1874 / 33 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Feb 1874 18:00:01 GMT) scan diff

rener, 5. Februar, Fach. (F. T. 3.) Getreidstaark. Goiritus pr. 100 Later 100 S Fr. Februar 21, ær. April · Mai Vina, pr. August- September Weizen pr, Februar §6. Kaggen pr. Februar 658, zr. April-Meæi 63, pr. Mai-Juni 635. Räößsl rt. Februar 19, Er. April. Mai 195, pr. September-Okto- ber 203. r

mag cebrax. 5. Februar. (FPriv3tericht.. Weiren 84 85 j ss 72 Thlr., Gerste 65 - 80 hlr., Hafer 61 635 THr. pr. D000 Pfund. Larteffel- Spiritus. Loco naar höher bezahlt, Termine etwas mehr beachtet. Loc ehne Fass 215 à 22 Thir. bez, pr. Februar, Fenrnar- März 22 Lhlr,, pr. März, Abril 221 Thlr,, per April- Mai 225/ 4 Ihlr., per Mai-Juni 22/1 IThlr- per Juni-Juli 22 Thlr, per Juli- August Lhlr. per 106! pCt. mit Uebernahme der Gebinde à 14 Thlr. pr. 100 Later. Rüben- spiritus fester. Loco per Februar-Mai 213 Mlr. .

Calm, 5. Februar, Nachmittags 1 Uhr. (RT. T. B) Ge- treidemarkt. Wetter: Klar. Weizen unverändert, hiesiger loco 9, 79. fremder loco 9, 5, pr. Närz 9, 6, pr. Nai 9, 4. pr. Juli 8, 26, Roggen behauptet, fremder loco 6, 25, pr. März 6, 15, pr, Mai 6, 134, pr. Juli 6, 5. Rüböl still, loco 10/ο, pr. Mai 10170, pr. Oktober 11/0. Leinöl loc 114. .

Kremmen, 5 Februar. (V. T. B.) Petroleum steigend, Stan- dard white locJo 13 Mk. T5 Pf. bez. u. Käufer. ;

Hamburg, 5 Februar. (M. L. B) Getreidemarkt. Weizen und Roggen loco unverändert. Weizen auf Termine still, Roggen auf Termine ruhig. a. .

Weizen per 126 pfad. pr. Februar pr. 1000 Kilo netto 250 Br., 248 Gd., pr. Februar-März pr. 1000 Kilo nette 250 Br., 248 Gd. per April - Mai pr. 1000 RKilo netto 264 Br., 263 Gd., pr. Mai- Juni pr. 000 Eise aetto 265 Br., 264 d.. Roggen pr. Februar 1000 File otto 194 Br., 192 G4. Er. Februar - März 1099090 Kilo netto 194 Br., 192 Gd., pr. April-Mai 1000 Kilo netto 199 Br., 189 G., pr. Mai- Juni 100 Kilo netto 91 Br, 190 E64, w Hafer und Gerste fest. Rüböl still, laee 62, pr. Mai 63, pr. Oktober pr. 200 Pfd. 65. Spiritus fest, pr. Eebruar 54 b., pr. April-Mai 55 bz, pr. August-September pr. 100 Liter 100 pCt. 58. Kaffee ruhig; Umsatz 2600 Sack.; Petroleum fest, Standard white loco 3,40 Br., 13,30 Gd., pr. Februar 13, 30 Gd., pr. Ar gast-Dezember 15,60 G4 Wetter: Bedeckt.

Aster dann, 5. Februar. ach. 1. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht, Weizen pr. pr. Mai 384. Roggen pr. März 2333.

Aa , 5 Februar, 4 Uhr 30 Min. Nachæ.

März 386, (M. J. E.

Roggen behauptet, Odessa 23. Hafer stetig. Gerste begchrt.

Donau 233. ; .

Detrolenm- Markt (dehlagsbaricht;;. Raffinirtaes. Type s=eias, loo vr. Februar 33 bez, 333 Br., r. März 34 Br., per September 38 Br., pr. September-Dezember 38 ba, 38 Br. Steigend.

Antwerpen, 5. Februar. (W. T. B.)

Bei der heute fortgesetzten Wollauktion waren 1802 Ballen Buenos-Ayres- Wollen angeboten, von denen 1695 Ballen verkauft wurden. Von 452 Ballen russischer Wollen, die angeboten waren, gingen 111 B. fort. Der Verkauf der Auktion war animirt, Preise etwas höher gehalten.

Hader jréGνοũ., 5. Februar, VJormitt. (WM. T. B) Ba MM οlle. (Xafangshoaricht. Mnuthmasslicher Umsatz 10,000 B. Matt. Tages- mport 22, 000 B., davon 10,9000 B. amerikanische.

L. Hwa, od. 5. F bruar, Nachm. (W. LT. B.) Baumwolle (Schlussbericht): Umsatz 10000 B. davon für Spekulation und Ex- port 1400 B. Matt. Ankünfte williger.

Middl. Orleans 8 middl. amerikanische 74, fair Dhollerah 5, middl. fair Dhollerah 47, good middl. Dhollerah 44, middl. Dhollerah 33, fair Bengal 33, fair Broach 53, new fair Gomra 53, good fair Oomra 63, fair Madras 54, fair Pernam S, fair Smyrna 63, fair Egyptian 83.

Orleans nicht unter low middling Februar-März-Verschiffung 8, März-April-Lieferung 8 d.

Kractfärcd, 5. Februar. (W. T. B.)

Wolle und Wollenwa Aren. Wolle günstiger, für Garne Exportfrage, in Stoffen mässiges Geschäft.

Canis, 5. Februar, Nachmittags. (M. T. B.)

Produ ktenmarkt. Weizen behauptet, per Februar 37,50, Ser Mai-August 36,75. Mehl ruhig, per Eebruar Sl, S5, per Mära- April 832,25, per Mai-August S0, 00). Rühöl ruhig, pr. Februar S7, 50, pr. Mai- August 85.09, pr. Septemhber-Dezember 87,75. Spiritus fest, pr. Febraar 66.25. Wetter: Schön.

er = arka, 5. Februar, Abends 6 Uhr. (W. T. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New-Vork 153, do. in Ne- Orleans 154. Mehl 6 D. 90 0. Rother Frühjahrsweigen 1 D. 73 C. Petroleum in New - Vork 153, do. in Philadelphia 15. Kaffee 254. JLacker (Fair refining Muscovados) 74. Getreidefracht 114.

Kerlim, 5. Februar 18374. Die Marktpreise des Kartoffel- Spiritus, per 10,000 „, nach Tralles, frei bi- ins Haus geliefert,

30. Janaar 1874 Thlr. 21. 10. 6 31 * n * 21.

2. Februar 11 .

. ö 61 .

4. 75 ** 7* . . ĩ 21.

5 ö ü. . .

Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

1

Aktien - Ges ellsohaft Hasohinenfabrik Deutsohland zu Dort- mund. Die vierte Einz. von 20R 40 Thlr. pro Aktie ist am J. April er. bei dem A. Schaaffhausen'schen Bankverein in Cöln zu leisten.

ATIs mann era.

Waaren · Credit Anstalt in Hamburg. Die Ausz. der Dividen- denscheine pro 1873 erfolgt mit 19 Rm. 20 Pf. von jetzt ab bei der Gesellschaftskasse in Hamburg.

1 J. Februar. denossensohaftsbank des Stralauer Stadtviertels. Gen. -Vers. in Berlin. Brauns ohwoigisohe Masohinenbau-Aunstalt. ordentl. Gen,-Vers. in Braunschweig. Aaohenpmor Hütten- Aktien-Versein. Ausserordentl. Gen. Vers, in Aachen; s. Ins. in Nr. 31. Ostdeutsohe Bank. Gen. Vers., in Posen. Berliner Produkten-Hakler Bank. Ordentl. Vers. in Berlin. Hannoversohe Papierfabriken Alfeld- Gronau. Or- dentl. Gen. Vers. m Hannover. Magdeburger Weohsler- & Diskonto- Bank. Or- dentl. Gen-Vers. in Magdeburg. . Aktien- Bau- Gesellsohast. Ordentl. Gen. Vers. in Cosel. Aktiengesellschaft des Ourortos Soh welizermähle. Ordentl. Gen. Vers. in Schweizermühle bei Königstein. H ir eligenn ena dune Ver LIJcGοsimenn. 5 * Ellsiter Ereis-Obligatlonen. Die sämmtlichen Oblig. sind zum 1. Juli cr. gekündigt; s. Ins in Nr. 31. Anakrneiä6ge vorn HBar kann. Den Status ult. Januar cr. der Weimarlsohen Zank und der Badisohén Bank; s. Ins. in Nr. 31. Berliner Weohsler-Bank. Die Bilanz vom 31. Dezember 1873

Ausser-

Gen. -=

Getreidemarkt. (Schlussbericht) Weizen unve ändert. Taren auf hiesigem Elatze am

sowie das Gewinn- und Verlust-Gonto; s. Ins. in Nr. 31

o

Verkäufe, Verpacht ungen, Snbmissionen ꝛe.

1200 Stück Tragfedern und 12590 Stück Spiralfedern zu Güterwagen soll im Wege der Submission vergeben werden. Termin hierzu ist auf:

Dienstag, den 17. Februar d. J, Mittags 12 Uhr in unserem Geschäftslokale, Koppenstraße Nr. 85/89 hierselbst, anberaumt, bis zu welchem die Offerten frankirt und versiegelt mit der Aufschrift:

„Suhmission auf Lieferung bon Achsen mit Rädern resp. von Wagenfedern“,

eingereicht sein müssen.

Die Submissions⸗Bedingungen und Zeichnungen liegen in den Wochentagen Vormittags im vorbezeich— neten Lokale, sowie bei dem Ober⸗Maschinenmeister Gust auf dem Bahnhofe zu Frankfurt a. O. zur Einsicht aus und können daselbst auch Abschriften der Bedingungen, sowie Kopien der Zeichnungen gegen Erstattung der Kosten in Empfang genommen werden.

Berlin, den 29. Januar 1874.

Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

M. 104 Bekanntmachung.

Die Anlieferung von ea. 1690 1fde. Meter if eiserne Röhren von 180, 78, 57 und 26 Mm. inneren Durchmesser mit 110 Krümmern und 90 Dreiflantschenstücken, zur Leitung von komprimirter Luft, Wasser und Dampf für die Königliche Stein⸗ kohlengrube Sulzbach⸗Altenwald, sollen im Wege der Submission vergeben werden.

Versiegelte Anerbieten, welche auf die Bedingungen gegründet, sowie frankirt und mit entsprechender Auf⸗ schrift versehen sein müssen, werden bis

Donnerstag, den 19. Febrnar er, Vormittags 9 Uhr, bei der unterzeichneten Berg⸗Inspektiou entgegen⸗ genommen und um genannte Zeit im Beisein der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden.

Die Lieferungsbedingungen können hier eingesehen, auch gegen Entrichtung der Kopialien in Abschrift bezogen werden.

Sulzbach bei Saarbrücken, im Januar 1874.

Königliche Berg⸗Inspektion.

Verlsosung, Amortisation, Zins⸗ zahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

ao] Bekanntmachung.

Bei der auf Grund des §. 4 des unterm 26. Sep⸗ tember 1868 Allerhöchst bestätigten Regulativs, be— treffend die Emission verzinslicher Obligationen durch die Provinzial⸗Hülfskasse für die Provinz Preußen, am 26. Januar 1874 vorschriftsmäßig erfolgten Aus— loosung der für das Jahr 1873 zu tilgenden Obli— gationen sind nachstehende Nummern gezogen worden: Serie 1. Nr. 11. 35. 36. 56. 63. 69. 105. 130. 134.

135 a 1000 Thlr.,

Serie 2. Nr. 19. 20. 27. 39. 52. 78. 98. 99. 108. 145. 293. 221. 223. 230. 237. 239. 255. 2656. 269. 289. 281. 295 a 500 Thlr.

3 Nr , 56 6 66. 118, d 141. 152. 223. 243. 248. 274. 277. 291. 356. 391. 403. 413. 416. 423. 439. 445. 452. 455. 482. 488. 497. 524. 525. 535. 538. 559. 579. 593. 597. 635. 636. 643. 661. 670. 694. 7M. 710. 734. 736. 759 a 200 Thlr., Nr. 4. 28. 30. 48. 73. 116. 120. 123. 179. 223. 227. 228 267. 291. 293. 331. 3835. 341. 356. 359. 412. 445. 453. 462. 41I.

Serie

512. 551. 571. 584. 591. 639. 647. 675. 694. 704. 706. 719. 743. 759. 769. 774. 775. 787. 810. 814. S824. 826. 828. S854. 867. 878. 883. 902. 909. 913. 916. 923. 927. 939. 948. 953. 960. 971. 1003. 1023. 1076. 1035. 1038. 1050. 1052. 1056. 1080. 1137. 1138. 1140. 1146. 1171. 1203. 1206. 1207. 1254. 1276. 1299. 1305. 308. 1314. 1393. 1397. 1420. 1425. 1452. 1468. 1471. 1480. 1484. 1485. 1499. a 100 Thlr. Serie 5. Nr. 6. 7. 24. 74. 97. 102. 105. 118. 132. 110. 16M 177. 185 197 1 2 2h59 267 273 275 90 3 2 96. 407. 410. 414. 439. 441. 444. 453. 463. 485. 488. 547. 550. 584. 596. 605. 635. 637. 650. 651. 659. 662. 667. 685. 704. 705. 715. 716. 7230. 741. 743 779. 811. 812 835. 837. 879. 884. 897. 911. g29. 934. 938. 939. 942. 972. 994. 1010. 1059. 1084. 1101. 1156. 12835. 1295. 1299. 1394. 1316 1318 1335 1336. 1356. 1367. 1383. 1385. 1401. 1416. 1427. 1440. 1475. 1490. 1530. 1537. 1576. 1638. 1674. 1690. 1693. 1696. 1745. 1771. 1778. 1788. 1789. 1792. 1793. 1802. 1813. 1822. 1831. 1832. 1844 1854. 1882. 1889. 1894. 1998. 1913. 1921. 1926. 1928. 1929. 1971. 1975. 1976. 1980. 1986. 2004. 20638. 2082. 2094. 2111. 2115. 2119. 2130. 2136. 2146. 2149. 2165. 21758. 2183. 2384. 2390. 2405. 2469. 2553. 2556. 2563. 2574. 2577. 2582. 2597. 2603. 260. 2632. 2633. 2644. 2676 262 a 50 Thir. Nr. J. 35. 45. 51. 60. 224. 246. 264. 272. Mö. 279. 298. 307. 313. 343. 330 895. 354. 386. 400. 403. 528. 530. 537. 538. 539. 547. 591. 604. 678. 714 719. 765. 785. 827. 833. 835. 879. 896. 897. 926. 946. 954. 970. 979. 992. 996. 1037. 1039. 1057. 101. 1080. 1088. 1090. 1094. 1098. 1105. 1112. 1131. 1140. 1154. 1158. 1162. 1173. 1188. 1191. 1199. 1200. 1209. 1249. 1251. 1292. 1306. 1308. 1316. 1318. 1325. 1348. 1360. 1391. 1393. 1429. 1443. 1444. 1453. 14709. 1473. 1475. 1483. 1513. 1581 1657. 1574. 15890 1597. 1617 1623. 1627. 1645. 1656. 1676. 17265. 1784. 1787. 1826. 1836. 1871. 1889. 1891. 1909. 1907. 1912 1915. 1936 1944. 1952. 1963. 1956. 1957. 1979 2026. 2059. 2086. 2097. 2160. 2163. 2167. 2183. 2190. 2207. 2210. 2222. 2236. 2246. 2304. 2313. 2359. 2371. 2387. 2399. 2462. 2485. 2489. 2525. 2581. 2586. 2612. 2616. 2633. 2665. 2715. 2721. 2773. 2795. 2781 2780. 2786. 2922. 3480. 3611. 3614. 3633. 3635. 3652. 3663. 3674. 3675. 3680. 3687. 3707. 3766. 3768. 3770. 3781. 3785. 3791. a 25 Thlr.

Die mit vorstehenden Nummern bezeichneten Provinzial ⸗Hülfs ⸗Kassen⸗Obligationen werden hiermit den Besitzern zum 1. ünlki 1s82z4 mit der Aufforde⸗ rung gekündigt, den vollen Kapitalsbetrag derselben gegen Rückgabe der Obligationen in coursfähigem Zustande, sowie der dazugehörigen, erst nach dem J. Juli 1874 fälligen Coupons und der Ta⸗ lons zu der gedachten Verfallzeit bei der Provinzial⸗ Hülfs⸗ Kasse hierselbst, Königsstraße Nr. 60, in Empfang zu nehmen.

Zur Bequemlichkeit des Publikums wird nachge⸗ geben, daß die gekündigten Obligationen nebst Cou⸗ pons und Talons der genannten Kasse mit der Post, aber frankirt, eingesandt werden können, in welchem Falle die Gegensendung der Valuta, womöglich mit , Post, aber unter Deklaration des vollen irrhe ohne Anschreiben und unfrankirt erfolgen oll.

Die Verzinsung der gekündigten Obligationen hört mit dem 36. Juni 1874 auf, und wird der Geld⸗ betrag etwa fehlender Coupons deshalb von der Einlöͤsungs⸗Voluta in Abzug gebracht. ;

Zugleich wird die Abhebung der Valuta für die am 31. Januar 1872 ausgeloosten und zum 1. Juli 1872 gekündigten Provinzial⸗Hülfs⸗Kassen⸗Obligatio⸗ nen, und zwar:

Serie IV. Nr. 554 a 100 Thlr.,

Serie V. Nr. 423. 979. 987 a 50 Thlr.

Serie VI. Nr. 1472. 2061. 2370 a 25 Thlr.,

1159. 1161. 1173. 1203. 1252.

sowie der am 25. Januar 1873 ausgeloosten und

zum 1. Juli 1873 gekündigten Provinzial-⸗Hülfs⸗ Kafsen⸗Obligationen, und zwar: Serie. III. Nr. 415. 683 a 200 Thlr., Serie IV. Nr. 467. 999. 1296 a 160 Thlr., Serie V. Nr. 229. 231. 234. 237. 915. 986. 1355. 1362. 1692. 1866. 1941 a 50 Thlr., Serie VI. Nr. 238. 252. 261. 598. 694. 769. 877. 987. 1570. 1591. 1592. 1780. 1800. 1851. 3484 a 25 Thlr., welche bisher noch nicht präsentirt worden sind, gegen Einlieferung dieser Obligationen nebst Coupons und Talons hierdurch in Erinnerung gebracht. Königsberg, den 27. Januar 1874. Die Direktion der Provinzial⸗Hülfs⸗Kasse für Preußen. A. H ü C HMR e xX.

370

Saanl⸗nstrut⸗Eisenbahn.

Die Inhaber von Stamm-⸗Aktien, auf welche laut endstehender Tabelle noch Einzahlungen (resp. von der 2. bis event. letzten) zu leisten sind, fordern wir

* .

hiermit auf, dieselben nebst 5 Verzugszinsen und der 103 Conventionasstrafe bis längstens Ec b. April d. J.

bei unserer Hauptkasse, z. Z. der Thüringischen Bant in , mn ud dre h zu ö widrigenfalls nach §. 16 der Statuten verfahren werden wird.

Cäölleda, den 27. Januar 1874.

Der Aufsichtsrath. vorn WW ent hem. Nestanten.

II. Einzahlung Nr. 2455/7, 2798.

III. 2455/7, 2798.

IV. 2455/7, 2798. 38/47, 2455/7, 2798, 2817/37, 2854/8, 2862. 38/47, 1773, 2455/7, 2798, 2817337, 28 4'8, 2862. 38 47, 1773, 2455/7, 2798, 2817/37, 2854/8, 2862. 358/47, 16 (2/15, i773, Z455s7, ö N98, 23 17/37, 3354 8,

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1 f.

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BVerschiedene Bekanntmachungen.

MI. 160

n,, e,, ,, üter Verkehr Extraordinaria. . . Nach vorläufiger Feststellung zusammen ... Im Jahre 1873 definitiv Im Jahre 1874 mehr

Königsherg, den 4. Februar 1874.

Die Direktion.

Dstpren ßifche Südbahn.

Betriebs⸗ Einnahme pro Januar 18274.

17,985 Thlr. 102,506 , 26,

123,108 Thlr. 774199

45,609 Thlr.

(H. 1599)

Am nächsten Sonnabend, den 7. Februar, Abends 7 Uhr, findet im Fesisaale des Rathhauses eine Versammlung statt zur Votirung einer Dankant wort auf die echefuti ie der eng⸗ lischen Sympathie⸗Meetings vom 27. Januar. Der Zutritt ist nur auf Grund persönlich ausgestellter Einlaßkarten gestattet.

Eingeladen sind Mitglieder des Deutschen Reichs- tages, des preußischen 666 und Abgeordneten⸗ hauses, die städtischen Behörden, die Geistlichkeit, die Mitglieder der Universität und der Akademie, Vertreter der Presse und Männer aller Berufskreise. Anderweitige Karten sind bis Sonnabend Mittag bei den Herren: Stadtverordneten⸗Vorsteher Kochhann (im Rathhause, Zimmer 48), Professor Dr. Gneist, Linkstraße 40, Kommerzien⸗Rath A. Delbrück, Mark⸗ grafenstr. 46, Stadtverordneten Dr. Göschen, Fried⸗ richstr. 105a, Chef⸗Redakteur Dr. Zabel, Französische⸗ straße 5l, persönlich in Empfang zu nehmen. Voraus⸗ gesetzt wird, daß die Theilnehmer mit dem Zwecke der Versammlung einverstanden sind. Die Redner⸗ Liste ist im Voraus festgestellt. Den Vorsitz in der Versammlung wird der Professor Dr. Gneist führen. Die Dauer derselben soll den Zeitraum einer Stunde nicht übersteigen. Dem Komite sind bis jetzt beigetreten die Herren Professor Dr. Gneist, 4 der Berliner Universität, Mitglied des Reichtags und des Abgeordnetenhauses als Vorsitzen⸗ der, Stadtverordneten⸗Vorsteher Kochhann, als stell⸗ vertretender Vorsitzen der, Staats- und Justiz⸗Minister 4. D. v. Bernuth, Vice⸗Präsident des Herrenhauses und Mitglied des Reichstages, Rittergutsbesitzer v. Beethmann⸗Hollweg, Mitglied des Reichstages und Herrenhauses, Graf v. Bethusy⸗Huc, Mitglied des Reichstages und Abgeordnetenhauses, Geheimer Kommerzienrath A. Borsig, Professor Dr. Curtius, Secretär der Akademie der Wissenschaften, Kom merzienrath A. Delbrück, Ober⸗Konsistorialrath, Pro⸗ fessor Dr. Dorner, Geheimer Regierungsrath, Professor Dr. Dove, Mitglied der Akademie der Wissenschaften,

rofessor Dr. Droysen, Mitglied der Akademie der Wissenschaften. Bürgermieister Duncker, Gerichts ⸗Assessor a. D. Br. Fischer, Schriftführer, Stadtverordneter Dr. Göschen, Prpfessor Dr. Helmholtz, Mitglied der

Akademie der Wissenschaften, . .

. Mitglied des Herrenhauses, Professor Dr.

ofmann, Mitglied der Akademie der Wissenschaften,!

Konsistorial⸗Rath Professor Dr. Kleinert, Dr. Löwe, Vice-Präsident des Abgeordnetenhauses und Mitglied des Reichẽta es, Stadtrath Löwe, Franz Mendels⸗ sohn, Ober⸗Bürgermeister 4. D. Miquél, Mitglied des Neichstages und Abgeordnetenhauses, Professor Dr. Mommsen, Mitglied des Abgeordnetenhauses und der Akademie der Wissenschaften, Dr. Schulze ⸗De⸗ litzsch, Mitglied des Reichstages und Abgeordneten⸗ hauses, Dr. Werner Siemens, Mitglied der Akademie der Wissenschaften, Graf v. Usedom, Mitglied des Herrenhauses, Dr. Zabel, Chef⸗Redakteur. Berlin, den 5. Februar 1874. Das Comits. 8

mD Rx. Jischer, chf ich

M. 141] Bekanntmachung. Berlin⸗Stettiner Eisenbahn.

K

Unsere Kassen sind angewiesen, Oesterr eichische und Ungarische Biertelgulden Stücke fortan nicht mehr in Zahlung zu nehmen, wevon wir das be— theiligte Publikum in Kenntniß setzen.

Stettin, den 1. Februar 1874.

Direktorium (a. 1102.) der Berlin ⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesellscha Fretzdorff. Zenke. Kutscher.

Familien Nachrichten.

M. 168 eute Morgen 5 Uhr entschlummerte sanft unser geliebter Vater und Großvater, der Justizrath Herr

Oltmann Anton Oltmanns,

in seinem 79. Lebensjahre, tiefbetrauert von seinen Kindern und Kindeskindern. Emden, den 4. Februar 1874. (ac. 263 /2.

Deutscher Reichs⸗Anzeiger

und

äöniglich Preußischer Staats⸗-Nnzeiger.

Aas Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr.

für dus Uirrteljahr.

Ansertlonspreis für den Naum einer Aruckzrile 8 gr.

All

e post· Austalten des In · und Auzslandez 3

Kestellung an; für Gerlin außer den Nostanstalten

6 33.

Berlin,

Sonnabend,

den 7. Februar, Abends.

auch dir Expedition: Wilelmstr. Nr. 32. J

18704.

Das Sachregister zu den im Deutschen Reichs- urd Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger vom Januar bis Ende Dezember 1873 enthaltenen Gesetzen,

Verordnungen, Bekanntmachungen z., nebst Inhalts-Verzeichniß der „Besonderen Beilage“ zu demselben, ist 5 Sgr. zu beziehen: in Berlin durch die Expedition des Blattes, Wilhelmstraße Nr. 32, außerhalb jedoch nur durch die Postämter (ohne Preis-Srhöhung).

soeben erschienen und zu dem Preise von

———

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem ordentlichen Professor Dr. Droysen an der Univer⸗ sttät in Berlin den Adler der Comthure des Königlichen Haus⸗ ordens von Hohenzollern, sowie dem Schullehrer und Küster Brandt zu Falkenwalde im Kreise Randow und dem Haupt⸗ Stempelmagazin⸗Diener Bardt zu Berlin das Allgemeine Ehren⸗

zeichen zu verieihen.

Deutsche s Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Deutschen Reichs die von dem . Konsistorium zu Straßburg i. E. vollzogene Ernennung des Pfarrers Jakob Remigius Kündig in Ruͤmlingen zum Pfarrer in Diedendorf und des Pfarrers Leonhard Schwendener in Schaffhausen zum Pfarrer in Aßweiler, Bezirk Unter-Elsaß, zu bestätigen geruht.

Dem Kaufmann Carl Fastenau in Leer ist Namens des Deutschen Reiches das Exequatur als Königlich belgischer Konsul daselbst ertheilt worden.

Der Provinzial⸗Steuer⸗Sekretär, Geheime Sekretũr Bieß aus Altona ist als expedirender Sekretär und Kalkulator und der Diätar Ratzel als Assistent bei dem Zoll- und Steuer-Rech⸗ nungsbureau des Deutschen Reichs angestellt worden.

Der Königlich preußische Hauptamts⸗Assistent Krampe, der Königlich preußische Kammergerichts⸗Referendar Krause und der Hülfsarbeiter beim Statistischen Amte Dabis sind als expe⸗ dirende Sekretäre und Kalkulatoren beim Statistischen Amte des Deutschen Reichs angestellt worden.

Bekanntmachung. Korrefpondenzverkehr mit Aegypten und Rubien. Gewöhnliche Briefe nach Ober⸗Aegypten und nach solchen Orten Nubiens, welche unterhalb Kartum (nördlich von Kartum) elegen sind, können auf dem Wege über Triest in Zukunft un⸗ ö. oder bis zum Bestimmungsort frankirt abgesandt wer⸗ en. Demnach gestaltet sich die Frankirung der gewöhnlichen Briefe nach Aegygten und Nubien fortan in der Weise, daß auf dem Wege über Brindisi die Absendung derselben nur nach Unter- und Mittel⸗Aegypten, auf dem Wege über Triest die Absendung nach dem ganzen Aegypten, sowie nich Nubien unterhalb Kartum (nördlich von Kartum) unfrankirt oder bis zum Bestimmungsort frankirt erfolgen kann. Briefe nach Orten oberhalb Kartum (südlich von Kartum) sind bei der Absendung auf dem Wege über Triest in Zukunft an eine Mittelsperson in Kartum zu adressiren, welche für die Weiterbeförderung Sorge zu tragen hat. Hinsichtlich der bisherigen Portosätze für Korre⸗ spondenzen nach Aegypten und Nubien tritt zur Zeit eine Aen⸗ derung nicht ein. Berlin W., den 7. Februar 1874. Kaiserliches General⸗Postamt.

Die Telegraphen-Station Lanken ist am 2. Februar er. geschlossen. Stettin, den 5. Februar 1874. . Kaiserliche Telegraphen-Direktion.

Am 16. d. Mts. wird zu Jemgum, Landdrostei Aurich, eine Telegraphen Station mit beschränkiem Tagesdienste dem öffentlichen Berkehr übergeben werden.

Hannover, den 5. Februar 1874.

Kaiserliche Telegraphen-Direktion.

2. Plenarsitzung des Deutschen Reichstages, Montag, den 9. Februar 1874, Nachmittags 1 Uhr.

Tagesordnung: Wahl der Präsidenten und der Schriftführer.

Königreich Pren ßen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den praktischen Arzt Professor Dr. Karsch zu Münster zum Medizinal-Rath und Mitglied des dortigen Medizinal⸗-Kol— legiums zu ernennen.

Auf den Bericht vom 16. d. Mts. will Ich den, in Folge der Anträge der Westpreußischen Feuer ⸗-Sozietäts⸗ Direktion und der Sozietäts⸗-Deputirten aufgestellten, anliegenden

dritten Nachtrag zu dem revidirten Regle nent für die Immebiliar⸗ Feuer-⸗Sozietät der Regierungsbezirke Marienwerder und Danzig, mit Ausschluß der ländlichen Grundstücke, in dem zum Mohrunger landschaftlichen Departement gehörigen Theile des Regierungsbezirks Marienwerder, vom 21. November 1853 hierdurch genehmigen. Berlin, den 21. Januar 1874. wilhelm. Gr. zu Eulenburg.

An den Minister des Innern.

Dritter Nachtrag zu dem revidirten Reglement für die

Immobiliar⸗Feuer⸗Sozietät der Regierungsbezirke

Marienwerder und Danzig mit Ausschluß der länglichen Grundstücke in dem zum Mohrunger landschaftlichen

Departement gehörigen Theile des Regierungsbezirks

Marienwerder, vom 21 November 1853 (Hes. S. S. 969 flgde).

(Vergl. Allerhöchsten Erlaß vem 24. April 1854 Ges. S. S. 216 und vom 27. Oktober 1862 Ges. S. S. 373 figde).

Die §§. 13, 25, 35, 39, 40, 48, 8, 84, S6, 85 und 95 des vorbezeichneten Reglements vom 21. November 1853, sowie der §. 854. und die Nr. 6 im S§. 8356. der durch den Allerböchsten Erlaß vom 27. Oftober 1862 genebmigten Ergänzungen und Abänderungen dieses Reglements werden aufgehoben und durch die nachstehenden Bestim— mungen ersetzt. Demgemäß lauten fortan:

5. 13. Wenn ein bei der Sozietät versichertes Gebäude auch noch bei einer anderen Gesellschaft versichert worden ist, so wird das⸗ selbe bei der ersteren sofort gelöicht, ohne daß dem Versicherten ein Erlaß oder eine Erstattung der Beiträge des laufenden Halbjahres zu Theil wird. Im Falle einer doppelten Versicherung hat der be— treffende Beziks⸗Kommissarius, sebald er davon Kenntniß erhalten, irderzeit der Staatsanwaltschaft Mittheilung zu machen, kamit diese prüfe, ob Grund zur Einleitung einer Untersuchung wegen beabsichtig— ten Betruges vorhanden sei.

§. 26. Wenn der Bezirks⸗Kommissarius das obige Attest zu er⸗ theiln Bedenken trägt, und der Eigenihümer des Gebäudes auf des Bezirks- Kommissarius Vorhaltung die, Versicherungssumme nöcht so wei, daß demselben kein Bedenken weiter übrig bleibt, herabzusetzen gemeint ist, so tritt die Nothwendigkeit einer Absichätzung ein Jedoch soll die Direktion, auch außer dem hier bezeichneien Fille, berechtigt sein, die Aufnahme einer Tax des zu versichernden Gebäudes anzu— ordnen, wenn sie dies für nötig hält.

5§. 35. Ueber die Klasse, in welche ein zur Versi berung ange⸗ meldetes Gebände gestellt werden soll, hat auf das Gutachten des betreffenden Bezirks-Kommisserins die Direktion zu bestimmen.

Dem Eigenthüner ist von dem Bezirks⸗Kommissarius das Re⸗ sultat des abgegebenen Gatachtens sogleich, damit er se ne Rechte bei der Direktion vor der Entscheikung nät l ueusführen könne, hiernächst aber die Emscheidung der letzteren bekannt zu machen.

Bei dieser Begutachtung und reso. Entscheidung dient die von dem Gebäude beigebrachte Beschreibung zur Grundlage; wenn diese über irgend einen wesentlichen Umstand nicht hinlängliche Auskunft giebt, so kann solche von dem Versicherungßs nehmer nder von dem Be⸗ zirks-Kommissarius auf dem kürzesten Wege erfordert werden.

§. 39. Ueber Aenderungen des Reglements ist auf Antrag der Direktion und der Sezietäts Depntirten von dem Provinzia Landtage Beschluß zu fassen Soweit diese Aenderungen nur die Verwaltuogs—⸗ vorschriften und Versichernngsbedingungen, namentlich die Klassenein⸗ theilung und das Beitrageverhältniß der verschiedenen Klassen, den Eintrilt in die Sozietät und den Austritt aus derselben, die Formu—⸗ lare zu Gebäudebeschreibungen und zum Kataster, die Sicherung der eingefragenen Gläubiger, die Feststellung und Zahlung der Brandent schädigung, die Schadloshaltung der Kommissarien und Deputirten 2c. betreffen, bedürfen sie der Gen. bhmigung des Ober⸗Präsidenten. Für ö. . Achderungen ist die landesherrliche Genehmigung erfor— derlich.

Sämmtliche Aenderungen sind nach erfolgter Genehmigung durch die Amtsblätter der Regierungen zu Danzig und Marienwerder be⸗ kannt zu machen und treten 8 Tage nach erfolgter Publikation in Kraft, sofern nicht ein anderer Zeitpunkt für den Beginn ihrer Wirk— samkeit ausdrücklich beschlossen und genehmigt worden ist. In Be— treff der landesherrlich genehmigten Aenderungen erfolgt außerdem die im 5§. 5 des Gesetze vom 19. April 1372 (Ges. S. S. 358) vorge— schriebene Anzeige duich die Gesetz-Sammlung. .

§. 40. Wenn während der Versicherungszeit in oder an dem Ge⸗ bäude eine Veränderung der Anlage vorgenommen, oder eine solche veränderte Benutzung desselben begennen wind, welche die Feuersgefahr in dem Maße erhöht, daß solche grundsätzlich die Versetzung des ver⸗ sicherten Gebäudes in eine andere, zu höheren Beiträgen verpflichtete, Klasse oder Unterabtheilung nach sich ziehen würde (5. 34), so ist der Versicherte verpflichtet, dem Bezirks-Kemmissarius innerhaib des lau— fenden Halbjahres davon Anzeige zu machen und sich der aus einer solchen baulicken Veränderung oder veränderten Benutzung reglements⸗ mäßig folgenden Beitrags rböhung zu unterwerfen. ö

5. 48. Sobald ein Feuerschaden eingetreten ist, muß der Be⸗— schädigte unverzüglich und längstens innerhalb 3 Tagen nach dem Brande dem Bezirks⸗Tommissarius Anzeige davon machen, welcher längstens innerbalb 8 Tagen nach der von dem Brande erhaltnen Nachricht eine Besichtigung des Schadens vorzunehmen hat. Eigiebt sich dabei, daß ein Totalschaden vorliegt, so ist darüber. unter Za⸗ ziehung des Ortsvorstandes, an Ort und Stelle eine Verhandlung aufzunehmen, wodurch dieses Resultat festgestellt wird. Handelt es sich aber um eine nur theilweise Beschädigung, so muß bei der Scha— denbesichtigung außerdem nech ein Sachverständiger zugezogen, und von letzterem die Abschätzung der Schadensquote sofort an Ort und Stelle vorgenommen und zum Protokoll erklärt werden. In beiden Fällen ist auch der Beschädigte selbst bei der Verhandlung zu uziehen und mit seiner Erklärung zum Protokoll zu vernehmen.

§. 81. Unmittelbar unter der Feuer ⸗Sozietäts⸗Direktion fungiren die Kreis-Kassen und Bezirks⸗Kommissarien. In jedem landräthlichen Kreise wird von der Feuer-Sozietäts⸗Direktion eine angemessene An—= zahl von Bezirken gebildet, und in jedem derselben durch die darin ansäßigen Müeglieder der Sezietät, in besonders dazu durch den Kreis—

landrath auszuschreibenden Versammlungen, unter dem Vorsitze des.

letzteren ein Bezirks⸗-Kommissgrius und ein Stellvertreter, beide aus der Mitte der Sozietäts-⸗Mitglieder des Bezirkes, gewählt. Wenn in dem Wahltermine kein Wähler erscheint, und der bis—

herige Bezirks⸗Kommissariuz die Weiterführung des Ehrenamtes ab.

lehnt. so ist die Direktion berechtigt, den Bezirks Kemmissarius auf den Vorschlag des Landraths zu ernennen. Die Bezirks⸗Kommissarien . auf 6 Jahre gewählt und bedürfen der Bestätigung durch die Di ektion.

Fällt die Wahl auf einen nicht qualifizirten Assozijrten, jo kann die Direktion die Bestätigung versagen und einen anderen Assoziirten oder erforderlichen Falles einen nicht der Sozietät Angehörigen zum

Bezirks⸗Kommissarius ernennen. Remuneratien zu gewähren

Das Amt des Bezirks⸗Kommissarius ist ein Ehrenamt, welches j der Assoziirte anzunehmen verpflichtet ist, insofern er nicht durch Alter oder Krankheit verhindert wird. Der wiedergewählte Bezirks⸗ Kommissarius kann das Amt für die nächsten 6 Jahre ablehnen. Bezirks⸗Kommissarien, welche ihre Pflichten als solche verletzen, können nach vorgängiger Uutersuchung, mit Zustimmung der Sozietäts⸗Depu⸗ tirten, von der Dixektion ohne Weiteres aus ihrem Amte entfernt und dürfen alsdann nicht wieder gewählt werden.

Bei Dienstreisen erhalten die Bezirks⸗Kommissarien 2 Thlr. Tage gelder und außerdem an Reisekoften 15 Sgr, für die Meile Landweg; 75 Sgr. für die auf der Eisenbahn zurückgelegte Meile.

§. 84. Für Reisen in Sozietäts⸗NAngelegeaheiten erhalten die Regierungsm tglieder und Beamten Diäten und Fuhrkosten nach Maß⸗ gate des Gesetzes vom 24. März 1873 (Gesetz Sammlung Seite 12 ff.) aus dem Fonds der Sozietät.

5§. 86. Bei der Sozietäts-Direktion wird ein Hauptlagerbuch (Hauptkataster) geführt, und für jeden Bezirk ein Spezial⸗-Kataster.

F 88. Die vorfallenden Veränderungen (Eintreten neuer oder Wegfall bisheriger Theinchmer. Erhöhung oder Herabsetzung der Versisserungssumme und Versetzungen aus einer Klasse in die andere) werden in die in bestimmten Fristen halbjährlich in duplo einzureichenden, Zu⸗ und Abgang nachweijenden Nachtrags⸗ kataster aufgenommen, und wird nach erfolgter Revision und Beftäti⸗ gung derselben ein Exemplar als Ergänzung des Bezirks-Katasters zurücktrsandt.

5, 935. Sogleich nach der im 5. 48 vorgeschriebenen Anzeige des Versicherten muß der Bezirks-Kommissarius von der eingegangenen Nachricht mit Bezeichnung der Kataster⸗Nummer des abgebrannten oder bschädigten Gebäudes der Direktion mit der nächsten Post eine kurze Anzeige eritatten, demnächst aber die Verhandlung über den ent- standenen Schaden und die Entstehung des Feuers nebst der Liqui⸗ dation der zu gewährenden Enischädigung sofort an die Direkttien einsenden, in deren Händen sich dieselbe innerhalb 14 Tagen und in besonderen Fällen längstens drei Wochen nach dem eingetretenen Brand⸗ schaden befinden muß.

§. 85 d. Die Dauer der Verpflichtungen dieser Deputirten wird auf drei Jahre bestimmt, und es werden ihnen für ihre Funktignen 3 Thaler Tagegelder und außerdem an Reisekesten 15 Sgr. für die Meile Landweg und 10 Sgr. für die auf der Eisenbahn zurückgelegte Meile bewilligt.

§. 85 2. Nr. 6. Die Deputirten haben die Befugniß:

2c. I.

6) sich über alle wichtigen Aagelegenheiten der Verwaltung gut⸗ achtlich zu äußern, und insbesondere auch Anträge auf Abänderung des Reglements zu stellen (5. 39.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal-Angelegenheiten.

Der praktische Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer Dr. Hein⸗ rich Lenz ist zum chirurgischen Assessor bei dem Medizinal⸗ Kollegium zu Coblenz ernannt worden.

Der ordentliche Lehrer Ferdinand Schmidt am Real⸗ gymnasium in Wiesbaden ist zum Oberlehrer befördert worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Dem Maschinenfabrikanten W. Fuchs in Göppingen ist unter dem 5. Februar 1874 ein Patent auf eine Steindruckpresse in der durch Zeichnung und Beschrei⸗ bung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.

Letzterem ist alsdann eine besondere

Personal ⸗BVerändernngen in der Armee. 3 Offlziere, Portepee⸗-Fähnriche ꝛe. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

Den 31. Jannar 1874. Schuch, Hauptm. à la suite des Inf. Reuts. Nr. 5l, unter Belassung in seinem Verhältniß als Cemp. Fahrer bei der Untereff. Schule zu Jülich, à la suite des Inf. Regts. Rr. 84 gestellt. Frhr. v. d. Goltz, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 3, unter Belassung in seinem Verhältniß als Comp. Fübrer bei der Unteroff. Schule zu Potsdam, à la suite des Inf. Regts. Rr. 15 gestell. Winter, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 43, von feinem Kommando als Compagnie⸗Führer bei der Unteroff. Schule zu Bieberich entkunden. v. Stwolinski 1, Pr. Lt, vom Füs. Regt. Nr. 38, unter Stellung à Ua suite des Inf. Regts. Nr. 78, als Cemp. Führer zur Unteroff. Schule in Bieberich versetzt. v. d. Planitz, Hauptm vom Inf. R gt. Nr. 105, von seinem Kommde. als Lehrer bei der Kriegsschule zu Metz entbunden. Krüger, Haupt— mann und Battr. Chef vom Feld Art. Regt. Nr. 6, Div. Art., unter Stellung A la suite dieses Regts., als Lehrer zur Kriegsschule in Metz, Frhr. v. Reibnitz, Hauptm. u. Comp. Chef. vom Füs. Regt. Nr. 37, unter Stellung à la suite dieses Regis, als Lehrer zur Kriegsschule in Potsdam versetzt. Klugkist, Pr. Lt. vom. Inf. Regt. Nr. 71, unter Beförderung zum Hauptm. und Comp. Chef, in das Füs. Regt. Nr. 37, Wohnlge bohren, Pr. Lt, vom Inf. Regt. Nr. 65, unter Belassung in seinem Kommdo. als Adj. der 44. Inf. Brig, als ältester Pr. Lt. in das Inf. Regt. Nr. II versetzt.

Den 3. Februar 1874. Strecker, Sec. Lt. vom Feld Art. Regt. Nr. 2, Cörps⸗Art, unter Stellung à la suite des Fuß Art. Regts. Nr. 2, zum Direktions-Aisist. bei den technisch en Instituten der Art. ernanüt. v. Klinckowström, See. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 82, behufs Nebertritts zur Marine ausgeschieden und gleichzeitig mit seinem