1874 / 59 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Mar 1874 18:00:01 GMT) scan diff

meister F. Pleßner ausführen ließ Nach diesen Vorarbeiten wird die Bahn eingeleisig ausgeführt, schließt sich in Kohlfurt an die Nie- derschlesisch⸗Märkijche Eifenbahn an, berührt weiterhin die Statignen Horka . Mücka, Uhyst, Lohfa, Hoyerswerda, Hohenbotka, Ruh= land, Muͤckenberg, Elsterwerda, Liebenwerda und schließt in Falkenberg sich an die Berlin⸗Anhalter und Halle Sorauer Eisenbahn an, Für die 20 Meilen lange Bahn ergab der Kostenüberschlag 6, 000, OQO Thlr., alfo vroõ Meile rot. 5h Thlr. Am 11. Qktober 1831 wurde dann die Konzessiongurkunde Allerhöchst vollzogen. Verschie dene Abänderun. gen des ursprünglichen Projektes, die bei der landespolizeilichen Berei⸗ sung der Linie für nöthlg oder zweckmäßig erachtet worden, haben es unmöglich gemacht, die Bahn bis zu dem in der Konz essionsurkunde be⸗ stimmten Termine (1. Januar 1874) fertig zu stellen; doch ist die Eröffnung des Betriebes um Ostern zu erwarten. = Die Bahn hat pis Ende' Fanuar Einnahmen gehabt: 6,203 925 Thlr. 2 Sgr. und Ausgaben rot. 5, 188, 497 Thlr.; über den Rest von rot, 110,428 Thlr ist bereits verfügt. Ws werden jedech überdies die Mittel feh= sen für die Dolirung des Reservefonds mit 60 090 Thlrn., für Bau⸗ ten, die in der Konzessionsurkunde nicht vorgesehen waren, 500. M00 Thlr., für Bildung eines Betriebsfonds 40, 069 Thlr. Es, wird da—= her bei der Generalversammlung Seitens der Dircktion die Kontra⸗ hirung einer Prioritäts-Anleihe in Höhe von 6900000 Thlrn. zu he⸗ antragen sein. Die Kosten der Bahn werden sich demnach pro Meile auf 330,000 Thlr. stellen.

Weimar, 9. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Verwaltungsraths der Weimarischen Bank wurde die Rest⸗ dividende für i873 auf drei Prozent festgesetzt, so daß die Gesammt— dividende für das Vorjahr 6 fünf Prozent beträgt und ferner be— schloffen, einen Betrag von 96,500 Thalern alz Spezialreserve zurück— zulegen.

Wien, 10. März. (W. T. B) Das Direktorium der Kre⸗ ditanstalt hat sich, dem „Neuen Fremdenblatt“ zufolge, dahin ent⸗ schieden, die Summe des erzielten Gewinnes dem Reservefends zuzu⸗ führen und skeine Superdividende auszuzahlen. Entgegen den Mittheilungen des „Neuen Fremdenblatts! wird versichert, daß der Verwaltungsrath der Kreditanstalt beschlossen hat, eine Su—

perdividende von 1 Fl. zu bezahlen und den Reservefends mit 10 * vom Reingewinn zu dotsren. .

Kopenhagen, 10 März. Der Verwaltungsrath, der däni-⸗ schen Landmannbank wird, dem, Vernehmen nach, der General⸗ rersammlung die Vertheilung einer Dividende von 55 für das Vor⸗ jahr vorschlagen.

Verkehrs⸗Anstalten.

Die Baulinie der Berliner Nordbahn von Neddemin über Neubrandenburg, Mecklenburg, Stargard, Neu ⸗Strelitz, Alt Strelitz, Fürstenberg bis Dannenwalde (gegen 9 Meilen . ist von den Großherzoglich strelizfchen Staats Kommissarien einer speüiellen Bereifung unkerworfen worden, und hat sich ergeben, daß voraussichtlich die Eröffnung der Bahn von Berlin bis Neubrandenburg in diesem Sommer statifinden kann.

Eine Vergleichung der Arbeitsleistung der Lokomotiven in Amerika mit denen in Großbritannien ergiebt das Resultat, daß erstere mehr leisten; so läuft auf der Illinois⸗CentraL Linie jede Lokomolipe per De 29.590 Meilen, auf der Baltimore ⸗Ohic- Linie 27276 Meilen, auf der New-⸗Nork⸗Central ⸗Linie 25, 075 Meilen. In Großbritannien dag⸗ egen nur 18,909 Meilen und speziell auf der London, und North⸗ Clem ahn nur 15090 Meilen, wobei noch zu beachten, daß auf der Illinois-Central⸗Bahn die Geschwindigkeit geringer als auf den englischen Bahnen und außerdem der Bahnkörper auf den amerika nischen Bahnen dem Bahnkörper auf den englischen Bahnen an Güte nachsteht. Nimmt man an, daß die amerikanischen gemischten Züge 15 engl. Meilen per Stunde durchlaufen, alle Maschinen täglich in Betrieb sind, so muß jede 5 Stunde ven 24 Stunden und zwar 82 Meilen mit voller Ladung laufen. Auch ist es bemerkenswerth, daß die amerikanischen Maschinen eine größere Fracht als die englischen, fortbewegen, da erstere trotz der geringeren Tarife mehr einbringen als letz⸗ lere. So ist der mittlere Cinnahme⸗Durchschnitt per Meile auf den ameri- kanischen Bahnen 7 3. 4 d, auf den englischen aber nur 5 8. 8 4. Da nun die Tarife in Amerika fast um 30 billiger sind als in Großbritannien, so muß die geförderte Last um eirea 50 r,. mehr be— tragen. In Großbritannien können die Lokomotiven jährlich das

doppelte, seltener das dreifache ihrer eigenen Kosten einbringen, in hren. i einer durchschnittlichen Einnahme von 7348 * das dreifache der Anschaffungskosten, auf der New-Nork-⸗Central-Linie bei einer Einnahme von 10000 Pfd. selbst das vierfache.

Brist ol, 9. März. (W. T. B.) Der Dampfer Great Western“ ist hier eingetroffen.

Königliche Schau spiele.

Mittwoch, 11. März. Opernhaus. (64. Vorstellung.) Auf Begehren: Flick und Flock. Komisches Zauber⸗Ballet in 3 Akten und 6 Bildern von P. Taglioni. Mustk von P. Hertel. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise. ;

Schauspielhaus. (69. Vorstellung.) Die Realisten. Lust⸗ spiel in 4 Akten von Ernst Wichert. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Donnerstag, 12. März. Opernhaus. ((65. Vorstellung) Tannhaͤuser und der Sängerkrieg auf der Wartburg. Große romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Elisabeth: Fr. v. Voggenhuber. Venus: Frl. Grossi. Landgraf: Hr. Fricke. Tannhäuser: Hr. Niemann. Wolfram: Hr. Betz. Anfang halb 7 Uhr. Hohe Preise.

Schauspielhaus. (0. Vorstellung) Dorf und Stadt. Schauspiel in 3 Abtheilungen und 5 Akten von Charlotte Birch= Pfeiffer. Fr. Niemann ⸗Raabe: Lorle, als Gast. Anfang halb 7 Uhr. Mittel⸗Preise. J

Donnerstag, 12. März. Im Saal⸗Theater des . Schauspielhauses. Einundvierzigste Vorstellung der französischen Schauspieler⸗Gesellschaft. Deuxieme représentation de: LEHtè de la Saint-Martin. Deuxième représentation de: LS Brösilier. Septisme représentation de: La veuve au Camelia.

Berliner Kunstausstellungen. (Vergl. Nr. 46 d. Bl.)

A. v. Werners, in dem vorigen Aufsatz besprochenen Ge⸗ mälde und Zeichnungen haben inzwischen die Säle des Künst⸗ lervereins verlassen. Statt ihrer hat derselbe ein besonders effektvolles und eigenthümliches Zugstück an einem neuen Werk von Hans Makart in Wien gewonnen. Es ist eine weibliche Porträtgestalt (Kniestück) in etwas seltsam gewählter Stellung und Auffassung, gekleidet in das Kostüm einer Venetianerin aus dem 16. . Das Bild zeigt die Figur durchaus von der Rückseite; vom Gesicht nur das tief beschattete rechts⸗ seitige Halbprofil. Auf dem zum Theil in einem Netz aus Gold⸗ fäden geborgenen, blonden Haar trägt sie ein breites, dunkles Barett mit schwarzen Federn. Ihr Gewand von tiefdunklem Sammet, der in den Aermeln von weiten weißen Puffen unter⸗ brochen wird, läßt den schönen vollen Nacken bis fast zum un⸗ tern Rande der Schulterblätter unbedeckt. Den Hintergrund bildet ein dunkler, warmer, feingestimmter Ton. Das Ganze, mit größter und freiester malerischer Virtuosität in schöner Harmonie, Kraft und Feinheit des Kolorits breit und kühn hingemalt— gipfelt in Bezug auf seine Wirkung in jenem leuchtenden Stück Nacken mit dem zarten Genick und den blonden Haaren darüber. Ein seltener Grad von körperlicher, plastischer Wirkung ist in dieser reizenden und prächtigen, aber nicht eigentlich üppigen Form erreicht, die sich leuchtend aus der dunkel getönten Um⸗ gebung heraushebt. Das Gesicht ist leider ziemlich unbedeutend und charakterlos.

Noch mehrerer Bildnisse von ungewöhnlicher Tüchtigkeit ist unter den ausgestellten zu gedenken. Vor allen G. Gräf's Porträt eines Mannes (Brustbild), in schmuckloser, moderner Tracht, von höchst geistreicher Auffassung und Behandlung, Le⸗ bendigkeit und Frische der Malerei. C. Sohn folgt mit rühm⸗ lichstem Erfolg den Spuren seines Vaters, des bekannten Pro⸗ feffors C. Sohn, einer der Größen der älteren Düsseldor⸗ fer Schule. Er stellt zwei Bildnisse aus: das einer jungen Dame mit charakteristischem, tiefbrünettem Kopf, ganz in Schwarz gekleidet, der sich so energisch von dem lichten gelben Ton des Hinter⸗ grundes abhebt, und das einer älteren Frau, in deren Auge und Zügen sich ein tief innerliches Seelenleben ausspricht. Schauß (in Berlin) ist durch zwei treffliche Bildnisse von schöner Feinheit des Kolorits vertreten: das eines ältern Herrn und das der Königlichen Hofschauspielerin Frl. Cl. Meyer. Teschen⸗ dorf malte eine junge Dame in schwarzem Sammetkleide, in grünem Lehnsessel sitzend, das edle Gesicht mit liebenswürdigem, gewinnendem Ausdruck dem Beschauer zugewendet; Frau Wieg⸗ mann das Brustbild eines blondhaarigen Mädchens in weißem Kleide; Paul ,, das eines Kardinals in rother Robe, ein scharfgeschnittner, durchgeistigter Kopf mit klugen Augen und graublondem Bart; Prof. Otto Heyden das lebensgroße Bildniß eines Herren, einer bekannten Persönlichkeit Berlins, stehend, in einfacher schwarzer Tracht, tüchtig, von charakteristischem Gepräge, sprechender Aehnlichkeit und solider Behandlung.

Von der Wiener Kunsthalle der Weltausstellung bekannt sind einige hier ausgestellt gewesene Bilder von Stückelberg und von A. Corrodi, beide schweizer Künstler von hervorra⸗ gender Bedeutung. Letzterer ist der Maler zweier historischer Genrestücke: „Venetianische Scene“, und „Petrarca am Hofe des Königs von Neapel“. Jenes zeigt das Vorgemach des Sitzungs⸗ saales jenes gefürchteten Raths der Zehn, den man dort zur Rechten neben dem Vorsitz des Dogen versammelt sieht, um über einen hohen Staatsverbrecher abzuurtheilen. Gebunden wird der greise, weißbärtige Nobile eben von draußen durch die Sbirren in jenes Vorzimmer hineingeführt. Die daselbst wachthaltenden gepanzerten Hellebardlere blicken neugierig auf den Kommenden; ihr Offizier wendet sich zur Thür des Sitzungssaales und scheint den Senatoren das Eintreten des Angeklagten zu melden. Der Zeitcharakter, alles Sitten⸗ und Kostümgeschicht iche ist wohl studirt und getroffen darin. Die Gestalten leiden an etmas zu großer Länge; die Bewegungen an einem etwas gesuchten Schwunge. Noch mehr als von den Figuren dieses Bildes gilt das von denen des anderen. Hier ist der große italienische Poet im Moment der Rezitation einer Dichtung vor dem Könige und den lauschend um ihn in der Palasthalle versammelten Großen und hohen Dienern seines Hofes, Kriegern, Staatsbeamten und Geistlichen dargestellt, in deren Köpfen und Haltung sich die Theilnahme an dem Ge⸗

örten in mannigfaltigen Abstufungen je nach Charakter, Alter, ürden kund giebt.

Stückelberg ist in der Behandlung idealer mythologischer Stoffe, wie hier die Nymphe Echo auf dem einen, Narziß sich in der Quelle spiegelnd, auf dem zweiten Bilde, trotz des gefälligen, feingebrochenen kühlen Tons seiner gut gezeichneten nackten Ge⸗ stalien, nicht so glücklich, wie im modernen realistischen Genre. Seine, einem jungen ländlichen Paar wahrsagende, zigeunerische Alte giebt den Beweis davon: eine sinnige, liebenswürdige Dar⸗

stellung voll freundlicher, anspruchsloser, natürlicher Poesie. Herr v. Deutsch (in Berlin) malte in lebensgroßen Drittels⸗ figuren eine junge Schöne, die von einem hübschen kuͤhnen Jüngling in mittelalterlicher Jägertracht mit lieben⸗ der Zudringlichkeit mit Hand und Mund hbestürmt wird. Die Sprache des Ausdrucks ist lebendig und wahr; die gewählte glühende Sonnenuntergangsbeleuchtung, welche die bei⸗ den Gesichter ganz von der Seite her trifft, sieht mehr künstlich gemacht, als natürlich aus.

Cretius stellte zwei Bilder aus, das eines alten unheim⸗ lichen Zigeunerweibes, welches neben dem weinenden, nerschüchter⸗ ten, hübschen kleinen blonden Kinde, das sie geraubt hat, in düsterer Gewitterluft auf brauner Haide sitzend ausruht; und das eines englischen Touristen im italienischen Waldgebirge, der sich plötzlich, vor einem Felsenvorsprung liegend, einer sehr fragwürdigen Eingeborenengestalt von echtem traditionellem Briganten⸗ Habitus gegenüber befindet. Von Schütze ist eines anmuthigen Bildes zu erwähnen: „Süße Kinderzeit“, Knaben und Mädchen guter Famile, denen von den Eltern auf einer Landparthie im Walde der Tisch mit manchen schönen, lockenden und erquicklichen Dingen besetzt ist, Gegenständen des sehnsüchtigen Verlangens der armen kleinen Dorfkinder, welche verlegen in einiger Entfernung von den Glücklicheren stehend darauf hinblicken. Es sind dem Maler darauf manche Kinder⸗ figuren von glücklichster Naivetät gelungen.

Hugo Kauffmann beweist in zwei kleinen zierlichen, mit kiebevollem Behagen durchgeführten if n, eine sehr erfreuliche Befreiung von einer gewissen, beinah schon zur Ma⸗ nier gewordenen Art der Malerei, Auf dem einen Bildchen sehen wir eine Waldwiese im hellen Sonnenschein im Mittel⸗ grunde; im ersten Plan Jäger neben ihrer Jagdbeute beim Frühstück, welche den über den frisch grünen Teppich daher kommenden Genossen winken und zurufen. Das andere giebt den tragikomischen Gegensatz zu dieser Situation: eine Jagd⸗ gesellschaft völlig eingeregnet im Walde, im ärgsten Unwetter vergeblich unter den Zweigen breiter Tannen am hohen Rande des Waldweges Schutz suͤchend, um in der Resignation das Aufhören dieses allgemeinen trostlosen Regengusses abzuwarten. Eine Gruppe Pappenheimer Küͤrassiere von Kuppelmayr; ein lesendes oder vielmehr vom Blatt wegblickendes, lachendes junges Mädchen von Kops; eine breit und mit energischem Vor⸗ trag und Effekt gemalte hübsche Dirn, die einen Apfel schält, von Hafemann; eine junge Frau in hübschem elegantem stahl⸗ blauem Promenadenkleide, die sinnend gesenkten Köpfchens durch ein Kornfeld geht, von Kutterothz; eine Gruppe von Pferden und jenen russischen Steppen⸗Windhunden mit langhaarigem Schweif, ihren Wärter zwischen sich von Frenz ein kleines Bild von Kaiser mit einer großen Menge der kleinsten Figürchen, den Rückzug der bayerischen Truppen von Orleans (November 1870) schildernd, sind hier noch unter den Genrebildern zu nennen.

Ebenso wenig wie an solchen fehlt es der gegenwärtigen Ausstellung im Künstlerverein an guten Landschaften. Wir füh⸗ ren nur die bedeutendsten derselben auf: v. Kamecke ein großes Gemälde vom Ufer des Comersees bei Menaggio; vorn dort die keck auf der, steil aus dem See aufragenden Klippe erbaute pittores ke Kirche; drüben, vom zarten Duft der Ferne umwoben, erheben sich die riesigen Felswände des jenseitigen Ufers. Sal tzmanns Bild einer holländischen Strandlandschaft zeichnet sich durch ein schönes, klares, sonniges Tageslicht von seltener Energie und Wahrheit aus, das die Luft darin durchströmt und das Meer beglänzt. Wilbergs außerordentlich stim⸗ mungsvolles ernstes und poetisches Bild eines römischen Parks bei beginnender Abenddämmerung, die sich über den gan⸗ zen Vorgrund legt, während die Gipfel der hohen Cypressen noch von der letzten Gluth leuchten, hat schon in Wien lebhafte Anerkennung gefunden. Es bildet einen interessanten Gegensatz zu desselben hochbegabten Künstlers Venedig, vom Giardino publico aus gesehen, im Licht eines jener Frühlingstage, in deren zartumflortem Silberlicht die Lagunenstadt ihren ganzen Zauher entfaltet. Oskar Esch ke, der junge Sohn des hochgeschätzten Marine⸗ und Landschaftsmalers, hat das Bild eines Sonnen⸗ untergangs über der Ostsee ausgestellt, dessen goldglühender Glanz von der, durch Gewölk dem Beschauer verborgenen, Sonne aus der Luft durchstrahlend und vom Meere zurückgestrahlt durch die schbne Wahrheit und Wirkung, die darin erreicht wird, eben so von dem Talent, wie von dem Studium des Künstlers zeugt. Unter den Bildern von Bennewitz v. Löfen ist beson— ders die eine kleine Waldlandschaft mit dem sonnenhellen Durchblick zwischen den dicken alten Stämmen auf die entlegenen Häuser eines Gehöftes mit rothen Dächern, von großer Schönheit und origineller nn,, Berninger: Straße in Neapel; Spitta: kleine Stranblandschaft; Buchholtz: Herbstlandschaft; Douzette: märkische Landschaft in der 5 Dämmerung blauschwarzen, aufstelgenden Gewittergewölls; A. Biel: Fischer⸗ haus am Strande; S. Dantz: Park von Tiefurt, und Breit⸗

bachs' sehr gelungene Aquarelle, einen traulichen westfälischen Bauernhof in der Stunde der Mittagsmahlzeit getreulich schildernd, mögen den Schluß dieser Reihe machen. Von Wer⸗ ken der Thiermalerei aber sei noch Ockels Hochwildrudel, in der Schorfhaide auf die Lichtung tretend, und Heimerdingers mit minutiöser Sorgfalt bis zu täuschender Naturtreue ausge⸗ führtes Stillleben: ein todter Kibitz an einer hellen Holzwand hängend, rühmend erwähnt. Die Malerei des Holzfladers ist so virtuos, daß es für manchen Beschauer einer sehr genauen Prüfung bedarf, um sich darüber klar zu werden, daß dies Holz nicht die wirkliche unbemalt gelassene Holztafel des Bildes sei.

Wissenschaftlicher Kunstverein.

In der Sitzung am 18. Februar legte der Landschaftsmaler Alerius Geyer eine neue Serie seiner Studien vor, welche sich an ö. schöne Vorlage anschloß, durch welche derselbe vor vier Jahren

ie Gesellschaft erfreut hatte. Die daniglige Vorlage zeichnete sich durch die Großartigkeit der dargestellten Gegenstände, meist landschaft⸗ lichen und architektonischen Inhalts aus, während die diesmalige, von umfangreicheren und a nn ern. Studien absehend, durch die Man- nigfaltigkeit und Heiterkeit der Sujets vorwiegend der Unterhaltung zu dienen bestimmt war. Vor vier Jahren lag es offenbar in der Absicht des Künstlers, durch Vorführung einer ausgewählten Samm⸗ lung seiner Studien ein möglichst deutliches Bild von den Zwecken und Zielen zu entwerfen, welche er auf seinen langjährigen Studien⸗ reifen erstrebt hatte, namentlich aber in einigen glanzvollen Lei⸗ stungen die ruhmreichen Erfolge zu igen, welche ihm seine große zehnsährige Orientreis; eingetragen hatte, auf welcher er, wie in dem betreffenden Berichte erwähnt wurde, Sicilien, Griechenland, Aegypten, Palästina, die Türkei und Kleinasten gründlich durchwandert und . in das Innere Armeniens vorzudringen gewagt hatte. Heute in der Karnevalsitzung des Vereins schlen es dem Künstler mehr darum zu thun gewesen zu sein, die Versammlung durch die Viel- seitigkeit seiner Produktion zu erfreuen, weswegen diesmal die Land—= schaft nicht vorherrschte, vielmehr durch allerhand Staffage, Thier—⸗ bilder und Stillleben fast in den Hintergrund gedrängt wurde. Was die technische Ausführung dieser Studien betrifft, so bestanden sie fast ausschließlich in Crahon⸗ und Tuschzeichnungen und in Aquarellen; von Oelstudien war nur eine, if allerdings ziemlich ausgeführt, eine Palmgruppe darstellend, vorhanden. Das schließt ies ng aus, daß sich unter den Zeichnungen und Aquarellen aüch solche befanden, welche mit der ganzen Tüchtigkeit des durchgebildeten Künstlers aus⸗ geführt waren. Hierbei verdient jedoch hervorgehohen zu werden, daß es der Künstler mit feinem Geschmack verschmäht hatte, nur solche Sachen hervorzubringen, die als eine Art Bravour

stück gelten könnten, er vielmehr allein darauf bedacht gewesen war.

unter seinen Studien eine solche Auswahl zu treffen, die sicher darau rechnen konnte, die Neigung jedes einzelnen Mitgliedes der Gesellschaft nicht unbefriedigt zu lassen. Außerdem verstand er es, durch die Art und Weise, in welcher er die Vorlage girkuliren ließ, die Abwechselung darin so zu vermehren, daß sich die Versammlung mit lebhaftestem Antheil, ohne zu ermüden, nahezu zwei Stnnden mit derselben beschäf⸗ tigte und die für die Arbeitssitzung bestimmte Zeit damit ausfüllte. Bei der mehrfach erwähnten ö Mannichfaltigkeit der Vorlage ist es selbstverständlich unmöglich, in kurzen Worten ein Ge⸗ sammtbild derselben zu entwerfen oder gar das Einzelne besenders hervorzuheben. Es genüge, einige Gruppen namhaft zu machen, in die sich die einzelnen Studien vertheilen ließen. Zunächst war die Staffage, namentlich in größeren Blättern, reichlich vertreten, dazu bestimmt, den Vordergrund landschaftlicher Bilder abzu⸗ geben. Die hierher gehörigen Vorwürfe stammten theils aus dem Abendlande theils aus dem Oriente; zu letzteren gehörten, um nur wenige namhaft zu machen: arabische Sch auspieler, Markt⸗ scene in Syout, Landpartie eines Harems in Konstanti-⸗ nopel. Eine andere ähnlichen Zwellen dienende Gruppe bestand aus Thierstu dien, die theilweise ebenfalls aus dem Oriente stammten, namentlich aber in Repräsentanten unserer mecklenburgischen, holsteiner, oberbayerischen und ungarischen Thierwelt bestanden. Unter den Land⸗ schaftsstüdien waren wohl alle Gegenden vertreten die der Künstler bereist hatte. Neben zahlreichen Bildern aus der Mark fanden sich solche aus der Schweiz, Italien, Griechenland? Palästina, Aegypten, Nubien (Rilfäste, von Wadh - Halfah, den Bonauländern, Syrien, Kleinasien, Armenien. Ganz besonders nnn, ausgeführt waren einige landschaftliche Vordergründe, z. B. Palmengruppen Maronenhgin von Genngzzano und Detagilstudin aus dem Par higi. Die Architektur war durch einige prachtvolle An⸗ 36 alter Tempelreste vertreten, wie deren von Theben, hilae u. . m. Neben allerhand Geflügel (Hühner, Enten) er⸗

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1. Bilder der kleineren Vogelwelt (unsere Sperlinge, Koli⸗ bris) mit bewunderungswürdiger Keckheit und Feinheit ausgeführt. Besonders anziehend waren auch einige Stillleben, Früchte und Blum en, meist aus der Heimath, denen man es ansah, daß sie auf einer behaglichen Villegiatur (in Guben, Wolfshagen i. M und an⸗ deren Orten) entstanden waren.

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Berlin;. Verlag der Cryedictan (Kessel Drut;. W Elsner. Drei Beilagen (einschlieslich Börsen und Handelsregister⸗Beilage Nr. 28.)

S eYcilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M 83.

Dienstag, den 10. März

Königreich Preußen.

Privilegium, wegen eventueller Ausgabe auf den Inhaber lau— fender Obligationen der Sammtgzemeinde Malstatt. Burbach⸗Rußhütte im Kreise Saarbrücken zum Betrage von 180 000 Mark Reichsmünze.

Vom 31. Januar 1874.

Wir Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen c. ertheilen, nachdem die. Gemeindevertretung der Sammtgemeinde Malstatt⸗Burbach⸗Rußhütte im Kreise Sagrbrücken darauf angetragen hat, der Gemeinde zu gestatten, über ein, behufs Errichtung einer Gasanstalt in Malstatt, von dem Reichs⸗Invalidenfonds aufzunehmen. des Darlehn im Betrage von Einhundert und achtzig Tausend Mark Reichsmünze, auf Verlangen des Darleihers auf jeden Inhaber lautende mit Zinscoupons und Talons versehene Obligationen aus. geben zu dürfen, in Gemäßheit des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Aucstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverpflich⸗ tung an jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur eventuellen Üusgäͤbe der ge⸗ dachten Obligationen unter nachstehenden Bedingungen:

Es werden ausgegeben: Obligationen zu 3090, 1500, 600

und 309 Mark Reichswährung. Der Darleiher, die Verwaltung des

Reichs⸗Invalidenfonds resp. dessen Rechtsnachfolger wird seiner Zeit fn wie groß die Zahl der Schuldscheine jeder dieser Gattungen ein soll.

Die Obligationen werden mit vier und einem halben Prozent jährlich verzinst und die Zinsen halbjährlich am 15. Juni und 15. Dezember von der Gemeindekasse zu Malstatt sowie in Berlin und Saarbrücken bei den von dem Bürgermeister der Gemeinde Malstatt⸗Burbach⸗Rußhütte zu bestimmenden und ffent lich bekannt zu machenden Stellen gegen Rückgabe der betreffenden Coupons gezahlt.

Zur Tilgung der Schuld wird jährlich Ein Prozent von dem Kapitalbetrage der ausgegebenen Obliggtionen nebst einer den Zinsen der schon eingelösten Obligationen gleichen Summe verwendet, so daß die ganze Schuld in sieben und dreißig Jahren, vom Jahre nach der Kapitalgufnahme an, getilgt sein wird. Es soll jedoch der Gemeinde vorbehalten bleiben, den Tilgungsfonds um höchstens fünf Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals für jedes Jahr zu ver⸗ eren die Gemeinde muß aber, falls diese Absicht vorliegt, späͤte⸗ tens im November des vorhergehenden Jahres der Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds hiervon Anzeige machen. Die durch solche ver⸗ . ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungs—

Den Obligations Inhabern steht kein Kündigungsrecht gegen die Gemeinde zu.

5§. 2. Zur Leitung der die Ausstellung, Verzinsung und Tisgung der auszugebenden Obligationen . Geschäfte wird eine be— sondere Kommission gebildet, bestehend aus dem Bürgermeister und zwei Mitgliedern des Gemeinderathes, welche von diesem letzteren zu wählen sind. .

§. 3. Die Obligationen werden unter fortlaufenden Nummern und zwar: die, Obligationen von 3009 Mark mit Littera A., von 1500 Mark mit Littera B, von 600 Mark mit Littera O, von 300 Mark mit Littera D. versehen.

Die Obligationen werden nach dem beigefügten Schema aut gestellt, von der Kommission (8. 3) unterzeichnet und von dem Ge— meinde⸗Einnehmer kontrasignirt. , e. ist ein Abdruck dieses Privilegiums auf der Rücseite der Obligation beizufügen.

.S. 4. Den Obligationen werden für die nächsten fünf Jahre Zinscoupons und Talons nach dem beigefügten Schema beigegeben. Mit Ablguf dieser und jeder folgenden fünffährigen Periode werden nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung (8. 185) neue Zins⸗ coupong und Talons an die Vorzeiger der Talons, oder, wenn letz⸗ tere abhanden gekommen sein sollten, dem rechtzeitigen Vorzeiger der Obligationen ausgereicht. Daß dies geschehen, wird auf den Obliga⸗ tionen vermerkt.

Die Coupons und Talons werden mit der wirklichen Unterschrift des Gemeinde⸗Einnehmers, dagegen nur mit der faesimilirten Unter⸗ schrift der Kommission versehen.

5. Die fälligen Coupons werden bei allen Zahlungen an die Gemeindekasse zu Malstatt, namentlich bei Entrichtung der Kommu⸗— nalsteuern, in Zahlung angenommen.

.S. 6. Die Zinscoupong werden ungültig und werthlos, wenn sie nicht binnen fünf Jahren nach dem Verfalltage zur Auszahlung prã⸗ sentirt werden. Die dafür ausgesetzten Fonds verfallen zum Vor⸗ theile der Gemeindekasse.

.. J. Die Nummern der zu tilgenden Obligationen werden jähr⸗ lich durch das Loos bestimmt und wenigstens drei Monate vor dem Zahlungstermine öffentlich bekannt gemacht.

8. 8. Die Verloosung geschieht unter dem Vorsitze des Bürger⸗ meisters durch die Kommission (5. 2 in einem 14 Tage vorher durch die im 8 13 angeführten Blätter zur öffentlichen Kenntniß zu brin⸗ genden Termine, zu welchem das Publikum Zutritt hat. Ueber die Verloosung wird ein von dem Bürgermeister und den Übrigen Mit— gliedern der Kommission zu unterzeichnendes Protokoll aufgenommen.

§. 7. Die Ausjahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt an den hierzu bestimmten Tagen nach dem Nomingswerthe durch die Gemeindekasse, sowie durch die von dem Bürgermeister zu bestinimen⸗ den und öffentlich bekannt zu machenden Zahlungsstellen in Berlin und in Saarbrücken an den Vorzeiger der Obligation gegen Ausliefe⸗ rung derselben.

Mit dem zur Zahlung bestimmten Tage hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf. Mit letzteren sind zugleich die gus⸗ gereichten nach dem Zahlungstermine fälligen Zingeoupons einzuliefern; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Coupons von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons benutzt.

5. 19. . Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung vor⸗ r Obligationen werden in der nach der Bestimmung unter 8§. 7 ährlich zu erlassenden Bekanntmachung wieder in Erinnerung gebracht.

Werden die Obligationen, dieser wiederholten Bekannt⸗ machung ungeachtet nicht, binnen 30, Jahren, nach, dem Zahlungstermine zur Einlösung vorgezeigt, auch nicht als verloren oder vernichtet, zum Behufe der Ertheilun neuer Obliggtionen binnen dieser Frist angemeldet, so sollen na deren Ablauf die Obligationen als getil—t angesehen werden und die af. deponirten Kapitalbeträge der Malstatter Gemeindekasse anheim

§. 11. Die Nummern der etwa aus freier Hand von der Ge— meinde angekauften und nicht verloosten Obligationen sollen ebenfalls durch die im 3. 13 , . Mätter publizirt werden.

§8. 12. Für die . und Tilgung der Schuld haftet die Gemeinde Malstatt mit ihrem Vermögen und ihren gesammten Ein— künften und kann, wenn die Zinsen oder die ausgeloosten Obligationen nicht zur rechten Zeit gezahlt werden, die Zahlung von den Gläubi—⸗ gern gerichtlich verfolgt werden. .

13. Die in den §5§. 1, 4, 7, 8, 9, 10 und 1! vorgeschriebenen Bekanntmachungen erfolgen durch das Amtsblatt der Regierung zu Trier, oder das an dessen Stelle tretende Srgan, durch den in Berlin erscheinenden Reichs Anzeiger, oder das an dessen Stelle tretende

Organ und durch mindestens se ein in Saarbrücken und St. Johann

erse einendes öffentliches Blatt. Die letzteren Blätter wählt der ürgermeister und macht die Namen der gewähsten Blätter sowie etwaige Aenderungen derselben in dem „Reichgz⸗Anzeiger“ bekannt. §8. 14 In Ansehung der verloren gegangenen und vernichteten Obligationen finden die auf die Staatsschuldscheine bezughabenden

J 1871.

Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819 wegen des Aufge⸗ bots und der Amortisation verlorener oder vernichteter Staats papiere §. 1 bis 12 mit nachstehenden näheren Bestimmungen Anwendung: a. die im 8. J jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß der im §. 2 dieses Privilegiums genannten Kommission gemacht werden. Dieser werden alle ö Geschäfte und Befugnisse beigelegt, welche nach der angeführten Verordnung dem Schatz⸗Ministerium zukommen; gegen die Verfügungen der Kommission findet jedoch der Rekurs an die Regierung zu Trier statt;

b. das im §. 5 der Verordnung gedachte Aufgebet erfolgt bei dem Landgerichte, zu dessen Bezirke die Gemeinde Malstatt gehört;

C. die in den 5§. 6, 9 und 12 derselben Verordnung vorgeschrie⸗ benen Bekanntmachungen sollen durch die im 8. 13 dieses Privilegiums angeführten Blätter geschehen;

. A. an die Stelle der im 8. 7 der Verordnung erwähnten sechs Zinszahlungstermine sollen vier und an die Stelle des im §. 8. er wähnten achten Zinszahlungstermines soll der fünfte treten.

Zinscoupons und Talons können weder aufgeboten noch amortisirt wer⸗ den. Doch soll für den Fall, daß der Verlust der Zinsccupons vor Ablauf der e , e, . bei der Kommission (5. 2) angemeldet, und der stattgehabte Besitz der Zinscoupens durch Vorzeigung der Obligatio⸗ nen oder sonst in glaußkhafter Weise dargethan wird, nach Ahlauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung gezahlt werden.

Zur Urkunde dieses und zur Sicherheit der Gläubiger haben Wir das gegenwärtige, mit Rücksicht auf das Gesetz vom 10. April 1872 durch das Amtsblatt der Regierung in Trier zur öffentlichen Kenntniß zu bringende landesherrliche Privilegium, welches an Stelle des von Uns der Gemeinde, Malstatt-Burbach-Rußhütte unterm 3. September 1873 ertheilten Privilegiumz (Nr. 50 des Amtsblattes der Regierung ö Trier pro 1873) tritt, Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter aInserem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Selten des Staates zu bewilligen oder Rechten Dritter zu .

Gegeben Berlin, den 31. Januar 1874.

(. 8.) Wilhelm. Camphausen. Graf zu Eulenburg. Dr. Achenbach.

Rheinprovinz.

(Gemeindestempeh Mark Reichswährung.

Die Endegunterzeichneten, durch das Allerhöchste Privilegium vom 31. Januar 1874 hierzu ausdrücklich ermächtigt, beurkunden und be— kennen hiermit, daß der Inhaber dieser Obligation die Summe von 33. Mark Reichswährung, deren Empfang als Darlehn sie bescheinigen, von der Gemeinde Malstatt zu fordern hat, Die auf vier und einhalb Prozent jährlich festgesetzten Zinsen sind am 15. Juni und 15. Dezember jeden Jahres mit jedesmal Mark fällig, werden aber nur gegen Rückgahe der aus— gegebenen Zinscoupons gezahlt. Die näheren Bedingungen sind in dem umstehend abgedruckten Privilegium enthalten. Malstatt, den .. .. ten Die Kommission. Der Bürgermeister. Die kommittirten Gemeinderaths⸗

Mitglieder. Eingetragen Kontrolbuch Fol. .. . Nr. ...

l Beigefügt sind die Der Gemeinde⸗Einnehmer. Coupons Serie I bis Auf der Rückseite)

10 nebst Talon. Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obliga— tionen der Gemeinde Malstatt⸗Burbach⸗Rußhütte im Betrage von 180,000 Mark. Vom. . . (Abdruck des Privilegiums.)

Rheinprovinz. Serie J. Zins coupon

zur . 9

Inhaber dieses Zinscoupons empfängt am - ten 18. . die fälligen halbjährlichen Zinsen der oben genannten Malstatter Gemeinde ⸗Obligation für die Zeit vom .* ten bis e nen aus der Gemeindekasse zu Malstatt, sowie in Berlin und Saarbrücken bei den von dem Bürgermeister zu bestim, menden und öffentlich bekannt zu machenden Stellen mit .... Mark Reichswährung. Malstatt, den... ten . Die Kommissien. Der Bürgermeister. Die kommittirten Gemeinderaths- ; . Mitglieder. . Der Gemeinde ⸗Einnehmer. . (Dieser Coupon wird ungültig und werthlos, wenn dessen Betrag nicht binnen fünf Jahren nach dem Verfalltage erhoben wird.)

Rheinprovinz. . Regierungsbezirk Trier. a lon.

Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Malstatter Gemeinde ⸗Obligation Littr . über z 3 Mark Reichswährung die. . „te Serie Zinscoupons für die Jahre

bis 18 .. bei der Gemeindekasse zu Malstatt.

Malstatt, den.. ten 1 Die Kommissioun

Die kommitirten Gemeinderaths⸗ Mitglieder. Der Gemeinde⸗Einnehmer.

ö. Aushändigung der Coupons bleibt bis Je Nachweise der Empfangsberechtigung ausgesetzt, wenn der Inhaber der Obligation den Talon als verloren gegangen anzeigt und rechtzeitig gegen die Aus- händigung der Coupons an den Präsenkanten des Talons bei der Gemeindebehorde protestirt.)

Der Bürgermelster.

Neichstags⸗ Angelegenheiten.

Berlin, 10. März. In der gestrigen Sitzung des Deut⸗ schen Reichstags erklärte in der Diskussion über den Gesetz⸗ entwurf, betreffend den Impfzwang, der Bundesbevollmächtigte Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Delbrück, zu dem von der freien Kommission beantragten Zusatz zu 5 20 (Die Oberaufsicht über das Impfwesen steht dem Reiche zu):

Meine Herren! Ich möchte Sie bitten, den Zusatz, den die freie Kommission zu dem 8. 20 der Regierungsvorlage gemacht hat, ahzu⸗ lebnen. Ich hitte Sie darum nicht deshalb, weil ich gegen den Ge—= danken ware, der durch den Zusatz ausgedrückt werden ch, sondern

e- . 1

weil ich glaube, daß der Gedanke, der hier ausgedrückt werdea übe, * hre, ? 3 gedrũck werden ell,

sich von selbst herst h und weil ic es für einen grohe egi latl er

Fehler halte, Dinge, die sich von selbst verstehen, ausdrücklich zu sagen,

eines solchen Gedankens in einem Gesetze ganz natürli u der Frage führt: wie steht es denn mit den anderen gie pi rechtlich genau ehenso liegen wie dieses, und wo man es nicht für nöthig gehalten hat, den Gedanken positiv auszudrücken? Daß die Oberaufsicht über die Ausführung des Gesetzes dem Reiche und zwar in dessen verschiedenen Organen zusteht, folgt gus der Reichsverfassung nach meiner lnsicht ganz von selbst. Der Art. 17 stellt die Ueber⸗= wachung der Ausführung der Reichsgesetze unter den Kaiser. Der Art. 7 überweist dem Bundesrath die Beschlußnahme über Mängel, welche bei der Ausführung der Reichsgesetze hervortreten; er legt ferner dem Bundes⸗ rathe die Befugniß hei, die zur Ausführung der Reichsgesetze erforder⸗ lichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften und Einrichtungen zu be⸗ schließen. Alles, was nach meiner Ansicht durch den Zufatz hat aus⸗ gedrückt werden sollen, ist in diesen klaren , Bestim⸗ mungen bereits klar ausgedrückt. Der Herr Vorredner hat speziell hervorgehoben das Interesse, welches sich für die Medizinalstatiftik' an die Ausführung dieses Gesetzes knüpft; ich erkenne dieses Interesse vollkommen an, ich finde aber, daß in der von mir zitirten Vorschrift des Art. 7 der Verfassung diesem Interesse vollkommen Genüge ge⸗ leistet wild, indem der Bundesrath ermächtigt ist, allgemeine Änord— nungen, die sich an das Gesetz knüpfen, zu treffen. Ein Mehreres i ö ö. . , farc den vorgeschlagenen Zusatz icht beigelegt; er ist deshalb überflüssig, und wei überflüssig ist, bitte ich, ihn abzulehnen. ö. ,

Ueber die von der freien Kommission beantragte Resolu⸗ tion in Betreff des Reichs-Gesundheitsamts 4 der Staats⸗Minister Delbrück nach dem Abg. v. Buß das Wort:

Meine Herren! Was der Herr Antragsteller sich unter dem Reichs— Gesundheitsamt⸗ gedacht hat und in wie weit das Bild, welches der Herr Vorredner von der Vorstellung des Herrn Antragftellers entwor— fen hat, von dem Herrn Antragsteller acceptirt wird, lasse ich dahin— gestellt. Ich habe meinerseits nur einige Worte darüber zu fagen, wie , i . 16 bei 3 Besprechungen, die im

undesrathe stattgefunden haben, die Aufgabe eines sol Reichs⸗ Gesundheitsamts aufgefaßt ist. ; , Es ist von vornherein darüber meines Wissens gar kein Zweifel gewesen, daß einem selchen Organ irgendwelche verwaltenden Befugnisse gar nicht beizulegen sind, es würde also auch sich nicht in der Lage befinden, ein Netz von ver— waltenden Beamten über das Reich, auszubreiten und dadurch die Aktion der berufenen Behörden der einzelnen Staaten zu durchkreuzen. Das, was als ein Bedürfniß betont ist, welches zum Theil schon her— vorgetreten ist, und dessen dringendes Hervortreten für die Zukunft er— wartet werden konnte, war das, daß sowobl für das Reichskanzler⸗Amt als für den Bundesrath ein ständiges berathendes Organ geschaffen würde, welches einmal das Reichskanzler ⸗Amt in der ihm zugewiesenen Aufgabe der Beaufsichtigung der Ausführung der in den Kreis der Medizinal⸗ und Veterinärpolizei fallenden Maßregeln zu unterstützen, welches ferner das Reichskanzler⸗Amt und den Bundeg⸗ rath zu unterstützen habe bei der Vorberathung legislativer Maß— regeln, welches endlich als Centralstelle zu dienen, habe für die medi— fin c Statistik. Für die Statistik ist bereits eine Centralstelle vor— handen in dem statistischen Amte; indessen ist die Medizinal⸗ statistik vermöge ihrer Eigenthümlichkeit der Aktion eines statistischen Amtes, wie es das Reichsamt ist und die statistischen Aemter der meisten Einzelstaaten sind, dadurch entzogen, daß zu einer wirksamen Bearbeitung einer Medizinalstatistik Techniker gehören, welche diesen Organen in der Regel nicht zu Gebote stehen. Nun ist ja jetzt schon wiederholt ich erinnere nur an die Maßregeln wegen Ausführung des Gesetzes über die Rinderpest das Bedürfniß fühlbar geworden, in einzelnen Fällen sich eines sachverständigen, medizinischen Gutachtens bedienen zu können. Hat es keine Eile, handelt es sich um allgemeine Verwaltungs -Ein— richtungen, so hat das Reichskanzler⸗Amt sich zu wenden gehabt an die Centralstellen der Bundesstaaten, namentlich der , Bundes⸗ staaten, und es ist dann, trotz der ganz in der Natur der Sache liegenden Verschiedenheit der Ansichten, die hervorgetreten sind, doch immer möglich gewesen, zu einer Verständigung zu kommen. War die Sache etwas eiliger und wir haben solche Falle bei Ausführung des Rinderpestgesetzes wiederholt gehabt dann war für das Reichskanzler⸗Amt, welches selbst von der technischen Seite der Sache nichts versteht, nichts anderes übrig geblieben, als die Gute des Königlich preußischen Herrn Kultus⸗Ministers in Anspruch zu nehmen, der seinerseit; wieder auf die preußische Deputation des Medizinalwesens oder auf das Lehrkollegium der Thier⸗ arzneischule rekurrirte, und auf diese Weise hat sich, das Reichskanzler-Amt schließlich seine technischen Autoritäten verschafft. Es wird an sich möglich sein, auf diesem Wege auch fernerhin weiter zu gehen; indessen wenn sich der Kreis der Reichsgesetzgebung für die Veterinär- und Medizinalpolizei erweitert, so tritt, wie ich glaube, doch auch mehr das Bedürfniß hervor, daß die technische Bera⸗ thung des Reichskanzler⸗-Amtes in diesen Dingen von einem Reichsorgan ausgeht, in welchem auch die praktischen Erfahrungen nicht blos des preu⸗ hic Staates und der preußischen Medizinalbehörden vertreten sind. n diesem Sinne, wie gesagt, ist bei den bisherigen vorbereitenden Schritten für die Sache die Aufgabe eines Reichs- Gesundheitsamtes aufgefaßt worden. Wenn bigher ein eigentlich entscheidender Beschluß darüber noch nicht gefaßt ist, so lag dies in der That darin, daß ein ganz hesonderer eminenter Grad des Bedürfnisses noch nicht hervorgetreten ist und man sich deshalb im Bundesrathe zunächst darauf beschränkte, die Medizinalstatistik vorbereitend in die Hand zu nehmen und von dem Ergehnisse dieser Vorbereitung die weitere Beschlußnahme über en, . des hier in Rede stehenden Organes abhängig zu machen.

Gewerbe und Gandel.

Die „Zeitschrift für Gewerbe, Handel und Volks wirthschäft“, Organ des Oberschlesischen berg⸗ und hüttenmän nischen Vereins, redigirt von Dr. Ad. Frantz zu Beuthen OG. S., ent⸗ hält in Nr. 9 vom 5. März d. J.: Oberschlesiens Berg⸗ und Hütten⸗ werke (Montanbesitz des Grafen von Ballestrem auf Ruda und seiner Gewerken, des Fuͤrsten von Pleß, der Schlesischen Aktien- Gesellschaft , Bergbau und Zinkhüttenbetrieb). Die Pensions⸗ und Unte=⸗ tützungékasse für en te. und Salinenwerksbeamte in den Oberbergamtsbezirken Breslau und Halle. Produktion, Handel und Verkehr (Oberschlestens Galmei⸗,. Zink und Bleierz: Pro— duktion im Jahre 183. Sieinkohlenverkehr aus dem Koͤnig⸗ reiche Sachsen. Meuselwitzer Brgunkohlen. Desterctchs Kohlen- und Metall -Ein und Ausfuhr im Jahre 1873. Verkehr der Galizischen Gisenbahnen; Kohlenverkehr. Frankreichs Eisen⸗Industrie⸗Situgtion. Vom englischen Eisenmarkt Gesetzgebung, Verwaltung, Justiz Sonntagsarheit in Bergwerken. 3 f. Bergrecht) Lllerarische und te , ,. (Wochenschriften; Zeitschr. d. berg⸗ u. ifm Vereins f. Kärnten; Polytechn. Journal; Pr. Masch.⸗Constt.;

eitschr. d. Vereins d. Ingen.; Verh. des Vereins zur Beförd. d. Ge⸗

werbefleißes; Bergmannsfreund; Gasfähigkeit oberschlesischer Kohle).

Amtlichez. Berichtigungen.

nzeigen. Humoristi Urchiv der Redaktion (Gesundheitsbäder). zeig Huinoristische

für einen Fehler deshalb, weil die ausdrückliche Hervorhebung

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