1874 / 38 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Feb 1874 18:00:01 GMT) scan diff

April 81,50, per Mai-August 80, 00. Räböl fest, pr. Februar Telegranhlsshe Wttternmmꝶ-Herichte. g4 25, pr. Mai August S6, 00, Pr. September Dkeuaember 88, 5. 7 —— m Spiritus ruhig, pr. Februar 65,50. Wetter: Kalt. ort Bar. Ab Temp. Abꝝꝶ Wind k erw - RVori, II. Februar, Abends 6 Uhr. (G. T. B) ö * L. . HN. R. v. H. ö seen, e,. Wagrenbericht., Baumwolle in New-TVork 16, do. in Nem- Orleans 16. Petroleum in New - Vork 143, do. in Philadelphia II. Februar. 145. Mebl 7 D. C. Rother Fräühjahrsweigen 1 D. 62 C. Kaffe S Helsingsr.. WNVW. , schw. 254. Zucker (Fair refining Muscovados) 7. Getreidefracht I0. 8 Frederikeh. NVW., mãss. *) 12. Februar Haparanda 334,5 3,8 8VW., schw. bewölkt. Hernösand 337,7 bewölkt.

2, 4 W., schw. Helsingfors 335,4 W., stark. bewölkt. Petersburg. 333.4 bewölkt.

NVW., schw. S tockholm 338,7 VW., schw. wenig ben. 340, 5

AIter ken, 1I' Februar. 4 Uh 30 Min Nachm. ( V. T. B)

Getreidemarkt geschäftslos.

Fett- ele gra- Ha k (Behlassbericht. Raffinirtes Lyꝑe weiss, loco und pr. Februar 33 ber,. 333 Br, Tr. Mära 333 Br., per Septbr. 36 Br. pr. September-Derember 37 Br. Fest.

Ant werhben, 11. Eebrnar, Abends. (XV. F. B)

In der heutigen Wollauktion waren 1907 Ballen Buenos- Ayres- und 185 B. Montevideo Wolle angeboten, von denen resp. 1814 und 87 B. vorkauft wurden. Tendenz schwach. Preise Buenos= Ayres- und Montevideo-Wolle niedriger als in der letaten Woche.

Lonelom, 11. Februar, (W. T. B.) t reidemarkt. (Anfangsbericht ) Fremde Eufahren seit letztem Montag: Weizen 5530, Gerste 8050, Hafer 34, 350 Ertrs.

Der Markt eröffneté für sämmtliches Getreide zu den letzten äussersten Montasspreisen. Wetter: Starker Frost.

London, 11. Februar, Nachmittags. (T. L. B.)

Getreide markt (Schlussbericht). Der Markt schloss für sämmtliches Getreide bei schleppendem Verkehr fest. Weisser eng- lischer Weizen 63-68, rother 60 63, hiesiges Mehl 47 - 57 ch.

Lomelorns, II. Februar. (W. L. B.)

Zu der am 27. d beginnenden Wollversteigernung sind bis jetat 118, 000 Ballen eingetroffen; es werden indess ca. 140, 000 Ballen erwartet.

LEiverpaock, 11. Februar, Vormitt. M. L. B) Aa lle. ( ufang- bericht) Nathwrasslicher Umsatz 12.000 3. Stetig, Tages- port 7000 B., davon 309090 B. amerikanische, B ostindische.

Liner hresel, 11. Februar, Nachmᷓmirt. R. T. G3. (G&chluss- 25. , bericht.) 2 l! Le. Umsatz 15,000 B., davon für Spekulation und Export 2000 B. Sich bessernd. 3. März.

Aide Orleans 85. Aids. alerikz nische 71d/is, za heilscuk Hisrs. wis 4]. Jair Bhoilerab 43, Bod reidal. Dhalleran 4F. Dhollersk 33, fair Bengel 33, fair Braneh 5d, kes fair good fair Jorurs 8. frär ndras 53. Fit Fernarm 8. fair 6zę fair Egyptiar S3.

Orleans nicht unter good erdinary Junuar-Februar-Verschiffung per Segler 8z, Upland nicht unter low middling Eebruar-März-Ver=

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er RNeiehs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

le post Austalten des In und Auslandes urhmen gestellung au; für Berlin außer den Ro stanstalten auch die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.

Ein zshlumg em.

Säohslsoh-Thäringisohe Elsenbahn. Die zierte Finz, von 10 * ist vom 15.20. Märg er, so wie die fünfte von 10 x vom 26. 25. April er. bei dem Berliner Bankrerein in Berlin zu leisten.

Aktien- Gesellsohaft Balerlsoh Brauhaus. Die rückständigen Voll. nebst 5 . Tinsen, 6 36 Verzugszinsen und 2 LThlr, Konven- tionalstrafe sind bis zum 15. März er. bei der Gesellschaftskasse in Dresden 2u leisten.

Harzer Möbelfabrik. Die letzte Einz. von 12 ꝶ* ist bis zum 1. März er., bei der Gesellzchaftskasse in St. Andreasberg zu leisten. . Anusznkelimg em-

Makler Bank In Hamburg. Die Divid. pro 1873 von 14 Rm. 40 pf. per Aktie wird von jetzt ab bei der Gesellschaftskasse in Hamburg ausgerahlt.

Cone ait - Versranz Hm gem.

25. Februar Danziger Glasbätte Akt. Ges. Ordentl. und ausser- oreents. Gen- Vers, in Danzig; s. Ins. in Nr. 356. Norddeutsohe Vlohversloherungsbank in Hannover. Gen.-Vers. in Hannover; s. Ins. in Nr. 36. Säohslsohe Credit Bank. Ordentl. Gen. -Vers. in Dresden. Helder. 341,2 Frankfurter Bank. Gen.-Vers. in Frankfurt a. M.; Berlin .. 341 5 s. Ins. in Nr. 36. b Rosen 337, 7 PDeutsohe Kontinental-Gas-Gesellsohaft. Oirdentl. 6 Münster 6337.65 Gen. Vers. in Dessau. FTorgan . Säohslsohe Bank in Dresden. Ordentl. Gen. - Vers. Brela. 336.7 in Dresden; s. Ins. in Nr. 36 Brüssel ... 340, 2

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WS W., mäss. heiter. VW., schw. —2) NW. W, schw. ) SVW., mäss. Schnee. NV. , schw. heiter. SVW., mässig bedeckt. NVW., schw. heiter.

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Fredericksh elsingöõr. . Moskau . 329, 5 Memel . ... 338,5 Flensburg.. 341,7 Königsberg 338,9 Danzig .... 339, 6 Putbus... 340, Kieler af. 342, 3 Cöslin .... 340,7 Wes. Lehtt. 341,2 Wilhelmsh. 310,6 Stettin .... 341,9 Gröningen . 342, 1 Bremen ... 342, 0

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bedeckt. . NW., schw. bedeckt. Aas Abonnement beträgt 1 Thlr. 15 Sgr.

S M z W. mäss. trübe. für das Vierteljahr.

NW., 3chw. strübe. Ansertionspreis für den Raum einer Aruckzeile 8 Sgr. S., schw. heiter. gie d . S8 VW., schw. heiter.

W., mäss. bedeckt. S0. , stille. schön.

O SG Sch. eiter. M. 38.

S0. 2.8, s. schw. n e,. ———

. ö Se. M aje stãt der Kaiser und König haben Aller— Nö, schw. heiter. gnãdigst geruht: . .

WV, mäss. trübe. den nachbenannten Reichs beamten die Erlaubniß zur An⸗ VW., scher. trübe. legung der ihnen verliehenen Ordens⸗-Insignien zu ertheilen, und

NO., schw. s65chön. zwar:

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den 13. Februar, Abends.

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a. Die im 5§. 1 der Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß bei der im 8. 3 dieses Peivilegiums genannten Kommission gemacht

Durch diefen Umtausch wird der festgestellt, Tilgungsplan nicht werden. Dieser werden alle diesenigen Geschäfte und Befugnisse bei⸗ berührt; die nach letzterem erforderliche Tilgung ist nach dem erfolgten gelegt, welche nach der angeführten Verordnung dem Schatz ministerium Umtausch durch Verloosung der Inhaberpapiere und Einlösung der n , Gegen die Verfügungen der Kommission findet jedoch der ausgelooften Stücke zum Nominalwerthe in dem Verhältnisse zu be⸗ Rekurs an die Regierung zu Coblenz statt.

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Berlin, Freitag,

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Kirn von einem Gesammt-Nominalbetrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleichkommt. um getauscht werden.

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schiffang *, desgl. nicht unter good ordinary Febraar-März-Ver- schiffung 7i6/ùι, Februar-März-Lieferung 713 d.

¶alaskens, 11. Februar. (M. T. B.) Roheisen. nämbers warrants 8 sh. 4.

Leist, 11. Februar. Getreidemarkt. (Von Cochrane Fa- terson & Comp.) Fremde Zuführen der Woche; Weizen 1910, Gerste 603, Bohnen 102, Erbsen 765, Hafer 635 Tons. Mehl 12, 385 Sack.

Markt sehr ruhig. pendes Geschäft.

Har äit, II. Februar, Nachwittags. R. T. B.)

PrCdũnhkEktenwarkt. Weizen per Februar 37, 50, per Mai-Augnst 37.0909. Hohl ruhig. per Februar 81,25, per März-

Mixed

Alls Artikel niedriger. In Mehl schlep-

golsenklrohener Bergwerks- Aktlon - Gosellsohaft. Ordentl. Gen- Vers. auf Zeche Rhein-Elbe; s. Ins. in Nr. 36. Preusslsohe Bodon-Oredit-Aktien-Bank. Gen. Vers., in Berlin; s. Ins. in Nr. 36. H in eli genn gem umd Ver looGsgumg en. Pilallner Krels-Obligationen. Das Verzeichniss der ausge- loosten, zum 1. Jusi er. gekündigten Oblig.; s. Ins. in Nr. 36. Ailsreiä6se vorm Enank em 1nd Hnmalusgrke- ¶Gescilsckaaften. r Den Status ult. Januar er. der Norddentsohen Grnnd-Ore- dit Bank, Kypotheken-Vers.-Ges. und der Säohslohen Bank zu Dresden s. Ins. in Nr. 36.

Ordentl.

Ratibor. Trier Cherbourg

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Cöln 339,44 Wiesbaden. 338,5

336.

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S80O., muss. N., mãssig. W., s. schw. d NO., schw. S0O., muss. S80O., lebh.

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heiter. heiter. Schnee. heiter. b deckt. hedeckt.

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) Strom N. Gest. Nachm. N. schwach, Strom 8.5) Gest ern Nachnn. W. mässig. ) Gestern Nachm. W. schwach,. ) Strom 8. Gestern Nachm. WSW. mässiger, Strom 8.

Schnee. ) Gestern Regen. ö

) Gestern et was

Berloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren. Ihõb]

1 Bank des Berliner Kassen⸗Vereins.

Indem wir nachstehend eine Uebersicht d zur öffentlichen Kenntniß bringen, bemerken wir, da

Die von dem Verwaltungsrath auf 29 „, also auf 290 Thaler für jede Aktie festgesetzte Aktionäre im Bankgebälde * Bberwallftraße Nr. 3 bereit liegt. Thlr. 21,892. 576 in Wechseln angekauft und im Lombard-Verkehr

Dividende für das Jahr 1873 kann gegen Einreichung der Dividenden-Scheine Serie III. Nr. 3 und einer Spezifikation derselben von heute an bei unserer Kasse Ober⸗Wall⸗Straße Nr. 3 erhoben

werden. Berlin, den 11. Februar 1874.

Die Direktion. Helfft. Meyer. Hache.

Es wurden überhaupt Thlr. W, 637 600 dargeliehen.

Thlr. 776 i IS. Der Ertrag war:

Verschiedene Bekanntmachungen. be, Prvvinzial⸗Llktien⸗Bank des Großherzogthums Posen.

In Gemäßheit des §. 35 des Statuts laden wir hiermit zur diesjährigen

ordentlichen Generalbersammlung

die Aktionäre unserer Bank auf

Montag, den 16. März d. J., Vormittags 1H Uhr,

im Bankgebände, Friedrichsstraße Rr. 8. ergebenst ein. enn, der Verhandlung sind:

der Bericht über die Lage des Geschäfts und die Resultate des verflossenen Jahres,

2) die Wahl von drei Kommissarien zur Vergleichung der Bilanz mit den Büchern und Sfkripturen der, Gesellschaft, und Ertheilung der Decharge nach richtigem Befunde.

Die Einsaß. und Stimmkarten können von den nach 8. 36 des Statuts berechtigten Aktionären

am 12, 15. und 14. März cr. in den Vormittagsstunden von p bis 1 Uhr im Banklokale in Empfang

genommen werden. Posen, den 12. Februar 1874.

Die Direktion. Hill.

M. 202

Magdeburger Bau⸗ und Credit⸗Bank.

2

Bil anz

Aetä6 va.

Die zum Inkasso übernommenen ; Durch Skontirüng wurden von den Inkasso⸗ Summe Die durch den Giro⸗-Inkasso und Bankverkehr

Von den Noten waren. 2936 oder 290 Thlr. für jede Aktie.

Der Reservefonds hat bereit

Berlin, den 12. Februar 1874.

Berend.

aus dem Diskento⸗Wechselgeschäft. Lombardgeschäft auf Werthpapiere, diskonti

irte verlooste Effekten vc. für Inkasfogebühren auf die Ultimo⸗Einlieferungen, Ueberschuß beim Viquidations-Buregu und dem Effekten⸗Depotschein-Geschäft, an verschiedenen Zinsvergütungen, abzüglich gezahlter Zinsen, an Cesstonggebühren, an Reserveꝛꝛc. durchschnittlich Thlr. 671,238 in Cirkulation.

s die statutenmäßige Maximalhöhe von Thlr. 150, 000 erreicht.

Thlr.

1 .

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Die Direktion.

Warschauer.

Hache.

r S7.

* 1 ö mn, . . Bank des Berliner Kassen⸗Vereins. er Geschäftsergebnisse und die Bilanz des Jahres 1875 ß der ausführliche Verwaltungsbericht für die Herren

Wechsel und Rechnungen betrugen Thlr. 3, 629, 825.600. n Thlr 2,732, 944, 000 geordnet. bewirkten Transaktionen beliefen sich auf

175,505. 27. 2. 168466. 7. —. 1443. 15. 6.

36,992. 17. 10.

Die Dividende beträgt

der Bank des Berliner Kassen⸗Wereins

H assvtva.

Wechsel auf Berlin abzüglich dd Wechsel auf Preuß. Bankplätze ,, Lomhard⸗Beständeꝛ Rückständige Znsen und Erträge Zahlungen zur Verrechnung auf k

An Stelle des am 36. Dezember v. J. versterbenen Mitgliedes unsres Aufsichtsraths, des Kauf Kassen⸗Bestände. manns Herrn Hermann Zuckschwel dt, hat der Aufsichtsrath auf Grund des 8. I3 unsres Gesellschafté⸗ Effekten⸗Bestände

Statuts für die Zeit bis zur nächsten Generalversammlung den Stadtrath Herrn Otto Schoenstedt Grundstũc hierselbst cooptirt, was wir in Gemäßheit des §. 11 des Statuts hiermit zur öffentlichen Kenntniß

bringen.

Magdeburg, den 11. Februar 1874.

Magdeburger Bau⸗ nnd Credit⸗Bank.

Der Vorstand.

X. FTKNarek s.

den 2. März d. J. festgesetzte

der Aktivnäre

verlegt.

Statut vorgesehenen Weise zu beschaffen. Braunschweig und Hannover, den 11. Februar 1874.

Braunschweig⸗Hannoversche Hypothekenbank. Gravenhorst. Benfey. von Seckendorff. Aug. Basse.

Mit dem 1. 1 J werden Güter jeder Art stelle nur unfrankirt und ebenfalls ohne Nach— nahmebelastung angenommen werden.

Bromberg, den 31. Januar 1874. Königliche Direktion der Ostbahn.

von und nach der Haltestelle Puschdorf mit der Maßgabe befördert, daß Sendungen nach der ge⸗ nannten Haltestelle nur frankirt und ohne Nach⸗ nahmebelastung, dagegen Sendungen von der Halte⸗

A. Fav.

zweite ordentliche Generalversammlung

auf Montag, den D. März d. J., Nachmittags 4 uhr, in der Bahnhofs⸗Restauratisn zu Braunschweig

Die in der Bekanntmachung vom 3. d. M. festgestellte agesordnung bleibt unverändert. Die Legitimation fuͤr die Generalversammlung ist spätestens bis zum 2. März in der durch das

Thlr.

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* sendungen

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z, 724 241 6418 581 16, 197 106 0 = fr Ts

Berlin, den 31. Dezember 1873.

Die Direktion der Bank des Berliner Kassen⸗Vereins. Berend. Warschauer. Hache.

Vom 15. Februar 1874 n. St. ab treten im Ostdeutsch⸗ Russischen Verbandverkehr im Spezialtarif V. für Salz ermäßigte Sätze

rern Brannschweig⸗Hannoversche Hypothekenhank. k

Eingetretener Hindernisse halber wird die duch unsere Bekanntmachung vom 3. d. Mts. auf

; n von mindestens 100 Etr. und je 200 Ctr., jedoch nur im Verkehr zwischen den Stationen Berlin, Frankfurt a. d. O., Danzig, Neufahrwasser, Elbing, Königsberg, Insterburg und Pillau einerseits und St. Petersburg, Pskow, Ostrow,

Aktien⸗Kapital.

J Kreditoren im Giro⸗Verkenr . Noch zu berichtigende Unkosten ꝛc. lern , Statutenmäßige Tantismen Unerhobene Dividende pro 1872. Dividende pro 1873. ö

Thlr.

1,00 000 1, Joh . Shb 4 51 95 24 60 2. 150 000 25 91712 1758

290 bh

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Dünaburg, Wilna, Kowno, Grodno, Bialystock, Polotzk, Witebsk und der jedoch nur für die Beför⸗ derung des Artikels Salz aller Art“ als Verbands- station von obigem Tage ab aufgenommenen Station Wilkowischky der Großen Russischen Eisenbahn⸗-Ge—⸗

sellschaft in Kraft.

Exemplare des dieserhalb ausgegebenen 12. Nach⸗ trages zum Tarife sind von allen Verbandstationen

käuflich zu beziehen.

Bromberg, den 2. Februar 1874.

Königliche Direktion der

Ostbahn.

(a. 538 / 7)

werden, ö,. durch das B und wirksamste Verbreitung.

88

Regierungs- und Anzeigeblatt

in Detmold.

Dasselbe dient als Publikations⸗Organ der Ober⸗ und Unterbehörden des

Im amtlichen Theile werden Bekanntmachungen und Ernennungen veröffen Der nichtamtliche Theil enthält gediegene Leitartikel, einen Auszug der politischen Begeben⸗ heiten, die neuesten landwirthschaftlichen Nachrichten und ein interessantes Feuilleton.

ürstenthum Lippe.

5 Der Abonnementspreis des lich erscheinenden Blattes beträgt nur 2 Athl. . den Jahrgang, Inserate, . mit 1 Sgr. die Zgespaltene Corpuszeile oder deren Raum

erechnet

att, da solches in jedem Orte des Fürstenthums gehalten wird, die weiteste

des Comthurkreuzes des Kaiserlich österreichischen Franz Joseph⸗Ordens und des Ritterkreuzes erster Klasfe des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Regierungs⸗Rath Nieberding zu Berlin;

der dritten Klasse des Kaiserlich österreichischen Ordens der Gisernen Krone: dem Regierungs⸗Rath von Sybel beim Ober⸗Präsidium in Straßburg; sowie

des Ehrenkreuzes zweiter Klasse des Fürstlich lippischen Gesammthauses: dem Ober ⸗Postdirektor Schiffmann zu Posen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Direktor der Postabtheilung der General⸗Direktion der Königlich bayerischen Verkehrsanstalten in Minchen, Baumann, und dem General⸗Inspektor im Königlich belgischen Departement der öffentlichen Arbeiten in Brüssel, Vinchent, den Königlichen Kronen⸗-Orden zweiter Klasse; sowie dem Königlich bayerischen General⸗Direktions⸗Assessor Zimmermann zu München den Königlichen Kronen⸗-Orden dritter Klasse zu verleihen.

Deutsche s Reich.

Die „Bevollmächtigten des Zollvereins! werden an Stelle dieses Titels fortan den Titel „Reichsbevollmächtigter für Zölle

und Steuern“ führen. .

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General⸗Staatskassen⸗Ober⸗Buchhalter, Rechnungs⸗Rath Meyer, dem ersten Kassirer der General⸗Staatskasse, Rechnungs⸗Rath Alt, sowie den Rechüungs⸗Räthen Rönnefahrt, Mayer, Frifchbier, Stocken und Heinke in Berlin den Charakter als Geheimer Rechnungs⸗Rath, dem Kanzlei⸗Rath Nitschke in Berlin den Charakter als Geheimer Kanzlei⸗Rath, ferner dem Geheimen expedirenden Sekretär und Kalkulator Betz, dem Seehandlungs⸗Buchhalter Schmidt, dem Kassirer der allgemeinen Wittwen-Verpflegungsanstalt Pagel in Berlin, dem Kassirer der Regierungs⸗Hauptkasse in Pott dam Lehmann und dem Kassirer der Regierungs⸗Hauptkasse in Cassel, Rompf, den Charakter als Rechnungs-Rath, dem Direktor des Mühlen⸗ Etablissements in Bromberg, Erle, den Charakter als Kom⸗ missions⸗Rath und dem Geheimen Registrator Mahl ke in Berlin den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

Privileg im wegen eventueller Ausgabe auf jeden Inhaber lauten⸗ der Obligationen der Stadt Kirn, Regierungsbezirks Coblenz, bis zum Betrage von 180,000 Mark Reichswährung.

Vom 17. Dezember 1873.

Wir Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen 2x.

Nachdem Bürgermeister und Stadtverordnetenversammlung zu Kirn darauf angetragen haben, der Stadt Kirn zur Errichtung einer städtischen Gaganstalt und zur Tilgung der vorhandenen städtischen Schulden die Aufnahme eines von beiden Seiten unkündbaren Dar— lehens von 180, 99060 Mark, geschrieben: Einhundert achtzig Tausend Mark Reichswährung aus dem Reichsinpalidenfonds unter der Be— dingung zu gestatten, daß die Schuldverschreibung über dieses Dar lehn auf Verlangen des. Darleihers resp. dessen Rechtsnachfolgers jederzeit ganz oder theilweise gegen guf den Inhaber lautende Schuld⸗ verschreibungen umgetauscht werden kann, zur Ausgabe solcher Schuld⸗ verschreibungen mit Zinscoupons und Talons aber Unsere landes— herrliche Genehmigung nothwendig ist, und dabei dem gestellten An⸗ trage im Interesse der Stadtgemeinde sowohl als der Gläubiger sich nichts zu erinnern gefunden hat, so ertheilen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 durch gegenwärtiges Privilegium Ünsere Genehmigung zur eventuellen Ausgabe gedachter Obligationen unter folgenden Bedingungen:

§8. 1. Das Darlehen von 180 000 Mark Reichswährung wird vom Tage der Zahlung mit vier und einhalb vom Hundert jährlich verzinset und vom Jahre 1874 ab nach Maßgabe des dieserhalb fest⸗ gestellten Planes in der Weise getilgt, daß mit einer Tilgungsquote von 2060 Mark begonnen und letztere alljährlich bis zum Jahre 1906 durch Hinzurechnung der ersparten Zinsen um je 2090 Mark gesteigert wird. Die letzte Tilgungsquote in Höhe von 8400 Mark soll im Jahre 1907 abgetragen werden.

Die Zinsen werden halbjährlich gezahlt und sind am 1. Juli und 31. Dezember fällig. .

Der Stadt Kirn bleibt vorbehalten, den Tilgungsfonds um höchstens fünf Prozent des ursprünglichen nominellen Schulzkapitales für jedes Jahr zu verstärken. Die durch solche verstärkte Amortisa⸗ tion ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsfonds zu.

§. . Iluf Verlangen des Darleihers, resp. dessen Rechtsnach— folgers, kann die Schuldverschreibung über das Darlehen jederzeit ganz oder theilweise gegen auf den Inhaber lautende, ebenfalls beiderseits unkündbare vier und einhalbprozentige Schuldverschreibungen der Stadt

wirken, in welchem uber den noch nicht getilgten Theil der Anleihe Inhaberpapiere ausgefertigt sein werden. ;

5§. 3. Für den Fall der Ausstellung, Verzinsung und Tilgung der auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen wird zur Lei= tung dieser Geschäfte eine besondere Kommission gebildet, bestehend aus dem Bürgermeister und drei Mitgliedern der Stadtverordneten versammlung, welche letztere die Mitglieder zu wählen hat.

Die Kommission ist für die Befolgung der Bestimmungen des gegenwärtigen Privilegiums verantwortlich und zu diesem Zwecke von der Regierung in Coblenz zu ,,

§. 4. Die eventuell auszugebenden Obligationen werden nach beiliegendem Schema in Abschmiten von 3990, 1509. 600 und 300 Mark Reichswährung oder auch von 5000, 2000, 1900, 500 und 200 Mark Reichs währung emittirt, mit fortlaufenden Nummern versehen und von der Kommission (5. 3), sowie dem städtischen Einnehmer unterzeichnet. . ; . ö

Der Darleiher resp. dessen Rechtsnachfolger wird bestimmen, wie e 3 Zahl der Schuldscheine jeder der genannten Gattungen ein soll.

Den Obligationen ist ein Abdruck des Privilegiums beizufügen.

5. 5. Die Schuldverschreibungen werden mit halbjährig am 1. Juli und 31. Dezember fälligen Zinscoupons für einen Zeitraum von fünt Jahren versehen, desgleichen mit einem Talon zur Erneue⸗ 5 der Jinscoupons. Beide werden nach anliegenden Schemas aus⸗ gefertigt.

Die Zinscoupons und Talons sind mit dem Faesimile sämmt— licher Mitglieder der Kommission und mit der Unterschrift eines Kon⸗ trolbeamten zu versehen. . .

Nach Ablauf der ersten und jeder folgenden fünfjährigen Periode erfolgt die Ausgabe einer neuen Zinsconpon-Serie mit Talon gegen Ablieferung des der vorhergehenden Conpon⸗Serie beigedruckten Talons oder, wenn solcher abhanden gekommen sein sollte, gegen rechtzeitige Vorzeigung der Qbligation, auf der die Ausreichung bemerkt wird.

Ein Amortisationsverfahren wegen E ner oder vernichteter Talons findet nicht statt. .

§. 6. Die fälligen Zinscoupons werden in Kirn bei der Stadt⸗ kasse und in Berlin bei derjenigen Zahlstelle, welche durch den Bür⸗ germesster der Stadt Kirn Namens der Stadtverordnctenversammlung. bestimmt werden wird, eingelöst. Die nähere Bezeichnung dieser Zahlftelle, wenn sich solche nicht bereits auf den auszugebenden Zins— Tonpons selbst befinden sollte, ist durch die am Schlusse des 8§. 8 be⸗ stimmten Blätter zu veröffentlichen. ö.

In gleicher Weise werden neue Zinscoupons und Talons bei der Stadtkaffe in Kirn oder in Berlin bei der vorstehend näher zu be⸗ stimmenden Zahlstelle ausg geben, nachdem die Ausreichung durch die bestimmten öffentlichen Blätter angezeigt sein wird.

5. 7. Die Zinscoupons werden ungültig und werthlos, wenn sie

binnen fünf Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung nicht präsentirt

werden. Die dafür ausgesetzten Fonds verfallen der Stadtkasse zu Kirn, . .

§. 3. Die Nummern der zu tilgenden Schuldverschreibungen werden alljährlich durch das Loss bestimmt und in dem Fälligkeits⸗ termine der Ämortifationsraten zum Nominalwerthe eingelöst, Die Einlösung erfelgt bei der Stadtkasse in Kirn und in Berlin bei der⸗ jenigen Zahlftelle, welche nach §. 6 näber bestimmt werden wird.

Der Zinsenlauf der ausgelbosten Schuldverschreibungen endigt an dem für die Einlösung bestimmten Tage. Mit den ausgeloosten Schuldperschreibungen sind zugleich die ausgereichten, nach dem Zah⸗ lungstermine fälligen Zinscoupons einzuliefern; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Coupens von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons benutzt. ;

Spätestens 3 Mongte vor dem Filligkeitstermine sind die zur Einlöfung gelangenden Schuldverschreibungen durch den in Berlin erscheinenden Reichs Anzeiger, oder das an dessen Stelle tretende Organ, durch das Amtsblatt der Regierung zu Coblenz, oder das an deffen Stelle tretende Organ, durch die Kölnische Zeitung und das Kircner Lokalblatt bekannt zu machen. Geht eins der letztgedachten beiden Blätter ein, dann wird von dem Bürgermeister der Stadt Kirn, Ramens der Städtverordnetenverfammlung, an dessen Stelle ein anderes bestimmt und dies im Reichs-Anzeiger publizirt,

Durch die vorbezeichneten Blätter erfolgen auch die sonstigen, diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen, insbesondere die Bezeich⸗ nung der Einlösungsstelle für die fälligen Zinscoupons und Kapital⸗ betrage und die Erneuerung der Zinscoupons und Talons.

J. 9. Die Verloosung der zu tilgenden Schuldverschreibungen geschieht unler Vorsitz des Bürgermeisters durch die Kommission G. 3) in einem 14 Tage vorher durch die in vorstehendem Paragraphen an⸗ geführten Blätter zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem das Publikum Zutritt hat. Ueber die Verloosung wird ein von dem Bürgermeister Und den Mitgliedern der Kommission zu unter— zeichnendes Protokoll aufgenommen. ö.

0. Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung vorgezeigten Obligationen werden in der nach §. 8 jährlich zu er⸗ lassenden Bekanntmachung wieder in Erinnerung gebracht. Werden die Obligationen dieser wiederholten Bekanntmachung ungeachtet nicht binnen 360 Jahren nach dem Zahlungstermine zur Einlösung vorge⸗ zeigt, auch nicht als verloren oder vernichtet zum Behufe der Erthei⸗ lung neuer Obligationen binnen dieser Frist angemeldet, so sollen nach deren Ablauf die Obligationen als getilgt angesehen werden und die dafür deponirten Kapitalbeträge der Stadtkasse anhejmfallen.

5§. JI. Fär die Sicherheit des Darlehens, sowie für die pünktliche und Unverkürzte Zahlung der Zinsen haftet die Stadtgemeinde Kirn mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und ihrer Steuerkraft. . i, .

§. 12. In Ansehung der verlorenen ober vernichteten Obligatio- nen finden die auf die Staatsschuldscheine Bezug hakenden Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819 wegen des Aufgebots und der Amortisation verlorener oder vernichteter Staatspapiere §§. 1 bis 12 mit den nachstehenden näheren Bestimmungen Anwendung:

b. Das in 5. 5 der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt bei dem Landgerichte in Coblenz.

c. Die in den §§. 6, 8 und 12 der Verordnung vorgeschriebenen Bekanntmachungen sollen durch die in 8. 8 dieses Privilegiums be— stimmten Blätter erfolgen.

d. An Stelle der in 8.7 der Verordnung erwähnten sechs Zah⸗ lungstermine sollen vier und an die Stelle des 5. 5 erwähnten achten Zahlungstermines soll der fünfte treten.

Zinscouponz können weder aufgeboten noch amortisirt werden. Doch soll demjenigen, der den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der fünfsährigen Verjährungsfrist bei der Kommission (8. 3) anmel⸗ det und den stattgehabten Besitz der Zinscoöupons durch Vorzeigung der Sbligation oder fenst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

Zu Urkund dieses und zur Sicherheit der Glaͤubiger hahen Wir das gegenwärtige, durch das Amtsblatt Unserer Regierung zu Coblenz zur öffentlichen Kenntniß zu bringende resp. in der GesetzSamm⸗ lung anzuzeigende landesherrliche Pripilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne sedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staates zu bewilligen oder Rechten Dritter zu präjudiziren.

Gegeben Berlin, den 17. Dezember 1873.

G. 8) Wilhelm. Camphausen. Graf zu Eulenburg. Dr. Achenbach.

Regierungsbezirk Coblenz. Kirner Stadt⸗Obligation Litt. 5 Nr. . (Trockener 8 der Stad ü

Rheinprovinz.

zu fordern hat. ;

Die auf vier und einhalb vom Hundert jährlich festgesetz⸗ ten Zinsen sind in halbjährlichen Terminen, am 1. Juli und 51. Dezember jeden Jahres fällig, werden aber nur gegen Rück⸗ gabe der ausgegebenen Jinscoupons gezahlt. Die näheren Bedin⸗ gungen sind in dem umstehend abgedruckten Privilegium enthalten.

Kirn, den... ten 187

Der Bürgermeister. Die kommittirten Stadtverordneten.

Unterschrift.) Unterschriften) Der Gemeinde⸗Empfänger. (Uaterschrift. Rückseite. .

Privilegium wegen eventueller Ausgabe auf jeden Inhaber lau⸗ tender Obligationen der Stadt Kien, Regierungsbezirks Coblenz, bis zum Betrage . Mark Reichswährung. Vom ... ten

187

(folgt der Abdruck des Privilegiums.) Regierungsbezirk Coblenz. , . Zins Goupon

zur Obligation der Stadt Kirn über Mark Reichswährung

Littr. J N

Rheinprovinz.

Zinsen der vorbe

zu Kirn oder in

näher bezeichneten Zahlstelle Wmirn, n, t,, . ö. Der Bürgermeister. Die kommittirten Stadtverordneten.

(Facsimile) N. . (Facsimile) N. N.

Dieser Coupon wird ungültig und werthles, wenn dessen Betrag

nicht in fünf Jahren nach der Verfallzeit erhoben ist.

Regierungsbezirk Coblenz. Talon.

Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Kirner Stadt⸗-⸗Obligation Litt. .... Nr über Nark Reichswährung die .. te Serte Zintcoupons für die Jahre 18 bis 18.7 bei der Stadtkasse zu Kirn oder in Berlin bei der durch öffentliche Bekanntmachung näher bezeichneten Einlösungsstelle nach Maßgabe der diesfälligen, in der Obligation enthaltenen Bestimmungen.

Kirn, den . . ten

Der Bürgermeister. GFacsimile)

Rheinprovinz.

Die kommittirten Stadtverordneten. (Faesimile) N. N.

Anmerkung zu den Schemas für die Coupons und Talons. Die Ramens-⸗Unkerschriften des Bürgermeisters und der kommittirten Stadtverordneten sind mit Lettern oder Faesimilestempeln zu drucken, jeder Coupon und Talon ist jedoch mit der eingenhändigen Namens- Unterschrift eines Kontrolbeamten zu versehen.

Finanz⸗Ministe rium. Die Civil⸗Supernumerare Heinrich und Bgenitz sind zu Buchhaltern bei der Königlichen allgemeinen Wittwen⸗Verpfle⸗ gungs⸗A nstalt ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal-Angelegenheiten. An der Realschule zweiter Ordnung in Magdeburg ist die Beförderung des ordentlichen Lehrers Dr. Gerlach zum Ober⸗ lehrer genehmigt worden.