1874 / 39 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Feb 1874 18:00:01 GMT) scan diff

als Reserve für die Einlösung ihrer Noten in baarem Gelde oder Barren liegen haben. In Folge einer Erklärung der Di⸗ rektoren der peruanischen Bank, welche sich für das Dekret der Regierung aussprach, haben die übrigen Banken beschlossen, ihre Aktionäre über das ihrerseits zu befolgende Verfahren zu

Statistische Nachrichten. Ueber den LHypothekenzustand in Berlin Ende 1873 ent⸗ hält das „Just. M. Bl.“ Folgendes: Zu den am Schlusse des Ge—⸗ schäftsjahres 1872 vorhanden gewesenen Hypothekenschulden von 393,902,407 Thlr. treten die im abgelaufenen Geschäftsjahre 1873

Beilage . zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

lichen Schauspielhauses. Siebenundzwanzigste Vorstellung der französischen Schauspieler⸗Gesellschaft. Deuxieme représentation de: Le Demi Monde, Comédie en cing actes, en prose, par

Mr. Alexandre Dumas fils. Montag, 16. Februar. Opernhaus. Keine Vorstellung.

D

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befragen.

Bolivien war ruhig. Der Kongreß hatte in seiner außer⸗ ordentlichen Sitzung viel zur Beseitignng der finanziellen Ver⸗ Die Ausgaben sind so viel als möglich be⸗ schränkt worden, und neue Steuerzuschläge wurden auf die Aus⸗

legenheiten gethan.

fuhr von Metallen und Vieh gelegt. Zur Verhütung von Koll

sionen mit der Regierung und den bisher so häufigen Militär⸗

revolutionen wurde die stehende Armee in kleinen Abtheilunge über das ganze Land verlegt.

schaffen.

In der argentinischen Republik nimmt die Präsi⸗ dentenwahl noch immer die allgemeine Aufmerksamkeit fast aus⸗ schließlich in Anspruch. Die Wählerlisten sind am 14. Dezember geschlossen worden und finden am 1. Januar die Ergänzungs⸗ wahlen für den National-Kongreß statt, dabei dürfte sich zuerst die Stärke der verschiedenen Parteien deutlich herausstellen. Die Wahlen der Präsidenten⸗Wahlmänner werden am 1. Februar

abgehalten werden.

Der Aufstand in der Provinz Entre⸗Rios ist durch den am 9. Dezember durch den Oberst Martin de Gainza über Lopez Jordan erfochtenen Sieg bei Don Gonzelo beendigt worden. Die angesehensten Offiziere der Aufrührer haben sich den Be⸗ hörden gestellt und der Nationalregierung Treue geschworen, und nur einzelne Reste der Insurgentenarmee haben die Waffen noch

nicht niedergelegt. Brasilien.

im Gesetze

angedrohte zur Last

Strafe für das gelegte

Vergehen, „Versuch der haus.

haben.

Das metrische System für Maß und Gewicht ist am 1. Januar im ganzen Lande eingeführt worden. Auf Ansuchen des Vertreters der französischen Regierung in Rio de Janeiro wurde die Konsularkonvention zwischen Bra— silien und Frankreich auf sechs Monate verlängert, um Zeit zum Abschlusse der augenblicklich in Betreff einer neuen Konvention schwebenden Verhandlungen zu gewinnen.

Asien. Aus Caleutta wird unterm 11. d. M. ge⸗ meldet: Während der gestern endigenden Woche hat es in allen 2 der Präsidentschaft Bengalen mit wohlthätiger Wirkung geregnet.“

Penang 19. Februar. (W. T. B.) Aus nicht offizieller Quelle ist die Nachricht hierher gelangt, daß die Niederländer in einem Gefecht mit den Atchinesen eine Schlappe erlitten und dabei 2 Mitrailleusen und 18 Todte verloren haben.

Nach einem offiziellen Telegramm aus Atchin vom 10. d. M. mehren sich die Anzeichen, daß die Bevölkerung des Krieges müde ist. Die Häuptlinge der Eingeborenen sind jedoch bemüht, dieselbe von Kundgebung friedlicher Gesinnungen zurück— a lr. Die Wahl eines neuen Sultans hat sich nicht be⸗ ãtigt.

Afrika. Aus der Capstadt wird unterm 6. Januar ge⸗ meldet: Die Kaffern⸗Rebellion in Natal hat durch die Gefangennahme des Rebellenhäuptlings Ilamyalabalele, seiner fünf Söhne und dreier Räthe nebst einer Beute von 5000 Haupt Rindvieh ein Ende gefunden.

Nr. 13 des Amtsblatts der Deuschen Reichs⸗-Post⸗ verwaltung hat folgenden Inhalt: Generaäl-Verfügungen vom 5. Februar 1874. Verschluß der Geldhriefe. Vom 10. Februar 1874. Pacetadressen Vom 10. Februar 1874. Geschäftsverkehr mit dem Kaiserlichen Post⸗Zeugamte in Berlin. Bescheidung vom 3. Februar 1874. Behandlung der Postmandate mit unstatthaften Anlagen.

Die Oppositionspartei machte einen vergeblichen Versuch, einem ihrer bedeutendsten Mitglieder, dem General Quevedo, die Stelle als Kriegs⸗-Minister zu ver⸗

Der Bischof von Olinda ist am 3. Januar durch die Beamten des höchsten Gerichtshofes in Pernambuco verhaftet und nach Rio de Janeiro gebracht worden. Die dem Bischofe ; Vernichtung eines Artikels der Verfassung“ ist vier bis zwölf Jahre Zucht— r Außer dem Bischofe von Para, welcher bereits vor den Höchsten Gerichtshof geladen worden ist, hat auch der Bischof von Sao Paulo das päpstliche Breve gegen die Freimaurer ver⸗ öffentlicht, ohne vorher das Placet der Regierung nachgesucht zu

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neu eingetragenen a. Hypotheken mit 108,533,113 Thlr., b. Grund⸗ schulden mit 3, 069, 350 Thlr., zusammen 111,602,893 Thlr., sind

Thlr., zusammen 25,905, 8090 Thlr. Es hafteten mithin am 1. De⸗ zember 1373 479,599, 500 Thlr. auf den zu dem Bezirk des König 32 Stadtgerichts zu Berlin gehörigen Grundstücken und Gerech⸗ igkeiten.

Zu den am Schlusse des Geschäftsjahres 1872 vorhanden gewesenen Grundstücksfolien von 17,609 treten die im abgelaufenen Geschäftsjahre 1873 neu angelegten Grundbuchsblätter hinzu mit 775, sind zusam⸗ men 18,384. Davon gehen ab die im Geschaäͤftsjahr 1873 geschlossenen Grundbuchlätter mit 114. Es waren mithin am 1. Dezember 1873 18,279 Grundbuchblätter vorhanden.

An Gerichts kost en sind für Hypothekensachen zur Solleinnahme gestellt: a, im Jahre 1873 637,194 Thlr. Sgr. 6 Pf., b. im Jahre 1872 867, 247 Thlr. 27 Sgr. 6 Pf., mithin im Jahre 1873 weniger 230, 053 Thlr. 27 Sgr.

Aus Nürnberg wurden nach der „Allg. Hopfenz.“ im Januar 1874 30,180 Ctr. Bier exoportirt, gegen 39,858 Citr. im Januar 1873. In Prag wurden nach demselben Blatte im Jahre 1873 434,757 Eimer Bier produzirt, 368,146 Eimer ein, 1065, 0659 Eimer ausgeführt, 693,838 Eimer konsumirt.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Berlin. Von der Genetischen Skizze des Lehrstoffs für den Unterricht in der Fortifikgtion auf den Königlichen Kriegs schulen, nach der Vorschrift vom 20. Mai 1859 uͤber die Methode, den Umfang und die Eintheilung des Unterrichts auf, den Königlichen Kriegsschulen, ist soeben das Zweite Heft, Abschnitt V. bis X, a n, t. Dasselbe enthält: Abschnitt V.: Die Kommu⸗ nikation im Feldkriege. VI.: Von den Lagerbauten. VII: Formelle permanente Befestigung. VIII.: Ueberblick über den Entwickelungs— gang der permanenten Befestigung. IX. Proxisorische Befestigung. X. Angriff und Vertheidigung von Festungen. Verlag der König lichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).

In Kommission bei F. A. Brockhaus in Leipzig erschien soeben: Trojanische Alterthümer. Bericht über die Aus—⸗ grabungen in Troja“ von Dr. Heinrich Schliemann. Gleich⸗ zeitig wurde ausgegeben: „Atlas Trojanischer Alterthümer.“ Photographische Abbildungen zu dem Berichte über die Ausgrabungen in Troja (4. in Mappe), 218 photographische Tafeln mit erklärendem Texte. Der Verfasser giebt in diesem Werk ausführliche Berichte über die bei seinen Ausgrabungen in Troja erzielten außerordentlichen Resultate. Der Atlas enthält neben mehreren Situationsplänen die photographische Darstellung von mehr als 40090 der gefundenen Kunst— werke, Geräthe, Waffen, Schmucksachen u. s. w.

. Gewerbe und Handel.

Wien, 14. Februar. (W. T. B.) . Die gestern an der Börse verbreiteten Gerüchte, daß sich für die Aktien der Keeditanstalt eine Superdividende ergeben habe, werden von den Morgenblättern als unbegründet bezeichnet, da die Bilanz noch nicht festgestellt sei.

In Wien haͤt sich im Anschluß an den J. allgemeinen Be— amtenverein für Bankbeamte ein Hülfskomite zur Unterstützung der durch Fusionen und Liquidati⸗gnen ohne ihr Ver— schulden subsistenzlos gewordenen Bankbeamten (Auers— pergstraße Nr. 13) gebildet, dem sich bei den zahlreichen Fusionen und Liquidationen der Banken ein sehr weites Feld der Thätigkeit er— öffnet hat. Dem Komite waren bis zum 26. v. M. 16513 Fl. 50 Kr. Beiträge zu Unterstützungen nothleidender Bankbeamten zugeflossen. Jetzt hat das Komite auch ein Stellenvermittelungs- und Arbeitbesorgungs-⸗Institut ins Leben gerufen, um den brodlos gewordenen Bankbeamten auch nach dieser Richtung hin helfen zu

können.

Verkehrs⸗Anstalten. Swinemünde, 14. Februar. (W. T. B.) Der Postdampfer »Ernst Moxitz Arndt“ vom baltischen Lloyd ist heute früh nach Antwerpen abgegangen.

Königliche Schauspiele.

Sonntag, 15. Februar. Opernhaus. (45. Vorstellung.) Die Hochzeit des Figaro. Oper in 4 Abtheilungen. Musik von Mozart. Gräfin: Fr. v. Voggenhuber. Susanne: Fr. Mallin⸗ ger. Cherubin: Frl. v. Bretfeld. Almaviva: Hr. Betz. Figaro: Hr. Krolop. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Schauspielhaus. (45. Vorstellung). Zum ersten Male wiederholt: Des Meeres und der Liebe Wellen. Trauerspiel in 9 ö von Grillparzer. Anfang halb 7 Uhr. Mittel—

reise.

Sonntag, 15. Februar. Im Saal⸗Theater des König⸗

506,505,300 Thlr. Davon gehen ab die im Jahre 1873 gelöschten a. Hypotheken mit 25,851,860 Thlr., b. Grundschulden mit 54,000

Schauspielhaus. (46. Vorstellung. Der Störenfried. Lust⸗ spiel in 4 Aufzügen von Roderich Benedir. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Dienstag, 17. Februar. Opernhaus. Subskriptionsball.

Schauspielhaus. (47. Vorstellung) Was ihr wollt! Lust⸗

ö. in 4 Akten von Shakespeare. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗ reise.

Dienstag, 17. Februar. Im Saal⸗Theater des Königlichen Schauspielhauses. Achtundzwanzigste Vorstellung der franzoͤst⸗ schen Schauspieler⸗Gesellschaft. Troisisme reprèsentation de: Le Demi-Monde. Comédie en cinq actes, en prose, par Mr. Alexandre Dumas fils.

Dienstag, den 17. Februar. Im Königlichen Opernhause: Subskriptionsball.

Von den Meldungen zum Zuschauer⸗Raum des dritten Ranges hat nur ein kleiner Theil berücksichtigt werden können und werden die bewilligten Billets à 2 Thlr. den Betreffenden zugesendet. Der Verkauf der Amphitheater ⸗Billets, à 1 Thlr., findet am Montag, den 16. d. Mts, Abends vom 5 6 Uhr im Königlichen Opernhause statt. Ebendaselbst sind die auf Meldungen reservirten Amphitheater⸗Billets gegen Abgabe einer Legitimation in Empfang zu nehmen.

Die Anfahrt ist für sämmtliche Wagen nur von den Lin⸗ den aus und zwar am Haupt⸗Eingang Thür Nr. 1 (dem Uni⸗ versitäts⸗Gebäude gegenüber) und an der Thür Nr. 3 (am Opernplatz).

Die Abfahrt findet statt: ;

1) Von der Thür Nr. 1 nach der Schloßbrücke und nach den Linden zu (die Wagen stellen sich vor dem Opernhause, Front nach demselben, auf).

27) Von der Thür Nr. 3 ebenfalls nach den Linden zu (die Wagen stellen sich auf dem gepflasterten Theil des Opern⸗ platzes bis an die Behrenstraße hin auf). 5

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AMlgemeins / Nimmels- ansicht.

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Wind.

14. Februar.

NW., lebh. heiter. NO. mãssig. bedeckt. WS W., lebh. bedeckt. W., lebh. bedeckt. j VW., mäss. Regen. SS V., lebh. Regen.?) W., s. stark. bedeckt. 2 W., stark. bedeckt. S W., lebh. hedeckt. 3 8VW., stark. bedeckt. 9 bedeckt. 1 W., schw. bezogen. SW., frisch. Regen. 5 8W., mässig. trübe. SW., lebhaft. trübe. SVW., schw. trübe. s WS I., mäss. bedeckt. S., schw. bedeckt. S8 W., mäss. bedeckt.

Haparanda. 332, 0 Hernöõsand. 333,5 Helsingfors 330.35

S Fetersburg. 330,35 8 Stockholm 332,4 8 0Oxröe . . .. . . 333,5

S Moskau. 3275 6 Memel . . .. 336,1 04 I Flensburg.. 335, * 7 Königsberg 336,8 40,4 / G Danzig .... 337,5 0,6 G6 Putbus. 335.6 0,5 JLieler fiat. 55g, 5 göslin .. 337.4 1,5, & Ves. Lohtt. 335, s . 335,4 6 1.

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Stettin ... 338,2 1, S Gröningen . 337.2 6 Bremen .. 337, S Jelãeor ö 336,6 DM 6 Berlin .... 337, 9 2,2 . 6 Posen ..... 3365,09 41,3 [

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18. ganz bedeckt. 8 V. sig. trübe. 18.

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6 Münster.. 3343 09 6 Torgau .... 336,4 42, 3 6 Breslau ... 334,3 2,3 S Brüssel ... 3574 6 Cöln 357.2 41,7 6 Wiesbaden. 335,) ; 6 hatibor .. 55 i, 5 4 2,5 6 Trier S Cherbourg.

8 zieml. heiter. S.. mässig. halb heiter. 7 8W., schw. strübe. WSV. , schw. wen. bewölkt. 8 SSO., schw. sehr heiter. N. schꝝ. bedeckt. 2 5

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7 Carlsruhe .. 3: 8 St Mathieu 3

) Gestern Abend Sturm. 2) Gestern Abend Regen.

Königliches Schauspielhaus.

Mit der gestrigen ersten Aufführung des Trauerspiels „Des Meeres und der Liebe Wellen“ von Franz Grillparzer hat die Hofbühne den Manen des großen öster— reichischen Dichters ein festliches Todtenopfer dargebracht, welches auch von den Lebenden wohlgefällig aufgenommen worden ist. Ueber die Stellung, welche man dem am 21. Januar 1872 ver⸗ storbenen Dichter in der deutschen Literaturgeschichte anzuweisen habe schwankten die Ansichten bis in die neueste Zeit. In Nord⸗ deutschland war und ist Grillparzer noch wenig bekannt. Der Ruf, welchen in den dreißiger Jahren ihm seine durch Müllners „Schuld“ veranlaßte Schicksalstragödie, Die Ahnfrau “(Wien 1816) in Deutschland verschaffte, verstummte bald vor der herben Kritik, die diese krankhafte Richtung erfuhr. Vernichtend lautete besonders das Urtheil Tiecks und seines Freundes Solger. Später wandte sich Grillparzer antiken Stoffen zu, ohne jedoch über die Grenzen seines Vaterlandes hinaus gebührende Würdi⸗ gung zu finden. Mit Ausnahme der „Medea“ aus der Trilogie „das goldene Vlies“ (welche vor nicht langer Zeit durch Frl. Ziegler hier wiederholt zur Darstellung kam) hat indessen keines seinen Namen weiter zu verbreiten vermocht. Das Urtheil der Wiener Jahrbücher vom Jahre 1829, welche ihn fuͤr den größten deutschen dramatischen Dichter seit Schiller erklärten, blieb vereinzelt. Dazu kam der Umstand, daß der Dichter seit den 40er Jahren seine Produktion fast gänz⸗ lich einstellte, so daß er beinahe in Vergessenheit ge⸗ rathen wäre, hätte nicht das Gedicht „Radetzky sein Gedächtniß wieder neu belebt. Erst als der Greis im Januar 1870 seinen S0Ojährigen Geburtstag feierte, wurde sein Name wieder in allen deutschen Landen genannt, seine poetischen Werke mehr gelesen und ihm als einem der größten Epigonen der deutschen klaffischen Literaturepoche der Lorbeer zugesprochen.

Der Werth der Dichtungen Grillparzers liegt fast ausschließ⸗ lich in der Form, einer vollendet schönen Sprache, und sein Vor—⸗ bild in dieser Beziehung war Schiller. Der Nachtheil, der sich aber aus dieser Einseitigkeit für seine dramatischen Werke ergiebt, wird von Hillebrand in seiner Geschichte der deutschen Nationalliteratur treffend charakterisirt, wenn er sagt: stte bieten im Allgemeinen mehr nur eine Sammlung schöner Em— pfindungen, wohlgelungener Bilder und gut ausgeführter Si⸗ tuationen, als daß sie durch Bedeutung und Totalität dramati⸗ scher Architektonik oder durch Gediegenheit der Charakteristik be⸗

friedigen.

E

Von dem hier zu besprechenden Trauerspiel gilt dieses Urtheil in ganzer Ausdehnung. Demselben liegt ein erotisches Gedicht des alten Grammatikers Musaeos aus dem 5. oder 6. Jahr⸗ hundert zu Grunde, welches auch Schiller zu seiner bekannten Ballade „Hero und Leander“ benutzt hat. Diesen im Ganzen undramatischen Stoff, welcher schon in dem alten Original an— tike Einfachheit mit einer fast modernen Sentimentalität ver⸗ bindet, hat Grillparzer in die schönsten fließendsten Jamben ge⸗ gossen, so daß manche Seenen, namentlich die Liebesscene im 3. Akt, durch zarte Ausführung im Einzelnen einer so voll— ständigen Wirkung, wie sie fie in der gestrigen Aufführung fand, wohl stets sicher sind, besonders, wenn die Rollen der Hero und des Leander von Kräften, wie Frl. Meyer und Hrn. Ludwig getragen werden. Die genannten Künstler wurden für diese Leistung durch lauten Beifall belohnt. Hr. Berndal gab den strengen Oberpriester würdig und mit klassischer Ruhe, Hr. Goritz den treuen Freund Bes Leander, Naukleros. Auch die kleinen Rollen der Eltern der Hero waren mit den besten Darstellern dieses Fachs, Hrn. Oberländer und Fr. Frieb⸗Blumauer, besetzt. Die Aufnahme Seitens des Publikums war eine durchaus wohlwollende.

Archäologische Gesellschaft.

Berlin, 3. Februar. Nach Eröffnung der Sitzung duich den Vorsitzenden Herrn Curtius wurde . dem Beschlusse voriger Sitzung gemäß, der Jahresbericht über Kasse und Rechnung des Jah— res 1873 vorgetragen und durch Herrn Hertz geprüft und richtig be— funden. Nachdem darauf die Herren Bildhauer Manger und Ban—˖ meister Kachel zu ordentlichen Mitgliedern aufgenommen waren, legte Herr Curtius der Gesellschaft verschidene neue Schriften vor, so die Schrift von Kenner in Wien: Ausgrabungen über die römische Reichs— straße von Virunum nach Ovilaba, und Ausgrabungen von Windisch⸗ garten, wo unter Anderem die Unterscheidung der mutationes und mansiones als „Wechselstellen! und „Nachtherbergen“ festgestellt wird; ferner Kenner; Inschriften aus Eiythrae, Conze: Gesichts⸗ ausdruck in der Antike, Separatabdruck aus den Preuß schen Jahr⸗ büchern; Desselben: Bericht über das Sammelwerk über attische G-ab⸗ reliefs, und Jul. Friedländers Arbeit über das Silphion. Auch waren zwei Hefte der kerne arehéologique eingegangen, in deren einem Perrot drei griechische Inschriften aus Klein, Asien veröffentlicht. Herr Curtius sprach sodann über ein am Dipylon in der themistokleischen Mauer zu Athen aufgefundenes Relief, von dem er einen Gipsabguß

lichen, 1868 entdeckten, noch unedirten Marmoraltar aus Halikarnaß, von dessen Relief er eine Zeichnung vorlegte. Auf einer Bildfläche von M. Ou Höhe (die Höhe des Altars beträgt M. O,s4) sind neun Musen dargestellt in drei gesonderten Gruppen. Die erste besteht aus den Vertreterinnen der chorischen Lyrik, Orchestik und der melischen Lyrik, die mittlere aus einer Eposdichterin mit dem Diptychon, einer Rhapsodie mit der Rolle und einer Zuhörerin, in der rechten Gruppe erscheinen eine sinnende Muse der Dichtung, die Musen des Dramas und Flötenspiels. In der Entwickelung des Musen⸗Ideals lassen sich ein älterer Typus und ein jüngerer unterscheiden, jener sich auf Poesie, Tanz, Gesang, Zither, Flöte und nur musikalische Attribute beschrän⸗ kend, dieser von mehr literarisch⸗bibliothekarischem Charakter, da er auch die Fachwissenschaften und alle möglichen Attribute aufnimmt. Der Altar aus Halikarnaß gehört der zweiten Periode an und muß, da er älter ist, als die tabula Archelai, ins dritte Jahrhundert vor Chr. gesetzt werden. Herr Wattenbach legte eine Autotypie des Utrechter Psalters vor, über welchen englische Gelehrte, wie Thomas Hardh, Westwood, Wyatts, eingehende Untersuchungen angestellt haben. Die schöne Kapitalschrift des Kodex ist in reiner Ortho⸗ graphie geschrieben und gleicht der des Vergilius Medicacus und Prudentius Parisinus, stammt aber gleichwohl nicht aus dem 5. Jahrhundert und muß wohl als eine archaisirende Reproduktion älterer Technik bezeichnet und etwa. dem 3. Jahrhundert zuge⸗ wiesen werden. Die darin befindlichen bildlichen Darstellungen, Umriß⸗Zeichnungen mit der Feder, sind nach Wyatts anzusehen als freie, aber geschickte Kopien farbiger antiker Muster und sind im Y. Jahrhundert in England nachträglich eingezeichnet worden. Der als Gast anwesende Herr Dr. Qirschfeld sprach zur Frage der indo—⸗ germanischen oder pelasgischen Ornamentik. Die von Urlichs heraus⸗ gegebenen „2 Vasen ältesten Stils“ aus Vulei müssen für ältere ge⸗ halten werden, als der Verfasser annimmt. Die Schrift von Cone⸗ stabile: 2 antike Broncescheiben aus Alba Fucentia bringt vieles werthvolle Material bei, auch aus Dänemark und dem Norden. Unter Festhaltung des Grundgedankens von dem gemeinsamen Erbgut indo⸗ europäischer Völker muß man doch nationale und dialektische Ver⸗ schiedenheiten anerkennen. Herr Engelmann legte verschiedene kleine

Terracotten aus Brindisi und Athen vor. Herr Eichler stellte einen von ihm abgeformten, ehemals Goethe gehörigen Kopf aus.

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Berlin: Verlag der Expedition (Kessel) . Druck: W. Elsner.

Drei Beilagen einschließlich Börsen⸗Beilage.

vorlegte. Es stellt einen Jüngling vor, der einen Diskos hält. Herr Trendelenburg sprach über einen im britischen Museum befind⸗

Berlin, Sonnabend,

den

Königreich Pren ßen.

Privilegium wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lau. lender Kreis⸗Obligationen des Darkehmer Kreises im Betrage von 378, 00 Reichsmark.

Vom 7. Januar 1874.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen . Nachdem von den Kreisständen des Darkehmer Kreises auf dem Kreistage vom 27. September 1873 beschlossen worden, die zur Ein⸗ löfung der nach Unserm Privilegium vom 27. Januar 1868 (G. . S. S. 383) emittirten und noch im Umlaufe befindlichen fünfprozentigen Kreisobligationen erforderlichen Geldmittel im Wege einer nleihe ven 378,000 Reichsmark bei dem Reichs Inwalidenfonds zu be⸗ schaffen wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: uu diesem Zwecke auf Verlangen der Verwaltung des Reichs⸗Invaliden⸗ end auf Jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons versehene, owehl Seitens der Gläubiger als auch Seitens des Kreises unkündbare Schuld— verschreibungen zu einem Gesammt Nominalbetrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleichkommt, also von höchstens 378600 Reichsmark ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch. der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemãßheit des 5. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen im Maximalbetrage von 378, 6000 Reichsmark, in Buchstaben: Dreihundertachtundsiebenzigtausend Reichsmark, welche in den Apoints von 3000, 1506, 6060 und 360 Reichsmark oder auch von 5000, 2000, 1000, 500 und 209 Reichsmark nach der Bestimmung des Darleihers resp. dessen Rechtsnachfolgers über die Jahl der Schuldscheine jeder dieser Gattungen nach dem anliegenden chema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit vier und einhalv Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu he ö Folgeordnung jährlich vom Jahre 1814 ab mit wenig⸗ stens jährlich einem Prozent, auch. nach Wahl des Kreises Darkehmen mit jährlich höchstens fünf Prozent des ursprüng⸗ sichen nominellen Schuldkapitals unter Zuwachs der Zinsen der getilgten Schuldraten zu amortisiren sind, durch gegenwärtiges rivilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen ö. ertheilen, daß ein jeder Inhaber vieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. ; Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird fuͤr die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über⸗ nommen. . . Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. - Gegeben Berlin, den J. Januar 1874. Wilhelm. Camphausen. Graf zu Eulenburg. Dr. Achenbach.

Provinz Preußen. Regierungsbezirk Gumbinnen. Obligation des Darkehmer Kreises. Littr

beschlusses vom . . rn Aufnahme einer Anleihe n durch diese, für jeden Inhabhe Gläubigers als auch Seitens des bung, zu einer Schuld baar ee gt worden un ven , Nic ꝛahlum der ganzen Schuld von 378,090 Reichsmark ge⸗ schieht vom Jahre 1874 ab Allmählich aus einem zu diesem Behufe gehil⸗ beten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen. Der Schuldner behält sich das Recht vor, den Tilgungsfonds bis auf höchstens fünf Prozent des ur prüng⸗ lichen nominellen Schuldkapitals für jedes Jahr zu verstärken, Dee durch die verstärkte Amortisatien ersparten Zinsen wachsen gleichfalls dem Tilgungsfonds zu. Die jährlichen Amortisationsraten werden auf 566, bezw. auf 200 Mark abgerundet. Die Folgeordnung der gin, n, der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre ab in den Monaten Januar und Juli jeden Jahres und die Einlösung der ausgeloosten Obligationen am. 1. Juli und 2. Januar jeden Jahres. Die ausgeloosten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie der Růckzahlungstermine öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens drei Mongte vor dem Fälligkeitstermin durch den in Berlin erscheinenden Deutschen Reichs und Königlich Kren ischen Staats- Anzeiger oder das an seine Stelle tretende Organ, durch Das Amtsblalt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen oder das an dessen Stelle tretende Organ, durch das Darkehmer Kreisblatt, und die Königsberger Hartungsche Zeitung. Aenderungen bezüglich. . letzteren beiden Blätter hat der Schuldner im Deutschen Reichs und Königlich Preußischen Staats ⸗Anzeiger bekannt zu machen. Bis zu den Tage, wo solchergestalt das Kapital Und War zum Nomsnalwerthe zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen erminen, am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres, mit vier und einhalb Pro⸗ zent jährlich in Reichsmünze verzinset. Der Zinsenlauf der aus⸗ eloosten Schuldverschreibungen endigt an dem fuͤr die Einlösung i e. ; . kein, . der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungzweise dieser Schuld⸗ verschreibung bei der , Torn nnnmelase in Darkehmen und ö. in den vorgedachten Blättern bekannt zu machenden Ginlssestelen in Berlin und , , . * auch in der nach dem Eintritte älligkeitstermins folgenden Zeit. 3 ö. Fe der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld⸗ verschreibung sind 1 . an. gehörigen Zinschupons der späteren älligkeitstermine zurückzuliefern. . ö. 1 1. N Jinscoupons wird der Betrag vom Kapitale abe er fgndigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig. Jahren nach dem Rüdczahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die inner⸗ halb vier Jahren, vom Ablaufe des , der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen . zu Gunsten des Kreises. Das Aufgebot und die Amortijation verlorener oder vernichteter e Vorschrift der Allgemeinen Gerichts-

S8 J f fol t na a . . ,

Ordnung 2 Titel 51, §. 1

ĩ arkehmen. . können weder aufgeboten noch amortisirt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust ven Zinscoupons vor Ab⸗ sauf der vierjährigen Versährungsfrist bei der Kreisverwaltung an ⸗˖ meldet und den stattgehabten Besitz der Zinscgupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder fonst in glaubhafter Weise darthut, nach

dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

bis zum Schlusse des Jahres e r Zeit 2 Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. Die

Mit dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjährliche Zinscoupons ausgegeben. Für die weitere

Ausgabe einer neuen Zinscoupons- Serie erfolgt kei der Kreis- Konrmunalkasse zu Darkehmen gegen Ablieferung des der älteren Zins⸗ coupons-Serie beigedruckten Talons. ; . Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, so⸗ fern deren Vorzeigung rech tzeitig geschehen ist. : . Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit feinem Vermögen und mit seiner Steuerkraft. ; Deffen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. Darkehmen, den.. ten J : Die Kreis⸗Kommission für die Aufnahme einer Anleihe bei dem Reichs In⸗ũvalidenfond3z3z;. . Anmerkung: Die Unterschriften sind eigenhändig zu unterzeichnen.

Regierungsbezirk Gumbinnen. Zinscoupon

zu der Kreis⸗Obligation des ö Kreises. ,,

Provinz Preußen.

, über . Reichsmark.. . Pfennige.

Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom... ten bis bezw.

berg i. Pr. . Darkehmen, den . ten w . Jie Kreis⸗Kommission zur Aufnahme einer Anleihe bei dem Reichs⸗Invalidenfonds.

Dieser Zinscoupen ist ungültig, wenn dessen, Geld⸗ betrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffenden Kalenderjahres an gerechnet, er⸗

ben wird. ö. . . . Die Namensunterschriften der Kommissions⸗Mitglieder können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden; doch muß jeder Zinscoupon mit der eigenhändigen Namensunter⸗ schrift eines Kontrelbeamten versehen werden.

Regierungsbezirk Gumbinnen. Talon . .

zur Kreis-Obligation des Darkehmer Kreises. .

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rück⸗

Provinz Preußen.

14. Februar

litãr⸗Pensionsgesetzes, wurde von dem Bundesbevoll mächtig: en, Staats⸗-Minister von Kame ke, wie folgt eingeleitet:

c zu der Obligation des Tarkehmer Kreises, Littr. .. Nr... 5 elan à vier und einhalb Prozent Zinsen

Serie Zinscoupons für die fünf Jahre 18... bis js bei der Kreis-Kommunalkasse zu Darkehmen. Darkehmen, den .. ten w Die Krels⸗Kommission für die Aufnahme einer Anleihe

bei dem Reichs-⸗Invalidenfonds. .

Anmerkung. Die Namensunterschriften der Kommissions⸗Mitglieder können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werd nz doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Reichstags⸗ Angelegenheiten.

. Berlin, 14. Februar. In der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstags leitete der Praͤsident des Reichskanz⸗ ler⸗Amts, Staats⸗-Minister Delbrück, die Diskussion über den

ie folgt ein: . . 9 i. Herren! Ich würde auf eine Einleitung zu dieser Vorlage mit Rückiicht auf ihre Kürze und ihre Einfachheit unde mit Rüchicht darauf verzichtet haben, daß auch die Motive kurz, also lesbar sind, wenn nicht in der gestrigen Diskussion bereits im Voraus die ver⸗ fassungsmäßige Zulässigkeit dieser Vorlage bestritten worden warz bon dem Hrn. Abgeordneten für Frankfurt. Ich habe gestern das Wort nicht ergreifen mögen; denn der Hr. Abgeordnete sprach zu den 35.1 und 2 des gestern vorliegenden Gesetzemwurfs und bei dieser Gelegen. heit von der heutigen Vorlage, und ich hätte gestern zu den 588.1 und 2 des Gesetzentwurfs nicht sprechen können, sondern nur über den Gegenstand der heutigen Vorlage, und würde also gestern nicht zur Sache gesprochen haben. kN .

9 cho . Lage ist, wie mir scheint, eine Tinfach der Art. 32, um welchen es sich hierbei handelt, lautet: „Die Mit; glieder des Reichstags dürfen als solche keine Besoldung oder Ent⸗ schädigung beziehen.“ Nach der Verständigung, deren Genehmigung burch die gegenwärtige Vorlage von Ihnen erbeten wird, beziehen die Herren Abgeordneten selbst weder eine Besoldung noch eine Entschãdi⸗ gung, weder direkt noch indirekt. Daß sie sie nicht direkt byzichen liegt, wie ich glaube, auf der Hand, denn um eine Besoldung handelt es sich nerd! nicht, und eine Entschädigung setzt voraus, daß Jemand einen Schaden erlitten, einen Aufwand gemacht hat vdr iwas dem Aehnliches. Das liegt guch nicht vor, direkt . wird weder eine Entschädigung noch eine Besoldung bewilligt. Nun könnte die Frage angeregt, werden, und der Herr Abgeordnete für Frankfurt hat das in Verbindung mit einer Aeußerung, die ich in der letzten Session zu machen Gelegenheit hatte gethan, daß ö. sich um eine indirekte Entschädigung handle, Ich will zugeben, daß sich das behaupten ließe, und gerade diese Komhination schwebte mir im vorigen Jahre vor, wenn etwa mit den Eisenbahnverwaltungen ein Arrangement dahin getroffen wäre, daß sie zwar von , .

Abgeordneten kein Fahrgeld erheben, aber die einzelnen Fahrten notiren un nachher bei der Reichskasse liquidiren; dann könnte man sagen, ö. wäre wenigstens eine indirekte Entschädigung gegeben. Das ist a . auch nicht der Fall, nach dem Arrangement, wie es hier vorliegt, is überhaupt dassenige, was die Eisenbahnen zu erhalten haben, von den Personen der Herren vollständig losgelöst. Es mag der Einzelne 1 seiner Fahrkarle Gebrauch machen oder nicht, er mag von i hr. karte wenig oder mehr Gebrauch machen, e macht das für die Ent schaͤdigung, die die Eisenbahnen erhalten, keinen Unterschied. ö.

Ich wiederhole also, ö mittelbare indirekte Entzchãdigun liegt nicht vor, und ich halte iernach die Vorlage mit. der . für vollständig in Einklange. Ueber die Angemessenheit der taßrege habe ich . hier nicht weiter auszusprechen; sie steht lediglich Ihrem

Beschlusse anheim.

Ablanf der Versährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bits

Der Gesetz entwurf, betreffend einige Aenderungen des Mi⸗

Nachtrag zum Haushalts ⸗Etat des Deutschen Reichs für 1874

1874.

Die praklische Anwendung des Gesetzes vom A. Juni 1871 über die

Versorgung und Pensionirung der Militär-Invaliden hat erkennen . 3. nicht alle Bestimmungen desselben diejenige Klarheit haf welche erforderlich ist, um den Willen der Gesetzgebung ganz deutli

u machen. Es sind verschiedene Prozesse entstanden, und wenn sie auch n ö Ausgang gehabt haben, daß die. Auslegung der Behörden als die richtige anerkannt worden ist, so hat sich doch nicht eine so entscheidende Praxis herausgestellt, daß nicht eine Differenz der Auslegung des Gesetzes noch jetzt bestände. Anderntheils enthält das Gesetz Bestimmungen, welche der ursprüng= lichen Absicht desselben entgegenl aufen, indem die Benefizianten durch

dieses Gesetz bisweilen ungünstiger gestellt worden sind, als es nach

der früheren Gesetzgebung stattfand. .

e. bebe rr nit, haben die verbündeten Regierungen ver= anlaßf, vor den Reichstag zu treten, trotzdem es unerwünscht ist, ein erst 7 kurz bestebendes Gesetz einer Aenderung zu unterwerfen um eine authentische Interpretation der differenten Punkte sowohl, als auch eine Aenderung . ö Bestimmungen, von denen ich eben ge—

rochen habe, zu beantragen. ĩ ö . ö Weib nun ier eben stattbaben mußte, empfahl es sich, bei dieser Gelegenheit gleichzeitig diejenigen Modifikationen mit in Verschlag zu bringen, die sich als wünschenswerth durch die Praxis des Gesetzes herausgestellt hatten, indem manche Erfahrungen erst jetzt gesammelt worden sind, damit man nicht Finnen kurzer Zeit von Nenem das Bedärfniß empfinde, auf diese selbe Materie zurückzugehen. Diese Modifikationen beziehen sich im Wesentlichen auf die mit einem Fivilversorgungsschein versehenen Kriegsinvaliden. Durch die drei Jahre der Anerkennung hat sich von diesen eine solch hohe Zahl ge— sammelt, daß sie durchaus in keinem Verhältniß steht mit der Zahl derjenigen Stellen, die man ihnen im Civildienste anbieten kann, so daß die Wohlthat, die man den Männern durch den Versorgungsschein gegeben hat, eine durchaus illusorische geworden ist. Eine zweite Sache, die einer Aenderung zu bedürfen scheint, sind die Bestimmungen sber die Pensionsentziehungen von Invaliden während der Zeit einer Dienstleistung im Staats oder im Kommunaldienster; die mit den Geldabzügen nicht mehr dem jetzigen Geldwerthe zu entsprechen scheinen.

Ferner sind Modifikationen wünschenswerth äber die Penstenjrung der 12 Jahre aktiv gedienten Unteroffiziere. Schließlich sind Bestim⸗ mungen erforderlich geworden, weil Streitpunkte aus dem Gesetze sich herausleiten ließen über den terminus a dug, von welchem aus die Zahlungen der Pensionen, sowohl an die Invaliden, als an deren Hinterbliebenen, statthaben sollen. ;

Diese faͤmmtlichen Elemente sind nun zusammengestellt in dem Gesetzentwurf, der Ihnen unter Nr. 10 der Drucksachen vorgelegt worden ift, in dessen Motiven Stück für Stück zu den einzelnen Pa⸗ ragräphn das Wünschenswerthe der Modifikationen nachgewiesen ist.

Ich kann nur den Gesetzentwurf einer wohlwollenden Prüfung des Hohen Hanses hiermit empfehlen

Das dem Reichstage im Entwurf vorgelegte Gesetz, be⸗ treffend die einer besonderen Genehmigung be⸗ dürfenden gewerblichen Anlagen, i mn, ö

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. ö . verordnen ö. . des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung

des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: Einziger Paragraph. ; -

Dem Verzeichniß der einer besonderen Genehmigung bedürfenden Anlagen im 87 16 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1369 sind hin⸗ zuzufügen: Hopfen⸗Schwefeldörren, Asphaltkochereien und Pechsiedereien, soweit' sie außerhalb der Gewinnungsorte des Materials errichtet werden, Strohpapierstoff Fabriken, Darm zuhereitungs In ta ten, Fa⸗ briken, in welchen Dampfkessel oder andere Blechgefäße durch Vernicten hergestellt werden.

, . 2c.

Begeben ꝛc. 6 Motive. . .

Nach 5§. 16 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 ist zur Gr richtung von Anlagen, welche durch die örtliche Lage oder die Be⸗ schaffenheit der Betriebstätte für die Vesitzer oder Bewohner der be nachbarken Grundstücke oder für das Publikum überhaupt erhebliche Nachtheile, Gefahren oder Belästigungen 3 können, die Ge⸗ nehmigung der nach den Landesgesetzen zuständigen; ehörde erforderlich. Die unter diese Bestimmung fallenden Anlagen sind in einem beson · deren Verzeichniß aufgeführt, welches durch Beschluß des Bundesraths, vorbehaltlich der Genehmigung des nächstfolgenden Reichstags, er. weitert werden kann. Letzter Bestimmung trägt der Möglichkeit Rechnung, daß weitere Erfahrungen auch bei dem Betriebe anderer

Ileaher genan aten Anlagen Üebeistände empfinden lassen, deren Aus= ,, vorzubeugen geboten erscheint. Auf Grund golcher inzwischen eingetretenen Erfahrungen hat denn auch der Bundesrath am 5. Juli v. J. beschlossen, das Verzeichniß ken ze fins nflichtiger Anlagen im 8. I8 der Gewerbeordnung auf Hopfen Sch ef dor zn. Asphaltkochereien und Pechsiedereien, soweib sie außerhalb der Ge⸗ winnungsorte des Materials errichtet werden, Strohpaierste ff. Fabriken und Daärmzubereikungs-Anstalten auszudehnen. Dieser Beschluß ist durch die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 20. Juli v. 3 Reichs⸗Gesetzblatt S. 299 zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gleichzeitig hat der Bundesrath beschlossen, die Bundes regierungen um ene Aeußerung darüber zu ersuchen, ob und inwie ein ein Be⸗ dürfniß vorliegt, im Wege der Gesetzgebung gegen die Belästigung bes Pärplikunmz durch sosche Anstasten, deren Betrieb mit zinem steti⸗ gen und intensiven Geräusch verbunden ist, Abhülfe zu schaffen. Nach em Ergebniß dieser Erörterung ist auch bei den Betriebe der Fa⸗

ie Gefahr erheblicher Unzuträglichkeiten für so groß zu erachten, daß . in . Verzeichniß des 5. 16 der Gewerbeordnung be⸗ e rden darf. r . ö einzelnen Arten der hiernach unter den S. 16 zu stellen den Anlagen betrifft, so liegt die Gefahr, der Hopfen. Schwefeldörren in der Erzeugung großer Mengen schwefeliger Säure, eines dem thie⸗ rischen und pflanzlichen Organismus höchst nachtheiligen Gases, wel⸗ hes in Ermangelung befonderer Vorkehrungen aus den zum Dörren benutzten Räumen in Die freie Luft entweicht und die Vegetation in weitem Umfange mit Vernichtung bedroht. Bei den As haltkochereien und Pechsiedereien greifen ähnliche Rüclsichten Platz, wie bei den in §. 16 bereits aufgenommenen Anlagen zur Bereitung von Braunkohlentheer, Steinkohlenrheer und Koks. Es mußten hier indessen diejenigen Anlagen ausgenommen bleiben, welche innerhalb der Gewinnungzorte des Ma terläles liegen, weil in diesem Falle die Anlagen einerseits den Cha⸗ rakter gewerblicher Anlagen regelmäßig nicht an sich tragen, anderer⸗ seits fast immer entfernt von menschlichen e rer en, im Walde u. dgl. belegen sein werden. Die durch den Betrieb der trohpapier⸗ stoff Fabriken herbeigeführten Unzuträglichkeiten heruhen nicht nur in der ,, tze Mengen verunreinigter Waschwsser welche organische Stoffe, Alkali Abfaͤlle, auch Rãckstände von Chlor enthalten, sondern auch in der Verbreitung übelriechender Dünste, Sie y barin den Schnellbleichen nahe, welche im 8. 16 bereits aufgefũh sind. Die Darmzubereitungs Anstalten unterliegen, so weit sie sich als Theil eines Schlächtereibetriebes darstellen, schon jetzt dem Ver⸗ fahren der §5§. 17 ff. der Gewerbeordnung; jo. weit dies nicht der Fall ift, war . Errichtung bisher an Einschränkungen nicht gebun. pin, obwohl ihre fanitäre Bedeusung der des Schlãchtereibetriebes

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briten Ton Tampfkefseln und von genieteten Blechgefäßen anderer Art

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