1873 / 309 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 31 Dec 1873 18:00:01 GMT) scan diff

5t zu engagiren, welcher dem⸗ treten und außer freier Natural⸗

mpfangen soll. Direktion ist ermächtigt,

Dep ot einen Roß ar das mobile Verhältniß

g 2 Thlr. täglicher D K Königliche Thierarzneischulen etwanige Meldungen entgegen zu neh

Die Vergütigungsssätze, zahlüng in die Garnison-Lazaret ken an die Lazarethkasse höheren Lazareth⸗WirthsJ 1854 ab erhöht werden, 144 und 146 des Regle auf zwölf Silbergroschen pro Ko b. der im 8. 145 daselbst normirte S chen pro Kopf und Tag, einschließli ntstehende Kosten für Krankenlbhnu sind in obigen Sätzen nicht einbegriff liquidiren. In Betreff der Kosten leibt es bei dem im Erlasse Satze von 12 Sgr., dagegen ten künftig der oben unter P. ontingents normirte Satz von unter a. bestimmte Satz är⸗Gefangene nach dem eptember 1873 und bei

welche für die gegen Be⸗ he aufgenommenen Kran⸗ den jetzigen

zu entrichten sind, werden, 1. Januar

chaftskosten entsprechend, vom und zwar: a. die in den 5§. 1434. ments für die Friedenslazarethe normir⸗ ten Sätze pf und Tag, ein⸗ für Arzneien, auf fünfzehn Silbergros— für Arzneien. Etwa e und für Beerdigungen sondern besonders zu Soldaten verbündeter vom 17. Mai 1872 festgesetzten kommt für Offiziere dieser Staa für Offiziere des preußischen K 15 Sgr. zur Anwendung. Der von 12 Sgr. ist auch für kranke Milit riegsministeriellen Erlasse vom 22. S ähnlichen Fondsausgleichungen zu liqui Zum 1. April k. J. wird die 3. Escadron lischen Husaren⸗Regiments Rr. Benrath und die 4. Egcadr Regiments Nr. 5 von Ben

Der General⸗Adjutant, Graf von Brandenburg, ist heute früh aus Breslau hier abgestiegen.

Der Köni Päpstlichen Stuhle

Staaten verb

2. West fä⸗ 11 von Geldern nach on Westfälischen rath nach Geldern verlegt werden.

General⸗Lieutenant Friedrich Commandeur der 11. Division, eingetroffen und im Hotel Royal

Ulanen⸗

glich bayerische außerordentliche Gesandte beim Graf von Tauffkirchen, i hier angekommen und im Hotel „Windsor“ abge

Der Major Negri, des Königs von Italien, Adjutant Sr. Majestät des Königs von Italie Lieutenant im Kaiferlich österreichischen Regiment Jahnel sind hier angekommen. rige Weihnachts⸗Packetverkehr mit hatte folgenden Umfang. In der Zeit mber wurden in Berlin 267 im Vorjahr); es gingen ein an 7192 Stück (gegen 111,866 im Vor— Berlin 112,657 Sti

st aus München

General⸗Adjutant Sr. Majestät Bersaglieri und n Nasi und der 18. Linien⸗Infanterie⸗

der Kapitän der

ö Der dies jäh der Post in Berli vom 19. bis 26. Deze 140, 8ꝛ0 Packete (gegen 128, Adressaten in Berlin 125, jahr); es transitirten durch im Vorjahr).

aufgeliefert

ick (gegen 90,716 die Post in Berlin wäh⸗ ch täglich 54,182 Stück

Dabei war, dem Ersuchen der eine sehr große Anzahl von Weih⸗ Dezember angefangen, zur Absen⸗ er welche eine spezielle Statistik nicht vorliegt.

Der vom Finanz⸗ Abgeordneten mit⸗ provisorische Steuererhe⸗ eitung besonderer Ausgaben für

Im Ganzen behandelte rend des angegebenen Zeitraums hiernag (gegen 47,364 im Vorjahre). Postverwaltung entsprechend, nachts⸗Packeten, schon vom 10. dung gebracht, üb Bayern. München, 28. Dezember. Ministerium dem Präsidium der Kanimer der getheilte Gesetzent wurf: „Die und vorläufige Bestr 1874 betreffend,“ lautet: g Art, . Das Staats⸗Mini Finanzgefetze vom 28.

sterium der Finanzen ist ermächtigt, April 18727 Tit. III. 8. 9 bewissigten n Steuern gegen seinerzeitige Abrechnung auf die für die XII. Mänzperiode festzusetzenden Steuern bis zum 31. März 1874 in den agch den bestehenden Normen verfallenden Zielen zu erheben. Art. 2. Die Maximaltarifsätze für die Eisenbahnen und den Ludwigs⸗Kanal, wie sie für die XI. Finanzperiode festgesetzt sind, wer⸗ den bis zum 31. März 1874 verlängert. .

Art. 3. Die Staats⸗Ministerien des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten, dann der Finanzen sind ermächtigt, die Zuse Alterszulagen und Sustentationen, , der Dauer der XI. Finanzperiode in widerruflicher W ihrt w bis zum 31. Marz 1874 fortbezahlen zu lassen, und zu diesem Zwe den vierten Theil ener Summe zu verwenden, welche für se ein Jahr der I. Finanzperiode vorgesehen ist. chsrath und General⸗Staatsanwalt v. Hauben⸗ schmied, im ersten Ausschusse der Kammer der Reichsräthe zum Referenten über den Gesetzentwurf die Zuständigkeit der Gerichte in Strafsachen betreffend“ ernannt, hat sein Re— ferat vollendet. Referent glaubt, wie die „Allg. Ztg.“ mittheilt, in nachfolgender Richtung den Beschluß der Kammer der Ab' cht so uneingeschränkt zur Annahme empfehlen zu

welche der Geistlichkeit für die zeise gewährt wurd

Der Rei

geordneten ni

irf einen Zusatz ste gegenüber auch d durch einige 26. Dezember tzteren auf die suchte. Einestheils wird durch die Ent⸗ er Bezirksgerichte nicht ver⸗ gerichtlichen Sitzungen, und als er zu ihren eigenen Ver⸗ Anderntheils igte Aende⸗

Die Kanimer hat bekanntlich dem Regierungsentwu beigefügt, in dem sie der Entlastung der Schwurgerich den Bezirksgerichten eine Erleichterung zu verschaffen un Aenderungen im Artikel 55 des Vollzugsgesetzes vom 1871 einen Theil der bisherigen Geschäͤftsaufgabe der le Einzelgerichte zu Übertragen lastung der Schwurgerichte die Aufgabe d mehrt, indem sie ja auch an den schwur zwar mit einem höheren Personalstand, handlungen erforderlich ist, theilzuneh auch durch die von der Kammer der Abgeordneten beabsicht rung der vorgesetzte Zweck nicht in einem nennenswerthen Maß erreicht, weil d richterliche Aburtheilung den Bezirksgerichten ab an dieselben mit fast unfehlbarer Sicherh Referent sieht sich

men haben.

ie Fälle, deren erst⸗ genommen werden soll, eit im Berufungswege ge— hiernach veranlaßt, die Ablehnung der Kammer der Abgeordneten dem Art. 58 llzugsgesetzes vom 26. Dezember 1871 unter Litt. Absatzes zu beantragen, wonach es bei der bish tzes 3 Litt. a mit g sein Verbleiben hätte. Gegen den Ve⸗ er, der Abgeordneten zu Ziff. 2 des Art. ten Beleidigungen der einzelrichter⸗ e en sollten, findet dagegen Referent Ferner sollte im Absatz Ziff. 3 unter Lit. b. ein durch welchen auch die verleumde⸗ und 187 des St. G. B.) und die und 196), sofern sie nicht gegen eine tenz der Einzelgerichte gezogen werden uch diese neueingeschaltete th. Es wird daher beantragt, ihr die dem hkisher bestehenden Wortlaute des Artikels 58 ungeändert zu belassen. Ansicht des Referenten noch einmal zur imer der Abgeordneten zurückkehren soll, zanuagr 1874 festgesetzten Einführungstermin Es wird daher beantragt, 74 als Einführungstermin einzusetzen Ue ustimmung namentlich auch bezüglich der Hinwesung Artikels 65 des Vollzugsgesetzes

des durch den B Ziff. 3 des Vo neu eingefügten luß der Kamm 58, wonach urch Thätlichkeiten verüb en Zuständigkeit überwiesen werd bsatz eingeschaltet werden, Beleidigungen (58. 186 Amtzehrenbeleidigungen (85. 185 Behörde gerichtet sind, zur Kompe Referenten schei Bestimmung

ollen. Dem Zust immung

nicht empfehlenswer nicht zu ertheilen des Absatzez Ziff. 3 Litt. 2.—g. Da der Geseßentiwurf nach chlußfassung an die Kan ö ö bei 3 mit . einen Fall sein dafür den 1. gens wird die 3 ki ngäbestimmungen des 26. Dezember 1971 beantragt. 29. Dezember. Der e chsräthe trat heute

und es bei

erbleiben haben. Februar 18

rste Ausschuß der Kammer der Nachmittag in Berathung über den

oben erwähnten, von seinem Referenten General⸗Staatsanwalt von Haubenschmied über den Gefetzentwurf, „die Zustãändigkeit der Gerichte in Strafsachen betr.“ erstatteten Bericht.

Das heute erschienene Regierungsblatt Nr. 71 enthãlt eine Königliche Allerhöchste Verorbnung 4. d. Hohenschwangau, den 22. Dezember 1873, „die Verhältnisse der Beamten der Landesgestüts⸗An stalt für die Regierungsbezirke diesseils des Rheins betreffend!“ Dem Ober⸗Landstallmeister kommt danach der Rang eines Regierungs- Direktors, den Landstallmeistern jener eines Regierungs⸗Rathes nnd dem Landesgestüts⸗Thier⸗ arzte, sowie dem Verwaltungsbeamten der eines Bezirksamt⸗ mannes zu.

Sachsen. Dresden, 30. Dezember. Der König hat heute die Deputationen der Königlich sächsischen Invaliden⸗ Stiftung, der Lehrerkollegien der Realschulen J. und 2. Ord⸗ nung und der sämmtlichen Landgemeinden des Gerichts amtes Riesa empfangen.

Der 2ber⸗Stallmeister, General⸗Lieutenant a. D. Wol⸗ demar von Thielau⸗Rüfsing hat die nachgesuchte Entlassung aus Allerhöchsten Hofdiensten mit Penston unter Belassung seines Titels und Ranges erhalten, und ist demselben bei diesem Anlasse das Großkreuz des AIlbrechts-Ordens verliehen worden.

Württemberg. Stuttgart, 30. Dezember. Der König hat heute die Königlichen Bevollmächtigten zum Bundes⸗ rathe, Oher⸗Steuer⸗Rath von Wintterlin und Ministerial⸗ Rath Heß, sowie den ersten Vorsteher der Württembergischen Sparkasse. Geheimen Hofrath Wölffing in Audienz empfangen.

Der heutige „St. A.“ veröffenklicht das Gesetz, be⸗ treffend die Forterhebung der Steuern, vom 25. Dezember. Durch dasselbe wird, da der Termin, für welchen die nach dem Gesetze vom 29. Oktober 1873 verwilligten Steuern auf Rechnung der neuen Verwilligung fortzuerheben sind, mit dem 31. Dezember d. J. abläuft, verfügt, daß der Zeitraum der proviforischen Steuererhebung nach den durch das Finanzgesetz vom 15. April 1872 für das Etatssahr 1872773 verabschiedeten Sätzen bis zum 31. Januar 1874 verlängert sein soll, und das Finanz ⸗Ministerium mit der Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt.

Hessen. Darm stadt, 29. Dezember. Der Prinz und die Prinzessin Ludwig sind am 23. d. M. Abends von Brüssel in erwünschtem Wohlsein wieder hier eingetroffen.

Die Publikation der neuen land stä ndischen Ge⸗ schäfts ordnung im Regierungs-Blatt wird, nach dem „Fr. J., so zeitig erfolgen, daß sie bei dem im Januar stattfindenden Wiederzusammentritt der Stände in Anwendung kommt.

Bei dem letzten Zusammensein der Zweiten Kammer hatte der Gesetzgebungs⸗Ausschuß derselben eine vorläufige Be⸗ sprechung über die weitere Behandlung der Verwaltungs⸗Gesetze und des Schul⸗Gesetzes, und es war die Meinung vor⸗ herrschend, daß man auf eine abermalige Berathung als zuweck⸗ los verzichten solle. Ein definitiver Beschluß wurde indeß noch nicht gefaßt. In der Zwischenzeit hat die Regierung das Er— suchen gestellt, jedenfalls über den Beschluß der Ersten Kammer, wonach die Streichung des Ausschlusses der geistlichen Orden in Art, 37 zur Bedingung der Annahme des ganzen Gesetzes ge⸗ macht wurde, eine Entscheidung zu treffen, da die Regierung die Streichung jener Bestimmung als eine Ablehnung des ganzen Gesetzes betrachte.

Mecklenburg. Schwerin, 30. Dezember. In Gegen⸗ wart der Großherzoglichen Herrschaften fand am Tage bor dem Christabend im Augustenstift die heilige Weihnachts— feier statt. Heute Morgen hat sich der Großherzog von hier nach Malliß zur Besichtigung des dortigen Bergwerks be⸗ geben und gedachte am Abend hierher zurückzukehren.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Aus Gotha wird unter dem 25. Dezember der „Weim. Ztg.“ berichtigend gemeldet, daß die Triplizitaͤt der Landtage keineswegs aufhören werde; der gothaische und koburgische Spezial-Landtag werden wviel—

mehr fortbestehen. Nur der gemeinschaftliche Landtag erleidet in

Bezug auf seine Zusammensetzung insofern eine Aenderung, als der⸗

selbe, anstatt wie seither aus 14 gothaischen und 7 coburgischen Ab.

geordneten künftig aus allen 19 gothaischen und aus allen 1 coburgi⸗ schen Abgeordneten besteht, so daß kein Abgeordneter zurückbleibt.

Austatt daß also seither während des Tagens des gemeinschaft⸗

lichen Landtags nur 21 Abgeordnete Diäten erhielten, müssen solche künftig an alle 30 Abgeordneten gezahlt werden. Was die von Herzoglicher Staatsregierung beantragte Erhöhung der Diäten von 29 auf 4 Thlr. betrifft, die der Landtag abgelehnt haben sollte, so ist zu bemerken, daß es sich nur um die Er— höhung der Diäten der Auswärtigen, d. h. der nicht in der Stadt Gotha oder Coburg domizilirenden Abgeordneten von 2 auf 4 Thlr. handelte. Es wird dieselbe Diätenerhöhungs⸗ frage später resp. am Schlusse der gegenwärtigen Wahlperiode wieder an den Landtag herantreten.

Anhalt. Dessau, 30. Dezember. Die heut ausgegebene Gesetz Sammlung für das Herzogthum Anhalt Nr. 329 und 330 enthält: Gesetz, die Abänderung der Bestimmungen über die Reisekosten, Diäten und Meilengebühren in Parteisachen betreffend; Gesetz, die Abänderung einiger Bestimmungen des Kostengesetzes in Separations⸗- und Äublösungssachen vom 20. De— zember 1854 betreffend.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 30. Dezember. Der Kronprinz Erzherzog Rudolph ist am 27. d. M. von Gödölls hier eingetroffen.

Nach der „Pesther Korrespondenz“ berieth der unter Vorsitz Sr. Majestät des Kaisers am 28. d. M. abgehaltene Mi⸗ nisterrath über Militäreinquartierung, Militärpensionen und die kroatische Grenzangelegenheit und wurde der Ministerrath gestern fortgesetzt. Das Resultat der Berathungen wird von den beider⸗ seitigen Regierungen gesondert der Verhandlung unterzogen. Das gemeinsame Budget war nicht Gegenstand der Verhandlung.

Pesth, 29. Dezember. Das Oberhaus erledigte heut in fünfstündiger Sitzung die Budgetvorlage. Der Gesetzentwurf über das Mehrerforderniß der Gömörer Industriebahnen wurde von der Majorität angenommen. In der General-Bebatte über die Budgetvorlage sprach Graf Franz Zichy über die bisherige Eisenbahnpolitik, deren traurige Resultate er bereits 1870 vor⸗ aussagte. Wenn irgendwo, müßte auf diesem Gebiete mit Er⸗ sparnsssen begonnen werden. Graf Ferdinand Zichy verlangte durchgreifende Steuerreformen und erklärte, die Votirung des Budgets Seitens des Oberhauses bedeute kein Vertrauengootum, sondern daß das Oberhaus blos einer Zwangslage gehorche. Der Minister⸗Präsident Szlapy erklärte, er erwarte eine Besse⸗ rung nicht so sehr von neuen Gesetzen, als von der Erweckung des Pflichtgefühls bei den Steuerzahlern. Die Regierung werde bestrebt sein, durch Vorlage entsprechender Gesetzentwürfe ihrer⸗

seits das Reformwerk zu fördern; eine bessere Verwaltung der Staatsbahnen, die Neueintheilung der Gerichtshöfe werde zur Entlastung des Ausgabenetats wesentlich beitragen, so daß, wenn auch nicht bis 1875, aber jedenfalls bis 1876 die Her⸗ stellung des Gleichgewichtes im Staatshaushalte angehofft werden könne. Baron Destder Pronay fand das Sparsamkeitsprinzip im Budget viel zu wenig bethätigt, alle nicht unumgänglich noth⸗ wendigen Ausgaben hätten unnachsichtlich gestrichen werden sollen. Graf Johann Cziraky verlangte radikale Reform in allen Zweigen der Verwaltung, namentlich Verminderung des Donvedetats durch Abkürzung der Dienstzeit und Entlehnung der Montur und Waffen vom stehenden Heere, wie in Preußen. Der Vorwurf säumigen Steuerzahlens könne die Oberhaus Mitglieder nicht treffen, dies werde der demnächst zu veröffentlichende Ausweis bezeugen. Minister⸗ Präsident Szlapn erwiderte auf die Ausführungen der Vorredner, daß die Regierung an der Zwangslage keine Schuld trage. Die Erledigung des rechtzeitig unterbreiteten Budgets sei durch zwingende Gewalt der Ereignisse verzögert worden. Die Regie⸗ rung und das Abgeordnetenhaus seien bei den Streichungen bis zur äußersten Grenze vorgegangen. Die Mißerfolge der letzten Jahre dürften aber nicht die Hoffnung anf eine künftige Besserung rauben. Die Budgetvorlage wurde hierauf im Allgemeinen einstimmig angenommen. In der Spezialverhandlung stellte Graf Cziraky zu zahlreichen Posten Fragen und Bemerkungen, die sämmt⸗ lich von den anwesenden Regierungsvertretern beantwortet wurden. Bei der Post, Donau⸗Regulirung erklärte der Regierungsvertreter Hieronymi, daß die Gerüchte über großartige Defraudationen uͤbertrieben seien, der fragliche Betrag belaufe sich auf 37,500 fl. wahrscheinlich aber auf viel weniger. Die Kriminaluntersuchung sei übrigens im Zuge. Der Gesetzentwurf wurde sodann zu 4 berathen und wird dem Abgeordnetenhause übermittelt werden.

Agram, 29. Dezember. Im Landtage zeigte der Prä⸗ sident Zivkovie seine Ernennung zum Sektionschef, an und daß er demnach den Präsidentensitz verlassen müsse. Derselbe dankte dem Landtage für bas ihm geschenkte Vertrauen und forderte zur Wahl des Landtags⸗Präsidenten und Vice⸗Präsidenten auf. Bei der hierauf vorgenommenen Wahl wurde Krestie zum Land⸗ tags-Präsidenten und Horvat Mirko zum Vice⸗Präsidenten ge⸗ wählt, welche ihre neuen Plätze einnahmen. Zu Reichstags⸗ . wurden Schramm, Broz, Greie und Stekobie ge⸗ wählt. *

Großbritannien und Irland. London, 29. De⸗ zember, Lord Augu stus Loftus, der britische Botschafter am russischen Hofe, kehrt in diefer Woche nach längerem Auf⸗ enthalt in England mit seiner Gemahlin nach St. Petersburg zurück, um seine diplomatischen Funktionen wieder anzutreten.

30. Dezember. (W. T. B.) Der Herzog von Edin⸗ burgh ist heute über Ostende nach dem Kontinent abgereist.

Frankreich. Paris, 29. Dezember. Das Journal ofsiciel“ theilt Folgendes mit: „Eine telegraphische Depesche aus Sidney vom 24. meldet, daß die Virginie,“ welche mit Depor⸗ tirten nach Neu⸗Kaledonien abgegangen war, am 8. Dezember in Numeng eingetroffen ist. Der Gesundheitszustand an Bord war zufriedenstellend. Während der Ueberfahrt hat kein Todes fall stattgefunden. Bekanntlich war es die „Virginie,“ auf welcher sich Henri Rochefort befand.

Versailles, 30. Dezember. (W. T. B) Der Kriegs⸗ Minister legte in der Nationalversammlung heute einen Gesetzentwurf vor, wonach den Prinzen von Orleans ihre mili⸗ tärischen Grade, welche dieselben in der Armee bisher nur pro⸗ visorisch geführt haben, definitiv verliehen werden sollen. Nach⸗ dem darauf mehrere Artikel des neuen Steuergesetzes angenommen waren, brachte der Deputirte Rieard eine Interpellation ein be— treffs der Maßregeln zur Ueberwachung der Presse in den De⸗ partements, wo der Belagerungszustand besteht.

Spanien. Madrid, 30. Dezember. (W. T. B.) Heute hat eine neue Konferenz zwischen Castelar und Sal⸗ meron stattgefunden, welche zu einem definitiven Abbruch der bisher zwischen ihnen gepflogenen Verhandlungen geführt hat,

und ist die Regierung dem Vernehmen nach nunmehr entschlossen,

in ihrer gegenwärtigen Zusammensetzung am Freitag vor die Cortes zu treten.

Der durch die kantonalen Aufstände herbeigeführte Schaden wird über 200 Millionen geschätzt. Die von den Carlisten zwangsweise erhobenen Beträge belaufen sich für

Navarra allein auf 20 Millionen.

Italien. Rom, 26. Dezember. Der König wird sich bald nach Neujahr auf längere Zeit nach Neapel begeben. Der Papst empfing gestern die Gratulationen der bei ihm akkre⸗ ditirten Diplomaten.

Türkei. Konstantinopel, 30. Dezember. (W. T. B.) Prinz Friedrich zu Hohenzollern ist gestern vom Sul tan empfangen worden. Heute hat der Sultan dem russischen Gesandten, General Ignatieff, welcher sich am Donnerstage nach St. Petersburg begiebt, um an der Vermählungsfeier der Großfürstin Marie Theil zu nehmen, eine Abschiedsaudienz ertheilt.

Numänien. Bukarest, 30. Dezember. (W. T. B.) An Stelle des bisherigen Ministers für die öffentlichen Arbeiten, Cretzulesco, ist das Arbeits⸗Ministerium dem Vice⸗-Präsi⸗ denten der Deputirtenkammer Georg Cantacuzeno übertragen worden.

Rußland und Polen. St. Peters b urg, 29. Dezember. Der großbritannische Geschäftsträger in St. Petersburg und der Botschafts⸗Sekretär Mitchell werden sich zum Empfange des Prinzen Alfred von Großbritannien an die Grenze nach Wirballen begeben .

30. Dezember. (W. T. B.) Der Reichsrath hat in seiner gestrigen Sitzung die Berathung der Vorlagen betreffs der auf dem militärischen Gebiete vorzunehmenden Reformen vollender⸗

Dänemark. Kopenhagen, 28. Dezember. Die Erb— prinzessin Caroline, Prinz Johann von Glücksburg und der Prinz Bentheim, welche das Weihnachtsfest auf Schloß Fredensborg als Gäste der Königlichen Familie zu⸗ brachten, kehrten mit dem gestrigen Mittagszuge wieder hierher zurück. Auch die Schwester der Königin, Prinzessin Auguste von Hessen, vermählte und verwittwete Baronin von Blixen Finecke, verlebte mit ihren zwei Söhnen das Weihnachtsfest auf Fredensborg und ist wieder nach ihrem Wohnort Helsingör zu⸗ rückgekehrt. Am Weihnachtsabend wurden sämmtliche Arme des Städtchens Fredensborg auf dem Schlosse festlich bewirthet, und am Abend des ersten Weihnachtstages war eine Anzahl Kinder

im Festsaale des a . als Gäste der Königlichen Familie um

einen geschmückten Wei nachtsbaum versammelt.

Amerika. New⸗Jork, 30. Dezember. (W. T. B.) Die hier eingetroffenen Gefangenen des „Virginius“ sind, nachdem sie ein Verhör bestanden, wieder in Freiheit gesetzt worden. Der „Virginius“ felbst hat am 26. c. während eines heftigen Sturmes in der Nähe dez Kap Fear Schiffbruch ge—=

litten.

(A.. A. E.) Ein Detachement Truppen unter dem Be⸗ fehl des Majors Brown hatte kürzlich in Tonto Basin einen harten Kampf mit den Apache⸗Indianern zu bestehen, wobei 24 Indianer getödtet und 9 gefangen gengmmen wurden. Die Indianer hatten sich augenscheinlich vor Kurzem Räuhereien zu Schulden kommen lassen, da unter ihren Effekten ein vollstän⸗ diger Bergmannsanzug gefunden wurde. In Sonora verübten die Apaches vor Kurzem sechs Morde und viele andere Unthaten, in Folge dessen die Behörden Anstrengungen machen, um die Grengzansiedler zu beschützen. Seit einiger Zeit hatte General Crook eine Streitmacht unter seinem Kommando, die gänglich unzulänglich war, um die Indianer in Ordnung zu halten, und nun werden Versuche gemacht, um sie durch Verträge zum Frieden zu bewegen. In Ponka fand unlängst ein regelrechtes Treffen zwischen 200 Sioux und 65 Ponkas statt, in welchem die Letz⸗ teren siegreich waren. Während des Kampfes tödtete ein Ponka Squam einen der gegnerischen Krieger und skalpirte ihn Angesichts des feindlichen Feuers, eine Entehrung, die eine gewaltige Wirkung auf die Sioux ausübte, die indeß zurückgeschlagen wurden, ob⸗ wohl täglich eine Erneuerung der Feindseligkeiten zwischen den

Stämmen erwartet wird.

In Chili ist eingetroffenen Nachrichten des W. T. B.“ über London, 30. Dezember, zufolge der Deputirtenkammer ein neues Strafgesetzbuch vorgelegt worden, welches Garantien für die ungestörte Ausübung der religiösen Kulte enthält. Die Geist⸗ lichkeit, welche nach den Bestimmungen des Gesetzbuchs in be⸗ stimmten Fällen der Jurisdiktion der Stagtsbehörden unterwor— fen werden soll, hat beim Senate eine Petition gegen die An⸗

nahme desselben eingereicht. Aus Peru wird gemeldet, daß die Deputirtenkammer die Verpflichtung der Regierung anerkannt hat, die zur Amortisation der peruvianischen Staatsschuld be⸗ stiuiimte Summe und die Zinsen der Schuld im Auslande zu Ssahlen. Die Angelegenheit des deutschen Hauses Dreyfuß ist

gütlich beigelegt worden.

Asien. Vom Vizekönig von Indien liegt wieder ein vom 26. d. M. datirtes telegraphisches Bulletin über die benga— lische Hungers noth vor. Darnach sind die Ernteaussichten im Allgemeinen dieselben und noch immer von dem Winterregen abhängig. Die Lebensmittelpreise sind größtentheils unverändert. Der Ober⸗Komt nissär von Oude meldet unterm 27. Dezember, daß der Regen daselbst ziemlich allgemein war, und daß die Aus⸗ sichten viel günstiger sind. Wie ein Telegramm des Reuterschen Bureaus aus Calcutta meldet, regnete es am Sonnabend und Sonntag in Bhogulpore, Tirhut, Pumnah, Patna und anderen

Orten mit vielem Vortheil für die Wintersaaten.

Dem Reuterschen Bureau“ in Amsterdam geht unter dem 30. Dezember die Nachricht aus Penang zu, daß wischen einem Theile der nicderlä ndischen Truppen auf Sumatra und einer starken Abtheilung der Atchinesen, bei Gelegenheit einer gegen den Kratoön unternommenen Rekognos⸗ Wrung, ein ernstliches Gefecht stattgefunden hat. Der Zweck der von den Niederländern vorgenommenen Rekognoszirung sei erreicht worden, der Verlust der Niederländer sei mäßig, der der Atchinesen ziemlich beträchtlich. Einem Radjah gelang es, dem Kraton Verstärkungen zuzuführen, die Niederländer hatten in der Umgebung des Kraton mehrere schwere Batterien in Position . Der Gesundheitszustand und die Stimmung der nie⸗

ppen war vortrefflich.

. Offizielle Depeschen aus Singkel ohne Datum, die im Haag eingegangen, melden ferner: Seit der großen Rekognoszi⸗ ung gegen den Kraton ist ein stark befestigtes Kampong in hartnäckigem Gefechte genommen worden. Die Niederländer Matten dabei 8 Todte, 78 Verwundete. Die Truppen haben htliche

1h ausgezeichnet geschlagen. Der Feind hatte sehr beträck

Verluste. Dem Ober⸗Rommandirenden, General van Swieten var eine Antwort auf seinen Brief an den Sultan noch nicht zugegangen, derselbe fuhr fort, Provistonen und Kriegsmaterial anzuhäufen, um demnächst den Kampf gegen die geschlagenen kEknd entweder entmuthigten oder sich neutral verhaltenden Häupt⸗ mnnge der Eingeborenen mit Nachdruck aufzunehmen. Bei dem Feinde war Mangel an Reis eingetreten. Die Witterung war

günstig, die Cholera in Abnahme begriffen.

Eine weitere offizielle Depesche aus Penang vom 30. Dezember bestätigt, daß am 26. d. M. ein ernstliches, aber für die Niederländer günstiges Gefecht stattgefunden hat. Die Niederländer verloren 6 Todte, 60 Verwundete. Der Bau einer

schweren Batterie in der Nähe Hes Kraton war nahezu vollendet.

Der Radjah Pedir hatte eine Verstärkung von 1560 Mann in

den Kraton geworfen, eine kleine niederländische Eskadre war

zur Züchtigung des Radjah abgeschickt worden. Der mit Ueber— bringung der Briefe Generals van Swieten an den Sultan be⸗ auftragte Bote war gefangen gesetzt, seine Briefe waren an den

'.

Sultan nicht abgegeben, sondern zerrissen worden. Die einge⸗

borene Bevölkerung hatte sich der Regierungsgewalt bemächtigt. Indische Blätter melden aus Mandalay den Tod

des Pakhan Mengyee, des Premier⸗-Ministers des Königs von

Birmah.

Die Finanz-Verwaltung Preußens in den Jahren 1870, 1871 und 1872.

(S. Nr. 307 d. Bl.)

nfstellung des Staatshaushalts-Etats für 1872. n dem Zeitpunkt, mit welchem an die Aufstellung des Staatshaushalte⸗Etats für das Jahr 1872 gegangen wurde, be⸗ fand sich sonach Preußen in einer Finanzlage, welche sich in den thatsächlich vorliegenden Ergebnissen gegen die Vorjahre schon erheblich günstiger gestaltet hatte, und welche eine weitere außer⸗ ordentlich günstige Entwickelung versprach, welche es daher zu⸗ ließ, den Staatsaufwand auf vielen Gebieten, wo die Knappheit

der Mittel bisher nicht gestattet hatte, hervorgetretene Bedürfnisse voll zu befriedigen, kräftig auszudehnen.

Die von Preußen für das Jahr 1872 an das Reich zu

zahlenden Matrikularbeiträge verminderten sich gegen den Etatsz⸗

ansatz für das Jahr 1871 um 2,047,086 Thlr.

In Folge der Zurückzahlung der 5prozentigen Anleihe vom Jahre 1859 wurde der Etat vom Jahre 1873 an um das ge⸗ sammte Zins⸗ und Tilgungsquantum in Höhe von 1,800, 060 Thlr. entlastet. Für das Jahr 1872 fiel schon der ganze Til⸗

der Verkehr auf allen Gebieten einen außerordentlichen Auf⸗ schwung genommen. In Folge davon hatten die wichtigsten Quellen des Staatseinkommens Erträge geliefert, welche die Sätze des Voranschlages weit hinter sich ließen. Die Gründung vieler neuer Aktiengesellschaften, die außerordentliche Lebhaftig⸗ keit in dem Umsatz von Grundstücken, vorzugsweise in Berhin

und anderen großen Städten, führte bei der Stempelsteuer zu einer Mehreinnahme von 1440, 183 Thlr. Die Mahlsteuer und die Schlachtsteuer lieferten Mehrerträge von 136,056 Thlr. und 444207 Thlr. Die Klassensteuer ergab zwar in Folge der für einen großen Theil des Jahres noch fort⸗ dauernden Anwesenheit vieler Steuerpflichtiger bei den Fahnen einen Ausfall von 143,097 Thlr. Derselbe wurde aber durch Mehreinnahmen bei der Gebäudesteuer, der klassifizirten Ein⸗= kommensteuer, der Gewerbesteuer und namentlich der Eisen⸗ bahn⸗Abgabe so vollständig gedeckt, daß die direkten Steuern im Ganzen noch ein Netto⸗ Mehrerträgniß von 190 536 Thlr. lieferten. Bei den Einnahmen aus Ablösungen und Verkäufen der Domänen⸗ und Forst⸗Verwaltung waren 191,912 Thlr., bei der Verwaltung der Staats-Domänen 49,719 Thlr. mehr auf⸗ gekommen. Die Forst⸗Verwaltung dagegen wies einen Ausfall von 311,843 Thlr. auf. Die günstigeren Konjunkturen für

den Holzabsatz konnten sich erst für das Fors vom 1. Oktober 1871 bis dahin 1872 geltend machen. In den Ergebnissen des Jahres 1871 kamen die durch den Krieg verursachten ungünstigen Verhältnisse des Jahres 187071 zur Erscheinung. Der ÄAntheil des Staates am Gewinn der Preu⸗ ßischen Bank überstieg um II 3,466 Thlr. den Voranschlag. Ganz besonders hohe Mehrerträge lieferte die Eisenbahn⸗Ver⸗ waltung mit 3, 148, 957 Thlr. und die Berg⸗, Hütten⸗ und Sa⸗ linen⸗Verwaltung mit 1,519,721 Thlr. Die Nachfrage nach Steinkohlen steigerte sich so außerordentlich, daß die Förderung auf den Gruben des Staates erheblich ausgedehnt werden konnte

ungsfonds und der Zinsbetrag für das zweite Semester, zu—

. eine Summe von 1.134200 Thir, aus. Bei * Passivrenten der Forstyerwaltung konnte im Hinblick auf die eingeleitete Ablösung schon ein Betrag von rund dh, 00 Thlr. in Abgang gestellt werden. Bei der 3Iprozentigen konsolidirten Schuld trat in Folge der oben erwähnten Reduktion um 9 Mil⸗ lionen Thaler eine Ersparung in Höhe des vollen Jahres betrages der Zinsen mit 405, 0h0 Thlr. ein.

Neben diesen Ersparungen an den Ausgaben konnten bei den hauptsächlichsten Einnahmezweigen (nach den schon für das Jahr 1871 vorliegenden thatsächlichen Ergebnissenz die Ein? nahmen für 1872, auch bei durchaus mäßiger und vorsichtiger Veranschlagung, erheblich höher angesetzt werden, al es im Etat für 1871 geschehen war. Die Netto⸗Mehransãtze betrugen bei den direkten Steuern 570,000 Thlr., bei den indirekten Steuern 312,380 Thlr., bei dem Gewinn von der Seehandlung 100009 Thlr., von der Preußischen Bank 240, 0065 Thlr., bei den Einnahmen des Staatsschatzes 1,250 0090 Thlr., bei der Berg, Hütten- und Salinen⸗Verwaltung L131, 0897 Thlr., bei der Eisenbahn⸗Verwaltung 439,013 Thlr. Unter Hinzurechnung der zu erwartenden Mehreinnahmen bei anderen weniger erheb⸗ lichen Einnahmezweigen und Gegenrechnung einiger geringfügiger Einnahme⸗Verminderungen ergab sich für das Jahr 18727 an⸗ schlagsmäßig eine Steigerung der Netto⸗Erträge von rund 4,638,500 Thlr., eine Summe, welche sich durch den Hinzutritt der oben aufgeführten Ausgabe⸗Ersparungen auf s, 22437090 Thlr. erhöhte. Ueber diesen Betrag konnte durch den Staatshaushalts⸗ Etat zu neuen dauernden Ausgaben verfügt Herden. Eg stand dann ferner noch der Ueberschuß aus dem Jahre 1870 in Höhe von 6,206,260 Thlr. zur Verfügung, der nach seiner Natur als einer außerordentlichen Einnahme zur Verstaͤrkung des Extra— ordingriums des Etats verwendet werden konnte.

Diese Mittel ließen es zu, auf dem Gebiete der gesammten Staatsverwaltung hervorgetretenen Ausgabe⸗Bedürfnissen in weitem Umfange gerecht zu werden, und zugleich auf einen Steuererlaß Bedacht zu nehmen, dessen in einem späteren Ab⸗ schnitte eingehend gedacht werden wird.

Zu einer umfassenden Aufbesserung der Besoldungen der Staatsbeamten, die mehr und mehr zu einem der dringendsten Bedürfnisse im preußischen Staatsleben geworden war, wurde als neue dauernde Ausgabe die Summe von 4,839,373 Thlr. ausgeworfen. Auf diese Maßregel, mit welcher zugleich eine Verbesserung der materiellen Lage des Lehrerstandes Hand in Hand ging, wird weiter unten in einem besonderen Abschnitt zurückgekommen werden.

Auch im Uebrigen wurden die Fonds für Unterrichtszwecke und für Zwecke der Kunst und Wissenschaft erheblich reicher aus⸗ gestattet, so daß der Etat des Ministeriums der geistlichen, Unter⸗ richts und Medizinal-Angelegenheiten allein im Ordinarium eine Erhöhung der Ausgaben um cireg oh, 000 Thlr. gegen das Vorjahr aufwies.

Ansehnliche Mehrbeträge wurden ferner zur Verstärkung der Fonds zur Unterhaltung der Häfen, der Land⸗ und Wasser⸗ straßen des Staates ausgeworfen. Eine erhebliche Summe wurde bestimmt, um den Polizeidienst in der Haupt⸗ stadt wirksamer zu machen, wo das Exekutiv⸗Personal in seiner bisherigen Stärke gegenüber dem raschen Anwachsen der Bevölkerung und der stetigen Steigerung des Verkehrs sich als unzureichend erwiesen hatte.

Im Extraordinarium des Etats wurden beträchtliche Summen

in Ansatz gebracht für die wissenschastlichen Institute und die

und zugleich die Preise beträchtlich stiegen. Auf den Cisen⸗- bahnen nahm der Güter-Frachtverkehr eme . an, der gegenüber sich die vorhandenen Transportmittel als völlig un⸗ zulãnglich erwiesen. Eine bemerkenswerthe Mindereinnahme zeigte sich bei den Gerichtskosten. Dieselben waren hinter dem Soll⸗Auf⸗ sommen von 13822093 Thlr. um 1, 5h, 94 Thtr. zurückgeblie⸗ ben, die Einnahme an Geldstrafen gegen ein Soll von 385,952 Thlr. um 51,573 Thlr. Die Ursache lag in der durch den Krieg herbeigeführten Verminderung der Zahl der Prozesse, der Unter⸗ suchungen und mancher anderer Rechtsgeschäfte. . ; Zu den Mehrerträgen der Staatseinnahmen, welche sich unter Gegenrechnung der Mindererträge im Ganzen auf 5,62, 972 Thlr. bellefen, waren nur sehr erhebliche Erspa⸗ rungen an den Staatsverwaltungs⸗ Ausgahen hinzugekom⸗ men. Der Matrikularbeitrag Preußens, wie er in den Etat für 1871 eingestellt war, wurde durch Bundesgesetz vom 31. Mai 181 um die Summe don l, oho, 470 Thlr. ermäßigt. Bei den Ausgaben an Porto für Sendungen in Staats dien st⸗·Ingelegenheiten wurde wieder, ebenso wie schon im Jahre 1839, eine erhebliche Summe erspart. Sle belief sich auf S5, 354 Thlr. Bei dem allgemeinen Fonds zu unvorhergesehe⸗ hen dlusgaben (Haupt⸗Extraordinarium) bließ ein Betrag von 247.090 Thlr. unverausgabt. Die gleichen Gründe, welche schon im Jahre 1870 zu einer Verminderung der Ausgaben an Kri⸗ minalkosten geführt hatten, hatten auch im Jahre 1871 bei diesem Titel eine Ersparniß von 373,999 Thlr. und bei der Verwaltung der Straf⸗ und Besserungs⸗Anstalten eine Erspar⸗ niß von rund 195, 090 Thlr. entstehen lassen. Der Beamten⸗ Fensionsfonds wies eine Minderausgabe von 101,179 Thlr. auf. Viele von den Fonds zu Hef oldungen und ähnlichen Ausgaben waren nicht voll verausgabt worden, da viele Beamte während eines J heiles des Jahres noch bei der Armee verwendet worden wa⸗ und ihre Besoldungen aus Militärfonds bezogen hatten. Sehr erheblich endlich fiel ins Gewicht, daß die fortschreitend sich günstiger gestaltende Finanzlage und der dadurch herbei⸗ geführte günstige Stand der Staatskasse es möglich gemacht hatte, im Jahre 1871 die Ausgabe von Schatzanweisungen auf ein sehr geringes Maß zu beschränken nd dil twalterd meal! sirung der noch offen stehenden Kredite für Eisenbahnzwecke fast ganz zu unterlassen, In Folge dieser Umstände, auf die in einem folgenden Abschnitt zurückgekommen werden wird, war bei dem Titel zur Verzinsung der Staarsschuld eine Ersparniß in Höhe von 764,717 Thlr. erzielt worden.

Die Ausgabe⸗Ers parnisse zusammen mit den Mehreinnahmen ergaben nach Deckung aller Mehrausgaben und aller Einnahme⸗ Ausfälle, das oben angegebene Refultat eines bagren Ueberschusses von rä, 20 Thlr., uber welchen zu nützlichen Verwendungen verfügt werden konnte.

Verlauf und Abschluß der Konsolidation.

Am Beginn des Jahres 1872 wurde die durch das Gesetz vom 19. Dezember 1869 angebahnte Konsolidirung der 4⸗ und 4prozentigen Staatsschuld zu einem Abschluß gebracht. Nach Erlaß jenes Gesetzes war durch Bekanntmachungen vom 3. März und 25. Mai 1870 an die Inhaber von Verschreibungen der dahin gehörigen Anleihen die Aufforderung zum Umtausch gegen Ver⸗ schreibungen der neuen 4sprozentigen konsolidirten Anleihe gerichtet worden. Die erste dieser Bekanntmachungen bezog sich auf diejenigen Anleihen, welche am J. April und]. Bktober, die zweite auf diejenigen, welche am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres zu verzinsen und zu tilgen sind. Um die Inhaber der Klkeren Anleihe⸗Ver⸗ schreibungen in möglichst weitem Umfange zum Eingehen auf

Unterrichts⸗Instalten und Kunstsammlungen des Staates, zur Ausführung von Erfolg verheißenden Meliorationen auf dem Domänen⸗ und dem Bergwerksbesitz des Staates, zur rascheren Förderung der Arbeiten zur Regulirung der Grundsteuer in den neuen Provinzen, zur Verbesserung und Erweiterung der Eisen⸗ bahnanlagen des Staates, Gewährung von Beihülfen zum Bau von Privat- Eisenbahnen, zu Land und Wasser⸗Neu⸗ bauten, insbesondere für die Erweiterung und Verbesserung der Verkehrsstraßen, zum Bau von Gerichts und Gefängniß⸗ gebäuden, zur Verstärkung der landwirthschaftlichen Melsora⸗ mionsfonds und zur Hebung der Pferdezucht.

Die Gesammt⸗Budgetziffer stieg von 172,918,937 Thlr. im Jahre 1871 für das Jahr 1877 auf 187,058,940 Thlr., also um 14 140, 003 Thlr. Von dieser Steigerung fielen ß 89 656 Thlr. auf die dauernden, 6. 56h50, 347 Thlr. auf die einmaligen und außerordentlichen Ausgaben. Der Staatshaus—⸗

halts⸗Etat wurde durch Gesetz vom 17. März 1872 (Ges. S. S. 185) festgestellt.

Ergebniß der Finanzverwaltung des Jahres 1871. Der Abschluß der Finanzverwaltung für das Jahr 1871,

welcher im Marz 1872 stattfand, ließ die Erwartungen, welche man davon schon gegen Ende des Jahres gehegt hatte, in voll⸗ stem Maße in Erfüllung gehen. Er ergab einen Ueberschuß von 9,273,920 Thlr.

Nach Beendigung des Krieges hatte, wie schon erwähnt,

ü

twirthschaftsjahr

den Umtausch geneigt zu machen, wurde der durch das Gesetzʒ ertheilten Ermächtigung gemäß eine Prämie geboten. Da zu

jener Zeit auch die 1prozentigen Anleihen erheblich unter Pari

standen, so mußte dieselbe am höchsten bemessen werden für die⸗ jenigen Anleihen, bei welchen die Tilgung schon weit vorgeschritten war und die Inhaber somit die Aussicht hatten, binnen kürzerer »Zeit den vollen Nominalbetrag für ihre Verschreibungen zit erhalten. Nach diesem Gesichtspunkte wurde die Prämie

für die Anleihe vom Jahre 1848 auf 3 Prozent,

für die Anleihen von 1867 und 1868 5 auf Prozent,

für alle übrigen Anleihen, sofern jede einzelne Einlieferung

10000 Thlr. oder mehr betrug, auf 1 Prozent, bei Einliefe⸗

rungen von geringerem Gesammtbetrage auf Prozent

bestimmt. Die Gewährung der Prämie wurde zugleich an die Bedingung geknüpft, daß der Umtausch innerhalb einer gewissen Präklusipfrist erfolge, die durch die erste jener Bekannt nachun⸗ gen auf die sechs Wochen vom 14. März bis 23. April, durch die zweite auf die drei Wochen vom 9. bis 29. Juni 1870 fest⸗ gesetzt wurde.

Die Summe der zu konsolidirenden Anleihen belief sich Ende 1869 auf 223,407,125 Thlr. Davon gelangten bis zum 31. August 1870 112,758, 960 Thlr, also mehr als die Halfte des ganzen zu konsolidirenden Betrages zum Umtausch; davon 3442 945 Thlr., welche theils fiskalischen Fonds gehörten, theils nach Ablauf der Präklusibfristen eingingen, ohne Prämie, der Restbetrag von 109,316, 015 Thlr. gegen Prämie. Die gezahlten Prämien beliefen sich im Ganzen auf 767, 671 Thlr., alfo im Durchschnitt etwa auf 7M Prozent an Statt deg durch das Gesetz genehmigten Maximalsatzes von 1 Prozent von dem Ge⸗ sammtbetrage der für die Einlieferung älterer Verschreibungen bis zum Ablauf des Präklusibtermins auszugebenden Ver⸗ schreibungen der konsolidirten Anleihe.

Nach Ablauf jener Präklustofristen dauerte der Umtausch ohne Prämiengewährung fort, und es gelangten in dieser Weise bis zum 30. Juni 1871 weiter 2500,15 Thlr. zum Umtaäusch Als nach Beendigung des Krieges eine allgemeine Steigerung der Course eintrat, überschritten die 4Iprozentigen Anleihen . den Paristand. So lange dieselben unter pari standen, konnte es als ein Vorzug der mit festen Tilgungsplänen ausgestatteten älteren Anleihen angesehen werden, daß sie zu einem bestimmten wenn auch mehr oder weniger entfernten Zeitpunkt zum vollen Nennwerth eingelöst werden mußten, soweit sie nicht zuvor schon durch freien Ankauf für den Tilgungsfonds erworb? , Dieser Vorzug verschwand, sobald der Cours der erreichte, und verwandelte sich in einen als er diesen Stand überschritt. Am 15. hatte die konsolidirte 43prozentige Anleihe an einen Cours von 101 Prozent; die älteren leihen standen 100 Prozent; die 4 prozentiger machte sich denn auch nach Beendigung de gende Lebhaftigkeit in dem Umtausch der hen bemerkbar. Während in dem 14., resp. 2 monatlichen Zeit⸗ raum vom Ablauf der oben angegebenen Präklustofristen bis zum 30. Juni 1871 im Ganzen Verschreibungen über 5 260,999 Thaler konsolidirt worden waren, gelangten in den 4 Ytonaten vom, 1. Juli bis Ende Oltober 187 nicht weniger als 4867, 915 Thaler zum Umtausch. In demselben Maße aher wie für die Inhaber älterer Anleiheverschreibungen ein solcher Umta sch