1874 / 51 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Feb 1874 18:00:01 GMT) scan diff

Königliche Schauspiele.

Sonntag, 1. März. Opernhaus. (56. Vorstellung.) Joseph in Aegypten. Musikalisches Drama in 3 Abtheilungen. Mufik von Mehul. Ber jamin: Frl. v. Bretfeld. Jacob: Hr.. Schmidt. Joseph: Hr. Niemann. Simeon: Hr. Betz. Hierauf: Der Geburtstag. Tivertissement in 1 Akt von Hoguet. Musik von Blum. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Schauspielhaus. (59. Vorstellung) Die Journalisten. Lust⸗

im 4 Akten von G. Freitug. Anfang halb? Uhr. Mittel⸗ reise.

Sonntag, den 1. März. Im Saal⸗Theater des König⸗ lichen Schauspielhauses. Fünfunddreißigste Vorstellung der fran⸗ zösischen Schauspieler⸗Gesellschaft.:. Deuxième reprèésentation de: La Papillonne. Comédie en trois actes, en prose, par Mr. Victorien Sardou. Deuxième représentation de: Un Mari qui pleure. Comédie en un acte par Mr. Jules Prèvet.

Montag, 2. März. Opernhaus. (5J. Vorstellung) Auf Allerhöchsten Befehl: Fantasca. Großes Zauber⸗Ballet in 4 Ak⸗ ten nebst einem Vorspiel (12 Bildern) von P. Taglioni. Musik von Hertel. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Zu dieser Vorstellung werden die Billets zum ersten Range, den Orchester⸗Logen, dem Parquet und dem zweiten Range mit dem dringenden Ersuchen verkauft, daß die Befitzer derselben im Gesellschafts⸗Anzuge erscheinen.

Schauspielhaus. (60. Vorstellung), Der Spieler. Schau⸗ spiel in 5 Abtheilungen von Iffland. Anfang halb? Uhr. Mittel⸗Preise.

Dienstag, den 3. März. Opernhaus. Auf Allerhöͤchsten Befehl: Théätre paré. mantische Oper in 3 Akten von R. Wagner. linger. Ortrud: Frl. Lammert. Lohengrin: Hr. Niemann.

(58. Vorstellung.) Lohengrin. Ro⸗ Elsa: Fr. Mal⸗

König Heinrich: Hr. Fricke.

Telramund: Hr. Betz. Anfan 7 Uhr. Hohe Preise. ö r .

Zu dieser Vorstellung gelangen nur die Billets zum zwei⸗

und zwar unter der Bedingung, daß die Besucher beider Ränge im Gesellschafts⸗Anzuge erscheinen. Ueber alle übrigen Billets ist Allerhöchst verfügt.

Schauspielhaus. (61. Vorstellung.) Maria Stuart. Trauer⸗ spiel in 5 Abtheilungen von Schiller. Anfang halb 7 Uhr.

Mittel⸗Preise.

Dienstag, 3. März. Im Saal⸗Theater des Königlichen Schauspielhauses. Sechsunddreißigste Vorstellung der französi⸗ schen Schauspieler⸗Gesellschaft. Troisiüme representation de: 3 Papillonne. Troisieme représentation de: Un Mari qui pleure.

Meldungen um Theater ⸗Billets im Bureau der General⸗

Intendantur oder an anderen Orten werden als nicht eingegangen angesehen und finden keine Beantwortung.

Iusammenstellung abhanden gekommener, zur Amortisa ion angemeldeter und gerichtlich in mortisinirender Werthpapiere: ö

(Erscheint auf Grund amtlicher Mittheilungen Anfangs jeden Vierteljahrs. s. Circular-Verfügung vom 12. November 1869, Staats-Anzeiger No. 2 4385 und Ministerialblatt für die gesammte innere Verwaltung 1869 No. 11 Seite 273.)

(o. XVH. 38. Reichs- ete. Anzeiger von 1873 No. 271 erste Beilage Staatsschuldsohelne: Lit. F. No. 193,714 über 100 Thlr. und ö z ; , .

Lit. G. No. 23,411 über 50 Thlr.

Schuldversohrelbungen der Staats-Anleihe von 1852: Lit. C. No. 9746 über 200 Thlr.

Sohuldversohrelbungen der Staats- Prämien- Anleihe von 1855: Ser. 874 No. 87,302. Ser. 1092 No. 109, 150. Ser. 1093 No. 109, 269 und Ser. 1415 No. 141,406 über je 100 Thlr.

Sohuldversohreibungen der Staats - Anleihe von 1862: Lit. D. No. 722 über 106 Thlr.

Sochuldversohrelbungen der Staats - Anleihe von 1867 O.: Lit. D. No. 32, 390 und 33, 591 à 100 Thlr. Lit. E. No. 32, 181 über 50 Thlr. und Lit. F. No. 29, 605 und 31,332 à 25 Thlr.

Sochuldverschreibungen der oonsolidirten 4 * Staats - An- leihe von 1870: Lit. D. No. 59, 641 und 59,642 à 200 Thlr. und Lit. E. No. 116,608 über 100 Thlr.

Rentenbriefe der Provinz Sohlesien: à 100 Thlr.

Rentenbriefe der Provinz Posen: Lit. C. No. 5386 über 100 Thlr.

Rentenbriefe der Provinz Saohsen: Lit. A. No. 1095 über 100 Thlr. Lit. C. No. 2016 über 100 Thlr.

Sohuldversohreibungen der Eiohsfeldsohen Hilgungskasse: Lit B. à 4 Proz. No. 1230 über 100 Thlr. No. 1231 über 50 Thlr. No. 1232 über 25 Thlr.

Rheinisch-Westfällsoher Rentenbrief: Lit. B. No. 1937 à 590 Thlr. nebst Coupons Ser. 3 No. 12 16 und Talon. Lit. D. No. 2540 à 25 Thlr. Coupons und Talon sind noch vorhanden.

1

Paderborner Sohuldversohreibung: Lit. D. No. 6259 à 200 N

Thlr. Ser. 9 No. 4 und Talon.

Ostpreusslsohe Pfandbriefe:

Bezeichnung der Pfandbriefe.

Departe-

Gut ment

Bemerkungen.

oder

Prozent- satz.

43 pCt. 41 Ct. 45 p9Got. 31 pCt.

. gestohlen. . KRallischken

nebst Coupons pro B. No. 26

Johanni 1867 ff. und Talons in der Nacht vom 1. zum / 2. Februar gestohlen.

Pfandbriefe der sohlesis ohen bBandsohaft. . Altlandschaftliohe 3 proz. Pfandbriefe:

e 1 . JJ 4 56 à 100

k 4 6 3 100 a,,, eee 92. 38 à2 100 nm,, 9976 15 à 300

Tabrze- 106 à 200 Willschau. 121000

Lichten waldau 3 3 1000 3 35 2 1000 Bertelsdorf, Kr. Striegau, Kell . Schwengfeld. Eckersdorf. / 3. 80 ö ,,, . 3 579 Buchwäldchen ; 50 Dahĩi; Ober- Damsdorf, J. Anth. . Dammer u. Ig. . w ; = Gun einn, 3 599 Wandritsch ohne Eichwald... ; 3 29 , ; . Mann,, nenne,, ; Waziesko, Alt- und Neu-,. . ( do. H ö 20 VJ - 50 à 200 26 à 200 6 200 28 2 100 49 3 50

Il. Altlandsohaftliohe 4 proz. Pfandbrlefe:

Bischkowitz, Kr. Nimptsch, . . BB. No. 65 à 500 ThlIr JJ ed ; ji1 d 199 à 200 , 2 99 enn, the 658. 137 a2 100

do. JJ 196 à3 30

Muskau P 9 . . . 3 * ö . . G. 3246 2 le .

k 53 159 5 100 w kJ 76 à 100

II. Nene sohlesische 4proz. Pfandbriefe:

Serie J. No. 605. à 10090 Thlr.

. 2a 500

3

k . V. S806 u. 109 je 2 50

1867

40

Bank itz Leschwit Schmelzdorf Vogelsdorf ete. Crainsdorf etc.

**

No. 207, 208 und 210 à 100 Thlr. mit Talons.

Lo. 193.

19, 793. 12,770.

tend auf Lossnitzer, Julie, Fochter des Kaufmanns, über 50 Thlr.

8 Sgr. 4 Pf. No. 111, 80H auf Lohznitzer, Elmma, Fräulein, über 10 TR Thlr. 5 Sgr. 2 Pf.

15,872 über 125 Thlr. auf Ziegelbrenner Christian Brandenstein aus Heim boldshausen lautend.

bis 52.

1573, über die Einzahlung von 40x 80 Thlr. auf 2 neue Ber- gisch Märkische Stammaktien.

S00 Thlr. auf 20 neue Bergisch-Märkische Stammaktien. 77, 366. Thlr.: No. 14, 074. 14,304.

Thlr.: No. 5], 565. 77,139. 78, 345. 110,463. 116, 087. Thlr.: No. 5044. Thlr.: No. 5036.

nir e sg]. 36 . A1ur. Ke Ii „31 ng 36 hir Me Ir,

20 26,454. I5, 596. Stamm- Prioritäts-Aktie No. 16,3230.

3 No. 72827. T5. 827 - 8. 89 397. S9, 648 - 83. 9h Littr. D. neue Emission No. 34,867 nebst Coupons Nr. 3 12 und Talon.

Lit. A. No. 2691. 3757 und 4792, sowie die Coupons Ser. II. No. 9 12 zu den Prioritäts. Obligationen Lit. C. neus Emiss. No. 4718. 4720. 4721. 4722. 4723. 4724. 4725. 4726. 4727. 4728. 4738 und 385468. Coupons No. 1 bis 12 nebst Talon zur 4 v Prioritäts- Obligation Lit. D. neue Emiss. No. 29,426.

gation: von Littr. G. No. 6688 der Coupon-Bogen nebst Talon.

den ganzen Coupon-Bogen mit Jins-Coupon No. 6, fällig am 1. J-

nuar 1372, und Dividendenscheinen No. S8, 9 und 10 187 und 1874 nebst den beiden Talons. . .

fällig am 1. Januar 1872. fällig am 1. Januar 1872. und 5l, 989 über je 200 Thlr.

24 sowie der Talons zu den Aktien No. 23,708. 28,480 und 28,481 à 200 Thlr. und No. 20,144 a., 20, 272 b. und 20,973 b. à 100 Thlr.

Talons zu den Aktien No. 21,087. 21,088 und 21,109 à 100 Thlr. ü 6 No. 7775. 12.065. 4,870. 25,ů 038. 25,376. 39,307. 39,308. 39,309. K., a 200 Thlr.

Cöln-Mindener Eisenbahn: Stamm-Aktien Lit. B. No. 47,520, * 47,521. 47,531 à 200 Thlr.

Xo. XRXVIHIH.

IV. Iinsooupons zu altlandsohaftliohen 3] proz. Pfandbriefen: ; über je über je No. J. 875 lit. r. 17 Hir No. 33 Thlr. 1381 14 Ihr. . L1Hz0 Thlr. 265, 266 264 Sgr. 26,353 do. „33,476 33,480

55,101 lit. r u.

70,905 p n. 100797 , p n. 104,667 p u. 105,857 0 u. 117,066 p = n. 120,447 p— u. 126,592 p u.

129, 954. 129, 965 129, 966 129, 967

Tr u. ; 42, 835 . 42, 837 r u. do. 42,840 x= u. do. 52, 227 p— u. 33 Thlr. 55, 089 w n. do. 55, 90 , r u. do.

r—u. do.

. p

*

ö p u. *

*

*

56, 992

V

p- u. p— u. p u.

LTLZinsooupous zu altlaudsohaftliohen 4proz. Pfandbriefen: No. 47,649 lit. 4— t. über je 18 Sgr. m t . 9 t 18 5aohn nn,

VI. Pfandbriefe. Die Schlesisohen 45 proz. Pfandbriefe Lit. A. Ser. III.

Der 4proz. Pfandbrief Lit. G. Ser. II. No. 19 à 500 Thlr. Der 43proz. Pfandbrief Lit. C. Ser. V. No. 53 à 500 NoSue Posener Pfandbriefe:

*

Ser. J. oder VI. à 1000 Thlr.:

Ser. J. à 10900 Thlr.: No. 731. 5822.

Ser. II. à 200 Ihlr.: No. 1375. 7779. 13,400. 14,779 und Ser. III. 3 100 Thlr.:

No. 1561. 3042. 7118. 11,223. 12,705. 12,71 und 14,439. ö .

Ser. V. à 500 Thlr.. No. 310. 768. 1130. Ser. VI. à 1000 Thlr.: No. 6019.

Ser. VIII. à 200 Thlr.. No. 7211 und S393. Ser. IX. à 100 Thlr.: No. 3689.

Sparkassenbücher der Berliner Sparkasse: No. 90, 203 lau-

No. 41,513 auf Czerniewsky, Wilhelm, Gürtler, über 39 Sohnldbuoh der städtisohen Sparkasse zu Hersfeld: No.

Bergisoh-Märkisohe Stammaktien à 100 Thlr.: No. 2665, T7996 97. 431, T6. .

guittungshogen Serie 9. No. 4 der Aktlen, Emission do

Desglelohen Serie R. No. 15 über die Einzahlung von 40 A Stammaktien der Hessisohen Nordbahn à 100 Fhlr.: No. Berglsoh- Märkische Prioritäts-Obligatlonen II. Serie à 100 Bergisoh- Mär klsohe Frioritäts-Obligatlonen III. Serie à 100 , , ,. Prloritäts - Obligationen IV. Serle à 100 Berglsch-Märkisohe Prioritäts-Obligationen V. Serie à 200

Desglelohen à 100 Thlr.: No. 231.756. Düsseldorf - Elberfelder Prioritäts-Aktien IJ. Serie à 100

Ber gis oh- Mar kisohe· Nor dbahn-Prloritãts : Obligatlonen à 500 Desglelohen à 100 Thlr.: No. 4665. 5499 - 500. 67581. 24,490.

Bergis oh- Mãärkisohe Prloritäts - Obllgationen VII. Serie à 200

Berlin- Görlitzer Elsenbahn: Stamm- Aktien No. 26,4933. à

35,597. 35,599. 35,600. 35, 654 und 15,055 und

Berlin · Fotsdam- Magdeburger Eisenbabn:; Stamm- Aktien

Prioritäts- Obligation

Coupons Ser. V. No. 6— 12 zu den Prioritäts- Obligationen

Broslau-Sohweldnitz-Freiburger Eisenbahn: Prioritäts-Obli-

Neue Stamm-Aktien: von No. 25, 8i8 und No. 38,168 die bei-

Neue Stamm-Aktie: von No. 25,817 der Lins-Coupon No. 6, Neue Stamm-Aktie: von No. 25,819 der Zins-Coupon No. 6, Berlin- Stettiner Elsenbahn: Aktien No. 38, 840. 39,325. 39, 376 ins- und Dividendenscheine Serie III. No. 21. 22. 23 und

Jins- und Dividendenscheine Serie IV. No

1—24 und die

.

A4Iproa. Prioritäts-Obligationen III. Emission Lit. Ba. No. 34,544 à 500 Thlr.

No. 38, 001. 38, 002 à 200 Thlr.

4proz. Prioritäts-Obligationen IV. Emission Lit. A. No. 2633 à 1000 Thlr.

No. 3729. 11,848. 13,910 à 500 Thlr.

No. 73. 5575. 7658. 12776. 25.675. 25,676. 25.677. 2ö, 68. 25,679. 26,802. 29, 628. 29,629. 31,22. 2,583 à 100 Thlr.

4proz. Prioritäts-Obligationen IV. Emission Lit. B. No. 56, 701. 57, 154 à 100 ThIr.

Halle-Sorau- Gubener Eisenbahn: Stamm-Aktien No. 3397. 28,431. 12.730. 21,391. 21,392. 21,3893. 21, 394. 21,395. 44,470. 12,673 und 1267.

Mãärkisoh- Posener Elsenbahn: 35,808 über 200 Thlr.

Magdeburg - Uelpalger Eisenbahn: Taloa der Stam m-Aktien Lit. B. No. 60.911. 60, 712.

Stamm- Prioritäts- Aktie No.

Nledersohleslsoh-MNärkisohe Eisenbahn.

1000 Thlr.

über 160 Thlr.

Littr. C. No. 13,095

Bezeichnung

ler Kapital dazu ge-

hörigen

Bemerkungen. Coupous

3

Ihl ] Sgr.

Emission.

Mit 100 Coupons und Talon.

dito.

Durch Diebstahl ab- handen gekommen.

Angeblich verbrannt.

dito. Angeblich verloren ge- gangen.

Angeblich verbrannt.

dito.

Durch Diebstahl ab-

Coupons handen gekommen.

6215. ohne 50

und

ö Talon.

Desgl. II. I5, 8375. Wit 50 Coaz ons

Mlj

Talon.

PDesgl. III. 143043. dito. 100 Angehlich verbrannt. Neisse - Brieger Elsenbahn; Stamm-Aktie No. 3977 über

Desgl.

100 Thlr.

Obersohleslsohe Eisenbahn: Stamm-Aktien Littr. B. No. 4323,

1099 und 12,1885 à 100 Thlr.

5proz. Prioritäts - Obligationen (Em. von 1869) No. 2345 über No. 27, 869 über 100 Thlr. 43 proz. Prioritäts-Obligation Litt. H. (Posen-Thorn-Bromberg)

No. 15, 267 à 100 Thlr.

33proz. Prioritäts- Obligationen Littr. C. No. 4594 und 7911 Littr. D. No 16,173. 20,884. 16,168 und 13,665 über 100 Thb. Littr. E. No. S836 über 1090 Thlr.

Littr. H. No. 15,923. 2, 078. 22,079. 22,9890 à 100 Thlr.

Littr. F. J. Emission No. 689 über 500 Thlr.

Talon zur Oberschlesischen Fisenbahn - Prioritäts - Obligation

Littr. F. No. 982 über 1000 Thlr.

Talon der Oberschlesischen Eisenbahn-Prioritäts-Aktie Littr. B.

No. 1236 über 100 Thlr. .

Niedersohlesisohe Zwelgbahn. 100 Thlr.

Rhelnlsohe Eisenbahn:

Stamm - Aktie No. 10,556

Stamm-Aktien sub No. 1201. 1202.

1826. 2185. 2186. 2404. 3926. 3934. 3965. 4074. 4591. 4665. 4679. 4686. 4967. 4993. 5008. 5037. 5305. 5440. 5467 6191. 6196. 6299. 6389. 8049. S767. 8899. 8900. 9521. 9613. 19,373. 10,384. 10406. . 11,916. 12,122. 17,389. 12,444. 12509. 13.321. 13.587 und 3,778. 19. Juli 1871 nebst Anweisung zur Empfangnahme des Zins-Cou- pons II. Serie, der Obligation No. 108,515 derselben Emission, der zu den Obligationen No. 107,579. 108,597 und 108,508 derselben Emission gesörigen Anweisungen zur Empfangnahme der Zins. Coupons II. Serie. 5proz. Erioritäts-Obl. II. Emission No. 117, 008 ex priv. de 19. Juli 1871 nebst Anweisung zur Empfangnahme neuer Jins-Coupons. 50, 801. 67,53 und der Dividendenscheine pro 1871 zu folgenden Aktien: No. 10,110. 143732. 26,526. 34.966. 58, 546. 67, 119. 790,193.

S8, 481. M2, 977. 98, 026. 106, 6096. 106,60. 106,608. 111, 150. 113,365. 119,989. 134,129. 134. 130. 134, 131.

5 proz. Prioritäts-Obligationen No. 10,678 ex priv. do

4Iproz. Prioritäts-Obligation II. Serie No.

134. 132. Aktien zum Bau der Eifelbahn Call- Frier Littr. B. No. 21,441

und 21,442.

Rhein - Nahe - Eisenbabn: Talons zu den Stamm - Aktien

No. 3966. 3967. 3968. 3969. 39709. 31, 037 und 31, 038.

Thüringlsohe Eisenbahn: Stamm-Aktie Littr. A. No. 58,561. (Gera-Eichicht).

Prioritäts - Obligationen IV. Série Abtheilung B. No. 1725

à 200 Thlr.

Wilhelmsbahn: Stamm - Aktien No. 7690 und 21, 870 über jo

100 Thlr.

Prioritäts- Obligation J. Emission II. Serie Nr. 1413 über

50 Thlr.

Die laufenden Zinscovpons nebst Talon zu der Prioritäts-Obli-

gation II. Em. No. 12.276 und die Prioritäts-Obligation II. Em. No. 17,752 über 100 Thlr.

Redaktion und Nendantur: Schwieger.

Berlin: Verlag der Ezpedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Tre Veñsagen mcih i b, Tech Tea. ö.

ten und dritten Range, sowie zum Amphitheater zum Ver kauf

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

S7 M.

;

Beilage

Sonnabend, den 28. Jebrunr

Königreich Preußen.

Revidirtes Statut der „Preußischen Hypotheken— Aktien⸗Bank.“ (S. Nr. 49 d. Bl.) CE (vortsetzung.

Pfandbriefe und Obligationen. 8. 19. Die Bank ist zur Ausgabe von verzinslichen unkündbaren, durch Amortisat ion zu zilgenden Pfandbriefen (68. 29 ff.), von verzinslichen kündbaren Pfand⸗ briefen (5. 24) und von verzinslichen Obligationen (6. 2) berechtigt.

Die Gefammtsumme aller dieser auszugebenden Papiere darf 66 den zwanzigfachen Betrag des eingezahlten Grundkapitals nicht übersteigen. J .

Die unkündbaren und kündbaren Pfandbriefe, sowie die Obliga⸗ tionen lauten auf Inhaber. Sämmtliche drei Arten müssen äußerlich unterscheidbar sein und dürfen nicht in Stücken unter 20 Thalern aus gegeben werden. Sie sind mit dem Facsimile der Unterschrift des

si den Unterschriften von

Ehrenpräsidenten des Kuratoriums und mit zwei Mitgliedern der Haup'direktion auszufertigen. . Für unkündbare und für kündbare Pfandbriele, Jowie für, Obli⸗ gationen sind höchstens je 2 bestimmte, sedoch fünf Prozent für das Jahr nicht übersteigende Zinssätze nach Bestimmung der Haupt⸗ Direktion unter Zustimmung des geschäftsführenden Präsidenten fest · zusetzen. . ö. . Die Ausgabe von Pfandbriefen uad Obligationen zu einem an— deren Zinssatze kann nur auf Grund besonderer Ermächtigung des Finanz, und des Handels. Ministers erfolgen. . Unter jedem Pfandbriefe ist vom Syndikus der Bank zu, beschei⸗ nigen, daß für denselben die vorschriftsmäßige Sicherheit (5. 25) nach den Bestimmungen des Statuts vorhanden ist., . Die Bestimmungen der 58. 10 und 1 in Betreff beschädigter oder verlorener Aktien, Interünsscheine, Dividendenscheine und Talons finden auch auf beschädigte und verlorene Pfandbriefe, Obligationen, Zinscoupons und Talons entsprechende Anwendung. ö . Pfandbriefe, welche bei Ausreichung der Dariehns · Valata an die Hype e e ff lone zum Nominalwerthe statt baaren Geldes gegeben werden, dürfen zu keinem geringeren Zinssatze ausgefertigt jein, als welchen der Schuldner, abgesehen von. Amortisqtione. und . waltungskosten⸗Beiträgen an die Preußische Hypotheten Aktien · Vant zu entrichten hat. here u en, . Unkündbare Pfandbriefe. 58. 20. Unkündbare Pfandbriefe werden nach dem veiliegenden Schema E. ausgefertigt. Sie dürfen innerhalb der im 5. 19 angegebenen Grenze zu keinem höheren Betrage ausgegeben werden, als derselbe durch den Bestimmungen des 3 2B entsprechende Hypothekenforderung pollstäöndig gedeck ist, ; Für die halbjährlich zu zahlenden Zinsen werden den Pfandbrie⸗ fen Iinscoupons, Schema k, auf höchstens 10 Jahre, sowig ein Ta⸗ lon, Schema G, beigefügt, gegen dessen Einlieferung seiner Zeit neue Zinscoupons ausgegeben werden. . §. 21. Die Zinsen werden gegen Aushändigung der Coupons an den bekannt gemachten Stellen ausgezahlt und verjähren im Falle der Nichterhebung zu Gunsten der Bank in 4 Jahren, vom 31. Dezember desjenigen Jahres an gerechnet, in welchem sie fällig geworden sind. §. 22. Die Einlösung der in Serien. eingetheilten Pfandbriefe erfolgt durch Rückkauf oder durch Baareinlösung nach vorgängiger Be⸗ stimmung durch das Loos. Die gezogenen Nummern, so wie der Ort und die Zeit der Auszahlung werden durch die Gesellschafisblätter drei Mal in angemessenen Zeiträumen bekannt gemacht, das erste Mal mindestens 6 Monate vor dem Auszahlungstermine, an welchem die Verzinfung der Pfandbriefe . ö ö Die Feststellung der verschiedenen Serien, das Verfahren bei der Amorlisation, sowie die Dauer der Amortisationsperioden wird durch ein von dem Kuratorium zu erlassendes Reglement geordnet (5. 35 d.. 8. 23. Rückzahlung der ausgeloosten Pfandbriefe erfolgt gegen ihre Einlieferung nach dem. Nennwerthe. ; Die Bank ist berechtigt, auf, jeden der ausgeloosten Pfandbriefe eine gleichmäßige, 20 Prozent nicht übersteigende Amortisationsent⸗ schädigung zu gewähren, welche in ihrem Gesammihetragt . ohne jede Beeinträchtigung der für die Amortisation bestimmten Mittel. aus Ersparnissen der Verwaltung kosten Beiträge oder anderweiten Heschäftserträgen zu decken ist. 21 = KF äündb are Pfand briefe. 5. 24. Die Gesammtsumme der auszugebenden kündbaren Pfandbriefe (Schema H) darf den Betrag des bäar eingezahlten Grundkapitals nicht. übersteigen und muß uch Hypothekenforberungen, weiche die Preußische Hypotheken Aktien Bank mlt gleicher Frist ihren Schuld ern. zu kündigen berechtigt ist voll- ständig gedeckt sein. Kündbare Pfandbriefe können sowohl von dem Inhaber als auch von der Gesellschaft nach vereinbarter Frist ge⸗ ündigt wenden. ö . 3 Kündigungsrecht des Inhabers und der Gesellschaft ist nach der getroffenen Vereinbarung auf den betreffenden Pfandbriefen zu erken. 6. . einer von Seiten des Pfandbrief-Inhabers erfolgenden Kün⸗ digung muß der Pfandbrief bei der Gesellschaft vorgelegt und von derselben die erfolgte Kündigung auf demselben vermerlt werden. Erfolgt die Kündigung der, Pfandbriefe von Seiten der Gesell⸗ schaft, so muß . ö ö Bekanntmachung durch die esellschaftsblärter (5. 4) stattfinden. . . Cr ,, werden Zinscoupons zur Erhebung der halbjährlich fälligen Zinszahlungen nach dem Schema J und Ta⸗ lon zur Gipfangnahme neuer Zingchupons nach dem Schema K für je 16 Jahre beigefügt ö * 3 gf ü sühren zu Gunsten der Gesellschaft in 4 Jahren vom 3I. Dezember desjenigen Jahres ab gerechnet, in welchem sie fällig sind. —: Dies wird auf den Zinscoupons vermerkt. Beleihungsgrenzen. S. 25. Hyvpothekenforderungen, welche als Unterlage für Pfandbriefe (35. 19 24) dienen sollen, dürfen nur sunerhalb der nachstehenden Beleihnngsgren zen erworben werden. Ländlicher Grundbesitz kann his zu z des auf Grund von Taxen durch landichaftliche Behörden festgestellten Werthes beliehen werden. Die Beleihung deffelben ist auch ohne diese Taren zulässig, wenn der Kapitalsbetrag des Darlehns einschließlich der vorangehenden Ver— pflichtungen . ö. vn h ö. Liegenschaften ohne Gebäude den 20fachen Bekrag des ährlichen Reinertrages, . lch ö. bei Liegenschaften mit Gebäuden die Summe

a. des öfachen Betrages des jährlichen Reinertrages der Lie⸗

enschaft, K

; ,. A0fachen Betrages des jährlichen Nutzungswerthes der

teuerpflichtigen Gebäude, . . . ni,, als Unterpfand haftenden Liegenschaften und Gebäude behufs Veranlagung zur Grund⸗ resp. Gebaäudesteuer in Gemãäßheit der Geseße vom 21. Mei 1861 abgeschätzt worden sind, abzüglich der in Rubrika zwei und drei des Hypothekenbuches eingetragenen Ver⸗ bindlichkeiten,

1 5

sowie des fünf und zwäanzigfachen Grundsteuerbetrages. In allen Fällen können Grundstüge, welche landschaftlich abge⸗ schätzt worden sind, zu demje nige Betrage beliehen werden, zu welchem die betreffende Landschaft Pfandbrief Darlehen zu geben berechtigt . Städtischer Grundbesitz kann beliehen werden, wenn der Kapitals⸗ betrag des Darlehns einschließlich etwaiger vorangehender Verpflich⸗

tungen innerhalb des 10fachen Betrages des vorbezeichneten Gebäude⸗

steuer⸗NRutzungswerthes verbleibt.

Für die in der Provinz Schleswig ⸗Holstein belegenen Liegenschaf · ten gilt bis zur vollendeten Veranlagung der Grundsteuer die Bestim= mung, daß der Kapitalbetrag des Hypotheken Darlehns, auf Grund dessen Pfandbriefe ausgegeben werden können, einschließlich der Jem. selben vorangehenden Verpflichtungen entweder innerhalb des Land⸗ steuerwerthes der Liegenschaften zuzüglich des zehnfachen Betrages des jährlichen nach Maßgabe des Gesetze⸗ vom 21. Mai 1861 ermittelten Nutzungswerthes der dazu gehörigen Gebäude, oder innerhalb zwei Drittel des von den zuständigen beeidigten Distrikt Taxatoren nach Maßgabe der gesetzlichen Verschriften ermittelten Werthes bleiben muß. (Verordnung vom 15. Dezember 1802, Gesetz Sammlung Seite 148, und vom 20. November 1811, Gesetz Sammlung Seite 326

In den Provinzen Hannover und Hessen⸗Nassau, sowie im Freie Meisenheim ist, so lange die Ermittelung des Reinertrages der Ligen⸗ schaften behufs anderweiter Regulirung der Grundsteuer nicht zur Aus—⸗ führung gekommen ist, an Stelle des Reinertrages die von den zu be⸗ leihenden? Liegenschaften zu entrig' tende Grundsteuer dergestalt zum Anhalt zu nehmen, daß der Darlehnsbetrag einschließlich der demsel⸗ ben vorangehenden Verpflichtungen, das 256fache, bei den der Eremten. Steuer in den vormals kurhessischen Landestheilen unterworfenen Lie- genschaften das 500fache des Jahresbetrages der, Grund⸗(Exemten⸗ Steuer zuzüglich des 10fachen Betréges des jährlichen, nach Maßgabe des Gesetzes vom 21. Mai 1861 ermittelten Nutzungswerthes der dazu gehörigen Gebäude nicht übersteigen darf. . .

Mit Ausschluß Preußens soll innerhalb des in der Verfassung des Deutschen Reiches bestimmten Bundesgebietes vor Erõff nung des Hypotheken. Geschäfts in dessen einzelnen Theilen nach Maßgabe der dort entweder schon bestehenden oder zu erlassenden Gesetze über die Veranlagung zur Grund- und Gebäudesteuer den Vorschriften für Preußen möglichst entsprechend die Beleihungsgrenze mit ministerieller Genehmigung von dem Kuratorium festgestellt und durch die Gesell⸗ schaftéblätter (5 4 veröffentlicht werden. .

Sicherheit der Plfandbriefe, 8. 26. Die Sicherheit der Pfandbriefe und deren Zinsen wird gebildet: ;

a. durch die von der Preußischen Hypotheken⸗Aktien Bank erwor⸗ benen Hypothekenforderungen von mindestens dem gleichen Betrage,

b. durch das Grundkapital der Gesellschaft, .

c. überhaupt durch das gesammte Vermögen der Vreußisch n Hypotheken ⸗Aktien⸗Bank“, welches für die Berzinsung und Einlösung der Pfandbriefe unbedingt verhaftet ist.

Obligationen. S. 27. Die Modalitäten der nach 5§. 130. an Kreise, Kommunen und Korporationen auch ohne hypothekarische Sicherheit zu gewährenden Darlehne und für die festzusetzenden Amor⸗ ffsation derselben, oder für dee Rüczah'ung ohne Amortisation, unter⸗ liegen der jedes maligen besonderen Vereinbarung.

Die in Höhe dieser Darlehne und diesen ent e von der Bank, amortisir⸗ oder in bestimmter Frist. rück⸗ zahlbar auszugebenden Obligationen werden nach dem anliegenden Schema E ausgefertigt. Sie werden mit dem Facsimile des Ehren; präsidenten des Kuratoriums und mit den Unterschriften von zwei Mitgliedern der Heuptdirektion versehen und von dem Syndikus der Bank bezüglich der statutenmäßigen Deckung, sowie auch dahin be⸗ scheinigt, daß die als Deckung dienenden Anleihen mit Genehmigung der gesetzlichen Aufsichts behörde kontrahirt sind. .

Zins coupons und Talons werden den Schemas M und N ent⸗ sprechend ausgefertigt. ö . -

Die Ausgabe der Obligattonen darf mit den emittirten Pfand⸗ briefen (8. 19 die Grenze des 20 fachen Betrages des eingezahlten Grundkapitals nicht übersteigen. .

Für die Sicherheit der ausgeg- benen Obligationen, der Zinsen und Ämortisaffon häften außer den erworbenen Forderungen noch das Grundkapital, sowie das ganze Vermögen der Gesellschaft.

Im Uebrigen gelten in analogen Fällen die für bypothekarische Darschne und Pfandbriefe gegebenen Bestimmungen auch für diese Darlehne und Obligationen.

entsprechend

Vierter Titel. Organisation.

§. 28. Die Organe der „Preußischen Hypotheken⸗Aktien Bank

ind: 1) die Hauptdirektion, 2) das Kuratorium, 3) die Generalver⸗ mmlung. ;

. H a , esion §. 29. Die Hauptdirektion besteht nach

Bestimmung des Kuratoriums entweder aus zwei oder mehr Mit-

gliedern, welche vom Kuratorium zu notariellem oder gerichtlichem

Protokoll gewählt werden. . ö

Das Kuratorium kann . Mitglieder der Haupt⸗ Direktion und Prokuristen bestellen, k 3 Die n, der jeweiligen Mitglieder der Hauptdirektion und der für dieselben ernannten Stellvertreter werden vom Kuratorium vurch! die Gescllschaftsblätter veröffentlicht. Die Mitglieder der Hauptdirektion und die Stellvertreter legitimiren sich durch ein Attest Fes geschäftsführenden Präsit enten des Kuratoriums, die Beamten der Gesellschaft durch ein Attest der Hauptdirektign— ;

Die Geschäftevertheilung und die Art der Beschlußfassung unter den Ritglledern der Hauptdirektion wird durch ein vom Kuratorium zu erlassendes Reglement d

Darüber, ob ein Syndikus für die Gesellschaft zu ernennen, oder ob ein Mitglied der Hauptdirektion oder ein stellvertretendes Mitglied mit der Funktion des Syndikus zu betrauen ist, beschließt das Kura⸗ töorium. In beiden Fällen ist für den Syndikus der Gesellschaft die Qualifikation zum Richteramte erforderlich. Die Mitglieder der Hauptdirektion und der Syndikus erhalten Gehalt.

0 . Hauptdirektion bildet den Gesellschafts vorstand in Gemüßheit des Art. 227 seq. des Handelsgesetzhuches Sie vertritt die Gesellschaft in außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten und leitet resp. führt deren Geschãäfte innerhalb der statutenmäßigen Grenzen unter Beobachtung der von dem Kuratorium und von der Generalversammlung innerhalb des der letzteren zugewiesenen Ressorts gefaßten Beschlüsse. Die Hauptdirektion stellt die Beamten der Ge⸗ fellschaft, mit Ausnahme, des vom Kuratorium zu ernenn enden. Syn⸗ bikus an und entläßt dieselhen. Sofern. indeß das jährliche Einkom, men eines Beamten 1000 Thlr. übersteigt, oder er mit länger als dreimonatlicher Kündigung angestellt wird, bedürfen die. Anstellungẽ⸗ verträge der en nn . K Präsidenten des Kuratoriums oder dessen Stellvertreters. . ö. Ill. die 8a nh verpflichtenden Urkunden und die schriftlichen Erklärungen werden in der 5 ausgestellt, daß der geschriebenen oder gedruckten Firma mindestens zwei Direktionsmitglieder oder, ein Direktor und ein zur Vertretung der Gesellschaft berechtigter Steller freter oder Prokurist ihre Unterichriften letztere mit einem die Stellvertretung andeutenden Zusaz * hinzufügen. Für Korrespon⸗ denzen und Erlasse genügt die Unterschrift auch nur eines Mitgliedes ö. . über geleistete Zahlungen und Rechnungen über gelieferte Werthpapiere, Wechsel und dergleichen (Kassenquittungen) genügt die ,,, eines Stellvertreters oder Pro⸗

isten (8. 29) und eines Kassenkegmten. . . ,,,, ist zur selbständigen Bestellung und Entlaj⸗ sung von Agenten kerechtigt, Verträge, durch welche der Gesellschaft besondere Lasten auferlegt werden, oder durch welche der Gesellschaft das Recht der Aufkündigung auf längere, Dauer als drei Mengte ent⸗ zogen werden soll, bedürfen der Genehmigung des geschäfts führenden Präsidenten des Kuratrriums oder seines Stellvertreters, unbesch ade sedoch der Wirkfamkeit selcher Verträge zu Gunsten des anderen Kentrahenten.

D /, /

1

Die Hauptdirektion erstattet allsährlich einen Geschäftsberich! au ordentlichen Generalver⸗

das Kuratorium zur sammlung.

§. 31.

stützen bestimmt sind. 5. 32.

Vorlegung

in der

Der Hauptdirektion bleibt es vorbehalten, in den Pro⸗ vinzen Organe zu schaffen, welche sie in ihrer

Die Mitglieder der Hauptdirektion können durch Beschluß des Kuratoriums vom Amte suspendirt werden.

Die Entlassung kann nur auf Grund eines

Generalversammlung erfolgen.

Kuratorium. 5. zehn Mitgliedern, von we in Ber lin haben müssen. von der Generalversamm

Diese 14 Mitglieder des der Art, daß jährlich zwei ausscheiden. nach Ablauf von fünf Jahren.

Bis sich für den Aus

33.

tritt der Mitglieder des Kuratoriums eine Reihenfolge gebildet hat, entscheidet das Loss, später das Dienstalter. Ausgeschiedene Mitglieder sind wieder wählbar.

glied vor Ablauf der Wahlperiode aus, so erfolgt für den Rest derselben.

statutenmäßigen Erfordernisse vorhanden sind. 3

Die

1

zulegen.

§. 34. Die Mitglieder des Kuratoriums wählen alljährlich aus

stglieder des Kuratoriums erhalten die im Gesellschafts⸗ Interesse verwendeten Kosten und Auslagen ersetzt. Tantième vom Reingewinn, Kuratoriums muß 19 Aktien eigenthümlich besitzen.

Jedes Mitglled des Kuratoriums hat die von ihm besessenen zehn Aktien im Tresor der Bank für die Zeit der Amtsdauer nieder

aber kein Gehalt.

ihrer Mitte einen Ehrenpräsidenten.

Außerdem wählen die Mitglied Kur der Aktionäre a s 15. Mitglied einen geschäftsführenden Die Funktion des letzteren d ein Stellvertreter vom Kuratorium aus. letzteren auf die Dauer seiner Wahlperiode erwählt.

Die Wahlen des Ehrenpräsidenten, des geschäftsführenden Prã⸗ sidenten und dessen Stellvertreters er

richtlichem Protokoll.

Das Wahlresult geschäftsführende Präsident muf

Aktien der Mitglieder des Kura

auert 10 Jahre.

Archiv der Gesellschaft zu deponiren.

8. 35.

Das Kuratorium übt die allgemeine Kontrole über den Geschäftsbetrieb aus und nimmt die Stelle des Aufsichtsrathes einer Aktiengesellschaft im Sinne des Art. 22 Das Kuratorium faßt bindende Beschlüsse üb ! welche weder der Generalversammlung noch der Hauptd drücklich vorbehalten sind.

Insbesondere gehören zum Ressort des Kuratoriums: 2. der Abschluß der Verträge

direktion und dem Syndikus, b. die Festsetzung des Etats,

C. die Bestimmung über die Einzahlung des Ak d. die Erlassung von Reglements bei Amortisationen

5, 5. 22 Al. 2)

e. die Feststellung der Termine un

kündbaren Darlehen (§. 18),

f die Frtheilung der Decharge an die Hauptdirektion,

g. die Regulirung der Thätigkeit der Mitglieder Direktion durch ein zu erlassend s Reglement

h. Wahl des Ehrenpräsidenten, sowie des

sidenten und seines Stellvertreters.

S. 36.

falls derselbe nicht anwesend ist, dessen Stellvertreter even Beschlußfähig ist da or maligen Vorsitzenden mindestens fün Beschlüsse werden nas

lässig.

Die Mitglieder der Hauptdirektien wohnen den. Sitzungen des Kuratoriums, jedoch nur mit berathender Stimme, bei. Ueber die Verhandlungen und B

t. das

Den Vorsitz im Kuratorium führt der Ehrenpräsident, der geschäftsführende Präsident oder dem Lebensalter nach älteste Mitglied. z Kuratorium, wenn einschließlich des jedes⸗ f Mitglieder anwesend sind. h absoluter Masorität gefaßt,

Bei Stimmengleichheit giebt die Stimme des Ausschlag. In dringenden Fällen ist schriftliche

ein Protokoll geführt und von sämmtlichen

vollzogen.

Die Erlasse des Kuratoriums werden von dem Ehrenpräsidenten

oder geschaftsführenden Präsidenten desselben oder dessen Stellvertreter

gezeichnet.

Die Berufung des iin n der Pr Fiefelbe gilt als gehörig geschehen, wenn Postscheine über sämmtliche Mitglieder des Ku⸗

denten.

Abfendung rekommandirter Briefe an ratoriums vorgelegt werden.

Ehrenpräsident und geschäftsführender Präsident des Kuratoriums.

Ehrenpräsident, 8 ordnet außerordentliche K d rechtigt, den Sitzungen der Hauptd

Geschäfts führender Präs

Präsident res. dessen Stellvertreter hat Ehr nvraͤsidenben handelt, mit diesem selbst üb

Kuratoriums erfolgt durch einen der Präsi⸗

37. Der Ehrenpräsident des Kuratoriums assen⸗ und Geschäftsrevisionen an und ist be⸗ irektion beizuwohnen.

Der geschä'tsführende sobald er in Vertretung des erckll gleiche Rechte.

ident.

Der geschäfts führende Präsident ist b

rung der Hauptdirektion in allen Zweigen

Sitzungen zu berufen.

Der geschäftsführende Präsident revi Mal nach Ermessen unter Hinzuziehung von zw

Kuratoriums mit einem Direktor die Kasse, das Port fekten und die Depositen.

Ueber die Revision ist ein Proto geschäͤftsführenden Präsidenten, sowie den b Revisoren und dein Direktor zu vollziehen, en en. ist berechtigt, für sich s

är Abhaltung der Revisionen zu, deputiren. Zu' der jedesmaligen o, dentlichen Vers hat der geschäfteführende Präsident umfasse

Der Hauptdirektion, bedarf es für die Gültigke denten vollzogenen Verhandlur weises der Verhinderung des

Der geschäftsführende eine fixirtke Ent

der Tantisme 2c. torium festgesetzt wird.

dritten Personen d Beh it der von dem geschäfts agen und Erklärungen niem

(Schluß folgt.)

Wirksamkeit zu unter⸗

Beschlusses der

Das Kuratorium besteht aus fünf- lchen letzteren mindestens fünf ihr Domizil Es werden 14 Mitglieder des Kuratoriums lung aus der Zahl der Aktionäre gewählt.

Kuratoriums fungiren sieben Jahre in Das erste Ausscheiden beginnt

Scheidet ein Mit⸗ die Neuwahl nur Bis zur nächsten ordentlichen Generalver— sammlung hat jedoch der Ehrenpräsident des Kur

atoriums aus der Zahl der Aktionäre einen Ersatzmann zu ernennen,

bei welchem die

Sie erhalten eine Jedes Mitglied des

er des Kuratoriums aus der Zahl Präsidenten. Ihm zur Seite wird der Zahl der Mitglieder des

folgen zu notariellem oder ge⸗ at ist bekannt zu machen. Der ß 10 Aktien eigenthümlich besitzen. Die toriums, sowie der Präsidenten sind im

5 des Handelsgesetzbuches ein. er alle die Gegenstände, irektion aus⸗

mit den Mitgliedern der Haupt—

Aktienkapitals,

. 16 Al.

d Beleihungsmodalitäten bei

der Haupt⸗ §. 29 al. 3), J geschäftsführenden Prä

Vorsitzenden den Abstimmung zu⸗

eschlüsse des Kuratoriums wird anwesenden Mitgliedern

erechtigt, die Geschaͤftsfüh⸗ der Gesellschaft zu über= wachen, sich von den Angelegenheiten der Gesellschaft zu unterrichten und die Bücher und Schriften dersel

elben jederzeit einzusehen, auch den Sitzungen der Hauptdirektion beizuwohnen,

sowie außerordentliche

dirt jährlich wenigstens vier ei Mitgliedern des efeuille, die Ef⸗

koll aufzunehmen und von dem den bei der Revision anwesenden Der geschäftsführende elbst ein Mitglied des Kuratoriums lung des Kuratoriums nden Bericht zu erstatten. und 3 ee führenden Präsi⸗ 9 des Nach⸗ Ehrenpräsidenten.

Präsident, erhält neben dem Antheile an

schädigung, welche von dem Kura⸗