Mageclebwarng, 24. Eebruar. Privatbericht.) Keiren S5 866 hl. n 6G5—71᷑ Thlr., Gerste 65 - 80 Thlr., Hefer 62 - 6d Thlr. pr. 200 Pfand. — Rartasfel Spiritus. Loco maare abermals niedriger bezahlt, Termine flan. Loce ohne Fass 213 2 4. Thlr., pr. Februar, Februar-März 22 Thlr., Pr. März-April 3 I Thlr., per April-Mai 22 Thlr., per Mai-Juni 225 Thlr., per Juni-Juli — Thlr., per Juli-August — Thlr. per 16,000 pot. mit Vebernahme der Gebinde à 1 Thlr. pr. 106 Liter. — Rnüben- apiritus lau. Loco 21] bez., per Juni-September 223 Thlr. nomi- nell, pr. Oktober — Ihlr.
KRremem, 24 Februar. (w. T. B.) Petroleum fest, Standard white leco 13 ML. 50 Ef.
Hamabwrg, 24. Februar. (M. T. B) Ggetreidemarkt. Weizen loco unverändert, auf Termine still. Roggen loco flau, auf Termine matt.
Weizen per 126 pfd. pr. Februar pr. 1000 Eilo netto 252 Br., 250 G., pr. Febrnar-März pr. 1000 Kilo nette 252 Br., 250 Ed., per April - Mai pr. 1000 Kilo nette 262 Br., 260 Gd., Pr. Mai- Juni pr. 1000 Kis. aetto 262 Pr., 260 G4. — Roggen pr. Eebrnar 1000 Tilo detto 194 Br., 192 Gd., pr. Februar - März 19090 Kilo netto 194 Br., 192 G., pr. April-Hai 1000 Kilo netto 1 Br., 188 G4, pr. Mai- Jani 1000 Kilo netto 189 Br., 188 Gd. — Hafer fest. Gerste still. — Rüböl matt, loco und pr. Nai 62 Br., pr. Oktober pr. 200 Pfd. 645 Br. Spiritus fest, pr. Februar Hö, pr. April - Mai 56, pr. Augüst - September pr. 190 Liter 100 pt. 58. — Kaffee matt, geringer Umsatz. — Petroleum ruhig, Standard white loch 13,50 Br., 13,20 Gd., pr. Februar 13,20 Gd., pr. August Dezember 15,40 Gd. — Wetter: Sehr schön.
Amsterdam, 24. Februar, Nachmittags. (VW. T. B.)
Getreidemar kt. (Sehlussbericht)5. Weizen per März 371. Roggen per März 237, per Mai 230.
Amte pen, 24. Februar, 4 Uhr 30 Min Nachm. (R. T. B.)
Getreidemarkt (Schlussbericht) Weizen weichend, dänischer 353. Roggen matt, Odessa 224. Hafer ruhig. Gothenburg —. Gerste unverändert, friesische 263.
Petre lsura- Markt (Schlussbericht). Raffnirtes. Tyne woiss, loco 32 ber., 323 Br., pr. Februar 32 bez. u. Br., pr. März 323 bea. n. . per September 36 Br., pr. September-Derember 36 EBr. Ruhig. ‚
Liver pos
. Mnthmasalichor Umsatz 100090 B. Stetig.
ages import 30 000 B., davon 29, 00 B. amerikanische und 1000 B. peruxrianische.
tiver pol, 24. Februar, Nachmitt. (R. T. B) Schluss- bericht.) Ba am wolle. Umsatz 10000 B., davon für Spekulation und Erport 1000 B. Ruhig, schwimmende unverändert.
Middl. Orleans Sis, mid dl. amsrikanisgche 73, tair Dhollerah 5is ', Cäiddl. fair Dhollerah 45, goed widdl. Dhollerah 4, miqddl. bhellerah 33, tair Bengal 4, fair Breach 5, nen fair Gomra 5, zood fair GQumra 6z. fair Madras 53, fair Pernam zr, fair Smyrna 6. fair Egyptian 8ᷓ
Orleans nicht unter low middling April-Mai-Lieferung Si is d.
Liverpool, 24 Februar. (F. L. B) Getreidenmarkt. Weizen 1-7, Mehl 6 d. niedriger Mais stetig.
Hull. 24. Februar. (W. L. B.)
Getreidemarkt. Englischer Weigen mässig träge, billiger, fremder unthätig.
Manchester, 24. Februar, Nachmittags. (VW. J. B.)
12r Water Armitage 84, 12r Water Taylor 194, 20r Mater Micholls 12. 30r Water Gidiom 134, 30r Water Clayton 14, 40r Mule Mayoll 124, 40r Medio Wilkinson 144, 36r Warpcops Qualität Rowland 133, 40r Double Weston 144, or Double Weston 161, Printers 10 /is 33 Sꝑpfd. 120. Mässiges Geschäft, Preise fest.
Glasg or, 2d. Februar. (MWT. T. B.) Roheisen. numbers warrants 89 sh. 6 d.
Haris, 24 Februar, Nachmittags. (MN. T. B.)
Produ ktenmarkt. Weizen rühig, per Februar 37, 25, per Mai-August 36, 00). — Mehl ruhig, per Eebruar 76, 25, per Mära- April 76, 50, per Mai-August 77, 25. — Rübsl ruhig, pr. Februar §7, 75, pr. Mai- August S4, 0), pr. September -Deasmber Sb, 00. — Spiritus ruhig, pr. Febrüar 64, 00. Wetter: Bedeckt.
gt. PeterskHhrurk, 24. Februar, Nachm. 5 Ohr. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Talg loco 464, pr. August 46. Weizen pr. Mai 134. Roggen loeo 7, 90, per Mai 8, 0. Hafer per Mai- Juni 430. Hanf pr. Juni 344. Leinsaat (9 Pad) pr. Mai 13. — Wetter: Thauwetter.
Ner- orks, 24. Februar, Abends 6 Uhr. (M. T. B.)
Wagrenbericht,. Baumwolle in New-VTork 16, do. in Nem-
1L 839.
Mixed
1, 24. Februar, Tormitt. (N. L. B) Baumwolle.
Orleans 153. Petroleum in Nen - Lerk 154, do. in Philadelphia 144. Mehl 6 D. 70 G. Rother Frähjahrsweizen 1 D. 57) CG. Kaffee 236. Zucker (Fair refining Muscovados) 73. Getreidefracht 10.
ECimzahlamęꝶ. Aktlen - Gesellsohafst Eldenwerk zu Salzgitter. Die rück- ständigen Einz. mit je 40 Thlr. nebst 5 Verzugs zinsen und 5 Thlr.
Konrentionalstrafe sind bis zum 15. März er. bei Adolph Meyer in Hannover au leisten.
AwgaRahlmmg.
Berliner Produkten-Makler-Bank. Die Divid. pro 1873 wird mit 124 x — 12 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf. pro Diridendenschein Nr. 2 vom 2. März er. bei der Gesellschaftskasse in Berlin ausgezahlt.
Gonerak - Vernanamlnmmxem.
Seebad Helligendamm Aktlen-Gesellsohast. Die auf
den 28. Februar er., anberaumte Gen. -Vers, findet erst
am J. März er. in Berlin statt. Klew - Brest Elsenbahn - desellsohaft. Ausserordentl.
Gen.-Vers. in St. Petersburg.
Dampfsohifffahrts - Gesellsohaft Neptun. Ordentl.
Gen,.-Vers. in Bremen.
Börsen- Makler- Bank. Ausserordentl. Gen,. -Vers. in Breslau. Si ohslsoher Bankverein. Dresden. Aktien - Gesellsohaft für Rübenzuoker-Industrle in Sohweden. Ausserordentl. Gen. Vers. in Braunschweig; s. Ins. in Nr. 47. Geontral Vlehversloherungs- Verein. Vers, in Berlin; s. Ins. in Nr. 47. Him cdligaznnngem aum VerHlGchgnngem. Pr. Stargardter Kreis- Obligationen. Die sämmtlichen Oblig.
sind zur Rückz. zum 10. April bis 31 Angust er. gekündigt; s. Ing. in Nr. 47.
Anusgwei6se vom HEanlkem unnd Hmedesgtrie- CGesekllschhafsterm. Ooldenburglsohe Landesbank. Die Bilanz per 31. Dezember
März.
Ordentl. Gen.-Vers. in
Ordentl. Gen.
a. p. nebst Gewinn- und Verlust-Konto; s. Ins. in Nr. 4. 6
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Strafnollstreckungs · Requisition. Der Matrose Hermann Julius Albert Eschenbach, geboren am 8. September 1849 zu Erkner, ist durch das rechtskräftige Erkenntniß des unterzeichneten Gerichts vom 12. Dezember 1873 wegen unbefugten Auswan⸗ derns zu einer Geldstrafe von fünf Thalern, im Un vermögensfalle zu dreitägiger Haft rechtskräftig ver⸗ urtheilt worden. Es wird gebeten, den Aufenthalt desselben der nächsten Gerichtsbehörde anzuzeigen, welche um Strafvollstreckung und Mittheilung hier⸗ von ersucht wird. Alt⸗ Landsberg, den 17. Fe⸗ bruar 1874. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Der Polizeirichter.
702
M. 256
Verkäufe, Verpachtungen, Submissivnen ꝛe.
Holz Verkauf. Am 9. März er., Vormittags 19 Uhr, sollen aus dem Einschlage der Oberförsterei Groß⸗Schönebeck pro 1874 in dem Gasthofe des Herrn Wreh hierselbst nachstehende Hölzer öffentlich meistbietend versteigert werden: 1 JForstbelauf
HPDenkktscHhe Natihlnal banks
in HBr enn.
Der Umtausch der 50 x igen Interimsscheine unserer Bank in definitive Aktien erfolgt vom 1. März er. an:
in Bremen an unserer Kasse, in Berlin bei der Berliner Handelsgesellschaft.
Bremen, den 24. Februar 1874.
Die Direktion.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Die Kreisthierarztstelle des Kreises Kroto chin mit einem jährlichen Gehalte von 209 Thlrn. ist erledigt. Qualifizirte Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer Dualifikatiensatteste und ihres Lebenslaufs binnen 6 Wochen bei uns melden. Posen, den 19. Februar 1874. stönigliche Regierung. Abtheilung des Innern. Wegener.
Vor ldeutsche Grund-Credit- Bani
Hypotheken- Versicherungs-
Actien-Gesellschaft.
Hilanm z
pro ultimo Dezember 1873.
Klein⸗Doelln, Jagen 370 1200 Stück Kiefern Bauholz, 2) Forstbelauf Prötze, Jagen 121 82 Stück Kiefern Bauholz, 3) Forstbelauf Tremmer⸗ ee, Jagen 290 15 Stück Birken e , 900
tück Kiefern Bauholz. Die Aufmaaß⸗Register von obigen Hölzern können in der Registratur des Unter⸗ zeichneten vom 5. März er. ab eingesehen werden, auch sind die betreffenden Förster angewiesen, die Hölzer auf Verlangen an Ort und Stelle, vorzu⸗ zeigen. Ein Fünftheil des Kaufpreises ist im Ter⸗ mine sofort zu zahlen, die übrigen Verkaufsbedin⸗ gungen werden im Termine bekannt gemacht.
Groß⸗Schönebeck, den 24. Februar 1874.
Der Oberförster. Witte.
lool . Inigliche Niederschlesssch⸗Märkische
Eisenbahn.
Die Anfertigung, Lieferung und Aufstellung resp. Anbringung der Eisenkonstruktionen zum Bau eines Lokomotivschuppens für 14 Stände auf Bahnhof Dittersbach, bestehend aus:
a. 13 schmiedeeisernen Dachbindern,
b. 18 gußeisernen Fenstern,
c. 14 Wrasenfängen,
d. 7 Heizöfen und
e. 14 Thorbeschlägen, soll verdungen werden.
ur Eröffnung der Offerten ist Termin auf Montag, den 16 n! 1874, Vormittags
r,
im Bureau der 5. Betriebs⸗Inspektion hier anbe⸗ raumt, wo auch Bedingungen, Zeichnungen und Be⸗ schreibung eingesehen und Offerten⸗Formulare gegen Erstattung der Kopialien bis zum 13. März c. be⸗ zogen werden können.
Hirschberg, den 19. Februar 1874.
Der kom. r, n,
Eigene Effekten. 5
Eigene Lombard⸗Conto
Inventar⸗Conto
Verloosung, Amortisation, Sinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
III Bekanntmachung.
Die Amortisation der Camminer Kreis⸗Obli⸗
, wird sich pro 1875 auf 1 Apoint à 1099
hlr., 8 Apoints à 100 Thlr. und 4 Apoints à 50 Thlr. erstrecken. Es sind durch das Loos folgende Obligationen bestimmt worden:
Lit. A. J. Em. Nc. 41 à 1000 Thlr.
H. , nr g 6h ö, o „I. , Xi. 1191, 1220, 125 Thlr. „6G. J.. Rr. 2, ig], 246, S5 a S9 Thlr. Die Inhaber dieser , werden aufgefordert,
dieselben nebst den nicht fälligen Coupens und Ta⸗
lens zum 1. Zannar 1875 (oder später) auf der
Kreis⸗Kommunal⸗Kasse hierselbst bei dem Herrn
Rendanten Kleinhammer zu präsentiren und die
Summen, auf welche die Obligationen lauten, da⸗
gegen in Empfang zu nehmen. Mit dem 1. De⸗
jember 1374 hört die Verzinsung der vorstehend ge⸗ dachten Obligationen auf.
Cammin, den 12. Februar 1874.
Der Vorsitzende der Ständischen 2
für den Chansseeban im Camminer Kreise.
Lamelratla Ven H lle.
nd von dende auf rath von Beamte von
Gewinn⸗
Kassa⸗ und Coupons-Bestand. Conto⸗Current⸗Conto⸗Debitoren. abzüglich Abschreibung⸗
Mir 185, 400. Hallesche Credit⸗Aktien
m n,,
Wechselbestände abzüglich 5x Disconto Hypotheken. ( w
rundftůcks. onto ö
abzüglich Abfchreibund ?
abzũglich Abschreibungg ;.. 3535.
e,, incl. Insertionskosten, Porto, Reise⸗ often ane J Gontta gente . Zinsen auf Hypoth-⸗A Anth.⸗Scheine pg. wn. Abschreibungen auf Conto⸗Current⸗Conto, Haus 2c. .
s Reingewinn pro 1873. Saldo⸗Vortrag von 1872... . Mur 524. 18.
164 zum Reserve o Mun 138,540. 16. 7. Mur. 13,854. 1. 4x ordentl. Divi⸗
10R Tantieme für den Verwaltungs-
Mir 64,686. 15. —. Men 10 Tantieme für = Gun 64. 686. 15. — Mu 31x Superdividende auf un 1,500, 000. un 48,759. ortrag pro 1874
; . K Activa. . gu 660.467. , .
Mir 592,230. Creditoren . 387.485.
Effekten ⸗Bestand.
K Mn 127,926. Divexsse . 12709.
Min 140,626. 134961.
ß 58 Ih 365 1,554. 405 13. 860
äh, 275,101. 5511. gur HM a3.
269, 890
3600 = Dis S i
vera. aer e, err mer, ee.
1 094 2 8 Kapital Conto ; J HSypotheken⸗Antheil⸗Scheine, Depositen⸗Scheine ꝛc. Amortisations⸗Kassen⸗Conto k , 1ẽDividenden ⸗Conto, nicht abgehobene Dividende Reservefonds · Conttoo . Spezial⸗Reservefonds⸗Contoo . k pro 1874 insen⸗Reserven pro 1574. ö Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto.
Passiva.
1500 00 zg dz gb Hh 15 976 106 Hod 1.125 29 455 13596 26,259 13537 139 065
k
— O K C — O
Reingewinn.
s, Ts J
Gewinn- und Verlust-Conto.
Debet.
46,189 16,178 41,642 ö 185M Mn 138,540. 18. 7
139, 065
Mo 1, 500 000. Mar. 60, 000. — . 468. 19. 6.468. 19.
Direktion und
g, Böss. AM. 11. 5 ,
n
gl e enn m nn,, 524 enn one,,
G . / Provisions⸗Conto, Gewinn im Conto⸗Current⸗ und Hypotheken⸗ . JJ i Zinsen im Conto⸗Current ; Eigene Hypotheken ⸗Zinsen Contto— . Hypotheken⸗Garantie⸗Conto, Versicherungsprämie pro 1873
Credit.
18, 228 6,088
126,639 J ,
dh. od g. 56
n
XGkrelelentseche Caekenlnel-Ckredklite-HBanmka,
Sypotheken⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft. Die Direktion.
NHKogenmnstei6m.
Die Richtigkeit vorstehender Bilanz und deren Uebereinst ren ic * e n, gr, ie Richtigkeit vorstehender Bilanz und deren Uebereinstimmung mit den Büchern wird auf Grund statt ü iermi ätigt. Berlin, den 14. Februar 1574. 6 f Grund stattgehabter Prüfung hiermit bestätigt
Die Rechnungs⸗Reyisions⸗Kommission.
Ggtegoemnumn. Sti ehitæ.
NMichaclis. (a. 1136/2.)
Dentscher Neichs⸗Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
Nas Abonnement hrträgt 1 Thlr. 185 Sgr. für das Nierteljahr.
Alle Rost Anstalten des In und Auslandes nehmern gestellung an; für Kerlin außer den Nostanstalten
Insertionapreis fürden Raum einer Aruckzeile 3 agr.
M Mg.
Dentsche s Re ich.
Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reiches den Ingenieur Fritz Ritter zu Roulers in Belgien zum Konsul des Deutschen Reiches zu er⸗ nennen geruht.
Gesetz, betreffend die Gewährung von nachträglichen Vergütungen für Kriegsleistungen der Gemeinden. I Vom 23. Februar 1874 6 64 Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Deutschen Reiches, nach erfolgter Zustim⸗ mung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
5§. 1. Für die innerhalb des Gebietes des vormaligen Nord deutschen Bundes aus Anlaß des Krieges gegen Frankreich auf Grund des 5. 3 des Gesetzes wegen der Kriegsleistungen und deren Vergütung vom 11. Mai 1851 Bundes: Gesetzbl, von 1867 S. 125) ohne gesetz⸗ lichen Anspruch auf Entschädigung erfolgten Kriegsleistungen der Ge⸗ meinden ist den letzteren nach näherer Bestimmung des gegenwärtigen Gesetzes nachträglich Vergütung zu gewähren.
5§. 2. Die Vergütung erfolgt:
I) für die Gewaͤhrung von Naturalquartier nach dem Servistgrife, welcher dem Bundesgesetze über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes vom 25. Juni 1868 (Bundes- Gesetzbl. S. 523) beigefügt ist.
Außerdem soll densenigen Gemeinden, welche für Quartierleistungen mehr als das Doppelte der einfachen Servisvergütung baar aufge— wendet haben, der Aufwand, welcher das Doppelte des Servises über— steigt — hoͤchstens jedoch bis zu dem Betrage der einfachen Servis—⸗ vergütung — erstattet werden;
Y für geleisteten Vorspann nach den für Friedenszeiten gesetzlich bestehenden Vergütungssätzen;
3) für die im §. 3 Nr. 2 des Gesetzes vom 11. Mai 1851 neben dem Vorspanne bezeichneten Dienste 2c. nach den am Orte der Leistung in gewöhnlichen Zeitverhältnissen üblichen Preisen;
) für die Hergabe von Räumlichkeiten zu Wachen, Handwerks—⸗ stätten und zur Unterbringung von Militäreffcklen nach dem von den Gemeinden dafür nachweislich gemachten Baaraufwande, soweit derfelbe von der oberen Verwalkungsbehörde als angemessen be⸗ scheinigt wird. . .
86 die übrigen im 5. 3 Nr. 3 des Gesetzes vom 11. Mai 1851 bezeichneten Leistungen erfolgt keine Vergütung.
§. 3. Die Ansprüche auf. Vergütung . von den oberen
eselb , K
§. 4. Die zur Vergütung erforderlichen Mittel sind au dem Gesammtantheile der Staaten des vormaligen Norddeutschen Bundes a' bank sranzösischen Krieztkofftenentschädigung zu entnehmen and den einzelnen Staaten in, den von ö n ,,. Beträgen zur
ĩ ergütung. zur Verfügung zu stellen. ö ; ö . 6 oder größere Krmmunalverbände die den Gemeinden nach diesem Gesetze zustehenden Vergütungen bereitz ge⸗ währt, oder die den Gemeinden obliegenden Leistungen an deren Stelle übernommen haben, fließen die entsprechenden Beträge diesen Staaten
munalverbänden zu. ö .
ö dem en und u heren Kommunalverbänden ist die ver— fassungsmäßige . über die Verwendung der empfangenen
atungen zu üherlassen. ; 6 8 zur kel ihrn dieses Gesetzes forderlich werdenden Anordnungen hat der Bundesrath zu erlassen. Derselbe hat im . senderen auch die Präklnsipfristen festzus tze, welche bei 96 öffent- lichen Llustufe der uf Grund dieses Geseßes zu erhebenden n ,. bekannt zu machen sind und mit deren Ablaufe die nicht angemeldeten ü öschen. ; 3 ; Anzeichen ier umsetet Höchsteigenhänd ien nnterschift und bei.
rucktem Kaiserlichen Insiegel. ö Gegeben Berlin, den 25. Februar iy em ö. Fürst v. Bismarck.
2
Königreich Prenßen.
dnung vom 25. Februar 1874 — betreffend die Ver⸗ ö . beiden Häuser des Landtags der Monarchie.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von
Preußen ꝛe., . 6 !
dnen auf Grund des Art. 52 der Verfassungsurkunde mi
e e g porn Häuser des Landtages der Monarchie, was
folgt: ; ö 1. Die beiden Häuser des Landtags der Monarchie,
. und das . der Abgeordneten, werden vom 25.
Mig bis zum 13. April d. J. vertagt. ; . ; 2 *. Staats Ministerium wird mit der Ausführung
i Verordnung beauftragt. . . ; , ne Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift
und beigedrucktem Königlichen Insiegel. ö Berlin, den 25. Februar 1874. , Gulenburg ü Bismarck. Camphau sen. Gr. zu Gat en ; , Pr. Falk. v. Kam eke. Dr. Achenbach.
ivilegi jnhaber lautender Obliga— Privileg in m wegen Ausgabe auf den Inha ? . ĩ Aschersleben, Regierungsbezirks Magdeburg zum J, ,. von 860,000 Thalern.
Vom 31. Januar 1874. 36 ĩ Gottes Gnaden, König von Preußen z0.
6 9. h ret und die Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Aschersleben darauf angetragen haben, zur Ausführung
auch die Ezpedition: Wilhelmstr. Nr. 32.
den 26. Februar, Abends.
des Baues einer Realschule eine neue Anleihe von 80 000 Thlrn.
aufnehmen und zu diesem Behufe auf jeden Inhaber lautende, mit
Zinzebupons und Talons versehene, Seikens der Gläubiger unkünd bare Stadt⸗Obligationen ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Jun 1833 wegen Ausstellung von n. ren, welche eine Zahlungsverbindlichkeit gegen jeden Inhaber enthalten, durch gegenwäͤrtiges Privilegium Unsere lan . Genehmigung zur Ausstellung von auf den Inhaber lautenden Ascherelebener Stadt, Obli= gationen zum Betrage von Achtzigtausend Thalern, welche nach dem anliegenden Schema auszustellen, in 409 Stück à 09 Thlr, nach und nach auszugeben, mit 45 Prozent jährlich zn verzinsen, von Seiten der Gläubiger unkündbar, dagegen von Seiten der Stadt Aschersleben kündbar sind, und nach dem festgestellten Tilgungs plane Durch Aus · loofung oder freihändigen Ankauf mit wenigstens sährlich Einem Pro⸗ zent des Kapitalbetrages unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen von demjenigen Jahze, ab amortisirt werden sollen, welches auf die Versilberung der Obligationen folgt, so daß die Anleihe in 39 Jahren abgezahlt sein wird. .
Vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen und durch welches für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen in keiner Weise eine Gewährleistung Seitens des Staats übernommen wird, ist mit der Anlage in Gemäßheit der Be⸗ stimmungen des Gesetzes vom 19 April 1872 (Gesetz- Sammlung Seite 357) zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. 3
Gegeben Berlin, den 31. Januar 1874.
L. 8.) Wilhelm.
Camphausen. Graf zu Eulenburg. Dr. Achenbach.
Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Magdeburg.
Ascherslebener Stadt ⸗Obligation,
II. Emission der
Anleihe von 80, 000 Thlr. (Ausgefertigt in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegii vom. ten Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg
de 1874 . .. über 200 Thlr. Preußisch Courant.
en, ; ; Wir, Magistrat der Stadt Aschersliben, beurkunden und bekennen hiermit, daß ch 8 , ng e , n. geliehrnes Kapital von weihundert Thalern Preuß i Hhiestgen St hefe Capfas , ,, fordern hat. arhard Prozent ährlich feslgesetzten Zinsen Die auf Januar und 1. Juli eden Jahres, sowie spaterhin, so lange sie nicht verjährt sind, gegen Rückdabe des ausgefertigten halb⸗
jährlichen Zinscoupons durch die . gezahlt.
Die Tilgung des Anleihekapitals geschieht mittelst Verloesung oder . ö Obligationen nach dem von der Staatsbehörde genchmigten Amortisationsplane mit Mindestens Einem Prozent jährlich und den ersparten Zinsen der getilgten Ybligationen binnen längstens 39 Jahren. Den Stadtbehörden bleibt jedoch das Recht? vorbehalten, den Tilgungsfonds. zu verstärken, oder auch sämmtliche Obligationen auf, einmal zu kündigen. Von diesem Kündigungsrechte soll indessen vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Beginne der Emission kein Gebrauch gemacht werden. Den Inhabern der Obligationen steht ein Kündigungsrecht nicht zu. Die Bekanntmachung der durch das Los gezogenen Obli⸗ ationen, sowie der etwa außerdem erfolgenden Kündigung geschieht renn drei Monate vor dem Zahlungstermine durch den Deutschen Heichs⸗ und Königlich Preußischen Staats Anzeiger, durch de Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdebucg, durch die Magde⸗ burgische Zeitung und durch den Anzeiger für die landräthlichen Kreise Aschersleben, Calbe, Mansfeld ꝛc. Sollte eins oder das andere der genannten Blätter eingehen, so bestimmen dig Stadtbehörden mit Ge⸗ nehmigung der . . fn ,,. in welchem deren Blatte die Bekanntmachungen erfolgen ollen. ö id dem Tage, an welchem nach dieien Bekanntmachungen das Kapital zurückzuzahlen ist, hört die Verzinsung desselben auf. Gegen Rückzahlung des eit li sind mit der Obligation auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern; fuͤr die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapitale abge⸗ zogen. Der Kapitalbetrag der ausgeloosten Sbligatienen. verfällt zu Gunsten der Stadt, wenn die Abhebung nicht binnen 30 Jahren nach dem JZaälligkeitstermin erfolgt. Die Zinsscheine verfähren mit Ablauf des vierten Kalenderjahres nach dem Jahre ihrer Faͤlligkeit; die Amortisation derselben ist unstatthaft. Doch oll demjenigen, welcher den Verlust. von Zins coupons vor khan der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kämmerei, kasse anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinscgupons Lurch Vorzeigung der Schuldvers chreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der ,, Betrag der angemelde⸗ ten und bis dahin nicht vorgekommenen Jinscoupons gegen Quittung erden. . htc rr und die Amortisation verlorener oder vernichteter Obligationen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichtsordnung Theil IJ. Titel 51 S8. 120 ff. bei der Königlichen Kreisgerichts⸗Depn⸗ ion zu Aschersleben. . 3 nn . Schuldverschreibung sind halbjährige Zinsscheine ausgegeben, die ferneren Zinsscheine, werden für, fünfjäyrige Perioden ausgegeben werden. Die Uusgabe einer neuen Zinsschein Serie erfolgt bei der Kämmereikasse gegen Ablieferung des der älteren Zingschein⸗ Serie beigedrucken Talon, Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Ilnsschein⸗Serie an den Inhaber der Schuld⸗ verschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. Für die Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haftet das Ge⸗ sammtvermögen ö. die , der . röleben, den... ten ö . (Siegel) s a . istrats Dirigenten und igenhaͤndige Unterschriften des Magistrats— ine, ch anderen Magistratsmitgliedes.) Eingetragen Fol. ... Nr. ... Ausgefertigt.
Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Magdeburg. (Erster) Coupon. Thlr. . . . Sgr. ö
zur Ascherslebener an, . II. Emission, à 4 Prozent. ,
über 200 Thaler Preußisch Courant.
Inhaber empfängt am ten. 18 . an halbjährlichen Zinsen aus der Kämmereikasse der Stadt Aschersleben. . Thlr. Sgr. Courant.
Aschersleben, den. ten... . 187 .. Der Magistrat.
Anmerkung: Die Namenzunterschriften können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden; doch muß jeder Zinscoupon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. . —
(Dieser Coupon verjährt in vier Jahren, nach Ablauf des Kalendersahres der Fälligkeit).
Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Magdeburg.
Talon
über 200 Thaler Preußisch Courant.
Inhaber empfängt gegen Rückgabe dieses Talons zu der vorbe zeichneten Obligation . te Serie Zinscoupons für die fünf Jahre
Der Magistrat.
Anmerkung. Die Namengzunterschriften können mit Lettern oder Jaesimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen
werden.
Ministeriun! für Handel Gewerbe und offentliche Dem Geheimen Kommissions⸗Rath von Dreyse m orn. merda ist unter dem 23. Februar 1874 ein Patent . auf ein Hinterladungsgewehr in der durch Zeichnung, Beschrei⸗ bung und Modell nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Preußische Bank.
Bekanntmachung.
Nach unseren Bekanntmachungen vom 24. Mai und 24. Oktober v. J. haben wir ein Comtoir eröffnet, bei welchem das Publikum in⸗ und ausländische Werthpapiere aller Art offen in Verwahrung und Verwaltung geben kann, und dabei in Bezug auf die deponirten Papiere die Verpflichtung übernommen, auf Verlangen der Deponenten die Ziehungslisten der ausgeloosten Papiere und zwar sowohl der Loos⸗ und Lotterie⸗Papiere im engeren Sinne, als auch der im Wege der Ausloosung amorti⸗ sirbaren Effekten des In⸗ und Auslandes nachzusehen, die da⸗ nach zur Rückzahlung gelangenden Stücke des Deponenten an den festgesetzten Terminen zur Einlösung zu präsentiren resp. die Konvertirung zu besorgen, auch die gezogenen resp. ver⸗ loosten, sowie die zur Rückzahlung gelangenden Stücke, wenn sie in Berlin zu einem festen Course in preußischer oder Reichs⸗ währung nicht eingelöst werden, an der Börse verkaufen zu
assen. ;
ö Als Vorbedingung für das Nach sehen der qu. Ziehungs⸗ listen ist die Veröffentlichung derselben durch den „Dentschen JYeeichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“ aufgestellt. .
ö. e, den bisherigen Erfahrungen hat dieses Nachsehen der Ziehungslisten bei einem Theil der deponirten Effekten nicht übernommen werden können, da wegen nicht ein gehender Originallisten dieselben nicht in das Berzeichniß derjenigen Werthpapiere aufgenommen sind, deren Ziehungslisten durch die Allgemeine Verloosungs · Tabelle des Deutschen Reichs⸗ und Kö⸗ niglich Preußischen Slaats⸗Anzeigers veröffentlicht werden.
Im Interesse der deponirenden Besitzer solcher Werthpapiere machen wir deshalb die resp. Behörden, Sesellschaften und Private, welche üher Driginal⸗Verloosungslisten regelmäßig zu verfügen haben, darauf aufmerksam, daß die an die Redaktion des Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeigers hier 8. W. Wilhelmstraße Nr. 32, zu richtende Zu⸗ sicherung, derselben die qu. Original ⸗Ziehungslisten zur Be⸗ nutzung für die Allgemeine Verloosungs⸗ Tabelle regel⸗ mäßig gleich nach Erscheinen zugehen zu lassen, genügt, um das betreffende Werthpapier in das obengedachte Verzeichniß aufzu⸗ nehmen, und dadurch die Besitzer in den Stand zu setzen, das Nachsehen der Ziehungslisten von uns zu beanspruchen.
Berlin, den 23. Februar 1874.
Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium.