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err Abg. Graf v. Wintzingerode vorhin entwickelt hat, die Staatsregierung abe deutlich zu erkennen gegeben, für den Fall, 5 bei der Positien „Schulaufsichtskosten“ in dem von mir erwähnten Gesichtspunkte, die EFsnnahme der Geistlichen überhaupt zu erhöhen, Seitens. des Hauses keine Rechnung getragen werde, sondern der, Beschluß gefaßt wurde, die 250,960 Thlr. abzusetzen, erachte es die Staats⸗ regierung für ihre Pflicht, direkt mit dem Antrage zu kommen, die Einnahme der Geistlichkeit zu erhöhen. Es ist das mit so großer Deutlichkeit ausgesprochen, daß ich ein gewisses Verwundern, welches ich heute in der Budget-Kommission über das. Vorgehen der Staats⸗ regierung vernahm, doch wohl nicht als ein begründetes anzuerkennen vermag. Ich nehme keinen Anstand, auch meinerseits auszusprechen, daß die Geistsichkeit an vielen Stellen entschieden Noth leidet. Es hat Ihnen der Herr Referent hervorgehoben, daß, abgesehen von der Pro— vinz Hannover, in welcher derartige Verhältnisse sich auch finden und die ebenfalls mit berücksichtigt werden sollen, daß, abgesehen ven dieser Provinz, im Staate 16290 evangelische Pfarr-Geistliche sich finden, welche die Einnahme von 600 Thlr. immer gedacht neben der Woh⸗— nung nicht haben, daß z. B. im Regierungsbezirk Frankfurt solcher Stellen 62 sind, in dem Regierungsbezirk Cohlenz 90, in dem Regierungsbezirk Liegnitz 109, im Regierungsbezirk Cassel 162. Ich sollte glauben, daß solche Zustände allein durch ihre Erwähnung den Beweis führen, daß Nothstände obwalten. Ich kann aber auch aus meiner eigenen Praxis das konstatiren: Die Eingaben von Geistlichen beider Konfessionen, die Bitten um Unserstützungen, und zwar aus den allerdrängendsten Gründen, sind sehr zahlreich, ich darf wohl sagen, ich habe mich eines schmerzlichen Gefühls darüber nicht erwehren kön— nen, wie viele Dankschreiben, als ich am Ende des vergangenen Jahres in der Lage war, einer größeren Zahl von Geistlichen eine mäßige Unterstuͤtzung zu gewähren, wie viele besondere Dankschreiben mir dafür zugegangen sind. Ist nun aber, meine Herren, der Noth⸗ stand vorhanden, so würde es sich fragen, wie ist demselben abzu⸗ helfen? Und da ist nun heute hingedeutet und hingewiesen worden auf die Kirche selbst, auf die Gemeinden. Ja, meine Herren, es ist gewiß zunächst Sache der Kirche, in dieser Beziehung helfend einzu⸗ kreten. Aber, meine Herren, ist dann die Kirche wirklich in der Lage, einem Zustande, dessen brennende Beschaffenheit doch gewiß nicht ge⸗ leugnet werden kann, fo — wie es diese Eigenschaft verlangt, also gleich — Abhülfe zu leisten? Ich meine, doch nur in sehr beschränkter Weise. Es ist ja richtig, daß, wenn Organe für die Kirchen geschaffen sind, die die gesammten Gemeindeangelegenheiten, auch die Vermögens⸗ verwaltung in die Hände bekommen, das Interesse an allen erforder— lichen Ausgaben erweckt, die Formen gefunden werden werden, innerhalb deren auch die Mittel für die Geistlichen ausgeworfen werden können. Es ist auch ganz richtig, daß die Staatsregierung, soweit sie es kann, die Gemeinden nöthigt, die Summen zu erhöhen, die von ihr aus dem Geistlichen zufließen sollen. Aber mit einer Kirchenverfassung, meine Herren, macht man eben die Gemeinden nicht zahlungsfähig, die es an und für sich nicht sind, und deren giebt es sehr viele, Und ferner, meine Herren, wenn es auch wahr ist, was namentlich hier ange— deutet worden ist, es gäbe sehr reiche Stellen und es gäbe andere arme, auf welche ein Theil des Ueberschusses von jenen über⸗ tragen werden könnten, so gehört doch dazu eine bestimmte und klare weiter geführte Eatwickelung der Verhältnisse, zu der wir noch viele Fahre oder doch Jahre brauchen werden, ehe ein derartiger Plan durchgeführt werden kann. Ich glaube also, daß man uns damit nicht trösten kann. Wenn dem aber so ist, dann frägt es sich: ist denn nicht für den Staat alle Veranlassung vor⸗ handen, mit seinen Kräften einzutreten? Es wird doch Niemand be⸗ zweifeln, was der Herr Referent der Budgetkommission betont, daß der Staat ein hohes Interesse daran habe, daß die religiöse Er⸗ ziehung und Förderung der Nation gewährleistet bleibe, und daß
die Organe, denen diese Aufgabe zunächst zugewiesen ist, auch
äußerlich in den Stand gesetzt werden, ihre Aufgabe erfüllen zu können, daß auch die Mittel für sie gefunden werden, die für eine gedeihliche Wirksamkeit ihrerseits nothwendig sind. Ich kann Sie, meine Herren, wenn wir die Zukunft ins Auge fassen, erinnern an die immer mehr abneh⸗ mende Zahl der Theologen, der evangelischen und, nach neuerdings mir zugekommenen Nachrichten auch der katholischen Theologen. Ich darf nicht unterlassen, hier hervorzuheben, daß die Forderungen, die die e ,. jetzt, auch an die kathölischen Theologen stellen, mehr Ausgaben für sie bedingen, und sie insofern den evangelischen Theologen mehr gleichstellen, als dies bisher der Fall gewesen ist. Hierin liegt ein Moment vor, welches zu, ernster Erwägung mahnt. Aber auch für diejenigen Theologen, die gegenwärtig im Amte sind, liegt eine solche Mahnung vor. Es mag ja der Gruad, der bei vielen Petenten dazu drängt, an den Staat solche Anforde— rungen zu erheben, nicht richtig sein. Aber wir haben ganze Provinzen, wo das Bewußtsein ein recht lebendiges ist, daß es eine Sache des Stgates sei, auch für die äußere Existenz der Geist⸗ lichen zu sorgen. Der Abg. Dr. Wallichs sprach neulich von solchen Provinzen. Es ist gar leicht zu erklären, wenn die Geistlichen sehen, daß die Mittel zur Aufbesserung der Einnahmen sowohl der Beamten als anderer Stände, die in enger Beziehung zum Staate stehen, reichlich vorhanden sind, daß bei ihnen dadurch der Gedanke — wir lesen es täglich gedruckt — ein lebhafter wird: wir haben auch einen Anspruch an den Staat, und es ist Unrecht, wenn der Staat uns das nicht, gewährt, was wir doch bekommen sollten. Ich wiederhole noch einmal, nicht daß diese Auffassungen richtig sind, aber sie sind mächtig da, und wir werden sie mit bloßen Worten aus den Köpfen der Menschen nicht herausbringen. Außerdem ist aber eine Thatsache nicht zu leugnen; Der Staat hat eine Reihe von gesetzlichen Maßregeln anordnen müssen in seinem Interesse, die der Geistlichkeit nicht zur Freudigkeit gereicht haben, und die ihr als solche zur Freudigkeit nicht haben gereichen können; denn die Geist⸗ lichkeit haz dadurch auf manchen Gebieten verloren an Macht un Einfluß, und sie hat. außerdem die MUeberzeugung, daß sie, wenn auch nicht gerade starke Einbußen, doch immerhin empfindlich genug in ihren Einnahmen durch die staatliche Gesetzg⸗bung beschränkt werden können und beschränkt werden ich erinnere hierbei an das Civilstandsgesetz. Es ist also ganz erklärlich, daß man in den Kreisen der Geistlichkeit den Staat verantwortlich macht für alle die Nach⸗ theile, die den Stand der Geistlichen durch die Gesetzgebung treffen koͤnnen. Solche Auffassung halte ich aber nach der Stellung, welche die Geistlichen bei uns im öffentlichen Leben haben, für einen entschieden en Uebelstand und ich glaube, der Staat hat alle Ursache, auf dieses Moment einige Rücksicht zu nehmen, damit nicht eine Verschlimmerung desselben eintrete und er einen erhöhten Widerstand gegen seine Maßnahmen finde, oder unter der Mißstimmung leide, die in den betreffenden Kreisen heporgetreten ist, und diese Mißstimmung dadurch einigermaßen zu beseitigen, daß auf Anforderungen, die vielleicht keine ganz berechtigten, aber jedenfalls doch billige sind, näher eingegangen wird. Das, meine Herren, sind die allgemeinen Gesichtspunkte, aus denen die Staats regierung dazu gekommen ist, den Weg diesmal wiederum einzuschlagen, den sie im vorigen Jahre eingeschlagen hat, als sie den Betrag von 50,099 Thlr. zur Erhöhung eines Minimal- Einkommens der Pfarr Geistlichen beantragte. Jene 50 0060 Thlr. sollten verwendet werden und sind verwendeß worden zur Erhöhung des Minimal-⸗-Einkommens der , ,. Geistlichen auf 509 Thlr., zur Erhöhung des Einkommens der katholischen Geistlichen auf 400 Thlr. Das Bedürfniß auch in letzterer . ist kein kleines gewesen. Es wird Ihuen ja er⸗ innerlich sein, daß von bischöflicher Seite die Erklärung wiederholent⸗ lich abgegeben worden ist: wir sind nicht in der Lage, diese oder jene Stelle entsprechend i. zu können, weil die Einnahmen gar zu klein sind und wir keine Mittel haben, um diese Finnghmen zu er— gänzen. Es ist dann ferner, wenn auch nicht in allen Diözesen, doch in ihrer Mehrzahl Seitens der bischöflichen Behörden das ausreichende Matsrial der Staatsregierung unterbreitet worden, in Folge dessen sie im Stande war festzustellen, wie viele Stellen unter 109 Thlr. vor⸗ 66 ind, und diese Stellen bis auf 400 Thlr. zu erhöhen. Der
err Referent hat Ihnen ganz richtig das Prinzip bezeichnet, von welchem le hierbei auch jetzt ausgegangen ist. Es handelt sich hier um
ulagen für die Stellen und nicht für die Personen. Die einzelnen
aten zu rekapituliren habe ich wohl keinen Referent sie vollstänig richtig vorgetragen hat. Vielleicht ist es zweck
rund, da der Herr
mäßig, ein kurzes Resums zu geben. 18009 Thlr. sind veranschlagt für die Erhöhung der Einnahmen der rheinischen Sukkursalpfarreien in dem 8 daß das Einkommen von 400 Thlr. erreicht, so daß diese Pfarreien also gleichgestellt sind allen andern katholischen farreien; 9 000 Thlr. zur Erhöhung der Einnahmen der evange—⸗ sschen Pfarren auf 660 Thlr.; 60,000 Thlr. zur Erhöhung der Ein nahmen der katholischen Pfarren bis auf 500 Thlr., und der Rest wird ins Auge gefaßt zur Deckung derjenigen Bedürfnisse, welche dar⸗ aus entspringen; daß eine große Quote der Einnahmen einer Stelle für den auf derselben emeritirten Geistlichen abgezweigt werden muß, und eventuell, wenn noch etwas übrig bleibt, zur Erhöhung ein⸗ zelner Stellen in besonderen Verhältnissen auf 196 und resp. 600 Thlr. Die Staatsregierung hat sich anheischig gemacht, im nächsten Jahre eine Vorlage dem Etat beizugeben, welche darthut, daß sie diese Grurdsätze befolgt hat. Die. Staatsregierung erklärt in der aller bestimmtesten Weife und wiederholt, daß es sich nicht um Do⸗ tationen, sondern um Bedürfnißzuschüsse handelt, in ganz der— selben Kategorie, in welcher im vergangenen Jahre 0 000 Thlr. zur Erhöhung der Minima bewilligt sind. Es wird von Zeit zu Zeit geprüft werden und muß geprüft werden, ob die Ein⸗ nahmeverhältnisse sich geändert haben, oh insbesondere die Ge⸗ meinden in die Lage gekommen sind, mehr zu leisten. Darum wird es sich in allen derartigen Verhältnissen hauptsächlich handeln, — ob trotz des Ablaufs der bestimmten Reihe von Jahren die Be⸗ willigungen immer noch nöthig sind. . Wenn nun endlich noch — und das ist ja in der That in der Budgetkommission und auch hier im Hause, wenigstens im vergange⸗ nen Fahre, vorgetragen worden — besonders noch ausgesprochen wor⸗ den ist, es handle ih hierbei um einen Schritt, der die Herbeifüh⸗ rung einer Staatskirche beziele, so möchte ich sagen, das ist nicht in größerem Maße der Fall, als es hätte behauptet werden können bei der früheren kleinen Erhöhung bis auf 400 oder 509 Thlr. Es han⸗ delt sich ferner nicht um Bewilligungen an Personen, sondern an Stellen, und um keine Gegenleistung für die Bewilligung. Unter solchen Um⸗ ständen wird der Kirche wahrlich kein Zwang angethan. Vielmehr glaube ich, daß nur Theorien in Frage sind, um derentwillen wir uns nicht zu Entscheidungen bestimmen lassen dürfen, welche die schwersten sachlichen Schädigungen mit sich führen, — Schädigungen, deren Ge⸗ wicht uns gerade dahin drängen sollte, eine derartige Position zu be— willigen. Nachdem die Staatsregierung von vielen Selten des Hauses die Meinung hat aussprechen hören, es sei ein Nothstand unter den Geiftlichen verhanden, und es müßte ihnen in demselben auch von Staatswegen geholfen werden, — gegenüber derartigen Erklärungen — sage ich glaubt die Staatsregierung nicht einen Fehlgriff gethan zu haben, wenn sie ohne Zögern die Bitte an das Haus stellte und durch meinen Mund die Bitte wiederholte, die 250,000 Thlr. zu bewilligen.
— Nachdem die 51,000 Thlr. zu Prämien bei Pferderennen gestrichen worden waren, erklärte der Finanz-Minister Camp⸗ hausen:
Meine Herren! Es ist der Beschluß gefaßt worden, wonach eine bedeutende Position abgesetzt werden sollte. Ich muß annehmen, daß dieser Beschluß ein definitiver war, — der Beschluß wegen der Prämien bei Pferderennen — und wenn dieser Beschluß ein definitiver war, dann würde es sich vielleicht empfehlen, einen so bedeutenden Betrag der zu Rentenablösungen bestimmten Summe von 600000 Thlr. noch hinzuzufügen.
— Ferner:
Ich wollte nur die Bemerkung machen: wenn die Frage aufge⸗ worfen wird, ob es möglich sei, eine Form zu finden, in welcher auf den eben erwähnten Beschluß wegen der Prämien hei Pferderennen zu⸗ rückgekommen werden könne, so bin ich der Ansicht, daß eine solche Möglichkeit allerdings nachzuweisen ist. Wenn nämlich davon auszu⸗ gehen wäre, daß das Haus in der Ueberraschung gestimmt hat.
Ich erlaube mir zu bemerken, meine Herren, daß ich nur ven einer Hypothese rede und Auskunft auf eine von anderer Seite an— geregte Frage ertheile. . .
Wenn davon auszugehen wäre, daß das Haus in der Ueber⸗ raschung gestimmt habe, da insbesondere der Vertreter der Staats- regierung in dieser Sache nicht das Wort genommen hat, weil er währscheinlich an der Annahme der Position durchaus keine Zweifel gehegt hat — wenn das Haus auf diese Ansicht zurückkommen wollte, — ich spreche immer hypothetisch, — dann wärde die Möglichkeit gegeben fein, in den Extraordinarien⸗Etat eine Summe als einmalige Bewilli⸗ gung einzuschieben, die dem abgesetzten Betrage entspräche. Ob das ae . Weg einschlagen will oder nicht, überlasse ich lediglich ihm allein.
Der Abg. Dr. Windthorst (Meppen) stellte den Antrag die gestrichenen 51, 000 Thlr. zu Prämien bei Pferderennen wie⸗ der zu bewilligen. Der Handels⸗Minister Dr. Achenbach befür⸗ wortete diesen Antrag:
Ich wünsche meinestheils nur in wenigen Worten den Antrag des Herrn Abg. Windthorst (Meppen) zu befürworten: Der Gegenstand, um welchen es sich hier handelt, ist in früheren Sessionen wiederholt ur Erörterung gelangt, und es hat sich eine Majorität des Hauses a die Bewilligung gusgesprochen. Auch bei der Abstimmung, die über den Etat stattgefunden hat, ist diese Majorität erzielt worden. Als heute der Antrag gestellt wurde, über die fragliche Summe abzustimmen, da sind, wie auch ein anderer Redner konstatirt hat, die Mitglieder dieses Hauses in sehr geringer Zahl hier anwesend gewesen, weil viele derselben von der Ansicht ausgingen, daß dieser Etat ohne weitere Abstimmung zum Abschluß gelangen würde, und zum Fheil dieser eigenthümlichen Situation ist es jedenfalls zuzuschreiben, daß nunmehr diese Position nicht die Majorität des Hauses erlangt hat. Handelt es sich darum, den Gegenstand ex professo zu diskutiren, so wird die. Regierung nicht Anstand nehmen, in eine solche Diskussion, sei es jetzt, sei es bei einer besonderen Gelegenheit, einzutreten. Ich habe meinestheils geglaubt, daß, wenn es in Frage ist, eine Position gbzustreichen, die langjährig bewilligt ist, und auf die mit Rücksicht auf diese langjährige Bewilligung be⸗ reits innerhalb der Verwaltung Rücksicht genommen werden mußte, so daß man Einrichtungen getroffen hat, die die künftige Bewilligung zur . Voraussetzung hatten, — ich habe mit Rücksicht auf diese Sachlage geglaubt, daß, falls man von der bisherigen Bewilligung abgehen wollte, wohl diejer Gegenstand zum Gegenstand einer spe— 6 Erörterung gemacht werden würde, und nicht eine ein ache Abstimmung eine lang jährige Etalsposition beseitigen könne. Diese Ruͤcsichten werden in Betracht gezogen werden müssen, wenn es sich, darum handelt, den Gegenstand in einer ganz anderen Form bei dem Extraordinarium der allgemeinen Finanz- Verwaltung zur Sprache zu bringen, und ich kann meinestheils ohne eine sachliche Erörterung namentlich bei besonderer Gelegenheit ableh⸗ nen zu wollen, nur wünschen, daß das Haus wenigstens die Verwal⸗ tung nicht in die unangenehme Lage bringen möchte, jetzt, wo man in der That eine solche Abstimmung nicht voraussehen konnte, von dieser elner Abstand nehmen zu müssen. Ich möchte daher dringend he= ürworten, 6. für dieses Jahr im Extraordinarium die en lige⸗ Summe bewilligt werde.
— Dem Herrenhause ist folgender Entwurf eines Ge⸗ setzes zur Ergänzung der Gesetze vom 7. Oktober
1865 und 7. April 1869, die Errichtung von trigo⸗
nometrischen Marksteinen betreffend, vorgelegt worden:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen zc. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Mo⸗ narchie, was folgt:
Einziger Paragraph.
Grundstücke, welche auf Grund der Gesetze vom 7. Oktober 1865 und vom 7. April 1869 zur Errichtung triggnometrischer Marksteine vom Stagte erworben sind, müssen, 6 sie im , . resp. Grundbuch aufgeführt sind, auf bloße Requisition des Kreis⸗Landraths
auch dann abgeschrieben werden, wenn die Enteignung nicht zwangs- weife, sondern im Wege der Vereinbarung erfolgt ist. * Urkundlich ꝛc.
Die Nr. 6 ¶II. Jahrgang) des ‚„Central-Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler Amt (Berlin, Carl Heymanns Verlag) vom 6. Februar, hat folgenden, Inhalt: Allge⸗ meine Verwaltungssachen; Verweisungen von Ausländern aus dem Reichsgebiete. Münzwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen. Zoll⸗ und Steuerwesen: Kompetenz von Königlich
bayerischen Zollämtern. Militärwesen: Bekanntmachung, betreffend
Ertheilung gültiger Zeugnifse über die wissenschaftliche Qualifikation um einjährig freiwilligen Militärdienst. Marine und Schiffahrt:
uarantaine⸗ Aufhebung; Bekanntmachungen, betreffend Seeschiffer - und Seesteuermanns-Prüfungen. Heimathwesen; Erkenntniß des Bun—⸗ des⸗Amtes für das Heimathwesen. Konsulatwesen: Ernennung. Per⸗ sonal⸗Veränderungen ꝛc.6: Ernennungen.
— Nr. 12 des Amtsblatts der Deutschen Reichs- Postverwaltung hat folgenden Inhalt: General⸗Verfügungen vom 4. Februar 1874. Neuer Tarif für Fahrpostsendungen nach und aus Dänemark b nach und aus Norwegen via Dänemark; Korrespondenz⸗ verkehr mit Aegypten und Nubien via Triest.
— Nr. 6 des Justiz⸗Ministerial-Blatts für die preu⸗ ßische Gesetzgebung und Rechtspflege, herausgegeben im Bureau des Justiz⸗-Minssteriums enthält: Allgemeine Verfügung vom 2 Februar 1874, — betreffend das Verfahren bei Beschlagnahme von Druckschriften. Ferner Folgendes: Erkenntniß des Königlichen Gerichts⸗ hofes zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte vom 14. Nevember 1873: Ein Polizeibeamter kann wegen der von ihm getroffenen polizeilichen Anordnung nicht im Rechtswege auf Entschädigung belangt werden, wenn die vorgesetzte Landespolizeibehörde die angeordnete polizeiliche Maßregel gebilligt hat.
Statistische achrichten.
München, 5. Februar. Von gestern bis heute Abends sind an Cholera 8 Erkrankungen und 4 Todesfälle vorgekommen.
— Die Rübenzucker-⸗Industrie Oesterreichs hat in den letzten Jahren einen bedeutenden Aufschwung genommen. Es sind in der Kampagne 1871572 im Ganzen 251 Rübenzucker- Fabriken im Betriebe gewesen und zwar: 157 in Böhmen, 4 in Mähren, 10 in Schlesien, 6 in Niederösterreich, 5 in Galizien und 26. in Ungarn. Ueber die Bewegung in dem Stande und in dem Materialverbrauche der Zuckerfabriken der österreichisch⸗ungarischen Monarchie in der Zeit von 1850 — 1872 giebt die folgende Uebersicht Aufschluß:
Zahl der Verarbeitete Zahl ker Verarbeitete Fabriken Rübenmenge Fabriken Rübenmenge
Wien. Ctr. — Wien. Ctr.
1850651 190 4,905,677 1861162 130 15,061,438 18515 166 rr isi54 is6z6z iz) 17,5 lg 6 1357/58 119 5,171,919 1863/64 136 15,927,913 1853/54 123 6, 129,838 186460 144 19, Sõb, 121 1854155 121 6,469,142 1865/66 1490 16,589, 158 1855s56 131 7, 875, 191 1866/67 139 20, 385,757 1865657 129 9629, 9012 186768 151 7,913,451 1857/58 116 12,697,259 1868/69 162 14, 113,403 1858/59 128 17018, 279 1869/70 181 21, 895,632 1859/60 124 14,989,400 1870 71 215 28,416, 308 1860/61 125 145317,690 187172 2651 24, 291,475
Die Zahl der Rübenzuckerfabriken hat sonach von 1850 —- 1872 um 151 2, die Menge des Rohstoffes, welcher zur Verarbeitung ge⸗ langte, aber um 395 „ zugenommen. Durch verbesserte technische Einrichtungen ist die Leistungsfähigkeit der einzelnen Fabriken erheblich gesteigert worden; im Betriebsjahre 1850/51 wurden im Durchschnitt von seder einzelnen Fabrik 46, 66 Ctr. Rüben verarbeitet, 1866/61 dagegen 1145543 CEtr. und 1870/71 sogar 132,170 Ctr. Bei aus-= reichender Rübenernte dect die Produktion der österreichischen Zucker⸗ fabriken nicht nur den Bedarf des Landes, sondern liefert auch ein bedeutendes Quantum für den Export in das Ausland. Im Durch- schnitt der zehn Jahre 1860,71 belief sich der Werth der , m Zuckereinfuhr Oesterreichs nur auf 685,375 Fl, während die Ausfuhr 1,960,004 Fl. betragen hat.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Das Dezemberheft (1373) des von Th. Oelsner herausgegebe⸗ nen Rübezahl. Schlesische Provinzialblätter N. F. enthält, außer der schlesischen Monats-, Jahres- und Vereins -Chronik, einem Witterungsberichte der Königlichen Universitäts-Sternwarte in Breslau und perschiedenen ste n en Nachrichten, sowie mehreren Artikeln über Literatur, Wissenschaft und Kunst, u. A. folgende Auf⸗ saͤtze: Die Wanderungen der Ask in Europa, namentlich durch Schle⸗ sien. Ein histor. Versuch vom Superint. a. D. O. Wolff Schluß). — Tracht und Mundart von Ober-Glogau, von Pf. Jüttner. — Die Sprachgrenze Oberschlestens, mit Urkunde, vom Pf. A. Weltzel. — Jur Chokerastatistik in Schlesien, von P. S. S. VB. — Ueber Heth= siederel in Schlesten, von Prof. Palm. — Aus der Pfarrkirche zu Leobschütz, mit Abbildgn, von G. Bruck. — Kriegspredigt, Gedächtniß⸗= feier in Wüstewalters dorf u. A. = ;
München, 2. Februar. Der König, hat der Geographi—⸗ schen Gefellschaft hierselbst die Bewilligung ertheilt, eine all⸗ gemeine Sammlung im ganzen Königreich zum Zwecke der Unter- kütung der deutschen geographischen Gesellschaft für die Erforschung
Aequatorial-Afrikas zu beranstalten. Beiträge nimmt der Ver= lags buchhändler Oldenbourg in München entgegen.
V Meyers Konvpersations, Lexikon? (Verlag des Bibliographischen Instituts in Hildburghausen) liegt uns das j. Heft in der 3. Auflage vor. Im Jahre 1857 erschien die erste Auflage dieses Lexikons, als ein Versuch, auf Grund der
roßen Meyerschen Encyklopädie in 52 Bänden ein den weiteren Krei⸗ *. . J aufzubauen. Aus der Zeit, wo das Werk noch auf den Schultern seiner Vorgänger stand, hatte es in Zweck, Plan, Anordnung und Ausführung noch mancherlei herüber⸗= genommen, wovon es jetzt völlige Unabhängigkeit zu gewinnen sucht,
und war bestrebt, 6 Lich eingeschlichen hatte oder
Ungleichartiges zum Vorschein kam, dieses zu tilgen. Auch in der Aus? wahl und Auffassung der Materien ist das Werk fortgeschritten. Be⸗= sonders war die Redaktion darauf, bedacht, jede Materie in einem selbständigen Artikel abzuschließen, Ohne daß der Leser nöthig hat, ihr ,,, aus anderen Artikeln herzuleiten — zum i chih von der Darstellungsweise in Lehr- und Handbüchern, welche in systema⸗ tischer Entwickelung ihren Materien folgen und das eine nicht ohne das andere verstehen lassen. Es sind für diesen Zweck berufene Kräfte .. alle Fächer thätig gewesen, welche eine lange 4 bedeutender
amen darstellen. — Was das illustrative und instruktive Beiwerk, mit 1 das Werk ausgestattet ist, betrifft, so hatte die Redak⸗ tion im Auge, dem Verstehen durch bildliche oder graphische Dar⸗ stellungen zu Hülfe zu kommen, welche von den Schriftstellern selbst in planmäßige und integrirende Beziehung zu ihren Artikeln gebracht sind. Außer vielen hundert dem Text eingedruckten bildlichen Ersäute- rungen wird das Lexikon 360 Tafeln und Karten bringen. Dicselben werden in der Reihenfolge erscheinen, in der sie den Bänden zugehören. Die dritte Auflage von Meyers Konversations ⸗Lexikon erscheint seit Neujahr 1874 in 240 wöchentlichen Lieferungen von 4-5 Bogen Text, mit den zugehörigen Illustrationen und Karten, zum 2 tionspreis von 5 Sgr. — 4 Reichsmark. Das ganze Werk umfaßt 15 Bände, jeder Band 16 Lieferungen. .
Das vorliegende 1. Heft enthält auf 4 Bogen die Artikel „A“ bis „Abschuppung“ Beigegeben ist eine Karte der Argentinischen Re= publik, Bolivia, Chili, Paraguay und Uruguay, anatomische Abhil= dungen von dem Auge bes Menschen, Illustrationen zu der botanischen Beschreibung des Ahorn, zu dem ornithologischen Artikel Kiwi! und . ältig ausgeführte Umrißzeichnungen zu dem Aufsatz „Bildhauer
nst“).
In seraten⸗Erpedition des Neutschen Reichs- Anzeigers
and Königlich . Staats Anzeigers:
Berlin, Wilhelm ⸗Straße Nr. 32.
XE
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 2. Handels⸗Register. 3. Konkurse, De ae, . Aufgebote, Vor-
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbriefs⸗ Erneuerung. Die unterm 27. Fe⸗ bruar 1872 erlassene Strafvpollstreckungsrequisition gegen nachstehende Personen: 1) Wilhelm Ludwig Ruden, geboren den 24. Oltober 1840 zu Siethen, 2) Gustav Adolph Wolfert, geboren den 19. Ja⸗ nuar 1841 zu Nowaweß, 3) Magnus Friedrich Bader, geboren den 19. Oktober 1842 zu Nowaweß wird hierdurch erneuert. Potsdam, den 3. Februar 1874. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Steckbriefsernenerung. Die unterm 26. Mai 1873 gegen nachstehend benannte Personen 1) Carl Albert Gehrt, geboren den 7. Februar 1842 in No⸗ waweß, 2) Friedrich Rudolph Sotscheck, geb. den 6. Dezember 1844 ebendaselbst, 3) Friedrich Wilhelm Müller, geb. den 17. Februar 1845 ebendaselbst, 4 Julius Johannes Liefeldt, geb. den 20. August 1845 ebendaselbst, 5) Johann Georg Trümper, geb. den 13. März 1846 zu. Wannsee bei Stolpe, erlassene Strafvollstreckungsrequisition wird hierdurch erneuert.
Potsdam, den 3 Februar 1874.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Oeffentliche Vorladung. Auf Anklage des Po⸗ lizei⸗Anwalts vom 16. November 1873 ist die Unter⸗ suchung wegen Desertion wider die nachstehend Be⸗ nannten: 1. Füsilier Izgnatz Donarski aus Exin, 2. Gefreiter Michael Tarc ynski aus Koraczewko, 3. Füsilier Michael Kujawa aus Rzemieniewice, 4. Füsilier Valentin Golab aus Krolikowo, 5. Muske⸗ tier Andreas Hambowski aus Zalesie, 6. Füsilier Andreas Koppa aus Rzemieniewice, T7. Gefreiter Johann Kitkowski aus Wonsosz, 8. Handwerker ohne Waffe Casimir Niezgodzti aus Schubin, J. Füstlier Stanislaus Czerwinski aus Krölikowo, 19. Musketier Friedrich Just aus Sipicry, 11. Dra⸗ goner Johann Strzyzewski aus Kazmieczewo, 12. Ge⸗ meiner Michael Niecpodziany aus Retkowo, 13. Ge— meiner Jacob Jendezejewski aus Szargdowo, 14. Gemeiner Johann Schock aus Exin, 15. Ge— meiner Johann Wröblewski aus Zucawig, 16. Ge freiter Johann Faltynski aus Miaskowo, 17. Hand⸗ werker ohne Waffe Caspar Altmann aus Exin, 18. Gemeiner Julius Eichstaedt aus Chwaliszewo, 19. Gefreiter Michael Dolski aus Szacadowa, 20. Handwerker ohne Waffe August Otto aus Iwno, 21. Gefreiter Johann Grzezyuski aus Schubin, 22. Gefreiter Franz Malak aus Katynska, 23. Ge⸗ meiner Johann Tarezynski aus Koraczewko, 24. Ge⸗
meiner Ändreas Sipiora aus Turzyn, 25. Gemeiner
Johann Nowack aus Ciezkowo, 26. Gemeiner Bar— tholomaeus Nowicki aus , 27. Gemeiner Andreas Burzek aus Koraczewko, 28. Gemeiner Pe—⸗ ter Poczekaj aus Dombréwke, 29. Unteroffizier David Ferdinand Dost aus Exin, 30 Gefreiter Martin Nowack aus Miackowo, 31. Trainfahrer Joseph Zielinski aus Exin, 32. Gemeiner Christoph Stoeck— mann aus Sipiory, 33. Gemeiner Gottlieb Wilhelm Hedtke aus Sipiorh, 34. Gemeiner Michael Eduard Marquardt aus Sipiory. 35. Gemeiner Christoph Witt aus Schubin, 36. Trainfahrer Christoph Sell aus Kaznueczewo, 37. Gemeiner Michael Gnoth aus Chraplewo, 38. Gemeiner Paul Ziwicki aus Exin, 39. Gemeiner August Hoffmann aus Wyremba, 40. Gefreiter . Birkholz aus Schottland, 41. Gemeiner Johann Cwikliuski aus Godzeinirz, 42. Gemeiner Georg Jarecki aus Poln. Lachowo, 43. Gemeiner Heinrich Stroschein aus Schubin, 44. Gemelner Johann Poczekaj aus Sipiory, 45. Jäger Michgel Eduard Hiller aus Godzimirz, 46. bVerlttener Pferdewärter Franz Krzewinski aus La⸗ wrenzhof, eröffnet, und zum mündlichen Verfahren ein Termin auf den 21. April 1874, Bormit⸗ tags 11 Uhr, an unserer Gerichtsstelle hier im Stelterschen Hause, 1 Treppe hoch, anberaumt wor⸗ den. Die Angeklagten werden hierzu mit der Auf— forderung öffentlich vorgeladen, zur festgesetzten Stunde entweder in Person oder durch einen auf ihre Kosten aus der Zahl der bei uns angestellten Rechtsanwälte zu erwählenden Bevollmächtigten zu erscheinen, und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dergestalt zei⸗ tig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Erscheinen die Angeklagten nicht, so wird mit der Untersuchung und Entscheidung der Sache in contumaciam ver- fahren werden. Schubin, den 3. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
47M e nachstehend aufgeführten Militärpflichtigen,
als 1) Adolph Heinrich Lieberwirth von hier, geboren zu Chemnitz, am 24. Juli 1849,
2) Rohert Heinrich Friedrich Hahn, geboren hier⸗
selbst am 12. Januar 18590, und 3) der Dachdecker Valentin Müller, geboren zu Nollendorf in Böhmen, am 18. Januar 1850, sind des §. 140 des Strafgesetzhuchs bezeichneten Vergehens f rechtswidrig ihrer Militärpflicht ent⸗ zogen zu ha en, verdächtig, und werden dieselben hier⸗ mittelst geladen, sich in dem auf Montag, den 11. Mai d. J., Mittags 12 Uhr, zu Rathhause anberaumten Termine zu gestellen und * h en, unter dem Nachtheile, daß sie im alle ihres Ausbleibens im Termine des angeschul⸗ digten Vergehens für überführt angenommen und gegen sie die gesetzliche Strafe wird erkannt werden. Güstrow, den 350. Januar 1874. Bürgermeister und Rath.
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Im hiesigen „Hotel zum König Wilhelm“ ist am 27. Dezember v. J. in einem in der w. . durch den Studiosus Hugo Dittrich aus zi bewohnten Zimmer eine defekte i gz innerhal deren sich die Summe von 4180 Thlr. in Papiergeld befunden, aufgefunden worden. Ge⸗ dachtes Geld besteht aus acht preußischen Banknoten zu Thlr, sieben Banknoten zu 10 Thlr. der Großherzoglichen n m, Nationalbank, drei Banknoten zu 19 Thlr. der Bremer Bank, drei Bank. noten zu 10 Thlr. der Mitteldeutschen Kreditbank
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ladungen n. dergl. 4. Verkãufe, Verpachtungen, Sub missionen ꝛc.
Deffentlicher 2Acnzeiger. ;
5. Verlgesung, Amertisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
6. Industrielle Etablisse ments, Fibriken u. Großhandel.
J. Verschiedene Bekanntmachungen.
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7 erate nimmt an dig aut grisirte Annongen⸗Expedition von udolf Ytosse in Gerlin, Leipzig, Gamhurg, Frank- furt a. M.,
reslan, gFalle, Rrag, Mien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich und Ktuttgart. *
8. Literarische Anzeigen. 9. Familien- Nachrichten.
(Meiningen), drei Banknoten zu 19 Thlr. der Süd— deutschen Bank zu Darmstadt, einer Banknote zu 10 Thlr. der Internationglen Bank (Luxemburg) und einer Banknote zu 10 Thlr. der Niedersächsischen Bank zu Bückeburg. Da bis heutigen Tags das Geld nicht reklamirt worden ist, so entsteht der be⸗ gründende Verdacht, daß selbiges von einem Dieb— stahl oder einer Unterschlagurg herrührt. Der un⸗ bekannte Eigenthümer des Geldes wird daher auf— gefordert, seine Ansprüche an demselben geltend zu machen und nachzuweisen, beziehungsweise Verdachts⸗ momente, welche auf die unredliche Erwerbungsart des Geldes schließen lassen, dem unterzeichneten Staatsanwalt mitzutheilen. Görlitz, den 3. Februar 1874. Der Königliche Staatsanwalt.
Ronkurse, Subhastationen, Aufgebote, Borladungen n. dergl.
üis,. Konkurs⸗Eröffnung im abgekürzten Berfahren. Königliches Kreisgericht zu Rogasen, den 4. Fchruar, 1874, Mittags 12 Uhr.
Ueber das Vermögen, des Konditors Moritz Schwartz zu Regasen ist der gemeine Konkurs im abgekürzten Berfahren eröffnet.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann N. O. Fleischer bestellt.
Die Gläubiger des Gemeinschuldneis werden auf⸗ gefordert, in dem auf
den 17. . er., Nachmittags 3 Uhr, vor dem ommissar Kreisrichter Seeliger im Sitzungssaale der J. Abtheilung anberaumten Termine ihre Erklärungen über ihre Vorschläge zur Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschulder etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschul⸗ den, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verab—⸗ folgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 1. März er. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse An⸗ zeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu— liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗ stücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗ selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht
bis zum 19. März er, einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, inner⸗ halb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie auf Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungpersonals auf
den 20. März er,, Nachmittags 3 Uhr, vor dem Kommissar Kreisrichter Seeliger im Sitzungs⸗ saale der J. Abtheilung zu erscheinen. ;
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amts- bezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Polomski und Schlacke zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Der Kommissar des Konkurses.
las Konkurs⸗Eröffnung.
I. Ueber das Vermögen des Fräuleins Emilie Lorenz, in Firma E. Lorenz hier, Ring. Nr. 49, ist heüte Nachmittags 1 Uhr der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungsein—
stellung auf den 29. Januar 1874
festgesetzt worden.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der . Georg Beer hier, Ohlauerstraße Nr. 19,
estellt.
II. Die Gläubiger der Gemeinschuldnerin werden
aufgefordert, in dem
auf den 13. Februar 1874, Mittags 12 Uhr,
vor dem Kommissarius, Stadtgerichts ⸗ Rath Siegert im Zimmer Nr. 271, im 1. Stock des Stadtgerichts ⸗ Gebäudes anberaumten Termine ö Erklärungen und Vor- schläge über die Beibeha
M. 101]
die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters, so wie darüber abzugeben, ob ein einstweiliger Ver⸗ waltungsrath zu bestellen, und welche Personen in denselben zu berufen seien.
III. Allen, welche von der Gemeinschuldnerin etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen im Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihr etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an dieselbe zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände
bis zum 7. März 1874 einschließlich
dem Gerichte oder dein Verwalter, der Masse Anzeige zu machen, und Alles mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern.
Pfandinhaber und andere mit denselben gleichbe⸗ rechtigte Gläubiger der Gemeinschuldnerin haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
IV. Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkurs ⸗ Gläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte
bis zum 10. März 1874 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protekoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwal⸗ tungspersonals . auf den 20. März 1874, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissarius, Stadtgerichts⸗Rath Siegert im e e, . Nr. 47, im 2. Stock des
. Stadtgerichts⸗Gebäudes zu erscheinen.
Wer seine Anmeldung , einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der An⸗ meldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.
Densenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗Anwälte Niederstetter, Oehr, Justiz⸗Rath Plathner und der Rechts⸗Anwalt Brier zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Breslau, den 5. Februar 1874.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung J.
13227 EO QMIa.
Bei dem unterzeichneten Gericht ist das öffentliche Aufgebot der, der Frau Gräfin Hohenthal, Ida, geb. Gräfin von Seherr⸗Thoß auf einer Reise von Göln anch Leipzig angeblich abhanden gekommenen Ver— an n der * n Anleihe des Norddeut⸗ chen Bundes von 187909
Ültir. G. Nr. 35,990 über 500 Thlr. beantragt worden.
Es werden hierdurch alle Diejenigen, welche an das vorbezeichnete Werthpapier irgend welche Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens in dem auf
den 7. Dezember 1374, Mittags 12 Uhr, vor dem Herrn Stadtrichter Brose im Zimmer 13 des unterzeichneten Gerichts, Jüdenstraße Nr. 58, Portal III., 1 Treppe, anberaumten Termin anzu⸗ melden und nachzuweisen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen werden ausgeschlossen, und die aufgerufene Verschreibung wird für kraftlos erklärt werden.
Berlin, den 25. Oktober 1873. . Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen,
Deputation für Kredit⸗ 2c. und Nachlaßsachen.
66! Bekanntmachung.
Der d. d. Krakau d. 15. Mai 1873 von Fanny Birnbaum auf Nathan Birnbaum in Krakau ge— zogene, von diesem acceptirte, am 15. September 1873 an eigne Ordre zahlbare, bei Ferdinand C Moritz Frankfurter in Breslau domizilirte Wechsel über 20 Thlr. . Crt. ist angeblich in Berlin an die Breslauer Diskontobank Friedenthal et Comp. zur Post gegeben worden und demnächst verloren ge⸗ gangen.
Die unbekannten Inhaber dieses Wechsels werden aufgefordert, denselben sofort, spätestens aber in dem am 9. April 1874, Vormittags 12 Uhr,
im Zimmer Nr. 47, II. Stock des Stadtgerichts⸗ gebäudes, vor dem Stadtgerichts⸗Rath Siegert an⸗ stehenden, Termine vorzulegen, widrigenfalls dieser Wechsel für kraftlos erklärt werden wird.
Breslau, den 30. Dezember 1873.
Königliches Stadtgericht.
tung dieses Verwalters oder!
aso! Oeffentliche Ladung.
Gegen die Ehefrau des Brauherrn Hermann Feist zu Lychen, Marie, geb. Stull, zuletzt in Lychen wohnhaft, jetzt ihrem Aufenthalte nach unbekannt, ist wegen böslicher Verlassung und Ehehruchs event. wegen verdächtigen Umgangs, welcher die dringende Vermuthung der verletzten ehelichen Treue begründet, die Ehescheidungsklage erhoben worden. Zur Beantwortung derselben ist ein Termin auf den 22. Mai 1874, Vormittags 9 Uhr, in unserem Gerichtslokal zu Templin vor dem Ehegericht anberaumt worden.
Die Verklagte wird hierdurch aufgefordert, sich behufs Beantwortung dieser Klage bei der unterzeich= neten Gericht alsbald, und spätestens in dem vor⸗ bezeichneten Termin zu gestellen, widrigenfalls die behaupteten Thatsachen für erwiesen erachtet, und was Rechtens erkannt werden wird.
Templin, den 26. Januar 1874.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtun gen, Submissionen ꝛe.
Es soll den 20. Februar e. im Kruge zu Dam⸗ mendorf nachstehendes Holz L. Belauf Theerofen, Jagen 98, 38 Stück Kiefern Bau. und Nutzholz l, bis . Klasse. Aus der Totalität 81 Stück Kiefern Bau⸗ und Nutzhol; II. bis V. Klasse. II. Belauf Chacobsee, Jagen 22 B, 4 Stück starke Eichen-Nutzenden, 690 Stück Kiefern Bau- und Nutz= holz L bis V. Klasse. EI. Belauf Dammen⸗ dorf, Jagen 41. 430 Stuck Eichen Bau und Nutz- holz IL. bis V. Klasse, 48 Stück Kiefern Bau⸗ und Nutzholz J. bis V. Klasse, 23 Rmtr. Eichen Klafter⸗ Nntzholz. EB. Belauf Planheide, Jagen 50 A, 28. Stück Birken Nutzholz JV. bis V., Klasse, 53 Stück Kiefern Bau⸗ und Nutzholz III. bis J. Klasse. Aus der Totalität 13 Stück Kiefern Bau⸗ und Nutzholz IV. bis V. Klasse, im Wege der Lizitation öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft, wozu Kauflustige an dem ge⸗ dachten Tage auf Ort und Stelle Vormittags um 10 Uhr hiermit eingeladen werden.
Dammendorf, den 5. Februar 1874.
Der Oberförster. A. Beermann.
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Die nachfolgend aufgeführten Arbeiten zur Erwei⸗ terung der Stationen Laurenburg und Rupbach, bestehend in:
J. zu Laurenburg: .
a. Erd, Felsplanirungs⸗ und Chagussirungs⸗Arbei⸗ ten, sowie Ausführung von Böschungsmauern veranschlagt zusammen zu
22, 83536 Thlr. 27 Sgr. 5 Pf. Il. zu Ruphach:
a. Erd⸗ und Plani⸗ rungsarbeiten, ver⸗ nnn, d iiiiPᷓ⸗
Summa 2,789 Thlr. 2 Sgr. 11 Pf. sollen im Wege der öffentlichen Submission in 2 Loosen vergeben werden.
Die Uebernahmsbedingungen, Kostenanschläge und Zeichnungen liegen auf meinem Büreau, im Sta— tionsgebäude dahier, zur Einsichtnahme offen, wo⸗ selbst auch Submissionsformulare in Empfang ge⸗ nommen werden können. Die Offerten sind porto⸗ frei und versiegelt mit der Aufschrift:
„Submission auf Arbeiten zur Erweiterung der Stationen Laurenburg und Rupbach“ bis spätestens zum Submissions⸗Termine, Sonn⸗ abend, den 14. Februar er, Vormittags 11 Uhr, an den Unterzeichneten einzusen den. Nach der Ter⸗ minstunde eingehende oder nicht bedingungsmäßige
Offerten können eine Berücksichtigung nicht finden.
Die Eröffnung der Submission findet zur bezeich⸗ neten Terminstunde in dem vorbenannten Bureau statt, welcher Verhandlung etwa erschienene Sub⸗ mittenten beiwohnen können.
Limburg a. d. Lahn, den 25. Januar 1874.
Abtheilung J.
Der Königliche Eisenbahn⸗Baumeister . (a. 12212.)
Die hier am Kronprinzen⸗Ufer Nr. 3, 4, 5 und 6 zwischen Roon⸗ und Alsenstraße
belegenen
Grundstücke
sollen zun Zwecke des Ahschlusses der respektiven Kaufverträge am
Donnerstag, den 1D.
Februar d. J.,
Vörmittags von 10 Uhr ab
in dem
im Auftrage der Eigenthümer an den Meistbietenden lizitirt werden.
Für Kauflustige sind die Lizitations⸗ respektive Kaufbedingungen, die Hypothekenscheine und Fenerversicherungs⸗Sozietäts⸗Scheine dieser Grundstücke in dem Bureau des Rechtsanwalts und Notars Lebin, Unter den Linden Nr. sö5, hier, au jedem Wochentage von 8— 12 Uhr Beam a g und 3— ? Uhr Nachmittags einzusehen. 6
Hause am Kronprinzen⸗Ufer Nr. 3 hier parterre von Herrn Rechtsanwalt und Notar Levin