1874 / 12 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Jan 1874 18:00:01 GMT) scan diff

6 an n. m, amen 11 2. mmm mae 2 6 ;. ö 2 ? z ö w 1 3 e .

Regierungsbezirk Potsdam.

1. ö , . J Wablkreis. Kreis West - Priegnitz: von Jagow“, Wirkl. Geh.

Rath und Ober⸗Präsident zu 2. Kreis Ost⸗Priegnitz: Engere n .

3. Kreise Ruppin, Templin: Graf von Arnim⸗Boytzenburg 1

Präsident von Lothringen

4. Kreise Prenzlau, Angermünde: von Arnim ·˖ Kröchlendorff . .

Kammerherr. 3. Kreis Qber Barnim: Graf Hacken auf Ranf.

6. Kreis Nieder⸗Barnim: St. Paul“, Korvetten⸗Kavitä i 7. Stadt Potsdam, Kreis Ift · Havelland: Win rler, , enn,

Ober⸗Regierungs⸗Rath a. D. i in. 8. Kreis West . Havell and; Engere Wh rin. 9. Kreise Zauch-⸗Belzig, Jüterbogk-Luckenwalde: 10. Kreise Teltow, Beeskow⸗Storkow: Engere Wahl.

Regierungsbezirk Frankfurt Wahlkreis: Kreise Arnswalde, Fri Engert Kreise Landsherg. Soldin: 6 K Rath a. D. in Berlin.

Kreis Königsberg: Schröder, Staats-Anwalt i ĩ Stadt Frankfurt, Kreis Lebus: Dr. 9 a Ee,

gerichts Präsident. besitzer und Kreis-⸗Deputirter zu Königswalde.

Kreise Züllichau, Krossen: Uhden“, Amtsrath und Ritterguts—

besitzer zu Sorge bei Krossen a. O.

Kreise Guben, Lübben: Schulz‘, Rüittergutsb. auf Groß⸗Drewitz.

Kreis Sorau: zu Posen. 9. Kreise Gottbas, Spremberg: 10. Kreise Calau, Luckau: Engere Wahl.

C. Provinz Pom m ern. Regierungsbezirk Stettin.

1. Wahlkreis. Kreise Demmin, Anklam: Frhr. von Maltzahm,

Rittergutshesitzer zu Gültz bei Trept ; 2. Kreise Ueckermünde, . Wollin: I ee hl.

3. Kreise Randow, Greifenhagen: Kolbe, Kreisgerichts- Rath a. D.

auf Pritzlow. 4. Stadt Stettin: Schmidt, Oberlehrer zu Stettin.

5. Kreise Pyritz, Saatzig; von Schöning“, Landrath und Ritter⸗

gutsbesitzer zu Pyritz.

6. Kreise Naugard, Regenwalde: Ritter si i ͤ gard, 1 e: gutsbesitzer Fl 7. Kreise Greiffenberg, Cammin: von err er. .

zu Woedtke bei Greiffenberg in Pommern. Regierungsbezirk Cösli 1. Kahr, gen ,n , e lin. tergutsbesitzer in Laůuenburg. 2. Kreise Bütow, Rummelsburg, Schlawe: Engere Wahl 3. Kreis Fürstenthum: Landrath von Gerlach“ zu Cöslin 4. Kreise Belgard, Schievelbein, Dramburg. Engere Wahl. 5. Kreis Neustettin: Engere Wahl. . ö

Regierungsbezirk Stralsund.

1. Wahlkreis. Kreise Rügen, Franzburg: von Behr, Kammerherr

und Rittergutsbesitzer zu Schmoldow bei Gützkow.

2. Kreise Grimmen, Greifswald: von Vahl, Rechtsanwalt in

Greifswald.

D. Provinz Posen. Regierungsbezirk Posen.

1. Wahlkreis. Stadt Posen, Kreis Posen: Dr. jur. von Niego⸗

lews kin, Rittergutsbesitzer zu Murownica' bei Schmiegel.

2. Kreise Samter, Birnbaum, Obornik: Zientkiewicz, Probst in

Obiezierze.

3. Kreise Meseritz Bomst: Freiherr von Unruhe⸗Bom st*, Land—

rath und Rittergutsbefftzer zu Holstein.

4. Kreise Buck, Kosten: Dr. jur. von Z5ttewski, Rittergutsbesitzer

zu Drzewee bei Kröben.

5. Kreis Kröben: Prinz Roman von Czartoryski, zu Rokossowo

bei Punitz.

6. Kreis Fraustadt: von Puttkamer, Appellationsgerichts⸗Rath

99 . , Kreise Schrimm, Schroda: Ritte ef , . chroda: Rittergutebef.

Rittergutsbesitzer zu Szyplow bei RNeustadt d W 2. Kreis Krotoschin: Kegel, Probst in .

10. Kreise Adelnau, Schildberg: Fürst Ferdinand R adz iw ill in

Berlin. ö. . . Regierungsbezirk Brom ber ö. ö . EGhobztesen, . Wahl 5 rsitz, Schubin: von Bethmann ; itte ö. , n . g Bethmann-Hollweg, Ritter— Kreis Bromberg: Oskar Wehr-⸗Kensau, Gutsbesi , . . r ensau, Gutsbesitzer. = 5. K e, . Mogilno: von Kozlowski, Rittergutsbesitzer . i 89 en, 8 . 16. 56 z 23. t. . ö. , von Choslowski, Rittergutsbesitzer ö. . 866 ; ö ungsbezirk Bresl ; . ,, 4 Engere Wahl ö „Trebnitz: Gra zer Erb ; ö . 3 fn n Maltzan, Ober ⸗Erbkäm⸗ Kreise Wartenberg, 3: . ĩ ; ö ö e, , Kardorff*, Rittergutsbesitzer zu Kreise Namslau, Brieg: Allnoch⸗— scholtiseibesitzer i igni . Vreise Thlgu, Nimptsch, n r, g r stzer ö Stadt Breslau, östlicher Theil; von Kirchmann“, Appellations— ; ö X. D. in Berlin. . ö. ; ; . , Her e. Theil: Ziegler“ - Ober Bürgermeister Kreise Breslau, Neumarkt: Herzog von Ratibor“ ener 6 Lieutenant la suite, zu Schloß Rauden bel 1 Kreise Striegan, Schweidnitz: Graf von Pückker“, Königlich 66, Sin eh n . Se f ern, Landes haupt⸗ nann n zu Ober Weistritz bei idnitz. 10. Kreis Waldenburg: Fürst von. Pleß“, 3 , rrmeiter . Chef des Hof⸗Jagdamtes, Oberst-Lieutendmt z. D., in Pleß . 3. Kreise Reichenbach, Jteurode: Engere Wahl.“ . . Kreise Glatz Habelschwerdt: von Ludwig-⸗Waltersdorf 3. Kreise Frankenstein, Münsterberg: Graf Chamare Stolz . Regierungsbezirk Oppel ; Wahlkreis. Kreise Creutzburg, . Gaf von Bethusy⸗ reh 4 J zu Bankau bei Creutzburg, R. B. Breslal. ; . : Graf Ballestrem*, Rittmelfter 4. D. in Kreise Gr-Strehlitz, Kosel: Fürst zu Hobenlohe-u; KRreise Lublinitz, Tost⸗Gleiwitz: . i aner. z Ing elfingen auf Klein⸗Drowinowitz. ; ; reis Beuthen, nördlicher Theil (Wahlkreis Beuthen: Edmund . 3 . ad . in Ostrowo. ö ; ; hen, südlicher Thei e i itz ): ö ö. ö 36. Theil (Wahlkreis Kattowitz: Edler, reise Pleß, Rybnik: Müller“, Geistlicher Rath in Berli Kreis Ratibor: Carl, Fürst von Lichn ä nn, . der

Kavallerie à la suite der? . ; e giti Armee, zu Kuchelna bei Kräctanowitz,

9. Kreis Leobschütz: Graf Naꝗyhauß⸗ C f * . . ö 6 Gormons =. ö. i , . Ir i 3 d . ch Graf zu S t . , , aan, ö r, g b 36 Friedrich Graf Prafchma auf Kreis Neisse: Horn, Fürstbischöflicher Stiftsassessor in Neisse. Regierungsbezirk Liegni 1. Wahlkreis. Kreise Grünb Freistadt: gli th⸗B 3 . erg, Freistadt: Fürst Carolath-Bzu—

So 2 8 9 O0 do =

Geheimer Admiralitäts-

1. 2. 3 4. 5. Kreis Sternberg: von Waldaw-⸗-Reitzenstein“, Nitterguts⸗ 6. 7. 8.

von Puttkamer“, Appellationsgerichts Rath

von! Denzin“, Rit⸗

v. Rogalinski in 8. Kreise Wreschen, Pleschen: Wladislaw von Taczanowski

1 . 3. Crei? i wdenberg Kreisgerichts⸗Rath rungs⸗Rath in Liegnitz. Rektor der Universität zu Berlin.

10. Kreise Rothenburg, Hoherswerda: hauptmann zu Görlitz.

F. Provinz Sa

Berlin.

in Berlin.

Bürgermeister zu Breslau.

Hei Berlin. . Kreise Aschersleben, Calbe: Dietze“,

Regierungsbezirk M auf Roitzsch.

2 ee .

Berlin.

Volkstedt. 5. Mansfelder Seekreis, Rittergutsbesitzer in Ermsleben.

zu Reinsdorf bei Artern.

8. Kreise Naumburg, Weißenfels, Zeitz: besitzer zu Etzoldshayn bei Zeitz.

Worbis.

Gutsbesitzer zu Giesmannsdorf. 4. Kreise Erfurt, Schleusingen, Ziegenrück:

6. Provinz Schleswig⸗ 1. ö. ͤ . Hadersleben, SG d besitzer in Beftoft bei Hadersleben.

2. Kreise Apenrade, . ö

4. Kreise Tondern, Husum, Eiderstedt: En

6. Kreise Pinneberg, Steinburg, ; Professor in Berlin.

7. Kreise Kiel, Plön: Engere Wahl. 8. Stadt Altona. Kreis Stomarn:

Segeberg

garrenmacher in Altona.

. H. Provinz Hanno 1. Wahlbezirk. Amt Weener. Aemter und Amt Berum, Stadt Norden von Hamburg. 2 Aemer. und Stãͤdte Esens und Aurich. Stickhausen. Stadt Papenburg: Br in Barum.

5. Amt Grönenbeing zu Melle.

rath in Verlin.

6. Aemter Freudenberg, Syke, Bruchhausen Verden. Amt Achim: Precht, Vollr 7. Amt und Stadt Nienburg. Neustadt a. R. Stadt Wunstorf.

9. Amt Linden. Eldagsen, Pattensen.

Brande in Hannover. 10. Amt und Stadt Hildesheim. Aemter

Amt Uslar. Amt und Stadt Osterode: in Hannover.

12. Aemter und Städte Götti⸗gen und Münden. Aemter Rei s . j r Rein Gieboldehausen. Stadt Duderstadt: von ef n ,

. befitzer zu Friedland. 13. Aemter Herzberg, Hohnstein, Zellerfeld,

rode, Ober. Präsident.

Ober⸗A1Appellationsgerichts-⸗Anwalt in Eelle—

15. Amt und Stadt Lüchow, Amt Gartow. Amt und Stad = berg. Aemter Nledingen, Oldenstadt. n m d an en; Venhagen: Freiherr von Grote Regierungs-Ässessor“ in

Schnega. 16. Aemter Neuhaus i. L., Bleckede. Am Aemter Bergen, Soltau. Amt und

nig sen, Landes⸗-Direktor in Hannover.

19. Rest des Amtez Lehe: von Bennig feng, Landes⸗Direktor in

Hannover. J. Provinz Westfale

Regierungs-Rath a. D. in Nordborchen 2. Kreis und Stadt Münster. Kreis e. mann,, Regierungs ˖Assessor in Münst

3. Kreise Borken, Recklinghausen: Dt. jur. Frhr. Max von Lands—

berg zu Gemen. 4. Kreise Lüdinghausen, Beckum, Warendorf:

berg“, Landrath in Lüdinghausen.

2. Kreise Sagan, Sprottau: Graf Bethus— ĩ 832 4j ö . Y⸗ ; r Bankau bei Creuzburg, R. B. due 4,

6. Kreise Hanau · Goldberg, Liegnitz: Fa cobi J. Kreise Landshut, Jauer, Bolkenhayn: Dr. Gneist“,

8. Kreise Schönau, Hirschberg? Dr. Tellka 9 ö rungs · Rath und Professor in , 9. Kreise Lauban, Görlitz; Gutsbes. Br. Lou is Müllern in Verlin.

von Seidewitz“, Landes⸗

Regierungsbezirk Magdeb 1. Wahlkreis, Rrelse Salle el Gardelegen e rr

3. Kreise Jerichow 1 Jerichow II.: Engere

4. Kreise Stadi. Magdeburg mit ubm fe . rungz⸗ und Baurgth a. D. in Berlin. 5. Kreise Wolmirstedt, Neuhaldensleben: von Forcken beck, Ober⸗

8. Kreise Oschersleben, Halberstadt ĩ ; Staa ts. Minister 3 Irfen .

Mansfelder Gebirgskzeiz: Som bart“ ; 6. Kreise Sangerhausen, Eckartsberga: Jün gken“, Rittergutsbesitzer 7. Kreise Querfurt, Merseburg: Wolfel *, Rechtsanwalt in M erseburg.

Regierungsbezirk Erfurt. . Wahlkreis. Kreis Nordhausen: Jaeger, Et htrath. 2. Kreise Heiligenstadt, Worbis: Strecker“, Kreisgerichts⸗Rath in

3. Kreise Mühlhausen, Langensalza, Weißensee: Dr. Friedenthal,

besitzer zu Kleinballhausen bei Gebese.

*. Kreil ) Engere Wahl. 3. Kreis Schleswig: Dr. Wallich s, Gymnafiallehrer in Flensburg.

5. Kreise Norderdithmarschen und Süderdithmarschen: Engere Wahl.

J. Kreise Oldenburg, Plön, Stormarn, Segeberg: Reimers, Gi⸗

3. Aemter Aschendorf, Hümmling zu Sögel, Mevpen Stadt Lingen. Aemter Haselünne, ö Ir heim Neuen⸗

. haus: Hr. Windt h orst ? Staats⸗Minister 4. D. in Hannover Aemter Fürstenau, Bersenbrück. Stadt Quakenbrück. Amt Vörden. Stadt und Amt Osnahrück. Amt Ihurg: Engere Wahl.. Stadt Melle. Diepholz. Sulingen, Uchte: Struckm ann, Sber⸗Tribunaks“

Amt Stolzenau. Amt und Stadt

wedel, Fallinghestel: Landdrost 4. D. Dr. Rieper'

3. Amt und Stadt Hannover: Engere Wahl. ö Aemter ö. Calenberg. Aemter Springe, Lauenstein. A

Stadt Hameln. Amt Polle. n , ö

Alfeld, Bockenem: Röm er, Senator zu Hildeshe 1 . / X es . II. Aemter und Städte Eimbeck und 3 .

Wöltingerode. Stadt Goslar. Der Hannover ⸗Braunschweigi ; ; ! Braunschweigi sogenannte Kommunion⸗Harz: Graf zu Stolb .

14. Amt Fallersleben, Amt und Stadt Gifhorn Amt inerse Aemter und Städte Peine, . Celle: . ö

von Reden, Obergerichts-Assessor in Läneburg.

17. Amt und Stadt Harburg. Aemter Tostedt, ö Zeven Harsefeld. Stadt Buxtehude. Amt Lilienthal: 3

18. Stadt Stade Amt und Stadt Bremervörde. Amt Lehe. Ae mter Hagen, Blumenthal, Osterhelz, Himmelpforten: von Ben⸗

, Regierungsbezirk Münster. 1. Wahlkreis. Kreise Tecklenburg, Denn fu, nk v. Mallinckrodt“,

zen, n Staats ·Minister und Minis der geistlichen, Unterrichts und 5

Micaelis in Bunzlau.

ch sen.

Amts⸗Rath in Barby.

erseburg.

1. ,, Liebenwerda, Torgau: Grobe, Rittergutsbesitze . Aemtzr Diez, Limburg, Runkel, Weilburg, Hadamar: Schweinitz, Wittenberg: Siemens, Bank-Direktor in

3. Kreise Bitterfeld, Delitzsch: Thilo, Gerichts⸗-Direktor i ĩ 4. Saalkreis, Stadt Halle: Greer ser d k

Rohland“, Ritterguts—

Dr. Lucius“, Ritterguts⸗

Holstein. 5 erburg: Krüger“, Hof

gere Wahl.

Dr. jut. G. Bexler,

ver. Städte Leer und Emden. Freeden“, Direktor in

Aemter Wittmund und Petersen, Gutsbesitzer

Amt und

Aemter Wittlage, Hoya. Amt und Stadt nayer in Jübter.

Aemter Ahlden, Burg—

Städte Münder, Dr. A. Marienburg, Gronau,

Stadt Moringen. Albrecht“, Syndikus,

Elbingerode, Liebenburg,

t und Stadt Lüneburg. Stadt Winsen a4. d. L.:

n.

bei Paderborn.

Freiherr von Heere⸗ er.

Geheimer Regie⸗ Professor, Geheimer Regie⸗

J Dr. Friedr. Kapp 2. Kreise Osterbnrg, Stendal: Dr. Thiel, Landes Oekonomie ⸗Rath

von Unruh“, Regie⸗

von Bernuth“,

zu Regierungsbezirk Minden.

Etz el, General i i 2. Kreise Herford, Fame! en,

3. Treise Bielefeld, Wiedenbruck: Engere Wahl.

Wewer. 5. Kreise Warburg,

Assessor a. D. zu Gevelinghaufen. Regierungsbezirk Arnsberg.

chen ba n, 2. Kreise Olpe, / Handels-Minister in Berlin.

Ober Tribunals Rath zu Berlin 8. Altena, IJserlohn: Engere Wahl. ö . . Ri chter, Regierungs- Assessor a. D. in Berlin. ö. 26. ochum: Dr, Löwer, praktischer Arzt zu Berlin Kreis Dortmund: Louis Berger in Witten.

Rath a. D. zu Vellinghausen bei Soest

8. Kreise Lippftadt? Vils 6 Her pz Brilon: Schröder“,

. Provinz Hessen⸗Nassau. zegierungsbezirk Wiesbaden.

Rechtsanwalt

6. Kreis Wanzleben: von Ben dar, Rittergutsbesitzer zu Rudow J ,, . rin, , s. ; rünnig,

2. Aemter Wehen, Langenschwalbach, Rüdesheim, Eltville, Wiesbaden:

Hemburg, S'rtebezirf Flödelheim: . ezirk Rödelheim: Dr. Ad. B

Schultze ⸗Delitz ch, Kreisrichter a. D. zu Potsdam.

mere d, Nassau: Dr. Lie bern. zu Camberg.

Gutsbhesitzer zu Dauborn bei Kirb 5. Aemter Dillenburg, Herborn, ö

Hachenburg: Dr. Th il en us, Sanitäts- s. Stab , R uff nr 3 ö. Rath in Soden.

Regierungsbezirk Cassel. rich Oetker“ zu Cassel.

Obec⸗Appellationsgerichts-Rath in Berlin.

Berlin. 4. Kreise Eschwege, Schmalkalden, Witzenh

j ö . ausen: D 5 Justiz⸗Rath und , n i n gn, in Cassel 5. Kreise Marburg, Fronkenberg, Kirchhain: Engere Wahl

Rotenburg.

Margrethenhaun. 3. Kreise Hanau, Gelnhausen: Dr. Wei gel, * Advokat zu Cassel

L. Rheinprovinz. Regierungsbezirk Esln.

1. Wahlbezirk. Stadt Cöln: Großmann, * ĩ

ö 6 11 1 and * ü 6 ö. . 6öln; Grossmann *I, Rentner und , ches n. Kreise Bergheim, Euskirchen: Pr. Ru dolphin, Gymnafial⸗Di⸗

6 ö a. D. in Kalk.

Kreise i B : s ĩ

ö . . Bonn: von Kesseler“, Landgerichts⸗Rath Siegkreis, Kreis Waldbroel: Li ö

6. Kreise Mühlheim, , a,,

Hamm zu Wippperfurth.

Regierungsbezirk Düsseldorf.

1. Wahlkreis. Kreise Lennep, Mettmann: D

. sial⸗Direklor a. D. und Stadtrath'ꝰ in 55 J Städte Elberfeld, Barmen: Engere Wahl ; 3. Kreis Solingen: Engere Wahl .

4. Kreis und Düffeldorf? ; : re ö. . Bernardsn, Landgerichts ⸗Assessor

5. Kreis Essen: von Forcade de B ia ix, Ober ·˖ Tribunals⸗Rath in

4 .

Kreis Duisburg: Schulte Profess or

J. Kreise Mörs, Rees: Grüterkn g, Kreisri ĩ ĩ

ref ü ring, Kreigrichter in ;

ü , ,, , Kreis ö o mtsrichter in Li

d k ; refeld: Rei ĩ

en , ö. . Reich ensperger*, Appel⸗

12. Kreise Neuß, Grevenbroich: Freiherr v. Thim us“, Apellatio ns⸗

alt zu Aachen. Gummersbach: Fabrikbesitzer

gerichts⸗Rath in Cöln.

J Regierungsbezirk Coblenz. Wahlkreis. Kreise Wetzlar, Altenkirchen und Hi is: Beug hem, Präsident zu . 2

2. Kreis Neuwied: Graf ĩ . Hin n dn Stolberg⸗Stolberg“, Ritterguts—

3. Krei S . i irkli ĩ . , Goar: v. Savigny“, Wirklicher Geheimer Kreise Creuz Si ; ĩ i . h, Simmern: Dr. v. Treitschke“, Professor in 5. Kreise Mayen, Ahrweiler: Ko chhann, Stadtgerichts⸗ Rath in

Berlin.

6. Kreise Adenau, Cochem, Zell: von Grande⸗Ry', Gutsbesitz er. J Regierungsbezirk Trier.

Wahlkreis. Kreise Daun, Prü itburg: j

. J ,, Graf Cajus Stol⸗ 2. Lreise Wittlich, Berneaftel: Dieden, Kaufmann in Uerzig.

3. Kreis Trier, St ö ; nn kn g e n, e, Paul Majunke, Redactenr der Ger ·

4. Kreise Sc ig, S is:

. ,, . Merzig, Saarlouis: Rentner Haanen“ aus . Kreis Saarbrücken: Engere Wahl.

6. Kreise Ottweiler, St. Wendel, Meisenheim: Engere Wahl.

Regierungsbezirk Aachen.

1. Wahlkreis. Krei , e, 6, Malmedy, Montjoie: Franzen,

2. Kreise Eupen, Aachen: Dr. jur. Adam Bock“, Gutsbesitzer zu

Aachen.

3. Stadt Aachen: Friedrich Baudri in Cöl 4. Kreise Düren, Jülich: Freiherr von Lo 0 1 5. Kreise Jeilenkirchen, Heinsberg, rel! nr hig e ie, 5

ner zu Aachen. M. Hohenzollern. ö

1. Regierungsbezirk Sigmaringen: von Klein sorge, RKreisrichter

zu Hechingen.

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Berlin: Verlag der Shpedition (Kesseh. Druck: W. isn er.

Drei Beilagen

Freiherr von Lands⸗

s(einschließlich Börsen · Beilage)

1. Wahlkreis. Kreis Minden, Jade⸗Gebiet. Kreis Lübbecke: von

4. Kieise Paderborn, Büren: Freiherr von und zu Brenken, auf

Höxter: Freiherr von Wendt, Regierunga—

2 . Kreise Wittgenstein und Siegen; Hinterlandkreis : Dr.. chede Arnsberg: Peter Reich ensperger“, Geh.

J. Kreise Hamm, Soest; von Bo kum ⸗Sol 5fs* Ober⸗Regierungs⸗

3. Aemter St. Goarshaufen, Braubach, Nastätten, Montabaur, Wall⸗

Knapp,

Marienberg. Selters,

1

Wahlkreis. Kreise Rinteln, Hofgeismar, Wolfhagen: Dr. Fried⸗ 2. Stadt- und Landkreis Cassel, Kreis Melsungen: Dr. Bähr 3. Kreise Fritzlar, Homburg, Ziegenhain: Br. Wehr tnpfennig“ in

jur. Harnier ?,

s. Kreise Hersfeld, Rotenburg, Hünfeld: Rechtsanwalt Pr. Gle im 7. Kreise Fulda, Schlüchtern, Gersfeld: Herrlein,“ Gutsbesitzer in

Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M 12.

Königreich Preußen. Ministerium des Innern.

Regulativ zur Ordnung des Geschäftsganges bei den Verwaltungsgerichten.

Auf Grund des §. 198 der Kreisordnung vom 18. Dezember 1872 ergeht zur Ordnung des Geschäftéganges bei den Verwaltungsgerichten nachstehendes Regulagtiv.

§. 1. (Geschäfte des Verwaltungsgerichts.) Das Verwaltungs⸗ gericht entscheidet:

1. in erster Instanz

1) über Streitigkeiten, welche bei der Auseinandersetzung zwischen betheiligten Kreisen in Folge der Veränderung bestehender Kreisgrenzen und der Bildung neuer, sowie der, Zusammenlegung mehrerer Kreise entftehen, soweit sich diese Streitigkeiten nicht auf privatrechtliche Verhältnisse beziehen (5. 3 Absatz 3 und 8. 6 der Kreisordnung),

3) über Streitigkelten, welche bei der Auseinandersetzung zwischen den Betheiligten in Folge des Ausscheidens von Städten mit min— destens 25, 060 Einwohnern aus ihren bisherigen Kreisverbänden ent- ftehen, soweit sich diese Streitigkeiten nicht auf privatrechtliche Ver⸗ hältnisse beziehen (5. 4 letzter Absatz und §. 5 der Kreisordnung),

3) über Beschwerden der Gemeinden und einzelner Kreisangeb örigen wegen ihrer Heranziehung und Veranlagung zu den Kreisabgaben (§. 19 der Kreisordnung),

H über Beschwerden gegen polizeiliche Verfügungen und exekutivische Anordnungen der Landräthe (5. 89 der Kreisordnung),

5) über Beschwerden gegen Beschlüsse des Kreisausschusses auf Anträge wegen Berichtigung der Verzeichnisse der Wahlberechtigten für die Kreistagswahlen (5. 110 Absatz 2 der Kreisordnung),

6) über Beschwerden gegen die von dem Kreistage vorgenommene Vertheilung der Kreistage Abgeordneten auf die einzelnen Wahlverbände, dle Bildung von Wahlbezirken für die Landgemeinden, und die zum Verbande derselben gehörigen selbständigen Gutsbezirke, Gewerbe⸗ treibenden und Bergwerksbesitzer, gegen die Vertheilung der Abgeord⸗ neken der Landgemeinden auf dieselben, sowie gegen die Vertheilung der staͤdtischen Abgeordneten auf die einzelnen Städte bezw. die Bil= dung von Städte⸗Wahlbezirken (§5. 111 und 112 der Kreisordnung),

7) über die Seitens des Kreistages beanstandeten Wahlen von Kreistags-Abgeordneten (5. 113 der Kreisordnung),

s) Über die Enthebung der gewählten Mitglieder der Kreisaus— schüsf von ihrer Stellung (6 1335 letzter Absatz der Kreisordnung),

9g) über Streitigkeiten, welche bei der Auseinandersetzung zwischen den Betheiligten in Felge der Veränderung der Bezirksgrenzen von Land⸗ gemeinden und Gutsbezirken entstehen (5. 135 1X. 2 der Kreis ordnung);

Il in der Berufungsinstanz über Berufungen gegen die Entschei⸗ dungen des Krelsausschusses in streitigen Verwaltungssachen, soweit dieselben nicht endgültige find (65.1 und 18 Des Regulatips zur Ord⸗ nung des Geschäftsganges bei den Kreisausschüssen vom 20. November 15875). Ausgenommen sind die Angelegenheiten, betreffend die Er⸗ richtung und Veränderung gewerblicher Anlagen, in welchen nach 5. lö6 der Kreisordnung die Berufung an die Bezirksregierung stattfindet.

Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts erfolgen in allen die—⸗ J. Angelenheiten nach 8. 190 Absatz 1 der Kreisordnung in ffent⸗

icher Sitzung nach mündlicher Verhandlung unter den Parteien. Dle Oeffentlichkeit der Verhandlung kann nach 55. 151 und 190 der Kreisordnung von dem Verwaltungsgerichte durch einen öffentlich zu verkündenden , ausgeschlosen werden, wenn es dies aus Grün⸗— den des öffentlichen Wohles oder K für angemessen erachtet. Ausgenommen hiervon sind die Streitsachen zwischen Armenverbänden, sowie die Schank-⸗Konzessions- und Konzessions-Entziehungssachen C. JLII. 8p. und c. des Geschäftsregulatirs für die Kreieausschüsse), in welchen nach 5§. 527 des Ausführungsgesetzes zum Bundesgefetze über den Unterftützuͤngswohnsitz vom 8. März 1871 bezw. ngch 5. 21 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 die Verhandlung, stets in öffent⸗ sicher Sitzung zu erfolgen hat. Haben beide Parteien darauf an— getragen, daß die Sache ohne mündliche Verhandlung entschieden werde, so kann nach 8. 190 Absatz 3 der Kreisordnung die Entschei⸗ dung auf schriftlichen Vortrag gefällt werden. J

§. 2. Eine mündliche Verhandlung ist nicht erforderlich für die Erledigung der sonstigen dem Verwaltungsgerichte obliegenden Ge⸗ schäfte, ann n, . ;

1) der Entscheidungen über Berufungen gegen Beschlüsse, Verfü⸗ ungen und Anordnungen des Kreisausschusses in den im §. 2. des e the zur Ordnung des Geschäftsganges bei den Kreisausschüssen aufgeführten Angelegenheiten, soweit eine, Berufung hiergegen zulässig ist. Ausgenommen sind die Dismembrationsangelegenheiten, in wel chen nach 8. 156 der Kreisordnung die Berufung an die Bezirksregie⸗ rung stattfindet, .

2) der Bestimmung desjenigen Kreisausschussez, welcher in streiti⸗ gen Wegebausachen, sowie in Vorfluths⸗, Ent⸗ und Bewässerungssachen, bei denen mehrere Kreife betheiligt sind, die Sache zu erledigen hat. (9. 135 II. 16, und III. 4 der Kreisordnung),

z) der Festsetzungen der gegen ungehorsa me Zeugen und Sach ver⸗ . . erkennenden Strafen (585. 146 Absatz 2 und 194 der Kreis⸗

rdnung),

4) der Entscheidungen über Beschwerden wegen der Vollstreckung der Entscheidungen des Verwaltungsgerichts (5. 197, der Kreisordnung).

Dem Verwaltungsgerichte bleibt es unbenommen, auch in den vorstehend aufgeführten, dazu geeigneten Fällen die Betheiligten bezw. deren Vertreter ur mündlichen Verhandlung zu laden.

9 J. In Betreff der von den Verwaltungsgerichten nach §. 187 der Kreisordnung wahrzunehmenden Befugnisse der Deputationen für das Heimathwesen bewendet es bei den Bestimmungen der 85. 1 und 3 des für letztere unter dem 1. Februar 1872 erlassenen Geschäfts⸗ Regnlativs. (Siehe Anlage A)] . .

§. 4. (Sitzungen des Verwaliungsgerichts) Das Verwaltungs

erichk versammelt sich an regelmäßigen, im Vorgus von ihm be⸗ ö Sitzungstagen; dem Vorsitzenden des Verwaltungsgerichts leibt es unbenommen, im Bedürfnißfalle außerordentliche Sitzungen anzuberaumen. . . 5. (Ferien) Das Verwaltungsgericht hält Ferien während der Jeit vom 21. Juli bis zum 1. Septemher. Dieselben sind vier- zehn Tage vor ihrem Beginne durch das Amtshlatt zur öffentlichen Kenniniß zu bringen. Während der Ferien dürfen in öffentlicher Sitzung des Veiwaltungegerichts nur schleunige Sachen zur Berhand⸗ lung gelangen. Auf den Lauf der zesetzlichen Fristen bleiben die Ferlen ohne Einfluß. §. 6. (Einberufung der Stellvertreter.) Ein Mitglied, welches durch Krankheit oder durch sonstige nicht zu beseitigende Umstände verhindert ist, einer ordentlichen oder außerordentlichen Sitzung des Verwaltungdgerichts keizuwohnen oder sich der Wahrnehmung der ihm sonst obliegenden Geschäfte. zu unterziehen, hat dies sofort, behufs Einberufung seines Stellvertreters dem PVorsitzenden anzuzeigen. In schleunlgen Fällen hat das verhinderte Mitglied seinen Stell⸗ vertreter unmittelbar 2 benachrichtigen; der Stellvertreter ist alsdann, auch ohne besondere Berufung von Seiten des Vorsitzenden, verpflichtet, sich zu der betreffenden Sitzung einzufinden, bezw. die Geschäfte des Mitgliedes zu übernehmen. Sind ein gewähltes Mitglied und der für dasselbe bestimmte Stellvertreter gleichzeitig verhindert, so ist einer ber beiden anderen gewählten Stellvertreter durch den Vorsitzenden ein⸗ zuberufen, bezw. durch das verhinderte Mitglied unmittelbar zu benach⸗ richtigen (5. 188 Nr. 2 der Kreisordnung). .

8. 7. (Urlaub der Mitglieder) Ble ernannten Mitglieder und

deren Stellvertreler bedürfen zu einer, die Dauer eon sechs Wochen

Donnerstag, den 15. Januar

übersteigenden Entfernung vom Sitze des Verwaltungẽgerichts eines von den Ministern des Innern und der Justiz gemeinschaftlich zu er— theilenden Urlaubs unbeschadet der sonstigen, hinsichtlich der Beurlau⸗ bung der Staatsbeantten bestehenden Vorschriften. Die gewählten Mitglieder und deren Stellvertreler haben bei beabsichtigter längerer Entfernung von ihrem Wohnorte sich mit einander zu benehmen und dem Vorsitzenden sofort entsprechende Anzeige zu machen.

§. 8. (Befugnisse des Vorsitzenden. Leitung des Verfahrens.) Der Vorsitzende leitet und beaufsichtigt den gesammten Geschäftsgang bei dem Verwaltungegerichte und sorgt für die prompte Erledigung der Geschäfte. Er eröffnet die eingehenden Schriftstücke und ver— merkt auf denselben den Tag des Eingangs. Hat in strei⸗ tigen Verwallungssachen eine Partei den Schriftstücken kein Duplikat beigefügt, so verfügt er die Anfertigung desselben auf ihre Kosten.

5. 9. Verfügungen, welche, ohne der sachlichen Entscheidung vorzugreifen, lediglich die Leitung des Verfahrens ver dem Verwal—⸗ tungsgerichte bezwecken, werden der Regel nach ohne Vortrag im Kol— legium entweder von dem Vorsitzenden selbst oder, unter seiner Mit— zeichnung, von demjenigen Mitgllede des Verwaltungsgerichts erlassen, welchem der Vorsitzende die Bearbeitung der Sache üb erträgt. Er—= giebt sich zwischen diesem Mitgliede und dem Vorsitzenden eine Mei— nungsverschiedenheit, oder wird gegen das Verfügte Einspruch erhoben, jo ist die Beschlußnahme des Kollegiums hicrüher herbeizuführen Dem Ermessen des Vorsitzenden bleibt es in allen Fällen überlassen, den vorgängigen Vortrag im Kollegium anzuordnen.

5§. 10. Die Bestimmungen des F. 9 finden gleichmäßig Anwen—⸗ dung auf diejenigen Verfügungen, welche in dea Fällen des 5. 2 unter Nr. 2 dieses Regulgtivs und des 8. X unter Nr. 2 bis 5 des Ge⸗ schäfts⸗Kegulatips für die Heimaths⸗Deputationen vem 1. Februar 1872 zu erlassen sind. ;

5. 11. In den zur kollegialischen Entscheidung des Verwaltungs— gerichts gelangenden Sachen bestellt der Vorsitzende aus der Zahl der ernannten oder der gewählten Mitglieder einen Referenten und nach Befinden einen Korreferenten; auch kann er sich selbst zum Referenten oder zum Korreferenten bestellen.

§. 12. Der Vorsitzende leitet die Verhandlungen und Berathun⸗ gen in den Sitzungen des Verwaltungsgerichts; er stellt die Fragen und sammelt die Stimmen vorbehaltlich der Entscheidung des Kollegiums, falls über die Fragestellung oder über das Ergebniß der Abstimmung eine Meinungsverschiedenheit entsteht.

5. 13. In denjenigen ohne vorgängige mündliche Verhandlung zur kollegialischen Entscheidung gelangenden Sachen, welche einer beson⸗ ders schleunigen Erledigung bedürfen, kann der Vorsitzende geeigneten Falls eine schriftliche Abftimmung der Mitglieder veranlassen; ergiebt sich hierbei jedoch eine Meinungsverschiedenheit, so ist in allen Fallen die ollegialische Entscheidung in einer Sitzung des Verwaltungsgerichts herbeizuführen.

§z 14 (Mündliche Verhandlung.) Die zur mündlichen Verhand⸗ lung gelangenden Sachen werden in der, durch den Versitzenden be— stimmten, durch Aushang ver dem Sitzungszimmer bekannt zu machen den Reihenfolge erledigt. In der Vorladung an die Parteien ist, die zur mündlichen Verhandlung bestimmte Stunde anzugeben. Bleiben beide Parteien aus, so wird das Sachverhältniß durch den Referenten vorgetragen. Dasselbe geschieht, wenn nür eine Pertei erscheint; der letzleren ist nach dem Vortrage des Referenten das Wort zu geben. Indessen hängt es von dem Ermessen des Vorsitzenden ah, auch in dem Falle, wenn heide Parteien erschienen nd, den Vorträgen der— selben die Darstellung des Sachverhältnisses durch den Referenten vorangehen zn lassen. .

§. 15. Der Vorsitzende verkündigt, die ergangene Entscheidung nebst den Entscheidungegründen. Hat die Verkündigung der Entschei⸗ dung nicht sofort erfolgen können, so bedarf es zu diesem Behufe nicht der Anberaumung einer besonderen Sitzung, vielmehr genügt allein die Zustellung der mit Gründen versehenen Entscheidung an die Par— seien (§5. 152 und 190 der Kreisordnung). Jedoch hat die Ver⸗ kündigung der Entscheidung in Streitsachen zwischen Armenverbänden, sfowie in Schank-⸗Konzessione⸗ und Konzessions-Entziehungssachen nach §. 52 des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetze über den Unterstützungs⸗ wohnsitz sm 8. März 187 I bezw. nach 5. 21 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 und der Nr. 42 letzter Absatz der Anweisung zur Ausfüh⸗ rung der Gewerbeordnung vom 4. September 1869 stets in zöffent⸗ licher Sitzung des Verwastungsgerichts zu erfolgen. Erscheint in der⸗ arfigen Streitsachen die Aussetzung, der Entscheidung nothwendig, so erfolgt die Verkündigung derselben in einer weiteren Sitzung, welche sofort anzuberaumen und den, Parteien bekannt zu machen ist. Die Entscheidung ist demnächst schrifflich abzufassen.

5§. 15. Die Kosten des Verfahrens, sowig die zu erstattenden Auslagen und Gebühren sind durch besondere Verfügung der Regel nach zugleich mit dem Erlasse der Hauptentscheidung festzusetzen (88. 167 und 195 der Kreisordnung). Der Festsetzung der zu erstatten— den Äuslagen hat erforderlichen Falls die Anhörung des Gegners vor— herzugehen. Einer Verkündigung, der Kostenfestsetzungs⸗Verfügung in öffentlicher Sitzung bedarf es nicht, .

5§. 17. Der Vorsitzende handhabt die Ordnung in den öffent⸗ lichen Sitzungen des Vewaltungsgerichts; er kann aus denselben die⸗ jenigen, welche Störungen verursachen, entfernen lassen.

§. 18. (Ausfertigungen 24) Alle Entscheidungen, Verfügungen ze. werden in der Ausfertigung mit der Unterschrift;

Verwaltungsgericht für den Regierungsbezirk N. N.. versehen und von em Vorfitzenden vollzogen. Die Urschriften der auf Grund kollegialen Beschlusses ergehenden Enischeidungen sind von wenigstens drei Mitgliedern, mit Einschluß des Vorsitzenden und der beiden ernannten. Mitglieder. zu vollziehen. In den Fällen des 8. I dieses Regulativs und des s. J dez Regulativs vom 1. Februar 5372 wird die Ausfertigung der Entscheidung mit der Ueberschrift:

Im Namen des Königs und dem Siegel des Verwaltungẽgerichts Preußischer Adler mit der Umschrift: Verwaltungsgericht für den Regierungsbezirk N. N. versehen; in den nämlichen Fällen sind im Eingange der Ausfertigung die Mitglieder des Verwaltungsgerichts aufzuführen, welche an der Entscheidung Theil genommen haben. Ja gleicher Weise erfolgt die Ausfertigung der Entscheidung in den Fällen des §. 2 dieses hie a de und des 8. 2 des Regulativs vom L. Feßrnar 1872, wenn dieselbe nach mündlicher Verhandlung unter den Parteien erlassen worden ist. ; ;

J. 15. Alle Ramens des Verwaltungsgerichts zu bewirkenden Zustellungen erfolgen durch den betreffenden Kreisausschuß oder durch die demselben nachgeordneten Behörden (5. 18 des Geschäftsregulatips für die Kreisausschüsse vom 20. November 1873) oder durch die Post, erforderlichen Falls gegen Behändigungsschein.

53. 26. (Geschäfts⸗Kontrolbücher 2c Die Einrichtung der erfor⸗ derlichen Geschäfts-Kontrolbücher bleibt bis auf Weiteres dem Vor⸗ sitzenden des Verwaltungsgerichts nach Berathung mit dem letzteren überlassen. Die Bezirksregierung am Sitze des Verwaltungsgerichts hat bis auf Weiteres dem Verwaltungsgerichte die erforderlichen Ge⸗ schäftslokale, das erforderliche Subaltern⸗Personal und den Bureau⸗ bedarf zur Verfügung zu stellen. . ;

§. 21. Am Jahresschlusse hat der Vorsitzende in Gemeinschaft mit dem zweiten ernannten Mitgliede den Ministern des Innern und der Justz durch die Vermittelung, des Regierungspräsidiums eine Ucbersicht der vorgekommenen Geschäfte berichtlich, ee, ,, In derselben ist die Zahl der von dem Verwaltungsgerichte im Laufe des Jahres abgehalsenen öffentlichen Sitzungen sowie, nach den Haupt- Fategorien gesondert, die Zahl der anhängig gemachten, erledigten und unerledigt gebliebenen Sachen anzugeben, unter Hinzufügung der⸗

jenigen gntachtlichen Bemerkungen, zu denen die bei Handhabung der

187u.

materiellen und der prozessualischen Bestimmungen der Kreisordrung gemachten Erfahrungen Anlaß bieten. Berlin, den 29. Dezember 1873. Der Minister des Innern. Der Justiz⸗Minister. Eulenburg. A. Leonhardt. Anlage A.

Regulativ zur Ordnung des äußeren Geschäftsganges bei den Deputationen für das Heimathwesen (8. 43 des Gesetzes vom 8. März 1571 Gesetz Sammlung Seite 150 ff.).

8 1. Geschäfte der Deputation.

In öffentlicher Sitzung der Deputation und nach mündlicher Verhandlung unter den Parteien erf9lgt in allen Fällen die der De⸗ putation zustehende Entscheidung erster Instanz in denjenigen Streit- fachen, die gegen einen Armenverband ihres Sprengels von einem an⸗ deren deutschen Armenverbande anhängig gemacht worden und in denen die Erstattung von Armenpflegekosten oder die Uebernahme eines Hülfsbedürftigen verlangt wird. (§. 38 ff. des Reichsgesetzes über den Unterstützungswohnsitz; 5. 40 ff. des Gesetzes vom 8. März 1871.)

5§. 2. Richt ausschließlich den öffentlichen Sitzungen vorbehalten sind die sonstigen der Deputatien obliegenden Geschäfte, insbesondere

I) die Festsetzung der gegen ungehorsame Zeugen und Sachver⸗ ständige, vorbehaltlich des Rekurses an das Bundesamt, für das Heimathwesen, zu erkennenden Strafen, sowie die Entscheidung der Rekurfe bezüglich der von den Kreis -Kommissionen festgesetzten der= artigen Strafen (85. 49, 61 des Gesetzes vom 8. März 1871), e

2) die Leitung des Schriftwechsels unter den Parteien nach ein⸗ gelegter Berufung an das Bundesamt für das Heimathwesen G. 46 ff. des Reichsgesetzes),

3) die Vollstreckung der Exekution gegen die Armenverbände ihres Sprengels gemäß §. 53 des Reichsgesetzes

4 die Rückgängigmachung der Gxetution, welche von einem Armenverbande ihres Sprengels auf Grund einer vorläufig vollstreck= baren, in höherer Justanz wieder aufgehobenen Entscheidung erwirkt worden war (5§. 54 des Reichtgesetzes),

I) das vermittelnde Einschreiten Behufs Herbeiführung einer Einigung unter den betheiligten Armenverbänden Über das Verbleiben einer nach §. 5 des Freizügigkeitsgesetzes vom 1. November 1867 aus⸗ zuweisenden Person oder Familie an ihrem bisherigen Aufenthaltsorte (5§. 55 des Reichsgesetzes), sowie ö

6) bei nicht erreichter Einigung, der Erlaß der, gemäß §. 56 des Reichsgefetzes, vorbehaltlich der Berufung an das Bundesamt für das Heimathwesen, zu treffenden bezüglichen Anordnungen,

7) die endgültige Entscheidung der Streitigkeiten über die Noth- wendigkeit des Transperts eines auszuweisenden, im Sprengel der Deputation sich aufhaltenden Hülfsbedürftigen oder über die Art der Ausführung des Transports (58. 58 des Reichsgesetzes),

s) die Entscheidung letzter Instanz in . Streitsachen, welche die Veschwerden gegen. Verfügungen der Vorstände der rtzs⸗ armenverbände darüber, ob, in welcher Höhe und in welcher Weise Armen Unterftüungen zu gewähren sind, zum Gegenstande haben (5. 63 des Gesetzes vom 8. März 1870),

9) die endgültige, vorbehaltlich, des Rechtsweges erfolgende Ent⸗ scheidung der Rekurse gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörden in den 53§. 65 und 66 des Gesetzes vom 8. März 1871 erwähnten Streitsachen zwischen einem Armenverbande und den zur Unterstützung eines Hülfsbedürftigen verpflichteten Angehörigen, .

16) die endgüt'ge Entscheidung darüber, ob und welche Beihülfe einem Orts-Armenp rbande ihres Sprengels Behufs Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtungen von dem Landgrmen ⸗Verbande zu gewähren ist (. 36 des Gesetzes vem 8. März 1879.

Der Deputation bleibt es unbenommen, auch in den vorstehend aufgeführten, dazu geeigneten Fällen die Betheiligten resp. deren Ver⸗ 6 zum persönlichen Erscheinen in ihre öffentliche Sitzungen vor— zuladen.

Nichtamtliches.

Großbritannien und Irland. (Jahresühersichtz) In politifcher Beziehung ist das vergangene Jahr für England nicht von hervorragender Bedeutung gewesen, obschon die verflossene Session des Parlamentes durch die von Seiten des Ministeriums eingebrachte Bill über die irische Universttät eine äußerst wichtige zu werden versprach. In Folge der Vereinigung der ultramontanen irischen Mitglieder, denen die Bill nicht weit genug ging, mit den radikalen Mit⸗ gliedern, nach deren Meinung dem Katholizismus dadurch zu große Rechte eingeräumt würden, und mit den Konservativen erlit; das Ministerium Gladstone bei der Abstimmung eine so bedeutende Riederlage, daß dasselbe seine Entlassung einzureichen fuͤr gut befand und sich erst nach der Weigerung des Führers der Spposition, Disraell, ein neues Kabinet zu bilden, zu einer ferneren Leitung der Staatsgeschäfte entschloß. Die allgemein erwartete Auflöfung des Parlamentes fand nicht statt, es wur⸗ den indessen während der ferneren Dauer der Parlamentssession nur die nothwendigsten Vorlagen erledigt und keine Bills von Vedeutung mehr eingebracht. Von den innerhalb des Mini⸗ steriums Gladstone eingetretenen Veränderungen ist die Ueber⸗ nahme des Finanz⸗Ministeriums durch den Minister⸗-Präsidenten selbst hervorzuheben, nachdem der frühere Finanz⸗Minister Lowe, n Stelle des ausgeschiedenen und zum Pair ernannten Mini⸗ sters Bruce, das Ministerium des Innern übernommen hatte. Ein ungetheiltes Interesse beanspruchten die im Laufe des Jah⸗ res vorgekommenen Neuwahlen zum Parlamente. indem man aus dem Erfolge derselben einen Schluß auf die Stimmung des Landes und den Ausfall der allgemeinen Wahlen bei einer, wie man allgemein annimmt, im Jahre 1874 zu erwartenden Parlamentsauflösung machen zu dürfen glaubte. Bei der Mehrzahl derselben hat die konservative Partei den Sieg davon getragen, doch hat auch die liberale Partei bei einzelnen eine Majorität aufweisen können, so namentlich in Bath und Taun⸗ fon, und sind diese beiden Wahlen von einer um so größeren Bedeutung, als bei ihnen die Nonkonformisten, welche sich von der liberaken Partei getrennt hatten, ihre Stimmen wieder mit dieser vereinigt abgaben. Ob in Folge der neueingeführten Art der Abstimmuug durch Stimmzettel das Verhältniß der Wähler zu den Parteien ein anderes geworden ist, läßt sich aus den bisherigen Wahlen noch nicht erkennen, da dieselben größtentheils in stäͤd⸗ tischen Wahlbezirken vorgenommen wurden. Erst bei den Wahlen auf dem flachen Lande wird es sich herausstellen, ob der bisher von den großen Grundbesitzern auf die Pächter und kleineren Gutsbesitzer ausgeübte Einfluß auch ferner derselbe bleiben wird.

Die Theilnahme des englischen Volks an dem großen Kampfe, welcher in Deutschland gegen die Herrschsucht und die Uebergriffe der katholischen Hierarchie geführt wird, ist im Laufe des Jahres eine immer regere geworden, obschon die innere Nothwendigkeit eines derartigen Vorgehens der deutschen Regie⸗

rung dem englischen Volke nach dessen bisherigen , nicht ganz klar ist. Von den englischen Staatsmännern at