1874 / 59 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Mar 1874 18:00:01 GMT) scan diff

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angenommen:

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Der zweite Absatz ist eine anderweite Fassung des 5. 15 der Vorlage, welcher lautet:

zur Impfstelle erzwungen werden.“

Dagegen beantragt Abg. Lasker, diese Bestimmung so zu Ausführung vorzugehen e da ; ; der Landtag bei der Erhöhung der Besoldungen in seinen Be⸗ Wer diese Frist ohne gesetzlichen Grund versänmt und tine ant, schlüffen erheblich weiter gegangen, als die Regierung proponirt. ,, ,, mlt Geldftrafe kis zu 156 Maik oder mit haft bis zu . Man hat u. A. die Stellen der Amts⸗Kopisten auf 1400, die der

Gerichtsdiener auf 1000 Mark dotirt.

fassen:

bestraft. . Gegen die in diesem Paragraphen vorgeschriebene Revgeeina⸗ tion erklärten sich die Abgg. Abeken und Dr. Reichensperger

(Crefeld), für diefelbe die Abgg. Dr. Löwe, Dr. Zinn und Dr. In der gestllgen Sitzung der Lan des versammlung 8. . Parggraph wurbe mit dem Amendement Laster ch zweite 5 des Gesetzeniwurfes über den bäuerlichen angenommen. 5. 16 wurde mit einer vom Abg. Prinz Rad⸗ Grund befif beendet worden; die zur Berathung ge⸗ ziwill (Beuthen) beantragten Aenderung in folgender Fassung stellten acht letzten Paragraphen wurden theils in der Vorlage, f ö theils in den Kommissionsanträgen angenommen. Vorher flegeestern und Vormünder, welche den nach s 12 ihnen berieth die Verfammlung den Gesetzentwurf, betreffend die Er⸗ n,. . . . . höhung der Adyoka kengebühren. Nach 5. i . die rafe bis zu zwanzig Mark bestraft. Eltern, elter = ö ee, e. , , ee münder, deren Kinder und Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund . 96 1 n, n., . ö. Bogen (bisher 27 Sgr.) auf 35 Sgr. fest; in der Vorlage zu fünfzig waren 4 Sgr. gefordert. Abg. Baumgarten fragte gestern 96 I7 und 18 wurden ohn? Diskussion angenommen. beim Staats-Ministerium an, ob das Gesetz, betreffend das

§. 19 mit einem vom Abg. Bähr beantragten Zusatz in folgender Verbot der Theilnahme von Staatsbeamten als Direktoren z. von Erwerbsgesellschaften, bald zu erwarten sei. Vom Mi⸗

Aerzte, welche bei Ausführung einer Impfung fahrlässig handeln, nistertische aus ward bemerkt, daß die Regierung geglaubt habe, werden mit Geldstrafe bis zu ünfhundert Mark oder mit Gefãängniß⸗ die Versammlung wolle so lange in der Frage eine abwartende strafe bis zu drei Monaten ö sofern nicht, nach dem Haltung einnehmen, bis dieselbe in Berlin zum Austrage ge— ; lommen sei. Uebrigens wolle die Regierung noch dem gegen⸗

wärtigen Landtage in dieser Beziehung eine Vorlage machen,

i ĩ Ausfů wenn letztere gewünscht würde. Die Angelegenheit wird in einer Kraft. Die einzelnen Bundesstaaken werden die zur Ausführung er e ng fer, Gäu gen sesrochen? werden.

Eltern,

und trotz amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr le . Gestellung . 8) entzogen geblieben sind, werden mit Geldstrafe bis ark oder mit Haft bis zu drei Tagen bestraft.

Fassung:

Strafgesetzbuche eine härtere rafe eintritt.“ Nachdem noch der §. 20:

Die Vorschriften dieses Gesetzes treten mit dem 1. Juli 1875 in

forderlichen Bestimmungen treffen; . ohne Diskussion angenommen, trat das Haus in die Berathung der von der freien Kommission vorgeschlagenen Resolution:

Der Reichstag wolle beschließen: den Herrn Reichskanzler zu er= suchen, im Verfolg des Beschlusses des Deutschen Reichstages vom 27. November 1871 und mit Rücksicht auf die durch das Impfgesetz begründete Nothwendigkeit, die Oberaufsicht über das Impfwesen wirk— sam und einheitlich zu handhaben, die Errichtung eines Reichs⸗Gesund⸗ heits⸗Amtes thunlichst zu beschleunigen. ö

Nachdem der Abg. Dr. Loewe dieselbe empfohlen, erklärte sich der Abg. v. Buß gegen dieselbe, indem er die Errichtung einer mediztnischen Bureaukratie fürchtete. Der Präsident des Reichskanzler⸗Amtes Staats⸗Minister Delbrück erklärte sich im Ganzen mit derselben einverstanden. (S. unter Reichstagsange⸗ legenheiten. Für die Resolution sprach dann noch der Abg. von Winter, gegen dieselbe der Abg, von Mallinckrodt. Dann wurde sie angenommen. Schluß 4 Uhr. Nächste Sitzung Mitt⸗ woch 11 Uhr.

Der 45. Kom munal⸗Landtag von Altpommern nahm in seiner zweiten Sitzung am 4. d. M. zunächst Kennt⸗ niß von dem Schreiben des Ober⸗Präsidenten vom 22. Januar 1874, nach welchem: a. die Repartition und Ausschreibung der pro 1873 aufzubringenden Provinzialbeiträge zu den Prämien⸗ Chausseebauten in Altpommern von überhaupt 55,000 Thlrn. dergestalt veranlaßt ist, daß die Einziehung und Abführung der⸗ selben an die Königliche Regierungs⸗Hauptkasse zu Stettin bis zum 1. Juni 1874 bewirkt wird, und b. der Betrag, welchen der Saatziger Kreis von dieser Summe in Vertretung der ehe⸗ mals märkischen Ortschaften für die Vergangenheit vorweg zu leisten hat, 330 Thlr. 24 Sgr. 109 Pf. beträgt, so daß der Kreis nach Zahlung desselben noch mit 8759 Thirn. 25 Sgr. h * in Schuld verbleibt. Sodann nahm der Landtag von der Bestätigung der Wahlen des Wirklichen Geheimen Raths ze. von Köller auf Carow als Vorsitzenden des Kommunal⸗Land⸗ tages von Altpommern und des General⸗Landschafts⸗Raths von Blanckenburg auf Zimmerhausen als Stellvertreter des Vor⸗ sitzenden für die Wahlperiode vom 1. Oktober 1872 bis dahin 1875 Kenntniß; ebenso von dem Reskript der Minister des In⸗ nern und der Finanzen vom 30. April 1873, wonach dieselben dem Beschlusse des 44. Kommunal⸗Landtages vom 18. März a. c., betreffend die künftige Aufbringung der Landarmen⸗ und Irren⸗ hausbeiträge, in Gemäßheit des 3. 29 des Gesetzes vom 8. März 1871 ihre Genehmigung ertheilen und sich zugleich damit ein⸗ verstanden erklären, daß der neue Vertheilungsmaßstab erst vom 1. Januar 1874 ab in Kraft zu treten hat. Ebenso von dem Schreiben des Ober⸗Präsidenten vom 13. November 1873, nach welchem die etats⸗ und außeretatsmäßigen Landarmen⸗ ꝛ0. Bei⸗ träge pro 1874, nach dem durch den Beschluß des 44. Kom⸗ munal⸗Landtages vom 8. März a. c. festgestellten und durch den Erlaß der Minister des Innern und der Finanzen vom 30. April a. c. genehmigten Maßstabe auf die zum Landarmem verbande gehörigen Kreise mit der Anordnung repartirt sind, daß die erste Hälfte der Gesammtsumme von 95, 359 Thlrn. 17 Sgr. 4 Pf zum 15. ., und die zweite Hälfte jeden⸗ falls bis zum 15. April 1874 an die Landarmenkasse abge⸗ führt wird. Nach Erledigung verschiedener geschäftlicher An⸗ gelegenheiten genehmigte der Landtag unter Anerkennung der Nothwendigkeit der bereits eingeleiteten, einheitlichen Verwaltung sämmtlicher ständischen Kassen die Bezeichnung der Kassen als „Ständische Altpommersche Haupt⸗Kasse“ und beauf⸗ tragte die Landstube, das Weitere zu veranlassen, namentlich die erforderlichen Kasseninstruktionen zu erlassen.

Trier, 9. März. (W. T. B.) Die Gebäude des hiesigen Priesterseminars sind heute polizeilich geschlossen worden.

Bayern. München, 10. März. (W. T. B.) Die Kommission zur Begutachtung der Frage, betreffend die Aner⸗ kennung des Bischofs Dr. Reinkens als altkatholischen Bischofs in Bayern, hat gestern Abend eine dreistündige Sitzung gehalten und wird heute noch einmal zusammentreten. Es kann indessen schon jetzt als sicher angenammen werden, daß die Kom⸗ mission dem Antrag ihres Referenten Dr. v. Pözl vollständig zustimmen werde, welcher bekanntlich die Anerkennung nach den . in Bayern geltenden gesetzlichen Normen für unzulässig erklärt. .

Baden. Karlsruhe, J. März. Der Prinz Wasa, sowie die Herzogin von Hamilton, Prinzessin von Baden, trafen heute Mittag zum Besuch der Großherzoglichen Familie hier ein und kehrten des Nachmittags nach Baden zurfick. Der Prinz Carl von Baden ist mit seiner Gemahlin heute Mittag zu einem mehrtägigen Besuche der Herzoglichen Familie nach Gotha abgereist.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, J. März.

neigt, den Regierungs⸗Postulaten durchweg sich günstig zu er⸗ weisen; n e 83 r e . 9 . 1 Mi

„Wenn ein Impfpflichtiger ohne gesetzlichen Grund der Impfung nisterium gestrichen un t weitere Verminderung der Behör⸗ ,,, rr . n fi ö zu deren Nach⸗ den herbeizuführen. Der Landtag hat die Regierung aufgefor⸗ holung sich fruchtlos erwelst, so kann die Impfung mittelst Zuführung dert, über Einziehung oder Zusammenlegung der Einzeln⸗ gerichte einen Plan vorzulegen und darauf hin alsbald mit der

Auf der anderen Seite dagegen ist

Braunschweig. Braunschweig, JT. März. (Magd.

In ihrer heutigen Sitzung genehmigte die Versammlung nach kurzer Berathung den zwischen der preußischen und braun⸗ schweigischen Regierung über die Theilung des Kommunion⸗ gebietes am Ünterharz abgeschlossenen Vertrag, ermächtigte auch den Landtagsausschuß, zu der nothwendigen gesetzlichen Regelung der Steuerverhältnisse in jenen Gebietstheilen die Ge⸗ nehmigung zu ertheilen. Es kam sodann der Leibrocksche Antrag, den Vorstehern unbemittelter Gemeinden für Staatsdienste (Erhebung der Steuern z) eine Remune⸗ ration zu gewähren, zur Diskussion. Die Kommission schlug vor, Herzogliche Landesregierung zu ersuchen, die , in Erwägung zu ziehen. Bei der Debatte wurden mehrfache Bedenken gegen den Antrag vorgebracht; der Geheime Rath Schulz sprach sich gleichfalls gegen denselben aus, gab auch an⸗ heim, selbst den Kommissionsantrag abzulehnen, weil derselbe nur geeignet sei, falsche Hoffnungen zu erwecken. Der Abgeord⸗ nete hatte bereits seinen Antrag zurückgezogen, und bei der Ab⸗ stimmung über den Kommissionsantrag siel auch ö In der nächsten Sitzung, die auf Dienstag anberaumt ist, wird der Entwurf zum Rormaletat der Beamtengehalte berathen

werden.

Sach sen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, J. März. Das für beide Herzogthümer Coburg und Gotha gemeinschaftliche Gesetz über einige Abänderungen des Staatsgrund⸗ gesetzes vom 3. Mai 1852 ist kürzlich veröffentlicht worden. Durch dasselbe werden die r 2, , , , 8i 8 n. und 114 des Staatsgrundgefetzes, sowie die Wahlordnung und die 8§. 13 bis 18 der Geschäftsordnung theils in materieller, theils in rn Beziehung mehr oder minder wesentlich abge⸗ ändert. Die Spezial⸗Landtage bestehen fort und zwar für Co⸗ burg aus 11, für Gotha aus 19 Mitgliedern. Sämmtliche Mit⸗ glieder der . Landtage bilden den gemeinschaftlichen Landtag der beiden Herzogthümer. Durch übereinstimmenden Beschluß der Landtage der beiden Herzogthümer oder durch einen mit Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten eines jeden der beiden Herzogthümer gefaßten Beschluß können auch noch andere als die . Angelegenheiten und Einrichtungen für ge⸗ meinsam erklärt werden.

Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 6. März. Die Gesetzsammlung publizirte jüngst das Gesetz, den Mißbrauch des Versammlungsrechts betreffend. Nach demselben muß von allen Versammlungen, in welchen öffentliche Angelegenheiten erörtert werden sollen, Anzeige bei der nächsten Ortspolizeibehörde gemacht werden. Die Polizeibe⸗ hörden sind befugt, der Versammlung beizuwohnen und dieselbe . aufzulösen, sofern entweder die ihre Abhaltung bedingen⸗ en Förmlichkeiten nicht beobachtet werden, oder im Interesse der Aufrechterhaltung der Gesetze, der öffentlichen Sittlichkeit, Sicher⸗ heit und Ordnung eine gegründete Veranlassung vorliegt. Zu⸗ widerhandlungen gegen das Gesetz werden mit Geldstrafe bis zu 50 Thlrn. oder mit Haft bestraft.

vienß. Greiz, J. März. Die Gesetz⸗Sammlung Nr. 2 enthält: Regierungsbekanntmachung vom 28. Januar 1874, die Aufhebung der mit dem Großherzogthum Weimar bestandenen Uebereinkunft wegen der in Kriminal- und Polizei⸗Untersuchun⸗ gen erwachsenden Kosten, vom 27. Februar 1862. Regierungs⸗ bekanntmachung vom 29. Januar 1874, die Feststellung des Haushaltsplans auf das Jahr 1874 betreffend. Gesetz vom 18. Februar 1874, die Errichtung einer Handelskammer (in Greiz) betreffend. Verordnung, das Alter der Schulpflichtig⸗ keit der Kinder betreffend, vom 25. Januar 1874.

Gera, 6. März. Der Landtag erledigte in seiner gestrigen Nachmittagssitzung sechs verschiedene Vorlagen, von denen die Hälfte indessen nur lokales Interesse hat. Die eine der übrigen drei Vorlagen betrifft eine Abänderung des Gesetzes über die Penstonirung der Geistlichen. Nach §. 11 des Gesetzes vom 27. Oktober 1872 soll jeder Geistliche, welcher in ein durch Emeritirung erledigtes geistliches Amt mit einem Ein⸗ kommen von 550 Thalern oder darüber eintritt, drei Jahre lang einen bestinmmten, bei besser dotirten Stellen bis zum dritten Theile des Gesammteinkommens ansteigenden Betrag an den Emeritirungsfond abgeben. Diese Bestimmung ist jetzt da⸗ hin abgeändert worden, daß der betreffende Geistliche den dritten Theil des durch die Versetzung erlangten Mehreinkom⸗ mens abzugeben hat, oder, sofern er zuvor ein geistliches Amt nicht bekleidet, den dritten Theil des über 509 Thaler hinausgehenden Stelleneinkommens. In beiden Fällen aber auch dann auf die angegebenen drei Jahre, wenn der Emeritus inzwischen versterben sollte. Die zweite Vorlage war ein Ge⸗ setzentwurf, die Zuständigkeit zu Anforderung der für Ueber⸗ tretungen verwirkten Geldstrafen und den Bezug der angefor⸗ derten Strafgelder betreffend. Hier ist namentlich der 5§. 2 von Wichtigkeit, nach welchem die für Defraudationen von Ge⸗

geforderten Geldstrafen jedesmal, wenn die Strafanforderung von einem Gemeindevorstande ausgegangen ist, in die Gemeinde⸗ kasse, sonst aber in die Staatzkasse fließen. Die dritte jener Vorlagen endlich betraf die wiederholte Petition des Stadtraths zu Gera um Erhöhung der Staalssubvention für die städtische Realschule 1. Ordnung von S800 auf 2509 Thlr. Der Land⸗ tag hatte im März vorigen Jahres diese Erhöhung schon ge⸗ währt, die Regierung aber sie abgewiesen, weil sie will, daß die Realschule zu Gera auf den Staat übergehe. Die Stadt ist darauf nicht eingegangen, weil der Staat für diese Uebernahme 60 000 Thlr. von der Stadt fordert. Die Stadt baut gegenwärtig wieder ein neues Schulgebäude, speziell für die Real- und höhere Töchter⸗ schule, das auf 50 000 Thaler veranschlagt ist, so daß mit dem Zuschuß, den das Institut jährlich erfordert, jene vom Staate verlangte Summe allerdings nahezu erreicht wird. Minister von Harbou ließ während der Debatte durchblicken, daß inmitten der Etatsperiode eine Erhöhung jener Staatssubvention auch jetzt wieder von der Regierung werde abgelehnt werden müssen, und daß eine solche erst im nächsten Etat Aufnahme finden könne. Der Landtag beschloß, im Hinblick auf die Einstellung des Postens in den Etat von 1875 —= 1877, betreffs der Petition des Stadtraths zu Gera zur motivirten Tagesordnung über⸗

zugehen.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 9. März. (W. T. B.)

Im Abgeordnetenhause wurde heute unter lebhaftem

AÄndrange des Publikums die Diskussion über das kirchen⸗

politische Gesetz fortgesetzt, Ein Antrag von Smolka,

die General⸗Debatte wieder aufzunehmen, um die Vorlage

mit der Weisung wieder an den Ausschuß gelangen zu

lassen, ein von freiheitlichem Geiste getragenes Elaborat

vorzulegen, wurde abgelehnt. Für den Antrag stimmte die

Rechte. Nachdem darauf im Fortgange der Debatte Giovanelli

als Hauptredner der Rechten und Kopp als Hauptredner, der

verfassungstreuen Partei, sowie der Berichterstatter der Kommission gesprochen, ergriff der Kultus-Minister v. Stremayr das Wort und erklärte: Die Vorlage ist das Produkt einer ruhigen, vor⸗

urtheilsfreien Behandlung und Beurtheilung der gegebenen Ver⸗ hältnisse. Dieselbe enthalt keine Vergewaltigung der katholischen Kirche. Der Regierung liegt Nichts ferner, als in die geheiligte Doniäne des Gewsssens einzugreifen; aber keine Regierung, welche sich ihrer Pflicht bewußt ist, kann es sich gefallen lassen, daß die Re⸗ ligion zu staats gefährlichen Umtrieben gemißbraucht wird. (Cebhafter Beifall, auch auf den Galerien; der Präsident ermahnt dieselben zur Ruhe.) Die Regierung kann nicht gestatten, daß die Die⸗ ner Gottes zu Mandataren der staatsrechtlichen Opposition wer⸗ den. Die Aufgabe der Regierung und der Legislative ist nicht, mit der Kirche Krieg zu führen, sondern deren Verhältnisse so zu ordnen, daß sie frei walten und schalten könne in ihrem heiligen Berufe, daß sie aber auch in das für sie unantastbare Recht des Staates nicht übergreife. Ich empfehle dem Hause, die Vorlage anzunehmen. Im weiteren Verlaufe der Debatte erklärte der Minister⸗Präsident, Fürst Auersperg, gegenüber der Bemerkung des Grafen Hohenwart, die Regierung habe etwas aus den Staatsgrundgesetzen unterschlagen, daß der Regierung dies nie eingefallen sei, noch es ihr je einfallen werde: „Es giebt ein Wort, welches unter den Völkern Oesterreichs immer mehr Anklang findet das Wort heißt Verfassung. Dieses Wort wird die 1 Regierung nicht unterdrücken und daher wird es auch nicht nothwendig sein, daß die Ver⸗ fassung von unseren dereinstigen Nachfolgern im Amte wiederher⸗ gestellt wird. Es wurde hier das gegenwärtige Ministerium als „Ministerium Lasser, genannt Auersperg“ bezeichnet. Ich danke dem betreffenden Redner für diese Bezeichnung; er beweist mit derselben, daß ich die staatsmännische Klugheit besitze, mich dem Rathe eines Mannes zu koordiniren, welcher eine lange Reihe von Jahren hindurch für das Wohl des Reiches gewirkt hat und die Verhältnisse Oesterreichs kennt, wie Niemand, eines Mannes, dem ein treues österreichisches Herz im Busen schlägt. Ich hatte nicht erst nothwendig, mir Rathgeber aus dem Auslande zu importiren, welche uns ein neu patentirtes Oesterreicherthum lehren sollen. (Lebafter Beifall, Was die Worte des Grafen Andrassy angeht, daß Oesterreich eine „gebundene Marschroute“ habe, so kann ich, da ich mit dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten in angemessener Solidarität stehe, erklären, daß diese „gebundene Marschroute“ keine andere ist, als die Marschroute des gesunden Menschenverstandes, welche Oester⸗ reich zu einem großen und mächtigen Staate machen soll. Wenn die Opposition damit droht, man werde dieses Gesetz nicht zur Wahrheit werden lassen, so erkläre ich, daß die Re⸗ gierung Energie genug besitzen wird, dem Gesetze Achtung zu verschaffen. (Stürmischer und andauernder Beifall.) Der Ge⸗ setzentwurf wird darauf bei namentlicher Abstimmung in der Generaldebatte mit 224 gegen 71 Stimmen angenommen. Mor⸗ gen tritt das Haus in die Spezialdebatte ein.

Niederlande. Haag, 3. März. Der Finanz⸗Minister von Dulden erklärte in der gestrigen Sitzung der Zweiten Kammer der Generalstaaten nach ihrem Votum für An⸗ nahme der Schimmelpenninckschen Motive, daß er vom König ermächtigt sei, den Gesetzentwurf, betreffend die Regelung des nie derländischen Münzwesens, zurückzuziehen.

Frankreich. Paris, J. März. Das „Journal offi⸗ ciel! 2 folgendes Dekret:

„Der Präsident der französischen Republik; auf den Bericht des Ministers des öffentlichen Unterrichts und der Kulten; in Anbetracht des Art. 4 des Gesetzes vom 18. Germinal des Jahres 10 (organi⸗ scher Artikel der protestantischen Kulten); in Anbetracht des Dekrets vom 29, November 1871, welches die Konfistorien der reformirten Kirchen Frankreichs und Algeriens in 21 Synodaldistrikte vertheilte und ihre Vertreter zusammenberief, um hier eine allgemeine Synode zu wählen; in Anbetracht des vom Staatsrath in seiner Sitzung vom 13. und 15. November 1873 berathenen und beschlossenen Gutachtens be⸗ treffs eines Dekretentwurfs, das am 27. Oktober 1873 ihm zur Prü⸗ fung zugesandt wurde, und welches die Veröffentlichung der von der

in ihrer Sitzung vom 20. Juni 1872 angenommene Glaubenserklärung gestattet; in Anbetracht des ministeriellen Beschlusses vom 19. No- vember 1873, welcher die Synode ermächtigt, sich in einer zweiten Sitzung zu versammeln; in Anbetracht des Auszugs gus dem Proto— koll der Sitzung der allgemeinen Synode vom 21. November 1873, welches den Beschluß enthält, den die Synode in dieser ihn faßte, ohne Au . von der Regierung um die Ermächtigung betreffs der Veröffen han Glaubensbekenntnisseß vom 21. Juni 1872 ein- zukommen; in Anbetracht der genannten Glaubengerklärung, welche in dem Protokoll vom 21. November 1873 wiedergegeben ist; nach Ver⸗ nehmung des Staatgraths; dekretirt:

Art. 1. Die Veröffentlichung der von der allgemeinen Synode der reformirten Kirchen Frankreichs und Algeriens in ihrer Sitzung vom 20. Juni 1872 beschlossenen Glaubenserklärung wird gestattet.

Art. 3. Die erwähnte Glaubenserklärung wird in die Register des Staatsraths eingetragen; Vermerk der genannten Einregistrirung

Der Landtag ist mit der Etatsberathung beschäftigt. Im Allgemeinen erscheint die Stimmung des Landtags wenig ge⸗

meindeabgaben und Uebertretung polizeilicher Verfügungen an⸗

wird von dem Sekretär des Rathes auf dem Driginal gemacht werden.

allgemeinen Synode der reformirten Kirchen Frankreichs und Algerien

ist mit der Ausführung des gegenwärtigen Dekretz betraut, welches das Bulletin des . aufgenommen wird. .

welcher in dem 8. und dem 22. Militärdistrikt den Belagerungs⸗ zustand befehligt, hat folgende Verordnung erlassen:

daß unter den zahlreichen Publikationen, selbst den sogenannten lite⸗ rarischen, eine große Anzahl die Moral, die Achtung, welche man den großen sozialen Prinzipien schuldig ist, und die öffentliche Ordnung angreifen; nach dem Antrage des Präfekten verordnel: Art. J. Es ist verbolen, in dem Aix⸗Departement irgend eine neue Zeitung oder Zeit⸗ schrift zu veröffentlichen, ohne vorher die Ermächtigung des Komman—⸗ danten des Belagerungszustandes erhalten zu haben.

versammlung wurde heute im Fortgange der Berathung des neuen Steuergesetzes die Auflage auf die Beförderung ge⸗ wöhnlicher Frachtgüter auf den Eisenbahnen mit 364 gegen 325 Stimmen genehmigt.

veröffentlicht folgenden Erlaß:

Nationen gehorchen, wie die Individuen dem Triebe der Selbsterhal⸗ tung, und da sie nicht sterben können, weil die menschlichen Gefell⸗ schaften sich umbilden, aber nicht untergehen, ist es ein Gesetz der Beschichte, daß sie in entscheidenden und ängstlichen Augenblicken ünmer in sich selbst das providentielle Werkzeug ihrer Rettung finden. So geschah es am denkwürdigen 3. Januar. Das Heer, würdig ver— treken durch die Garnison ven Madrid, ein treuer und muthiger Dolmetsch des nationalen Gefühls, das mit Entsetzen die allgemeine Auflösung wie eine steigende Meerfluth vorrücken sah, trat der Gefahr entgegen und stellte in wenigen Stunden ohne Blutver— gießen, weil es für sein Unternehmen mit der moralischen Unterstützung

aller

wieder her und befreite Spanien von den Schrecken der Demagogie. Nachdem durch den öffentlichen Widerspruch eine Legalität zerstört war, welche mit der Anarchie einen Bund eingegangen zu haben schien, nachdem die Cortes nach Erweisung ihrer verwirrenden Unfähigkeit, und da sie schon ihre eigenen Verirrungen zu einem gewaltsamen Ende verurtheilt atten, aufgelöst waren, drängte sich sofort die Rothwen⸗ digkeit einer energischen. Regierung auf, die sie ersetzen mußte einer . welche, gestärkt mit allen Attributen der in ihr zusammen⸗ gefaßten

schen zu widerstehen, sie zu bezwingen und die lief erschütterte Ruhe des Staates zu befestigen. Dg die Erhebung vom 3. Januar uh das Ergebniß von politischen Kombinationen noch von dunkeln Ver— er igen war, soendern das freiwillige Sichaufraffen einer Gefell—⸗

a

kannt und verletzt sieht; und da zu diesem gemeinsamen Zweck ohne vorgängige Abmachung verschiedengrtige, nur in dem Gedanken an die Rettung des Vaterlandes einmüthige und Üübereinstimmende Elemente sich zusammengefunden hatten, so ging die Regierungsform unversehrt aus dieser ernsten Krisis hervor und ward thatsächlich angenommen, da die Größe des Wagnisses und die Höhe des Vorhabens fast in allen Parteien die Stimme ihrer entgegengesetzten Wünsche zum Schwei⸗ gen brachten. Ohne ihre Vergangenheit zu verleugnen, ohne sich ihren Verpflichtungen zu entziehen oder mit ihren Lehren zu brechen, bestimmt durch das unwiderstehliche Bedürfniß dere

eingedenk des edlen Beispieles, das im benachbarten Frankreich die libe—=

ralen

darin sich zu ehrbaren Vergleichen innerhalb des republikanischen Regiments herbeizulgssen, das sie vorfanden und das selbst die militärische Bewegung vom 3. Januar achten mußte und wirklich geachtet hat. Aus dieser von den Umständen aufgelegten politischen Eintracht, der sich fast alle

nicht

eine neue kräftige und starke Lage, aber in wenig beftimmten und etwas unentschiedenen Formen, in der natürlichen Verwirrung der ersten Augenblicke. Wenn es damals unvermeidlich war, und pielleicht zutrãglich sein konnte, daß die zur höchsten Behörde Gnagistratura) der Nation erhobene Person auch den Versitz des Ministerraths an sich nahm, so könnte setzt, wo so dringende und ernste Beweggründe ver⸗ schwunden sind, die unbestimmte Verlängerung des unregelmäßigen Zu⸗ standes eine Quelle fortdauernder ernster Konflikte werden. In allen lonstitutionell regierten Ländern regiert der Chef des Staates, was auch sein Name sein mag, nicht direkt, sondern durch die Vermittlung verantwort⸗ licher, entfernbärer Minister, weil er sonst, wenn er zugleich Richter und Partei in der Staats- und Verwaltungsleitung wäre, seinen ord⸗ nungs mäßigen Beruf der Führung (direccion moderadora) nicht voll— ständig erfüllen noch ein unparteiischer Schiedsrichter zwischen den verschledenen Bestrebungen und Richtungen fein könnte, welche in den modernen Gesellschaften sich um die Herrschaft in der öffentlichen Meinung streiten. In keiner stgatlichen Organisation, ?. unvollkom⸗ men sie auch sein ingg, hat der Bestand einer stetigen welche einen integrirenden Theil vorübergehender Gewalten bildete, noch, begreift man, wie Derjenige mit leidenschaftslosem Urtheil die schwierigen ministeriellen Fragen zu lösen vermag, welcher mit der Ausübung seines Amtes die Verpflichtung hat, sich bei denselben ein— zumischen und vielleicht sie aufzustellen. Nachdem das Uebel erkannt, die Schwierigkeiten der ersten Tage beseitigt sind, drängt es zur Trennung und Begrenzung der . welche beziehungsweise dem Präsidenten der Exekutivgewalt und den Ministern entsprechen und zuftehen, nach Art 35 des' Titels iI und nach Titel IV. und Art. 87 des Tit. VI. der Verfassung (Königliche Gewalt),“) und es drängt um so mehr, als es das leichteste Mittel ist die durch die legitimen Forderungen der Nation geschaffene Regie⸗ rung zu stärken, ihren Gang zu erleichtern und ihr Bedingungen für ihre Regelmäßigkeit zu bieten, die immer die Bedingungen für die Stärke sind. Um diesen Zweck zu erreichen, ist es nicht nöthig, die Natur der am Morgen des 3. Fannar eingesetzten Gewalt zu verän⸗

und

dern,

die es in kelnem Fall wäre, da der Ernst unserer' polikischen Lage in die Hände des, Chefs der Regierung eine ill fh Macht gelegt hat. Es ist allein nöthig, daß der Präsident der Erekutivgewalt auf die unmittelbare pPersönliche Theilnahme an den Ministerräthen verzichte und seine Amlsverrichtungen auf diclenigen beschränke, welche die Verfassung von 1869 nach Umständen dem Chef des Staates uweist, soweit sie sich mit dem Charakter, womit er sich heute bekleidet sieht, vertragen, und vorübergehend auf die Ausübung der außcrordentlichen Vollmachten, welche die Gewalt unserer Bürgerzwiste unerläßlich macht. Auf diese Weise, indem die gesetzliche Trennung zwischen der hohen leitenden Gewalt (Poder mo- derador und den aktivmn Elementen der Regierung durchgeführt wird, kommt man dahin, die Verwirrung, welche die politische Thätigkeit

) Titel II. Art. 35. Die vellziehende Gewalt ruht im Köni welcher sie durch Vermittelung seiner Minister g l Titel Ir). UArtikel 67 = 76) „Vom König“ sagt in Ärt. 67 70: Die Person des Königs ist unverletzlich und ist der Verantwortlichkeit nicht unter⸗ worfen. Verantwortlich sind die Minister. Artikel 63: Der König ernennt und entläßt frei seine Minister. Art. 69: Die Befugniß die Gesetzꝛe vollziehen zu lassen ruht im König, und seine Macht erstreckt sich auf Alles, waz zur Erhaltung der öffentlichen Ordnung im Innern und zur Sicherheit des Staates nach außen dient, gemäß der Ver⸗ Aässung und den Gesetzen. Art. Io. Der König' verfügk über ie Et l lte fte zu Wasser und zu Land, erklärt Krieg Und schließt und beurkundet den Frieden, indem er nachher den Cortes urkundliche e haf ablegt. Til. Vi, Art. S: Alles, was er König in

usübung seiner Macht anorduet oder verfügt, wird von dem Mi—

nister,

Ait. 3. Der Minister des öffentlichen Unterrichts und der Kulten

Gegeben zu Versailles am 28. Februar 1874. j Marschall Mac Mahon, Herzog von Magenta

Der General Bourbaki, Kommandant des XIV. Corps,

In Anbetracht des Gesetzes vom 9. August 1849; in Erwägung,

Lyon, im Hauptquartier, 4. März. Bourbaki. Versailles, 9. März. (W. T. B.) In der Natio nal—⸗

Spanien. Madrid, 27. Februar. Die „Gaceta“ Präsidentschaft der Exekutivgewalt der Republik. Dekret. Die

gesellschaftlichen Kräfte rechnete, die Herrschaft der Ordnung

lutorität, in ihren Händen die Mittel hätte, den ufständi⸗

die sich vertheidigt, da sie ihre theuersten Interessen ver—⸗

lugenblicks und

und die konservativen Parteien bieten, fanden sie keine Schwierigkeit

unter Waffen stehenden Parteien ehrlich unterwarfen, entstand

ewalt Raum,

e und Eigenschaften zu schreiten,

noch irgend eine Handlung von Usurpation zu begehen,

sich für das in Rede eben Jahr auf 45. 938,450 Kbm., 145463 Prozent

behindert, oder vielmehr lähmt, zu zersteuen, werben die konstitutlo— nellen Vorschriften in wesentlichen Punkten erfüllt und wird dem Prä—⸗ sidenten der Exekutivgewalt der Republik, indem er von Aufgaben, die ihm nicht zukommen, entlastet wird, die nöthige Unabhän⸗ ßigleit gegeben, damit er innerhalb des Kreises. von genau bestimmten Befugnissen und Eigenschaften sein unpartelliches hohes Amt ausübe. In allen diesen Erwägungen und unbeschadet einer Befragung des Landes, wann sie sein Zustand gestattet, hat die Regierung der Republik, im Ministerrath vöreinigt, für gut befunden nachstehen des Dekret zu erlassen: „Einziger Artikel. Angesichts der verfassungsmäßigen Unvereinbarkeit, welche zwischen den Amtsverrich⸗ tungen des Chefs des Staats und denen besteht, die dem Präsidenten des Ministerraths zukommen, verzichtet D. Francisco Serrano y Do— minguez auf diesen letzten Posten, und behält sich allein, als Praͤsident der Erecutivgewalt der Republik, die im Titel IV. der Verfassung pon 1869 inbegriffenen und die außerordentlichen Befugnisse und Eigen schaften vor, womit er sich bis zur Wiederherstellung des öffentlichen Friedens bekleidet sieht. Gegeben zu Madrid, am 26. Februar 1874. Der Präsident der Exekulivgewalt der Republik: Francisco Serrano.“ (Folgen die Unterschriften sämmtlicher Minister)

9. März. (W. T. B) Die Regierung hat Mitthei⸗ lungen aus dem Norden empfangen, nach welchen sich der Marschall Serrano seit zwei Tagen in Somorrostro befindet. In Folge der bedeutenden Verstärkungen, welche der Armee zu⸗ gegangen sind, werden die Operationen umgehend wieder auf⸗ genommen werden. Die Stimmung der Truppen und die Disziplin unter denselben werden von dem Marschall als vor⸗ trefflich bezeichnet. Die Regierung hegt keinerlei Befürchtungen für Bilbao, das seinen Widerstand mit der äußersten Energie fortsetzen wird.

Türkei. Wie dem „Telegraphen⸗Korrespondenzbureau“ in Wien aus Konstantinopel vom 9. März gemeldet wird, entbehrt die Mittheilung, daß das zwischen dem frühern Finanz⸗ Minister Hambi Pascha und der Société ottomanne abgeschlossene Vorschußgeschäft über 130 000 Pfd. Sterl. von der türkischen Regierung annullirt sei, der Begründung.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 8. März. Der Herzog Wilhelm Eugen von Württemberg ist dem Taurischen Grenadier⸗Regiment Nr. 6 des Großfürsten Michael Nikolajewitsch als Major zugezählt worden.

Der „N. 3.“ zufolge soll die Einführung des metrischen Systems in Rußland durch die Annahme des⸗ selben bei der Post, den Eisenbahnen und Zollämtern vorbereitet werden Außerdem soll, wie in England, einem Jeden das fakultative Recht zustehen, sich dieses Systems bei allen Ge— schäften zu bedienen. .

Asien. Mit Bezug auf die bengalische Hungersnoth liegt heute ein Telegramm des Vicekönigs von Indien vor, das über die Situgtion und die Aussichten der von der Hungersnoth betroffenen Distrikte einen ausführlichen Bericht erstattet. Da⸗ nach ist der Flächenraum des wahrscheinlichen heftigen Nothstan⸗ des nun hinlänglich ermittelt, und der Vicekönig erwartet, daß die Regierung während der schlimmsten Zeit von Ende Mai bis Ende August, für den Unterhalt von eirea 3 Millionen Personen Sorge zu tragen haben wird. In Monghyr haben zwei Todesfälle durch Hunger stattgefunden, und die unteren Klaffen fangen all⸗ mählich an zu darben. Die größte Schwierigkeit in der Be— kämpfung des Uebels bildet die Abneigung der eingeborenen Bevölkerung gegen die Nachsuchung von Unterstützung, weshalb der Vicekönig nicht verbürgen will, daß trotz jeder Anstrengung, das Elend einer so großen Bevölkerung zu lindern, nicht Ver— hungerungsfälle eintreten mögen. Die Regierung hat 420, 000 Tonnen Reis bestellt, und täglich werden 2006-2509 Tons vertheilt. Die Ausgaben, welche die Hungersnoth erfordert, n bis Ende Februar auf. beinahe über 3.500 0600 Lstr. ge— ätzt.

Im Haag sind Meldungen des Ober⸗-Befehlshabers der Atchin⸗Expedition, General van Swieten, vom 5. d. M. ein⸗ gegangen, nach welchen die Imans von Lepong und Loong (Westküste von Sumatra) die Oberhoheit der niederländischen Regierung anerkannt haben. Die niederländischen Truppen halten den Kraton dauernd besetzt.

Nach Nachrichten, welche dem „Reuterschen Bureau“ in London unter dem 9. März über Penang aus Atch in zirekt zugegangen sind, haben die Atchinefen mehrere Forts im Innern des Landes stark befestigt und mit den aus dem Kraton hin— weggeführten Geschützen sowie mit Kriegsmaterial ausgerüstet. Es heißt, die Atchinesen beabsichtigen, den Kampf hinzuziehen, bis die Cholera und andere Krankheiten die niederländischen Streitkräfte dezimirten, und dächten nicht im Entferntesten daran, sich zu unterwerfen. Dieselben bleiben dabei, daß der angeblich 1857 zwischen dem Sultan von Atchin und den Niederländern abgeschlossene Vertrag auf reiner Erfindung beruhe, und fordern den Beweis der Czistenz eines solchen Vertrags. Großbritannien, erklären die Atchinesen, habe treulos an ihnen gehandelt.

Afrika. Der Kaiser von Marokko beabsichtigt eng— lischen Blättern zufolge im Laufe dieses Sommers England zu besuchen, um sich behufs der Einführung von zeitgemäßen Re— . in seinem Reiche mit europäischen Systemen bekannt zu machen.

Statistische Nachrichten. . 1. Juli 1872,73 sind in den 3 städtischen Gasanstalten Berlins 45,978, 000 Kbm. Gas produzirt worden,

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Lan Prozent mehr als im Vorfahre. Der Gasverbrauch berechnet

mehr als im Vorjahre. Wahrend am 1. Juli 1872 5125 öffentuche und 339859 Pripatflammen vorhanden waren, sind im . . , , . n n m f z 6 öffentliche und 88,981 Privatflammen, so daß ultimo Juni 1873 die Zahl der sämmtlichen aus den städtischen Gazanstalten ver— sorgten Flammen betragen hat: Sösg öffentliche und 377,951 Privat— ö, sich dat Es hat sich daher die Zahl der öffentlichen Flammen gegen das Vorjahr um Hes, Prozent, die Zahl der Privatflammen . II, W05 Prozent und die Zähl der sämmflichen Flammen um II, Prozent nn , 8 ust . Der Gasverlust beträgt 9, u Prozent, Lozt Prozent mehr als im . Die höchste Gasprodüktiöon, 250, 200 Kbm, fand am 20. Dezember 1872, die geringste, 485, 090 Kbm., am 16. Juli 1872 statt. Zur Erzeugung der im Betriebsjahre 1872,73 erforderlich gewe— senen 45,978, 060 Khm. Gas sind an Kohlen verwendet worden 165,147,100 Tonnen à 1900 Kilotzr. und hat sich daher der Kohlen⸗ verbrauch gegen das Vorjahr, in welchem derselbe nur 141, 976, 8“ Tonnen befragen hatte, um 20, 170, 250 Tonnen erhöht, was eine Stei⸗ gerung um 13, Prozent ansmacht. Da die Gasproduktion gegen das Vorjahr um 1403 Prozent zugenommen hat, so ist die Gas— ausbeute im letzten Jahre gegen das Vorfahr etwas günstiger gewesen.

dem es zukommt, unterzeichnet werden.

r 18572173 der Gaegewinn pro Tonne Kohlen As,n Kbm. be⸗ ragen.

Der Werth der srädtischen Gasanstalten betrug ult. Frni 1873 Sis, 879 Thlr., 1,ů 258,162 Thlr. mehr gls ult. Fun 3 Sie bildeten nach Abzug der darauf haftenden ftemden Kapitalien ein tivum von 5,544 744 Thlrn., welches sich im Betriebe jahr 1872,73 mit 11,33 Prozent, gegen 11,5630 Prozent im Vorfahr, verzinst hat

In Schweden werden im Ganzen 256 periodische Zeit, schriften herausgegeben; davon sind gegen 200 eigentliche Zeitungen. Die meisten und auch die größten erscheinen in Stockholm, nämlich 78, und von diesen 5 an jedem Wochentage. Demnächst kommt Göteborg mit 123 in Upsala und Jönksping erscheinen je 8, in Wisby 7 in Lund, Malmö, Oerebro, Linköping und Falun je 6; in Karlekrona, Christianstadt, Wenersborg und Wexiö je 5, in Kalmar und Halm⸗ stad je 4 in 8 Städten je 3, in 12 Städten je 2 und in den meisten übrigen Städten je 1. 19 Zeitungen erscheinen 6 Mal, 16 3 Mal, 65 2 Mal und 77 1 Mal in jeder Woche, 4 sind islustrirt, 4 erschei⸗ nen in 2 und 1 in 3 Auflagen. Von den Monatsschriften erscheinen 65 2Mal und 241 Mal in jedem Monat, die übrigen seltener oder zu unbestimmten Zeiten.

Von dem Berliner Städtischen Jahrbu ür Volks wirth schaft und Statistik ist der erste , (des Werks „Berlin und seine Entwickelung“, 7. Jahrgang), herausgegeben von Dr. H. Schwabe, Direktor des statistischen Bureaus? ber Stadt (Leonhard Simion, Verlagsbuchhandlüng), erschienen. Dasselbe enthält: 1. Abhandlungen. Die Krisis der Berliner Weberei, von Dr. Max Weigert. Die Bewegung der Arbeitslöhne im Baugewerbe zu Ber⸗ lin, von Dr. Hilse. Das Nomadenthum in der Berliner Bevõl⸗ kerung, von H. Schwabe. Volkspsychologische Spiegelbilder auz Berliner Annongen, ven Dr. F. Bartholomaͤi. Sle Kolonie Frie⸗ denau. Nach statistischen Erhebungen vom Oktober 1873, von H Schwabe, Einblicke in das innere und äußere Leben der Verliner Prostitution, von H. Schwabe. II. Statistik von Berlin in folgen⸗ den Hauptabschnitten: Stadtgebiet. Grundeigenthum. Beyßi⸗ kerung. Landwirthschaft und Viehzucht. Handel und Induftcie. Verkehr. Versicherungswesen. Preise und Konfumlionen. = Wohlfahrtspflege und soziale Selbsthülfe. Armenwesen. Rechts⸗ pflege, Polizei- und Gefängnißwesen. Die Schulen und der Unter— richt. Kirchliche Statistik (Evangelische Kirche). Kunft, Literatur n e; Steuern. III. Berliner Chronik: Die wichtigsten Be— schlů se., der Stad verordneten versammlung vom 1. Juli 1872 bis 1. Juli 1873. Allgemeine Chronik (Juli 1872 bis Auguft 1873) Biographien.

Ueber Bremen wurden im Jahre 1873 63,241 Auswan⸗ derer befördert, gegen 80, 18 in 1872, in welchem Jahre ͤedoch die Auswanderung eine außergewöhnliche Höhe erreicht hatte. Abgefehen von den: Jahre 1872 ist nur in den Fahren 1851 (76,875 Personen), 1867 (13, N17), 1868 (66,433) und 1869 (65, 179) die Auswanderung stärker gewesen als im Jahre 1873. Von den Auswanderern schifften sich 8h * auf Dampf, 15 * auf Segelschiffen ein, gegen 73 resp. 22 ä in 1872. Aus Preußen waren 30 424 Auswanderer, gegen 135 679 in 1872. Unter J Jahr waren 3764, im Alter von mehr als U bis 10 Jahr 10,741 der Auswandernden.

Die Gesammtheit aller Zeitungen und Zeitschriften der Schweiz erreicht die Ziffer 412. Sprachlich . dieselbe auf 266 deutsche, 118 franzöͤsische, 16 italienische, 5 romanische Blät⸗ ter und ein englisches Blatt („Suisse Times“ in Genf); 6 Blätter enthalten theilweise Titel nnd Ueberschriften französifch und deutsch, auch abwechselnd Artikel in beiden Sprachen. Nach Kantonen geord— net, ergehen sich folgende Zahlen: Bern 64, Zurüch und Waadt je 47. Aargau 49, Genf 25, St. Gallen 24, Neuenburg 19, Baselstadt und Thurgau je 16, Graubündten 15, Tessin 14, Solothurn 135, Freiburg 123, Luzern 11, Schwyz and Schaffhausen je 16, Bafelland 6, Appen⸗ zell A-Rtz, und Wallis se 5. Glarus 4, Obwalden und Zug e * Uri und Appenzell In Rh. je J. Der Gesammtdurchschnitt ergiebt Blatt auf je 6479 Bewohner; über diesem Durchschnstt stehen 13 Kantone in foigender Ordnung: voran Bafelftadt mit je 1 Blatt auf 2986, dann Genf, Schaffhausen, Schwyz. Obwalden, Waadt, Aargau, Neuenburg, Solothurn, Thurgau, Nledwalden, Zürich, Grau—⸗ bündten; unter dem Durchschnitt in absteigender Ded⸗ nung stehen die Kantone: Zug, Bern, St. Gallen, Tessin, Glarus, Baselland, Freiburg, Appenzell A. Rh., Appenzell In. Rh., Luzern, Uri und Wallis letzterer Kanton mit 1 Blatt auf je 15377 Be— wohner. Im Jahre 1872 wurden in der Schweiz 90,875,388 Zei⸗ tungssnummern gedruckt, die einen Werth von 5,104. 394 Freg. reßrä— ent ren, so daß pro Kopf auf jeden Einwohner der Schweiz mehr als 2 Frces, für Zeitungen entfallen. Dazu kommt noch, daß aus Deutsch⸗ land allein 1,250,275 Zeitungs⸗Nummern eingeführt zourden, und die Zeitungseinfuhr aus Frankreich, Italien und Oesterreich, ja selbst aus England, eine bedeutende ist. In den letzten 10, 15 Jahren insbe= sondere hat die Presse in der Schweiz einen riesigen Aufschwung ge— nommen. Uebrigens ist die Zunahme an Verbreitung bei deu roma—= nischen Blättern eine bedeutendere, als bei den deutschen. Das älteste Blatt der Schweiz ist die „Züricher Freita gr ⸗Zeitung“, welche schen im 17. Jahrhundert gegründet wurde. Im Jahre 1740 kam sie in das Eigenthum des Advokaten Bürkli, und seit dieser Zeit ging sie als Erbe ven Vater auf Sohn über. Sieben schweizer Blätter Find in der Zeit von 1700 bis 1801 gagründet worden.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Regesta pontifienm Eomanorum inde ab a. post Christum natum 1198 ad a. 1304. didit Augustus Pottiiast; Vol. J. Ferolini prostat in aedibus Rudolphi de Decker 1874. gr. 4. carfon. Der J. Band dieses umfangreichen, mit großer Sachkenntniß angelegten und durchgeführten Werkes liegt vor und umfaßt auf 115 Bogen in 1074 Nummern die Regesten des Papstes Innocenz 1iI., Honorius III. und Gregors IX. Das Werk vermehrt in erfreulicher Weise das reiche Material, welches während der letzten 40 Jahre in Europa für das Sindium der Historie zusammengetragen ist. Die Hingabe, mit welcher Dr. Potthast in die Erkenntniß der Papstgeschichte einzudringen estrebt, verdient um so mehr Anerkennung, weil sie sich auf einen so schwierigen und noch nicht genügend gewürdigten Theil des Mittel— alters richtete. Ei hät gute, nicht allerwärts vorhandene Suellen geöffnet. So steht zu hoffen, daß Potthasts Regesten an ihrer Stesse mithelfen werden zur Verbreitung gründlicherer Kenntnisse der geschicht- lichen Begebenheiten. Das Werk empfiehlt sich auch durch seine wohl- gefällige Ausstattung.

. Die Nr. 20 der Wissenschaftlichen Beilage der Leip- ziger Zeitung vom 8. März hat folgenden Inhalt: Die Meißaische Testaments-⸗Fehde. Nach urkundlichen Quellen mitgetheilt von Otko Moser. Recensionen und Besprechungen.

Rost ock, 7. März. Die bisherigen Privatdozenten Dr. Friedri Wilhelm Martin Philippi und Dr. , geri außerordentlichen, Professoren bei der philosephischen Fakultät der hiesigen Universität ernannt worden.

Aus Pisa kommt die Nachricht, daß daselbst der bekannte Reisende Freiherr Heinrich von Maltzan, gg. sich durch seine Forschungsreisen in Arabien und durch geographische, sowie philologische Werke einen Namen erworben hat, am 22 v. M. plötzlich gestorben ist. Nach langjährigem Aufenthalte in Nordafrika war Herr von Maltzan zuletzt, einige Zeit in Deutschland gewesen, um mehrere Werke, namentlich seine neueste Reiseschilderung aus Arabien, zu pu⸗ gliziren, Sein, bedeutendstes Werk ist wohl die „Pilgerfahrt nach Mekka Er schrieb auch mehrere Bände Schilderungen aus Tuniz“ eine Reise in Sardinien‘, sowie zahlreiche kleinere Arbeiten und hab außerdem die ‚Reise des Herrn Wrede in Hradamaut“ heraus.

Gewerbe und Handel.

= = Der Geschäftsbericht der Direktion der Obe— Eisenbahngesellschaft, bestimm für die auf der 8. rufene außerordentliche Generalversarnmlung, theilt mit daß am 26

sitzer März be⸗

Während nämlich im Jahre is7 1572 aus einer Tonne (10656 Kilogr.) Kohlen 277, Kbm. Gas gewonnen worden sind, hat im Betrieb =

November 1869 die ministerielle 8 Y

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