1874 / 13 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 Jan 1874 18:00:01 GMT) scan diff

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Inseraten- Expedition des Deutschen Reichs · Anzeigers

und Königlich Rreußischen Staats- Anzeigers:

Berlin, Wilhelnm⸗Straße Nr. 32. XR

1ẽStectfriefe und Untersuchun g- Sachen. 2. Handels ⸗Register.

2. Konturse, Subhastationen, Aufgebeie, Ver-

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Ster e , rr, ,, Der hinter den ehema⸗ ligen Kaufmann Friedrich Eduard Joachim Schulze wegen betrüglichen Bankeruts unter dem 3 Mai 1855 in den Akten 8. 350 jetzt 139 rep. de 1855 erlassene Steckbrief wird hierdurch zurückgenom— men. Berlin, den 8. Januar 1874. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen.

In der Nacht vom 6. zum 7. d. Mts. sind aus der Kirche zu Falkenhagen, Kreis Prenzlau, mittels Einbruchs folgende Werthpapiere, sämmtlich außer Cours gesetzt und ohne Coupons, gestohlen worden;

IJ) ein Wesspreußischer Pfandbrief auf Kosiellecr 2

36 Nr. 19 über 100 Thlr., ein desgl. auf Grodziszno à 35 *. Nr. 45 über 200 Thlr, 3 ein Kur⸗ und Neumärkischer Pfandbrief auf Günterbertz 2 35* Nr. NS0 über 560 Thlr., ) ein desgl auf Blankenburg à 31 * Nr. 30531 über 300 Thlr., 3) ein desgl. auf Blumenfelde 37x Nr. 3031 über 3 0 Thlr, 6) ein desgl. auf Malchow à 36 x. Nr. 25182 über 360 Thlr., 7) ein desgl. auf Fritschen dorf à 35, Nr. A404 über 200 Thlr., 8) ein desgl. auf Kienitz 2 35ꝶ Nr. 25957 über 1000 Thlr., 9) eine Kurmärkische Schuldverschreibung. Litt. B. a2 35 Nr. 2147 über 500 Thlr., 10) eine desgl.

Litt. C. à 35x Nr. 27I über 460 Thlr, 11) ein

Staatsschuldschein à 3 * Titt. A. Nr. 026 über ohh Thie, 12) ein desgl. Litt. E. Nr. 331 über 2060 Thlr, 13) eine Staatsanleihe de 1853 zu 45 Nr 20142 über 100 Thlr., Summa 5000 Thlr. Die Diebe haben bei Ausfährung der That eine Zange, ein kleines zum Abschlagen der Pferdehufe dienendes Schmiedeeisen und einen kleinen Bohrer, welche

Sachen in derselben Nacht aus der Schmiede des Schulzen Wilke zu Falkenhagen entwendet, worden sind, benutzt. Mittheilungen über die Thäter und den Verbleib des gestohlenen Guts sind an mich oder die nächste Polizeibehörde zu richten. Prenzlau, den 11. Januar 1874. Der Königliche Staatsanwalt.

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

111 Oeffentliche Vorladung.

Der Kaufmann J. Hoffmann zu Berlin, Wol⸗ lank⸗Str. 1B., hat gegen den Lieutenant a. D. des 1. Thüringischen Infanterie⸗Regiments Nr. 31. zu Altona, Freiherrn Hiller von Gärtringen, früher zu Altona, und gegen den Lieutenant desselben Regi⸗

ments, Freiherrn Otto von Schrötter, die Klag⸗

auf Zahlung von 750 Thlr. nebst 63 Zinsen seit dem 2I. September c., 1X Provision und 3 Thlr.

15 Sgr. Protestkesten auß dem von Gustan Arndt ausgeftellten, von dem Freiherrn Hiller ven Gärtrin⸗

gen acceptirten Wechsel vom 3. Juli 1573 über 750 Thlr, zahlbar am 21. September 1873, angestrengt.

Die Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Aufenthalt der beiden Verklagten unbekannt ist, so werden diese hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weitern mündlichen Ver⸗ handlung der Sache auf

den 13. April 1874, Bormittags 19 Uhr,

ladungen u. dergl. 4. Verkãufe, Berpachtungen, Submissienen ꝛc.

Deffentlicher Anzeiger.

. nimmt an dig autgristzte Anon gen. ECredition von dolf Moffe in gerlin, Eeipzig, amburg, Frank- furt a. M., Greslau, galle, rag, Wien, München, nürnberg, Straßburg, Zürich und Ktuttgart.

8. Verloosung, Amertisatien, Zins zablunz u. J. w. von öffentlicken Paxieren. 6. Indu strielle Etablissemeuts. Sabriken u. Ereßhandel. J. Berschie dene Sekanntmachungen. en

8. Literarische ? 9. Familien · Rachrichten.

25. Oktober 1866 nebst Grundbuchs ⸗Auszug vom 7. Dezember 1866 ist angeblich verloren gegangen und soll amortisirt werden. Demgemäß werden die unbekannten Eigenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstigen Inhaber des bezeichneten Dokuments auf. gefordert, ihre Ansprüche an dasselbe spãtestens in dem am 2. Mai J. J., Vormittags 12 Uhr, vor dem Gerichts-Assessor Niewandt an hiesiger Gerichtéstelle, Zimmer Nr. 18, anstehenden Termine anzumelden, widrigenfalls diesel ben mit ihren etwaigen Rechtgansprüchen auf dies Dokument präkludirt wer⸗ den und letzteres amortisirt werden wird. Charlottenburg, den 13. Dezember 1873. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

2575 Oeffentliche Ladung.

Der hierselbst am J. Dezember 1837 geborne Atbert Ferdinand Kannapke ist am 26. April 1856 von bier nach Australien ausgewandert und hat seit Ende des Jahres 1857 irgend eine Nach⸗ richt von sich an seine Angehörigen nicht mehr ge⸗ langen lassen. .

Es werden nunmehr der 24. Kannapke sowie seine etwaigen Erben und Erbnehmer aufgefordert, sich vor oder in dem

am 27. Zuni 1874, h. 12, ver dem Kreisrichter Bardt an hiesiger Gerichts stelle anberaumten Termin: zu melden, widrigenfalls der Verschollene für todt erklärt werden wird und alle unbekannten Prätendenten mit ihren Ansprüchen aaf seinen Nachlaß ausgeschlossen werden.

Crossen, den 26. Juli 1873.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

(28 Bekanntmachung. Die in den Hohenzollernschen Landen bei der Königlichen Regierung zu Sigmaringen schwebenden und in deren Äuftrag von Unterzeichnetem bearbei⸗ teten Reallastenablösungen L. im Oberamtsbezirk Sigmaringen: Ringgenbach⸗Buffenhofen, Ablösung der der Meß⸗ ner? Menningen im Großherzogthum Baden von den Hefwirthen zu Ringgendach und Buffenhofen zu entrichtenden Natural- und Geldabgaben, ; Deutwang: Aklösung der von den Haus-, Hof⸗ und Ackergrundstücksbesitzern zu Deutwang an die dortige Meßnerei und die dortige Gemeindekasse zu entrichtenden Natural-Prästatienen und Geld⸗ abgaben,

d

er ven den Grundbe⸗ ie dortige Meßnerei zu

vor der unterzeichneten Gerichtsdeputation im Stadt- gerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 67, anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Klage steb ;. 8 ; . zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen, und Urkunden im Original einzureichen, in⸗ ; . 26 , , . dem auf spatere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann. Erscheinen die Beklagten zur bestimmten Stunde

nicht, so werden die in der Klage angeführten That⸗ sachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers in

contamaciam fur zugestanden und anerkannt erachtet, folgt, wird im

und was den Rechten nach daraus Erkenntniß gegen die Beklagten ausgesprochen werden. Berlin, den 15. Dezember 1873. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Prozeß · Deputation II.

2 Schwarz.

l88 Proclam a. Die fünf Aktien der Kreditbank von Doni⸗

mirski, Kalkstein, Lyskomski & Co. zu Thorn,

itt. A. Nr. 149 und 150 und Litt. B. Nr. 1047, 1018 und 1049 über je 200 Thlr., welche auf den Namen der Frau Gräfin Laura Czapeka (zu Berlin) ausgestellt sind, sind nebst den dabei befindlich gewefenen, seit dem 1. April v. J. fällig gewesenen Dividendenscheinen verloren gegangen (anzeiglich in der Nacht vom 22. zum 23. Januar v. J. aus der Gutskanzlei zu Smogulsdorf (im Kreise Schubin) entwendet worden). Auf wie viel Jahre die mit den Aktien verloren gegangenen (entwendeten) Divi⸗ dendenscheine ausgestellt waren, kann nicht angegeben werden.

Die unbekannten Inhaber dieser Aktien und Di⸗ viden denscheine werden hierdurch aufgefordert, die⸗ selben in dem auf

den 27. April d. J., 123 Uhr Mittags, vor dem Kreisrichter Dr. Meiner im Termins zimmer Nr. 4 des hiesigen Gerichtslokals (im hiesigen Rath⸗ hause) anberaumten Termine bei Vermeidung der Proklusion vorzulegen.

Thorn, den 8. Januar 1574.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

183) .

Auf dem hierselbst belegenen im Grundbuche der Stadt Charlottenburg Band XVII. Nr. 1362 Fol. 73 verzeichneten Grundstücke des Buchdruckerei besitzer Johann C. Huber von hier, stehen Rubr,. III. Nr. 5 3500 Thlr. mit 5 X jährlich in vierteljähr⸗ lichen Terminen seit dem 1. Januar 1867 verzins liche Restkaufgelder der aus dem Vertrage vom 25. Oktober 1866 für den verstorbenen Brauerei⸗ besitzer Carl Julius Uhlig von hier, eingetragen zu folge Verfügung vom 28. November 1866, welche nach dem Tode des ꝛ2c. Uhlig, auf dessen Wittwe Therese Uhlig, geborene Herlth, übergegangen sind. Das über diese Post gebildete Hypotheken Dokument, beftehend aus einem notariellen Kaufvertrag vom

Inngnau resp. schädigungen haftenden zu den Cultkosten und Bau rr e nr. in Veringendorf beizutragen, ver⸗ zunden mit Ablösung der, den Parochianen zu Veringendorf, Hochberg und Jungnau obliegenden Verbindlichkeit, bei Neubauten und Hauptrepara— uren der vorbezeickneten Gebäude Hand und Spannfrohnden zu leisten. 3. EII. Im Oberamtsbezirk Hechingen: Wilflingen: Ablösung der Seizens der Gemeinde Wilflingen aus dem dortigen Gemeindewalde an die Pfarrei daselbst zu entrichtenden Holzprästation. Wessingen: Zimmern: Ablösung der dem Pfarr⸗ bencfiium zu Zimmern aus dem Gemeindewald der Gemeinde Wessingen zustehenden Holzprästation werden hierdurch zur Ermittelung unbekannt ge⸗ bliebener Theilnehmer und Feststellung der Legiti⸗ matien der bis jetzt zugezegenen und nicht ander⸗ wei: bereits legitimirten Interessenten auf Grund des s. 2l des Gesetzes vem 28. Mai 1860, sowie der 55. 1I1ff. des Ausführungsgejetzes vom ?. Juni 1825, der S5. 25 ff. der Verordnung vom 30. Juni 1834 und Tes §. 1069 des Gesetzes vom 2. März 1850, öffentlich bekannt gemacht und alle Dieje⸗ nigen, welche bei diesen Auseinandersetzungen ein Interesse zu haben vermeinen, bisher aber dabei nicht zugezogen sind, aufgefordert, sich innerhalb sechs Wochen und späteftens in dem, in meinem Geschãftẽ zimmer im Königlichen Regierungsgebäude hier selbst am Z. März 1374, Vormittags 19 Uhr, anstehenden Termine zu melden und ihre Ansprüche geltend zu machen, widrigenfalls sie die Auseinan⸗ dersetzung gegen sich gelten lassen müssen und mit keinen Einwendungen dagegen weiter gehört werden können. Sigmaringen, den 24. Dezember 1873. Der Regierungs⸗Rath. Lentze.

Verkanfe, Vervachtungen, Submissionen ꝛc.

199 Chanssee ge ld. Ter pachtung, Die Chausseegeld⸗Hebestelle östlich Branden⸗ burg soll vom j. April d. J. ab von Neuem ver⸗ pachtet werden und das Pachtausgebot am 21. d. M., Mittwochs, Vormittags 9 Uhr, in unserem Amtsgelasse hierselbst stattfinden. . laden wir dazu mit dem Zusatze ein, daß zum Gebot nur verfügungsfähige Personen zu⸗ gelaffen werden können, welche zur Sicherung ihres Gebotes vorher 100 Thaler in öffentlichen Papieren oder baar einlegen.

tur eingesehen werden. Brandenbnrg, den 7. Januar 1874. Königliches Haupt ˖ Stener⸗Amt.

Die Pachtbedingungen können in unjerer Registra⸗

M. 26 Belanntmachung.

Im Auftrage der Königlichen . hierselbst wild das unterzeichnete Haupt-Amt in seinem Ge⸗ schäftslokale die auf der Berlin⸗Prenzlauer Kunst⸗ it ref bclegene Chausseegeld ˖ debestelle zu Sch õ nerlinde

am Mittwoch, den 21. Januar d. J., Vormittags 10 Uhr, ; mit Vorbehalt des höheren Zuschlags zum J. April d. J. in Pacht ausbieten. Nur als dis positions· fählg sich ausweisende Personen, welche vorher min⸗ destens T0 Thlr. baar orer in annehmbaren Staats- papieren bei uns zur Sicherung ihres Gebotes nie= dergelegt haben, werden zum Bieten zugelassen. Die Pachtbedingungen sind von heute ab während der

Dienststunden in unserer Registratur einzusehen.

Potsdam, den 5. Januar 1874

Königliches Haupt⸗Steueramt. (a. 7/1)

144 Bekanntmachung. 4 Die Lieferung von mit Kupfervitriol imprägnirten 3060 Stück Telegrapkenstangen für Telegraphen⸗ Neugulagen pro 1874 soll im Wege der Submission an einen Lieferanten vergeben werden.

Die Lieferungsbedingungen sind an den Wochen—⸗ tagen während der Bureaustunden in der Registratur der Unterzeichneten einzusehen und werden auf porto⸗ freien Antrag gegen Erstattung der Kopialien ab—⸗ schriftlich mitgetheilt. Unternehmungslustige wollen ire Offerten mit der Anfschrift m n iffon auf Lieferung von Telegraphenstangen“ versehen, bis 28. Januar an die Unkterzeichnete einsenden, in deren Bureau, Klapperwiese ] 7a. am genannten Tage Vormittags 11 Uhr die Eröffnung der eingegangenen Sfferten in Gegenwart der etwa persönlich erschienenen Submittenten erfolgen wird.

Später cingehende, sowie den Bedingungen nicht entsprechende Offerten werden nicht angenommen. Nachgebote bleiben unberücksichtigt.

Königsberg, den 9. Januar 1874.

Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion. v. Jahn.

. Bekanntmachung. Für die Kaiserliche Werft sollen 72 Stuck fichtene Bretter, à 22 dem. lang, 18 em. breit, 25 em. stark, 128 Stück fichtene Bretter, à 26 dem. 18 em. breit, 23 em. stark, 200 Stück fichtene Bretter, 6 32 dem. 18 em. breit, 23 em. stark, 200 Stück fichtene Bretter, à 38 dem. 18 em. breit, 23 em. stark, 20 Stück fichtene Bretter, à 44 dem. lang, 18 em. breit, 25 em. stark, beschafft werden . Lieferungs-Offerten sind versiegelt mit der Auf— schrift Submisfion auf Lieferung von fich— tenen Brettern“ bis zu dem am 21. Zannar er., Mittags 12 Uhr, im Büreau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen. en, welche auf portofreie der Kopialien abschriftlich n der Registratur der

lang,

/

lang,

gehobelt

lang,

gefedert, genuthet und

*

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ie. 5 ; Bebra⸗Friedländer

Die Ausführung des Vollausbruchs und der Maurerarbeiten, bebufs Herstellung des im Bunt⸗ sandstein liegenden 172 Meter langen Oberriedener Tunnels, excl. Materiallieferung soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden und ist hierzu Termin auf

Montag, den 26. Januar 1874, Vormittags 12 Uhr, im Abtheilungs-Büregu hierselbst anberaumt.

Die betreffenden Zeichnungen und Submissions— Formulare liegen hier zur Einsicht aus, letztere können auch gegen Eistattung der Kopialien von mir be⸗ zogen werden.

Behufs Besichtigung des in der ganzen Tunnel⸗ Länge aufgefahrenen Richtstollens wolle man sich bei dem Bauaufseher Heitz zu Oberrieden melden.

Allendorf a. Werra, den 5. Januar 1874.

Der Abtheilungs⸗Baumeister. Laessig.

Verloosung, Amortisation, Zins⸗ zahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

(189 ;

In Gemäßheit der durch die Allerhöchsten Ka— bineis⸗Srdres vom 21. August 1852 und vom 23. Juni 1854 dem Wittenberger Deichverbande verliehe⸗ nen Privilegien zur Auegabe von Deichobligationen im Gesammtbetrage von 150000 Thlr. hat durch die dazu gewählte Kommissien des Deichamts die Ausloosung der au das Jahr 1874 zu kündigenden

von 3159 Thlr. stattgefunden. . Nachstehende Nummern der Deichobligationen sind bei dieser Ausloosung gezogen worden: 1) Von der . ang ,. Littr. A. Nr. 17. 33 und 61 à do Thlr. B. 20. 86 und 134 à 190 Thir. , G 37 und w n Y Whlr. 2) Bon der II. Abtheilung. Littr. D. Nr. 167 und 191 à 500 Thir. „F., 209 und 306 à 190 Thlr. F. , 288. 333. 407 und 543 à 25 Thlr. Inden ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe und gleichzeitig die gedachten Obligationen auf Grund des §. 2 der Allerhöchst, verliehenen Privi⸗ leglen hiermit kündige, fordere ich die Inhaber der⸗

selben auf, die ausgeloosten Deichobligationen am 1 Juli 1874 der Kasse des Wittenberger Deichver⸗

und zu amortisirenden Deichobligationen im Betrage

bands zu Pretzsch nebst Coupons. zu prãsentiren, worauf deren Cinlösung erfolgen wird.

In Bezug auf die Präklusivbestimmungen, wo= nach ausgelooste oder gekündigte Deichobligationen. deren Betrag in dem festgesetzten Termine nicht er- hoben wird, innerhalb der nãchsten 10 Jahre auch in späteren Terminen zur Einlösung prãsentirt wer⸗ den können, dann aber keine Zinsen mehr tragen und nach Verfluß von 10 Jahren nach ihrer Fälligkeit ihren Werth ganz verlieren, beziehe ich mich auf 8. 5 der Allerhöchsten Privilegien, welcher jeder Ob⸗ ligation beigedruckt ist.

Wittenberg, den 3. Januar 1874.

Der 2 Landrath a. D.

2 6 * 2 Freihurger Eisenbahn. Die Inhaber der unterm 1. Mai 1872 ausgefer⸗ tigten Quittungsbogen über die erste Einzahlung von 407 auf Freiburger Stamm-⸗Aktien Litt. B. werden Hierdurch aufgefordert, die zweite Einzahlung von 20 * ö in 95. Zeit vom 2. bis inkl. 14. Februar d. J. zu leisten: .

in Berlin bei der Bank für Handel und

Industrie, bei dem Bankhause S. Bleichröder, bei dem Bankhause Tacob Landau, in Leipzig bei dem Bankhause Er Frege K Co., in 2 9 dem Bankhense Ed. Frege o., in Breslau bei unserer Hauptk eme. Die Einzahlung beträgt für ein en Quittungs—2 ogen: . K 40 Min Fe p abzüglich 5 * Zinsen von der ersten Einzahlung von 40* d. s. 80 Thlr. fuͤr die Zeit vom 3. Juni 1872 bis inkl. 1. Februar d. Is. d. nf sg Te, also 33 Man 160 J. 4 p Den Inhabern der Quittungsbogen wird freige= stellt, schon von jetzt ab gegen Empfang der Aktien die Vollzahlung, jedoch nur bei unserer Haupt⸗ Kasse, zu leisten, und beträgt in diesem Falle die Zahlung für eine Aktie w 130 Men. 5 Zinsen von der ersten Einzahlung von 409 d. s. . 80 Thlr, für die Zeit vom 3. ö. 1872 bis zum Einzahlungstage exkl. un zuzüglich 5 zurückzupergütende Zinsen auf den laufenden Coupon, also vom 1. Januar er. bis zum Einzahlungstage exkl.

Bei der Einzahlung sind die Quittungsbogen mit einem, nach den Nummern derselben geordneten und mit Namen und Wehnort des Besitzers versehenen Verzeichnisse vorzulegen.

Auswärtige haben die Beträge der Einzahlungen sowie die Quittungsbogen nur an unsere Hauptkasse hier portofrei einzusenden. Die Zurückgabe der Quittungsbogen, resp. die Uebersendung der Stamm⸗ Aktien erfolgt portopflichtig unter Angabe des No⸗ minalwerths der Sendung, sofern eine andere Werth⸗ deklaration ni rt ausdrücklich begehrt wird.

Breslau, den 9. Farnar 874.

Direktorin.

os) Attien · Gesellschast Bergwerks · Verein. Friedrich⸗Wilhelms⸗Hütte zu Mühlheim 4. d. Ruhr.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft benachrichtigen wir hierdurch ergebenst, daß die Aushändigung der III. Serie Dividenden⸗Coupoens für die Betriebsjahre 573/74 bis 1880/81 nebst Talon zu den

Stamm ⸗Attien Nr. 1 1999 gegen Einlieferung der bezüglichen Anweisung (Ta⸗ fon vom J. Januar 1869) in unserem Geschäftslokale hier stattfindet. . .

Die Inhaber dieser Anweisungen werden gebeten, dieselben in einem nach Nummern geordneten, mit Namen und Wohnort versehenen Verzeichnisse bis zum 2. Februar er. portofrei einreichen und da⸗ gegen die neuen Couponsbogen in Empfang nehmen zu wollen. .

Mühlheim a. d. Ruhr, den 7. Januar 1874.

Die Direktion.

3698

* . * Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn.

Die am 2 Januar k. J,. fälligen halbjährigen

insen der Prioritäts Sbligationen der Rhein= Rahe⸗Eisenbahn J. und II. Emission können vom gedachten Tage ah bis zum 31. Januar 1874, Vor⸗ mittags, in den Geschäftsstunden:

I) Fei der Direktion der Diskontogesellschaft in Berlin,

2) bei dem A. Schaffhausenschen Bankverein in Cöln.

3) bei der Filiale der Bank für Haudel und Industrle zu Frankfurt a. Mi.,

4) bei Jammtlichen Stations ⸗Kkassen der Rhein⸗ Nahe⸗Eisenbahn, soweit deren Geldbestände ausreichen und

5) bei unserer Hauptkasse hierselbst

erhoben werden. .

Die Coupons müssen den Zahlstellen mit nume risch geordneten, nach den Emisstonen getrennten und von den Eigenthüům ern unterschriebenen Verzeichnissen übergeben werden.

Saarbrücken, den 12. Dezember 1873.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

Deutscher Reichs Anjeger

Königlich Preußischer

und

*.

Aas Abonnement beträgt 1 Thlr. 1B Kgr.

.

für das Niertelsahr.

SHuletu rn vreie m den Raum riurr Aru il s gg.

Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Freitag,

Se. Majestät der König haben Allergnäd:gst geruht:

dem Kaiserlich österreichischen Feldmarschall⸗Lieutenant Ritter

von Abele, Commandeur der 2. Infanterie⸗Truppen⸗Division, den Stern mit Schwertern am Ringe zum Königlichen Kronen⸗ Orden zweiter Klasse mit Schwertern; dem Kaiserlich österreichi⸗ schen Major und Flügel⸗Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers, Freiherrn von Löhneysen, den Königlichen Kronen⸗Orden

zweiter Klasse; sowie dem Großherzoglich luxemburgischen Archivar Ruppert zu Luxemburg den Koͤniglichen Kronen⸗Orden vierter

Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht:

Den nachbenannten Reichsbeamten und Angehörigen von Elsaß⸗Lothringen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen ver⸗ liehenen Ordens Dekorationen zuertheilen, und zwar: des Comthurkreuzes erster Klasffe des Großherzoglich

hessischen Verdienst⸗Ordens Philipps des

Großmüthigen:

dem Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Eck, Direktor im Reichskanzler⸗Amt: des Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Groß— herzoglich sächsischen Haus⸗Ordens vom weißen

Falken: dem Geheimen Regierungs⸗Rath Starke, vortragenden

Rath im Reichskanzler⸗Amt;

des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich hefsischen Ludwigs-Ordens: dem Geheimen Rechnungs⸗Rath Radtke, Bureau⸗Vorsteher im Reichskanzler⸗Amt; des Ritterkreuzes exster Klasse des Königlich bayeri⸗ ee . schen Militär⸗Verdienst⸗Ordens; dem Post⸗Inspeltor Adolf Schultz zu Darrastazt; des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: den Post⸗Sekretären Os kar Philips born zu Breslau, Ludwig Peveling zu Münster und Kuno Breuer zu Stettin; sowie des Ritterkreuzes des französischen Ordens der Ehrenlegion: dem Cantonalarzt Dr. Klein zu Niederbronn.

Deut sches Reich.

Der bei der Verwaltung der Reichseisenbahnen in Elsaß⸗ Lothringen angestellte Eisenbahn⸗Telegraphen⸗Inspektor Emil Hieronymi ist zum Eisenbahn-Telegraphen-Ober⸗Inspektor er⸗ nannt worden.

Bekanntmachung. Korrespondenzverkehr mit Konstantinopel. Nach einer Mittheilung des Kaiserlich russischen Postamts in Odessa sind die regelmäßigen Dampfschiffahrten zwischen Odessa und Konst antinopel wieder hergestellt

worden. In Folge dessen können Briefe ꝛc. nach und von Konstan⸗ tinopel in der früheren Weise auf dem Wege über Odessa zur Versendung gelangen. Die auf diesem Wege zu befördernden Briefe 2c. müssen mit der ausdrücklichen Bezeichnung: „via Odessa“ versehen sein. Die Dampfschiffe gehen ab: von Odessa Dienstags und Sonnabends um 4 Uhr Nach⸗ mittags, von Konstanstinopel Montags und Donnerstags um? Uhr tachmittags. Die Dauer der Fahrt beträgt in beiden Richtungen ungefähr

je 36 Stunden.

Berlin, 15. Januar 1874. Kaiserliches General⸗Postamt.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht; Den Regierungs⸗Räthen Ziegert in Breslau und Linz in Trier den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen;

Den Kreisgerichts Direktor Severin in Bunzlau in gleicher

Amtseigenschaft an das Kreisgericht in Glogau zu versetzen; und Dem Kreisgerichts-Sekretär Mischte in Beuthen O.-Schl. bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Kanzlei⸗ Rath zu verleihen. Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Ver seitherige Physikats⸗Assistent Dr. Fuchs zu Friedrichs⸗

dorf ist zum Kreis-Wundarzt des Ober-Taunus-⸗greises er⸗ nannt worden.

M inisterium für Handel, Gewerbe und öffentlicha⸗

. Arbeiten. Der in der Eisenbahn⸗Abtheilung des Ministeriums für

Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten beschäftigte bisherige

? 1 1 Alle Nost-Anstalten des In · und Auslandes nehmen

Kestellung an; far Kerlin außer den Nostanstalten

Gerichts- Assessor Georg Sombart ist zum Regierungs⸗Assessor ernannt worden. Der Gasmotoren⸗Fabrik Deutz zu Deutz bei Cöln ist unter dem 14. Januar d. J. ein Patent auf eine atmosphärische Gaskraftmaschine in der durch Zeich⸗ . Beschreibung und Modell nachgewiesenen Zusammen⸗ etzung auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Summaxische Rebersicht über die Zahl der Studirenden auf der Königlichen Uniersilät Marburg im Wintersemester 1373/74

Im Sommersemester 1373 sind (einschl. JI später noch Hinzugekom⸗ menen) immatrikulirt gewesen 3813 davon sind abgegangen 113, es sind demnach geblieben 268; dazu find in diesem Semester gekommen 156; die Gesammtzahl der immatrikulirten Studitenden zehägt 43 die evangelisch theologische Fakultät zählt: Preußen 51, Nichtpreußen 3, zusammen 54, dis juristijche Fakultät zäglt: Preußen 4, Nicht⸗ preußen 4, zusammen Hl, die medizinische Fakullät zählt? Preußen 17, Nichtpreußen 28, zusammen 145, die philosophische Fakultät zählt: a2. Preußen mit dem Zeugniß der Neife 8g. B. reußen mit dem Zeugniß der Nichtreife nach 5§. J5 des Prüfungs-Rezlements vom 4. Juni 1854 —ů e. Preußen ohne JZeugniß der Reife ich § 335 des Reglements 60, Preußen 145. d. n 19, 3 sammen 168. Außer diesen immeaatrikulirten Studirenden besuchen n Voꝛlesungen 15; es nehmen mithin an den Vorlesungen überhaupt il 433.

Aichtamtliches. Deu tsches Reich.

Preußen. Berlin, tz. Januar. Shrẽ Naje stãt die Kaiserin- Königin none Reute der feierlicih— é nweihnng der Kapelle des Domkandidatenstifts bei. Int Röniglichen Palais findet heute ein größeres Diner statt für die Botschafter und ihre Gemahlinnen, sowie für die hier anwesenden nach Rußland abgesandten Höchsten Hofchargen Ihrer Majestät der Königin von Großbritannien und Irland.

Bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Ho⸗ heiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin fand gestern Abend 5 Uhr ein größeres Diner statt, zu dem auch die unter Viscount Sidney von Ihrer Majestät der Kö⸗ nigin von Großbritannien und Irland zur Beiwohnung der Vermahlungsfeierlichkeiten noch St. Petersburg entsendete Lega⸗ tion eingeladen war.

Se. Majestät der Kaiser und König haben der von dem verstorbenen Kommerzien⸗Rath Lüders in Görlitz zu Gunsten invalider Fabrikarbeiter errichteten Stiftung die Rechte einer juristischen Person zu verleihen geruht.

Durch Kaiserlichen Erlaß vom 6. d. M. sind für die diesjährige Session des Bundesraths ernannt worden zu Mit⸗ gliedern: J. des Ausschusses des Bundesraths für das Landheer und die Festungen, in welchem Preußen und Bayern auf Grund der Verfaffung vertreten sind, Königreich Sachsen, Württemberg, Baden, Mecklenburg⸗Schwerin und Sachsen⸗Coburg; II., des Ausschusses für das Seewesen, in welchem Preußen auf Grund der Verfassung vertreten ist, Mecklenburg⸗Schwerin, Oldenburg, Lübeck und Hamburg.

Der zwischen dem Zollverein und der Reyublik Uruguay bestehende Freundschafts⸗ Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag vom 23. Zuni 1856 ist in Gemäßheit der in Art. 14 vorgesehenen Kündigungsbefugniß von der Regierung des Freistaats Uruguay gekündigt worden und tritt demgemäß am 15. Oktober 1874 außer Kraft.

Nach dem Schlusse der Generaldebatte wandte sich das Haus der Abgeordneten in seiner gestrigen Sitzung sofort zur Spezialdiskussion des Civilehegesetzes. Beim 5. 1 ergriff der Abg. Windthorst (Bielefeld) das Wort, um der allgemeinen Freude Ausdruck zu geben, mit welcher dieses Gesetz, eine lang⸗ jährige Forderung der liberalen Parteien, begrüßt sei, während ber Abg. von Wedell⸗Vehlingsdorf konstatirte, daß die Freude über dieses Gesetz eine getheilte sei weil es der Kirche die Fähig⸗ heit nehme, dem Staate die bisherigen Dienste zu leisten. S5. 1 wurde hierauf ohne Amendement angenommen. Die §§. 2 und 3 waren von der Kommission (Abg. Miquel und Gen.) in folgender Fassung vorgelegt worden:

„§. 2. Die Amtsbezirke der Standesbeamten werden dergestalt abgegrenzt, daß sie einen oder mehrere Gemeindebezirke umfassen. Größere Gemeinden können in mehrere Bezirke getheilt werden. Für jeden Standesbeamten werden ein eder mehrere Stellvertreter bestellt. Die Abgrenzung der Bezirke geschieht durch den Ober⸗Präsidenten und zwar für den Geltungsbereich der Kreisordnung vom

beziehung sweise in den Stadtkreisen auf Vorschlag der

13. Dezember 1872 auf Vor chlag des Kreis ausschusses,

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en 16. Januar, Abends.

1874.

städtischen Behörden, für den übrigen Theil der Mon⸗ archie nach Anhörung der Gemeindebehörden.

8. 3. Die Bestellung der Standesbeamten, sowie deren Stell⸗ vertr ter geschieht durch den Ober Prasid enten Der denselben ertheilte Auftrag ist stets widerruflich. Das Amt eines Standesbeamten ist Gemeinde⸗ und Bezirksbeamten n übertragen. Die Uebertragung er⸗ folgt für den Geltungsbereich der Kreisordnung vom lz. Dezember 1872 auf Vorschlag des Kreisausschujsses, be⸗ ziehungsweise in den Stadtkreisen auf Vorschlag der städtischen Behörden, für den übrigen Theil der Monarchie nach Anhörung der Gemeindebehörden, Jeder Gemeindebeamte, insbesondere jeder Gemeindevorsteher Bürger⸗ meister 2c ist verpflichtet, für denjenigen Bezirk (5. 2), zu welchem der Bezirk seines Hauptamtes, gehört, das Amt eines Standesbeamten oder Stellvertreters zu übernehmen. Dieselbe Verpflichtung haben die Vorsteher der aus mehreren Gemeinden nes Kreises zusammengesetzen Verwaltunge bezirke (Amtsvor⸗ steher, Amtinänner, Hardesvoigte, Kirchspielvoigte u. s. w.), mit Ausnahme jedoch der Amtshauptleute in der Provinz Hannover und der Amtmänner im Regierungsbezirk Wiesbaden. Für Ge⸗ meindevorsteher und Vorfteber der aus mehreren Gemeinden eines Kreises zusammengesetzten Verwallungsbezirke erlischt die Bestallung zum Standesbeamten zugleich mit dem Verlust des Demeindenmtesg. Im Falle eines besonderen Bedürfnisses darf das Amt eines Standesbeamten auch anderen als Gemeinde und Bezirks Veumten übertragen werden, jedoch sind zuvor in dem Geltungs⸗ pereich der Kreisordnung vom 13. Dezem ber 1872 der Kreisausschuß beziehungsweise in den Stadtkreisen die städtischen Behörden, für den übrigen Theil der Mon archie die Gemeindebehsrden sowohl über das Vorhandensein des besonderen Bedürfnisses wie über die für die Ernennung in Be⸗ tracht kommenden Personen zu hören.“

weg anstatt: und zwar für den Geltungsbereich der Kreisordnung vom 13 De⸗ zember 1872 ꝛc.“ zu setzen: auf Vorschlag des Kreisausschusses, oder wo ein solcher nicht be⸗ eht, nach Anhörung der Gemeindebehörden, beziehungsweise in den Stabtkreifen, auf Vorschlag der städtijchen Behörden. Zum letzten Alinea 5 des 5§. 3 beantragte der Abg. v. Saucken⸗Tarputschen den Zusatz: 42 „Geistlichen und Religionsdienern darf das Amt eines Standes⸗- beamten nicht übertragen werden;“ . ] und Hr. Windthorst (Meppen) denselben Satz, dem er jedoch für den Fall der Verwerfung den 5§. 6 der Regierungsvorlage in folgender Fassung hinzufügen will: „Der Regierungs⸗Präsident (Landdrost) ist im Falle des beson⸗ deren Bedürfnisses für den Geltungsbezirk der Kreisordnung auf Vor⸗

städtischen Behörden, für den übrigen Theil der Monarchie nach An⸗ hörung der Gemeindebehörden befugt, neben dem ordentlichen Standes⸗ beamten des Hauptbezirks innerhalb bestimmter örtlicher Grenzen auch Geistliche zu Standesbeamten zu bestellen. Dieselben sind alsdann ermächtigt und verpflichtet, in Beziehung auf diejenigen Personen, welche sich an sie wenden, alle Wirkung zu vollziehen. Durch die Bestellung eines solchen Neben n, wird die Zuständigkeit des ordentlichen Standesbeamten nicht erührt.“

Der Abg. Richter (Sangerhausen) hob es als einen Grund⸗ satz der Reformation hervor, daß wohl das Amt, aber nicht die Person des evangelischen Geistlichen von der bürgerlichen Sphäre zu scheiden sei, deshalb sollte man die evangelischen Geistlichen unbedenklich als Standesbeamten zulassen. Der Abg. Miquel empfahl die Annahme des von der freien Kommission gestellten Amen⸗

schlüsse des Hauses sel. Nachdem der Staats⸗Minister Dr. Falk die Ablehnung des Amendements des Abg. v. Saucken (Tarputschen) be⸗ fürwortet hatte, bat der Abg. Windthorst (Bielefeld, um den Be⸗ forgnissen vieler Geistlichen, daß sie zur Führung der Standesregister gezwungen werden könnten, den Minister um eine Erklärung, die derselbe dahin abgab, daß ein Zwang durchaus nicht angewendet werden sollte. Nachdem noch der Abg. Frentzel gegen, der Abg. von Brauchitsch für die Zulassung der Geistlichen gesprochen, sprach der Abg. Dr. Windthorst (Meppen) für das Amendement des Abg. von Saucken und als eventuelles für das seinige. Sowie die Nationalliberalen das Gesetz gestaltet hätten, sei es unpopu⸗ lar, und sie würden daran wahrscheinlich zu Grunde gehen Bel der Abstimmung wurden die 8§. 2 und 3 in der Fassung der freien Kommission mit den Abänderungen des Abg. Phi⸗ lippi an den drei bezüglichen Stellen angenommen, der Antrag des Abg. v. Saucken Tarputschen) in namentlicher Abstimmung mit 198 gegen 169 Stimmen abgelehnt; ebenso der Antrag des Abg. Dr. Windthorst (Meppen) mit großer Majoritãt. ( 8. 4 wurde in der vom Abg. v. d. Goltz beantragten, vom Abg. v. Brauchitsch empfohlenen Fassung nach kurzer Debatte angenommen. Er lautet: K „Gemeinde und Bezirksbeamte, welchen das Amt des Standes beamten übertragen wird, diefes Amtes gehörigen Gemeinden für ihre Mühewaltung eine Ent⸗- schädigung zu beanspruchen, welche nach Anbörung der Bethei⸗-⸗ ligten durch den Kreisausschuß oder, wo ein solcher nicht besteht, durch den Ober- räsidenien festgesetzt wird. Beschwerden über die Fest⸗

setzung der Entschädigung unterliegen der Entscheidung des Verwal=

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Für beide Paragraphen beantragte der Abg. Philippi durch⸗ ö.

schlag des Kreistags beziehungsweise in den Stadtkreisen auf Vorschlag de

Standesakte mit voller rechtlicher

dements, welches lediglich eine präzisere Fassung der früheren Be⸗ *

sind berechtigt, von den zu dem Bezitke