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prägung von Reichsmünzen. — 4 Zoll- und Steuerwesen: Kompetenz
worden, so unter anderen die Abschaffung der Fesseln, mit welchen politische Verbrecher geknebelt zu werden pflegten. Die Ketten wurden den Gefangenen abgenommen, in Prozession unter Musikbegleitung durch die Stadt getragen und dann in die See geworfen. Preßfreiheit ist bewilligt worden, und ein englisches, sowie ein spanisches Wochenblatt werden demnächst in Puerta Plata erscheinen. Privatnachrichten zufolge, welche bis zum 2. Dezember reichen und aus sehr zuverlässigen Quellen stammen, sind die Rebellen unter General Almonte am 25. November von Puerta Plata nach Santiago auf— gebrochen. Dieses nahmen sie nach nur schwachem Widerstande ein. Seitdem hat die Revolution bedeutende Fortschritte gemacht, und viele bochstehende Männer, wie der Vice⸗Präsident der Republik. General Caceros, haben dem General Gonzales, der das Haupt der Empörung ist, ihre Dienste angeboten. Oberst Baez, Sohn des verjagten Prä⸗ sidenten, ist auf die Halbinsel geflohen und hat sich unter den Schutz der amerikanischen Flagge gestellt. Eine allgemeine Amnestie hat be— reits stattgefunden.“ .
— (A. A. C.) Die Differenz zwischen der peruanischen Regierung und dem Hause Dreyfus C Co., den finanziellen Agenten der Republik, ist in freundschaftlicher Weise beigelegt worden. Das Repräsentantenhaus hat es übernommen, den Amortisationsfonds sowie die im Januar fälligen Zinsen der peruanischen auswärtigen Schuld zu zahlen. — Der Präsident hat ein Dekret erlassen, das die Gewährung von Erlaubniß⸗ scheinen an Schiffe, die Guano verladen, gestattet. — Der Finanz⸗Minister hat einen Vorschlag der Londoner Telegraph Maintenance Company, ein Kabel von Payta nach Panama binnen 18 Monaten, vom Tage der Unterzeichnung des Kontraktes an, legen zu wollen genehmigt. Eine andere Telegraphen⸗Gesellschaft hat bei der Regierung eine Kon⸗ zession zur Legung eines Kabels zwischen Pisco und Cobija in Bolivia nachgesucht. — Der Senat der Universität von Bal— paraiso hat beschlossen, Frauen zu den Universitätsprüfungen zuzulassen. Man erwartet, die Regierung werde diesem Be⸗ schlusse ihre Zustimmung geben. — Pana ma erholt sich langsam von einem jüngsten Rebellionsausbruche. — Der Präsident von Guatemala hat ein Dekret erlassen, welches zur Votirung verschiedener Summen zur Förderung des öffentlichen Unterrichts ermächtigt. — In Uebereinstimmung mit dem Schutz- und Trutzbündniß zwischen Salvador und Nicaraguaga hat Salvador Truppen abgesandt, um Nicaragua gegen die angeblich drohenden feindlichen Absichten auf Seiten Costa Rica's Schutz zu gewähren. Die Regierung von Salvador macht ener— gische Anstrengungen, um die finanzielle Frage des Landes zu regeln. — In Salvador ist Indigo bis auf 7 Realen ge⸗ stiegen, und ein weiterer Aufschlag ist wahrscheinlich. — Der General Nigra, Präsident des Staates Panama, hat sein Amt nieder⸗ gelegt und sich am 27. November auf dem Dampfer „Valdivia“ nach Buenaventura eingeschifft.
Asien. Penang, 31. Dezember. (W. T. B. Das zur Züchtigung des Radjah Pedir abgesandte niederländische Geschwader hat in dem Gebiete desselben Truppen gelandet, welche die von dem Radjah angelegten Befestungen angegriffen und dieselben genommen, die Dörfer zerstört und viele Gefan⸗ gene gemacht haben. Das Geschwader ist . hierher zurück⸗ gekehrt und wird morgen nach Atchin abgehen. Der Gesammt—⸗ verlust der Niederländer beträgt 2 Todte und 9 Verwundete, darunter ein Offizier.
— Der persische Gesandte in Paxis stellt, wie die dortigen Abendblätter vom 3. Januar mittheilen, die armenischen Blättern entnommene Nachricht in Abrede, daß Mirza Jufsuf Khan vom Schah zum Tode verurtheilt worden sei.
Afrika. Die neueste Cappost bringt weitere Nachrichten über den in Natal ausgebrochenen Kaffernaufstand. Dar— nach ist der Führer des Aufstandes, Ilaagalibalele, sammt seinen Zulus nach dem Drakersberg entwichen und eine aus Eingebore— nen und Zreiwilligen zusammengesetzte Expedition hat sich zu ihrer Verfolgung aufgemacht. Es haben mehrere Scharmützel mit den Rebellen stattgefunden, in welchen Letztere den Kürzeren zogen und empfindliche Verluste an Leuten und Vieh erlitten. Das Kriegsschiff „Rattlesnake' war mit zwei Compagnien des 86. Regiments in Natal angekommen, um die Unterwerfung der rebellischen Zulus zu beschleunigen.
Nr. 1 des „Centralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichékanzler⸗ Amt (Berlin, Carl Heymanns Verlag), hat folgenden Inhalt: I) Allgemeine Verwaltungs— sachen: Verweisungen von Ausländern aus dem Reichs⸗ gebiete. — 2) Finanzwesen: Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Steuern, sowie anderer Einnahmen im Deutschen Reiche für die Zeit vom 1. Januar bis zum Schlusse des Monats November 1873. — 3) Münzwesen: Uebersicht über die Aus⸗
des Hauptsteueramts Riesa; Verzeichniß der in Elsaß-Lothringen vor handenen Aemter, welche zur Ausfertigung und Erledigung von Begleit⸗ scheinen über vereinslãndisches Salz befugt sind; Üebersicht der in Elsaß Lothringen zur Erhebung von Uebergangabgaben, sowte zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen ermächtigten Zoll⸗ und. Steuerstellen. — 5 Marine und Schiffahrt: Mittheilung, betr. Seeschiffer⸗Prüfung in Elsfleth. — 6) Postwesen: Bekannk= machungen, betr.. Ermäßigung des luxemburgischen Gewichtsportos für Packetsendungen; Einrichtung einer Kaijerlichen Ober-Postdirektion in Bremen und anderweite Abgrenzung des Ober-Postdirektions-Bezirks Hannover; Abänderungen des Post⸗Reglements vom 30. November 1871. — 7) Konsulatwesen: Exequatur⸗Ertheilung. — 8) Perfonal⸗ Veränderungen 2c. Ernennung eines Vereins⸗Bevollmächtigten.
; Statistische Nachrichten. München, 3. Januar. Die Gefammtzahl der Erkrankungen an der Cholera seit dem Beginne der Epidemie im Sommer 1873 bis zum 30. Dezember betrug 2007, die der Gesterbenen 928 Per— sonen. Vom J. bis 2. Abends sind 17 Erkrankungen und 5 Todes⸗ fälle, vom 2. bis 3. Abends 23 Erkrankungen und 5. Todesfälle vor- gekommen. London, 2. Januar. Während des abgelaufenen Jahres wur— den, dem „Publishers Circular“ zufolge, in Großbritannien 4749 neue Bücher und neue Auflagen publizirt (exkl. bloßer Wiederabdrücke, billigerer Ausgaben und aus dem Auslande im— pertirter Bücher). Von dieser Zahl kommt beinahe ein Vier tel auf die beiden letzten Monate, nämlich 425 auf Novem— ber und 691 auf. Dezember. Außerdem wurden während des Jahres 242 Originalwerke aus Amerika importirt, macht also zusammen 4991 neue Weike für den englischen Buchhandel. Von dieser Summe kamen 779 auf theologische Werke, 413 auf phi⸗ lologische und pädagogische, 257 auf Jugendschriften, 831 auf Ro⸗ mane, 147 auf juristische Werke, 588 auf Kunst und deren Geschichte, l59 auf Handel und Staats-Oekonomie. 253 auf Reisebeschreibungen und geographische Forschungen, 428 auf Geschichte und Biographie, 329 auf Poesie und Drama, 243 auf Jahrbücher und jährlich er— scheinende Zeitschriften, 179 auf Medizin und Chlrurgie, 199 auf schön wissenschaftliche Werke und Abhandlungen, und 176 find Werke ver— K tannsichi W Nach dem kürzlich herausgegebenen Buche von Friedrich Matthäi „»die Industrie Rußlands in ihrer bisherigen 2 6 3 gegenwärtigen Zuftande (Leipzig, Verlag von Herm. Fries)“ um faßte die gewerk- und fabrikmäßig betriebene Industrie Ruß⸗ lands im Jahre 1870 26643; verschiedene Etablissements, welche zu— sammen etwas über 50h, 000 Arbeiter beschäftigten. Die industrielle Gesammtproduktion aller Anstalten mit Einschluß des Werthes der Rohstoffe wird auf 722, 845, 9900 Rubel geschätzt, dabei aber bemerkt, daß diese Zahl den gegenwärtigen Verhältnissen nicht mehr entsprechen und zu niedrig gegriffen sein dürfte. Unier den wichtigeren Industrie— zweigen sind namentlich hervorzuheben: Branntweinbrennereien (4992), Prod. Werth 30090099 R, Baumwollenspinnereien (67 mit 43,778 Arb), Prod. Werth 53 322,170 R., Tuchfabriken (699 mit 77,548 Arb.), Prod.-Werth 35,945,477 R., Mahlmühlen (2176 mit 7707 Arb; Prod⸗Werth 35, 55.347 R., Baumwollwebereien (1660 mit 65,558 Arb), Prod. Werth 34 893, io R; Zitz fabriken (152 mit 23,918 Arb), Prod.-Werth 28,561,359 R, Rübenzuckerfabriken (365), Prod. Werth I, 500,0) Re Zuckerraffinerien (18 mit 105787 Arb, Prod. Werth 27,284,300 R., Gerbereien (2732 mit 13,594 Arb. ), Prod.⸗Werth 13,563,900 R. Maschinenfabriken (167 mit 19,209 Arb), Prod.“ Werth 15,077,813 R. Tabaksfabriken (343), Prod⸗Werth 15, 173, 660 R. Wollwebereien (686 mit 18719 Arb), Prod. Werth 13, 1615752 R. Talgschmelzereien (797 mit 6992 Arb), Prod Werth 12,967,506 R. Brauereien und Methfabriken (2112), Prod⸗Werth 9, O00, 00 R) Siearinfabriken (1 mit 2137 Arb), Prod. Werth 7,337,600 R, Leinwandwebereien (94 mit 19.100 Arb.), Prod. Werth 5,925,697 R. Papferfabriken (1535 mit, gz Ark ]“ Prod. Werth' b It, Talglichtziehereien (670 mit 2105 Arb. j, Prod.-Werth 4. 893, i Ri., Flachsspinnereien (i mit S66i Arb, Prod. Werth 46d, g, Färbereien und Bleichereien G59 mit 5675 Airb.), Prod. Wert äh 2,30 R., chemische und Farbewaaren ⸗Fahriken (103 mit 2525 Ärb), Prod Werth 4178, 0009 R.,. Glas- und Krystallfabriken (2227 mit 10.148 Arb.) Prod. Werth 3.798, 100 R., Seidenwebereien (180 mit 4967 Arb), Prod.⸗Werth 3,7278, 160 R., Taufabriken und Seilereien (142 mit zal Airb. Prod., Werth 3 6, 560 R.
Die Hauptsitze der russischen Großindustrie sind die Gouverne— ments St. Petersburg und Meskau. Im ersteren sind vorzugsweife vertreten: die Baumwollenindustrie, die Eisenindustrie, Zuckerraffinerie, Tabaksfabrikation. Für den Export arbeiten hier hauptsächlich die Leder, Seifen⸗, Tau und Segeltuchfabriken; außerdem erfreuen sich eines ziemlich regen Betriebes die Liqueurfabrikation, die Bierbrauerei, FJärberei und Bleicherei, Wachstuch⸗ und Zitzfabrikation, Seidenftoff⸗ weberei, Bronzefabrikation, Wagenbaugrei, Planofortefabrikation. Die Hauptzweige der im Goupernement Moskau vorzugsweise vertretenen Industrie sind: Baumwollenspinnerei, Weberei und Zitzfabrikation, Tuch- und Wollenweberei, Seidenweberei, Zeugdruckerei und Färberei, Leder- und Seifenfahrikation, owie die Fabrikation von chemischen Predukten, von Gold, und Silberwagren ü. s. w. Von den übrigen Gouvernements sind in industrieller Beziehung noch von einiger Be— deutung: Wladimir (Baumwollenindustrie, Lederfabrikation, Druckerei, Färberei, Leineweberei, Glas- und Kiystallfabrikation), ferner Twer, Perm, Kostroma, Livland und Jaroslaw. —
Kunst, Wissenschaft und Literatur
Ber lin. Pon der politisch-literarischen Wochenschrift, Deut scher Reichsspiege!“, herausgegeben von dem Pseudonym Greger Samarow (Verlag von Otto Janke hierselbst), auf deren Er— jcheinen in letzter Zeit mehrfach aufmerksam gemacht werden, ist diefer Tage die er ste Nummer erschienen. Dieselbe enthält mehrere Auf— sätze zur Charakteristik der politischen, kirchlichen und volkswirthschaft⸗ lichen, Lage der Gegenwart, sowie belletristische und literarische Beiträge.
Karlsruhe, 2. Januar. Die Uebersicht der im Großher— oglichen Hoftheater zu Karlsruhe sowie im Theater in Ba— en im verflossenen Jahr gegebenen Verstellungen läßt ersehen, daß das Thengterjahr 17 Novitäten gebracht hat, und zwar 5 Schauspiele, 9 Lustspiele und Possen, 1 Oper (Dinbrah) und 2 Balset⸗Arränge= ments, Veu einstudirt wurden 3 Schguspiele, 3 Lustspiele und Poffen und 8 Opern. Eine sech⸗, bezw. fünfmalige Aufführung, 3 die höchsten Zahlen, die vorkamen, wurde nur P. Lindau'z „Maria und Magdaleng⸗ und den „Hugenottenꝰ zu Theil; viermal gin⸗ gen über die Bühne die Opern, Margarethen, „Waffenschmied“ Und Tell“, ferner von Benedix „Ein Lustspiel! und „Eigensinn«, H. Golls Vreneli“, H. Müllers „Adelaide“ und die Zauberpoffe „Gäͤ— loschen des Glücks. — In Karlsruhe wurden 162 Vorstellungen gegeben, darunter 18 außer Abonnement. Es fallen davon 43 auf die ernste Gattung des Schauspiels, 4 auf die heitere, 41 auf die große Oper, auf die heitere musikalische Gattung. In dea 18 Vorstellungen außer Abonnement sind begriffen: 2 Vorstellunzen für den Pensionsfonds, 1 Vor⸗
stellung zum Vortheil der hiesigen Armen, 1 Vorstellung für die Lokalkasse der dentschen Bühnen-Genossenschaft. Ferner fanden statt: 1 Konzert für den Orchester⸗Unterstützungsfonds, 2 Konzerte für den Bayreuther Wagner -⸗Verein. — In Baden wurden 31 Vorstellungen, . 21 Opern und 30 Schau⸗ und Lustspiel⸗Vorstellungen ge⸗ geben. z
Neapel, 3. Januar. W. T. B.) Aus dem Innern des Vesuv läßt sich ein zumpfes Grollen vernehmen und Professor Palmieri meldet aus seinem dortigen Observatorium, daß er einen heftigen Ausbruch als nahe bevorstehend betrachte.
. Landwirthschaft.
München, 3. Januar. Das Staats-Ministerium des Innern bringt zur öffentlichen Kenntniß, daß die Rinderpest in sämmt— lichen von ihr ergriffenen Orten Niederbayerns amtlich als er⸗ loschen erklärt und sonach Niederbayern wieder vollständig seuchen⸗
frei ist. . Verkehrs⸗Anstalten. Berlin, 5. Januar. Auf der Indo-Europäischen Tele—⸗ graphenlinie wurden im Monat Dezember 1873 an gebühren⸗ pflichtigen Depeschen befördert: a. aus London, dem übrigen Eng- land und Amerika nach Persien und Indien 1311 Stück, b. aus Per⸗ sien und Indien nach London, dem übrigen England und Amerika 1111 Stück, c. vom europäischen Kontinent — erklusive Rußland — 3 2 . 4 . aus Persten und Indien nach em europäischen Kontinent — exklusive Ruß — Stüů
ö. . rklusive Rußland 113 Stück.
— (Nat. 3). Vor 25 Jahren wurde am 29. Dezember die erste Bahnstrecke des Bergisch-Märkischen ,,, nehmens von Elberfeld nach Dortmund dem Güterverkehr eröffnet, nachdem vorher schon — seit dem 9. Oktober 1547 — die Strecke von Elberfeld bis Schwelm für den Personenverkehr in Betrieb gesetzt war. Die Entwickelung des Unternehmens während der ersten 25 Jahre seines Bestehens ergiebt sich aus folgenden Zahlen: Im etisten Betriebs jahre 1849. — betrug die Länge der eingeleisig ausgebauten Bahn as, Meilen, während sich jetzt im vollen Betriebe befinden 143,55 Meilen, wovon 62 Meilen zweigeleisig sind; 14 Stationen waren damals vorhanden, jetzt 176; die Zahl der Lokymotiven betrug 16. gegen 544, der Personenwagen 24 gegen 487, und der Gepäck, und Güterwagen 308 gegen 154499 Ende des Jahres 1872. Sas Anlage⸗ kapital, welches Ende 1848 mit 4,80, 000 Thlr. konzessionirt war, ist gewachsen auf 192,593 500 Thlr, welche zur Zeit für die Ausführung von rot. 223 Meilen kon zessionirt sind. Während im Jahre 1849553, 027 Per⸗ sonen und 2023, 28 Centner Güter befördert wurden, gelangten im 3 K . 12,428,910 Personen und 262,704, 805
1tner Güter, welche Transportmassen sich für ĩ J noch en nr rn n . .
Trö est. 3. Iznugr. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Hun— ar ig. ist heute Nachmittag 33 Uhr mit der e ic hm Ueber andpost aus Alexandrien hier eingetroffen.
Rom 31. Dezember. Der Ingenieur Danise veröffentlicht in neapolitanischen Zeitungen, daß der Minister der öffentlichen Arbeiten in Ei senbahnprojekt Rom-⸗Gasta⸗Neapel, welches die Reise von Rom nach Neapel bedeutend abkürzen würde, genehmigt hat. . . rk, ö ö . B.) Der Dampfer „Cim⸗
r der Hamburg⸗Amerikanischen Gesellf ĩ Abend 8 Uhr hier eingetroffen. HJ
Aus dem Wolff'schen Telegraphen-Bureau.
London, 5. Januar, Mittags. Zu dem protestantischen Meeting, welches am 27. d. M. in St. James r n n. soll, um den englischen Sympathien für Deutschland in seinem Kampfe gegen die Ultramontanen Ausdruck zu geben, sind so zahlreiche Gesuche um Cinlaßkarten zugegangen, daß das Komite beschlossen hat, am Abend desselben Tages ein zweites Meeting abzuhalten, dessen Vorsitz einem konservativen Staatsmanne an' geboten werden soll.
*.
Königliche Schauspiele.
Dienstag, 8. Januar. Opernhaus. (5. Vorstellung) Die weiße Dame. Qper in 3 Abtheilungen, nach dem Französischen 3 ö ö 99 ,, Anna: Frl. Lehmann.
enny: Frl. Haupt. Gaweston: Hr. Fricke. Brown: Hr. Anfang 7 Uhr, Mittel⸗Preiff. 3 J f . 6. , Torquato Tasso. Schau⸗ piel in ufzügen von Wolfgang von Goethe.
7 . . ö . dienstag, 6. Januar. Im Saal⸗Theater des Königliche Schauspielhauses. Vierte Vorstellung der französischen 3 spieler⸗Gesellschaft. Deuxième repreésentation de: Lady Tartuffe. Comédie en 5 actes, en prose, par Mme. Emile de' Girardin.
Mittwoch. J. Januar. Opernhaus. (6. Vorstellung.) Der Freischütz. Oper in 3 Abtheilungen von Kind. Mustk von C;. M. von Weber. Agathe: Fr. Mallinger. Aennchen: Frl. Haupt. . Hr. Diener. Caspar: Hr. Fricke. Anfang 7 Uhr. Mittel
eise.
Schauspielhaus. (6. Vorstellung, Die Neujahrsnacht Schauspiel in 1 Akt von Benedix. . Ein . Plauderei in 1 Akt von Emile Nasac, deutsch von A. Winter. Zum Schluß: Die Hochzeitsreise. Lustspiel in 2 Akten von R. Benedirx. Anfang 7 Ühr. Mittel⸗Preise.
. Donnerstag. 8. Januar. Im Saal⸗Theater des König⸗ lichen Schauspielhauses. Fünfte Vorstellung der französischen Schauspieler⸗Gesellschaft. Triosieme représentation de: Fes vieux Garęons. Comédie en cinq actes, en pross, bar Mr. Vic- torien Sardou.
Französisches Theater im Saale des Königlichen Schau spielhauses.
Die zweite Vorstellung der französischen Schauspielergesell⸗ schaft des Mr. Luguet brachte am n e n n. Lustspiel der Mme. Emile de Girardin: „Lady Tartu fes mit dem Debut der premiere des höheren weiblichen Rollenfachs, Mme. de Sever. Die Künstlerin führte sich durch Erscheinung und Spiel in der Rolle der Lady sehr vortheilhaft ein und erfüllte die in Folge der vorherigen Ankündigung ihres Auftretens höher gespannten Erwartungen durchaus. Der Charakter der Virginie de Bloß ist von der geistvollen Verfasserin mit so zarter Sorgfalt und so genauer Kenntniß des weiblichen Charakters in den einzelnen Zügen ausge⸗ arbeitet, wie es eben nur eine weibliche Jand vermochte; um so schwieriger, aber auch dankbarer gestaltete sich dieselbe gegen⸗ äber fast allen übrigen, besonders den männlichen Rollen. Mme. de Severy hatte zuerst mit einiger Befangenheit zu kämpfen, wie denn auch die Heuchelei durch die Künstlerin nicht ganz so zum Ausdruck kam, um die Täuschung ihrer Umgebung wahrscheinlich
schuldigender, wenn auch ungemein geschickter Weise am Schlusse eine Rechtfertigung versucht wird, e nnn, sehr n ; der Marschall d'Estigny, ein alter Diplomat, wird zum Tropf, aus dem Mr. Lacombe kaum eine imponirendere Figur machen konnte, als er Börperlich darzustellen vermochte. Der Rolle des Hektor de Rennerille war indessen Mr. Hil⸗ lairet keineswegs gewachsen, was besonders in seiner Scene bes 3. Akts und in der entscheidenden der ganzen comédie, der 6. des leßzten Akts hervortrat, wo er der Lady, die ihn liebt und in ihrer Leiden⸗ schaft zur Märtyrin wird, nicht bedeutend genug gegenüber stand. Die dritte Gestalt ist endlich der Baron des Tourbisères, ein, vaurien*“, wie er sich selbst nennt, der durch die Bezahlung seiner Spiel⸗ schulden der Lady verpflichtet wurde und sie schließlich verräth, nachdem er durch Rückerstattung derselben sich losgekauft. Mr. Gauthier, der in Sardou's „vieux gargons« mehr nur repräsen⸗ tirt hatte, schuf daraus einen vortrefflichen Bonvivant, der sich vielen Beifalls erfreute. Von den Damen war Mlle. Dany als Jeanne noch bedeutender, als in der ersten Vor⸗ stellung, wo ihr Spiel durch Schüchternheit beeinträch⸗
zu machen; indessen steigerte sich die Bedeutung ihrer Leistung gegen das Ende und gipfelte in den Scenen des letzten Akts in welchem die Abenteurerin in ihr entlarvt wird. Uinterstůütz wird Mme. de Scvery auch durch ein wohlklingendes Organ, das sie im dramatischem Ausdruck angemessen zu schattiren weiß. — Die männlichen Charaktere des Stücks treten, wie schon bemerkt, der Lady gegenüber, für die sogar in nicht zu ent—⸗
tigt worden war, namentlich in der Scene mit Hektor und der Gräfin im 4 Alt. Die letztere Parthie war
ö r e n , .
ie historische Gesellschaft hielt ihre letzte Jahressitzun
1. Dezember v. J. Herr Merkel sprach über J. ö. er n welche weniger nach ihrem inneren Werthe interessant ist, als wegen ihres Ursprunges. Crogtische Gelehrten veröffentlichen, in dem Ve— streben, die Vergangenheit ihrer „Nation“ in das rechte Licht zu setzen in, einem stattlichen Bande (gedruckt zu Jagreb, d. J. Agkan) die Aktenstücke der unggrisch, croatischen Verschwörung vom Jahre 1664. Das Unternehmen der Verschwörer bezweckte bekanntlich, durch An⸗ lehnung an die Pforte die Selbständigkeit der ungarischen Verfassung oder eigentlich der ungarischen Magnaten zu erhalten. Nußer! dein Ungarn Nädäsdz und dem stejrischen Grafen Tattenbach betheiligten sich namentlich Peter Zriny, Ban von Croatien, und der dort reich beßüterte Marguis Frangipani, Der Plan wurde verrathen, die Rädelsführer hingerichtet, ihre Güter eingezogen; das Land Ungarn hatte dann für den Verrath der Magnaten zu büßen. Alle diese Vor⸗ gänge sind, genügend bekannt, neuerdings recht lichtvoll dargestellt in Adam Wolfs ,,. eine Bereicherung der Wissenschaft würde die neue Publikation nur sein, wenn sie vollständig wäre; sie
enthält aher nur diejenigen Dokumente, welche sich auf Zriny und
rangipani beziehen, für diese find fogar die Berichte“; , n arko benutzt e, sind sogar die Berichte im Archive von
Die nächste Sitzung findet den 12. Januar statt.
Mme. Demarquis nach Kräften bemüht würdig auszufüllen, Das auch am zweiten Abend recht zahlreiche Publikum ehrte die Darsteller wiederholt durch Beifall.
Redaktion und Rendantur: Schwieger. Berlin: Verlag der Grpedition Gessel). Druck: W. El ner.
Zwei Beilagen
(einschließlich der Börsen⸗Beilage.)
Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Köni
3.
Montag, den 5. Januar
9 glich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1874.
2
Königreich Preußen.
Instruktion über die Erhebung der durch die Gesetze vom 1. Mai 1851 und vom 25. Mai 1873 an geordneten Klassensteuer, sowie über die Behandlung der diese Steuer betreffenden Ab⸗ und Zugänge, Reklama⸗ tionen und Rekurse. Vom 12. Dezember 1873.
§. 1. ¶ J. Erhebung der Klassensteuer) In Betreff der örtlichen Erhebung und der exekutivischen Beitreibung der auf den Gesetzen vom 1 Hen 1851 (Ges. Samml. S. 193) und vom 25. Mai 1873 (Ges. Samml. S. 2131 beruhenden Klassensteuer bleibt bis auf weitere An⸗ ordnung das bestehende Verfahren im Allgemeiner. maßgebend. Bei demselben sind insbesondere folgende Bestimmungen zu beachten:
I) Die Steuerpflichtigen, welche es unterlassen, in den ersten acht Tagen jedes Monats oder bei zwei⸗ oder dreimonatlichen Hebungen in den ersten acht Tagen des Hebemonats, oder bei feststehenden Hebeterminen in diesen Terminen, insofern dieselben später als in den ersten acht Tagen des Hebemonats anstehen, ihren Hella zu entrichten, werden von dem Steuerempfänger aufgefordert, die Zahlung binnen drei Tagen zu leisten. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist wird mit der exekutivischen Beitreibung verfahren (5. 13b. und e. des Gesetzes). ö .
2) Spätestens fünf Tage vor dem Ablauf jedes Monats muß die eingehobene Steuer nebst der Nachweisung der etwa unvermeid⸗ lichen Ausfälle und der Reste an die zum weiteren Empfange be— stimmte Kasse abgeliefert sein. Die Feststellung bestimmter Zahlungs⸗ tage für die verschiedenen Steuerempfänger innerhalb dieser Frist ist hierdurch nicht ausgeschlessen (6. 134. des Gesetzes).
3) Der Steuerempfänger ist für diejenigen Steuern selbst verant⸗ wortlich, bei denen er den wirklichen Ausfall oder die fruchtlos ver⸗ hängte Exekulion nicht sofort nachweisen kann und muß solche vor—⸗ schußweise zur Kasse entrichten (5. 136. des Gesetzes).
4) Die monatlich erhobene Steuer wird auf den Grund eines doppelten Lieferzettels, in welchem die Hebegebühren sogleich zu be⸗ rechnen sind, an die vortzesetzte Kasse abgeführt. Diese darf keine Zah⸗ lung ohne Lieferzettel annehmen. Einen quittirten Lieferzettel erhält der Steuerempfänger zurück. Bei Abführung, von Resten aus Vor— jahren wird ein besonderer Lieferzettel angefertigt.
5) Am Schlusse eines jeden Halbjahres übersendet der Gemeinde⸗ Vorstand (in den am Schlusse des 5. 11 bezeichneten Landestheilen der Steuerempfänger) dem Landrathe (Kreishauptmann) in doppelter Ausfertigung ein von ben erforderlichen Unterlagen begleitetes, nach dem anliegenden Muster A. aufgestelltes Perzeichniß der ungeachtet der an⸗ Lewendeten Zwangsmaßregeln rücktändig gebliebenen Steuerbeträge. In die Ausfalllisten für das erste Semester sind nur solche Beträge auf— zunehmen, deren völlige Uneinziehbarkeit bereits mit Bestimmtheit fest⸗ gestellt ist, nicht aber solche, deren Einzahlung im zweiten Semester erwartet werden darf.
Die in die Ausfalllisten aufgenommenen Rückstände sind, wenn es sich um Personen handelt, welche zu einer höheren als der vierten Stufe eingeschätzt sind, in der Bemerkungs palte kurz zu erläutern.
Die Aufführung der Restanten in den Restverzeichnissen geschieht in derselben Ordnung, wie selbige in der Klassensteuerrolle und der Zugangsliste, beziehungsweise im Kontobuche auf einander folgen.
6) Der Landrath (Kreishauptmann) hat die ordnungsmäßige Er— hebung der Klassensteuer und die Geschäftsführung der Steuerempfän⸗ ger und Gemeindevorstände sorgfältig zu überwachen, insbesondere in aller Weise dahin zu wirken, daß die Steuerpflichtigen an pünktliche Entrichtung der Steuer in den Zahlungsterminen gewöhnt und dadurch Zwangsmaßregeln vermieden werden. Denjenigen Gemeinden, in welchen ohne Zwangsmaßregeln die Steuer nicht einzuziehen ist, welche in—⸗ dessen zur erfolgreichen Durchführnng dieser Maßregeln nicht die Mittel besitzen, ist die erforderliche Hülfe zu gewähren und das Ver fahren der Exekutoren alsdann strenge zu kontroliren,
7) Gegen Steuerempfänger, welche den Vorschriften zu 2, 3 und 4 . 134. und e. des Gesetzes) nicht nachkommen, ist ohne Verzug einzuschreiten. ; .
8) Die halbjährlichen Ausfalllisten sind Seitens des Landraths (Kreishauptmanns) einer sorgfältigen Prüfung, besonders dahin zu unterwerfen: .
ob die rückständigen Steuerbeträge jederzeit in den Zahlungsterminen
eingefordert, die Zwangsmaßregeln gehörig durchgeführt, sonstige
Mittel, die Steuer beizutreiben (Beschlagnahrme von Arbeits- und
Gesindelohn und dergl.), erfolglos angewendet und ob etwa Steuer⸗
beträge doppelt als Ausfälle liquidirt sind. Daß diese Prüfung
erfolgt ist, hat der Landrath (Kreishauptmann) unter der Haupt— nachweisung zu bescheinigen.
Gewährt diese Prüfung nicht die Ueberzeugung von einem überall vorschriftsmäßigen Verfahren, so ist dieserhalb unter Ab— setzung der Posten, gegen welche sich etwas zu erinnern findet, der Ausweis des Gemeindevorstandes und Steuerempfängers zu er— fordern, nach Umständen eine örtliche Untersuchung zu veranlassen.
Die revidirten Ausfalllisten hat der Landrath (Kreishauptmann) in einem Exemplare mit den Belägen und einer Hauptnachweisung derselben für den ganzen Kreis der Regierung (in der Provinz Han⸗ nover der Finanz ⸗Direktion) unfehlbar im Anfange des Monats August des laufenden, beziehungsweise im Anfange des Monats Januar des folgenden Jahres zu überreichen.
§. 2. (II. Behandlung der Zu⸗ und Abgänge.) Der Gemeinde⸗ vorstand führt eine genaue Kontrole der im Laufe des Jahres zu und abgehenden klassensteuerpflichtigen Personen und setzt den Steuerempfän ˖ ger von jedem Zu⸗ und Abgange jogleich in Kenntniß. Der Steuer⸗
empfänger hat danach in seiner Hebeliste vorläufig das Erforderliche zu bemerken. Von den ihm eher bekannt werdenden Zu⸗ und Ab⸗ gangen i e tn gti. Personen muß er unverweilt dem Ge⸗ meindevorstande Nachricht geben. Für Ausfälle, welche dadurch ent⸗ stehen, daß dem Steuerempfänger die Zugänge überhaupt nicht oder . n n mitgetheilt werden, ist der Gemeindevorstand verant⸗ wortlich. 58. 3. (1. Zugänge) Zugänge im Laufe des Jahres entstehen:
1) durch Austreten einzelner dadurch steuerpflichtig wer⸗ dender Mitglieder aus besteuerten Haushaltungen, und zwar: a. in Folge der Auflösung einer Haushaltung; b. durch Bildung eines eigenen ö oder Erwerbes (8. 8b. 3 8a C. durch Uebernahme eines Dienstes u. s. w. (5. 8e.
es Gesetzes;
2) durch Vollendung des 16. Jahres von Personen, welche zur ersten Stufe gehören (5. 5 b. des Gesetzes);
3) durch Anzug aus anderen Gemeinden, und zwar: a. aus einem mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Orte (5. Ba. 5. 11 des Ge⸗ setzeö, was nur noch im Jahre 1874 vorkommen kann; b., aus einem klaͤssensteuerpflichtigen Orte (5. 11 des Gesetzes); e 4 6 Ausscheiden aus dem Militärdienste (8. 5 e. und d. des
esetzes);
5 durch Aufhören der Mobilmachung oder des Kriegszustandes (G6. 56. des Gesetzes); . .
6) durch Einwandern beziehungsweise Anzug aus dem Auslande, sowie durch längeren als . Aufenthalt von Ausländern im Inlande und durch deren Aufenthalt des Erwerbes wegen im Inlande (5. 5f. des Gesetzes).
Die 2 der nach Vorstehendem in Zugang kommenden Personen sind zur Rechtfertigung der Zugangsstellung in der 5.) un⸗
Insbesondere ist anzugeben: ö : in den vorstehend zu 1 a. b. und e. bezeichneten Fällen der Tag, eeit welchem die Veränderung stattgefunden hat, sowie die Nummer des besteuerten Haushalts, aus welchem der Neubesteuerte heraus⸗ getreten ist; ;
in den Fällen zu? das Datum der Geburt und die Steuernummer, unter welcher die steuerpflichtig gewordene Persen in der Ver⸗ anlagungsrolle bereits verzeichnet ist;
in den Fällen zu 3a. der Tag des Eintreffens am neuen Wohnorte, unter Beifügung des vorgeschriebenen Abzugsattestes und Angabe des früheren Wohnorts; ; .
in den Fällen zu 3b. wird vorstehend mit gleichzeitiger Angabe des Monats, bis zu welchem (einschließlich und des monatlichen Be⸗ trages, mit welchem der Zugezogene nach Maßgabe des beizufügenden Abzugsattestes die Steuer an seinem früheren Wohnorte entrichtet hat. Dieser Steuerbetrag wird in dem neuen Wohnorte forterhoben; in den Fällen zu 4 und 5. der Tag des Ausscheidens aus dem Militär- dienste, beziehungsweise des Aufhörens der Mobilmachung oder des Kriegszustandes;
in den Fällen zu 6 der Tag der Ankunft im Inlande unter Angabe des letzten Aufenthaltsorts, in den betreffenden Fällen auch die Art des Erwerhes.
§. 4. Außer in den im §. 3 bezeichneten Fällen können Steuer zugänge stattfinden in Folge von Hinterziehung der Klassen⸗ steuer (5. 12 des Gesetzess, sowie von Uebergehung einzelner Steuerpflichtigen bei der Veranlagung (§. 146. des Gesetzes und 5§§8. 5 und 6 des Gesetzes wegen der Verjährungsfristen bei öffent⸗ lichen Abgaben vom 18. Juni 1840 Ges⸗Samml. S. 140); auch in Folge Verweisung solcher Personen, welche früher als einkommensteuer⸗ pflichtig behandelt worden sind, zur Klassensteuer. Dergleichen Zu⸗ gänge sind unter Anschluß der darüber sprechenden Verfügungen oder Beweise und unter kurzer Angabe der Ursachen in die Listen des be⸗ treffenden Orts zuerst einzutragen. ;
§. 5. (2. Abgaͤnge.) Klassensteuer⸗Abgänge oder Verminderun⸗ gen veranlagter resp. berichtigter Steuersätze entstehen:
1) durch das Ableben eines Einzelnsteuernden oder des Vorstan⸗ des einer besteuerten Haushaltung;
2) durch den Uebertritt einer besteuerten Person in einen bereits besteuerten . (6. 8a. und b. des Gesetzes);
3) durch Verheirathnng (5. 8b. des Gesetzes);
4 durch Umzug in einen mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Ort (58. 2 und 11 des Gesetzes), was nur noch im Jahre 1874 vorkommen kann;
5) durch Umzug in einen klassensteuerpflichtigen Ort; . 6) durch Eintritt in den Militärdienst (5. 50. und d. des Gesetzes); ö
7) durch Mobilmachung oder Eintritt des Kriegszustandes (58. He. des Gesetzes); ö
Ss) durch Auswanderung und durch Verlegung des Wohnsitzes in das Ausland; ;
) durch heimliches Verziehen, ohne daß der genommene Aufent⸗ halt später ermittelt wird; 6.
10) durch Ermäßigung der Steuer oder völlige Befreiung im vorgeschriebenen Reklamationz⸗ oder Rekursverfahren.
Zur Begründung der Abgangsstellung sind in der 5. 9 unten vor⸗— geschrlebenen Abgangsliste (Beilage C.) und zwar in der Spalte: „Ursachen des Abgangs“ diese Ursachen anzuführen.
Insbesondere ist anzugeben: in dem vorstehend zu 1 bezeichneten Falle der Tag des erfolgten Ab⸗
lebens und die Nummer der Liste, unter welcher etwa der an die
Stelle tretende Haushaltungsvorstand oder die einzelnen Personen
der früheren Hauhaltung neu verankagt sind; ö in dem Falle zu 2 der Tag des Uebertritts und dessen Ursache, ferner
die Nummer der Relle oder Zugangsliste und der monatliche Steuer⸗
betrag desjenigen Haushalts, sowie das Verhältniß zu demfenigen
Haashalte, in welchen der Uebertritt stattgefunden hat, unter Bei⸗
fügung der pflichtmäßigen Versicherung, daß die betreffende Person
wirklich keinen besonderen Erwerb oder kein besonderes Einkommen habe, vielmehr lediglich von dem Familienhaupte Wohnung und
Unterhalt empfange; s ; n in dem Falle zu 3 der Tag der Verheirathung, die Person, mit wel⸗
cher die Verheirathung stattzefunden hat, so wie die Steuernummer
und die Höhe des monatlichen Steuerbetrages dieser Person;
in dem Falle zu 4 der Tag des Umzuges und der Ort, wohin solcher stattgefunden hat, mit Beifügung eines Attestes des Gemeindevor— standes dieses Orts darüber, daß der Anzug erfolgt ist;
in dem Falle zu 5 wie vorstehend, mit Bezeichnung der Nummer, unter welcher der Verzogene am neuen Wohnorte in Zugang gestellt
worden (vergl. außerdem 5§. 6 unten); ö in dem Falle zu 6 die Zeit des Eintritts in den Militärdienst und
die Dauer desselben unter Beifügung eines Attestes der betreffenden
Militärbehörde; . . in dem Falle zu? die Zeit des Beginnes und die Dauer der Mobil⸗
machung oder des Kriegszustandes unter Beifügung eines Attestes
der betreffenden Militärbehörde;
in dem Falle zu 8. der Tag, an welchem und der Ort, nach e eh. das Auswandern, beziehungsweise das Verziehen stattgefunden hat;
in dem Falle zu ., ob und in welcher Weise die bestehenden Vor— schriften über An, und Abmeldung gehörig wahrgenommen sindz
in dem Falle zu 10. die in der Ausfertigung beizufüͤgende Entscheidung
wegen Steuerermäßigung oder Befreiung (§. 12 unten). ö
F. 6. In Ansehung der oben im 8. 3 zu 3 und im §. 5 zu 5 bezeichneten Fälle des Umzugs sind die Gemeindevorstände verpflichtet, 1 durch gegenseitige Mittheilung von dem geschehenen Anzuge und der Bestenerung Gewißheit zu verschaffen. Zur Erleichterung dieser Mittheilung hat die Behörde, bei welcher der Abgang stattfindet, gleich nach erfolgtem Abgange, eine Benachrichtigung, wie sie auf der linken Seite des anliegenden Musters B. angegeben ist, auszufüllen und der Behörde des Orks, wohin der Umzug geschehen, zu übersenden. Letz⸗ tere ist gehalten, die auf der rechten Seite des Musters aufgestellte Bescheinlgung auszufertigen und solche an die erstgenannte Behörde ungesäumt . ö .
Das Muster B. kann auch bei Umzügen, welche ohne Ertheilung eines Abzugs⸗Attestes oder in eine mahl und schlachtsteuerpflichtige Stadt stattfinden, mit den darnach sich ergebenden Abänderungen be⸗ nutzt werden. ; ‚ .
§. I. Außer in den im 8. 5 bezeichneten Fällen können Klassen⸗ steuerabgänge eintreten:
I) wegen doppelter Besteuerung; ö.
2) wegen irriger Besteuerung unter 16sährigen Personen, welche zur ersten Stufe veranlagt sind (5. 5b. des Gesetzes); ;
3) wegen irriger Besteuerung solcher Personen, welche zu einem bestenerten Haushalte gehören, . ⸗
In den Fällen zu 1 ist in der Abgangsliste (Beilage C.) der Name der rtf aft und die laufende Nummer der Steuerrolle an⸗ zugeben, in welcher der Steuerpflichtige mit der zu entrichtenden Skeuer angesetzt ist. In dem Falle zu 2 ist der, Angabe des Grun⸗ des des Abgangs ein amtlicher Belag beizufügen, in welchem der Tag und das Jahr der Geburt der irrig besteuerten Person bescheinigt wird. In dem Falle zu 3 sind die nämlichen Beläge beizubringen, welche im Falle des §. 5 zu 2 erforderlich sind. ⸗ ;
5. 8. G. Zeitpunkt für die Zu⸗ und Abgangsstellung.,) Hinsichtlich des Zeitpunktes für die Zu⸗ und Abgangsstellung wird auf den 5§. 11
ien vorgeschriebenen Zugangsliste Beilage C und zwar in der Spalte Ursachen „des Zugangs“ vollständig anzuführen.
ihres Wohnsitzes aus einem mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Ort
e
oder aus dem Auslande nach einem klassensteuerpflichtigen Orte gder aus einem anderen Grunde klassensteuerpflichtig werden, die Klassen⸗ steuer von dem nächsten auf den Eintritt der Klassensteuerpflichtigkeit folgenden Monat ab zu entrichten. Dagegen sind die wegen Ver⸗ legung ihres Wohnsitzes in eine mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtige Stadt oder in das Ausland oder aus einem anderen Grunde gesetzlich von der Klassensteuer zu befreienden Personen von demjenigen Monate ab von der Steuer frei zu lassen, welcher auf den Eintritt des die Steuer befreiung veranlassenden Grundes zunächst folgt. In den Fällen des 5. 5 sub Nr. 6 und 7 beginnt die Steuerfreiheit aber schon mit dem Anfange des Monats, in welchem der Grund dazu eintritt.
Bei Umzügen aus einem klassensteuerpflichtigen Orte in einen an⸗ deren ist die Klassenstener für den Monat, in welchem der Umzug er⸗— folgt, noch an dem bigherigen Wohnorte des Verziehenden und für die Folgezeit am neuen Wohnorte zu entrichten, soweit nicht für diese (5. 13. des Gesetzes) eine Vorausbezahlung stattgefunden hat.
§. 9. (4. Zu⸗ und Abgangslisten. Auf den Grund der über Zu⸗ und Abgänge zu führenden Notizen (5. 2 oben) fertigt der Ge⸗ meindevorstand unter Zuziehung des Erhebers im Anfange der Mo⸗ nate Juni und Dezember die Zu⸗ und Abgangslisten der Gemeinde nach dem beiliegenden Muster G. an, fügt eine unter Beachtung der Vorschriften im 5. 6 der Instruktion vom 29. Mai er. über die Ver⸗ anlagung der Klassensteuer zu führende Einkommensnachweisung über die in die Zugangsliste aufgenommenen Steuerpflichtigen bei, in deren erster Spalte die Nummer der Zugangsliste einzutragen ist, und über⸗ reicht die Listen sowohl wie die Einkommensnachweisung in einfacher Ausfertigung spätestens am 20. Tage der genannten Monate mit den erforderlichen Belägen dem Landrathe (Kreishauptmann). In die Ab⸗ gangsliste sind die Steuerpflichtigen in derselben Ordnung aufzuneh⸗ men, wie sie in der Klassensteuerrolle beziehungsweise Zugangsliste auf einander folgen. =
§. 10. Der Landrath (Kreishauptmann) prüft die Gemeinde⸗ listen über Zu⸗ und Abgänge sorgfältig in den einzelnen Positionen, stellt hierauf die Kreisnachweisung des Zu und Abganges für das erste Halbjahr nach dem Muster D., für das zweite Halbjahr nach dem Muster B. auf und überreicht der Rezierung (Finanz⸗Direktion) zwei Exemplare dieser Nachweisung mit den Speziallisten, der Ein⸗ kommensnachweisung über die Zugänge und den Belägen am Schlusse des Monats Juni, beziehungsweise des Monats Dezember.
In den einen eigenen Kreis bildenden Städten hat der Bürger⸗ meister rücksichtlich der Zu⸗ und Abgänge die Obliegenheiten des Landraths wahrzunehmen.
§. 1E. Die Regierung (Finanz Direktion) unterwirft die halb⸗ jährigen Listen über die Ausfälle, Zu- und Abgänge sofort nach ihrem Eingange einer genguen Prüfung, stellt die Listen beziehungsweise Kreisnachweisungen fest und sendet sie mit den Belägen dem Land⸗ rathe (Kreishauptmann, Bürgermeister) zurück. Dieser fertigt die fest⸗ gestellten beziehungsweise berichtigten Ausfall⸗ und Gemeinde⸗-Zu⸗ und Abgangslisten den Gemeindevorständen zu und übersendet die von der Regierung festgesetzten Kreisnachweisungen der Ausfälle und der Zu⸗ und Abgänge nebst den Belägen der Kreiskasse, erledigt auch die Er⸗ innerungen der Regierung.
In den Provinzen Schle wig⸗Holstein, Hannover, Westfalen, Hessen⸗Nassau und der Rheinprovinz werden Auszüge aus den Kreis—= nachweisungen den Steuerkassen, die Nachweisungen selbst mit den Belägen der Kassen zugefertigt, welche die Rechnung über die direkten Steuern legen.
§. 12. (III. Behandlung der Klassensteuer⸗Reklamationen und Rekurse. Die Klassensteuer⸗Reklamationen, welche bei dem Land⸗ rathe (Kreishauptmaun, Bürgermeister) eingehen (8. 14 des Gesetzes), hat derselbe in ein darüber zu führendes befonderes Register einzu⸗ tragen, welches nach Ablauf der dreimonatlichen Präklusivfrist ge⸗ schlossen wird. Demnächst übersendet der Landrath die Reklamationen dem Gemeindevorstande zur Herbeiführung der Begutachtung durch die Einschätzungskommission (5. 10a, des Gesetzes), welche dieserhalb gleich nach dem Ablanfe der Präklusivfrist zu versammeln ist. Das Gut⸗ achten wird auf der Reklamation selbst oder einem Umschlage nieder⸗ geschrieben und die Reklamation ohne Verzug dem Landrathe (Kreis⸗ hauptmann, Bürgermeister) zurückgereicht. :
Der Landrath (Kreishauptmann, Bürgermeister) fertigt eine Nachweisung der Klassensteuer⸗Reklamationen nach dem anliegenden Muster F., sorgt dafür, daß von der Kreisvertretung (in den Stadt⸗ kreisen von der Gemeindevertretung) die Kommission zur Begutachtung der Reklamationen (8. 14 6. des Gesetzes), nachdem die Regierung (Finanz⸗Direktion) die Zahl der Mitglieder dieser Kommission bestimmt hat, gewählt wird und beruft dieselbe vor Ablauf des Monats April.
Bei der Bestimmung der Zahl der Mitglieder der Kommission hat die Regierung (Finanz⸗Direktion) hauptsächlich die Zahl der Mr ssen ten e fir hen jedes Kreises, sowie die größere oder geringere Gleichartigkeit in ihren Erwerb⸗ und Einkommensverhältnissen in Betracht zu ziehen; jedoch ist hierbei als Regel, von welcher nur mit Genehmigung des Fingnz⸗Ministerit eine Ausnahme . ist, festzuhalten, daß wenigstens drei und höchstens neun Mitglieder zu wählen sind. .
Die Verhandlungen hat der Landrath (Kreishauptmann, Bürger⸗ meister) damit zu eröffnen, daß er von den Mitgliedern der Kom⸗ ö die Geheimhaltung der Vermögens- und Einkommensverhält— nisse, welche bei dem Geschäfte zu ihrer Kenntniß gelangen, mittelst Handschlages an Eidesstatt geloben läßt.
Der Kommiffion bleibt — soweit sie die bereits vorgenommenen Ermittelungen noch nicht für ausreichend hält — überlassen, von den ihr im §. 14 . des Gesetzes ertheilten Befugnissen zur gengueren Feststellung der Vermögens und Einkommensverhältnisse der Rekla⸗ manten Gebrauch zu machen. Sie faßt ihre Beschlüsse nach ein- facher Stimmenmehrheit. Ihr Gutachten über die einzelnen Rekla⸗ mationen wird in die Spalte 11 der Reklamationsnachweisung ein⸗ getragen und diese, nachdem der Landrath (Kreishauptmann, Bürger⸗ meister) sein Gutachten in Spalte 12 hinzugefügt hat, in doppelter Ausfertigung mit sämmtlichen Beschwerdeschriften der Regierung
(Finanz⸗Direktion) bis zum 20. Mai eingereicht. .
Die Regierung (Finanz⸗Direktion) trägt, wenn sie mit dem Gut- achten der Reklamationskommission übereinstimmt, ihre Entscheidung in Spalte 13, wenn sie demselben nicht beitritt, ih Gutachten in Spalte 14 der , , ,,, ein. Die hiernach von der Regierung (Finanz ⸗Direktion) nur begutachteten Reklamgtionen, über welche die Entscheidung gemäß §. 14 (. des Gesetzes durch die Bezirks⸗ kommission für die klassifizirte Einkommensteuer zu erfolgen hat, werden in einen besonderen Auszug aus der Reklagmationsnachweisung übertragen, welchen die Regierung (Finanz⸗Direftion) vollzieht und nebst einer Ausfertigung der J und den bezüg⸗ lichen Anlagen an den Vorsitzenden der gedachten Bezirkskommission bis zum 10. Juni übersendet. .
Gleichzeitig fertigt die Regierung (Finanz-Direktion) die voll⸗ zogene Duplikatnachweisung mit allen zu den von ihr entschiedenen Reklamationen gehörigen Anlagen dem Landrathe (Kreishauptmann, Bürgermeister) zurück. Im Falle der Steuer⸗Ermäßigung oder Be⸗ freiung werden besondere Ausfertigungen der dieselben bestimmenden Erlasse beigefügt und durch den Landrath 9 ,,, dem Ge⸗ meindevorstande übersendet, um als Beläge zu den Abgangslisten zu dienen (oben §. 5 Nr. 10.
Erfolgt die gänzliche oder theilweise Zurückweisung der Beschwerde so werden die den Beschwerdeführern zu ertheilenden fl Ceide dur den Landrath (Kreishauptmann, Bürgermeister) unverzüglich ausgefer⸗
des Gesetzes verwiesen. J In Folge desselben haben diejenigen, welche wegen Verlegung
tigt und den Reklamanten insinuirt. In diesen Bescheiden sind die