Bestimmungen derselben in zu ausgedehnter Weise mit dem Rechnung wesen der Gemeinden befaßt. Bei der demnächst stattfindenden Revi⸗ sion der nassauischen Gemeindeverfassung, welche eine der ersten Auf⸗ gaben sein wird, wird auch dieser Gesichtepunkt ins Auge gefaßt wer⸗ den müssen.
Auf eine Replik entgegnete der Minister des Innern:
Ich 2 nur wiederholen, daß ich das Möglichste thue, um nach dieser Richtung hin wirksam zu sein. Was die Aeuß rung betrifft, daß ba dem jetzigen Zustande das Gemeindewesen ruinirt werde, so ist sie wohl etwas übertrieben; es sind eine Menge von Rüctänden in den Rechnungsrevisionen vorhanden, allein, um dieselhen zu bewäl⸗ tigen, ist extraordinär eine Anzahl von Beamten beschäftigt Bei dem etzigen Stande der dortigen Gesetzgebung kann man nur auf diese erg und nach und nach helfen. Eine definitive Lösung der Schwie⸗ rigkeit wird nur durch eine Aenderung der Gesetzgebung herbeizu⸗ führen sein.
— Der Abg. Richter (Hagen) beantragte zu Kap. 92, die Zahl der Mitglieder der Verwaltungsgerichte 2c. auf die Hälfte herabzusetzen. Der Minister des Innern erklärte hierüber:
Ich muß mich gegen den Antrag des Hrn. Abg. Richter erklären, ich glaube, daß er die Frage nicht ganz richtig aufgefaßt, hat. Die Mitglieder der Verwaltung, welche in das Verwaltungsgericht berufen werden, überkommen diese Stellung nur als ein Nebenamt; es liegt nirgend im Gesetze ein Zwang für sie, diese Stellung anzunehmen. Ich glaube, darin allein liegt schon ein Grund, daß eine Remuneration ihnen zugebilligt werden muß, weil man sonst möglicherweise in den Fall kommen könnte, kein einziges Mitglied des Regierungs-Kollegiums zu finden, welches zur Ueber⸗ nahme einer solchen Stelle bereit wätre. Welche Inkonsequenz würde es außerdem sein, wenn man richterliche Mitglieder besoldete und Ver⸗ waltungsmitglieder ohne Remuneration ließe. Mit der Zeit wird sich 1 wohl die ganze Institution so gestalten, daß die Mitglieder des zerwaltungsgerichts als solche das volle Amt von Verwaltungsgerichts—⸗ Beamten erhalten und keine Beziehung mehr zu der eigentlichen Ver⸗ waltungsbehörde haben. In dem gegenwärtigen Uebergangsstadium aber — ich betone das von Neuem — ist die Mitgliedschaft im Ver- waltungsgericht nur ein Nebenamt, welches ohne Remuneration anzu⸗— nehmen man Niemanden zumuthen kann. Ich bitte deshalb, den An—⸗ trag Richter abzulehnen.
— Gegen den Abg. Kieschke, welcher beantragte, die Dienst⸗ aufwands⸗Entschädigungen für die Landräthe nicht zu bewilligen, bemerkte der Minister des Innern: r
Ein Spezialfall, wie der eben von dem Herrn Vorredner erwähnte, ist nicht zu meiner Kenntniß gekommen; sollten aber exorbitante For- derungen geftellt werden, so würde es ja zunächst Sache des Kreises sein, die Verhandlungen mit dem Landrath abzubrechen und für die erforderlichen Lokal⸗ und Personal⸗Einrichtungen jelbst Sorge zn treffen. Im Uebrigen halte ich es auch für meine Aufgabe, den Kreisaus— schüssen und den Landräthen gegenüber in dieser Beziehung eine heauf— sichtigende Thätigkeit auszuüben und ich glaube, daß ich Mittel finden werde, offenbare Unbilligkeiten zu verhindern.
— Der Abg. Dr. Braun rügte die schlechte Beschaffenheit des Fuhrwesens in Berlin, worauf der Minister des Innern erklärte:
Ich habe seiner Zeit durch meinen Kommissarius den Fragebogen des Hrn. Abg. Braun erhalten, er war sehr voluminös; obgleich er an mich gerichtet war, trug ich Bedenken ihn zu beantworten, weil die sedes materiae gar nicht in meinem Ministerium, sondern im Han= dels⸗Ministerium bearbeitet wird. Die Fragen selbst waren zum Theil so prinzipieller Nafur, daß ich, wenn ich auch im Allgemeinen Einsicht in diesen Zweig der Polizeiverwaltung habe, mich doch nicht veranlaßt gesehen habe, auf meine alleinige Verantwortung hin zu antworten, ich habe deshalb den Fragebogen mit meinen Sentiments dazu dem Herrn Handels⸗Minister übergeben, und der Herr Abgeord= nete wird entweder ohne besondere Anregung, noch, oder wenn das nicht der Fall sein sollte, jedenfalls auf eine Anregung, die er vielleicht bei Gelegenheit der Etatsberathung des Handels Ministeriums geben kann, diejenige Auskunft erhalten, die er wünscht, soweit überhaupt die Staatsregierung in der Lage sein wird, antwor⸗ ten zu wollen, denn ich glaube, daß einige Fragen so weit gehen, daß die Staatsregietung in die Lage kommen kann, die Auskunft zu ver- weigern. Soviel über diesen Pnnkt.
Auf die Bemerkung, daß ein offiziöser oder offizieller Zeitungs⸗— artikel die Polizei in Schutz genommen und behauptet habe, weil sie der Freizügigkeit gegenüber nicht mehr aufkommen könne, antworte ich, daß ich von diesem Artikel nichts weiß. Sollte derselbe ausge⸗ führt haben, daß mit der Freizügigkeit überhaupt eine ordentliche Polizei nicht zu üben sei, so würde er durchaus Falsches behauptet haben. Meine Haltung zu der Frage der Freizügigkeit, welche jetzt häufig als Grund alles Uebels angesehen wird, ist die, daß ich die Freizügigkeit für etwas absolut Nothwendiges halte und niemals dazu die Hand bieten werde, dieselbe nach irgend einer Richtung hin wieder einzuschränken. .
Ihre Gegner sagen, wie schlimm die Freizügigkeit wirke, das habe sich gerade in der Zeit gezeigt, wo Freizügigkeit und eine bisher anz unbekannte Entwickelung des Verkehrs zusammenfielen und eine e uln soziale Revolution erzeugten. Nun soll die Freizügigkeit wieder abgeschafft werden, weil man den lebendigen Ver- kehr nicht abschaffen kann. Wie aber, wenn man schon früher die Freizügigkeit eingeführt hätte, und wenn erst nach einem Dezennium der lebendige Verkehr der Neuzeit und mit ihm die fetzigen Erscheinungen hervorgetreten wären, würde man da wohl auf die Ideen kommen können, nach langem Bestehen
irgend eine äußere Erscheinung in Verbindung mit derselben zu Schwierigkeiten führt? Ich halte die Freizügigkeit für eine naturge⸗ mäße Einrichtung, an der nicht gerüttelt werden soll. Aber das, meine Herren, werden Sie mir zugeben, daß die erst kürzlich gewährte reizüglgkeit in ihrer Verbindung mit dem früher ungekannten Auf- chwunge des gewerblichen Verkehrs, der Polizei ihre bisherige Aufgabe außerordentlich erschwert hat, und daß man ihr Einrichtungen geben muß, welche sie den neuen Aufgaben gewachsen macht. Wir müssen die Polizei⸗Institute, namentlich in den großen Städten, auf einen andern Fuß bringen als bisher; aber niemals werden sie ihre. Aufgabe zur Zufriedenheit erfüllen, wenn sie nicht durch das Publikum und die gesetzgebenden Faktoren darin unterstützt werden. Bei allen Beobach- jungen, die man in anderen großen Städten über die Polizeithätigkeit anstellt, wird das Resultat immer sein und ist immer gewesen: diese Einrichtung ist dert besser, jene hier.“ Wir wollen nach⸗ machen, was wir anderwärts Gutes sehen. Aber in einem Nachtheil bleibt die Berliner Polizei immer, sie hat es mit einem schwierigeren Publikum zu thun, als die Polizei irgend einer anderen der großen Hauptstädte. Das Publikum steht hier, ganz abgesehen von seinem moralischen Standpunkt, niemals der Polizei zur Seite. Für die Polizei hat man hier niemals An— erkennung, für sie hat man nur Worte des Tadels. Man hebt nie irgend ein Faktum heraus, was zur Beruhigung des Bewußtseins der Polizei dienen und sie zum Vorwärtsstreben anspornen könnte. Man sieht nur dasjenige, was verletzt, man hebt vur dasjenige herver, was einem mißfallen hat, und giebt ihm dann in dieser Versammlung einen Ausdruck. Wenn Worte fallen, wie sie eben der Herr Vor⸗ redner aussprach: „die Polizei ven Berlin ist die erbärmlichste von allen Hauptstädten“, dann streift das nicht blos an eine Disposition zur Grobheit, sondern es findet das Anklang im Publikum, und ich glaube, das ist nicht die Art und Weise, das Berliner Publikum ge— neigt zu machen, endlich den guten Fortschritt, den jetzt die Polizei hier macht, anzuerkennen und demselben mit seiner eigenen Hülfe zur Seite zu stehen.
— Auf die Interpellation des Abg. Freiherrn von Los antwortete der Minister des Innern:
Meine Herren! Ich werde die einzelnen Punkte der Interpellation beantworten. Zuerst wird gefragt, ob der Staatsregierung bekannt sei, daß Verfügungen der Regierungen wegen Theilnahme der Be— amten an dem katholischen Mainzer Verein erlassen und im Falle einer solchen Theilnahme Disziplinarstrafen angedroht worden sind. Die Staatsregierung weiß, daß dergleichen geschehen ist, der Wortlaut der Regierungsverfügungen hat mir nicht vorgelegen, ich habe ihn erst jetzt durch die Mittheilungen des Herrn Interpellanten gehört. Aber das Faktum selbst wußte ich.
weitens wird gefragt, ob es der Staatsregierung bekannt sei,
daß eine große Anzahl von Katholikenversammlungen aufgelöst wor— den sind, und es sind eine Reihe von Virsammlungen genannt, die aufgelöst worden sind. Von allen diesen Vorgängen weiß ich nichts, es ist nicht eine einzige Beschwerde hierher gekommen. Ich wll nicht bestreiten, daß sie stattgefunden haben, aber Beschwerden sind nicht an mich gekommen. Da dies nicht geschehen ist, habe ich nicht nöthig, mich auf diesen Theil der Interpellation einzulassen, versichern kann ich aber, daß gerade bei der Handhabung des Vereins- gesetzes außerordentlich prägis verfahren wird, und daß, wenn nicht ein flagranter Grund, der im Gesetz seine Basis hat, für die Auflösung angeführt werden kann, das Faktum der Auflösung regelmäßig repro⸗ birt wird.
Drittens werde ich gefragt:
Welche Schritte wird die Königliche Staatsregierung thun, um preußische Staatsbärger vor Verdächtigungen genannter Art und vor Eingriffen in das ihnen verfassungsmäßig garantirte Vereins⸗ und Versammlungsrecht von Seiten der Verwaltungs⸗ und Polizei⸗Be⸗ hörden zu schützen?
Der Herr Interpellant spricht von Verdächtigungen und findet sie in dem Inhalt der Verfügungen, welche Seitens der Regierung erlassen sind, und in welchen sie den Katholikenverein unpatriotischer und staatsfeindlicher Tendenzen bezüchtigte. Um die Tendenz des Ver⸗ eins zu charakterisiren, hat der Herr Interpellant nur gewisse Para— graphen des Statuts vorgelesen, die natürlich ganz unschuldig klingen, am Allerwenigsten irgend welche unerlaubten Mittel in Aussicht stellen; denn dann hatte ja niemals davon die Rede sein können, daß ein solcher Verein zu Stande gekommen wäre; die Bestimmungen des Strafgesetzes würden ihm entgegengestanden haben. Es fragt sich aber, ob der Verein innerhalb seiner Statuten eine Haltung ein— nimmt, die, wenn sie nicht kriminalrechtlich verfolsbar, doch im emi⸗ nenten Sinne als staatsfeindlich und unpatriotisch anzusehen ist, wie die Regierungen sie charakterisirt haben.
Es giebt zu dem Statute des Vereins wie zu einem Gesetzentwurf Motive, und diese Motive finde ich und wird alle Welt finden namentlich in dem Aufruf, welcher am 8. Juli 1872 in Mainz erlassen wurde, und unter welchem in erster Reihe der Name des Herrn Interpellanten steht. Der Aufruf ist zu lang, als daß ich Sie mit einer Verlesung desselben ermüden sollte; nur einen Passus gestatten Sie mir zu verlesen. Er betrifft die Charakteristik der jetzigen Regierung, derjenigen Regierung, die die Anhänger des Vereins und die Befolger des Statuts mit allen ihren Kräften zu be— kämpfen gerufen werden und sich durch den Beitritt zum Verein ver⸗ pflichten. Die Schilderung unserer jetzigen Zustände lautet dahin:
Man begünstigt Spaltung und Abfall in der katholischen
Kirche, sellst auf die Gefahr hin, dem gläubigen Volke schwer zu sühnendes Aergerniß zu geben und Sakrilegien gleichsam zu autori⸗ siren, welche die bereits drohenden Strafgerichte Gottes noch schrecklicher herausfordern. Man mischt sich von Staatswegen in die lehramtliche Thätigkeit der Kirche und maßt sich die Befugniß an, über den wesentlichen Inhalt der katholischen Lehre zu entscheiden;
der Freizügigkeit, sie blos deshalb wieder aufheben zu wollen, weil
man bezeichnet einen Glaubenssatz, welchen wir Katholiken als göttlich geoffenbarte und von der Kirche auf dem ökumenischen
Konzil feierlich verkündete Wahrheit festhalten, als im Widerspruch
mit dem menschlichen Rechte, den Forderungen der Zeit und den Staatsgesetzen stehend und desdalb als staatsgefährlich. Die Bi⸗ schöfe, welche solchem Vorangehen der Staatsgewalt mit apostoli⸗ schem Muthe widerstehen, behandelt man als Uebertreter des Ge⸗ setzes, sucht die Wirkungen ihrer richterlichen Gewalt zu vereiteln oder wenigstens zu schwächen und stellt ihnen als angeblich unbot⸗ mäßigen Unterthanen Prozeß und Temporaliensperre in Aussicht. Man verkehrt in solcher Weise die dem christlichen Staate obliegende
vi gt die Kirche zu schützen in die absolute Gewalt über die
irche.
Meine Herren! Das ist der Kommentar zu den Statuten. In diesem Sinne ist der Verein gestiftet, in diesem Sinne wird er ge= handhabt. Jedes Referat, welches mir über die Verhandlungen irgend eines selchen Vereins zugekommen ist, athmet in vollen Zügen diesen Geist. Ob dieser Verein demnach nicht mindestens den Charakter der Staatsfeindlichkeit trägt und den Titel des unpatriötischen verdient, das stelle ich Ihnen anheim. Die Regierung hält diesen Verein für staatsfeindlich. Hat die Regierung darin Recht, so ist es nicht blos ihr Recht, sondern ihre Pflicht, ihren Beamten zu verbieten, daran Teil zu nehmen. Ich erkenne das Recht zur Berufung auf staats bürgerliche Rechte nicht an. Die stgatsbürgerlichen Rechte sind für einen Beamten durch seine Standespflichten in einem gewissen Maße eingeschränkt. Die Standespflichten der Beamten gehen den staatg⸗ bürgerlichen Rechten preußischer Unterthanen vor. Diesen Grundsatz haben wir immer gehandhabt und wird jede Regierung handhaben müssen; das liegt in der Natur der Sache.
Wem ich also die Frage beantworten soll: was die Regierung künftig zu thun gedenkt, so kann ich nur sagen, daß sie mit dem Vor⸗ gehen der Provinzialregierungen einverstanden ist, und die von den—⸗ selben angeordneten Maßregeln aufrecht erhalten und da, gerade der
Herr Interpellant die Sache aufnimmt, erwägen wird, ob eine solche
Anforderung auch an diejenigen Beamten zu richten ist, die jetzt zur Disposition auf Wartegeld stehen.
Die Einnahmen des Ministeriums des Innern sind (Kap. 31) auf 888,485 Thlr., 43,194 Thir. weniger als im Etat 1873 angesetzt. Der Ausfall in den Einnahmen ist hauptsächlich in Folge des Gesetzes über die , und des Abbruchs des Ministerialgebäudes Tit. 2 bei den Miethen und Pächten mit 15,258 Thlr. und Tit, 6 bei dem Debit der Amtsblätter in Folge des Gesetzes, die Verpflichtung zum Halten der , 2c. betr., mit 31,192 Thlr. entstanden; der letzteren Post steht Kap. 93 aber auch eine Ausgabeersparniß von 20,129 Thlr. gegenüber.
Die dauernden Ausgaben des Ministeriums betragen 10,123,281 Thlr. (4 356,885 Thlr.), und zwar: Ministerium (Kap. 89) 163,950 Thlr. (*. 3400 Thlr., in Folge der Mehranstellung von 6 etatsmäßigen Kanzlei⸗Sekretären an Stelle diätarisch beschäftigter). Statistisches Bureau (Kay. 90) 4844809 Thlr. M 10 30 Thlr.) Meteorologisches Institut (Kap. 91) 9750 Thlr. ( 750 Thlr) Ver⸗= waltungsgerichte und Deputagtionen für das Heimathwesen (Kap. 92) 207435 Thlr. (4. 12600 Thlr. in Folge der Neubildung von Ver⸗ waltungsgerichten in den Regierungsbezirken der Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen. Verwaltung der Regierungs⸗-Amteblätter (Kap. 95) 87 641 Thlr. (— 20,129 Thir, in
olge der erminderung der Auflage) Landdrosteien (Kap. 94) 142,903
blr. (4 6458 Thlr. in Folge der Vermehrung der Raths und Bureau—⸗ beamtenstellen). Landräthliche Behörden und Aemter (Keap. 95) 2,228,934 Thlr, (CE 109605 Thlr.) Die Erhöhung dieses Kap tels liegt haupt⸗ sächlich in Tit. ., Dienstaufwandsentschädigungen“, wofür 668,646 Thlr., 127.950 Thir. mehr als im Etat 1875 ausgeworfen worden sind. k in Berlin (Kap 96) 1,235,496 Thlr. (4 57,234
hlr in Folge der durch den Geschäftsumfang nothwendig gewordenen Vermehrung der Stellen). Polizeiverwaltung in den Provinzen (Kap. M) 685,25 Thlr. (4 74.165 Thlr.). Polizei-⸗Distriktekem⸗ missarien in der Provinz Posen (Kap. 98) 1428510 Thlr. (4 9,900 Thlr.) Land⸗Gensdarmerie (Kap. 99) 2,045,249 Thlr. ( 123,692 Thlr., hauptsächlich durch Vermehrung der Zahl der Gensdarmen um 135 berittene und 90 zu Fuß). Allgemeine Ausgaben im Interesse der Polizei (Kap. 100) 179,296 Thlr. — 1570 Thlr) Strafanstalts⸗ Verwaltung (Kap. 101) 24513286 Thlr. — 81066 Thlr) Für Wohl⸗ thätigkeitszwecke (Kap. 102) 6253310 Thlr. (— Al, 996 Thlr.; es sind (Tit. 5) an Zuschüssen für Armen⸗ und Wohlthätigkeitsanstalten Zö,302 Thlr., Jahresrenten durch Zahlung des zwanzigfachen Be⸗ trages abgelöst, wogegen der Gentralfonds zu Pensionen und Unterstützungen für Beamten⸗Wittwen und Waisen (Tit. 6) um 16,000 Thlr, auf 56,000 Thlr., erhöht worden ist). Allgemeine Ausgaben zu verschiedenen Bedürfnissen (Kap. 103) 54,998 Thlr. lI247 Thlr.)
Die einmaligen und außerordentlichen Ausgaben be⸗ laufen sich (Cap. 13.) auf 975, 456 Thlr. C 411,307 Thlr.) und zwar: für das Ministerium des Innern 120000 Thlr, dritte Rate für den Umbau des Dienstgebäudes; für Erweiterung der Räume des statistischen Bureaus durch Anbau eines Flügels (126,000 Thlr.), erste Rate S0 090 Thlr.; zur 8 von Materialien für die Registrirung der Thatsachen der Bewegung der Bevölkerung pro 1874 2000 Thlr.; für die Polizeiverwaltung 92,000 Thlr., darunter 75,000 Thlr. zur Deckung der Kosten der Polizei⸗Anwaltschaften, für welche die etats⸗ mäßigen Ausgaben (30,009 Thlr.) nicht ausreichen; für die Landgens⸗ darmerie 11857-Thlr, Kosten der Einkleidung und Equipirung der neu anzustellenden Gensdarmen; für die Strafanstaltsverwaltung 669,660 Thlr., darunter zu den Neubauten in Cassel 109,900 Thlr. G6. Rate), Rendsburg 400990 Thlr. (5. Rate) und Herford 60,600 (1. Rate), sowie 50, 090 Thlr. zur Einrichtung weiterer Schlafzellen behufs Durchführung der nächtlichen Trennung der Gefangenen.
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In seraten⸗Erpedition des Neutschen Reichs Anzeigers und ,, Staats Anzeigers: Berlin, Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 2. Handels⸗Register.
3. Konkurse, Subhastationen, ladungen u. dergl. 8.
4. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.
von öffentlichen Papieren.
Aufgebote, Vor . Berschie dene Bekanntuiachungen. iterarische h, e.
g. Familien ⸗Nachrichten.
6. Verloosung, Amertisation, Zinszahlung u. s. w.
6. Industrielle Etablissements, Fabriken u. Großhandel.
Oeffentlicher Anzeiger. .
serate nimmt an die autorisirte Annoncen⸗Expedition von rdf Mosse in Berlin, Leipzig, gamburg, Frank- furt a. M., rezlau, Halle, Rrag, Wien, München,
Nürnberg, Atraßburg, Zürich und Ktuttgart.
1
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Gegen den Arbeiter Karl Ahl- rimm ist die gerichtliche Haft wegen vorsätzlicher örperverletzung und Gebrauchs einer Stichwaffe in den Akten A. 21. 74 Komm. II. beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt. werden können. Es wird ersucht, den 2c. Ahlgrimm im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion hiersel bst abzu⸗ liefern. Berlin, den 22. Januar 1874. Köoͤnigliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für Voruntersuchungen. Beschrei⸗ bung. Alter: 21 Jahre alt, geb. am 6. März 1852. Größe: 5 Fut 4 Zoll. Haare: hellblond. Augen: blau. Augenbrauen: hellblond. Kinn: spitz. Nase: gewöhnlich. Mund: gewöhnlich. Gesichtsbildung: oval. Gesichtsfarbe: blaß. Zähne: vollständig. Gestalt: mittel. Sprache; deutsch mit pommerschem Dialekt. Besondere Kennzeichen: vorgebogenen Kopf und schleppenden Gang.
In der Nacht vom 21. —22. Januar er. sind aus
dem Viktoriginstitute zu Falkenberg iM. mittelst
Einbruchs folgende Sachen entwendet worden: 1) ein silberner Pokal, innen vergoldet, mit der Inschrift: „Herrn Dr. Immanuel, Schmidt zum 29. August 1863 E die Jahreszahl ist nicht genau bekannt) von seinen dankbaren Schülern, 2) eine silberne, innen vergoldete Zuckerschale mit den Buchstaben J. 8. und einer Jahreszahl 3) ein silberner, inwendig vergol⸗ deter Vorlegelöffel, 4 eine silberne Tortenschaufel mit schwarzem Holzstiel, 5) 4 silberne Gabeln, 6) ein silberner, innen vergoldeter Saucenlöffel, 7) ein silbernes Käse⸗ und ein silbernes e,, , 8) ein kleiner silberner, innen vergoldeter Trinkbecher mit den Buchstaben A. S.“, 9) ein Dutzend Be⸗ stecke mit schwarzer Schale, noch ganz nen und in gelbes Papier eingepackt, 10) eine Tischdecke von Tuch, braun und grau, 11) eine rosa⸗ und weißgeblümte Decke, 19 zwei grohe Tischtücher gez. V. J, 3 kleine Tischtücher gez. I. J., 4 Kopfkissenbezüge gez. V J., 6 Handtücher verschieden gezeichnet. Eines der Hand⸗ tücher hat einen rothen Rand und Franzen und ist gezeichnet: B. M B“ Eines ist gezeichnet: A. R. 4 — wahrscheinlich V. J., 4 Servietten gez. V. J., 4 Unterhosen (leinen) gez ‚H. O, 1 Unterhose Parchend) gez. „E. S., 1 Paar ungezeichnete wollene Strümpfe, 3 buntseidene Taschentücher, 2 alte leinene
Taschentücher. Der Diebstahl ist von zwei Män⸗ nern ausgeführt, von denen einer sich an der Hand blutig verletzt haben muß. Indem vor dem Ankaufe der gestohlenen Sachen gewarnt wird, ersuche ich um schleunige Mittheilung, sobald über den Verkleib oder die Person der Thäter Etwas bekannt wird. Auf die Wiedererlangung der Sachen namentlich des Pokals zu 1 ist eine Belohnung von 59 Thlrn. ausgesetzt. Wriezen, den 23. Januar 1874. er Staatsanwalt.
Ronkurse, Sub hastatignen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3071 Bekanntmachung.
Der über das Vermögen des Kaufmanns Robert Stemmler in Schoenlanke eröffnete Konkurs wird, nachdem das Eikenntniß vom 10. Dezember 1873, durch welches der mit den Gläubigern geschlossene Akkörd bestätigt worden ist, die Rechtskraft be⸗ schritten, auch die im 5. 199 der Konkursordnung
endigt erklärt. Schgoenlanke, den 13. Januar 1874. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
vorgeschriebenen Maßregeln getroffen sind, für be⸗
*
3171 Bekanntmachung.
In dem Konkurse über das Vermögen des Kauf⸗ manns Bronislaw Rankowicz hierselbst, Ohlauer= straße Nr. 48, ist der Kaufmann Georg Beer hier⸗ selbst zum definitiven Verwalter der Masse . und zur Anmeldung der Forderungen der Konkurs- gläubiger noch eine zweite Frist
bis zum 21. Februar 1874 einschließlich festgesetzt worden. Die Gläubiger. welche ihre An⸗ spruͤche noch nicht angemeldet haben, werden aufge— fordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protekoll anzumelden.
Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom
260. Dezember 1873 bis zum 21. Februar 1874 an- gemeldeten Forderungen t auf den 13. März 1874, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar Stadtrichter Dr. George im Terminszimmer Nr. 47 im II. Stock des Stadt⸗ gerichtegebäudes anberaumt. „Zum Erscheinen in diesem Termine werden die jämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre ö innerhalb einer der Fristen angemeldet aben.
Wer sei ne Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unferem Amts- bezirke einen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung einer Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften
evollmächtigten bestellen und zu den Aften anzeigen.
Denjenigen, welchen es hier an. Bekanntschaft fehlt, werden der Justiz⸗ Rath Winkler und die Rechtsanwälte Niederstetter, Petiscus und Zenker zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Breslau, den 17. Januar 1874.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung J.
308 ,, ,,
In dem Konkurse über das Vermögen der Han—
delsgesellschaft S. Haberkorn & Comp. zu Neisse
ist der Kaufmann B. Treftz zu Neisse zum definitiven
Verwalter der Konkursmasse ernannt worden. Neisse, den 20 Januar 1874.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. [301] In dem Konkurse über das Vermögen des Grubenbesitzers Immeckenberg zu Weißenfels ist der Geheime Justiz⸗-Ramh Bielitz hier zum definitiven Verwalter der Masse ernannt.
Naumburg, den 19. Januar 1874.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.
lu. 831. Eviktal⸗Ladung.
Nachdem über das Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Richter dahier der formelle Konkurs erkannt worden ist, so wird Termin zur Anmeldung der Forderungen an den ꝛc. Richter auf den
27. Febrnar d. J, Morgens 10 Uhr, Cont. Zeit, beim Rechtsnachtheile des Ausschlusses von der Be⸗ friedigung aus der Masse anberaumt.
Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forde⸗ rungen in diesem Termine persönlich oder durch einen gehörig bevollmächtigten Rechtsanwalt anzumelden und etwaige Beweisstücke mit zur Stelle zu bringen.
Cassel, den 16. Januar 1874
Königliches Amtsgericht, J. Abth. 4.
Reimerdes. (a. 62/1) . vt. Stock.
ls 0] Subhastations⸗Patent.
Das dem Kossäthen Georg Wendt gehörige, in Selchow helegene, im Hypothekenbuch von Selchew Band II. Nr. 31, Seite 143, verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll .
den 30. März 1374, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstr. 25, Zimmer 16, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags
den 1. April 1874, Vormittags 11 Uhr, ebenda verkündet werden.
Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund— steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 4 Hektaren 18 Aren 23 Qu. Metern mit einem Reinertrag von 463 Thalern veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, und Hypothekenschein, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grund⸗ stuͤck betreffende Nachweisungen und besondere Kauf⸗ bedingungen sind in unserem Bureau VJ. einzufehen.
Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht einge⸗ tragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklu⸗ sion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden.
Berlin, den 27. Dezember 1873.
Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.
Isis! Nothwendige Subhastation auf den Antrag der Beneficial- Erben.
Das den Erben des Halbbauers Carl Ludwig Ferdinand Rathenow gehörige, in Groß-⸗Beeren belegene, im Hypothekenbuche von Groß Beeren Band IV. Nr. 78 verzeichnete Halbbanergut nebst Zubehör soll
den 24. April 1874, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle Zimmerstraße. 25 im Wege der noöthwendigen Subhastation öffent— lich an den Meistbietenden versteigert und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags den 25. April 1874, Vormittags 11 Uhr, ebenda verkündet werden.
Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ flächenmaß von 20 Hektaren, 56 Aren, 50 Quadrat- metern, mit einem Reinertrag von 60,86 Thalern und zur Gebäudesteuer mit einem jährlichen Nutzungswerth von 40 Thlrn. veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Hypothekenschein, ingleichen etwaige Abschätzun⸗ gen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bu⸗ reau V. einzusehen.
Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite, ur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das , . bedürfende, aber nicht eingetragene
ealrechte geltend 2 machen haben, werden aufgefor⸗ dert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion späte— stens im Versteigerungs⸗Termin anzumelden.
Berlin, den 28. Dezember 1873.
Königliches Kreisgericht. Der Subhastionsrichter.
I3 03
Edictalen. Der Taglöhner Ludwig Röder von Breunings hat dahier klagend vorgestellt, daß seine Ehefrau Margaretha, geb. Föller, gegen welche er, da sie sich von ihm getrennt, bereits auf eheliche Folge geklagt und verurtheilendes rechtskräftiges Er- kenntniß des unterzeichneten Gerichts vom 20. Sep⸗ tember 1873 erwirkt hatte, dieses Erkenntniß unbe⸗ folgt gelassen habe, vielmehr nach Amerika ausge⸗ wandert und ihr dermaliger dortiger Aufenthaltsort unbekannt geblieben sei, und hat deshalb gebeten,
seine Ehe mit derselben, wegen böswilliger Verlassung zu scheiden. Da die klägerischen Behauptungen durch
vorgelegte Bescheinigungen, die beigefügten früheren Prozeßakten und angestellte Ermittelung Bestätigung 66 haben, so wird die Verklagte, Ehefrau des
udwig Röder, Margaretha, geb. Föller, hierdnrch aufgefordet, entweder selbst oder durch einen speziell bevollmächtigten Vertreter im Termin den 28. April d. J, Morgens 10 Uhr, Cont. Zeit, ihre Ein wendungen gegen die Klage bei Meldung der Aus- schließung dahier vorzubringen, wobei derselben zu- gleich zur Nachricht dient, daß alle ferneren in dieser
Sache ergehenden Verfügungen und Erkenntnisse statt Behändiz ung an sie nur an Gerichts stelle wer⸗ den angesq lagen werden. Sanan, am 13 Januar 1874. Königliches . Erste Abtheilung. ang.
309 FEaietalglem.
Die Ehefrau des Adam Reitz, Magdalena, gek. Reitz zu Lohrhaupten, hat dahier klagend vor⸗ gestellt, daß ihr genannter Ehemann ohne ihre Schuld im Jahre 1869 heimlich von ihr gegangen und sein Aufenthaltsort trotz stattgehabter Ermitte⸗ lungen bis jetzt unbekannt geblieben 9 und deshalb gebeten, ihre Ehe mit demselben wegen böswilliger Verlassung dem Bande nach zu scheiden auch den⸗ selben in die Prozeßkosten zu verurtheilen.
Da die klägerischen Behauptungen durch Vor— nahme der vorgeschriebenen Ermittelun gen Bestäti⸗ gung gefunden haben, so wird der Verklagte Adam Reitz hierdurch aufgefordert, entweder selbst oder durch einen sreziell bevollmächtigten Vertreter im Termin den 28. April d. Is., Morgens 10 Uhr, Cont. Zeit seine Einwendungen gegen die Klage bei Meidung der Ausschließung dahier vorzubringen, wobei demselben zugleich zur Nachricht dient, daß alle ferneren in dieser Sache ergehenden Verfügungen und Erkenntnisse statt Behändigung an ihn nur an Gerichtsstelle werden angeschlagen werden.
Hanau, am 13. Januar 1874.
Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. Lang. 300 Bekanntmachung.
Dem Tischler Karl Sigismund Schaar, zu⸗ letzt in New⸗York, wird hierdurch bekannt gemacht daß ihm aus dem Nachlasse seiner Mutter, der ver⸗ wittweten Schankwirth Johanna Eleonore Schaar, geborene Geisler zu Groß⸗Kniegnitz, ein Erbtheil von 85 Thlr. 27 Sgr. 8 Pf. zugefallen ist, und solches jeder Zeit bei uns erheben werden kann.
dimptsch, den 17. Januar 1874.
Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
309 Bekanntmachung.
Es ist beantragt worden:
I) den Schlossergesellen Theophil Philipp Boder, Sohn der verstorbenen Tuchmacher Johann und Caroline Boderschen Eheleute aus Sohrau O / S. im Kreise Rybnik, welcher daselbst am 25. April 1839 geboren, im Jahre 18657 von dort aus⸗ gewandert ist, im Jahre 1859 von Bordeaux aus die letzte Nachricht gegeben hat und seit⸗ dem verschollen ist, den vormaligen Bauergutsbesitzer Adolph Hell⸗ mann aus Ober-⸗Schwirklan im Kreise Rybnik, welcher sich im Sommer 1854, nachdem gegen ihn eine gerichtliche Voruntersuchung wegen Todtschlags eröffnet worden war, aus Ober⸗ Schwirklan entfernt hat und seitdem verschollen ist,
für todt zu erklären.
In Folge dessen werden die Genannten, sowie deren . Erben und Erbnehmer aufgefordert, sich in dem am 24. November 1874. Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokale, Zimmer Nx. 53, anstehen⸗ den Termine, oder vor demselben schriftlich oder per⸗ sönlich in unserem Bureau II. zu melden, widrigen⸗ falls die beiden Verschollenen für todt erklärt und ihr Vermögen den sich legitimirenden Erben ausge⸗ händigt werden wird.
Rybnik, den 9. Januar 1874.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
(48 In folgenden Auseinandersetzungs⸗Sachen: A im Regierungsbezirk Stralsund.
1) im Franzburger Kreise: . Ablösung der Grundgerechtigkeiten der Büdner zu Zinzst im Königlichen Forstrevier Darß;
2) im Greifswalder Kreise: ‚
a. Ablösung der von sämmtlichen Hufenbesitzern der Stadt Lassan an die beiden Prediger und den Cantor zu entrichtenden Realabgaben, „Ablösung der von den 11 Kolonisten zu Neu—⸗ Ungnade an die Universität zu Greifswald zu entrichtenden Realabgaben,
Ablösung der auf den Gütern Quilow und Vitense für die Pfarre und Küsterei Schlatkow haftenden Reallasten;
im Kreise Rügen: U
Ablösung der auf den Grundstücken der Gemeinde
Sagard für die Pfarre und das Diaconat daselbst
haftenden Realabgaben.
B. im Regierungsbezirk Stettin.
im Anclamer Kreise:
a. Ablösung der von den Bauern Drichelt und Genossen zu Bugewitz an Pfarre und Küsterei zu entrichtenden Reallasten;
b Ablösung der auf den Rittergütern Neetzow, Gramzow eum pert., Krusenfelde, Klein Below, Kagenow, Priemen und Steinmocker, dem Vor⸗ werke Krusens⸗Crien und den sonstigen Grund⸗ stücken des minorennen Witt in Gramzow, Kagenow, Steinmocker und Priemen für geist⸗ liche und Schulinstitute haftenden Reallasten;
im Greifenberger Kreise:
Theilung der sogenannten Utpadelschen Fichten zu
Glansee;
im Greifenhagener Kreise:
Ablösung der von den Grundbesitzern in Rahn an
9. geistlichen Institute zu entrichtenden Real⸗ asten;
im Naugarder Kreise:
a. die Gemeinheitstheilung zu Marsdorf, in specie das Nachtragsverfahren betreffend;
b. Ablösung der gegenseitigen Berechtigungen und Verpflichtungen zwischen dem Besitzer des Schmiedegrundstücks zu Trechel und den bäuer⸗ lichen Wirthen zu Rothenfier;
5) im Pyritzer Kreise: a. die Pfarrabgaben⸗A Ablösung vom Gute Warnitz, b. Ablösung der von den Grundbesitzern in
Brietzig, Wobbermin, Lettnin, Buslar, und Strebelow an die geistlichen Institute zu ent⸗ richtenden Reallasten,
. Ablösung der auf dem Gute Lübtow a, und den Bauer und Kossäthenhöfen daselbst für Pfarre und Küsterei haftenden Reallasten;
6) im Randower Kreise:
a. Ablösung der von der Gemeinde Cummerow an Pfarre, Kůsterei und Schule zu entrichten⸗ den Reallasten,
b. Ablösung der von dem Ackerbürger Weyer und Genossen zu Gartz a / O. an die St. Stephans⸗
kirche und das St Spiritus⸗Hospital daselbst zu entrichtenden Reallasten,
c. Ablösung der vom Gute und den bäuerlichen Grundstücken zu Radekow an das Marinestift, sowie an Pfarre und Küsterei zu entrichtenden Reallasten;
7) im Regenwalder Kreise: Ablösung der vom Gnte Witzmitz und von den dazu angekauften Höfen Va., IV. und einer Parzelle vom Bauerhofe Nr. 2 an die geist⸗ lichen Institute zu entrichtenden Realabgaben; s) im Ueckermünder Heiß
a. Ablösung resp. Umwandlung der von den Be⸗ sitzern der 10 Bauerhöfe zu Wahrlang an die 1 zu entrichtenden Realabgaben,
b. Ablösung der Brennholzberechtigung der Büd⸗ ner zu Jatznick und der Grundbesitzer zu Ham⸗ melstall im Königlichen Forstrevier Rothemühl. C. Im Regierungsbezirt Coeslin:
1I) Im Bublitzer Kreise: Ablöjung der dem Müller Jahnke zu Stepen auf dem Mühlensee daselbst zustehenden Fische⸗ reiberechtigung;
2. im Colberger Kreise:
a. Ablösung der vom Gute und den Grundbesitzern der Gemeinde Fritzow an Pfarre und Küsterei zu entrichtenden Realabgaben,
b. Umwandlung der von den Dorfschaften Drosedow, Trienke, Damitz und Lestin an die Pfarre in Drosedow zu entrichtenden Realabgaben in Roggemente;
3) im Neustettiner Kreise: Ablösung der Fischereiberechtigung auf dem großen Pielburg⸗ See;
im Schlawer Kreise;
a. Ablösung der der Pfarre zu Lanzig von den Ort⸗ schaften Crolow, Neuenhagen, Vietzger Strand und Crolower Strand gebührenden Reallasten;
Ablsͤsung der Abgaben an Pfarre und Schule vom Gute und den bäuerlichen Grundstücken zu Carwitz;
„Umwandlung der von der Gemeinde Schlawin an die dortige Pfarre zu entrichtenden Real⸗ Abgaben;
Ablösung der der Pfarre und Küsterei in Abts⸗ hagen von den Grundbesitzern zu Abtshagen und Wieck zu leistenden Fuhren und zu ent⸗ richtenden Abgaben und Dienste,
. Ablösung der der Pfarre und Küsterei zu Barz⸗ witz von den Bauern in Barzwitz, Zillmitz, Carzin und Doersenthin zustehenden Real Abgaben;
5) im Stolper Kreise: Ablösung resp Umwandlung der von den Do— minien und Gemeinden zu Sageritz, Deutsch—⸗ Carstnitz Alt- und Neu⸗Damerow und Denzin an die Pfarre und Küsterei in Sageritz zu ent⸗ richtenden Reallasten; werden alle unbekannte Wiederkaufsberechtigte, An—⸗ wärter und zur Mitrutzung berechtigte unmittelbare Theilnehmer, welche dabei ein Interesse zu haben vermeinen, insbesondere der nächste von den in die Lehns« und Successions⸗Register eingetragenen und ihrem Aufenthalte nach unbekannten Agne ten des v. Eickstedtschen Geschlechts zu dem Lehn⸗ gute Radekow, Anclamer Kreises, hiermit aufgefordert, sich in dem am 14. Febrnar 1874, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Regierungs- und Landes-Oekonomie⸗ Rath Alter in unserem Geschäftslokale hierselbst an⸗ stehenden Termine zu melden und ihre Erklärung darüber abzugeben, ob sie bei Vorlegung des Aus⸗ einandersetzungsplanes resp. des Rezesses zugezogen sein wollen, widrigenfalls sie die betreffende Aus—⸗ einandersetzung selbst im Falle einer Verletzung, gegen sich gelten lassen müssen und mit keinen Einwendungen dagegen weiter gehört werden können.
Stargard, den 27. Dezember 1873.
Königliche General-Kommisfion für die Pro⸗ vinzen Pommern und Posenu.
Verkäͤnfe, Berpachtungen, ö? Sun bmi ssionen ꝛe.
2801 Verkauf von Gewehren. —
In Folge Befehls des Königlichen Kriegs⸗Mini⸗ steriums werden Seitens des unterzeichneten Artillerie⸗ Depots circa 11,303 gezogene Perenssionsge⸗ wehre mit Bajonett am 9. Februar d. J., Vormittags 1 ühr, im Arsenal zu Diedenhofen öffentlich meistbietend verkauft werden.
Die Verkaufsbedingungen liegen in unserem Bureau zur Einsichtnahme aus, werden auf Wunsch auch abschriftlich mitgetheilt, ebenso können Proben gegen eine Kaution von drei Thalern für jedes Gewehr bei uns in Empfang genommen werden.
Der Meistbietende hat im Termine eine Kaution im Betrage von ü seines Meistgebots einzuzahlen.
Diedenhofen, den 21. Januar 1874.
Artillerie Depot.
M. 95 H olz⸗ Verkauf.
Am Freitag, den tz. Februar cr.
Vormittags 10 Uhr, sollen im Gasthofe des Herrn Plumecke zu Feld- berg öffentlich meistbietend gegen baare Zahlung verkauft werden: 1) aus dem Begange Gnewitz: 700 Kiefern; 2) aus dem Begange Grünow: 520 Kiefern, 20 Birken; 3) aus dem Begange Mechow: 150 Kiefern, 32 Birken; 4) aus dem Begange Laeven: 178 Kiefern, 19 Birken; 5) aus den Begängen Feldderg und Lüttenhagen: 1II2 Buchen, II8 Hainbuchen. Lüttenhagen, den 22. Januar 1874.
Der Großherzogliche Oberförster.
J. Grapo w.
Am Dienstag, den 27 d. M., Vormittag 9 Uhr, steht im Stall Rr. 3 Kaserne a. K. ein Fohlen zum Verkauf.
[295 Betanntmachung. Für die hiesige Anstalt jollen nachverzeichnete Gegenstände beschafft und die Lieferung derselben soll
an den Wenigstnehmenden im Wege der Submission vergeben werden. .
Die Submissionen sind schriftlich und verschlossen, für jeden einzelnen Gegenstand gesondert, mit der entsprechenden Aufschrift:
Submisston auf Tuchjacken ꝛc. versehen, bis spätestens Dienstaa, den 3. Februar, Vormittags 11 Uhr, bei der Gefängniß⸗Direktion in Einlauf zu bringen. Unmittelbar nach diesem Termin erfolgt die Eröff⸗ nung der eingegangenen Submissionen.
Die Lieferungsbedingungen können während der Bureaustunden in der Gefängnißexpedition eingesehen werden. Wer sich an der Submission betheiligt, erklärt damit stillichweigend, daß ihm die Lieferungs- bedingungen bekannt sind.
Es sind zu liefern:
275 Tuchjacken, 400 Tuchhosen, 400 Tuchwesten, 100 Tuchmützen, 250 Beiderwandanzüge, 1600 weißleinene Hemden, 300 blaue Hemden, 500 Halstücher, 400 Taschentücher, 400 grobe Handtücher, 36 feine ö. 200 Paar Unterhosen, 300 Hofsenträger, 2560 , baumwellene Socken, 300 , wollene Socken, 350 „ Schuhe, ö k 159 antinen, 150 Stück Matratzen, 15090 „ Kopfkissen, 300 , Bettlaken, 300 , Kopfkissenbezüge, 160 „ Deckenbezüge, 50 , Kleiderbeutel, 400 , grauleinene Schürzen. 100 Paar Handschuhe, 109 Unterjacken, 150 Wischtücher.
Muster von allen zu liefernden Gegenständen liegen zur Ansicht vor. . .
Strafgefängniß bei Berlin (am Plötzensee),
den 22 Januar 1874. ö
Die Direktion.
( Bekanntmachung.
Die der J. Bau⸗Abtheilung Thorn⸗Insterburger Eisenbahn gehörige, auf dem linken Weichselufer be—⸗ findliche, über die sogenannte Polnische Weichsel füh⸗ rende hölzerne Trajektbrücke für Lokomotip⸗Ver— kehr (Howesches System), bestehend aus 14 Jochen à 12, Meter Spannweite, hölzernen Gitterträgern mit obenliegender Fahrbahn, Konstruktionshöhe von Unterkante Träger bis Schienenoberkante 2,5 Meter, soll, mit alleinigem Ausschluß der Schienen und des Klein- Eisenzeuges für dieselben im Wege öffentlicher Lizitation an den Meistbietenden verkauft werden.
Zu diesem Zwecke habe ich auf
Montag, den 16. Februar d. J., . Vormittags 10 Uhr, .
einen Termin an Ort und Stelle anberaumt, wozu Bietungslustige mit dem Bemerken eingeladen wer— den, daß die Bedingungen im Bureau der J. Bau⸗ Abtheilung auf Bahnhof Thorn täglich während der Dienststunden einzusehen sind, auch gegen Erstattung der Kosten abschriftlich mitgetheilt werden können. 4
Thorn, am 13. Januar 1874 ö. * Der G und Betriebs⸗Inspektor.
i ecke. ö
*
Berlin⸗Stettiner Eisenbahn. Die Anfertigung, Anlieferung und Aufstellung des eisernen Ueberbaues tür die Strom-Brücke über den Zeglin⸗Strom bei Stettin von 92 M. Stützweite mit einem Gesammtgewicht von rot. 439 Tonnen Schmiede- und rot. 19 Tonnen Gußeisen, soll im Wege öffentlicher Submission vergeben werden. —— n . Bedingungen, Berechnungen 2c. und Zeichnungen liegen im hiesigen Bau- Bureau, Lindenstraße Nr. 16, zur Einsicht aus, auch sind dieselben von dem Urter— zeichneten gegen Einsendung von 3 Thlrn. Kopialien zu beziehen. ö ö Versiegelte und portofreie Offerten mit der Auf⸗ rift: sh fi . fen auf Ausführung des eisernen „Ueberbaues der Strombrücke über den „Zeglin . ; sind an den Unterzeichneten, Lindenstraße 15, bis ö. 28. Februar er., Mittags 12 Uhr, einzu⸗ enden. Stettin, den 2. Januar 1874. Der Baumeister. Bollmann.
M Bergisch⸗Märkische Eisenbahn.
Submission.
Die Ausführung der Tischler und Schlosser⸗ Arbeiten zum neuen Dienstwohngebäude in der Kölnischen Allee hierselbst soll im Wege öffentliche Submission vergeben werden. 2
Die Offerten sind mit entsprechender Aufschrift bis zum 31. d. Mts, Vormittags 11 Uhr, portofrei und versiegelt hierber einzureichen. Zeich⸗ nungen und Submisslons-Formulare sind auf unlerem technischen Bureau hierselbst einzusehen und können auch gegen Erstattung der Gebühren von uns be— zogen werden.
Cassel, den 17. Januar 1874.
Königliche Eisenbahn - Kommission.
(a. 956 / 1.)