1874 / 34 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 09 Feb 1874 18:00:01 GMT) scan diff

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14 Stück Lit. C. à 150 FI. Nr. 3126 3237 3278 3338 3345 3 n 3549 3652 3678 3752 3841 und 3954 2100 Fl. lr.

18 Stück Lit C. à 100 FI. Nr. 4143 4258 4265 4321 4339 4575 4478 4533 4580 4639 4672 4688 4712 4736 4779 4792 48065 und 4845 1800 Fl. 1028 Thlr. 17 Sgr. 2 Pf.

Im Ganzen 75 Stück über 30,500 Fl. oder 17,428 Thlr. 17 Sgr. 2 Pf.

3) Zur Rückzahlung auf den 1. Oktober 1874.

6 Stück Lit. D. à 1000 Fl. Nr. 8 250 333 451 686 und 1005 6000 Fl. 3428 Thlr. 17 Sgr. 2 Pf.

5 Stück Lit. D. à 500 Fl. Nr. 1314 1369 1430 1648 und 1789 2500 Fl. 1428 Thlr. 17 Sgr. 2 Pf.

4 Stück Lit. D. à 300 Fl. Nr. 2331 2367 2727 und 2899 1200 Fl. 685 Thlr. 21 Sgr. 5 Pf.

1 Stück Lit. D. à 150 Fl. Nr. 3899 150 Fl. 85 Thlr. 21 Sgr. 5 Pf.

3 Stück Lit. D. à 100 Fl. Nr. 4110 4211 und 4410 - 300 Fl. 171 Thlr. 12 Sgr. 10 Pf.

Im Ganzen 19 Stück über 10, 150 Fl. oder 5800 Thlr.

4 Zur Rückzahlung auf den 1. Januar 1875.

15 Stück Lit. A. à 1000 Fl. Nr. 35 137 184 410 460 466 593 633 643 698 744 781 810 886 und 986 15,000 Fl. 8571 Thlr. 12 Sgr. 10 Pf.

21 Stück Lit. A. à 500 Fl. Nr. 1136 1181 1242 1250 1278 1519 15490 1599 1644 1662 1682 1837 1862 1872 1890 1920 1931 1949 2001 2011 und 2064 10,500 Fl. 6000 Thlr.

10 Stück Lit. A. à 300 FI. Nr. 2104 2128 2339 2454 2567 2581 2708 2744 2765 und 2771 3000 Fl. 1714 Thlr. 8 Sgr.

7 Pf.

8 Stück Lit. A. à 150 Fl. Nr. 3113 3227 3436 3541 3564 3717 40945 und 4082 Fl. 1200 685 Thlr. 21 Sgr. 5 Pf.

7 Stück Lit. A. 150 51. Nr. 4160 416 4575 4577 4523 4695 und 4819 700 Fl. 400 Thlr.

Im Ganzen 61 Stück über 30 400 Fl. oder 17,71 Thlr. 12 Sgr. 10 Pf.

Hierzu:

19 Stück Nr. 3 über 10, 150 Fl. oder 5800 Thlr.

ö ö. Stück Nr. 2 über 30,500 Thlr. oder 17,428 Thlr. 17 Sgr. IO Stück Nr. 1 über 30,000 Fl. oder 17,142 Thlr. 25 Sar. 9 Pf. 5 * . 225 Stück 101,050 Fl. oder 57,742 Thlr. 25 Sgr. r

Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Be⸗ merken in Kenntniß gesetzt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Verzin⸗ sung nur bis zum betreffenden Rückzahlungs-Termin stattfindet, bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M, bei der König⸗ lichen Staatsschulden⸗Tilgungskasse in Berlin, bei jeder Königlichen Regierungs⸗-Hauptkasse, sowie hei den König— lichen Bezirks-Hauptkassen in Hannover, Lüneburg und Osnabrück gegen Rückgabe der Obligationen und der dazu gehörigen nicht verfallenen Zinscouvons, nämlich: ;

bei pos. 1. der 3 Stück p. 1. April 1875 bis inel. 1877,

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JJ sowie der Talons erheben können.

Der Geldbetrag der etwa fehlenden unentgeltlich zurückzugebenden Zinscoupons wird von dem Kapitalbetrage der betreffenden Obligation zurückbehalten.

Restanten aus der:

27. Verloosung: Lit. B. Nr. 2308 3517 4236 C. 2043 2968 3942 4180 4470. D. 75 2739 3223 A. 550 3347 4262 und 4704.

28. Verloosung: Lit. B. Nr. 1766 1987 3408 3492. C. 754 1055 2308 2567 3746. D. 794 4262. A. 2818 und 4163.

29. Verloosung: Lit. B. Nr. 708 2026 2408 2701 3482 4622 4763 4785. C. 919 2247 2265 3951 4274 4439. D. 3415. A. 37 e,, 2023 2801 2837 3661 3745 3951 4168 4251 4272 4412 un ;

30. Verloosung: Lit. B. Nr. 2869 3583 3669 3900 4191 4203 4212. C. 1524 2390 2825 3244 4249 4521 4525. D. 771 2425 A. 263 S857 1227 1665 2305 2478 2613 3539 3576 3940 3944 3949 4150 4173 4663 4696 und 4735.

31. Verloosung: Lit. B. Nr. 1021 2069 2233 3562 4190 4672. C. 490 1409 1845 1870 2741 2761 2919 3331 3447 3546 3708 4438 4545. D. 836 1155 1353 1782 3587 4465. A 715 1115 1184 1266 1756 1777 1915 2216 2832 3050 3129 3189 3445 3501 3569 3829 3917 4292 und 4620.

32 Ver loosung: Lit. B. Nr. 228 455 715 740 1574 1639 1677 1918 2865 2893 3035 3220 3301 3684 3728 3772 4634 48689 und 4781. C. 815 1163 1454 1478 2521 2819 2842 2903 2916 2956 3384 3479 3913 409638 4124 42064 4250 4483 4642 4728. D. 2552 4354 4566. A. 12 34 58 160 241 245 399 652 684 1039 108 1187 1354 1380 1536 1605 1612 1659 1767 1792 2077 2194 2254 2345 2582 2615 2626 2718 2762 3099 3107 3226 3231 3241 3367 3637 . 3889 3901 4051 4328 436 4417 4524 4648 4661 4765 und

5.

Die Inhaber dieser Obligationen werden wiederholt zu deren Einlösung aufgefordert.

Wiesbaden, den 19. Tannar 1874.

Der Regierungs⸗Präsident. v. Wurmb.

Nichtamtliches. Deut sches Reich.

Preußen. Berlin, 9. Februar. Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin war vorgestern in der 5. Vor⸗ lesung des Wissenschaftlichen Vereins, anwesend, und wohnte gestern dem Gottesdienste in der Garnison⸗ kirche bei. Ihre Majestät besuchte Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Elisabeth zu ihrem Geburtstage. Das Familien⸗ diner fand bei Sr. NJöniglichen Hoheit dem Prinzen Friedrich Carl statt. Heute Abend erwarten die Kaiserlichen Maje⸗ stäten die Rückkehr Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten des Kronprinzen und der Kronprinzessin aus Rußland.

Des Kaisers und Königs Majestät haben der evangelischen Krankenstiftung zu Burgsteinfurt, Regieruͤngsbezirk Münster, die Rechte einer juristischen Person zu verleihen geruht.

Der Bundes rath hielt am 7. d. M. die VII. Plenar⸗ fitzung unter Vorsitz des Staats⸗Ministers Delbrück. Vorlagen, betreffend den Entwurf eines Gesetzes wegen Einschränkung der Gerichtsbarkeit der deutschen Konsuln in Liegypten und die Her⸗ stellung einer medizinischen Statistik, wurden den betreffenden Ausschüssen überwiesen.

Demnächst wurde die Kommission für die Vorberathung des Entwurfs einer Gemeinschuldordnung gewählt.

Ausschußberichte wurden erstattet über: a. den Gesetzentwurf wegen Fesistellung eines Nachtrags zum Reichshaushaͤlts-Etat für 1874; b. den Entwurf eines Gefetzes wegen Abänderung einiger Bestimmungen der Gewerbeordnung; (. den Schutz des Urheberrechts an Werken der bildenden Kunst und der Photo⸗

Der Bundesrath und der Ausschuß für Zoll⸗ und

St 2 heute Sitzungen. kee , mn Gestern versammelte sich

Die heutige 2. Sitzung des Deutschen Reichstags wurde um 16 Uhr von dem Alterspräsideten 9. Bonin eröffnet. Am Tische des Bundesraths befan den sich der Reichskanzler Fürst v. Bismarck, von Bundeshevollmächtigten die Staats⸗Minister Del⸗ brück, v. Kamele, Hr. v. Fäustle, v. Mittnacht u. A. Nach einigen geschäftlichen Mittheilungen wurde zur Präsidentenwahl ge⸗ schritten. Bei der Wahl des ersten Präsidenten wurden im Ganzen 294 Stimmzettel abgegeben, von welchen die Abgg. von Forckenbeck 263, von Bennigsen 2 erhielten, 29 unbe⸗ schrieben waren. Der Abg. von Forckenbeck ist somit auf vier Wochen zum ersten Präsidenten des Reichstags gewählt. (Schluß des Blattes.)

Nachdem in der Sitzung des Hauses der Abgeord⸗ neten am Sonnabend, dem 7. d. Mts., der Abg. Baudri sich gegen das Gesetz, betreffend die Verwaltung erledigter katholischer Bisthümer, ausgesprochen, wurde die Diskussion geschlossen und die Vorlage an eine Kommission verwiesen. Ebenso wurde der Gesetzentwurf, betreffend die evangelische Kirchengemeinde— und Synodalordnung, an eine Kommission verwiesen, nachdem sich der Abg. von Saucken⸗Tarputschen entschieden gegen dieselbe erklärt, da sie nicht den vom Minister der geistlichen ꝛc. Ange⸗ legenheiten erregten Hoffnungen entspreche. darauf wurde der Gesetzentwurf, betreffend die Betheiligung des Staats an dem Unternehmen einer die Stadt Berlin durchschneidenden, von einem Punkte in der Nähe des Ostbahnhofes ausgehenden Eisen⸗ bahn nach Charlottenburg, nach der Fassung der Kommission ohne Diskussion in zweiter Lesung angenommen. §8§. 24 lauten nach den Vorschlägen der Kommission:

§. 2. Der hiernach abzüglich der Bauzinsen erforderliche Geldbetrag wird bis zur Höhe von 3,0009000 Thalern aus den der Staatsregierung durch das Gesetz vom 11. Funi 1873 (Gesetz⸗Samm⸗2 lung Seite 305) für den Bau der Bahn von Berlin nach Wetzlar zu Verfügung gestellten Geldmitteln entnommen, und bis zu 4,000, 000 Thaler, soweit nicht durch den Staatshaushalts-Etat oder andere Gesetze Mittel zur Verfügung gestellt werden, durch Veräußerung eines entsprechenden Betrages von Schuldverschrei⸗ bungen aufgebracht. Wann, durch welche Stelle, in welchen Be⸗ trägen, zu welchem Zinsfuß, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Coursen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen, bestimmt der Finanz⸗Minister.

Im Uebrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der An— leihe, wegen Annahme derselben als pupillen⸗ und depositalmäßige Sicherheit und wegen Verjährung der Zinsen die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 (Gesetz⸗Sammlung Seite 1197) zur Anwendung.

S. 3 (neu). Der Jahresetat der Berliner Stadteisenbahngesell⸗ schaft ist bezüglich des dem Staate an der Gesellschaft zustehenden Antheiles alljährlich in den Staatshaus halts-Etat aufzunehmen.

§. 4 (neu). Zur Umschreibung des Aktienkapitals des Staates von 7000000 Thalern auf den Inhaber, zur Veräußerung der Aktien, sowie zur Ausübung des Stimmrechtes bei Anträgen auf Ausdehnung des Unternehmens über den im 5. 1 angegebenen Zweck hinaus, auf Vermehrung des Geandkapitals der Gesellschaft und Kontrahirung von Anleihen für dieselbe, auf Fusien der Gesellschaft mit einer anderen, auf Uebernahme des Betriebes auf anderen Eisenbahnen, auf Aufls⸗ sung der Gesellschaft oder auf Veräußerung der Bahn ist die Geneh⸗ migung beider Häuser des Landtage erferderlich. Alle, dieser Vorschrift entgegen, einseitig getroffenen Verfügungen sind rechtsungültig.

In der heutigen (47 Sitzung des Hau ses der Ab⸗ geordneten, welcher am Ministertisch die Staats⸗Minister Camphausen und Dr. Achenbach mit mehreren Regierungs⸗Kom⸗ missarien beiwohnten, trat das Haus zunächst in die dritte Be⸗ rathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Betheiligung des Staats an dem Unternehmen einer die Stadt Berlin durchschnei⸗ denden, von einem Punkte in der Nähe des Ostbahnhofes aus⸗ gehenden Eisenbahn nach Charlottenburg.

Der Abg. Dr. Virchow sprach sich entschieden gegen dieselbe aus; besonders tadelte er die Verbindung des Staates mit Aktiengesellschaften, die gegen sein legislatorisches Gewissen spräche, und sprach seine Zweifel an der Rentabilität der Bahn aus. Hierauf legte der Minister für Handel u. s. w. Dr. Achen⸗ bach ausführlich den Standpunkt der Regierung dar. Darauf ergriff für die Vorlage der Abg. von Benda das Wort, der be⸗ sonders die Verbindung des Ostens mit dem Westen als einen nicht zu unterschätzenden Vortheil für die Staatseisenbahnen hin⸗ stellte. Hierauf wurde die Generaldiskussion geschlossen; in der Spezialdiskussion wurden die einzelnen Paragraphen und schließ⸗ lich das ganze Gesetz in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung definitiv angenommen.

Es folgte die erste Berathung über den Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Aufnahme einer Anleihe von 50, 600, 000 Thlr. zur Er⸗ weiterung des Staatseisenbahnnetzes (S. Nr. 10 d. Bl.) Der Abg. v. Wedell⸗Vehlingsdorff machte auf die Linie Berlin⸗ Stargard aufmerksam, welche er in dies Gesetz aufgenommen zu sehen wünschte. Nachdem noch der Abg. v. Benda den Wunsch ausgesprochen, daß bei dieser Vorlage die Tariffrage zur Ver— handlung käme, und der Handels⸗Minister Dr. Achenbach sich bereit erklärt hatte, an geeigneter Stelle darüber in Dis kussion zu treten, wurde die Vorlage an eine besondere Kommisston von 21 Mitgliedern verwiesen. Um 121 Uhr vertagte sich das Haus bis Diensiag 10 Uhr. ;

Se. Majestät der Kaiser haben genehmigt, daß die in der Ordre vom 22. Mai 1862 bestimmte Kommandirung von Offizieren des 3. Cötus der Krieg s-Akademie nach been— digtem Kursus zu anderen Waffengattungen einstweilen nicht mehr stattzufinden hat, daß dagegen, so lange diese Komman⸗ dirung ausfällt, die Offiziere des 1. und 2. Cötus dieser Anstalt auf ihren Antrag während der Ferien zwischen dem 1. und 2. sowie zwischen dem 2. und 3. Cötus zu anderen Waffengattungen kommandirt werden dürfen.

In Betreff der Einreichung der Ranglisten, Füh⸗ rung von Personalbogen und Stammlisten ꝛ6. haben Se. Ma⸗ jestät der Kaiser bestimmt:

1) in Zukunft ist Sr. Majestät die Rangliste Seitens der Truppentheile zc. alljährlich nur ein Mal, und zwar zum Mai, ein zureichen; 2) jede Militärbehörde und jeder Truppentheil hat über die zugehörigen Offiziere. Portepeefähnriche, Militärärzte und diejenigen Beamten der Militärverwaltung, welche in die gedruckte Rangliste aufgenommen werden, Personalbogen zu führen; 3) jeder Truppentheil hat eine Stammliste zu führen; 4) bei der Geheimen Kriegs⸗-Kanzlei ist ein Archiv einzurichten, in welchem außer der Aufbewahrung der Akten aller nicht mehr der Armee angehörenden Offiziere 2c. auch noch die Stammlisten der . und die Statistik des Offiziercorps bearbeitet werden.

Nach dem Gesetze vom 2. d. Mis. wegen Erhöhung

graphie; d. den Entwurf eines Gesetzes über die Presse.

Einführung einer Klassen⸗ und klassifizirten Ein⸗ kommensteuer vorgeschriebenen Gebühren, sind den Ge⸗ meinden vom 1. Januar des laufenden Jahres ab für die ihnen obliegende Erhebung und Veranlagung der Klassensteuer, nicht wie bisher vier, sondern sechs Prozent und für die bloße Veranlagung der Klassensteuer an Stelle des bisherigen einen Prozents drei Prozent der eingezogenen Steuer zu gewähren. Zu den Obliegenheiten der Gemeinde bei der Veranlagung der Klassensteuer gehört nach §. 16 der darüber unter dem 29. Mai v. J. erlassenen Instruktion auch die Zufertigung der Steuer⸗ zettel an die Pflichtigen. Mit Rücksicht auf die Erhöhung der Veranlagungsgebühr hat der Finanz⸗Minister bestimmt, daß fortan die Anforderung, daß die Erledigung jenes Geschäfts überall durch die Gemeinden selbst und ohne jede sonstige Bei⸗ hülfe aus Staatsfonds erfolge, ausnahmslos festgehalten werden muß. Die Verfügungen, durch welche die Uebertragung des fraglichen Insinuationsgeschäfts an die Steuerempfänger oder Exekutoren, beziehungsweise die Gewährung besonderer Remune⸗

Polizeidiener genehmigt worden ist, sind Seitens des Finanz⸗ Ministers aufgehoben worden.

Am Sonnabend, den J., Abends, fand in dem Festsaale des hiesigen Rathhauses die Versammkung zur Votirung einer Dankadresse auf die Resolutionen der engli⸗ schen Sympathie⸗Meetings vom 27. Januar d. J. statt. Der Versammlung präsidirte Prof. Dr. Gneist. Nachdem der Genannte, Prof. Dr. Dorner und der Reichstags⸗Abgeord⸗ nete Dr. Völk gesprochen, wurden die eingegangenen Zustim— mungs⸗Telegramme aus Bochum, München, Tresden und Bad Nauheim verlesen. Darauf gelangte die folgende Resolution zur Abstimmung: ;

„Mitglieder des Deutschen Reichstages und beider Häuser des Preußischen Landtages, Vertreter der hauptstädtischen Verwaltung und Bürgerschaft, Männer der Wissenschaft, Kunst und aller Berufklassen, versammelt im Rathhause zu Berlin, sagen den Versammlungen in St. James Hall und Exeter Hall ihren tief empfundenen Dank für die am 27. Januar d. J. gefaßten Beschlüsse. ieser warme Aus⸗ druck der Sympathien Englands für den Deutschen Kaiser und die deutsche Nation in ihrem Widerspruche gegen die Politik der ultra— montanen Partei in der katholischen Kirche ist ein Unterpfand dafür, daß die beiden Nationen auch in Zukunft tren zusammen stehen wer— den in mannhaftem Kampfe für die bürgeiliche und religiöfe Freiheit der Bölker.

Berlin, den 7. Februar 1874

Diese Resolution wurde darauf, ohne Widerspruch zu finden, angenommen, und das Komite beauftragt, dieselbe durch den deut⸗ schen Botschafter dem Präsidium der englischen Versammlung übermitteln zu lassen. Professor Gneist schloß die Versammlung mit folgenden Worten:

„Erlauben Sie mir, meine Herren, noch zu erinnern an die Woꝛte eines ehrwürdigen englischen Staatsmannes, eins alten, welt— berühmten Kämpfers für bürgerliche und religiöse Freil eit, an die Worte Lord John Russells, welche an die Adresse des Deutschen Kaisers gerichtet sind. Er sagte: .

Mögen auch die Einzelheiten aller dieser Kirchengesetze mir nicht vollkommen klar sein, das weiß ich, daß die Seite, auf der die Sache des Kaisers steht, die der Freiheit ist, und daß der im Kampfe gegen ihn, befindliche Papismus die Sache der Sklaverei ist. Lassen Sie uns also danken dem verdsenten alten Kämpfer der Freiheit und im Anschluß an seine Worte geloben, 16 . eben i. 54 halten ö. . und zu Reich, und assen Sie uns schließen mit einem herzlichen Hoch auf Se. Majestä— Kaiser Wilhelm. Un er Kaiser lebe hoh ö vttat oc Die Versammlung stimmte dreimal enthusiastisch in dieses och ein.

In dem am 6. d. Mts, Abends 11 Uhr 5 Minuten von Berlin abgegangenen Courierzug J. der Königlichen Ost⸗ bahn entgleisten zwischen den Stationen Zankoch und Gurkow 3 Personenwagen durch Ueberfahren eines Stücks Rindvieh, welches sich im Geleise befand. Verletzungen von Personen fan⸗ den nicht statt, jedoch erlitt der Zug eine Verspätung von 23s Stunden.

Am 8. früh 1 Uhr entgleisten auf dem Bahnhofe Dahms⸗ dorf⸗Müncheberg in einem dort aus der Richtung Berlin ein⸗ fahrenden Güterzuge zwei Wagen in Folge eines Federbruches. Die hierdurch herbeigeführte Sperrung des Geleises ist bis 9lsa Uhr Morgens beseitigt worden. Von den Perfonenzügen hat nur der hierselbst um 10 Uhr 50 Minuten fahrplan mäßig ein⸗ treffende Kreuz⸗Berliner Lokal⸗Personenzug eine Verspätung von etwa 45 Minuten erlitten. .

Heute traf der Courierzug II., Haupteours der Königlichen Ostbahn, wegen Entgleisung bei Station Güldenboden, mit 5 Stunden und 38 Minuten. Verspätung hier ein.

Bayern. München, 6. Februar. Einer heute Vor⸗ mittag aus Tegernsee eingetroffenen Meldung zufolge, ist in dem Befinden des Prinzen Carl keine Verschlimmerung eingetreten, und die Besorgniß, welche man für das Leben des Prinzen hegte, beseitigt.

In der gestern unter dem Vorsitze des Königlichen Polizei⸗ Direktors Freiherrn von Feilitzsch abgehaltenen Sitzung des Ge⸗ sundheitsraths-⸗Ausschufses wurde u. A. aus Anlaß mehrerer vorliegender Gesuche die Frage behandelt, ob zur Zeit Prozessionen und andere öffentliche Aufzüge zulässig erscheinen; der Ausschuß entschied die Frage einstimmig verneinend.

Sachsen. Dresden, 6. Februar. Der König hat in einer, dem Königlich bayerischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am hiesigen Königlichen Hofe, Frei⸗ herrn von Gasser, am heutigen Tage ertheilten Partikular— Audienz dessen Beglaubigungsschreiben entgegengenommen.

J. Februar. Auf der Tagesordnung der heut gen Sitzung der Ersten Kammer stand der Bericht der dritten Deputation über den, die Verkündigung des Unfehlbarkeitsdogmas durch Ver⸗ lesung des Fuldaer Hirtenbriefes von den katholischen Kanzeln betreffenden Antrag des Abg. Ludwig. Die Zweite Kammer hatte auf diesen Antrag beschlossen:

„an die Regierung das Ersuchen zu richten, in geeigneter Weise und insbesondere durch eine Bekanntmachung im „Katholischen Kirchen- blatte zunächst für Sachsen“ alsbald öffentlich zu beurkunden, daß eine Verkündigung des Uufehlbarkeitsdogmas durch die Verlesung des Hirtenbriefes von den Kanzein nicht stattgefunden habe und nicht habe stattfinden können.“

Die Majorität der 3. Deputation der Ersten Kammer stellte nun den Antrag:

exin Erwägung, daß die bisher abgegebenen Erklärungen der Re⸗ gierung in genügender Weise beurfunden, daß eine Verkündigung des Unfehlbarkeitsdogmas durch die Verlesung jenes Hirtenbriefes von den katholischen Kanzeln nicht stattgefunden habe und nicht habe statt⸗ finden können, dem jenseitigen Beschlusse nicht beizutreten.“

Zu dem andern, bei derselben Veranlassung von der Zwei⸗

der im 5§. 15 des Gesetzes vom 1. Mai 1851, betreffend die

ten Kammer gefaßten Beschlusse: „die Regierung um Vorlegung

rationen dafür an jene Beamten oder an die Gemeinde⸗ oder

nirende 2. Infanterie⸗Regiment Nr. 120 und morgen die in

eines Gesetzentwurfs wegen Ausübung der weltlichen Hoheits— rechte über die katholische Kirche zu ersuchen“, beantragt die ge⸗ sammte Deputation den Beitritt. Nach längerer Debatte, an welcher sich der Kultus⸗Minister, Dr. von Gerber, der Staats⸗ Minister a. D. Dr. Freiherr von Falkenstein und der Bischof Forwerk betheiligten, wurde der Antrag der Deputationsmajorität, in einer, vom Professor Dr. Fricke beantragten, bezüglich der Motivirung modifizirten, von der Deputationsmajorität adoptir⸗ ten Fassung mit allen gegen 10 Stimmen, der Antrag der Ge— sammtdeputation gegen 1 Stimme angenommen.

Die Zweite Kammer trat heute in die Berathung des Budgets des Justiz⸗Ministeriums ein. In der allgemeinen Debatte verbreiteten sich die Abgg. Petri und Kudwig über ver⸗ schiedene Desiderien bezüglich der Justizverwaltung, während die Abgg. Riedel, Fahnauer, Dr. Heine und Kirbach, veranlaßt durch eine im Berichte mitgetheilte Zusammenstellung der an Justiz⸗ beamte gewährten Dienstwohnungen, die Frage der Gewährung von Dienstwohnungen und der dafür anzurechnenden Miethpreise einer Erörterung unterzogen. Die Spezialdebatte erstreckte sich ebenfalls vorzugsweise auf diese Wohnungsfrage, und es wurde in dieser Beziehung schließlich auf Antrag der Deputation, bez. des Abg. Jordan, beschlossen, die Staatsregierung zu ersuchen, für alle Kategorien von Staatsdienern, welchen Dienstwohnungen gegen Entgelt eingeräumt werden, wegen Bestimmung des an⸗ zurechnenden Miethwerthes der Dienstwohnungen den Grundsatz anzunehmen, daß die Miethpreise in der Regel in einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden Weise festgestellt werden.

Württemberg. Stuttgart, 6. Februar. Am heu—⸗ tigen Tage inspizirt der kommandirende General, General der Infanterie v. Schwartz koppen, das in Weingarten garniso⸗

Ulm stationirten Truppen des Württembergischen Armeecorps. Durch das vom „St. A.“ peröffentlichte Gesetz, be⸗ treffend Telegraphen-Anlagen, vom 30. Januar, wird zur weiteren Ausbildung des Telegraphennetzes, Erweiterung des Telegraphengebäudes in Stuttgart und zur Beschaffung be⸗ sonderer Gebäulichkeiten hierselbst für die Telegraphen⸗Inspektion und die Telegraphenwerkstätte in der Finanzperiode 1873.75 die Summe von 165,000 Fl. aus den für den Bau von Eisen— bahnen in derselben Finanzperiode bewilligten Mitteln bestimmt.

Baden. Karlsruhe, 5. Februar. Die Zweite Kam⸗ mer berieth heute das Schulgesetz. In der allgemeinen De⸗ batte hob Intlekofer die Nothwendigkeit der Besserstellung der Volksschullehrer hervor. v. Buß erklärte, man müsse die Wohl— feilheit des Unterrichts ins Auge fassen und deshalb hätte man die Lehrkongregationen, den Unterricht der Lehrschwestern, beson⸗ ders für den Unterricht der Mädchen, nicht ausschließen sollen. Der Staats⸗Minister Dr. Jolly erwiderte, daß Regierung und Majorität im Hause mit der Lehrthätigkeit von Orden und Kongregationen nicht einverstanden seien, haben sie im vorigen Landtag durch Gesetz ausgesprochen, und darüber sei jetzt nicht zu verhandeln. Bei der hierauf folgenden speziellen Berathung gelangte die Kammer bis zu 5§. 46. Nach den Anträgen der Kommission erhöht sich der Staatsaufwand um 40 000 Fl., so daß derselbe 23 bis 25 Proz. des Gesammtaufwands beträgt; hierüber dürfe aber nicht hinausgegangen werden, wenn das bis— herige Verhältniß der Gemeinde zur Schule im wesentlichen auf— recht erhalten werden solle.

Mecklenburg. Schwerin, 7. Februar. Der Erb⸗ großherzog und die Herzöge Wilhelm und PaulFried⸗ rich waren gestern hier eingetroffen. Der Herzog Paul Friedrich ist heute Morgen wieder abgereist, und heute Mittag wird der Erbgroßherzog Schwerin wieder verlassen.

Anhalt. Dessau, 3. Februar. Der Landtag hat sämmtliche ihm zugegangenen Vorlagen erledigt und ist heute geschlossen worden. .

Schaumburg⸗Lippe. Bückeburg, J. Februar. Die Landesverordnungen publizjren ein Gesetz, betreffend die Fest— stellung des Landeskassen⸗Etats pro 1874, vom 27. Januar 1874: Der Etat ist in Einnahme auf 206,086 Thlr. 15 Sgr., in Aus⸗ gabe auf 206,086 Thlr. 15 Sgr., nämlich auf 145,377 Thlr. 2 Sgr. 1 Pf. im Ordinario und auf 60,709 Thlr. 12 Sgr. 11 Pf. im Extraordinario, darunter Ueberschuß zur Verfügung mit Zustimmung des Landtages 42,774 Thlr. 21 Sgr. 11 Pf., festgestellt. Ferner folgendes Gesetz, betreffend die Ressort⸗ verhältnisse des Gymnasii zu Bückeburg, vom 31. Januar 1874: Das Gymnastum zu Bückeburg wird von Ostern 1874 an Un⸗ serer Regierung unterstellt, vorbehaltlich der Beaufsichtigung des Religionsunterrichts durch den Landes⸗Superintendenten.

Lauenburg. Ratzeburg, 5. Februar. Das Offizielle Wochenblatt für das Herzogthum Lauenburg veröffentlicht fol⸗ genden Allerhöchsten Erlaß: 1

Auf Ihren Bericht vom 30. v. M. will Ich genehmigen, daß in jeder Kirche des Herzozthums Lauenburg eine Tafel errichtet werde, welche dem Gedächtniß der, im letzten Kriege gegen Frankreich auf dem Felde der Ehre Gefallenen gewidmet ist und unter der Aufschrift: „Aus diesem Kirchspiele starben für König und Vaterland“

die Namen aller zu dem Kirchspiel gehörig gewesenen Gefallenen

enthält. Ich spreche hierbei den Wunsch aus, daß durch die freiwil⸗ lige Liebesthätigkeit der einzelnen Gemeinden der Gedanke, in dieser Weise das Gedächtniß der im letzten Kriege für König und Vaterland Gefallenen zu ehren, recht bald zur Verwirklichung gelange. Dieser Mein Erlaß ist durch das offizielle Wochenblatt für das Herzogthum Lauenburg zu publiziren. Berlin, den 30. November 1873. Wilhelm. Für den Minister für Lauenburg, Freiherr von Landsberg. An den Minister für Lauenburg.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, J. Februar. Die „Wien. Ztg.“ veröffentlicht eine Verordnung des Handels⸗Ministers vom 4. Februar 1874, betreffend die Abwickelung der mit der Weltausstellung des Jahres 1873 zusammenhängenden Agenden.

In der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses interpellirten Kover und Genossen den Justiz⸗-Minister über die Vorlage der neuen Civilprozeß⸗Ordnung. Der Minister des Innern beantwortete die Interpellation Harrants und Genossen betreffs Verzögerung der neuen Reichsrathswahl in Prachatitz mit der Erklärung, daß diese Wahl auf den 23. d. M. ausge⸗ schrieben ist, somit keinerlei Verzögerung vorliege. Der Antrag Steudels auf Beseitigung der Kohlentheuerung wurde dem Aus⸗ schuß betreffs der Lebens mitteltheuerung zugewiesen. Das Gesetz, betreffend die Gebührenfreiheit der Verhandlungen zur Durch⸗ führung der Ablösung der Reallasten in Mähren, wurde ohne Debatte angenommen. Das Haus nahm ferner unverändert nach der Regierungsvorlage den Gesetzentwurf, betreffend die

Lesung an, desgleichen ohne Debatte den Gesetzentwurf betreffs Aufhebung der Inseratensteuer und nahm sodann die Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofes vor.

Das Subkomite des Ausschusses zur Vorberathung der konfessionellen Gesetze hat dem Referenten des Ausschusses, Abg. Hr. Sturm, die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs, be⸗ treffend die obligatorische Civilehe, übertragen.

Der Königlich großbritannische Botschafter, Sir Andrey Buchanan, trifft nach längerer Abwesenheit in den nächsten Jagen aus Schottland wieder in Wien ein.

Ein Kaiserliches Handschreiben an den Finanz⸗Minister genehmigt die theilweise Auflassung der Prager Festungs⸗ werke zwischen dem Poricer und blinden Thor. Insofern nicht sofort ein Uebereinkommen mit der Stadtvertretung wegen der Uebernahme der Festungsmauern zu Stande kommt, wird die Demolirung in eigener Regie erfolgen.

9. Februar. (W. T. B.) Der Finanz⸗Minister wird, wie die ‚Montagsrevue“ meldet, in der morgenden Sitzung des Abgeordnetenhauses einen Gesetzentwurf einbringen, wonach die Baubanken bei Fusionirungen von Uebertragungsgebühren befreit sein sollen. Dasselbe Blatt will wissen, es sei den türkischen Unterhändlern bereits gelungen, wegen einer neuen Anleihe für die türkische Regierung, im Betrage von 8 Mill. Pfd. Sterl. abzuschließen.

Pesth, 7. Februar. Das Oberhaus hat heute den Ge⸗ setzentwurf, betreffend die Ostbahn, mit allen gegen 4 Stimmen angenommen, nachdem der Minister⸗Präsident die Vorlage wieder holt befürwortet hatte.

Schweiz. Bern J. Februar. (W. T. B.) Der Abbes Collet, Sekretär des Bischofs Mermillod, bei welchem ein Bal⸗ len des in Bar le Duc gedruckten Aufrufs an die Mächte um Intervention zu Gunsten der schweizer Katholiken aufgefunden war, ist auf Grund der Bestimmungen des Art. 57 der jetzigen Verfassung ausgewiesen und die Untersuchung wegen der Urhe⸗ berschaft und Verbreitung dieses Schriftstücks aus Mangel an Indizien niedergeschlagen worden.

8. Februar. (W. T. B.) Das Dorf Bassecourt (Altorff im Berner Jura ist wegen dort vorgekommener Ruhestörungen von 2 Scharfschützen⸗Compagnien besetzt worden. Von den renitenten Geistlichen aus dem Jura sind 12 von der Internirung im protestantischen Theile des Kan⸗ tons nicht betroffen worden.

Im Kanton St. Gallen ist die neue strafgesetzliche Bestimmung, wonach Geistliche wegen Mißbrauchs der Kanzel mit einer Geldstrafe bis zu 1000 Franken und einer Gefängniß⸗ strafe bis zu vier Jahren bestraft werden sollen, in der Volks⸗ abstimmung mit ea. 19,800 gegen 16,500 Stimmen angenom⸗ men worden.

Niederlande. Haag, 4. Februar. Die Kommission der Zweiten Kammer der Generalstaaten über den Ge⸗ setzentwurf für Regelung des Münzwesens hatte von der Regierung noch einige Aufschlüsse über die Wendung, welche in den Münzverhältnissen zu den Kolonien eintreten würde, ver⸗ langt. Sie hat deshalb, wie nun verlautet, erst Ende voriger Woche ihren definitiven Bericht aufstellen können.

Großbritannien und Irland. London, 6. Februar. Die Königin wird, dem Hofjournal zufolge, am 26. Februar, 25. März und an einem noch festzusetzenden Tage im April oder Mai im Buckingham⸗Palast Draw ng-⸗rooms (Empfang von Herren und Damen) abhalten. Außerdem wird am 13. März im genannten Palast eine diplomatische Cour stattfinden.

In Cannes starb am 4. d. der Earl von Howth plötzlich an einer Herzkrankheit. Der Verstorbene, ein irischer Pair, Statthalter der Grafschaft Dublin, Vice⸗Admiral von Leinster und Ritter des St. Patrick-Ordens, hatte sein 74. Le⸗ bensjahr erreicht.

Der brasilianische Gesandte am hiesigen Hofe, Baron de Penedo, ist von seiner Mission in Rom auf seinen Posten hierher zurückgekehrt.

Frankreich. Paris, 9. Februar. (B. T. B.) Bei den gestern stattgehabten Ersatzwahlen für die Na—⸗ tio nalversammlung wurden, soweit das Resultat bis jetzt bekannt geworden ist. im Departement Haute⸗ Saone 26,964 Stimmen für Hörisson (Republikaner), 21,B338 für Marmier (Monarchist, im Departement Pas de Calais 45,557 Stimmen für Brasme (Republikaner) 39 981 für Sens (Monarchist) abgegeben. Das definitive Wahlergebniß steht noch nicht fest.

Versailles, 7. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Nationalversammlung wurde das Amende⸗ ment Léon Says, nach welchem der Betrag der Schuld⸗Amorti⸗ sationsquote um 50 Millionen Francs herabgemindert werden sollte, mit 434 gegen 249 Stimmen abgelehnt. Demnächst wurde die Kommission für die Vorberathung des Antrags, betreffend die gerichtliche Verfolgung des Deputirten Melvil Bloncourt, gewählt.

Spanien. Madrid, 7. Februar. (W. T. B.) Die Regierung hat ein Dekret erlassen, nach welchem alle steuer⸗ pflichtigen Unterthanen an der National-Anleihe Theil nehmen sollen.

Türkei. Kragujevatz, 7. Februar. Bei Beantwortung einer Interpellation erklärte der Minister⸗Prãäsident in der Skupt⸗ schina, die Regierung werde in der nãchsten Session Vorlagen, betreffend die Erweiterung der Preßfreiheit, eine wirksamere Mi⸗ nisterverantwortlichkeit, die Erweiterung der Gemeindeautonomie und die Reorganisation der Administration, einbringen.

8. Februar. (W. T. B.). Der ehemalige Kriegs⸗ Minister, Sberst Beli⸗Markowitsch, welcher im De⸗ zember v. J wegen mehrerer ihm zur Last gelegter Kriminal⸗ verbrechen von der Skuptschina in Anklagezustand versetzt war, ist heute von derselben freigesprochen worden. Die Session der Skuptschina ist mit der heutigen Sitzung geschlossen worden.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 5. Februar. Auch der Kronprinz von Dänemark ist, wie die „St. Pet. Ztg.“ nachträglich meldet, mit den übrigen Hohen Herrschaften nach Moskau abgereist. . .

Wie die Moskauer Blätter berichten, trafen am Dienstag, den 3. Februar bald nach 6 Uhr Abends Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprin⸗ zessin des Deutschen Reichs und von Preußen, sowie der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha in Mos kau ein. Als der Zug mit den Hohen Gästen am Bahnhof hielt, begab sich der General⸗ Gouverneur von Moskau, General⸗Adjutant Fürst Dol⸗ gorukow auf die Aufforderung des Kronprinzen in den Waggon Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten und geleitete sie so⸗ dann in die Kaiserlichen Paradegemächer, wo Höchstdenselben die

Behandlung der Gebühren bei Börsenschiedssprüchen, in dritter

obersten Militär- und Eivilchargen vorgestellt wurden. Der

Kronprinz empfing die Ehrenwache vom Rosstowschen Infan⸗ terie⸗ Regiment mit der Fahne, worauf sich die Hohen Gäste in das Kreml⸗Palais begaben. Der Bahnhof und die Straßen, welche die Hohen Herrschaften zu passiren hatten, waren festlich illuminirt und mit dichten Volksmassen angefüllt, welche die Fürstlichen Gäste mit freudigen Hurrahrufen begrüßten. Der Kronprinz bewohnt die Gemächer des Großfürsten Thronfolgers Cesarewitsch, der Herzog von Coburg den Kavalierflügel, und der größte Theil des Gefolges hat im „Slavischen Bazar“ Wohnung genommen. Nach eingenommenem Diner machten die Hohen Herrschaften um 9 Uhr Abends in Troiken eine Spazierfahrt durch die Hauptstraßen der Stadt. Am folgenden Tage, Mitt⸗ woch, beabsichtigte das Kronprinzliche Paar das Troizki⸗Ssergij⸗ Kloster zu besuchen. . Es sind unter Anderem auch auf den Moskauer Sperlings⸗ bergen Vorbereitungen zum Empfange des Hohen Gastes ge⸗ troffen, da man annimmt, daß der Kronprinz auch diesmal den Ort besuchen werde, von dem aus er bei seiner ersten Anwesen⸗ heit in Moskau sich lange des Anblicks der Stadt er⸗ freut hat. Dasselbe Blatt veröffentlicht folgende Bekanntmachung: Se. Majestät der Kaiser hat anläßlich Seines Eintreffeus in Moskau mit den Hohen Neuvermählten, J. K. H. der Großfürstin Maria Alexandrowna mit S. K. H. dem Prinzen Alfred Ernst Albert von Großbritannien, Herzog von Edinburgh Allerhöchst zu befehlen geruht: Am 24. Januar um 1095 Uhr Morgens haben sich im großen Kreml⸗Palais einzufinden: alle angesehenen Personen beiderlei Ge⸗ schlechts, welche Zutritt bei Hofe haben, die Stabs⸗ und Oberoffiziere der Garde, Armee und Flotte, der Adel beiderlei Geschlechts; desglei⸗ chen das Stadthaupt von Moskau und die übrigen in der Residenz anwesenden Stadthäupter, die russische und ausländische Ehrenkauf⸗ mannschaft und die Handwerker die Damen in hohen Kleidern und Hüten, die Herren in Galauniform.

Zu versammeln haben sich: die Damen des Hofes und diejenigen, welche den Zutritt nach den Chevaliersgarden haben im Kitharinen⸗

saal, die Damen der Stadt im Alexandersaal, die Generale, Stabs⸗ und Oberoffiziere im Andreassaal, die Civilchargen und

der Adel im Georgensaal, die Kaufmannschaft und die Handwer⸗ ker im Wladimirsaal.

An demselben Tage haben sich zur Darbringung der Glückwünsche an J. K. H. die Großfürstin Maria Alexandrowna und S. K. H. den Herzog von Edinburgh im Andreassaal zu versammeln: alle an⸗ gesehenen Personen beiderlei Geschlechts, welche Zutritt bei Hofe ha⸗ ben; von Militärs: die Generale, die Commandeure der Regimenter und Artilleriebrigaden und die Obersten, welche diesen entsprechende Stellungen bekleiden, die Gouverneure, Adelsmarschälle und Edelleute mit Gemahlinnen und Töchtern. Zu versammeln habn sich die Herren um 1 Uhr in Galauniform, die Damen um 2 Uhr, in russi⸗ scher Tracht.

Aus den von der Moskauer Polizei getroffenen Dispositionen ist ersichtlich, daß am 24. Januar Abends Galavorstellung im großen Theater stattfindet, am 25. Januar Ball in der Adels⸗ versammlung und am 26. Ball beim Moskauer General—⸗ Gouverneur.

Die besondere Session beim Reichsrath, die bekanntlich mit den Rechten eines Departements desselben konsti⸗ tuirt worden ist, um das neue Wehrgesetz zu berathen, soll bezüglich der Zahl ihrer Mitglieder reduzirt werden, da jetzt nach Erlaß des Statuts über die Militärpflicht die weitere Arbeit von 35 Mitgliedern nicht mehr erforderlich sei. Mitglieder der Ses— sion sollen noch ferner verbleiben die Minister des Krieges, des Innern und der Finanzen, der Verweser des Marine⸗Ministe⸗ riums und diejenigen Personen der früheren Session, welche die souveräne Gewalt in derselben zu belassen für gut befindet. Für die übrigen Minister ist die Theilnahme an den Arbeiten der Kommission mit den Rechten von Mitgliedern nur dann obliga⸗ torisch, wenn Fragen, die ihre Ressorts berühren, in Erwägung kommen. Unter den Fragen, welche auf der Tagesordnung stehen und ihrer Erledigung harren, nennt die „Neue Zeit. das Projekt einer Verordnung über die Einberufung der Reichs⸗ Landwehr und das Projekt einer besonderen Verordnung für die verschiedenen Gegenden des Reiches, auf welche das allge⸗ meine Statut über die Militärpflicht keine Anwendung findet.

Mos kau, 7. Februar. (W. T. B.) Gestern nahmen die Hohen RNeuvermählten im Kaiserlichen Palais die Glück⸗ wünsche der verschiedenen Korporationen entgegen. Abends fand im Theater eine Gala⸗Vorstellung statt. Nach dem darauf fol⸗ genden vom Adelsklub veranstalteten Balle traten heute früh 3 Uhr Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kron⸗ prinz und die Kronprinzessin des Deutschen Reichs und von Preußen sowie der Herzog von Coburg die Rückreise nach Berlin an. Heute Abend findet Ball bei dem Genera⸗Gou⸗ verneur statt. Morgen Nachmittag 5!“ Uhr werden der Kaiser, die Hohen Neuvermählten und die anderen Fürstlichkeiten nach St. Petersburg zurückkehren.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 4. Februar. Der Landeshauptmann des Läns Norbottn hat bei der Regie⸗ rung um eine Proposttion an den Reichstag angehalten, betref⸗ fend die Anweisung von 30 000 Rth. zu einer gründlichen Untersuchung der Erzlager in dem genannten Län, nach Ausdehnung und Gehalt. Die Regierung hat zu der Theil⸗ nahme Schwedens an der Weltausstellung in Phila—⸗ delphia von dem Reichstage 50, 000 Kronen verlangt.

Amerika. Nachrichten aus San Domingo vom 13. d. M. zufolge sind daselbst sämmtliche politische Gefangene in Freiheit gesetzt und alle Handschellen in das Meer geworfen worden. Im Lande herrschte Ruhe, und Gonzalez, der neue Präsident, wurde in der Hauptstadt erwartet.

Havanna, 8. Februar. (W. T. B.) Der General⸗ Kapitän Jovellar hat für die ganze Insel den Belagerungs⸗ zustand proklamirt und die Mobilisirung eines Theils der Freiwilligen, sowie die Eintragung aller Männer zwischen dem 30. und 45. Lebensjahre in die Listen zur Leistung des Kriegs⸗ dienstes angeordnet.

Asien. Aus Caleutta wird den „Times“ unterm 5. d. M. gemeldet: Wiederum hatten wir einen durchnässenden Regen. Die Ankäufe für den Export vergrößern sich. Der Ueberschuß von Backergunge ist spärlich. Die Preise steigen. Sir R. Temple hat aus Allahabad um Viehfutter und Baum⸗ wolle für die Nothbauten telegraphirt.“

Nach einer offiziellen Depesche aus Atchin vom 4. d. nehmen die Häuptlinge der Eingeborenen noch immer eine feind⸗ liche Haltung ein und erbauen Forts im Innern des Landes. Von dem General van Swieten wird indessen diesem Umstande keine besondere Wichtigkeit beigelegt. Die Einnahme des Kraton hat die Kräfte der Feinde gebrochen; das niederländische Lager ist nicht mehr angegriffen worden. Der General, van Swieten will, bevor er weitere Schritte thut, abwarten, ob die Bevölkerung nicht allmählig eine weniger feindliche Haltung beobachten wird. Der Tod des Sultans wird bestaͤtigt.

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