sich Harburgs Schiffeverkehr in den letzten fünf Jahren gestaltet hat, läßt folgende Uebersicht der eingelaufenen Schiffe ersehen: Seeschiffe Ten, f Fiußschiffe
36 00d 8419
499 34,396 7651
655 o ls 7369
731 5531 96515 3653550 1873 656 55.461 7850 . 235,545
München, 1. Februar. Von Lestern bis heute Abend sind an Cholera 20 Erkrankungen und 8 Todesfälle vorgekommen. .
Nach der „Austria“ zählte die osterreichischzungarische Handelsflotte Ende 1873 (und Ende 1872 in den österreichischen Küͤstenländer 6648 (6623) Fahrzeuge von 23,221 (276, 9360) Tonnen Gehalt, mit 243869 (25,034) Mann Besatzung, inch, 99 (95) Sampfern von 18,13 (17.099) Pferdekraft; im ungarisch · kroatischen Küstenland 559 (68!) Fahrzeuge ven 68. 246 (6 989) Tonnen Ge⸗ ball, mit 2595 (2864) Mann Besatzung, incl. 4 () Dampfern. von 100 (96) Pferdekraft Ven den Schiffen waren im oͤᷣsterreichischen Küstenlande 389 (172474 Tonnen), im ungarisch kroatischen Küsten⸗ lande 150 (63,154) Tonnen weiter Fahrt. .
— Dem „Tir. Bote“ berichtet man aus Meran; „Die? Kurliste der Winfersaison zählt bis zum 13. Januar 594 Parteien mit 1139 Per⸗ sonen. Angekommen sind vom 27. Dezember, wo die vorletzte Kurliste erschien, bis zu diesem Tage 25 Parteien mit 30 Personen. Nach den Kurlisten der sieben vorhergehenden Jahre sind hier in der Winter⸗ saison, d. i. vom 1. November, Kurgäste angekominen; 1875 bis 17. Fanuar 1443, 1873 bis 16. Januar 125, 1871 bis 24. Januar 146) fin diesen beiden Jahren xesidirte der Kaiserlich österreichische Hof hier und ist der zahlreiche Hofstaat mitinbegriffem), 1870 bis 16. Jannar g55, 1365 bis 23. Januar 767, 1868 bis 23. Januar 765 und 1867 bis 26. Februar 547. Es hat demnach der Kurort Meran jeit seinem Bestehen nur drei glänzend re Wintersaisons als in diesem Jahre auf⸗ zuweisen.“
Tonnen gehalt 275, 386 239, 896 242,990
1869 1870 1871 1872
Kunst, Wissenschaft un Literatur.
Unter dem Titel: „Die Selbst verwaltung“, volksthüm— liche Wochenschrift für alle bei der Kommungl⸗ und Polizeiverwaltung der Kreise, Amtsbezirke und Gemeinden Betheiligten, erscheint in Magdeburg unter Betheiligung von Fachmännern⸗ Juristen, Verwal⸗ fungs- und Kommunalbeamten redigirt von A. Faber, eine Wochen- schrift, die sich zur Aufgabe gestellt hat, die praktische Ausführung der neuen Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 zu fördern. Der Ver⸗ leger geht von der Voraussetzung aus, es sei mit den großen wissen⸗ sckaßtlichen Werken und den kleinen Handbüchern, die über die, Kreis. ordnung erschienen sind, jedenfalls für das Bedürfniß der. Kreistags⸗ Kreiskommisfions und Kreisausschußmitglieder sowie für das der Kreisdeputirten, Vertreter des Landraths 2c, noch nicht genügend ge— sorgt und man habe das dringende Verlangen nach ausführlichen Sammlungen gesetzlicher Bestimmungen, nach Uebersetzung der alten Gesetze in die Sprache der Selbstverwaltung, nach deutlichen und un⸗ verfänglichen Beispielen, Formularen und anderen energischen Hülfs= mitteln. Das Bedurfniß nach einem solchen Nothhelfer werde selbst von den Verfassern der oben angedeuteten Werke anerkannt werden müssen, und die Herstellung desselben sei auch wohl, nur wegen der Besorgniß unterblieben, daß man das zunächst betheiligte Publikum durch eine allzusehr belehrende Anweisung leicht verletzen könne; es sei diese Befürchtung aber unbegründet und werde vor der besseren kin icht schwinden müssen, daß eine ganz populär ö, durch praktische Besspiele (aus dem Leben) erläuterte Darstellung ein wir liches Bedürfniß fei. In diesem Sinne will die Wochenjchrift sich an die geltende Gesetz⸗ gebung anschließen, die einjchlagenden . nach ihrem vollständigen Texte nebst den nöthigen Erläuterungen geben und durch einzelne Bei⸗ spiele und Formulare klar machen, in welcher Art die gesetzlichen Be⸗ stimmungen auszuführen sind. Neue Gesetze des Deutschen Reiches und des engeren Vaterlandes, Entscheidungen der Misterien und des obersten Gerichtshofes follen, soweit sie sich auf dieses Gebiet beziehen, pünktlich mitgetheilt werden.
— Die Nr. 10 der Wissenschaftlichen Beilage der Leipziger Zeitung vom 1. Februar enthält einen Aufsatz: Zur kos— mologischen Geistesbewegung der Gegenwart. Literarische Cultur⸗
studien. 3. J . ; .
Rom, 27. Januar. Die Regierung läßt Ausgrabungen im Innern des Kolosseums ausführen. Man stieß 250 Meter tief Jguf den antiken Fußboden des, Amphitheaters, wo die gewölbten Ein— läfse für die zum Kampf bestimmten Thiere zu Tage kamen.
St. Peters burg, 1. Februar. Ueber eine neue Expedition zur Erforschung des Amu⸗Darja bringt die „acht“, ein neues, vom St. Petersburger Nochtklub herausgegebenes Wochenblatt, einige nähere Angaben. Die Expedition soll in zwei Abtheilungen zerfallen, von denen die eine das Delta, die andre den Fluß selbst unterfuchen soll. Die Expedition soll cireg 400 Personen umfassen, einen Kostenaufwand von gegen 104900 Rubel erfordern und etwa vier Monate in Anspruch nehmen. Zum Befahren des Flusses wer⸗ den ihr zwei Dampfer, vier Barken und ein Dampfkutter zur Ver⸗
fügung gestellt. . ö
Stockholm, 28. Januar. Ueber den archäolog isch en Kon— greß, welcher hier im nächsten Sommer stattfinden wird, enthält die letzté Nummer des Mongtsblattes der Akademie der schönen Literatur, der Geschichte und der Alterthümer nähere vorläufige Notizen. Am 7. August wird danack der Kongreß offiziell eröffnet werden, am 8. werden die Fragen über die ältesten, nicht in Schweden repräsentirten Steinalterformen behandelt; der 9. wird zu Studien in den Museen verwendet; am 10. wird das Alter des geschliffenen Feuersteines ab—
nach Bjöckõ und 3 gemacht; am 14. das Eisenalter; am 15. die vorgeschichtliche Anthropologie behandelt ind am 16. der Kongreß aufgelsst. Die Ritterhausdirektien hat ihren Sa al zur Dis⸗ positien gestellt. Wahrscheinlich werden an den Tagen, da keine Ausfahrten gemacht werden, zwei Sitzungen (um 16 und 4 Uhr) staitfinden. Der König hat dem jetzt ver= sammelten Reichstage den Vorschlag gemacht, zu dem Kongresse 15MM Kronen anzuweisen; da aber wenigstens 18, 900 Kronen erfor⸗ derlich sind, so find 300 durch Mitglieder Beiträge zu beschaffen; diefer ist für jedes Mitglied auf 8 Kronen oder 3 Thlr. preuß. fest⸗ gesetzt; wer Ließ Beitrag an den Dr. Hans Hildebrand, den Sekre⸗ kär des Komites, einsendet, erhält von dem Justiz⸗Rath Qlivecrona, dem Schatzmeister des Komites, eine Quittung und die Mitglieds · karte. Diese berechtigt zur Theilnabme an den Verhandlungen, doch für die schwedischen Mäglieder nicht zu der abgabenfteien Theilnahme an den Ausfahrten, und zu einem Exemplar des gedruckten Berichts über die Verhandlungen des Kengresses, welcher die sämmtlichen Vor⸗ träge in extenso enthalten und illastrirt werden soll; auch berechtigt die Vorzeigung der Karte zu einer Ermäßigung der Abgabe auf den schwedischen Staatseisenbahnen von 50x. Das Kongreßpeogramm wird nächtens an die Mitglieder des Organisations-Komites aus— getheilt werden.
Landwirthschaft.
Im Regierungsbezirk Potsdam ist der Erdrusch der Kör=
nerfrüchte noch hinter den gehegten Erwartungen zurückgeblieben. Namentlich ist die Qualität des Weizens, der durch Rost und Brand gelitten hat, mangelhaft. Auch das Stioh hat einen geringeren Ertrag ergeben, als angenommen wurde. Dagegen hat die Kartoffelkrankheit keine größere Ausdehnung gewonnen; in einigen Gegenden ist die Kar⸗ toffelernte ungewöhnlich ergiebig gewesen. Die Tabaksernte in der Gegend von Schwedt ift befriedigend ausgefallen. Die Wintersaaten tehen kräftig. K . . t denn r en g henstk Coblenz ist die Ernte in den Eifel⸗ distrikten gering gewesen, dagegen auf dem Hundsrücken sehr befriedi⸗ gend ausgefallen. Obst ict kterall mißrathen und der Wein ist noch weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Die Saaten haben sich sich wahrend der milden Wintermonate kräftig entwickelt und weder von Mäusen noch von Schnecken zu leiden. .
Im Regierungsbezirk Hohenzollern ist das Erdruschresul⸗ tat nur mittelmäßig. Die Kartoffeln waren zwar gut gerathen, wer= den aber in den Kellern krank. Die Wintersaaten stehen im Ganzen gut, entbehrten jedoch während der Kälte im Dezember, die auf 8 bis 10 Grad stieg, der schützenden Schneedecke.
Gewerbe und Handel.
München, J. Febiuar. Von dem von der bayerischen Hy⸗ potheken⸗ und Wechselbank ausgegebenen Banknoten sind zwei Kategorien zur Einlösung bestimmt und werden die Einlösungs⸗ Termine im Laufe des Jahres 18754 und zwar 1) für die gelb und schwarz gedruckten Hundertgulden-Noten erster Emission mit dem Da⸗ tum 1 Juni 1839 auf J. Juni d. J. und 2) für die violet (Gris. druch und hellblau gedruckten Zehngu lden ⸗Noten vierter Emission auf J. Auguft festgesetzt, d. h. von diesen Terminen an verlieren die be⸗ zeichneten Banknoten ihre Gültigkeit. J.
— 3. Februar. (W. T. B.) Von der gestern stattgehabten Generalversammlung des Münchener Handelsvereins wurde der tiefsten Entrüstung Ausdruck gegeben über die von der Heffmannschen Korrespondenz“ verbreiteten, dem „Vaterland“ ent⸗ stammenden, völlig unwahren Nachrichten über das bevorstehende Falliment von 10 größeren hiesigen Bankhäusern.
Rom, 2. Januar. Im nächsten Frühjahr sollen, wie die Borsa“ meldet, in der roͤmischen Campagna auf Kosten der Regierung Versuche zur Aeclimatifation des Encalyptas im Großen gemacht wer⸗ den. Die Anpflanzung dieses in Neubolland einheimischen Baumes wird als eines der besten Mittel zur Kultivirung verödeter Landstriche gepriesen, und sein Saft gilt als ein gutes Heilmittel gegen das Fieber.
St. Petersburg, 1. Februar. Wie die „Börse“ meldet, ist am 25. Dezember v. J. der Allerhöchste Befehl ergangen, den Ort
angsö, dem vorläafigen Endpunkt der finnländischen Bahn und lusgangspunkt der proscktirten direkten Dampfschifffahrtverbindung mit England, zu einer Handels stadt und einem Stapelplatz zu erheben. Verkehrs⸗Anstalten.
Nach einer dem Hause der Abgeordneten vorgelegten Ueber—⸗ sicht der für die preußischen Eisenbahnen im Jahre 1873 abgelieferten resp. für das Jahr 1874 und weiter, bestell⸗ sen'Betriebsmittel sind in der Zeit vom 1. Januar bis 1. Ok— tober abgeliefert worden: 563 Lokomotiven, 801 Personenwagen, 12,411 Güterwagen, zusammen im Geldwerth von 24,938,879 Thlr. In der Jeit vom 1. Sktober bis 31. Dezember 1873 sollten noch ab= geliefert werden 452 Lokomotiven, 684 Personenwagen; 7416 Güter wagen, zusammen im Geldwerth von 18.828.683 Thlr. Pro 1874 und weiter waren noch bestellt 953 Lokomotiven, 829 Personenwagen, S851 Güterwagen, zusammen 323188, 418 Thlr. werth. Die Vermeh⸗ rung der Betriebsmittel vom 1. Januar 1873 an beträgt mithin im Ganzen 1968 Lokomotiven, 2305 Personen, 28.798 Güterwagen, zu⸗ sammen im Werthe von 75,955, 830 Thlr. Auf die Staatsbahnen fallen hiervon 467 Lokomotiven, 722 Personen⸗ und 5157 Güterwagen, zusammen im Werth von 17.479, 314 Thlr.
— Auf der Berliner Nordeisenbahn sind nach dem letzten Quartalbericht die Arbeiten eifrig weiter geführt worden. Es sind bis J. Januar 1874 bewegt 2,865,990 Kbm. Erde, wovon 669,574 Kbm. in den 3 letzten Monaten des Jahres 1873. Im Planum sind vollständig fertig 87230 M., der Rest der Strecke ist größtentheils in Ängriff genommen. Die Nebenarbeiten, als Böschungen, Einfrie⸗
delt; am 11. wird eine Ausfahrt nach Alt und Neu⸗Upsala ge⸗ a. am 12. das Bronze⸗Alter behandelt; am 13. eine Ausfahrt
digungen, Ueberwege ꝛc. halten mit den Erdarbeiten gleichen Schritt.
Iphigenia in Tauris.
n den Brückenbau ver ken, größeren und kleineren, sind 103 Stück 3 25 im Ban. Im Jsetzten Quartal warden 48 Brücken vollendet Von Oberbaumaterialien sind 228, 910 Ctr. Schienen, 15.237 Ctr. Kleineisenzeug, 145,061 Stück Schwellen angeliefert und auf der Strecke vertheilt und liegt der definitive Qberbau bereits auf 16,300 M. Bahnlänge; außerdem sind zahlreiche Arbeitsgeleise gelegt worden. Die Fertigst Ilung der Bahnhofszbauten hat bei dem güůnstigen Bauwetter rüstige Fortschritte gemacht. ö Auf Bahnhof Oranienburg sind das Empfangsgebäude, der Güterschuppen und Lokomotivschuppen, in den Fundamenten fertig; von letzterem wird der Fachwerksban gerichtet. Die Wasserstation nebst Brunnen ist im Mauerwerk vollendet. In Gransee ist das Empfangsgebäude bis zum Dachgeschoß im Rohbau fertig; ebenso der Güterschuppen, welcher bereits eingedeckt ist. Das Stati nz gebäude mit Güterschuppen zu Dannenwalde ist im Roh⸗ bau in der ersten Etage hergestellt; desgleichen zu Fürstenberg. Das Empfangsgebäude zu Alt-⸗Strelltz ist im Rohbau vollendet und unter Dach. Zu Neu-⸗Strelitz ist das Empfangsgebäude in Angriff genom⸗ men und das Käflermauerwerk, zur größeren Hälfte vollendet. Das Wirthschafts gebäude dajelbst in fertig. Hier wie auf den meisten anderen Stakionen ist das nöthige Material beschafft. Sämmtliche Stationspumpen und Wasserkrahne, sowie ein Theil der Cysternen und Röhren find bereits angeliefert. Die Telegraphenleitung ist von Hermsdorf bis Treptow a. T. also auf ca. 19 Meilen Länge in Be⸗ frieb; das gefammte Material für die Vollendung der Leitung, inel. Läutehäuschen ꝛc. ist bereits angeliefert und abgenommen, eine Anzahl Wärterbuden sind aufgestellt. Von Betriebsmitteln sind 262 Güterwagen angeliefert, sowie eine Anzahl. Drai= sinen, Bahnmeisterwagen ꝛc Zum Verfahren van Erde, Kies ze. sind auf der Strecke 19 Stück Lokomotiven in Betrieb gesetzt. Es steht demnach zu hoffen, daß, nachdem auch die Einführung der Bahn in das Weichbild von Beilin, sowie die Bahnhofsanlagen daselbst, in den Detallprojekten definitiv genehmigt worden sind, die Eröffnung der Bahn is Neubrandenburg im Sommer dieses Jahres, bis Stral⸗ und Ende des Jahres stattfinden kann. .
Triest, 2. Februar. (W. T. B.) Der Lloyddampfer g Sa⸗ turno“ ist heute Abend um 5 Uhr mit der ostindisch⸗chinesischen Ueberlandpost aus Alexandrien hier eingetroffen. ;
New-⸗York, 2 Februar. (W. T. B.). Der. Dampfer des Norddeu schen Lloyd „Herm ann“ ist gestern Abend 7 Uhr hier ein- getroffen.
Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Bureau. London, Dienstag, 3. Februar, Vormittags. Die Times macht über das ägyptische Budget, dessen zehnjährige Periode am 10. September v. J. zu Ende gegangen, folgende Angabe: Die Jahres⸗-Einnahmen vermehrten sich von 44813, 970 auf 10,571,048. Hierzu kam der Betrag der in dieser Zeit aufge⸗ nommenen Anleihen mit 26,949,000. Die Gesamm heit aller Einnahmen betrug sonach 98,102,720. Die Ausgaben beziffer⸗ ten sich auf 112561, 784. Das hiernach sich ergebende Defizit von 14459, 064 wird durch die schwebende Schuld repräsentirt. Letztere soll durch die neueste Anleihe gedeckt wer⸗ den. Der Betrag der gesammten konsolidirten Staa sschuld er⸗ hebt sich dadurch auf 49 Millionen Pfund Sterling, die konso⸗ lidirte Staatsschuld ist mit 7 Prozent verzinslich und erfordert deshalb jährlich den Betrag von 3,430, 000 Pfund Sterling.
Königliche Schauspiele.
Mittwoch, 4. Februar. Opernhaus. (34. Vorstellung.) Martha, oder: Der Markt zu Richmond. Romantisch⸗ komische Oper in 4 Akten. Musik von F. v. Flotow. Harriet: Frl. Grossi. Naney: Frl. Lammert. Lyonel: Hr. Theodor Wachtel, als Gast. Plumket: Hr. Krolop. Tristan: Hr. Barth. Anfang
7 Uhr. Mittel⸗Preise. Schauspielhaus. (34. Vorstellung; Was ihr wollt! Lust⸗ Anfang 7 Uhr. Mittel⸗
spiel in 4 Akten von Shakespeare. Preise. Donnerstag, 5. Februar. Opernhaus. (35. Vorstellung.) Große Oper in 4 Alten. Musik von Gluck. Tanz von Taglioni. Iphigenia; Fr. Mallinger. Diana: Frl. Lchmann. Drest: Hr. Betz. Pylades: Hr. Diener. Thoas: Hr. Schmidt. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Schauspielhaus. (3.5. Vorstellung. In Charlottenburg. Historisches Schauspiel in 4 Alten von Max Ring. Anfang halb Uhr. Mittel⸗Preise. . Donnerstag, 5. Februar. Im Saal⸗Theater des Königlichen Schauspielhauses. Einundzwangigste Vorstellung der franzöfischen Schauspieler⸗Gesellschaft. Cnatrieme reprèsentation de: Cendrillon. Comédie en cinq actes, en prose, par Mr. Théodore Barriere. Anfang halb 7 Ühr. Ende gegen halb 10 Uhr.
Der Billet-Verkauf findet statt am Tage der Vorstellung Vormittags im Abend⸗Kassenlokal der Königlichen Schauspiele (Eingang von der Jägerstraße), und zwar:
Fuͤr auf Meldung refervirte Billets mit5 Sgr. Aufgeld an Sonn⸗ und Festtagen von 11— 12 Uhr, an den Wochentagen von 10 —11 Uhr, für nicht reservirte Billets an Sonn⸗ und Festtagen von 12— 1 Uhr, an den Wochentagen von 11—1 Uhr und Abends an der Abendkasse im Vestlbul des Concert⸗Saales (Eingang von
der Taubenstraße).
Französisches Theater im Saale des Königlichen Schauspielhauses.
Die letzte Novität der französischen Schauspielergesellschaft war eines der neueren Werke des überaus fruchtbaren Théodore Barriere: „Cendrillon“, comèêdie en 5 actes, welches im No⸗ vember vorigen Jahres mit Mlle. Petit, einer sehr geschätzten jungen Künstlerin, in der Titelrolle am Odéon in Paris wieder zur Aufführung kam. Barriere begründete seinen Ruf mit den „illes de marbres, die er mit Lambert Thiboust schrieb und im Jahre 1853 im Vaudeville in Scene gehen ließ. Der Erfolg war ein so bedeutender, daß sie sich selbst neben Dumas. „dame aux camelias« in der Gunst des Publikums andauernd zu erhalten vermochten. Seitdem hat der Dichter theils selbst, theils zu⸗ sammen mit fast allen dramatischen Tages⸗-Schriftstellern eine
roße Anzahl von Dramen, zumeist heiteren, leichten Genres, ge⸗ ehe en Die Gesellschaft des Hrn. Luguet hat von Barrisère's kleineren Werken „Piana“ und „Un monsieur qui suit les femmes“, bei welchem Letzteren er von Adrien Decourcelle unter⸗ stützt wurde, in den letzten Wochen hier vorgeführt. „Cendrillon- verräth schon durch ihren Titel das der comédie zu Grunde liegende Motiv: Ein arbeitsames einfaches Mädchen, das von ihrer eiteln Mutter der jüngeren Schwester in jeder Beziehung nachgesetzt wird, schließlich aber die Genugthuung hat, ihr den Bräutigam großmüthig wieder in die Arme führen zu dürfen, nachdem sie dieses Ungetreuen Bewerbungen zurückgewiesen und ihrem Lehrer die Hand gereicht hat. Ihr Vetter, ein reicher Bauer, wird dadurch bewogen, auf Aschenbrödel zu verzichten und ihrer verwittweten Mutter seine Hand anzutragen, wodurch diese aus drückenden Geldverlegenheiten befreit wird. Die Sühne für die Mißhandlungen der „Cendrillon / ist demnach eine sehr geringe; vielmehr geht die hartherzige Mutter beinahe ohne Strafe aus, wofern man nicht die Verbindung mit dem tölpelhaften Freier
als solche ansehen soll. Für eine Ausdehnung auf 5 Akte ist bei dem Mangel an spannender Verwickelung der Stoff indessen zu einfach, wenn auch die Detailzeichnungen der Charaktere sehr forgfältig ausgeführt und nicht ohne Interesse sind. Im Vorder⸗ grunde steht in letzterer Beziehung die Marie, welche Mlle. Dany in ihrem schweigenden Dulden, ihrer kindlichen Liebe und edlen Entfagung vortrefflich wiedergab. Neben dieser Künstlerin fesselte am meisten Mr. Gauthier als Claude Parisot, instituteur der beiden Schwestern. Die ko⸗ mische Figur des Lustspiels, den reichen Bauer Antoine Fon⸗ tenah, gab Mr. Lacombe mit frischen Humor. Die verzogene jüngere Schwester Blanche wurde von Mlle. Roblot mit natür⸗ licher Anmuth dargestellt, während die stolze Madame Fontenay durch Mme. de Sever in Gestalt und Spiel eine geeignete Vertreterin fand.
Erweiterung der Deutschen Eisenbahnen im Jahre 1873.
Das Gebiet der Deutschen Eisenbahnen hat sich im Laufe des Jahres 1875 um 1687 Meilen erweitert und treffen hiervon auf die einzelnen Eisenbahn Verwaltungen nachstehend aufgeführte neue Strecken und Meilen: 1 Badische Staatsbahnen. Heidelberg Schwetzingen⸗ Mitte Ftheinbrüce 3 M., Schwackenreuthe Pfullendorf 4 M.. Meß. kirch⸗Mengen 25 M., Krauchenwies⸗Siegmgringen 13 M. und
ausach⸗Villingen 7 M. zusammen 16 Meilen. 2). Ba erische stbahnen: Regensburg Seubersdorf 5,5 M.,. Sünching⸗ Strau bing La M., Seubersderf ⸗Neumarkt 2. M. und Nenfahrn⸗ Oberstraubling 4x0 M. zusammen 1416 M. 2) Bayerische Staalsbahnen: Pasing - Kaufering 650 M.; Vizinalbahn Steinach—
streck? BVeftwig⸗Nuttlar⸗Warburg 8, n. M., Oldenkirchen⸗Jülich⸗ Düren Hes M. und Juͤlich-Stollberg on M, zusammen 17.6 M. 5) Ber= lin⸗Hamburger Eisenbahn: Wittenberge-Hitzacker J M. 6) Ber lin. Stettiner Eisenbahn: Angermünde Schwedter⸗Eisenbahn 3a M. 7 Braunschweigische Eisenbahn; Goslar ⸗ Vienenburg 13 M. 8 Elsaß - TLothringische Eisenbahnen; Metz Amanvillers 2 M., Courcelles · Bolchen M. und Batilly= Amanvillers 7 M. zusammen 5 M. 9) Frankfurt-Behraer Eisenbahn: rn , bach Hanau mit 2.3 M. 10 Hessische Ludwigsbahn; Monsheim -= Grünstadt O,. M. und Alzey -⸗Kirchheimbolanden 12 M. zusammen Iss M. 11) Cöln⸗Mindener Eisenbahn: Osnabrück⸗Hemelingen (Bremen) 15,49 M., Emnscherthalbahnstreckk Wanne Sterkrade 3a M., Harburg ⸗ Hamburg 1,85 M. und 353 M. Güter⸗ zweigbahnen, zu sammen 21,6 M. 12) Leipzig⸗-Dresdner Eisen⸗ bahn: Nossen ⸗Freiberg 3, M. 13) — Magdeburg⸗Halberstädter Eifenbahn: Salzwedel-Uelzen 64 M. und Nelen - Langenwedel Ig M., zusammen 199 M. 14 Ohberschlesische Eisen⸗ bahn: Inowrgelaw-⸗Thorn 4,8 und Münsterberg Wartha 33 M,, zu⸗ fammen 7. M. 15) Oldenburgische Staatseisenbahn:; Hude⸗-Brake zo M. 16 Preußische Ostbahn: Stargard ⸗HochStüblau 2 M. Konitz⸗Hoch⸗Stuͤblau 7, M. und Osterode⸗Allenstein 5,3 M. zusammen 15 M. 17) Pfälzische Eisenbahnen: Grünstadt⸗Monsheim 14 M. Langmeil-Marnheim 189 M., Dürkheim⸗Grünstadt 2 M. r . Mitte Rheinbrücke 3 M. und Alzey-⸗Kirchheim⸗Bolanden O3 M. 1 533 M. 18) Sächsische Staatsbahnen: Löbau-Ebersbach
M. 19) Thüringische Cisenbahn: Leipzig⸗Zeitzer Zweigbahn 5.n M. 20) Württembergische Sta tsbahn: Scheer⸗Siegmaringen O5 M., Urach ⸗Metzingen (Privatbahn) 1, M.
4
Redaktion und Rendantur: Schwieger.
Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Zwei Beilagen
Rothenburg 18 M., Vizinalbahn Immenstadt⸗Sonthofen 15 M. zu⸗ ( . 1 M. . Bergisch⸗Markische Eisendahn: Jun rtha zal
einschließzlich Börsen · Beilage.
Druck: W Elsner.
Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
8
2 —
29.
Königreich P ren ßen.
Privilegiunm wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lau— zender Kreis Obligationen des Heydekruger Kreises im Betrage von 4,000 Mark.
Vom 31. Dezember 1873.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 26
Nachdem von den Kreisständen des Heydekruger 1 3. dem Kreistage vom 3. November 1873 beschlossen worden, zur Bestreitung der durch die unentgeltliche Hergabe des Terrains zur Tilsit⸗Memeler Eisenbahn verursachten Kosten ein Darlehn von 28, 006 Thasern oder S4 900 Reichsmark aus dera Reichs-Invalidenfonds zu entnehmen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf Verlangen der Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds resp. dessen Rechtsnach folgers auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons versehene, sowohl Seitens der Gläubiger als auch Seitens des Kreises unkündbare Obligationen zu einem Gesammt Rominalbetrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleichkommt, also von höchstens od 009 Mark ausstellen zu dürfen, da fich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu er— innern gefunden hat, in Gemäßheit des 5. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von S4000 Mark, in Buchstaben: „Vier und achtzig Taufend Mark, welche in Abschnitten von 3000, 1506, 600 und 300 Mark Reichs währung oder auch von 5000, 2000, 1000, 500 und 200 Mark Reichswährung nach der Bestimmnng des Darleihers resp. dessen Rechtsnachfolgers über die Zahl der Schuldscheine jeder dieser Gat— tungen, nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit vier und einhalb Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung mit wenig- stens jährlich Einem und höchstens jährlich fünf Prozent des ur— sprünglichen nominellen Schuldkapitals unter Zuwachs der Zinsen von den amortisirten Schuldraten zu tilgen sind, durch gegenwärtiges ö Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen
irkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber diefer Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung ber Inhaber. der Dr rm eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über— nommen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei— gedrucktem Königlichen He ö w rn ö. Gegeben Berlin, den 31. Dezember 1873.
L. 8) . Wilhelm. Graf zu Eulenburg.
Camphaufen. Dr. Achenbach.
Provinz Preußen. Regierungsbezirk Gumbinnen. Obligationen des Heydekruger Kreises. 6. ä err, ä p
über..... .... Mark Preußisch Courant. Auf Grund des unterm ö. K Kreistags⸗ : wegen Aufnahme einer Schuld von S44000 Mark bekennt sich die ständische Kom mission 396 Heyde⸗ kruger Kreises Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, sowohl Seitens des Gläubigers als auch Seitens des Schuld— ners unkündbare Verschreibung zu einer Darleh:sschuld von . Mark, welche an den Kreis Faar gezahlt worden
und mit vier und einhalb Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 84,000 Mark geschieht vom Jahre 1874 ab allmählich aus einem zu diesem Behunfe' ge— bildeten Tilgung s fonds von wenigstens einem Prozent des ursprüng—2 lichen nominellen Schuldkapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen. Der Kreis behält sich jedoch das Recht, vor, den Tilgungsfonds bis auf höchstens fünf Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals für jedes Jahr zu ver— stärken. Die durch die verstrkte Amortisation ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsfonds zu. Die jährlichen K werden auf 500, beziehungsweise 200 Mark ab—
rundet.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die flusloofung kö. 3 Jahre
„Aab in dem Mongte Juni jeden Jahres.
Die gusgeloꝑssten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Be⸗ kanntmachung erfolgt spätestens drei Monate vor dem Fälligkests— termine in dem Deutschen Reichs und Königlich Preußischen Staats Anzeiger oder dem an dessen Stelle tretende Organe, in dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen oder dem an dessen Stelle tretenden Organe und in je einem in Königsberg i. Pr. und in Heydekrug erscheinenden öffentlichen Blatte.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital und zwar zum Nominalwerthe zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an gerechnet, mit vier und einhalb Prozent jährlich in Reichsmünze verzinset.
Der Zinsenlauf der ausgeloesten Schuldverschreibungen endigt an dem für die J bestimmten Tage. .
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rüdgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuld⸗ verschreibung bei der Kreis Kommunalkasse in Heydekrug, und den in den vorgedachten Blättern bekannt zu machenden Einlösestellen in Berlin und Königsberg in Preußen und zwar auch in der nach dem
Sintritt des Fälltgkeitstermins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld- verschreihung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht
hoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, vom Ablaufe des
Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinfen ver— jähren zu Gunsten des Kreises. ö. .
Das Aufgebot und die Amortijation verlorener oder vernichteter Schuldverschrel bungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts Ordnung Theil J. Titel 51, 5. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreis. berichte zu Heydekrug. ;
Zinscoupons koͤnnen weder aufgeboten noch amortisirt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von JZinsconpons vor Ab- lauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung an⸗ meldet und den stattgehabten Besitz der Zinscgupons durch Vorzeigun der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, na Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis . nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt
en.
Mit dieser Schuldverschreibung sind .. halbjährliche Zinscoupons bis zum Schlusse des Jahres;... ausgegeben. Für die rn, eit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons-Serie erfolgt bei der
reis ⸗Kommunalkasse zu Heydekrug gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupong- Serie beigedrucklen Talong. Beim Versuste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Jinscoupongs⸗Serie an den In— , ö ö nibvrfscheribung, sofern deren Vorzeigung rechtzestig
ehen i Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtun gen haftet
der Kreis mit feinem Vermögen.
Berlin, Dienstag, den 3. Februar
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Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausferti it s nate Ml. Aug ft se Ausfertigung unter unserer Heydekrug, den.. ten
(L. 8.)
Nr. .: .. Thaler zu vier und einhalb Prozent Zinsen über..... Mark .. Pfennige. 6
Der Inhaber dieses Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom. ten bis...
Anmerkung; Die Namensunterschriften der Kommissions⸗Mitglieder können mit Lettern oder Facsimile⸗Stem peln gedruckt werden; doch muß jeder Zinscoupon mit der eigenhändigen Namens. Unter- schrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
Provinz Preutzen. Regierungsbezirk Gumbinnen. ö Ta lon zur Kreis-Obligation des Heydekruger Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Hydekruger Kreises Littr . Mark à vier und einhalb Prozent Zinsen, die.. . te Serie Zinscoupons für die 5 Jahre 18... bis 18... bei der Kreis-Kommunalkasse zu Heydekrug, sofern dagegen Seitens des als solchen legitimirten Inhabers der Sbligation kein Widerspruch ergangen ist. .
Heydekrug, den.. ten J
Die ständische Kommission im Heydekruger Kreise. Stempel.) Anmerkung:
I) Die Namensunterschriften der Mitglieder der Kommission können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden; doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrol— beamten versehen sein.
27) Der Talon ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite un— ter den beiden letzten Zinscoupons mit davon abweichenden Let— tern in nachstchender Art abzudrucken. n
JZinscoupon.
10“ Zinscoupon.
Talon.
Reich stagsangelegenheiten.
Bei der engeren Wahl im 3 Magdeburger Wahlbezirk 8 w ö. , . Ober⸗Präsident a. D. von Bonin 7: Stimmen, General⸗Feldmarschall Graf von Moltke 5773 Stimmen. ö .
— Bei der engeren Wahl im 5. Casseler Wahlkreis (Marburg, Frankenherg, Kirchhain) ist der Rechtsanwalt Fenner in Berlin mit Ass8s. Stimmen gewählt worden. Der Gegenkandidat Rechtsanwalt JustixRath Dr. Grimm zu Marburg erhielt 4139 Stimmen.
Straßburg, 2. Februar. (W. T. B.) Bei der gestrigen Reichstagswahl im Landkreise Straßburg ist der Kandidat der ultramontanen Partei, Baron von Schauenburg, mit einer Majorität ven ca. 16090 Stimmen gegen den Kandidaten der elsässischen Partei, Apotheker Klein, gewählt worden. . Bei der Reichstagswahl im Wahlkreise Erste in-Molsheim ist der Kandidat der ultramontanen Partei Pfarrer Philippi mit großer Majorität gewählt worden.
Als offizielle Resultate meldet W. T. B.“: In 4. Wahhkreise des Bezirks Ober⸗Eliaß (Gebweiler) gewählt:; Abbé Gerber (kleri= kal) mit 9592 St. Fabrikant Schlumberger (elsässisch⸗partikularistisch) erhielt 1671 St.
Im 5. Wahlkreis des Bezirks Ober-Elsaß (Rappoldsweiler) gewählt: Abb Simonis Superior des Klosters zu Niederbronn lultramontan) mit 7662 Stimmen; Gutsbesitzer Ostermann zu Ost— heim (elsässische Partei) erhielt 2255, Bebel (Sozialdemokrat) 165 Stimmen. Von 13,581 Wahlberechtigten nahmen 100994 an der Wahl Theil.
Im 6. Keeis des Bezirks; Unter⸗Elsaß (Schlettstadt): Ge— wählt. Bischoff Raeß von Straßburg (Centrum) mit 9977 von 11,485 im Ganzen abtegebenen Stimmen. Von den Gegenkandidaten der elsässischen Partei, Pfarrer Neßler in Berlin und Bürgermeister 8 in Schlettstadt, erhielt ersterer 510, letzterer 331᷑ Stimmen.
ie Betheiligung an der Wahl war an den meisten Orten eine sehr zahlreiche.
Landtags ⸗Angelegenheiten. .
Berlin, 3. Februar. In der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten sprach der Abg. Graf v. Wintzingerode den Wunsch aus, daß die äußere Lage der Geistlichen verbessert werden möchte, indem er eine dahin zielende Resolution nach der Seitens des Finanz⸗Ministers ausgesprochenen Geneigtheit für überflüssig erklärte. Nachdem der Abg. Dr. Wallichs sich den Wün⸗ schen des Abg. Grafen v. Wintzingerode, namentlich in Betreff der schleswig⸗holsteinischen Geistlichen, angeschlossen hatte, ergriff 29 3 der geistlichen 2c. Angelegenheiten, Dr. Falk, das
ort:
Nur wenige Worte. Mir scheint es, daß die Erklärung der Staatsregierung, die am Sonnabend abgegeben wurde, vollkommen deutlich war. Hinzufügen will ich nur noch, daß der Abgeordnete Graf Wintzingerode sie keineswegs unrichtig ausgelegt hat. Was die Ausführungen des Abg. Wallichs betrifft, jo habe ich zu bemerken, daß die Uebelstände, die er in Bezug auf die Emeritirung der Geist⸗ lichen in der Provinz Schleswig⸗Holstein vorgetragen hat, neuerdings Veranlassung gegeben haben, die Sache, deren Prüfung schon früher angeregt war, wieder aufzunehmen, und daß zu hoffen steht, daß ebenso, wie in den alten Provinzen, zunächst 2 Herstellung eines Deme⸗ ritenfonds dem Schaden abgeholfen werden wird.
— In der Diskussion über die Synodalkosten erklärte sich
der Abg. Klatz gegen die Bewilligung derselben, weil die Syno⸗
dalordnung dem Art. 15 der Verfassung und den Grundprinzi⸗ pien der evangelischen Kirche widerspräche. Der Staats⸗Minister
Dr. Falk erwiderte:
Wenn ich die Bitte an das Hohe Haus stelle, dem Antrage Ihrer Budgetkommission gemäß dies? Summe zu bewilligen, fo stehe ich zugleich nicht an, diese Bitte als eine dringende zu bezeichnen. Soll ich dieselbe begründen, Jo wünsche ich nicht, die heutige Dis= kussion zu einem Vorgriff derjenigen Verhandlungen zu machen, in welche wir aus Anlaß der Ihnen gewordenen Vorlage ja eintreten werden und eintreten müssen, — zuerst glaube ich, in muthmaßlich außerordentlich kurzer Frist. Die Ausführungen des Herrn Vorredners veranlassen mich aber doch zu einer Reihe von Entgegnungen. Ich will mich möglichst dabei an dasjenige halten, was er selbst vorge⸗ tragen hat, um den einzelnen Punkten, die er berührte, in möͤglichster Kürze das entgegenzustellen, was der Standpunkt der Staatsregierung dabei ist.
; Der Herr Vorredner hat als erstes Requisit hingestellt, daß eine Verfassung der vangelischen Kirche sich aus dieser seibst herausbilden müsse; daß dies die erste Voraussetzung für die Ausführung des Art. 15 sei. Run, so allgemein gefaßt ist ja gar kein Zweifel, daß die Staatsre ierung ganz auf demselben Standpunkt steht. Im ver⸗ gangenen Jahre habe ich bereits hervorgehoben, es sei in der That nöthig, daß alle in der Kirche vorhandenen Elemente, die, wenn auch mangelhaften Organifationen, die vorhanden seien, benutzt werden müßten, um den Aufbau der Verfassung auf ihnen herbeizuführen. Es scheint mir auch, als ob der Herr Vorredner prinzipiell nichts gegen den Weg einzuwenden hätte, den die am 10. September erschie⸗ nene Gemeinde- und Spnodalordnung geht, nämlich gegen die Herausbildung des übergeordneten Organs je aus dem dar— unter stehenden. Ich würde auch glauben, daß ich in dieser Beziehung irgend welchen Vorwurf sachlicher Art nicht verdienen könnte, denn gerade das Prozedere habe ich mit aller und voller Be— stimmtheit im vergangenen Jahre als das hier ausgesprochen, was meinerseits ins Auge gefaßt war, und dieser Erklärung gemäß erfolgte hier die nächste Bewilligung der 25,600 Thaler. Ich gebe zu, bei manchen meiner damaligen Erklärungen nicht scharf und deutlich genug gewesen zu sein — es lag dies ja in der Natur der Dinge — aber diese Erklärung war so rund und deutlich, wie sie nur abgegeben wer— den konnte.
Es wirft aber der Herr Vorredner vor, daß der Staat bei der Ausführung der Organe betheiligt sei, indem der Staat Personen in die zwei Faktoren der Synode entsende, in die Provinzialsynode und in die in Aussicht genommene General⸗ synode. Nun, meine Herren, ich muß entschieden bestreiten, daß das der Staat thut; es thut das nur der Landesherr. Ich gehé sehr ungern in den alten Streit über das landesherrliche Kirchenregiment ein, und will ihn gewiß nicht approfundiren; er ist nicht erst seit der Verfassung und bestand schon, als die Redaktoren un⸗ seres Allgemeinen Landrechts die Bestimmungen trafen, die über das Ansehen des Landesherrn der evangelischen Kirche künftig gelten sollten. Da waren auch bereits die Bedenken, die wir heute hören, wenn auch in veränderter Form, vorhanden. Ich muß Sie aber, wie ich das schon bei andern Gelegenheiten gethan habe, an das eine erinnern, daß bei Emanation der Verfassungsurkunde zu⸗ nächst — dem Sinne nach — der Satz angenominen wurde: Das landesherrliche Kirchenregiment hat dafür zu sorgen, daß die evangelische Kirche eine Verfassung bekomme. Dieser Satz fand die Zustimmung des Hauses der Abgeordneten und ist später nur bei einer Differenz mit dem Herrenhause fortgelassen worden — nicht deswegen, weil der Satz für un⸗ richtig gehalten wurde, sondern weil er als ein sich von selbst verste—⸗ hender erachtet wurde. Wenn aber ein solcher Satz ausgesprochen wird — und der verehrte Herr Abgeordnete, der ihn damals bean⸗ tragte, sitzt, glaube ich, gegenwärtig wieder in dem Hohen Hause und könnte meine Auffassungen in dieser Beziehung bestätigen — wenn, sage ich, ein solcher Satz ausgesprochen wird, so ist doch damit gleich zeitig ausgesprochen, daß und nun sehe ich einmal von jedem Blicke auf eine weitere Zukunft ab — für die Zeit der Hinführung der Verfassung der evangelischen Kirche zum Ziele der Selbständigkeit ein landesherrliches Kirchenregiment noch existirt, denn es könnte sonst nicht in dem eben von mir Bezug ge⸗ nommenen Satze jener Auftrag gegeben sein, und, meine Herren, dabei treffe ich auf einen — ich weiß nicht, wie ich es ausdrücken soll — großen Irrthum, den ich zu erkennen glaube in der Ausfüh⸗ rung des Herrn Vorredners. Er ist der Meinung, daß es sich um eine fertige Kirchenverfassung handle, die wir vor Augen haben. Nein, meine Herren, darum handelt es sich nicht, sondern es handelt sich um den ersten energischen Anfang einer solchen Verfassung. Und wenn ich diesen Satz ausspreche, so brauche ich ihn wohl kaum erst zu beweisen. Der Herr Vorredner selbst hat auf manche Lücken hingedeutet; ich könnte ihm ganze Listen von Materien, die in eine Kirchenverfassung hineingehören, anführen, wenn sie eine vollständige Verfassung sein soll. Wer von der rheinisch⸗ westfälischen Kirchenordnung, wer von der hannoverschen Kirchen⸗ ordnung und den sie ergänzenden und noch nicht einmal vollständig beschlossenen Gesetzen einige Kenntniß hat, der wird mir das Alles zugeben, und da ich diese Kenntniß vorauszusetzen habe, so glaube ich, mich mit dieser Andeutung beschränken zu müssen. Es ist das aber nicht blos eine blos objektive Betrachtung, die ich anstelle über die Vorlage der Synodalordnuug, sondern es ist das das volle Bewußtsein bei den emanirenden Faktoren gewesen. Wenn Sie darüber noch in Zweifel sein können, so möchte ich Sie bitten, die Instruktien des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths vom 21. Oktober v. J. in die Hand zu nehmen, wo auch 6 oder 7 Seiten lange Ausführungen darüber stehen, daß es sich eben nur um den ersten ernsten Angriff handle, daß noch viele Dinge aus⸗ stEehen, daß auch das, was hier gegeben sei, nicht etwas darstellen solle, was als eine Vollendung angesehen werden kann. Und wenn dem so ist, so werden Sie wohl mit mir überzeugt sein, daß die Zeit jetzt noch immer da ist, — ich lasse die Zukunft draußen, — für welche jener in die Verfassung nicht ausdrücklich aufgenommene, aber als ihr selbstverständlich gedachte Satz seine Anwendung findet.
Es ist also dann weiter gesagt worden, es sei die Zusammen⸗ setzung der obergeordneten Organe von den Kreissynoden bis hinauf zu den Generalsynoden wider das evangelische Prinzip wegen der starken nothwendigen normalen Betheiligung der Geistlichen zu einer gewissen Quote. Nun, m ine Herren, wenn es sich darum gehandelt hatte, den Unterschied zwischen Geistlichen und Laien als Prinzip in die evange— lische Kirche hineinzutrggen oder als solches anzuerkennen, dann möchte der Herr Abgeordnete Recht haben; darum handelt es sich aber hier gar nicht. Ich stehe vollständig auf dem Standpunkt, der aus ge⸗ mäßigten kirchlichen Kreisen hervorgegangenen Erklärungen, es handle sich hier um weiter nichts, als um die Verknüpfung der verschiedenen in der Kirche vorhandenen Anschauungs⸗ standpunkte, die verschiedenen Erfahrungen, und da, meine Herren, wer⸗ den Sie mir doch zugeben, daß es nothwendig ist, aus unseren gegen- wärtigen Verhältnissen heraus die Verfassung zu entwickeln und we sentliches Gewicht auf die Zuziehung der Geistlichen zu legen. Man kann, meine Herren, ja daruber streiten, in welchem . die Zu⸗= ziehung eine gerechtfertigte sei; aber, meine Herren, das Eine werden Sie mir zugeben, daß Sie keine Verfassung in Deutschland guf⸗ weisen können, insbesondere nicht in Preußen, welche eine stärkere Be⸗ theiligung des Laienelemenies in diesen Körper fordert, als die Ihnen
vorgelegte Synodalordnung vom 10. September. Insbesondere bitte ich