkasse abzuliefern. Gleichzeitig bemerken wir, daß folgende schon früher verlooste und gekündigte Schuldverschreibungen der Gemeinde bisher noch nicht zur Hebung gelangt ind: ; Nr. 794 über 100 Thlr. zahlbar am 1. Juli 1871, . j ö 1. Juli 1872, , . 1. Juli 1872, w ,, ' 1. Juli 1873. Berlin, den 29. Dezember 1873. (a. 1067 / 12) Der Vorstand der jüdischen Gemeinde.

Krakan⸗Oherschlesische bm Eisenhahn.

Die Einlösung der am 2. Januar k. J. fällig

Marten bei Dortmund, den 27. Dezember 1875.

Die Direktion.

42) Kursk-Charkow-Prioritäten und ver-

loosteè Obligationen.

43) Kursk-Charkow-Azow-Prioritäten und

verlooste Obligationen.

4) Allgemeine Deutsche Kredit-Enstalt- 44) Königsberger N. M. Kreis-0Obligationen. 45) Mansfelder Seekreis-Obligationen. 46) Magdeburg Leipziger

Prioritäten. Em. 1867.

47) Meininger 4 prozentige Erämien-Pfand-

briefe und verlooste Pfandbriefe.

48) Meininger 4 ½prozentige und 4pro—

zentige Pfandbriefe und verlooste Pfandbriefe. Moskauer

darfs - Obligationen.

Eisenbahnbe-

50) Moskan-Smolensk-Prioritäten und ver-

looste Obligationen.

Güter- Assekuranz- Gesellschafts- Aktien. Rückversicherungs-

Aktien.

53) Nürnberger Vereinsbank-Aktien. 54) Nürnberger Bodenkredit - Pfandbriefe

und verlooste Pfandbriefe.

55) Oefféntliche Wasch- und Bade-Austalts-

Aktien.

Südbahn -— Prioritäten Littr. A. und B., sowie verlooste Obligationen.

57) Pilsen-Priesen-Prioritäten. 58) Preussische Bergwerks- und Hütten-

Aktien.

59) Partial-Ohligationen der Preussischsn

Bergwerks- und Hütten-Aktien-Ge- sellschaft und verlooste Obligationen.

60) Ritterschaftliche Privatbank-Aktien.

61) Rostocker Bank-Aktien.

62) Ruhrort-Orefelder Prioritäten und ver- looste Obligationen.

5 prozentige Prioritäts-Aktien.

64) Sardinische 3prozentige Obligationen.

65) Schleswig' sche Aktien.

66) Sehleswig'sche Eisenbahn-Prioritäten und verloostée Obligationen.

67) Schuja-Ivanovo-Prioritäten, sowie ver- looste Obligationen.

68) Sehlesische Zinkhütten Stamm-— Aktien und Stamm-Prioritäten (vom 15. Mai bis 15. Juli, Mai- und No- vember-CGoupons).

69) Thüringer Eisenbahn-Stamm-Aktien.

70) Desgl. Prioritäten Serie I. bis IV. und verlooste Obligationen.

71) Tahacks-Gesellschaft „Union - Aktien.

72 Turnau-Kralup-Prager Stamm-Aßktien.

73) Desgl. Prioritäten, so-

wie verlooste Obligationen.

74) 5prozentige Ungarische Staats Anleihe von 1871.

76) *) Weimarische Bank-Aktien.

76) Westfälische Draht- Industrie- Vereins- Aktien.

77) Partial-Obligationen des Westfälischen Draht- Industrie- Vereins.

Eisenbahn- Eisenbahn-

Eisenbahn -— Stamm-

1

Mit arithmetiseh geordnetem Nummer Vera eig hniss. Hmerkimer HHandels-diesellschaatt. Hreest & Gelpeke.

tionen der vorstehend genannten Bahn erfolgt an meiner Kasse in der Zeit vom 2. bis 15. Januar k. J, Vormittags von 9 bis 12 Uhr; die hierzu erforderlichen Verzeichniß Formulare sind unentgeltlich in meinem Comptoir in Empfang zu nehmen. Breslau, den 28. Dezember 1873.

E. Heimann. Bei der gestrigen Ausloosung von 37861 Briloner Kreis⸗Obligationen

ind folgende Nummern gezogen; ; ö. 1. Emisston vom J. Oktober 1856. Litt. A. Nr. 4. B. Nr. 136. 154. 219. 234. . C. Nr. 540. 562. 566. 640. 644. 676. 735.

7141. P. Nr. 816. 978. 995. 1068. 1989. 109. 1375. 1379. 1416.

1295. 1548. 1571. 1572. 1579. 1608. 1637. 1709. 1748. 1749. b. II. Emisston vom 15. Juli 1860. Litt. A. Nr. 4. B. Nr. 100. 197. D. Nr. 490. 523. 579. 593. 629. Die Besttzer dieser Obligationen werden aufgefor— dert, die Kapitalbeträge ad a., am 1. April 1874, ad b. am 1. Januar 1874 ö bei der hiesigen Kreis Wegebau, Kaffe gegen Rüchzahe derzBbligatibnen und der noch nicht fälligen Zins Coupons in Empfang zu e , . t Mil den gedachten Tagen hört die Verzinsung auf. Brilon, den 10. Dezember 1873.

werdenden und der in früheren Terminen fällig ge wesenen Zinscoupons, sowie der verloosten Obliga⸗

Die Chaussee Sau ⸗Kommisston Zweite Beilage

3780

2 .

Gentral · Landschaft fu

. . der

die Preußischen Staaten

Aller höchstem Erlaß

; ; betreffend die Genehmigung des Statuts der Central-Landschaft für die Preußischen Staaten vom 21. Mai 1873.

Gesetz Sammlung 1873 Nr. 23 Seite 309.

Auf den Bericht vom 14. Mai d. J. will Ich das wiederbeigefü 2 J; will Ich, d ziede eigefügte .

e nen, der Eentral-Landsehaft für die Prenßisehen Staaten“ ,, Jenehmigen, In Folge dieser Meiner Genehmigung und in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom. 9 Juni 13535 (Gesetz Samml. S. 76) ertheile Ich der Central-Landschaft hierdurch das Privilegium, die in iesem Etatthte näher bezeichneten, in Gemäßheit desselben zu verzinsend en Pfandbriefe und Coupons mit der rechtlichen Wirkung auszufertigen, daß ein jeder Inhaber derselben die daraus hervorgehenden Rechte ohne die Uebertragung derselben nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. Uebrigens ist dieses Privilegium vorbehaltlich der Rechte Dritter und ohne dadurch für die Befriedigung der Inhaber der Pfandhriefe und ihrer Coupons eine Gewährleistung Seitens des Staats zu übernehmen, bewilligt. Dieser Erlaß ist nebst dem Skatute durch die Gesetz. Sammlung, sowie in Gemäßheit des Gesetzes vom 10. April v. J., (Gesetz Samml. S. 357) durch die betreffenden Amtsblätter zu veröffentlichen.

Berlin, den 21. Mai 1873. gez. Wi lh elm. An die Minister des Innern, der Justiz, der Finan⸗ ggez. Graf zu Eu senburg. Br. Leonhardt zen, der landwirthschaftlichen Angelegenheiten und für Camphanfen. Graf von Königs m arc.

Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Pr. Ach en bach n .

Statut der Central ⸗Landschaft für

.

die Preußischen Staaten.

ö und Zweck des Central⸗Landschaftsverbandes. Die in den Preußischen Staaten bestehenden landschaftlichen Kredit⸗Institute, namentlich: die Ostpreußische Landschaft, die Westprenßische Landschaft, die neue Westprenßische Landschaft, das ritterschaftliche Kredit⸗Institut für die Kur⸗ und Neumark Brandenburg, das neue Brandenburgische Kredit⸗Institut, die Pommersche Landschaft, der Pommersche, Landkredit⸗Verband, J. das Kredit⸗Institut für die Ober⸗ und Niederlausitz und J. der landschaftliche Kredit⸗Verband der Provinz Sachsen ,, 6 . Statuts, einen Verband zur Förderung des Kredits der andb ; ondere dur emeinsame Emission von landschaftlichen Central⸗Pfandbrief r de l, . dil e, an e, ssion von landschaftlichen Central⸗Pfandbriefen, unter „Mit Genehmigung der dem Verbande angehörenden Kredit⸗Institute können demselben a dere Preußische landschaftliche Kredit⸗Anstalten unter den . des . Statuts fl a ,. . Firma und Domizil. . §. 2. Der Verband führt die Firma: „Central-Landsehaft für die Prenßisehen Staaten“,

hat seinen Sitz in Berlin, seinen Gerichtsstand vor dem Königlichen Stadtgerichte daselbst, und besitzt die

Rechte einer Korporation. 9 Central Landschafts · Direktion.

5. 3. Die Geschäfte der Central ⸗Landschaft werden durch eine „Central⸗-Landschafts⸗Direktion für die Preußischen Staaten“ verwaltet, welche den Verband nach Außen vertritt und aus je einem Mitgliede der obersten K verbundenen Institute besteht. 361 , .

Jedes dieser obersten Verwaltungsorgane wählt aus seiner Mitte das von ihm abzuordnende Mitglied der e ,, . h seiner Mitte das von ihm abzuordnende

Die Central⸗Landschafts⸗Direktion versammelt sich nach Bedürfniß, mindestens aber jährlich ein—= mal und nn , selbst e sich dürfniß, mindestens aber jährlich ein

. §. 4. Insoweit sich nicht, zur Erreichung des Zwecks der Central-Landschaft eine Konzentrati unmittelbare Ausführung der Geschäfte bei der Central⸗Landschafts⸗ Direktion j . er lt ,, die Organe der Institute des Verbandes auf Grund ihrer besonderen Verfassung und des gegenwärtigen Statuts die Geschäfte, welche in den Angelegenheiten der Central-Landschaft entweder die Verhältnisse der einzelnen Institute oder deren gegenseitige Interessen oder das Verhältniß zu den Kredit nehmenden Grund⸗ besitzern betreffen, selbstandig wahrzunehmen und zu vermitteln.

ö Die Central Landschaftz. Direktion hat die näheren Anordnungen hierüber, unter Aufstellung eines Geschäfts⸗Regulativs, nach Verständigung mit den obersten Verwaltungs⸗Direktionen der verbundenen Institute zu treffen. .

Den Reguisitionen der Central-Landschafts⸗-Direktion sind alle Organe der verbundenen Institute zu entsprechen verpflichtet. .

8665. Ver Ressort⸗Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten hat als Königlicher Kom⸗ mifsarius die Handhabung des gegenwärtigen Statuts zu kontroliren.

53. 6. Bis zur Einführung abgesonderter erwaltungseinrichtungen für die Central⸗Landschaft hat der in Berlin domizilirende Haupt -Ritterschaftsdirektor, welcher das Kur- und Neumärkische ritterschaftliche Kreditinstitut in der Central⸗Landschafts⸗Direktion vertritt, den Vorsitz in den Versammlungen und die laufenden Geschäfte der Central⸗Landschafts⸗-Direktion zu führen, während zugleich die Geschäfslokalien und das Beamtenpersonal der Kur- und Neumärkischen Hauptritterschafts-Direktion, nach näherer Verabredung derselben mit der Central · Landschafts⸗Direktjon, für die Verwaltungszwecke der Central - Landschaft benutzt, werden.

Zu den hierdurch erhöhten Kosten des Buregu⸗ und Kassenpersonals der Kur und Neumärkischen Haupt. Ritter chafts.¶ Dir e ion haben, vorbehaltlich näherer Vereinbarung der Letzteren mit der Central⸗ Landschafts-Direktion, die verbundenen Kreditinstitute nach Verhältniß der für sie emittirten Pfandbriefe und stattgefundenen Couponsrealisirungen (vergl. 8. 23 Alineg 1) beizutragen. Unter geeigneter Berücksich⸗ tigung dieses Maßstabes werden nach Bedürfniß auch die übrigen Kosten, der centrallandschaftlichen Ver⸗ waltung auf die verbundenen Kreditinstitute von der Central-⸗Landschafts Direktion vertheilt.

5. 7. Ueber die Einführung abgesonderter Verwaltungs-Einrichtungen für die Central · Landschaft, mit eigenen Beamten und Lokalien kann die Central-Landschafts-Direktion, unter entsprechender Verständigung mit den verbundenen Instituten (vergl. 5. 45) beschließen. .

Auch der Kur⸗ und Neumärkischen Haupt-Ritterschafts-Direktion bleibt vorbehalten, mit Zustim⸗ mung des Königlichen Kommissarius, eine solche Absonderung der Centrallandschaftlichen Verwaltung zu bean spruchen, wenn Letztere eine entsprechende Ausdehnung gewonnen hat,. E w

g4reditbewilligung. .

§. 8. Die Central-⸗Landschaft stellt. Schuldverschreibungen aus, welche die Bezeichnung: landschaftliche Central⸗Pfandbriefe“? ; d tragen, auf jeden Inhaher lauten, Seilens desselben unkündbar sind und ihm mit 4 Prozent jährlich verzinst werden. Diese Central-Pfandhriefe, sind dazu bestimmtz alg Valuta für hypothekarische Darlehne aus- gegeben zu werden, welche die , auf solche Grundstücke bewilligt haben, die innerhal ihres Bereichs belegen und nach ihrem Reglement zur Bepfandbriefung geeignet sind . J .

Werthsermittelung. . z. 9. Der Befandbriefung geht die Werthsermittelung des zu beleihenden Grundstücks voran. Die—

5 ; ; ; selbe erfolgt nach den Grundsaͤtzen des Instituts, f dessen Bereich das zu beleihende Grundstüd gehört, resp. durch defsen Vermittelung die Beleihung erfolgt. Hie Organe dieses Instituts haben ngch Maßgabe der Verfassung desselben die Werthsermittelung (Tax n e i Ueberall aber kann nach Anleitung des

§. 1 des Gesetzes vom 6. März 1868 (GesetzSamml. S. 206) wenn sich aus dem Behufs Regelung und Untervertheilung der Grundsteuer nach Maßgabe

des Gesetzeß vom 21. Mai 1861. (GesetzSamml. S. 265), der Verordnungen vom 12. De⸗ zemher 1564 6 etz Samml. S. 673 und 683) und des Gesetzes vom 8. Februar 1867 (GesetzSamml. S. 185) endgültig ermittelten jährlichen Reinertrage einer Liegenschaft ergiebt, daß das nachgefuchte Darlehn, unter Berxücksichtigung der guf der Liegenschaft kraft privat⸗ rechtlichen Titelg haftenden Abgaben, Leistungen und Dienstbarkeiten, innerhalb des fünfzehn fachen Betrages dieses 6. Reinertrages zu stehen kommt,

ohne weitere Werthsermittelung die Pfandbrie zbeleihung nach dem Ermessen der betreffenden Provinzial⸗

Landschafts⸗Verwaltung stattfinden. ; Beleihungsgrenze. ; §. 10. Die Höhe des ermittelten Werthes, bis zu welcher Darlehne gewährt werden können, richtet sich

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6. meer,, z.

nach Maßgabe vorstehender Grundsätze den Grundb insli i , ö ze d rundbesitzern verzinsliche en, . in Pf und zu deren Erleichterung zu gewähren.

Weise in Anspruch genommen werden.

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§. 11. Abänderungen der bei den verbundenen Kredit⸗-Insti ö d ar, e ge,. in verbundenen Kredit -Instituten be inzipi , ,. bedürfen, soweit sie der Beleihung durch , m r , ,, 3 up len, der Zustimmung der Central⸗Landschafts⸗Direktion. Die Beleihungsgrenze darf jedoch keinen falls die ersten zwei Drittheile des Taxwerts eines ländlichen Grundstücks üb ersteigen. §. 12. Die Darlehnsnehmer h ,,, . F. 12. Die Qarlehner at der Provinzial -Landschaft für deren Forde rapi i , für die übrigen in Gemãäßheit des §. 16 des . Een n,, P . . Hypothekt zu bestellen, sich auch sonst den Bestimmungen des Statuts für die Central⸗Landschaft . ich zu Unterwerfen und die Eintragung nach Maßgabe des Reglements der betreffenden Propinzlal= andschaft gi Dem. Grund buchb latte Bes zu beleihenden Grundstücks zu bewirken ; ö. ö. Emissien der lanzschaftlichen Central Pfandbriefe erfolgt durch darlehntweise Ueberweisung . ,. zu gewährnden Valuta an die betreffende Provinzial Landschaft welche der Central -⸗Land= schaftt⸗ 6. die ö., J des Alinea 1 entsprechende Darlehns Urkunde vorlegt a, n ,. hen Verhandlungen hat das Institut, zu dessen Bereich das zu beleihende Grundstück §. 13. Für jedes bewilligte, nach §. 12 ei ene D ein glei ĩ a n, ö ke ne h 5. 12 eingetragene Darlehn darf ein gleicher Betrag landschaftlicher Dar lehns Valuta.

S. 14. Die Ausreichung der Darlehnsvaluta an den Darlehnsnehmer e Re 1 Provinzigl⸗Institut, Die Valuta wird je nach der Bestimmung 9 , . . in landschaftlichen Central. Pfandbriefen nach dem Nen! werthe geleistet. .

, ö . ,, auch berechtigt, die Pfandbriefe zu vorher zereinbartem Course selbst käuflich zu übernehmen, oder den Verke erselben für Rech

. . selbs h zu übernehmen, oder den Verkauf derselben für Rechnung der Darlehns-=

er Beschlußnahme der Central⸗Landschafts⸗Direktion bleibt es ü en, den Zeitpunkt zu be—

. a ö ab . ,. , Central⸗Pfandbriefe . rn,

er Pfandbriefe der Nennwerth in baarem Gelde auszurei is 8 ĩ ĩ ö

dann zu den Fonds der Central-⸗Landschaft. zielen i. Be ,,,,

Gewährung der Coursdifferenz.

8. 15. Dem Darlehn nehmer kann 6 seinen Antrag, 3 r Cours der landschaftlichen Central Pfandbriefe, die er erhält, unter Pari steht, zur völligen oder theilweisen Ausgleichung der Differene zwischen dem Cours, und Nennwerkhe derselben, ein baater, nach Maßgabe der 88. 16, 27, 28 und 9 zu verzinsender und zurückzuerstattender Zuschuß nach dem Ermessen der Provinzial⸗Landschaftsverwaltung aus deren disponiblen eigenen Fonds gewährt werden.

Dieselbe Befunniß steht der Central-Landschafts-Direktion in Ansehung der Bewilligung von solchen Zuschüssen aus ihren disponiblen Fonds zu. Im Falle solchergestalt von der Central⸗Landschaft Zuschüsse, für iwelche die nach 5. 12 bestellten Hypotheken mit haften, bewilligt worden sind, hat die Pro— vinzial-Landschaftsverwaltung wegen Rückerstattung der Vorschüsse der Central-Lnandschaft, nach Maßgabe der 5§. 16, 27, 28 und 29 Reverse zu ertheilen.

Zahreszahlungen für das Darlehn, Amortisattonsbeiträge ze.

. §F. 16. Die für das Darlehn zu leistende Jahreszahlung richtet sich nach den Bestimmungen des gegen⸗ wärtigen Statuts und der besonderen Verfassung des verbundenen Instituts, zu dessen Bereiche dag zu be⸗ leihende Grundstück gehört (5. 125. ñ . Anter allen Umständen ist aber zur Tilgung der landschaftlichen Central⸗Pfandhriefe ein Amorti⸗ Nation gbeitra von jährlich wenigstens einem halben Prozent zu entrichten, wenn nicht nach der bestehenden Verfassung des betreffenden Instituts höhere Raten zur Pfandbriefstilgung zu zahlen sind, bei denen es dann als Regel sein Bewenden behält. rr Die Previnzigl⸗-Landschaftsverwaltung ist befugt, unter besonderen Umständen, mit Berücksichtigung der vorwaltenden Verhältnisse des Falles nach ihrem Ermessen außer den regelmäßigen Amortisationsraten UIllinea 2) noch außerordentliche höhere Tilgungsbeiträge bei Bewilligung eines Darlehns zu bedingen. ä Im Falle der Bewilligung des baaren Zuschusses zu, den ausgereichten Pfandbriefen nach 5. 15 des gegenwärtigen Stgtuts hat der Darlehnsnehmer bis zur Zurückzahlung desselben von der dafür mit- verhafteten Pfandbriefschuld jedesmal noch eine weitere Jahreszahlung von mindestens einem halben Pro⸗ zent jährlich zu leisten. J Sowohl die Provinzial-Landschaftsverwaltung, als auch die Central ⸗Landschafts-Direktion, ist befugt, je bei Bewilligung eines Zuschusses zu den ausgereichten Pfandbriefen (8 15) bis zur völligen Abbürdung desselben, höher als die vorgedachten mindesten Jahreszahlungen für das Darlehn nach Maß. gabe der Umstände des Falles und der zur Disposition stehenden Fonds zu bedingen.

Mit Zustimmung der Provinzial: Landschaftsverwaltung, kann in Ansehung der außerordentsichen Jahreszahlungen, welche deren vorschriftsmäßigen Minimalbetrag überschreiten, bei Bewilligung eines Pfand-⸗ briefsdarlehns von der Eintragung an der Stelle desselben Abstand genommen werden.

. . Vorschüsse.

S§. II. Zur Förderung der Operationen, behufs , der centrallandschaftlichen Beleihungen, und zu deren Erleichterung können von der Prhvinzial⸗ andschaftsverwaltung aus den disponiblen eigenen Mitteln des verbundenen Instituts, nach ihrem Ermessen und unter den von ihr festzustellenden Modalitäten den Grundbesitzern, auf deren Antrag, verzinsliche Vorschüsse in Pfandbriefen oder, unter Umständen, ir baarem Gelde, der Regel nach bis auf sechs Mongte bewilligt, werden;

I) gegen Verpfändung von Hypotheken, welche in Darlehnsforderungen des Kredit⸗Instituts umgeschrieben werden sollen (5 12,

2) gegen Verpfändung anderer Hypotheken, welche im Bereiche des verbundenen Instituts auf beleihungsfähigen ländlichen Grundstücken innerhalh der ersten zwei Drittheile, auf anderen ländlichen Grundstücken innerhalb der ersten Hälfte des Werthes derfelben für den Dgrlehnsnehmer selbst in pupillarisch sicherer Art eingetragen sind, gegen Verpfändung von inländischen Staats. Kommunal- oder anderen unter Autorität 6 ,, 6 J . ,, geldwerthen, auf den Inhaber lautenden Papieren, einschließlich der von dem Norddeutsche Deutschen Reiche emittirten Schuldverschreibungen. hu ,

Ueber das gewährte Darlehn hat der Empfänger der Provinzial-Landschaftsverwaltung, nach ; Wird eine Hypothek verpfändet (Nr. 1 und 27), so muß dieselbe der Regel na inzial⸗ dandschasts berwaltung zu dem Behuf übereignet werden, daß . sich, im ö die . gen des Darlehnsgeschäfts nicht erfüllt werden, daraus selbst für Kapital, . und Kosten Befriedigung , . enn Dem, gin ö ö das Recht vorbehalten, 63 vollständiger Be⸗ igung der Provinzial⸗Landschaftsverwalung hinsichtli es ü ie n mn ö g hinsichtlich des Darlehnsgeschäfts, die Rückeefston der Hy⸗ In allen Fällen (Nr. 1, 2 und 3) bleibt der Provinzial⸗-Landschaftsverwaltu i q einbarung mit dem Schuldner über ihre Befriedigung wegen . holte und n . ne,, welche ihr auch die Befugniß giebt, statt an das . Unterpfand, sich an die für den Schuldner aug

Fonds der Central ⸗Landschaft andbrisfen oder in landschaftlichen Beleihungen

deren Ermessen einen Schuldschein oder einen eigenen (trockenen) Wechsel auszustellen.

zufertigenden Pfandbriefe zu halten.

Auch die Central⸗Landschafts⸗Direktion ist befugt, aus disponiblen elde zur Förderung der Operationen, behufs Herbeiführung der centra

6. 18. Die für die Provinzigl-Landschaft nach 8. 12 eingetragenen Darlehnsforderungen sind uz.

schließlichden Inhabern landschaftlicher Central⸗Pfandbriefe zu ihrer Sicherheit und ür di der CFentral⸗Landschaft angewiesen, und können von anderen Hin nb en 1

(Vergl. 5. 22.) 8 18. Die lane een, H ndschaftlichen Ce ief ĩ ormular in Apoints à 10000 Maren e , g end 33 5 6 9 R. 5300 Mark und 150 Mark Deutscher Reichswährung unter fortlaufender ̃

aauggefertigt. nach Bedürfniß anderweilige

Der Gentral - Landschafts⸗Direktion bleibt überlassen, Eintheilungen der Apoints anzuordnen. Die landschaftlichen Central⸗Pfandbriefe werden unter der Firma der Central -Landschaflg⸗Di

lediglich nach den hierüber bestehenden statutarischen Bestimmungen desjenigen verbundenen Instituts, zu 2 Penh das zu beleihende Grundstück .

von demjenigen Mitgliede derselben, welches das Institut, auf dessen Antrag di i tritt, sowie zur Beglaubigung von dem gene e n gn bisl, a, ö h