1874 / 32 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Feb 1874 18:00:01 GMT) scan diff

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im Fall dasselbe zur Anwendung kommt, von den Abfer⸗ tigungsbeamten dafür Sorge zu tragen, daß bei der Entleerung und Wiederbefüllung der Gebinde und der nassen Vermessung des Branntweins jeder Verlust an Waare thunlichst vermieden werde. 4 Wird die Entleerung eines Gebindes und die Nachmes⸗ sung des Branntweins bei der Abfertigung vorgenommen, so ist die Veranlassung und das Ergebniß der Ermittelung in Spalte 16 der Ausfuhranmeldung kurz zu bemerken.

Im Uebrigen sind die durch Verfügung vom 8. Juni 1871 zum amtlichen Gebrauch eingeführten Eonradischen Tabellen zur Bestimmung der Litermengen des Branntweins nach Gewicht den neuen Vorschriften entsprechend eingerichtet worden und wer⸗ den neu im Druck erscheinen.

Die Botschaft, welche Ihre Majestãt die Königin von Großbritannien und Irland bei den Hochzeitsfeierlichkeiten des Herzogs von Edinburgh vertrat, bestehend aus den Herren Ober Kammerherr Lord Sidney, Kolonel Byng, Lieute⸗ nant⸗ Colonel Cowell, Viscount Hinchingbrook, ist heute früh auf der Rückreise nach London aus St. Petersburg hier einge⸗ troffen und im Hotel Royal abgestiegen.

Die Gesellschaft der Gartenfreunde Berlins beabsichtigt, zum Besten des unter dem Allerhöchsten Protektorat Ihrer Majestät der Kaiserin-Königin stehenden „Vaterländi⸗ schen Frauen⸗Vereins“ eine Bhumen⸗, Pflanzen- und Frucht⸗Ausstel lung zu veranstalten, welche in der Zeit vom JI. bis einschließlich 15. April d. J. in der Reitbahn des Kö⸗ niglichen Kriegs-Ministeriums stattfinden soll.

Die mit dem Courier-Zuge aus Eydtkuhnen um 5 Uhr 4. Minuten Vormittags fällige Post ist gestern 4 Stun⸗ den verspätet hier eingetroffen.

Bayern. München, 4. Februar. Der Prinz Karl, wel⸗ cher im 79. Lebensjahre steht, war in den letzten Tagen zu Te⸗ ernsee an einer Lungenaffektion nicht unbedenklich erkrankt; heute jer eingetroffenen Nachrichten zufolge ist indeß in dem Befinden entschiedene Besserung eingetreten.

Sachsen. Dresden, 5. Februar. Die Königin ist gestern Nachmittag 2 Uhr 50 Minuten nach Frankfurt a. M. ereist. g 3. Die Zweite Kammer erledigte heute den Bauetat, über welchen vom Abg. Uhlemann Bericht erstattet sst. Ueber die damit zusammenhängende, in das außerordentliche Budget eingestellte Forderung von 550 000 Thlr. für die in der laufen⸗ den Finanzperiode nothwendig auszuführenden Brückenneubauten und über die zahlreichen mit dem Bauetat in Verbindung ste⸗ henden Petitionen will die Deputation besonderen Bericht erstat⸗ ten. Dagegen wurden zwei andere Positionen des außerordent⸗ lichen Budgets, 340 060 Thlr. zu größerer Beschleunigung dringlicher und wichtiger, aus dem gewöhnlichen Etatquantum nicht zu bestreitender Chaussée⸗ und Straßenneubauten und 300, 0900 Thlr. zur Entschädigung der Stadtgemeinde Dresden für die Uebernahme der innerhalb dieser Stadt gelegenen, überwiegend dem städtischen Verkehre dienenden fiskalischen Pflaster⸗ und Straßenstrecken zur eigenen Unterhaltung, bei dieser Gelegen⸗ heit mit bewilligt. Eine längere Debatte wurde den Vienst⸗ und Gehaltsverhältnissen der Chausseewärter und Ober⸗Chausseewärter und einem von dem Abg. Gräser und einer großen Anzahl Ge⸗ nossen gestellten Antrag gewidmet, das für Wegebauunterstützun⸗ gen an Kommunen eingestellte Postulat von S0, 000 Thlr. auf S0 000 Thlr. zu erhöhen; letzterer Antrag wurde gegen 3 Stim⸗ men angenommen, obwohl der Regierungskommissar Geheimer Rath v. Thümmel von seiner Annahme abrieth. Die übrigen Bewilligungen wurden in der von der Deputation beantragten Höhe ausgesprochen. Hierauf bewilligte die Kammer ohne De⸗ hatte die im außerordentlichen Budget für den Bau der neuen höhern Gewerbeschule in Chemnitz auf die gegenwärtige Finanz— periode eingestellte Summe von 320 0900 Thlr. Den Schluß der Sitzung füllten Berichte der 4. Deputation über Beschwerden aus.

Baden. Karlsruhe, 3. Februar. Die Zweite Kammer nahm heute das ordentliche Budget des Finanz⸗Ministe⸗ riums, den Kommissionsanträgen entsprechend, an.

Am Freitag pollendete die Zweite Kammer, wie wir bereits meldeten, in einer Vor⸗ und Nachmittagssitzung die Tags vor⸗ her begonnene Berathung der Städte⸗Ordnung. Bean⸗ standet wurde die Amtsdauer des Ober-Bürgermeisters und der Beigeordneten, nach dem Entwurfe zunächst 6 Jahre, und eine Wiederwahl auf weitere 12 Jahre. Ueber diese Bestimmung und die die Pensionirung der städtischen Beamten betreffende trat die Kommission, mit kurzer Unterbrechung der Plenarsitzung, mit den Regierungsvertretern in Berathung. Es wurde sodann die Wahl des Ober⸗Bürgermeisters und der Beigeordneten je auf 9 Jahre angenommen; dieselben sind jederzeit wieder wähl⸗ bar. Die Stadträthe werden auf 6 Jahre gewählt; alle 3 Jahre scheidet die Hälfte aus. Von Interesse war die Debatte über die Stellung des städtischen Bürgeraus⸗ schusses, bei welcher Abg. v. Feder das norddeutsche System, wonach die Stadtverordneten getrennt vom Stadtrath die verschiedenen Gegenstände selbstaͤndig verhandeln, empfahl. Staats-Minister Dr. Jolly erklärte, er finde diese Einrichtung nicht nachahmenswerth, da sie zu zahllosen Streitigkeiten zwischen den beiden Körperschaften führe und schließlich zur Entscheidung der Staatsregierung. Dagegen spreche aber ebenso das Inter⸗ esse der Selbständigkeit der Gemeinde wie das der Regierung, welcher ein Einmischen in das innere Kommunalleben durchaus nicht zuträglich sein könne. Auch Bluntschli sprach sich für das süddeutsche System aus. Es blieb schließlich bei der Fassung des Entwurfes: „Der städtische Ausschuß besteht a. aus den Mitgliedern des Stadtraths, b. aus den gewählten Stadtver⸗ ordneten. Für die Wahlen des Bürgerausschusses ist das Dreiklassensystem beibehalten, und sind die Wahlberechtigten nach der Höhe, der von ihnen zu entrichtenden Gemeinde⸗ steuern in drei Klassen getheilt. Auf die eingeschlagene Weise wird das Verhältniß der Beitragsleistung zum Stimmrecht billig berücksichtigt. Dem ursprünglichsten Vorschlage der Regierung, die Staatseinkommensteuer zum Maßstabe der „Klasseneintheilung zu nehmen, stand entgegen, daß jene noch nicht gesetzlich geregelt ist. Gestrichen wurde aber die Bestim⸗ mung, daß „mindestens die Hälfte der Stadtverordneten in jeder KGlasse saus den Hausbesitzern (Eigenthümern oder Nutznießern)“ gewählt werden foll. Man wollte dadurch den Uebergang aus der alten Bürgergemeinde in die neue Einwohnergemeinde er⸗ leichtern. Den in Art. 1 nicht genannten Städten von mehr Vals 300 Einwohnern ist die Annahme gegenwärtiger Städte⸗ Drdnung ftreigestellt. Der Tag des Inkrafttretens dieses Ge⸗ mfsetzes wird durch Regierungsverordnung bestimmt; dasselbe soll endoch mur zugleich mit der gesetzlichen Neuordnung der städtischen

Artikel genannten Städten die im 5. 19 bezeichneten statutari⸗ schen Festsetzungen zu treffen und die Liste für die Wahl des Bürgerausschusses fertig zu stellen. Bei der namentlichen Ab⸗ stimmung wurde das ganze Gesetz mit allen gegen 10 Stimmen (9 klerikale und 1᷑ demokratische) angenommen.

HSessen. Darmstadt, 4. Februar. Die Erste Kammer der Stände erledigte in ihrer heutigen ( 7.) Sitzung zunächst die weitere Rekommunikation der Zweiten Kammer betreffs der Verwaltungsgesetze. Auf dem früheren Beschlusse bezüglich der Wahl der Hälfte der Gemeindevertretung aus dem höchst⸗ besteuerten Viertheil der Wahlberechtigten wurde beharrt, ebenso wurde, wie früher, die Bestimmung über das Ehrenbürgerrecht nur unter der Bedingung angenommen, daß die Genehmigung des Ministeriums des Innern bei dessen Ertheilung vorbehalten werde. Endlich wurde die Bestimmung, wonach die Vertreter von Landgemeinden ohne Prozeßermächtigung hei frivol geführten Prozessen in die Prozeßkosten persönlich verurtheilt werden sollen, wiederholt angenommen. Dagegen stimmte die Kammer dem Beschluß der Zweiten Kammer über die direkte Wahl der Bür⸗ germeister und Beigeordneten in den Landgemeinden mit allen gegen 1 Stimme zu.

Hierauf wurde zur Berathung der weiteren Rekommunika⸗ tion ber Zweiten Kammer, betreffend das Volksschulgesetz, geschritten und hierbei dem Beschluß der Zweiten Kammer resp. der Vorlage der Regierung bezüglich des Ausschlusses der Mit⸗ glieder geistlicher Orden von öffentlichen Volksschulen mit 15 gegen 13 Stimmen beigetreten. Bezüglich der übrigen Dissidien beharrte die Kammer auf ihren fruheren Beschlüssen. Sodann wurde noch die Gehaltsaufbesserung der Staatsdiener 2c. pro 1873, sowie der Gesetzentwurf über die Eheschließung in Dortel⸗ weil und Nieder-Erlenbach zustimmend erledigt.

Die Kammer vertagte sich hierauf auf unbestimmte Zeit.

Braunschweig. Braunschweig, 4. Februar. Der Landtag hat heute die Berathung über den Gesetzentwurf, die Zusammensetzung der Landesversammlung be⸗ treffend, beendet. Der §. 1 des Gesetzes: Die Landesversamm⸗ lung besteht aus 33 Abgeordneten“, wurde mit dem Antrage der Kommifssion, nach welchem dieselbe aus 36 Abgeordneten be⸗ stehen soll, angenommen. Auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung am Donnerstag steht die Berathung des Gesetzentwurfs, den bäuerlichen Grundbesitz betreffend, und des darüber erstatte⸗ ten Kommissionsberichts.

Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 5. Februar. Das „H. S. Alt. A. u. N.⸗B.“ veröffentlicht folgende Ministerial⸗ Erklärung: Die Großherzoglich Sächsische und die Herzoglich Sachsen⸗ Altenburgische Staatsregierung sind mit einander dahin überein⸗ gekommen, daß die zwischen beiden Regierungen am 25. bezüg⸗ lich 3. September 1863 abgeschlossene Konvention im Betreff der in Kriminal⸗ und Polizei-ÜUntersuchungen erwachsenden Kosten als durch die §§. 43 und 46 des Bundesgesetzes vom 21. Juni 1869, die Geiwährung der Rechtshülfe betreffend, außer Wirksamkeit gesetzs; und das erwähnte Bundesgesetz für die Frage der Kostenerstattung in strafrechtlichen Requisttionsfällen der beiderseitigen Gerichtsbehörden ausschließlich als maßgebend anzusehen sei. Jedoch soll eine Erstattung derjenigen baaren Auslagen, welche bis zum Schluß des g res 1873 durch von Gerichten des einen Staats beantragte Auslieferungen oder Strafvollstreckungen den letzteren erwachfen sind, nicht stattfinden, rücksichtlich dieser Auslagen vielmehr noch nach Maßgabe der Uebereinkunft vom 25.5. September 1863 verfahren werden.

Altenburg, den 30. Januar 1874.

Herzoglich Sächsisches Ministerium. Lorentz.

Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 5. Februar. Das heute ausgegebene 5. Landesgesetzs amm⸗ lungs-⸗Stück enthält: Publikationspatent, betreffend die zwischen Schwarzburg⸗Sondershausen und Preußen zu Thale am 17. Sep⸗ tember 1873 abgeschlossene erneuerte Militärkonvention, vom 26. Januar c.; Gesetz, die authentische Interpretation resp. Ab⸗ änderung des Gesetzes vom 22. Mai 1833 über die formellen Erfordernisse gerichtlicher Testamente betreffend, vom 19. Januar c.

Nachdem der Landtag den Gesetzentwurf über Miß⸗ brauch des Versammlungsrechtes mit einigen Abänderungen resp. Verschärfungen angenommen und alle Vorlagen erledigt, ist derselbe, wie bereits mitgetheilt, auf unbestimmte Zeit ver⸗ tagt worden. Erledigt wurden von demselben 23 Regierungs⸗ vorlagen, 6 Anträge von Landtagsmitgliedern und 12 Peti⸗ tionen.

Hamburg, 5. Februar. In der gestrigen Sitzung der Bürgerschaft wurde zunächst der Senatsantrag, betr. An⸗ stellung eines Münzdirektors und eines Werkmeisters für die Hamburgische Münze ohne Diskussion definitiv genehmigt. Der Senatsantrag, nebst Nachtrag, betr. Vertretung Bergedorfs in der Bürgerschaft, ward in erster Lesung einstimmig angenommen.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 5. Februar. Die „Wien. 3.“ veröffentlicht ein Schreiben, durch welches der Kaiser den Erzherzog Rainer von den Funktionen des Präsidenten der Kaiferlichen Kommission für die Weltausstellung des Jahres 1873 enthebt und der Kommission anläßlich ihrer Auf⸗ lösung gleichzeitig seine Anerkennung ausspricht. Ferner theilt die „W. 3.“ die auf Allerhöchste Bestimmung unter Allerhöchster Anerkennung erfolgte Auflöͤsung der Kaiserlichen Kommission ꝛc. mit, sowie daß zur Abwickelung der Agenden der Weltausstellung eine Abtheilung des Handels⸗Ministeriums errichtet ist, mit deren Leitung der Hofrath Ritter Fellner von Feldegg beauftragt worden ist.

Pesth, 4. Februar. Das Abgeordnetenhaus hat die Ostbahnvorlage in dritter Lesung angenommen. Die nament⸗ liche Abstimmung wurde nicht verlangt. Der Gesetzentwurf wurde sofort dem Oberhause übermittelt.

Im Oberhaufe wurde die Ostbahnvorlage entgegen⸗ genommen und dem Finanzausschusse überwiesen.

Schweiz. Bern, 5. Februar. (B. T. B Die Erziehungs⸗ Direktion des Kanton Bern hat ein Rundschreiben an die Lehrerschaft im Jura erlassen, welches dieselbe auffordert, sich von den ultramontanen Agitationen fern zu halten. Mehrere der abgesetzten jurassischen Geistlichen haben ihre Unterwerfung angezeigt.

Die „Schweiz. Handelsztg.“ publizirt den vollständigen Wortlaut des in Paris beschlossenen Zufatzes zur Münz⸗ konv . 3 . 63 lautet: Saß

6 . ie Hohen Kontrahenten verpflichten sich für das Jahr 1874, die Prägung i, ö f P 3 des Ver⸗

40, für die Schweiz auf 8 Millionen Tr. zu beschränken. In diesen Beträgen sind die am 31. Dezember 1873 ausgestellt gewesenen Bons de Monnaie“ inbegriffen: für Belgien mit 5 309 000, für Frankreich mit 34,968, 000 und für Italien mit 9,9000090 Fr. ö

„5§. 2. Abgesehen von dem in §. 1 erwãhnten Prãgungsbetrage ist die italienische Regierung ermächtigt, während des Jahres 1874 weitere 20 Millionen Fr. in silbernen 5Franesstücken für den Reserve⸗ fonds der „Banca Nazionale del Regno d'Italia“ prägen zu lassen. Diese letzteren 20 Millionen Fr. sollen, unter der Garantie der ita⸗ sienischen Regierung, in den Kassen der ‚Banca Nazionale, deponirt bleiben, bis die in 5. 3 verabredete Münzkonferenz stattgefunden hat. §. 3. Abgeordnete der Hohen Kontrahenten werden im Januar

1875 in Paris zu einer Münzkonferenz zusammentreten.

§. 4. Die in 5. 12 des Vertrages vom 23. Dezember 1865 ent⸗ haltene, auf den Beitritt bezügliche Klausel wird durch folgende Be⸗ stimmung vervollständigt: „Zur Annahme oder Verwerfung der Bei⸗ srittsgefuche ist die Uebereinstimmung (accord) der Hohen Kontra henten erforderlich.“

F§. 5. Die in §. 4 enthaltene Bestimmung hat die gleiche Dauer wie der Vertrag vom 23. Dezember 1865.

5. 6. Sobald als möglich soll der gegenwärtige Zusatzvertrag pte werden und die Auswechselung der Ratifikationen in Paris tattfinden.

Belgien. Brüssel, 5. Februar. (W. T. B.). Der „Etoile belge“ berichtet, daß es in Flem alle (Provinz Lüttich), wo die Bergleute wegen Lohnherabsetzung striken und wo der Strike Anfangs ganz ruhig verlief, gestern zu Störungen der öffentlichen Ruhe gekommen sei.

Großbritannien und Irland. London, 5. Februar. (W. T. B.) Im hiesigen Kirchspiel Maryleb one, das bis jetzt nur liberal gewählt hat, wurde ein Konservativer gewählt. In Stafford wurde Macdonald gewählt und in ihm zum ersten Mal ein Vertreter der Arbeiterpartei ins Parlament entsendet.

6. Februar. (W. T. B.) Von 420 bis jetzt bekannten Parlamentswahlen zählen ig3 für die liberale, 227 für die konservative Partei. Die letztere hat 6l, die liberale Partei nur 24 Sitze gewonnen Bei den Wahlen in Hanley, Wolver⸗ hampton und Askeaton kam es zu ernsten Ruhestörungen, wobei es mehrere Todte und Verwundete gab. Die heutige Times meint, die klare Antwort des Landes sei wider Gladstone und lasse voraussehen, daß Gladstone noch vor Eröffnung des neuen Parlaments seine Entlassung nehmen werde.

Frankreich. Versailles, 5. Februar. (W. T. B.) In der Rationalversammlung heute bei Berathung des neuen Steuergesetzes wurde mit 340 gegen 329 Stimmen be⸗ schlossen, auf die sofortige Diskutirung des von Léon Say gestellten Amendements einzugehen, durch welches beantragt wird, den Betrag der Schuld⸗Amortisationsquote um 50 Millionen herab⸗ zumindern. Vom Gouverneur von Paris ging das Gesuch um die Ermächtigung ein, Blon court (Deputirter von Guade⸗ loupe) wegen Theilnahme an dem Kommuneaufstande gerichtlich verfolgen zu dürfen. Die Versammlung beschloß, am Sonn⸗ abend eine Kommission zu wählen, die das Verlangen des Gouverneurs einer Vorberathung unterzieht.

Spanien. Madrid, 3. Februar. Die offizielle ‚Gaceta“ veröffentlichte gestern ein Dekret, wodurch die cantabrische ste vom Eap Pennas bis Fuenterabig, mit Ausnahme der Häfen von Gijon, Santander und San Sebastian, in Blokade⸗ zustand erklärt wird. Für einheimische und fremde Schiffe, welche in den drei genannten Häfen mit erlaubter Ladung ein⸗ laufen wollen, wird die Regierung besondere Bestimmungen fest⸗ setzen. Unerlaubte Ladungen werden zurückgehalten und den vom internationalen Seerechte festgesetzten Strafen uuterworfen werden.

Die Truppen haben sich der Ortschaft La Guardia im Norden und Grandesas in Catalonien bemächtigt.

Aus Estella wird dem Reuterschen Bureau unterm 31. v. M. gemeldet: Der Carlistenführer Elio hat wegen eines heftigen rheumatischen Leidens seinen Posten als Chef des car⸗ listischen Stabes an Dorregaray abgeben müssen. Don Carlos hat Lizarraga und Radica zu carlistischen Commandeuren in den Provinzen Logroßo und Guipuzova ernannt.

Italien. Rom, 5. Februar. (B. T. B.) Die Dey u⸗ tirtéen kammer hat dem an sie gerichteten Ersuchen des Ge⸗ nerals Lamarmora, die Niederlegung seines Mandats zu ge⸗ nehmigen, nicht entsprochen, und demselben nur einen zwei⸗ monatlichen Urlaub bewilligt.

Anläßlich des Beschlusses der Deputirtenkammer, durch welchen die Einführung des obligatorischen Volksschulunterrichts abgelehnt wird, hat der Unter tichts-Minister Scialoja seine Demission eingereicht. Der Opinione“ zufolge hätte der Kö⸗ nig über die Annahme oder Nichtannahme dieses Gesuchs noch keinen Beschluß gefaßt.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 4. Februar. Am 1. d. M. fand im Konzertsaal des Winterpalais Mittags⸗

tafel für 200 Personen statt, zu welcher der Kronprinz und die Kronprinzessin des Deutschen Reichs und von Preußen, der Prinz von Wales nebst Gemahlin, die übrigen frem⸗ den Fürstlichkeiten, das Personal ihres Gefolges, die deutsche und großbritannische Botschaft und die dänische Gesandtschaft ge⸗ laden waren. Am æ2. veranstaltete der großbritannische Bot⸗ schafter einen glänzenden Ball. .

Die „St. Pet. Ztg.“ veröffentlicht folgenden Aller⸗ höchsten Befehl an den dirigirenden Senat: „Ueber die Aufhebung des General-Gouvbernements von Od essa“:

Nachdem Wir für nothwendig befunden, die Stellung des Gene— ral⸗Gouverneurs von Neurußland und Bessgrabien aufzuheben, be—⸗ fehlen Wir: I Die Verwaltung in den Gouvernements Chersson, Fekaterinosflaw, Taurien und Bessarabien und den Stadthauptmann⸗ schaften von Odessa, Kertsch⸗Jenikale, Taganrog und Ssewastopol nach den Bestimmungen der allgemeinen Gouvernementzsinstitution und der befonderen, in Bezug auf die Stadthauptmannschaften erlassenen ge— fetzlichen Verordnungen zu organisiren. 2) Die Funkftignen der Kanzlei beim General⸗Gouverneur von Neurußland und Bessarabien aufzu⸗ heben und die Geschäfte derselben den Kanzleien der Gouverneure und der Stadihauptleute derjenigen Gouvernements und Städte zu über⸗ weisen, auf welche sie sich beziehen, die allgemeinen Angelegenheiten aber dem Ministerium des Innern zu übergeben, und 3) die Beamten, welche diese Kanzlei bilden, und diejenigen, welche dem General⸗ Gouverneur für besondere Aufträge attachirt sind, mit dem Eingehen dieser Stellung auf Grundlage der allgemeinen Bestimmungen außer Etat zu setzen.

Wie ‚„Grashdanin“ mittheilt, sind die in St. Petersburg anwesenden Adelsmarschälle von dem Ministerium der Volks⸗ aufklärung aufgefordert worden, den Berathungen über die Ein⸗ richtung des Volks schulwesens beizuwohnen. Bei diesen Bera⸗ thungen wurde beschlossen, den Adel zur Mitwirkung beim Volks⸗ schulwesen in der Weise heranzuziehen, indem die Adelsmarschälle

trages vom 23. Bezember 1865 vorgeschriebenen Ausmünzungs⸗-Bedin⸗

ümlagen eingeführt werden. Bis dahin sind in den im ersten

gungen, fuͤr Belgien auf 12, für Frankreich auf 60, für Italien auf

zu Vorsitzenden des Gouvernemenkts⸗Schulraths und der Kreis⸗ schulräthe ernannt werden.

Moskau, 5. Februar. (W. T. B.) Die Kaiserliche Familie, der Herzog und die Herzogin von Edinburgh . i übrigen Fürstlichen Gäste sind gestern Abend hier ein⸗

Schweden und Norwegen. Stockholm, 2. Februar Der König und die Königin reisen heute Abend um 6 Uhr von hier mit einem Extrazuge nach Christiania ab. Ehristianig, 2. Februar. Heute findet die Eröffnung des 25. Ordentlichen Storthings statt. = Die im vorigen Jahre stattgefundenen Krönungsfeier— lichkeiten in Norwegen haben N, 500 Spezies gekostet. Das Storthing hatte zu diesen Feierlichkeiten 34,400 Spezies bewilligt; es sind somit 7000 Spezies nicht benutzt worden.

Asien. Eine vom 28. Januar datirte, dem Kolonien⸗Mini⸗ sterium zugegangene telegraphische Depesche des General⸗Lieute⸗ nants van Swieten, welche in Penang am Morgen des 1. d. 6 ö meldet:

eit dem 24 Januar haben keine Feindseligkeiten mehr stattge—⸗

funden. Alles ließ annehmen, daß nach dem errungenen nt ,. Siege, der Einnahme des Kratons, der Kampf als seinem Ende zu—⸗ geführt und die Unterwerfung der 25 und der 26 Moekim als nahe heverstehend betrachtet werden kann; der Eindruck, welchen dort der Fall des Kratons gemacht, war ein niederschmetternder. Panglima Polim oder Poelim, der Chef der 22 Moekim, welcher den früheren Berichten zufolge den Krieg leitete, und der Sultan, wofern dieser nicht, wie eine in Umlauf gekommene Version behauptet, an der Cho— lera gestorben ist, scheinen zwar den Kampf fortsetzen zu wollen; aber sie werden dies nicht können, da sie von allen Bundesgenossen der nördlichen und westlichen Staaten verlassen sind. Die Cholera raffte im niederländischen Lager aufs Neue viele Opfer hin, besonders unter den zuletzt angekommenen Truppen von Padang, in einem Zeitraume eden 6 2 3 4 meldet . Swieten am Schlusse Depesche) wird berichtet, daß Panglima Poli ; .

der Cholera befallen ist.“ k ö ö

Wie diese offiziellen Meldungen und gleich verlässige Pri⸗ vattelegramme aus Penang nun konstatiren, hatte der Fall des Kratons eine noch weit größere Wichtigkeit, als man anfänglich annahm.

Am 23. und 24. Januar fand das Umschließungs-⸗Manöver statt durch welches die Atchinesen sich zur Räumung . Veste . sahen, Seitdem bis zum 28. ließ sich der Feind nicht mehr blicken. Die 25 und die 26 Moekim, die im Westen und Osten des Kratons gelegen sind und zusammen die Nordspitze von Sumatra bilden, sind durch den Fall dieser Veste ganz entmuthigt;: man erwartete nicht, daß sie weiteren Widerstand leisten würden; ihre Unterwerfung wird bald vervollständigt sein; sie ist von größter Wichtigkeit für das nie— derländische Heer, für dessen ungestörte Kommunikation mit der Flotte, da diese Gebiete zwischen den südlich vom Kraton gelegenen 22 Moe— kim und dem Meere sich erstrecken. Das niederländische Heer wird nun alsbald auf dem Marsche nach den 22 Mockim sein, wo jetzt allen Angaben zufolge ihr Chef Panglima Polim und der Sultan, wenn er noch lebt, sich mit ihrer Hauptstreitmacht befinden. Schlim— mer nech, als im niederländischen Lager, herrscht die Cholera unter den Atchinesen. Alles läßt hoffen, daß jedenfalls auch der letzte 6 bald bewältigt sein wird und die Herstellung des Friedens

Afrika. Die britische Admiralität hat von dem Com⸗ modore des Kriegsschiffes „Enchantress“ das nachstehende aus Lissabon vom 4. d. Mts. datirte Telegramm über die Vor— gänge an der Goldküste erhalten:

Die „Enchantress“ ist hier von Madeira angekommen. Der König von Ashanti hat den deutschen Missionär auf freien Fuß gesetzt und ihn zu General Wolseley gesandt, um den Frieden zu unterhandeln. Elfhundert Seeleute und. Marinesoldaten, sowie hundert Mann weißer Truppen von jedem Regiment, mit Ausnahme des 23, das nicht aus— geschifft ist, befinden sich unter Führung des Generals Wolseley einen Tagemarsch von Kumassi entfernt. Die Truppen haben ihre Neth mit den eingeborenen Lastträgern, die alle davongelaufen sind. Die Vorräthe werden von Freiwilligen des J. und 2. westindischen Regi⸗ ments nach der Fronte kransportirt. Kapitäu Glower hat nichts von sich hören lassen. Die Truppen sind bei guter Gesundheit. Der 23. Fe⸗ bruar Fell wohl heißen Januar) ist statt des 15. zur Einnahme von Kumassi angesetzt worden.

General Wolseley meldet aus Cape Coast Castle unterm 24. Januar, daß der König der Aschantis die ihm gestellttn Friedens bedingungen angenommen habe und danach 200, 900 Pfd. Sterl. zahlen werde. Sämmtliche gefan⸗ gene Europäer seien bereits ausgeliefert.

Aus Gibraltar wird der ‚A. A. C.“ unterm 27. v. M. gemeldet:

In Fez ist die Nachricht eingelaufen, daß der Sultan sämmtli⸗ chen Gouverneuren der Städte und Häfen Befehle sandte, die Zölle oder Chausseegelder auf Thiere, die Waaren oder Produkte transpor— tiren, aufzuheben. Die Maßregel hat die eingeborene Bevölkerung in hohem Grade kefriedigt, insbesondere in FezR, wo in Folge dieser Zölle seit der Thronbesteigung Mulagi Hassans sich ernstliche Unzufriedenheit bekundet, hatte. Man sagt, die Beseitigung dieser Zölle sei der maurischen Regierung unauf— hörlich von den Vertretern fremder Mächte ans Herz gelegt worden, aber ihre schließliche Aufhebung ist, wie man glaubt, auf den Rath von Mulai Abbas erfolgt. In Larache haben, wie verlautet, einigen Unruhen stattgefunden, da die Unternehmer, welche das Monopol der Erhekung Lieser Zölle gekauft hatten, sich weigerten, dem Befehl des Sultans sich zu fügen. Die Zoll⸗ einnehmer wurden, von dem Pöbel gesteinigt, und der Gouverneur mußte sie ins Gefängniß schicken, um sie vor der Wuth des Pöbels zu schützen. Ernstliche Unruhen wegen der Aufhebung der Zölle atten vor einiger Zeit auch in Azemor, Salli, Fez und Alkahan stattgefunden.

Neichstags⸗Angelegenheiten. Berlin, 6. Februar. Dem Reichstag ist folgendes Ge—⸗

setz über den Impfzwang übersendet worden: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

von Preußen ze.

verordnen im Namen des Dentschen Reichs, nach erfolgter Zustim⸗

mung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: K Der Impfung mit Schutzpocken sell unterzogen werden: 1 i. Kind, ver dem Ablaufe des auf sein Geburtsfahr folgenden Kalenderjahres, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugniß (5. 16) die natürlichen Blattern überstanden hat; Y) jeder Jögling einer öffent— lichen Lehranstalt oder einer Privatschule, mit Ausnahme der Sonn— tags⸗ und Ahendschulen, innerhalb des Jahres, in welchem der Zög— ling das zwölfte Lebensjahr zurücklegt, sofern er nicht nach ärztlichem Zeugniß in den letzten zwei Jahren die natürlichen Blattern über . hat oder in den letzten fünf Jahren mit Erfolg geimpft wor— §. 2. Ein Impfpflichtiger (5. I), welcher nach ärztlichem Zeug—

niß ohne Gefahr für sein Leben oder für seine Gesundheit nicht ge⸗

impft werden kann, ist binnen Jahresfrist nach Aufhören d ĩ Gefahr begründenden Zustandes der Impfung . a. ö Ist eine Impfung nach dem Urtheile des Arztes (5. 5)

erfolslos geblieben, so muß sie spätestens im nächsten Jahre, und,

i!. auch dann erfolglos bleibt, im dritten Jahre wiederholt 4 Ist die Impfung ohne gesetzlichen Grund (855. 1, 25) unterblieben, so ist sie binnen einer von der zuständi zr pe

setzenden Frist nachzuholen. . r zuständigen . zu

3

§. 5. Jeder Jwpfling muß frühestens am sechsten, späͤ spätestens , Tage nach der Impfung dem impfenden Arzte vorgestellt

5. 6. Es sind öffentliche Jmpfstellen einzurichten, an . ĩ n ö welchen für sämmtliche Einwohner der ihnen zugewiesenen Bezi , 1 werden. ; . , .

Die Impfstellen müssen alljährlich in der Zeit von Anfang Mai ki Ende September mindestens drei Monate lang an 6 . i g unden J sein. Die Zeit, in welcher sie offen sind,

ö dreimal und zwar einmal vo : ö ber, ö. . ö, . r und zweimal nach der

S. 7. Gehören einem Impfbezirke (5. 6) Ortschaften an, deren Entfernung von der Impfstelle über zehn Kilometer beträgt, so hat Nie Impfstelle den Einwohnern derselben im Laufe der gesetzlichen Impfzteit, in diesen Ortschaften selbst oder an anderen, den letzteren . belegenen Orten eine hinreichende Gelegenheit zum Impfen zu

§. 8. Jeder Impfstelle wird vor Beginn der Impfzeit eine Li

; 3. ird zeit eine Liste der nach 5. J Ziffer 1 der Impfung unterliegenden, Kinder ihres Be—⸗ zirkes von der zuständigen Behörde mitgetheilt. Die Impfstelle ver— merkt in der Liste, ob die Impfung mit oder ohne Erfolg vollzogen oder ob und weshalh sie ganz oder vorläufig unterblieben ist. Ueber die auf Grund Des §. 1, Ziffer ? zur Impfung gelangenden Kinder haben die Impfstellen eine Liste anzulegen und in gleichartiger Weise guczufüllen Nach dem Schlusse der Impfzeit sind die Listen der Behörde einzusenden.

ö Einrichtung der Listen wird durch den Bundesrath fest—

5.9. Außerhalb der Impfstellen Impfungen vorzunehmen, si e, befugt. ) K

Sie haben über die ausgeführten Inänpfungen in der für die Impfstellen vorgeschriebenen Form (8. Listen zu führen und die⸗ selben am Jahresschluß der zuständigen Behörde vorzulegen.

Die Impfstellen sind verpflichtet, auf Verlangen Impfstoff, so— . entbehrlicher Verrath reicht, an Aerzte unentgeltlich abzu—

5. 10. Ueber jede Impfung wird nach Feststellung ihrer Wir⸗ kung (8. 5) von dem Arzte ein Impfschein ausgestellt. 3 ö Impf⸗ schein wirds unter Angabe des Vor⸗ und Zunamens des Impflings, sni⸗ des Jahres und Tages seiner Geburt, bescheinigt, entweder, daß urch die Impfung der gesetzlichen Pflicht genügt ist, oder, daß die Unpfung im nächsten Jahre wiederholt werden muß.

ö In den ärztlichen Zeugniffen, durch welche die gänzliche oder vor— inn, n, ven der Impfung (55. 1, 2) nachgewiesen werden soll, wird, unter der für den Impfschein vorgeschriebenen Bezeichnung der Person, bescheinigt, aus welchem Grunde und auf wie lange die ö darf.

. II: Die Landesregierungen bestimmen das für die vorgedach— ten Veschejnigungen (5. 10) anzuwendende Formular. ; ;

„„Die Ausstellung der Bescheinigungen erfolgt stempel⸗ und ge— bührenfrei.

S8. 12. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder sind gehalten, auf amtliches Erfordern mittelst der vorgeschriebenen Bescheinigungen 8; 10) den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder und Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unter— blieben ist. . .

ö 8& 13. Die Vorfteher derjenigen Schulanstalten, deren Zöglinge dem Impfswange unterliegen (5. 1, Ziffer 2), haben bei der Aufnahme von Schülern durch Einfordern der vorgeschriehenen Bescheinigungen festzustellen, ob die gesetzliche Impfung erfolgt ist.

Besn di ö . ö. 37 Zöglinge, welche während des Besuches der Anstalt nach §. 1, Ziffer 2 impfpflichtig werden, dies Verpflichtung genügen. ö .

Ist eine Impfung ohne gesetzlichen Grund unterblieben, so haben sie auf deren Nachholung zu dringen.

Sit sind verpflichtet, vi: Wochen vor Schluß des Schuljahres der zuständigen Behörde ein Verzeichniß derjenigen Schüler vorzulegen, für welche der Nachweis der Impfung nicht erbracht ist.

Zöglingen, welche der gesetzlichen Impfung entzogen geblieben sind, der so lange die nachträgliche Vernahme nicht dargethan wird, ein Abgangszeugniß nicht ertheilt werden. .

GS. 4 Bei einem Ausbruche der Blatternkrankheit kann die zu⸗ ständige Behörde anordnen, daß die Einwohnerschaft jedes von der . J . ö Theil derselben, ohne Rücksicht auf frühere Impfungen, binnen bestimmter Frist der Impf ĩ unterziehen habe. . ö ö JJ

§. 15. Wenn ein Impfpflichtiger ohne gesetzlichen Grund der Impfung entzogen geblieben ist, und eine amtliche Aufforderung zu deren Nachholung sich fruchtlos erweist, so kann die Impfung mitteist Zuführung zur Impfstelle erzwungen werden.

16. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche den nach 8. 12 ihnen obliegenden Nachweis zu führen unterlassen, werden mit einer Geldstrafe bis zu zwanzig Mark Reichsmünze bestraft.

Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflege⸗ befohlene ohne gesetzlichen Grund der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung (. 5) entzogen geblieben sind, werden mit Geldstraßfe bis zu fünfzig Mark Reichsmünze oder mit Haft bis zu drei Tagen . .

. 17. Aerzte und Schulvorsteher, welche den durch 5. 9, Absa 2 und durch 8. l3 ihnen auferlegten Verpflichtungen . 3 e gn. werden mit Geldstrafe bis zu einhundert Mark Reichs münze zestraft.

S. 18. Wer unbefugter Weise (G5. 9) Impfungen vornimmt, wird

mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark Reichsmünze oder mit Haft bis zu 6 e . 5. 19. Aerzte, welche bei Ausführung einer Impfung gegen die Regeln ihrer Kunst handeln, werden mit ng nr um . funf hundert Mark Reichsmünze oder mit Gefängnißstrafe bis zu drei ö bestraft. t

20. Die Vorschriften dieses Gesetzes treten mit de Juli n gra ch s esetz n mit dem 1. Juli Die einzelnen Bundesstaaten werden die zur Ausführung erforder— lichen Bestimmungen treffen. ö Urkundlich ꝛc.

Gegeben 2c.

. Ferner ist dem Reichstage der zwischen Deutschland und Brasilien am 30. September 1873 abgeschlossene Postvertrag zur verfassungsmäßigen Genehmigung vorgelegt worden.

Im 3. Berliner Wahlbezirk ist bei der Ersatzwahl 2. d, M. für den Freiherrn v. Hoverbeck auf Nickelsdorf ö. ö gerichts- Rath Carl Herz in Nürnberg mit 6174 von 7822 gältigen K gewählt worden.

offizielles Resultat der Reichstagsw i eig. ae e,, neh. J Im 1L.. Wahlkreise, Bezirks Ober⸗Elsaß (Thann): Gewählt Pfarrer Winterer in Mülhausen Lklerikal) mit 3 i,, ö. n z 666 ö er⸗ i entner Emil Weber in Seinhei sässis i 9 . heim (elsässische Partei) Im 6. Wahlkreise, Bezirks Unter⸗Elsaß (Schlettstadt): Ge— wählt Bischof Räß mit 10639 Stimmen, Pfarrer . G65, Bürgermeister Helbig 614 Stimmen, 54 Stimmen zeisplitterten sich 9 . ie k. ; Im 7. Wahlkreise, Bezirks Unter- Elsaß (Erstein⸗Mols⸗ heim); Gewählt. Pfarrer Philippi (klerikal)h mit 17,618 Stim⸗ men. Verdin lelsässische Partei erhielt 5939 Stimmen. Im 19. Wahlkreise, Bezirks. Unter⸗Elsaß (Hagenau-⸗Weißen⸗ burg): Gewählt Rentier Ludwig Hartmann zu Hagenau (ultra— montan) mit 13,378 Stimmen; Bürgermeister Nessel zu Hagenau (deutsche Partei) erhielt 19338 Stimmen. Gugcd ih ö an. 66 Gewählt

ugnet ffranz.klerikale Par eih mit 18,546 Stimmen; d

Gegenkandidat Sülter erhielt 1587 Stimmen. .

Advokat Dr. Abel (klerikal mit 16,266 Sti ; S erhielt 947 Stimmen. . ,, „Im 14. Wahlkreise, Bezirks Lothringen (Stadt- und Land— kreis Metz): Gewãhlt 3 Dupont des Loges unn , franzõsisch mit 13, 954 Stimmen. Graf Guido Henckel ven Donners— . . 54 2359 Stimmen. Im 15. Wahlkreise. Bezirks Lothringen (Saarburg-Ghateau- oe. Gewählt Charles Germa in (französische Protestpartei) 1 Cos Stimmen. Für Pals de la Metz (Republikaner) wurden 3. und für den von den Deutschen aufgestellten Baron du Pret reis⸗Assessor in Chateau⸗Saling, wurden 2630 Stimmen abgegeben

Landtags ⸗Angelegenheiten.

Berlin, 6. Februar. Der dem Hause der Abgeord— neten vorgelegte Rachtrag zum Stäatshaus 2 für . 66 2. lautet: h —ᷣ

Einnahme. kap. 1II. Allgemeine Finanz Tit. 23 . Rüczahlung auf die nach den K 563 18667 (Gesetz Sammlung S. 1929) und vom 3. März 1868 (Gesetz⸗ Sammlung S. 174) zur Abhülfe des Nothstandes 'in Ostpreußen gewährten Darlebne (außer den bereits eingestellten 700, 006 Thalern) Es treten hinzu 225.900 Thaler. Der in dem Vorbericht zum Staats haushalts. Etat für 1874 auf 709,090 Thlr. arbitr rte Betrag an Rückzahlungen auf die nebenbezeichneten Darlehne, umfaßt nur' die— jenigen Rückzahlungen, welche bis Ende Dezember 1853 erwartet wurden. Die angegebene Summe wird für das Jahr 1873 wahr⸗ scheinlich nicht ganz erreicht werden. Dagegen darf erwartet werden . . . unter Hinzurechnung der im Fe attfindenden Rückzahlungen Sese k ö werden. .

Ausgabe. Kap. 5. Dauernde Ausgaben. Direkte S Tit. 14. Für die Veranlagung und Erhebung der Klo fe e e ueg, treten hinzu 216000 Thlr. Mehrbedarf in Folge des Gefetzes vom 2. Januar 1874. (GesetzSamml. S. 93 Ministerium der geist lichen 2c. Angelegenheiten. Kap. 127. Tit. 3. Zur Perbesserung der äußeren Lage der Geistlichen aller Bekenntnisse und dehrer Es treten hinzu 2506, 000 Thlr. Summa dauernde Ausgaben 466,000 Thlr. Vebenstehender Mehrbetrag entspricht der Summe welche bei den Fonds zu Schulaufsichtskosten abgesetzt worden ift. Einmalige und außerordentliche Ausgaben. Kap. 5. Tit 2. Zur Ablösung von Passiv-⸗Renten und anderen Verpflichtungen. Es treten hinzu 60,000 Thlr. Die durch die Gesetze vom 18. De— zember 157 (Gesetz Samml. S 593) und vom 15. Februar 1972 (GesetzSamml. S. 157) extraordinär zur Verfügung gestellten Geld- mittel haben nicht hingereicht, um alle Renten und ähnliche Ver⸗ pflichtungen, für welche sich die Möglichkeit der Ablsfung zum 20⸗ ichen Betrage ergeben hat, zu tilgen. Nach Lage der eingeleltelen . ist in ,, . daß im Jahre 1874 derartige Ab—

ungen noch zum Kapitalbetrag! von 669 Thaler den 3 Ausführung gebracht werden e en. ö .

Der Zu schuß zur Rente des Kronfideikommiß-⸗F . 36) ist im Etat 1871 mit Mohd Thlr. V lieben.

Der Etat der Staatsschulden⸗Verwe Kap bis 4!) schließt mit 20,1 193840 Thlr. . . weniger als im Jahre 1873. Die Verzinsung (Kap. 7) erfordert 13,396, 190 Thlr. 3,198,852 Thlr. weniger als pro 1873, die Tilgung Kap. 8 6,147 35 Thir, 23506, 155 Thlr. weniger als vrcè K,) Die Kosten der unverzinslichen Schuld (39. 11,006 Thlr.) sind unver— andert geblieben, die Renten (40. 428,720 Thlr.) sind um 459 Thlr erhöht, di: Verwaltungskosten (41. 137,705 Thlr. um 4412 Thlr. vermindert worden. Unter den Ausgaben befinden sich 8,127,585 Thlr, für Eifenhahnschulden, die sich auf 149 953,355 Thür. belaufen, waäh⸗ rend die gesammten verzinslichen Staatsschulden Ede 1873 359, 596, 333 Thlr. beträgt. 79, 936,598 Thlr. weniger als Ende 1872. Die un⸗ . Staatsschuld ist unverändert auf 18,250,000 Thlr. ver— ieben. .

Der Herrenhaus⸗-⸗Etat (Kap. 42) ist unverändert auf Thlr. geblieben; als einmalige und . . . Thlr. (Kap. I) für einzelne Bauausführungen zum Anfatz ge⸗ Der Etat des Hauses der Abgeordnete jchließt mit 369, 900 Thlre 106, 009 Th mehr 5 6 . Folge der Erhöhung der Diäten und Reisekosten der Mitglieder.

Für Zwecke der Landestriangulation (Kap. 52, 55) sind

103716 Thlr. (K. 18,820) an dauernden Ausgaben alls geworfen. Das Mehrbedürfniß ist durch die Erhöhung der Tage⸗ und Meilengesder für Offiziere und Beamten und durch Steigerung der Löhne und Preise 1 1 einmalige Ausgabe erscheinen Kap. 3 zur Beschleu⸗ nigung und Vervollkommnung der topographischen Ausgaben 25. 066 Th n,. 9 pographischen Ausgaben 25, 000 Thlr.

ö Die Nr. Il, des »Amtsblatts der Deutschen Reichs Postverwaltung hat folgenden Inhalt: General-Verfügung vom 31. Januar 1874. Aufforderung zur sorgfältigen Anfertigung der statistischen Nachweisungen unter Anwendung der Formulare neuerer Ausgabe. General-⸗Verfügung vom 3. Februsr. Die Remunerirung der Postbeamten für die Wahrnehmung des Telegraphendien tes bei den vereinigten Stationen betreffend. General Verfügung vom 31. Januar. Behandlunz unbestellbarer Postsendungen.

Nr. ? des „Deutschen Postarchivs“, Beiheft zum Amtsblatt der Deutschen Reichs Hostverwaltůng

hat folgenden Juhalt: J. Aktenstücke und Aufsätz: 5) Aus den An⸗ fängen der preußischen Landespost (zweiter Artikel). 6) Das nene General⸗Postamlsgebäude in London. 7) Die Ocesterreichische Donau⸗ Dampfschiffahrts⸗ Gesellschaft. 8) Die Erweiterung der Englischen Postsparkassen. H Gewinnung und Ervort des Kautschucks in Columbien. II. Kleine Mittheilungen: Uebersicht über den Paͤckerei⸗ verkehr in neun größeren Orten während der Weihnachtswoche 1873

Stückzahl der am Splvester⸗ und Neujahrstage 1875574 in Berlin gufgelieferten StaEipostbriefe. Produktion und Konsumtion von Papier. Schiffbrüche im November 1873. Der lelegraphische Verkehr in Großbritannien. Postkarten in Spanien. Durch die Anden. III. Literatur des Verkehrswesens. IV. Zeitschriften⸗ Ueberschau. ö

. . . Nachrichten.

ünchen, 4. Februar. Von gestern bis heute Abends si Cholera 8 Erkranknngen und 7 . J ö Die Zeit schrift des Königlich säcsi tistis Bureaus 1873 (herausgegeben von Th. . il tig ic Septemher) enthält: Aufnahme in den sächsischen Unterthanen-Verband und Entlassungen aus demselben (Ein⸗ und Auswanderung) 1877, 1872 Es wanderten is?! 730. 1872 13357 Personen (in, 239 resp. 217 aus; Bericht über die Viehzählung im Koͤnigreich Sachsen am ig. a an 1573 (Fort setzung); Uebersicht über die Betriebsrefultate der sächsischen ö August, September 1873; Meteorologie Oktober 1873 Die Nachrichten über Industrie, Hande d V * us dem Stat igt ichen l , MinisteriLum, V Band J. Heft (Wien, 1874, Druck der Kaiserlich⸗ Königlichen Hof⸗ und Staatsdruckerei, in Kommission bei Ferd. Meyer) enthalt k Mittheilungen der K. und K. österreichisch⸗ungarischen Kon⸗ julaté-Behörden. Uebersicht der K. und K. 6sterreichungarischen Kon— sularämter in sämmtlichen fremden Staaten. Warschau. Verhält · nisse der Leinen⸗ und Hanf⸗Industrie in Rußland sammt Polen.) Zviza, (Handelsperkehr im Jahre 1877) Batavia. (Volkswirth⸗ schaftliche Verhältnisse der niederländischen Besitzungen in Ostirn dien Fortsetzung und Schluß) Personalnachrichten. . Die Zahl der Rübenzuckerfabriken hat sonach von 1850 1872

Im 13. Wahlkreise, Bezirks Metz (Diedenhofen): Gewählt

um 151, die Menge des Rohstoffes, welcher zur Verarbeitung ge⸗