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K
Die Nr. Z des Armee ⸗Verordn ungs⸗Blatts“ hat fol⸗ enden Inhalt: Einreichung der Ranglisten. Führung von Personal⸗ ogen und Stammlisten 2c. Kommandos der Offiziere der Kriegs- Akademie während der Ferien. Ernennung der Zengsergeanten nach 15jähriger Dienstzeit zu Depot ⸗Vice⸗Feldwebeln. Abänderung der Vorschriften über das Verfahren bei Besetzung der Gemeinde und Instituten⸗Forstbeamtenstellen. — Nr. 5 pro 1870 A.-V.⸗Bl. Verkot der Annahme der niederländischen Halbguldenstücke und der österreichi ⸗ schen und ungarischen Viertelguldenstücke bei den Staats- und sonstigen
2 2 Kassen. Unterscheidende Benennung des J. Bataillons (Rotenburg) 2. Thüringischen Landwehr-Regiments Nr. 32. Reini- ungs⸗ und Konserationsmittel für Lederzeugstücke ꝛc. Zahlung und e irn der Reisekosten für die kostenfreien Urlaubsreisen der Fü—⸗ silire der Unteroffizierschulen. Gebrauch der reglementsmäßigen Re⸗ quisitionsscheine bei Versendung von Frachtgütern auf den Eisenbahnen. Nachweisung der im 4. Quartal 1873 vorgekammenen Veränderungen im Bestande der Kaiserlich Deuischen Reichs⸗Telegraphen⸗Stationen. Ressort für die Marsch⸗ und Etappensachen, sowie die Eisenbahn⸗ Trangport⸗Angelegenheiten. Berechnung des Ausfalls bei Einberufung von Mannschaften des Beurlaubtenstandes der Marine. Nachweiiun⸗ gen der wegen Nichtgestellung ver die Departements⸗ (Marine) Erlatz⸗ Tomission beziehungsweise wegen unerlaubter Auswanderung hestraften Individuen. Berichtigungen zu den Waffen⸗Preisverzeichnissen pro 1574. Ausrüstung ꝛc. der zum Lehr-⸗Infanterie⸗Bataillon zu komman⸗ direnden Mannschaften. Wohlthätigkeit.
Die Nr. 3 des Central⸗Blattes der Abgaben⸗, Gew erbe⸗ und Handelsgesetzgebung und Verwaltung in den König⸗ lich Preußischen Stagten hat folgenden Inhalt: Cirkular⸗Vex⸗ fügung des Königlichen Finanz- Ministeriums, die Ausführung des Gesetzes vom 30. Mai 1873, die Erbschaftssteuer betieffend, vom 2. Dezember 1873.
Statistische Nachrichten.
Berlin. Statistik der Königlichen Bau⸗Akademie pro Winter⸗Semester 1873774.
1. Lehrer: Fest angestellte 8, ordentliche 27, Hülfslehrer 30, Privatdocenten 1, Summa 66.
2. Studirende: 49 Bauführer, 605 Baukunstbeflissene für den Staatsdienst, 65 Privat⸗A1Architekten, 21 Ausländer (Nichtdeutsche): 740 immatrikulirte Studirende; 69 Hospitanten, darunter 4 Aus⸗ länder, Summa 809 Studirende.
3. Am Beginn des Semesters sind neu aufgenommen: durch Immatrikulation 253, als Hospitanten 69, Summa 322 Stu⸗ dirende. (Unter den Hospitanten befinden sich 1 Studirender der Uni⸗ versität, 6 Studirende der Gewerbe⸗Akademie, 1 Studirender der Berg⸗Akademie, 2 Studirende der Kunstschule und 2 Offiziere.)
4. Zahl der wöchentlich ertheilten Unterrichts stun⸗ den: Im ordentlichen Unterricht 238, im außerordentlichen 19, Summa 267 Stunden. ;
5. Von den ad 2 aufgeführten 605 Baukun st-Be⸗ flissenen für den Staatsdienst haben: 331 Gymnasien, 274 Realschulen J. Ordnung absolvirt.
ß. Von den Ausländern sind: Aus Böhmen 1, Galizien 2, Ungarn 2, Rumänien 3, Rußland 6, Norwegen 2, Dänemark 1, England 2, Belgien J, Luxemburg 1, der Schweiz 1, Noramerika 2, Mexiko 1, Summa 25.
München, 7. Fehruar. Von vorgestern bis gestern Abend sind 14 Erkrankungen und 6 Todesfälle, von gestern bis heute Abend 11 Erkrankungen und 5 Todesfälle an Cholera vorgekommen.
— In den Jahrbüchern für Nationalökonomie und Statistik von Bruno Hildebrand und Johannes Ganrad sind die Ergebnisse der Viehzählung in den Thüringischen Staaten 106 Fanuar 1873 veröffentlicht. Es wurden hiernach gezählt: 46142 Pferde, darunter 42075 über dreijährige, 78 Zuchthengste, 32,732 landwirthfchaftliche, W373 gewerbliche Arbeits. 79 Militär., 1822 sonstige Pferde; 33 Maulthiere und Ejsel; 117 Esel, 3843525 Stück Rindvieh, davon 46662 Kälber, S9, 038 Stück Jungvieh, 2623 Stück Zuchtbullen, 2643 Bullen, 46,235 Ochsen, 199,147 Kühe, 599,370 Schafe, davon 1305315 veredelte Woll, 99,739 Fleischschafe; 244323 Schweine; 136437 Ziegen, 53 047 Bienenstöcke, deren 15516 mit beweglichen Waben (E77 Pfd. Caocons in 1872. ; Die durchschnittliche Zunahme (4) resp. Abnahme — des Vieh⸗ standes seit 1367 beträgt: Pferde — l 23 „ (nur in Reuß ä. L. O16 Æ); Rindvieh 193 „; Schafe — 3e „; Schweine — a3 S. (nut in Reuß ä. L. ÆO,s3 ); Ziegen 2s, S; Bienenstöcke 4 256 *.
Auf eine geographische Quadratmeile kamen: Pferde 208 (in S. Meiningen 100, S Altenburg 370); Rindvieh 1719 (Reuß ä. L. 212, S. Altenburg 2593); Schafe 2681 (Reuß ä. L. N39, S. Mei ningen 3224); Schweine 1693 (S. Meiningen 835, S. Altenburg 1565); Ziegen 610 (S. Altenburg 473, Sch, Rudolstadt 783); Bie— nenstẽcke 237 (Reuß j. L. 153. S. Coburg-Gotha 280). Zur Ver⸗ gleichung des Viehstandes in Thüringen mit demjenigen von Preußen und Sachsen dienen folgende Zablen (pro Quadratmeile)! Rindvieh: ,, . 1348, Thüringen 1719, Sachsen 2479; Schafe: Sachsen 761, Thüringen 2681, Preußen 3073; Schweine: Preußen 670, Thüringen 1083, Sachsen 1107; Ziegen; Preußen 231. Sachsen 387, Thüringen 610; Bienenstöcke:; Preußen 227, Sachsen 236, Thüringen 237. Auf 109000 Einwohner trafen in Thüringen 452 Pferde (Reuß ä. L. 212, Sch. Sondershausen 555), 360 St. Rindvieh (Reuß ä. X. 268, S. Altenburg 404), 5629 Schafe (Reuß ä. L. 1033, Schw. Sondershausen 12277), i278 Ziegen (Reuß ä. 2. 702, Sch. Rudol⸗ stadt 1774), 497 Bienenstöcke (Reuß j. 8. 258, S. Weimar 607).
— Die Montanindustrie Elsaß-Lothringens lieferte nach amtlichen Aufstellungen im Jahre 1872 Produkte im Gesammt⸗ werthe von 24. 941,689 Thlr. und beschäftigte 13,139 Arbeiter. Hier⸗ von treffen auf den Berghau 18135700 Thlr. und 3563 Arbeiter, auf den . 2. und 9576 Arbeiter.
Unter den Bergbauprodukten nehmen die Steinkohlen die wichtigste Stelle ein. Das Vorkommen derselben ist auf die Lothrin⸗ genschen Kreise Forbach und Bolchen und die elsässischen Kreise Schlettstadt, Rappoltsweiler und Thann beschränkt, die Gewinnung auf 3 Tiefbaugruben bei Forbach. Die Produktion der letzteren, welche 1844 Arbeiter beschäftigten, betrug 5, 8o4, 110 Thlr. im Werthe von 1,092,801 Thlr. — Der Hauptsitz der Eisensteinförderung liegt auf dem linken Moselufer und vornehmlich in der nordöst— lichen Ecke des Reichslandes und tritt gegen die dortige Massen—⸗ gewinnung von colithischem Brauneisenstein und Bohnerzen die elsässische Gewinnung von armen Bohn und Blättelerzen ganz zurück. Auf 7 in Betrieb befindlichen Gruben, welche 1449 Arbeiter beschäftigten, wurden 13 692,009 Ctr. Eisenerze im Werthe von 623,841 Thlr. ge⸗ fördert. Von sonstigen Bergbauprodukten sind im Jahre 1872 noch gewonnen:; Braunkehlen (2 Gruben) 414,554 Ctr. im Werthe von 59564 Thlr., Asphaltkalk 55.333 Ctr. im Werthe von 15,3201 Thlr., Erdöl (2 Gruben) 6989 Ctr. im Werthe von 34,481 Thlr., erdöͤlhal⸗ tiger Sand 74884 Ctr. im Werthe von 985 Thlr., Schwefelkies 1040 Ctr, im Werthe von 69 Thlr., Vitriol⸗ und Alaunerze 235,260 Ctr. im Werthe von 31,368 Thlr.
Der Hüttenbetrieb von Elsaß Lothringen beschränkt sich haupt⸗ sächlich auf die Gewinnung von Eisen und Stahl, sowie auf die Verarbeitung von Gußeisen, Stabeisen, Stahl und Rohkupfer. Im Elsaß sind zwei Hochofenwerke zu Niederbronn (6 Hochöfen) und zu Lützel bei Pfirt, während der Bezirk Lothringen 13 Hochofenhütten mit zusammen 35 Hochöfen besitzt, von welchen 27 unmittelbar bei den Eisensteingewinnungen auf der linken Moselseite liegen. Im Jahre 1872 wurden 26 Hochöfen betrieben, die theilweise mit Walz, Stahl-, Raffinir⸗, Frische, Hammer- und Streckhütten verschen sind, darunter 2 mit Holzkohlen, die übrigen 24 mit Verwendung von mineralischem Btennstoff, welcher hauptsächlich aus dem nahen Saar— kohlenbecken, zum geringen Theil auch aus Belgien bezogen. Die Pro⸗ duktion ist auf Roheisen zum Verkauf, auf Gußwagren, sowie auf Sisenbahnartikel, Baukonstruktions⸗ und. Fagoneisen aller Art, Grubenschienen, Blech⸗ und Drahteisen gerichtet. Die Zahl der von
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sämmtlichen Hüttenwerken in Elsaß Lothringen beschäftigten Arbeiter betrug 9576. die Produktion bestand in: 4441401 Eir. Roheisen für 313.406 Thlr., 835,540 Etr. Gußwaaren für 3,664,357 Thlr., 26725 Ctr. rohen für 11,304,919 Thlr. und 70,419 CEtr. rohen Stahlfabrikaten für 845,298 Thlr.
Ven den? Salzwerken Lothringens — Elsaß besitzt ein sol⸗ ches nicht — standen im Jahre 18727 die 6 Salinen zu Dieuze, Meyenvic, Salsaux, Le Haras, Saaralben und Salzbronn im Be— trieb und produzirten im Ganzen mit 186 Arbeitern aus 160. 734 Ctr. gradirter und 4090 000 ECtr. nicht gradirter Soole 560,734 Gtr. Kochsalz im Werthe von 246,883 Thlr., außerdem 1000 Ctr. Glauber⸗ salz aus Pfannenstein im Werthe von 3209 Thl:.
Haagg, 4 Februar. Die Cholera tritt noch immer hier und da, jedoch von Woche zu Woche in abnehmender Zahl, in den Nieder⸗ landen auf. Nach den offiziellen Berichten, die im Ministerium des Innern eingegangen, sind in der Woche vom 25. bis 31. Januar im Reiche zwei Personen an asiatischer Cholera gestorben, und zwar U in Delft, 1 in Leyden.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Berlin. Zur Feier des Verfassungsgesetzes vom 20. Dezember 15873, betreffend die Erweiterung der Reichsgesetz ebungs⸗Kompetenz auf däs gesammte bürgerliche Recht, wird in der Versammlung der juristischen Gesellschaft am Sonnabend, den 14. Februar, Abends 7 Uhr, fin Arnims Salon, Unter den Linden 43) der Abg. Rechts« anwalt Dr. Lasker einen Festvortrag über die deutsche Rechtseinheit
or und seit dem Erlaß des Verfassungsgesetzes vom 20. Dezember 1573 halten. Ferner soll in dieser Versammlung berathen werden über einen Vorschlag des Vorstandes zur Ausschreibung der Preisaufgabe: Entwurf eines Gesetzes uber das deutsche Erbrecht nebst Motiven und einer vergleichenden Zusammenstellung der erbrechtlichen Bestimmungen aus den wesentlichsten in Deutschland gegenwärtig geltenden Gesetz⸗ gebungen.“ Die Bedingungen sind folgende; J. Die Ablieferung der Arbeit, in deutscher Sprache abgefaßt, erfolgt bis einschließlich am 20. Dezember 1874 bei dem gegenwärtigen Schriftführer der juristischen Gesellschaft, Justiz(Rath Meyen zu Berlin, Leipzigerstraße 65. Der Name des Verfassers ist in verschlossenem Couverte beizufügen, und auf das Couvert ist das Motto der Arbeit zu setzen. II. Zur Aus⸗ ühung des Amtes als Preisrichter werden fünf Mitglieder der juri⸗ stischen Gesellschaft, von denen zwei der juristischen Fakultät hiesiger Universität angehören müssen, in der Januarsitzung 1875 durch Stimm⸗ Lttel der anwesenden Mitglieder nach Stimmenmehrheit gewählt. Die Preisrichter beschließen nach Stimmenmehrheit. III. Die Verkündi⸗ gung des Beschlusses der Preisrichter und des Verfassers der gekrönten Preisschrift erfolgt in der im Mai 1875 stattfindenden Sitzung der 6 Gescllschaft. IV. Der Ehrenpreis für die gekrönte Preis⸗ chrift ist Ein Tausend fünf Hundert Mark Reichsmünze. Die Ein— händigung des Preises aus der Kasse der juristischen Geselljchaft an den Verfasser erfelgt, nachdem der Verfasser ein gedrucktes Exemplar der Arbeit an die Gesellschaft eingereicht hat. Erklärt jedoch der Verfasser vor der Rückgabe des Manuskriptes, daß er das geistige Eigenthum an der Arbeit der jrristischen Gesellschaft überlasse, so er⸗ folgt unmittelbar nach Abgabe dieser Erklärung die Einhändigung des Preises an denselben.
Cöln, 8. Februar. Der Guß der Kaiserglocke ist, der ‚Cöln. Ztg. zufolge, vollständig gelungen, indem sich der obere und untere Theil derselben zu einem einheitlichen Ganzen verbunden haben. Der Ton der Glocke aber ist nach dem Befund der Prüfungs⸗-Kom⸗ mission Cis statt G. Durch Abschleifung der Glocke im Innern, und zwar im oberen Theile derselben, versicherte der Gießer, den richtigen Ton herstellen zu können.
Ludwigsburg, 9. Februar. (W. T. B.) Der Theologe David Friedrich Strauß ist gestern hier gestorben. . Die Nr. 5. der Zeitschrift Kunst und Gewerbe, Wochen- schrift zur Förderung Deutscher Kunst⸗Industrie“ (8. Jahrg.), heraus gegeben vom bayerischen Gewerbemuseum zu Nürnberg, redigirt von Dr. O. von Schorn, hat folgenden Inhalt: Das goldene Zeitalter der Rengissance in München. Ven Prof. Dr. Stockbauer. JI. — Zittau; Zur Frage des Markenschutzes. — Wien: Chemisch-technische Versuchsanstalt für Keramik, Glas und Email. — Ven dig: Ein Bronzeguß von Giordani. — London: Die diesjährige internationale Ausstellung von Werken der Kunst und Industrie. — Für die Werk⸗ statt: Mittel zum Verkleinern des Durchmessers eiserner Ringe. — Neue Imprägnirungsmethode des Holzes. — Anlassen oder Temperi⸗ ren. — Aus dem Buchhandel; Geschichte der Jacquard Maschine von Prof. F. Kohl; Berlin, Nicolai'sche Buchhandlung, 1873. — Kleine Nachrichten. — Erklärung zur Beilage Nr. 5H: Durchbrochene Füllun⸗ gen aus Schmiedeeisen aus dem Dome zu Magdeburg (Tondruch.
Leipzig, 5. Februar. Der Privatdocent Dr. phil. Otto Loth an der hiesigen Universität ist zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät ernannt worden.
— Die Nr. 17 der „Wissenschaftlichen Beilage der Leipziger Zeitung“, vom 8. Februar hat folgenden Inhalt: Zur kosmologischen Geist esbewegung. der Gegenwart: Literarische Kultur⸗ studien. — Rezensionen und Besprechunzen.
Am 4. und 5. Tbruar Abends zwischen 8 und 9 Uhr ist an vielen Orten u. A. in Straßburg, Warmbrunn und Darmstadt ein Nordlicht beobachtet worden.
Wien. Nach den der Kaiserlich⸗Königlichen Centralanstalt für Meteorologie und Erdmagnetismus auf der Hohen Warte zugekom menen telegraphischen Berichten wurden am 30. Januar, Nachmittags 6 Uhr, zu Lesina, Lissa und auf den umgehenden Inseln, sowie in einem größeren Theile Dalmatiens Erdstöße mit deutlich ausgedrücker wellenförmiger Bewegung des Erdbodens verspürt. Die Bewegung dauerte etwa 8 bis 10 Sekunden und geschah von Süd gegen Nord. Gegen 8 Uhr Abends wiederholten sich diese Stöße, waren aber weniger fühlbar, dagegen von einem donnerahnlichen, rollenden Getöse begleitet, worunter besonders drei bemerkbare dumpfe Schläge zu unterscheiden waren. ;
Landwirthschaft.
Berlin, 9. Februar. Der Verein zur Beförderung des Gartenbaues in den Königlich preußischen Staaten, welcher am 2, 3. und 4. Mai d. J. eine Aus stel lung -veranstaltet, veröffentlicht ein Nachtragsprogramm, enthaltend die bei dieser Gelegenheit zur Vertheilung kommenden Prei se. 1) Preis Sr. Majestät des Kaisers und Königs: Die goldene Medaille für das größte, durch ausgestellte Sachen um die Ausftellung erworbene Verdienst. — ) Preis Ihrer Majestät der Kaiserin⸗ König in:; Die nähere Bestimmung ist noch vorbehalten. — 3) Preis Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten des Kron— prinzen und der Kronprinzessin; Eine sülberne Fruchtschale für die schönste Gattung von Rosen. — ) Preis Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Carl von Preußen: Fünf— zig Mark für eine Sammlung von 6 verschiedenen Blattpflanzen, welche während des Sommers im freien Lande zu effektvoller Dekoration geeignet sind. 5) Preis Ihrer Ih n in e Hoheit der Prinzessin Carl von Preußen: Fünfzig Mark für eine, effektvolle Gruppe. blühender Kallhauspflanzen. — Ferner sind ausgesetzt 6 ein Preis des Ministers für die geist⸗ lichen. Unterrichts und Medizinal⸗Angelegenhciten: 150 Mark für eine dekorative Gruppe, in welcher mindestens 20 Arten blühender strauchartiger Topfflanzen enthalten sein müssen. — 7) ein Preis des Magistrats der Haupt- und Residenzstadt Beilin: 300 Mark für ein
rojekt zur Umwandlung des Dönhofsplatzes zu Berlin in einen Schmuckplatz und 8) folgende Vereinsmedaillen, welche in vereinigter Sitzung beider Sektionen zuerkannt werden sollen: a. 2 Vermeil⸗ Medaillen zur freien Verfügung der Preisrichter behufs Auszeichnung von, Personen, welche die Zwecke des Vereins auf die erfolgreichste Weise gefördert haben, und zwar die eine für gärtnerische Leistungen, die andere für generelle Förderung des Gartenbaues; b. 1 silberne Medaille für das schönste, sich zur Ausstellung im Freien eignende
Pflanzenarrangement (nicht Teppichbeete); . ] silberne Medaille für
die beste Sammlung von Kulturpflanzen; 4. I silb rne Medaille fü Neuheiten, welche sich noch nicht im Handel befinden; e. 1 silberne Medaille für die beste Sammlung getriebenen Gemüses; f. 6 bron- zene Medaillen dem drr, , zur freien Verfügung, um bei außerordenilichen Leistungen die im Programme vorgesehenen Geld⸗ preise zu erhöhen.
Gewerbe und Sandel.
Die Nr. 5 der Deutschen Indu strie⸗Zeitung, Organ der Handels- und Gewerbekammern zu Chemnitz, Dresden, Plauen und Z ttau, hat folgenden Inhalt: Handels⸗ und Gewerbekammern: Oeffentliche Plenarsitzung der Handelskammer zu Leipzia am 29. De⸗ zember 1373. — Technik: Die Steuerungen der Dampf maschinen auf der Wiener Weltausstellung. (Mit 24 Abbildungen auf Taf. II. Schluß aus Nr. I). Fortschritte in der Flachsindustrie. Konstruk⸗ tionsfehler an Dampffesseln. Maisch-Brennapparat mit ununter⸗ brochenem Betrieb. — Dampfstrahlapvarate. — Industrielle Briefe: Berlin: Dentsches Central-Handelsregister. Manchester: Wochenschau über den englischen Maschinen und Metallmarkt. — Technische Briefe: Chemnitz: Nivellirinstrument. — Technische Notizen. — Fragen. — Beantwortungen. — Industrielle Notizen. — Vermischte Notizen. — Personalnachrichten. — Patentertheilungen. — Kerrespondenz.
Dejsan, 7. Februar. (W. T. B.) Von der Dessauer Gasgesellschaft ist heute die Vertheilung einer Dividende von 135 pCt. beschlossen worden.
Stockholm, 4. Februar. Dem Bericht der Bankbevollmächtig⸗ ten über den Zustand und die Verwaltung der Reichsbank im Jahre 1873 zufolge sind die Fonds derselben bedeutend in An⸗ spruch genommen worden; besonders haben am Ende eines jeden Quartals die Privatbanken dermaßen auf die Reichsbank gedrückt, daß diese sich genöthigt gesehen hat, zu diesen Zeiten ihre Hülfsmittel mehr als sonst in Anspruch zu nehmen und ihr Zettelemissionsrecht, wovon gewöhntich 6 Millionen Rthlr. unbenutzt waren, zu benutzen. Dieses Recht gestattet eine Emission ven 20 Millionen über die in der Bank befindliche metallische Valuta. Am 22. März waren davon unbenutzt 6, Mill,, am 31. nur 16 Mill.; in der Mitte des April 41 Mill, am 31. Mai nur 600 000, im Juni wieder 2 Mill. und am 30. nur 40 000, im Juli über 7 Mill. und am 30. Septbr. war das Recht (doch nur an emem Tage) mit 234,900 überschritten; von diesem Tage an wurden aber so kräftige Maßregeln getroffen, daß kein ferneres Ueberschreiten stattgefunden hat, und daß am 31. Dezbr. von dem Rechte 3,6 Mill. Rthlr. nicht benutzt waren.
Verkehrs ⸗Anstalten.
Nr. 10 der Zeitung des Vereins Deutscher Eisen⸗ bahn-Verwaltumgen hat folgenden Inhalt: Entwurf eines Ge—⸗ setzes über das Eisenbahnwesen (Schluß) — Der Fahrpark der russischen Eisenbahnen. — Die Eisenbahnen Großbritanniens. — Vereinsgebiet: Deutsches Reich (die Freikarten für die Reichstagsabgeordneten). — Berliner Briefe. — Berliner Nordeisenbahn. — Crefeld⸗Kreis Kem⸗ pener Industrie Eisenbahn⸗Gesellschaft (außerordentliche Generalver- sammlung). — Oldenburgische Stagtseisenbahnbauten. Dortmund⸗ Grenan⸗Enscheder Eisenbahn. — Saal ⸗Eisenbahn. — Bergisch⸗Mär⸗ kische Eisenbahn. — Waagthalbahn. — Ausland: Gorthardtbahn, Verbindung der Gotthardtbahn mit Italien. Schweizerische Central⸗ bahn. Rigi⸗Eisenbahn (Geschäftsbericht pro 1873). Italien. Ueber den Stand der Pontebba⸗-Eisenbahn. Frankreich Spanien. Rußland (Uebersicht des genehmigten Baukapitals der Orenburger, Fastower, Uralschen und Weichselbahn). Unglücksfälle auf russischen Eisenbahnen. Griechenlaud. — Technisches: Neue Wagenkuppelung von Volkmar. — Literatur: Engineering, deutsche Ausgabe. Grundzüge des Eisenbahn wesens in seinen ökonomischen, politischen und rechtlichen Beziehungen von Dr. Max Haushofer. — TVrie st, 9. Februar. (W. T. B) Der Llovddampfer Venus. ist heute früh um 2 Uhr mit der ostindisch⸗chinesischen Ueberlandpost aus Alexandrien hier eingetroffen.
Antwerpen, 8. Februar. (W. T B.) Der Postdampfer des baltischen Lloyd „Franklin“ ist heute mit Passagieren und Gütern nach New⸗JYork abgegangen. ö
Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Burean.
Paris, Montag, 9. Februar, Vormittags. Das Ergebniß der Ersatzwahl für die Nationalversammlung liegt jetzt im De⸗ partement Haute⸗Saßhne endgültig vor. Darnach ist Séörisson (radikal⸗republikanisch) mit 37,000 Stimmen gewählt worden; auf den Gegenkandidaten Herzog von Marmier (Monarchist) sind 29, 000 Stimmen gefallen.
Rönigliche Schauspiele.
Dienstag, 10. Februar. Opernhaus. (40. Vorstellung.) Die weiße Dame. Oper in 3 Abtheilungen. Musik von Boiel⸗ dieu. Anna: Frl. Lehmann. Georg Brown: Hr. Theodor Wachtel, als vorletzte Gastrolle. Gaveston: Hr. Fricke. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Schauspielhaus. (40. Vorstellung. Götz von Berlichingen mit der eisernen Hand. Schauspiel in 5 Abtheilungen von Göthe. Anfang halb 7 Uhr. Mittel Preise.
Dienstag, 109. Februar. Im Saal⸗ Theater des Königlichen Schauspiel hauses. Vierundzwanzigste Vorstellung der französischen Schauspieler⸗Gesellschaft. Quatrieme représentation de: Mer- cadet. Comédie en trois actes et en prose, par Mr. H. de Balzac. Troisièms représentation de: Lhomme à la Mode.
de Caen. Comédie-Vaudeville en un acte de Mr. Jules Moinanx. ;
Mittwoch, 11. Februar. Opernhaus. (41. Vorstellung.)
Auf Begehren: Tannhäuser und der Sängerkrieg auf der Wart⸗
burg. Große romantische Oper in 3 Akten von R. Wagner.
Elisab th: Fr. v. Voggenhuber. Venus: Frl. Grossi. Landgraf: Hr. Fricke. Tannhäuser: Hr. Niemann. Wolfram: Hr. Betz. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.
Schau spielhaus. (41. Vorstellung). Der Spieler. Schau⸗ spiel in 5 Abtheilungen von A. W. Iffland. Anfang halb ? Uhr. Mittel⸗Preise.
Zu dem bevorstehenden „Subskriptions-Ball“ am 17. Fe⸗ bruar d. J. werden nur schriftliche, an die General⸗-Inten⸗ dantur der Königlichen Schauspiele zu richtende Meldungen an⸗ genommen und kann über die eventuelle Berücksichtigung der⸗ selben erst nach dem 9. d. M. entschieden werden. Eine Be⸗ nachrichtigung über die erfolgte Ablehnung der Gesuche findet nicht statt, dage gen werden die bewilligten Billets den Betheilig⸗ ten rechtzeitig zugesendet.
Auf eine Kgrrespondenz in Ball⸗Angelegenheiten kann die Verwaltung sich Runter keinen Um stän den einlasseen.
Die Meldungen um Billets zum Zuschauerraum des dritten Ranges für den bevorstehenden Subskriptions⸗Ball sind bereits so zahlreich eingegangen, daß nur ein Theil derselben berückfich⸗ tigt werden kann. Die nach dem 8. d. M. eingelaufenen und etwa noch eingehenden Gesuche, finden unter keinen Umständen eine Berücksichtigung.
General⸗Intendantur der Königlichen Schauspiele.
Redaktion und Rendantur: Schwieger. . Berlin: Verlag der Grpedition (Kessel]. Druck: W Elsner Drei Beilagen
— einschließlich Börsen⸗Beilage.
ö
Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Stagts⸗Anzeiger.
M 3M.
Königreich Preußen.
Privileg inm wegen eventueller Ausgabe auf jeden Inhaber lauten= der Anleihescheine der Stadt Erfurt, Regierungsbezirk Erfurt, bis zum Betrage von 500,000 Thalern oder 1,500,000 Mark.
Bom 29. Dezember 1873.
Wir Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem der Magistrat der Stadt Erfurt im Einverständnisse mit der Stadtverordnetenversammlung daselbst, darauf angetragen hat, der Stadt zu gestatten, über ein zur Bestreitung der Kosten für außergewöhnliche Gemeindebedürfnisse von dem Reichs⸗Invalidenfonds aufzunehmendes Darlehn im Gesammtbetrage von 5000990 Thalern oder 1B 500 000 Mark Reichsmünze, auf Verlangen des Darleihers, auf, jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene Stadtanleihe⸗ scheine ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir hiermit in Gemäßheit des 5. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverbindlichkeit gegen jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium der Stadt Erfurt zur eventuellen Ausstellung von auf jeden Inhaber lautenden Stadt— Anleihescheinen bis zum Betrage von Fünfhundert Tausend Thalern, oder Einer Million Fünfhundert Tausend Mark Reichsmünze nach , , Schema und nach Maßgabe der vom Magistrate unterm 20. November 1873 festgestellten, ebenfalls beigefügten Bedingungen, mit Vorbehalt der Rechte Dritter, Unsere landesherrliche Genehmi⸗ ung, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Anleihescheine in An⸗ 6 ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staates zu bewilligen. ;
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 29. Dezember 15873.
; 9 Wilhelm. Camphausen. Graf zu Eulenburg. Dr. Achenbach.
Regierungsbezirk Erfurt. Stadtwappen) Nr Anleiheschein
er Stadt Erfurt über
. Mark Reichswährung.
Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Erfurt vom 187. tan
Der Magistrat der Stadt Erfurt urkundet und bekennt hiermit, daß der Inhaber dieses Anleihescheines ein dargeliehenes Kapital
von Mark Reichswährung, dessen Empfang hiermit
bescheinigt wird, von der hiesigen Stadtgemeinde zu fordern hat. Dieses
Kapital bildet einen Theil der in Höhe von 1A500, 000 Mark Reichs⸗
währung genehmigten Anleihe.
Die Verzinsung dieses Kapitals erfolgt mit Vier und einhalb vom Hundert und die Tilgung der Anleihe mit Eins vom Hundert unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen nach Maßgabe der Allerhöchst genehmigten, umstehend abgedruckten Bedingungen.
Für die Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haftet die Stadt Erfurt mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Ver⸗ mögen und mit ihrer Steuerkraft.
Erfurt, den. Stadtsiegel) Der Magistrat.
(Eigenhändige Unterschrift des Magistrats⸗Vorsitzenden und zweier
; Magistrats⸗Mitglieder) Hierzu sind Zinsscheine Nr. ...... Kontrolbuch Seite .. bis .. .. nebst Anweisung ausgereicht.
Kontrolbeamter.
Bedingungen zu einer von der Stadtgemeinde Erfurt aufzunehmenden Anleihe von 500, 000 Thalern Preußisch Courant oder 1,500, 000 Mark Reichswährung.
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erfurt haben beschlossen, zur Bestreitung der Kosten für außergewöhn—⸗ liche Gemeindebedürfnisse 500, 000 Thaler oder 1,500, 000 Mark Reichs⸗ währung durch eine aus dem Reichs-Invalidenfonds zu entnehmende Anleihe der Stadtgemeinde Erfurt zu heschaffen, welche mit 43 Prozent n verzinslich von Seiten des Gläubigers wie der Schuldnerin unkündbar ist und vom Jahre 1874 ab einer regelmäßigen Amorti⸗ sation mit jährlich Eins vom Hundert des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen unterliegt, so daß die Tilgung späͤtestens im Jahre 1911 beendet ist.
Ueber diese Anleihe soll eine auf den Reichs⸗Invalidenfonds lautende Schuldverschreibung ausgefertigt werden, in welcher dem Gläubiger, beziehungsweise dessen Rechtsnachfolger, das Recht einge räumt wird, diese Schuldverschreibung jederzeit ganz oder theilweise gegen auf den Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene Anleihe⸗ scheine der Stadt Erfurt von einem Gesammt-Nominalbetcage, welcher nn nicht getilgten Betrage der Schuld gleichkommt, umzu⸗ tauschen.
6 diese eventuell auszufertigenden, auf den Inhaber lautenden Stadtanleihescheine gelten die nachfolgenden Bestimmungen: I) Die Stadtanleihescheine werden je nach Verlangen des Dar⸗
leihers resp. dessen Rechtsnachfolgers in Abschnitten von 3000, 1500,
606 und 300 Mark, oder auch von 5000. 29009, 1090, 509 und 200 Mark Reichswährung ausgefertigt. Der Darleiher resp, dessen Rechts- nachfolger bestimmt, wie groß die Zahl der Anleihescheine jeder dieser Gattungen sein soll, jedoch sind jedenfalls . viel Anleihescheine zu 1000 Mark auszufertigen, daß der unter Abrundung der Raten auf 1000 Mark aufgestellte, von der Stadtbehörde genehmigte Amorti⸗ sationsplan ausgeführt werden kann. ;
Die Zinsen werden mit jährlich vier ein halb vom Hundert am 1. Juli und 2. Januar gegen Rückgabe der ausgefertigten halb⸗ jährlichen Zinsscheine durch die Stadtkasse in Erfurt und in Berlin
ei den vom Magistrate der Stadt Erfurt zu bestimmenden und
öffentlich bekannt zu machenden Stellen gezahlt. Den Anleihescheinen werden Zinsscheine für einen fünfjährigen Zeitraum und eine Anwer⸗ sung zur Erneuerung der Zinsscheine beigegeben.
Die Ausgabe neuer Zinsscheine erfolgt bei den mit der Zinsen—⸗ zahlung betrauten Stellen gegen Ablieferung der den älteren Zins— scheinen beigefügten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheine auf rechtzeitige Vorzeigung an den Inhaber des Anleihescheins. ;.
3) Durch den Umtausch der auf den Reichs-Invalidenfonds lautenden Schuldverschreibung gegen auf den Inhaber lautende Stadt⸗ anleihescheine wird die gegenseitige Unkündbarkeit der Anleihe und der mn n nicht berührt. Die Tilgung geschieht durch Augloosung des zur Erfüllung der jahrlichen Tilgungsquote erforderlichen Betrages von Anleihescheinen und Einlösung derselben zum Nominalwerthe.
er Schuldnerin bleibt das Recht vorbehalten, den Tilgungsfonds um höchstens fünf Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals
Berlin, Montag, den 9. Februar
für jedes Jahr zu verstärken. Die durch solche verstärkte Amortisation
erspärten Zinsen wachsen dem Tilgungsfonds zu. . Die Äusloosung erfolgt im Monate August jeden Jahres in öf- fentlicher Magistratẽsitzung. Die Bekanntmachung der durch das Loos gezogenen Anleihescheine geschieht mindestens drei Monate vor dem Auszahlungstermine. Die Auszahlung des Nominalwerthes der ausgeloosten Anleihescheine erfolgt an dem auf die Aus⸗ loosung folgenden 2. Januar bei der Stadtkasse in Erfurt und bei den durch du Magistrat der Stadt Erfurt in Berlin zu be⸗ stimmenden Stellen gegen Auslieferung des Anleihescheines und der nicht verfallenen Zinsscheine. In Ermangelung der letzteren wird der Werth derselben vom Kapitalbetrage einbehalten. Mit dem Einlösungs— termine hört die Verzinsung ausgelooster Anleihescheine auf. ö
) Kapitalbeträge, welche innerhalb 30 Jahren nach dem Rück⸗ zahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt. .
5) Beim Verluste von Anleihescheinen kommen die Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819, betreffend das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Staatspapiere 5§. 1 bis 12 mit nachstehenden näheren Bestimmungen in Anwendnng: J
a. die in 8. 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anjeige muß dem Magistrat zu Erfurt gemacht werden und werden diesem alle diejeni⸗ gen Geschäfte und Befugnisse beigelegt, welche nach der angeführten Verordnung dem Schatz⸗Ministerium zukommen, während gegen seine ö. der Rekurs an die Königliche Regierung zu Erfuct statt⸗
ndet;
b. das im §. 5 der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt beim Königlichen Kreisgericht zu Erfurt; .
c. die in den §5§. 6, 9 und 12 vorgeschriebenen Bekanntmachungen sollen durch die unter 6 angeführten Blätter geschehen. Zinsscheine können weder aufgeboten noch amortisirt werden, doch soll für den Fall, daß der Verlust der Zinsscheine vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist beim Magistrate angemeldet und der stattgehabte Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung der Anleihescheine oder sonst in glaubhafter Weise dargethan wird, nach Ablauf der Verjährungs—⸗ frist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.
6 Sämmtliche, diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen er⸗ folgen durch den in Berlin erscheinenden Reichs⸗Anzeiger, oder das an dessen Stelle tretende Organ, durch das Anmitsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Erfurt, oder das an dessen Stelle tretende Organ und durch mindestens je ein in Berlin und Erfurt erscheinendes öffent⸗ liches Blatt. Die letzteren Blätter wählt der Magistrat der Stadt Erfurt und macht die Namen der gewählten Blätter, sowie etwaige Aenderungen derselben im Reichs⸗Anzeiger bekannt. 3
7) Für die Sicherheit der Anleihescheine, sowie für die pünktliche und unverkürzte Zahlung der Zinsen haftet die Stadtgemeinde Erfurt mit ihrem ganzen gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und ihrer Steuerkraft.
Erfurt, den 20. November 1873.
Der Magistrat.
Mert Mf Reihe... Provinz Sachsen (Trockener Stempel). Schein Nr. . .. Regierungsbezirk Erfurt (Stadtwappen). Zinsschein zur
3
n Anleiheschein der Stadt Erfurt b Mark Reichswährung.
n ? . an halb⸗
Inhaber empfängt am. Mark .. . Pf.
4e i Zinsen aus der Erfurter Stadtkasse Reichswährung. Erfurt, den ... Der Magistrat. (Faesimile der Unterschriften des Magistrats⸗Vorsitzenden und zweier Magistrats⸗Mitglieder).
Dieser Zinsschein verjährt nach Kontrolbuch dem Gesetz vom 31. März 1838 am letzten Dezember
machenden Stellen.
Regierungsbezirk Erfurt. (Trockener Stempel.) (Stadtwappen. ) Kontrolbuch Seite
Kontrolbeamter.
Provinz Sachsen.
Anweisung zum Anleiheschein der Stadt Erfurt . Nr . Mark Reichswährung.
xte Reihe Zins
bei
Der Magistrat. ; (Faesimile der Unterschrift des Magistrats⸗Votsitzenden und zweier Magistrats⸗Mitglieder.)
Neichstags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 9. Februar. Dem , , , vorgelegt worden: Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Gewährung von nachträg⸗ lichen Vergütungen für Kriegsleistungen der Gemeinden. Entwurf einer Strandunggordnung. (S. denselben in Nr. 168. Bl.) Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Einrichtung und die Be— fugnisse des her, n g, . ; Entwurf eines Gesetzes über die Verwaltungen der Einnahmen und Ausgaben des Reichs.
Leipzig, 7. Februar. Die „Reichszeitung“ veröffentlicht eine
uf rift Fohann Facoby's an seine Wähler, in welcher derselbe
Das Reichstagsmandat für den Leipziger Landkreis ablehnt.
andtags⸗ Angelegenheiten.
Berlin, 9. Februar. In der Sitzung des Hauses der Abgeordneten am 7. d. M. entgegnete der Minister der geist⸗
1871
lichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Falk in der Dis ussion über den Gesetzentwurf über die Verwaltung erledigter katholischer Bis⸗ thümer dem Abg. von Mallinckrodt:
Der Herr Vorredner hob hervor, daß es einem verständigen Manne gezleme zu schweigen, wenn er nichts Treffendes zu erwidern vermöge. Ich meine, es giebt noch andere Gründe, aus welchen ein verständiger Mann schweigk: Er schweigt, wenn er seinen Standpunkt klar und bestimmt für Jedermann deutlich und zu wiederholten Malen ausgesprochen hat. Er schweigt, wenn er nur Dinge hört, die er schon zehnmal an derselben Stelle gehört. Und er schweigt außer⸗ dem, wenn er Dinge hört, die einer Antwort gar nicht wärdig sind. Können Sie das wirklich von einem Theil dieser Rede, die Sie eben hörlen, bestreiten? Nun, meine Herren, solche Erwägungen könnten mich auch heute dazu bestimmen, zu schweigen. Es ist auch nicht gerade meine Absicht, viel zu reden. Ich unterscheide mich in diesem Punkte, wie in vielen andern auch, von den Anschauungsgenossen des Herrn Vorredners. Es ist mir gesagt worden, in einem Blatte, welches nahe Verbindungen mit den eben erwähnten Herren habe, sei dieser Tage der Vorwurf gegen mich erhoben worden, daß ich aus Anlaß der Etatsposition, welche den katholischen Bischof Reinkens betraf, nicht eine Broschüre geredet hätte; dazu sei ich eigent⸗
lich verpflichtet gewesen. Mir ist, wenn diese Aeußerung wirklich in
dem Blatte gestanden hat, nach den Erfahrungen von vorgestern und heute diese Anschauung verständlich; denn ich kann die Behauptung nicht unterdrücken, daß wir hier Broschürenreden gehört haben, Reden, die in ihrem Großen und Ganzen bei dem einen der Redner wenig⸗ stens zur Sache nicht gehört haben. Wenn ich mir die vorgestrige Rede in die Erinnerung zurückzurufen suche, so kommt es mir vor, als ob nur ein einziger Passus, der zur Sache gehört habe, darin erwähnt worden sei, nämlich der einfache Umstand, daß es nach den Motiven der damals besprochenen Vorlage scheine, als ob die Staatsregierung geistliche Funktionen und geistliche Amts—⸗ Handlungen mit einander zu identifiziren beabsichtige. Das war aber auch Alles. Der Herr Redner hat uns im Uebrigen in einer Weise ange⸗ redet, als ob wir nicht jene monatelangen Debatten gehabt hätten, die den Maigesetzen vorangegangen sind, als ob wir, um mich kurz auszudrücken, noch gar keine Maigesetze hätten, — ein Standpunkt, der doch für die Gegenwart gewiß nicht paßt. Ich bin auch nicht
in der Lage, den Herrn Vorredner von diesem Urtheile meinerseits
völlig oder auch nur zum erheblichen Theile ausnehmen zu können. Gewiß hat er seine Argumentationen sämmtlich an Motive dieser Vorlage geknüpft, aber der weitaus größte Theil gehörte sicherlich nicht zu dieser Vorlage; es waren Betrachtungen ganz abstrakter und allge⸗ meiner Art, Wiederholungen der Erörterungen, die wir schon so oft gehört haben. Meine Herren, ich begreife sehr wohl, daß die Herren derjenigen Partei, von der ich eben spreche, eine derartige Taktik in ihrer Rede anwenden. Es ist eine ganz eigene Sache, daß die Freunde dieser Partei überall ganz denselben Modus der Erörterung dieser Frage innehalten — nicht blos in Europa, auch in Amerika. Mir lag dieser Tage vor der Bericht des deutschen Geschäftsträgers in Santiago, Republik Chile, und darin ist es hervorgehoben worden, daß bei ähnlichen Vorlagen die Mitglieder der dortigen Centrums—⸗ partei ihr Hauptaugenmerk darauf richteten, durch lange nicht zur Sache gehörige Reden die Diskussion in die Länge zu ziehen.
Ich sage, nicht blos diese Uebereinstimmung zeigt mir, daß es sich hier um eine solche Taktik handelt, sondern auch die Wirkung, welche mit der geschilderten Art Reden nothwendig verbunden ist. Wenn man immer wieder ganz allgemeine Erwägungen vorträgt, auf solche Punkte zurückkommt, die laͤngst der Vergangenheit angehören, als kämen sie noch in der Gegenwart in Betracht, so bleiben Verwirrung und Mißverständnisse der Dinge bestehen, und Klarheit über diesel⸗ ben wird bei der Masse verhindert. Ich will diese Taktik hiermit ge⸗ kennzeichnet haben (Ruf: Zur Sache) Meine Herren! Ich glaube, es ist das, was ich anführe zur Widerlegung dessen, was wir eben gehört haben, durchaus nothwendig und wenn dies nicht zur Sache gehört, so weiß ich nicht, wo dann die Sache anfängt; die Herren haben hier so lange und so viel geredet, als zur Sache gehörig, ge⸗ statten Sie mir also, ein paar Worte gegen das anzuführen, was sie gesagt haben. ;
Dann, meine Herren, ein zweites Moment in dieser Taktik ist, daß mehr und mehr der Ausdruck feindseliger Leiden—⸗ schaftlichkeit sich steigert. Haben Sie wohl in Erinnerung die Worte des Herrn Abg. Reichensperger, als er rief: „die gegen⸗ wärtige Staatsregierung hat die Säule der Religionsfreiheit um⸗
gestürzt!“ Ist das nicht ein wahrhaft leidenschaftliches Wort?
Ift es nicht ein unwahres Wort? Es handelt sich um Ausschneidung der Auswuͤchse klerikaler Machtbestrebungen, darum sind die Auswüchse zu beseitigen, die, wenn nicht noch rechtzeitig das Messer an sie gelegt worden wäre, endlich so weit sich ausgedehnt haben würden, daß der Staat sich ihrer Macht unterwerfen müßte und nicht mehr im Stande wäre, seine Aufgabe zu erfüllen — allen Reli—= gionsgesellschaften gegenüber. Sie erinnern sich wohl der, Drohung des Abg. Reichensperger mit dem Feuer und dem Eisen, die derselbe neulich hier aussprach, jene Drohung, die weiter hinwies auf die unsere sozialen Verhältnisse unterwählenden und zerstörenden Mächte, und die in der Prophezeiung enthalten war, daß, wenn die Macht der Kirche erst niedergeworfen sei, dies die Macht des Staats zerrütten würde; Sie erinnern sich wohl, daß der Abg. von Mallinckrodt dies hier speziell ausgemalt hat, indem er die Bilder ganz auf diesem Boden weiter zeichnete durch den Hinweis auf die sittliche Verwilderung mit Allem, was darum und daran hängt. Und, meine Herren, es ist ein ganz wunderbares Ding, daß die Herren dabei die eine Thatsache vergessen, nämlich das böse Beispiel, welches ihre Kirchenfürsten geben in jüngster Zeit, indem sie sich gegen die ee des Staates auflehnen. Ange⸗ sichts diefer Thatsache ist wohl zu fragen: können Sie uns den Vor— wurf machen, daß wir an derartigen Zuständen schuld sein würden? Wird nicht wo anders der Vorwurf an richtiger Stelle sein?
Der Hr. Abg. Mallinckrodt hat uns dann weiter unterhalten mit allerlei Schreckbildern: — Von dem hier nicht durch die Thüre in das Bischofshaus hineinkommenden Bischof Reinkens; ich weiß nicht, zu welchem anderen Eingange er ihn hineinkommen lassen wokte; von dem Bestreben der Stagtsregierung, den Protestantismus durch die Vorlage zu fördern. — Er hat dabei auch nicht verschmäht, um das Bild recht kraß zu zeichnen, auch auf die Nichtexiftenz der evangelischen Kirche hinzuweisen und allerlei andere Dinge. Ja, meine Herren, diese Bilder erkläre ich um sie mit einem vulgären Ausdruck zu be= zeichnen — verzeihen Sie mir — für Räubergeschichten. Es ist auch nicht entfernt ein Anklang von Wahrheit darin; für ein Wort aber bin ich dem Hrn. Abg. v. Mallinckrodt dankbar, weil es sich sehr unterscheidet von demsenigen, was seine Freunde hier und anderwärts sonst direkt und indirekt zum Ausdruck zu bringen pflegen, nämlich daß er auch zu dem Bewußtsein gelangt, daß es sich nicht um gans vorübergehende Verhältnisse handelt, . es eine Sage ist, es werde diese Bewegung, in die gegenwärtig die Regierung nach einer bestimm⸗ ten Richtung eingetreten ist, nächstens zu Ende sein. Man hat sonst bis auf diesen Augenblick gerade das Umgekehrte ausgesprengt, So kam mir unter dem gesärigen Datum der Bericht eines Ober⸗-Präsi= denten aus einer der westlichen Provinzen zu, in welchem bemerkt wird: es gehe dort allgemein die Rede, daß ein hechangesehenes Mit- glied der Centrumsfraktion, welches früher eine hohe Stellung im Staate bekleidete und in reichen . aller Art gestanden hat und noch steht, jüngst bei einer Rundreise — oder im Plural, bei Rundreifen — in den beiden westlichen Provinzen diese Meinung, daß es sich hier um Wirren vorübergehender Natur handle, die in nächster
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