⸗ na st der Kontrolbeamte auf den Pfandbriefen die erfolgte Eintragung in die von der Central-Landschafts-Direk⸗ den einzelnen verbundenen Instituten z. B. nach 5. 9 die dandhabung des Tarwesens, nach 5. 12 die . die ausgeferti ö. r nr, zu führenden Register eg nnen daß endlich der 29 dem Hypo⸗ Herstellung der Pfandbriefs⸗Darlehnsurkunden, 2 S§. 15 und 17 die Bestimmung über Gewährung von theken. Instrumente registrirte Vermerk don dem zweiten Mitgliede des Central-Landschafts-Syndikats Juschüssen und Vorschüffen aus eigenen Fonds zur Ausgleichung der Coursdifferenz bei der Ausfertigung von
ufs Herbeiführung der centrallandschaftlichen Be⸗
und außerdem noch von einem zweiten Mitgliede der Central. Landschafts⸗Direktion zu Berlin mit unter⸗ andbriefen, resp. zur Förderung der Operationen Beh — h ö ; z ⸗ ö und deren Erleichterung, nach 5. 16 die Festsetzung außerordentlicher Amortisations raten 36
schrieben wird. Der Vermerk auf dem Hypotheken⸗Jnstrumente ist — eben so wie das gemäß Absatz ð ! nach e rtis⸗ 9 19 des Statuts zum Zweck einer Löschung oder anderweitigen Eintragung auszustellende Attest — mit den 55. 26. 27. 28 und 29. Die Geschäftsführung in Ansehung des gesammten Amortisationsweseng, na chwarzdruck Stempeln des Central⸗-Landschafts-Syndikats und der Central Landschafts. Direktion zu versehen, . 49 die selbständige Emission eigener Pfandbriefe. Im Sinne der in §§. 39 und 4 Absatz 1 ausge— Es ist auch zu Leachten, daß, da die Bildung der Hypotheken Instrumente jetzt in Gemäßheit prochenen Grundsäße werden die einzelnen Institute in Ansehung, der dem Central-Landschaftsverbande ; des 5. 122 der Grundbuch⸗Ordnung vom 5. Mai 1872 (GesetzSamml. S. 6) erfolgt, der obengedachte, angehörigen Grundstücke auf die sonstige Verwaltung des Kreditwesens gleichartig wie bei den übrigen Um Dent ch en Nei ' . . im 5. 19 Absatz7 des Statuts vorgeschriebene Vermerk auf dle betreffende Schuldurkunde, nicht etwa bepfandbrieften Grundstücken zu führen haben, z. B. hinsichtlich der Erhebung der von den Grundbesitzern ren ! en Stag . . anf den Hypothekenbrief zu frtzen. zu entrichtenden Zinsen und sonstigen landschaftlichen Zahlungen, wegen des Gebührenwesens, in Betreff ö 2. llʒe ige C. Der Vermerk selbst ist dahin zu fassen: , g. der Kontrole der beyfandbrieften Güter, der Sequestrationen, (§. 71 des Gesetzes vom 5 Mai. 1872 . 9 308 z ö Ueber den Betrag der nebenstehend verschriebenen Darlehnsforderung von ... Mark GesetzSamml. Seite 4533). Subhastationen, des Exnexuationswesens, der Ertheilung von Unschädlich⸗ ** * 1873 sind landschaftliche Central-⸗Pfandbriefe, welche dem Juh aber zu 4 Prozent verzinslich sind, keits-Attesten, der Pfandbriefs-Löschungsfachen. . ; — n . w. ö. ausgefertigt worden, Ebenso kommen wegen der statutenmäßigen inneren organischen Verbindung und Verschmelzung (Resp., wenn zunächst nur über einen Theil der Darlehnsforderung Pfandbriefe autgefertigt der Rechtsverhältniffe der Cantral-Landschaft und der einzelnen Kredilinstitute als fundamentaler und inte , , n, 3 Bestandtheile des Verbandes folgeweise auf die allgemeinen Bestimmungen des §. 47 der Grund- 9
werden sollen: ; . 43 J f ; uchordnung vom 5. Mai 1872 (GesetzSamml. Seite 446) über das Verfahren in Grundbuchsachen, ferner ö k 2 ö des Neutschen Reichs Anzeigers kö . . . * . J. . nimmt an die autgrisirte Annoncen⸗Exrvedition von J . ,,, Zintzahlung u. s. w. ee, . ö. Kerlin, Leipzig, n Frank- n . — 9 . urt a. 4, Kreglau, Falle, frag, Wien, Kännchen,
Kenturse, Subhaftatianen, ansged ate, gon W f irie olkffe he uts Fabrtten u. Großhandel, Nürnberg, trap urg Zürich und Stuttgart. * 5
, n . Ueber einen Theilbetrag von Mark der nebenstehend verschriebenen Darlehnsforde⸗ buchork 1.5. ferng rung sind landschaftliche c.). — die bestehenden Einrichtungen und Bestimmungen wegen der Verwendung und Nutzbarmachung des Vermöͤ⸗ . Zufolge des Statuts vom steht deshalb dem N. N. Kredit⸗-Institute eine Dispo gens und der Einkünfte eines verhundenen Instituts zur Bestreitung von Verwaltungskosten oder im sonsti⸗ 4 und Königlich Ureußischen Staats- Anzeigers: sition über das Darlehngkapital zwar zum Zwecke der Befriedigung von Inhabern land, gen Interesse der Assozürten, z. B für die Zwecke dez Amortisationswesens, gleichartig für die centralland= Berlin, Wilhelm⸗Straße Nr. JZ. schaftlicher Central-⸗Pfandbriefe und der Einlösfung solcher Pfandbriefe, außerdem aber nur 6 Verhältnisse und Angelegenheiten innerhalb des Bereichs des betreffenden Instituts zur Geltung, nn, n,. erschie kene Der. ten , insoweit zu, als vorher ein entsprechender Betrag von landschaftlichen Central⸗Pfandbriefen o daß im Allgemeinen die Grundbesitzer bei centrallandschaftlichen Beleihungen hinsichtlich der Betheiligung k 36. . ö Ilten ichen , n mnachungen. aus dem Umlaufe zurückgezogen und kassirt, oder nach geschehenem Aufgebot hinsichtlich des bei den Einrichtungen und Vortheilen des betreffenden Provinzial ⸗Instituts nicht ungünstiger zu behandeln Verp gen, Submisftonen ac. Samillen.· Nacht lch en Pfandbrieftrechts ö worden ist.“ sein J . . 6. bei ,,, e n, n n, . . / w Gleichzeitig mit dem Eindrucken der Nummern in die Pfandbriefe ist bei den dazu gehörigen Die Behörden und Beamten der einzelnen Institute des Verbandes sind, vermöge ihrer regle⸗ , ĩ . eschrieb Bek . J Coupons und ö in Berlin das Eindrücken der d e , J und des Facsimise, der mentsmäßigen Anstellung zufolge . 35 und S. 4 Abf. J auch verpflichtet, die auf die Justitute entfallenden Sandels⸗ Reg i st er ö h , n ng, men, di ,, f Dass löntgliche Handelggericht hat durch Raths Die Füh ; Unterschrift des Direktions Mitgliedes zu bewirken, worauf auch bie Talons mit der Sriginal-Unterschrift dez centrallandschaftichen Geschäfte' instruktionsgmäißlg zu versehen. Hir kene. Zur Bekanntmachung von Ein— Fischen Staats Anzeiger Feirungee b oen Prgu, lam merbeschiuß bon hent gent ate were daß ref h e nn. bees Bandes, und Genossenschaft. Kontrelbeamten bei der Central-Landschafts-Direktion zu verfehen find. Artikel 15 zu 8. 49 des Statuts, tragungen in, das Handelsregister ö dem Elen, Regierung . Mintoblatts *in . end des Jahres 1874 die Eintragungen in daß han rden . 'aft Beorgung der damit ,, Ven der Coupon⸗-Serie werden die Coupons der bereits verflossenen Semester abgetrennt und Wahl des Darlehns nehmers zwiscen la n , Central⸗Pfandbriefen und provinziellen . e we en en er. ö Freis. und Volke blant , , . en ,,, ; nd Genoffen schastgregist K J, . . 2 gr 187 vorschriftsmäßig kassirt und nur die des laufenden und der folgenden Semester den Pfandbriefen beigefügt. . . Pfandbriefen. ; H utschen Neichs⸗A rs, bet e 6. Dezembe , Wr, (mnmaliges Cinrücken in 1 die „Cobker rer se en,, ; . ö gewordene Pfandbriefg⸗Fermulare und ö. nicht . . . . Es ist Seitens der Provinzial Landschaften möglichst dahin zu wirken, daß künftig nicht mehr ⸗ regiĩster für das Dentsche Reich, bestimmt. ,, Königliches Kreisgericht. 6 2 di Berliner Börsen Zeitung! 3) . . e , ,,,, nn,, 98. zu kasstrenden Coupons werden auf gleiche Weise vernichtet, wie dies für die Pfandbriefe selbst vor, vierprozentige provinzielle Pfandbriefe, sondern anstatt derselben stetõ landschaftliche Central, Pfandbriefe, Birkenfeld, den 1. Dezember 1873. . ; ffn schen Reichs⸗ und Königlich! Pren— Ein ragun ö . . un ö age . geschrieben ist. j welche nur diesen Zinsfuß haben, dagegen provinzielle Pfandbriefe lediglich in dem Falle weiterhin entnommen Großherzoglich lden bu g isches Amtsgericht. schef r n h , . Handels, und Genossen⸗ . en Staats Anzeiger zu Berlin zu verhsfenl⸗— register an e. Rn ä. 1 a6 Henosse g scha werden, wenn es dem Interesse des betreffenden Grundbesitzers entspricht, Pfandbriefe mit einem anderen Zang. Erk. nãchst gilt des, hies igen Amtzgerichts werden im lichen sind. Coblenz, den . Dezember 1853. zwischen 9 . n richtistelll an fedem Mttmach ächsten Jahre in dem in Berlin erscheinenden Königliches Handelsgericht: kon i fston n. , , 93 , . 4 9 en 3 N 4. ö. 65
8 ö Vorräthe an Formularen der Pfandbriefe werden einer jeden obersten Firn . ff erwaltungsbehörde der verbundenen Institute von der Central-Landschafts-Direktion zugestellt und ist der Zinsfuß — 34, 4 oder 5, — zu erhalten. * a E ; . . ; ; . 6 ,. n 8 3 — . ; r en. i 2 6 . Rinafuß ⸗ . Take. Fintra Handelsregister Reichs⸗ und * der ; A. 3 i . — kbereherrechtze tig. Mittheilun wohn zn machen, für uche Aipöints Gratz nthwendig it. Die 6. Das. Behürfniß zur Eclangung von Pfandhriefen mit fing. Bin fuß den mehr , nn, werden im ö , nn Heng n . . . , K A. Bühl, Präsßent. Klöppel, Sekretär.! Eh zu der von dort aus zi bestimmenden it Formulare der Coupons und Tals Jleiben, da deren vorhin beschriebene Ausfertigung nur in Berlin wird übrigens um so weniger eintreten, als ein etwaiger Coursverlust bei den Pprozentigen landschaftlichen . d Königlich! brenn 3 ginzei ö ,, n , chern Jeitung und in Si ö . aufgenommen. Die Bek 5 erfelgt, sämmtlich bei der Central-candschafts-⸗Direktion behufs der Verwendung affervirt. Tentral-Pfandhriefen durch den zur Ausgleichung desselben im §. 15 des Statuts in Aussicht gestellten Zu— 6 , . iM ren if . 3 ni gern ö. , . , . belgnnt 4 8 nie Führung, des Handelstegisters ud tragungen erfolgen 6 n n,, .
Bei Uebersendung der ausgefertigten Pfandbriefe und der beigefügten zugehörigen Coupons und schuß nach Umständen wird Deckung finden können. Brake . Wer g gn veröffentlicht e,. . Königliches ginnen kö . J sich bez henden eschl ie und Königlich Preußischen Staats ⸗A:nzelger. Talons, resp. der Baar Valuta zur Ausreichung an den Darlehnsnehmer wird Kuch das“ der Pfandbrief Artikel 16. Zu 8. 41 des Statuts. . ⸗ Brake, den 19. Dezember 1853 J Heitmann . * von dem Kreis gerichts Fath das Amtsblatt ber Königlichen Regierung zu Magde⸗ Ausfertigung als Grundlage dienende, in ein Darlehns-Register eingetragene Hypotheken-Instrument Der , . Pfandbriefe in laudschaftliche Central Pfandbriefe. . Großherzoglich Sldenburgisches Amtsgericht. In Gemäßheit des Art des dels gesetzk Scekretars S* . mir ing, dec; wrzisgerichts. kurt, die Ver inen Börfen zeitung und Aushang an Provinzial⸗Landschafts-Verwaltung mit einer Akten- Notiz über den Ausfertigungs-Akt nach Maßgabe des Ueber das Verfahren wegen Umwandlung bereits emittirter und künftig noch auszugebender M Riem oel ler wid hiermit bekannt em k der . . ,, Veroffenllichunz hiestzer Gechtsstelffe und im Gerichtslokale zu anliegenden Schemas zur Aufbewahrung zurückgestellt. . eigener Pfandbriefe eines verbundenen Instituts in landschaftliche Central-Pfandbriefe enthält die beigefügte K . Han, T. n fen fn, . . Kalen⸗ ,n , . ö egit erfolgt im Fahre Bismark. Gardelegen, den 17. Dezember 1873.
Die näheren Anweisungen wegen Einrichtung und Führung der Register über die ausgefertigten besonder? Instruktion die näheren Bestimmungen, deren Anwendung sich übrigens nach Bewandtniß der be— Kahn z. Die gesetzlich angeordneten Veröffent- Ferltd. nne , . 6 rd en n. Reichs und König⸗ Königliches Kreisgericht. i. Abtheilung.
. und die zum Grundg li'genden hypekhekarischen Darlehns orderüngen, FKöeverfe 2c. sind in den sonderen Werhältniffe des Falles möd fiziren kann. . JJ . lichungen. der Einträge im Handelzregister und im ten und Prokuren durch den Ich tf. geg er. liner Börse , , b. den Bei⸗ — ormatip⸗Bestimmungen, betreffend den Kassenverkehr und die Buchführung, enthalten. . Auch bei dem Eintritt in den centrallandschaftlichen Verband in Folge der Umwandlung pro⸗ Genossenschaftsregister erfolgen im Laufe des Jahres und Preußischen Staats. An e . 9 . Coesfeld. . . Münsterischen Anzeiger. „Die Eintragungen in das hiesige Handels- und Artikel 10 zu §§. 20. 21, 28, 24, 25, 32 und 34 des Statuts. pihiicher ö sahdoriefe it Landschaftiih Gentrai öfandätief Keheit sich dar Perhääl iß de. Hrundbetet zu s bei den Einträgen des unterzeichneten Gerichts Perlinct Vhtsnzcttunf n sdiecle ger, der , Bens ehe f weden n , m. Unentgeltliche neue Ausfertigunß beschriebener laubschaftlicher Central-Pfaudbriefe. Kosten. dem provinziellen Kredit Verbande nach den Frundsätzen des 8 3) und s. 4 Absatz 1 des Statuts der ö durch zeitung bewirkt werden wird. Sas Hand , ö J n,, hmmm, „Ten Deutschen Reichs- und Königlich Pren freie Ainsreichung neuer Caüpon- Serien,. Einlüfung der Eouponz. Faffation ver aus dem Central -Landschaft und den Erläuterungen im Artikel 14 des gegenwärtigen Regulativs. L das hiesige Regierungsblatt und wird bei uns geführt für den dicffetigen . . Die Veröffentlich der Ei ßischen Staats-Anzeiger, 2) die Neue Hannoper⸗ Umlauf zurückgezogenen landschaft lichen Central Pfandbrie e mit den dazu gehörigen Die Umwandlung von Pfandbriefen eines verbundenen Instituts in landschaftliche Central⸗ 2) die Beilage zum Dentschen Reichs⸗Anzeiger irk und für die Gerichts 9 9 engeren e⸗ 5 Verb ssentlichung der Lintragungen in das sche Zeitung, 3) die Weser⸗Zeitung und 4) die Pro⸗
gezog ) ) ö zu gehörig ö . . 3. n individ Pfandbriefe, welche auf den Ramen eines * ⸗ zl da ür die Gerichtsbezirke der Kreisgerichts. Handelsregister und in das Genossenschaftsregister vinzi l. Zei z / Coupons und Talonz. Pfandbriefe kann von besonderem Werthe sein, um individuelle Pfandbriefe, welche auf den Namen eine und Königlich Preußischen Staats -Anzeiger. Kommissionen zu Mittenwalde, Köpenick. Fr bi des Amtsgerichts bez irks O senschaftsreg ister vinzial-Zeitung veröffentlicht werden.
Zur Förderung des Absztzes der landschaftlichen Central-Pfandbriefe sollen dieselben nebst zu bestimmten Guts lauten, und wegen dieser Spezia leigenschaft, Tie Dberationen bei dem Grundbuche er— Dies wird vorschriftsgeinäß hiermit bekannt ge⸗ Zosfen Und Königs. Wusterhausen kö Jahr 6 . , . 6 fir tas ( Geestemnde, den zz. Henember 1573. gehörigen Coupons und Talons überhaupt nur pöllig' gleschartig mit beglaubigten französischen und eg, schweren, durch ein allgeineines, vollkommen gleichgtiges ilinlaufspapier zu ersetzzn; welches federzeit zum macht, Die auf bie Führung dez Handelsregisters sich zu Berlin. d , , ,, Königliche Amtsgericht Abtheilung Ii. Ifen bart. ö ) * ö ö 1 n . ö er 8 6 ö * 8 . n 2754 orschiede 3 5 10 ar at gwveormendet wos 2 j 3 . 2er 2 * 4 27 ö . 1 Xi 8 4 rsen⸗ CG, 25 Me * * w lischen Ucherse zungen, sowie mit den Ümrechnungen der deutschen Reichswährung in bie bezüglichen aus. Tagescourg beschafft und unterschiedslos für jene Operationen verwendet werden kann, ferner aber zu dem Coburg, den 24. Dezember 1873. beziehenden Geschäfte werden für das Geschafts ) noverschen Courier u n Garn ne. . Die Eint ; ; ; ländischen Währungen versehen, nach anliegendem Muster ausgegeben werben. Die entsprechende Umrech⸗ Zwecke 1 an Stelle ö. e , , oder 7 . e nne, K ö 44 Herzoglich Sächs. Kreisgericht. 1874 von dem Kreisgerichts-Rath . zeitung zu Dannenberz ö 39 , da hen , fn ne ,,, .
8 . k,, . ü , 6561 ividuellen — inzielle fandbriefe, landschaftliche Central-Pfandbriefe mit dem Vortheile eine G 3 . . Wwrelsg erichte Rath ? ann er itung zu Dannenherg. rg, den 16. De⸗ das ossenschaftsregister werden i ahre nungs-Tabelle hefindet sich ebenfall in der Anlage. Zu beachten ist hierbei, daß die Zahlung der folcher⸗ inzividuellen — proyinziellen Pfandbriefe, landsche i r ,. runer. Mitwirkung des Kreisgerichts Sekretärs Wolff b zember 1873. Königliches Amtgeri durch P ĩ ech een err 6 I , h , , in höheren Courses zu erlangen. Insbesondere kann es zur Förderung des Realkredits gereichen, wenn provinzielle ,, . s Fürelsgerichts Sekretärs Wolff bear⸗ zeinber 1873. Königliches Amtsgericht J. durch den Preufsschen Staats⸗Anzeiger, die . n . bl Helms eteherschtiekenen Mailstüct deuks cher ie cäwährung den Ie er, ö. . 3 . 61 ö * 4 i g Central. VHfandbrlefe. um geschrlehen ömitz. Mit der Führung des Handelsregisters beitet J Der genannte Nichter - Kymmiffar wird . Nene Hannoversch. eltung Fekannt, gen acht werden. J dd Wiederincourssetzu—ng der iandschaftlichen) wid dem Grundbesttzer die entsprechenden höhten Valu en der fetzteren ver möse de felben Jocus im beim unterzeichneten Großherzoglichen Amtsgerichte * . ö. uind Spnnghens, Vormittag bon Sur Veröffentlichung der im Laufe des Jahres Hameln, den id. Dezember 1873. . gentral. fend bern h kö = ö K , . ö. Grundbuche zu Theil werden, event. noch verstärkt durch die Bewilligung eines Zuschufses zur Deckung der . ö Jahr 1874 Ver Amtmann Schlettwein merstraße Ihr 15 ö ö . 3m. ö ᷣ ö, in 6 ö Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. ür das Ausl— a , tz r , ,,. w iffe ĩ durse r ennwe zer Central-⸗Pfandbriefe gemäß §. 16 des Statuts. als Richter, und der Amtsregistrator Kruse als anmoesen?sahk ‚us' und Annahme von Mel register haben wir I) die Rhein- und Ruhr-JZeitung —— sonders für das Aus and — weniger zu beeinträchtigen. Zur größeren Sicherung' stnd bageg ? IIjiffenenz zwischen dem (aurse und, dem Niennwerthe der Central. Pfe 58 6 d esend se 1. 3 die Gln. . . Die E ; n Aus! veniger e htigen. Zur größe 85 ng gegen diese Pfand⸗ ; ,, ,, n,, , , g, J ungen anwesend sein. hierselbst, 2) die Költ ö Ze 3 . Be . Die Eir . stets ö . ö ö aufenhewahren, Uebrigens wird aber auch die neue, Vergleiche Artikel 6 des Hescha er ee tire, 43 und 45 des Statuts . . ,, Bekanntma kungen werden Die bloße Anmeldung von Firmen und Prokuren . a. . K im . en , Ehent. unentgeltliche Ausfertigung der überhaupt mit solchen Vermerken verfehenen Pfandbriefe bereit; .. ö 83 n ,, , w n, ö j , , . . ; d die Zeich der Firme . ßischen S In e , ; : * ; 5j willig ö ? . ,, n berfehenen binn n, , Ermächtigungen für Bertretungs-Organk (éngere Ausschtffe 6. verbundener Institute zu . in den Mehlenburgischen Anzeigen, der Restocker Jei Enn ö dr nh Ind. Unterschriften Iren sise en Staats Anzeiger; zur Veröffentlichung ,, und ,, Preußischen Staats 3 JJ , m de. landschaftlichen Central, Pfand; Be schluß faffuugen wegen Er weiterung des Geschäftstreifes der Central and schafts Direttiön ö tung, dem öffentlichen. Anzeiger für die Aemter Dö— . ö hanf ö. der 9 nnisterial· Instruktion 3 im rufe des Jahres 1874 in unserm Genossen⸗ —ů1 nzeiger, in der Berliner Börsen⸗Zeitung, 3) in ; ö r, ge. n,, . Feltra 3 an 1 — 1 P im Inke Grundkredits und Abünd des Statuts der Ee 18 q mitz, Grabow. und Neustadt, und dem Deutschen dom. 12. Dezember 1861 auch bei den vorgenannten schaftsregister stattfindenden Eintragungen haben wir der Neuen Hannoverschen Zeitung, 4 im Hannover⸗ . . J gt an den auf letzteren angegebenen Zahlungsstellen ach Inhe Wegen der Ermächtigungen zur Burchführung der 5§. 13 und 45 haben die verbundenen land— . Reichs- Anzeiger erfolgen. i. . ö ) . Ruhr-Zeitung hierselbst, 2) den 66 ö ö ö , 3 . alon- Formulars - kostenfreiiĩ;.;... ö . . chaftlichen Kredit⸗-Instikute folgend? Beschrüff- enn ; — ö. Dömitz, den' J7. Dezember 1873 * „den 28. Novemher 1873. Fäentschen Reichs- und Preußischen Staats. 15. Dezember 1873. Koͤnigliches Amtsgericht = in Ueber das Verfahren wegen Einlösung der Coupons bei allen Kassen der verbundenen Institute schaftlichen Kredit⸗Institute folgende Beschlüsse gefaßt: ö ö. kö ; g . . Königliches Kreisgericht iss⸗ ᷣ9 zei ft 3 w , n, ,, m, theil Soner Ill. ö und . sorst von J ,, ö 46 Alu glam de 4 ö I) Die Ostpreußischs Landschaft hat in der Generalxersammlung vom . Oktober IS! 2 beschlossen: Grofherzogliches Amtsgericht. hnliche Kreisgericht J. (Girsi) Abtheilum r ig; . Tuben wir, t n, nr bells, Lone. . entsprechenden Ahrechnungen zwichen den Propinzlal-Laandschafts-Kassen und der Central ⸗Landschafls⸗ aß die Berechtigung zu der im 8. 43 des Statuts vorgesehenen Zustiminung zu . m br ngen, . . Bekanntmachungen von Eintragungen in das 9 ae enthalten die NR namen betrefftndß den Kastinberkehr und di Bär nn,, m,. Erweiter ingen des Geschäftskreises der Central-Landschaft, — insoweit folche hne ü dabsdie, mul die Führung der Handels. und Genossen hiefige Genoffenfchafttenfster werben r gerad . . . die Normativ-⸗Bestimmungen betreffend den Kassenverkehr und die Buchführung 2c. de n m rn, mi,, dem Pena Kerle in m! en ft hee ßif hn der Herr Senator Brüͤcrner? beim? Heften Stahl ,, schaftsregister bezüglichen Gefchäfte für das , werden im Jahre 1874 - eren Anordnungen. / 6. : 2 6 i , 8 en n e, hiermit bek e aß fü 8 Kalender errn Kreisrihfer mae, urch 1) den fs. Reichs⸗ 5 2 nach K Kw 9 Lʒzsa H . hinten G raf. Landschaft zu übertragen, die Zustimmung zu Aenderungen der Statuten gemäß gericht die Dekretur in den Sachen bezüglich der 874 . , i,. daß fin das Kalenderjahr , wn zen Herrn Kreisrichter Fulda unter Mit. P ich? ö m. . . lich . Ueber die Kassation und Löschung der aus dem Umlaufe zurückgezogenen landschaftlichen Central— ö. h ö ,, , . , n, . n Führung des Handelsregisters übern) ß die Veröffentlichung der Eintragungen der bei wirkung des Aktuars Herrn Burcau-Diätar Werners Preußischen Staats-Anzeiger, 2 die Nene Han= ĩ . fandbriefe mit den dazu gehörigen Coupons und Talons resp. Ertheil des Attestes bei löschungsfähiger §. 45 und zur Aenderung des im Statut vorgeschriebenen Zinsfußes von vier Pro— Führung des Handelsregisters ühernammen, und wer- ung angemeldeten Erwerbs Mir irn Kalt, , ,, , noverssho Zeitung, 3) den H zerschen Couri ö? intere fandbriefe mit den dazu gehörigen Coupons und Talons resp. Ertheilung des Attestes bei öschungsfähiger ,,, ö. , , den die hiesigen handels gerichtlichen Verf en für Uns angemeldeten Erwerbs. und Wirthschaftsgenossen, wahrgenommen und Fie betreffenden Aumesldungen . g, 3) den Hannoverschen Courier er in aj uittung Cession oder Kredit- Erneuerung, enthält die anliegende Inftruktion die näheren Vorschriften. 5 k, 4 nach der Verhandlung des ö. . zeltraum in . inf elf unge n ö in das. Gengssenschaftzregister durch bag an jedem Montag Morgen bon! ü uhr * ninen ̃ ,,, u, ö, 1573. König a 5 365 8 92 6 S8 1 3 2 Vie We P * 3 (he L ' 86 * e 1 3 2 Ul b 1 h erhe ö — z ea, ,. 36 . ö. ö 86 8 8 Y i tsb de Kö al iche Rg or 1 Ges fts 25) 9 Y 232 s . 3 p, 2 . ea li hes Am Sgeri zt. 2 theilun 8 ger. ö Si tell de 16 6 n . ö i en. l-⸗Pfandbri General-Landtages vom 25. Mai 1873 sup Nr. 16 — erläutert durch das Schreiben der und dem hiesigen Allgemeinen Anzeiger, sowie, den . . kö Legierung zu Hot dam, , nnn, 23 n . Gerichte lgkal be,, 33 3 . und . 6 cherste ung der Inha er ands aftlicher Centra Pfan br efe. ; n , . General- Landichn fi- Hir eltlon zu Man erder vom 28 Rovemtber 186,75] Umständen nach, auch im Reichs⸗Anzeiger und den ich Die Berliner Börsenzeitung, durch die Bank. nommen werden. Duisburg, den 18. Dezember Die auf die Füh es Handels- und Grundsätzlich werden durch die landschaftlichen Central-Pfandbriefe, deren Inhabern nicht nur r Tb i m n , J van, ß . und ö Hamburger Börsenhalle öffentlich ö 1 . und durch den Deutschen 1873. Königliches Kreisgericht. Simons. schzzie e nne nung ne Handen, von gleichartige Sicherheiten geboten, wie solche für die betreffenden previnzi ellen Pfandbriefe bestehen, sondern 1 ,, . ö . U j ; . eichs und Preußischen Staats Anzeiger be⸗ ö — bei dem Antler zeichneten Wericht en de,, festzu Es tritt auße dem hei den Central-Pfandbriefen auch noch die allgemeine Garnntie des centraällänbschaft— des. angenommenen Statuts der Gentrgl gandichaft befeichncten Gegen tände Beschluß, zu ( nien, ben im Stadtgericht zu Neub . wirkt werden wird. Das Genoffenschaftsre'ffter wird Die im Jahre 1874 zu erfolgenden Eintragungen fahre 1374 9 eich . Hail . Seschãfte lichen Verbandes hinzu fossen, jedoch mit der Beschränkung in Ansehung des Gegenstandes im §. 45 auf die Fälle, . Gegeben im Stadtgericht zu Neubrandenburg, bei uns geführt für den diesseitigen engere Gerichts⸗ in das Handels., und“ Genoffenschaftsregister dez lahre 8-4, von dem Kreisgerichtsrath Gerhardy und . ; in denen für denselben die Allerhöchste Genehmigung nicht, erforderlich sei. . den 10. Dezember 1875. . geren Gerichts⸗ 3 Vandels⸗ und enossenschaftsregister des dem Kanzleiratß Hottenrott, denen für Verhinde
; n e, . h . e e d , ; . . hezirk und für die Gerichtsbezirke der Kreisgerichts, unterzeichneten Aintsgenichts elgl han regnne, dr,, 363 . ; 3 ro) Für den kaum denkbaren Fall, daß die gewährten weit umfassenden Sicherheiten zu denen auch k e 89 . Richter und Rath zirt und die Kerichtsbezirke der Kreisgerichts⸗ ertzeichneten Amtsgerichts werden wie bisher 1) rungsfälle d rei sri olzabfe ö J die nach Maßgabe der provinziellen Feglementz zuin Refcrvefonds für Lie centrallandschaftlichen Darlehne 3) Das Ritterschaftliche Rredit. Institut für die , n, n, . durch den . K— 14 n dne, zu Mittenwalde, Kpn c. dn, durch den Käniglih Preußtschen Stants-Mn.! . Se ele . ö, ore. zufolge §. 12. §ę. 16 Absatz 1 und 5. 39 des Statuts der Central⸗Landschaft zu entrichtenden Jahreszahlun⸗ General versammlungg. Beschluß ,, 18 . für ssich und. ür Das von 16 mitver-· ö. w Zossen und Königs⸗Wusterhausen. Die auf die Füh⸗ zeiger, ꝛ2 die Neue Hannoversche Zeitung und 3) beitet. Die Veröffentlichung 5 im Handels 21 gen gehören, die Befriedigung eines Pfandhrieftz⸗Inhabers im Verwaltungs wege nicht erlangen lassen soll⸗ tretene nene Branden kurgiische Kredit Institut den Eng eren A us] chu ß ermächtigt: Nohfelden. Das unterzeichnete Amtsgericht wird rung des Genossenschaftsregisters sich beziehenden das Kreisblatt für den Kreis Einbeck zur öffentlichen Genossenschaftsregister bewirkten Einttigungen und fen, sst der Rechts we en bie Cenfral-Lanpfchaft der , , , ,,, , Närfal „a. in Gemäßheit des §. 43 und §. 45 des entworfenen Statuts die dort vorgesehene Zu⸗ n . . , , . d. Geschäfte werden im Kalenderjahr 1574 vo dem Kenntniß gebracht werden. Einbeck den 21. Se⸗ Löschungen erfolz im nächsten akre, e. — n, er Rechtsweg gegen die Central-Landschaft verstattet, welche demnächst auch das weitere Verfahren ; ; J. Januar k. J. an die das hiesige Handels⸗ Malt 1ah von dem 6659 d Einbeck, den 21. D öschungen erfolgt im nächsten Jahre a. d d gemäß a, b. und (. des 3. 22 zu vermitteln haben würde, . e stimmung zu Aenderungen des Statuts, respß, zu angemessenen Erweiterungen des Ge— . nan petreffenden Bel ant hun ö . KRressgerichts-⸗Vath, 4icumann, nnter Mitwirkung des zember 1873. Königliches Amtsgericht Deutschen Reichs., und. pre sischen 19 2 Die im vorletzten alinea des 5. 33 des Statuts vorbehaltene nähere Anordnung der Central— schäftskreises der Central Candscha fs. Dir gf tion nsgweit dieselben mit der Grund- i gr rf f , nn , . 9 ö Kreis gerichts Sekretärs Wolff bearbeltet werden. Der w Anzeiger, b. durch die Berliner BVörfen. Jeltung. Landschafts Direktion wied erst im Bedüͤrfntßkalle ergehen, aldann event, nach Erschbpfung aller vorgn— verfassung des Kur⸗ und Neumarkischen Ritterschaftlichen Kredit⸗Instituts und des dich el ben e , genannte Gexichtskommisfar wird an jedem Mittwoch 6 D* Königliche Handelsgericht dahier hat, durch c. Durch den Obereichsfelder Kreisanzeiger J Röhender Sicherh eien, uch darauf gerichtet werden können, zur Realisirung der schließlich gemeinsamen neuen Brandenhurgischen Kredit. Instituts vereinbar sind, zu ertheilen; . Großherzoglich Sidenburgisches Amtsgericht und Sonnabend Vormittags bon 11. 1 Uhr in un⸗ Beschluß von heute, den KFöutglich Preußischen Heiligenstadt, den 13. Dezember 15975 Garantie sämmtlicher zum centrallandschaftlichen Verbande gehöriger Grundstücks für bie landschaftlichen Falls namentlich in Zukunft eine Abänderung des jetzt, fur die eentrallandschaftlichen . . ö een Gerichtshause Zimmerstraße Nr. 25, zur Auf⸗ Staats Anzeiger in Berlin und die hiesige Zei⸗ Königliches Kreisgericht. Central Pfandbriefe die nöthigen Beiträge aus den zunächst angesammesten Awortifatlonsfonds? = Pe— Pfandhriefe in assicht genommenen Zingfußes, den Jeitperhältnissen entsprechend, sich J . k und Annahnie von Anmeldungen anwefend sein. Die tung als dickenigen öffentlichen Blätter bestimmt, in K ziehentlich vorschußweise — zu entnehmen und die laufende Amortisation für deren regelmäßige Zweck als erförderlich herausstellen sollte, diese Aenderung selbständig beschließen zu dürfen.“ Sehlein. In Gemäßheit der Bestimmung in Art. 14 bloße Anmeldung von Genossenschaften und die welcher im Jahre 1874 die Veröffentlichungen der Die Eintragungen in das Handels und Geng einstweilen ganz ober theilweise zu fisftiren, resp. die allmähliche Erstattung von Vorschůssen zu verin itte n. (Vergl, auch Artikel 2 Abfatz 1.) des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches wird Zeichnung der, Firmen und, Unterschriften kann nach Cintragungen in das hiesig. Händels. und Genossen. schaftsregister hiestgen Amtsgerichts werden im ahre . Artikel 19. zu 8. 37 des Statuts . . n, Die Pommersche Landschaft hat in der Sitzung des , . ,. ö . hierdurch bekannt gemacht, daß die Eintragung von 8 5 der obigen D n r nion auch bei schafthregi ter K. sollen, und ferner verordnet, . w , . werden: ) durch den De en . , , , d ,,, . , . 55 ; 6 on ir mitnertre ? e Kredit⸗ s. : [ gfsir in das ? sregister im Jahre 187. en vorgengnnten Gerichts⸗Kommissionen erfolgen. daß die Veröffentlichungen bezüglich der Eheverträge Reichs⸗Anzeiger und Känigli Wahl und Einberufun r — ungs⸗Vr für sich und für den von ihr mitvertretenen Pommers hen Land⸗Kredit- Verband zeschlossen: Handelsfirmen in das Handelsregister im Jahre 1874 den vo annten Gerichts⸗ lij erfolgen. daß ro une bezuglich heverträg zeig und Königlich Pren . fung de , für die Rechnungs- Prüfungen — „Der Engere Ausschuß wird ermächtigt, in Gemäßheit der §. 435 und 45 im Amts, und. Verordnungsblatte zu Gera, im Das Henossenschaftsregister und die Ver zeichniffe der blos in der hiesigen Zeilung gache hen zollen Elberfeld, Staats Anzeiger, ) die Neue Hannoversche ö. Das von einem jeden der verbundenen Kredik-Instikute zur centrallandschaftlichen Deputation für des Statutg die dort vorgeseheng Zustimmung zur Aenderung des Statuts resp. an— Deutschsn. Reichs-Auzeiger zu Berlin und im Kenossenschäften können werktäglich während! der den R ö ember 878. Der Königliche Handels⸗ 3 den Hannoperschen Sourier, 4 das hiesige Wochen die Rechnungs⸗Prüfungen und die Decharge⸗Ertheilun zu entsendende Mit lid wird gewählt: gemessenen Erweiterungen des Geschäftskreises der Central⸗Landschafts⸗Direktion, so⸗ ö. hiesigen Wochenblatte, veröffentlicht werden wird. Dienststunden in unserm Bureau V. eingesehen wer⸗ LErichts⸗ Täcsident. Kommerzien⸗Rath Schniewind. blatt. Herzberg a. / H., den 14. Dezember 1973 bei der Ostpreußischen Ind ch, k von . . en tfüchen JJ (nach dessen weit solche mit den diesseitigen Grundverfassungen vereinbar sind und den jetzt festge⸗ Schleiz, am 1. Dezember 1873. den.. . Berlin, den 28. November 15733. Der Handelsgerichts-Sekretäͤr. Mink. Königliches Amtsgericht J. Crdmann. ; al⸗ 6 ; 9 . a, ,. ö ö ꝛ . 83 al iches isa er r ste 57 366 w ; Beschluß vom 1. Oktober 1872) und zwar für die Zeit von einem ordenllichen General stellten Grundprinzipien des Cntwurfs nicht widersprechen, zu ertheilen.— Fürstlich Reuß Planik. Justizamt J. Königliches Kreisgericht. Erste (Civil) Abtheilung. Her , , . Lanztage bis zum anderen; l .Der Landtag des Markgrafenthums J 6 een Statuts wei J Die Eint kö JG neff nn für K des hiesigen Handelsregisters für das Jah b . t en W J ft Zugleich ermächtigt der Landtag, für den Fall, daß zur Feststellung des Statuts wei—⸗ . . ie gesetzlich le, Cihtragtingen in das Handels, und Genossen⸗ en'llhlchasdregtster werden pro 1854 wie bisher, des hiesigen Handelgregisters für das Jahr 9 7 2 ö . 6. 3 59 * r n i ch ö. 2 6 9 ö a m , . die . st nr che Aus schuß⸗Ver⸗ 3 — wir ,, 3 die , schaftsregister des Königlichen Amtsgerichts ö . 9) * . be, , und e,. Zeitungen zu . 9 ö. gicich d General⸗L ages vo . a1 190 J — erle t ö 9 ö ; ö. . 3 ) K . raeschri ö zek ⸗ Jah s , He eee, w ,,,. ö re Staat⸗ 27 pie i ꝰ de ers f z erhand General- 25. 127 41 . 8 Laut F und erielle . vorgeschriebenen Bekanntmachungen der im Jahre thal gelangen im Jahre 1874 zur NerBcf'nFsi' Koniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger, 2) die nzeiger, 2) in der Gerstenbergsche durch das Schreiben der Königlichen General⸗Landschafts⸗Direktion zu Marienwerder d. d. ,. 1 . ö Ober Laustz Fassungs . und materielle 19 g vorkommenden Einträge in unser Handels 15 3 lll hs! ei. e n , nne: Neue Hannoversche Zeitung und . EKiifr e fg im 4 Ve or ß en er , . e . . , . J ñ Der Landta r e fe un. gercgecengausitz hat in der Sitzung 3 18. März ö öister nn, Dent schenn elch und Käniglich Rteuen Hannoperschen eilung, z. mme znmmnäbchsche? Jeltung erffigen, Erden, den . Were n lh Hilber eint. Fiidesheinm, den. Den . 3. ; von dem En geren Ausschusse; J 9 3 ö 3 . ; . Preußischen Staats Anzeiger zu Berlin, im Gourier 4) in der Weser⸗Zeitung. Bl thal Königliches Amtsgericht. Abtheilung III. Königliches Anitsgericht. Abtheilung * . bei dem Ritterschaftlichen Kredit-Institut der Kur⸗ und Neumark Brandenburg und bei dem Neuen 1872 beschlossen: k . ö k St atari ö. Amts⸗ und Verordnungsblatte zu Gera und im 14. Dezember 1875. Röhiagn ches . t m., hal, Thom sen ; G. v Holleuffe ö 5 3 Branden burgischen Kredit Institute (nach dem Generalversammlungs“ Besch lusse vom 1 „Zugleich ermächtigt der Landtag, für den Fall, daß zur Feststellung des Starmn“ . e ngen ente. veraffentlichen, so wird Dezember 1865. Königliches Amtsgericht. 2 . 2. er. . Juni 1853773 * n . ,,, , weitere Verhandlungen nöthig werden sollten, die Landes- Deputation Namens ö. Schleizer . . ö J . ö. . von dem Engeren Ausschusse; der Landstände der Nieder- Lausitz Fassungs und materielle Aenderungen des Statuts . di gen, n nnn . 2 in das Handels- und Genossen⸗ bei der Pommer chen te gen . ö. . J zu genehmigen.“ . ; . leiz, , , . 3 11 schaftsregister des unterzeichneten Amtgerichts werden , . ; anbtrttth nbnnde uch deri Gen tr Die ordentliche Versammlung der Genera!⸗Deputatign des landschaftlichen Kredit Ver= . Fürstlich dꝛeusf hlanlt. Zustiz Amt. II. im Jahre 1374 durch den Deutschen Reichs un ebenfalls von Lem Eng eren Au sf chu sse; bandes der Provinz Sachsen hat in der notariellen Verhandlung vom 22. Juni 1871 be⸗ 3. em men Von dem unterzeichneten Han⸗ , ,, . . ö f en . ü bei dem Kredit⸗Institut für die Ober, und Riederlausitz n w 32 üsse schlossen resp. erklärt: k 2 Fel news, hrs ur behtttqnkKöen lä, Aug. Dannoversche Zeitung und die Hamburgsche Fearbeitet. Zur Veröffentlichung der dezüglichen vom I5. Dezember 1875 * 1am ne dr g (nach den Generalversammlungs-Beschlüssen „Dem Verwaltungsrath wird ferner die allgemeine Ermächtigung ertheilt, in Ge= delger chte wird , Bhnfenhasse verẽffentl cht werden, . Tintragungen ist a. der Reichs- Anzeiger! b. die von der General-Direktion aus Pen Mitgliedern derselben; . mäßheit der 55. 45 und 45 des entworfenen Statuts die dort vorgesehene Zustim⸗ 6 h ö . e r fer er nr ehr, Buxtehude, . De eber 1873. Schlesische Zeitung, e. die Breslauer Jeikung, d. die ö. . bei dem landschaftlichen Kreditverband der Provin; Sachfen ö mung zu Aenderungen des Statuts ö, ,, , i, . , , bestin nut ist J . ö . — 66 Knit. Dis auf die Führung der Handelsregister sich be· von dem Verwgltungsrafhe kreises der centrallandschaftlichen Direktion zu geben, soweit dieselben mit de ; ,, . ee n,, ne, ü Eintr gen in das Jandelg. und Genoffse Alt bestimmt worden. Fraukenstein, den 238. No⸗ ziehenden Geschaͤfte werden bei d ⸗ 6 ü 3 an, ,,. J ; ö ö. ; it ĩ verein⸗ . und daß die im Art. 13 des Allgemeinen Deutschen Die Eintragungen in das Handels, und Genossen⸗ vember 1873. Könialich?d Renne, 54 ääbenden Geschafte werden bei dem hieslgen Die centrallandschaftliche Dchntation ist von der Fentral ⸗Landschafts Direktion zur Erledigung ,, des ländschaftlichen Kreditverbandes der Provinz Sachsen Handelsgesetzbuches vorgeschriebenen Bekanntmachungen schaftsregister des hiesigen Amtsgerichts für das Jahr enn 3. Königliches Kreisgericht. Erste Alb. lichen Kreisgerichte im Laufe des Jahres 1874 i sr lihthz im Mount Raben ten außerdem aber nur in Fällen besonderen Behüͤrf⸗ 3 ö. V lt srath wird ferner ermächtigt, falls in Zukunft eine Ab⸗ durch die Schönberger Anzeigen und, den Deutschen 1871 ollen durch den Deutschen Reichs · Anzeiger dem Herrn Gerichts Assessor Feige, welchem für k 9 und Königlich Preustischen Staats Anzeiger in Im Jahre 1834 erfolgen die Bekanntmachungen nderungesälle be. Derr Keri richt: r Arnd substituirt ö ist, unter Mitwirkung des Herrn Kreisgericht · Sekre
e ird fer : — . heichs⸗ d Königlich P ischen Staats⸗ ö ; 1 enommenen ö eichs un niglich Preußische sche Zei ̃ änderung des jetzt für die centrallandschaftlichen Pfandbriefe in Aussicht ern sollte, . Anzeiger erfolgen werden, Berlin, die Neue Hanngversche Zeitung in Hannover aus dem hiesigen Handels- Und Genossenschafts⸗ tärs und Kanzlel⸗ Raths M ted. * Ars und Kanzlei⸗Raths Mortzfeld, dem
Artikel 13 zu 8. 38 des Statuts. r . Hinsfgsßes den Jeilperhältnissen . sich, als erforderlich heraus Schönberg, im Fürstenthum Ratzeburg, den und den Hannoperschen Courier daselbst bekannt ge⸗ register durch 1 s 144 . ch g Jürstenth 9 ; e ger kegister durch I) den Deutschen Relchs. und Kreisgerichl s · Sc fectar Jen h her er r , * De
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f fe. ö Kw . In Gemäßheit der Vorschrift des 8. 2 der Min . Wenshbranmelemhanrg. Für das Jahr 1874 hat sterfal Instrultton von *I! . 6 .
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schafts⸗Registers sich beziehenden Geschäfte werden
Es ist beschlossen worden, die Bekanntmach
Die im
Die auf Führung des Handelsregisters sich be⸗ ziehenden Geschäfte werden bei dem unterzeichneten Gericht für die Dauer des Geschäftssahres 1874 von 8 e . 1 5 ö
n * 5 8 denn Rreisgerichtsnath Freiherrn von Koenig unter Königlich Preußischen Staats -Anzeiger, di Mitwirkung des Kreisgerichts⸗Sekretärs Jaczkowski
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Aufstellung der dem Königlichen Kommissarius einzureichenden jähr ⸗ k missen en . ; . 6 . betreffend den Kassenverkehr 3. li h en i e diese Aenderung selbständig beschließen zu dürfen.“ 4. Dezember 1875. macht weiden. Calenberg, den 13. Dezember 1853. Königlich Prenßischen Sthats.« Anzei
im 98. 15 Nr. 29 die näheren Anordnungen über die Aufstellung und Kontrole der Unterlagen für die dem Artikel 18. ö . ; Das Handelsgericht. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1. Berlin, ) die Jin Hann dvder che n nn, in weitet und die Eintragungen durch den
Könsglichen Kommissarius jährlich darüber einzureichende Nachweisung, daß der Gesammtbetrag der im Ergänzungen und Abänderungen des Geschäfts-Regulativs,. nach H. Wohlfahrt. ö . i Wired h wn e. WM che , , 4 Reichs und Prenßischen Staats · Anz Umlauf befindlichen landschafllichen Cenfral-Pfandbriefe den Gesammtbetrag der gemäß §. 12 des Statuts Wesentliche Ergänzungsn und, Abänderungen vorstehenden Geschäfts Regulativs können ien , — Durch Beschluß vom heutigen Tage hat das hie⸗ zember 1573 Rani m en * Der c leftsche zeitung and daß Kempener Kreis.
Behuss der Pfandbrief, Beleihung eingetragenen Darlehnsforderungen nicht übersteigt. e r enn, mit den , Verwaltungs⸗Direktionen der verbundenen Institute von der Centra Die auf Führung, des Handels., uns Genossen. zs nder et bin denen an gs 313. igliches Amkegericht. blatt zur öffentlichen Kenniniß gebracht.
Artikel 14 3u 5. 39 des Statuts. scha ts⸗Direktion beschlossen werden. (Vergl. §. 4 des Statuts.) schaftsregisters sich beziehenden Geschäfte bei dem Jahrez 1874 die Eintragungen in das hier geführte Die Bekanntmachungen aus dem hiesigen Handels den 8. Dezember 1873. Königliches reisgeri
unterzeichneten Gerichte werden in der Zeit vom Handelsregister und das hiesige Genossenschaftsregister und Genossenschaftsregister werden im Jahre 1574 Die Bearbeitung der aur die Fů ö
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Gegenseitige allgemeine Rechts- und Verwaltungsverhältniffe der Central · Landschaft und der Berlin, den 15. Dezember 1873. ö. ; ; . Provinzial Landschaften. . 6 ; ⸗ Direktion für die Preußischen Staaten. e 1. Dezember 1573 bis dahin 1874 von dem Kreis. durch die „Kölnische Jeitung!, sowie durch“ den erfolgen: 1) im Köni ö n , . Nach dem gesammten Plane des Statuts bilden die Rechtz⸗ und Verwaltungsverhältnisse der Die een al en n fte Dire ö ü 66 Preuß ische von Köller. * ger h = Dirckkor Protzen unter, Mitwirkung des n n Reichs- und Töniglich Preusfischen Auzeiger, 393 9 . 3 , ae ie z ö . beziehenden Ge] Einzelnen verbundenen Institute die Grundlage deg centrallandschaft ichen Systems dergestalt, daß guf . 5 dewiß. Sembart Kreisgerichts- Sekretärs Frehse hierselbst bearbeitet Staats Anzeiger“ und die „Verliner ö. 3) in Lielings Osnabrüctschen Anzelgen kö 8. . für das Jahr 1874 it die Central Landschaft nur die zur Erfüllung e Aufgaben nothwendigen Funktionen übergehen. Einzelne ven Seydewitz. 233 ; Dritte Beilage . werden. In derselben Zeit werden die in Artikel 1 tung! veröffentlicht werden sollen. Cöln, den 17. De⸗ Fürstenau, den 16. Dezember 1833. ö . Feige, dem der err Kreig !. des allgemeinen Deutschen Handelsgesetztuchs vor., zember 1873. Königlich Preußessches Handelsgerscht. Königliches Amtsgericht. Rieberg. unßler f let an r, n, , t
Paragraphen des Statutg enthalten in jener Beziehung bereits autdräckliche Vocschritten. Etz e., 1h