1874 / 12 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Jan 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Earl Russel vor Allem die hohe Bedeutung dieses Kampfes auch J aus der weiteren Debatte herausgestellt hat, daß sowohl der Antrag ] nicht unvereinbar sein, so 7 öl ti = ze ĩ . . ; ; er die entscheldende Stimme Die in dem 8. 67 vorgeschlagene Vorschrift erscheint erforderlich, für England ausgesprochen und sich dadurch heftige Anfeindungen steller, als wie nunmehr auch die Kommiffion 9 der Ansicht va ur g e rn, ul ich , 6 k , . , n,, , n, . ,, , m, m,, weil die durch . §. 4 86 6. vom 30. April 1873 erfolgte vor⸗ von Seiten der Ultramontgnen zugezogen. Zu diesem erneuten seinverstanben sind, daß man es auf den Enischluß des Pächter 53 drei Wahlverbände in sedem Kreise die Wahl eines Abgeordneten ein. §§. 30 und 31. Der Gharakter des Provinzial - Landtages als Zu 5§. 45. Der 8. 56 der Kreisordnung beftimmt: läufige Ueberweifung der Summe von 450 M60 Thirn. an die Kreife Aufschwunge des altenglischen Geistes hat ohne Zweifel das aànksnimen lassen und daß die Aufmunterung darin bestehen sosl, da zuräumen, weil, dadurch die Mitgliederzahl der Propinzial. Landtage einer berathenden und beschließenden Versammlung soll unverändert Der Amtavorsteher wird von dem Ober-räsidenten ernannt. Die nach Tem Wortlaute jenes Gesetzes nur 1bis zu dem Tage, an wel= Auftreten des ehemaligen Fenierthums in der Gestalt der irischen ö 2 e, . zu solchen Anlagen erleichtert werden. unverhal nh ßig groß werden würde. Man würde also genöthig sein, kleiben; dagegen sollen sein Geschäftskreis bezw. seine Befugnisse im Ernennung erfolgt auf Grund von Vorschlägen des Kreistages, in chem die Propinz al. Ordnung n Kraft tritt . ist. , e. homme rule Partei, für deren Ansprüche sich die katholische Geist⸗ * rde ein grober Irrthum sein, wenn angenommen würde, daß die die Wahlverbãnde mehrerer Kreise zu Kollektivstimmen zu verbin⸗ Sinne der Selbstverwaltung angemessen erweitert werden. . welche aus der Zahl der Amtsangehörigen die zu Amtsvorstehern also eine Fertzahlung dieser Summe an die Kreise vom J. Jannar lichkeit sowohl im Lande als auch in Rom offen ausge⸗ er (Regierung die Beföͤrderung der Wrainirung nicht am Herzen läge, den; dies würde namentlich bezüglich der Verbände der Städte erfor⸗ Die §5§5. 30 und 31 bestimmen die Kompetenz des Provinzial befähigten Personen aufzunehmen sind. In welcher Art eine Ver 1875 ab unzulässig scin, sofern nicht bis dahin die zu erlassenden Ge⸗ t, viel beiget ) ge⸗ & hat jn auf ihrer. eigenen unbgeinflußten Initiative beruht, daß sie vor derlich sein, weil deren Einwohnerzahl in den einzelnen! Kreisen sehr Landtages im Allgemeinen und im Einzelnen. Den Haupigegenftand vollständigung dieser Vorschläge erfolgen kann, bestimmt die Pro. seßze über die Verwendung der Provinzialfonds zu Stande gekommen , , , , j ; Jnhren —= das Verdient dieser Marche geht auf meinen Amtsvorgänger i von einander abweicht., Hiergegen aber würden alle diejenigen seiner Berathungen und Beschlüsse bilden die Angelegenheiten des Pro— vinzial⸗ Ordnung.“ sein sollten, welche über die Fraͤge der dauernden Verwendung eines Wenn man gleich in England m Allgemeinen sich den zurück sich von der Seehandlung Gelder hat vorschießen lassen, um Gründe in verstärktem Maße sprechen, welche vorhin gegen die Zu⸗ . ialverbandes. Eine . Erweiterung des bisher gen Ge— Es war bei dieser Vorschrift der Kreiserdnung die Möglichkeit Theiles der Provinzialfonds zur Unterstüͤtzung der Kreisverwaltung Anschein zu geben beliebt, als sei man nicht geneigt, dynastischen * Hm. der Yrginirungen, die auch damals schan, damals aber le sammenlegung mehrerer Kreise zu einem Wahlkörper geltend gemacht , nere der Provinzial-Landtage liegt in der grundsäßlichen Ueber⸗ ins Auge gefaßt worden, daß ein oder der andere Kreistag Personen, Bestimmung treffen werden. Familienverbindungen eine hervorragende politische Bedeutung dig 3 queschließlich, auf Kosten des Pächters stattgefunden hatten, warden sind. Der organische Zusammenhang der Kreise würde zer— weisung der Verwaltung der Provinzialinstitute an . bezie⸗ welche qualifizirt sind, zu dem Amte, eines Amtevorstehers, nicht in §. 68. Die Gründe, für das einstweilige Bestehenlassen der beizulegen, so dürfte doch, die bevorstehende Vermählung in Zukunft Drain irungen ae n hren an lassen unter Bedingungen, die riffen werden, um. Wahirverbände, herzustellen, die keinezwegs auf so mChungsweise die ven ihnen zu wählenden Organe. Vorschlag bringen und guf diese Weise den Kreis zer, Aluszuwählenden kommünalftäudischen Verbände sind in der Ginleitüng dieser Motive des Herzogs von Edinburgh mit der Großfürstin Marie, der ein? . für . hielt. 26 diese Bedingungen an sich nicht unbillig sind, eminenter Interessengemeinschaft beruhen würden, wie diejenige der Daneben bleibt es nach wie vor die Absicht, die Provinzial-⸗Land. verringern köͤnnke. Um für solche Ausnahmefälle Abhülfe verschaffen zu Fereits dargelegt. zigen Tochter des Kaisers von Rußland, dazu beitragen, die . ö. heute re,. sstãndig behguptet werden müssen: inmal ist Kreise ist. Insbesondere wird sich der Gedanke, zur Bildung der tage über legislatorische Gegenstände, welche die Provinz allein berüh— können, wird in dem gegenwärtigen Paragraphen vorgeschlagen, den Von der Aufnahme einer Vorschrift äber die interimistische Wahr— oͤffentliche Meinung Englands einer mehr eingehenden und we— ie ergebe einge ö bits auf einen 3sitraum pon mehr gls s Jahren Provinzial gandtage; aufs Neue ijrwahlen der Wahlberechtigten der ren, mit ihrem Gutachten zu hören. Proinzialausschuß . ermächtigen, auf Antrag, des Ober- räsidenten nehmung derjenigen Funktionen, welche in dem Entwurfe dem zur Zeit niger befangenen Beurtheilung der Verhältniffe der nordischen ,, ,,, e, ien , . 1 . ae n we n nl. . ide g n 3 vin i fen n , ö. 1. ier i n . ihr 6 dich . eiche . . 1 nech nicht vorhanden n, Ober Werwaltungegerichte jugew'iesen find it Gtoßmacht zugangfich zent hen * Ge, nn, , n,, zung K 1 * ; ; daß der u han ge Zusammen itt der Urwahlerschaf⸗ nach Maßgabe des Bedürfnisses, durch Allerhö hste, dre erfolgen. legterer unbegründeter Weise sich weigern sollte, eine solche Ergänzung in Pe Emarteng Abst an keen men, e ee edln en nere, ele g theilsfreier zu a,, begonnen * läßt id) . aus Regel in 10 hren pelt n ti . gemacht a fc in gun kdᷣ , 5 . * . . sih n k . ö n, ,. . ö die staatliche Kontrole über die Thätig⸗ k . , , , den Besprechungen der britischen Presse uͤber den vorsaͤhrigen gen Fällen dazu, nur 6. 8 Fahre gehören, und daß es schon als ein dieselbe Wählerschaft zu der Konstititirung verschiedener Srgane afktit . Chun ö Einberufungötermine, bei wescher es einerfests Kicht keit Ses Pkopmnzialausschuffes zu sichern ünd' auch hier die Verbindung Gesetzentwurf vorgelegt werden wird, rechtzeitig . Feldzug in Centralasien und die Stellung Rußlands zu den ungünstiger Fall zu betrachten geh wenn eine Zeitdauer von 12 bis werden zu lassen: für die höheren Verbände muß vielmehr auch eine ausbleiben kann, daß es mitunter an dem nöthigen Material für die ̃ dortigen Chanaten nicht mit Sicherheit entnehmen. 186. Jahren vorübezgehe, bevor sich, die Drainage bezahlt gemacht hat. höhere Basis genommen werden. Als folche aber wird der Kreistag Berathung und die Beschlußnahme mangeln wird, andrerseits cin zu vermitteln. gaahr ge i. me feng. In finanzieller und kommerzieller Beziehung ist das ver— Die Prozent, mortijation, die begehrt worden, find, fetzen aber änzufehen sein, mrelcher berufen ist, den Kreis Kommunqgsverhand zu gleichzeitiges Tagen der Provinzial -Landtage mit dem allgemeinen S8. 4 bis 53. Die Anstellung, von anderen oberen Beamten Preußen: 47 Vertteter der Ritterschaft, ꝛ8 der Städte, 2 der gangene Jahr im Allgemeinen ein gunstiges? getese! In ven . de die . erst. in 296 Jahren sich bezahlt machen vertreten, Es müßte auffällig erscheinen, wenn von dieser Regel gerade Landtage oder mit dem Reichstage nicht immer zu vermeiden sein neben dem Landesdirektor wird sich bei weiterer Entwickelung der pro— Land emeln ben, zusant nen g. ersten nem Monaten deg lanfenben , , . e; ,. müßte man Geduld haben, um das angelegte Kapi⸗ da eine Ausnahme statuirt werden sollte, wo es darauf ankommt, die würde. Vinziellen Selbstverwaltung sehr bald als nothwendig herausstellen. Brandenburg: 36 Vertreter der Ritterschaft, 23 der Städte lich am 1. April 1874 schließt, haben die Giaats cin n ö ö ire, e 6. Nun,; meine Herren, diese Bedin⸗ geeignetsten Vertreter des Kreises für den Provinzial Landtag zu er⸗ §. 33. Die Stellung des Ober⸗Präsidenten als Königlicher Kom- In der Provinz Hannover sind, wie in der Denkschrift (Anlage C) (darunter 3 für Berlin), 12 der Landgemeinden, zuf ain men 71. oh C fut we, n. ö 6. ö ö. 2 3 ,. ger rere , . 6. ö char . gi ö. 6. . die Nit ieder des Kreistages im missarins bei dem Provinzial-Landtage erfährt nur ainsofern. eine Aen⸗ näher dargelegt ist, diese Beamten , . k ʒu Pom mern? 3 Vertreter der Ritterschaft, 6 der Städte, 8 der den Periode von 185 ungeachte der ginanʒ = Min n Lörpe ich die Steigung, Brain rungen ih e hren ö e . bor e l en ehiseel geln 3 n T geen . . 3 . e nr 6 9 . . . ie n eg mn fe g, 6 . zar en, V. ö 2 6 Vertreter der Ritterschaft, 30 der tung lle ü aßi nd wir di J ie i ̃ ü * . . ĩ r . ö d . , . an. Sch lesienz erren, 36 Vertreter der Ritterschaft, 30 de den durch Herabsetzung der Zölle auf Zucker und der Ermäßi- vermehrt hat, und wir dürfen gerade nach den Anmeldungen, die im Landtagsabgeordneten den Kreistagen zu überlassen, wird sich umsomehr . eil zu nehmen“ . mehr davon abzusehen, in dieser Beziehung bestimmte Normen für S4 916 Landgemeinden, zusammen 92. gung der Einkommensteuer zu erwartenden Ausfall in . e, . Jahres 1873 stattgefunden haben, wonach in diesem Jahre . als der Provinzia l⸗Landtag, beziehungsweise die aus 2 ö. i . ö en Verfasfung hat der Provinzial-Landtags- alle Provinzen zu geben, als die Verwaltungsbedürfnisse derselben sehr J 6 . 30 J Ter Ritterschaft, 24 der Einnahme. auf 2846 77 Pfund Sterling annehmen zu ö 4 ,, k . k ehre 1 Organe ö nee nn, die Kommissarius das . zu nnn , . . . . sind und sich 5 . das 5 . Städfe, 13 der Landgemeinden, zug m ift 5. 3. müssen glaubte. i ückwi 5⸗ 66 . . b ; An Stel einer höheren Instanz gegenüber den Kreisen einzunehmen ie Sitzungen des Landtages zu verlangen, oder eine Deputation des⸗ anderen das, andere System, empfehlen wird. Dagegen erschien e Nach dem Entwurf der Propinzialordnung werden die Provin— . w . 4 . . . . . 3 . di ire sß. Commungl- . ö . er Er wohnt eier den Sitzungen nicht gel- eth endis, zr Wetreff der Dienstrergehen, Fer Provinz lbzamten an. . i, . . ö spernlation in euffehl end nn Oeerrel Rl n 3 . an ,. werde. Ich bin nun aber durchaus nicht verwaltung zu führen haben, das Recht, den Kreisverband zu ver⸗ mäßig bei. Es erscheint als ein nothwendiges Karrelat der den Pro. genneine Vorschrijten zu geken Cs. 55 des Entwurfes). Dabei, könnten Preuß en. Reg.-Bez. Königsberg; i7 Landkreise mit 2, 2 Land- pel . h . e u en. Ver- Ffemeint, in Abrede stellen zu wollen, daß die Frage eine forgfältige treten, gerade bei Bildung dieser höheren Instanz nicht verkuͤmmert vinlial Landtagen zu gemährenden größeren Selbständigkeit, daß der nach Lage der Sache hinsichtlich, des Landesdirektors nur diej⸗nigen kreise (Orteisburg, Osterode) mit 3 Abg. 40 Abg. und 3 Abg. der einigten Staaten eingetretenen Krisen auf den großbritannischen Unter uchunz verdient ob wäß, nicht ini Intreffe, des Landes und werden dürfen. . ö. Gelegenheit gegeben wird, durch ihre Kommiffarien nicht Disziplinarinstaujen gewählt werden, denen die Chefs der Provinzial. Stadt Röniggberg. ; Geldmarkt war nicht bedeutend und hinterließ keine weileren 36 des Fiskus selbst als Cigenthümer der Domänen Veranlassung Gidlich darf, an Jieser Stelle guf Grund der der Staatsregierung nur fortlaufend Kenntniß von den Verhandlungen zu nehmen, sendern gu h Verwaltungsheh rden und die Ober- Präsidenten unterworfen sind, da es Reg. Bez. Gumbinnen: 14 Landkreise mit 2 Abg., 2 Tilsit, Inster⸗ nachtheiligen Folgen. Nur der Bedarf Deutschlands an Gold baben mögen, die früher gest llten Bedingungen pro futuro zu er- zugegangenen übereinstimmenden Mittheilungen von Behörden und durch Theilnahme an den letzteren die Staats⸗ und die Provinzial⸗Selbst⸗ nicht thunlich ist, den Disziplinarhof als Instanz über das Ober— burg) mit 3 älbg. * 34 Abg. schien bisweilen einen fühlbaren Druck auszuüben. Der Handel * . g Privaten als das erfreuliche Ergebniß der im Laufe des Jahres 1855 verwaltung, welche sich gegenseitig unterstütnzen und ergänzen sollin, in Verwaltungsgericht zu stellen Sder umgekehrt. ö J . engl, enn, war im Ganzen belebt, wenn derfelbe auch nicht in dem Maße pie . da Haus den gesteßten Antrag annghmen oder verwerfen, in Gemäßheit der Kreisordnung stattgehabten Wahlen zuü den Kreis= fortgesetzter Verbindung mit einander zu erhalten. Im, Uebrigen schließen sich die im 8. öös enthaltehen Disziplinar- Neustagh Mitt Mrs d= 7 Tibgr;' die Stad? Ciblg nit 22 Tenn zugenommen hat, wie bies in früheren Jahren her Fall gem fen ie Regierung wird sich dieser Prüfung keinenfalls entziehen. tagen konstatirt werden, daß die Zusaminensetzung der neuen Kreistage, §§. 34 und 35. Der . soll seine Geschäfts⸗ vorschriften für die Provinzialbeamten den für die Kreisbeamten er⸗ mit 3 Abg. 5 Abg. der Stadtkreife, ist. Dagegen gab der Kampf zwischen Arbeitnehmern und mit wenigen Ausnahmen, nicht nach einseitigen politischen Parteiritk= ordnung selbst bestimmen, auch seinen Vorsitzenden, welcher gegenwärtig lassenen (§. i5ß4 der Kreisordnung) an. . Reg. Bez. Marienwerder: 5 Landkreise mit 2. 8 (Marienwerder, Arbeitgebern Veranl ĩ Moti d 8 j . sichten erfolgt ist, sondern daß 66 Kreistags Abgeordneten im lllge= vom Könige aus dem Herxrenstande oder der Ritterschaft ecnannt wird, Vierter Abschnitt. Von den Provinzial-Kommissionen. Strasburg, Thorn, Schwetz, Konitz, Schlochau, Flatow, D.-Eronc), e,, äufig Veranlassung zu mancherlei Unbequemlich Motive zu dem Entwurfe einer Provinzialordnung meinen tüchtige und durch ihre bisherige Thätigkeit im öffentlichen fortan selbst wählen. Letzteres erscheint ebenso zuläffig wie gerecht 58. 56. Für die unmittelbare Verwaltung und Beaufsichtigung Rt ö ; keiten und Befürchtungen. Während des Strikes der Kohlen- für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Leben der Gemeinde und des Kreises bewährte Männer gewählt wor— ertigt, da der Vorsitzende nur die Verhandlungen des Provinzial. einzelner Anstalten, sowie für die Wahrnehmung einzelner Preußen im Ganzen 125 Abg. der Landkreise, 8 Abgeordnete der und Eisenarbeiter im südlichen Theile von Wales stellten im Schlesien und Sachsen. den sind, wenn auch in einzelnen Kreisen 4 , Er gs zu leiten nicht aber die Beschlüsse desselben auszuführen Angelegenheiten des Provinzialverbandes wird es sich unter Stadfkreise S 133. . vergangenen Jahre 0 000 Werkleute ihre Arbeit ein. Thatsãch⸗ (S. Nr. 10 d. Bl.) sein mögen, welche indeß den günstigen. Gesammtauzfall der Wahlen berufen sein, soll. Die übrigen Vorschriften über die Versammiungen Umständen empfehlen, neben dem Provinzialausschuffse bejon— Wran denburg (ohne Berlin). Reg.-Bez. Petsdam: 1I Land= lich sahen sich die Arbeitgeber gezwungen, den Ansprüchen der Schluß 961 n,, an . , , . i, der . ö. §§. 386 bis 39 entsprechen den analogen i. a il eng . ann nere gn fim. kreise mit 3, 2 (Templin, 6 ö. mit 2, 1 (Teltow) mit . er Kreistage in ihrer neuen Zu⸗ immungen der Kreisordnung. n der Befugniß der Provinzial-Landtage, für einz en⸗ bg. * 41. Stadt Potsdam 2 Asa. . J heiten dergleichen Kommissionen oder Kommissare zu bestellen, wird . . ,, ge ndkreie mit 2, 9 (Königsberg,

von den Arbeitervereinen des nördlichen Großbritanniens geleite⸗ S eat ö j aß. j ĩ ö,, e dd ö , j ? . ö I * ö e ö. Be ö . ö 3 deæß Böer eb 5 ve . 9 b . , ee. . . bewegen ö. . tung der Provinzialver bände. ö.. und dem Maße ihrer Steuerleistung entsprechende Weise §§. 40 bis 55. 6 dil n un fra . die Vorbereitung der Fünfter Abschnitt. Schlußbestimmung. ö n n. Ku tgd rr g fue! ae D. 3 Abg. . 9 66 9 Arbeit zu den früheren Be⸗ rster Abschnitt., Von der Zusammen bung der Probinzial. Landtage. Nach alledem wird es kein Bedenken haben, ihnen die Wahl der Ab— Beschlüsse, des Provinzial Landtages, sowie für die laufende Verwal. S 58. Die Mitglieder des Provinzial-Landtages, des Provinzial Brandenburg im Ganzen 84 Abg. der Land⸗, 4 der Stadtkreise ingungen wieder aufzunehmen. Die Macht der Arbeitervereine, Durch die Kreigerdnung ist die Bafig, auf welcher die gegen. geordneten zum Provinzial-Landtage anzuvertrauen. tung der Angelegenheiten des Verbandes sollen ein Provinzialausschuß ausschusses und der Provinzialkommissionen sollen eine ihren baaren 88 welche bei dieser Gelegenheit zu Tage trat, hat viele der großen wärtihen Provinzial Landtage beruhen, verloren gegangen. Es bedarf Wenn ferner nach dem Entwurfe jedem Kreise mindestens zwei, 16 Provinzialbeamte bestellt werden . Auslagen entsprechende Entschädigung erhalten, deren Höhe von dem * industriellen Kapitalisten veranlaßt, einen Nationalverein von 3 eines ,, ,,. für die Zusammenscßung der Provinzial den bevölkerteren Krelsen aber drei oder mehrere Abgeordnete zuge! . Organe der Selbflverwaltung sind nicht nur, wie schon Provinzig!- Landtage festgesetzt werden soll. Dieses Peinziy ist nicht Greifenberg) mit 2, 1 (Randow) 4 Abg. 35. Stadt Stettin 3 Abg. Arbeitgebern zu bilden, ein Zeichen, daß es den Arbeitgebern . 6. Die ,. Eigenschaft der Rittergüter ist in Bezug wiesen werden sollen, so ist dabei die Absicht maßgebend gewesen, die in dem Eingange dieser Motive erwäbnt, in den neuerworbenen und nur in Bezug auf die Mitglieder des Kreisausschuss 8 (5. is der Reg. Bez. Cöslin: 5 Landkreise (Schivelbein, Dramhurg, Bublitz nicht mehr möglich erscheint, als Einzelne ihr Verhältniß zu 6 3. , e, retung aufgehoben, in Anerkennung des Grundfatzes, innerhalb eines jeden Kreises nebeneinander lestehenden verschieden⸗ den beiden westlichen Provinzen, sondern auch in der Provinz Schlesien Kreisordnung) zur Anwendung gekommen, sendern es haben auch nach Rummelsburg, Vütow) mit 2, 6 mit 3, 1 (Stolp) mit 4 Abg. * den Arbeitnehmern? zu rn geln. daß . ö. Rittergutes an und, für sich nicht länger zur artigen 3 von Stadt und Land, von Ackerbau und Industrie, bereits eingerichtet; auch in der Provinz Sachsen sind in dem Land der gegenwärtigen Verfassung die Mitglieder der Provinzial -Landtage 32 Alg. , In den I Jahn 18 ur R usübung obrig eitlicher Dun ionen berechtigen, auch besondere An · von Großbesitz und Kleinbesitz u. s. w., wie sie in den Wahlverbänden er ge f i. und dem Landarmen Direktor ähnliche Organe für Anspruch auf Diäten und Reisekosten. . . Reg. Bez. Stralsund: 1 Landkreis (Grimmen) mit 2 Abg., 3 mit lndisthen en rn, w ,, gere . irh if eine hervorragende Vertretung im Kreistage nicht ge⸗ ö . Ausdruck gefunden haben, thunlichst zur Geltung diesen Zweig provinzieller a nm . k Dritter Titel. Von e e. . eh. d e Staates über die 3, 5 17. Siadt d irn, . , ö ĩ ĩ j ; ; ie Ritt ; ö! 6 . Nähere Mittheilungen über den Gang, welchen die Organisation der ; . rovinzial verbände. . mmern im Ganzen 78 Abg. der Land⸗, 5 der Stadtkreise 83. . . ist es in ö . e. um eine von 6 91 ei , welche, wie aus der An⸗ Während bei der Wahl von 3 Abgeordneten die besonderen In⸗ , . 4 ar nn e sstar r che Verwaltungen bieher genommen Die Vorschriften dieses Titel sind bestimmt, das staatliche In— rm en Len Breslau: 7 Landkreise Gramslau, Guh— jãhrliche e geln, . Re e nf n der egenwartigen pee n ,,, Vite . wr n merle nn n. e der rich ür y * 6 i g. . . . 6 ö 1 hin . J an 6 . t . . , ö t k ; 3u = h a, 9 ; s. ; n . on önigli ußischen Staats⸗Anzeiger Nr. 33 und? om 16. z . w 3 . Abg., 146 mit 2, 2 (Schweidnitz, Waldenb Abg. 41. tion des westlichen Afrika gekommen. Wenn es vielleicht auch 6 tion . neuen Prorinzialvertretungen nicht, beihehalten werden zwei Ahgeordneten zu Kompromissen führen, entweder auf die Wahl 6. . e ern, e fe f über die Organisation §. 59. lach der jetzigen Verfassung bedürfen alle Beschlüsse der Star , 6 . se. nur geringer Truppen verstärkungen bedurft hatte, un die fen ch ,. Aus demsel ben Grunde hat nicht allein zie bevorrechtigte ines, Groß und eines Kleingrundbesitzers oder auf die Wahl eines der kommunalen. Selbstverwaltung in den Preußischen Provinzen, Provinzial-Landtage, welche die Aufbringung neuer Provsnzialabgaben Reg. Bez. Liegnitz; 6 Lindkreise (Sprgttau, Lüben, Jauer, Plätze an der Küste gegen einen Angriff der Äschantis zu schützen, d 354 V sefikammissr cher Be stzer won Rittesslite rn, son. städtis chen ünd eines Vertr ters des platten Landes welche enebst einigen ergänzenden Schlußbemerkungen und einem Ver⸗ zum Gegenstande haben, Fer staatlichen Genehmigung. Dasselbe gilt Schsndh, Bolkenhain, Hoyerswerda) mit 1 Abg., 13 mit 3 Abz. fo war doch zu hefü chien bas di dnl kt tan bei fh n. 39 auch die der Fürsten und Standesherren ihre innere Berechtigung Würde dagegen den Kreisen nur ein Abgeordneter zugetheilt, so eichnisse der provinzial⸗ und kommunglständischen Verwaltungen, An. von Beschlüssen über eine anderweite Feststellung des Abgaben . 32. Stadt Liegnitz l, Görlitz ? Abg. 3. gierung ben dern Mr . ; ö , . ö.. e⸗ ren K , . a , der letzteren heruhen eben⸗ würde die Besorgniß nicht unbegründet erscheinen, daß alsdann das en Institute, Fonds und Stiftungen in den Provinzen Preußen, Vertheilungsmaßstabes. Während in letzterer Hinsicht den Reg. Bez. Dppeln: 3 Landkreise (Tarnowitz, Zabrze) mit 1 Abg., ohr beg sellten nd nech enn, 8 ö . n leiden 9 6 . ö. 14 . Gut ẽkompleres ( Standesherr · städtische Element, welches auf. den Kreistagen dem ländlichen gegen= Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen in der Anlage C. und Provinzialverbänden innerhalb der Grenzen der S8, 9414 9 mit , 8 (Oppein, Toft⸗Gleiwitz, Beuthen, Pleß, Ratibor, Leob' . Lehre fh . . . n . . . . we. . ö. k gin . . . . . befindet, DP. beigefügt ist. . . ö en. ö a. ö. 33 r. ö. schütz, Neustadt, Neisse) mit 3 hf, = 44. n e n. h : ö = en Provinzial-Landtagen nicht ausreichend zur Geltung gelan F in dies i ĩ sentli bei astung der Provinziglangehörigen freigegeben werden, soweit sie nich i,. II7 Abg. der Land-, er Stadtkreise größere Exrpedition unter dem Heft von Sir Garnet Wolselen . . / ] ; möchte, , mn der ö . . ö 36 9 wt. von . des Gesammtaufkommens an direkten Staats= en nnn ö ; nach der Soldküste abzusenden, um wo möglich den Feldzug ö . der , . . Kreistage ist nun zwar Waren in den angeführten Prinzipien die einheitlichen Grund⸗ währten Grundzügen. Nur in einem Punkte weicht er von denselben steuern übersteigt, oder soweit die aufzulegenden Leistungen neue sind, Sa chse n. Neg. Bez. Magdeburg: 8 Landkreise 2, 6 (Jerichow J. in der kühleren Jahreszeit zu beendigen. Da die eur opaͤischen 6 nech gar han 2 ö 5 Stadt ö Land lagen des Systems für die Zusamimensetzung der Provinzial Landtage ab. In den bis jetzt eingerichteten Provinzialausschüssen führt der Land- zu welchen ing gesetzliche Verpflichtung nicht vorliegt, und über die und J7., Calbe, Wanzleben, Aschersleken, Halberstadt? 3 Abg. = 34. Truppen, welche England zu Anfang Vezember verließen, bereng eg *. 3 plarcß un einem ländlichen Grundbesitze , so erschien es gerechtfertigt, behufs ihrer Durch führung den tagsmarschall den Vorsitz, während dem von dem Provinzial-Landtage be. nächsten fünf Jahre hinaus dauern sollen. Nur finanzielle Beschlüsse Stadt Magdeburg 4 Abg. . auf dem Kriegsschauplatze angelangt sind, so steht zu erwarten ö. e 9. a9, unt Wahlxerhänden Rechnnng ge erschiedenheiten, welche die einzelnen Provinzen in Bezug auf die stellte Oberbegmten (Landesdirektor, Landeshauptmann) der Regel der Provinzigl-Landtage, welche über diese Grenzen hinausgehen 8. 59 Reh. Bez. Merscherg; 8 Landkreise (Liebenwerda, Schweinitz daß der Marsch Lauf Runiassse, n an stabt den if . ö. . en. ö . jedo ö in der Absicht gelegen, damit ge⸗ Dichtigkeit der Bevölkerung, . die Anzahl der Kreise und auf die nach nur eine berathende Stimme in dem Ausschusse zusteht., Es er⸗ Nr. 6 und 7), sollen der Bestätigung der Minister des Innern und Witien erg, Visterfeld, Gebirgekreis Mangfeld, Ccarte ßer g, Raum ;. l, P hantis, illermaßen neue Stände an Stelle der bisherigen zu schaffen, wie Vertheilung der Bevölkerung auf bieselben nachweifen, dadurch Re nun ĩ sen en Landes direktor und den Ausschuß, welche beide der Finanzen bedürfen. Auch auf die staatliche Genehmigurg solcher eitz; mit 2. 8 mit 3 Abg. 40. Stadt Halle 3 Äbg. demnãchst tret d sen, ch Rechnung scheint angemessener, d schuß, welch burg, Zeitz 9 . . 2 ,. reien werden wird. ; J 2 auch Haragtteristische Merkmale ständischen Wesens iwie die n tragen, daß, wis dies im 8. 8 des Entwurfes gescheh n ist, die die ir gr re, r, die Angelegenheiten des Provinzialverbandes Beschlüsse des Provinzial Landtages, welche, die Aufnahme ven An- Reg.-Bez. Erfurt: 7 Landkreise mit 5, 2 Giordhausen, Mühl— as nolsständige Mißratzen der Reigernte in einem großen s. ie tie zn bares, dis aufam men seKjung des teten schü ff ar Prnialtinwohnerzahl, welche die Kreije zur Wahl von eg als zwei su erwalken und die Beschüsfe kes Provinßialgandtages vorzuberei- scihemn burch welche der Prörin ziafberband mit ginent neuen Schulen. hausen) 3 Abg. * 26. Stadt Erfurt 3 Abg, ö bestande belastet wird, die Uebernahme von Bürgschaften, die Ver⸗ Sachsen lin Ganzen S4 Abg. der Land., 9 der Stadlkreise 105.

zwischen der Staats- und Provinzialverwalung auf die einfachste Weise Die Zusammensetzung der gegenwärtigen Provinzial—

Sommern. Reg.-Bez. Stettin: 9 Landkreise mit 3, 2 (Anklam,

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Dürre im vergangenen Sommer und Herbste, und die in jenen Seil. Furien, die Kuriatahstimmung ꝛc. gewesen sein würden, in mirt wurde. Mitbestimmend dabei war dag durch die Rücksicht au ander zu hringen, ähnlich derjenigen, welche zwischen dem Landrathe äußerungen von Grundvermögen des Verbandes betreffen, odes nach In allen 5 Provinzen sind 198 Abgeordnete von Landkreisen und Distrikten drohende Hungersnoth haben fowohl in Inken als der Kreisordnung keinen Eingang gefunden haben. den Aufwand an Kosten nicht allein, sondern auch an M g gf 4 n e n Tri Es wird stch 53 empfehlen, . welchen einzelne Theile der Provinz mehr oder minder wie die 35 ö . zusakimen 533 Abgeordnete auf eine Bevölkerung in England ernsthafte Sorgen hervorgerufen. Die britischen se In dem Entwurfe wird daher das stzige System der Zusammen Leistungen gebotene Bestrehen, die Gesammtzahl der Provinzial⸗ Oberheamten Kandesdirektor, Landeshauptmann) den Vorßfitz im Pro. übrigen mit Abgaben belastet werden sollen, kann, mit Rücicht auf von 12,302, 07 Einwohnern (am 1. Dezember 1871). Behörden in Indien haben undess en alle erdenkli chen Maß gn g. der Provinzial-Landtage verlassen und an Stelle desselben ein Landtagsabgeordneten nicht allzusehr anwachsen zu lassen. Diese Rück vinzialausschusse mit vollem Stimmrechte zu übertragen, den Vorsitzen.· die hervorragende Wichtigkeit der dadurch berührten Interessen, eben . getto sen un vie Tf en gin sfsäun , Ohren . in Vorschlag gebracht, welcheß auf folgenden Grundsãätzen i, . es ,, von ö. ,. daß jeder Kreis den des Provinzial-Landtages aber auf den Vorsitz in Landtage zu (. e , . ö. . n , . . . 3. J mindestens zwei Abgeordnete zum Provinzial Landtage entsend schrů er Kreistage geschehen konnte Gergl. 8. 116, Nr. 2 —= der Kreis— abzuwenden; auch hat das Ministerium zum Voraus alle etwa jeder Kreis ist ein Wahlkreis; ö in einer Provinz eine R ehen! u 2 ; 2 3 . soll von dem Provinzial Landtage auf 5 bis 12 Jahre ordnung). ö Gewerbe und Handel. als nöthig erscheinenden Ausgaben genehmigt; somit ist die ö 2 die Wal der Provinzial ⸗Landtags⸗Abgeordneten erfolgt durch „In der Provinz Schlesien konnte wegen der großen Zahl der gewählt und vom Könige bestätigt werden. Die Bestätigung erscheint Was dann insbesondere die Beschlüsse über res lementarische An. ö. ö. . gan belt Fofnung, wohl gerechtfertigt, daß dem Aeußersten noch vorzu. die . J ; Kreise (61) und wegen der sehr verschiedenen Einwohnerzahl derselben unerlählich im Hinblicke darauf, daß der Provinzialausschuß auch zur ordnungen nach Maßgabe des 8. 13, Nr. 2 des Entwurfes (Nr. 21) „London, 8. Janugr. Die Aus 6 , . 3 3 eugen sein werde. Anderweitig sind die Zustände in Indien eieder Kreis wählt oder 3 Abgeordnete den kleineren Kreisen nur je 1 Abgeordneter zugetheilt werden (§5. 197. Wahrnehmung von Geschäften der allgemeinen Landesverwaltung be- betrifft, so werden dieselben, inabesondere soweit sie polizeilicher oder für Dezember bekunden eine anhaltende Handelsste . de gedelhlicher und befriedigender ehrt dveshü. Die Kreise sind vermöge ihrer, einheitlichen korporativen Gestal⸗ Von dieser Ausnahme, werden jedoch nur 15 Kreise bekzoffen— stimmt ist. technischer Natur, sind, Gebigte berühreng auf welchen, die Aufrecht, Gefammtwerth der , ö . . In Kanada endigte der lange Rampf zwischen dem Mini- tung die natürlichen Elemente für die Bildung fester, in sich geschloffe⸗ Auch soll es der statutarischen Anordnung der Provinzialvertretung An derartigen Geschäften werden durch den Entwurf dem Aus- haltung einheitlicher Verwaltungsgrundsätze unerläßlich ist, und es 19,147,506 Lstrl. gegen 20 516,253 Lstrl. im Der m der . . ö sterium und der Dns stion nf gen tritt iren, dem Mini, zer Wahlkoͤrper. Durch die mik Emanation der Kreisordnung erhöhten überlassen bleiben, diese kleineren Kreise mit je einem angrenzenden schuffe für jetzt allerdings nur wenige zugewiesen. nämlich die wird daher die Zustimmung der zuständigen Ressortministerien zu der⸗ d. i. eine Abnahme von 64 *. An Kohlen wurden 1 . on ben die Kongession fal e, n m, . 1 2 , , . 2. ö. ,. sie * ehr zu , ö vereinigen (8. 29). Auf diese kombinirten Nevision und Feststellung der Amtsbezirke (ö́3. 45), sowie die Ergän—⸗ n n . 36. . ,, n,, 4 , . ö K ö . 1sic⸗ . 4 ö P 3 j z 3 ĩ 81 KI . ie 8 i s ʒ 27 ember 13 2 ausgefuhrt, d. 1. eine 3 den Enthüllungen hatte sich nämlich herausgestellt, daß das Mi⸗ näher und indir bullet geeint ihc J . . 6 . 3 . f g nnn J , , ne ö ö . . ö n , , Mar sfß 335 , im Werthe. Baumwollfabrikate . ü 5 l ) tt fühlen. ahl die Kreistage beider Kreise zusammentreten müssen. ahi 6 Fs hat dies zunächst sein ordnung. . 29 in der Quantität und 335 z im Werthe. B nisterium aus den Händen des Konzessionärs für den Bau der Wollte man mehrere Krelse zu einem Wahlkörper verbinden, so unter Anwendung der re e,, in . die . . kh . . dern ee e , ssithsn f! . an n. Titel. Allgemeine Uebergangs- und Ausführungs- igen eine Abnahme ven 195 3; Wollenfabrikate k 16 betreffenden Bahn bedeutende Geldfummen zu Wahlzwecken ent⸗ würde man dadurch nicht etwa neue Bildungen mit, korhorativem Provinzial ⸗Landtagsabgeordnelen in den einzelnen Provinzen gestalten nisse, welche die Kreisausschüsse mit der eigentlich verwaltenden Thä— best im mungen. ; 21 S, und Leinenfabrikate eine Abnahme von 66 37 *. 6 gegengenommen hatte. ͤ oder einheitlichem Leben . wohl aber alle diejenigen Vortheile würde, ist in der Anlage B. ersichtlich gemacht. tigkeit in sich vereinigen, für die Provinzialinstanz den Verwaltungs— §. 65. Da die Stadt Berlin nach 5. 2 dieses Entwurfes zwar Verminderung ist der bedeutenden Neduktion in den Konsignationen aufgeben, welche eine Wah Wzirksbildung auf korporgtiver Grundlage Ju S. 24. Eine weitere Aibänderung des gegenwärtigen Systems serichten übertragen? worden ist. Welche zur Zelt von den Stars. gus dem Verbande der robin; Branzenburg qusscheiden, in admini⸗ nach dem spanischen Westindien und den , 6 Candtags Angelegenherten. mit sich bringt. Zu diesen Vortheilen gehört insbesondere die auf von Prinzipieller Tragweite enthalten die in dem J. 24 des Entwurfes behörden wahrgengmmen n Verwaltungsgeschäfte den Previnzialaus. strativer Beziehung jedoch bei dieser Provinz bezw. bei dem Regie⸗ zuzu chreiben. Eisen, und Stahl. . ne & m m gern . . . : vielfachen . und gemeinsamen Interessen beruhende nähere vorgeschlagenen Bestimmungen über das passive ahlrecht. schüssen demnächst etwa noch zu überwessen sein möchten, muß späterer Er⸗ rungebezirke Potsdam verbleiben foll, so werden zur Ausführung die— zr, in der Quantität und 16x, im. Wer . Da rie gen ö erlin, 15. Januar. In der gestrigen Sitzung des Bekanntschaft der reisangehörigen unter einander, welche eine Eini- Von den gegenwärtigen Beschränkungen in Bezug auf wãgung . wird schon die leberweisung der ser Maßregel nur die in dem gegenwärtigen Paragraphen vorgeschla⸗ Faktum in dem Ausweise ist der . 1 h . 8 Hauses der Abgeordneten nahm in der Diskusfion' über un, über den oder die aufzustellenden Wahlkandidgten ohne Schwie. die Waͤhlbarkeit zum Provinzigl-Landtagsabgeordneten Toll Ab! Provinzialfonds Gelegenheit bieten, in dieser Beziehung einen Schritt genen Bestimmungen erforderlich fein. Der Previnzial-Læandtag der mit Indien und Australien. Die Arti lein i . . Wen den Miquelschen Antrag, die Drainirung verpachteter Domänen igkeit herbeiführen wird. Anders, wenn die Wähler aus zwei oder stand genommen und die Wählbarkeit außer von den allge⸗ weiter zu thun, im Allgemeinen aber wird eg sich empfehlen, zunächst Drevinz Brandenburg wählt unter Hinzutritt besonderer ad hoe ge- in ihren Werthbeträgen sigurxiren, . g nn g w 3 , . thunsichst zu befördern, der Din anz Minifter Campi fen n, e r zur, Wahl zusammentreten müffen. ö meinen Erfordernissen der . Reichsangehörigkeit der Selbft= die Vildung der Hrovinzialausschüsse sich volliiehen zu lassen bevor waͤhlter. Abgeordneler der Stadt Berlin, die Mitglieder der . und Munition SI *, e , , . Ai 3 vg . J Jr,. nach dem AÄbg. Donalies das Wort: icht!‘ ar öuk ufig ist dann entweder ein, vorgängige Verständigung standigkeit, des Vchsikes Ker Fuͤrnl ichen Ehrenrechte und eines Lebenz— mit der Üeberwessung weiterer Geschäfte der allgemeinen Landes. kommißsion diefer Stadi für die klaffifizirte Cintommensteuer sowie Schafwolle s ỹ. Die hanhtf . . Meine Herren! So wie der Antrag heute durch den Herrn Be— nich zu erreichen und das Resultat der Wahl dem Zufall Preis ge, alters von 36 Jahren fortan nur von einem mindestens dreijährigen verwaltung an dieselben vorgegangen wird. des Verwaltungsgerichts für den Regierungsbezirk Potsdam. fich; garn joy, Sfeingutzwagren *. Mefa agen 45 ö 1 ier z ,,, , , , ,, d, dere, d e n, ,, n, , , J , , , Tung keinen Anlaß haben, sich einem folchen Anträge enigegenzuste len. Ufern ; ern „ewelche unter anderen Verhält⸗ egenwärtig ist die Wählbarkeit an zehnfährigen Grundbesitz bestimm— noch Folgendes zu bemerken: von Abgeordneten dieser Stadt an den gedachten Wahlen ohne beson. der deklarirte Ges— , , ü ; en bie Kenne, Fre. e e. 5 . den keinem der betheiligten Kreise gewählt, fein würden. Eine ter Qualität innerhalb des Wahlverbandes geknuͤ ĩ 5 ĩ . 1872 dere Kosten und Weiterungen stattfinden können. 1872, d. i. ein Zuwachs von 1246. In Baumwolle betrugen die Zufuhren 2 e e e een h i he. ,, Konhinirung, mehrerer Kreif zu einen. Wah bezirke wide außer ö vem 11 Die 1859, nn. 3. 23 eh iger Der helfe Si , . Finkemmensteuer Bezirke Kommijsien 16h, ic Cehinet ln Werth, den é d en, n mee . sichtigten Sinn desselben einzughen habe Denn “* . k 4 6. 29 den Aufwand an Zeit und, Kosten für die Wähler nicht unerheblich erklärte (AÄrf. 40) nur folche Gemeindewähler für wãählbar zur Pro⸗ Die Bildung der Amitsbezirke, sowie die etwa erforderliche für die Stadt Berlin den städtischen Behörden zu übertragen, erschien Gentner im Werthe von was slo Ctt; im Delemper Werth ö Ira eh heiß, af 69 , orf Tf. Tenn e n denn n R , m auch in dieser Beziehung J einer Erschwerung des vinzialvertretung, welche seit mindestens drei Jahren dem Kreise, für Abänderung derselben erfolgt nach Anhörung der Betheiligten auf nicht zulässig, da die Gemeindevertretung bereits die Wahl der Ein. Weizeneinfuhr belief ich, auf n, ,., im ö . 9 leichtert werden sollen, so würde es sich doch in der That r n ß , . . . 1 el hen s gen ehh ö z ö . he, , n,. anche Iielsh ges gad bitsent Geseke zewählten Krelalages, burch ben nn, 2. 2 ui . 5 . . , ö ie, , k . . on crsh⸗ von 1 2 . e. . ! ; rtigen z mmenge etzten ahlbezir⸗ aben. a indessen die rovin ial⸗ andtagsab ini . an der Bi ung des rganes der höheren Instanz, der ezir om * r., Un ö ö X ; . . n m , , mm . nn,, . die lokalen Interessen nicht ufer m m mg, h. . , . 3 , . . . . ö. Hedge rund endgültige Feststellung, sowie jede spätere sien, y,, . ö . ih rf . ö ö 36 , . . . . .. a ; * ümsein. ; eint es prinzipiell richtiger, den is z = Aban inder It zorschrift der zu er! sachgemäß in die Hand einer den lokalen Verhältnissen fernerstehenden im Parallelmone c ge - 4, . . pe gr een, nnen , , y Wa den zweiten Grundsatz betrifft, daß die Wahl der Provin zudehnen auf alle . , 2 , , aer HJ ir rhef gal zu legen sein, wozu der durch eine entsprechende Zuhl' der Versch if fun gen in den am 31. Dezember k n. . . , , ,, ir . . rf 6 . voll⸗ n n 3 . durch Wohnsitz oder Grundbesitz Der gegenwärtige Paragraph enthält diese vorbehaltene Vorschrift. von , der Stadt Berlin versftärkte Provinzial⸗Landtag ganz . . an ö,, ö ; den soll, ig derselbe qus folgenden Erwägungen. angehören, Es wird Damit die Möglichtei ĩ ig⸗ Es wird fich, wie di bei der Berathung der Kreisordnung die geeignet erschelnt. y,, ; nd 361 ag n, 3 des Hin. Abg. Donalies betriffl, i unächst konnte in Frage kommen, ob nicht bei der Wahl der nete Kräfte ö provinzielle Cn n . ee fg lfdollc , 1. . n . . 66. Obwohl es bereits aus der, ig des s. 2 bs Ent. hat ein Avance von 145 Prozent stattgefunden. Bezug anf * ee , n, . D ne, . 9 . . Provinzial. Landtagẽab ordneten auf die gesonderten Wahlverbände eigenen Kreises zu suchen, ohne daß andrerseits die Besorgniß begrün⸗ selbst, sondern dein Ausschusse zu übertragen, welcher als kleineres wurfes erhellt, und in den Motiven zum ersten Abschnitte des Näheren 23. eber die Thätigkeit der s ch webi⸗ , ,,, ,, ,, , , , ,, , ga e. ĩ ö ; 1 . D. r eise e r äufigen oder ungeeigneten Ge ; ĩ ĩ iltni it auszuführen. Wenn die Stelle der jetzt bestehenden ständischen Provinzialverbänd 2 R rb faentsiht! ann J, e , e. dd * ; ; in ü , z an sie dur ie von denselben ge⸗ abgeordneten, glei em de istags⸗ ; bei zefiniti irke, sowie bei spät Ab⸗ bgeändert werden sollen, so wird es sich doch empfehlen, etwai arb K . ee d , , , ,,,, , , ö,, , , ziigt, hat, alg läße der. hl⸗ Staat vollziehen ließe. ö ö . ; er folgenden §5. 26 bis 29 sti d i . ierbei um einen Akt rigen und der neubegrenzten Verbände zu beseitigen. ies ist die Ib ? und uf dem Lande, . z Ausf nhrung der Drainirung in die Haud nehmen möge, während sich / Würde jedes dieser Systeme auch prinzipiell mit der Kreisordnung l der , . ; mntspre hen ben minlben est nunmnpen ü . 3 . Hern e e , de ch des zweiten i . dieses Paragraphen. hende, den Interessenten zugehörige Kapital betrug 76,375,245 Rtih.

Theile von Bengalen und Behar, in Folge der anhaltenden dec Kreiekommissionen aus Vertretern der verschiedenen Wahlverbände Abgeordneten berechtigen soll, in den einzelnen Provinzen variirend nor- ken und auszuführen, in eine engere organische Verbindung mit ein=

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