1874 / 3 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 Jan 1874 18:00:01 GMT) scan diff

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Provinz Sachsen.

; Talon. . zur Kreisobligation des L. Jerichowschen Kreises.

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen, dessen Rückgabe zu * Obligation des J. Jerichowschen Kreises, Serie IV. Littr

Regierungsbezirk Magdeburg.

ö.

Finanz⸗Ministerium. 3 2 Die Ziehung der J. Klasse 149. Königlich preußischer Klassen⸗Lotterie wird nach planmäßiger Bestimmung am 7. Ja⸗ nuar d. J. früh 8 Uhr ihren Anfang nehmen. Das Einzählen der sämmtlichen 95, 000 Loose⸗Nummern nebst den 4000 Ge⸗ winnen gedachter J. Klasse wird schon am 7. d. Mts., Nachmit⸗ tags 2 Ühr, durch die Königlichen Ziehungs⸗Kommissarien im Beisein der dazu besonders aufgeforderten Lotterie⸗Einnehmer Herren Hemptenmacher, Securius und Baller von hier, öffentlich im Ziehungssaale des Lotteriegebäudes stattfinden. Berlin, den 5. Januar 1874. Königliche General-Lotterie⸗Direktion.

Preußische Bank. Wochen ⸗Uebersicht der Preußischen Bank vom 31. Dezember 1873.

Aktiva. 1) Geprägtes Geld und Barren... 2) k Privat⸗Banknoten und Darlehns kassenscheine ö 3) Wechsel⸗Bestände. . H gem hard Mende 5) Staatspapiere, verschiedene Forderungen und Re,, JJ

Thlr. 234, 403, 000

4 962, 000 172, 168, 000 30,664, 000

. . 5, 123, 000 Passi va. 6) Banknoten im Umlaufßt .... 7 Deng ßen nnn nnen 8) Guthaben der Staatskassen, Institute und Privatpersonen, mit Einschluß des Giro⸗ k . Berlin, den 5. Januar 1874. Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. von Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. Koch. von Koenen.

Thlr. 299. 573 000 Ig 0b O66

„8, 681, 00

Abgereist: Se. Excellenz der General der Infanterie, General⸗Adjutant Sr. Masjestät des Kaisers und Königs und Gouverneur von Mainz, von Boyen, nach Mainz.

Bekanntmachung.

Von den hierselbst und im Regierungsbezirk Potsdam sich auf * haltenden jungen Leuten, welche sich zum einjährig freiwilligen Militär⸗ dienste melden wollen, darf die Berechtigung dazu nicht vor dem voll⸗ endeten 17. Lebensjahre, kann aber von diesem Alter an und muß, bei Verlust des Anrechts auf diesen Dienst, spätestens bis zum 1. Februar des Kalenderjahres, in welchem das 29. Lebensjahr vollendet wird, bei der unterzeichneten Kommission nachgesucht werden.

Mit der schriftlichen Anmeldung zu diesem Dienst, welcher nach 55 152 ad 1 und 154 der durch das Amtsblatt, Stück 34, unter dem

J. August 1868 publizirten Militär⸗Ersatz⸗Instruktion vom 26. März 1868 J

a. ein Geburtszeugniß (Taufschein),

b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters, beziehungsweise des Vor⸗ mundes, dessen Unterschrift von einem zur Führung eines Dienstsiegels berechtigten Beamten beglaubigt sein muß,

c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürger ö von dem Direklor, beziehungsweise dem Rector der betreffenden dehranstalt, für alle übrigen jungen Leute von der Polizei⸗Obrigkeit auszustellen ist, und

d. ein Schulzeugniß beigefügt sein müssen, ist die Aufgabe des Rechtz, an der Loosung Theil zu nehmen, verbunden.

Die unterzeichnete Kommission, welche im Monat März fut, zu⸗ sammentritt, fordert diejenigen, welche die Vergünstigung des einjährig freiwilligen Militärdienstes nachsuchen wollen, resp. die Eltern oder Vormünder derselben hierdurch auf, die durch die Militär⸗-Ersatz⸗In⸗ struktion vorgeschriebenen vier Atteste bis zum 1. Februar künftigen . in unserem Geschäftslokale Niederwallstr. Nr. 39 einzu⸗ reichen.

Auf diese Gesuche werden, wenn der Nachweis der wissenschaft⸗ lichen Qualifikation durch Ablegung einer besonderen Prüfung geführt werden muß, zu den hierzu anzuberaumenden Terminen seiner Zeit be⸗ sondere Vorladungen, in welchen die Betreffenden zur Beibringung amtlich attestirter Photographien aufgefordert werden, ergehen.

Später eingehende Gesuche werden erst für den nächstfolgenden Prüfungstermin berücksichtigt werden.

Wer seine wissenschaftliche Qualifikation durch Schulzeugnisse nachweist, ist von der persönlichen Gestellung vor der unterzeichneten Prüfungskommission entbunden und erhält auf Grund derselben den Berechtigungsschein zum n et freiwilligen Militärdienst zugefertigt.

Berlin, den 31. Dezember 1813.

Königliche Pfrüfungskommission für einjährig Freiwillige.

Bekanntmachung für Seefahrer. In der Schifferklasse der hiesigen Staats ⸗Navigationsschule be= innt am 2. 6. Mtt. ein neuer Unterrichtskursus. Steuerleute, welche in diesen Kursus eintreten wollen, um sich auf die Prüfung zum Schiffer für große Fahrt vorzubereiten, haben sich bei dem Unterzeich⸗ neten zu melden. Altona, den 3. Januar 1874. Der Königliche Navigationsschul⸗Direktor. Oehme.

Versonal Veränderungen in der Armee. Offiziere, Portepee⸗-Fähnriche ze. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 15. Dezember 1873. v. Liebenau, Hauptm. und Comp. Chef vom 1. Garde⸗Regt. zu Fuß und kommdrt. zur Dienstl. als persönl. Adjut. bei Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen, unter Stellung à la suite dieses Regts,, definitiv zum persönlichen Adjutanten Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen ernannt. v. Lessing, Hauptm. à Ja suite des Inf. Regts. Nr. 57, unter Entbindung von dem Kommdo. nach Württem⸗ berg, als Comp. Chef in das Regt. einrangirt. Den 18. Dezember 1873. v. Usedom, Rittm., aggr. dem . . 1, von dem Kommdo. zur Dienstl. bei dem Gen. Lt. zerzog Wilhelm von Meglenburg-⸗Schwerin ae entbunden und bis auf Weiteres zur Dienstl. bei dem Neben⸗Etat des Großen Gene⸗ ralstabes kommandirt.

Den 21. Dezember 1873. Schirmer, Saalmüller, Hauptl. und Battr. Chefs vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 10. Corps⸗Art., Sylvius, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 11, Corps-Art.,, Trautmann, Hauptm. und Baitr. Chef vom Feld Art. Regt. Nr. 7, Div. Art., Köhler, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 11, Div. Art., Schulz, Hauptm. und Battr. Chef von der 53. Abth. Feld Art. Regis. Nr. 9, Div. Art. Hübner, Wolff, . und Battr. Chefs vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 7, Corps⸗Art.,, Hoffbauer, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 4 Corps⸗Art,, zu überzähl. Majors befördert. Den 24 Dezember 1873. v. Stülpnagel, Gen. der Inf. à la suite der Armee, von dem Kommando nach Württemberg Behufs Uebernahme des Kommandos über die Königl. württemberg. Truppen entbunden, zu den Offiz. von der Armee versetzt und mit den Ge⸗

schäften des Gouvernements von Berlin, sowie einstweilen auch mit

den Geschäften des Chefs der Land⸗Gend., beauftragt. v. Schwartz⸗ koppen, Gen. der Inf., Kommandant von Berlin, Chef der Land= Gend. und beauftragt mit den Geschäften des Gouvernements von Berlin, unter Verleihung eines Patents seiner Charge, zu den Offiz. ä la suite der Armee versetzt und nach Württemberg, Behufs Uebernahme des Kommdos. über die Königl. württemberg. Truppen (XIII. Armee Corps), kommandirt. ö

Den 27. Dezember 1873. Schulz, Maj. und Adj. des Chefs der Land ⸗Gend., unter Stellung à la suite der Land ⸗Gend zum Bri— gadier der Gend. in Elsaß⸗Lothringen ernannt. Erbprinz Otto Carl Victor von Schönburg-⸗Waldenburg, in der Armee, und zwar als Sec. Lt. à la suite des Garde⸗Hus. Regts,, mit Vorbehalt der Patentirung angestellt.

B. Abschiedsbewilligung en c.

Den 23. Dezember 1873. v. Troilo, Maj. a. D., zuletzt Bats. Commdr. im Fuß ⸗Art. Regt. Nr. 4 die Au h auf Anstellung im Eivildienst ertheilt.

Den 21. Dezember 1873. Vogel v. Falckenstein, v. Zastrow, Gen, der Inf, von der Armee, ersterer unter Belafsung in seinem Verhältniß als Chef des Inf. Regts. Nr. 56, letzterer unter Belassung in seinem Verhältniß als Chef des Gren. Regis. Nr. 19 und als Mitglied der Landes⸗Vertheidigungs-Kommission, mit Pens. zur Disp. gestellt.

Aichamtliches. Dentsches Reich.

Preußen. Berlin, 5. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen in den verflossenen Tagen außer den Mitgliedern der Allerhöchsten Familie auch mehrere hochgestellte Persönlichkeiten.

Ihre Majestät die Kaiserin-Königin wohnte gestern mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Ba—⸗ den dem Gottesdienste in der Kapelle des Augusta⸗Hospitals bei. Ihre Majestät besichtigte mit der Großherzogin das König⸗ liche Museum. Den Kammerherrendienst haben übernommen die Königlichen Kammerherren Freiherr von Romberg und Frei⸗ herr von Tettau.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm am Sonnabend Vormittag 119 Uhr die Meldung des Obersten Freiherrn von Wechmar, Commandeur der 21. Infanterie⸗Brigade, und des zum Brigadier der Gensd'ar⸗ merie in Elsaß⸗Lothringen ernannten Majors Schulze entgegen und empfing um 12 Uhr die Neujahrs⸗Deputation der „Salz⸗ wirker Brüderschaft im Thales, der Halloren zu Halle. Nach- mittags 37 Uhr empfing Se. Kaisekliche und Königliche Hoheit den General⸗Adjutanten, General⸗Lieutenant von Obernitz, Com⸗ mandeur der 14. Division, und begab Sich um 5 Uhr zum Diner zu Ihren Majestäten.

Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin nahm Mittags 12 Uhr die Meldung des mit der Führung Höchstihres 2. Leib⸗Husaren⸗Regiments Nr. 2 beauftragten Oberst⸗Lieutenants Detmering entgegen.

Gestern Vormittag nahm Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz die Meldung des Com mandeurs des Lehr⸗ Infanterie⸗Bataillons Major von Derenthall entgegen und empfing um 12 Uhr den Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Per⸗ sius zu einem längeren Vortrage.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht hat Sich am Freitag Mittags von den Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften wieder verabfchiedet und ist ain Abend nach Hannover zurückgekehrt.

Se. Hoheit der Herzog Elimar von Olden⸗ burg, Oberst⸗Lieutenant à la suite des 1. Hannoverschen Ulanen⸗ Regiments Nr. 13, beauftragt mit der Führung desselben, ist mit kurzem Urlaub von Hannover hier angekommen.

Noch immer pflegen Beitritts-Erklärungen zu der Adresse des Herzogs von Ratibor und andrer schlesischer Katholiken vom 14. Juni 1873 einzugehen. Wie⸗ wohl hiernach die mit der Adresse eingeleitete Bewegung noch nicht an ihrem Ende ist, so werden wir doch von einer regel⸗

mäßigen Veröffentlichung der Zustimmungs⸗Erklärungen nun⸗

mehr absehen.

Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 25. No⸗ vember 1873 beschlossen, den folgenden Vorschriften für die Feststellung des Nettogewichts beim Export von Branntwein in Fässern die Zustimmung zu ertheilen:

1) Beim Export von Branntwein in Fässern findet die Er⸗ mittelung des Nettogewichts, auf Grund dessen die Steuerver⸗ gütung gerechnet wird, durch Abzug einer Normaltara von dem durch Verwiegung festzustellenden Bruttogewicht statt. Die Nor⸗ maltara beträgt für Fäͤsser bis zu 7 Centnern Bruttogewicht 22 pCt., bei Fässern über 7 Centnern Bruttogewicht 20 pCt. Etwaige Rollbänder, welche sich an dem Fasse befinden, müssen vor der Abwiegung abgenommen werden; lehnt der Exportant die Abnahme derselben ab, so wird von dem ermittelten Brutto⸗ gewicht vor der Reduzirung desselben auf Nettogewicht für jedes Rollband 15 Pfund beziehungsweise ) Pfund, je nachdem das Faß 35 Centner und darüber oder weniger als 35 Centner wiegt, abgerechnet.

2) Von der Ermittelung des Nettogewichts durch Abzug der Normaltara kann jedoch Abstand genommen werden, wenn das Gewicht des leeren Fasses durch amtliche Eichung festgestellt und dasselbe durch Einbrennen auf dem Fasse von dem Eichamte ersichtlich gemacht worden ist. Die näheren Vestimmungen, nach welchen diese Eichung vorzunehmen ist, erläßt die Normal⸗ Eichungskommission. Die Festsetzung des Nettogewichts erfolgt durch Abzug der amtlich ermittelten Faßtara von dem durch Verwiegung festzustellenden Bruttogewicht. Etwaige Rollbänder sind ebenso, wie zu 1 vorgeschrieben ist, vor der Bruttoverwie⸗ gung abzunehmen; geschieht dies nicht, so erfolgt zunächst der Abzug der zu 1 vorgeschriebenen Tarasätze von dem Brutto⸗

gewicht und demnächst der Abzug der amtlich ermittelten Faß⸗ tara von dem Reste des Bruttogewichts.

3) Erachtet die Steuerverwaltung eine wirkliche Ermittelung des Nettogewichts für erforderlich, so steht derselben das Recht zu, die Entleerung des Fasses anzuordnen und demnächst die Ermittelung der wirklich vorhandenen Quantität Branntweins vorzunehmen. Dieselbe hat von diesem Recht namentlich dann Gebrauch zu machen, wenn anzunehmen ist, daß das Gewicht des leeren Fasses den Betrag der Normaltara überschreitet (Nr. I), oder wenn die amtliche Eichung des Fasses nicht vor⸗ schriftsmäßig ausgeführt, oder die eingebrannten Gewichtsangaben nicht erkennbar sind, oder Anzeichen vorliegen, daß das Gewicht des Fasses nach der amtlichen Eichung vergrößert worden ist. Ebenso kann die Steuerverwaltung, falls das Gewicht der Roll⸗ bänder die zulässige Tara augenscheinlich überschreitet, die Ab⸗ nahme derselben vor der Bruttoverwiegung verlangen.

4) Diese Vorschriften treten unter Aufhebung der entgegen⸗ ö bisher gültigen Bestimmungen vom 1. Juli 1874 an in Kraft.

Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 6. v. M. beschlossen, den Reichskanzler zu ermächtigen, daß bei Pensio⸗ nirung der aus der Klasse der Mikitäranwärter her⸗ vorgegangenen Reichsbeamten denselben, sofern ihre Dürftigkeit bescheinigt ist, die Zeit, während welcher sie im In⸗ lande im Gemeinde⸗, Kirchen- und Schuldienst sich befunden haben, angerechnet werde, wenn ihre Stellung in diesem Dienste nicht lediglich in einer nebenamtlichen Beschäftigung bestanden hat, und wenn ihr gesammtes Verhalten in und außer dem Amte ein pflichttreues gewesen ist.

Der Bundesrath hat beschlossen, sich damit einver⸗ standen zu erklären, daß die zu Eisenach zwischen den Regie⸗ rungen mehrerer deutschen Staaten wegen der Verpflegung er⸗ krankter und der Beerdigung verstorbener gegenseitiger Unter⸗ thanen am 11. Juli 1851 vereinbarten Bestim mungen künf⸗ tig auch zwischen Elsaß und Lothringen und den übrigen deut⸗ schen Staaten zur Anwendung kommen.

Bis zum 14. Dezember d. J. waren in den Münz⸗ stätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 818, 879, 420 Mark und in Zehnmarkstücken 192,685,460 Mark ausgeprägt worden.

Die Gesammt-⸗Ausprägung in Reichs- Goldmünzen stellt sich daher bis zum 20. Dezember d. J. auf 1,913,359, 580 Mark, wovon 818,879,420 Mark in Zwanzigmarkstücken und 194,480, 160 Mark in Zehnmarkstücken bestehen. In der Woche vom 14. bis 20. Dezember sind ferner geprägt in Zehnmart⸗ stücken: in Berlin 397,950 Mark, in Hannover 560,240 Mark, in Frankfurt a. M. 856,510 Mark.

An Reichs⸗-Silbermünzen und zwar in 1 Markstücken waren bis zum 14. Dezember d. J. 391811 Mark und in Zwanzig⸗ pfennigstücken 877,433 Mark 40 Pf. ausgeprägt worden. In der Woche vom 14. bis 20. Dezember d. J. sind ferner geprägt in 1 Markstücken: in Berlin 214748 Mark; in Hannover 453512 Mark; in München 114,972 Mark; in Stuttgart 67 468 Mark; in Zwanzigpfennigstücken: in Hannover 45 540 Mark, in Frank⸗ furt a. M. 200606 Mark, in München 52.603 Mark 40 Pfen⸗ nige, in Stuttgart 27,011 Mark 20 Pfennige und in Karlsruhe 27, 000 Mark, mithin stellt sich die Gesammt⸗ Ausprägung in Reichs⸗ Silbermünzen auf 1,8840999 Mark und zwar in 1Markstücken 834511 Mark und in Zwanzigpfennigstücken 1,049,583 Mark.

An Reichs⸗Nickelmünzen und zwar in Zehn⸗Pfennigstücken waren bis zum 14. Dezember d. J. 194.278 Mark 20 Pf. ausgeprägt worden. In der Woche vom 14. bis 20. Dezember d. J. sind ferner in solchen Stücken geprägt: in Berlin 20802 Mark 30 Pf., in Hannover 3719 Mark 70 Pf., in Frankfurt a. M. 9950 Mark 50 Pf, in München 7970 Mark 90 Pf., in Stutt⸗ gart 12,538 Mark 50 Pf., und in Karlsruhe 15,009 Merk, mithin Gesammt⸗Ausprägung in Reichs⸗Nickelmünzen 264,260 Mark 10 Pf. ;

An Reichs⸗Kupfermünzen waren bis zum 14. Dezember d. J. und zwar in 2 Pfennigstücken 11211 Mark 90 Pf. und in 1 Pfennigstücken 1844 Mark 30 Pf. ausgeprägt worden. In der Woche vom 14. bis 20. Dezember d. J. sind von 2 Pfennig⸗ stücken ferner geprägt: in Berlin 1768 Mark 90 Pf. und in Hannover 23835 Mark 90 Pf., mithin eine Gesammt⸗Ausprägung in Reichs⸗Kupfermünzen von 23,209 Mark.

Der Finanz⸗Minister hat die Bezirksregierungen bei Zu⸗ sendung der in der Beilage abgedruckten Instruktion über die Erhebung der ꝛ. Klassensteuer ꝛ0 noch auf folgende Punkte aufmerksam gemacht:

I) Hinsichtlich der Befugniß der Königlichen Regierung zur Stun⸗ dung der Klassensteuer finden nach wie vor die Bestimmungen der durch die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 31. Dezemher 1825 geneh⸗ migten Geschäftsanweisung für die Regierungen von demselhen Tage Anwendung. Dagegen treten wegen des Erlasses von Klassensteuer an deren Stelle die Vorschriften im 8. 13 unter b. des Gesetzes vom 25. Mai c, nach welchen dergleichen Erlasse bis zur Hälfte des Jahres⸗ betrages von der Königlichen Regierung ferner nur dann bewilligt wer⸗ den dürfen, wenn dieselben von der Gemeinde⸗Kommission behufs Er—

haltung des Steuerpflichtigen im leistungsfähigen Zustande vorge⸗

schlagen werden und der Steuerpflichtige nach der Veranlagung durch die Einschätzungs⸗Kommission von gußergewöhnlichen Unglücksfällen be⸗ troffen und dadurch in seinem Nahrungsstande zurückgesetzt wird. Die bisher zu solchen Erlassen erforderliche Genehmigung des Regie⸗ rungs⸗Präsidenten ist nicht mehr nothwendig. In Betreff der Ver⸗ rechnung derselben unter den wegen eingetretener Unglücksfälle un⸗ beitreiblichen Resten verbleibt es bei den jetzt geltenden Bestimmungen. Klassensteuer-⸗Ermäßigungen wegen eingetretener Veränderungen in den

Einkommensverhältnissen dürfen während des Veranlagungsjahres nicht ferner bewilligt werden, sofern nicht der Fall des §. 13 sub b. des Gesetzes vom 25. Mai d. J. vorliegt. Das Reskript vom 8. Juni 1859 tritt außer Anwendung.

2) In dem am Schlusse des 8. 11 der Instruktion bezeichneten Landestheilen wird durch die Bestimmungen des §. J ad Nr. 2 und 4 der Instruktion an den bezüglichen Vorschriften der Dienstanweisung für die Steuerempfänger vom JI6. Dezember 1867 über Ablieferungen ꝛc. nichts geändert. In den übrigen Landestheilen ist nichts dagegen zu erinnern, daß da, wo die Gemeinde ⸗Erheber bisher statt der Liefer⸗ zettel Quittungsbücher bei Ablieferung der Steuern verwendet haben, es bei dieser Einrichtung auch ferner sein Bewenden behalt.

3) Es ist nicht beabsichtigt, durch die Vorschrift im 5§. 1 unter 5 der Instruktion die bisherkge Mitwirkung der Gemeindevorstände bei Aufstellung der Ausfalllisten in den am Schlusse, des §. 11 der Instruktien bezeichneten Landestheilen zu beseitigen, vielmehr soll es dabei auch ferner verbleiben. ;

H Die in den §5§. 12 bis 16 der Instruktien vorgesehenen Fristen für das Reklamations- und Rekurs⸗Verfahren sind streng inne zu halten, und kann eine Verlängerung derselben keinenfalls gestattet werden, weil die durch das erfahren entstehenden Ausfälle bis zum Dezember bekannt sein müssen, um im nächsten Jahre eingezogen zu werden. Da die Festsetzung der Klassensteuerrollen bereits Anfangs Dezember erfolgt sein an so kann die Offenlegung derselben (ib. §. 13 unter a. des Gesetzes und §. 16, der Instruktion vom 29. Mai er.) schon im

Dezembergin der Weisékerfolgen, daß die Frist zur Offenlegung im Anfange des Monats Januar abläuft und mit diesem Zeitpunkt die Reklamationsfrist zu laufen beginnt. ;

5) Die Königliche Ober-Rechnungskammer hat zur Sprache ge⸗ bracht, daß zu den Zu⸗ und Abgangslisten und den Kreisnachweisungen von den Zu⸗ und Abgängen vielfach nicht die vorgeschriebenen Formu⸗ lare verwendet werden, und daß namentlich in den Kreisnachweisungen für das J. Semester die Spalten 38 bis 10 ganz fortgelassen und die Zu- und Abgänge nicht bis zum Schluß des J. Semesters, sondern vorschriftswidrig bis zum Jahresschluß berechnet worden sind. Ferner ist von der Ober⸗Rechnungskammer geltend gemacht, daß in den Zu⸗ und Abgangslisten vielfach eine unverhältnißmäßig große Zahl von Abgängen heimlich verzogener Personen vorkommen, woraus mit Recht gefolgert ist, daß bei Wahrung solcher Abgänge nicht überall mit der nöthigen Sorgfalt verfahren wird. Den Königlichen Regierungen wird daher eine eingehende Prüfung solcher Abgänge zur besonderen Pflicht gemacht, und wird denselben empfohlen, darauf zu halten, daß die oben bezeichneten Mängel in Betreff der Zu⸗ und Abgangslisten und der Kreisnachweisungen für die Zukunft vermieden werden.

Nach den gemäß 5. 14 der Instruktion vom 29. Mai v. J. bei dem Finanz⸗Ministerium eingegangenen Haupt⸗Nach⸗ weisungen hat sich der Jahresbetrag der aus der Veranlagung der Klassensteuer für 1874 zu erzielenden Soll⸗Einnahme auf insgesammt 11,676,516 Thaler herausgestellt. Eine Aus⸗ gleichung des Ueberschusses von 76,516 Thlr. über den nach

§. 6 des Gesetzes vom . D, e, feftgestllten Normalbetrag

der Klassensteuer findet in dem Jahre 1874 zufolge der a. a. O. dieserhalb gegebenen Bestimmungen nicht statt; die Haupt- und Kreisnachweifungen bedürfen daher nicht der im 8. 18 der er⸗ wähnten Instruktion vorgesehenen Berichtigung, vielmehr wird die Erhebung der Klassensteuer im Jahre 1874 durchweg nach den im §. 7 des Gesetzes angegebenen Steuersätzen erfolgen.

Die Preußische Bank hat heute den Diskont auf 41/ Prozent uud den Lo mbard⸗-Zinsfuß für Waaren und Effekten auf Prozent ermäßigt.

Das Königlich sächsische Hauptsteueramt Riesa ist vom 1. dieses Monats ab in ein dem Hauptsteueramte Meißen unter⸗ eordnetes Untersteueramt umgewandelt und demselben ein be⸗ chränktes Niederlagsrecht im Sinne von §. 105 des Vereins⸗ zollgesetzes sowie die Befugniß zu unbeschränkter Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen, Uebergangsscheinen und von Versandtscheinen über vereinsländisches Fleischwerk, zu Aus— fertigung und Erledigung von Begleitscheinen über vexeinslän⸗

disches Salz und zu Genehmigung von Aus⸗ und Umladungen

der auf den Eisenbahnen unter Wagenverschluß beförderten Güter (8. 65 des Vereins⸗-Zollgesetzes) beigelegt worden.

Der General⸗Major und Commandeur der 1. Garde⸗ Kavallerie⸗Brigade, von Krosigk, hat sich mit kurzem Urlaub nach Dessau begeben.

Der von Breslau am 3. d. M. um 4 Uhr 45 Minuten Nachmittags fahrplanmäßig ankommende Schnellzug der Nieden⸗ schlesisch⸗Märkischen Eisenbahn ist in Folge Reifenbruchs des vorderen linken Laufrades, zwischen Siegersdorf und Bunzlau mit einer Verspätung von 2 Stunden und 1 Minute hier ein⸗ getroffen. Der Zug mußte durch eine Güterzugmaschine wieder nach Bunzlau zurückgebracht werden und konnte erst von dort durch eine von Kohlfurt requirirte Personenzugmaschine die Weiterfahrt antreten. .

Die mit dem Courierzuge aus Breslau um 5 Uhr 15 Minuten Vormittags fällige Post ist heute 2 Stunden 50 Minuten verspätet hier eingetroffen.

Bayern. München, 2. Januar. Der König verbrachte den gestrigen Neujahrstag auf dem Linderhof und wird daselbst bis zum hl. Dreikönigstag verweilen. Hierauf wird Se. Maje⸗ stät wieder nach Hohenschwangau zurückkehren.

Heute Vormittag 11 Uhr wurde unter dem Vorsitze des Prinzen Luitpold in der Königlichen Residenz eine Staats⸗ raths⸗Sitzung abgehalten. In derselben, welche einige Stun⸗ den währte, gelangten u. A. auch mehrere dem Landtag vorzu⸗ legende Gesetzentwürfe aus dem Justiz-Ressort zur Berathung.

Das Regierungsblatt f. d. K. B. veröffentlicht eine Be⸗ kanntmachung, den Schuldenstand der Gemeinden des Königreichs am Schluß des Jahres 1872 betreffend. Nach der⸗ selben betrug der Schuldenstand Ende 1872 32,364 186 Fl. gegen 29. 680,497 Fl. Ende 1871. Im Jahre 1872 sind 1,259,263 Fl. auf Zinsenzahlung und 1B,736, N77 Fl. auf Abtra⸗ gung von Kapitalien, zusammen 2, 996,240 Fl., verwendet wor⸗ den, wogegen 4,420,666 Fl. neu hinzugetreten sind.

Sachsen. Dresden, 3. Januar. Der König hat den Commandeur der II. Infanterie⸗Division Nr. 24, General⸗ Lieutenant Nehrhoff von Holderberg, zum Commandeur der J. Infanterle⸗Division Nr. 23 und den Commandeur der 2. Infanterie⸗Brigade Nr. 46, General⸗Major von Montbé, zum Commandeur der II. Infanterie⸗Division Nr. 24 ernannt.

Die Zweite Kammer erledigte heute zunächst einen neuerdings vom Abg. Dr. Biedermann eingebrachten, auf die geschäftliche Behandlung der Budgetberichte der 2. Deputation bezüglichen Antrag durch Schlußberathung, für welche vom Prä—⸗ sidenten Vice⸗Prästdent Streit und Abg. Haberkorn zu Referenten ernannt worden waren. Der Antrag wurde in einer von Er⸗ sterem amendirten Fassung angenommen, wonach die Verhandlung über schriftliche, auf das ordentliche Budget bezügliche Berichte der 2. Deputation in der Regel erst dreimal 24 Stunden nach Verthei⸗ lung der Berichte erfoldßen und wodurch im Uebrigen eine recht⸗ zeitigere Einbringung und gründlichere Behandlung von Anträgen erzielt werden soll, welche zu solchen Berichten aus der Kammer e, werden. Hierauf wurde der unter Pos. 2 des außer⸗ ordentlichen Budgets nach Höhe von 400,000 Thlr. geforderte,

durch späteres Dekret auf 375.000 Thlr. ermäßigte Mehrbedarf

für den Neubau des Königlichen Hoftheaters, über welchen von Abth. B. der Finanz⸗Deputation durch Abg. Schmidt Bericht er⸗ stattet worden ist, nach längerer Debatte gegen 6 Stimmen be⸗ willigt. Ein Antrag des Abg. Krause und Genossen: das Hof⸗ theater einer verantwortlichen Staatsbehörde zu unterstellen, ohne daß dadurch an der verfassungsmäßigen Vereinbarung eines Bei⸗ trags aus der Civilliste zur Unterhaltung desselben etwas geändert wird, bereits am ehevorigen Landtage gestellt und abgelehnt, wurde, nachdem Staats⸗Minister Frhr. v. Friesen ihn als unausführbar bekämpft und namentlich betont hatte, daß einem Minister ganz unmöglich zugemuthet werden könne, die Verantwortung für die innere Leitung eines Theaters als Kunstinstitut zu übernehmen, während die staatliche Aufsicht über das Theatergebäude als Staatseigenthum selbstverständlich und in dem Dekrete von 1870

ausdrücklich gewahrt sei, vom Abg. Dr. Biedermann, der ihn Namens des abwesenden Abg. Krause vertheidigt hatte, zurück⸗ gezogen. Ein Antrag des Abg. Penzig, welcher die Verwendung der Regierung dafür in Anspruch nimmt, daß einmal in der Woche der Verkauf der Hoftheater⸗Billets zu ermäßigten Preisen, besonders für Aufführung klassischer Stücke, erfolge, und daß den Schülern der obern Klassen der hiesigen höheren Bildungs⸗ anstalten für den Besuch des Hoftheaters ähnliche Vergünsti⸗ gungen, wie den Offizieren, gewahrt werden möchten, wurde an⸗

genommen.

Württemberg. Stuttgart, 2. Januar. Der König hat vermöge Höchster Entschließung vom 25. Dezember v. J. der Landgräfin Marie zu Hessen⸗Philippsthal, gebornen Herzogin von Württemberg, den Olga⸗Orden verliehen.

Die Zweite Kammer hat heut in einer Abendsitzung ihre Geschäfte wieder aufgenommen. Eingelaufen sind: eine Nachexigenz von 350,000 fl. für die Erwerbung eines Hauses in Berlin für die württembergischen Bundesraths⸗Bevollmächtig⸗ ten. Auch die Reichstags⸗Abgeordneten Württembergs werden dort Gelasse für Zusammenkünfte und Arbeiten finden. Ferner ein Gesetzentwurf, betreffend die Bewirthschaftung der Waldun⸗ gen von Gemeinden, Stiftungen und anderen öffentlichen Kör⸗ perschaften. Für den Ausbau, die Einrichtung und Mobiliar⸗ ausstattung der neuen Staats⸗Irrenanstalt in Schussenried, die den neuesten Anforderungen der Wissenschaft gemäß eingerichtet werden wird, sind weitere 350 000 fl. exigirt worden, und wurden verwilligt: im Ganzen etwa 800, 0090 fl. Die Anstalt erhält auch ein eigenes Gaswerk und einen Haustelegraphen. Sodann wurde die Verfassungsvorlage vollends zu Ende berathen, und zwar ward der Artikel 8, welcher an die Kommission zurückgegeben war, nach dem Regierungsentwurf angenommen. Hiernach kann nicht blos eine Verhaftung eines Ständemitgliedes nicht ohne Geneh⸗ migung der betreffenden Kammer erfolgen, sondern auch keine Untersuchung gegen ein solches eingeleitet werden. Letztere Be⸗ stimmung ist neu. Endlich wurde die Bitte an die Regierung gerichtet um baldige Vorlegung eines Entwurfs über Zusammen— setzung des Landtags. Eine Bitte zu Gunsten des Einkammer⸗ systems ward mit 37 gegen 32 Stimmen abgelehnt, und ein Antrag des Frhrn. v. Gültlingen über Verleihung des Enquste⸗ Rechts an die Kammern an die Kommission gewiesen. Morgen wird die Berathung des Berggesetzes beginnen.

Sach sen⸗Coburg⸗Gotha. Gotha, 3. Januar. Am 12. d. M. tritt der Spezial⸗-Landtag des Herzogthums Gotha im hiesigen Ständesaal zur Berathung und Beschluß— fassung über die betreffenden Regierungsvorlagen zusammen.

Lauenburg. Ratzeburg, 3. Januar. Die Ritter⸗ und Landschaft hat in ihrer Sitzung am 29. Dezember v. J. u. A. das Statut für die Gelehrtenschule zu Ratzeburg berathen. Dasselbe wurde angenommen, und ist die sechste sog. Rektor⸗ Klasse, die bisher dem Patronate der Stadt unterstellt war, ganz an Ritter⸗ und Landschaft übergegangn. Sodann folgte die Berathung und Feststellung des ständischen Finanzetats für 1874. Derselbe wurde mit einigen Abänderungen angenommen. Ein Gesuch der Stadt Ratzeburg wegen Erbauung zweier Chausseen wurde an die Wegekommisston verwiesen. Am 17. d. M. wird der Landtag wieder Sitzung haben.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 4. Januar. Das Ab⸗ geordnetenhaus wird am 21. d. M. eine Sitzung halten.

Lemberg, 3. Januar. Im Landtage interpellirten gestern die ruthenischen Abgeordneten den Regierungsvertreter, welche Maßregeln die Regierung zu treffen beabsichtige, um auf dem Lande dem Ueberhandnehmen der Demoralisation entgegen⸗ zutreten. Der Regierungsvertreter beantwortete die Interpella⸗ tion Lisiewiez, weshalb am Lemberger Josephs⸗Gymnasium die ruthenische Sprache Als obligates Lehrfach nicht eingeführt werde, in den Landtag zufriedenstellender Weise. Der Antrag auf Er⸗ richtung einer medizinischen Fakultät an der Lemberger Univer⸗ sität wurde von Czerkawski in längerer Rede begründet und dem Unterrichtsausschusse zugewiesen. Sodann wurde die Re⸗ gierungsvorlage wegen Ausscheidung der Kreise Stanislau, Tar⸗ nopol und Zloczow von der Berggerichtsbarkeit des Czernowitzer Landesgerichtes und deren Einbeziehung in die Jurisdiktion des Samborner Kreisgerichtes unverändert angenommen.

In der heutigen Sitzung interpellirte Kowalski den Regie⸗ rungsvertreter in Angelegenheit der Regelung der Parochial⸗ leistung. Auf Antrag der Budgetkommission wurde folgende Resolution beschlossen: Der Landtag nimmt den vorgelegten Rechnungsabschluß des galizischen Indemnisationsfonds zur Kenntniß, vertagt aber die endgültige Erledigung dieser An⸗ gelegenheit bis zur Uebergabe des Indemnisationsfonds in die Verwaltung der Landesvertretung. Anläßlich der ruthenischen Feiertage hat sich der Landtag vertagt.

Pesth, 2. Januar. Der Neujahrsempfang bei Hofe im Königlichen Schlosse war besonders glänzend. Die haupt⸗ städtische Deputation unter Führung des Ober⸗Bürgermeisters wurde von dem General⸗Adjutanten Grafen Bellegarde und der Oberst⸗Hofmeisterin⸗Stellvertreterin Gräfin Majläth empfangen, welche die Gluͤckwünsche für Ihre Majestäten entgegennahmen.

Agram, 3. Januar. Im Landtage interpellirte gestern Makanek den Banus, ob er wisse, daß bei den Anstellungen auf der Karlstadt⸗Fiumer Eisenbahnstrecke Landes kinder zurückgesetzt werden und den Beamten für den Fall der Nichterlernung der ungarischen Sprache die Dienstentlassung angedroht wird; ferner, ob der Banus in der nächsten Landtagssession Gesetz⸗ entwürfe über Preßfreiheit, Vereins⸗ und Versammlungsrecht, über eine neue Landtagswahlordnung und Landtagsorganisirung einbringen wolle. Der Gesetzentwurf über die Sektionschefs- und Banusverantwortlichkeit wird in dritter Lesung, die Gesetzent⸗ würfe über die Ausführung der Richtergewalt und das Diszi⸗ plinarverfahren gegen die Richter in der Generaldebatte und der erste Gesetzentwurf auch in der Spezialdebatte angenommen.

In der heutigen Landtagssitzung interpellirte Lehpamer wegen der Ausscheidung der Aerarialgebäude im Belovarer Komitate zu Gunsten der Civilverwaltung. Hierauf wurde der Gesetzartikel über die Ausübung der richterlichen Gewalt in dritter, derjenige über die disziplinare Verantwortlichkeit, die Transferirung und Pen⸗ sionirung der Richter, ferner über die Präsidentschaft der Sep⸗ temviraltafel in zweiter Lesung angenommen.

Schweiz. Zürich, 3. Januar. Der „N. 3. 3.“ wird aus der Bundesstadt geschrieben: Der neue französische Bot⸗ schafter, Herr von Chaudordy, ist noch nicht in Bern ange⸗ kommen. Die französische Gesandtschaft, welche bisher keinen „ersten Sekretär gehabt hat, soll nunmehr einen solchen erhal⸗ ten, und zwar in der Person des Herrn Laboulaye, Sohnes des!

Deputirten. Der zweite Sekretär, der bisher die Funktionen des ersten versah, nämlich Herr Graf de la Londe, wurde zu einem andern Posten berufen. Herr Laboulaye soll am 3. Januar in Bern eintreffen. Zwei oder drei Tage später wird auch Herr Graf von Chaudordy ankommen.

Großbritannien und Irland. London, 2. Januar. Lord Poltimore . die Schatz meisterschaft des König⸗ lichen Haushalts niedergelegt. Zu seinem Nachfolger ist Lord Monson designirt.

Der neuernannte Botschafter Frankreichs am hiesigen Hofe, Herzog de Brissae Rochefoucauld, ist hier ange⸗ kommen, um seine diplomatischen Funktionen anzutreten.

Frankreich. Paris, 3. Januar. Der Herzog von Aumale hat die Fortifikationen von Belfort besichtigt und dem obersten Kriegsrathe der Armee Bericht über den Zustand der⸗ selben abgestattet.

Die konstitutionelle Kommission hofft bis Mitte Januar ihre Vorschläge redigirt zu haben.

Wie „Bien public“ versichert, ist die Linke, der größte Theil der Rechten und die Gruppe der Berufung ans Volk entschlossen, den Gesetzentwurf zurückzuweisen, der den Prinzen von Orleans den Rang französischer Offiziere verleiht.

Das Kriegsgericht von Versailles hat gestern sechs Todesurtheile gegen Kommunisten gefällt. Vier andere wurden zu je einem Jahre verurtheilt. , .

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Spanien. Madrid, 3. Januar. (W. T. B.) In der gestrigen Sitzung der Cortes, welche erst um 4 Uhr Morgens geschlossen wurde, unterlag das Ministerium Castelar mit 120 gegen 100 Stimmen. Castelar nahm in Folge dessen seine Ent⸗ lafsung und Salmeron bestieg den Stuhl des Präsidenten, als ein Offizier mit einem Briefe des General⸗Kapitäns von Madrid, Pavia, erschien, in welchem die Auflösung der Cortes gefordert wurde. Salmeron und andere Mitglieder der Versammlung er⸗ suchten darauf Castelar, die Regierungsgewalt wieder zu Über⸗ nehmen, welches der letztere indeß ablehnte. Alsdann besetzte eine Compagnie Civilgarden den Saal und veranlaßte die De⸗ putirten, denselben zu verlassen. General Pavia befand sich unterdeß mit seinem Stabe und mit Artillerie vor dem Cortes⸗ palast. Die Bildung des neuen Ministeriums wird erwartet. Wie man glaubt, wird dasselbe aus Konservativen und Radi— kalen unter dem Vorsitze Serrano's zusammengesetzt sein. Man versichert, daß Carvajal und Maisonnave dem neuen Kabinet angehören werden.

Ein weiteres Telegrmm vom 4. Januar, Morgens, meldet: Das neue Ministerium unter dem Vorsitze des Mar⸗ schall Serrano ist folgendermaßen zusammengesetzt: Sagasta Minister des Auswärtigen, Zavala Kriegs-Minister, Figuerola Justiz⸗Minister, Becerra Minister für Landwirthschaft, Echegaray Finanz⸗Minister, Garcia Ruiz Minister des Innern, Admiral Topete Marine⸗Minister.

Nachrichten aus Barcelona vom 2. d. M. zufolge waren sämmkliche Gensd'armerie⸗Detachements daselbst konzentrirt worden, weil man anläßlich der Eröffnung der Cortes Ruhe⸗ störungen befürchtete. Die Druckerei des den Intransi⸗ genten gehörigen Journals „der Catalonische Staat“, welches gestern zu Unruhen aufgefordert hatte, ist Seiten- der Behörde mit Beschlag belegt worden.

Italien. Rom, 31. Dezember. Frankreich und Belgien haben hekanntlich einen Vertrag zum gegenseitigen Schutz des literarischen Gigenthums und Fabrikstempels geschlossen. Die französische Regierung hat letzthin die italie⸗ nische ersucht, demselben beizutreten oder wenigstens ihre Staats⸗ angehörigen gegenseitig gerade so zu behandeln, wie es Belgien und Frankreich unter sich thun. Das auswärtige Amt hat, der „Italie“ zufolge, das Verlangen der französischen Regierung dem Ministerium für Handel, Gewerbe und Ackerbau überwiesen, und sobald dieses sich dafür ausgesprochen hat, werden die beiden Regierungen ihre Erklärungen in dem oben angedeuteten Sinne austauschen.

Der Militärattachs bei der hiesigen französischen Gesandt⸗ schaft, Oberst de la Hahe, ist plötzlich verstorben.

Türkei. Konstantinopel, 3. Januar. (W. T. B.) Der russische Botschafter, General Ignatieff, ist bereits heute mit seiner Gemahlin über Odessa nach St. Petersburg abgereist.

Rumänien. Bu karest, 3. Januar. (W. T. B.) Die Kammer hat sich anläßlich des Weihnachtsfestes vom 4. bis 22. Januar vertagt.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 3. Januar. Die Bestätigung des Statuts der allgemeinen Wehr pflicht durch den Reichsrath ist nach der „N. 3.“ in diesen Tagen erfolgt und soll zu Neujahr ein Manifest über die Ein⸗ führung der Wehrpflicht nach dem neuen System erlassen werden.

4. Januar (W. T. B.) Das amtliche Blatt macht Mittheilung von der in fünf Distrikten des Gouvernements Ssamara ausgebrochenen Hungersnoth und veröffentlicht die Maßregeln, welche von der Regierung zur Linderung und Beseitigung derselben ergriffen worden sind.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 31. Dezember. Die Königliche Familie feierte das Weihnachtsfest bei dem Könige und der Königin. Sowohl am ersten als auch am zweiten Weihnachtstage blieben dagegen die verschiedenen Mit— glieder der Hohen Familie an ihren bezüglichen Höfen. Am ersten Weihnachtstage war der König zur Frühpredigt in der Clara— kirche und zur Hochmesse in der Schloßkapelle.

Dänemark. Kopenhagen, 31. Dezember. Der General⸗Postdirektor, Graf O. S. Danneskjold⸗Sam söe verläßt heute, nachdem er 49 Jahre im Postfache gearbeitet und 31 Jahre seine jetzige Stellung als General⸗Postdirektor bekleidet hat, diese Stellung. ĩ

Amerika. Washington, 3. Januar. (W. T. B.) Gegenüber anderweitigen Nachrichten über angebliche Ansprüche Spaniens an die Vereinigten Staaten wegen des durch Schiff⸗ bruch zu Grunde gegangenen „Virginius,“ wird jetzt von offizieller Seite erklärt, daß Spanien Schadloshaltung wegen des untergegangenen „Virginius“ nicht gefordert habe, weil das über die Herausgabe des „Virginius“ seiner Zeit vollzogene Protokoll Entschädigung für entgangenes Interesse nicht zulasse und die Entscheidung des Genfer Schiedsgerichts in der Alaba⸗ mafrage indirekte Entschädigungsansprüche überhaupt ausschließe.

Die „St. Thomas Times“ schreibt über die Vorgänge auf San Domingo: )

„»Die nördlichen Provinzen haben sich förmlich gegen den Prä— sidenten Baez aufgelehnt, obwohl er in den Südprovinzen wiederge⸗ wählt worden ist. An der Spitze der Bewegung üeht der angesehene General Gonzales. Es sind bereits viele liberale Reformen eingeführ