1874 / 22 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Jan 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Der zum Gesandten Bayerns beim Papst ernannte Graf v. Paum garten ist aus Dres den hier eingetroffen, der⸗ selbe wird demnächst nach Rom abreisen

Die Kammer der Reichsräthe, in der 39 Mitglieder anwesend waren, nahm den Gesetzentwurf, den Antheil Bayerns an der französischen Kriegsentschädigung betreffend, einstimmig nach den Beschlüssen der Kammer der Abgeordneten an. Dem Schuldentilgungs⸗Kommissãr Freiherrn Schrenk wurde für seine Geschäftsführung seit 1871 Dank und Anerkennung ausge⸗ sprochen. Der neu ernannte erbliche Reichsrath Graf v. Seins⸗ heim-Grünbach wurde in der heutigen Sitzung der Reichs⸗ rathskammer eingeführt.

Die Abgeordneten Herz und Genossen haben nach der „Allg. Zeitung“ der Kammer der Abgeordneten einen Antrag eingereicht, welcher die Aufhebung sämmtlicher diplomatischer Stellen für die Vertretung Bayerns außerhalb des Deutschen Reiches bezielt, und dieser Antrag wird nächsten Montag4in der Kammer zur Berathung gelangen..

Württemberg. Stuttgart, 24. Januar. Der heu⸗ tige „St. A.“ veröffentlicht ein Gesetz, betreffend die Erhöhung der Gehalte der Lehrer an Volks schulen.

Die Er ste Kammer berieth am 21. d. M. das Ver⸗ fassungsgesetz. Art. 1 Abs. 1 und 2, welcher die bisherige Ver⸗ faffungsbestimmung aufheben sollte, wonach ein zum Abgeord⸗ neten gewählter öffentlicher Diener zum Eintritt in die Kammer erst eines Ürlaubs seiner vorgesetzten Behörde bedürfe, wurde abgelehnt. Die Regierung batte in ihrem Entwurf, die zweite Kammer durch Annahme des betreffenden Artikels, diese Bestimmung die, wie die „Allg. Ztg.“ mittheilt, seiner Zeit Uhland veranlaßt hatte, wegen Urlaubsverweigerung auf seine Professur an der Univer⸗ sitaͤt Tübingen zu verzichten beseitigen wollen. Es standen 17 gegen 18 Stimmen; die zur Verfassungsänderung erforder⸗ liche Zweidrittel⸗Mehrheit war demnach nicht erreicht. Zu dem Artikel 9, welcher die Ständemitglieder für ihre Kammerreden durchaus jeder Verantwortlichkeit und jeder Verfolgung durch Gerichte und Polizei für enthoben erklärt, wurde ein Zusatz an⸗ genommen des Inhalts:

„indessen sind Beleidigungen oder Verleumdurgen der Regierung, der Stände oder einzelner Personen, deren ein Ständemitglied sich schuldig macht, von der betreffenden Kammer zu rügen, welcher das Recht zusteht, nach Beschaffenheit der Umstände ihre Mißbilligung auszudrücken oder Verweis zu ertheilen.“ .

In der Zweiten Kam mer war die Stuttgarter Wasser⸗ versorgungsfrage an der Tagesordnung. Exigirt sind dafür 92,206 fl., und zwar 63,783 fl. für die von den Ständen am 2.18. März 1872 genehmigte Zuleitung und Filtrirung des Wassers aus den 5 Seen bei der Solitude, und 28,417 fl. für Verbesserung des en ge n, Trinkwasserversorgungswesens. Die e, wurde nach heftiger und langer Debatte mit 53 gegen 28 Stimmen bewilligt, die andern 28,417 fl. aber von der Kom⸗ missionsmehrheit als eine neue Position angesehen, und beantragt, das Brunnengemeinschaftsverhaäͤltniß zwischen Stadt und Staat aufzulösen. Die Kammer trat mit 62 gegen 18 Stimmen die⸗ sem Antrag bei. Auch der Antrag einer Bitte an die Regie⸗ rung, die Brunnengemeinschaft aufzulösen, wurde fast einstim⸗ mig angenommen.

Baden. Karlsruhe, 22. Januar. Das Gesetz⸗ und

Verordnungsblatt Nr. B enthält das Gesetz, die Ergänzung des Polizei⸗Strafgesetzbuchs betreffend. Das Polizei⸗Strafgesetz⸗

i vom 31. Oktober 1863 erhält danach als §. S7a folgenden usatz:

§. 87a. Wer den zur Sicherung der öffentlichen Gesundheit er= lassenen Verordnungen oder den auf Grund solcher Verordnungen ergangenen bezirks⸗ oder ortspolizeilichen Vorschriften zuwiderhandelt, 66 n Geld bis zu zwanzig Thalern oder mit Haft bis zu 14 Tagen

estraft.

Hessen. Darmstadt, 23. Januar. Am 29. d. Mts. wird die Zweite Kammer der Stände wieder zusammen⸗ treten.

In der Gemeinderathssitzung vom 22. d. M. wurde ein Statutenentwurf, die Bildung eines Gesundheitsrathes für die Stadt Darmstadt betreffend, angenommen. Diese Behörde, welche die Beförderung der öffentlichen Gesundheitspflege in diesem Gemeinwesen zum Zweck und zur Aufgabe hat, soll zu⸗ sammengesetzt werden aus: J. folgenden ständigen Mitgliedern: 1) dem Großherzoglichen Kreisratk des Kreises Darmstadt, 2) dem Großherzoglichen Bürgermeister, 3) dem Großherzoglichen Polizeikommissär, 4) vier Gemeinderaths⸗Mitgliedern, 5) dem Großherzoglichen Kreisarzt des Medizinalbezirks Darmstadt J., 6) drei Aerzten und II. aus folgenden unständigen Mit⸗ gliedern: 7) dem Stadtbaumeister, 8) einem Chemiker.

Sach sen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 23. Januar. Unter den dem Landtage zugegangenen Vorlagen und Mit⸗ theilungen befindet sich auch der Bericht des Rechnungsausschus⸗ ses, die Prüfung der Staatsrechnung für 1869 —71 betreffend. Die „Weim. Ztg.“ entnimmt demselben eine Zusammenstellung der etatisirten und der ausgeführten Staatseinnahmen und Ausgaben für die Jahre 1869, 1870 und 1871. Danach er⸗ geben sich für 1871: 1,859,500 Thlr. etatisirte Einnahme. 2, 116,595 * Ausführung. 257,095 Thlr. Mehreinnahme. 1,805,376 Thlr. etatisirte Ausgabe. 1,900,137 Thlr. Ausfüh⸗ rung. 95,360 Thlr. Mehrausgabe gegenüber von 257,095 Thlr. Mehreinnahme. 161,735 Thlr. reines Mehr der Ein⸗ nahme. Hierzu 160,206 Thlr. aus dem Jahre 1869. 135,570 Thlr. aus dem Jahre 1870. 457,512 Thlr. Ueberschuß aus den 3 Jahren der abgeschlossenen Finanzperiode.

Ferner ist dem Landtage der Entwurf eines Nachtrags zu dem Gesetze vom 6. April 1852, betreffend die Wahl der Landtagsabgeordneten, zugegangen.

Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 24. Januar. Das heute ausgegebene 3. LZandesgesetzsamm⸗ lungs⸗Stüͤck enthält: Gesetz, eine Ergänzung des Nachtrags— gesetzes zur Strafprozeßordnung vom 16. November 1870, vom 10. Januar d. J. Ministerial⸗Verordnung zur Ausführung des Gesetzes vom 21. Dezember 1873, die Einführung des Sub⸗ missionsvvmrfahrens in Untersuchungen wegen Zuwiderhandlungen gegen die Gesetze über Zölle und andere indirekte Steuern betreffend, vom 12. Januar e.

Desterreich⸗Ungarz. Wien, 24. Januar. Nach den neuesten Verfügungen wird der Kaiser den 9. Februar die Reise nach Rußland mittelst Hof Separatzuges der Nordbahn antreten. Der General⸗Adjutant Graf Bellegarde wird als Reise⸗ begleiter fungiren. Das Gefolge aus dem Hofstaate wird aus folgenden Herren bestehen: Flügel- Adjutant General⸗Major Pejaecsevich, General⸗Major Beck, Oberst Krauß und Hauptmann

Bakalovich von der Militärkanzlei; Staatsrath Braun, Regie⸗ rungs. Rath Hofmann und Sof⸗Sekretãr Saviecki von der Ka⸗ binels kanzlei; ferner der Hofzahlmeister, der Leiter der Hofwirth⸗ schaft, ein Kammer⸗Fourijer und zahlreiche Dienerschaft. Eine Abtheilung der Leibgarde⸗Reiter⸗Escadron wird sich dem Gefolge anschließen. Von politischen Persönlichkeiten werden Minister Graf Andrassy, Sektionschef von Hofmann, Hofrath Schwegel, 2 Graf Revertera und Hofrath du Pont den Kaiser egleiten.

Die Wien. Ztg.“ veröffentlicht die dem Reichsrath vor⸗ gelegten Kirchengesetze. Der Entwurf einer Gesetzes, womit neue Bestim mungen zur Regelung der äußeren Rechts⸗ ,,, der katholischen Kirche erlassen werden, autet:

Mit Zustimmung der beiden Häuser des Reichsraths finde Ich anzuordnen, wie folgt:

Art. J. Das Patent vom 5. Nevember 1855 (R. G. Bl. Nr. 195) ist seinem vollen Inhalte nach aufgehoben.

Art. IJ. Die äufreren Rechtsverhältnifse der katholischen Kirche werden durch die unten folgenden Bestimmungen geregelt.

Art. III. Das gegenwärtige Gesetz tritt init dem Tage seiner Kundmachung in Kraft. ;

Art. IV. Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist der Minister für Kultus und Unterricht beauftragt.

Bestimmungen zur Regelung der äußeren Rechtsverhält⸗

nisse der katholischen Kirche. J. In Ansehung der kirchlichen Aemter und Pfründen.

5. 1. Bei der Bewerbung um kirchliche Aemter und Pfcünden bürfen nur solche Erfordernisse in Anspruch genommen werden, welche in den allgemeinen Staats- oder Kirchengeseßen, oder in besonderen stiftungsmäßigen Anordnungen gegründet sind. *

2. Von Staatswegen wird zur Erlangung kirchlicher Aemter und Pfründen erfordert: der Besitz der österreichischen Staatsbürger⸗ caft. ein in sittlicher und staatshürgemlicher Hinsicht vorwurfsfreies Verhalten, diejenige besondere Befähigung, welche für bestimmte kirchliche Aemter und Pfründen in den Staatsgesetzen vorgeschrieben ist.

. 3. Die Besetzung der Erzbisthümer und Bisthümer, dann der Kangnikate an sämmtlichen Kapiteln sowie die Ernennung der bischöflichen Generalvikare erfolgt in der bisherigen Weise. In Fällen, wo in gr nicht auf, landesfürstlicher Ernennung oder, einer landesfürstli bestätigten kanonischen Wahl beruht, ist die für eines der genannten kirchlichen Aemter in Aussicht genommene . der Regierung anzuzeigen. Gegen eine ven der Regierung erhobene Einsprache (3. Y darf die Besetzung oder Ernennung nicht statttfinden. .S. 4. Hinsichtlich der von den Discesanbischöfen zu verleihenden kirchlichen Aemter und Pfründen bleibt das aus besonderen Titeln der Staatsgewalt oder sonst Jemandem zustehende Recht, die Person zu bezeichnen, welcher das kirchliche Amt oder die kirchliche Pfründe ver⸗ liehen werden soll, vorbehalten. Alle derartigen, nicht unter einem Privatpatronate stehenden kirchlichen Aemter und Pfründen, welche ganz oder zum größten Theile aus dem Staatsschatze, dem Religions, fonds oder anderen öffentlichen Mitteln dotirt werden, können nur auf Grund einer Präsenkatien durch die Staatsgewalt verliehen werden. Im Verordnungswege wird bestimmt, durch welche Organe dieses Präsentationsrecht in den einzelnen Fällen auszuüben ist.

. 5. 5. Für die Besetzung erlebigter Kanonikate und weltlicher Seelsorgerpfrunden ist ein Konkurs auszuschreiben. Die näheren Be— stimmungen über denselben werden nach Einvernehmung der Bischöfe im Verordnungswege getroffen.

5. 6. In Fällen der freien Verleihung oder einer nicht vom Kaiser oder von den landesfürstlichen Behörden ausgehenden Präsen—⸗ kation, dann in dem Falle., der Bestellung eines Pfarrverwesers für eine 3, Pfründe hat der Bischof die hiefür ausersehene Person der Landesbehörde anzuzeigen. Der letz teren steht zu, dem Hischef, ihre Einwendungen unter An gabe der Gründe (6. 2) mitzutheilen. Wird von der Landesbehörde binnen 390 Tagen nach eschehener Anzeige keine Einwendung erhoben, so steht der Instituirung des betreffenden Geisslichen oder der Be⸗ setzung der inkorporirten Pfründe nichts im Wege. Gegen eine von der Landesbehörde erhobene Einwendung steht die Berufung an den Kultus ⸗Minister offen. Wird der Berufung nicht Folge gegeben, so darf die Instituirung oder Besetzung nicht stattfinden.

S§. J. Die Einsetzung der auf kirchliche Aemter und Pfründen ernannten Personen in die mit diesen Aemtern und Pfründen verbun— denen spirikuellen Befugnisse steht den kompetenten kirchlichen Oberen zu. Dagegen kommt hinsichtlich aller selbständigen weltgeistlichen Seelsorgeämter, dann hinsichtlich aller auf einen öffentlichen Fonds gewiesenen oder der landesfürstlichen Ernennung (Präsentation) vor⸗ behaltenen Kirchenämter der stagtlichen Kultusverwaltung das Recht zu, bei der Einsetzung in die mit diesen Aemtern verbundenen Ein— künfte, mitzuwirken. Die Art und Weise diefer Mitwirkung wird im Einvernehmen mit den Bischöfen geregelt.

. 5. 8. Wenn ein Inhaber eines kirchlichen Amtes oder einer kirchlichen Pfründe verbrecherischer oder soicher strafbarer Handlungen schuldig erkannt worden ist, die aus Gewinnsucht entstehen, gegen die Sitt lichkeit verstoßen oder zu öffentlichem Aergernisse gereichen, so kann die Regierung seine Entfernung von dem Amte oder der Pfründe ver= langen. Hat sich ein Seelsorger eines solchen Verhaltens schuldig ge⸗ macht, welches sein ferneres Verbleiben in dem kirchlichen Amte als der öffentlichen Ordnung gefährlich erscheinen läßt, so kann die Regierung seine Enkfernung von der Ausübung des kirchlichen Amtes verlangen. Wird. dem Verlangen der Regierung Seitens der kirchlichen Behörden nicht in an— gemessener e. entsprochen, so ist das Amt oder die Pfründe für den staatlichen Bereich als erledigt anzusehen und hat die Regierung dafür zu sorgen, daß jene Geschäfte, welche die Staatsgesetz? dem ordentlichen Seelsorger übertragen, von einer anderen von ihr be⸗ stellten Persönlichkeit insolang derfehen werden, bis das betreffende Kirchenamt in staatsgültiger Weise neu besetzt ist.

8. 9. In dem Falle eintretender Dlenstesuntauglichkeit eines selbständigen Seelsorgers weltgeistlichen Standes ist im Einvernehmen der kompetenten stagtlichen und kirchlichen Behörde die Entscheidung zu treffen, ob derselbe einen Provisor oder Hülfspriester zu erhalten hat oder nach Verzichtleistung auf die Pfründe in den Defizientenstand zu übernehmen ist. Deftzienten⸗Priestern, welchen der nothwendige Unterhalt mangelt, wird derselbe aus dem Religionsfonds gewährt oder ergãnzt. §. 19. Für die durch 5.9 nicht berührten Fälle der Verhinde⸗ rung eines geiftlichen Funktionärs, sein Amt zu versehen, hat der zu⸗ ständige kirchliche Obere rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Zu der be— treffenden Verfügung ist die staatliche Zustimmung einzuholen, wenn in Folge derselben an einen . oder unter öffentlicher Ver waltung stehenden Fonds ein Anspruch gestellt werden soll oder wenn es sich um eine bleibende Belastung der Pfründe handelt. Auf dau— ernd bestellte Administratoren eines kirchlichen Amtes finden die ⸗Be— 2 We l n, 8 .

II. Jede Erledigung eines kirchlichen Amtes oder einer kirch— lichen Pfründe ist der Landesbehörde n =.

S. 12. Die Wiederbesetzung erledigter kirchlicher Aemter und Pfründen muß in der Regel innerhalb eines Jahres vom Zeitpunkte der Erledigung stattfinden. Ausnahmsweise kann diese Frist mit Zu⸗ n n der a, . n 3

„13. Privatverträge über die Succession in ein kirchliches Amt oder eine eich lt Pfründe sind ungültig. . ö!

(Schluß folgt.) Die Neue Freie Presse“ hestätigt, daß die Regierung eine Kapitalsreduktion der Aktiengesellschaften mit⸗ telst Abstempelung der Aktien im Verhältniß zum Kapitalsver⸗ luste gestatten wolle.

Pesth, 24 Januar. Der Kaiser ist gestern mit dem Frühzuge von Wien in Budapesth angekommen und begab sich

Im Abgeordnetenhause wurde gestern die Spezial⸗ debatte über die Grundsteuer⸗Regulirung fortgesetzt. Ueber die Bestimmung, daß die Bodenschätzung auf Grundlage des Durchschnittzertrages der 66 sechs Jahre vorgenommen werde, entspann sich eine lebhafte Debatte. Die äußerste Linke beantragte, einen zehnjährigen Durchschnitt zu Grunde zu legen, worauf Paczolay H. vorwarf, sie wolle sich die durch die Herstellung der Eisenbahnen erzeugte Steigerung des Grundwerthes zu Nutze machen; während Madarasz ge⸗ stand, ihr Bestreben sei auf die möglichste Verringerung des Grundsteuer⸗Ergebniffes gerichtet, damit die Steuer⸗ kraft der Immobilien für jene Zeit aufgespart bleibe, wo die Landeseinnahmen nicht für fremde Zwecke ver⸗ wendet werden. Der Antrag Stoll: es möge bei der Steuer⸗ einschätzung den Regierungs⸗Kommissären ein entsprechendes Vo⸗ tum eingeräumt werden, wurde von JZwanla und Esikn bekämpft. Der Minister⸗Präsident Szlavy wies in energischen Worten die Zumuthung eines Redners von der äußersten Linken zurück, als ob die Regierung sich bei Feststellung des Steuerbetrages einen ungebührlichen Einfluß sichern wolle; wohl aber beweisen Aeuße⸗ rungen, mie die von Madarasz gemachten, daß gegen etwaige Mißbräuche vorgesorgt werden muͤsse. Der Antrag ward hierauf angenommen und der Gesetzentwurf bis §. 52, meist den An⸗ trägen des Centralausschusses gemäß, erledigt.

In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses interpellirte FJranyi den Unterrichts ⸗Minister wegen Einstellung des Unterrichtes der Erwachsenen, ferner den Handels⸗Minister wegen Mittheilung der Meinungsangaben der in Frage der Aufrechthaltung des Zoll⸗ und Handelsbünduisses mit Dester⸗ reich vernommenen Sachverstãndigen. Stephan Majoros urgirte die Beantwortung der neulichen Interpellation an den Kultus⸗ Minister wegen angeblichen Unterschleifs bei den Universitäte⸗ bauten. Minister Trefort antwortete darauf, daß ihm die Inter⸗ pellation noch nicht zugestellt worden sei, doch werde er die Un⸗ wahrheit der vorgebrachten Anschuldigungen nachweisen. Unter Beifallsäußerungen der äußersten Linken erwiderte Majoros, daß er sich solche Antworten verbitten müsse; die Verleumdung und Drohung werden auf die Minister und die schuldtragenden Beamten zurückfallen.

Es wurde hierauf der Bericht des Petitionsausschusses er⸗ ledigt und der Gesetzentwurf über die Grundsteuer zu Ende berathen. Das Separatvotum der ersten Sektion zu §. 52 bis 70, welches mit der ursprünglichen Regierungsvorlage überein⸗ stimmt und dessen Annahme in der gestrigen Sitzung vom Mi⸗ nister⸗Präsidenten Szlavy befürwortet und heute von Kerkapolyi vertheidigt, wurde verworfen und der Centralausschußtext ange⸗ nommen.

Einer Mittheilung des „Ungarischen Actionair“ zufolge würde die Rothschildsche Gruppe 30 Millionen Prioritäts⸗Aktien der ungarischen Ostbahn mit 10 Millionen Thalern belehnen, wobei dem Banken⸗Konsortium die früher erworbene Option gewahrt bleibe. An die Belehnung sei die Bedingung geknüpft, daß die Regierung die Garantie für die Rückzahlung der obigen Summe übernehme. Das Blatt fügt hinzu, daß die Angelegen⸗ heit nächsten Montag dem Reichstage vorgelegt werden solle.

Großbritannien und Irland. London, 24. Januar. (W. T. B.) In dem Schreiben, das Gladstone an⸗ läßlich der erfolgten Auflösung des Parlaments an seine Wähler in Greenwich gerichtet hat, stellt derselbe auch eine Modifikation des Gesetzes uber den Volksschulunterricht, so⸗ wie Reformen der Gesetzgebung betreffs die Veräußerung von Immobilien und betreffs der Verhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Aussicht. Ebenso giebt er der Hoffnung Ausdruck, daß es gelingen werde, demnächst das Wahlrecht von den Wahlflecken auf die Grafschaftsbezirke weiter auszudehnen. Die Morgenblätter messen dem von Gladstone durch Auflösung des Parlaments unternommenen Schritte, der vollständig uner⸗ wartet kam, eine große Bedeutung bei, die „Times“ spricht sich über denselben in hohem Maße befriedigt aus.

Schweiz. Bern, 24. Januar. (W. T. B.) Der Ständerath hat den Staatsvertrag mit Italien über den An⸗ schluß der St. Gotthardbahn bei Chiasso und Pino genehmigt. Der Nationalrath hat dem Beschlusse des Ständeraths, daß eine Volksabstimmung über Bundesgesetze erfolgen muß, wenn 30,000 stimmberechtigte schweizer Bürger oder 5 Kantone solches verlangen, seine Zustimmung versagt und seinen früheren Beschluß aufrechterhalten, wonach zur Stellung eines solchen Verlangens die Anzahl von 50 099 stimmberechtigten schweizer Bürgern oder 8 Kantone erforderlich sein soll.

In Pruntrut ist gestern der Dekan Hornstein verhaftet

worden, dem Vernehmen nach in Folge einer Anzeige des Kirchen⸗ raths wegen des Fehlens werthvoller Kirchengeräthe. 25. Januar. (W. T. B.) Die aus dem Berner Jura in die benachbarten französischen Grenzortschaften geflüch⸗ teten Geistlichen organisiren, den jüngsten Meldungen zufolge, daselbst den Gottesdienst und fahren fort, Manifeste zu verbrei⸗ ten, durch welche sie die Bevölkerung aufzureizen suchen.

Frankreich. Paris, 23. Januar. Das von der Nationalversammlung genehmigte Gesetz, betreffend die Anstellung der Malres und Polizeibeamten, welches vom „Journal officiel“ veröffentlicht wird, lautet:

Art. 1. Bis zum Erlaß des organischen Gemeindegesetzes werden die Maires und Adjunkten in den Hauptorten der Departements Ar⸗ rondissements und Kantonen vom räsidenten der Republik ernannt; in den übrigen Gemeinden werden sie von den Präfekten ernannt. Art. 2. Sofort nach der Veröffentlichung des gegenwärtigen Ge— setzes und ohne daß es nöthig ist, für die freien Stellen in den Ge meinderäthen Sorge zu tragen, wird zur Ernennung der Maires und Adjunkten geschritten; sie werden innerhalb oder außerhalb des Ge— meinderaihs genommen werden; in dem letztern Falle aber wird nach den im 1. Artikel angegebenen Unterschieden die Ernennung kraft eines Dekrets, über welches der Ministerrath beschlofsen hat, oder kraft einer Verordnung des Ministers des Innern erfolgen. Die. Maires und Adjunkten müssen 26. Jahre alt, Mitglieder des Gemeinderaths oder Wähler in der Gemeinde sein.

Art. 3. In allen Gemeinden, wo die Polizei⸗Organisation nicht durch das Gesetz vom; 24. Juli 1867 oder durch spezielle Gesetze ge⸗ regelt ist, ernennt der Maire die Polizei⸗Inspektoren, die Brigadiere, die Unker-Brigadiers und die Polizei- Agenten. Ihre Ernennung muß vom Präfekten i werden. Sie können vom Maire suspendirt werden, aher der Präfekt kann sie allein absetzen.

Art. 4. In den zwei Monaten, welche der Veröffentlichung des gegenwärtigen 453 folgen, muß die Regierung der Nationalver⸗ sammlung einen Gesetzentwurf über die Gemeinde- Organisation vor ö dieses nicht vorher einer der Ausschüsse der Kammer ge— han hat.

Beschlossen in öffentlicher Sitzung zu Versailles am 26. Ja—⸗ nuar 1874.

Der Viee⸗Minister⸗Präsident des Ministerraths und Mi⸗ nister des Innern, Herzog von Brxoglie, hat betreffs der Ausführung des oben mitgetheilten Gesetzes an die Präfekten

sofort in die Ofner Burg.

folgendes Rundschreiben gerichtet:

„Herr Präfekt! Die Nationalverjammlung hat durch ein am 20. d M. Aangenoinmencs Gefetz der Regierung als vorübergehende Auznahmemaßregel das Recht übertragen, die Maires und Adjunkten aller Gemeinden Frankieichs zu ernennen. Diese Ernennung wird in den Hauptorten der Departements, , und Kantone durch ein Dekret des Herrn Präsidenten der Republik, in allen anderen Ge— meinden durch Verordnungen der Präfekten vorgenommen, Sie müssen alfo gleich nach der Veröffentlichung dieses Gesetzes zur Erneuerung der Gemeindebchörden Ihres Deyartements schreiten. Es ist nicht nöthig, Ihnen die Beweggruͤnde ins , zurückzurufen, welche die Na— flonalverfammlung bestimmten, diese ernsten Abänderungen in dem Gesetz vom 24. April 16871 anzubringen. Eine traurige Erfahrung hat das System der direkten Wahl der Maires durch die Gemeinderãthe für alle Zeiten verurtheilt. Es ist heute als wahr anerkannt, daß der Gemeinde⸗ Feamte, der zugleich der Vertreter des Staates und der Rrwalter der Interessen der Gemeinde ist, zu leicht das Gefühl der Pflichten ver slert, welche ihm die erste und höchste dieser beiden Eigenschaften auf⸗ erlest, wenn er nur der Wahl die Autorität verdankt, mit welcher er befleibet ist. Ein übertriebenes Gefühl seiner Unabhängigkeit verleitet . dazu, nach und nach das Band zu lockern, das ihn an die über ihm stehende Verwaltung knüpft, Und dann hört die Aktign, der Centralregierung, die nöthig ist, die öffentliche Ordnung zu schũtzen und eine strenge und gleichmäßige Ausführung des Gesetzes zu er⸗ zwingen, auf, sich in der Gemeinde bemerklich zu machen. Die Inter. effen der Gemeinden selbst leiden dadurch, daß man sie ohne genügende Ueberwachung dem Einfluß der lokalen Effersüchteleien überliefert. Leider nn ich noch hinzufügen, paß die von dem Parteigeist diktirten Wahlen der Gememnderäthe Fäufig auf Personen gefallen find, die durch ihre Unfähigkeit, ihre Vergangenheit und ihre Laster bas Amt heruntersetzen, mit dem sie bekleidet sind; wir sehen, wie sich die Gemeinderäthe gewisser großer Städte zu wahren demagogischen Heerden umgestalleten. Das neue Gesetz soll dieser bedauernwerthen Tage der Dinge abhelfen. Sie, Herr Praͤf kt, sind durch die Wahlen, die es Ihnen anvertraut und welche Sie der Genehmigung. des Herrn Peäsidenten der Republik ö unterbreiten haben, betraut, in Ihrem Amtsbezirk die zu sehr verkannten Rechte der höchsten Behörde wieder herust len. Nlemals war eine Aufgahe wichtiger und zarter, un sie erfordert, um wohl erfüllt zu werden, viel Takt, Verständniß und Ent⸗ schlossenheit. Ich will gern glauben, daß Sie in den meisten Fällen kur wenige Veränderungen zu machen haben werden und daß Sie sast immer die jetzigen Maires im Amte belassen können, Diese neue In vesti⸗ tur, wird, ich hoffe es, hinreichen, um Ihnen das Gefühl der Subordi⸗ nalion ins Gedächtniß zurückzurufen, wenn sie versucht gewesen sein sollten. es zu vergessen. Jall eine Veränderung nothwendig. ist, giebt Ihnen der Artikel 2 des Gesetzes das Recht, den neuen Maire und die neuen Adjunkten . des Gemeinderaths aus den Wählern Der Ge⸗ meinde zu nehmen. Sie müssen alsdann für jezen speziellen Fall eine ministerielle Entscheidung einholen. Dies ist, wie Sie erkennen wer⸗ den, ein letztes Hülfsmistel, und so zu sagen eine Vertheidigungẽwaffe gegen den systematischen Widerstand. auf welchem die Ausübung des Rechts der Verwaltung in dem Schoße der Gemeinderäthe stoßen könnte Sie werden nur im Falle der Nothwendigkeit davon Gebrauch machen, aber diese Nethwendigkeit muß Ihnen als vorhanden. erschei⸗ nen, wenn Sie in dem Gemeinderath, dessen Maire gewechselt wer⸗ den' muß, die Absicht erblicken, Ihnen eine Ernennung auszuzwin. gen, weiche Ihnen nicht dem Interesse gemäß erscheint, das zu vertheidigen Sie beauftragt sind. Der Zweck des Gesetzes würde verfehlt und seine Wirkung illusorisch, wenn es dem Gemeinderath, gelänge, durch Widerstand und Amt? entsagungen in Masse Ihnen einen Agenten aufzuzwingen, welcher Ihr Ver⸗ trauen nicht hätte. So wünschenswerth es ist, daß der Maire, Agent des Staates und der Gemeinde, aus einem seiner doppelten Eigen⸗ schaft ntsprechenden doppelten Ursprung hervorgeßhe, eben so nothwen⸗ dig ist es, daß, wenn ein Konflikt entsteht, der Vortheil dem höheren Rechte des Staates verbleibe. Ez haudelt sich nicht, wie man be⸗ hauptet, darum, zu Gunsten der Verwaltung einen politischen Agenten für jede Gemeinde einzusetzen: es handelt sich im Gegentheil darum, die feindlichen Gemeinderäͤthe zu verhindern, die Gemeindefreiheiten in politische Oppositionswaffen umzugestalten, und ( den Maires unmäglich zu machen, diejenigen Gewalten, die sie im Namen der Verwaltung ausüben, gegen diese Verwaltung anzuwenden. Artikel 3 beauftragt Sie, mit dem Maire bei. der Wahl wie der Absetzung aller Agenten der Gemeindepolizei mitzuwirken. Dies ist eine Vor—⸗ sichtsmaßregel, welche durch die Lockerung nothwendig ge—⸗ worden, die sich während unserer Unruhen und dulch Lie Mit⸗ schuld einiger Maires in die Zusammensetzung der unter den Gemeinde⸗ behörden k eingeschlichen hat. Mit den von Ihnen ernannten Maires werden Sie sich leichter verständigen, um Ane Uncrdnung zu beseitigen, welche bei mehr als einer Gelegenheit die Ruhe unserer großen Staͤdte in Gefahr brachte, Das sind, Herr Präfekt, die Grundgedanken des neuen Gesetzes, welches, wie der letzte Paragraph andeutet, bestimmt ist, für einen vorübergehenden Zeitraum Pen Grlaß eines organischen Gemeindegesetzes vorzuberziten, das wie ich hoffe, ein praktischeres Mittel sein wird, als das Gesetz ven 1871, um das Recht des Staates mit dem der Gemeinde zu versöhnen, in. dem man beiden Parteien den rechtmäßigen Antheil zukommen läßt. Sie werden das gegenwärtige Gesetz mit dem Ihnen von mir anempfohlenen Geist der Billigkeit in Anwendung bringen Es ist wol nicht nöthig, hinzu⸗ zufügen, daß Sie bei der Wahl] der Maires keine systematische Aus, schließuag aus rein politischen Gründen aus u sprechen haben; es reicht für Sie hin, daß diejenigen, welche Sie sür fähig halten, die Funk⸗ lionen zu versehen, durch ihre Gesinnungen alle Garantien darbleten, welche die kenservativen Prinzipien und Interessen erheischen die alle Beschlüsse der Verwaltung bejeelen. Der letzte, der höchste dieser Be⸗ schlüsse, das Gesetz vom 20. November, zeichnete Ihnen in dieser Hinsicht die Bahn klar vor, welche Sie zu verfelgen haben. Die Rationalpersammlung übertrug an diesem Tage für sichen Jahre die Exekutivgewalt dem Marschall Mae Mahon, welchen sie bereits am 23 Mai als den Präsidenten der Republik designirte Die Gewalt, weiche sie ihm übergab und deren Ausübung un; Bedingungen die konstitionelle Koömmission bestimmen soll, ist schon jetzt und für die ganze ihr gegebene Dauer über jeden An-. griff gestellt. Rings um diese schützen de Autorität können alle guten Bürger aller Parteien, ohne die Ueberzeugungen ihres politischen Ge⸗ wissens aufzugeben, fortfahren, ihre Anstrengungen für das Werk der Autbessermig zu vereinen, welches Die Spuren unserer Unglücke alle vertilgen soll. Als Agenten der Regierung des Marschalls Mac Mahon müssen die Maircs seinem Amt, ihre ganze Unterstützung wid— men und sich zu nichts hergeben, was diese erschüttern oder verringern könnte. Sie haben ven ihnen weiter nichts zu verlangen. Die Ge⸗ walt des Marschalls Mac Mahen vertheidigen, heißt, die Versamm⸗ lung, welche ihn ernannt, und die Ruhe und die Gsellschaft verthei⸗ digen, welche sie seiner Bewachung anvertraut hat. Empfangen Sie ꝛc.

Spanien. Nach einer Mittheilung des klerikalen Monde vom 7. d. M. hätte der Marschall Serrano an die pãpst⸗ liche Kurie das Verlangen gesiellt, die Bulle über die letzte

rzäkonisirung von fpanischen Bischöfen zurückzuziehen, resp. Modifikationen derselben eintreten zu lassen. .

Santander, 25. Januar. (W. T. B.) Nach hier ein⸗ gegangenen Nachrichten hai sich Portugalete am 22 d. den Carliften auf Gnade und Ungnade ergeben. Das Bataillon Legobre und eine Abtheilung Ariillerle und Genietruppen sind in die Hände der Carlisten gefallen, auch wurden zwei Ge⸗ schütze und eine große Anzahl Gewehre erbeutet.

Portugal. Lissabon, 15. Januar. Seit acht Tagen

schuß ergiebt. Ferner soll die Vermehrung der Enregistrement⸗ Einnahme 93 Contos, und die Ersparung aus den reformirten Cadres 200 Contos betragen. Der Bau der Beira⸗ und der Luente-Eisenb ahn soll nun bald in Angriff genommen werden.

Griechenland. Athen, 24. Januar. Die Gemein de⸗ wahlen sind in allen Provinzen vollzogen und im Sinne der Regierung ausgefallen. Die Kammer wird im Monate Februar einberufen werden.

Türkei. Konstantinopel, 21. Januar. Der Für st von Serbien wird einem Telegramm der „W. Pr,“ zufolge in Begleitung des Minister⸗Präsidenten wahrscheinlich hier zu Ende März eintreffen. Die Kaiserliche Jacht wird den Fürsten in Varna erwarten; ebenso wird ihm der Kaiser iche Palast zur Verfügung gestellt werden. Die Differenzen mit Serbien sind der Begleichung nahe. Kraguje wacz, 23. Januar. Auf Verlangen des

Untersuchungsausschusses erschien der gewesene Kriegs⸗

Minister Beli Markovits vor demselben, um vernommen zu

werden. Die Verhandlungen werden geheim gehalten.

25 Januar. (W. T. B. Die Skupschtina hat das Budget für 1874 welches mit einer Einnahme von 34345 090

Piaster und einer Ausgabe von 36. 180 671 Piaster abschließt,

angenommen. Das Defizit von 18355671 Piaster wird durch

den im Staatsschatze befindlichen Baarvorrath gedeckt.

Numänien. Bukarest, 25. Januar. (W. T. 6 der gestrigen Sitzung der Zweiten Kammer wurde die Re⸗ gierung abermals von einem Mitgliede der Oppofiton über ihre Beziehungen zu den auswärtigen Mächten interpellirt. Bei Ab⸗ stimmung über diese Interpellation ertheilte die Kammer der Re⸗ gierung fast einstimmig ein Vertrauens votum bezüglich ihrer dem Auslande gegenüber befolgten Politik.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 22. Januar. Heute Vormittag empfingen die Deutschen Kronprinzlichen Herrschaften den Reichskanzler Fürsten Gortschakow und den Adels marschall des St. Petersburger Gouvernements, Grafen Schu⸗ walow, welcher die Einladung zu dem von dem St. Petersburger Adel zu veranstaltenden Ball überreichte. Um zwei Uhr Mittags empfingen der Kronprinz und die Kronprinzessin das diploma⸗ tische Corps. Mittags war Familiendiner im Winterpalais.

Am Montag den 26. Januar findet auf dem Platz vor dem Winterpalais eine Parade saͤmmtlicher in St. Petersburg und in der Umgegend stationirten Truppen statt, von denen die letzteren am Tage vorher in der Residenz eintreffen. Es werden sich an derselben 414 Bataillone Infanterie, 366 Schwadronen Kavallerie und 138 Geschütze betheiligen. .

Der Kaiser hat auf den Antrag der großbritannischen Regierung in Betreff der Anwendung der Noth- und Loot⸗ senruf-Signale nach dem internationalen Kodex der See⸗ signale auf den russischen Kriegs⸗ und Kauffahrteischiffen die Einführung dieser Signale genehmigt und die darauf bezüglichen Bestinmungen bestätigt.

Amerika. (A. A. C.) Die Brücken in Bu ffalo sind in Folge ungewöhnlich hohen Wasserstandes zerstört wor⸗ den, wodurch ein Schaden von 1000, 0090 Dollars verursacht wurde. .

Asten. Dem Reuterschen Bureau wird aus Singapore unterm 21. d. M. gemeldet: Sir Andrew Clarke, der Gouverneur der Straits-Kolonse, hat in Sarut eine Protektorats⸗ Regierung gebildet. Ein politischer Resident ist provijorisch ernannt wor⸗ den. Die Eingeborenen werden entwaffnet, und die Piratenschiffe

sind ausgeliefert worden.

Die Nr. 4 (II. Jahrgang) des ‚Centralblatts für das Ser fh . k im Reichskanzler Amt Berlin Carl Heymanns Verlag) vam 23. Januar, hat fol genden Inhalt: 1 Allge⸗ meine Verwaltungssachen: Uebersicht der Cholera Epidemie in Bayern; Verweisungen von Ausländern aus dem Reichs gehicte 2) Münzwesen: ebe. sicht über die Ausprägung von Reichs münzen. 3) 35. und Steuerwesen: Uebersicht der monatlichen Einnahm n an VWech l stempelsteuer im Jahre 18713 Kompetenz des Steueram kes ju For⸗ bach. H Justizwesen; Ernennung von Mitgliedern von Disz iplinar⸗ kammern; ebersicht der Geschäfte bei dem eiche Qberhandelgericht für 1873. 5) Marine und Schiffahrt: Schiff z vermessungs Vehörde zu Freiburg. 6) Heimathwesen: Zwei Erkenntnisse des Bundes amtes für bas Heimathwesen. 7) Postwesen: Bekanntmachungen, betr.: Ver kauf der neuen Portotaxe; Postdampfschiffs. Verbindung zwischen Ant⸗ werpen und Vasparaiso; Hünweis auf Postblatt Nr. 1.

Die Nr. J des „Amtsblatts der Deut chen Reichs⸗ Poffverwaitung hat folgenden Inhalt: Generalverfügung vom 21. Januar 1874. . nit Australien. Vom 24. Januar 157 Nichtannahme niederländischer Halbzuldenstü cke sowie oster⸗ reichischer und ungarischer Viertelguldenstücke⸗ Vom 22 Januar 1874. Anwendnng des neuen Fahrposttarifs auf Sendungen nach dem Orts⸗ zder Landbestellbezirk der Aufgabe⸗Pestanstalt. Vom B. Januar 1874. Eröffnung der Eisenbahn zwischen Camenz in Sachsen und Senftenberg. Vom. 21. Januar 1874. Befestigung der Zollpapiere an die Packet ⸗Begleitadressen.

Sie Nr. 2 des Central⸗Blattes der Abgaben⸗— Gewerbe⸗ und Handelsgesetzgebung und Verwaltung in den König⸗ lich Breußischen Staaten hat folgenden Inhalt: Gesetz, betreffend

schen Reichs, vom 265. Dezember 1873. Cirkular Verfügung des r Finanz Ministeriums, die portepflichtige Korrespendenz zwischen Behörden verschiedener Bundesstaaten betreffend, vom 17. No⸗ vember 1873. Verfügung des Königlichen Finanz · Ministeriums, die Umw'ndlung von Geidstrafen in Fieiheitsstrafen betreffend, vom 26. November 1873. Bekanntmachung, betreffend die Außercours⸗ setzung der Landes goldmünzen und der landesgesetzlich den inlandischen Münzen gleichgestellten ausländischen Goldmünzen, vom 6. Dezember jö73? = Erkenrtniß des Ober Appellationegerichts in . vem 6. Sey⸗ tember 1873. Cirkular⸗Verfügung des Königlichen Finanz⸗Mi⸗ nisteriums, die Behandlung der mit Abänd rungen versehenen Begleit⸗ oder Uebergangsscheine betreffesd vom 23. November 1813. Ver⸗ fügung des Königlichen Finanz-Ministeriums, den Nachweis der von fixirten Brauereien zu entrichtenden Nachsteuer betreffend, vom 16. Ne vember 1873. Verfügung des Königlichen Jinanz ·Ministeriumẽ die Tarifirung von Decken, welche hauptsãchlich aus Haaren und. Jute⸗ fasern bestehen, betreffend, vom 4 November 1873. Verfügung kes Königlichen Finanz-Ministeriums, die Verzollung von Perlensticke⸗ reien betreffend, vom 23. November 1873

Statistische Nachrichten

ĩ estein bi ern Abends München, 23. Januar. Von vorgestern bis gestern sind 31 Erkrankungen und 14 Todesfälle; von gestern bis heute

weilt der Fürst Carl III. von Monaco am hiesigen Hofe; ihm zu Ehren sind glänzende Festlichkeiten veranstaltet worden.

Der Finanz⸗Minister Agostin ho de Serpa Pinentel hat den Cortes das Budget für 1874 1875 vorgelegt. Die Ein⸗ nahme aus den indirekten Steuern beträgt danach 2000 Con⸗

Abends 30 Erkrankungen und 22 Todesfälle an Cholera vor⸗ gekommen. . . . 2 2 3 Sagschkiffe (332

In Lübeck kamen im Jahre 1573 2815 85

Kbm.) an, gegen 2457 Schiffe (655,545 Kbm) in 2, darunte

die Abänderung der Nr. 13 des Artikels 4 der Verfassung des Deut⸗

abgegangenen Schiffe belrug 2307 (38.183 Kbm) gegen 2438 , Kbm.) Ein g,] Len den angekommenen 25135 Schiffen waren 18 (431, 535 Kbm.), also ungefähr der dritte Theil Dampfer, die am lebhafteften mit Kopenhagen (Malmoe 154, Gothenburg 126, Christiania 38) verkehrten.

Kunst, Wissenschaft und Literatur. Stuttgart, 23. Januar. Die in der naturwissenschaftlichen Fakussät der Uniberfität Tübingen erledigte ordentliche Drofessuz für Mathematik ist dem ordentlichen Professer Dr. du Vos Rey⸗ mond an der Universität Freibrrg J. B. übertragen und dem Pro⸗ feffor Dr. v. Ren sch an der genannten Fakultät die Vorstandschaft ber Stermwparke mit einem Lehrauftrag für populäre Astronomie in widerruflicher Weise als Nebenamt verliehen worden. . 8 der ‚Wissenschaftlichen Beilage der Leipziger Zeitung“ vom 25. Januar hat folgenden Inhah m: Zur kosmologischen Geistesbewegung der Gegenwart: Literarische Rulturftudien. 2. Lord (Vulwer) Lyttons letzter Roman. Rezensio nen und Besprechungen .

Im Juli 1872 wurde auf Veranlassung und unter der Leitung des Forstmeisteis von Wolffersderff in der Nähe des Markifleckens Schernberg im Fürstenthum Schwarz burg⸗Sondershausen auf dem mit niedrigem Strauchwerk bewachsenen Waldsaume gewöhnlich als Schernberger Lehde bezeichnet) unweit der sogenannten Schernberger Sümpfe ei altes Grabmal geöffnet; die Geldmittel dazu ge⸗ währte das Fürstliche Ministerium. Witterungs- und andere Verhãlt⸗ niffe hinderten damals die gänzliche Aushebung des Grabes; sie wurde erst im Juli 1573 ausgeführt. Das Grab war, wie Prof. Dr. Ir— misch im „Reg.⸗-Bl. mittheilt, kreisrund Und zwar 10 genau, Ils es überhaupt die Beschaffenheit der rohen Steine zuließ. Der Durch⸗ messer des Kreifes betrug 15,3 Meter; die von dem Grat bedeckte Fläche umfaßte also ungefähr 50 Quadratmeter, Es bestand fast durchweg aus ziemlich dicht zusammengelegten Kalksteinen, von der Größe und Schlvere, daß ein oder zwei Männ inen einzelnen Stein zu tragen vermochten; dazwisch n fanden sich als Füllmasse kleinere Steine und lettige Erde, wie sie ringsum auch jetzt die oberste Boꝛenschicht zeigt. Das Ganze bildete einen flach gewölbten kleinen Hügel oder Buckel. Der Steinköͤrper war in der Mitte La3 Meter hoch und siel faum mesklich nach der Peripherie ab, wo die Steine, wie ich bei wiederholter Besichtigung fand, meistens etwas schief nach dem Centrum hin geneigt waren und überhaupt mit größerer Sorgfalt zusammen⸗ gestellt zu sein ichienen; sie stellten hier eine ungefhr Meter hohe Schicht dar, Die ganze Steinmasse von einer ungefähr 9e Meter slarken, mit Gras bewachsenen Erdschicht überlagert. Nachdem die Peripherie durch eine zirkelförmige Ausschachtung freigelegt worden war, wurde ein ziemlich schmaler Graben quer durch die Mitte des Hügels in der Richtung von Westen nach Osten ausgehoben, dann Kinks und rechts von demselben die Steine und die Erde voötsichtig nach und nach hinweggeräumt. Zwöschen den Kalksteinen wurden in ziemlich großer Anzahl Stücke von Feuerstein gefunden. Manche waren dick und unregelmäßig geformt, andere dagegen dünn, messerartig zwei⸗ schneldig und fcharfkantig. Sie mögen als Messer oder als Pfeilspitzen gedient haben. Ein Bruch stüc einer Dolchklinge von Bronze wurde unter der Erdschicht auf den Steinen gefunden Unterhalb des Stein⸗ körpers war eine ebene Erdschicht, welche nur wenig tiefer lag als die das Grab umgebende Bodenfläche. Auf jener Erdschicht wurden an drei verschiedenen und ven einander getrennten Stellen Menschengebeine gefunden. Obschon die Schädel und andere Knochen ganz zertrũmmert und zum Theil auch schen zersetzt waren, so ließ sich doch mit ge⸗ nügender Sicherheit noch wahrnehmen, daß mindestens an zwei Stellen je ein vollständiges Skelett vorhanden gewesen war. Das zine lag etwas entfernt von dem Mittelpunkte des Grabes in der Richtung von Süden (wo der Schädel lag) nach Norden; das andere nahe an Lem westlichen Rande, mit dem Kopfe ven dieiem weggewendet. In geringer Entfernung von dem erst erwähnten Skelett, estwärts, Dder wenn man es fich anf dem Rücken liegend dachte, rechts von ihm fand man ein plattes Stück Bronze. Gleichfalls in der Nihe dieses Skelettes fanden sich eine Bronzenadel, ein einer Schwertklinge ähn⸗ liches Stück Eisen, endlich ein kleines Stein werkzeuge. Rings um das Sfelett lagen Trümmerstücke von Thongefäßen. ö Es muß nech bemerkt werden, daß die Eide, welche die Fläche unter dem Steinkörper des Grabes bildete, durchaus nichts von der charakteriftischen durch Feuer hervorgebrachten schwarzen Färbung an derer alten Grabstätten zeigte, sondern durchweg die ursprüngliche Färbung hatte. . ᷣ⸗. St. Peters burg, 22. Januar. Eine gel ehrte Expedition soll, wie die „R. S. P. 3.“ meldet, in nächsten Frühsahr abgehen, um das Bett des Amu⸗Darja zu erforschen. . Stockholm, 18. Januar. Der Universitäts Kanzler, Graf H Hamilton, ist vor einigen Tagen in Upsalna gewesen, um die vor- Fereitenden Schritte zur Niedersetzung eines aus Lehrern der beiden Universitäten bestchenden Komites vorzunehmen, welches Kamite rie Vorschläge zu Veränderungen der Universitäts Statuten Tusarbeiten soll. Diese Veränderungen betreffen namentlich das Eramenwefen eine kompetente Beurtheilung Derjenigen welche akade= mische Lehrerstellen zu bekleiden wünschen, und Theilung der philosophi⸗ schen Fakultät in eine philosophische und eine physisch⸗mathematische.

Landwirthschaft.

Die Redaktien des im Verlage ven Wiegandt, Hempel Parey in Berlin erscheinenden Landwirthschaftlichen Central ßblattes ift auf den Professor Dr. Alexander Müller in Berlin über, gegangen. Das Januarheft des laufenden Jahres, erschien soeben mit folgendem Inhalt: Meteorologie. Neber die elfjährige Periode der Temperatur, von W. Köppen. Physik und Chemie. eher die Bil= dung der Salpetersäure im Boden, von Schlösing. Beiträge zur Be⸗ gründung der naturwissenschaftlichen Bonitirung der Ackererden, ven hr. W Welf. Botanik, Pflanzenbau. Die Mehlfrüch te auf Ter Weltausstellung 1873, von R. Braungart. Techn olozis hes Das Wesserwersorgungswesen in Württemherg. Betriebs lehre. Unterrichts⸗ Wesen. Ueber Fortbildungsschule und Volksschuls, von K. Transje. Velkswirthschaft. Kredikrerhältnisse in Preußen und Staats⸗ Fülfe. Norddeutscher landwirthschaftlicher Bankoerein. Mellen burger Hypotheken und Wechsel bank. Deutsche Hagelversicherungs⸗Gesell⸗ schaften. Die Krisis in Amerita,

Arbeiterpesltion in Amerika. Aus— wanderung von Arbeitern aus New⸗Nork nach Eurozan. Einwande⸗ jung nach Südaustralien. Desgleichen nach Brasilien. Sozial⸗ Demokraten. Landeskultur. Geseßgebung. Postwesen. Vorschriften wegen Verhütung dez Wildichadens. Gründung, neuer. Ansiede lungen. Aufhebung des Chausseegel zes. Einpfennig Tarif, Eisenhahn⸗Tarife. Carl - Sudwigsbahn. Galizische Trans poꝛt Verhaltnisse. Her iietznog der Desinfektionsgebühren bei Vichtransporten, Usancen der Wiener Frucht- und Mehlbörse. Zulgssung fremdländischer Verlicherunge⸗ Gesellschaften in Oesterreich. Die Pferde ⸗Aushebung in Oesterreich. Subvention für die Rindviehzucht. Ausstralisches eingekochtes Fleisch. Literatur ꝛc.

Die Nr.

Gewerbe und Handel. Düsseldorf, 21. Jannar. Unter dem 31. Oklober v. J.

der Terein zur Wahrung der gemeinsgmen wirthschaft⸗ lichen Interessen in Rheinland und Westfalen denjenigen Vereinen des westlichen und mittleren Deutschlands, welche sich ent⸗ weder ausschließlich, oder neben technischen auch mit wirthschaftlichen Fragen beschäftlgen, vorgeschlagen, sich in geeigneten Fällen, namentlich aber in Vezug auf die wirihschaftliche Gesetzgebung, zur gemein- schaftlichen Aktion in ihren Vorständen zu vereinigen, um anscheinend oder wiklich entgegenstehende Jateressen mindestens in gewissen Gren⸗ zen zu vereinigen, durch gleichzeitiges und vere ntes Streben nach ge—⸗ zwissen, als richtig erkannten Zielen mehr Garantie für den Srfols zu gewinnen. Auf den Vorschlag hatten die meisten Vereine Walt m mend geantwortet, und gestein fand die erste Versammling zu Dussel⸗ dorf statt, bei welcher Ter landwirthschaftliche Verein für Rhein preußen, der Verein der Eisengießereicn und Maschinenfabrikanten für

den Ober⸗Bergamtsbezirk Dortmund, der Verein für die bergbanlichen

hatte

, ,, bh denmsche, Joh öl, ig7 Kbrn) schwedische, 51

tos, das Defizit 9665 Contos, so daß sich ein bedeutender Ueber⸗

S838, 535 Kbm.) daͤnische, 378 (176,225 Kbm.) russische. Die Zahl der

Interessen des Ober ⸗Bergamtsbezirks Dortmund, der Verein für die