1874 / 14 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Jan 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Gestorben: Den 10. Dezem ber 18753. Dr. Neum aun, Stabs⸗ und Bats. Arzt des 2. Bats. Inf. Regts. Nr. 53. ö Den 19. Dezember i873. Dr. Rodenberg, Assist. Arzt im Inf. Regt. Nr. 66.

Die heut ausgegebene Nr. 3 der Allgemeinen Ver⸗ loosungs⸗Tabelle des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preu⸗ ßischen Staats⸗Anzeigers enthält die Ziehungslisten folgender Pa⸗ piere: Aken⸗Rosenburger, Krossener, Wittenberger Deichverband⸗Obligationen. Badische 35 Fl.⸗Anleihe de 1845. Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn⸗Prioritäts⸗ Obligationen. Braunschweiger Zucker⸗Raffinerie, Prioritäts⸗ Obligationen. Brüsseler Prämien⸗Anleihe de 1853. Bu⸗ karester Prämien⸗Anleihe. Burgsche, Dem miner, Em⸗ dener Stadt⸗Obligationen. Deutsche Hypothekenbank Meiningen, Prämien⸗Pfandbriefe. Frankfurt Hanauer Eisenbahn⸗-Prioritäts⸗ Obligationen de 1858. Freiberger Gas beleuchtungs⸗Aktien⸗Verein, Prioritäts⸗Obligationen. Heils⸗ berger, Konitzer, Königsberger, Kulmer, Laubaner, Strasburger Kreis⸗-Obligationen. Mecklenburg⸗Schwe⸗ rinsche 4proz. Anleihe de 1862. Norwegische A4proz. Staats⸗Anleihen. Oesterreichische 5proz. Staats⸗Domänen⸗ Pfandbriefe. Oesterreichische Bodenkredit⸗Anstalt, 5proz. Kommunal⸗Obligationen. Pommersche Hypotheken⸗Aktien⸗ Bank, Hypothekenbriefe. Rheinische Eisenbahn⸗Prioritäts⸗ Obligationen. Russische Staatsbahn⸗Aktien und Obliga⸗ tionen. Sächsische 4 proz. Staatsschulden⸗Kassenscheine de 1852/55 58,58 62 /66,68 und 1869. Sachsen⸗Wei⸗ marische Staats⸗Anleihen de 1842, 1848, 1865. Schaum⸗ burg⸗Lippesche Rentkammer⸗Anleihe de 1863. Schles⸗ wig sche 4 proz. Eisenbahn⸗Prioritäts Obligationen. Schwarz⸗ burg⸗Sondershausensche Rentenbriefe. Sch wedische Smaland Güter Hypotheken ⸗Vereins⸗Prämien⸗Pfandbriefe. Schwe dische Oerebro Pfandbriefe. Schwedische A4proz. Gothenburger Güter⸗Hypotheken⸗Vereins⸗Pfandbriefe. Schwe⸗ dische Bergwerks⸗Besitzer⸗Hypotheken⸗Anleihe. Venediger Prämien⸗Anleihe de 1869.

Die Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle erscheint wöchentlich einmal und ist zum Abonnementspreis von 15 Sgr. vierteljährlich durch alle Postanstalten zu beziehen, in Berlin auch bei der Expedition Wilhelmstraße 32. Preis pro einzelne Nummer 21 Sgr.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 17. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen gestern den Kaiserlich russischen General und Militär⸗Bevollmächtigten von Reutern, den König⸗ lich italienischen Major Mocenni, der in gleicher Eigenschaft bis⸗ her in Berlin verweilte, und die auf der Durchreise nach Ruß— land hier anwesenden englischen Herren.

Heute empfingen Se. Majestät die Deputation des Kaiser⸗ lich österreichischen Dragoner⸗Regiments (Prinz Carl von Preu⸗ ßen) Nr. 8, mit dem Hohen Chef an der Spitze.

Die täglichen Spazierfahrten haben Se. Masestät der Kaiser und König regelmäßig fortgesetzt.

Beide Kaiserliche Majestäten empfingen heute den Besuch Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen-Coburg⸗Gotha.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sich gestern Vormittag um 10 Uhr nach der Kapelle des Domkandidaten-Stifts und empfing um 5 Uhr Nachmittags den Hof⸗ und Domprediger, Ober⸗Konsistorial-Rath Dr. Kögel. Um 6 Uhr nahmen die Höchsten Herrschaften das Diner bei Ihren Majestäten. Um 12 Uhr Nachts empfing Se. Kaiserliche und Köngliche Hoheit der Kronprinz den Herzog von Sachsen⸗Coburg⸗Gotha auf dem Anhalter Bahnhof.

Des Kaisers und Königs Majestät haben die der deutsch⸗evangelischen St. Georgs-Gemeinde zu London bisher gewährte Unterstützung von 25 Liv. Sterl. auf fernere fünf Jahre zu bewilligen geruht.

. Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl von Preußen feiert heute Sein 25jähriges Jubiläum als Oberst⸗Inhaber des Kaiserl. Königl. Oesterreichi⸗ schen Dragoner⸗-Regimentes (Carl, Prinz von Preußen) Nr. 8. Die am Freitag, den 16. Januar, auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers von Oesterreich hier eingetroffene Deputation wurde heute Morgen von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Carl empfangen, um die Glückwünsche des Regimentes aus Anlaß Seiner 25jährigen Inhaberschaft desselben entgegen zu nehmen.

Die Deputation bestand aus dem Obersten Prinz Leopold Croy, dem Oberst⸗Lieutenant Obauer, dem Rittmeister Friepas und den Ober⸗Lieutenants Moravetz und Baron Stenglin. Se. Königliche Hoheit, umgeben von Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Earl, den Hofstaaten in großer Gala, den per⸗ sönlichen Adjutanten, empfing in der Uniform des Regiments die Deputation, nahm die Glückwünsche Sr. Majestät des Kaisers Franz Josef entgegen und überreichte im Auftrage Sr. Majestät des Kaisers und Königs den genannten Herren die Insignien preußischer Orden. Zugegen bei der Gratulation waren auch noch der einzige preußische Militär, welcher, außer Sr. Majestät dem Käiser und den Königlichen Prinzen, Chef eines öõsterreichischen Regimentes ist, General⸗Feldmarschall Graf von Wrangel, und der Kaiserlich Königlich österreichische Militär⸗Bevoll⸗ machtigte am hiesigen Hofe Graf von Welfersheimb. Nach der Gratu⸗ lations⸗Cur begab Sich Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl zu Sr. Majestät dem Kaiser und König, um Sich mit der De⸗ putation bei Allerhöchstdenselben zu melden. Zugleich statteten die österreichischen Offiziere Sr. Majestät dem Kaiser und König ihren ehrfurchtvollsten Dank für die empfangenen Ordenszeichen ab. Vom Königlichen Palais fuhr Se. Königliche Hoheit der Oberst⸗Inhaber mit den österreichischen Offizieren zu Sr. Kaiser⸗ lichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen und von da zu sämmtlichen Prinzen des Königlichen Hauses.

Nachmittags fand zu Ehren der Deputation im Palais Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Carl ein Diner statt.

Auf der gestern im Belauf Wüste mark der Ober⸗ försterei Königs⸗Wusterhausen abgehaltenen Hofjagdamts⸗ Jagd, an welcher im Ganzen 18 Herren, u. A. der Kaiserlich österreichische Botschafter Graf Karolyi und der Minister des

Königlichen Hauses Freiherr von Schleinitz, sowie die Gesandten von Bayern und den Niederlanden, Graf Pergler von Perglas und Baron Rochussen, Theil nahmen, wurden in 3 Feld⸗ und 4 Waldtreiben 212 Hasen erlegt.

Der Ausschuß des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen, sowie die vereinigten Ausschüsse für das Land⸗ heer und die Festungen, für Justizwesen und für Rechnungs⸗ wesen und die vereinigten Ausschüsse für das Landheer und die Festungen, für das Seewesen und für Rechnungswesen hielten heute Sitzungen.

Bis zum 28. Dezember d. J. waren in den Münz⸗ stätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 818,879 420 Mark und in Zehnmarkstücken 196, 957, 600 Mark ausgeprägt worden.

Die Gesammt⸗Ausprägung in Reichs⸗ Goldmünzen stellt sich daher bis zum 3. Januar 1874 auf 1,016, 373,730 Mark, wovon 818,931,260 Mark in Zwanzigmarkstücken und 197,442 470 Mark in Zehnmarkstücken bestehen. In der Woche vom 28. Dezember 1873 bis 3. Januar 1874 sind ferner ge— prägt in Zwanzigmarkstücken: in Darmstadt 51,8 0 Mark: in Zehnmarkstücken: in Frankfurt a. M. 143,500 Mark, in Stutt⸗ gart 341,370 Mark.

An Reichs-Silbermünzen und zwar in 1 Markstücken waren bis zum 28. Dezember d. J. 16,167,733 Mark und in Zwanzig⸗ pfennigstücken 1,182,567 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 28. Dezember 1873 bis 3. Januar 1874 sind ferner ge⸗ prägt in 1 Markstücken: in Berlin 96,850 Mark; in Hannover 4,540 Mark; in Frankfurt 18001; in München 165.723 Mark; in Stuttgart 36,926 Mark; in Zwanzigpfennigstücken: in Berlin 44,529 Mark 80 Pfennige, in Hannover 45,286 Mark, in Frankfurt a. M. 769 Mark 20 Pfennige, in München 34, 630 Mark 60 Pfennige, in Stuttgart 25,877 Mark 20 Pfennige, in Karlsruhe 27,900 Mark, mithin stellt sich die Gesammt⸗Aus⸗ prägung in Reichs- Silbermünzen auf 2,9393527 Mark 80 Pfennige und zwar in 1 Markstücken 1 578,873 Mark und in Zwanzigpfennigstücken 1,360,654 Mark 80 Pfennige.

An Reichs⸗Nickelmünzen und zwar in Zehn⸗Pfennigstücken waren bis zum 28. Dezember v. J. 307, 838 Mark 10 Pf. ausgeprägt worden. In der Woche vom 28. Dezember 1875 bis zum 3. Januar 1874 sind ferner in solchen Stücken geprägt: in Ber⸗ lin 19,432 Mark 90 Pfennige, in Hannover 1,237 Mark 30 Pf., in Frankfurt a. M. 2271 Mark 60 Pfennige, in München 7674 Mark 60 Pf., in Stuttgart 9401 Mark 26 Pf, in Karls⸗ ruhe 19575 Merk 70 Pf. und in Darmstadt 4375 Mark, mit⸗ hin Gesammt⸗Ausprägung in Reichs-Nickelmünzen 362, 836 Mark 40 Pf.

An Reichs⸗Kupfermünzen waren bis zum 28. Dezember v. J. und zwar in 2 Pfennigstücken 26,257 Mark 90 Pf. und in 1 Pfennigstücken 2794 Mark 30 Pf. ausgeprägt worden. In der Woche vom 28. Dezember 1873 bis 3. Januar 1874 sind von 2 Pfennigstücken ferner geprägt: in Berlin 1689 Mark 80 Pf., in Frankfurt a. M. 970 Mark 88 Pfennige, in Stuttgart 448 Mark 30 Pfennige und in Karlsruhe 281 Mark 58 Pfen⸗ nige, mithin eine Gesanmt⸗Ausprägung in Reichs⸗Ftupfermün⸗ zen von 32,442 Mark 76 Pf.

Nach der Erwiderung des Staats⸗Ministers Dr. Falk auf die Interpellation des Abg. Biesenbach in der gestrigen Sitzung trat das Haus der Abgeordneten auf Antrag des Abg. v. Mallinckrodt in eine Besprechung der Interpellation ein. Abg. v. Mallinckrodt führte aus, daß die Wahlen in den Rhein⸗ landen nur durch die Schuld der Regierung ultramontan aus⸗ gefallen wären. Wenn übrigens gesagt würde, die Katholiken sind unsere lieben Brüder, die Ultramontanen nur sind unsere Feinde, so meinte Redner, Katholizismus und Ultramontanis⸗ mus decken sich. Was den Patriotismus der Rheinlande be⸗ träfe, so hätten sie mit der größten Hingebung gegen Frankreich gekämpft, weil sie nicht französisch werden wollten. Der Mi⸗ nister⸗Präsident hätte auch einmal ausgesprochen, er wäre weniger deutsch als preußisch, und ihm würde es gar nicht schwer werden, einen Theil des linken Rheinufers an Frankreich abzutreten: die Rheinpfalz und die Theile der Regierungsbezirke Coblenz und Trier, die auf dem rechten Moselufer liegen.

Der Abg. Klöppel wies zunächst die Indentifizirung der Ultramontanen mit den Katholiken, besonders der Rheinlande, als unberechtigt zurück, und behauptete, daß die Verfügung nur so aufgefaßt würde, daß sie eine Befreiung der Lehrer von ihren geistlichen Vorgesetzten anbahnen sollte.

Hierauf wandte sich das Haus wieder der Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Beurkundung des Personenstandes ꝛc. zu. 5. 6 lautete nach den Vorschlägen der freien Kommission:

Die Aufsicht über die Amtsführung der Standesbeamten wird von dem Einzelrichter (Amtsrichter, Gerichts -Kommissarius) ausgeübt, in dessen Bezirk dieselben ihren Amtssitz haben. Im Geltungsbereiche der Verordnung vom 2. Januar 1849 werden zu diesem Zwecke bei den Kellegialgerichten erster Instanz ein oder mehrere Einzelrichter ernannt.

Die Beschwerde über Verfügungen des Standesbeamten geht an den die Aufsicht führenden Einzelrichter. Derselbe ist bei Mängeln oder Ver ögerungen des Geschäftebetriebs zur Verhängung von War— nungen, Verweisungen und Ordnungestrafen bis zu 350 Mark befugt. Auf Beschwerden über Verfügungen des Einzelrichters erfolgt die Entscheidung und zwar endgültig im Bezirk des Appellationsgerichts zu Celle durch das Obergericht, in den übrigen Landestheilen durch das Appellationsgericht.

Dagegen beantragte Abg. Goltz Alinea 2 folgendermaßen zu fassen:

Die Beschwerde über Verfügungen des Standesbeamten geht an den die Aufsicht führenden Richter. Auf Beschwerden über Verfü— gungen des letzteren erfolgt die Entscheidung und zwar endgiltig im Bezirke des Appellat onsgerichts zu Celle durch das Obergericht, in den übrigen Landestheilen durch das Appellaticnegericht“

und sodann folgen zu lassen einen neuen S. 6a.

„Wegen vorschriftswidriger oder nachlässiger Geschäftsführung können gegen den Standesbeamten Ordnungsstrafen bis zur Höhe von 50 Mark festgesetzt werden. Die Fetzsetzung erfolgt auf Antrag des zuständigen Aufsichtẽsbeamten im Geltungsbereich der Kreisord-ung vom 13. Dez mber 1872 durch Beschluß des Kreisausschusses, in den übrigen Theilen der Monarchie durch Beschluß der Bezirksregierung (Landdrostei) nach Anbörung des Angeschuldigten. Gegen die Entscheidung des

Kreisausichusses beziehungsweise der Regierung (Landdrosteh stebt sowohl

dem Aufsichtsbeamten wie dem betheiligten Standesbeamten das Recht der Berufung zu. Ueber die Berufung entscheidet das Verwaltungs⸗ gericht beziehungsweise bis zur Einrichtung eines solchen der Ober Präsident und zwar endgiltig“

Nachdem der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt und der Abg. Kallenbach dies Amendement als eine Erschwerung des Geschäfts⸗ ganges bezeichnet hatten, trat Abg. Dr. Friedenthal im Interesse der Selbstverwaltung dafür ein.

Vor der Abstimmung verlangte der Präsident des Staats⸗ Ministeriums Reichskanzler Fürst von Bismarck das Wort, um auf die vorher Seitens des Abg. von Mallinckrodt gegen ihn ausgesprochene Beschuldigung zu antworten. (S. unter Land⸗ tagsangelegenheiten )

Nachdem dieser Zwischenfall erledigt war, nahm das Haus unter Ablehnung des Antrags v. d. Goltz den Vorschlag der freien Kommission an und genehmigte dann die 55. 21 unter Annahme nur unwesentlicher Aenderungen. Schluß 48 Uhr.

Der General⸗Feldmarschall Herwarth von Bitten⸗ feld ist hier eingetroffen und in Britiss Hotel abgestiegen.

Der General der Kavallerie und kommandirende General des Il. Armee⸗Corps Hann von Weyhern, welcher zu Be⸗ gleitung Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kron⸗ prinzen auf der Reise nach St. Petersburg kommandirt worden, ist zu diesem Behuf von Stettin hier angekommen und im British Hotel abgestiegen.

Der bisherige Militär⸗Bevollmächtigte hei der hiesigen Königlich italienischen Gesandtschaft, Major im Generalstabe, Chevalier de Mocenni, für welchen bereits der Major im Generalstabe Graf Taverna hier eingetroffen, ist nach Italien zurück gekehrt.

Die Deputation des Kaiser Franz⸗Garde⸗ Grenadier⸗Regiments Nr. 2 und zwar der Commandeur desselben, Oberst Bogun v. Wangenheim, der Major v. Siefart, Hauptmann v. Derschau und der Premier-Lieutenant Freiherr v. Nordenflycht, welche sich zur Bealückwünschung Sr. Majestät des Kaisers von Oesterreich zum 25jäh⸗ rigen Jubiläum als Chef des obengenannten Regiments nach Wien begeben hatte, ist von dort hierher zurückge ehrt.

Bayern. München, 14. Januar. Der Justiz⸗Minister Dr. von Fäustle wird sich dem „Korr. v. u. f. D.“ zufolge mit dem Ober⸗Appellationsgerichts Rathe Dr. G. von Schmitt . dieses Monats zu den Bundesrathssitzungen nach Berlin egeben.

15. Januar. In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten wurde den Beschlüssen der Kammer der Reichsräthe bezüglich des Gesetzentwurfs über die Zuständigkeit der Gerichte in einigen Punkten zugestimmt, da das Zustande⸗ kommen des Gesetzes wegen der Wichtigkeit der Entlastung der Schwurgerichte unter allen Umständen gewünscht werden müsse, nur bezüglich der Kompetenzerweiterung der Einzelrichter besteht noch eine Differenz. Bei Fortsetzung der Diskufsion über den Justiz⸗Etat wurden sämmtliche Postulate nach den Ausschuß⸗ anträgen angenommen. Morgen wird die Diskussion über den Justiz⸗Etat beendet.

Die Vertagung des Landtags wegen der sanitären Verhältnisse der Stadt München war, wie die „Allg. Ztg.“ mit⸗ theilt, bereits Gegenstand der Besprechung zwischen den Abge⸗ ordneten und den Staats⸗Ministern. Die Letzteren haben sich dahin geäußert, daß sie, wenn die Abgeordneten eine Vertagung wünschen, nicht hinderlich sein und dem König den Wunsch unterbreiten wollen; die dringlichsten Arbeiten (prov. Steuer⸗ gesetz, Eisenbahntariferhöhung, Beamtengehaltsaufbesserung ꝛc.) müßten jedoch unter allen Umständen erledigt werden. Heute Abend treten Mitglieder der beiden großen Fraktionen der Ab⸗ geordneten zusammen, um über diese Angelegenheit Berathung zu halten. ;

Sachsen. Dresden, 16. Januar. (Dr. I) Die Erste Kammer trat in ihrer heutigen Sitzung ohne Debatte einstimmig den von der Zweiten Kammer auf das Königliche Dekret, die Verabschiedung der Civilliste betreffend, gefaßten Be⸗ schlüssen bei. Dasselbe geschah bezüglich des Dekrets, den Neu⸗ bau des Königlichen Hoftheaters betreffend, nach einer kurzen Debatte, in deren Verlaufe, durch Bemerkungen des Grafen Rex veranlaßt, Staats⸗Minister Freiherr von Friesen die Ursachen darlegte, aus welchen der Neubau des Theatergebäud s minder rasch vor sich gegangen, als dies vielfach erwartet worden sei.

Aus der gestrigen Sitzung der Zweiten Kammer ist nachzutragen, daß der im 16. städtischen Wahlkreise an Stelle des ausgetretenen Abg. Krüger zum Abgeordneten gewählte Prof. Dr. Wigard in die Kammer eintrat.

Heute beschäftigte sich die Kammer mit Petitionen, über welche die 4. Deputation Bericht erstattete. Die Petition des hiesigen Hausbesitzervereins um Abwendung der Ausführung des Projekts eines Dammbaues Seitens der Berlin Dresdner Eisen⸗ bahngesellschaft durch die Friedrichstadt und Wilsdruffer Vor⸗ stadt Dresdens wurde auf Antrag des Abg. Walter nach kurzer. Debatte der Regierung zur Erwägung überwiesen. Die Be⸗ schwerde R. Völkers hier wegen der vom Finanz- Ministerium gutgeheißenen Verwendung des Kontraktstempels zu einem in Dresden über ein ausländisches Kaufsobjekt abgeschlossenen Kon⸗ trakt rief eine längere Erörterung hervor; die Kammer beschloß nach dem Antrage der Deputation, die Beschwerde auf sich be⸗ ruhen zu lassen.

Württemberg. Stuttgart, 14. Januar. In der heu⸗ tigen Sitzung der Zweiten Kammer ward eine Nachexigenz von 975 Fl. für 1873 74 und 4850 Fl. für 1874/75 verwilligt, welche zur Begründung eines Seminars zur Heranbildung von Lehrerinnen für den höheren Madchenunterricht bestimmt ist. Die Kammer selbst hat die Sache bei der Berathung des Kultetats in Anregung gebracht, und die Regierung ist ihr entgegen⸗ gekommen. Sie beabsichtigt nach der Vorlage, die neue Anstalt mit dem Katharinenstift in Verbindung zu bringen und an dasselbe anzuschließen. Das Seminar soll zwei Jahrescourse mit jährlicher Aufnahme umfassen und wo möglich schon bis Ostern 1374 eröffnet werden. Sodann wurden in Folge des neuesten Gesetzentwurfs über die Erhöhung der Gehalte der Lehrer an Volksschulen zu weiteren Alterszulagen, d. h. zu Er⸗ höhung der bisherigen bereits verwilligten 168 000 Fl. jährlich weitere 28,00 Fl., zu Staatsbeiträgen für die Schullehrers⸗ gehalte an ärmere Gemeinden außer bereits verwilligten jähr⸗ lichen 206,000 Fl. weitere 38,000 Fl., im Ganzen weitere 66,000 Fl. jährlich verlangt und verwilligt. Die Mittheilung des Justiz-Ministers v. Mittnacht am Schlusse der letzten Sitzung in Betreff des Zusammentritts des Reichstags ist dahin zu prä⸗ zisiren, daß der Minister sagte: er habe Grund zu der An⸗ nahme, daß die Nachrichten öffentlicher Blätter, der Reichstag werde erst in der zweiten Hälfte des Februar zusammentreten, ungenau seien, und er halte einen früheren Zusammentritt für wahrscheinlich, in welchem Fall die Kammer vielleicht nur noch drei Wochen Zeit für sich habe.

Baden. Karlsruhe, 15. Januar. Wie die „Karlsr. Ztg.“ meldet, ist der Wahlausschuß der national⸗liberalen Partei des 10. Reichstagswahlkreises Badens heute von dem Prinzen Wilhelm empfangen. Auf die vorgetragene Bitte um An— nahme der Wahl erklärte Se. Großherzogliche Hoheit sich hierzu bereit und gab nachfolgendes Handschreiben zur Veröffentlichung an die Wähler:

An meine verehrten Wähler des 10. badischen Wahlkreises für den Seutschen Reichstag! Auf die mir heute amtlich zugegangene Mittheilung, daß es einer großen Mehrzahl der Wähler des 10. kadi⸗ schen Wahlkreises für den Deutschen Reichstag gefallen hat, ihre Stimmen, trotz der von mir ausgesprochenen Anlehnung einer Wieder— wahl, abermals auf mich zu vereinigen, erkläre ich mich hierdurch gerne bereit, das mir in so vertrauensvoller Weise angetragene Man⸗ dat anzunehmen. Das Bewußtsein, mich in Gedanken und Ziel der dem zweiten Deutschen Reichstage obliegenden Aufgaben mit meinen verehrten Wählern einig zu wissen, giebt mir die Kraft, das ver— antwortungsvgsle Amt, mit welchem Sie mich wiederum bekleiden, mit frischem Muthe auf mich zu nehmen.

Karlsruhe, den 13. Januar 1874.

Wilhelm, Prinz von Baden.“

Das genannte. Blatt fügt noch hinzu, daß eine längere Besprechung über die wichtigsten politischen Zeitfragen stattfand, in der eine vollkommene Uebereinstimmung der Ansichten der Mitglieder des Wahlausschusses mit jenen des Reichstags-Ab⸗ geordneten sich kundgab.

Den Ständen ist ein Gesetzentwurf über Diäten und Reisekosten der Landtags⸗Abgeordneten zugegan⸗ gen. Die Diäten sollen darnach auf 17 Mark 7 fl. erhöht werden, und zwar gleichmäßig für die Mitglieder der beiden Jammern. Ausgeschlossen vom Bezug von Diäten sind die Prinzen und die Häupter der standesherrlichen Familien, sowie die Abgeordneten, welche am Orte der Ständeversammlung ihren Wohnsitz haben. Unter den in den zwei letzten Jahren gewährten Krediten ist ein solcher von 290 000 fl. für Ankauf und Einrichtung eines Gebäudes für die Gesandtschaft in Berlin. Es wollte übrigens damit nicht allein eine Woh— nung für den badischen Gesandten beim Reich erworben, sondern es sollte damit zugleich den Bedürfnissen der badischen Mitglie⸗ der des Bundesraths Rechnung getragen werden, für welche eine feste Wohnung unabweislich nothwendig geworden ist. Auch soll das Haus ein Sammelpunkt für die badischen Mitglieder des Reichstages werden, und man will für diese Zusammenkünfte eigens einen Raum herrichten. Die Lage des Gebäudes in der Nähe des Reichstags gebäudes und der Ministerien war beim An— kauf maßgebend.

Sessen. Da rm stadt, 15. Januar. Das heute erschie⸗ nene Großherzogliche Regierungsblatt Nr. J enthält ein Aller— höchstes Edikt, die Mitglieder des Staatsraths für das Jahr 1874 betreffend. Dasselbe hat folgenden Wortlaut:

Ludwig III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein ꝛc. 2c. Nachdem Wir heschlossen haben, daß zu Unserem Staatsrathe außer den in dem Edikte vom 28. Mai 1821 in Ar— tikel l0 unter Nr.! bis 4 als bleibend bezeichneten Metgliedern folgende Personen als außerordentliche Mitglieder für das Juhr 1874 berufen sein sollen und zwar: 1) der erste Präsident des Sber⸗Konsistoriums, Kritzler, 2) der Präsident des Ober, Appellations- und Käffations—⸗ gerichts Dr. Müller, 3) der Präsident des Hofgerichts der Previnz Starkenburg in Pension Dr. Krug, 4) der Direktor der Ober- Studlen⸗ direktion Geheimergth von Willich, 55 der Geheimerath Fischer, 6) der Direktor des Ober⸗Apellations⸗ und Cassatiensgerichts Zentgraf, 7) der Aber Appellgtions⸗ und Kassationegerichts Rath Dr. Hällwachs, 8) der Ministerial⸗· Rath a. D. Freiherr von Preuschen, so ist sich hiernach gebührend, zu achten. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels,

Darmstadt, den 30. Dezember 1873.

Ludwig. Hofmann.

Das von dem Ministerium des Innern aus Anlaß der von dem Großherzog erfolgten Anerkennung des Bischofs Reinkens an die Großherzoglichen Kreisämter erlassene Aus— schreiben lautet nach dem „Fr. J. n:

Wir benachrichtigen Sie hiermit, daß Se. Königliche Hobeit der Großherzog mittelst Allerhöchfter Entschließung vom 15. d. M. den Bischof Pr. Joseyh Hubert Reinkens als kathoiischen Bifch of anzuer— kennen geruht haben. An diese Anerkennung knüpfen sich die nachste— henden Folgen; ) das Recht des Bischofs, im Gebiete des Groß— herzogthums bezüglich der Altkatholiken alle kirch ichen Akte vor— nehmen und alle jene Rechte üben zu dürfen, welche nach dem katho— lischen Kirchenrecht, wie es bis zu den vatikanischen Beschlüssen galt und so weit es vom Staat anerkannt war, bischöfliche Atte sind, nach Maßgabe der am 12. September 1873 zu Konstanz angenommenen Synodal! und Gemeindeordnung und innerhalb der Grenzen der Staatsgesetze; 2) der volle Schutz, der im Reichs-Strafgesetzbuch §ę§8. 166 168 den anerkannten Kirchen gewährt wird; 3) die Verechtigun des Bischofs, mit Genehmigung der Regierung altkatho⸗ lische Pfarreien zu errichten, die Anerkennung der nach Maßgabe der im Großberzogthum bestehenden Vorschriften anzustellenden Pfarrer und semit deren Rcht für die Angehörigen ihrer Gemeinden auch die kird lichen Standes bücher zu führen; 4) Richterhebung des Kompetenz⸗ konflikis, falls die Altkatholiken, wie sie sich vorbehalten, wegen Mit— gebrauchs der katholischen Pfarrkirchen und des kathelischen Kirchen— vermögens gerichtliche Klage erheben; 5) die Entbindung aller. Alt— katholiken von der Verpflichtung zu den Kirchenumlagen der die vati— kanischen Beschlüsse anerken nenden Katholiken beizutragen. Indem wir Ihnen hie von Kenntniß geben, beauftragen wir Sie, mit Rücksicht auf Pos. 5 zu veranlassen, daß diejenigen Personen, welche sich bei Ihnen oder den Großh. Bürgermeistereien als A tkatholiken erklärt haben, bezw. erklärren werden, aus den Listen der Umlagepflichtigen für römisch-⸗katholischs Kirchenzwecke gestrichen werden.

Oesterreich⸗Ingarn. Wien, 16. Januar. Gestern Vor⸗ mittags um 11 Uhr fand in der Hofburg⸗Kapelle die feierliche Uebergabe des Barets an den Kardinal⸗Erzbischof von Salz⸗ burg, Tarnoeczy, durch den Kaiser statt. Die Ceremonie er⸗ folgte in derselben Weise wie wenige Tage zuvor in Pesth.

Brünn, 15. Januar. In der Abendsitzung des Land⸗ tages brachte Schrom den Dringlichkeitsantrag ein: der Land⸗ tag wolle erklären, daß durch die Gesetze vom 2. April 1873 die öffentlichen Rechtszustände des Reiches und der einzelnen König— reiche und Länder in noch bedenklicherer Weise erschüttert wur⸗ den, als dies vorher der Fall gewesen. Der Landtag verwahre sich gegen alle Beschlüsse des Reichsrathes, welche die Selbstän— digkeit Mährens und seine staatsrechtliche Stellung präjudiciren könnten. Die Dringlichkeit wurde abgelehnt und der Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen.

Prag, 16. Januar. (W. T. B.) Bei den heute in den böhmischen Städten stattgehabten Ergänzungs wahlen zum Reichsrathe sind nur altczechische Abgeordnete gewählt worden. Die Verfassungstreuen sind bedeutend in der Minorität geblieben.

Agram, 15. Januar. Der Landtag hat sich heut auf unbestimmte Zeit vertagt.

Schweiz. Bern, 16. Januar. (W. T. B.) Der Bun⸗ desrath beschloß heute, den Protest der schweizerischen

Bischöfe gegen die Aufhebung der päpstlichen Nunciatur ad acta zu legen.

Frankreich. Paris, 14. Januar. Der Begnadi—⸗ gungs⸗Ausschuß in Versailles hat einen Bericht über die Arbeiten der Kriegsgerichte in Sachen der Kommune erhalten, wonach dieselben 49,066 Entscheidungen gegeben haben, darunter 24000 Abweisungen, 2360 Freisprechungen und 13,000 Verurtheisungen. Es bleiben noch 750 Akten für Per⸗ sonen, die verschwunden sind, 1100 Prozesse sind auf dem Wege der Untersuchung. In drei Monaten hofft man mit Allem fertig zu sein. Der Begnadigungs⸗Ausschuß hat 6000 Gutachten ertheilt, wovon 2000 günstig, 4000 auf Verwerfung der Vorlage lauteten.

15. Januar. Die Bu dget⸗Kommission berieth gestern den Antrag Feray, die Parzellen, welche bis jetzt auf den Listen der Gemeinden als unproduktiv oder unbebaut figu— riren und seitdem einer Kultur unterworfen wurden, abzuschätzen und zu besteuern. Dagegen sollen diejenigen Parzellen, die seit der Verfertigung des Katasters unproduktiv oder nicht bebaut wurden, entlastet werden. Zu diesem Behufe soll eine neue Klassifizirung vorgenommen werden. Die Kommission schloß sich einstimmig dem Amendement an.

Nach einer Korrespondenz der „Basl. Nachr.“ hat die in Paris versammelte Münz konferenz am 8. Januar ihre Sitzung im Ministerium des Auswärtigen begonnen. Die erste Verhandlung beschränkte sich vollständig auf Präliminarien; in der zweiten wurden bereits praktische Fragen zur Hand genom— men; die Vorschläge des schweizerischen Abgeordneten, Hrn. Na— tionalrath Feer-Herzog, sind jedoch noch nicht zur Befprechung gelangt. Dagegen wurde Artikel 1 des Vertrages vom Jahre 1865 etwas einläßlich erörtert. Diesem AÄArtikel zufolge haben die vier Konventionsstaaten Frankreich, Italien, Belgien und die Schweiz sich gegenseitig verpflichtet, einander ihre Akten über die Prägung der Gold. und Silbermünzen mitzutheilen. Die Nachachtung dieser Bestimmung wurde neuerdings anempfohlen. Nach dem genannten Vertrage ist eben⸗ falls festgesetzt worden, daß ein Staat nicht mehr kleinere Silber— münzen prägen dürfe, als für den Werth von Fres. 6 per Kopf der Bevölkerung eines Konventionsstaates. Es wurde nun der Antrag gestellt, das gleiche Prineip auf das Prägen von Fünf— franken⸗Stücken anzuwenden. Durch dieses System will man dazu gelangen, einen richtigen und gerechten Ausgleich zwischen den Freunden der vollständigen Abschaffung des Silberfußes und den Freunden für die Beibehaltung der Fünffrankenstücke⸗ Prägung erzielen. Die Kommissäre haben über diesen Gegen— stand an ihre betreffenden Regierungen berichtet; in Folge dieser Unterbrechung wird die nächste Sitzung erst am Sonnabend stattfinden.

16. Januar. (W. T. B.) Die Partei der Rechten hat dem Vernehmen nach ihre seitherige Absicht, die Interpellation du Temple's über Italien durch Stellung der Vorfrage zu be—⸗ seitigen, aufgegeben. Das Ministerium scheint den Wunsch zu hegen, daß ihm durch die gedachte Interpellation Gelegenheit geboten werde, Erklärungen abzugeben, durch welche den perio⸗ disch wiederkehrenden Gerüchten von besonderen, dem Königreich Italien gegenüber bestehenden Schwierigkeiten ein für alle Mal ein Ziel gesetzt werden kann.

Die „Agence Havas“ glaubt die Nachricht, daß der schweizerische Gesandte Dr. Kern betreffs Mermillods bei der Regierung in Versailles vorstellig geworden sei, als unbegründet bezeichnen zu können. ön 2

Ver sailles, 16. Januar. (W. T. B. Die Nationalß⸗ versammlung setzte die Berathung des Maires-OGesetzes fort. Mehrere eingebrachte Amendements wurden mit wachsender Stimmenmehrheit abgelehnt. Der erste Artikel des Gesetzes wurde heute genehmigt. Die Berathung des Gesetzentwurfs wird morgen fortgesetzt.

Spanien. Madrid, 16. Januar. (W. T. B.) Dem Admiral Chicarro ist gestern die Mittheilung der französi— schen Behörden zugegangen, daß die Kriegsfregatte, Nu maneia“ ihm morgen ausgeliefert werden würde. Die spanische Regierung hat den französischen Behörden wegen deren Entgegenkommens ihre Befriedigung ausdrücken und der Regierung in Versailles ihren besonderen Dank abstatten lassen.

Ein Telegramm aus Oran, vom 16. Januar, Abends meldet: Die französische Panzerfregatte „Savoie“ hat in dem Hafen von Mers-⸗el⸗Kebir Station genommen; das Transport— schiff ‚„Ardäche“, welches Morgens abgesegelt war, um die Flücht— linge nach dem Fort Arzew, nicht wie früher gemeldet nach Algier, überzuführen, ist in den Hafen von Mers-⸗el⸗-Kebir zurück⸗ gekehrt. An Bord desselben befanden sich Contreras und sein Ge⸗

neralstabs⸗Chef Ferrey, welche in dem neuen Schlosse von Oran, der

Residenz des Divisions⸗Generals, internirt merden sollen. Der Admiral der Aufständischen, Constantini, und der Sohn von Galvez sind in das Militärhospital von Oran gebracht worden; der letztere ist ernstlich verwundet. Galvez wird im Fort St. Gregoire bei Oran in Verwahrsam gehalten. Die ‚Numanecia“ soll morgen dem spanischen Admiral Chicgrro übergeben wer— den, falls nicht Contreordre eintrisst. Die Galeerensträflinge werden an Spanien ausgeliefert werden.

Türkei. Konstantinopel, 7. Januar. Das Rund⸗ schreiben, wodurch Raschid Pascha die Handels verträge gekündigi hat, aus welchem unter Anderem erhellt, daß die bis⸗ herigen Verträge bis zu dem in denselben bestimmten Zeitpunkt in Kraft bleiben, lautet, nach der „Allg. Ztg.“, wie folgt:

„Die fertschreitende Entwckelung des Handels und der Industrie verursacht in jedem Lande wirthschaftliche Ungestaltungen, welche mit der Zeit Aenderungen in seinen Handelsbeziehungen zu den anderen Staaten nothwendig machen. Dies ist der Grund, weshalb die Han— delsverträge, welche heute die Hohe Pforte mit den befreundeten Mäch— ten verbinden, nicht mehr den heutigen Bedürfnissen enisprechen. Die Eifahrung hat zudem gezeigt, daß die Umstände, unter denen diese Verträge abgeschlossen werden waren, nicht mehr dieselben sind. Uebrigens wahrt der am .. zwischen den be den Staaten unterzeichnete Handelsvertrag den hoben vertragenden Theilen die Erlaubniß ihn zu revidiren oder ihn aufzuheben, sei es nich dem 14, sei es nach dem 21. Jahre, unter der Bedingung, ihn ein Jahr zuvor zu kündigen. Von dieser Erlaubniß Gebrauch machend, hat die hohe Pforte beschlossen die Regierung Sr. Majestät einzuladen, mit ihr sich einigen zu wollen, um durch eine neue Prüfung zu einer Uebereinstimmung zu gelangen, welche, indem sie den Vertrag mit den seit dem Tage seines Abschlusses in den verschiedenen Zweigen des Handels und der Industrie erreichten Fortschritten in Einklang bringt, die Handelsbeziehungen der beiden Länder unter gegenseitig be— triedigenden Bedingungen aufrecht erhalten würde. Otwohl der für die Kündigung angegebene Zeitpunkt noch nicht gekommen ist, hielt es die Kaiserliche Regierung doch für angemessen schon jetzt vorzugehen, um den Hohen vertragenden Theilen Zeit zu lassen sich unter einander zu verstandigen, die Aenderungen festzusetzen, welche in den Vertrag eingeführt werden sollten, gemein same Beschlüsse über den abzuschließen den und auszuarbeitenden neuen Vertrag und über den 2azu gehörigen

Tarif zu fassen. Aber es bleibt aufrecht, daß der neue Vertrag erst nach Ablauf des alten, also am ... in Kraft treten wird. Ich bitte daher Ew. Excdllenz den Beschluß der Hohen Pforte zur Kenntniß der Regierung Sr. Majsstät bringen zu wollen, damit sie die Mittel zu einer Revision des zwischen beiden Staaten hestehenden Handels- vertrages zu schreiten ins Auge fassen könne. Genehmigen u. s. w.“

Rußland und Polen. St. Petersburg, 15. Januar. Das Allerhöchste Reskript an Se. Kaiserliche Hoheit den Präsidenten des Reichsraths, betreffend das Manifest über die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht, lautet:

„Eure Kaiserliche Hoheit! Durch ein am heutigen Tage erlassenes Manifest ist die von Mir für gut erkannte Einführung der allgemei⸗ nen Wehrpflicht in dem gesammten Reiche promulgirt worden. Dieses neue Gesetz, dessen vorläufige Idee schon mit allgemeiner Sympathie für den Gedanken aufgenommen wurde, daß jeder treue Unterthan ver⸗ pflichtet sein solle, an der heiligen Sache des Schutz's und der Ver⸗ theidigung von Thron und Vaterland Antheil zu nehmen, hat den Zweck, einerseits ein solches Prinzip seiner erkannten Gerechtigkeit ge⸗ mäß zur Geltung zu bringen, andererseits auf dem Wege der rege l⸗ mäßigen uns gründlichen Leistung der Militärsflicht den Anforderun⸗ gen der Jetztzeit in Bezug auf die Entwickelung unserer militäriichen Kräfte zu genügen. Die Vorarbeit in dieser Sache war beim Kriegs⸗ Ministerium konstituirten besonderen Kommissionen übertragen worden, welche einen detaillirten Statutenentwurf über die allgem ine Wehr⸗ pflicht vorlegten. Diese sehr komplizirt', durchaus gewissenhafte und nutzreiche Arbeit wurde auf Meinen Befehl einer besonderen Session beim Reichsrathe zur Prüfung überwiesen, die unter dem Vorsitz 26 Fa serlichen Hoheit aus Mitgliedern nach Meiner Wahl gebil⸗

et worden.

Indem ich den Gang der Berathungen in jener Session über eine Frage, die wegen ihrer Wichtigkest und des von Mir von ihrer gründ- lichen Lösung erwarteten Nutzens Mein besonderes Augenmerk auf sich lenkt, stets im Auge behielt, ist es Mir angenehm, dem tadellosen Eifer Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, mit welchim die von Mir unter dem Vorsitz Eurer Kaiierlichen Hoheit konstituirte besondere Session, auf die Grundidee Meiner Absichten eingehend und auf die Auffindung der zweckmäßigsten Mittel zu ihrer Ausführung bedacht, die durch Mein Vertrauen ihr auferlegte Pflicht erfüllte. Das Ela⸗ borat, welches dem Reichsrath zur Berathung überwiesen und gleich- falls unter dem Vorsitz Curer Kaiserlichen Hoheit seine endgültige Erledigung fand, ist von Mir als vollkommen dem heilsamen Zwecke, zu welchem es unternommen wurde, entsprechend befunden worden.

Eure Kaiserliche Hoheit haben, indem Sie die Debatten in einer so bedeutungsvollen Frage der Gesetzgebung sowohl in der besonderen Session beim Reichsrath, als auch in der Plenarversammlung des letzteren leiteten und Sich stets die Erreichung des von Mir vor— gesteckten Zieles auf dem Wege allseitiger Berathung der Mittel zu ihrer Ausführung angelegen sein ließen, einen neuen Beweis Ihres Eifers im Dienste für Mich und das Vaterland abgelegt. Nachdem ich nunmehr das Mir vorgelegte Statut über die allgemeine Wehr pflicht bestätigt, rechne Ich es Mir zum besonderen Vergnügen, Euer Kaiserlichen Hoheit Mesne aufrichtige Erkenntlichk it für den warmen Antheil auszuspiechen, den Sie an dieser Angelegenheit genommen, einen Antheil, dem ich stets, wenn Ihnen besondere Leistungen über⸗ tragen worden, begegne, abgesehen von den Ihnen ständig obliegenden Pflichten, die Ich stets mit Dankbarkeit und brüderlicher Hingebung für Sie geschätzt habe.

Ihr Sie aufrichtig liebender Bruder und Freund

Alexander.“ St. Petersburg, am 1. Januar 1874. 16. Januar. (W. T. B.) Der Prinz und die Prinzessin von Wales und Prinz Arthur von Groß⸗ britannien sind gestern hier eingetroffen.

Amerika. Aus Washington wird unterm 14. d. M. per Kabel gemeldet: Präsident Grant hat die Ernennung des Herrn Caleb Cushing zum Oberrichter des obersten Gerichts—⸗ hofes zurückgezogen, weil in den Rebellen-Archiven ein dessen politischen Charakter schädigender Beweis entdeckt wurde, näm⸗ lich ein Brief, der seine intime Verbindung mit der Regierung des Jefferson Davis beweist.

Nach in Lissabon eingegangen Nachrichten aus Rio de Janeirsg vom 27. Dezember v. J. ist die telegraphische Verbindung zwischen Rio de Janeiro, Bahia, Pernambuco und Paraguay eröffnet worden.

Weiteren in Lissabon eingetroffenen Nachrichten zufolge ist in Buenos- Anres die Cholera ausgebrochen. Alle von dort ankommenden Schiffe werden in den portugiesischen Häfen einer Quarantäne unterzogen.

Asten. Aus Calcutta wird den „Times“ unterm 14. d. M. gemeldet: Der Vicekönig hat soeben einen mit Siam abgeschlossenen Vertrag unterzeichnet, welcher den Handel zwischen Birmah und Zimmoy fördert, und außerdem den Zweck hat; den Bauholzhandel zu schützen und Verbrechen zu ver— hindern.

(W. T. B.) Die äußeren Befestigungen des Kraton sind, wie dem „Reuterschen Bureau“ in Amsterdam unter dem 16. Januar aus Penang gemeldet wird, von den Niederländern genommen worden. Die bisher noch bestandene Verbindung der Atchinesen mit den inneren Festungswerken des Kraton ist eb⸗ geschnitten. Die Verluste der Riederländer sind noch nicht bekannt.

Nach offizieller Meldung aus Penang vom 16. Ja⸗ nuar ist die wichtige Position der Aichinesen zwischen dem Missigit und Kotapotjoet von den niederländischen Truppen ge⸗ nommen und die Verbindung zwischen den ÄAtchinesen außer⸗ halb des Kratons und der Besatzung des letzteren abge⸗ schnitten. Denn der Haupteingang zum Kraton auf der Fluß— seite ist durch Barrikaden gesperrt, von Kotapotjoet aus befindet sich der Kraton schon unter der Wirkung des Gewehr⸗ feuers. Die Niederländer hatten bei dieser Unternehmung 17 Verwundete. Der Feind schlägt sich mit außerordentlicher Tapferkeit, die Belagerungsarbeiten der Niederländer werden unter steten Gefechten fortgesetzi. Die Einnahme des Kratons darf, obschon sie Opfer kosten wird, als nahe bevorstehend betrachtet werden. Ein mit Briefen an den Sultan gesendeter Bote ist im Kraton getödtet worden.

Afrika. Von der Goldküste meldet eine Depesche, daß General⸗Major Sir Garnet Wolseley mit seinem Stabe und der 400 Mann starken Flottenbrigade Cape Coast Castle am 77. v. M. en Route nach dem Prah verließ. Plänkler sind sieben Meilen jenseits des Prah. vorgedrungen, ohne auf den Feind zu stoßen. Die Aschantis haben viele Todte auf ihrer Rückzuge⸗ linie zurückgelassen. Die europäischen Regimenter sollten am J. Januar ihren Marsch nach dem Prah antreten. Chamah wurde am 24. Dezember von der Bevölkerung von Commendah angegriffen und zerstört.

. Amtsblatts der Deutschen Reich s⸗Postverwaltung“ haben folgenden Inhalt: Generalverfü= gung: vom 11. Januar 1874: Wiederholte Auffo - derung an die Post=

Die Nr. 4 und 5 des

anstalten zur Nichtannahme unförmlich großer Gegenstände zur Post⸗