1874 / 13 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 Jan 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Bureau.

Madrid, Freitag, 16. Januar, Morgens. In Barcelona ist die Ruhe vollständig wiederhergestellt. Der Oberst Martinez ist von dort mit 4 Bataillonen und Artillerie gegen die Carlisten aufgebrochen, welche die Stadt Caldas besetzt haben.

Königliche Schauspiele.

Sonnabend, 17. Januar. (Opernhaus) 16. Vorstellung. Die Hugenotten. Oper in 5 Abtheilungen, nach dem Französi⸗ schen von Scribe, übersetzt von Castelli. Musik von Meyerbeer. Ballet von Taglioni. Margarethe: Frl. Lehmann. Valentine: Fr. v. 3 Raoul: Hr. Wachtel, als Gast. St. Bris: Hr. Salomon. Nevers; Hr. Schmidt. Marcel: Hr. Fricke. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Schauspielhaus. (16. Vorstellung) Zum ersten Male: In Charlottenburg. Historisches Schauspiel in 4 Akten von Max Ring. In Scene gesetzt vom Direktor Hein.

Besetzung. Friedrich II, Kurfürst von Brandenburg, Hr. Ludwig. Sophie Charlotte, seine Gemahlin, Fr. Erhartt. Prin- zessin von Kurland, Frl. Farchow. Graf Wartenberg, Oberkämmerer und Staats⸗Minister, Hr. Berndal. Katharina Biedekap, seine Ge⸗

mahlin, Fr. Breitbach. Leonore von Aspach, ihre Tochter aus erster Ehe, Srl Winrich. Graf Barfuß, Feldinarschall, Hr. Siegrist. err von Ilgen, Minister, Hr. Schwing Graf Rauschke, cheimrath,ů Hr. Krause. Herr von Besser, Ober - Cere-

monienmeister und Hefpoet, Hr. Oberländer. Herr ven Leibaitz, Geheimer Justiz⸗ Rath aus Hannever, Hr. Kahle. Herr von Bülow, Hofmarschall, Cavalier de Jauceurt, Kammerherr, Herr von Lavrey, Legationsrath Graf Schlichen, Page, im Dienste der Kurfürstin. Hr. Best, Hr. Wünzer, Hr. Dehnicke, Hr. v. Hexar. Fräulein von Pöllnitz, Hofdame, Frl. Stollberg. Madame Jagquet, Gouvernante der Baronin von Aspach, Fr. Frieb⸗Blumauer. ine Maske, Hr. Landwehr. Ein Kammerdiener des Kurfürsten, Hr. Berthold. Ein Diener des Grafen Wartenberg, Hr. Pohl. He ren und Damen des Hofstaates, Masken, Pagen, Diener. Ort der Hand ˖ lung: Berlin⸗Charlott-⸗nkucg. Zeit: Das Jahr 1700.

Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Sonntag, 18. Januar. Opernhaus. 17. Vorstellung.) Iphigenia in Tauris. Große Oper in 4 Akten aus dem Fran⸗ zösischen, übersetzt von Sander. Musik von Gluck. Tanz von P. Taglioni. Iphigenia: Fr. Mallinger. Diana: Frl. Haupt. DOrest: Hr. Betz. Pylades: Hr. Diener. Thoas: Hr. Schmidt. Anfang 7 Uhr. Mittel ⸗Presse. J

Schauspielhaus. (17. Vorstellung) Zum ersten Male wieder⸗ holt: In Charlottenburg. Historisches Schauspiel in 4 Akten von Mar Ring. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Sonntag, 18. Januar. Im Saal⸗Theater des Königlichen

Schauspielhauses. Elfte Vorstellung der französtschen Schau⸗ spieler⸗ Gesellschaft. Deuxième reprèésentation de: Madame attend Monsieur. Comédie en un acte, en prose, par MM. H. Meilhac et Lud. Halèevy. Intermèdes: Les Meunier, son fils et Fane, Fable de Lafontaine. Les obsèquos d'un oiseau, Poesie de Ir. Louis Monrose. Deuxième représentation de: Un Monsieur qui suit les Femmes. Comédie en deux actes par MXI. Théodore Barriere et A. Decourcelle.

Es wird ersucht, die Meldelarten (sowohl zu den Opern⸗ aus⸗ wie zu den Schauspielhaus⸗Vorstellungen) in den Brief⸗ kasten des auses, welcher sich am Anbau desselben, gegen⸗ über der Katholischen Kirche, befindet, zu legen.

Dieser Briefkasten ist täglich für die Vorstellungen des fol⸗ genden Tages nur von 10 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet.

Die in den Königlichen Theatern gefundenen Gegenstände können von den Eigenthümern innerhalb 4 Wochen bei der Hauspolizei⸗JInspekloren Schewe (Opernhaus) z und Hof f⸗ meister (Schauspielhaus in Empfang genommen werden. Erfolgt die Zurückforderung der betreffenden Sachen in den angegebenen Frist nicht, so werden dieselben dena Findern ohne Weiteres ausgehändigt.

Verzeichniß der am 10. Jannar 1874 gewählten Mit

I. Königreich Preußen. (Vervollständigung der in Nr. 12 d. Bl. abgedruckten Liste) Regierungsbezirk Marienwerder. 4. Wahlkreis. Kreise Thorn, Culm: Dr. Meyer“, Justizrath zu Thorn. Regierungsbezirk Frankfurt. 3. Wahlkceis. Kreise Cottbus, Spremberg: Engere Wahl. ; Provinz , , 8. Wahlkreis. Stadt Altona: Hasen⸗ clever. Provinz Hannover. 17. Wahlkreis. Amt und Stadt Harburg: Grumbrecht“, Ober⸗Bürgermeister zu Harburg. Regierungsbezirk Minden. 2. Wahlkreis. Kreise Herford, Halle: von Borries, Landrath.

II. Königreich Bayern. a. Oberbayern. Wahlkreis. München J.: Freiherr Schenck von Stauffen⸗ berg“, Gutsbesitzer in Geislingen bei Balingen in Württemberg. Mönchen II.: Dr. Anton Westermayer. Aichach: Dr. A. Schmid‘, Domkapitular und Professor in Bamberg. Ingolstadt: Freiherr von Aretin*, Kämmerer und Reichsrath in Haidenburg bei Altenbach in Niederbayern. Wasserburg: Freiherr von Soden. Weilheim: von Müller, Erzpriester. Rosenheim: Franz Köllner. Traunstein: Fosef Sennestrey. b. Niederbayern. Wahlkreis. Landshut: Freiherr von Ow“*, Kammerherr und Re⸗ gierungs⸗Rith in Landshut. Straubing: Graf von Preysing-Lichten egg⸗Moos“, König⸗ licher Kämmerer in München. Passau: Dr. Krätzer, Appellationsgerichts⸗Rath. Pfarrkirchen: Winkel hofer, Oekonom. Deggendorf: Freiherr von Hafenbrädl“, Bezirksgerichts⸗Rath in Regensburg. Kelheim: Carl Anton Lang in Kelheim. c. Pfalz. ( Wahlkreis. Speyer: Dr. Ludwig Groß, Bürgermeister. Landau: Jordan“, Gutsbesitzer in Deidesheim. Germersheim: Späth, Bezirksamtmann. Iweibrücken: Schmidt‘, Ober Appellationsgerichts⸗Rath in München. Homburg: Dr. Buhl“, Gutsbesitzer in Deidesheim. Kaiserslautern: Dr. Zinn. d. Oberpfalz und Regensburg. Wablkreis. Regensburg: Johann Brückl. Amberg: Rußwurm, Pfarrer. Neumarkt: Triller, Pfarrer. Neuburg v. W.; Datz el, Bürgermeister in Fürth. Neustadt a. W. N.: Hu ber, Pfarrer in Rothenstadt. . e. Qber franken. Wahlkreis. Hef: Dr. v. Schauß“, Rechtsanwalt und Magistrats⸗ Rath in München. Bayreuth: Stengle in Advokat. Forchheim: Fürst v. Hohenlohe⸗Schillingsfürst“, Kron— Oberstkämmerer, Staats- und Reichs Rath in München. Kronach: Kirchner, Stadtpfarrer in Scheßlitz. Bamberg: Dr. Schüttinger“, Advokat in Bamberg. ; f. Mittelfranken. Wahlkreis. Nürnberg: Franken hurger, Advokat. Erlangen⸗Fürth: Dr. Marquard sen“, Universitäts⸗Professor in Erlangen. Ansbach Schwabach: Engere Wahl. Eichstädt; Graf Qu ardt-Weykradt⸗Isnv. Dinkelsbühl: Dr. Otto Erhardt“, Rechtsanwalt in Nürnberg. Rothenburg a. T.: Dr. Pabst. S8. Unterfranken und Ajchaffenburg. Wahlkreis. Aschaffenburg: Hauck‘, Bezirks amtmann in Schein feld (Mittelfranken Kitzingen: Graf von Schönborn, zu Wiesenthaid. Lohr; Freiherr zu Frankenstein“, Reichsrath in Ullstadt. Neustadt a. S.; Freiherr von Habermann. Schweinfurt; Georg Bauch. Würzburg: Freiherr von und zu Rhein. h. Schwaben und Neuburg. Wahlkreis. Augsburg: Dr. Jörg. Donauwörth; Br. Carl Mayer“, Appellations ⸗Gerichts⸗Rath in Augsburg. Dillingen: Rudolph Weiß. Illertifsen: Ludwig Freiherr von Arentin. Taufbeuern: Merkle, Professor in Dillingen. Immenstadt: Dr. Jo sef Völk, Advokat in Augsburg. Königreich Sachsen. 2 . Zittau ꝛc. Dr. Pfeiffer zu Burkersdorf bei errnhut. Stadt Löbau 2: Frühauf, Professor in Berlin. Stadt Budissin 2.4: von Nostitz⸗Wallwitz, Staatt⸗Minister 8 5 . ö ; Stadt Dresden rechts der Elbe 2c. Dr. Schwarze“, General⸗ Staatsanwalt in Dresden. d k Stadt Dresden links der Elbe: Engere Wahl. Gerichts⸗Amtsbezirke Dresden links der Elbe ꝛc. Ackerm ann', Hofrath, Finanz -Prokurator und Advokat in Dresden. Stadt Meißen ꝛc. Richter, aße ser in Tharand. Stadt Pirna 2c.: Ey soldt', Advokat in Pirna. Stadt Freiberg 2c. Augnst Geib, Buchhändler in Hamburg. 10. Gerichts Amtsbezirke Nossen, Roßwein ꝛc.: Oehm ichen“, Ritter⸗ guts besitzer 5. bei Nossen Stadt Oschatz und die Gerichts ⸗Amtsbezirke Strehla, Oschatz ꝛc.: Günther, Rittergutsbesitzer zu Saalhausen. Stadt Leipzig: Dr. Ire . Vize⸗Bürgermeister in Leipzig. Gerichts Amtsbezirke Leipzig L und II. ꝛ.: Engere Wahl. Stadt Borna und die Gerichts⸗Amtsbezirke Pegau, Borna ꝛc.:

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Engere Wahl.

1 2. Amtsbezirke Bonndorf, Engen, Donaueschingen, Villingen, Triberg: 3. Amtsbezirke Jesteiten, Waldshut, Säckingen, Schopfheim, Schönau, 4. Amtsbezirke Lörrach, 5. Amtsbezirke Freiburg, Emmendingen, Waldkirch: Paul Trit⸗ 6. Amtsbe;irke Kenzingen, Ettenheim, Lahr, Wolsach: W. Morstadt,

10. Amtsbezirke Carlsruhe,

12. Amtsbezirke Heidelberg, Eberbach, Mosbach: Dr. Blum“, 13. Amtsbezirke Sinsheim, Eppingen, Bretten, Wiesloch, Philipps⸗ 14 Amtsbezirke Buchen, Walldürn, Wertheim,

Wahlkreis. Kreise Gießen, Grünberg, Nidda; Freiherr Nord eck Kreise Kreise Darmstadt, Gr. Gerau: Welker, Kreise Dierburg, Offenbach: Dernburg“, Hofgerichts ⸗Advokat Kreise Bensheim, Erbach, Lindenfels, Neustadt: Georg Martin“, Kreise ,,, Worms, Wimpffen: Wil belm Heyl in Worms.

o gon 9 , Cee o =

Wahlkreis:

Landwehr⸗Compagniebezirke

Landwehr⸗Compagniebezirke Parchim und Ludwigslust:

li bedeutet el

15. Stadt Mittweida 2c. Vahlteich, Peokurist in Chemmitz. 16. Stadt 3 Gerichts⸗Amtsbezirk Chemnitz: Most, Schriftsteller in Mainz. 17. Stadt Glauchau ꝛc. . Bebel“, Drechslermeister in Leipzig. 18. Stadt Jwickau ꝛc.: Motteler, Kaufmann in Crimmitzschau. 19. Gerichts Amtsbezirke Stolberg, Hartenstein Z.: Liebknecht, Schriftsteller in Leipzig. Wolkenstein 2c. Dr.

Gerichts⸗Amtsbezirke Ehrenfriedersdorf, Eduard Brockhaus“, zu Lepzig. Städte Annaberg und Eibensteck 26 Koch, Advokat in Buchholz. Gerichts-Amtsbezirke Kirchberg, Auerbach ꝛc.: Dr. Georgi', Stadtverordneten⸗Vorsteher in Leipzig. ; 23. Stadt Plauen und die Gerichts⸗Amtsbezirke Plauen, Pausa ꝛc.: Engere Wahl.

Lv. Königreich Württemberg.

1. Wahlkreis. Stadt und Ober ⸗Amt Stuttgart: Gu st av Müller“, Kaufmann in Stattgart Ober Aemter Cannstadt, Ludwigsburg, Marbach, Waiblingen: Freiherr von Varnbüler“‘, Staats ⸗Minister in Hem⸗ mendingen. Ober ⸗Aemter Besigheim, Brackenheim, Heilbronn, Neckarsulm: Mayer, Kommerzien⸗Rath. Ober-⸗Aemter Böblingen, Leonberg, Maulbronn, Vaihingen: Dr. Elben“, Redacteur in Stuttgart. „Ober. Aemter Eßlingen, Kirchheim, Nürtingen, Urach: Dr. Lenz, Ober⸗Staatsanwalt. Ober ⸗Aemter Reutlingen, Rottenburg, Tübingen: Gaupp, Kreis—⸗ gerichts⸗Rath. Ober ⸗Aemter Calw, Herrenberg, Nagold, Reuenbürg: Chevalier, Kommerzien⸗Rath Stuttgart. Ober⸗Aemter Freudenstadt, Horb, Oberndorf, Sulz: Dr. von Frisch“, rer. Ctudien· ath in Stuttgart. Ober⸗Aemter Balingen, Schwarz, Färber. DOber⸗Aemter Gmünd, Göppingen, Schorndorf, Welzheim: Sar⸗ wey, Staatsrath. Ober · Aemter Backnang, Hall, Oehringen, Weinsberg: von Weber“, Ober⸗Tribunals Rath in Stuttgart. Ober⸗Aemter Crailsheim, Gerabronn, Künzelsau, Mergentheim: Fürst von Hohenlohe⸗Langenburg ? zu Langenburg. Oberämter Aalen, Ellwangen, Gaildorf, Neresheim: Bayer⸗ hammer, . ;

Oberämter Geislingen, Heidenheim, Um: Dr. Römer“, Reichs⸗

DOber⸗Handelsgerichts⸗Rath in Leipzig.

DOberämter Blaubeuren, Ehingen, Laupheim, Münsingen: Schmid, Ober ⸗Fingnz⸗Rath. f

Oberämier Biberach, Leutkirch, Waldsee, Wangen: Dr. Cajetan Graf von Bissingen⸗Nippenburg“ in Schramberg.

Oberämter Ravensburg, Riedlingen, Saulgau, Tettnang: Graf Constantin von Waldenburg-⸗Zeil in Trauchburg.

V. Großherzogthum Baden.

Wahlkreis: Amtsbezirke Ueberlingen, Pfullendorf. Meßkirch, Stockach, Radolfzell, Constanz: J. B. Roder in Meßkirch.

Rottweil, Spaichingen, Tuttlingen:

Robert von Mohl, Geh. Rath in Carlsruhe.

St. Blafien, Neustadt: Faller, Fabrikant.

Müllheim, Staufen Breisach: Markus

Pflüger in Lörrach.

schel ler“, Fabrikant in Lenzkirch. Gemeinderath in Carlsruhe.

Amtsbezirke Offenburg, Gengenbach, Oberkirch, Kork: Kreisgerichts⸗ Rath. ;

Amtsbezirke Achern, Bühl, Baden, Rastatt: Lender“, Dekan zu Schwarzach.

Amtsbezirke Gernsbach, Ettlingen, Durlach, Pforzheim: Karl

Friedrich. Bruchsal (Amtsgericht! Wilhelm, Prinz von Ba den‘, General der Infanterie, zu Carlsruhe. 1. Amtsbezirke Mannheim, Schwetzingen. Weinheim: Scipio. . e⸗

Baer,

meinderath in Heidelberg.

burg (Amtsgericht)h: Dr. Grim m, Rechtsanwalt in e. m, Tauberbischofsheim, Boxberg, Adelsheim: Dr. Buß in Freiburg.

VI. Großherzogthum Hessen. zur Rabenan“ zu Feiedelhausen bei Gießen. riedberg, Vilbel Büdingen: Dr jar. Schröder. Kreise Älsfeld, Lauterbach, Schotten: On ken, Professor in Gießen.

ber · Steuerath in Darmstadt.

zu Darmstadt. Rentner zu Darmstadt.

Kreife Bingen, Alzey: Pr. Bamberger, Schriftsteller in Mainz. Kreis Mainz: Engere Wahl.

VII. Großherzogthum Mecklenburg ˖ Schwerin.

Landwehr ⸗Jompagnie⸗Bezirke Hagenew und. Greves⸗ müählen: Hr. Profch', Reg⸗Rath und Geh. Legations Rath

a. D. in Schwerin. ; ĩ Schwerin und Wismar: Haupt,

Bürzermeister in Wismar. M. Wig⸗

eder des Deutschen Reichstags. (Schluß aus Nr. 12)

4 Landwehr ⸗Compagniebezirke Malchin und Waren: Pogge“, Ritter⸗ gutsbesitzer in Roggow bei Lalendorf.

5. Landwehr⸗Compagniebezirke Rostock und Doberan: garten, Professor in Rostock. w 6

6. Landwehr Compagniebezirke Gäͤstrow und Ribnitz: Fr. Büsing “* Advokat in Schwerin.

w. Großherzogthum Sachsen⸗Weimar.

1. Wahlkreis. Bezirke des Stadtgerichts Weimar: von Bo ja⸗ nows ki, Redaeteur in Weimar. ö

2. Bezirke des Stadtgerichts Eisenach, die Justizämter Creuzburg, Dermbach, Eisenach, Geisa, Gerstungen., Kaltennordheim, r, . Ostheim, Tiefenort und Vacha: So mm er, Rechts⸗

. anwalt.

3. Bezirke der Justizämter Auma, Berga, Neustadt a. O., Weida, Berka a. J., Blankenhain, Bürgel, Dornburg und Jena: Schmidt, Professor.

IX. Großherzogthum Mecklenburg ⸗Strelitz. 1. Wahlkreis: Großherzogthum Mecklenburg- Strelitz; Pogge“, Rittergutsbesitzer in Blankenhof bei Neubrandenburg.

X. Großherzogthum Oldenburg. 1. Wahlkreis: Stadt und Amt Oldenburg ꝛc.. Hullmann, Ober⸗ Appellatiensgerichts⸗Rath. 2. Stadt Varel ꝛc.. Becker, Ober⸗Appellationsgerichts⸗Rath in Oldenburg. 3. Aemter Delmenhorst, Berne, Wildeshausen, Vechta 2c.: Graf Galen, Dinklage.

XI. Herzogthum Braunschweig.

1. Wahlkreis. Kreise Braunschweig, Blankenburg: Schöttler, Kommerzien⸗Rath.

2. Kreis Helmstedt, Kreis Wolfenbüttel mit Ausnahme des Amts-

gerichtsbezirks Harzburg: Abecken, Advokaten⸗Anwalt.

3. Kreis Holzminden, Kreis Gandersheim mit dem Amtsgerichts - bezirke Harzburg; Ferdinand Koch“, Hüttenbesitzer zu Carls-⸗ hütte bei Delligsen.

XII. Herzogthum Sachsen⸗Meiningen.

1. Wahlkreis. Kreise Meiningen, Hildburghausen: Kirchner, Re⸗ gierungs⸗Rath. ;

2. Kreise Sonneberg, Saalfeld: Dr. Lasker“, Berlin.

XIII. Herzogthum Sachsen ˖ Altenburg. 1. Wahlkreis. Herzogthum Sachsen Altenburg: Dr. Wagner“, Ap⸗ pellationsgerichts · Vice⸗Präsident in Altenburg. XL. Herzogthum Sachsen⸗Coburg-⸗Gotha. 1 56 Herzogthum Coburg: Dr. Max Weber“, Stadtrath in Berlin. . e,, Gotha: Aus feld, Ober-Appellationsgerichts⸗Rath in Jena.

Dr. Baum-⸗

Rechtsanwalt in

XV. Herzogthum Anhalt. 1. Wahlkreis: Kreise Dessau, Zerbst: von Cuny, Appellations⸗ gerichts-Rath a. D. in Berlin, 2. Kreise Bernburg und Ballenstedt: Dr. Kraatz.

XVI. Fürstenthum Schwarzburg⸗Rudolstadt.

1. Wahlkreis. Fürstenthum Schwarzburg⸗Rudolstadti: Hoffmann, Kreisrichter in Berlin.

XVII. Fürstenthum Schwarzburg-⸗Sondershausen. 1. Wahltreis. Fürstenthum Schwarzhurg-⸗Sondershausen: Valentin, Justiz⸗Rath, in Kreischa bei Dresden. XVIII. Fürstenthum Waldeck. 1. Wahlkreis. Fürstenthum Waldeck: Miguel, Ober⸗Bürgermeister a. D. in Berlin. XIX. Fürstenthum Reuß älterer Linie. 1. Wahlkreis. Fürstenthum Reuß ä. L: Engere Wahl. XX. Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. 1. Wahlkreis. Fürstenthum Reuß j. L.: Engere Wahl. XXI. Fürstenthum Schaumburg ⸗Lippe. 1. Wahlkreis. Färstenthum Schaumburg Lippe: Freiherr von cker, Preußischer Bergrath a. D. XXII. Fürstenthum Lippe. 1. Wahlkreis. Fürstenthum Lippe: Hausmann“, Stadtrichter in Horn. XXIII. Herzogthum Lauenburg. 1. Wahlkreis. Herzogthum Lauenburg: Krieger‘, Geheimer Re— gierungs⸗Rath und ode r Her len nter in Schwerin.

XXIV. Freie Stadt Lübeck. Freie Stadt Lübeck: Dr. Klügmann.

XXV. Freie Stadt Bremen. . . Freie Stadt Bremen: A. G. Mosle“, Kaufmann in remen.

1. Wahlkreis.

XXVI. Freie Stadt Hamburg. 1. Wahlkreis. J., 2. 3. und 7. Steuerdistrikt: Engere Wahl. 2. 4. 5 6. und 8. Steuerdistrikt: Engere Wahl. 3. Die Landherrenschaften der Geestlande, der Marschlande und 3 büttel und das Amt und Städtchen Bergedorf: Dr. Wolf f= son *, Advokat in Hamburg.

Redaktion und Rendantur: Schwieger. Berlin! Verlag der Expedition (Kefsel)h. Druck: W. Elsner.

Drei Beilagen

gers“ in Rostock.

leinschließlich Börsen⸗ und Handelsregister⸗Beilage.)

Die Finanz⸗Verwaltung Preußens in den Jahren

Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Mn 13.

1870, 1871 und 1872. (S. Nr. 10 d. Bl)

2. Bundes⸗(Reichs⸗) Steuern. c. Salz⸗Abgabe.

Schon bei Gelegenheit der j . Verträge im Jahre 1865 erklärte sich Preußen mit dem Vor⸗ schlage der Königlich sächsischen Regierung, das Salzmonopol aufzuheben, unter der Voraussetzung einverstanden, daß für gemeinschaftliche Rechnung der Zollvereinsstaaten eine Salzproduktions· und Singangsabgabe von 2 Thlrn. für den Centner eingeführt werde. Diese Maßregel wurde nach der Einverleibung der neuen Provinzen für Preußen besonders dringlich, da dort theils das Salzmonopol überhaupt nicht bestand, theils die Monspolpreise von den in den altlän⸗ dischen Provinzen gesetzlich bestehenden Preisen erheblich abwichen. Die darüber unter den zoll vereinsstaaten gepflogenen längeren Verhandlungen führten zu der Uebereinkunft vom 8. Mai 1867, wonach vom 1. Januar 1868 ab das Salzmonopol beseitigt und im ganzen Umfange des Zoll vereins der freie Verkehr mit Salz hergestellt, das im Zollvereinsgebiet gewonnene, sowie das aus dem Auslande eingeführte Salz dagegen einer Abgabe von 2 Thlr. für den Centner Nettogewicht unterworfen wird. Abgabenfrei wird das Salz auf Vereinsrechnung verabfolgt fuͤr die Ausfuhr nach dem Auslande, zur Viehfütte⸗ rung und zur Düngung, zum Salzen und Einpökeln von Gegen⸗ ständen, die zur Ausfuhr gelangen, sowie zu sonstigen gewerb⸗ lichen Zwecken. Auf privative Rechnung kann die abgabenfreie Verabfolgung stattfinden, von Salz zu Ünterstuͤtzungen bei Noth⸗ ständen, sowie an Wohlthãtigkeits⸗Anstalten und zu Deputaten, ferner zur Nachpökelung von Heringen, Das Salz zur Pötelung von Heringen und ähnlichen Fischen kann zur Hälfte auf Ver⸗ eingrẽechnung und zur anderen Hälfte auf privative Rechnung ebenfalls abgabenfrei abgelassen werden. . l

In der Aufhebung des Salzmonopols liegt unleugbar ein erheblicher wirthschaftlicher Fortschritt. In finanzieller Beziehung war die Maßregel nicht günstig; eine Folge der Ermäßigung der Steuer gegen den Monopolpreis und der ausgedehnteren ab⸗ gabenfreien Verabfolgung von Sal zu gewerblichen Zwecken.

Es sind im Zollverein an Speisesalz zum Verbrauch ge⸗ . vereinslan⸗ an autlãn · Zusammen: Bevölkerung: dischem Salz: dischem Salz:

Ctr. Ctr. Ctr. 5,103,318 9822456 b. 085, 562 4953, 639 338,959 5, 792, 598 5, 175,909 816,644 5, 992, 553 5.357, 98 840 939 6,197, 837 616 5 524,787 720 224 6,245,011 40,577,803 1525 *

(einschließlich Elsaß⸗Lothringen.)

Hiernach ergiebt sich in den Jahren 1868 und 1869 pro Kopf eine Brutto⸗Einnahme an Salzabgabe von 9 Sgr. 433 Pf. und unter Berücksichtigung der Abgaben⸗ Erlasse und der. Ver⸗ waltungskosten ein Betrag von 9 Sgr. 3 Pf. (Mit Rücksicht auf den im Jahre 1868 erfolgten Verkauf der bedeutenden, einen Theil des Bedarfs deckenden Bestände der Monopol Verwaltung ist der Durchschnitt der Jahre 1868 und 1869 in Betracht ge⸗

zogen.) Der letztere Betrag stellt sich ferner

pro 1870 auf 9 Sgr. 336 Pf.

2 1871 1. 9 / Ii6 ,

w während die Monopol⸗Verwaltung in Preußen (hei. einem Mo⸗ . von 12 Thlr. für die Tonne à 405 Bfund. preuß.) nach dem Durchschnitte in den fünf Jahren 1863 bis 186 einen Nettogewinn vön 10 Sgr. 6. Pf. für den Kopf der Bevölke⸗ rung gewährte.

der Zollvereins⸗

Konsam pro Kopf: 37 512 00 13 - ** ö Gs 39h] 156 Pfd. 38, 307,390 15539 38, 302,390 16,13 /

1868 1869 1870 1871 1872

Von der Salzsteuer verbleiben den einzelnen Bundesstaaten

verfaffungsmäßig nur die Kosten, welche zur Besoldung der mit . 3. ö diefer Steuer auf. den Salzwerken beauftragten Beamten aufgewendet werden. Diese Kosten haben betragen für Preußen: im Jahre 1870 . 31631 41,383 .

Die Verwendung von abgabenfreiem Salz zu landwirth. schaftlichen und e nen Zwecken hatte schon während der Monopol⸗Verwaltung sehr zugenommen; sie hat sich noch er⸗ heblich gesteigert, nachdem durch die neuere Gesetzgebung weiter⸗ gehende Erleichterungen für das Gewerbesalz gewahrt sind.

Von dem Gesammtabsatz an Salz in Preußen sind ver⸗

3 zu landwirthschaft⸗ zu gewerblichen lichen Zwecken: Zwecken: im Jahre 1541 1,53 Prozent 2, Prozent 1851 4,5 4) 1861 5, 1862 . 5, 1863 ? 5,9 1864 8 1865 115 1866 10, * J d . i 11, inführung der Salzabgabe: . 2 . 466 Ke in welchem eine getrennte Anschreibung nicht stattgefunden hat, für beide Kategorien 223 pCt- zu landwirthschaftlichen zu gewerblichen Zwecken: 23 im Jahre 13669 103 pCt. pt. h 1890 108 13 * ö . 1871 103 . 16,3 9 18972 10,5 ö

Die Gefahr, welche für das finanzielle Interesse darin liegt,

36,639 Thlr. 35,880

Freitag, den 16. Januar 18741.

werblichen Zwecken verabfolgt ist, als Speisesalʒ Verwendung findet, hat dazu geführt, im Jahre 1872 die Bestimmungen über die Kontrolmaßregeln, unter denen die abgabenfreie Verabfol⸗ gung zu den bezeichneten Zwecken stattfinden kann, einer Re⸗ vision zu unterwerfen. Durch Beschluß des Bundesraths vom 21. Zuni 1872 find die Vorschriften über die Denaturirung von derartigem Salz verschärft worden.

auf 15 Prozent der Bruttoeinnahme festgesetzt ist, hat für Preußen betragen: im Ernteiahre 1870 .. . 15,487 Thlr. 15 , e. Branntweinsteuer. . Der Besteuerung des Branntweins, wie sie gleichmãßig in Preu⸗ Von dem abgabenfrei verabfolgten Salze kann eine Kontrol⸗ ßen und den übrigen norddeutschen Staaten, sowie in Hessen (in gebühr von höchstens 2 Sgr., vom Centner erhoben werden. In Hessen seit dem 1. Juli 1869), und seit dem 1. Juli 1873 in Preußen ist diefe Gebühr bisher für das zu gewerblichen Zwecken Elsaß⸗Lothringen besteht, liegen die Bestimmungen der Allerhöchsten abgelassene Salz auf 2 Sgr., für das zu landwirthschaftlichen Kabinets-⸗Ordre vom 10. Januar 1824, sowie des Gesetzes vom Zwecken abgelaffene auf 1 Sgr. vom Centner festgesetzt. Es wird 19. April 1854 und das Gesetz des Norddeutschen Bundes vom S. Juli 1868 (Bundes⸗Gesetzblatt S. 384) zu Grunde. Die eintreten zu lassen. 6 on dem fh Inlande , . . soll danach be Rn J für das preußische Quart 15 1990 Liter) Branntwein zu An Kontrolgebühr sind erhoben 50 Prozent Alkoholstãrke nach den Alkoholometer von Tall?

7 1

beabsichtigt, eine Ermäßigung der Gebühr auf 1 resp. I Sgr.

94 793 Thi im Jahre 69 , Töht. 1918 Sgr betragen. Die Steuer wird erhoben: 7187 Rn r 9 26 1575 28753 a. bei der Bereitung des Branntweins aus Getreide oder Der Detail reis des Salzes hat sich wenig verändert. Wäͤh⸗ anderen mehhligen Siosfen . , ,. ö ä,, 36 der Monopol verwallung 13 Pf. für das Ffund maischung oder Gährung der Maische benutzten Gefäße (Maisch⸗

I . . . Kn, bottigsteuer), betrug, schwebt er jetzt je nach der für den Salzbezug günstigen eben“ der Bereitung des Branntweins aus nicht mehligen

oder ungünftigen Lage des Dries zwischen 10 bis 1 Pfenni⸗ Stoffen nach der Menge der dazu zu verwendenden Materialien gen, beträgt daher durchschnittlich 1 Pfennige. (Branntweinmaterialsteuer).

Die Salzabgabe ist in der vorleßten Scssion des Reichstages Die Maischbottigsteuer beträgt drei Silbergroschen für jede der Gegenstand heftiger Angriffe gewefen. Man erblickte darin eine 20 preußische Suart (2200 Liter des Rauminhalts der Maisch⸗ ungerechte, sehr ungleich reffende Steuer, eine drückende Belastung der bottige und für jede Eimmaischung. Von landwirthschaftlichen ärmeren Klaffen, und erwartete von der Aufhebung derselben Brennereien jedoch, welche nur in dem Zeitrgunm pont 1. No— einen großen Aufschwung der inländischen Salzprodultiom sonie vember bis 16. Mai einschließlich im Betriebe sind, in dem vor⸗ eine erhebliche Junahme des Salzverbrauchs namentlich zu land. hergegangenen Soꝰmmer-Halbsahr ganz geruht haben, nur selbst— wirthschaftlichen und gewerblichen. Zwecken. Die verbündeten gewonnene Produkte verwenden nnd in einem Tage nicht mehr Regierungen, wenn sie auch die hervorgehobenen Mängel der als 00 preußische Quart (1, 630. Liter Bottigraum 1 Zaklzabgabe nicht in vollem Umfange anzuerkennen vermochten, maischen, werden nur 7 Sgr. 6 Pf. für je 26 Quart Maisch— theilten den Wunsch nach einer Aufhebung dieser Abgabe. Sie raum erhoben. mußten aber an der Voraussetzung festhalten. Daß den davon An Branntwein-Materialsteuer wird entrichtet: zu erwartenden Ausfall von etwa 12500 Thlr. sährlich durch g. für jeden Eimer zu 60 preußischen Quart (68740 Liter) Einführung anderer Reichssteuern ein Aequivalent gewährt werde. Trauben- oder Obstwein, Weinhefen und Stemobst 8 Sgr.; Als ein solches Aequivalent war namentlich eine Erhöhung, der b. für jeden Eimer eingestampfte Weintreber, Kernobst oder Tabaksteuer in Aussicht genommen. Die Maßregel fand auch Treber von Kernobst und Beerenfrüchten aller Art 4 Sgr. sedoch, nachdem der Gegensiand von einer dazu nieder geseßztz. Bei anderen nicht mehligen Stoffen, welche zur Branntwein⸗ Kommission einer sorgfältigen Erörterung unterzogen war, bei Erzeugung verwendet werden möchten, wird die Steuer durch einigen Bundesregierungen entschiedenen Widerspruch. Die pre- die oberstẽ Finanzbehörde nach Verhältniß der Ausbeute und ßische Regierung, welcher sich einzelne andere Bundesregierungen nach dem Normalfatze festgesetzt. anschloffen, erachtete wenigstens zur Zeit die Einbringung ant Bei der Ausfuhr von Branntwein nach dem Auslande auf - höhere Bestenerung des Täbals getichtzen Vorlage . poder den nicht der Branntweinsteuer⸗Gemeinschaft angehörigen Reichstage ebenfalls nicht für rathsam. Es ist daher dem Let⸗ Bundesstaaten wird eine Stenervergütung von 11 Pf. fär das teren die Mittheilung gemacht worden, daß die verbündeten Re. Jugrt (its ichn Liter) Branntz wein zu 50 Prozent Alkohol nach gierungen fich jetz. nicht in der Lage befänden dem eiche tage Tralles beivilligt. Eine Steuervergütung wird ferner be⸗ wegen Ersatzes der Salzabgabe durch andere Reichssteuern Vor- willigt bei der Ausfuhr von Essigspelt, sowie für den

zur Bleiweiß⸗ und Bleizuckerfabrikation verwendeten Brannt⸗ wein. Nach den vom Bundesrathe im Jahre 1870, ssen findet eine Steuer⸗

schläge zu machen. Von dem Reichstage ist die in der früheren resp. im Jahre 1873 gefaßten Beschlüss welcher zur Gewinnung

Session beschlossene Resolution nicht weiter verfolgt worden.

J üt ch statt fur Branntwein . . J ig auch ĩ twein, em siebenjähr tiege ward der Tabakshandel in vergünmng , Nach dem 3 . V . von Alkaloiden (Chinin. Strychnin . verwendet wird, ferner Preußen e ng, K . . , aber bei der Ausfuhr von parfümirtem Spiritus (Eau de Cologne ꝛe). hob dasselbe n,, . 6 . Friedrich Bil⸗ In neuerer Zeit ist wiederholt die Frage in Anregung ge⸗ gegen ö. e. 36. 5 . . 2 . oben Tgcgen kommen ob nicht statt der gegenwärtigen Maifchbottigbesteuerung, helm Il. wurde das Wweö ö 1519 für den im Land. er- welche, die verschiedenen zur Branntweinfabrikation verwendeten

17 29 ar 1 MUL 2 * ö 3 . ö 5 1 ö. . J führte das Gesez vom 8. Februar 131 ar e Materialien fehr ungleich trifft, zur unmittelbaren Besteuerung des gewonnenen Fabrikats überzugehen sein möchte. Bei der hohen Bedeutung, welche die Branntweinfabrikation sowohl in

zeügten Tabak eine Steuer von 1 Thlr. für den Centner trocke⸗

ner Blätter ein. Vielfache Beschwerden veranlaßten eine gänz⸗ finanzieller Beziehung, wie als landwirthschaftliches Gewerbe hat, unterliegt die Frage Seitens der Staatsregierung sehr sorg⸗

liche Veränderung dieser Steuer durch die Allerhöchste Kabinets⸗ Ordre vom 29. März 1828. Danach wurde die Steuer nach fältigen Erörterungen, welche noch nicht zum Abschlusse ge⸗ diehen sind.

. , w,. ,, ,

der Größe der allsãhrlich Grundstücke, und zwar für je sechs

Nach der Anlage sind an Brennereien im Betriebe ge⸗

wesen:

Tabak bepstanzten

91 170 Quadratruthen in der ersten Klasse der dritten mit 4, der vierten mit

mit 1114

mit 6, der zweiten mit . 3 Sgr. erhoben. J . die bei Erneuerung des Zollvereins im Jahre 1853 geschlossenen Verträge wurde die Besteuerung. des inländischen Tabakraues nach Maßgabe der preußischen Gesetzgebung. auch in im Jahre 18d 36 . den übrigen norddeutschen Staaten eingeführt. Die später auf 3 3363 23 den General⸗Zollkonferenzen gemachten ö,, ö (ie Sökistiken für 6 liegen noch nicht vor) 3 en . a,, . . 6. dem Wider⸗ Die Brutto⸗Einnahme an Branntweinsteuer und Ueber⸗ ö ne f. Regierungen. Erst durch den Vertrag gangsabgabe von Branntwein nach Abzug der Ausfuhr-Bonifi⸗ ö. 8. Juli 1867 wurde bestimmt, daß der im Umfange des kation betrug: Vereins gewonnene oder zubereitete Tabak einer übereinstimmen⸗ den Besteuerung unterworfen werden solle. Auf Grund dieser Bestimmungen wurde das Gesetz vom 26. Mai 18685 erlassen, 1391 . durch welches, unter im, . w ; 135 13 36, ö unterschiede, die Steuer von = ; ö ö. . . auf 6 Sgr. für je sechs Quadratruthen An Bonifikationen sind gezahlt:

r,. m im Ganzen: Bes mit Tabak bepflanzten Bodens festgesetzt wurde. Für den in im Jahre 1870 3388 56 Thir.

k versendeten Tabak wird eine Steuervergütung be⸗ . , ; . ; willigt. s j 1872 1,457, 76 79, 74 ie Besti es Gesetzes vom 2s. Mai 1838 sind ö . r O9, . noch 2. 3 . 6 finanziellen Ergebnisse von Auf die erhebliche Verringerung der Ausfuhr von Brannt⸗ keiner großen Bedeutung, so liegt doch in der Herfstellung des wein in den letzten Wen sind theils ungünstige Kartoffel⸗ freien Verkehrs mit Tabak innerhalb des ganzen Umfangs des Ernten, theils die Kon urrenz, welche fremder, namentlich russi⸗ Zollgebiets ein wesentlicher Fortschritt. scher und, österreichischer Spiritus auf fremden Märkten dem Mit Tabak waren bepflanzt: deutschen Spiritus machen, theils endlich die Gesetzgebungen in im Zollverein: in Preußen: anderen Staaten, insbesondere in England, von Einfluß gewe⸗ im Erntejahr 1859s 10 67,7135 Morgen 3 Morgen sen, welche unserer Spiritus⸗ Einfuhr dorthin Hemmungen be⸗ 70 5, = 3. . reiten. ö ö . . a 22,137 ö An Verwaltungskosten verbleiben den betheiligten Bundes: . 1572,73 87 107 , (inel. ElsaßLethringen) staaten verfassungsmäßig 15 Prozent der Brutto⸗Einnahme. An Tabaksteuer wurden erhoben: Für die Dohenzollernschen Lande, in denen nur ganz un⸗ im Zollvereinsgebiel: bedeutende, lediglich zur Bestreitung des Hausbedarfs dienende im Erntejahr 1868 2 Brennereien in sehr großer Zahl sich befinden, erschien die Maisch⸗ 1869 332,909 Thlr. raumsteuer nicht geeignet. Durch das , vom 4 Mai 1870 301,86 ß. G(exel. Elsaß⸗ 123,646 18683 ist dort die Abgabe für die Branntweinbersitung bei einer ; 1351 358513, CTothringen; 127,163 Stärke des bereiteten Branntweins bis zu 65 pCt. Tralles auf (ir dat Erntejahr 1872 sind die Einnahme⸗Refultate noch nicht 2 Gulden vom Eimer und bei einer Stärke von mehr als 65 : festgestellt. pCt. auf 5 Gulden vom Eimer bestimmt. Die Abgabe wird

Nach Artikel 388 der Reichsverfassung verbleibt den einzelnen für jede Gewerbestätte für das Kalenderjahr im Voraus in

B der Vergütung, welche nach den Pauschbetrãgen festgesetzt. . e e n ee, . . * die n der Verwal⸗ Zu einer Abänderung der bestehenden Gesetzgebung hat sich

in den der Branntweinsteuer⸗

Gemeinschaft angehörigen Staaten: in Preußen:

im Norddeutschen Bunde und Südhessen: 11,925,964 Thlr.

in Preußen: 10,270,206 Thlr. 10,169,746 11,960,539

im Jahre 1870

in Preußen: 2,826, 096 Thlr.

. 67 *

in Preußen: 99, 121 Thlr. 99,653 „,

1 ö 9

daß Salz, welches abgabenfrei zu landwirthschaftlichen resp. ge⸗

tung dieser Steuern zu gewähren ist. Diese Vergütung, welche kein Bedürfniß ergeben.